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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2016 => Thema gestartet von: René am 28. Dezember 2016, 20:20

Titel: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: René am 28. Dezember 2016, 20:20
Die Made im Speck – die Raupe Nimmersatt
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
mit Video

Quelle: focus.de (http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html)
#GEZxit

Bitte auf der Facebook-Seite von Focus fleißig kommentieren  ;)

(http://online-boykott.de/ablage/hand-mit-muenzen/hand-mit-muenzen.png)
Quelle: focus.de (http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html)

Zitat:
»Wer "seinen" Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt ab 2017 womöglich Besuch eines privaten Inkassobüros. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens. (...)«

Video und weiterlesen:
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html


Siehe auch neuere Einschätzung u.a. unter
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21495.0.html
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: René am 28. Dezember 2016, 20:49
Hier der Facebook-Link:

https://www.facebook.com/focus.de/posts/10155073206694410
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Knax am 28. Dezember 2016, 21:29
Tja, so wird der einfache Bürger voll verarscht.

In der Gesetzesbegründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war zu lesen, dass durch den Wegfall der Kontrollen durch GEZ-Schnüffler (oder auch Rundfunkpolizei) nicht mehr in die Privatsphäre des Bürgers eingegriffen werden solle. Das hat man als tolle Errungenschaft gefeiert.

Wenn jetzt das Privatinkasso zuhause klingelt - ist das keine Belästigung der Privatsphäre?

Die bauernschlaue Antwort des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird darauf lauten:
"Nein, wir Öffentlich-rechtlichen achten Ihre Privatsphäre! Wir treiben die Beiträge ja schließlich nicht ein."
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: boykott2015 am 28. Dezember 2016, 21:58
Zitat
... eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens....

Es kann keine Ausnahme geben. RBStV verbittet jedes Auseinanderdriften:

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313105)
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
Zitat
(2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.

PS. Ich sehe es so, dass man versucht, die Anzahl der Mahnmaßnahmen gering zu halten. Wahrscheinlich werden die Vorgänge, die jetzt durch private Firmen inkassiert werden, als "Kundeninfo" gezählt und erst Maßnahmen, die Stadt-Behörden durchführen in die Statistik gelangt. Im nächsten Jahr schreiben dann alle: die Anzahl der Maßnahmen ist deutlich zurückgegangen, die Akzeptanz der Beiträge wurde sprunghaft angestiegen.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Bürger am 28. Dezember 2016, 22:14
Es kann keine Ausnahme geben. RBStV verbittet jedes Auseinanderdriften:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313105)
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
Zitat
(2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
Doch, nach dem Wortlaut des RBStV kann es abweichende Regelungen geben, denn das juristische "sollen" heißt nicht "haben" oder "müssen" [übereinstimmen] oder "sind" [in Übereinstimmung zu bringen], sondern ist als "sollte" zu verstehen.
Siehe web-Suche
"soll kann muss verwaltungsrecht"
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=soll+kann+muss+verwaltungsrecht


Dies hier aber bitte allenfalls sehr eng am eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches da lautet
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: ChrisLPZ am 28. Dezember 2016, 22:58
Zitat
[..]Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens.

Aktuelle gültige Satzung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000712

Kennt jemand den Grund für die Ausnahme von NRW?
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: querkopf am 28. Dezember 2016, 23:06
Ein Inkassounternehmen benötigt für die Geltendmachung einer Forderung gegenüber dem Schuldner im Namen des Gläubigers eine Vollmacht. Wenn das Unternehmen die Forderung im eigenen Namen geltend macht, eine vom Gläubiger ausgestellte Abtretungsurkunde.

Ich habe noch kein Inkassounternehmen gesehen, das diese Vollmacht ordnungsgemäß, nämlich durch Vorlage des Originals, nachgewiesen hat.

Hat das Inkassobüro keine Originalvollmacht zusammen mit seinem ersten Mahnschreiben übersandt, so ist das einseitige Rechtsgeschäft unwirksam, wenn es wegen fehlender Vollmacht (§174 BGB) oder fehlender Vertretungsmacht (§180 BGB) unverzüglich zurückgewiesen wird. Gleiches gilt für eine fehlende Abtretungsurkunde (§410 BGB).

Vollmacht, Vertretungsmacht und Abtretungsurkunde sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von einer Person, die zur rechtlichen Vertretung des Unternehmens / der Anstalt / der Behörde ermächtigt sind, eigenhändig unterzeichnet wurden. Diese vertretungsberechtigten Personen sind üblicherweise bei einem Unternehmen die Mitglieder der Geschäftsführung und die Prokuristen sowie diejenigen Personen, deren Vertretungsbefugnis im Handelsregister eingetragen ist.

Eine Rundfunkanstalt wird durch den Intendanten vertreten. Etwaige von ihm zur Vertretung ermächtigte Personen müssen sich durch eine entsprechende, vom Intendanten unterzeichneten Vollmacht oder durch eine die Vertretungsberechtigung regelnde Urkunde ausweisen.

Eine Vollmacht, die nicht von einer zur Vertretung des Unternehmens / der Anstalt / der Behörde befugten Person unterzeichnet wurde, ist rechtsunwirksam. Mir sind auch schon Vollmachten untergekommen, die i. A. (im Auftrag) unterzeichnet waren. Ein derartiger Zusatz zum Namen bedeutet aber, daß der Unterzeichner sich den Inhalt des von ihm unterschriebenen Schriftstücks nicht zu eigen macht und daß er für den Inhalt keine Verantwortung übernehmen will. Eine derart unterschriebene Vollmacht ist nichtig.

Es gibt also viele Möglichkeiten, ein Inkassounternehmen zu beschäftigen. Besonders aber freuen wird sich der Intendant der jeweiligen Rundfunkanstalt, muß er doch für jeden einzelnen Inkassoauftrag behelligt werden und seine Unterschrift unter die Vollmacht setzen.

Ob er dann noch Zeit dazu hat, sich um das Wohlergehen seiner Rundfunkanstalt zu kümmern?
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Nichtgucker am 29. Dezember 2016, 01:08
Zitat
2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.

"Sollen" bedeutet ein Standard. Wenn davon abgewichen wird, muss es eine Begründung dafür geben.

