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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: Uwe am 13. März 2018, 17:29

Titel: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: Uwe am 13. März 2018, 17:29
(http://geschenkbuecher.files.wordpress.com/2010/02/000_tagesspiegel.jpg)
Quelle Logo:http://geschenkbuecher.files.wordpress.com/2010/02/000_tagesspiegel.jpg
Nichtzahler, Obacht!
Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai


Quelle: Tagesspiegel 07.03.2018 von Joachim Huber

Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio setzt sich per neuem Meldedatenabgleich auf die Spur der Nichtzahler

Die Uhr tickt. Wer, aus welchen Gründen auch immer, den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, muss den 6. Mai beachten. An diesem Stichtag werden bundesweit die Daten in den Einwohnermeldeämtern quasi eingefroren und anschließend in mehreren Chargen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (DLR) zum Abgleich übermittelt. „Die Übermittlung der Daten wird spätestens bis zum 31. 12. 2018“ abgeschlossen sein“, teilte der Beitragsservice dem Tagesspiegel auf Anfrage mit.
Verarbeitung und Auswertung wird die GEZ-Nachfolgeeinrichtung unmittelbar mit den ersten Datenlieferungen beginnen, der Beitragsservice rechnet mit einem Abschluss in der zweiten Jahreshälfte 2019. Spätestens dann wird der Beitragsservice wissen, wie es um die „Beitragsehrlichkeit“ bestellt ist. Die Zahlung von monatlich 17,50 Euro ist allgemein verpflichtend, ob jemand die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzt oder nicht nutzt, ist unerheblich.

weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/medien/nichtzahler-obacht-die-ehrlichkeit-bekommt-einen-stichtag-6-mai/21044424.html (https://www.tagesspiegel.de/medien/nichtzahler-obacht-die-ehrlichkeit-bekommt-einen-stichtag-6-mai/21044424.html)
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: NichtzahlerKa am 13. März 2018, 18:09
Eingefroren und in Chargen übermittelt?
Weiß jemand welche Kosten das bei den Einwohnermeldeämtern verursacht?
Habe ich nicht ein Recht, veraltete Daten korrigieren zu lassen?
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: Uwe am 13. März 2018, 18:27
Siehe auch online-boykott Artikel vom 10.09.2017 unter
Wo bleibt die Wahrheit? Wo bleiben unsere Rechte? Wo bleiben unsere Daten?
Die Dauerlüge: Einmaliger Meldedatenabgleich – Neudeutsch: „Bestandsdatenabzug“

https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: cook am 13. März 2018, 18:39
Durch den RfBeitrag würde alles einfacher und gerechter, hieß es.
Es fielen nicht mehr so viele schwarze Schafe durch's Netz, wurde versprochen.

Wozu dann die regelmäßige Wiederholung des Datenabgleichs?
Gibt es da doch ein Erhebungs- und Vollzugsdefizit?
Ist das Netz doch nicht so eng?
Alte Löcher gestopft, aber neue Maschen aufgerissen?

Wenn so ein Aufwand betrieben wird (> ein Halbes Jahr Auswertung!!), dann muss doch die Fehlerquote erheblich sein.

Es war sonnenklar, von Anfang an: Das System funktioniert nicht. Kann nicht funktionieren.
Es war eine bescheurte Idee, an Wohnungen anzuknüpfen. Ja, wir haben als Stasi-Nation das wasserdichteste Meldesystem a.k.a. Bürger-Erfassungs-Maschinerie weltweit. Aber Wohnungen sind nunmal ein fließender Begriff. Ständig wird abgerissen, neu gebaut, zusammengelegt, auseinanderdividiert. Da kommt keiner mit.

Die Personen-Abgabe wäre schön, einfach und effektiv gewesen.
Und so klar eine Steuer, dass es sogar der 6. Senat des BVerwG begriffen hätte.
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: ChrisLPZ am 13. März 2018, 18:50
Aus dem Jahresbericht 2015 der Berliner Datenschutzbeauftragten:
https://www.datenschutz-berlin.de/jahresberichte.html
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: unGEZahlt am 13. März 2018, 19:25
........die Daten ..........in mehreren Chargen ........
zum Abgleich übermittelt.....

