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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2015 => Thema gestartet von: rodeoric am 23. August 2015, 04:54

Titel: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: rodeoric am 23. August 2015, 04:54
(http://bilder.bild.de/fotos/bild-logo-35166394/Bild/35.bild.png)
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BILD, 23.08.2015
HESSISCHER RUNDFUNK LEHNT BARGELD AB
Erste Klage im Streit um Rundfunkgebühr
Der Streit zwischen Norbert Häring (52) und den Gebühreneintreibern der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geht in die nächste Runde. Jetzt verklagt der „Handelsblatt“-Journalist den Hessischen Rundfunk.

Zitat
„Mein Anwalt hat am Dienstag Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht“ sagt Häring zu BILD am SONNTAG. „Nach unserer Auffassung ist die Satzung des Hessischen Rundfunks zur Erhebung der Beiträge aufgrund eines Formfehlers ungültig.“
[...]

weiterlesen auf:
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/hr/erste-klage-im-streit-um-rundfunkgebuehr-42283364.bild.html


Hinweis:

Zum erstinstanzlichen Verfahren und weiterführenden Links siehe bitte u.a. unter
VG Ffm: mündliche Verhandlung Verfahren Häring vs. HR - 1 K 2903/15.F 31. 10.16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20168.0.html

Zur Verhandlung in der zweiten Instanz sowie weiteren Links siehe bitte u.a. unter
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0.html
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: Knax am 23. August 2015, 12:52
Zitat
Eine Sprecherin des Hessischen Rundfunks erklärt gegenüber BILD am SONNTAG: „Würde man die Möglichkeit der Barzahlung flächendeckend eröffnen, wäre dies mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, die letztlich zu Lasten der Beitragzahler gingen.“

Hieran sieht man deutlich, dass der Rundfunkbeitrag eben nicht die Gegenleistung für "den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" oder  "das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" ist, sondern das Mittel zur Deckung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Gesamtheit ist, § 1 RBStV.

Die Argumentation der Gerichte, der Rundfunkbeitrag sei die Gegenleistung für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss aufs Schärfste angegriffen werden, denn:

Es macht einen Unterschied, wofür der Rundfunkbeitrag geleistet wird, nämlich zur Deckung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So steht es klar und unmissverständlich in § 1 RBStV. Und diese Zwecksetzung ist eben gerade nicht identisch mit dem "Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks".
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: SchwarzSurfer am 23. August 2015, 14:23
Der Beitragsservice bekommt schon Muffensausen:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/aktuelle_berichterstattung_zur_moeglichkeit_der_barzahlung_des_rundfunkbeitrags/index_ger.html (http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/aktuelle_berichterstattung_zur_moeglichkeit_der_barzahlung_des_rundfunkbeitrags/index_ger.html)
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. August 2015, 14:59
Aus
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/aktuelle_berichterstattung_zur_moeglichkeit_der_barzahlung_des_rundfunkbeitrags/index_ger.html
 (http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/aktuelle_berichterstattung_zur_moeglichkeit_der_barzahlung_des_rundfunkbeitrags/index_ger.html)
Zitat
Hintergrund der Regelungen zur bargeldlosen Zahlung ist, dass sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch eine händische Barzahlung des Rundfunkbeitrags für Bürgerinnen und Bürger wie für den Beitragsservice entstehen würden, im Alltag nicht praktikabel wären und an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen. Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt.

Früher war die Barzahlung die Regel. Man fragt sich, warum das, was früher, als es nicht mal Rechner gab, die Regel war, heute unmöglich und teuer ist, obwohl damals die Gebühr unverhältnismäßig günstiger als heute war. Bei diesen maroden Rundfunkanstalten bringt der technische Fortschritt Verteuerung, nicht eine Verbesserung der Leistung und Wirtschaftlichkeit. Der technische Fortschritt wird mit der Unfähigkeit dieser Unternehmen neutralisiert und in das Gegenteil verkehrt.

