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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 24. April 2014, 16:42

Titel: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Uwe am 24. April 2014, 16:42
Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Als Popularkläger vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

(http://www.juwiss.de/wp-content/uploads/2013/02/geuer-125x150.jpg)
von ERMANO GEUER

Die Popularklage ist ein gerichtliches Verfahren, welches in dieser Form einzigartig ist. In Art. 98 S. 4 Bayerische Verfassung (BV) heißt es:

„Der Verfassungsgerichtshof hat Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken.“

Dies bedeutet kurz gesagt: Jede bayerische Rechtsnorm kann von jedermann vor dem Verfassungsgerichtshof im Popularklageverfahren angegriffen werden.

mehr auf:
http://www.juwiss.de/57-2014/
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. April 2014, 17:33
Zitat
Als Termin zur Urteilsverkündung wurde der 15. Mai 2014 bestimmt. An diesem Tag wird ganz Deutschland nach München schauen. Man darf gespannt sein!

Nach München schauen: Innerlich die Aufmerksamkeit nach München richten. Also nicht mit der Glotze schauen.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: yvonne am 24. April 2014, 17:50
Geuer verliert den Prozess
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Bürger am 24. April 2014, 18:24
Geuer verliert den Prozess
Nicht negativ spekulieren, sondern einfach den 15.05.2014 abwarten.
Dann wissen wir mehr ;)
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: mickschecker am 24. April 2014, 18:47
Geuer verliert den Prozess
Vielleicht zu 49% , zu 51% gewinnt er und das reicht doch wohl fürs erste. Die Sache wird sicher äußerst eng , ist aber auf keinem Fall aussichtslos !
Dieses wenigstens eine Prozent "Übermacht" an Argumenten müssen die edlen Herren auf dem Podest dem Kämpfer Ermano Geuer zugestehen. Sonst macht man sich in München für ewig lächerlich. Dann nützt auch nichts ein noch so prächtiger Justizpalast.
Ich schau mir das Spektakel an.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: karlsruhe am 24. April 2014, 19:16
Zitat

Nach München schauen: Innerlich die Aufmerksamkeit nach München richten. Also nicht mit der Glotze schauen




Am besten Live dabei sein, oder sich inhaltlich an den beiden (ziemlich angewachsenen) Runden Tischen in Berlin und Offenburg beteiligen, und Ideen entwickeln, für alle 3 Möglichkeiten, die der 15.5.14 bringen könnte.

1. Ermano Geuer verliert komplett
(denke und hoffe ich nicht, aber dann wären wir so was von gefordert!!!!! Egal wie das Urteil ausfallen wird, wir dürfen auf garkeinen Fall kleinbeigeben. Denn dann geht es erst richtig los.)

2. Weitergabe als Richtervorlage nach Karlsruhe

(wir müßten ab dem 16.5.14 auf jedenfall präsent bleiben, Ideen dazu für die RT in Berlin und Offenburg)

3. Ermano Geuer und die anderen Kläger haben gewonnen
(wir müßten auf jeden Fall aktiv bei der korrekten Umsetzung präsent sein, Ideen und Umsetzungen angedacht bei den RT in Berlin und Offenburg)

Wir haben also auf jeden Fall noch einiges vor!!!
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Bürger am 24. April 2014, 20:21
2. Weitergabe als Richtervorlage nach Karlsruhe
(wir müßten ab dem 16.5.14 auf jedenfall präsent bleiben, Ideen dazu für die RT in Berlin und Offenburg)
3. Ermano Geuer und die anderen Kläger haben gewonnen
(wir müßten auf jeden Fall aktiv bei der korrekten Umsetzung präsent sein, Ideen und Umsetzungen angedacht bei den RT in Berlin und Offenburg)
...gern auch der RT in Sachsen, speziell Dresden ;)

BS/GEZ Gegenwehr- Runder Tisch - Sachsen (DD, L, C)
https://www.facebook.com/groups/GEZ.Orga.DD.SN/

Initiative
"Mediennutzung ohne Zwangsgebuehren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem"
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: karlsruhe am 24. April 2014, 20:34
Umso mehr RT desto besser, am besten in den Kalender eintragen ;)

Wenn ich auch daran teilnehmen kann, komme ich auch gerne nach Dresden, kein Problem :)

bin allerdings nicht bei Facebook, also das Ganze auch für "Nichtfacebooker"
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: kai84 am 24. April 2014, 20:43
Leider wird Geuer auch nach meiner Meinung nicht gewinnen.

Meiner Vermutung nach werden die Klagen großer Unternehmen (Sixt...) dazu führen, dass die Berechnung der Rundfunksteuer (ich erlaube mir die "Abgabe" richtig zu bezeichnen) zugunsten von Unternehmen angepasst wird.

Für das Gros der Beitragszahler (also vor allem die natürlichen Personen) wird sich nichts ändern. Kein Verfassungsgericht wird dieser Milliardenlobby den Hahn zudrehen, zumal der ÖR ja gebraucht wird, um die politische Meinung zu Beeinflussen und ausrangierte Politiker zu parken (es können ja nicht alle zur DB ;)).

Ich bitte euch aber fleißig die Daumen dafür zu drücken, dass ich mit meine Einschätzung kolossal falsch liege!!!!!
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: karlsruhe am 24. April 2014, 20:49
Das heißt doch genau was ich sage, nicht nur Daumen drücken, wir müssen an die Öffentlichkeit und in die Öffentlichkeit.

Habe in diversen persönlichen Feldversuchen vorort das Interesse und die Unkenntnis zum neuen Beitragsgeschehen
vorort und hautnah erleben dürfen (siehe verschiedene Aktionen von mir im Kalender)

Jetzt sind wir mehr als gefordert.

Der 15.5.14 ist nur ein grobes Richtdatum, wir müssen uns jedoch jetzt schon vorbreiten, wie wir damit weiter machen werden und auch müssen!

Erste Brainstormings dazu, bei den RT in Berlin, Offenburg und........

