gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2016 => Thema gestartet von: ->MaHe<- am 20. Dezember 2016, 20:07

Titel: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: ->MaHe<- am 20. Dezember 2016, 20:07
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0c/CHIP-Logo.svg/320px-CHIP-Logo.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0c/CHIP-Logo.svg/320px-CHIP-Logo.svg.png

Chip.de, 20.12.2016

GEZ nicht gezahlt?
Inkasso-Firma kommt jetzt noch schneller
von Redaktion CHIP/DPA

Zitat
Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, kann ab 2017 deutlich früher Post von Inkassofirmen bekommen als bisher. Die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten wurden entsprechend geändert. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Säumige Rundfunkbeitragszahler können ab 2017 schon deutlich früher Post von Inkassofirmen bekommen als bisher. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.  Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten. Bislang musste vor der Beauftragung eines Inkassounternehmens zunächst ein Vollstreckungsversuch durch Behörden - also etwa einen Gerichtsvollzieher - unternommen werden. Durch die Änderungen können Inkassounternehmen nun schon vor dem Gerichtsvollzieher aktiv werden. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/GEZ-nicht-gezahlt-Inkasso-Firma-kommt-jetzt-noch-schneller_105844817.html (http://www.chip.de/news/GEZ-nicht-gezahlt-Inkasso-Firma-kommt-jetzt-noch-schneller_105844817.html)

____
Edit "ChrisLPZ":
Layout angepasst und in Pressemeldungen verschoben
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: boykott2015 am 20. Dezember 2016, 20:57
Aktuelle gültige Satzung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000712
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: cook am 20. Dezember 2016, 21:46
Kommen dann die Feststellungsbescheide (oder gar Leistungbescheide) auch schneller, oder erst nach Jahren der Nichtzahlung?

Wenn das Inkassounternehmen zwischen FB und Vollstreckungsbehörde geschaltet wird, dann dauert das ganze ja einfach nur noch länger. Also alles in Butter?

Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: Nichtgucker am 20. Dezember 2016, 22:04
Die Forderung wird mit jedem Schritt des Inkassounternehmens immer höher. Das Outsourcing hat einfach den Vorteil, dass der Beitragsservice arbeitsmäßig entlastet wird und die Kosten des Schriftverkehrs und der Inkassobemühungen auf den angeblich Zahlungspflichtigen verlagert werden.

Unbedingt auf die Zahlungsaufforderung des Beitragsservices reagieren und die Forderung schriftlich bestreiten.

Ein Inkassobüro darf nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen beitreiben. Wenn die Forderung bereits bestritten ist, muss der Beitragsservice den Rechtsweg beschreiten und damit hat die Rundfunkanstalt die Arbeit im eigenen Haus und es fallen keinen Kosten eines Inkassounternehmens an.

Sollte ein Inkassobüro eingeschaltet werden, obwohl die Forderung nachweislich bestritten ist, würde ich nicht auf die Schreiben des Inkassobüros reagieren, weil es schlicht rechtswidrig handelt. Sofern durch das Inkassobüro allerdings ein Mahnbescheid erwirkt wird, sollte innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei Gericht erhoben werden mit Hinweis darauf, dass es sich um eine bestrittene Forderung handelt. Sollte die Frist versäumt werden, kann vom Inkassobüro innerhalb von sechs Monaten ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides muss innerhalb von 14 Tagen unbedingt Einspruch bei Gericht eingelegt werden. Sonst wird die Forderung unabhängig vom Sachverhalt automatisch rechtskräftig und verjährt erst in 30 Jahren ! Die Forderung (d.h. der Titel) kann dann auch an Dritte verkauft werden ...
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: DumbTV am 20. Dezember 2016, 22:20
Zu diesem Thema auch folgendes ansehen:

Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20717.0.html

und diesen Beitrag:  >:D
("Inkasso: so haben Inkassobüros keine Chance | WDR")
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20717.msg134065.html#msg134065
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: pinguin am 21. Dezember 2016, 07:01
Ich verstehe gar nicht, was dieses Theater schon wieder soll.