Wieder "der Wille des Gesetzgebers"? War dieses Geräte-unabhängige Modell nicht von den Rundfunkanstalten entworfen? Sind die Rundfunkanstalten der Gesetzgeber?

Zitat
Aus den in einigen Artikeln zitierten § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG können Beitragszahler hingegen kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten. Die Vorschrift schließt nicht aus, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.

So ein miserables Argument! Soll ein Gesetz alles mögliche ausschließen, damit es ernst genommen werden kann? Und ist die einzige Ausnahme der RBStV, der ernst ist und immer akribisch verstanden werden muss?

In in den Überschriften erkennt man wieder die Arroganz dieser Anstalten:

Zitat
Allgemeine Informationen zur Rundfunkbeitragspflicht

Weitere Informationen

Wer sind sie, um uns zu "informieren"? Wäre "Stellungnahme", wenn nicht "Desinformation in eigener Sache",  nicht das richtige Wort?
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: Knax am 23. August 2015, 17:21
Zitat
Hintergrund der Regelungen zur bargeldlosen Zahlung ist, dass sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch eine händische Barzahlung des Rundfunkbeitrags für Bürgerinnen und Bürger wie für den Beitragsservice entstehen würden, im Alltag nicht praktikabel wären und an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen. Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt.

Da haben wir sie wieder, die Verwaltungsvereinfachung. Der Rundfunkbeitrag wird an allen Ecken und Enden mit der Verwaltungsvereinfachung begründet, sei es bei der Typisierung, sei es bei der Pauschalierung, sei es bei der Zahlungsweise. Der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung (oder vereinfacht ausgedrückt: "Zahl' und halt's Maul!") rechtfertigt einfach alles. Wenn das System keine anderen Argumente hat - die Verwaltungsvereinfachung kann immer als Begründung herhalten. Umso wichtiger ist die Klage von Norbert Häring. Denn der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung rechtfertigt eben längst nicht alles. Man könnte auch sagen: Der Rundfunkbeitrag ist ein Versuchsballon, wie weit der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung getrieben werden kann.
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. August 2015, 17:33
[...] Der Rundfunkbeitrag ist ein Versuchsballon, wie weit der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung getrieben werden kann.

Das Tragische: vielleicht haben sie Erfolg, denn alle Staatsgewalten scheinen auf ihre Seite zu sein. Der Rundfunkbeitrag ist in mehreren Hinsichten ein gefährlicher Präzedenzfall, wir müssen Widerstand leisten.
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: SchwarzSurfer am 23. August 2015, 20:15
Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags ist die größte Verwaltungsvereinfachung >:D
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: dimon am 23. August 2015, 20:53
Norbert Häring macht genau das Richtige ;)
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: gerechte Lösung am 23. August 2015, 20:58
Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags ist die größte Verwaltungsvereinfachung >:D
Das haben die nur noch nicht erkannt.

"  Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt.  "

Immer dann, wenn die nicht weiter wissen, kommen die mit dem Gesetzgeber.
Ja, welchen Gesetzgeber meinen die denn? Doch nicht etwa die, die mit diesem Diktat nur in ihre eigene Tasche wirtschaften?
Für Mr. X gibt es nur einen Gesetzgeber und der sitzt gaaanz weit oben.
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 23. August 2015, 22:00
Zum Thema Bargeld allgemein:

Ja warum wohl wird es vom "Gesetzgeber" gewollt/gefordert dass eine elektronische Zahlungsabwicklung üblich ist/wird?
Bargeld ist doch nur ein Laster, viel zu umständlich das alles mit sich zu schleppen.

In naher Zukunft wird es kein Bargeld mehr geben. immer mehr wird heutzutage über Plastik bezahlt, danach kommt RFID.
Somit haben wir bald keine Kontrolle mehr über unser hart erworbenes Einkommen. Alles nur noch Zahlen auf einem Konto, nicht mehr.

Das hier ist nur der Anfang. Und das hat nichts mit Verschwörung zu tun.
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. August 2015, 22:12
In naher Zukunft wird es kein Bargeld mehr geben.