(siehe jeweils Kalender mit der Bitte um zahlreiche Teilnahme >:D)

Nur gemeinsam und so zahlreich wie möglich können wir etwas bewirken.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Bernd am 24. April 2014, 21:29
Bin gespannt wie das Amigoland entscheiden wird. Ich glaube, aber nicht dass die armen Politiker Angst haben müssen auf ihr zwangsfinanziertes Sprachrohr.

Wie sollten die den bloß ihre Propaganda sonst verbreiten? Außerdem gibt es da schöne Pöstchen in den Unternehmensgeflechten.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: karlsruhe am 24. April 2014, 21:38
OK, Deine Einschätzung.

Und wie sieht Dein Weg aus?
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: mickschecker am 24. April 2014, 21:50
Meiner Vermutung nach werden die Klagen großer Unternehmen (Sixt...) dazu führen, dass die Berechnung der Rundfunksteuer (ich erlaube mir die "Abgabe" richtig zu bezeichnen) zugunsten von Unternehmen angepasst wird.
Ja , darauf wird es im Urteil vor allem hinaus laufen , Unternehmen im umfangreichen Filialbetrieb zufrieden zustellen. Das beträfe dann aber erst mal "nur" den Teilbereich der Klage zur Betriebsstättenabgabe .
Ich glaube kaum , dass man Ermano Geuer mit seiner Klage im anderen Teilbereich der privaten Haushaltsabgabe leer ausgehen lassen wird. Auch er bekommt sein Zugeständnis , sonst holt er es sich demnächst in der nächst höheren Instanz.
Ich schätze mal in welche Richtung es gehen wird. Nicht umsonst haben die hohen Herren schon zur Verhandlung zum Erstaunen aller Anwesenden in die richtige Richtung gebohrt.
Zitat von Ermano Geuer aus juwiss.de
"Das Gericht hakte an dieser Stelle bei den Beteiligten nach. Unter anderem musste auch die Frage erklärt werden, warum die Regelung für Privatpersonen oder Unternehmen nicht die Möglichkeit des Gegenbeweises enthalte."
Es bleibt spannend bis zum 15.05.2014 , 9.59 Uhr.
Danach gibt es sicher um so mehr Gesprächs-und Diskussionsstoff.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Frei am 24. April 2014, 21:58
Meine Meinung:

FALLS Ermano Geuer den Prozess mit diesen Argumenten verlieren würde, würde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof schriftlich bescheinigt, dass man in Deutschland vor Gericht nicht Recht, sondern ein Urteil bekommt.
Und immer mehr Leute würden geltende Gesetze missachten, da dann klar würde, dass deren Auslegung je nach Laune "der da oben" zurechtgebogen wird.

Ob die das wollen...?

Frei 8)
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: karlsruhe am 24. April 2014, 22:10
"
Es bleibt spannend bis zum 15.05.2014 , 9.59 Uhr.
Danach gibt es sicher um so mehr Gesprächs-und Diskussionsstoff.



Ja und damit können und müssen wir jetzt schon beginnen.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: mickschecker am 24. April 2014, 22:16
Ob die das wollen...?
Frei 8)
Natürlich wollen die das so und so hätten sie es liebend gern. So haben sie das auch lang genug durchgezogen .
Nur leider regt sich da jetzt unliebsamer und vor allem mit dem erforderlichen Nachdruck auch kompetenter Widerstand.
Den kann man nicht mehr so ohne weiteres totschweigen und unter den Teppich kehren.
Am 15.05. wird sich zeigen ,  wie viel IQ der liebe Gott über München verteilt und ob der Justizpalst davon genug abbekommen hat ,um ein vernünftiges Urteil zur Ehrenrettung Bayerns in die Welt zu setzen.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: SchwarzSurfer am 24. April 2014, 23:49
Am 15.05. wird sich zeigen,  wie viel IQ der liebe Gott über München verteilt und ob der Justizpalst davon genug abbekommen hat ,um ein vernünftiges Urteil zur Ehrenrettung Bayerns in die Welt zu setzen.

Ich habe gerade Ideocracy gesehen. Kein empfehlenswerter Film, aber passt zum Thema  ;D
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 25. April 2014, 00:48
Am besten Live dabei sein, oder sich inhaltlich an den beiden (ziemlich angewachsenen) Runden Tischen in Berlin und Offenburg beteiligen, und Ideen entwickeln, für alle 3 Möglichkeiten, die der 15.5.14 bringen könnte.

Ich habe gerade in meinen Kalender beim 25.Mai "Wählen" eingetragen. Was ich da und in jeder Wahl wähle, soll für
alle 3 Möglichkeiten gelten.

Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Rochus am 25. April 2014, 11:17
Geuer verliert den Prozess

Wie lautet Deine Begründung?
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 25. April 2014, 12:33
Geuer verliert den Prozess

Wie lautet Deine Begründung?

Ich finde diesen Pessimismus, unabhängig wie das Gericht am Ende entscheidet, interessant, denn es widerspiegelt,
wie unseren demokratischen Rechtsstaat eingeschätzt wird.

Sind wir wirklich so tief gesunken, dass wir keine Hoffnung sehen?

Ja, das Gericht kann gegen Geuers Antrag entscheiden, weil der Rundfunk ja so wichtig ist und finanziert werden soll,
also, Rundfunk wichtiger als die Verfassung, so interpretiert, wie man sie liest. Kann sich ein Verfassungsgericht so
was leisten? Können wir uns so ein Verfassungsgericht leisten?
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Dr. Zorn am 26. April 2014, 00:22
Es geht bei dem Prozess nicht darum den Rundfunk abzuschaffen, sondern lediglich um die Feststellung, dass die Finanzierung so wie sie ist, Verfassungswidrig ist. Gewinnt „Geuer“ so bekommen die Länder eine angemessene Zeit zur Neuverhandlung eines Staatsvertrages, der dann nicht mehr an die Wohnung gebunden ist, sondern an alle Personen über 18.  Das alles ist für den ÖR kein Beinbruch, die bekommen ihre Beiträge bis zur Neuregelung und dann heißt es auf ein neues.


Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 26. April 2014, 08:57
der dann nicht mehr an die Wohnung gebunden ist, sondern an alle Personen über 18. 

