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gez-boykott.de => Inhalte / Funktionen für das NEUE gez-boykott.de => Thema gestartet von: VGkoblenz am 05. Februar 2017, 16:41

Titel: Facebook-Umfrage Erzwingungshaft
Beitrag von: VGkoblenz am 05. Februar 2017, 16:41
Schaltet doch mal eine Facebook-Umfrage zu dem Thema Erzwingungshaft. Wie viele Menschen würden dem Beispiel der vier Frauen folgen?

http://www.communicateandsell.de/social-media/wie-sie-facebook-umfragen-erstellen-koennen/
Titel: Re: Facebook-Umfrage Erzwingungshaft
Beitrag von: Markus KA am 05. Februar 2017, 17:01
Ist auch von der finanziellen Situation der Person abhängig. Besteht die Möglichkeit der Kontopfändung erübrigen sich Haftbefehl und Beugehaft.
Titel: Re: Facebook-Umfrage Erzwingungshaft
Beitrag von: VGkoblenz am 06. Februar 2017, 11:13
Das habe ich bisher nie verstanden.

In welchen Fällen wird denn eine Pfändung durchgeführt obwohl man die Vermögensauskunft verweigert?
Titel: Re: Facebook-Umfrage Erzwingungshaft
Beitrag von: GEiZ ist geil am 06. Februar 2017, 11:39
Die Vermögensauskunft dient dazu, herauszufinden welches Vermögen man pfänden kann. Kennt der Gerichtsvollzieher das Konto, braucht er keine Vermögensauskunft und kann sofort pfänden, sofern der Gläubiger das beauftragt hat.