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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: nogez33 am 04. Januar 2016, 08:09

Titel: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nogez33 am 04. Januar 2016, 08:09
Hallo Mitstreiter;

Ich schmöker immer mal wieder in diesem Forum, und bewunder den Aufwand und die Energie welche manche für den Kampf mit  unserer staatlichen Propagandamaschinerie aufwenden.
Deshalb möcht Ich jetzt auch mal kundtun, wie einfach es eigentlich gehen kann sich vor dieser Zwangsabgabe zu schützen.

Ich bin inzwischen Mitte 40 und hab in meinem Leben noch nie diese Propagandasteuer bezahlt.
Die Achillesferse dieses Staatsapparates ist nämlich, daß es sich um Landesrundfunkanstalten handelt; sprich jedes Bundesland in unserer föderalen Republik kocht sich sein eigenes mediales Süppchen.
Und das kann man sich ganz einfach zunutze machen, denn der Datenaustausch zwischen diesen Landesanstalten ist genauso gut wie ihr Programm.

Wenn Ich also mal ein Schreiben dieses Vereins erhalte, (ist mir so 5 - 6 mal passiert in meinem Leben); öffne Ich dieses, und gehe dann im Internet auf die offizielle Seite des Beitragsservice.
Nun suche Ich mir die online-Umzugsmeldung raus, verwende die im Schreiben genannte Beitragsnummer und eine existierende postalische Anschrift in einem anderen Bundesland (wichtig!), fülle das ganze Formular aus, schicke es online ab und gut is.
Und schon hat man wieder 4 - 6 Jahre Ruhe.
Das ist ja das schöne an diesem bürokratischen Monster; immer schön auf dicke Hose machen, aber die linke Hand weiß nicht was die rechte macht.

Ich weiß jetzt wird die Frage auftauchen legal/illegal, falsche Adressangabe strafbar usw........;
aber hey so what; wenns denen nicht passt solln sie mir halt die ÖR-Sender sperren HAHA, guck Ich sowieso nie.
Also warum soll Ich für etwas bezahlen, was Ich weder bestellt, benutzt oder konsumiert habe.


Vielleicht konnte Ich dem einen oder anderen helfen;
(wenn das viele machen würden, bräche die gesamte Adresskartei dieser Behörde zusammen)
 

Never give up ;)

nogez33
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Step108 am 04. Januar 2016, 09:03
Hallo,

nicht schlecht die Idee.Schon erledigt bin gespannt.
Die halten sich ja auch nicht an die Regeln warum also wir? ;D ;D ;D ;D
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 04. Januar 2016, 11:33
....Wenn Ich also mal ein Schreiben dieses Vereins erhalte, (ist mir so 5 - 6 mal passiert in meinem Leben); öffne Ich dieses, und gehe dann im Internet auf die offizielle Seite des Beitragsservice.
Nun suche Ich mir die online-Umzugsmeldung raus, verwende die im Schreiben genannte Beitragsnummer und eine existierende postalische Anschrift in einem anderen Bundesland (wichtig!), fülle das ganze Formular aus, schicke es online ab und gut is.
Und schon hat man wieder 4 - 6 Jahre Ruhe....

Hallo,

Danke für den interessanten Bericht.

So wie ich das verstehe, wenn es denn wirklich möglich wäre, dann:

Müsste, um die jeweilige Anstalt abzuschütteln, es so gemacht werden,
dass die "neue" Adresse in einem anderen Anstaltsbereich liegt?

RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay.

( ? ? )



Ist es dieses Formular, das Du genutzt hast ( ? ) :


https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/aendern/index_ger.html



Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 04. Januar 2016, 11:41
Auf diese Weise geht sofern ein Brief oder auch mal ein Festsetzungsbescheid versendet wird, diese Post an eine real vorhandene vollständige Adresse? Ja?  Dann aber nicht wo Person A wohnt und hoffentlich nicht irgendwer anderes?

Und schon gar nicht zufällig mit gleichem Namen, also hoffentlich nur eine andere Adresse, bei welcher die Straße und Hausnummer vorhanden ist, aber sonst nichts?

Wenn es so wäre, dürfte es nicht mehr lange dauern, bis an eine alte Adresse eine Meldung kommt, weil die Ummeldung nicht durch ein EMA verifiziert wird. Bzw. weil die Post an der vermeintlich neuen Adresse zur LRA oder BS zurückgeht.

Intern wird sicherlich ein Konto eröffnet und mit negativem Saldo befüllt. Auch werden möglicherweise die Rückläufer abgeglichen und mit dem Datenbestand der Post gesiebt.

Irgendwann folgt ein "Festsetzungsbescheid" an eine vermeintlich richtige Adresse und dann steht wieder eine Person A hier mit einem Schreiben, das vielleicht 6000, -€ offen seien. Bilder von solchen Schreiben gibt es hier im Forum unter absurde Nachforderungen.

Wenn es viele Personen machen verursacht das zusätzlichen Aufwand und möglicherweise Zeit, nach hintern heraus dürfte es richtig zu Ende gedacht zu einem größeren Problem werden, spätestens, wenn Person A mal wieder real umzieht und
dabei die Regeln nicht beachtet, dass alter Stand plus neuer Stand eines EMA über tragen werden.

Sollte sich also eine Person A tatsächlich real ummelden könnte die Kette der nicht vorhanden Ummeldungen bis zum Ursprung aufgelöst werden. Zurück bis zur Wohnung, welche irgendwann zum 01.01.2013 bei einem EMA gemeldet war, jedoch dann maximal noch eine Wohnung zuvor, sofern dazu Daten bei diesem EMA vorlagen. -> Der erste EMA Abgleich lieferte aktuelle Wohnung und die Daten der vorhergehenden. Bei jeder EMA Ummeldung erfolgt aktuell eine Meldung der aktuellen und der vorhergehenden.

Einen Unterschied gibt es nur, wenn eine Person A ins Ausland zieht oder zwischenzeitlich obdachlos wird. Als minimale Zeit sollten dabei 14 Tage nicht unterschritten werden.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nogez33 am 04. Januar 2016, 12:27
Hallo unGEZahlt;

Ja genau; dies ist das von mir benutzte Formular, und du hast ebenso recht, daß die neue Adresse außerhalb des bisherigen Anstaltsbereichs liegen muss.
(Aber ist ja kein Problem; Als Bayer nimmt man halt den NDR und umgekehrt.)


Hallo PersonX;

Du hälst die Landesrundfunkanstalten für deutlich schlauer, als die wirklich sind.
Sobald die Beitragsnummer die LRA A verläßt, und einer anderen LRA B zugeordnet wird, ist das ganze nicht mehr beliebig reversibel. Wenn ein Schreiben an die neue existierende Adresse zugestellt werden konnte, ist der Umzug formal vollzogen.
Ich mach das nun seit über 20 Jahren und das erfolgreich.
Der Datenabgleich zwischen den LRAs ist vorsichtig formuliert unprofessionell, wenn er denn überhaupt bei allen durchgeführt wird.
Aber gut, letzendlich muß jeder selbst entscheiden wie er mit dieser Behörde umgeht.


Viel Erfolg

und no gez
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: zuwider am 04. Januar 2016, 18:10
Hört sich gut an! Hoffentlich mit anonymer IP (Tor Browser, o.ä.) das Formular ausgefüllt?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Shuzi am 04. Januar 2016, 20:10
[...]
Wenn Ich also mal ein Schreiben dieses Vereins erhalte, (ist mir so 5 - 6 mal passiert in meinem Leben); öffne Ich dieses, und gehe dann im Internet auf die offizielle Seite des Beitragsservice.
Nun suche Ich mir die online-Umzugsmeldung raus, verwende die im Schreiben genannte Beitragsnummer und eine existierende postalische Anschrift in einem anderen Bundesland (wichtig!), fülle das ganze Formular aus, schicke es online ab und gut is.
Und schon hat man wieder 4 - 6 Jahre Ruhe.
[...]

Ich habe ein paar Fragen zu der Strategie

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nogez33 am 04. Januar 2016, 21:56
Hi Shuzi;

Zu 1:
Ich wohn seit 24 Jahren unter der gleichen Adresse.
Warum alle 4 bis 6 Jahre ein neues Anschreiben kommt kann Ich dir nicht sagen.

Zu 2:
Ich hab die Beitragsnummer nie aufgeschrieben, und kann dir nicht sagen nach welchen Kriterien Beitragsnummern vergeben werden.

Zu 3:
Ich hab mir jedes mal eine neue postalische Anschrift ausgesucht.

Zu 4:
Ich hab immer drauf geachtet eine existierende Strasse mit Hausnummer und korrekter PLZ zu verwenden.
Ob dann dort auch noch eine Person mit ähnlichem Namen wohnt hat mich noch nie interessiert, ist aber ein interessanter Aspekt.

Zu 5:
Ich habe noch nie ein Schreiben mit einem Konto Stand erhalten, und das nun schon seit über 20 Jahren.
Es handelt sich immer um das erste Anschreiben worin um Anmeldung „gebeten“ wird.


PS:
Hier wird oft viel zu kompliziert gedacht.
Die GEZ oder Beitragsservice oder wie auch immer man das Ding nennen mag, ist kein allmächtiges Wesen.
Das ist ein verkrustetes Bürokratiemonster ohne direkten Bezug zur Wirklichkeit.
Wenn sie erstmal deine Adresse bestätigt bekommen, beissen sie zu und lassen nicht mehr los, und dann wird's ganz schwer.
Deswegen gilt es zu verhindern, daß sie dich überhaupt erst zu fassen kriegen.
Denn ohne bestätigte Anschrift wird aus dem bissigen Monster ein zahnloser Papiertiger ohne Orientierung.

Jetzt aber genug geschwafelt;
Probierts aus oder lasst es bleiben;

So long

no gez
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: somedude am 04. Januar 2016, 22:41
Der Datenabgleich zwischen den LRAs ist vorsichtig formuliert unprofessionell, wenn er denn überhaupt bei allen durchgeführt wird.

Stimmt das? Ich bin davon ausgegangen, dass eh alles vom Beitragsservice in Köln ausgeht und es somit gar kein Datenabgleich geben muss?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: subsonix am 04. Januar 2016, 22:44
Haha, und ich Idiot hab immer gedacht, die bekommen meine Adresse vom Einwohner Meldeamt.  :police:
Des Weiteren wird auf den Haushalt abgezielt und nicht auf die Person. Zum Schluß steht da immer ein Hausbesitzer, der zahlen soll ;-)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: somedude am 04. Januar 2016, 22:47
Haha, und ich Idiot hab immer gedacht, die bekommen meine Adresse vom Einwohner Meldeamt.  :police:

Tun sie auch. Ich war viele Jahre "unbekannt verzogen" und musste mich im Dez. 2014 wegen Selbstständigkeit melden. Keine 2 Wochen nach meiner Meldung kam Post vom Beitragsservice.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: somedude am 04. Januar 2016, 22:50
Zu 4:
Ich hab immer drauf geachtet eine existierende Strasse mit Hausnummer und korrekter PLZ zu verwenden.
Ob dann dort auch noch eine Person mit ähnlichem Namen wohnt hat mich noch nie interessiert, ist aber ein interessanter Aspekt.

Vielelicht kannst dui es beim nächsten mal mit der Adresse probieren:
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln  >:D
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nochniebezahlt am 05. Januar 2016, 00:10
Hallo nogez33

also bis 2013 hättest die Aktion sparren können (Post der GEZ in den Papierkorb)  erst ab 2013 ist die Wohnung Beitragsplichtig.

Wie die falsch Meldungen geahndet wird dein Problem , die kriegen dich reine Frage der Zeit , Papier ist geduldig und der Beitragservice
auch dann kommen 3 Briefe in einer Woche.

Der Abgleich Einwohnermeldeamt ist inzwischen Jährlich und nicht alle paar Jahre
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Titanquest am 05. Januar 2016, 09:35
Hallo Leute,

auch wenn es am Ende nicht wirklich hilft so sollte es doch ordentlich Verwirrung beim Beitragsservice auslösen, wenn sich Millionen von Zahlungsverweigerern regelmäßig wild durch die Anstalten melden. :)

Man benötigt auch keine weiteren Infos außer die Beitragsnummer und die Adresse. Beides steht im Adressfenster der Briefe.
Daher kann das im Zweifel auch problemlos jeder gemacht haben, der mal einen ungeöffneten GEZ Brief in den Händen hatte.

Mitlerweile ist alles sinnvoll, was dem Beitragsservice Aufwand, Arbeit und Ärger macht, denn an einen juristischen Sieg glaube ich nicht mehr.

