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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Blitzbirne am 22. August 2017, 13:52

Titel: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Blitzbirne am 22. August 2017, 13:52
Hallo zusammen,

Person X hat wieder eine Pfändungsverfügung seitens der Stadt erhalten. Zeitgleich hat sich die Bank gemeldet und empfiehlt, den Rechtsweg auszuschöpfen, um einer (wiederholten) Pfändung auszuweichen. Ansonsten würde man entsprechend der AGB sämtliche Konten kündigen. Offensichtlich ist es das volle Recht der Bank, da denen dadurch wohl ein großer Aufwand entsteht.

Person X sieht sich jetzt in einer Zwangslage. Dem Vollstreckungsbeamten der Stadt hat Person X bereits mitgeteilt, dass eine Zahlung von sich aus nicht stattfinden wird, da es quasi als Eingeständnis der umstrittenen Forderung gelten würde. Einwände gegen die Vollstreckung als auch Erinnerungen gegen die Art und Weise der Vollstreckung wurden in der Vergangenheit zum Teil vom Richter persönlich beleidigend zurückgewiesen bzw. von den Vollstreckungsbeamten ignoriert.

Eine weitere Pfändung würde mit der Kündigung des Kontos und negativer Schufa-Einträge massive Probleme mit sich bringen, womit der "Endgegner" nun am längeren Hebel sitzt. Was ist also zu tun? P-Konto kommt nicht in Frage. Person X möchte da auch ungern seine ganze Familie mit reinziehen. Unter Vorbehalt zahlen? Das Geld ist so oder so weg. Nur kann Person X dem Beamten der Stadt nahher vorhalten, des Geldes enteigent geworden zu sein, wenn gepfändet wurde.

Mir gefällt der Vergleich aus dem Forum mit dem Hund: Gib dem Hund unter Vorbehalt eine Wurst. Die ist dann einfach weg.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: maikl_nait am 25. August 2017, 04:06
Hallo!

Um welches Bundesland handelt es sich?

MfG
Michael
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Nichtgucker am 25. August 2017, 04:18
Zitat
Zeitgleich hat sich die Bank gemeldet und empfiehlt, den Rechtsweg auszuschöpfen, um einer (wiederholten) Pfändung auszuweichen. Ansonsten würde man entsprechend der AGB sämtliche Konten kündigen.


Was wurde denn bereits rechtlich unternommen ?

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt ?
Klage den abweisenden Widerspruchsbescheid erhoben ?
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: fanatic am 25. August 2017, 11:37
Konto kündigen und zu ner anderen Bank wechseln?
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Blitzbirne am 25. August 2017, 11:41
Bundesland NRW.

Person x hat gestern den Vollstreckungsbeamten aufgesucht und seine Argumente vorgelegt. Die Aufzählung der Punkte, die eine Zwangsmassnahme hemmt, ignorierte der Mitarbeiter und meinte nur: "das habe ich schon von so vielen Leuten hier gehört. Sie langweilen mich. Sie sind nicht zahlungswillig. damit muss ich die Vollstreckung beibehalten."
Person wies ihm dann im sachlichen Ton darauf hin, dass der Beamte jederzeit zu einer gütlichen Einigung verpflichtet sei und für sein Handeln persönlich haftbar sei. die Bereitschaft zur Zahlung ist grundsätzlich gegeben, WENN es alles rechtens abläuft, was es offensichtlich nicht tut. Damit änderte sich die Gesprächsführung. Er würde ja auch zahlen, obwohl er auch nicht für den Beitrag wäre. Person x erwähnte, dass er in seiner Position ein Zahnrad im Getriebe des ganzen sei und es in seiner Vollmacht stehe, das ganze zurückzuweisen. Es kam nur ein verzweifelter Blick ins Leere. so einfach wäre das nicht... Person x könnte doch nochmals Erinnerung einlegen, jedoch wäre die Einstellung des Richters ja auch schon bekannt. Der einzige Weg, den Beitrag zu kippen, ginge nur noch über den politischen Weg. Person X meine, dass es nur eine einzige Partei gebe, die sich konkret gegen den Beitrag ausspreche. Der Beamte fragte, welche das sei, er würde diese sofort wählen.... Person x zeigte ihm auf, dass man sich nicht wundern müsse, wenn aufgrund solcher offensichtlichen Rechtsverletzungen die afd Oberhand gewinnt. (hier keine persönliche Wertung der Partei meinerseits!)