Das Wechselgesetz gilt noch. Man kann also noch sein eigenes Geld ganz legal drucken. Aber in der Zivilisation verlieren die Menschen manche Fähigkeiten, die im leuchtenden Mittelalter eine Selbstverständlichkeit waren.
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: abzocke1 am 25. August 2015, 16:32
die können Ablehnen so viel sie wollen denn
du lehnst auch einfach den ihre s.g. AGBs einfach ab ,

in Deutschland gibt es immer noch das Gesetz der Vertrags Freiheit (das betrifft auch Vereinbarungen  dergleichen ) das steht alles im BGB  .
und eine Privat Person oder   Privat  Firma darf nicht über dich entscheiden,
denn das Amt steht nur einer Behörden und einem Richter Zu !
auch das steht alles  in den Gesetzten und diese  Gesetzte  sind gültig und gelten für Alle
und vor dem Gesetz sind alle gleich steht auch im Gesetz !
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: Runemaster am 26. August 2015, 01:22
Verwaltungsvereinfachung? Na, das sage ich doch auch immer wieder: Wichtigtuerische Schreiben zu ignorieren und jede Zahlung zu verweigern ist meine Art der Verwaltungsvereinfachung. Tausende von Gesetzestexten zu durchforsten, erspare ich mir gleich ebenso (die werden eh nicht beachtet von den Juristen). Ob die Gerichte meine Einstellung genauso akzeptieren würden? Hm... wohl kaum. Vielleicht sollte ich das "BS" für mich umdrehen zu "SB" damit es funktioniert!?

Irgendwie kommt mir das Verhalten des BS historisch bekannt vor. Da gab es doch einen römischen Statthalter nahmens Kroesus, der seinen Hals auch nicht voll genug bekam. Die Unterdrückten fanden eine wie ich finde gute Lösung für dieses Problem. Der wütende Mob ließ ihn am Ende seiner Tage flüssiges Gold (Schmelzpunkt >1.064 °C) trinken... ein prosit auf die Gier!!!

Für mich gibt es nur Gott über mir. Kein Fürst oder König kann mir das Wasser reichen; nur ein armer Bettler kann mich fürstlich belohnen.

Die Runen haben gesprochen...
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: marga am 31. August 2015, 11:22
Hier die neuen Informationen von Dr. Norbert Häring zur Barzahlung (...)

Zitat:

Die Rundfunkanstalten haben Barzahlungen in ihren Satzungen ausgeschlossen. Ich meine, das ist rechtswidrig, weil es der Eigenschaft von Euro-Banknoten als „unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel“ nach § 14 Bundesbankgesetz widerspricht. Die Rundfunkanstalten wollen das schnell klären, weil sich sehr viele Bürger offenbar auch wie ich verhalten und den Rundfunkbeitrag nur noch bar zahlen wollen. Sie stecken in der Zwickmühle. Je mehr und je länger Bürger die „unbare“ Zahlung verweigern, desto mehr dürfte der ohnehin schon riesige Strom der Zahlungsverweigerer Anschwellen. Rund 900.000 Zwangsvollstreckungen hat der Beitragsservice 2014 beantragt und 21 Millionen (!) mal gemahnt.

Dank meines im Geldrecht sehr kundigen Anwalts ist eine Klageschrift entstanden, die verschiedene Erfolgsmöglichkeiten eröffnet. So hat es den Anschein, als sei die Gebührensatzung des Hessischen Rundfunks schon nicht ordentlich genehmigt worden, was eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bietet, dass sie schon alleine deswegen ungültig ist. Dann würde dem Hessischen Rundfunk bereits ganz grundsätzlich die rechtliche Basis zur Erhebung des Rundfunkbeitrags fehlen.

Na das ist doch mal eine Aussage, der muss nachgegangen werden!!!!!!!