Die einzige (allerdings sachfremde) Begründung die mir dafür einfällt, sind die Wahlen in NRW im Vorfeld der Bundestagswahl. Wenn im bevölkerungsreichsten Bundesland die Inkassobüros zum Geldeintreiben geschickt werden, könnte der heimgesuchte Bürger gewillt sein, eine Partei zu wählen, die "GEZ abschaffen" plakatiert ... ;) 
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Buntschuh am 29. Dezember 2016, 09:40
Moin,

heute morgen gabe es im Lokalradio einen netten Bericht dazu.

Die AFD hat wohl nach aktuellen Umfragen über 10% zu erwarten. Diese Partei ist ja bekanntlich gegen den Rundfunkbeitrag. Ein Einzug in den Bundestag wird im Moment als wahrscheinlich angenommen

Auch in der RP (Rheinischen Post) gab es bereits einen ersten Bericht. Hier wird eine Abwanderung der Wähler zur FDP sowie eine Zunahme der Wähler der AFD geschätzt.

Da auch die FDP in NRW dem Rundfunkbeitrag zumindest kritisch gegenüber steht wäre eine Beitreibung von Forderung durch ein Inkassounternehmen als wenn man Öl ins Feuer schüttet.

Allerdings gibt es noch in 2 weiteren Bundesländern Wahlen (allerdings früher) - hoffentlich wacht der "deutsche Michel" auf.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Housebrot am 29. Dezember 2016, 10:28
Zitat:
»Wer "seinen" Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt ab 2017 womöglich Besuch eines privaten Inkassobüros. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens. (...)«
Video und weiterlesen:
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html

Ich sehe überhaupt keinen Sinn darin, ein privates Inkassounternehmen zu beauftragen, weil es doch den Beitragsservice gibt. Dieser wurde nur zum Zwecke der Führung der Rundfunkgebührenkonten und deren Beitreibung eingerichtet.

Wenn jetzt plötzlich private Inkassounternehmen die (angeblich) ausstehenden Zwangsbeiträge einfordern sollen, macht es überhaupt keinen Sinn mehr, einen Beitragsservice zu betreiben...

Es scheint aber ein (Teil)Erfolg für uns zu sein: Man möchte (warum auch immer) die Zwangsbeitreibung nicht mehr durch die Stadtkassen oder Finanzämter dieser Republik durchführen lassen. Ist denen wohl schlichtweg zu viel und zu teuer geworden.

Und ein privates Inkassounternehmen darf gar nicht nur auf Grund eines Wisches durch wen auch immer, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Da muss schon ein Titel vorliegen...

Und wenn der Erhalt bzw. die Bekanntgabe bestritten wird, sieht es für das Inkassounternehmen schlecht aus: Entweder Nachweis der Bekanntgabe, oder Einstellung des Beitreibungsverfahrens.

Reagiert das Inkassounternehmen nicht mt eine der beiden Möglichkeiten,  gibt es eine Dritte, für das Inkassounternehmen unangenehme:

Strafantrag gegen Unbekannt und gleichzeitige Beschwerde mit der Bitte um Überprüfung der Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens beim zuständigen, aufsichtsführenden Gerichtspräsidenten....

Ich glaube, mit der Beitreibung durch private Inkassounternehmen hat man uns einen Gefallen getan.....

Grüße
Adonis


Edit:
Zeilenumbrüche korrigiert.
René/Administrator:
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: brverweigerer am 29. Dezember 2016, 11:03
Ich glaube, mit der Beitreibung durch private Inkassounternehmen hat man uns einen Gefallen getan.....

Das sehe ich auch so. Allerdings zielt die Sache denke ich eher auf einer anderen Ebene auf Einschüchterung, Drohung und Irreführung von Personen, die die Sache nicht ganz durchblicken, und sich dann irgendwann geschlagen geben. Diesen Personenkreis wollen die Schergen aus der Statistik raushaben, und hoffen, dass die Sache nicht in Form von Wahlergebnissen nach hinten losgeht... >:D
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Nichtgucker am 29. Dezember 2016, 11:21
In Bezug auf ein Inkassounternehmen ist es wichtig, die Forderung zu bestreiten  !

Am Besten sollte Person X gleich bei der ersten Zahlungsaufforderung durch den "Beitragsservice" bzw. die Rundfunkanstalt die Forderung bestreiten. Dann darf kein Inkossobüro eingeschaltet werden. Bitte hierzu meinen Beitrag weiter oben lesen unter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21395.msg137405.html#msg137405
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: muuhhhlli am 29. Dezember 2016, 12:58
Ein Inkassounternehmen benötigt für die Geltendmachung einer Forderung gegenüber dem Schuldner im Namen des Gläubigers eine Vollmacht. Wenn das Unternehmen die Forderung im eigenen Namen geltend macht, eine vom Gläubiger ausgestellte Abtretungsurkunde.

Ich habe noch kein Inkassounternehmen gesehen, das diese Vollmacht ordnungsgemäß, nämlich durch Vorlage des Originals, nachgewiesen hat.

Hat das Inkassobüro keine Originalvollmacht zusammen mit seinem ersten Mahnschreiben übersandt, so ist das einseitige Rechtsgeschäft unwirksam, wenn es wegen fehlender Vollmacht (§174 BGB) oder fehlender Vertretungsmacht (§180 BGB) unverzüglich zurückgewiesen wird. Gleiches gilt für eine fehlende Abtretungsurkunde (§410 BGB).

Die von @querkopf beschrieben Rechtslage ist richtig. Und genau hier liegt die Möglichkeit den Inkassobüros viel Arbeit zu bereiten.
Spätestens wenn diese Unternehmen merken, dass Sie mit Ihren Forderungen leer ausgehen, sehen diese Unternehmen keinen Sinn für solche Aufträge.
Siehe Beitrag von @Adonis

Der BS wird wie bei den öffentlichen Verwaltungen nur bereit sein, einen Einheitlichen Festbetrag für die Inkassoleistung RF-Beitrag zu zahlen.