Gruß,

TQ
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 05. Januar 2016, 10:23
Mal ein anderer Gedanke, der viell. zum Thema Umzugsmeldung passt.

-> Über deren Online-Formular obdachlos melden ( sozusagen "Umzug auf die Straße" ) .


-> ( Falls die dann trotzdem weiter an die "verlassene" Adresse schreiben: )
Ab dann, sämtliche Briefe ungeöffnet mit der bereits bekannten konsequenten Retouren-Taktik
durch die DePo zurücksenden lassen.
(Am Postschalter bspw.: "... die wohnen hier nicht mehr, ...wo die hin sind, weiß ich auch nicht...")



Das mit der Umzugsmeldung interessiert mich auch.
Ist möglicherweise sogar noch ausbaufähig.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: anne-mariechen am 05. Januar 2016, 13:29
Gebt den Brüdern und Schwestern in Köln mal 10 000 solcher Fälle, dann ist das ein Beitrag um die Arbeitslosenstatistik zu verbessern.
Nix mehr mit Personalabbau. *lach*. Ich finde das so genial von nogez33.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: zAppi am 05. Januar 2016, 17:16
Vielen Dank an nogez33!

Ich schlage mich auch schon wie so viele hier mit dem Verein zu lange rum, erst ignorieren, dann Widersprüche, Gericht erste Instanz usw. Und wie so viele hier merke ich halt, dass der Verein nur sehr schwer zu schlagen ist. Aber ich habe den Kampf nicht aufgegeben und ich mache auch weiter. Wo ich nur kann, versuche ich die lieben Leute von der GEZ zu ärgern.

Dieser Vorschlag von nogez33 ist neu und ich werde es versuchen, bin dankbar für jeden Vorschlag :)

Da fällt mir doch ein schönes Zitat aus Bang Boom Bang ein, welches sehr gut passt: „Die bescheissen uns, wir bescheissen eine andere… Kreislauf, verstehst du!“
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Karlson am 05. Januar 2016, 18:28
Wenn es hart auf hart kommt, dann muss er alles vor 2013 widersprechen. Denn wenn er immer wieder eine Umzugsmeldung gemacht hat, dann wäre es für mich mal interessant zu wissen, ob man somit auch das Beitragskonto akzeptiert. Das kann eines Tages auch nach Hinten losgehen.

Stellt euch mal vor die würden eines Tages über 20 Jahre nachfordern.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 05. Januar 2016, 19:57
Zitat
Stellt euch mal vor die würden eines Tages über 20 Jahre nachfordern.

Normal würde Verjährung nach 3 Jahren gelten. Jedoch streiten sich die Damen und Herren, wann die 3 Jahre beginnen sollen, da gehen die Ansichten auseinander. Die einen meinen erst wenn der Anspruch bekannt wird, die anderen sagen, alle nicht festgesetzten Forderungen, welche so gesehen 3 Jahre zurückliegen. Normal sollte es zweites sein, schließlich würde eine LRA im Fall dass Sie den Rechtsstreit nach X Jahren > 3 verliert, auch nur die letzten 3 Jahre der gezahlten Beiträge zurück zahlen wollen und das nur, wenn das Gericht Sie dazu zwingt.

Bedeutet, wenn ein Rechtsstreit Ende in 7 Jahren ab heute gesehen wird und es würde bis Ende ab heute bezahlt, dann sind 4 Jahre Beiträge dauerhaft weg. Andersherum wollen Sie aber auch 20 Jahre rückwirkend Beiträge haben, wenn der Anspruch erst heute bekannt wird, aber so gesehen seit 20 Jahren bestanden hätte. Da sagen aber einige, geht so nicht das ist verjährt ->
Die Verfahren dazu sind wahrscheinlich bisher noch offen --> und die Auskünfte welche zu erhalten sind so verschieden, so oft wie ein Anwalt dazu befragt wird. Scheinbar gibt es verschiedene Fallstricke und Aussagen, welche genau zu überlegen wären in jedem Einzelfall wo es zu so einer Forderung kommen würde.

Forderungen über 6 Jahre gibt es hier im Forum zu sehen, auch gibt es Informationen über die unterschiedliche Handhabe damit.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Shuzi am 05. Januar 2016, 20:03
Wenn es hart auf hart kommt, dann muss er alles vor 2013 widersprechen. Denn wenn er immer wieder eine Umzugsmeldung gemacht hat, dann wäre es für mich mal interessant zu wissen, ob man somit auch das Beitragskonto akzeptiert. Das kann eines Tages auch nach Hinten losgehen.

Stellt euch mal vor die würden eines Tages über 20 Jahre nachfordern.

Wenn nachgefordert würde, dann nur Beiträge ab 01.01.2013, denn vorher galt ja noch die Gebühr welche das Vorhandensein einer Empfangsmöglichkeit voraussetzte, welche natürlich nicht vorhanden war.

Folgende Antwort auf meine Fragen, lässt mich vermuten, dass Beitragsnummern und damit einhergehend das zugehörige Beitragskonto (bei Anwendung der genannten Strategie) nach einem gewissen Zeitraum verfallen bzw. aus den Systemen verschwinden.

[...]
Zu 5:
Ich habe noch nie ein Schreiben mit einem Konto Stand erhalten, und das nun schon seit über 20 Jahren.
Es handelt sich immer um das erste Anschreiben worin um Anmeldung „gebeten“ wird.
[...]

Ansonsten würde es sich nicht stets um die initialen Anschreiben handeln, die vermutlich aus wiederkehrenden (alle 4-6 Jahre) Datenabgleichen resultieren.

Andererseits wäre es noch interessant zu wissen, wann die Strategie zuletzt angewendet wurde. Vor 2013 oder danach.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: zuwider am 05. Januar 2016, 20:13
Was mich an dem auf Seite 1 geposteten Formular mißtrauisch macht:

"Geben Sie hier Ihre bisherige Anschrift ein:"

...genau das ist ja schon ein Eingeständnis, bisher dort gewohnt zu haben.
Aber ist schon richtig: alles versuchen, den Laden zu boykottieren!
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Shuzi am 05. Januar 2016, 20:24
Was mich an dem auf Seite 1 geposteten Formular mißtrauisch macht:

"Geben Sie hier Ihre bisherige Anschrift ein:"

...genau das ist ja schon ein Eingeständnis, bisher dort gewohnt zu haben.
[...]

Exakt das macht mich auch äusserst mißtrauisch. In Kombination mit der Beitragsnummer könnte es sich dabei auch um einen sog. Honeypot handeln!
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Knax am 05. Januar 2016, 21:46
Normal würde Verjährung nach 3 Jahren gelten. Jedoch streiten sich die Damen und Herren, wann die 3 Jahre beginnen sollen, da gehen die Ansichten auseinander.

Für mich ist noch nicht einmal klar ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt der Anspruch auf die Abgabe entsteht.

In § 7 Absatz 1 Satz 1 RBStV heißt es:

"Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird."

§ 7 Absatz 1 Satz 1 RBStV regelt aber offensichtlich nicht den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung, sondern den Beginn der Beitragspflicht.

Hierzu ein Beispiel: Die Einkommensteuerpflicht beginnt für natürliche Personen in dem Moment, in dem sie im Inland eine Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Über die Entstehung des Anspruchs auf die Einkommensteuer ist damit aber noch nichts gesagt. Erst § 36 Absatz 1 EStG macht eine eindeutige Aussage zur Anspruchsentstehung: "Die Einkommensteuer entsteht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums." Aus § 25 Absatz 1 EStG ergibt sich, dass der Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr ist: "Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat [...]." Damit ist klar, dass der Anspruch auf die Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht, in dem die Einkünfte erzielt wurden. Und dieser Zeitpunkt ist exakt bestimmbar.

Aber so klar liegen die Dinge im Falle des Rundfunkbeitrages hinsichtlich der Anspruchsentstehung nicht.

Man könnte sich zunächst an § 7 Absatz 3 Satz 2 RBStV orientieren. Darin heißt es:

"Er [also der Rundfunkbeitrag] ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten."

Diese Regelung soll meiner Ansicht nach den Zeitpunkt der Fälligkeit festlegen. Dennoch: Was genau ist "die Mitte eines Dreimonatszeitraums"? Lassen wir die Antwort auf diese Frage aber erstmal außen vor. Wichtig ist, dass diese Regelung den Fälligkeitszeitpunkt regeln soll, auch wenn die Regelung dies eventuell nicht leisten kann, weil sie zu ungenau ist. Wenn diese Regelung also den Fälligkeitszeitpunkt regelt, dann muss der Anspruch zumindest zeitgleich mit dem Fälligkeitszeitpunkt sein, denn ein Anspruch kann nicht fällig sein, solange er noch nicht entstanden ist.

Jedoch kann ich mich auch täuschen. Sehen wir uns nur nochmal § 7 Absatz 3 Satz 2 RBStV genau an. Der Rundfunkbeitrag ist für drei Monate zu leisten. Aber offensichtlich wohl nicht für drei bereits vergangene Monate, sondern in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate. Für mich bedeutet dies, dass der Fälligkeitszeitpunkt für die vergangene Häfte und für künftige Hälfte des Dreimonatszeitraums in der Mitte dieses Dreimonatszeitraums liegt. Sofern der Beitrag gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 RBStV "monatlich geschuldet" ist, bedeutet das aus meiner Sicht, dass ich für anderthalb Monate eine Vorauszahlung leiste.

Aber auch an dieser Stelle ist nichts eindeutig. Denn was genau bedeutet in § 7 Absatz 3 Satz 1 RBStV "monatlich geschuldet"? Für mich soll diese Regelung den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung bestimmen. Aber bedeutet "monatlich geschuldet", dass der Zeitpunkt der Beitragsentstehung auf den Monatsanfang fällt oder auf das Monatsende oder auf einen beliebigen Zeitpunkt dazwischen?

Fazit: Wenn über Verjährungsregelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gesprochen wird, ist der Zeitpunkt der Anspruchsentstehung von entscheidender Bedeutung. Aber noch nicht einmal der Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf den Rundfunkbeitrag wird klar nachvollziehbar geregelt. Auch hier liegt -einmal mehr- ein Verstoß gegen den Grundsatz der Normenklarheit vor.

Darüber hinaus: Für das Sonderverwaltungsrecht des Rechts des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt der Amtsermittlungsgrundsatz des allgemeinen Verwaltungsrechts. Dies bedeutet, dass die Behörde den abgabenrelevanten Sachverhalt von Amts wegen ermittelt. Daraus folgt, dass der Beitragspflichtige die Grundlagen der Abgabenerhebung nicht selbst zu ermitteln hat, sondern die Behörde. Insbesondere bedeutet dies, dass der Beitragspflichtige nicht dazu verpflichtet ist, die Höhe seine Beitragsschuld selbst zu ermitteln. Er ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Und damit hat er auch den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit nicht selbst zu ermitteln. Wohl aber hat der Beitragspflichtige Auskunftspflichten zu erfüllen.

Warum?

Damit die Behörde aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes einerseits die Höhe der Beitragsschuld festsetzen kann und den Beitragsschuldner durch Leistungsgebot andererseits dazu auffordern kann, den Anspruch zu einem bestimmten Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen.

Bloß: Das kapieren die Betonköpfe nicht. Denn das ist einfach viel zu logisch. Die einzigen, die in dieser Hinsicht noch über Hausverstand verfügen, sind die Richter am LG Tübingen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 05. Januar 2016, 23:36
Die Voraussetzung dafür ist, das eine LRA tatsächlich eine Behörde ist, es sieht mit den Bescheiden doch ehr nach Etikettenschwindel aus, auch das formal der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden soll, deswegen zuallererst in einer Klage der Nachweis zu erbringen ist, welche Rechtsform der Beklagte tatsächlich hat. Möglicherweise ist das was allgemein als Festsetzungsbescheid bezeichnet wird ja doch kein Verwaltungsakt sondern wird nur so bezeichnet um den Schein aufrecht zu erhalten. Die VG wollen ja auch keine Fehler erkennen, wahrscheinlich gehören diese mit zum Schein. Überhaupt ist solch Verwaltungsrecht doch recht umstrittenen, und bringt so einige Stilblüten hervor. Alle die zahlen ohne irgendwelche Schreiben mit Rechtsbelehrung zahlen freiwillig. Sie können die Zahlungen ebenso freiwillig einstellen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: rave am 06. Januar 2016, 00:16
"Monatlich geschuldet" bedeutet für mich als "Handelsrechtler", dass die 17,50€ für einen Monat gelten -sozusagen als Bemessungsgrundlage- und somit die Beitragshöhe in Relation zur Zeiteinheit bestimmen. Also 17,50€/Monat. Mehr nicht. Die "Mitte des 3-Monatszeitraums" ist für mich auch nur die "Fälligkeit". Wobei ich da über "gesetzlich" stolpere. Ich habe noch kein Gesetz gefunden, in welchem die Teil-Vorauszahlung geregelt wird. Außer dem Rundfunkszeugs
$7(3) RBStV Satz 2kann ich keine "gesetzliche" Regelung finden...

