gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Jessi1984 am 20. August 2015, 10:44

Titel: Vollstreckungsankündigung der Stadt
Beitrag von: Jessi1984 am 20. August 2015, 10:44
Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Person y hat eine Vollstreckungsankündigung der Stadt erhalten. Bisher hat sich diese Person vor dem Beazhlen drücken können. Seit einiger Zeit wohnt diese Person mit einer anderen Person x in einem gemeinsamen Haushalt. Person x zahlt die Beiträge.

Bei der letzten "Mahnung" stellt ihr die GEZ Kosten in Rechnung für die alte Wohnung, die sie seit Februar schon nicht mehr bewohnt. (GEZ schickt seit März schon an die neue Adresse!)

Die Person würde gerne generell Widerspruch (erstmalig) einlegen.

Gibt es ein allgemeines Schreiben, welches sich darauf bezieht, dass die GEZ nicht einfach einen Festsetzungsbescheid erlassen kann und diesen an die Stadt zur Vollstreckung weitergeben darf.

Eine Festsetzung bedarf doch mindestens einer offiziellen Unterschrift und sowieso... stimmen doch hier nicht mal die Gegebenheiten.

Person y hat keine Lust den Gerichtsvollzieher im Haus zu haben.

Stadtkasse wurde schon informiert. Person y hat 4 Wochen Aufschub bekommen.


Danke für die Hilfe!