Sollte sich ein Inkassobüro melden, dann am besten niemals mit dem Unternehmen in Kontakt treten. Somit ist nie eine Geschäftsverbindung zu stande gekommen. Vorher bezahlt man eben einen kleinen Teilbetrag immer direkt an den Auftraggeber LRA (vielleicht sogenannte Ratenzahlung).

Ich kenne das Spiel von einer Versicherungsgesellschaft und von den Parkplatzabzockern bei der Deutschen Bahn (DB). Bei der Versicherungsgesellschaft habe ich die Vorstände angeschrieben und klar gestellt, dass Ihr Außendienst zur Kundenwerbung zum Kunden kommt, wenn es aber einen Grund gibt, dass die Beiträge nicht mehr bezahlt werden, dann wird Inkasso geschickt. Die Vorstände hatten mir recht gegeben, sich entschuldigt und das Inkassobüro ging für Ihre Leistungen jedenfalls bei mir leer aus.

Bei den Parkplatzabzockern muss man sich darauf einstellen, dass diese Inkassofirmen weil Sie an die Adressdaten gelangt sind fortlaufend unbegründete bezugslose sinnlose Forderungen mit Drohbriefen zusenden. Wenn kein Geschäftskontakt bestand, kann man jetzt mit Datenschutzauskunftsschreiben die Inkassofirmen zu richtig Arbeit auffordern und es dem Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes melden. Leute es geht immer was und das Katz und Mausspiel eben weiter.

Auf ein gutes neues Jahr 2017.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Nichtgucker am 29. Dezember 2016, 14:13
Zitat
Vorher bezahlt man eben einen kleinen Teilbetrag ...

Das würde ich nicht tun. Mit dem Zahlen eines Teilbetrages erkennt man die Forderung dem Grunde nach an. Wenn Person x doch eine einzelne Zahlung vornehmen will, dann sollte die Überweisung immer mit dem Vermerk "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgen.

In der Wirtschaft wird gerne mit Teilzahlungsvereinbarungen gearbeitet. Wer eine Teilzahlungsvereinbarung unterschreibt, kann die Forderung nicht mehr bestreiteten. Kommt er dann seinen monatlichen Verpflichtungen aus der Teilzahlungsvereinbarung nicht nach, kann der Vorgang bequem an ein Inkassobüro abgegeben werden - Sachfragen müssen nicht mehr geklärt werden.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Blitzbirne am 29. Dezember 2016, 14:18
Unser Ziel ist es jetzt, möglichst viele Nichtnutzer über die Änderungen zu informieren!

Wie in den vorherigen Beiträgen zu lesen ist, werden viele allein aufgrund des Anschreibens eines Inkassounternehmens so stark eingeschüchtert und zahlen, so dass den öR der teure und unangenehme Weg über die Städte/Gemeinden/andere Ämter erspart bleibt. Ziel erreicht.

Ich bin auch der Meinung, dass für uns hier im Forum der Beitrags-Widerstand durch private Inkassos erleichtert wird. Für die Mehrzahl der Verweigerer wird das Geld für den BS jedoch kostengünstiger und unbürokratischer als bisher einbetrieben. Eine Mischkalkulation, die für die öR aufgehen wird - der Logik nach. Wir können jedoch aufklären und da einen Strich durch die Rechnung machen.

Also nutzt bitte alle möglichen Wege, unsere Mitbürger zu informieren, sei es die Lokalpresse, Forumsbeiträge, Whatsapp, etc...
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: KlarSchiff am 29. Dezember 2016, 14:34
Unser Ziel ist es jetzt, möglichst viele Nichtnutzer über die Änderungen zu informieren!

gibt es denn schon einen Link auf die angekündigten neuen Satzungen? Den genauen
Wortlaut zu kennen wäre für eine Diskussion über Gegenmaßnahmen schon irgendwie
förderlich.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Kurt am 29. Dezember 2016, 16:32
Ein Inkassounternehmen benötigt für die Geltendmachung einer Forderung gegenüber dem Schuldner im Namen des Gläubigers eine Vollmacht. Wenn das Unternehmen die Forderung im eigenen Namen geltend macht, eine vom Gläubiger ausgestellte Abtretungsurkunde.

Ich habe noch kein Inkassounternehmen gesehen, das diese Vollmacht ordnungsgemäß, nämlich durch Vorlage des Originals, nachgewiesen hat.

Hat das Inkassobüro keine Originalvollmacht zusammen mit seinem ersten Mahnschreiben übersandt, so ist das einseitige Rechtsgeschäft unwirksam, wenn es wegen fehlender Vollmacht (§174 BGB) oder fehlender Vertretungsmacht (§180 BGB) unverzüglich zurückgewiesen wird. Gleiches gilt für eine fehlende Abtretungsurkunde (§410 BGB).

Vollmacht, Vertretungsmacht und Abtretungsurkunde sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von einer Person, die zur rechtlichen Vertretung des Unternehmens / der Anstalt / der Behörde ermächtigt sind, eigenhändig unterzeichnet wurden. Diese vertretungsberechtigten Personen sind üblicherweise bei einem Unternehmen die Mitglieder der Geschäftsführung und die Prokuristen sowie diejenigen Personen, deren Vertretungsbefugnis im Handelsregister eingetragen ist.

Eine Rundfunkanstalt wird durch den Intendanten vertreten. Etwaige von ihm zur Vertretung ermächtigte Personen müssen sich durch eine entsprechende, vom Intendanten unterzeichneten Vollmacht oder durch eine die Vertretungsberechtigung regelnde Urkunde ausweisen.

Eine Vollmacht, die nicht von einer zur Vertretung des Unternehmens / der Anstalt / der Behörde befugten Person unterzeichnet wurde, ist rechtsunwirksam. Mir sind auch schon Vollmachten untergekommen, die i. A. (im Auftrag) unterzeichnet waren. Ein derartiger Zusatz zum Namen bedeutet aber, daß der Unterzeichner sich den Inhalt des von ihm unterschriebenen Schriftstücks nicht zu eigen macht und daß er für den Inhalt keine Verantwortung übernehmen will. Eine derart unterschriebene Vollmacht ist nichtig.