Wobei: Mein letzter Bescheid setzt "mich" fest vom 01.12.2014 bis zum 30.11.2015 (und das noch gleich einen Tag später!). Das passt ja dann auch gar nicht zur Fälligkeit... 

Ich war kürzlich beim Hässlichen Raubfunk und habe 138 Seiten Text dagelassen als Widerspruch... und sitze vorsorgehalber schon am Nächsten.

@knax und viele andere hier im Forum: Danke für Euren Input - Eure Ideen - das motiviert ungemein gegen diese "Windmühlen" und "Potemkinschen Dörfer".
Das wollte ich mal loswerden. Ihr alle verdient ein großes "Danke" für Euren Einsatz.

VG rave
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: somedude am 06. Januar 2016, 01:00
Für alle, die diesen Weg gehen wollen, ist evtl. noch dieser link interessant: http://www.leerstandsmelder.de/
Dort sind Wohnstätten gelistet, die leer stehen--ich denke, dass es von Vorteil sein könnte bei Ummeldung bevorzugt solche Adressen zu benutzen, so dass dort die Post garantiert zurückgeht mit "unbekannt verzogen".
Alternativ kann ich mir vorstellen, dass es auch Sinn machen könnte, Wohnhäuser mit möglichst vielen Parteien zu wählen (Plattenbau z.B.), insbesondere, wenn man Schmidt o.ä. heißt.

Nur so'n Gedanke...
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: anne-mariechen am 06. Januar 2016, 13:03
also das ist jetzt wirklich Müll hier und nicht der Weg zum Ziel

so geht das nicht und findet bestimmt keine Anhänger gegen den Beitragsservice noch den ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS

Was sind denn das wieder für schlaue Sprüche. Wenn einen sinnvollen Beitrag hast kannst Dich artikulieren, ansonsten findet heute im Süden das Dreikönigstreffen statt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Knax am 06. Januar 2016, 13:54
Möglicherweise ist das was allgemein als Festsetzungsbescheid bezeichnet wird ja doch kein Verwaltungsakt sondern wird nur so bezeichnet um den Schein aufrecht zu erhalten.

Dass es sich um einen Scheinverwaltungsakt aufgrund fehlender Behördeneigenschaft handeln könnte, kann man sicherlich vor Gericht anbringen. Meiner Ansicht nach wird das Gericht dann aber argumentieren, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags eine hoheitliche Aufgabe ist und der Beklagte als Selbstverwaltungskörperschaft das Recht zur dessen Erhebung hat.

Jedoch könnte es sich meiner Ansicht nach bei den Festsetzungbescheiden aus einem weiteren Grund um einen Scheinverwaltungsakt handeln. Nach der auf das Tübinger Urteil ergangenen Rechtsprechung des BGH bedarf es erst für die zwangsweise Beitreibung rückständiger Beiträge eines Festsetzungsbescheids.

Zitat von: BGH; Beschluss v. 11.06.2015, Az. I ZB 64/14
Bescheide der Rundfunkanstalten sind erst für die zwangsweise Beitreibung rückständiger Gebühren (vgl. § 7 Abs. 5 RGebStV sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 829/06, juris Rn. 20; Ohliger/Wagenfeld in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 7 RGebStV Rn. 43) und Beiträge (§ 10 Abs. 5 RBStV, vgl.  dazu Tucholke in Hahn/Vesting aaO § 10 RBStV  Rn. 34) erforderlich.

Dieser Ansicht ist jedoch entgegenzuhalten, dass in diesem Fall eine Abgabenfestsetzung keine eigenständige Anordnungswirkung nach außen entfaltet, denn die Behörde setzt den Rundfunkbeitrag lediglich fest, um Vollstreckungsvoraussetzungen zu schaffen. Die Schaffung von Vollstreckungsvoraussetzungen ist jedoch ein Realakt. Er hat keinerlei Außenwirkung, weil er keinerlei unmittelbare Außenwirkung beabsichtigt. Das Schaffen bzw. Vorliegen von Vollstreckungsvoraussetzung ist ein bloßer Rechtszustand, der allein für sich noch keinerlei Rechtwirkungen nach außen entfaltet. Damit unterscheidet sich dieser Realakt von einem Verwaltungsakt, dessen prägendes Charakteristikum gerade die unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Betroffenen ist. Folglich würde es dem "Festsetzungsbescheid" an Verwaltungsaktqualität fehlen.

Was ein Verwaltungsakt ist, ist nämlich in § 35 Satz 1 VwVfG gesetzlich definiert:

"Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist."

Zusammenfassend muss also gefragt werden: Ist mit dem Festsetzungsbescheid eine eigenständige behördliche Anordnung gegenüber dem Betroffenen beabsichtigt oder dient die Festsetzung dem Zweck, Vollstreckungsvoraussetzungen zu schaffen?

Aus diesem Dilemma gibt es aufgrund der sehr unglücklichen gesetzlichen Formulierung kein Entkommen, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auf den Standpunkt stellt, er habe sich lediglich an Recht und Gesetz gehalten, wenn er rückständige Beiträge durch Festsetzungsbescheid festsetzt, die aber unter Berücksichtigung der Argumentation des BGH keine unmittelbare Außenwirkung entfalten, sondern nur der Vollstreckungsvorbereitung dienen.

Dies ist jedenfalls meine Ansicht. Ich bin mir aber sicher, dass die juristischen Steigbügelhalter in den Gerichten es auch schaffen werden, dem Rundfunk aus diesem Dilemma herauszuhelfen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 10. Januar 2016, 22:46
Das Thema von nogez33, -Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung-,
ist zwar interessant, aber leider nicht ganz unproblematisch.

Das gez-boykott-Team hat sich dazu auch auf der facebook-Seite geäußert.:
Zitat
Ein Forumsmitglied berichtet über seine Erfahrungen mit der GEZ bzw. dem Beitragsservice.
Selbstverständlich rufen wir nicht zum Nachmachen auf! – Hierbei handelt es sich lediglich um eine normale Berichterstattung.

Freundlicherweise hat mir das Team erlaubt, das Thema noch einmal fortzuführen.

Persönlich bin ich immer sehr an alternativen Verteidigungsmethoden gegen den Zwangsbeitrag interessiert.
Abseits des offiziellen, (angeblich) einzigen gesetzeskonformen Weges -> der Klage.

Für eine "neue" Adresse, extra nur für Beitragss. und Anstalt,
könnte dieses Formular verwendet werden:
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/aendern/index_ger.html
Die "neue" Adresse muss dann in einem anderen Anstaltsbereich liegen. ( RBB -> außerhalb v. Berl., Brb., MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh., NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW, HR -> außerhalb v. Hesse, SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay. )

Meine Hoffnung ist ja, dass wenn mit dieser Ummelde-Taktik tatsächlich viel Zeit gewonnen werden könnte ( ? )
auch viele dann damit die Gerichtskosten einsparen könnten.
Vom gesparten Geld könnte wiederum etwas dafür verwendet werden, um bspw. andere Verfahren, wie z. Bsp. das von maxkraft24 zu unterstützen.


Ob die Idee von nogez33 etwas bringen kann, bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Mir fehlen da noch mehr Erfahrungsberichte und fundierte Kenntnisse über die möglichen Konsequenzen.

Aber wenn wir das Thema fortführen, bitte ich darum,
da sachlich, gut vorbereitet und ohne Abschweifung ranzugehen.
Um herauszubekommen, ob es tatsächlich eine Alternative ist.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: speedy777 am 11. Januar 2016, 08:13
Hallo und guten Morgen,


also ich ware vorsichtig mit der Methode... Grade die angesprochene Bestätigung einer Adresse in diesem Formular würde mich abschrecken es auszufüllen.

Ich kann immer nur wieder betonen, dass die Methode: Umziehn, Post mit "wohnt hier nicht, bitte zurück zum Absander" persönlich bei der Post abgeben bei 2 meiner Bekannten seit Dezember 2014 zu wirken scheint. Sollte irgendwann doch mal was offizielles kommen, so ist der Rückläufer quasi ein Nachweis für die nicht zugestellte Post! Darauf argumentioert doch der BS in den Gerichtsverhandlungen immer, dass es keine Rückläufer gab...

Mal kurz was anderes: Wielange dauert es den normalerweise von der Ummeldung bis zum ersten Brief?

Grüße
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: kritzel300 am 11. Januar 2016, 09:22
Hi,

bin auch vor kurzem umgezogen,
hab denen auch die Kündigung von der Wohnung und Auszugsprotokoll geschickt, aber meine neue Adresse habe ich denen nicht gegeben.
Gibt sicher ärger, oder?

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ellifh am 11. Januar 2016, 11:19
Ärger gibt es nur, wenn der Umgezogene sich nicht ordnungsgemäß bei Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmeldet.

Somit erfolgt mit der Anmeldung beim EM automatisiert eine Weitergabe der Daten an den BS, da bekommt der unbedarfte Bürger nichts von mit. Und hier schließt sich der Kreis der Abzocke.
Als nächtes folgt Post vom Abzockverein usw. usw.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: gartieb_weg am 11. Januar 2016, 13:09
Meine Hoffnung ist ja, dass wenn mit dieser Ummelde-Taktik tatsächlich viel Zeit gewonnen werden könnte ( ? )
auch viele dann damit die Gerichtskosten einsparen könnten.
Vom gesparten Geld könnte wiederum etwas dafür verwendet werden, um bspw. andere Verfahren, wie z. Bsp. das von maxkraft24 zu unterstützen.

Was ist, wenn man hier auch einfach den Nachsendeauftrag der Post verwendet, die dann die Briefe vollautomatisch an eine andere Adresse verschicken? (Angenommen, die Post petzt an den BS..)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: speedy777 am 11. Januar 2016, 13:23
Wer frisch umgezogen ist und beim Einwohnermeldeamt nicht der Weitergabe seiner Daten (seit 1.10.2015 laut EU-Recht eigentlich Pflicht für jeden mündigen Bürger, siehe Extra-Thread hier im Forum) widersprochen hat, bringt die Briefe ungeöffnet!!! zum Postamt wo man nicht gerade persönlich dem Mitarbeiter hinterm Tresen bekannt ist (z.B. am Arbeitsort in der Mipa beim Einkaufen oder ähnliches) mit der Bitte um Rücksendung zum Absender, da der Empfänger hier im Haus nicht bekannt ist.

Alles weitere ist in dem Stadium nicht wirklich Zielführend meiner Meinung nach...

Sollte auch nur ein Brief an dieser Adresse  geöffnet oder sogar beantwortet worden sein, ist diese Strategie leider nicht mehr möglich!
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: dimon am 11. Januar 2016, 19:38

Mal kurz was anderes: Wielange dauert es den normalerweise von der Ummeldung bis zum ersten Brief?


in einigen Fällen ca. 3 Wochen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Peli am 11. Januar 2016, 20:07
Was man sinnvollerweise beachten sollte:
a) praktisch wäre wohl eine Nutzung des Tor-services
b) Wichtig ist, dass niemand dies in irgendeiner Form absichtlich, also vorsätzlich tut. Irren kann und darf man ode andere sich immer. Auch dritte Personen können sich für einen irren.

Zum Beispiel könnte ganz theorethisch eine dritte Person über den Tor-Service und eine bis dato unbekannte IP sich mit einem einen wirklich bösen Scherz erlaubt haben und ohne eigenes Wissen eine Um-/Abmeldung auf ein anderes Bundesland vorgenommen haben..
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: speedy777 am 12. Januar 2016, 14:50
Mal kurz was anderes: Wielange dauert es den normalerweise von der Ummeldung bis zum ersten Brief?
in einigen Fällen ca. 3 Wochen.