Wer und von was werden diese Firmen eigentlich bezahlt?

Da vergessen einige offenbar, daß der Beitrag eine staatliche Beihilfe ist, die nur dem zusteht, für den sie bestimmt ist und auch nur dafür ausgegeben werden darf, wofür sie von jenem, von dem sie kommt, vorgesehen worden ist.

Veruntreuung öffentlicher Gelder? Dann ist der ÖRR Geschichte!

Apropos "Veruntreuung öffentlicher Gelder"; dürfen staatliche Beihilfen eigentlich überhaupt für Pensionen verwendet werden?
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: marga am 21. Dezember 2016, 09:20
Da vergessen einige offenbar, daß der Beitrag eine staatliche Beihilfe ist, die nur dem zusteht, für den sie bestimmt ist und auch nur dafür ausgegeben werden darf, wofür sie von jenem, von dem sie kommt, vorgesehen worden ist.

Apropos BEIHILFE!

Guggst du hier:

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/blob/413880/8e316e93e801051f0b69e7d151052fba/wd-10-029-06-pdf-data.pdf

Verfasser/in:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert
Ausarbeitung WD 10- 029/06
Abschluss der Arbeit: 27.06.2006
Fachbereich WD 10: Kultur und Medien

Weiterlesen auf Seite 28:
ZITAT:
Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission im Juli 2004 die Bundesregierung
zur vollständigen Umsetzung der Transparenzrichtlinie aufgefordert. In ihrem Antwort-
schreiben vom September 2004 hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Richtlinie
im Jahr 2001 durch das Transparenzrichtliniengesetz bereits vollständig umgesetzt sei
und im Übrigen der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland keine Beihilfen er-
halte
, da die Rundfunkteilnehmer die Gebühren aufgrund staatsvertraglicher Verpflich-
tung unmittelbar selbst an die Anstalten entrichten und diese somit in einem staatsfer-
nen Verfahren erhoben werden.

Gibt es dafür einen neueren Hinweis, bezüglich der Beihilfen?
+++
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: GEZ_Nixda am 21. Dezember 2016, 10:07
Zitat
Kommen dann die Feststellungsbescheide (oder gar Leistungbescheide) auch schneller, oder erst nach Jahren der Nichtzahlung?

Das frage ich mich auch! Die ÖRR zeigen offensichtlich auch hier, dass sie nichts auf die Reihe kriegen und geben ihre Aufgaben an Private ab! Würden die auch noch die Bescheide ausstellen und Widersprüche bearbeiten, wären die Rechte der Bürger womöglich eher gewahrt, weil man den Widerspruchsbescheid innerhalb der zulässigen Frist in der Hand hätte und klagen könnte.

Einmal mehr zeigt sich die Inkompetenz der ÖRR.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: Roggi am 21. Dezember 2016, 10:13
@marga: der Rundfunkbeitrag wird als staatliche Beihilfe eingestuft, weil er durch Gesetz, also staatlich, festgelegt wird.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: marga am 21. Dezember 2016, 10:45
@marga: der Rundfunkbeitrag wird als staatliche Beihilfe eingestuft, weil er durch Gesetz, also staatlich, festgelegt wird.

@Roggi

Besteht die Möglichkeit die Aussage mit Hilfe eines schriftlichen Bezuges in Form eines Dokuments zu bestätigen?
Danke im voraus für die Bemühungen.
+++
 8)
Titel: Re: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: Roggi am 21. Dezember 2016, 11:33
Es gibt ein Urteil, wo das festgestellt wird - in diesem Thread wird darüber diskutiert:
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg110310.html#msg110310
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: pinguin am 21. Dezember 2016, 14:48
@marga: der Rundfunkbeitrag wird als staatliche Beihilfe eingestuft, weil er durch Gesetz, also staatlich, festgelegt wird.
Besteht die Möglichkeit die Aussage mit Hilfe eines schriftlichen Bezuges in Form eines Dokuments zu bestätigen?Danke im voraus für die Bemühungen.
Es hat dazu nicht nur 1 Urteil des EuGH; inzwischen mindestens schon 2. Das betrifft den dt. ÖRR zur damaligen Gebührenzeit, das andere ist aus diesem Jahr zum tschechischen ÖRR. In beiden Europathemen sollten sie behandelt sein.