Es gibt also viele Möglichkeiten, ein Inkassounternehmen zu beschäftigen. Besonders aber freuen wird sich der Intendant der jeweiligen Rundfunkanstalt, muß er doch für jeden einzelnen Inkassoauftrag behelligt werden und seine Unterschrift unter die Vollmacht setzen.

Ob er dann noch Zeit dazu hat, sich um das Wohlergehen seiner Rundfunkanstalt zu kümmern?


Bitte diesen Beitrag irgendwo annageln! und verbreiten, verbreiten, verbreiten!!!

Gruß
Kurt
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: ViSa am 29. Dezember 2016, 17:12
Thema NRW-Ausnahme.

Ganz ehrlich, ist weder bösartig noch provokativ gemeint, nur meine VERMUTUNG:

Ich persönlich denke das auch(!) der sehr hohe Ausländeranteil in NRW da eine Rolle spielt. Wenn schon Politessen wegen Parktickets dort angegangen werden, und sich daraus schnell Massenschlägereien entwickeln, was wird dann wohl in Sachen GEZ los sein ?
Da existieren teilweise ganze "no-go areas" wo selbst die Polizei nur im Großaufgebot sich hintraut.

Ich persönlich glaube nicht, dass ein GV oder Inkasso-Verein sich in einer Gegend wie Duisburg-Marxloh u.ä. mit den Leuten anlegen möchte ..

Was meint ihr, könnte das auch ein (inoffizieller?) Grund sein ?
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2016, 17:20
Was meint ihr, könnte das auch ein (inoffizieller?) Grund sein ?

Wie wäre es, einfach mal direkt die Staatskanzlei(en) sowie auch die "Landesrundfunkanstalt(en)" nach dem "offiziellen" Grund zu befragen?

1-fach
10-fach
tausendfach... ;)
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: timskold1986 am 29. Dezember 2016, 21:48
Thema NRW-Ausnahme.

Ganz ehrlich, ist weder bösartig noch provokativ gemeint, nur meine VERMUTUNG:

Ich persönlich denke das auch(!) der sehr hohe Ausländeranteil in NRW da eine Rolle spielt. Wenn schon Politessen wegen Parktickets dort angegangen werden, und sich daraus schnell Massenschlägereien entwickeln, was wird dann wohl in Sachen GEZ los sein ?
Da existieren teilweise ganze "no-go areas" wo selbst die Polizei nur im Großaufgebot sich hintraut.

Ich persönlich glaube nicht, dass ein GV oder Inkasso-Verein sich in einer Gegend wie Duisburg-Marxloh u.ä. mit den Leuten anlegen möchte ..

Was meint ihr, könnte das auch ein (inoffizieller?) Grund sein ?

Das möchte ich so nicht stehen lassen. Auch in anderen Bundesländern gibt es Problemviertel und, weit schlimmer, Leute der Reichsbürger-Bewegung und andere Spassvögel, die den Gerichtsvollziehern gefährlich gesinnt sind.

Ich bin aber froh, dass ich eine Person kenne, die in NRW wohnt, und diese sich daher nicht mit Inkassobüros rumschlagen muss  ;D
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: abtuten am 29. Dezember 2016, 22:40
Das möchte ich so nicht stehen lassen. Auch in anderen Bundesländern gibt es Problemviertel...

Höhö, wenn ich mich hier einmal im Kreis drehe sehe ich keine "Problemviertel", da sehe ich Hanau, Offenbach, Dietzenbach, Erlenbach..., aber es sind ja nur 5%...
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: pjotre am 29. Dezember 2016, 23:43
Die Diskussion hier:
Also, die Mülltonnen dich am Haus brennen und die Bewohner stehen rum und diskutieren, ob ihr Haus in Brand geraten könnte statt ein paar Eimer Wasser rechtzeitig drüber zu gießen, basta.
Nach 1 Stunde ist ihr Holzdecken-Altbau von oben bis unten in Feuer und sie rufen die Feuerwehr, die nicht mehr viel retten kann.
Bitte nicht warten, sondern rechtzeitig löschen! ... und zwar...

Die Ursache des Problems... 
Nachdem hier im Forum viele Aktive die Daten und Adressen zusammengetragen hatten, Übersicht unter
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg136558.html#msg136558
...erfolgten nicht-öffentlich Aktionen in diesen Monaten, Info-Verbreitung der Illegalitäten bei den Vollkstreckungen bei Landesparlamenten und Stadtverwaltungen mit Unterbindungs-Aufforderungen u.a.m..
Die Sender-Anstalten erkannten nun ein drohendes Problem und fanden eine seit langem vorgetestete Lösung - Privatinkasso.

Bekämpfen kann man das effizient nur, sofern es noch nicht voll gestartet ist.
Warum? Weil nur dann der Empfänger (also Intendant(in)) nicht mehr Unkenntnis der Rechtswidrigkeit behaupten kann, also Risiken für sein Multimillionärs-Amt hat, wenn er/sie den Fehler macht, es trotz Unterlassungsaufforderung auszuführen.
Also wurden Beispieltexte an Intendanten gemacht, wie man den Übergang zum Privatinkasso wohl unterbinden kann, wenn in jedem Bundesland 1 bis 3 Personen den Intendanten eine Unterlassungsaufforderung übersenden.   .

u.a. unter
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg137542.html#msg137542
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg137485.html#msg137485

Die Ursache des Problems... 
Niemand auf der Welt kümmert sich darum, was unter Gleichgesinnten über Täter geschimpft wird. Wer die Welt ändern will, muss gegen die obersten Verantwortlichen kämpfen oder sich lieber einen schönen Tag machen. Die obersten Verantwortlichen  sind die ARD-Intendanten - wer sonst.
Also, wer vor den Großen nicht kneift, sondern handelt - Text nach seiner Wahl, Hauptsache, die bekommen Aufforderungen legal höflich und ohne Beleidigung ins persönliche Büro geschickt.
Wer es macht, vielleicht eine Nachricht hierher über das Nachrichten-System, damit wir einen Überblick bekommen, in welchen Bundesländern das Auffordern stattfand und gegenüber welchen Intendanten.


