... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.
Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.
Eicher Zitat ab 02:15:00Zitat... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten der Meldebehörden an die zuständige Rundfunkanstalt bzw. an den Beitragsservice findet sich jeweils in den Meldegesetzen bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder. Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Zuname, Familienstand, Sterbetag ...)
... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Zuname, Familienstand, Sterbetag ...)
Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.
Bitte @alle hier in den Pressemeldungen nicht Einzelaspekte in Tiefe durchzudeklinieren, sondern eher übergeordnet die Aussagen von
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
"anzureißen" und etwaige interessante Einzelaspekte dann ggf. in gesondertem Thread gut aufbereitet thematisch konzentriert durcharbeiten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
und den Zwangsrundfunkbeitragszahler (Beitragsnummer ist ja bekannt) schriftlich davon in Kenntnis setzen.Wen will der BS denn in diesem Falle in Kenntnis setzen? Den Erben? Und wenn er nun keine hat?
ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)]Stop; der Zar ist im Kaiserrang, der Fürst nimmer, weil an 4. Stelle von unten. Nur der Kurfürst, also der, der den König oder Kaiser wählen darf, ist höher und an 5. Stelle von oben. Die Kurwürde bekäme der, um den es hier geht, allerdings nie, denn dazu gehört Loyalität zu jenem, der die Kurwürde verleiht.
Wenn auch ot:..., hatte Besucher auch selbst irgendwie noch im Hinterkopf. Ändert ja aber nichts an der offiziellen Bezeichnung als Justizaren mit denen der ÖRR seine Rechtshiwis versieht, der sich dann offensichtlich auch noch anmasst, seine Chargen widerrechtlich in den Kaiserrang zu erheben. Immerhin ist damit jetzt absolut plausibel erklärt, wieso der deutsche ÖRR so derart penetrant machen kann, was er will, weshalb allergrößtenteils die deutschen Gerichte bislang jedenfalls mit derart überbordender Begeisterung öffentlich nach dessen Pfeife tanzen, alle kleinen Stadtkassen-Fuzzies tw. ja sogar auch noch vorauseilend erpicht sind, den Herrschaften zu Gefallen zu sein etc. pp.
@BesucherZitatÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)]Stop; der Zar ist im Kaiserrang, der Fürst nimmer, weil an 4. Stelle von unten. Nur der Kurfürst, also der, der den König oder Kaiser wählen darf, ist höher und an 5. Stelle von oben. Die Kurwürde bekäme der, um den es hier geht, allerdings nie, denn dazu gehört Loyalität zu jenem, der die Kurwürde verleiht.
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In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?
Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.Die Rechnung stimmt so nicht. Es müssen alle unter 18-jährige herausgerechnet werden. Wenn man ausschließlich von der Anzahl der Erwerbstätigen ausgeht (Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitsmarkt-zahl-der-erwerbstaetigen-in-deutschland-erreicht-rekordstand-a-1128220.html), so muss dort der Beitrag um knapp das Doppelte erhöht werden:
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zurfrieden geben.
Der vollautomatisierte Verwaltungsakt kann nur zum Einsatz kommen, wenn das Gesetz dies vorsieht. Das sollte nur in hierfür geeigneten Materien der Massenverwaltung und zudem nur im Bereich der gesetzlich gebundenen Verwaltung geschehen; eine Maschine kann kein Ermessen ausüben.
§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines VerwaltungsaktesText in der Fassung des Artikels 20 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens G. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1679 m.W.v. 1. Januar 2017
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
Es wird insofern darauf hingewiesen, dass die Unterschrift nicht deshalb fehlt, weil es sich um einen elektronischen "Verwaltungsakt" handelt, sondern deshalb weil es sich um einen vollautomatischen "Verwaltungakt" handelt. Maschinen sind bislang gesetzlich nicht befugt "Bescheide" zu "unterzeichnen".
Ok, Du hast nachgewiesen, daß ich zu faul zum recherchieren war ;) Aber bestätigt, daß Eicher nicht rechnen kann.8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €Die Rechnung stimmt so nicht […]
8.190.000.000 € ÷ 43.500.000 Erwerbstätige ÷ 12 Monate = 15,69 €
Wenn man sich nur auf die stürzt, die wirklich konsumieren, […]Diese Rechnung lässt Herrr Eicher nicht gelten. Bei ihm hieße das, daß nur bezahlt wird, was tatsächlich konsumiert wird (sein Leben sehr Schwarz/Weiß¹, sollte vielleicht den Kontrast runter und Farbe hochdrehen):
8.190.000.000 € ÷ (3.010.000 + 2.690.000) ÷ 12 Monate = 119,74 € pro Monat
¹) | Beitragszahler | Vorsätzlicher Leistungserschleicher |
Rundfunkbegeisterter | Vorsätzlicher Rundfunkzerstörer | |
Allgemeinheit bezahlt | Abrechnung nach konsumierter Sendung |
In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?
