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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2015 => Thema gestartet von: interrobang am 16. August 2015, 20:56

Titel: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: interrobang am 16. August 2015, 20:56
Hallo,
kurze Info!

So ein Urteil wie in Tübingen dürfte, wenn ich es richtig verstanden habe, nun leider nicht mehr geben.
Es sind jetzt also keine Formfehler mehr.

Siehe Tageszeitung
"Neues Deutschland", 05.08.2015
Urteil des Bundesgerichtshofs
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen
Zahlen »Schwarzseher« ihren Rundfunkbeitrag nicht, können sie sich bei einer von den Sendern veranlassten Zwangsvollstreckung nicht einfach wegen formaler Mängel herausreden. Ihnen geht es jetzt schneller an den Kragen.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/980029.schwarzsehern-geht-es-jetzt-viel-schneller-an-den-kragen.html

bzw. hier das Urteil:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/1577-BGH-Az-I-ZB-6414-Vollstreckung-von-Rundfunkbeitraegen.html


Edit "Bürger":
Der Artikel des "Neuen Deutschland" war offensichtlich noch nicht in den Pressemeldungen aufgeführt, wird hiermit als Betreff des Threads und damit Kern-Thema festgelegt, da das BGH-Urteil im Forum jedenfalls schon lange thematisiert und insofern nicht "neu" ist.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "BGH "I ZB 64/14" " auf Anhieb diesen Treffer liefert
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: Knax am 16. August 2015, 22:29
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen

Na, da schau mal einer an! Da werden doch glatt all jene als "Schwarzseher" kriminalisiert, die sich erdreisten, den Heiligen Rundfunkbeitrag nicht zu leisten.

Zitat
Nach Angaben des Beitragsservices der Rundfunkanstalten wurden allein im Jahr 2014 bundesweit rund 890 000 Vollstreckungsersuchen gegen Schwarzseher veranlasst.

Wer einen genauen Blick an das Ende des Artikels wirft, erkennt das Kürzel "epd". epd steht für "Evangelischer Pressedienst". Und die Damen und Herren vom Evangelischen Pressedienst haben nicht nur den Teufel zum Feinde, sondern auch die "Schwarzseher". Für den Evangelischen Pressedienst sind "Schwarzseher" wohl all jene, die vom Teufel beseelt sind.

Nachfolgend einige Artikel, die aus der Feder des epd stammen und die gleiche Diktion aufweisen:


Was wollte ich doch gleich morgen machen...? Ach ja, aus der evangelischen Kirche austreten!
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: xandyfit am 16. August 2015, 22:46
 >:D
Ach ja, aus der evangelischen Kirche austreten!
 :angel:
Habe ich schon vor Jahren getan.
Die Kirche ist für mich genau so ein Verein wie die ...GEZ-Mafia = wollen nur dein bestes=GELD
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: Kurt am 16. August 2015, 22:47
...
Wer einen genauen Blick an das Ende des Artikels wirft, erkennt das Kürzel "epd". epd steht für "Evangelischer Pressedienst". Und die Damen und Herren vom Evangelischen Pressedienst haben nicht nur den Teufel zum Feinde, sondern auch die "Schwarzseher". Für den Evangelischen Pressedienst sind "Schwarzseher" wohl all jene, die vom Teufel beseelt sind.
...
Was wollte ich doch gleich morgen machen...? Ach ja, aus der evangelischen Kirche austreten!


Jetzt mal' mal den Teufel nicht an die Wand - sonst sehen die schwarz  ;D

herrlich solche Wortspiele  :)

Gruß
Kurt
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: PersonX am 16. August 2015, 22:49
Es sollte leicht sein, gegen den Begriff "Schwarzseher" vorzugehen. Ein jeder, welcher persönlich durch diesen Begriff angegriffen wird sollte den Verwender des Wortes entsprechend auf Schadenersatz wegen Verleumdung belangen bzw. zumindest eine strafbewehrte Unterlassung fordern. Und Klage bei Wiederholung einreichen.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: xandyfit am 16. August 2015, 22:50
 ;D
schwarz(an)beter... oder  wie soll man dazu sagen, wenn man nicht bezahlt und sich doch dort blicken lässt
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: Bürger am 16. August 2015, 23:15
Der Artikel des "Neuen Deutschland" war offensichtlich noch nicht in den Pressemeldungen aufgeführt, wird hiermit als Betreff des Threads und damit Kern-Thema festgelegt, da das BGH-Urteil im Forum jedenfalls schon lange thematisiert und insofern nicht "neu" ist.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "BGH "I ZB 64/14" " auf Anhieb diesen Treffer liefert
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html

Zum Urteil selbst bitte in vorgenanntem Thread diskutieren, da eine Mehrfachdiskussion im Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen ist.