Hm... Bei mir tut sich seit 28.10 nichts.... Ob der Widerspruch zur Weitergabe der Daten im EMA etwas damit zu tun hat? Wurde wohl doch eine Datenübermittlungssperre eingetragen obwohl "angeblich nicht möglich"

Seeeeehr verwunderlich :laugh:
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: anne-mariechen am 12. Januar 2016, 14:57
Hm... Bei mir tut sich seit 28.10 nichts.... Ob der Widerspruch zur Weitergabe der Daten im EMA etwas damit zu tun hat? Wurde wohl doch eine Datenübermittlungssperre eingetragen obwohl "angeblich nicht möglich"
Seeeeehr verwunderlich :laugh:

Und außerdem wenn Sie kommen, dann besorgst Dir von einem H4-Empfänger ein Formular zur Befreiung wie Sie vom Jobcenter ausgestellt werden. Das wird eingescannt und so manipuliert mit deinem Namen/Hartz4-Nummer die gleich ist wie von der Agentur für Arbeit usw., so dass das Dingens aussieht wie deine Befreiung vom Jobcenter und schon bekommst mal für 2 Jahre im voraus eine Befreiung ist bist diese Belästigung von diesen Schurken los. So einfach geht das.

An eine reguläre Möglichkeit oder eine Kurskorrektur politisch gewollt, daran glaube ich nicht mehr.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: speedy777 am 12. Januar 2016, 15:06
Hm... Da bekommen sie Dich aber im blödsten Falle wegen Urkundenfälschung dran. Auch wenn ich kein Kind von Traurigkeit bin... Bei mirt gehn eventuell eingehende Briefe alle mit "Empfänger unbekannt" zum örtlichen Postamt mit der Bitte um Zurücksendung. Somit ist schonmal nachweislich nichts zugestellt worden 8)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: anne-mariechen am 12. Januar 2016, 15:21
Hm... Da bekommen sie Dich aber im blödsten Falle wegen Urkundenfälschung dran. Auch wenn ich kein Kind von Traurigkeit bin... Bei mirt gehn eventuell eingehende Briefe alle mit "Empfänger unbekannt" zum örtlichen Postamt mit der Bitte um Zurücksendung. Somit ist schonmal nachweislich nichts zugestellt worden 8)

Die bekommen mich nicht. Ich bin bis April 2017 befreit. Wie man hier betrügt ist letztlich egal. Die Politik betrügt und bescheisst uns doch auch.
Nur eines ist sicher! Beim Jobcenter kann ich noch mit rechtsstaatlichen Mitteln, letztlich beim SG gegen alles vorgehen, beim Beitragservice nicht mehr.

Das ist ein gewaltiger Unterschied. Was bei der Zusendung einer H4-Befreiung von vorteil ist, dass die Wohnadresse nicht bindend sein muss.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: No Go am 07. März 2016, 14:10
Und außerdem wenn Sie kommen, dann besorgst Dir von einem H4-Empfänger ein Formular zur Befreiung wie Sie vom Jobcenter ausgestellt werden. Das wird eingescannt und so manipuliert mit deinem Namen/Hartz4-Nummer die gleich ist wie von der Agentur für Arbeit usw., so dass das Dingens aussieht wie deine Befreiung vom Jobcenter und schon bekommst mal für 2 Jahre im voraus eine Befreiung ist bist diese Belästigung von diesen Schurken los. So einfach geht das.

An eine reguläre Möglichkeit oder eine Kurskorrektur politisch gewollt, daran glaube ich nicht mehr.

Hallo Anne

Ich kenne solch ein Schreiben. Dort ist der Name und die Adresse vermerkt, keine Nummer.
Außerdem ist meist ein Zeitraum von 6M angegeben und ist so wohl auch der GEZ/LRA bekannt denke ich.

Und dies klappt auch rückwirkend? Oder wie bist Du da vorgegangen?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: anne-mariechen am 07. März 2016, 15:30
Ich kenne solch ein Schreiben. Dort ist der Name und die Adresse vermerkt, keine Nummer.
Außerdem ist meist ein Zeitraum von 6M angegeben und ist so wohl auch der GEZ/LRA bekannt denke ich.
Und dies klappt auch rückwirkend? Oder wie bist Du da vorgegangen?

Geht es um die reguläre RF-Befreíung nach einem H4-Antrag?

Bei den Jobcentern findet kein Datenabgleich zum Beitragservice statt. Geht schon technisch nicht, da die Organisationsstruktur der Jobcenter unterschiedlich gestreut im Bundesgebiet ist (Optionskommunen-Kreis, AfA-angeschlossen oder nicht usw.) Mir ist nicht bekannt, dass sich diese beiden, alles so angebliche Behörden kennen. Beides sind eh keine Behörden in dem Sinne. Es gibt Jobcenter die haben nicht mal eine Datenbank mit Firmen zur Arbeitsvermittlung.

Im regulären Bescheid vom Jobcenter steht keine RF-Beitragsnummer drauf, das ist richtig. Der regulären Bescheid lässt eine Befreiung rückwirkend nur für einem Monat, beginnend zum 1. des Monats zu. Bei Fristen da sind die MA in Köln ziemlich genau.

Vorgehen: Man kann sich online auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de befreien lassen. Ich habe jedoch mir ein Leerformular im Rathaus geholt in Papierform. Davon eine Kopie gemacht und ausgefüllt mit Unterschrift. Dann eine Kopie vom Bescheid des Jobcenters. Dann einen Briefkopf geschrieben, also nur mit Adresse von der Landesrundfunkadresse. Diese 3 Seiten ---Bescheid des Jobcenters, ---Ausgefülltes Formular für Befreiung und ---leeren Briefkopf mit Adresse in ein Kuvert gesteckt und frankiert versendet.

Das ganze wurde in einem Kopie-Satz abgeheftet und einmal eingescannt (ich halte mich an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen  8)), so liegt es archiviert auch auf dem Rechner zur Verfügung.

Das ist die anständige Form.  :police:

Antwort erhielt ich dann von ARD/ZDF gedöns aus Köln. Beim ersten Antrag wurde ich gleich mal für 3 Jahre befreit. Der zweite versendete Antrag an die LRA wurde dann abgelehnt (H4 wird oder wurde bisher nur für 6 Monate gewährt, dann ein WBA=Weiterbewilligungsantrag für weitere 6 Monate und dazu gibt es bei positivem H4-Bescheid wieder eine RF-Befreiung.) So läuft das Bildungsspiel für nichtbeschäftigte Fachkräfte, wenn Sie Anspruch auf kostenlosen Bildungsdummfuck haben wollen.

Begründung: Meine erste Befreiung ausgestellt bis 2017 und deshalb wurde der zweite und dritte Antrag abgelehnt bzw. negativ entschieden. Lauter Trickserei halt, denn eine Behördenbude weis nicht was die andere Macht und das geht immer zu Lasten des Betroffenen Bürgers. Ist klar, das ist inzwischen staatliche Organisation mit Zeitarbeitsbeschäftigten die die noch schlechter gestellten H4-Empfänger verwalten.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: No Go am 07. März 2016, 17:10
Vielen Dank!

Zitat
Geht es um die reguläre RF-Befreíung nach einem H4-Antrag?

ja,  Bescheinigung über Leistungsbezug vom Jobcenter

Zitat
Ich habe jedoch mir ein Leerformular im Rathaus geholt in Papierform.

die haben Leerformulare zur Befreiung des RF Beitrages?
Aber auch erst ab Austellungsdatum oder auch rückwirkend zu beantragen?
Welchen Vorteil bietet diese Version zu dem Schrieb vom Jobcenter?

Zitat
Dann eine Kopie vom Bescheid des Jobcenters. Dann einen Briefkopf geschrieben, also nur mit Adresse von der Landesrundfunkadresse
den kompletten Bescheid (8 Seiten) oder nur die Bescheinigung zur Vorlage wie oben genannt?
Ich nehme an, der Briefkopf diente nur als Anschrift?

An den Beitragsservice hast Du nichts geschickt?

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 10. März 2016, 18:25
Hallo Anne-Mariechen und No Go,

das Thema mit den Befreiungen ist sicher interessant und wichtig.

Allerdings sind wir damit schon zu weit von Nogez33´ Ummeldetaktik
entfernt. Damit das Thema Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung nicht zu unübersichtlich wird:

Bitte bei weiterem Klärungsbedarf entw. per persönlichen Mitteilungen weiter machen
oder, da sicher auch für viele Andere interessant, gerne auch ein neues separates Thema darüber veröffentlichen.





Nochmal Anm. zur Ummeldetaktik:
Ist mir vor Kurzem erst aufgefallen. Auf der Seite des Beitragss. steht ja auch etwas über nicht zustellbare Anschriften. Unter -Unberechtigte Anmeldung durch Dritte-
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/unberechtigte_anmeldung_durch_dritte/index_ger.html ) :
Zitat
....Viele weitere Anmeldungen nicht existierender Personen werden in aller Regel als unzustellbar von der Post zurückgeschickt und in der Folge zurück genommen.....

Verkürzt also:
Anmeldungen nicht existierender Personen werden zurück genommen.

Beim (angeblichen) Umzug in einen anderen Anstaltsbereich, könnte es eventuell sein ( ? ),
dass die neue, jetzt "zuständige" Anstalt durch die unzustellbare Post davon ausgehen muss,
dass es sich dabei um eine nicht existierende Person handelt -

und dann müssten sie ja die Ummeldung zurück nehmen.


Ein Zeitgewinn müsste das, denke ich, auf jeden Fall sein.

Aber ob die "neue" Anstalt der "alten" Anstalt wegen der Unzustellbarkeit überhaupt Bescheid geben wird ( ? ) ,
wäre noch interessant, wenn wir das herauskriegen könnten.


Ihr merkt schon, dass ich persönlich sehr an der Taktik interessiert bin und
deshalb jetzt schon wieder einen Versuch starte und gerne darauf zurückkommen will  :)

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 18. März 2016, 13:50
Hallo miteinander,

ich habe den Link noch nicht durchgeklickt aber ist es nicht noch sinnvoller einen Umzug ins Ausland anzugeben!? Und mal ganz fies: Man sucht sich einen Namesvetter in einem anderen Bundesland,...  >:D

Lg, thk_ms
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 19. März 2016, 02:38
N'abend allerseits,...

Ich wohne jetzt in Berlin :-)

Ach, warum nicht alle offiziellen Formulare ausnutzen:

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e183/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf

... Wohnung aufgegeben, auslandsaufendhalt, gestorben,... . Kann man ja alles ausfüllen und von einer netten Person unterschreiben lassen :-)

Ich habe übrigens einmalig auf ein Schreiben der ÖR geantwortet. Somit wissen sie, dass ich zumindest einen Brief bekommen habe und meine Adresse stimmt(e). Derzeit bekomme ich regelmässig Festsetzungsbescheide, die ich nicht beachte. Die Stadt ist eigentlich schon als Geldeintreiber beauftragt: Auf die warte ich!!!!!

LG, thk_ms
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: GEZ_Nixda am 13. April 2016, 20:46
Zitat
... Wohnung aufgegeben, auslandsaufendhalt, gestorben,...

Muss man das nicht per Dokument (Meldebescheinigung, Sterbeurkunde usw.) nachweisen?

Ansonsten kam Mr X auch schon die Idee, denen über andere fiktive Personen mitzuteilen, dass Mr X leider nicht mehr unter den Lebenden weilt und somit auch außerstande sei, zu zahlen.  >:D
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 18. April 2016, 14:21
Einige haben die
online-Umzugstaktik "neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
ja schon probiert. ( U. a. Step108, zAppi, meine Wenigkeit,...)

nicht schlecht die Idee. Schon erledigt bin gespannt.


Dieser Vorschlag von nogez33 ist neu und ich werde es versuchen, bin dankbar für jeden Vorschlag :)

@ Step108,  @ zAppi und @ Alle, die auch mitgemacht haben:
Falls unerwarteter Weise seitdem leider doch wieder Post von Anstalt und/oder Beitragss. ( ? ? ) kam,
bitte ich mal eine Rückmeldung.


Dabei hoffe ich natürlich auch auf keinerlei Antwort auf die Anfrage.
Dann sähe es doch ganz gut aus, dass es eine bestimmte Zeitlang funktioniert,
so wie es Mitstreiter nogez33 vorausgesagt hat.


@ Alle, die sich zwischenzeitlich mit angeschlossen haben      oder ( rein fiktiv )
sich noch anschließen wollen:
Falls leider etwas schiefgegangen sein sollte, wäre eine Rückmeldung nett.

Ansonsten: Hoffen wir mal, dass hier beim Umzugstaktik-Thema keine Antworten kommen.
Denn dann scheint die Taktik ja gut zu laufen  :)

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: rundfunkverweigerer am 16. Mai 2016, 19:29
Hi,

solange da alle pennen, läuft das sicher gut. Sollten sie aber jemals auf die Idee kommen,
an deiner tatsächlichen Wohnadresse nachzusehen, kommt eine ziemlich hohe Forderung
auf dich zu.
Ich kenne einen (freilich etwas anders gestrickten Fall) in dem eine chaotische Bekannte
vergaß, vor dem Umzug eine Versandbestellung zu bezahlen. Es ging um eine kleine Summe,
etwa 10 DM. An die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt dachte sie erst beim nächsten
Umzug Jahre später - und dann flatterte die dicke Rechnung ins Haus mit Zinsen,
Ermittlungskosten, Auslagen...   