Das mit der Behörde finde ich nicht so unwichtig. Der Begriff wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert und ist insgesamt schwammig: https://openjur.de/u/864208.html (https://openjur.de/u/864208.html) Gründe, 26.
Einige Aussagen:
...
Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zufrieden geben.
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(Auf Arbeit ist ein Radio in Ordnung, aber ein Fernseher? Wo lebt der Mann?
...
Insofern hatte ich lediglich darauf hinweisen wollen, dass diesem Eicher in seiner Eigenschaft als Justiz-Zar des SWR mit seinen Einlassungen bzw. deren öffentlicher Thematisierung im Diskurs ein Vielfaches dessen an Raum gewährt wird, was dem Typen überhaupt zukommt, und es nur unnötig geistige Ressourcen bindet, sich damit zu befassen.
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Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
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Herzlichen Glückwunsch ARD ZDF Deutschlandradio BeitraXservice!!!!
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Jahrelanges illegales vollautomatisches elektronisches "staatsfernes Verwaltungsverfahren"!
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Rein fiktiv:
Huhuhu VG ´s! Ihr kriegt Post!!!
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Sind hier Anwälte anwesend? Tausende Fälle des sicheren OBSIEGENS!
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Wenn Gerichte bereits eine simple maschinelle Grußformel wie »Gruß und Kuß, Ihre Anstalt« am Ende eines Schreibens zum Beweis der Identität des Erstellers/ Absenders besagten Schreibens erklären - das hatten wir ja schliesslich schon - dann kann man auch dunkel einiges erahnen, was so einem Verwaltungsrichter (oder einer der anderen Herrschaften benannter Gerichte) alles einfallen mag, auch derartige Klagepunkte vom Tisch gewischt zu bekommen. »Was wollen Sie denn überhaupt? Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf den technischen Ist-Stand bei Erlass. Heute ist es 10 Jahre später. Meinen Informationen nach hat der »Beitragsservice« (bzw. Ihre Anstalt) das allerneueste Equipment mit den höchstwertigen neuronalen Netzen, die können das alles. Für mich sieht das alles echt aus im Sinne der gesetzlichen Anforderungen. Ich sehe keinen Unterschied zu einem menschlich erstellten Verwaltungsakt. Die Verwaltungsvereinfachung verlangt das im übrigen und verbietet die Ausbremsung des technischen Fortschritts. Deshalb erlaube ich das hiermit. Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie ja klagen. Meine Beförderung und meine Rente sind trotzdem sicher. Urteil, Verhandlung geschlossen!«
Zitat von: Profät Di Abolo am 30. Januar 2017, 19:37http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139787.html#msg139787 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139787.html#msg139787)
Damit ist die "Verwaltungskette" von oben bis unten durchgängig rechtswidrig. Das Argument des "privaten Verwaltungshelfers" greift ebenfalls nicht, da das Land Berlin niemanden konkret (Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug) beliehen hat.
Nö, sind sie nicht. Dazu ein Zitat eines fiktiven Richters:http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139811.html#msg139811 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139811.html#msg139811) +++ :-[
......... Über mir ist der blaue Himmel ............
... Ich sehe den Untergang für jeden Staat kommen,
in dem nicht das Gesetz über den Herrscher bestimmt,
sondern dieser über das Gesetz ...
(Platon)
Wen will der BS denn in diesem Falle in Kenntnis setzen? Den Erben? Und wenn er nun keine hat?
Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.+++ >:D
[…] Es gibt nämlich durchaus Berufe bzw. Dienstellungen, wo das bestens geht, mehr noch - wo man bei Abwesenheit derartiger hochqualitativer Medienangebote sich zu Tode langweilen würde […]
Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.0.html
Deutsch | Definition in Deutschland | Englisch | ||
Steuer | Abgabe ohne konkrete Gegenleistung | tax | ||
Gebühr | Entgelt für eine in Anspruch genommene, individuelle Gegenleistung | fee | ||
Beitrag | Entgelt für die Möglichkeit, eine individuelle Gegenleistung in Anspruch zu nehmen | fee, license fee, contribution Contribution aber eigentlich bzw. fast nur in den anderen Bedeutungen für Beitrag (helfen, beisteuern, etwas bezahlen); oder als kommunale Abgabe. |
Wenn Gerichte bereits eine simple maschinelle Grußformel wie »Gruß und Kuß, Ihre Anstalt« am Ende eines Schreibens zum Beweis der Identität des Erstellers/ Absenders besagten Schreibens erklären […]
Ich bleibe bei der Frage, wo Eicher überhaupt lebt....so einfach sie auch klingt, ist tatsächlich - und das sogar unter mehreren Aspekten - gar nicht so einfach vernünftig, im Sinne von zweckmäßig, zu beantworten. Zum einen käme es ja schon mal auf den zugrundegelegten räumlichen bzw. geographischen Massstab an, um nur einen Punkt von vielen denkbaren zu benennen. Hier aber alle Differenzierungsmöglichkeiten zu thematisieren (nur ein weiteres Stichwort, etwa: Milieu), würde schlicht den Rahmen sprengen.