In hiesigem Thread bitte nur zum Presseartikel diskutieren.

Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: Bürger am 16. August 2015, 23:23
Also dieser Artikel scheint bisher so ziemlich alles zu schlagen:

Insgesamt 5x(!!!) taucht der Begriff "Schwarzseher" incl. Titel und Bildunterschrift auf

1) Titel
Zitat
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen

2) Bildunterschrift
Zitat
2014 gab es bundesweit 890.000 Vollstreckungsersuchen gegen »Schwarzseher«.

3) Artikel
Zitat
Zahlen »Schwarzseher« ihren Rundfunkbeitrag nicht, können sie sich bei einer von den Sendern veranlassten Zwangsvollstreckung nicht einfach wegen formaler Mängel herausreden. Ihnen geht es jetzt schneller an den Kragen.

4) Artikel
Zitat
Der BGH in Karlsruhe erklärte damit das von den Rundfunkanstalten veranlasste Vollstreckungsverfahren gegen Schwarzseher für rechtmäßig.

5) Artikel
Zitat
Nach Angaben des Beitragsservices der Rundfunkanstalten wurden allein im Jahr 2014 bundesweit rund 890 000 Vollstreckungsersuchen gegen Schwarzseher veranlasst.

Das kommt ja schon fast einem Rufmord gleich.

Wer nimmt sich einer offiziellen Pressebeschwerde an?!?

http://www.presserat.de/

Pressebeschwerde - online
https://www.presserat.de/beschwerde/online-beschwerde/
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 17. August 2015, 02:22
Was wollte ich doch gleich morgen machen...? Ach ja, aus der evangelischen Kirche austreten!

Die "evangelische Kirche" war vom Anfang an eine "öffentlich rechtliche Kirche", der Kopf der Kirche sollte der Fürst anstatt des ultramontanen, vom Fürsten misstrauten Papstes sein, und bis vor kurzem war es in den nordischen Ländern so. Mit Zwang (cuius regio eius religio) und Täuschung wurden die Leute konvertiert, sie gingen diesen Sonntag zum katholischen Gottensdienst, nächsten Sonntag zu einem äußerlich ähnlich aussehenden Gottesdienst in derselben Kirche, aber nicht mehr katholisch. Seit dem 19. Jahrhundert werden in Deutschland mehr evangelische Christen katholisch als umgekehrt.

Hier sieht man, wie der Staat in Norwegen über die evangelische Kirche bis heute entscheidet:

https://de.wikipedia.org/wiki/Norwegische_Kirche (https://de.wikipedia.org/wiki/Norwegische_Kirche)

Das ist heute in Deutschland vielleicht unvorstellbar.


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter von "epd", über Kirchenaustritte und Konfessionen bis hin zu Norwegen abschweifen, sondern beim Kern-Thema des Threads bleiben, welches da lautet
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: Totalverweigerer am 17. August 2015, 08:41
Zitat
§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich

(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten

1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,

So läßt es sich dann vortrefflich hetzen.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. August 2015, 08:49
Zitat
Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter von "epd", über Kirchenaustritte und Konfessionen bis hin zu Norwegen abschweifen, sondern beim Kern-Thema des Threads bleiben, welches da lautet
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)

Für mich ist es hochinteressant, welches Interesse die evangelische Kirche an der Rundfunkmafia hat. Greifen die sich auch einige(oder viele) Milliönchen aus dem Rundfunkbeitragstopf ab? Warum sollten die sonst so verächtlich schreiben?
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: boykott2015 am 17. August 2015, 12:11
Für mich ist es hochinteressant, welches Interesse die evangelische Kirche an der Rundfunkmafia hat. Greifen die sich auch einige(oder viele) Milliönchen aus dem Rundfunkbeitragstopf ab? Warum sollten die sonst so verächtlich schreiben?