Sie würden also die Wohnungssteuer durch eine echte Kopfsteuer ersetzen?
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: unGEZahlt am 26. April 2014, 10:16
Gewinnt Geuer so bekommen die Länder eine angemessene Zeit zur Neuverhandlung eines Staatsvertrages, der dann nicht mehr an die Wohnung gebunden ist, sondern an alle Personen über 18.  Das alles ist für den ÖR kein Beinbruch, die bekommen ihre Beiträge bis zur Neuregelung und dann heißt es auf ein neues.

Dieses "Urteil" würde ich dem Bayr. VerfassGh auch zutrauen.
Dass der Rundfunkzwangsbeitrag verfassungswidrig ist, kann ja sogar das gemeine Volk begreifen.

So eine Übergangsfrist für eine Neuregelung kann von diesen "Verfassungshütern" doch garantiert willkürlich in die Länge gezogen werden...
Wenn bspw. der unrechte Zwangsbeitrag trotzdem durch eine "Übergang-Ausnahmeregelung" weitere sagen wir mal zwei Jahre offiziell weiterhin rechtmäßig ist,
dann wollen die danach vielleicht wirklich eine personengebundene Rundfunksteuer...

Wer weiß,
aber in diesem "Urteil" aus Bayern versuchen die doch garantiert,
alles so örR-angenehm wie nur möglich hinzubeugen  >:(

Markus
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Bernd am 26. April 2014, 11:26

... eine personengebundene Rundfunksteuer...

Markus

Da wette ich, dass es nicht unter 10 Euro sein wird. Da werden einige in Geld baden wie Dagobert Duck in seinem Geldspeicher. Man kann jetzt schon sehr gut sehen wie die Medien in der "Ukraine-Krise" manipulieren. Und da jeder eine eigene Steuer ID hat wäre dies kein Problem.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 26. April 2014, 11:39
So eine Übergangsfrist für eine Neuregelung kann von diesen "Verfassungshütern" doch garantiert willkürlich in die Länge gezogen werden...

Ja, aber das Verfassungswidrige wird damit nicht Verfassungskonform, die Verletzung der Handlungsfreiheit
betroffener Personen offensichtlich. Da kann man sich besser vor Gericht wehren.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: mickschecker am 26. April 2014, 23:03
Sie würden also die Wohnungssteuer durch eine echte Kopfsteuer ersetzen?
Wäre denn das nicht die letztendlich einzig vernünftige Alternative , wenn es sich nun mal schon nicht ganz vermeiden lässt ?
Die Vertuschung als Beitrag hat sich nun mal als nicht länger durchsetzbare Fehlgeburt erwiesen. Die Deklaration als Steuer kann doch so verkehrt nun auch wieder nicht sein. Trotz allen Widerstandes gegen die Auslegung als Steuer , wäre es meiner Meinung nach die bessere Option. Jede natürliche Person zahlt grundsätzlich nur einmal und nicht wie bisher 2-3 mal möglich oder über die Betriebsstättenabgabe indirekt gar ein viertes mal. Das monströs gewucherte Geschwür des Rundfunkbeitrages in Gestalt der Betriebsstättenabgabe entfällt damit voll und ganz und endgültig !
Die dann fällige tatsächliche nur einmal pro Kopfsteuer wäre zur gerechten sozialen Ausrichtung noch prozentual an das Einkommen zu koppeln. Um eine neue Klagewelle aus der Ecke der Reichen zu vermeiden  , könnte eine Deckelung eingebaut werden.
---Sicher alles auch wieder viel neuer Streitstoff , aber so in diese Richtung darf es normalerweise nur weitergehen.
Natürlich dann auch nur in einer extrem abgespeckten und im Preis/Leistungsverhältnis angepassten Variante.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: karlsruhe am 27. April 2014, 09:45
Sie würden also die Wohnungssteuer durch eine echte Kopfsteuer ersetzen?
Jede natürliche Person zahlt grundsätzlich nur einmal und nicht wie bisher 2-3 mal möglich oder über die Betriebsstättenabgabe indirekt gar ein viertes mal. Das monströs gewucherte Geschwür des Rundfunkbeitrages in Gestalt der Betriebsstättenabgabe entfällt damit voll und ganz und endgültig !
Die dann fällige tatsächliche nur einmal pro Kopfsteuer wäre zur gerechten sozialen Ausrichtung noch prozentual an das Einkommen zu koppeln. Um eine neue Klagewelle aus der Ecke der Reichen zu vermeiden  , könnte eine Deckelung eingebaut werden.



Anmerkungen von Karlsruhe:

Jede natürliche Person zahlt (wenn Nutzung) nur 1x, bei keiner Nutzung aber nix >:D


..Klagewelle aus der Ecke der Reichen......Deckelung

Nee, warum. Wir Normal- bis Geringverdiener dürfen uns ja auch durch den Weg der Instanzen kämpfen >:D
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: mickschecker am 27. April 2014, 12:02
Anmerkungen von Karlsruhe:

Jede natürliche Person zahlt (wenn Nutzung) nur 1x, bei keiner Nutzung aber nix
Dafür bedarf es aber einer klaren nachvollziehbaren Beweisführung.
Die kürzlich stark ins Gespräch gebrachte eidesstattliche Erklärung zur Nichtnutzung ist da leider auch nicht sehr hilfreich.
Wer will denn das unter Kontrolle behalten , dann könnte ja jeder damit kommen. Schnüffeln ist abgeschafft , so soll es bleiben.
Also bleibt zur Lösung nur ein PayTV-System oder eine Minderheit muss eben doch wohl oder übel in den sauren Apfel beißen.
Nur soweit waren wir schon mal. Ich würde den Urheber des Problems , den örR , massiv darauf drängen , zu einer gerechten Pay-TV Lösung hinzuarbeiten. Die bisherigen Begründungen , dass dies nicht geht , sind doch ein Witz und nicht mehr länger hinnehmbar !
Der örR muss als Anbieter eine akzeptable Pay-TV Lösung auf den Tisch legen und darf nicht länger auf sein stures Gesetz bestehen.
Oder gibt es weitere Alternativen ? Vorschläge sind hier gern gesehen.
PS.: Nach dem Sky-Modell gibt es seit längerem schon ein weiteres Zahlmodell : Das HD+Modul der Privaten.
Also wäre die mögliche Aussonderung von zahlungspflichtigen örR- Sendern doch nicht so weit aus der Welt.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Viktor7 am 27. April 2014, 13:24
...
Nur soweit waren wir schon mal. Ich würde den Urheber des Problems , den örR , massiv darauf drängen , zu einer gerechten Pay-TV Lösung hinzuarbeiten. Die bisherigen Begründungen , dass dies nicht geht , sind doch ein Witz und nicht mehr länger hinnehmbar !
Der örR muss als Anbieter eine akzeptable Pay-TV Lösung auf den Tisch legen und darf nicht länger auf sein stures Gesetz bestehen.
Oder gibt es weitere Alternativen ? Vorschläge sind hier gern gesehen.
PS.: Nach dem Sky-Modell gibt es seit längerem schon ein weiteres Zahlmodell : Das HD+Modul der Privaten.
Also wäre die mögliche Aussonderung von zahlungspflichtigen örR- Sendern doch nicht so weit aus der Welt.

Die Alternative ist in den Forderungen der Unterschriftenaktion: http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion enthalten. Steuerfinanzierung ist für ein TV- und ein Radioprogramm mit Bürgerkontrolle  und die Privatisierung weiterer tragbarer ö.-r. Programme aus der unnötigen Fülle von insgesamt 90 ö.-r. Programmen für täglich 21 Mio. € möglich.

Jegliche Begründungen, die den Umbau als unmöglich darstellen, wollen die unmoralische Zwangsgeldquelle, die Beeinflussungsmaschine, gut bezahlte Jobs und die üppigen Renten (1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) pro Monat, zusätzlich zur gesetzlichen Rente) verteidigen. Dafür werden jede Art abstruse Gründe, wie die Demokratiesicherung, vorgeschoben. Das war mal zur Geburtsstunde der ö.-r. Sender vielleicht so, heute ist das Gegenteil der Fall. Die ö.-r. Sender verhindern gerade zu, dass in den Medien die richtigen Fragen für die Demokratie gestellt werden. Die Nachrichtenagenturen sind unterwandert und fremdgesteuert. Die ö.-r. Sender drängen unabhängige Berichterstattung vom Markt weg. Gefälligkeiten, Abhängigkeiten, Zwangsgeldquelle, Beeinflussungsmaschine,  gut bezahlte Jobs und die üppigen Renten sollen gesichert werden.

Es ist Zeit für Medien, die unabhängigen Journalismus fördern und ihn nicht bekämpfen. Es ist Zeit bei den ö.-r. Sendern aufzuräumen und die verfassungswidrige Reform zu stoppen.

Die Meinung des Richters Paulus bei dem Urteil zur Staatsferne spricht Bände:

Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

Meinung des Richters Paulus:

Dem Urteil kann ich nicht zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien - und mit ihnen die Anstalten - passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien.

Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben dieser Vielfaltsgewährleistung um. Meiner Auffassung nach reicht eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht aus. Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates für erforderlich, um - nach dem Beispiel der meisten Länderanstalten - die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren. Bei ihnen ist die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung höher als bei Mitgliedern von Parlamenten und Parteien, die von der Verfassung als Volksvertreter und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern vorgesehen sind.

Allenfalls mag es noch angehen, im Sinne einer föderalen „Brechung“ die Mitwirkung von Exekutivmitgliedern im Fernsehrat zu einem geringen Maß zuzulassen. Ganz auszuschließen ist aber die Mitgliedschaft der Länderexekutive im Verwaltungsrat. Bei diesem führen die vagen Vorgaben des Urteils für die Pluralität der Staatsvertreter kaum eine wirksame Vielfaltssicherung herbei.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Dr. Johannes Dirschauer am 27. April 2014, 18:46
Guten Abend, liebe Mitstreiter!
Vielleicht sollte man in den nächsten zwei Wochen viele Anstrengungen unternehmen und in den Zeitungen Artikel veröffentlichen, die auf die Ungerechtigkeit des neuen Beitrags hinweisen. Ich selbst habe auch an einem solchen gearbeitet und werde ihn hier auch im Forum dann zur Verfügung stellen. (Aber muss da noch die Publikationsmöglichkeit abwarten).
Guten Abend
Johannes Dirschauer
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 27. April 2014, 18:58
Guten Abend, liebe Mitstreiter!
Vielleicht sollte man in den nächsten zwei Wochen viele Anstrengungen unternehmen und in den Zeitungen Artikel veröffentlichen, die auf die Ungerechtigkeit des neuen Beitrags hinweisen. Ich selbst habe auch an einem solchen gearbeitet und werde ihn hier auch im Forum dann zur Verfügung stellen. (Aber muss da noch die Publikationsmöglichkeit abwarten).
Guten Abend
Johannes Dirschauer

Eine sehr gute Idee! :)
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: unGEZahlt am 27. April 2014, 18:59
Sie würden also die Wohnungssteuer durch eine echte Kopfsteuer ersetzen?

Lt. dem Artikel http://www.heise.de/tp/artikel/39/39430/2.html
soll es 2006 drei verschiedene Planungen gegeben haben:
Zitat
- und so begann man bereits um 2006 alternative, geräteunabhänige Lösungen für die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu suchen. Sichtworte waren eine Medienabgabe ('Kopfpauschale'), eine Steuer oder eine Haushaltsabgabe.

Wie bekannt, haben sie sich für die Wohnungsabgabe entschieden.
Die überlegte pro-Kopf-erhobene Medienabgabe war örR + Landesparlamente damals möglicherweise schon zu heikel.
Aber da bin ich sicher, dass sie es damit nicht jetzt nicht mehr versuchen wollen würden.
Da ist ja die Ungerechtigkeit noch offensichtlicher.
( Das würde das gemeinen Volk dann sicher schneller erkennen als beim Wohnungszwangsbeitrag ) .

Laut dem heise-Artikel wäre dann eine Mediensteuer noch eine Alternative für die.

