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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 26. März 2018, 19:42

Titel: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: ChrisLPZ am 26. März 2018, 19:42
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bundesfinanzportal.de, 26.03.2018

Rundfunkbeitrag für Zimmer in WG oder Studentenwohnheim? Verbraucherzentrale Hamburg informiert zum Semesterstart

Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 

Zitat
Zum ersten April startet das Sommersemester und viele junge Menschen nehmen ein Studium auf, beziehen eine eigene Wohnung und gründen einen Hausstand. Die Studienanfänger sind in diesem Fall meistens zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn sie in einer Wohngemeinschaft oder im Studentenwohnheim leben. Vom Beitrag befreien lassen können sich Studierende, wenn sie Sozialleistungen wie BAföG beziehen.

Rundfunkbeitrag teilen in Wohngemeinschaften
[…]
Unterschiedlicher Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim
[…]
BAföG-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit
[…]

Die Verbraucherzentrale informiert und berät unentgeltlich bei Fragen zum Rundfunkbeitrag - Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 11 Uhr telefonisch unter (040) 24832-270 oder persönlich ohne Voranmeldung immer montags zwischen 14 und 18 Uhr am Standort in der Kirchenallee 22 / Ecke Ernst-Merck-Straße in Hamburg St. Georg.

Weiterlesen auf:
http://www.bundesfinanzportal.de/aktuelles-von-nicht-regierungsorganisationen/28-nicht-regierungsorganisationen/rundfunkbeitrag-fuer-zimmer-in-wg-oder-studentenwohnheim-verbraucherzentrale-hamburg-informiert-zum-semesterstart.html (http://www.bundesfinanzportal.de/aktuelles-von-nicht-regierungsorganisationen/28-nicht-regierungsorganisationen/rundfunkbeitrag-fuer-zimmer-in-wg-oder-studentenwohnheim-verbraucherzentrale-hamburg-informiert-zum-semesterstart.html)

Zum Thema Verbraucherzentralen siehe u.a. auch:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90249.html#msg90249
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: Nevrion am 27. März 2018, 12:55
Zitat
Die Studienanfänger sind in diesem Fall meistens zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn sie in einer Wohngemeinschaft oder im Studentenwohnheim leben.

Gerade dann, wenn sie in einer Wohngemeinschaft leben, ist die Anmeldepflicht beim Beitragsservice nicht mehr zwangsläufig gegeben. Merkwürdige Formulierung.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung fällig. Leben Studierende gemeinsam mit anderen Leuten in einer Wohngemeinschaft, so muss sich eine Person beim Beitragsservice anmelden und die WG kann sich die monatlichen Kosten von 17,50 Euro teilen.

Was passiert eigentlich, wenn sich keiner aus der WG anmeldet und man quasi in stiller Vereinbarung immer auf einen anderen Mitbewohner verweist? (soll der/die sich doch anmelden) Interessant auch, dass nicht darüber aufgeklärt wird, dass die angemeldete Person keinen Rechtsanspruch darauf hat, die Anteile der Mitbewohner auf den Rundfunkbeitrag einzufordern.

Zitat
Sie rät Studierenden in WGs, den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausreichend über alle Mitbewohner zu informieren, sodass richtig eingeordnet werden kann, ob und von wem was gezahlt werden muss.

Da ist guter Rat teuer, was? Denn bestimmte Ratschläge sollte sich auch der Verbraucherschutz lieber sparen, da hier überhaupt nicht berücksichtigt wird, ob man als Student und potentieller Nichtnutzer überhaupt für den Beitragsservice zahlen will. Ein guter Verbraucherschutz hätte vielleicht auch angeraten sich dagegen zu wehren oder solche Ratschläge gleich ganz unterlassen. Die Idee den Beitragsservice mit Daten zu füttern sollte man lieber nicht so intensiv verfolgen, wenn man nicht wirklich deren Leistungen ein Anspruch nehmen will.
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: volkuhl am 27. März 2018, 13:55
Zitat
Sie rät Studierenden in WGs, den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausreichend über alle Mitbewohner zu informieren, sodass richtig eingeordnet werden kann, ob und von wem was gezahlt werden muss.