Die sitzen im Rundfunkrat der Landesrundfunkanstalten
Beispiel WDR. WDR-Gesetz (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044#det334963)
Zitat
1. DER RUNDFUNKRAT
§ 15 Zusammensetzung, Amtsdauer, Kostenerstattung
(3) Einundzwanzig weitere Mitglieder werden von folgenden gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen entsandt: eine Vertreterin oder ein Vertreter

1. durch die Evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen,
2. durch die Katholische Kirche,
...
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. August 2015, 12:29
Zitat
eine Vertreterin oder ein Vertreter

Ja, klar. Aber diese eine Vertretung kann ja keine Millionen rausschaffen, so daß es sich für die gesamte ev. Kirche rechnet, so verächtlich über Rundfunknichtnutzer zu schreiben. Da muß noch mehr sein.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: mk222 am 17. August 2015, 12:38
Der Artikel ist meiner Ansicht nach reine PR und "Schlechtes-Gewissen-Angstmachende-Pro-GEZ-Propaganda".

1. Schwarzseher - ein negativ besetztes Wort, das (einfältigen und naiven) Bürgern, ein schlechtes Gewissen machen soll

2. Geht es jetzt schneller an den Kragen - Angst, Angst und nochmals Angst. So regiert meine seine Untertanen.

3. Bewusstes verschweigen von Fakten - Der Artikel beleuchtet einseitig nur das Fehlen von Dienstsiegel und Unterschrift. Das in der Praxis, vor einer Vollstreckung, eine ganze Kette von rechtsgültigen Aktionen stattfinden muss, wird gar nicht erwähnt.

Fazit: Wahrscheinlich ein von der GEZ selbst geschriebener Artikel, der in der einen oder anderen abgeänderten Form, gegen Bezahlung hier und da auftauchen wird.

Die übliche, angstmachende Propaganda. Sie hätten auch schreiben können: "GEZ Verweigeren droht Todesstrafe", aber das wäre dann zu leicht zu durchschauen.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: boykott2015 am 17. August 2015, 13:25
Ja, klar. Aber diese eine Vertretung kann ja keine Millionen rausschaffen, so daß es sich für die gesamte ev. Kirche rechnet, so verächtlich über Rundfunknichtnutzer zu schreiben. Da muß noch mehr sein.

WDR-Gesetz
Zitat
§ 8 (Fn 10) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044#det334955)
Verlautbarungsrecht, Sendezeit für Dritte


(3) Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den jüdischen Kultusgemeinden sind auf ihren Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten sowie sonstiger religiöser Sendungen einzuräumen.

Wer weiss, welche Summen dort fließen.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: xandyfit am 17. August 2015, 15:37
kurze Info und Frage!

Zitat
So ein Urteil wie in Tübingen dürfte, wenn ich es richtig verstanden habe, nun leider nicht mehr geben.
Es sind jetzt also keine Formfehler mehr.

***

Was sagt Ihr dazu
Zitat
Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 19. Mai 2014 aufgehoben.
es gibt doch aber > Das Tübinger Urteil vom 8.01.2015 <
ist es immer noch gültig oder nicht?

Siehe auch hier:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/1571-LG-Tuebingen-Az-5-T-29614-Fehlerhafte-Glaeubigerangaben-ueber-Rundfunkanstalt-bei-Vollstreckungsersuchen-wegen-Rundfunkbeitrag.html (http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/1571-LG-Tuebingen-Az-5-T-29614-Fehlerhafte-Glaeubigerangaben-ueber-Rundfunkanstalt-bei-Vollstreckungsersuchen-wegen-Rundfunkbeitrag.html)

mit aktiven Grüßen :)
x~andyfit~


***Edit "Bürger":
Link/ Video gelöscht, da irreführende Informationen/ dubiose Quelle.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: »Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Beitrag von: Bürger am 18. August 2015, 02:06
Mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "BGH Tübingen Januar" liefert die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) u.a. auch diese Ergebnisse ;)
Vollstreckungserinnerung - was haltet ihr von diesem Weg?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15097.msg100663.html#msg100663

BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.msg99949.html#msg99949

Ich zitiere mich daher selbst... ;)
hmmm, der beschluss von 2014 ist aufgehoben der von 2015/Januar nicht oder hab ich es nicht richtig gelesen?

Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12897.0.html

...lt. inoffiziellen Meldungen in Revision am BGH unter Az. I ZB 6/15
Beratungstermin noch ungewiss - ebenso, inwiefern der aktuelle BGH-Beschluss da schon vorgreiflich zu bewerten ist.

Aber es bleibt dabei:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung ansich angreifen...
...dazu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Im Weiteren hier bitte nicht das Urteil selbst, sondern den Artikel behandeln, welcher da lautet
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Danke für die Berücksichtigung.