Person x sprach die unklare Behördeneigenschaft des WDR an und die damit fragliche Amtshilfe. Der Beamte stellte die Frage in den Raum, ob die Stadtverwaltung überhaupt eine Behörde wäre, man wisse es nicht. Person x erwiderte, dass sie davon ausgeht, das die Stadt eine Behörde darstellt, andere Meinungen gehören in das Meinungsbild von "Reichsbürgern" wovon sich Person x ausdrücklich distanziere. Beamte: "Das ist auch gut so, den sonst müsste ich sie melden!"

Der Beamte mache einen verunsicherten und hilflosen Eindruck, als wolle er das ganze auch nicht, müsse aber.
Person X teilte mit, dass er um die Instrutionen seitens der RA Bescheid wisse und wir sein vorgesetzter (Bürgermeister) zu dem Thema steht. man könnte den Bürgermeister nebenan ja auch nochmals besuchen, was Person x ablehnte.
nach langem hin und her kamen beide nicht zusammen und eine Vollstreckung würde fortgeführt werden, was für Person x nicht (nochmals) in Frage käme.
Person x teilte also mit, dass sie die Forderung unter Vorbehalt und ohne Eingeständnis jeglicher Schuld gegenüber dem vermeintlichen Gläubiger wdr an die Stadt überweisen werde. Damit verlagere sich die Angelegenheit in die persönliche Haftung des Beamten und das Geld werde von ihm persönlich zurückgefordert werden, falls das bverfg zu unseren Gunsten urteilen wird. Der Beamte nahm das auf mit den Worten: tja, das ist leider so. ich will den Job hier auch nicht mehr lange machen. wenn ich das alles so einfach zurückweisen könnte, bräuchte ich mich nicht mit dem ganzen Stapel an Vollstreckung rumschlagen (Fingerzeig auf 10cm Stapel auf seinem Schreibtisch)

Person x musste also wohl oder übel das Geld überweisen und fasste die Bedingungen nochmals zusammen und rügte die Vollstreckungsdurchführung trotz besseren Wissens und unklarer Rechtslage mit Hinweis der Amtshaftung in einem Schreiben an den Beamten der Stadt.

Es war eine sachliche Diskussion. Es war offensichtlich, dass der Beamte sich in seinem Handeln gezwungen fühlte und keine Freiheit in seinem Handeln sah. Welche Umstände ihm die Hände gebunden haben, konnte man nicht wahrnehmen, es könnte jedoch nur externer Druck sein, von wem auch immer.

Person x hätte ihn auch gerne nach Feierabend auf ein Bier eingeladen, um privat etwas zu plaudern. Wäre das verwerflich?

Wie dem auch sei, Person x würde so oder so seines finanziellen Eigentums enteignet werden, also wählte sie das kleinere übel, um nicht noch mit der Bank in eine Lage der wirtschaftlichen nicht-Handlungsfreiheit zu geraten.

Ein erneuter Klageweg kam nicht in Frage, da die Richter am VG Minden bereits vor 2 Jahren die Klage höchst kostenintensiv (Streitwert x Faktor 3) abgebügelt haben. siehe anderen thread zu diesem thema.

dieser Beitrag wurde am Smartphone getippt, bitte um Nachsicht bei Rechtschreibfehlern.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Blitzbirne am 25. August 2017, 11:48
Was wurde denn bereits rechtlich unternommen ?