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/460-erste-klage#weiterlesen

+++

Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: Knax am 31. August 2015, 12:15
Zitat
So hat es den Anschein, als sei die Gebührensatzung des Hessischen Rundfunks schon nicht ordentlich genehmigt worden, was eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bietet, dass sie schon alleine deswegen ungültig ist. Dann würde dem Hessischen Rundfunk bereits ganz grundsätzlich die rechtliche Basis zur Erhebung des Rundfunkbeitrags fehlen.

Ich habe hierzu eine grundsätzliche Verständnisfrage. Es ist ja bekanntlich vom Gesetz her vorgeschrieben, dass die von den Landesrundfunkanstalten erstellten Leistungssatzungen von der Rechtsaufsicht (d.h. von den Staatskanzleien der jeweiligen Bundesländer) genehmigt werden. Nun frage ich mich, ob dies eine Formalie in dem Sinne ist, dass die Staatskanzlei einfach nur genehmigen muss, indem eine Unterschrift druntergesetzt wird oder, ob die Genehmigung bestimmten Erfordernissen genügen muss. Falls Letzteres der Fall sein sollte, stelle ich mir die Frage, um welche Erfordernisse es sich dabei handelt.

Es wäre toll, wenn jemand hierzu mehr wissen würde und sein Wissen mit uns teilt.
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: marga am 02. September 2015, 08:34
Hier die neuen Informationen von Dr. Norbert Häring zur Barzahlung (...)

Zitat: "Juristischer Aufsatz" (...)

Zu Deutsch: Bargeld ist eine Sache, an der man Eigentum erwirbt, das grundgesetzlich geschützt ist und nicht beliebig und ohne spezielle Ermächtigung  durch Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ausgehöhlt werden darf, schon gar nicht vom Landesgesetzgeber, beziehungsweise einer Rundfunkanstalt.

Im Ergebnis seien die Regelungen in den Rundfunksatzungen, die Barzahlung des Rundfunkbeitrags vorsehen, unwirksam. (...)

Guggst du hier:

http://norberthaering.de/de/27-german/news/462-gramlich#weiterlesen

+++
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: anne-mariechen am 02. September 2015, 09:37
Hier die neuen Informationen von Dr. Norbert Häring zur Barzahlung (...)
Für mich stellt sich zusätzlich die Frage, muss ich dem Betragservice einer Firma die jeden Bürger für dumm verkauf,t meinen Rundfunk- und Fernsehbeitrag entrichten.

Was passiert, wenn ich dieses Betrag gezielt auf ein Konto bei meiner dem Wohnort zugehörenden Rundfunkanstalt überweise? Wie und wo die Rundfunkanstalt den Betrag dann zubucht, umbucht oder zurückbucht wird man dann sehen. In diesem Theater sind doch Gesetzestexte makulatur.

Jeder macht was er will und die einen meinen sie haben mehr Rechte als andere wenn Sie Macht und Entschlossenheit demonstrieren wie der Betragservice. Die Interessieren doch Verwaltungsrecht und Zwangsvollstreckungsgesetz nicht. Wir diskutieren immer den Rechtsfall, ob es nicht parallel nicht sinnvoll wäre, den Praktischen Ansatz der Gegenwehr mit zu suchen.

Gruß Annemariechen
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: PillePlutonium am 03. September 2015, 03:07
Für mich stellt sich zusätzlich die Frage, muss ich dem Betragservice einer Firma die jeden Bürger für dumm verkauf,t meinen Rundfunk- und Fernsehbeitrag entrichten.

Was passiert, wenn ich dieses Betrag gezielt auf ein Konto bei meiner dem Wohnort zugehörenden Rundfunkanstalt überweise? Wie und wo die Rundfunkanstalt den Betrag dann zubucht, umbucht oder zurückbucht wird man dann sehen. In diesem Theater sind doch Gesetzestexte makulatur.