Lt.
Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten

werden sie diesmal die Daten bereits nach nur wenigen Tagen/Wochen bekommen
(Mai bis Juli dieses Jahr!) .

Quelle: https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: ohmanoman am 13. März 2018, 19:52
So ein Schwachsinn!

Verschlüsseln der Sendungen, dann kann sich niemand rausreden, der es nutzt und nicht zahlt.

Erst dann werden sie gewiss, wie viel sie an Kunden haben und ob dann 8-9 Milliarden zusammen kommen, werden sie auch sehen.

Sie haben ja eine breite Zustimmung der Gesellschaft! Dann versehe ich nicht, warum die Politiker und Gerichte sich noch mit dem Zwangsbeitrag rumschlagen. So soll nur für eine Wohnung gezahlt werden, obwohl ja auch sehr oft mehrere Menschen in der Wohnung wohnen, die ja laut der Statistiken ja so gerne den RUNDFUNKBEITREG zahlen würden, nur laut RBStV brauchen sie das nicht!  :o Warum legt man dem öff rech Staatsfunk solche Fesseln an, wo doch der Zwangsbeitrag nicht ausreicht?
 
Wäre doch für eine Petition sinnvoll:

FREIHEIT FÜR DEN ÖFFENTLICH RECHTLICHEN RUNDFUNK!!!

GEBT DOCH ENDLICH DEN ÖFFENTLICH RECHTLICHEN RUNDFUNK FÜR DEN FREIEN WETTBEWERB FREI!

Sie werden dann locker 18 Milliarden einnehmen!
 

Einfach für alle,
(außer für die Nutznießer, Großverdiener und Pensionäre des öffentlich rechtlichen Staatsfunk)
einfach verschlüsseln !

Ohmanoman
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: tokiomotel am 13. März 2018, 20:08
Die Personen-Abgabe wäre schön, einfach und effektiv gewesen.
Inwiefern ?
Als Pauschalabgabe alle über einen Kamm geschert ist immerhin noch sozial gerechter als die asoziale Wohnungssteuer.
Nein, so auch nicht !
Wenn schon einfach und effektiv, dann doch bitteschön auf den Gehaltszettel damit.
Funktioniert doch mit anderen Beiträgen schon ewige Zeiten ganz gut sozial gerecht, einfach und effektiv....
Das wäre doch DIE Personenabgabe, EINFACH FÜR ALLE.
Nur leider steht damit ein noch viel größeres Problem in den Startlöchern !
 
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: Tereza am 13. März 2018, 20:27
Aus einem aktuellen Schreiben (März 2018) des LABO Berlin an eine fiktive Auskunft ersuchende Person:

Zitat
Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BMG ist der betroffenen Person bei Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte Melderegisterauskunft nach § 49 Abs. 1 BMG im Einzelfall auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten und ihre Empfänger zu erteilen.
Dies gilt nicht, wenn die abrufende Stelle eine der in § 34 Absatz 4 Satz 1 BMG* genannten Behörden ist.
*
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__34.html
Landesrundfunkanstalt zählt nicht dazu.

Zitat
Regelmäßige Datenübermittlung gem. § 36 Abs. 1 BMG
Datenempfänger (Rechtsgrundlage MeldDÜV BE**)
Landesrundfunkanstalt (§ 3)
Finanzamt (§ 4)
Bezirksämter (§§ 5 - 8 sowie 12 und 14)

Die Aufzählung der Datenempfänger gemäß Rechtsgrundlage MeldDÜV BE umfasst insgesamt 14 Behörden u. a. „Einrichtungen“ wie z. B.
Zentrale Stelle bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Stelle für das bevölkerungsbezogene Mammographie-Screening im Land Berlin (DDR ick hör dir trapsen), Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ...

