gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen => Thema gestartet von: grohfuda am 24. Januar 2018, 16:03

Titel: Ruhende Vollstreckung wieder aufgenommen-zweite Erinnerung möglich?
Beitrag von: grohfuda am 24. Januar 2018, 16:03
Person P hat überraschend vom Gerichtsvollzieher G Post bekommen, dass P in Kürze eine Vermögensauskunft geben soll.

Zu den Hintergründen:

P hat "Bescheide" zurückgewiesen/widersprochen
P hat gegen den negativen "Widerspruchsbescheid" erfolglos geklagt, die Berufung wurde abgewiesen
Verfassungsbeschwerde ist anhängig.

Der Beitragsservice hat in Verkleidung einer LRA letztes Jahr eine Zwangsvollstreckung eingeleitet und P zur Vermögensauskunft geladen. P hat den Termin wahrgenommen und G hat sich mit LRA auf ruhendstellung geeinigt. bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden wurde.

Parallel hat P erfolglose Erinnerung und sofortige Beschwerde eingelegt (die Möglichkeit der Rüge kannte P nicht)
Nun hat P bis vor kurzem, pünktlich zur Gerichtsdeadline für die 2. Klage erneut von G Post bekommen, er solle zur Vermögensauskunft erscheinen.
P hat von G ein Schreiben vom Beitragsservice bekommen, dass er die Arbeit fortsetzen soll, das Einwendungen vom Verwaltungsgericht, OVG sowie Erinnerung und sofortige Beschwerde rfolglos blieben. Die anhängige Verfassungsbeschwerde wurde natürlich nicht erwähnt.

Ermöglicht die erneute Ladung von P zu G eine erneute Erinnerung mit neuen Argumenten?
P wird dies morgen in Angriff nehmen (zu verlieren ist ja nix)

Gibt es alternative Vorschläge und weitere Ideen?
Titel: Re: Ruhende Vollstreckung wieder aufgenommen-zweite Erinnerung möglich?
Beitrag von: art18GG am 22. Oktober 2018, 15:43
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044
Titel: Re: Ruhende Vollstreckung wieder aufgenommen-zweite Erinnerung möglich?
Beitrag von: Bürger am 22. Oktober 2018, 16:24
Auch wenn die Nachfrage schon einige Monate her ist (Jan 2018) und sich mglw. erledigt hat...

Gibt es alternative Vorschläge und weitere Ideen?

Siehe ggf. unter

Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26395.0.html

SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.0.html


Gibt es Berichte zum Fall des Einstiegsbeitrags?
Titel: Re: Ruhende Vollstreckung wieder aufgenommen-zweite Erinnerung möglich?
Beitrag von: faust am 22. Oktober 2018, 20:12
... Bürger ist (wie quasi immer  8) ) auf dem richtigen Pfad:

Bei einer fiktiven Person B in einem fiktiven Freistaat S hat eine Vollstreckungsabwehrklage >:D die gewünschte Wirkung erzielt.