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt ?
Klage den abweisenden Widerspruchsbescheid erhoben ?

Widerspruch gegen jeden Festsetzungsbescheid wurde eingelegt, jedoch wurde bis heute kein Widerspruchsbescheid nach VwGO zugestellt. Zwar kam immer Post mit irgendwelchen Schreiben zu den Widersprüchen, jedoch wurde nie etwas ZUGESTELLT. das wurde auch im Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten thematisiert, ohne die "informellen" Widerspruchsbescheide zu erwähnen.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Blitzbirne am 25. August 2017, 11:53
Konto kündigen und zu ner anderen Bank wechseln?

hat der Beamte Person X auch vorgeschlagen, jedoch müsste er dann zur Vermögensauskunft laden, was noch unangenehmer wäre. Person x ließ ihn wissen, dass dieser Weg nicht in Frage käme, und fragte ob es zu einem Haftantrag käme, würde man den verweigern. im Vollstreckungsantrag des wdr wären solche Maßnahmen nicht gefordert gewesen und auch nicht verhältnismässig. darauf hin wechselte man das Thema...
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Markus KA am 25. August 2017, 12:36
Ich habe mal gehört, dass jemand in der selben Situation, allerdings möglicherweise anderes Bundesland
hat.

Als umfangreiche Begründung könnte man wohl auf die Urteile und letzte Veröffentlichung und Aussetzung des LG Tübingen hinweisen.

Dazu eine Beschwerde an die zuständige Rundfunkanstalt mit der Bitte um Aussetzung der Vollstreckung bis sich der Sachverhalt geklärt hat, soll wohl weiterhelfen.

Dazu soll ein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 123 VwGO beim VG gemeinsam mit einer Klage beim VG fast schon wahre Wunder wirken, hat man mir gesagt ... wichtig soll wohl sein, dass man  das AG über seinen Rechtschutz und Klage bei VG in den einzelnen Anträgen und Schreiben informiert, hat man mir gesagt...
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Mi_Lo am 25. August 2017, 12:54
Netzfund zum Thema :

augsburger-allgemeine.de, 10.02.2009

Keine Kündigung eines Girokontos wegen Pfändung
Zitat
Karlsruhe/Köln (dpa/tmn) - Eine Pfändung gibt einer Sparkasse nicht das Recht, ein Girokonto zu kündigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, über das die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.

Nach Auffassung des Gerichts widerspricht das der gesetzlichen Verpflichtung der Sparkassen, auch Menschen mit finanziellen Problemen als Geldinstitut zur Verfügung zu stehen. Diese Pflicht folge aus dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen (Aktenzeichen: 4 U 196/07). [..]

Quelle und weiterlesen:
http://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/wirtschaft/Keine-Kuendigung-eines-Girokontos-wegen-Pfaendung-id5080811.html



Edit "DumbTV":
Quelle ergänzt
Bitte immer die die Quelle mit angeben und Forum-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Inhalts und Datumsangaben mit angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: pinguin am 25. August 2017, 14:05
Diese Pflicht folge aus dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen
Hier steht "öffentlicher Auftrag"; hoheitliche Befugnisse hat die Sparkasse deswegen aber noch lange nicht, befindet sie sich doch in Wettbewerb nicht nur zu anderen Sparkassen, sondern auch zu Banken.

Warum sollte für LRA und Co. was anderes gelten?
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: cecil am 25. August 2017, 14:13
Ich habe mal gehört, dass jemand in der selben Situation, allerdings möglicherweise anderes Bundesland

    Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen der Gerichtsvollzieher, § 766 Abs. 1 ZPO beim AG eingelegt
    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO beim AG eingelegt
    Widerspruch gegen die Eintragsanordnung nach § 882 c ZPO und Antrag auf Aussetzung der Eintragsanordnung beim AG

eingelegt hat.
...
Dazu soll ein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 123 VwGO beim VG gemeinsam mit einer Klage beim VG fast schon wahre Wunder wirken, hat man mir gesagt ... wichtig soll wohl sein, dass man  das AG über seinen Rechtschutz und Klage bei VG in den einzelnen Anträgen und Schreiben informiert, hat man mir gesagt...