**
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/bln/meldduv_ges.htm
Zitat
Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten in Berlin
- Berlin -
Vom 28. September 2017
(GVBl. Nr. 28 vom 28.10.2017 S. 522)
Gl.-Nr.: 210-7-1
§ 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg

(1) Die Meldebehörden dürfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg oder der nach § 10 Absatz 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. bis 21. Dezember 2010 (GVBl. 2011 S. 211, 212) in der jeweils geltenden Fassung von diesem beauftragten Stelle zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bei Anmeldung, bei Abmeldung oder bei Tod folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:

    Familienname,
    frühere Namen,
    Vornamen,
    Doktorgrad,
    Geburtsdatum,
    derzeitige und letzte frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung,
    Einzugsdatum und Auszugsdatum,
    Familienstand,
    Sterbedatum,
    Vorliegen eines bedingten Sperrvermerks nach § 52 des Bundesmeldegesetzes.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verwendet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der der Beitrag zusteht, zu ermitteln. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg und die von diesem beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme nur durch berechtigte Bedienstete zur Aufgabenerfüllung erfolgt und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.

(3) Datensätze zu Personen mit einer Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes werden nicht übermittelt.
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: gerechte Lösung am 13. März 2018, 21:17

Zitat
§ 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg

(1) Die Meldebehörden dürfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg oder der nach § 10 Absatz 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. bis 21. Dezember 2010 (GVBl. 2011 S. 211, 212) in der jeweils geltenden Fassung
von diesem beauftragten Stelle
uzm Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bei Anmeldung, bei Abmeldung oder bei Tod folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:

   
(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verwendet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der der Beitrag zusteht, zu ermitteln.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg und
die von diesem beauftragte Stelle
haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme nur durch berechtigte Bedienstete zur Aufgabenerfüllung erfolgt und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.
Wer, bitteschön, soll denn diese ominöse Stelle sein?
Doch nicht etwa der BS?
Wieso ist diese Stelle nicht benannt? Was ist da faul?

Sofern ich user pinguin richtig verstanden habe, darf man nur Firmen beauftragen, die rechtsfähig sind, oder täusche ich mich?
Da Rundfunk Landesrecht ist, haben die Daten im Land Berlin zu bleiben und haben in der Geheimdienstzentrale in Köln nichts zu suchen.
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: Tereza am 13. März 2018, 21:43
Zitat
oder der nach § 10 Absatz 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. bis 21. Dezember 2010 (GVBl. 2011 S. 211, 212) in der jeweils geltenden Fassung von diesem beauftragten Stelle
RBB:
https://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitragsstaatsvertrag.file.html/130314-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Rechtsgrudlagen-rbb.pdf
Seite 17
Zitat
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
...(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: LECTOR am 13. März 2018, 22:01
Was für ein schwachsinniger Artikel. Was hat diese massive Verletzung des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung mit Ehrlichkeit  :o zu tun?

Und der Autor dieser Zeilen ist wie bei diesen journalistischen Hilfeleistung zum Rundfunkzwangssystem üblich auch schlecht informiert.

Zitat
Paragraf 14 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages räumt dem Beitragsservice das Recht dazu ein. Der anstehende Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes garantieren.
Quelle: Tagesspiegel 07.03.2018 von Joachim Huber

Der Beitragsservice ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch nicht einmal namentlich erwähnt!
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: gerechte Lösung am 13. März 2018, 22:04
Zitat
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
...(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz

oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten

selbst wahr. 
Zum besseren Verständnis:
Die LRA hat selbst wahrzunehmen und hat der Ansprechpartner zu sein und nur gewisse Hilfstätigkeiten beim Einzug und Verrechnen darf die GEZ tätigen.