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 21. Mai 2016, 10:12
Habe gehört,  das der Neuberliner neuerdings sehr ruhig lebt.

LG
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 12. Juli 2016, 10:28
Hallo zusammen,

4 Monate war Ruhe aber nun hat der Neuberliner vom Nachmieter eine Nachricht bekommen, dass er doch wieder unter der alten Adresse angeschrieben wurde. Was steht wohl drin? Als "unbekannt verzogen" zur Post zurück sinnvoll?

LG, thk_ms 
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 12. Juli 2016, 12:23
Zitat
4 Monate war Ruhe aber nun hat der Neuberliner vom Nachmieter eine Nachricht bekommen, dass er doch wieder unter der alten Adresse angeschrieben wurde.

Person A wohnt in W1 in Bundesland X
Person A zieht um nach W2 in Bundesland B1
Person B zieht in W1 in Bundesland X und wird Nachmieter von Person A

Wie kommt die Postfrau dazu, Post beim Nachmieter B für Person A abzugeben? Oder woher kommt die Information, dass der Nachmieter Person B der Person A berichten kann, dass Post für Person A an der alten Adresse W1 vorhanden ist?

Die Postfrau sollte diese doch mangels Namen von Person A dort gar nicht abgeben oder wurde der Name von Person A nicht entfernt oder stimmt der Nachname von Person A zufällig mit Person B überein?

--> Normal würde Person B Post, welche nicht für Person B ist, zur Post zurück bringen ohne diese zu öffnen und irgendwas erklären, dass diese falsch zugestellt sei, am besten dokumentiert Person B das auch.

Sollten die Namen gleich sein, bestünde diese Möglichkeit auch, wenn der Brief bereits offen ist und erst mit dem Öffnen festgestellt würde, dass der Brief nicht für B sein kann.

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 12. Juli 2016, 13:17
Hallo,

Dein A/B/W1/W2 Aufschlüsselung ist richtig,... :-) Bei aufmerksamer Verfolgung meiner Beiträge hättest Du den Rest auch verstanden. Aber und kurz und knapp: Der Alte Name steht noch am Briefkasten von W1! Also, was steht wohl im Anschreiben und wäre es sinnvoll den Umzug nach Berlin durch eine "unbekannt verzogen" Rückgabe zu bekräftigen?

LG
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 12. Juli 2016, 13:54
Zitat
Der Alte Name steht noch am Briefkasten von W1! Also, was steht wohl im Anschreiben und wäre es sinnvoll den Umzug nach Berlin durch eine "unbekannt verzogen" Rückgabe zu bekräftigen?

Person X würde Post welche nicht an Person X gerichtet ist nicht öffnen, wenn das ohne Probleme erkennbar ist. Bei einer 100% Namensgleichheit ist es von außen nicht erkennbar, also würde Person X die Post öffnen und sogleich festellen, dass diese nicht an Person X gerichtet ist. Im Anschluss daran würde eine Person X ein Blatt A4 nehmen und eine Erklärung aufsetzen, einen neuen Briefumschlag holen und damit zur Post gehen, dort um Rat und Lösung fragen. Wahrscheinlich das Ganze im neuen Umschlag zurück senden und eine Aktennotiz für sich selbst anfertigen, schon zur Sicherheit. Die Erklärung würde beschreiben, dass Person X wohl den gleichen Namen hat, aber es sich um eine Verwechslung handeln muss weil ... z.B. für diese Wohnung bereits eine Beitragsnummer vorhanden ist, oder deutlich gemacht werden kann, dass Person B erst am xx.xx.xxxx in diese Wohnung W1 eingezogen ist --> Meldedatenanmeldung Kopie ....


wie andere es machen
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4269809/fremde-post-im-briefkasten.html

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Juli 2016, 13:59
Also, was steht wohl im Anschreiben und wäre es sinnvoll den Umzug nach Berlin durch eine "unbekannt verzogen" Rückgabe zu bekräftigen?

Mal das Zitat vom Verfasser der konsequenten Retourentaktik "schildzilla":
Zitat
Briefe wurden eben persönlich am Postschalter abgegeben. “Lagen auf den Briefkästen! Wohnen schon seit einigen Monaten nicht mehr da.“
Der Postangestellte entwertete sogleich das Adressfeld und bevor er fertig damit war bin ich wieder aufgebrochen.

Das hat bis heute gewirkt.

Wenn es bei Dir auch klappt, ist das Schreiben sowieso hinfällig.

Wenn nicht klappen sollte, bitte rückmelden.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 12. Juli 2016, 14:09
Hallo,

vielen Dank, das vorgehen am Postschalter ist klar. Wir gehen mal davon aus, dass Person A von dem BS nicht in Berlin angeschrieben werden konnte also versuchen sie es wieder an der alten Adresse ( auch zur Aufklärung des Vorvor-Schreibers). Aber ist es ein individueller Versuch Person A ausfindig zu machen oder nur wieder die Fortsetzung von Anschreiben betreffs Festsetzungsbescheiden und Mahnungen?

LG
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Juli 2016, 15:59
Aber ist es ein individueller Versuch Person A ausfindig zu machen oder nur wieder die Fortsetzung von Anschreiben betreffs Festsetzungsbescheiden und Mahnungen?

Könnte theoretisch ja sogar eine Panne vom Beitragss. sein, die jetzt sowohl als auch
an die neue sowie an alte Adresse schreiben!
Pannen gab es bei denen ja schon genug.....


Vorsichtshalber mal: Die online-Umzugstaktik
"neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
ist ja an eine klare, obligatorische Definition gebunden.
Zitat
Müsste, um die jeweilige Anstalt abzuschütteln, es so gemacht werden,
dass die "neue" Adresse in einem anderen Anstaltsbereich liegt….

RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay.

….. Formular ……… :

https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/aendern/index_ger.html
Bitte mal abprüfen, ob wirklich an Alles gedacht wurde!




Nachdem hier bereits einige (nogez33, Step108, zAppi und meine Wenigkeit)
die Taktik probiert haben und es bisher keinen Anlass für eine Klage gab,
wäre es schon interessant, herauszubekommen, woran es bei Dir lag.



Ja, thk_ms, persönlich würde ich in Deiner Situation es jetzt noch mit der konsequenten Retourentaktik versuchen:
Zitat
Briefe wurden eben persönlich am Postschalter abgegeben. “Lagen auf den Briefkästen! Wohnen schon seit einigen Monaten nicht mehr da.“

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: zuwider am 12. Juli 2016, 17:53
Nie gezahlt? ???
http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/leichenfund-kiste-mit-mainzelmaennchen-aufkleber
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 12. Juli 2016, 18:41
Nie gezahlt? ???
http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/leichenfund-kiste-mit-mainzelmaennchen-aufkleber

Es ist irgendwie ein komischer Gedanke, aber würden Gerichtsvollzieher in Vermisstenlisten auftauchen?

Die Antwort sollte "ja" sein, wenn z.B. Familie vorhanden ist oder auf Arbeit das Fehlen deutlich wird, ein Gerichtsvollzieher also vermisst würde. Ob so ein Mainzelmännchen- Aufkleber ein reiner Zufall ist bleibt abzuwarten bis klar ist wer z.B. der Tote ist oder wem die Kiste zugeschrieben werden kann.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: TVFranz am 14. Juli 2016, 22:07
Weiß jemand, ob das Einwohnermeldeamt bei der netten Datenweitergabe an die Anstalt zwischen Mietern und Wohnungs-/Hauseigentümern unterscheidet?
Werden auch Nachforderungen über die letzten Jahre von der Anstalt im neuen Wohnbereich  ;) eingetrieben, oder von der Anstalt am alten Wohnort?
Wenn ja, dann macht jemand den ich kenne , einen Luftsprung.
Er möchte ins benachbarte Ausland und sucht dort eine Plattenbauwohnung mit ganz vielen Nachbarn und noch mehr Briefkästen.

Schade nur, daß die GEZ´ler hier wahrscheinlich mitlesen und diese taktik dadurch bald ein Ende hat.
Sicher wird mein Ex-Schwager die Taktik testen, so wie ich den kenne :)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 16. Juli 2016, 12:26
Weiß jemand, ob das Einwohnermeldeamt bei der netten Datenweitergabe an die Anstalt zwischen Mietern und Wohnungs-/Hauseigentümern unterscheidet?
Werden auch Nachforderungen über die letzten Jahre von der Anstalt im neuen Wohnbereich  ;) eingetrieben, oder von der Anstalt am alten Wohnort?
Wenn ja, dann macht jemand den ich kenne, einen Luftsprung.

Bitte erstmal keinen Luftsprung machen.
Dafür sind meine persönlichen, bisherigen Kenntnisse leider viel zu vage.

Soweit bekannt, haben Beitragss. und Anstalt keine Kenntnisse über die Wohnverteilung i. d. Adressen.
Ob Mietshaus, EFH o. a.. ->  ist dort aus den Meldedaten, soviel ich weiß, nicht ersichtlich.

Die Umzugsmeldungstaktik deutet darauf hin, dass beim Sender-Bereichswechsel die neue Anstalt übernehmen müsste.
Mitglied nogez33 hatte dazu nur geschrieben:
Und das kann man sich ganz einfach zunutze machen, denn der Datenaustausch zwischen diesen Landesanstalten ist genauso gut wie ihr Programm.


Franz, das ist aber nur meine Meinung zu Deinem komplexeren Anliegen.
Um verwertbarere Infos zu bekommen (Datenweitergabe-Details und LRA-Datenaustausch) müsste vielleicht sogar noch ein separates Thema angelegt werden.
Bisher ist hier im Thema ja sozusagen alles noch in der Testphase.

Natürlich hoffe ich auch stark darauf, dass alles, was Mitstreiter nogez33 vorausgesagt hat, auch so eintritt.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: GezWarJaHarmlos am 11. August 2016, 16:41
funktioniert astrein, ein schwipschwager meiner cousine wohnt  seit einigen Monaten jetzt in berlin und führt dort ein ruhiges, sorgenfreies und finanziell abgesichertes Leben :-)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 17. September 2016, 17:42
Mal der Zwischenstand:

U. a. die Mitglieder nogez33, Step108, zAppi und meine Wenigkeit haben die

online-Umzugstaktik "neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich

ja ausprobiert und bisher

seit einem Dreivierteljahr

immer noch keinen Anlass für eine Klage angegeben.


Wie immer:
Falls zwischenzeitlich leider doch etwas schiefgegangen sein sollte, wäre eine Rückmeldung nett.

Ansonsten:
Hoffen wir mal munter weiter, dass hier beim Umzugstaktik-Thema weiterhin keine Antworten kommen.
Denn dann scheint die Taktik ja weiter gut zu laufen    :)

Markus

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 18. September 2016, 14:11
Hallo miteinander,

bei meiner nach Berlin umgezogenen Person X siehts aktuell nicht so gut aus. Gestern nach Urlaubsrückkehr einen Brief des Beitragsservices und der Stadt "Amt für Finanzen und Beteiligungen" aus dem Briefkasten gezogen. Noch nicht geöffnet aber wir vermuten einen Zusammenhang :-( Anschreiben der Stadt auf Rot/rosa Papier.

Beides ungeöffnet zurück? Der Berliner tendiert dazu, den Beitragsservice-Brief ungeöffnet zurück zu senden und das Stadt-Anschreiben zu öffnen,...

Eure Meinung zu den nächsten Schritten?

LG, thk_ms

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ellifh am 18. September 2016, 17:23
Es gab einmal eine Person, die hat die Post ungeöffnet durch jemanden bei der Post abgeben lassen mit dem kurzen Hinweis, der wohnt hier nicht...??
Aber natürlich nur gehört, wollte die Geschichte nur erzählen...ob das passt, keine Ahnung  >:D
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 19. September 2016, 07:24
Guten Morgen miteinander,

kann jemand hilfreich spekulieren welcher Inhalt das Stadtanschreiben wohl hat sofern ein Zusammenhang mit dem Beitragsservice besteht? Wenn, möchte mein Berliner den Brief natürlich ungeöffnet als "Empfänger unbekannt verzogen" bei der Post angeben.