Eine Art Flashmob Aktion. Warum nicht?
Ich denke allerdings, dass die Zuordnung zu deinem Kundenkonto relativ schnell von statten gehen (könnte). Zuallererst wirst Du im Zuge der Überweisung namentlich kenntlich gemacht. Du gibst vielleicht keinen Verwendungszweck an, was die Suche nach deinem Kundenkonto sicher erschwert aber die Identifikation bei deiner örtlichen Rundfunkanstalt, über deine Kontodaten, (könnte) schnell abgeschlossen sein.

(Könnte) schreibe ich deshalb, weil ich mir nicht sicher bin inwiefern Banken, über deine SEPA-Daten (IBAN, BIC und Name des Kontoinhabers) hinaus, Auskunft zu deinen weiteren Stammdaten wie Anschrift und Geburtsdatum geben dürfen?!
Im allgemeinen heißt es zu Bankauskünften: "Auskünfte über Privatpersonen dürfen nur dann erteilt werden, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben."
Es muss also eine Auskunftserteilung vorliegen.

Hat die Landesrundfunkanstalt deine Bankdaten nicht, so müsste ja ein Mitarbeiter -salopp- den Hörer in die Hand nehmen, die Bank anrufen und zumindest die Daten deines Kundenkontos mit denen des Kontoinhabers abgleichen. Hierzu gehören -meine ich- nur die Konto- und die Stammdaten. Viel mehr dürfte die Bank nach allgemeinem Verständnis erstmal nicht bereitstellen.

Jetzt wird über deine Hausbank Geld an die GEZ transferiert welches dort nicht zurechenbar ist. Dann meldet sich der Geldempfänger GEZ bei deiner Bank und bittet um die Herausgabe deiner persönlichen Daten um zu ermitteln, ob das Geld wirklich von Dir stammt. Hat die Bank ein Interesse dieses Anliegen zu klären und dem Wunsch des -Nicht Kunden- nachzukommen?
Muss sie nicht viel mehr, das Interesse seines Kunden wahrnehmen? Sprich, unser Kunde hat die Zahlung angewiesen und solange von dieser Seite keine Reklamation ausgeht dürfen wir -voller Vertrauen- davon ausgehen, dass unser Kunde sehr wohl wusste was er tat, augenscheinlich alles seine Richtigkeit hat und wir keinen Grund zur Annahme haben, dass etwas nicht i.O. sei.
Es ist doch das Problem des Empfängers wenn er diese Zahlung nicht zu ordnen kann.

Nun hat ja aber der Empfänger auch eine Bank. Die ebenfalls im Interesse des Kunden handeln will. Darf die ihm dann die o.g. Daten zur Verfügung stellen? Oder kann sich die Empfänger-Bank auch nur auf die üblichen Bankdaten (IBAN,Name,BIC) berufen?

Amtshilfe oder irgendeine eine Art von Ersuchen, zur Übermittlung von Kundendaten der Banken untereinander, kann ausgeschlossen werden, weil es sich um privatwirtschaftlich agierende Unternehmen handelt. Es gilt immer Zustimmung des Kunden zur Freigabe personenbezogener Daten an Dritte.

Der Gedanke weiter gesponnen hätte ja u.a. zur Folge, dass die LRA Gelder erhält die sie nicht zu ordnen kann und ggf. am Ende des Jahres, spätestens mit Jahresabschluss, buchungs- und bilanzierungstechnich, in die Bredoullie kommen könnte.
Denn wo kommen die Gelder her? Keine Buchung ohne Beleg oder?!


....Alles nur Gedanken....

Aber selbst wenn`s quatsch ist, amüsiere ich mich gerade an der Vorstellung, dass die -mit Sicherheit- komplett entnervten Mitarbeiter einer einzigen LRA, einer Summe von 100.000€ von 10.000 Geldüberweisungen von 10.000 verschiedenen Personen nachtelefonieren und nachrecherchieren müssten nur um herauszufinden, ob eine Buchung korrekt und einem Kundenkonto zuordenbar ist oder komplett fehlgeleitet wurde.  ;)
Multipliziert auf alle LRA`s gäbe das ein schönes drunter und drüber!
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: GEiZ ist geil am 03. September 2015, 08:52
Zitat
Hat die Landesrundfunkanstalt deine Bankdaten nicht, so müsste ja ein Mitarbeiter -salopp- den Hörer in die Hand nehmen, die Bank anrufen und zumindest die Daten deines Kundenkontos mit denen des Kontoinhabers abgleichen. Hierzu gehören -meine ich- nur die Konto- und die Stammdaten. Viel mehr dürfte die Bank nach allgemeinem Verständnis erstmal nicht bereitstellen.