Aber wie bereits die Deutsche Welle aus Steuermittel finanziert ist, wäre es meiner Meinung nach möglicherweise für
örR + Parlament sicher recht einfach, ARDZDFDR "gesetzlich" auch noch über Steuermittel zu versorgen.
Korrupt genug sind sie ja.

Markus
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Totalverweigerer am 28. April 2014, 01:03

Lt. dem Artikel http://www.heise.de/tp/artikel/39/39430/2.html
soll es 2006 drei verschiedene Planungen gegeben haben:
Zitat
- und so begann man bereits um 2006 alternative, geräteunabhänige Lösungen für die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu suchen. Sichtworte waren eine Medienabgabe ('Kopfpauschale'), eine Steuer oder eine Haushaltsabgabe.


Als nächstes lösen diese Dödel das Hungerproblem durch den Verzicht der Nahrungsaufnahme.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: koppi1947 am 28. April 2014, 10:08
Die einzig wahre Alternative ist,wer den Mist sehen will,soll zahlen,also verschlüsseln,dann werden die Angebote besser oder die Anzahl der Sender weniger.
Denn dann haben die ganzen Diskussionen von Kopf-und Wohnungssteuer oder Mehrfachbesteuerung oder Beitrag ein Ende.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: itsfivetotwelve am 28. April 2014, 11:06
Hallo @koppi1947,

genau meine Meinung, nur wollen die das mit allen Mitteln verhindern. Der Selbstbedienungsladen ÖR betreibt enorm Vetternwirtschaft, wie so mancher Großkonzern. Nur einem Großkonzern würde ich es noch gestatten, aber den ÖR auf jedenfall nicht, da der letztendlich über versteckte Steuergelder finanziert ist. Da muß der Staat nicht noch einzelne Familien besonders bevorzugen. Die Vetterwirtschaft beim ÖR ist nicht immer gleich ersichtlich, da mitunter die Verwandschaft nicht gleich am Namen erkennbar ist. Desweitern treiben eigentlich die ÖR-Sender erst die Preise im Medienmarkt hoch.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Rochus am 29. April 2014, 07:55
Ich sehe da auch nur noch eine Chance in der Verschlüsselung. Alles andere ist mediale Vor- und Frühgeschichte.

Und eine Kopfsteuer? Die wird es auch nicht geben, wenn denn schon eine Haushaltsabgabe, die ja letztendlich auch eine Steuer darstellt, als verfassungswidrig eingestuft wird.

Da gibt es ganz andere Baustellen im Lande, bei denen sich eine Kopfsteuer lohnen würde. Beispielsweise die Einrichtung einer staatlich oder auch ö-r kontrollierten pharmazeutischen Forschung für Krankheiten,  um die sich die Pharmazieindustrie mangels Profit nicht kümmert. Mit Hypertoniemittelchen, Insulin und Viagra läßt sich aufgrund der Masse richtig Geld machen. Das sieht mit ALS-Medikamenten schon anders aus und derartige Forschungsfelder werden grob vernachlässigt.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. April 2014, 08:34
Ich sehe da auch nur noch eine Chance in der Verschlüsselung. Alles andere ist mediale Vor- und Frühgeschichte.

Ich meine, es soll eine Mischung sein: freiwilliger Beitrag für die Teilnahme, Gebühren (Verschlüsselung) für Konsum gewisser Programme, Steuer für ganz wichtige und unverzichtbare Sachen für unsere Demokratie (was sehr wenig oder nichts sein soll), auch Werbung.

Aber es ist nicht meine Sache. Ich konsumiere nicht, und ich zahle nicht. Wie sie ihre Programme finanzieren, ist mir egal, solange sie mich in ihre Problemen nicht verwickeln.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Dr. Zorn am 29. April 2014, 11:15
Eine Verschlüsslung kann es alleine aus der Tatsache heraus nicht geben, weil es für die, die dann als zahlende Kunden dem örR  übrigbleiben nicht mehr bezahlbar ist.

Die Einnahmen aus den Unternehmen fallen dann nahezu alle weg, über den Daumen gerechnet heißt dies, die 18,- € verdoppeln sich auf 36,- € und wenn nur die Hälfte der Haushalt sich an der Verschlüsselung beteiligen verdoppelt es sich noch einmal auf 72,- € monatlich. Diese Rechnung haben die vom örR längst durchgespielt und erkannt dass eine Finanzierung durch Verschlüsselung nicht machbar ist. Um die 7,5 Milliarden zu finanzieren braucht es die breite Masse.

Da die Verantwortlichen nie mit ihren eigenen Hände um ihr tägliches Brot hart arbeiten mussten, sind es für sie nur Zahlen auf dem Papier ohne jegliche Bedeutung. Dies ist am jüngsten Beispiel des neuen Nachrichtenstudios was angeblich  24 Millionen gekostet haben soll deutlich zu erkennen dass die jegliche Realität zum Geld verloren haben. Es ist Planwirtschaft wie sie die DDR hatte, es steht der Betrag von 7,5 Milliarden zur Verfügung und die müssen ausgegeben werden, ansonsten gibt es im darauffolgenden Jahr weniger. Der örR hat sich zu einer Geldvernichtungsmaschine  mutiert die unkontrollierbar geworden ist.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: 2Xtreme am 29. April 2014, 11:24
Ich denke auch, eine Verschlüsselung/ÖRR-Pay-TV (wie Sky) wird es wohl kaum geben. Ist auch nicht Sinn und Zweck eines ÖRR.

Wenn es Änderungen geben wird, dann wird es eher darauf hinauslaufen, dass wir eine "Medienabgabe" kriegen, die dann, so wie die Kirchensteuer, vom Finanzamt eingezogen wird, sodass jeder Einkommensteuerpflichtige zahlt. Dann ist die GEZ/der Beitragsservice auch hinfällig.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. April 2014, 12:30
Wenn es Änderungen geben wird, dann wird es eher darauf hinauslaufen, dass wir eine "Medienabgabe" kriegen, die dann, so wie die Kirchensteuer, vom Finanzamt eingezogen wird, sodass jeder Einkommensteuerpflichtige zahlt. Dann ist die GEZ/der Beitragsservice auch hinfällig.