LG, thk_ms
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 19. September 2016, 09:05
...kann jemand hilfreich spekulieren welcher Inhalt das Stadtanschreiben wohl hat sofern ein Zusammenhang mit dem Beitragsservice besteht?

Da das möglicherweise schon etwas für das Thema "Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)" ist, mal als Vorschlag:

Besteht die Möglichkeit diesen städtischen Brief original verpackt, beidseits und mit unkenntlichen persönlichen Daten zu scannen?
Im Thema "Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)" könnten wir es dann vielleicht hochladen und um Hilfe bitten. Da ist schon sehr viel los: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html

mögliches TextMuster:
Zitat
Hallo Miteinander,

Person t hat vor einigen Monaten bei der Umzugsmeldung-Taktik mitgemacht
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg130778.html#msg130778 )

aber nun leider doch verdächtige städtische Post erhalten.
Person thk_ms würde das ganz gerne ungeöffnet, als unzustellbar zurücksenden ( Retourentaktik ).

Im Anhang der Brief.

Wer hat schon Erfahrungen damit gemacht und / oder kann Tipps geben,
wie Person t am Besten vorgehen könnte?






Der Vollständigkeit halber noch mal.
thk_ms, könntest Du bitte hier noch antworten ? :
Vorsichtshalber mal: Die online-Umzugstaktik
"neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
ist ja an eine klare, obligatorische Definition gebunden.
Zitat
Müsste, um die jeweilige Anstalt abzuschütteln, es so gemacht werden,
dass die "neue" Adresse in einem anderen Anstaltsbereich liegt….

RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay.

….. Formular ……… :

https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/aendern/index_ger.html
Bitte mal abprüfen, ob wirklich an Alles gedacht wurde?




Nachdem hier bereits einige (nogez33, Step108, zAppi und meine Wenigkeit)
die Taktik probiert haben und es bisher keinen Anlass für eine Klage gab,
wäre es schon interessant, herauszubekommen, woran es bei Dir lag.

Markus







Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: thk_ms am 19. September 2016, 09:44
Hallo und guten Morgen,

es ist ja nicht die Stadt Berlin, die die Person X in Berlin anschreibt sondern die Stadt Münster welche an die alte Adresse schreibt. Diese empfange ja ich,... ;-)

Zur Erinnerung: Meine Person X ist von NRW nach Berlin gezogen und hat entsprechendes Vormular des Beitragsservice ausgefüllt, sich aber nicht in MS abgemeldet.

Anbei das gescannte Schreiben ungeöffnet:
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 19. September 2016, 11:10
Zitat
sich aber nicht in MS abgemeldet

Somit ist in MS natürlich ein Briefkasten und beim EMA noch eine Anmeldung vorhanden. Sofern das eine oder andere zutreffend sei, ist ein fiktiver Umzug wenig hilfreich, wenn dieser nicht bei der EMA sondern nur beim BS erfolgt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 19. September 2016, 11:36
Wenn, möchte mein Berliner den Brief natürlich ungeöffnet als "Empfänger unbekannt verzogen" bei der Post angeben.

Ja, das würde ich auch so machen.
Sollte, finde ich auch, vielleicht doch nochmal mit der Retouren-Taktik versucht werden.


( Dass der unbekannte Inhalt / deren Schreiben -wegen der Ungewissheit- etwas Sorgen bereiten kann, wäre verständlich.
Da es mit dem Rundfunkbeitrag in Verbindung stehen könnte, handelt es sich möglicherweise ja auch um eine sehr moralisch verwerfliche städtische Aktion.
Da müssen wir, m. E., uns auch keine Gedanken über die machen.

Andere fiktive Personen könnten versucht haben, herauszubekommen, was drin steht, um dann trotzdem noch den Brief "original verpackt" dann als unbekannt verzogen zurückzusenden...
***

Markus


***Edit "Bürger":
Beitrag angepasst und Links aus rechtlichen Gründen vorsorglich entfernt.
Bitte beachten, dass das Forum auf so etwas achten muss und auf die diesbezügliche Unterstützung aller Mitglieder angewiesen ist.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Oktober 2016, 18:45
Nachdem mehrere von uns ( u. a. nogez33, Step108, zAppi, Schwippschwager von GezWarJaHarmlos und ich )
die Umzugsmeldungstaktik ausprobiert haben,
sieht es ( nach bisher nur einer negativen Rückmeldung )
doch relativ gut aus.
( Persönlich habe ich selbst seit nunmehr 10 Monaten keine Post mehr von denen. )




Mir ist noch etwas eingefallen, das ev. auch wichtig sein könnte:

Zitat
Die online-Umzugstaktik
"neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
ist ja an Definition gebunden.

Es muss, um die jeweilige Anstalt abzuschütteln, es so gemacht werden,
dass die "neue" Adresse in einem anderen Anstaltsbereich liegt….

RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay.

….. Formular ……… :

https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/aendern/index_ger.html

Beim Formular ist, finde ich, noch wichtig:

Wahrscheinlich werden die meisten daran denken. Bloß vorsichtshalber als Erwähnung:

Unter "Für etwaige Rückfragen:" sind Telefonnummer und Email-Adresse selbstverständlich, m. E. nach, leer zu lassen.
Versteht sich.

Markus

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 30. Oktober 2016, 19:39
Zitat
Unter "Für etwaige Rückfragen:" sind Telefonnummer und Email-Adresse selbstverständlich, m. E. nach, leer zu lassen.
Versteht sich.

Es könnten doch aber auch völlig unpassende Daten in den Feldern eingetragen werden. Anhand einer Vorwahl ist eh nicht erkennbar zu welchem Ort eine 0700 oder auch eine beliebige um 2x Zahlen erweiterte oder veränderte Handynummer gehört. Es darf sogar eine mit passender Orts Vorwahl sein, solange der Rest der Nummer nicht falsch aussieht aber ist.
Falls die eigene Nummer z.B. 01757766154 lauten würde könnte auch angegeben werden 017477661554 die Wahrscheinlich das diese einem anderen gehört könnte durch anrufen zuvor geprüft werden. Natürlich könnte auch eine beliebige E-Mail angegeben werden, schließlich ist E-Mail kein sicheres und besonders kein Echtzeit System. Es macht dazu Sinn eine E-Mail nur dafür bei einem freien Anbieter anzulegen ohne dort irgendwie Echtdaten zu hinterlassen, dann das Postfach nicht mehr nutzen. Sollte also mittels Mail nachgefragt werden würde dabei eine Zeitlang auf Antwort gewartet.

Ansonsten gilt natürlich sollte es nicht offensichtlich falsch aussehen halt ehr wie Schreibfehler. Falls doch eine Person ran geht wird das auch nicht weiter problematisch sein. Es ist halt dann ein Datenfehler mehr im System.

Zudem kann das zusätzlich für Verwirrung sorgen.

Falls das ohnehin beabsichtigt ist, dann eine Adresse nehmen welche es tatsächlich gibt und wo eine Person mit einem ähnlichen Namen wohnt. Falls sie also Müller sind, dann einen Miller suchen. Der Vorname ist nicht so wichtig. Die Post wird es schon bei Miller einwerfen. Da entstehen dann noch ganz andere Probleme. Schließlich kommt die Post so ja nicht unmittelbar zurück. Es ist klar, dass nur die Adresse nicht aber auch Miller angegeben wird. Diesen Schritt wird der Postbote wahrscheinlich machen und es dort einwerfen. Falls Miller nett ist geht er zu Post und schickt es zurück, weil er ja erkennt das der Vorname falsch ist, möglich ist auch, dass Miller dem BS oder der LRA schreibt und für weitere Verwaltungsvereinfachung sorgt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 03. Januar 2017, 11:19
Zwischenstand: Persönlich habe ich selbst seit nunmehr 12 Monaten keine Post mehr von denen.
(Durch Online-Umzugstaktik:
"Neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
)


Der Vollständigkeit halber mal:

Beim genutzten online-Formular wurde zwischenzeitlich die Adresse etwas abgeändert.

Alt
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/aendern/index_ger.html

Neu
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html



Eine "neue" Adresse lässt sich da ja nach wie vor eingeben.
Aber ein Geburtsdatum muss da obligatorisch eingeben werden.
( Meldung -Fehler: Sie haben kein Geburtsdatum angegeben- )
Gerade weiß ich nicht mehr, ob das beim alten Formular auch schon so war ( ? )


Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ThomasHenry am 02. Februar 2017, 08:24
Irgendwas muss ich falsch gemacht haben. 14 Tage nach der Umzugsmeldung kam ein Bettelbrief an die alte Adresse.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 02. Februar 2017, 11:07
Irgendwas muss ich falsch gemacht haben. 14 Tage nach der Umzugsmeldung kam ein Bettelbrief an die alte Adresse.

2 Wochen sind beim Beitragss. nicht viel.
Könnte ja sogar sein, dass sie die "neue" Adresse noch gar nicht eingearbeitet haben ( ? ? )

Person T könnte es fiktiv jetzt noch mit der konsequenten Retourentaktik versuchen,
um die Umzugsmeldung zu untermauern.
( Bsp.-Zitat von Mitstreiter schildzilla: )
Zitat
Briefe wurden eben persönlich am Postschalter abgegeben.
“Lagen auf den Briefkästen! Wohnen schon seit einigen Monaten nicht mehr da.“
Der Postangestellte entwertete sogleich das Adressfeld und bevor er fertig damit war bin ich wieder aufgebrochen.

Kannst uns gerne dann auf dem Laufenden halten, wie es ( rein fiktiv natürlich  ;) ) geklappt hat.

Markus




Edit: Nach Abschluss der online-Umzugsmeldung müsste dann auf deren Seite eine Bestätigung stehen.
(Ist bei mir schon 13 Monate her.) Sinngemäß war das ungefähr: Ihre Ummeldung wurde durchgeführt.

Wenn es geklappt hat, müsste bei Person T auch so etwas gestanden haben.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 04. Mai 2017, 19:42
Bei der Umzugsmeldetaktik hatten wir ja überwiegend, bis auf eine Ausnahme, positive Rückmeldungen.

Einen Zeitgewinn können diejenigen, bei denen es funktioniert hat, es auf jeden Fall nennen.
( Bei mir selbst, Person u, hat sich seitdem in 1 Jahr & 4 Monaten keine Anstalt mehr gemeldet. )

Ab 2018 soll sich das ja ändern.

Sicher ist den Meisten auch schon die Ankündigung:

Zweiter einmaliger Meldedatenabgleich 2018

bekannt.
( Quelle: http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ministerpraesidenten-unterzeichnen-novelle-zum-rundfunkstaatsvertrag.html )
Zitat
Verankert wurde in der Staatsvertragsnovelle darüber hinaus, dass es zum 1. Januar 2018 einen zweiten Meldedatenabgleich geben wird.

Somit müssen wir Umzugsmelder damit rechnen, irgendwann doch mal wieder Post von Beitragss. und/oder Anstalt zu bekommen.

Es ist zwar noch eine kleine Weile hin, aber es kann ja sicher nicht verkehrt sein,  lieber schon mal vorauszuplanen.

Entweder wieder mit der Umzugsmeldetaktik weitermachen ( ? ), wenn möglich, oder Etwas anderes versuchen ( wie bspw. die konsequente Retorentaktik ? ) oder wie auch immer.

Nächstes Jahr geht es voraussichtlich los. Ergo:
Ideen, Anregungen, Hinweise usw. dazu gerne Willkommen!

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Hannfred am 09. Juni 2017, 01:19
Hallo,

mal kurz ein Ablauf zu einer Person X, die ich nicht kenne und nie gesehen habe:

Jan. 2014: Bestätigung der Anmeldung vom BS (haben die ganz alleine gemacht)
Juni 2014: 1. Beitragsbescheid -> Widerspruch -> "zur-Kenntnis-genommen-Schreiben" vom BS erhalten
Sept. 2014: Ankündigung der Zwangsvollstreckung und Festsetzungsbescheid -> Widerspruch -> "zur-Kenntnis-genommen-Schreiben" vom BS erhalten im Mai 2015
Juli 2015: Brief vom GV (Zwangsvollstreckungsauftrag) ca. 300 € über GV abgezahlt (BS wird Kontonummer dieser Person nie erhalten :D )
vermeintliche Ruhe...
März 2016: schon wieder ein Festsetzungsbescheid :( noch kein Widerspruchsbescheid, was ist das nur für ein Verein...

Diese Person erinnerte sich an diesen Thread, las nach, meldete sich online ab und zog von Sachsen nach Bayern :)

....