Die Bank wird überhaupt keine Auskunft geben. Wenn der Rundfunkfuzzi gaaanz lieb ist, wird der Bankmitarbeiter seine Rufnummer notieren und an den Kontoinhaber weiterleiten. Das wars.
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: anne-mariechen am 03. September 2015, 12:33

Eine Art Flashmob Aktion. Warum nicht?
Ich denke allerdings, dass die Zuordnung zu deinem Kundenkonto relativ schnell von statten gehen (könnte). Zuallererst wirst Du im Zuge der Überweisung namentlich kenntlich gemacht. Du gibst vielleicht keinen Verwendungszweck an, was die Suche nach deinem Kundenkonto sicher erschwert aber die Identifikation bei deiner örtlichen Rundfunkanstalt, über deine Kontodaten, (könnte) schnell abgeschlossen sein.

Die Rundfunkanstalt darf meinen Namen und meine Beitragskontonummer kennen. Es geht darum! Laut Gesetz bin ich zur Rundfunkgebührenbezahlung gezwungen (nicht verpflichtet sondern gezwungen).

Das entscheidet jedes Gericht so. Um sich gegen Richter, Gesetze, Beitragservice, Gerichtsvollzieher und weis Gott schlag mich Tod herum zu ärgen, wer da noch so meint er sei der am längerne Hebel oder der Schlauere juckt mich nicht.

Fakt ist, meinem Wohnort zugeordnet muss ich die 17,50 Euro einer zugeordneten Rundfunkanstalt bezahlen. Das sieht Norbert Häring auch so !!!

Also geht es doch um die Frage, ob wir Rundfunkbeitragszahler uns dem ZWANG aussetzen lassen, so wie es sich die Rundfunkanstalten vorstellen, über die Firma Beitragservice den Betrag dort mit Wohl Wollen, mit Murren oder unter Zwang einbezahlen. Dass die Vorgehensweise der Bargeldlosen Bezahlung für die jeweilige Rundfunkanstalt berechtigt einen Vorteil erwirkt, in dem Sie selbst damit nicht mehr zig Tausende Postionen in der eigenen Buchhaltung verwalten muss, ist doch nicht mein Problem oder jedes Einzelnen anderen Beitragszahlers. Ich als Bürger habe auch einen Wunsch, den Wunsch der freiheitlichen Entscheidung, wie ich bezahle.

Die Wünsche der Rundfunkbosse haben mich als Rundfunkbezahler nicht zu interessieren. Ich will bezahlen. Ich will selbst entscheiden, wie ich bezahle. Ich will selbst entscheiden wann ich bezahle. Ich will selbst entscheiden wie ich das Gesetz erfülle. Ich will meine demokratische Freiheit. Punkt aus Amen.

Was spricht gegen diese freiheitliche Rechtsauffassung. Nur der von einigen ausgedachte Rundfunkstaatsvertrag. Lassen wir es doch diese Leute merken, dass Ihr Denken und Handeln gegen uns, wir sind das Volk ist.


Das unerhörte in dem Rundfunkstaatsvertrag ist doch, dass nicht nur der Betrag gefordert wird,

- sondern dabei eine selbst nur für diesen Fall geschaffene Berechnungseinheit nämlich Wohnung geschaffen wurde (Diese Einheit gibt es Weltweit nirgends)
- dem Beitragszahler die Auflage, wie er zu bezahlen hat gemacht wird (Vorentzug der persönlichen Selbstbestimmung)
- ich will auch nicht den Arbeitsplatz der Angestellten bei der Firma Beitragservice subventionieren .... nein ----> raus auf Hartz4
- der Rundfunk zwingt mich ja seine Propagante anzuhören, wenn ich das nutzen würde .... nein das will ich alles nicht.
- usw. da könnte ich jetzt alles aufzählen was ich nicht will .... ich will das nicht. Punkt.