Datenschutz war gestern, es lebe das Denunziantentum!
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: ope23 am 27. März 2018, 14:34
War es nicht so, dass Verbraucherzentralen sich vom öffentlichen Rundfunk sponsern lassen? Forumssuche hilft.

Ist es nicht so, dass letztens ein Chef einer solchen Verbraucherzentrale jetzt in die Medienpolitik (oder gar in einen Rundfunksender) geht? Ich meine, dass eine solche Postenverschiebung hier gemeldet wurde, finde aber den Thread nicht.
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 27. März 2018, 14:45
Und ich dachte immer, daß zum Verbraucherschutz auch  D a t e n s c h u t z  gehört...
Ob der ganzen bereits durch dieses Forum recherchierten Hintergründe bin ich geneigt, diesen Verbraucherschützern in gar keinem Thema irgendwelchen Ratschlägen zu folgen.
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: ellifh am 27. März 2018, 15:02
Geh bloss weg mit den Verbraucherzentralen.
Eine Suche hier im Forum ergibt, das die VZ s ordentlich Kohle kassieren für Ihre Beratungen zu Gunsten des Öffrech....so what?
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: drboe am 27. März 2018, 16:27
Tipp 1 müsste lauten, dass man sich am Studienort besser nicht anmeldet. Tipp 2, dass man sich mit WG-Partnern über den Umgang mit dem sogn. Rundfunkbeitrag verständigt. Unabhängig vom Ergebnis gilt, dass man personengebundene Daten nicht an Dritte weitergibt.
Wenn man sich entschließt den sogn. Beitrag zu zahlen, bildet man eine "Gemeinschaft der ÖR-Nutzer der 95721ten WG" o. ä. und zahlt in deren Namen per Überweisung. Natürlich hat man keine Veranlassung Namen der Gruppenmitglieder zu kommunizieren. Löst sich die WG auf oder ändert ihre Zusammensetzung, so wird neu entschieden, ggf. eine neue Gruppe gebildet, nachdem man die alte gegenüber dem BS als aufgelöst berichtet hat.

M. Boettcher
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: seppl am 28. März 2018, 10:40
Die Seite
Rundfunkbeitrag für Zimmer in WG oder Studentenwohnheim? Verbraucherzentrale Hamburg informiert zum Semesterstart
http://www.bundesfinanzportal.de/aktuelles-von-nicht-regierungsorganisationen/28-nicht-regierungsorganisationen/rundfunkbeitrag-fuer-zimmer-in-wg-oder-studentenwohnheim-verbraucherzentrale-hamburg-informiert-zum-semesterstart.html

wurde Ihrer Aussage nach verändert, nach einer deutlichen Mitteilung per E-Mail an Frau Voß (im Anhang). Hat jemand die Originalseite archiviert?

Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: seppl am 28. März 2018, 11:41
Verändert wurde nach Durchsicht wohl nur das Original der VZ Hamburg. Dort steht:

https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/studieren-rundfunkbeitrag-zahlen
Zitat
Eine Anmeldung auf jemanden, der sich befreien lassen kann, ist nicht möglich. Erst, wenn alle Bewohner befreit sind, ist die gesamte Wohnung auch beitragsfrei. Wichtig ist, dass sich jeder Mitbewohner beim Beitragsservice meldet – auch und gerade dann, wenn bereits ein anderer den Rundfunkbeitrag zahlt.

Hat jemand die Vorgängerversion der Webseite?

