gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hessen => Thema gestartet von: cecilia-HESSEN am 21. Juni 2017, 20:22

Titel: Wetteraukreis - Vollstreckungsankündigung - Zwangsvollstreckung - Kontopfändung
Beitrag von: cecilia-HESSEN am 21. Juni 2017, 20:22
Zunächst einmal vielen Dank für die Beiträge in diesem Forum. Dies ist scheinbar eine der wenigen Quellen, die gebündelt die Erfahrungen anderer Betroffener gesammelt hat, um als Betroffener schnell und fristgerecht entsprechend reagieren zu können.

Zunächst Vorweg einige Dinge, die im Laufe der Zeit durch Recherche erst klarer wurden:


Umstände der Person X zur Situation mit der Vollstreckungsbehörde Wetteraukreis (der Schriftwechsel wird nachgereicht):

Da sich die Vollstreckungsbehörde Zeit lässt mit der Stellungnahme und auch der Beitragsservice/Rundfunkanstalt die Frist zur Stellungnahme hat verstreichen lassen, ist die große Frage, was passiert nun? Der Widerspruch liegt vor. Aber welche Bedeutung hat dieser? Person X wird mit aller Entschiedenheit versuchen diese unrechtmäßige Vollstreckung abzuwehren. Welche Rechtsmittel stehen Person X bei welcher Stelle jetzt noch zur Verfügung, um die Zwangsvollstreckung einstellen/aussetzen zu lassen und vor allem aber die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufheben zu lassen (damit es nicht zu der Überweisung, die erst vier Wochen nach Pfändungsverfügung durch den Drittschuldner erfolgen darf, kommt)? Oder ist alles nur eine Farce und der Widerspruch wirkungslos?
Titel: Re: Wetteraukreis - Vollstreckungsankündigung - Zwangsvollstreckung - Kontopfändung
Beitrag von: CatWoman am 24. Juli 2017, 16:34
Hallo Cecilia,

der Wetteraukreis hält sich erfahrungsgemäß bedeckt bzw. antwortet nur mit allgemeinen Hinweisen und äußert sich ebenso unklar wie der Beitragsservice des HR. Auch wir warten auf Antworten und unser Widerspruch ist vom sog. Fachamt für Recht seit Monaten auch nicht entschieden. Da aber parallel bereits die Klage beim VG GI läuft warten wir da einfach noch ab. Mittlerweile wurde die 2. Klage gegen den HR eingereicht...es bleibt spannend. Aus diesem Anlass veröffentliche auch hier (noch) nichts, aber wir können uns gerne per PN austauschen, wenn Du möchtest. Wenn unsere Schlachten gewonnen sind, stelle ich gerne alles im Nachhinein ein. In unseren Fällen sind die Erfolgsaussichten auch ganz gut glaube ich. Das VG hat zumindest schon einmal mitgeteilt, dass ein solches Verfahren wie unseres in GI noch nicht da gewesen sei... Stelle Dich vorsichtshalber mal darauf ein, dass trotz Zusicherung auch an das Gericht vorerst nicht zu vollstrecken und das Beitragskonto bis zur Entscheidung von Rechnungsstellung und Mahnverfahren auszusetzen , trotzdem munter weiter gemahnt und versuchsweise auch vollstreckt wird. Das kann man aber ganz schnell mit Eilantrag auf vorläufigen Rechtschutz stoppen. Nur Mut...es kostet halt sehr viel Zeit und Nerven, aber irgendwann muss ja doch mal einer durchdringen, es kann nicht ewig so weiter gehen.
Titel: Re: Wetteraukreis - Vollstreckungsankündigung - Zwangsvollstreckung - Kontopfändung
Beitrag von: PPB2000 am 09. Januar 2018, 19:09
Hallo,

ich habe deinen Beitrag sehr gespannt durchgelesen und kann dir dafür nur gratulieren! Freut mich das es noch mehr von uns gibt ;)

Leider ist meine Schwester in die Fänge dieser Gesellschaft geraten, und ich möchte Sie dort wieder rausholen.
Da wir auch aus dem Wetteraukreis sind, kannst du uns mit deiner Erfahrung sicher weiterhelfen.

Uns interessiert nun, was hat sich seit deinem Forumebeitrag getan? Wie hat sich der Wetteraukreis den weiterverhalten?

Auf jedenfall werden wir uns über eine Rückmeldung sehr freuen.

DANKE und
Viele Grüße

Titel: Re: Wetteraukreis - Vollstreckungsankündigung - Zwangsvollstreckung - Kontopfändung
Beitrag von: Kurt am 09. Januar 2018, 19:45
cecilia-HESSEN wird Dir wohl keine Antwort geben; war augenscheinlich ein Eintagesfliege:

Profil von cecilia-HESSEN: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=16990

Gruß
Kurt
Titel: Re: Wetteraukreis - Vollstreckungsankündigung - Zwangsvollstreckung - Kontopfändung
Beitrag von: PPB2000 am 09. Januar 2018, 20:44
Hallo Kurt,

Ja, wenn Sie sich nicht mehr meldet kann man da kann man nix machen...
Danke für die Antwort eines anderen Aktiven ;-) Danke Kurt.


Ich werde mal abwarten und die anderen Beiträge durchstöpern....


Viele Grüße
Patrick
Titel: Wetteraukreis - Vollstreckungsankündigung - Zwangsvollstreckung - Kontopfändung
Beitrag von: cecilia-HESSEN am 06. Februar 2018, 19:32
cecilia-HESSEN wird Dir wohl keine Antwort geben; war augenscheinlich ein Eintagesfliege:

Profil von cecilia-HESSEN: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=16990

Gruß
Kurt

Hallo Kurt,

ganz und gar nicht. Aber die überschwängliche Rückmeldung musste ich auch erstmal verdauen und habe mir dann das schwärzen, uploaden und pflegen gespart. Oder ab wann erhält man Rückmeldungen? (klingt fordernd; vielleicht habe ich auch eine wichtige Regel übersehen).

Zwischenstand: Betrag war auf Bankkonto eingefroren und nach einer Weile gepfändet worden. Wetteraukreis teilte nur lapidar mit, es sei an den Fachdienst Recht weitergeleitet worden. Auf die seitdem wöchentlichen Erinnerungsfaxe mit der Bitte Anschrift und Ansprechpartner beim Fachdienst mitzuteilen, um sich selbst zu erkundigen, kommt keine Reaktion mehr. Es wird über eine Beschwerde beim Wetteraukreis nachgedacht. Zwischenzeitlich wurde beim BS Widerspruch eingelegt. Nun liegt der Widerspruchsbescheid vom HR vor und Klage muss erhoben werden.

Vielen Dank für die Rückmeldung von catwomand. Das war wenigstens ein Wehrmutstropfen.

Viele Grüße