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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: weba am 01. Dezember 2018, 19:53

Titel: VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 11.12.18, 9:45 Uhr
Beitrag von: weba am 01. Dezember 2018, 19:53
Hallo zusammen,

ich werde dann wohl am 11. Dezember 'abgeurteilt'.
Die mündliche Verhandlung ist um 9:45 in Sitzungssaal I.

Gibt es Interessenten, die vielleicht als Gasthörer(?) kommen möchten?
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 11.12.18, 9:45 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 01. Dezember 2018, 20:17
Kann leider selber nicht teilnehmen.
Aber auf jeden Fall dabei bleiben.

Hatte Anfang des Jahres meine eigene erste Verhandlung!
Verloren, hmm wen wunderts.

Aber ich habe außer den Gerichtskosten dafür noch überhaupt nichts bezahlt.

Sind mehrere Kleinbeträge.
Müssten halt irgendwie mal geltend gemacht werden, hmm.

Notfalls zahle ich Centweise, ist halt eine Zeitfrage (manuelle Eingabe am Bankterminal), aber was solls.

Habe ein Bankkonto ohne limitierter Überweisermenge (nicht kostenpflichtig!  :)

Jugend forscht :)
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 11.12.18, 9:45 Uhr
Beitrag von: weba am 03. Dezember 2018, 20:41
...
Jugend forscht :)

So sehe ich das auch.
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 11.12.18, 9:45 Uhr
Beitrag von: Nichtgucker am 09. Dezember 2018, 21:46
Sofern Du nicht alleine wohnst bzw. gewohnt hast, kannst Du versuchen, eine Aufteilung der Gesamtschuld zu erwirken:

Anträge auf Aufteilung der Gesamtschuld werden individuell bearbeitet (§ 268 AO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29471.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29471.0.html)

Das Schreiben von Radio Bremen kannst Du als PDF herunterladen, ausdrucken und dann zur Verhandlung mitnehmen.

Auch jeder andere, der mit mehreren Personen in einer Wohnung lebt bzw. gelebt hat, kann bei seiner Landesrundfunkanstalt einen Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld nach § 268 der Abgabenordnung stellen und das Ergebnis hier im Forum bekanntmachen.   
Titel: Re: VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 11.12.18, 9:45 Uhr
Beitrag von: noGez99 am 09. Dezember 2018, 23:35
Auch jeder andere, der mit mehreren Personen in einer Wohnung lebt bzw. gelebt hat, kann bei seiner Landesrundfunkanstalt einen Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld nach § 268 der Abgabenordnung stellen und das Ergebnis hier im Forum bekanntmachen.

Achtung, das Schlüsselwort heißt entsprechend (nicht "nach") § 268 der Abgabenordnung. Ansonsten wird (wurde jedenfalls bisher) es abgelehnt, weil die AO nur Steuern behandelt, und der Beitrag keine Steuer ist (meint die LRA und das Gericht).

Zum Thema:

Wurde versucht den Termin zu verschieben, da am 13.12.2018 der EUGH urteilt?
Eventuell noch europarelevante Gründe vorbringen?
Weiterer Sachvortrag ...

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg158761.html#msg158761