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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: linkER am 09. Oktober 2018, 18:12

Titel: Verband d. Arbeitn. d. Bundeswehr - Rdf.-beitrag f. Nebenwhg. verf.-widrig
Beitrag von: linkER am 09. Oktober 2018, 18:12
Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr        24.09.2018

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Aktuelles aus der Bundeswehr

Zitat
Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Nebenwohnungen für verfassungswidrig erklärt. Dies hat zur Folge, dass der Rundfunkbeitrag nun nicht mehr zu den notwendigen Auslagen im Sinne der trennungsgeldrechtlichen Vorschriften gilt. Stichtag ist hier der Tag der Urteilsverkündung, der 18. Juli 2018.

Betroffenen Trennungsgeldempfängern wird dringend empfohlen zu prüfen, ob sie sich von der Zahlung befreien lassen können und dann einen entsprechenden Antrag zu stellen.
 
Quelle: Bundesverfassungsgericht – Urteil 1 BvR 1675/16 vom 18. Juli 2018
Weiterlesen auf :
http://www.vab-gewerkschaft.de/pdfs/vab_newsletter/2018/vab_newsletter_1805.pdf (http://www.vab-gewerkschaft.de/pdfs/vab_newsletter/2018/vab_newsletter_1805.pdf)
Titel: Re: Verband d. Arbeitn. d. Bundeswehr - Rdf.-beitrag f. Nebenwhg. verf.-widrig
Beitrag von: Markus KA am 10. Oktober 2018, 10:33
Ein weiteres Beispiel, der Rundfunkbeitrag wurde/wird auch über Steuern finanziert. Der Bürger ist der Dumme und muss mehr als angeblich nur "einen" Beitrag (siehe Bruder-Urteil) bezahlen.

Hierzu auch:
BMVg - Bei Erhalt von Trennungsgeld wird der Rundfunkbeitrag erstattet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8145.msg58558.html#msg58558 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8145.msg58558.html#msg58558)
Titel: Re: Verband d. Arbeitn. d. Bundeswehr - Rdf.-beitrag f. Nebenwhg. verf.-widrig
Beitrag von: pinguin am 10. Oktober 2018, 11:57
Aus dem anderen Thema:

Zitat
Wer Trennungsgeld nach §3 TGV Abs 4 bekommt, der bekommt den Rundfunkbeitrag erstattet.
Wer erstattet das?
Titel: Re: Verband d. Arbeitn. d. Bundeswehr - Rdf.-beitrag f. Nebenwhg. verf.-widrig
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 11. Oktober 2018, 08:52
Der Staat erstattet das, hier wohl aus dem Budget des Verteidigungsministeriums, wenn man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten musste, war es auch möglich, die Miete, eventuell gezahlte Zweitwohnungsteuer und den bisher gezahlten Rundfunkbeitrag als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, sprich mit den Einkünften zu verrechnen.

Indirekt zahlt der Staat auch einen Teil der Betriebsstättenabgabe, denn ich habe noch kein konkretes Beispiel für den vom Bundesverfassungsgericht postulierten Geldverdienst ob der Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen. Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen steht damit voll auf der Kostenseite und mindert damit den Gewinn um den Rundfunkbeitrag. Je nach Steuersatz des Unternehmens entgeht damit dem Staat der Gewinn auf den Betrag des Rundfunkbeitrages, bei einem Körperschaftssteuersatz von 25% bedeutet dies eine Subvention des Rundfunks von staatlicher Seite in Höhe von 25% der gesamten jährlichen Betriebsstättenabgabe.