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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 15. April 2014, 00:23

Titel: Verfassungsgericht Koblenz: Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Uwe am 15. April 2014, 00:23
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge

(http://www.epd.de/sites/default/files/imagecache/artikel_main_image/schwerpunktartikel/P140414274.1.jpg)
© © epd-bild / ARTIS / Uli Dec

Koblenz (epd). Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in Koblenz verhandelt am 5. Mai die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers gegen die gesetzliche Neuregelung der Rundfunkbeiträge vom November 2011 (VGH B 35/12). Damals hatte der Mainzer Landtag dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

mehr auf:
http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-west/schwerpunktartikel/verfassungsbeschwerde-gegen-rundfunkbeitr%C3%A4ge
Titel: Re: Verfassungsgericht Koblenz: Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Rochus am 15. April 2014, 06:55
Das Aktenzeichen stamm aus dem Jahre 2012! Sollte es doch auch in anderen Bundesländern möglich sein, gegen ein Gesetz zu stimmen bevor es in Kraft tritt, also quasi fünf Minuten nach der Verabschiedung? Also so wie in Bayern?
Titel: Re: Verfassungsgericht Koblenz: Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Redfox am 15. April 2014, 07:22
Man kann Verfassungsbeschwerde einlegen innerhalb eines Jahres nach Inkraftreten eines Gesetzes bei gleichzeitigem Vorliegen einer persönlichen Betroffenheit, i.S. von persönlichen Grundrechtsverletzungen. Eine mir bekannte Person hat übrigens Verfassungsbeschwerde beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt. Aber jetzt ist die Jahresfrist ohnehin abgelaufen - also jetzt gilt, dass zuerst der Verwaltungsgerichtsweg ausgeschöpft werden muss.

Der Unterschied zu Bayern ist, dass dort auch bei nicht vorhandener persönlicher Betroffenheit eine Popularklage eingelegt werden kann, z.B. wegen formeller Verletzung der Verfassung/Grundgesetz - z.B. die Frage, ob durch den Bayerischen Landtag eine unzulässige Zwecksteuer verabschiedet wurde.

Titel: Re: Verfassungsgericht Koblenz: Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Peer_Gynt am 15. April 2014, 09:20
Handelt es sich hier um den gleichen Vorgang?

Also Mainz oder Koblenz??

Frage: Tagt das RLP-Verfassungsgericht im Gebäude des Justizministeriums?

Dann gilt:
Zitat
Achtung!
Neue Anschrift ab dem 02.05.2014:
Diether-von-Isenburg-Str. 1
55116 Mainz
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Impressum/

Wer kann hingehen und berichten??
Titel: Re: Verfassungsgericht Koblenz: Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Peer_Gynt am 05. Mai 2014, 08:37
"Ein Straßenbauunternehmen aus dem Westerwald hält den Rundfunkbeitrag für ungerecht. Insbesondere wegen seines großen Fuhrparks muss es mehr zahlen als früher. Am Montag beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit dem Fall."

Quelle und weiteres auf http://www.digitalfernsehen.de/Verfassungsrichter-verhandeln-ueber-Rundfunkbeitrag.115282.0.html