Richtiger müsste es heißen:

 Widerspruch gegen die Eintragsanordnung nach § 882 d Abs. 1 ZPO und Antrag auf Aussetzung der Eintragsanordnung beim AG gem. § 882 d Abs. 2 ZPO

@ Blitzbirne
... Allerdings besteht die Gefahr der Eintragung im Schuldnerregister anstelle der Haft. Dann ist es aus mit der Vorfinanzierung von Aufträgen durch das Bankinstitut. ...

Ja - Verantwortung kann [am Ende] auch bedeuten, sich selbst und anderen keinesfalls schaden...! Wieviel Macht über sein Leben will man dem Gegner denn geben?

(Ganz evtl. mal im Vorfeld mit der Bank sprechen, worum es geht, nämlich nur um Rundfunkbeitrag ?)
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Blitzbirne am 25. August 2017, 16:29
im Gespräch mit einem MA der Bank (ING DiBa) teilte man Person x mit, dass eine weitere Pfändung zur Kündigung sämtlicher Konten führen wird, auch wenn man für den Protest gegen den Rundfunkbeitrag Verständnis zeige.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: cecil am 25. August 2017, 17:53

Na, da haben Gläubiger/innen ja künftig hübsche weitere Druckmittel an der Hand...

Zum Glück ist der Bankwechsel mittlerweile etwas leichter geworden - oder machen die das alle so...? Ist das rechtlich ok.? Eine Bank kann doch nicht die Entscheidungsfreiheit des Bankkund*in einschränken dürfen? Fragen über Fragen...
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Lev am 27. August 2017, 14:00
Frage:
Wann (Datum) war der Offenbarungseid?
Und warum hat Person X nicht Rechtsmittel folge dessen beantragt?

Ich frage wegen der Frist.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Blitzbirne am 27. August 2017, 15:38
Person x befindet sich nach einer verlorenen Klage und einer Zwangsvollstreckung 2015 in der "zweiten Runde", diesmal jedoch ohne Klage, da der Ausgang schon feststeht und man sich zumindest diese Kosten sparen kann. Daher wurde die Zahlungsverweigerung unter Erhebung diverser Widersprüche so lange wie möglich hinausgezögert. einen Offenbarungseid habe es nicht. auch kein Urteil/Beschluss eines Gerichts. lediglich die Zwangsvollstreckung durch den Beamten der Stadtkasse.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: faust am 03. September 2017, 14:31
Dazu soll ein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 123 VwGO beim VG gemeinsam mit einer Klage beim VG fast schon wahre Wunder wirken, hat man mir gesagt ... wichtig soll wohl sein, dass man  das AG über seinen Rechtschutz und Klage bei VG in den einzelnen Anträgen und Schreiben informiert, hat man mir gesagt...

... zum besseren Verständnis: Das meint die - noch nicht erfolgte - Klage gegen den/die Widerspruchsbescheide?
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Blitzbirne am 10. Juni 2018, 11:07
Hallo Zusammen,

der Fall ist eingetreten und Person B*itzbirne wurde mit der 3. Vollstreckung trotz ausreichend Guthaben, Nachkommen aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen etc. seitens der diba das Konto gekündigt.

Trotz fehlender Widerspruchsbescheide des Beitragsservice und Zurückweisung des Vollstreckungsbeamten der Stadt aufgrund fehlender Voraussetzungen für eine Vollstreckungsmaßnahme, wurde letzte Woche bei Person B*itzbirne bereits zum dritten (!) Mal das Konto gepfändet ("Rückstand" ca. 200€). Auch die derzeitigen Verhandlungen am BVerfG und die sich anbahnende Verfassungswidrigkeit des Beitrags wird ignoriert, Womöglich wird derzeit noch schnell das letzte Geld geholt, bevor es ein Urteil gibt. Eine Erinnerung nach §766 (?) beim Amtsgericht wurde diesmal nicht gestellt, da bereits vor der ersten Vollstreckung die Erinnerung mit offensichtlich aus Unkenntnis des Richters falschen Begründungen und in einem öffentlichen Beschluss auch mit personlich beleidigenden und diffarmierenden Sätzen zurückgewiesen wurde.