Nun zur persönlichen Meinung
- falls zu hart, mag ein Moderator das löschen -

Aufforderungen an Intendanten - das hilft nichts? Wer das sagt, der weiß nicht, wie Unternehmenschefs funktionieren. Sollen wir etwa Angst haben vor diesen Verbrennern unserer Euros? Das sind Menschen wie du und ich und alles, was ihr Amt und ihre Millionen gefährdet, wird unterlassen, sobald die Aufforderung ins persönliche Büro schneit, so lange die Entscheide noch nicht gefallen sind.
Angst haben? Vor denen? Respekt? Hochachtung? Bei allem, was diese gegen 4 Millionen Haushalte an Unrecht nicht unterbinden?

Hören wir doch besser auf, über Unrecht zu palavern. Fangen wir an, gegen Unrecht aktiv zu streiten, damit diese Rechtsverletzungen  des Staatsfernsehens ARD, ZDF beim Gebührensystem durch die Intendanten nicht mehr gewagt werden.

Wenn irgendwann in 5 Monaten das Inkasso-Unternehmen bei dir und dir und dir abmahnt mit einer dicken Gebührenrechnung + SCHUFA-Eintrag, ist es zum optimalen Kämpfen zu spät. Wer jetzt nicht kämpft, hat kein Recht, später das Forum über die böse Welt vollzujammern, weil es gekommen ist, wie es zu erwarten war, weil eben dieser spätere Jammerer nicht rechtzeitig gekämpft hatte, nämlich jetzt.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Hans Georg am 30. Dezember 2016, 00:31
Was haben die denn geraucht?  ;D

Wer die "Behördenpost" ignoriert, wird doch sicher wissen, dass irgendein privater Inkasso Typ vor der Tür genauso wie ein Typ irgendeiner Drückerkollonne zu behandeln ist.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: abtuten am 30. Dezember 2016, 01:31
Inkassobüros nützen weder Gläubiger noch angeblichem Schuldner, völlig obsolet, der letzte Dreck. Und genau so sollte man sie behandeln.
Da steht niemand vor der Tür, da kommen Briefe mit fettem Aufdruck "Inkasso", Briefträger und Nachbarn wissen Bescheid!!
Also weiter nach: "Ist der Ruf erst ruiniert lebt's sich völlig ungeniert!"
Niemals an eine Inkasso-Klitsche zahlen oder mit denen Verhandeln!!!

Bei Problemen mit Inkassobuden hier vorstellen, da gehts meines Erachtens nur um Druck und Rufschädigung, aber da kann man sich wehren.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Housebrot am 30. Dezember 2016, 09:42
Ich bin aber froh, dass ich eine Person kenne, die in NRW wohnt, und diese sich daher nicht mit Inkassobüros rumschlagen muss  ;D
Ich schlage mich viel lieber mit einem Inkassounternehmen rum, als mit einer Behörde. Inkassounternehmen sind wesentlich leichter zu handeln.... wesentlich leichter..

Grüße
Adonis
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: abtuten am 30. Dezember 2016, 11:08
Auch Behörden lassen sich recht easy handeln, da gibts (noch?) Regeln, schwierig wirds dann mit so einem glitschigen Aal wie den Rundfunkanstalten und "nicht rechtsfähigen" Organisationen wie der GEZ, widerlich!!
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 30. Dezember 2016, 14:04
Ich denke die Inkassobutzen nach Schema F abblitzen zu lassen, dürfte weitaus einfacher sein, als sich mit Forderungen der Finanzämter rumzuschlagen, ich denke, daß es sich um eine neue Drohkulisse handeln soll, weil man mit den bisherigen Einschüchterungsversuchen nicht bis zum Ziel gekommen ist.
Da Privatinkasso aber Zivilrecht ist, dürfte es ein leichtes sein, ein paar Formschreiben zum Kopieren und Einfügen verfügbar zu machen, um sich den Ärger vom Hals zu halten.
Bisher hatte noch keine Inkassobude bei mir Erfolg, da man mit bestimmten Stichworten die Jungs gleich in ihre Schranken weisen kann.
Es ist halt blöd, weil es einem zusätzlich Zeit raubt, weil man sich noch an einer weiteren Front verteidigen muß - dafür wird wenigsten dieser Kampf garantiert gewonnen, wenn man es richtig macht.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Dezember 2016, 14:40
.......ich denke, daß es sich um eine neue Drohkulisse handeln soll, weil man mit den bisherigen Einschüchterungsversuchen nicht bis zum Ziel gekommen ist.

Ich vermute, die machen das andersherum. Erst mittels Inkassobutzen die Leute einschüchtern, wer dann zahlt hat schon verloren. Die, die dann noch immer nicht zahlen, werden althergebracht vollstreckt.

Ziel des Ganzen wird es sein, die Statistiken mit den Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen des BS zu schönen. Denn wer der Inkassobutze bezahlt hat, wurde ja nicht gemahnt oder zwangsvollstreckt.

Bei den waschechten Nichtnutzern hat die Inkassobutze keine Chance.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Housebrot am 30. Dezember 2016, 17:10
Ziel des Ganzen wird es sein, die Statistiken mit den Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen des BS zu schönen. Denn wer der Inkassobutze bezahlt hat, wurde ja nicht gemahnt oder zwangsvollstreckt.
etwas anders:

Während der Inkassobeitreibung kann die Forderung "zum Inkasso abgetreten" werden. Damit fällt diese dann aus der Statistik der Mahnkonten raus (denn zu diesem Zeitpunkt ist das Konto nicht im Mahnstatus, weil es durch einen anderen Gläubiger angefordert wird).

Das wäre Möglichkeit eins...

Möglichkeit zwei wäre ein Forderungsverkauf...
da wird dann der (angeblich) offene und (angeblich) titulierte Forderungsbeitrag an ein Inkassounternehmen verkauft....
Vorteil: der (angebliche) Gläubiger hat sein Geld schon... das Mahnkonto wird niemals im Mahnstatus geführt, weil die Forderung (durch den Forderungsvrkauf) ausgeglichen wurde....

Es sieht tatsächlich so aus, als ob man damit die Statistik verschönern möchte... Es kann ja hinterher immer behauptet werden, dass die Zwangsmaßnahmen aus den Jahren zuvor erfolgreich waren, weil jetzt viel weniger Beitragskonto mit einer offenen Forderung belastet sind....