Der Satz ist jedoch oben so verwirrend geschrieben (Da könnte sogar Absicht dahinter stecken?), wie wenn die GEZ alle der LRA zustehenden Aufgaben übernehmen darf, was aber nicht geht. Es soll etwa so rauskommen, dass eben die Tätigkeiten der GEZ in vollem Umfang an sich Tätigkeiten der LRA sind.
Auf den reinen Einzug mag das ja zutreffen aber nicht auf anderweitige Aktivitäten, denn damit hat sich der Nutzer nie und nimmer einverstanden erklärt.
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: Kurt am 14. März 2018, 01:41
Verfasser des Eingangsartikels:
Zitat
Dr. Joachim Huber,
geboren am 13. Februar 1958 in Stuttgart, arbeitet seit Oktober 1990 beim Tagesspiegel in Berlin.
Zunächst als Redakteur im Ressort Fernsehen und Radio, mittlerweile als Leiter des Ressorts Medien (Fernsehen, Radio, Print, Online).
Er ist Mitglied der Jury des Adolf Grimme Preises und der Vorauswahl-Jury des Robert-Geisendörfer-Preises.
Quelle: https://re-publica.com/de/member/5166
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: Nevrion am 14. März 2018, 09:00
Zitat
„Der Meldedatenabgleich soll sicherstellen“, argumentiert die Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, „dass sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.“ Wie der zurückliegende Abgleich aus den Jahren 2013/14 trage der neue Abgleich zur Beitragsgerechtigkeit und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Paragraf 14 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages räumt dem Beitragsservice das Recht dazu ein. Der anstehende Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes garantieren.

Ich habe diesen ominösen §14 (Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) mal nachgeschlagen. Dort fällt das Wort Meldedatenabgleich nicht mal. Dort geht es primär um die Art der Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks. Also hat man sich entweder im Paragraphen geirrt oder es ist einfach gelogen.

Abseits davon benötigt der Beitragsservice auch gar keinen Paragraphen aus dem Rundfunkstaatsvertrags um so etwas zu machen. Laut meiner Stadtverwaltung darf im Grunde jeder meine Meldedaten abfragen, es sei denn es bestünde ein höheres Sicherheitsinteresse. (z.B. ein Zeugenschutzprogramm) Etwaige andere Richtlinien sind dahingehend wohl veraltet oder gelten nicht mehr, wie mir scheint. Oder meine Stadtverwaltung lügt.

Einzig die Frage, ob die ursprüngliche Formulierung, dass es nur einen einmaligen Meldedatenabgleich geben würde, könnte Rechtsstreitpunkt sein. Darf also der Beitragsservice entgegen der bisherigen Aussage, dass es nur einen einmaligen Datenabgleich geben würde (der ja 2013 stattfand) trotzdem einen weiteren durchführen oder sind die dadurch erfassten Daten illegal erworben und damit unzulässig?

Interessant ist auch der unterschwellige Unterton im Artikel dass meine Nicht-Zahlung irgendwas mit meiner Ehrlichkeit zu tun hätte? Das zeugt mal wieder von reichlich Unwissen über die Situation in Deutschland. Ich bin doch total ehrlich und kann reines Gewissens sagen, dass ich in meiner Wohnung keine öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfange oder konsumiere. Und ob nun mit oder ohne meine Adresse. Das ändert ja nichts daran, dass mir der ÖR das Geld aus meinen kalten, toten Händen reißen müsste, um es zu bekommen. ;)
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: cleverle2009 am 14. März 2018, 09:21
Der mit meiner Kommunalverwaltung geführte Schriftwechsel bezüglich der Weitergabe meiner Daten hat letztlich ergeben, es liegt eine Anweisung der Bayerischen Innenministers vor, wonach die Kommune die Daten weitergeben muss. Der Bayerische Innenminister ist - na was für einer? Ein Amigo - Parteisoldat der CSU. Die Wähler in Bayern wollen das so. Ich grüße schon lange keinen meiner Nachbarn mehr. >:D
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: marga am 14. März 2018, 09:35
„Der Meldedatenabgleich soll sicherstellen“, argumentiert die Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, „dass sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.“ Wie der zurückliegende Abgleich aus den Jahren 2013/14 trage der neue Abgleich zur Beitragsgerechtigkeit und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Paragraf 14 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages räumt dem Beitragsservice das Recht dazu ein. Der anstehende Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes garantieren.

Na was hat denn der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit festgestellt und veröffentlicht? (Jahresbericht aus 2016)

Zitat
3.1.2  Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum BlnAGBMG haben wir außerdem darauf hingewiesen,
dass eine Regelungslücke bezüglich der regelmäßigen Datenübermittlungen
von den Meldeämternan an den Rundfunk Berlin-Brandenburg besteht.