Bei der zweiten Vollstreckung etwa ein Jahr zuvor teilte die Bank mit niederländischem Sitz bereits mit, dass bei einer weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme das Vertragsverhältnis gekündigt werde.

Jetzt mit der Verfügung an die Bank mit der dritten Vollstreckung hat die Bank mitgeteilt, dass zumindest der gewährte Dispo-Kredit fristlos aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Ferner wurden alle Konten pünktlich zum Wochenende bei der Bank eingefroren, sodass keine Zahlungen mit Karte und auch keine Bargeldabhebung am Automaten mehr möglich ist. Damit ist man quasi für einen unbestimmten Zeitraum völlig handlungsunfähig. Noch nicht getätigte Buchungen von Lastschriftaufträgen der vergangenen Woche werden Montag mit Sicherheit zurückgewiesen und werden zusätzliche Rückbuchungskosten verursachen. Dieser Umstand kommt zwar keiner Inhaftierung gleich, ist jedoch auch in gewissen Maße stark freiheitsberaubend und kostspielig.

Wie könnte fiktive Person B*itzbirne in diesem rein fiktiven Fall also vorgehen?

(Die Bonitätsprüfung sollte eigentlich weiterhin positiv ausfallen, da o.g. fiktive Person noch am 02.06.2018 erfolgreich einen Mobilfunkvertrag abschliessen konnte)

Update: Person B*itzbirne hat soeben mit der Bank telefoniert und die Auskunft erhalten, dass die Bank das gesamte Vertragsverhältnis (Girokonto, Sparkonto) mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt hat. Das Schreiben ist gerade unterwegs.

Die Pfändung ist bereits durchgeführt, es wird entweder eine Freigabe durch den Kontoinhaber benötigt oder das Konto ist für die Dauer des möglichen Widerspruchsverfahren gesperrt. Durch einen Anwalt wäre auch eine Zahlungssperre an die Bank möglich. Die persönliche Meinung (!, keine Rechtsberatung!) einer Bankangestellten war, eine Vollstreckung möglichst zu umgehen, da diese einen RIESEN Rattenschwanz nach sich ziehe, die direkten und indirekten Nachteile wären gravierend!
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Dauercamper am 11. Juni 2018, 12:56
Gibt es denn ein zweites Konto, ein Girokonto ?

In Deutschland gibt es ein Grundrecht auf EIN Giro-Konto
Dieses Konto kann man auch kostenfrei in eine P(fändungsschutz)-Konto umwandeln lassen

Durch die Kontokündigung gibt es auch einen Eintrag bei der Schufa............

Von ARD-ZDF-GEZ bekommst du jetzt die volle Ladung  :o
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Markus KA am 11. Juni 2018, 14:05
Es gibt wohl bei unterschiedlichen Banken auch unterschiedliche Handlungsweisen.
Bisher können mir bekannte Mitstreiterinnen und Mitstreiter nicht von einer "vollen Ladung" sprechen.
Im Gegenteil, die allgemein bekannten Banken mit Sitz in Deutschland sehen wohl bisher eine Kontopfändung oder gar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis durch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eher entspannt. Ein persönliches Gespräch mit der Hausbank könnte von Vorteil sein.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: nexus77 am 11. Juni 2018, 20:08
Bundesland NRW.
Er würde ja auch zahlen, obwohl er auch nicht für den Beitrag wäre.

Kannst Du mir per PN die Stadt schreiben ?