Auf der Bundesfinanzportalseite
http://www.bundesfinanzportal.de/aktuelles-von-nicht-regierungsorganisationen/28-nicht-regierungsorganisationen/rundfunkbeitrag-fuer-zimmer-in-wg-oder-studentenwohnheim-verbraucherzentrale-hamburg-informiert-zum-semesterstart.html

Steht immer noch
Zitat
..., erläutert Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie rät Studierenden in WGs, den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausreichend über alle Mitbewohner zu informieren, sodass richtig eingeordnet werden kann, ob und von wem was gezahlt werden muss.
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: drboe am 28. März 2018, 11:59
Woraus leitet denn die Verbraucherzentrale Hamburg ab, dass sich alle Mitglieder einer WG beim Beitragsservice melden muss? Das beißt sich m. E. mit der Tatsache, dass laut § 14 des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (Thema Übergangsbestimmungen) unter Satz 9 geregelt ist:

Zitat
Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.

D. h., spätestens dann, wenn man sich in der WG entschieden hat, wer den sogn. Rundfunkbeitrag überweist und das dann auch tut, wären die Daten jeder weiteren Person, die sich für die gleiche Wohnung anmeldet, unverzüglich zu löschen. Es ist daher sinnfrei, wenn sich alle beim BS melden. Die Verbraucherzentrale will sich wohl um die Deutsche Post oder die Mitarbeiter beim BS verdient machen, auf das den Letzgenannten die Arbeit nicht ausgeht. Und zudem steht im sogn. RBStV nicht, dass man sich beim BS meldet. Sinnvoller* Weise meldet man sich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt, was im Tätigkeitsbereich der Verbraucherzentrale Hamburg der NDR an der Strasse Rotherbaum ist.

M. Boettcher

* ob das wirklich sinnvoll ist, mag jeder für sich entscheiden  8)
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: seppl am 28. März 2018, 12:18
Es ist ein unerlaubter Zugriff auf den geschützten Bereich der Wohnung, wenn der Staat die Bewohner verpflichten will, untereinander Absprachen wirtschaftlicher Art treffen zu müssen. Es ist ein Versuch, die Obrigkeitshörigkeit der Menschen in der Wohnung zu verbreiten, indem der schwammige, uneindeutige und unrechte Bereich dieser gesamtschuldnerischen Haftung in den Privatbereich verschoben wird. "Die Bewohner können sich ja bei Problemen dann untereinander verklagen." Ja, nee, is klar....
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: drboe am 28. März 2018, 12:33
@seppl: Hier versucht nicht der Staat den Menschen einzureden, sie müssten sich beim BS melden, sondern die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale Hamburg ist ein eingetragener Verein. Deren "Beratungsinteresse" wurde hier ja schon hinterfragt. Dass deren Rat vergiftet ist, versteht sich für die, die sich hier beteiligen.
Ich wundere mich, wie es in einer so großen Universitätsstadt sein kann, dass der Verbraucherzentrale verborgen geblieben ist, wie groß die Fluktuation in WGs ist. Ich kenne Leute, die sind während ihrer Ausbildung innerhalb des Sendegebietes des NDR bis zu 9 mal umgezogen. D. h. es kam bei einigen im Mittel alle 6 Monate zu einem Wechsel. Das hat viele Gründe, von der "Chemie" über das Geld, Bildung und Zerbrechen von Partnerschaften etc. Wenn die Verbraucherzentrale so wenig von den Menschen in der Stadt weiß, wäre es vielleicht besser, sie würde die Klappe halten, da deren "Ratschläge" an der Lebenswirklichkeit zerschellen.

M. Boettcher
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: drone am 28. März 2018, 15:32
Hat jemand die Vorgängerversion der Webseite?

Im Goggle-Cache gab's eine Version vom 26 Mar 2018 16:06:36 GMT/UTC [1], die jetzt auf archive.is [2] gesichert ist.

