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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2020 => Thema gestartet von: Uwe am 11. Februar 2020, 18:59

Titel: GEZ noch? Wir sollen GEZ-Gebühr für Rohbau zahlen!
Beitrag von: Uwe am 11. Februar 2020, 18:59
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DIE HAUSTÜR IST NOCH NICHT EINGEBAUT
Wir sollen GEZ-Gebühr für Rohbau zahlen!

Quelle: BILD.de 11.02.2020


Zitat
Ingolstadt – Klarer Fall von über Gebühr die Härte!

Carmen (39) und Wolfgang Pfisterer (32) aus Ingolstadt (Bayern) bauen gerade ein Haus. Und damit Sohn Robin (3) am neuen Wohnort später auch gleich einen Kindergarten-Platz bekommt, haben sich die Eltern schon mal polizeilich dort gemeldet.

Womit sie nicht rechneten: Prompt schrieb der „Beitragsservice“ (früher GEZ) und wollte für die Baustelle tatsächlich Gebühren haben!

Weiterlesen auf:
https://www.bild.de/news/bild-kaempft/sparfochs/die-haustuer-ist-noch-nicht-eingebaut-wir-sollen-gez-gebuehr-fuer-rohbau-zahlen-68713424.bild.html (https://www.bild.de/news/bild-kaempft/sparfochs/die-haustuer-ist-noch-nicht-eingebaut-wir-sollen-gez-gebuehr-fuer-rohbau-zahlen-68713424.bild.html)
Titel: Re: GEZ noch? Wir sollen GEZ-Gebühr für Rohbau zahlen!
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 12. Februar 2020, 16:54
Da brauchts noch BILD kämpft für Sie...
Hätte die Familie mal keinen Zweitwohnsitz generiert, dann hätte man vielleicht gar nichts zahlen brauchen...
Titel: Re: GEZ noch? Wir sollen GEZ-Gebühr für Rohbau zahlen!
Beitrag von: ope23 am 12. Februar 2020, 17:16
Hätte die Familie mal keinen Zweitwohnsitz generiert, dann hätte man vielleicht gar nichts zahlen brauchen...

Ist es jetzt nicht andersrum? Also:

Hätte die Familie mal einen Zweitwohnsitz generiert, dann hätte man vielleicht gar nichts zahlen brauchen...

Den Rohbau aber als Erstwohnsitz, damit die Kindergartengemeinde nicht aufmuckt. Und hat ja irgendwo auch Sinn, denn der aktuelle (dann:) Zweitwohnsitz (=alte Wohnung) wird ja vielleicht irgendwann aufgegeben.

Obwohl ich mich frage, ob das melderechtlich überhaupt gegangen ist, wie es die Eltern gemacht haben: sich mit der Adresse einer bewohnten unbewohnbaren Wohnung anzumelden. Dürfte letztlich aber nicht das Bier von Köln sein.