Oder man behauptet einfach, der "Beitrag" sein jetzt viel mehr aktzeptiert, weil viel weniger Konten im Mahnstatus seien, und präsentiert dazu eine "wundervolle" Statistik....

Grüße
Adonis
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: ana am 30. Dezember 2016, 18:19
Es ist halt blöd, weil es einem zusätzlich Zeit raubt, weil man sich noch an einer weiteren Front verteidigen muß - dafür wird wenigsten dieser Kampf garantiert gewonnen, wenn man es richtig macht.

Das schon, aber man ist ja gelegentlich auch mal für etwas längere Zeit weg. Wenn dann der Mahnbescheid vom zuständigen Amtsgericht kommt und man den Widerspruch nicht innerhalb der Frist einlegt, dann hat man leider auch verloren, sprich, den Anspruch akzeptiert. Und leider teilen die einem ja vorher nicht mit, wann genau sie übers Gericht gehen.

Es gibt vermutlich Zeiten, da stehen die Chancen recht gut, dass die Widerspruchsfrist verpasst wird (z.B. die lokalen Sommerferien oder auch Weihnachten). Bei uns hat ein Inkassobüro das genau so gemacht. Monatelang kam nichts und dann, in der ersten Ferienwoche, der Mahnbescheid. Das sollte bei jeder längeren Reise bedacht und sinnvollerweise eine Unterschriftenvollmacht hinterlegt werden.

Grüße,
Ana
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: mb1 am 30. Dezember 2016, 18:47
Da heisst das Zauberwort "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", wenn man seine Abwesenheit belegen kann.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Roggi am 30. Dezember 2016, 19:14
Eine Beitragsforderung wird dann vermutlich vom BS an ein Inkassounternehmen verkauft, vielleicht zu 10% der ursprünglichen Forderung. Das sollte sich aus dem nächsten Geschäftsbericht herauslesen lassen. Das Inkassounternehmen kauft Forderungen von 4 Millionen Euro zu einem Preis von 400000 Euro und muss zusehen, wie es das zu Geld macht. Wenn man dieses Inkassounternehmen auflaufen lässt und hier im Forum eine "Anleitung" dazu bereitgestellt wird, dürfte es schwer für BS werden, zukünftig diese Machenschaften aufrecht zu erhalten.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: muuhhhlli am 30. Dezember 2016, 20:36
Die Inkassounternehmen sind selbstständige Unternehmen. Das gilt für Creditreform ebenso, weil dahinter vielfach Einzelunternehmen stehen.
Hier schon mal zur Einstimmung eine Liste der Schmuddelbranche:
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mahnbescheid/
Der Vorteil wird sein, dass man gegen die Inkassounternehmen z.B. Verbraucheranwälte finden und in Anspruch nehmen kann.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Dezember 2016, 22:11
Die Inkassobutzen sind vielleicht unangenehm, aber nicht bescheuert. Die werden nicht einen Haufen Geld für "wertlose" Forderungen von nachhaltigen "Nichtnutzern" bezahlen. Die wissen ganz genau, dass sie bei denen, die bisher der hoheitlichen Vollstreckung getrotzt haben, keine Chance haben. Das würde wahrscheinlich eine schnell beendete Luftnummer werden.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: PersonX am 30. Dezember 2016, 22:17
unberechtigte Forderungen abwehren ist doch in so einem Fall sehr einfach  ;-)

hier werden bereits ein paar Punkte aufgelistet ;-)

http://www.stern.de/wirtschaft/news/so-koennen-sie-sich-wehren-10-tipps-gegen-inkasso-abzocke-3876596.html
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: faust am 30. Dezember 2016, 22:21
Eine Beitragsforderung wird dann vermutlich vom BS an ein Inkassounternehmen verkauft, vielleicht zu 10% der ursprünglichen Forderung. Das sollte sich aus dem nächsten Geschäftsbericht herauslesen lassen. Das Inkassounternehmen kauft Forderungen von 4 Millionen Euro zu einem Preis von 400000 Euro und muss zusehen, wie es das zu Geld macht. Wenn man dieses Inkassounternehmen auflaufen lässt und hier im Forum eine "Anleitung" dazu bereitgestellt wird, dürfte es schwer für BS werden, zukünftig diese Machenschaften aufrecht zu erhalten.

... wenn ich das richtig verstehe, dann wäre das dann wohl auch der indirekte Beweis dafür, dass die das ganze Geld eh nicht brauchen, wenn sie denn so großzügig abschreiben können, oder  (#) >:D (#) ?
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: ope23 am 30. Dezember 2016, 22:23
Eine Beitragsforderung wird dann vermutlich vom BS an ein Inkassounternehmen verkauft,

Das ist die Frage, die ich mir schon seit Tagen stelle. Kann eine öffentlich-rechtliche Forderung in eine privatrechlitche Forderung "umgewandelt" werden? Die Wege der Beitreibung sind doch völlig unterschiedlich (erhellend der WP-Artikel "Vollstreckungsbehörde").

Oder: Kann ein privates Inkassobüro eine öffentlich-rechtliche Forderung überhaupt eintreiben? Am Ende hat das Inkassobüro "Moskau" etwas Geld, aber die Beitragsschuld beim LRA ist dennoch nicht getilgt, weil ich hätte ja einfach mal aufpassen müssen.

Wie soll der "Gateway" aussehen?!

Und, wenn die Forderung irnkwie privatrechtlich geworden ist, kann man wieder die alten Programme à la "Zahlung unter Vorbehalt" aufwärmen?
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Bürger am 30. Dezember 2016, 23:13
Eine Beitragsforderung wird dann vermutlich vom BS an ein Inkassounternehmen verkauft,
Das ist die Frage, die ich mir schon seit Tagen stelle.
Kann eine öffentlich-rechtliche Forderung in eine privatrechtliche Forderung "umgewandelt" werden? Die Wege der Beitreibung sind doch völlig unterschiedlich (erhellend der WP-Artikel "Vollstreckungsbehörde").

Oder: Kann ein privates Inkassobüro eine öffentlich-rechtliche Forderung überhaupt eintreiben? [...]