Grundtenor beider Entscheidungen: Wenn der Staat dem Bürger eine finanzielle Verpflichtung zugunsten eines Unternehmens auferlegt, ohne das es zwischen Bürger und Unternehmen eine Vertragsbeziehung hat, hat diese finanzielle Verpflichtung grundsätzlich die Form einer staatlichen Beihilfe, egal, ob sie direkt vom Bürger an das Unternehmen geleistet wird oder den Staatshaushalt durchläuft.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: marga am 21. Dezember 2016, 18:28
Grundtenor beider Entscheidungen: Wenn der Staat dem Bürger eine finanzielle Verpflichtung zugunsten eines Unternehmens auferlegt, ohne das es zwischen Bürger und Unternehmen eine Vertragsbeziehung hat, hat diese finanzielle Verpflichtung grundsätzlich die Form einer staatlichen Beihilfe, egal, ob sie direkt vom Bürger an das Unternehmen geleistet wird oder den Staatshaushalt durchläuft.

So weit so gut, aber wer ist dann die unmittelbare bzw. mittelbare „Eingriffsbehörde“,
wenn der „Behördenstatuts“ der LRA nicht gilt nach Beschluss LG Tübingen vom 16.09.2016 5 T 232/16?
Die „staatliche Beihilfe“ wird dann wie eingefordert, wenn der „Zahlungspflichtige“ nicht zahlt?
Gilt dann „staatliches Verwaltungsrecht“, also Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG?
Oder gilt Abgabenordnung AO? Oder gilt Bürgerliches Gesetzbuch BGB? Oder sogar Handelsgesetzbuch HGB?
 8)
+++
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: ohmanoman am 21. Dezember 2016, 19:24
So weit so gut, aber wer ist dann die unmittelbare bzw. mittelbare „Eingriffsbehörde“,
wenn der „Behördenstatuts“ der LRA nicht gilt nach Beschluss LG Tübingen vom 16.09.2016 5 T 232/16?
Die „staatliche Beihilfe“ wird dann wie eingefordert, wenn der „Zahlungspflichtige“ nicht zahlt?
Gilt dann „staatliches Verwaltungsrecht“, also Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG?
Oder gilt Abgabenordnung AO? Oder gilt Bürgerliches Gesetzbuch BGB? Oder sogar Handelsgesetzbuch HGB?
 8)
+++

Das haben wir doch schon rausgefunden! Jenachdem was für die gerade passend ist.
Genauso ob es ein/e: Behörde, Unternehmen Inkasso, Kunsthandlung, Immobilienmakler, Immobilenverwalter, Pensionsversicherung, Reisebüro für Mitarbeiter (Jet) und und
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: pinguin am 21. Dezember 2016, 22:30
@marga
Bei den Definitionen muß man tatsächlich einmal trennen, je nach dem, von welcher Rechtssetzungsebene der Rechtssetzungsprozess vorgenommen wird.

Wenn man hier vom europäischen Recht ausgeht, sind alle vom Bürger zugunsten von Unternehmen zu zahlenden Beträge staatliche Beihilfen, wenn der Staat diese Beträge vorsieht und es keiner vertraglichen Handlung zwischen Bürger und Unternehmen braucht, wobei freilich niemand zum Abschluß eines Vertrages zu einem vom Staat vorgeschriebene Unternehmens gezwungen werden dürfte; siehe auch Art 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, rechtsverbindlich seit 2009.

Das europäische Recht befindet nicht darüber, ob ein das europäische Recht nicht tangierender nationaler Vorgang mit nationalem Recht übereinstimmt.

