gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2018 => Thema gestartet von: drone am 27. Januar 2018, 22:06

Titel: GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
Beitrag von: drone am 27. Januar 2018, 22:06
Es gibt Neuigkeiten...

Blog von Norbert Häring, 27.01.2018
Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags wird
am 13.2. in zweiter Instanz verhandelt


Zitat
Am Fastnachtsdienstag ist am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die mündliche Verhandlung in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk für das Recht, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Hoffen wir, dass der besondere Termin das Gericht nicht zu ähnlich humoristischen Urteilsbegründungen inspiriert, wie sie die Verwaltungsgerichte erster Instanz am Fließband absondern.

Der Verhandlungstermin ist am
Dienstag, den 13. Februar 2018, 10.30 Uhr im
Gerichtsgebäude des Hess. VGH,
Brüder-Grimm-Platz 1-3, Kassel,
Raum 113 im 1. Stock. [...]

Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/941-vgh-hesssen-termin (http://norberthaering.de/de/27-german/news/941-vgh-hesssen-termin)


____
Edit "ChrisLPZ"/ "Bürger":
Betreff geändert und mit Kalender verlinkt.
Hinweis > Auch die weiteren Ausführungen in oben verlinktem Blog-Artikel sind - wie bei Norbert Häring kaum anders zu erwarten - ebenfalls lesenswert.

Zum vorinstanzlichen Verfahren und weiterführenden Links siehe bitte u.a. unter
VG Ffm: mündliche Verhandlung Verfahren Häring vs. HR - 1 K 2903/15.F 31. 10.16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20168.0.html

sowie auch
Juristischer Fachaufsatz zerpflückt Urteil des VG Frankfurt zugunsten des HR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21991.0.html



Edit "Bürger": zwischenzeitlicher Volltext zu
Verwaltungsgerichtshof Hessen
Urt. v. 13.02.2018, Az.: 10 A 2929/16
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8064576
zu Az. 10 A 116/17 kein Volltext verfügbar - vmtl.  gleichlautend
Titel: Re: GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
Beitrag von: drone am 13. Februar 2018, 17:40
Heutige Mitteilung auf juris.de zur PM des VGH Kassel:

juris.de, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 13.02.2018, Aktenzeichen: 10 A 2929/16, 10 A 116/17
Kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags
Quelle: Pressemitteilung des VGH Kassel Nr. 4/2018 v. 13.02.2018 [1]
Zitat
Der VGH Kassel hat entschieden, dass es keinen Anspruch der Bürger gibt, Rundfunkbeitragszahlungen in bar zu erbringen. [...]

Der VGH Kassel hat die Berufungen zurückgewiesen und entschieden, dass es keinen Anspruch der Bürger gibt, Rundfunkbeitragszahlungen in bar zu erbringen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt das Vorbringen der Kläger eine Abänderung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht. Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, dass in jedem Fall Barzahlungen zu akzeptieren seien. Im öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht könne grundsätzlich auch unbare Zahlungsweise vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Regelungen des Hessischen Rundfunks seien daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Eine Revision gegen diese Urteile wurde zugelassen. Über eine eingelegte Revision hätte das BVerwG zu entscheiden.
Weiterlesen auf:
https://www.juris.de/jportal/portal/t/16yd/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200378&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp (https://www.juris.de/jportal/portal/t/16yd/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200378&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp)

(Alles also "erwartungsgemäß". Ob das BVerwG bis dahin zeigt, dass es "dazugelernt" hat?)

[1] Dort aktuell noch nicht auffindbar... :-( ***
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/VGH-Kassel (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/VGH-Kassel)

EDIT: Vgl. dazu auch:
Oberhessische Presse (Marburg), Dienstag, 13.02.2018, 16:16 Uhr
Bürger dürfen Rundfunkbeitrag nicht bar bezahlen
von RND/dpa
http://www.op-marburg.de/Mehr/Welt/Medien/Uebersicht/Buerger-duerfen-Rundfunkbeitrag-nicht-bar-bezahlen (http://www.op-marburg.de/Mehr/Welt/Medien/Uebersicht/Buerger-duerfen-Rundfunkbeitrag-nicht-bar-bezahlen)


***Edit "Bürger": zwischenzeitlicher Volltext zu
Verwaltungsgerichtshof Hessen
Urt. v. 13.02.2018, Az.: 10 A 2929/16
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8064576
zu Az. 10 A 116/17 kein Volltext verfügbar - vmtl.  gleichlautend
Titel: Re: GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
Beitrag von: samson_braun am 03. März 2018, 16:22
Hier auszugsweise das Urteil zum Nachlesen:

Blog von Norbert Häring, 03.03.2018
Das Faschingsurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Zitat
Am Faschingsdienstag den 13. Februar hatte der Hessische Verwaltungs- gerichtshof in Kassel in zweiter Instanz über mein Begehren zu urteilen, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu begleichen. Das Gericht ließ sich offenbar von dem besonderen Datum zu argumentativen Bocksprüngen inspirieren. Im Folgenden die Highlights der nun zugestellten Urteilsbegründung. Rechtskundige sollten sich setzen und anschnallen, um nicht vom Stuhl zu fallen.

[...]

Doch zum versöhnlichen Abschluss kommt ein Satz, der zwar auch wieder allem zuvor Geschriebenen widerspricht, dem Gerede von der Offensichtlichkeit ebenso wie der Begründung, warum man die offenbar ungeklärte Frage, was gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet, nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegt:

    Die Revision ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.

Das Bundesverwaltungsgericht muss sich also mit unserer Revision befassen. Dabei wird dann das Gesetz bindend, das den obersten Bundesgerichten der verschiedenen Instanzenzüge aufträgt, zu einer gemeinsamen Rechtsprechung zu kommen. Die durchgängige Rechtsprechung des BGH, dass nur Bargeld richtiges Geld ist, muss also entweder offiziell zu Grabe getragen oder fortan auch von Verwaltungsgerichten beachtet werden, die sich um die Praktikabilität in "Massenverfahren" sorgen. Diese Sorge müssten sie dann vielleicht dem (europäischen) Gesetzgeber überlassen. Die Sache geht einer grundsätzlichen Klärung entgegen. Dies ist eine Operation am Herzen der Währungsverfassung, wie mein Anwalt Carlos Gebauer treffend zu sagen pflegt.

weiterlesen unter
http://norberthaering.de/de/27-german/news/957-faschingsurteil


Edit "Bürger":
Ergänzung Auszüge. Danke für den Fund.
Hinweis > sehr ausführlich und interessant zu lesen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
Beitrag von: Bürger am 03. November 2018, 04:37
Siehe zwischenzeitliche Ergänzung des Volltextes zumindest eines der Urteile
[...]
Edit "Bürger": zwischenzeitlicher Volltext zu
Verwaltungsgerichtshof Hessen
Urt. v. 13.02.2018, Az.: 10 A 2929/16
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8064576
zu Az. 10 A 116/17 kein Volltext verfügbar - vmtl.  gleichlautend



sowie auch Fortsetzung siehe u.a. unter

N. Häring: Begründung der Revision beim BVerwG in Sachen Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27695.0.html

sowie nunmehr auch Verhandlungs-Termin
VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess Mi 27.03.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29132.0.html
Titel: Re: GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2020, 03:06
Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0