Ich zitiere mich selbst:
Wie wäre es, einfach mal direkt die Staatskanzlei(en) sowie auch die "Landesrundfunkanstalt(en)" nach dem "offiziellen" Grund zu befragen?

1-fach
10-fach
tausendfach... ;)

Liebe MitBÜRGER ;)
Warum hier seitenweise spekulieren und theoretisieren?
Warum nicht offiziell bei den zuständigen Stellen anfragen?

Mit genau diesen und ähnlichen Fragestellungen?

Zitat
1) Wie genau wird der Ablauf der Geltendmachung (Zahlungsaufforderung/Leistungsbescheid) und späteren Vollstreckung (Mahnung/ Vollstreckung, etc.) dann sein?

2) Welche Änderungen für die Statistiken der Forderungsausfälle und des Vollzugsdefizits ergeben sich daraus?

3) Was sind die Kriterien für eine "öffentlich-rechtliche Forderung"? Gilt der sog. "Rundfunkbeitrag" als "öffentlich-rechtliche Forderung"? Wo und wie ist dies genau geregelt?

4) Kann ein privates Inkassobüro eine "öffentlich-rechtliche Forderung" überhaupt eintreiben? Wenn ja, wie? Wenn nein, weshalb nicht? Wo genau ist dies gesetzlich geregelt?

5) Kann eine öffentlich-rechtliche Forderung in eine privatrechtliche Forderung "umgewandelt" werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, weshalb nicht? Wo genau ist dies gesetzlich geregelt?

usw.

Korrekturen/ weitere sinnvolle Vorschläge für Fragestellungen/ Beispiele ausformulierter Anfragen bitte gern hier zur weiteren Verwendung für jedermann.

Danke ;)
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Bürger am 02. Januar 2017, 22:05
...aus gegebenem Anlass: Siehe auch neuere Einschätzung u.a. unter
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21495.0.html
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Uwe am 08. Januar 2017, 22:27
Nochmal zur Erinnerung!  >:D

(https://yt3.ggpht.com/-vAK7QmCi_os/AAAAAAAAAAI/AAAAAAAAAAA/Pvu1gZsdC6s/s88-c-k-no/photo.jpg)

Der WDR gibt uns Tipps
Inkasso: so haben Inkassobüros keine Chance


Was tun, wenn Inkasso-Unternehmen mit Schufa und Gerichtsvollzieher drohen?
Wenn ihr solche Post bekommt: bloß nicht zahlen, bevor ihr das Video gesehen habt!

Video hier:

https://www.youtube.com/watch?v=uyoQbgs7aRE
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: pjotre am 09. Januar 2017, 10:44
In Sachen Inkassobüros sind jetzt 2 aktive Threads. Von nun an will ich mich auf diesen hier beschränken, möglicherweise auch zentral Wichtiges hierher hinüber ziehen.

Die Landesverfassungsbeschwerden, vorgesehen für etwa Ende Februar 2017, werden auf jeden Fall den Antrag auf Beauftragung von privaten Inkassobüros enthalten.
Aber da bleibt wichtige Fragen:"

Frage 1: Die Gebühren.

Die Gebühren und Zinssätze sind gesetzlich gedeckelt. Demnach dürfen private Inkasso-Unternehmen nicht ihre üblichen Gebühren und Zinsen in Rechnung stellen.
Derartiges wurde bisher auch nicht berichtet? Sofern diese übersetzten üblichen Inkasso-Gebühren in Rechnung gestellt wurden, bitte in diesem Thread berichtigen, damit eine weitere Rechtsgrundlage für das Verbieten entsteht.

Frage 2: "Bestrafung" durch SCHUFA-Eintrag: Rechtlich unzulässig für "Abgaben".
Für öffentlich-rechtliche Forderungen darf eigentlich nur geradinig vollstreckt werden - Endstatiion "eidesstattliche Versicherung".
Der einstige "Schuldenpranger" - öffentliche Anzeige - hat hier seine einzige zulässige Restvariante.

Eine "Bestrafung wegen wenig Geld" ist dem Staat untersagt. Ein SCHUFA-Eintrag hat eine solche Strafwirkung außerhalb der staatlichen Vollstreckungsordnung.
Eine solche Strafwirkung wäre zulässig, sofern in einem bundesrechtlichen Strafgesetz verankert. Strafrechtliche Wirkungensformen ohne vorheriges Strafgesetz sind öffentlich-rechtlichen Akteuren verboten.
- Verbot: Bundes-Grundgesetz, Länderverfassungen, Menschenrechtskonvention.

Ein Strafgesetz, notwendigerweise bundesrechtlich (Gesetzgebungs-Zuständigkeit), bei dem ein SCHUFA-Eitnrag für Nichtzahlung von Abgaben als Zusatzstrafe erfolgen muss oder kann, gibt es aber nicht. Landesrecht darf solche Wirkungen dementsprechend weder ausgesprochen noch indirekt auslösen.

Als Absicht der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen wurde ausdrücklich durch einen der Köpfe der Rundfunkabgabe deklariert, den Leuten könnte aus Angst vor einem SCHUFA-Antrag dann das Zahlen besser abgezwungen werden.
(Wenn ich mir richtig erinner, war das Dr. Hermann Eicher in einem Interview - Irrtum zur dies aussprechenden Person aber vorbehalten.)

Es ist also wichtig, sofern in Inkasso-Briefen mit SCHUFA-Eintrag gedroht wird - selbst andeutungsweise wäre es zu viel. Wenn das unzulässigerweise erfolgte: Bitte hierher berichten. Das wird dem Landesverfassungsgericht dann vorgetragen werden als ausreiched belegt (Name usw. des Betroffenen unwichtig).
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: samson_braun am 09. Januar 2017, 21:03
Moinsn

lt. den WDR Bericht, wenn er denn stimmt, dürfen diese Unternehmen auch nur an die Schufa melden, wenn sie dort Mitglied sind. Der Verein Creditreform, welcher ja explizit wohl diese Beitreibungen durchführt, ist lt. eigener Auskunft kein Mitglied der Schufa - somit nicht eintragungsberechtigt?

https://www.creditreform.de/ueber-uns/mitgliedschaften.html (https://www.creditreform.de/ueber-uns/mitgliedschaften.html)

und wenn schon mitgeteilt wurde, dass man sich den Betrag nicht leisten kann, darf auch keine Inkasso Gebühr aufgeführt werden - das war mir neu. Kann das einer noch belegen?