Gleichwohl die Charta nur bei Anwendung bzw. Umsetzung europäischen Rechts einzuhalten ist, sind alle Belange des europäischen Binnenmarktes der Charta unterworfen, weil nur die EU die Belange des europäischen Binnenmarktes regeln darf. Und vom Binnenmarkt werden alle(!) Unternehmen erfasst, gleich, welcher Branche und Rechtsträgerschaft sie angehören. Zwangsweise agieren sie daher alle nach europäischem Recht.

Der Fall ist, daß die Länder den Rundfunk-Beitrag festsetzen und dem Bürger vorschreiben. Es ist nach mehrfacher Ausführung des EuGH ohne Belang, daß diese Beträge direkt an den ÖRR abgeführt werden und nicht den Staatshaushalt durchlaufen.

Diese Beträge sind also in jedem Falle eine staatliche Beihilfe.

Daß sich die Länder in Übereinstimmung zum europäischen Recht auf die Nutzer als Zahlungspflichtige beziehen, (nachzulesen im Rundfunkstaatsvertrag), dieser Fakt vom ÖRR wie auch von einigen Verwaltungsgerichten ignoriert wird, (die hier Bundesrecht offenbar sträflichst mißachten), ändert ebenfalls nichts daran, daß sie trotzdem vom Staat vorgesehen sind, es keiner Vertragshandlung zwischen Unternehmen und Bürger bedarf und es eben deshalb staatliche Mittel sind.

Führen nun diese ÖRR diese staatlichen Mittel bspw. an private Inkassofirmen ab, ist dieses eine Veruntreuung staatlicher Mittel, denn die Verwendung staatlicher Mittel ist zweckgebunden, so diese staatlichen Mittel in Form einer staatlichen Beihilfe, wie vorliegend, dargereicht werden.

Zitat
So weit so gut, aber wer ist dann die unmittelbare bzw. mittelbare „Eingriffsbehörde“,
Eingreifen müsste der Staat zugunsten der Bürger, denn der Staat ist zur Durchdrückung der Grundrechte grundsätzlich verpflichtet.

Schau, gemäß Art 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jeder Bürger das Recht, (nicht einschränkbar übrigens), sich bspw. ohne behördliche Einwirkung frei zu informieren; egal, ob ÖRR behördlichen Charakter hat oder nicht, ÖRR darf nicht auf die Bürger einwirken, ÖRR zu bezahlen, wenn sich der Bürger nicht aus freien Beweggründen selber dazu entscheidet, weil, wenn die Charta nicht greift, weil ÖRR keine Behörde ist, die europäischen Medienbestimmungen greifen, nach denen Zwang auf den Bürger seitens eines Unternehmens unlautere Geschäftspraktiken darstellen, wenn der Bürger nicht zuvor per Vertragshandlung das Unternehmen zu einer bestimmten entgeltlichen Handlung aufgefordert hat.

Der Staat dürfte nur für Nutzer eine Zahlungspflicht vorsehen; wennschon die spezifische Lösung seine Sache ist, hat er alle bestehenden europäischen Vorgaben einzuhalten.

Ergo kein Zwang, weil Art 11 der Charta behördliche Einwirkung auschließt.
Ergo PayTV, das nur jene zahlen, die ÖRR nutzen oder Bezahlung aus Steuermitteln.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2016, 00:19
Bezüglich der Thematik
"Änderung der Beitragssatzungen in NRW - Inkasso kommt jetzt noch schneller"
ist ein ziemlich ausführlicher Beitrag gerade an nachstehender Stelle eingefügt worden:

Näheres:
---------------------
Thema (Thread)
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Konkreter Beitrag dort:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21276.msg137485#msg137485
Betrifft: Konkrete Möglichkeiten der Abwehr von privaten Inkasso-Unternehmen?
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: gerechte Lösung am 22. Dezember 2016, 00:54
Daß sich die Länder in Übereinstimmung zum europäischen Recht auf die Nutzer als Zahlungspflichtige beziehen, (nachzulesen im Rundfunkstaatsvertrag), dieser Fakt vom ÖRR wie auch von einigen Verwaltungsgerichten ignoriert wird, (die hier Bundesrecht offenbar sträflichst mißachten),
ändert ebenfalls nichts daran, daß sie trotzdem vom Staat vorgesehen sind,
es keiner Vertragshandlung zwischen Unternehmen und Bürger bedarf
und es eben deshalb staatliche Mittel sind.