Und fast genau das gleiche hat bei mir der Angestellte auch gesagt. Aber erst nach dem ich zahlen musste, dann war er ja relativ locker  ;) Potentiell haben die eine Anweisung, dass "sie Verständnis zeigen sollen" (nach Zahlung aber nur). Dann sollen sie auch nicht zahlen, ich glaube aber dass sie potentiell die moralischen und kaufmännischen Gründe NICHT zu zahlen, gar nicht verstehen würden. Aber man will immer nur unser Bestes, muss man immer im Hinterkopf behalten  8)

Dass Widersprüche bei Vollstreckungen keine aufschiebende Wirkung haben, ist in unserem Falle natürlich auch nicht grade hilfreich. Und Widerspruch VOR Vollstreckung wird ignoriert, weil es ja eh egal, wäre mit dieser Regelung. Man kann ja verstehen, dass hart durchgegriffen wird, bei wirklichen schwarzen Schafen, die berechtigte Forderungen nicht begleichen... denn das wollte ich ja auch, hätte ich so eine Forderung. Aber bei dem äußerst zweifelhaften RFB Gedönse, muss man schon annehmen, dass da im Hintergrund ev. eine extra Anweisung hinter steht.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Dauercamper am 11. Juni 2018, 21:24
Und fast genau das gleiche hat bei mir der Angestellte auch gesagt. Aber erst nach dem ich zahlen musste, dann war er ja relativ locker  ;) Potentiell haben die eine Anweisung, dass "sie Verständnis zeigen sollen" (nach Zahlung aber nur). 

....und werden entsprechend geschult.
https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pb-reichsbuerger-und-selbstverwalter/publikationen-landesbehoerden-reichsbuerger-und-selbstverwalter/broschuere-nw-2017-09-reichsbuerger-und-selbstverwalter (https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pb-reichsbuerger-und-selbstverwalter/publikationen-landesbehoerden-reichsbuerger-und-selbstverwalter/broschuere-nw-2017-09-reichsbuerger-und-selbstverwalter)

Der WDR frohlockt:
Zitat
Keine ideologischen Diskussionen

Ämter und Behörden ringen derzeit um den richtigen Umgang mit der schwierigen Klientel. In einem Leitfaden des Justizministeriums heißt es, Mitarbeiter sollten sich nicht auf ideologische Diskussionen einlassen und bei drohender Gewalt sofort die Polizei einschalten. Man habe es, so heißt es dort, mit Personen "in psychischen oder existenziellen Ausnahmesituationen" zu tun.
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-reichsbuerger-100.html (https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-reichsbuerger-100.html)


Edit "Bürger":
Bitte das Thema „Reichsbürger"/ "Gewaltenteilung“ etc. hier nicht weiter vertiefen, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
und insbesondere die nunmehrige Konto-Kündigung nach der 3. Vollstreckung zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die nunmehrige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Bürger am 11. Juni 2018, 22:11
Auch wenn es nur ein schwacher "Trost" ist - wenn überhaupt - aber es wäre wohl allenfalls noch möglich, nach diesen vorerst vollendeten Tatsachen auf verwaltungsgerichtlichem Wege gegen die Vollstreckung vozugehen (mglw. im Sinne einer Feststellungsklage bzgl. der Rechtswidrigkeit der Vollstreckung aus dem/den Vollstreckungsersuchen sowie bzgl. der Rechtswidrigkeit der Pfändungsverfügung/en) - siehe hierzu aktuell unter
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.0.html

mit dem Zusatz:
"Der Kläger/ die Klägerin bedarf der Rehabilitation."

Allerdings braucht man sich wohl auch nicht allzu viel Hoffnung zu machen, dass dies schon in 1. Instanz und ohne Anwalt zum Erfolg führen wird, denn hier geht es ans "Eingemachte" eines jahrzehntelang vor sich hinwuchernden Gewohnheitsrechtes - und "was nicht sein kann, das nicht sein darf".