Grüße
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: pjotre am 09. Januar 2017, 22:32
Vorab Klarstellung: Verein Creditreform und SCHUFA sind Konkurrenten.

SCHUFA für Normalbürger (und auch Busines), Verein Creditreform deutlich bezüglich Business und dann bis hinein ins Begutachten.
Nun macht Verein Creditreform auch Inkasso. Ob im eigentlichen "Verein" oder durch ausgegliederte juristische Person (GmbH beispielsweise), habe ich nicht geklärt. Ein Teil der zahlreichen örtlichen Vereine Creditrefom hat in der Inkasso-Funktion wohl auch Mitgliedschaft bei der SCHUFA. Das könnte dann auch bei dem Mainzer Verein Creditreform der Fall sein.

Vieles hiervon ist Vermutung von mutmaßlicher Wahrheit, so auch das Folgende:

http://www.gutefrage.net/frage/habe-ich-schon-einen-schufaeintrag-wenn-mich-das-inkassobuero-zur-zahlungsaufforderung-anschreibt

hat hierfür einen Eintrag, der einmal doch den Eindruck von recht kundig macht, also stimmen könnte.

Zitat
Antwort von Wolfi0410, 16.08.2009

Leute, lasst doch die Schreiberei hier wenn ihr keine Ahnung habt. Das ist alles Blödsinn was bisher hier geschrieben wurde.
1. Es gibt wohl kaum ein Fitnesscenter welches der Schufa angeschlossen ist, Ergo kein Eintrag über Vertragsabschluss oder Vertragskündigung.
2. Es gibt kaum ein Inkassobüro welches der Schufa angeschlossen ist weil das alles mehr oder weniger Verbrecher sind.
3. Wenn ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung eines Mahnbescheides beauftragt wird steht das auch nicht inder Schufa. Wer sollte es auch melden. Ein GV ist bestimmt nicht der Schufa angeschlossen.
5. Erst wenn der GV auf Antrag des Gläubigers die Eidesstattliche Versicherung abnimmt meldet das zuständige Amtsgericht dieses der Schufa.
6. Der Schufa sind angeschlossen:
6.1 Fast alle Banken
6.2 Der Versandhandel zum großen Teil
6.3 Die Mobilfunkanbieter
6.4 Die Kreditkartenunternehmen
6.5 Einige wenige Inkassobüros, nicht mal die komplette Creditreform
7. Eintragungen erhält man wenn:
7.1 die Angeschlossenen Unternehmen ein Konto eröffnen (auch ein Mobilfunkvertrag ist eine Kontoeröffnung)
7.2 Wenn diese Verträge wegen Unregelmäßigkeiten gekündigt und abgewickelt werden (Eintrag "Konto in Abwicklung" mit der offenen Summe)
7.3 Dieser Eintrag "erledigt" wurde
7.4 Die Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde
7.5 Der Gläubiger "Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung" beantragt
Mann sollte von Zeit zu Zeit mal eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen www.meineschufa.de Mit Eintragungen sind nämlich alle immer schnell, nur mit dem Löschen nicht. So wie alte Girokonten, Versandhauskonten, Mobilfunkverträge. Das belastet den sog. Scorewerte bei der Schufa, der dem Abfragenden Auskunft gibt über die Bonität.

Also, die Sache ist nun in ungefähr eingekreist.

Vermutlich können Vereine Creditreform, die für Inkasso der Rundfunkabgabe in Betracht kommen, durchaus zu Recht mit SCHUFA-Eintrag drohen - direkt oder indirekt. Sollte das der Fall sein, so wäre es wohl unzulässig und sollte dann bitte hier berichtet werden.

Sofern Verein Creditrefomr selber das Inkasso macht, entstehen diverse Datenschutz-Fragen.

Diese Firma ist Auskunftei. Was geschieht mit den Daten der wegen Rundfunkabgabe Verfolgten? Offiziell werden die nicht vermengt... Aber steht fest, dass die Auskunftei Verein Creditrefom dies beim Rating unbeachtet lässt? Kaum zu glauben.
Und wenn die Bürger dann trotz Mahnung nicht zahlten und alle möglichen Spuren darüber hinterließen... darf SCHUFA das aufgreifen, falls Kenntnis darüber erlangt wurde, aber Verein Credtitreform nicht, obgleich an der Quelle der gleichen Info? 

Wir haben zu diesen Dingen noch ein paar Fakten zusammenzutragen, um die juristisch verwundbaren Punkte dem Gericht dann klar auftischen zu können.

Und was da nicht geklärt werden kann, das wird dem Gericht dann als Antrag für gerichtliche Klärung vorgetragen, da das Gericht ja Auskunftbefugnisse hat, die wir Bürger nicht haben.
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: Housebrot am 10. Januar 2017, 09:36
und wenn schon mitgeteilt wurde, dass man sich den Betrag nicht leisten kann, darf auch keine Inkasso Gebühr aufgeführt werden - das war mir neu. Kann das einer noch belegen?
Gerichte gehen davon aus, dass wenn der Schuldner VORHER seine Zahlungsunfähigkei oder Zahlungsunwilligkeit mitgeteilt hat (an den Ursprungsgläubiger) die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht mehr Zielführend sein kann. Denn dann Inkassounternehmen macht i.d.R auch nichts weiter als mahnen..... Und wenn der "Schuldner" vorher bereits mitgeteilt hat, dass er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen wird, ist ein Inkassounternehmen auch zu nicht mehr in der Lage.

Interessant sind ja auch die Fälle, woe die Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde.....

Grüße
Adonis
Titel: Re: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. Januar 2017, 09:44
In einem Fall hat das Gericht die Kosten des anwaltlichen Mahnschreibens gestrichen, weil ich schon zweimal gemahnt habe und das anwaltliche Schreiben somit nicht zielführend war, ich hätte gleich gerichtlich weitermachen sollen.