Nichts gegen deine Argumentation. Keine Kritik.
(Vllt. müsste man sagen: keine Vertragsaushandlung, kein Mitspracherecht, jedoch Zustimmung erforderlich ?)

Dennoch mal meine Sichtweise. Ich sehe es halt so.
Bis 2012 gab es den RGStV. Der RGStV regelt das Verhältnis der Anstalten untereinander und besagt, was jede einzelne LRA dem Nutzer in Rechnung stellen darf.

Der Benutzer der Anstalt hat ein Gerät angemeldet, steht geschrieben.
D.h. für mich aber, der Benutzer hat sich selbst als Rechtsperson, natürliche Person bei der LRA, juristische Person, mit einem Gerät angemeldet, da ja ein Rechtsverhältnis nicht zwischen der LRA und dem Empfangsgerät zustandekommen kann.
Ob man mich jetzt verprügelt, es ist nach meiner Auffassung mit dieser Anmeldung ein Verhältnis besiegelt worden. Ein Verhältnis zwischen zwei Rechtspersonen. Oder nicht. Für meine Begriffe eine Art Vertrag.
Ich habe bekundet, dass ich das Angebot nutzen will.
Die LRA hat Benutzer zu haben, weil das eben so ist, haben andere Anstalten zwangsläufig auch.

Das Verhältnis zum Benutzer kommt m.M.n. nicht automatisch mit dem RGStV zustande, sondern erst mit meiner freien willentlichen Anmeldung.

Ebenso sehe ich es mit dem RBStV.
Wenn dem nicht so wäre, weshalb bedarf es dann der sittenwidrigen Zwangsanmeldung?
Ich sage: damit ein (Vertrags-) Verhältnis zwischen zwei Rechtspersonen zustande kommt.
Zur Wohnung kann kein Verhältnis zustande kommen.
Ansonsten bräuchte es keine Zwangsanmeldung, wenn der RBStV bereits ein Verhältnis besiegeln würde.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: sergal am 22. Dezember 2016, 01:09
Nicht Teil der laufenden Diskussion:

Ist der im Eröffnungspost verlinkte Artikel nicht so gemeint, dass diese Beitragssatzungsänderung für alle LRA´s bundesweit gilt und nicht nur für NRW und die VZ NRW nur der Hinweisgeber dazu war (siehe verwendetes Plural im Artikel)? Der Threadtitel somit fehldeutend ist? ???
Siehe dazu einen identischen Artikel aus der fiktiven sächsischen Lokalpresse:
http://www.sz-online.de/ratgeber/offene-rundfunkbeitraege-inkassofirmen-duerfen-frueher-eintreiben-3570071.html (http://www.sz-online.de/ratgeber/offene-rundfunkbeitraege-inkassofirmen-duerfen-frueher-eintreiben-3570071.html)
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: ChrisLPZ am 22. Dezember 2016, 08:57
Ist der im Eröffnungspost verlinkte Artikel nicht so gemeint, dass diese Beitragssatzungsänderung für alle LRA´s bundesweit gilt und nicht nur für NRW und die VZ NRW nur der Hinweisgeber dazu war (siehe verwendetes Plural im Artikel)? Der Threadtitel somit fehldeutend ist? ???
Da hast du absolut Recht, Sergal. Danke für den Hinweis.
Ich ändere den Betreff des Threads.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2016, 10:31
Und nochmals inständige Bitte:
Die Bedeutung dieser Sache erkennen! Das ist unser wichtigstes aktuelles Thema.


Bisher rund 5 Millionen Bürger sind im Mahnstadium und glücklicherweise werden es immer mehr.
Warum wagen die das? Weil Mahngebühren nur niedrig sind - nämlich nach öffentlichem Recht.