Man muss sich also wahrscheinlich dessen bewusst sein, dass dies bis zum Ende durch alle Instanzen und mglw. auch vor dem BVerfG durchgefochen werden muss.

Wobei - im obigen Beispielfalle scheint erst mal Ruhe eingetreten zu sein - allerdings war da das Kind auch noch nicht (zumindest noch nicht ganz) in den Brunnen gefallen...
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Markus KA am 28. Juni 2018, 09:14
Auf Grund des sich wandelnden Gesichtes des Bankwesens kann man davon ausgehen, dass in Zukunft Drohungen und Durchführungen  wie eine "Eintragung in das Schuldnerverzeichnis" oder "Schufa-Eintrag" wirkungslos bleiben werden.
In den letzten 10 Jahren hat sich die gesamte Bankenszene radikal verändert, und dieser Wandel geht weiter.
Man kann davon ausgehen, dass sich Banken nicht mehr an einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis oder an einem "Schufa-Eintrag" orientieren werden. Besonders nicht, wenn der Kunde bekannt ist und, wie schon immer, entsprechende Einkommens- oder Eigentumsnachweise vorlegen kann. Hinzu kommt, dass immer mehr Unternehmen in den Bankensektor drängen und ihr eigenes Bezahlsystem und Kredite anbieten. Diese Entwicklung kann sich auch auf eine drohende Kontopfändung für den Gläubiger erschwerend auswirken.
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: Blitzbirne am 27. August 2018, 10:47
Person B. musste jetzt nach langem hin und her und aufgrund dreimaliger Zwangsvollstreckung durch die Stadtkasse mit entsprechendem Aufwand die Bank wechseln. Zwischenzeitlich gab es auch das Bruderurteil aus Karlsruhe. Seit dem reagiert der Beitragsservice plötzlich wesentlich schneller und schickt Widerspruchsbescheide, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen im Wochentakt.
Bisherige Abwehrversuche der Zwangsvollstreckungen sind ins Leere gelaufen, vom Gespräch mit dem Beamten der Stadt, Brief an den Bürgermeister, der Erinnerung beim AG der Stadt als auch Petitionen bei der Landesregierung. Es besteht also keinerlei Aussicht, sich den Gebahren des Beitragsservice entziehen zu können.

So bleibt Person B. wohl oder übel nur noch die Zahlung des Beitrags. Wie könnte fiktive Person B. in einem fiktiven Fall also vorgehen, um die Sache möglichst kostenschonend auf der eigenen Seite und möglichst aufwandsintensiv bis zur Klärung vor dem EuGH oder EGMR auf der anderen Seite durchzuführen? Eine erneute Zwangsvollstreckung würde Person B. über kurz oder lang wieder Probleme mit der neuen Bank bereiten. Eine Ratenzahlung unter Vorbehalt und unter Ausschluss jedweder Anerkennung der Zahlungsverpflichtung?

Würde eine regelmäßige Zahlung einer "krummen" Summe die Vollstreckungsmaßnahmen hemmen?
Titel: Re: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
Beitrag von: PersonX am 27. August 2018, 11:47
Würde eine regelmäßige Zahlung einer "krummen" Summe die Vollstreckungsmaßnahmen hemmen?
Nein.
Nicht einmal dann, wenn sich die Zahlung im fast Zielbereich der Forderung bewegen würde. -> Eine nicht vollständige Zahlung hemmt gar nichts, aber könnte dazu führen, dass keine Vollstreckung eingeleitet wird wenn der verbleibende Betrag sehr gering sei. Aber das löst ebenfalls nicht das Problem, weil auch bei einem geringen Betrag es zu einer Vollstreckung kommen kann. -> Man würde ja nur einen sehr geringen Betrag vor sich her schieben in der Hoffnung das über diesen keine Vollstreckung eingeleitet würde. -> Das jedoch erscheint in soweit nicht zielführend.

Zu den anderen zwei Fragen erfolgt keine Aussage.