[1] Goggle Cache: 26 Mar 2018 16:06:36 GMT/UTC
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:B5zgj1K2NmsJ:https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/studieren-rundfunkbeitrag-zahlen%2BStudieren+und+Rundfunkbeitrag+zahlen?!&lr&hl=en-DE&gbv=1&ct=clnk (http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:B5zgj1K2NmsJ:https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/studieren-rundfunkbeitrag-zahlen%2BStudieren+und+Rundfunkbeitrag+zahlen?!&lr&hl=en-DE&gbv=1&ct=clnk)

[2] archive.is: 28 Mar 2018 13:18:41 GMT/UTC
WEB: http://archive.is/Bjjlv (http://archive.is/Bjjlv)
IMG: http://archive.is/Bjjlv/image (http://archive.is/Bjjlv/image)
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: seppl am 28. März 2018, 16:07
@seppl: Hier versucht nicht der Staat den Menschen einzureden, sie müssten sich beim BS melden, sondern die Verbraucherzentrale.

Ich finde gerade nicht, wo ich das geschrieben haben sollte...  ???

Der Staat redet nicht ein, er macht die Gesetze. Die VZ redet den Menschen nur ein, dass diese Gesetze richtig sind und bedient sich der windigen Argumentation des NDR. Kritik wird von der VZ nur an Sachen wie Waschpulverpreisen und Eierqualität geübt. Der RBStV ist für Kritik tabu. Dafür gibt es Geld vom NDR.

Wenn der Staat zusammenwohnende Menschen nur aus dem Grund des Zusammenwohnens zu einer Gesamtschuldnerschaft machen will, greift er mit dem entstehenden inneren Gesamtschuldverhältnis (Der Bewohner untereinander) ungefragt in die Schutzzone der Wohnung ein.
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: linkER am 12. Mai 2018, 10:46
Verbraucherzentrale Hamburg     Stand 02.05.2018

Zitat
Unser Haushalt ist nicht beim Beitragsservice gemeldet – ich habe Post erhalten
Sie haben einen Brief vom Beitragsservice erhalten und für Ihre Wohnung / Wohngemeinschaft zahlt bisher noch niemand den Rundfunkbeitrag? Vermerken Sie das Datum Ihres Einzugs auf dem Formular und senden Sie es zurück. Der Beitragsservice hat das Recht, Beiträge rückwirkend von Ihnen einzufordern.

Beispiel: Sie sind am 24. Dezember 2015 in Ihre Wohnung eingezogen. Geben Sie dieses Datum an. Zahlen müssen Sie ab dem 1. Januar 2016. Das Datum schließt sich dem vorangegangenen Meldedatenabgleich an, der am 31. Dezember 2015 endete.
Quelle :
https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/meldedaten-fuer-rundfunkbeitrag (https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/meldedaten-fuer-rundfunkbeitrag)


Siehe jedoch u.a. auch allgemein im Forum zum Thema
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.0.html)
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 14. Mai 2018, 10:34
So was blödes aber auch. Mit dem neuen im Bundestag gerade zu diskutierenden Verbandsklagerecht im Namen von Einzelklägern wäre die Bekämpfung des Rundfunkbeitrages vor den Gerichten ein schöner Fall für Verbraucherverbände.
Ich habe nämlich keinen VW, aber auch keine Rundfunkgeräte...
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: drboe am 14. Mai 2018, 11:16
Verbraucherzentrale Hamburg     Stand 02.05.2018

Zitat
Unser Haushalt ist nicht beim Beitragsservice gemeldet – ich habe Post erhalten
Sie haben einen Brief vom Beitragsservice erhalten und für Ihre Wohnung / Wohngemeinschaft zahlt bisher noch niemand den Rundfunkbeitrag? Vermerken Sie das Datum Ihres Einzugs auf dem Formular und senden Sie es zurück. Der Beitragsservice hat das Recht, Beiträge rückwirkend von Ihnen einzufordern.