Stille kehrte ein und diese Person lebt bisher glücklich und zufrieden ;)

Diese Person würde im Falle des Falles das so wieder handhaben. Als "aktuelle Adresse" würde sie ihre tatsächliche angeben, da die Post ja dann zu dieser wieder kommen würde und die Frage würde im Raum stehen: "wer hat diese Person hinterrücks fälschlicherweise abgemeldet?". :o
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: drboe am 09. Juni 2017, 08:57
@Hannfred: "wer hat diese Person hinterrücks fälschlicher Weise abgemeldet?"

Der BS dürfte erkennen, dass für die Wohnung, obwohl sie offenbar dauerhaft von der gleichen Person bewohnt wurde, nicht gezahlt wurde und eine offene Rechnung mindestens für die Zeit stellen, für die Verjährung nicht eingetreten ist. Das ist im fraglichen Fall die gesamte Zeit seit dem "Umzug" in 2016. Man hat dann rein gar nichts gespart. Die Methode selbst hilft letztlich nur wenigen, da nicht 40 Mio. Zahler "umziehen" werden. Ggf. wird sie nur dazu führen, dass der Abgleich mit den Daten der Meldebehörden jährlich stattfinden wird. Langfristig schafft man m. E. nur Klarheit über den Kampf mit offenem Visier. Man kann ja schlecht 1 Mio. oder mehr Menschen im Jahr für 60 Tage ins Gefängnis werfen, nur weil sie nicht bereit sind für Rundfunk zu zahlen.

M. Boettcher
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Hannfred am 09. Juni 2017, 12:58
Die Person hat sich selbständig in einem falschen Ort umgemeldet, würde aber im Falle des Falles von nichts wissen" ;)

Der Kampf mit offenem Visier wurde verwehrt, weil der GV Forderungen stellte,  obwohl noch kein Widerspruchsbescheid eingetroffen ist. Der BS erzählte damals, die Widersprüche wären noch in Bearbeitung, die Person solle dem GV sagen, dass dieser den Zwangsvollsteckungsauftrag zurück an den BS geben soll. Der GV meinte, das kann natürlich nur der BS zurück fordern. Auf die Widersprüche kamen trotzdem keine Antworten, mit dem man einen Klageweg gehen könnte. Also hat die Person über den GV gezahlt und nach neuem Bescheid das Bundesland gewechselt, seitdem ist Ruhe eingekehrt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: drboe am 09. Juni 2017, 16:02
@Hannfred: die Frage war ein Zitat aus deinem Beitrag zuvor. Ich habe daher schon verstanden, dass sich der Betreffende selbst abgemeldet hat. Und ich wies daher darauf hin, dass die LRA bzw. der BS die nachträgliche Zahlung der für die Zeit nicht gezahlten Beträge fordern wird. Verjährt sind die Forderungen nicht. Also eher trügerische Ruhe statt einer Lösung.

M. Boettcher
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Leben-und-Leben-lassen am 19. Juni 2017, 03:10
Habe mir jetzt mal eine Stunde lang 6 Seiten durch gelesen und frage mich überhaupt wieso ihr die ganzen Tricks nach wie vor hier offen darlegt, ist doch ein gefundenes fressen für die Vögel in Köln, seit doch schlau, und schafft beispielsweise einen versteckten Bereich im Forum der nur zugewiesenen Nutzern Einsicht gewährt.

Das letzte mal vor etwa 2-3 Jahren hier geschrieben, und tadaa, bisher Ruhe gehabt, und Immernoch keinen Cent gezahlt :P lasst mich kurz rechnen....

Gut 7 Jahre schon.

Bevor ich weiter schreibe ein großes Lob an die Ausdauer und Investitionen die von manchen in Bezug auf Gerichte betrieben werden.

Der Ansatz des threaderstellers ist sehr trollig und brachte mir ein grinsen  ;D ;D find ich gut.

Nun, ich bin kürzlich auch mal wieder umgezogen, selbes Szenario wie auch die vor Jahre, gut 1-2 Wochen später wieder ein a4 Blatt Format Brief, wollte ihn über kochenden Wasser öffnen um ihn anschließend wieder schön verschließen zu können, nur ist er mir beim öffnen mit dem Messer gerissen, somit war er offen, Shit Happens, passiert :D was entdecke ich da, eine Einladung zum anmelden, sprich dieser Wisch der als erstes kommt. Naja, was soll ich noch sagen, innerhalb der oben genannten 7 Jahre gabs auch paar mal solche Momente das diese Briefe kamen, aber nach jedem Umzug (der tatsächlich geschehen ist) kam ein neues willkommensschreiben / begrüßungsschreiben. Ich habe jetzt noch nicht darauf geachtet bzw. geschaut ob die selbe beitragskundennummer drauf steht, bin mir aber sicher es sind unterschiedliche Nummern. Was sagt uns das??? Richtig ! Der Verein ist so dumm, dümmer geht's gar nicht. Ich hoffe an alle die hier fleißig am kämpfen sind, am grübeln "was mach ich nur - was mach ich nur" - ihr seit doch nicht auf den Kopf gefallen oder ? Seit kreativ, bewahrt einen kühlen Kopf und spart euch die Abgaben, Hungrige Kinder in Afrika oder Tiere in Not haben es deutlich mehr verdient als die aßgeier mit ihren glubschaugen.

An den aßgeierhaufen der das sicherlich liest, verschlüsselt eure verdummten Sender einfach und jeder ist glücklich

Schlusswort: klar habe ich mal drüber nach gedacht was wäre wenn. Wenn es mal soweit wäre, würde ich ins Ausland ziehen und da eine saftbar eröffnen, nur würde ich niemals nur einen Cent den Geiern gönnen

Good luck liebe Community
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Roggi am 19. Juni 2017, 12:52
Erstens: nicht jeder kann ständig umziehen.
Zweitens: dass man vor der Meinungsfreiheit flüchtet, ist absurd, aber wohl eher Nebeneffekt als Hauptgrund. Hauptgrund dürfte eher ein Jobwechsel sein.
Drittens: wenn das Gesetz nicht bekämpft wird, flüchten wir bald wirklich, um dem Zwangsbeitrag zu entgehen. Also kämpfen wir so gut es geht. Damit die Flucht vor den Schergen des BS bald ein Ende hat.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ulrikeegr am 12. Dezember 2017, 19:57
Hallo, ich habe paar Fragen,

ich bin 19 Jahre alt und wohne immer noch in der selben Wohnung, als ich noch 14 Jahre alt war. Aber mein Vater ist vor 1 Jahr ausgezogen. Wir beide hatten Hartz 4 in einer Bedarfsgemeinschaft.

Aber einen Brief hab ich noch nie erhalten von denen. Wenn der Meldedatenabgleich am 01.01.2018 kommt, werde ich sehr wahrscheinlich auch diesen Brief erhalten oder?

Andere Frage, müssen auch minderjährige die eine Wohnung haben auch den Runkfunkbeitrag zahlen?
Kriegt die Stelle auch unsere Geburtsdatums?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 12. Dezember 2017, 20:26
Zitat
Wenn der Meldedatenabgleich am 01.01.2018 kommt, wird Person A sehr wahrscheinlich auch diesen Brief erhalten oder?

Wahrscheinlich wird ein Brief früher oder später kommen, das hängt von der Verarbeitungsgeschwindigkeit ab und ob die Daten von Person A entsprechend übermittelt werden.
In den einzelnen Gesetzen gibt es Ausnahmen, z.B. werden in Sachsen keine Daten von Personen übermittelt, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. In anderen Bundesländern kann das entsprechend anders sein. Möglicherweise kann eine richtige vollständige Auskunftssperre z.B. wegen Verfolgung (Stalking etc.) dazu führen, dass gar keine Daten übermittelt werden.

Zitat
Andere Frage, müssen auch minderjährige die eine Wohnung haben auch den Runkfunkbeitrag zahlen?
Normaler weise nein, denn eine Zahlung ist erst ab Volljährigkeit vorgesehen
siehe

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber
(Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die
Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet,
die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
, jedoch kann trotzdem eine Forderung kommen, weil im Mietvertrag bei minderjährigen vielleicht eine weitere volljährige Person angegeben ist.

Zitat
Kriegt die Stelle auch unsere Geburtsdatums?
ja
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ulrikeegr am 13. Dezember 2017, 14:40
Müsste Person A dann ab 18 Jahre alt die Beiträge nachträglich zahlen?

Also kann die Stelle auch wissen, seit wann man an dieser Adresse gelebt hat?

Dann bekäme Person A ein sehr großer Betrag, sagen wir mal Person A ist 18 alt geworden am 01.2016.

Und wenn die am 01.01.2018 den Meldedatenabgleich zum zweiten mal machen. Und sagen wir mal noch im Januar 2018 es bearbeiten und der Brief würde ankommen.

Dann hätte man ja eine riesige Rechnung oder? 420€ (17,50 x 24 Monate)

Oder wie jetzt? Kommt schon die Vollstreckung oder wird man erst zum Zeitpunkt angemeldet und ab 01.2018 gilt es erst? Was könnte passieren gibt es diese Fälle schon?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 13. Dezember 2017, 16:20
Zitat
Also kann die Stelle auch wissen, seit wann man an dieser Adresse gelebt hat?
Fall 1
Mit einen weiteren einmaligen Datenabgleich ja, wenn beim EMA das Datum überhaupt bekannt ist und somit entsprechend mit geliefert wird.

Fall 2
Mit einem Umzug und damit vielleicht einer Ummeldung beim EMA werden die Daten durch das EMA unmittelbar weitergegeben. Dabei werden auch Daten zu älteren Wohnorten mit übermittelt, sofern diese dem EMA zu diesem Zeitpunkt bekannt sind.

-> Eine mögliche Lösung ist. Nur eine Neuanmeldung auszuführen als Zweitwohnsitz ohne Angabe des vorherigen Wohnorts. Dann Abmeldung am alten Wohnort ohne Angabe wohin. Dann Umwandlung Nebenwohnsitz in Hauptwohnsitz. Alles zeitlich getrennt voneinander.

Zitat
Und wenn die am 01.01.2018 den Meldedatenabgleich zum zweiten mal machen.
Nein der einmalige zweite Meldedatenabgleich wird erst irgendwas 05 sein. Jedoch werden die Daten wahrscheinlich zeitiger eingefroren.

Zitat
Und sagen wir mal noch im Januar 2018 es bearbeiten und der Brief würde ankommen.
So passiert das nicht.

Zitat
Dann hätte man ja eine riesige Rechnung oder? 420€ (17,50 x 24 Monate)
Es kann passieren, dass ein Lockangebot kommt. Ganz ohne Rechnung, sondern in der Art wir haben festgestellt, dass Sie .... verbunden mit einer Frage ob bereits bezahlt wird. Es kann sein dass dazu 1 bis 3 Briefe kommen. Erst wenn Person A nicht reagiert, z.B. mit Antwort oder der Brief wegen Unzustellbarkeit nicht zurück geht, dann folgt eine Direktanmeldung ohne rechtliche Grundlage für diesen Vorgang.

Erst nach diesem Vorgang kommt ein Bescheid mit Rechtsbelehrung.
So zumindest, wenn das bisherige Verfahren nicht abgeändert wird.

Zitat
Oder wie jetzt? Kommt schon die Vollstreckung oder wird man erst zum Zeitpunkt angemeldet und ab 01.2018 gilt es erst? Was könnte passieren gibt es diese Fälle schon?

Nein, zu einer Vollstreckung kommt es erst, wenn die Gegenseite der Ansicht ist, dass irgendwas rechtskräftig oder nicht mehr anfechtbar sei.

--> Deshalb ist die immer richtige Reaktion ein Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung auf Vollziehung wenn ein Brief mit Rechtsbelehrung kommt.


PersonX hat einen lesbaren verständlichen Text "Grundlegende Infos und Tipps zum Widerspruch" auf einem externen Angebot gefunden, welcher zur Orientierung geeignet sein kann.

Anbieter
https://www.widerspruch.org/impressum/ (https://www.widerspruch.org/impressum/)

Text auf
https://www.widerspruch.org/ (https://www.widerspruch.org/)

ab
Grundlegende Infos und Tipps zum Widerspruch

Das Muster unter
https://www.widerspruch.org/widerspruch-verwaltungsakt/ (https://www.widerspruch.org/widerspruch-verwaltungsakt/)
ist leider nicht vollständig, denn es fehlt der hier wichtige Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

siehe dazu
Schnelleinstieg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html)

 


 
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ulrikeegr am 13. Dezember 2017, 16:50
Zitat
Nein der einmalige zweite Meldedatenabgleich wird erst irgendwas 05 sein. Jedoch werden die Daten wahrscheinlich zeitiger eingefroren
Meinst du damit den Monat Mai (05) im Jahr 2018 oder am bzw gegen 05.01.2018?