Aus der Kirche kann man ausgerechnet wegen der Religionsfreiheit austreten. Das war so gemeint. Wird man von der
Medienabgabe nicht austreten können? Auf Grund von Grundrechten darf man den Kirchen die Unterstützung verweigern. Muss man aber die größten Meinungsmacher unterstützen? Die Verfassungswidrigkeit einer
solchen Medienabgabe (Vorschlag der FDP) wäre mehr als deutlich.

Dr. Zorn hat der wesentliche Punkt erwähnt. Es wird zu teuer, wenn nur die Verbraucher zahlen sollen, wie es bis zur
Einführung der PC Gebühr war, und nicht Unbeteiligte zum Zahlen gezwungen werden. Den Zwang beim blöden Volk
einzuführen, sich mit Unbeteiligten zu streiten, war einfacher als sparsamer zu werden, denn sie wollen immer öfter
immer mehr.


Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Redfox am 29. April 2014, 13:10
Bei Erhebung einer Rundfunksteuer als Anexsteuer zur Lohn-, Einkommens- und ggf. Körperschaftssteuer ist eine Analogie zum Solidaritätszuschlag richtiger als der Vergleich mit der Kirchensteuer. Aus dieser Steuer kann man nicht "austreten".

In jedem Fall wäre diese Erhebungsform sozial gerechter und von der Erhebungsform einfacher.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. April 2014, 14:20
Bei Erhebung einer Rundfunksteuer als Anexsteuer zur Lohn-, Einkommens- und ggf. Körperschaftssteuer ist eine Analogie zum Solidaritätszuschlag richtiger als der Vergleich mit der Kirchensteuer. Aus dieser Steuer kann man nicht "austreten".

In jedem Fall wäre diese Erhebungsform sozial gerechter und von der Erhebungsform einfacher.

Ist es also sozial gerechter, wenn ein nicht rauchender Top-Verdiener mehr für Tabak zahlen soll als
Bedürftige Menschen, die rauchen?

Vielleicht meinst Du, es sei sozial gerechter, weil es für Dich günstiger ist.

Ich bin auch kein Top Verdiener, aber ich finde solche Argumentation entsetzlich. Es ist gerade unser Gegner, der
so einen Begriff von Gerechtigkeit verbreitet.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Redfox am 29. April 2014, 15:13
Für mich wäre es bei einem gleichen Finanzierungsvolumen vermutlich nicht "günstiger" - wie kommst Du zu dieser Vermutung?

Sofern der Rundfunk auf eine echte Grundversorgung reduziert und durch eine (Anex-)Steuer finanziert würde fände ich das ok.
Bei einer Steuerfinanzierung ist der  Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsf%C3%A4higkeitsprinzip) zwingend zu beachten. Danach ist es gerade nicht gerecht, dass ein Intendant mit einem Monatseinkommen von z.B. 25.000,-- € das gleiche zahlt wie ein Rentner mit 900,-- € oder ein Student ohne Bafög-Anspruch mit 500,-- €. Zumindest dann, wenn es sich eine allgemeine, voraussetzungslose Abgabe handelt.

Ein anderes Modell wäre ein Pay-TV-Modell, bei dem jeder zahlt der ein entsprechendes Abo zahlt. Dies ginge vermutlich eher in Deine Richtung.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Dr. Zorn am 29. April 2014, 15:25
Ich hatte mich heute früh schon gefreut, dass hier auch mal eine sachliche Diskussion zustande kommt, ohne dass gleich einer persönliche angriffen wird. Aber wie gesagt es war heute „früh“.

Sollte eine Medienabgabe kommen, sind wir bei der Kirchensteuer näher als bei der Lohn-, Einkommens- und ggf. Körperschaftssteuer oder dem Solidaritätszuschlag.

Die Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen rechts.  Gleich wie der örR, die Höhe der Kirchensteuer wird von den Länderparlamenten festgelegt, wie bislang auch der Rundfunkbeitrag. Die Kirchensteuer ist auch eine zweckgebundene Steuer die den Kirchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt wird gleich wie der Rundfunkbeitrag. Hingegen sind  Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer oder Solidaritätszuschlag Sachen des Bundes. Überträgt man die Finanzierung des örR auf den Bund so bedarf es eine Verfassungsänderung was es nie geben wird zumal die Länder ihre Länderhoheit bei den örR nicht aufgeben werden.
 
Die Frage der Befreiung wegen nicht Inanspruchnahme des örR kann auch auf Länderebene geklärt werden, wenn genügen Argumentationspotential gegen die 90% Standardisierung vorgebracht werden.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Viktor7 am 29. April 2014, 16:40
...
 Die Frage der Befreiung wegen nicht Inanspruchnahme des örR kann auch auf Länderebene geklärt werden, wenn genügen Argumentationspotential gegen die 90% Standardisierung vorgebracht werden.

Argumentation:

Die Zeit mit NUR öffentlich-rechtlichen Programmen haben wir vor Jahren hinter uns gelassen. Vorhandene Geräte haben keine Aussagekraft mehr. Neue Medien und Anbieter sind dazugekommen. Die Abrechnung muss im Multimedia- und Internetzeitalter nach der Nutzung erfolgen. 

Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht jegliche Pauschalierung nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Redfox am 29. April 2014, 18:13
Ich hatte mich heute früh schon gefreut, dass hier auch mal eine sachliche Diskussion zustande kommt, ohne dass gleich einer persönliche angriffen wird. Aber wie gesagt es war heute „früh“.

Ich sehe das nicht als Angriff, sondern nur als ein m.E. unzulässiges ad hominem (http://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_hominem)-"Argument".


Sollte eine Medienabgabe kommen, sind wir bei der Kirchensteuer näher als bei der Lohn-, Einkommens- und ggf. Körperschaftssteuer oder dem Solidaritätszuschlag.