[...] Es geht nicht um Haushalte. Also es geht nicht um die Frage "wer wohnt mit wem zusammen" [...] - was uns immer wieder unterstellt wird, wir wollten das wissen und so - es geht um Wohnungen.Also was denn nun?!??! ***kopfkratz+kopfschüttel+kopfweh***
Wir haben insgesamt jetzt etwa 39 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice erfasst.Ein Offenbarungseid?
Dazu kommen dann noch mal aus dem nicht privaten Bereich ähm... das sind also Unternehmen oder auch non-profit-Organisationen, die dann insgesamt 44 Millionen Teilnehmerkonten ergeben.
Diese 44 Millionen Teilnehmerkonten werden vom Beitragsservice Köln dort betreut.
45 oder 44 Mio sozusagen "Kunden" - wieviele von denen stehen denn bei Ihnen in der Schuld? Kann man das sagen?
[Eicher] Das kann man sagen. Das sind etwa 10 Prozent.
Das klingt jetzt auf den ersten Blick viel. Das sind etwa zwischen 4 und 5 Millionen.
Aber das ist fast identisch mit der Zahl derer, die nach dem deutschen Schuldneratlas in Deutschland Zahlungsschwierigkeiten haben.
Also es gibt einen Schuldneratlas in dem genau ausgeführt ist, wieviele Deutsche sind sozusagen in Zahlungsschwierigkeiten und sind deshalb in Mahnverfahren usw. und das sind eben GENAU DIESE 10 PROZENT, die es auch beim Beitragsservice gibt. Deswegen ist das gar nichst besonderes
und worauf wir großen Wert legen, ist zu erklären, dass eben diese 10 Prozent keine Beitragsverweigerer sind - darunter sind auch Beitragsverweigerer - aber die große Mehrzahl ist schlicht / sind schlicht Bürgerinnen und Bürger, die einfach in finanziellen Schwierigkeiten sind und deswegen in Verzug geraten und dann Mahnungen bekommen und sich dann ein Verfahren anschließt, wobei wir immer Wert darauf legen [sic! schon wieder!]: Wer mit uns spricht und uns das z.B. anzeigt, auch indem er z.B. sagt, ich hab einen Schuldnerberater, dann sind wir jederzeit bereit, auch darauf einzugehen, Ratenzahlungen zu vereinbaren, auszusetzen.
Nur wer sozusagen sich gar nicht kümmert - und da sind doch einige drunter, die dann einfach die Briefe auch des Beitragsservice in den Papierkorb werfen - der bekommt dann auch irgendwann Besuch. [...]
Fangen sie bitte an, in Polen den Leuten hinterherzurecherchieren - das ist natürlich völlig unverhältnismäßig - das machen wir nicht."Schuldner" werden laufen gelassen?
Also es sind etwa insgesamt 10 Prozent der Beitragsschuldner befreit. [...]Schon wieder "10 Prozent"?
Ich will noch mal sagen: Jedes Modell hat sozusagen seine Probleme.In ECHT jetzt...?!? ;)
Ich will auch gar nicht irgendwie verhehlen, dass der Rundfunkbeitrag jetzt sozusagen die ganz glatte Lösung sei - überhaupt nicht. Aber das bessere Modell ist sozusagen der Feind des guten - und wenn Sie da 'ne super Idee haben, ich bin da 24 Stunden am Tag erreichbar. [...]
Ich wehre mich immer dagegen, dass ein Eindruck entstehen könnte, ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist diese Demokratie am Ende, ja - also da würde man ja ausblenden, dass es große Tageszeitungen gibt, dass es auch unsere kommerziellen Konkurrenten gibt, die durchaus Angebote machen, denen man den Vielfaltsgedanken nicht absprechen kann etc., aber dass sozusagen doch deutlich was fehlen würde, wenn man jetzt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht mehr hätte. Und es wundert mich immer bei unseren Beiragsgegnern, die sozusagen noch nicht mal ein Gramm entdecken können in unserem Gesamtangebot, das sozusagen für diese Gesellschaft wichtig sein könnte. Das will ich nicht verstehen. Deswegen, ob so eine Formulierung [Anm.: "Demokratie-Abgabe" von Schönenborn] jetzt glücklich ist oder nicht - ich glaube er wollte sagen:Also doch nicht so "unverzichtbar" und "konstitutiv" für unsere "Demokratie"...
Wir tragen unseren Teil dazu bei und das sollte doch gemeinschaftlich finanziert werden.