Was ist beabsichtigt?
Mahnwesen durch private Inkasso-Unternehmen - und die dürfen zu den riesigen Gebühren gemäß Anwaltsrecht.
Da wird dann eine Forderung von 500 Euro alsbald eine von 2000 Euro. Wer wird dann noch wagen, rückständig zu sein?

Mit dieser neuen illegalen Finanzkeule soll nun also der Widerstand der Bürger gegen staatliche verfügtes Unrecht gebrochen werden.
Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf (verhältnismäßigen) Widerstand - unserer also - soll außer Kraft gesetzt werden.

Das kriegen wir weg, aber nur unter der Bedingung, dass die Intendanten noch vor Start dieser neuen Illegalität ganz massiv zur Unterlassung aufgefordert werden. Wir müssen spätestens Anfang Januar 2017 möglichst viele rechtlich stichhaltige Unterlassungsaufforderungen versenden.

Näheres:
Thema (Thread) Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Konkreter Beitrag dort:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21276.msg137485#msg137485
Betrifft: Konkrete Möglichkeiten der Abwehr von privaten Inkasso-Unternehmen?
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: SchwarzSurfer am 22. Dezember 2016, 14:30
Gab es nicht schon Leute, die Briefe von Creditreform erhalten haben, deren Wirkung jedoch nicht sonderlich groß war? Was ist der Unterschied zur neuen Regelung?
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: cleverle2009 am 22. Dezember 2016, 15:21
...
Mit dieser neuen illegalen Finanzkeule soll nun also der Widerstand der Bürger gegen staatliche verfügtes Unrecht gebrochen werden.
Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf (verhältnismäßigen) Widerstand - unserer also - soll außer Kraft gesetzt werden.

Das kriegen wir weg, aber nur unter der Bedingung, dass die Intendanten noch vor Start dieser neuen Illegalität ganz massiv zur Unterlassung aufgefordert werden. Wir müssen spätestens Anfang Januar 2017 möglichst viele rechtlich stichhaltige Unterlassungsaufforderungen versenden.
...

Da eine mir bekannte Person allen Schreiben der fiktiven "Behörde" stets widersprochen hat und die Bereitschaft erklärte, dass sie unter dem Vorbehalt bezahlen würde, wenn man ihr erklärt und nachweist, dass die Forderung Grundgesetzkonform sei, war das Abweisen der Creditreform ganz leicht. Die Creditreform wurde über die Bereitschaft zu zahlen - siehe oben - informiert. Die Creditreform reichte den Auftrag zurück an den Rundfunk. Wie würde Profät Diabolo darunter setzen "Gallische Grüße" jojo BeitraxServus.

Nichtsdestotrotz verpasste der Gerichtsvollzieher der mir bekannten Person einen Eintrag in das zentrale Schuldnerverzeichnis. Jetzt läuft eine Klage beim zuständigen Amtsgericht auf "Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung".
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2016, 15:55
Zur gerade aufgeworfenen Frage: "Wo ist der Unterschied zur neuen Regelung"
Bisher war das mit den privaten Inkassodiensten wohl eher nicht voll effizient, weil in der Rechtsgrundlage schlecht abgedeckt.

Die Änderung ergibt sich aus der Vorgeschichte: Von hier war gestritten worden, dass der Beitragsservice als Nichtperson nicht mehr mit seiner Kölner Adresse abmahnen dürfe. Oktober 2016. Wegen gleichzeitiger Aktionen gegen Inkassopflicht der Kommunen war da ein Problem.


Wo ein Problem ist, wissen unsere geliebten Volljuristen dort eine Lösung.

Zunächst November 2016 allgemeine Verlautbarung: Nach Umstellung werde das ab April 2017 enden und der Beitragsservice werde 20 Millionen Euro sparen.
Nun ist die Kölner Nicht-Person "Beitragsservice" nicht unbedingt dafür gerühmt, ständiger geliebter Überbringer guter Nachrichten zu sein. Also war abzuwarten, was da als nächste Idee aus "ARD-Absurdistan" kommt.


Gekommen ist wohl bundesweite Regelungsänderung,

dass ab jetzt das Inkasso an private Firmen delegiert wird, jetzt also fein formell mit Rechtsgrundlage für die Juristen-Kollegen der Inkasso-Unternehmen. Das dürften wir durch heftiges Stören ausreichend stören können.