Beispiel: Sie sind am 24. Dezember 2015 in Ihre Wohnung eingezogen. Geben Sie dieses Datum an. Zahlen müssen Sie ab dem 1. Januar 2016. Das Datum schließt sich dem vorangegangenen Meldedatenabgleich an, der am 31. Dezember 2015 endete.
Quelle :
https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/meldedaten-fuer-rundfunkbeitrag (https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/meldedaten-fuer-rundfunkbeitrag)

Das ist mindestens missverständlich. Laut sog, RBStV sieht das so aus:

Zitat
§7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
(1) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.

D. h., die zu leistenden Zahlungen erstrecken sich im Beispiel auch rückwirkend auf den gesamten Dezember 2015, dem Monat nämlich, in dem man in die Wohnung eingezogen ist. Das Gleiche gilt für Kraftfahrzeuge und Betriebe: meldet man das Fahrzeug bzw. seine Firma z. B. am 31. Oktober an, so muss man auch noch für den ganzen Oktober zahlen. Für Betriebe kann die ungünstige Wahl des Termins eine zusätzliche Belastung bis zu einigen Tausend Euro bedeuten (Höchstbetrag für Mitarbeiter: 3.155,83 €).

M. Boettcher
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: Philosoph am 14. Mai 2018, 11:27
Wobei man an dieser Stelle sagen muß, daß die meisten aus einer Wohnung in eine neue Wohnung ziehen. D.h. wenn ich am 24.12. in eine neue Wohnung ziehe, dann bin ich bis zu diesem Datum schon mit meiner alten Wohnung angemeldet und zahle somit den Dezember für die alte Wohnung.
Wenn die das tatsächlich so machen, daß rückwirkend der ganze Monat zählt, obwohl man diesen schon für die andere Wohnung bezahlt hat, dann kassieren sie ja doppelt. (Damit dürften sich die "Erhebungsdefizite" dann wieder ausgleichen.  ;))
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: drboe am 14. Mai 2018, 11:51
@Philosoph: das ist richtig, wobei ich eine Hemmung mehrfach zu kassieren bei den Anstalten nachdem, was hier gelegentlich berichtet wird, nicht feststellen kann. Wenn man auf die Praxis abstellen wollte, so würde sich wohl häufig der Fall einstellen, dass man kurz vor dem Ende des Monats in eine neue Wohnung zieht, für die alte aber bis zum Beginn des nächsten Monats noch Miete gezahlt werden muss, bzw. bei Eigentum die Übergabe zu einem späteren Termin erfolgt. Man hätte dann wenigstens zeitweise 2 Wohnungen, in denen man jeweils einen Teil des Monate gewohnt hätte. Da die Abrechnung auf ganze Monate erfolgt, wäre dem Wortlaut des Gesetzes nach für den Umzugsmonat doppelt zu zahlen.

M. Boettcher
Titel: Re: Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
Beitrag von: Shuzi am 14. Mai 2018, 17:55
[...]
Der Beitragsservice hat das Recht, Beiträge rückwirkend von Ihnen einzufordern.

Interessant, dass einem nichtrechtsfähigen Organ Rechte zugesprochen werden.

[...]
D. h., die zu leistenden Zahlungen erstrecken sich im Beispiel auch rückwirkend auf den gesamten Dezember 2015, dem Monat nämlich, in dem man in die Wohnung eingezogen ist.
[...]

So wie es im RBStV steht, wird es auch in der Praxis gehandhabt. Eine fiktive Person S könnte vor einiger Zeit in der Mitte eines Monats umgezogen sein und sich entsprechend in der Mitte des Monats beim EMA umgemeldet haben (ohne damals zu ahnen was damit ausgelöst wird). "Festgestetzt" wurde dann später der komplette Monat in dem der Umzug erfolgte. Doppelt gezahlt wurde dennoch nicht, denn an alter Wohnstätte wurde ohnehin nicht gezahlt und an neuer Wohnstätte wird bis heute auch nicht gezahlt.  ;)