Also will ich selbst entscheiden, wie ich bezahle. Und wenn ich das bei meiner Rundfunkanstalt bezahle, dann kann mir das rechtlich niemand streitig machen.
Das kann kein Richter anders entscheiden. Wo bitte steht im Gesetz, dass ich verurteilt werde weil ich meine angebliche Geldschuld BAR bezahle???? Denn ich bezahle und damit ist die Forderung ausgeglichen und ich bezahle genau dort, wo ich bezahlen muss und nicht wo anders, bei einem Beitragservice. Also sollten das mal 500 Beitragszahler machen, bei jedem einzelnen Sender die wir in Deutschland haben.
Das ist tausendmal effektiver als sich mit irgendwelchen Gesetzen, die eh nicht eine klare lückenlose und zweifelfreie Rechtsauffassung darstellen, Gerichten und GV (D..) oder was weis ich herum zu ärgern.

Und was jeder andere macht und tut interessiert mich auch nicht. Tiere kann man mit Futter einem unwillkürlichen Tun verführen. Menschen mit Geld dem Lebenszwang aussetzen.

....Alles nur Gedanken....

Aber selbst wenn`s quatsch ist, amüsiere ich mich gerade an der Vorstellung, dass die -mit Sicherheit- komplett entnervten Mitarbeiter einer einzigen LRA, einer Summe von 100.000€ von 10.000 Geldüberweisungen von 10.000 verschiedenen Personen nachtelefonieren und nachrecherchieren müssten nur um herauszufinden, ob eine Buchung korrekt und einem Kundenkonto zuordenbar ist oder komplett fehlgeleitet wurde.  ;)
Multipliziert auf alle LRA`s gäbe das ein schönes drunter und drüber!

Und vielleicht könnte man den angeblichen 3 Millionen Hartz4-Empfänger eine Arbeit verschaffen? Genau so würde sich das ergeben und diese Rundfunkmächtigen würden merken, wer Ihnen das Geld zur Verfügung stellt, nämlich der Beitragzahler, der das Geld vorbeibringt, damit sie in Saus und Praus leben können.

Genau deswegen will der Staat, die EU das BARGELD abschaffen .... um den Bürger einen Zwang des Gehorsams auszusetzen, sonst nichts.
Und dieser Zwang heißt MACHT und wir geben alle 4 Jahre einmal eine Stimme ab und schaffen diesen Zwang damit selbst


Das wäre genau so wie beim Tante-Emma-Laden um die Ecke. Diese Person weis Ihre Kunden noch zu schätzen. Die Rundfunkbosse nicht, die wollen Masse verwalten, um eine Masse an Geld zu kassieren und zur Verfügung zu haben und dazu braucht es einen MASSENZWANG. Und das möglichst noch mit jeder angenehmlichen Faulheit. Das will ich nicht ... PASTA.

Dann müsste jeder Intendant seinen Kopf einschalten, wie er diese Vorgänge in seinem Laden organisiert.

Gruß Annemariechen
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: InesgegenGEZ am 03. September 2015, 13:08
Ich will bezahlen.

Gruß Annemariechen

Also ich will eigentlich nicht zahlen, weil ich den Rotz das meinungsbildende Programm nicht konsumiere und ich ehrlich gesagt keine Lust habe für andere zu bezahlen, die es konsumieren.
Titel: Re: Klage gegen Beitragsservice von Nobert Häring
Beitrag von: Bürger am 28. Januar 2018, 03:57
Hinweis aus aktuellem Anlass ;)

Zur Verhandlung in der zweiten Instanz sowie weiteren Links siehe bitte u.a. unter
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0.html