Das Beispiel mit der Aufforderung des Nachweises der Konformität mit Verfassungsrecht
ist eine interessante Variante und bleibt noch hochzuwerten im Kontext der effizienten Briefbeispiele. Man müsste das dann vielleicht etwas ausgestalten, damit es eine volle Barriere-Wirkung entfalten könnte. Denn dass es dann trotzdem zu störenden Vollstreckungshandlungen kam, ist nicht befriedigend.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: gerechte Lösung am 22. Dezember 2016, 18:18
Gab es nicht schon Leute, die Briefe von Creditreform erhalten haben, deren Wirkung jedoch nicht sonderlich groß war? Was ist der Unterschied zur neuen Regelung?

Mr.X bekam da auch ein Schreiben und andere ebenso.
Im Schreiben stand: Ihre LRA .
Mr.X hat zurückgewiesen und wollte gern das Anschreiben der LRA an Creditreform sehen.
Die Antwort: Wir haben die Angelegenheit an den Beitragsservice in Köln zurückgegeben.
Schlussfolgerung:  Es hat gar kein Schreiben der LRA gegeben.

Anderen und mir ist nicht ganz klar, wie das nun mit der eigentlichen ursprünglichen Verwaltungsvollstreckung und der jetzigen Inkassoregelung sein soll.
Entweder Behörde und Verwaltungsvollstreckung oder Unternehmen und Inkasso bei unbestrittener Forderung.
Ein Beitragsservice ist Mr.X als rechtverbindlicher Ansprechpartner und rechtsrelevantes Unternehmen gar nicht bekannt. Es gilt : ignore.

http://www.sz-online.de/ratgeber/offene-rundfunkbeitraege-inkassofirmen-duerfen-frueher-eintreiben-3570071.html

Zitat
Ein verstärkter, flächendeckender Einsatz der Inkassofirma sei nicht geplant, wie ein Sprecher des Beitragsservice erklärte. Man wolle sich diesen Weg aber offenhalten.

Ausstehende Beiträge sollen dem Sprecher zufolge weiterhin bevorzugt vom Beitragsservice selbst nach einem mehrstufigen Mahnverfahren mit Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheiden und Mahnschreiben eingefordert werden, bevor ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird. (dpa)
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: Shuzi am 22. Dezember 2016, 19:57
Bisher wurde Inkasso mittels Amtshilfe über die Kommunen betrieben. Diese dürfen bei Öffentlich-Rechtlichen Forderungen diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an private Inkassounternehmen abtreten ("verkaufen").

Siehe hierzu z.B. Absatz 6.1.1.2  Öffentlich-rechtliche Forderungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten
Zitat
6.1.1.2
Öffentlich-rechtliche Forderungen

Der "Verkauf" von kommunalen öffentlich-rechtlichen Forderungen ist hingegen rechtlich als Übertragung von Hoheitsgewalt zu verstehen. Dadurch gehen Datenzugriffsrechte auf Private über, ohne dass eine förmliche Beleihung erfolgt. Anders als bei einer Beauftragung Dritter verbleiben der Kommune beim Verkauf auch keine Steuerungsmöglichkeiten mehr. Im Übrigen hat der Gesetzgeber die Vollstreckung zugunsten der Gemeinden dahingehend geregelt, dass sie durch eigene Vollziehungsbeamte oder die des Kreises durchgeführt werden (§ 16 HessVwVG). Ein Verkauf öffentlich-rechtlicher Forderungen ist damit datenschutzrechtlich unzulässig.