Mit Inkrafttreten des BlnAGBMG fehlt eine geeignete gesetzliche Grundlage für diese Art der Datenübermittlungen.
Wir haben daher empfohlen, eine derartige Vorschrift in das BlnAGBMG aufzunehmen,
so wie es andere Bundesländer in ihren Landesmeldegesetzen getan haben.

Auch diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt.

>:D
Quelle: https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2016-Web.pdf (https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2016-Web.pdf)

PS.
Kommentar:
Der erneut stattfindende sogen. "Einmalige Meldebestandsdatenabzug (Meldedatenabgleich)" ist nicht mehr "Einmalig".
Man(n) Frau könnte auch sagen, er gehört jetzt zur "Regelmäßigen Datenübermittlung" an  den Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Und da fehlt es ja an der gesetzlichen Regelung ... oder?
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: gerechte Lösung am 14. März 2018, 09:45
Abseits davon benötigt
der Beitragsservice
auch gar keinen Paragraphen aus dem Rundfunkstaatsvertrags um so etwas zu machen.

Laut meiner Stadtverwaltung darf im Grunde jeder meine Meldedaten abfragen, es sei denn es bestünde ein höheres Sicherheitsinteresse. (z.B. ein Zeugenschutzprogramm) Etwaige andere Richtlinien sind dahingehend wohl veraltet oder gelten nicht mehr, wie mir scheint. Oder meine Stadtverwaltung lügt.
Vorsicht!
Frage bitte mal, ob jedes kleine Kind deine Daten abfragen darf?
Die LRA schon. Der über Gott stehende BS jedoch : NIEMALS.
Wenn die Daten dennoch an den BS gehen, dann ist das rechtswidrig und damit kriminell, was da gemacht wird.
Es wird massiv gegen geltendes Recht verstoßen. Und das alles wird von oben abgesegnet.
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: gerechte Lösung am 14. März 2018, 10:14
...ergeben, es liegt eine Anweisung der Bayerischen Innenministers vor, wonach die Kommune die Daten weitergeben muss.
Der Bayerische Innenminister ist - na was für einer? Ein Amigo - Parteisoldat der CSU.
joke:
Vllt. hängt es damit zusammen, weil der Rundfunk staatsfern zu sein hat?

Siehste, er ist Innenminister und du immer noch Schuhputzer.

Ernsthaft: Einer der Innenminister hatte in jungen Jahren eine Spendenaktion für irgendwelche Hilfsbedürftige durchgeführt. Die Gelder flossen dann zum großen Teil in eine Druckereiausrüstung einer Partei.
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: noGez99 am 14. März 2018, 10:35
Ärgerlicherweise ist die Datenübermittlung als "opt out" geregelt, d.h. man muss beantragen, dass man der Datenweitergabe widerspricht.
Zitat
Frage bitte mal, ob jedes kleine Kind deine Daten abfragen darf?
Solange der Widerspruch oben nicht vorliegt, darf jedes Kind das:
§ 44 Einfache Melderegisterauskunft
Also bitte Alle hier erstmal eine  Übermittlungssperre beantragen! Beispiel:
https://www.ilmenau.de/files/widerspruch_datenuebermittlung_bundesmeldegesetz.pdf

Jetzt kann nicht mehr jedes Kind die Daten abfragen.

Das nützt nichts gegen den Rundfunk, zumindest ist die gängige Praxis so.
Dafür muss eine Auskunftssperren nach § 51 durchgefochten werden:
§ 51 Auskunftssperren
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html

Ich würde es mit der Begründung versuchen, dass meine Grundrechte verletzt werden, sowie Europarecht nicht eingehalten wird.

Die Datenweitergabe widerspricht dem EU-Recht, für eine Vorlage für den Widerspruch nach EU-Recht siehe:
Zitat
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109961.html#msg109961

Vorlage:
PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519

Der Dank geht an LeckGEZ !!!