Die Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen rechts.  Gleich wie der örR, die Höhe der Kirchensteuer wird von den Länderparlamenten festgelegt, wie bislang auch der Rundfunkbeitrag. Die Kirchensteuer ist auch eine zweckgebundene Steuer die den Kirchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt wird gleich wie der Rundfunkbeitrag. Hingegen sind  Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer oder Solidaritätszuschlag Sachen des Bundes. Überträgt man die Finanzierung des örR auf den Bund so bedarf es eine Verfassungsänderung was es nie geben wird zumal die Länder ihre Länderhoheit bei den örR nicht aufgeben werden.
 
Die Frage der Befreiung wegen nicht Inanspruchnahme des örR kann auch auf Länderebene geklärt werden, wenn genügen Argumentationspotential gegen die 90% Standardisierung vorgebracht werden.

Eine Grundgesetzänderung müsste es bei einer Steuerfinanzierung m.E. ohnehin geben - also eine entsprechende Zuständigkeit für die Länder (dies ist ja das Argument für die formelle Grundgesetzwidrigkeit der Haushaltsabgabe, die eben kein Beitrag, sondern eine Steuer - freilich unter Missachtung des Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit).

Bei den Kirchen dürfte die Steuerhoheit auf die Weitergeltung der entsprechenden §§ aus der Weimarer Reichsverfassung zurückgehen, siehe Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 (6) WRV (http://dejure.org/gesetze/GG/140.html).

Der wesentliche Unterschied zwischen Kirchensteuer und Solizuschlag ist, dass man aus der Kirche austreten kann.

Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. April 2014, 18:56
Ich hatte mich heute früh schon gefreut, dass hier auch mal eine sachliche Diskussion zustande kommt, ohne dass gleich einer persönliche angriffen wird. Aber wie gesagt es war heute „früh“.

Ich sehe das nicht als Angriff, sondern nur als ein m.E. unzulässiges ad hominem (http://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_hominem)-"Argument".

Wenn es um den Satz geht: "Vielleicht meinst Du, es sei sozial gerechter, weil es für Dich günstiger ist."

Dann Frage: wo ist da bitte ein Argument? Ich versuchte lediglich zu nachvollziehen, was da "gerechter" sein
sollte. Und der Versuch, die Hintergründe der Argumentation der Gegenseite zu nachvollziehen, ist völlig legitim.
Es geht doch um Sachlichkeit: die versteckte Prämissen  zu suchen.

Wenn Rundfunk wirklich für die Allgemeinheit wäre, wäre eine Steuerfinanzierung in Ordnung. Eine Steuerfinanzierung
solcher Sachen, die für die Allgemeinheit und nicht für den einzelnen wichtig sind, ist in der Tat gerechter.

Wir sollen aber nie vor den Augen verlieren, worum es geht: um Rundfunk, um Kochsendungen, um Sportsendungen,
Fußball, um Manipulation mit Nachrichten auf niedrigem Niveau, ...

Rundfunk ist weder für die Allgemeinheit noch für das Individuum wichtig. Und da gerade ist das ungerechte: der
Zwang, die Rundfunkfreiheit einiger ausgewählten Wichtigtuer zu finanzieren, auch gegen die eigenen Interessen,
Meinung und Gewissen. Deswegen ist der Vergleich mit Zigaretten völlig richtig: soll Tabakkonsum mit einer Steuer
wie der Solidaritätszuschlag finanziert werden? Gibt es nicht viel wichtigere Sachen, die man mit einer genau so hohen
Steuer finanzieren könnte?

Die Ausgabe von 7.5 Milliarden Euro für Rundfunk kann nur mit dem Willen jedes einzelnen Rundfunkkonsumenten legitimiert werden. Und wenn die Menschen in Deutschland 30 Milliarden für Tabak ausgeben wollen, dann ist das
auch legitim, auch wenn der Staat mit 30 Milliarden viele Probleme lösen könnte. Mit Zwang
ist weder das eine noch das andere legitim. Eine Entscheidung vom Staat, so viel Geld zu vergeuden, ist
unverantwortlich, und so ist diese Rundfunkabgabe. Es geht mit Steuern nur sehr beschränkt und nur mit einer
guten, echten, nachvollziehbaren Rechtfertigung, die ich nicht kenne.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Wolfman am 29. April 2014, 19:07
Ich stimme voll zu!

95% des Programms sind Brot & Spiele, Manipulation oder schlicht dafür da, den Machern die Taschen zu füllen.

Eine meiner Forderungen ist die Begrenzung des Budget auf ca. 750 Mio.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Redfox am 29. April 2014, 19:41

Wenn es um den Satz geht: "Vielleicht meinst Du, es sei sozial gerechter, weil es für Dich günstiger ist."

Dann Frage: wo ist da bitte ein Argument?

Es ist kein Argument, deshalb die Anführungszeichen. Unabhängig davon, dass die Vermutung nicht zutrifft, ist es  für die Diskussion völlig egal, ob ich persönlich profitieren würde oder nicht.

(Im Übrigen: Ich habe seit Ende der 90er Jahre keinen Fernseher, würde also von einem Pay-TV System am meisten profitieren. Trotzdem halte ich eine Steuerfinanzierung eines erheblich reduzierten, reinen Info-Programms ohne Unterhaltung und Sportsendungen. Auch wenn ich persönlich davon nichts habe ohne Fernseher).
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. April 2014, 20:06
Trotzdem halte ich eine Steuerfinanzierung eines erheblich reduzierten, reinen Info-Programms ohne Unterhaltung und Sportsendungen. Auch wenn ich persönlich davon nichts habe ohne Fernseher).