Quelle: https://www.datenschutz.hessen.de/tb34k06.htm

Offenbar wird jetzt versucht dieses Hindernis mit dubiosen Mitteln zu umgehen.
Bei Rundfunkbeiträgen handelt es sich immer noch um öffentlich-rechtliche Forderungen einer LRA die sich für eine vermeintliche Behörde hält. Wie ist es möglich, dass für diese, der für kommunale Behörden geltende Datenschutz, durch Änderungen der Beitragssatzung einfach ausgehebelt werden kann?
Der Verdacht liegt nahe, dass hier dann wieder Lupus mit seinen Schergen als nicht rechtfähiges Organ vorgeschoben wird, welches illegaler Weise bereits über sämtliche personenbezogenen Daten verfügt. Allerdings wird Lupus in den bisherigen Satzungen der LRAn nicht namentlich erwähnt und auch seine Aufgaben nicht konkretisiert. Bisher weis keiner wie die vollstreckungsfreundlichen Anpassungen der Beitragssatzungen der LRAn aussehen wird. Aber der Datenschutz könnte hier ein wichtiger Aspekt sein, der uns zu Gute kommen könnte.

Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: KlarSchiff am 22. Dezember 2016, 20:30
6.1.1.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen

Der "Verkauf" von kommunalen öffentlich-rechtlichen Forderungen ist hingegen rechtlich als Übertragung von Hoheitsgewalt zu verstehen. Dadurch gehen Datenzugriffsrechte auf Private über, ohne dass eine förmliche Beleihung erfolgt. Anders als bei einer Beauftragung Dritter verbleiben der Kommune beim Verkauf auch keine Steuerungsmöglichkeiten mehr. Im Übrigen hat der Gesetzgeber die Vollstreckung zugunsten der Gemeinden dahingehend geregelt, dass sie durch eigene Vollziehungsbeamte oder die des Kreises durchgeführt werden (§ 16 HessVwVG). Ein Verkauf öffentlich-rechtlicher Forderungen ist damit datenschutzrechtlich unzulässig.

Quelle: https://www.datenschutz.hessen.de/tb34k06.htm

wie wir wissen ist der HR ausdrücklich im HVwVfG ausgenommen. Somit bleibt geradewegs
eigentlich nur die Beauftagung Dritter wie oben angeführt.  Aber auch das dürfte rechtlich
nicht einwandfrei sein.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: azdb-opfer am 22. Dezember 2016, 20:58
Aber der Datenschutz könnte hier ein wichtiger Aspekt sein, der uns zu Gute kommen könnte.

Darüber bin ich auch gestolpert. Der Zwangskunde hat keine Schufa-/Creditreform-/sonstwas-Klausel unterschrieben. Creditreform darf den Schuldner deshalb nicht als Zahlungsunfähig/-unwillig verleumden.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. Dezember 2016, 10:55
Da kann man sich zurücklehnen und die Dinge frech zurückweisen:
Liebe Inkassobutze! Ich mache euch darauf aufmerksam, daß ich der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten durch euch nicht zugestimmt habe, wir keinerlei Vertragsverhältnis miteinander eingegangen sind, was dies stillschweigend  möglich machen könnte und eure Forderung selbst könnt ihr euch auch in die Haare schmieren, weil ... bla bla

Ich weiß sowieso nicht was das bringen soll, weil ich nicht glaube, daß die LRA die Forderung sauber an die Inkassobutze abtritt, auch wird die Inkassobutze selbst nie ein Verfahren vor Gericht betreiben (Risiko zu groß und Hintergründe von Forderungen nicht überschaubar), deshalb handelt es sich nur um eine Drohkulisse, die von den Restzahlern teuer finanziert werden muß.
Aber vielleicht läßt sich ja doch der eine oder andere breitschlagen, die Forderung zu begleichen, wenn mit privatem Schuldnerverzeichnis gedroht wird, statt die illegale Datenweitergabe anzugreifen.
Titel: Re: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller
Beitrag von: ChrisLPZ am 28. Dezember 2016, 19:39
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Focus-logo.svg/320px-Focus-logo.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Focus-logo.svg/320px-Focus-logo.svg.png

Focus, 28.12.2016

Tabubruch!
ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
 
Zitat
Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt ab 2017 womöglich Besuch eines privaten Inkassobüros. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html

Artikel und Kommentare auf Facebook
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1698230076870817&id=492723560754814

sowie im Forum unter
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21449.0.html