Zum Einlesen:

Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html

Meldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg151308.html#msg151308

Datenschutz im Land Brandenburg; eine Betrachtung dessen, was sein SOLL.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24501.msg155787.html#msg155787
(1) Die Länder haben in ihrer Gesetzgebung vorzusehen, dass für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken den Vorschriften der §§ 5, 9 und 38a entsprechende Regelungen einschließlich einer hierauf bezogenen Haftungsregelung entsprechend § 7 zur Anwendung kommen.[...]

Meldedatenabgleich 2018 als Grundlage der Vollstreckung verstößt gegen BMG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26258.msg165462.html#msg165462

Die Diskussion über EMA und Datenweitergeabe bitte nicht hier sondern in den obigen Threads, sonst gibt es eine Warnung Thementreue ....
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: gerechte Lösung am 14. März 2018, 11:05
Thementreue?
Im Eingangsthread ist zu lesen:
Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio setzt sich per neuem Meldedatenabgleich auf die Spur der Nichtzahler
Danke erstmal. Ein Kind ist aber seit Geburt rechtsfähig, wohl aber nicht oder bedingt geschäftsfähig (darf Bonbons kaufen).
Die Daten werden, wie ich gehört habe, gegen Geld weitergegeben.
Daher würde ich jetzt vermuten, dass es sich um ein Rechtsgeschäft handelt?
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: Nevrion am 14. März 2018, 12:23
Zitat
Vorsicht!
Frage bitte mal, ob jedes kleine Kind deine Daten abfragen darf?
Die LRA schon. Der über Gott stehende BS jedoch : NIEMALS.
Wenn die Daten dennoch an den BS gehen, dann ist das rechtswidrig und damit kriminell, was da gemacht wird.
Es wird massiv gegen geltendes Recht verstoßen. Und das alles wird von oben abgesegnet.

Ich hatte die Auskunft damals glücklicherweise schriftlich erhalten:

Zitat
bezogen auf das Einwohnermeldeamt hat grundsätzlich jede Person oder Stelle Anspruch auf Erteilung einer Melderegisterauskunft über eine andere Person, sofern er/sie Angaben machen kann, die zur eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person bei der Meldebehörde beitragen, wie z. B. Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht oder frühere Anschrift (§ 44 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Die Meldebehörde darf eine Auskunft nur verweigern, wenn der gesuchten Person dadurch Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann und deswegen eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 BMG eingetragen hat.

Gemäß § 10 Abs. 1 BMG i. V. m. § 19 Bundesdatenschutzgesetz hat die Meldebehörde der betroffenen Person auf Antrag schriftlich Auskunft zu erteilen über

    die zu Ihr gespeicherten Daten und Hinweise sowie deren Herkunft,
    die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen und die Arten der zu übermittelnden Daten sowie
    die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung und regelmäßigen Datenübermittlungen.


Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Selbstauskunft, die Sie bei uns beantragen können.

Des Weiteren können Sie sich zusätzlich auch an den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung ********** wenden, um von anderen Stellen im Haus Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind.

Ein Schelm, der natürlich nun argumentiert, dass die persönliche Freiheit sehr wohl in Gefahr gerät, wenn man annehmen muss, sehr bald ins Gefängnis zu müssen, wenn man die Daten heraus gibt, aber ich würde aus nachvollziehbaren Gründen davon absehen ;)
Titel: Re: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
Beitrag von: gerechte Lösung am 14. März 2018, 14:48
Ich geh dann rüber in den anderen thread.

Nur noch kurz zwei Fragen
Danke Nevrion. Bitte nochmal nachfragen, ob das auch für eine nicht rechtsfähige Stelle zutrifft und bitte von wem die Anweisung kommt, dass an den BS direkt übermittelt werden muss und welcher Betrag fällig wird?


@noGez99,
Lt. deinem link steht da bundesmeldegesetz und user pinguin spricht davon, dass der Bund für das Meldewesen zuständig ist.
Darf denn da der Innenminister eines Bundeslandes Weisungen erteilen? Muss das nicht eher der Innenminister des Bundes machen?
Rundfunk ist aber wiederum Ländersache.