Die Frage ist, ob die mit aller Breitenwirkung und Suggestivkraft verbreitete "Information" der Tagesschauspieler und
Genossen so wichtig für die Allgemeinheit ist, dass sie eine Steuerfinanzierung rechtfertigt. Ich meine nicht. Sie ist
wichtig nur für den Verbraucher, der Rundfunk als Informationsquelle wählt.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: DerRoman am 29. April 2014, 20:21
(Im Übrigen: Ich habe seit Ende der 90er Jahre keinen Fernseher, würde also von einem Pay-TV System am meisten profitieren. Trotzdem halte ich eine Steuerfinanzierung eines erheblich reduzierten, reinen Info-Programms ohne Unterhaltung und Sportsendungen. Auch wenn ich persönlich davon nichts habe ohne Fernseher).
Es wird nicht gelingen, Medien zu etablieren, die bar jedweder Einflußnahme sind, sei es durch den Staat oder die Wirtschaft. Gerade eine Steuerfinanzierung weckt Begehrlichkeiten bei unserer politischen Kaste, diese Medien zu Lobeshymnen ihrer Politik zu verpflichten, wie es aktuell über die Rundfunkräte geschieht.
Unabhängige Information bedürfen nach meiner Ansicht zweier Voraussetzungen:
1. Unabhängigkeit des Informierenden von dem Gegenstand der Information
2. Unabhängigkeit vom Verbreitungsweg der Information, was ebenso die Kosten einbezieht.

Gruß,
Roman
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 07. Mai 2014, 11:40
Eine echte Steuer, die vom Finanzamt erhoben wird und nach Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berechnet wird und einen Teil der Einkommensteuer ausmacht, wäre durchaus gerecht.
Das Problem für die Rundfunkanstalten läge aber klar auf der Hand: Wenn der Finanzminister sagt, wir wollen endlich unsere Schulden loswerden und streichen mal 10% unserer Ausgaben zwecks Tilgung, dann haben die Rundfunkanstalten auch mal 10% weniger, weil die Steuereinnahmen erstmal in den großen Topf wandern und dann durch Parlamentsbeschluß verteilt werden.
Genau deshalb wollen die das so nicht.
Anders zum Beispiel eine KFZ-Steuer, sie wird für das Fahrzeug erhoben, die Einnahmen wandern aber auch in den großen Topf, es ist also nicht sicher, ob der Betrag einen "Gegenwert" für das Fahrzeug in Form von Straßenunterhalt oder ähnliches ausmacht.
Im Vergleich zum Rundfunk wurden im Dritten Reich Steuern pro Volksempfänger erhoben, natürlich nicht nur wegen der Geldeinnahmen, sondern auch, weil man wissen wollte, wer sich aus dem Medium auch andere Informationen holen könnte...
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 07. Mai 2014, 14:27
Eine echte Steuer, die vom Finanzamt erhoben wird und nach Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berechnet wird und einen Teil der Einkommensteuer ausmacht, wäre durchaus gerecht.

Wir bewegen uns in Kreisen. Nein, es ist nicht gerecht!

Gerecht wäre es nur, wenn Rundfunk wirklich wichtig für die Allgemeinheit wäre, also keine Sache für das Individuum.

Sind die Kochkoprogramme, die Softoperas, die Tagesschauspieler u.s.w. wichtig für die Allgemeinheit? Was ist da
wichtig für die Allgemeinheit?!

Rundfunk ist nur für den wichtig, der ihn verbrauchen will. Genauso wie Tabak und Alkohol. Es ist Unrecht, dass
die Allgemeinheit für den Verbrauch von einzelnen zahlen soll, auch dann, wenn diese einzelnen die Mehrheit bilden.
Und das ist der jetzige Zustand mit dem steuerähnlichen Beitrag. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Wir sind in einem Rechtsstaat, und diese Argumente sollen doch eine Rolle spielen. Auch wenn eine Steuer nach Leistungsfähigkeit für manche milder wäre als die jetzige Wohnungssteuer, ist sie abzulehnen. Sonst wird die Tür für weiteren Missbrauch geöffnet.
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: DerRoman am 07. Mai 2014, 15:30
Tabaksteuer bringt es genau auf den Punkt. Es ist unverschämt, diese von Nichtrauchern zu kassieren. Ebenso, eine Rundfunksteuer von Nichtguckern/hörern.
So wenig, wie Rauchen gesellschaftlich notwendig ist, ist es der private ÖR Konsum.

Gruß,
Roman
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Bürger am 07. Mai 2014, 17:20
Tabaksteuer bringt es genau auf den Punkt.
Es ist unverschämt, diese von Nichtrauchern zu kassieren.
Ebenso, eine Rundfunksteuer von Nichtguckern/hörern.
So wenig, wie Rauchen gesellschaftlich notwendig ist, ist es der private ÖR Konsum.

Es gäbe noch einen weiteren passenden Vergleich...:

FERNSEH-ZWANGS-”GRUNDversorgung” für NICHTfernsehende ist wie
FLEISCH-ZWANGS-”Grundversorgung” für Vegetarier.

Ebenfalls
...absolut inakzeptabel.
...absolut unhaltbar.

Denn wer möchte behaupten, dass Medienkonsum (speziell Fernsehen) wichtiger wäre als Ernährung...?

"Fernseh-Fleisch" ist *nicht* mein Medien-Gemüse!
Titel: Re: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Beitrag von: Rochus am 08. Mai 2014, 10:08
Eine echte Steuer, die vom Finanzamt erhoben wird und nach Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berechnet wird und einen Teil der Einkommensteuer ausmacht, wäre durchaus gerecht.
Das Problem für die Rundfunkanstalten läge aber klar auf der Hand: Wenn der Finanzminister sagt, wir wollen endlich unsere Schulden loswerden und streichen mal 10% unserer Ausgaben zwecks Tilgung, dann haben die Rundfunkanstalten auch mal 10% weniger, weil die Steuereinnahmen erstmal in den großen Topf wandern und dann durch Parlamentsbeschluß verteilt werden.
Genau deshalb wollen die das so nicht.
...

Das ist genau das Argument der Gegner für ein steuerfinanziertes System. Aber das ist absoluter Unsinn, wie ein Blick auf die Kirchensteuer zeigt. Diese wird auch direkt an die Kirchen abgeführt.

Letztendlich geht es aber darum, auch dieses Modell zu vermeiden. Wir haben in Deutschland keine offentlich-rechtlich strukturierten und abgabenfinanzierten Printmedien. Diese müssen sich am Markt behaupten. Das stünde den dann hoffentlich EX-ÖR auch mal gut zu Gesicht. Wenn die wirklich so tolle Sachen machen, warum haben die dann Muffe, dass eine Marktbehauptung in die Hose geht?