Eingefroren wie meinst du das?

Zitat
Fall 1
Mit einen weiteren einmaligen Datenabgleich ja, wenn beim EMA das Datum überhaupt bekannt ist und somit entsprechend mit geliefert wird.

Fall 2
Mit einem Umzug und damit vielleicht einer Ummeldung beim EMA werden die Daten durch das EMA unmittelbar weitergegeben. Dabei werden auch Daten zu älteren Wohnorten mit übermittelt, sofern diese dem EMA zu diesem Zeitpunkt bekannt sind.

-> Eine mögliche Lösung ist. Nur eine Neuanmeldung auszuführen als Zweitwohnsitz ohne Angabe des vorherigen Wohnorts. Dann Abmeldung am alten Wohnort ohne Angabe wohin. Dann Umwandlung Nebenwohnsitz in Hauptwohnsitz. Alles zeitlich getrennt voneinander.
Fall 1:
Wenn die Datum nicht haben, nutzen die aktuelle Datum, wo die abgefragt haben und fordern auch erst ab hier die kosten, richtig?

-> Das klingt ja gut, aber erlaubt das Einwohnermeldeamt diesen Vorgang? Ich meine wenn Person A dort auftaucht und gibt eine zweite Adresse an für den nebenwohnsitz, dann braucht man doch mietvertrag oder? bzw man hat dort wirklich eine wohnung.

sagen wir mal man hat es geschafft, dann kommt man nach 2 wochen wieder und meldet den hauptwohnsitz ab. wird man dann nicht gefragt, was der aktuelle wohnsitz ist oder geben die damit zufrieden dass man ja schon nebenwohnsitz hat?

dann nach 6 monaten oder soll man noch länger warten? dann den nebenwohnsitz zum hauptwohnsitz machen und schon ist dass die aktuelle adresse mit keiner vergangenheit, ja?

sorry für die vielen fragen, mache es zum ersten mal.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 13. Dezember 2017, 17:24
Zitat
Meinst du damit den Monat Mai (05) im Jahr 2018 oder am bzw gegen 05.01.2018?
Monat Mai

Zitat
Eingefroren wie meinst du das?
Die Datensätze werden zu einem Stichtag gezogen und an einem anderen Datum übermittelt oder abgeholt bzw. abgerufen. Eingefroren meint die Sicherung eines Datensatzes zu einem Stichtag.
Änderungen nach diesem Datum aber vor dem Datum der Übermittlung oder dem Abruf oder der Abholung werden dann nicht mit übertragen.

Zitat
Fall 1:
Wenn die Datum nicht haben, nutzen die aktuelle Datum, wo die abgefragt haben und fordern auch erst ab hier die kosten, richtig?
Das kann ich nicht beantworten, bzw. muss ich es so beantworten, nein -> es wird dann sicherlich das Datum offenbleiben und die LRA wird bei Person A nachfragen.

Zitat
-> Das klingt ja gut, aber erlaubt das Einwohnermeldeamt diesen Vorgang? Ich meine wenn Person A dort auftaucht und gibt eine zweite Adresse an für den nebenwohnsitz, dann braucht man doch mietvertrag oder? bzw man hat dort wirklich eine wohnung.

Nein es wird kein Mietvertrag bei der Anmeldung benötig.
Es reicht ein Nachweis eines Vermieters, dass eine Person A dort wohnt.

Ein Gedanke dazu:
-Jedoch gibt es nach bisherigem Wissensstand keine Prüfung wer überhaupt der Vermieter von einer Wohnung ist. So gesehen kann sich jeder für jeden einen "Zettel"Nachweis ausstellen, auch wenn dieser eine bestimmt Form haben muss, denn dann ist dazu nur ein Muster zu suchen.--

Zitat
sagen wir mal man hat es geschafft, dann kommt man nach 2 wochen wieder und meldet den hauptwohnsitz ab. wird man dann nicht gefragt, was der aktuelle wohnsitz ist oder geben die damit zufrieden dass man ja schon nebenwohnsitz hat?

Ja, wird bestimmt gefragt, aber es reicht z.B. die Angabe EU-Ausland.

Zitat
dann nach 6 monaten oder soll man noch länger warten? dann den nebenwohnsitz zum hauptwohnsitz machen und schon ist dass die aktuelle adresse mit keiner vergangenheit, ja?

Mann kann es auch anders herum machen, gleich bei der Anmeldung den "neuen" Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden ohne dabei zu erklären wo der "alte" Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz ist.
Beim "alten" Hauptwohnsitz wird nur eine Änderung getätigt, dass dieser nun mehr ein Nebenwohnsitz ist. Wo der "neue" Hauptwohnsitz ist gibt man auch dort nicht an.
Ob es 6 Monate sein müssen ist nicht bekannt.

Wichtig das hilft nicht, dass das EMA keine Daten überträgt, sondern maximal, dass eine Verkettung der Daten beim EMA nicht erfolgt. Somit keine verketteten Daten zu einer LRA übermittelt werden.

Es folgt an den "neuen" Hauptwohnsitz Briefe mit der Bitte zur Zahlung/Anmeldung etc.

Der Abstand in einem fiktiven Fall könnte zwischen Anmeldung eines "neuen" Hauptwohnsitz bis zur Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz in etwa 9 Monate gewesen sein.
Eine Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz könnte dabei zu einem zurückliegenden Datum erfolgt sein.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ulrikeegr am 13. Dezember 2017, 19:57
Ich habe gedacht die machen den Meldedatenabgleich im Januar 2018. Aber wenn es erst Mai 2018 kommt (hast du link, wo es so sein sollte) hat man noch bisschen Zeit zu überlegen.

Hoffe bis dahin ist der Rundfunkbeitrag in der Schweiz abgeschafft, hab mal gelesen März 2018 wird dort abgestimmt. Und das mit der EU Prüfung, ob der deutsche Rundfunkbeitrag hier vereinbar ist.

Zitat
Ja, wird bestimmt gefragt, aber es reicht z.B. die Angabe EU-Ausland.
Das ist ja cool. Mein Hauptwohnsitz ist EU-Ausland und die Einwohnermeldeamt kann nichts machen und erfahren auch keine Adresse, wo es im Ausland sein sollte. Also müsste dann auf dem Formular (Meldeschein) Hauptwohnsitz "EU-Ausland" stehen, also genau dieses Wort.

Der Nebenwohnsitz bleibt ja, also müssen die es so akzeptieren. Dann 6 Monate später oder 9 Monate später, leider kann man es nicht so genau wissen, kommt man wieder zurück und der Nebenwohnsitz wechselt zu Hauptwohnsitz. Das mit dem EU-Ausland würde automatisch verschwinden.

Zitat

Mann kann es auch anders herum machen, gleich bei der Anmeldung den "neuen" Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden ohne dabei zu erklären wo der "alte" Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz ist.
Beim "alten" Hauptwohnsitz wird nur eine Änderung getätigt, dass dieser nun mehr ein Nebenwohnsitz ist. Wo der "neue" Hauptwohnsitz ist gibt man auch dort nicht an.
Ob es 6 Monate sein müssen ist nicht bekannt.

Wichtig das hilft nicht, dass das EMA keine Daten überträgt, sondern maximal, dass eine Verkettung der Daten beim EMA nicht erfolgt. Somit keine verketteten Daten zu einer LRA übermittelt werden.

Es folgt an den "neuen" Hauptwohnsitz Briefe mit der Bitte zur Zahlung/Anmeldung etc.

Der Abstand in einem fiktiven Fall könnte zwischen Anmeldung eines "neuen" Hauptwohnsitz bis zur Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz in etwa 9 Monate gewesen sein.
Eine Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz könnte dabei zu einem zurückliegenden Datum erfolgt sein.

Ok hier muss ich nochmal nachfragen, irgendwie zu viel Mathematik, also es fühlt sich so an.

Hier meinten sie man kann es auch komplett anders machen.

1. Aktuell wohnt Person A noch in der selben Wohnung schon seit sie 14 Jahre alt war.
Weil Mai.2018 der Abgleich kommt muss man schon heute, was tun.
2. Das heißt man sucht sich irgendeine Adresse in dieser Stadt aus z.b wo viele Menschen leben "Hochhaus"
3. Man geht zur EMA und meldet seinen Hauptwohnsitz an dieser Adresse an:
- man muss natürlich so Vermieter Papier dabei haben, dass diese Wohnung auch mir gehört, deshalb Muster laden findet man meistens auf der Seite der Stadt
- und man kann es selber ausfüllen, einfach fiktiven Vermieter Name ausdenken, z.b Thomas Müller, dann irgendeine Adresse in Deutschland nehmen, also wo der Vermieter wohnt oder man nimmt die selbe Adresse vom "Hochhaus"

Wenn fertig ist, dann explizit Hauptwohnsitz sagen, damit der EMA Mitarbeiter nicht denkt es sei ein Umzug.
Die alte Wohnung, wo Person A mit 14 Jahre alt dort wohnte, wird automatisch zu Nebenwohnsitz umgewandelt.
4. Weil man einen neuen Hauptwohnsitz hat wird automatisch ca 2 Wochen oder 1 Monat später nach dem Punkt 3 Vorgang, ein Willkommen Anmeldung Brief der GEZ Stelle an der neuen Adresse geschickt oder? Aber weil man im Hochhaus nicht wohnt, wird man den Brief nie erhalten. Der Brief wird zurückgeschickt oder liegt irgendwo im Briefkasten vom Hochhaus. Was in der nächsten Zeit hier passieren könnte weiß wohl keiner
5. 6 Monate später bzw 9 Monate später ist vergangen seid Punkt 3 hier. Man geht nochmal zur EMA und meldet den Nebenwohnsitz ab.
6. Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 13. Dezember 2017, 22:44
Im Prinzip schon.

Leider führt das insgesamt beschriebene Vorgehen noch nicht abschließend zum Ziel, dass habe ich leider erst vor ca. 30 Minuten beiläufig erfahren. Aus irgendeinem Grund wurde an die jetzt fiktiv neue Adresse eine Verbindung zu einer älteren Forderung hergestellt oder aber eine Forderung für einen zurück liegenden Zeitraum in einer Kontoinformation angegeben. Genau kann das aktuell noch nicht beurteilt werden, weil das Schreiben mir nicht vorliegt und die Information nur fernmündlich erfolgte.

Das kann minimal zwei Ursachen haben. Das EMA hat eine Abmeldung zur LRA gemeldet oder aber es gab einige Versuche der Adressermittlung weil Post nicht mehr an der alten Adresse zugestellt werden konnte.

Wahrscheinlich muss zwischen der neuen Hauptadresse noch wohnen auf der Straße dazu kommen.

Gegebenenfalls erfolgte ein manuelles Verfahren zum Abgleich über das Geburtsdatum, Titel und seltenen Namen. Ohne Einblick in irgend eine Akte wird das jedoch nicht in Erfahrung zu bringen sein.
Jedoch wird ausgeschlossen dass es an der Information liegt, dass an der neuen Adresse bereits bezahlt wird.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Darwin am 10. März 2018, 10:51
Das haut insofern nicht hin, da der gesamte Haushalt umzieht, also auch Müll,Wasser/ Abwasser, Post (außer GEZ), Strom und, und, und... da kommt dann ein echtes Paket auf einen zu... ;) ;) ;)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 13. März 2018, 20:31
Aufgrund des
Zweiten einmaligen Meldedatenabgleiches 2018
wird uns Umzugsmeldern leider wohl wieder Post an die "ehemalige" Adresse gesendet werden.

Die Meldedaten bekommt der "Beitragsservice"
lt. Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten
leider schon zw. Mai und Juli dieses Jahr!
Quelle:
( https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip )

Ein paar Monate ist zwar noch Zeit, aber es kann sicher nicht verkehrt sein, schon ein bisschen im Voraus zu planen.
Ergo:
Wichtige Hinweise zur Umzugsmeldetaktik nehme ich ab dem nächsten Beitrag selbstverständlich gerne wieder entgegen.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: krueger48fg am 15. März 2018, 22:19
Kann einer für neue User hier aktuelle Daten schreiben, was man genau vorbereiten soll?

Wo kann man denn erfahren, für welches Bundesland wann genau diesen 2 Meldedatenabgleich durchgeführt wird?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 16. März 2018, 08:52
Kann einer für neue User hier aktuelle Daten schreiben, was man genau vorbereiten soll?

Die online-Umzugstaktik
"neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
haben wir bisher folgendermaßen gehandhabt:

Es muss, um die jeweilige Anstalt abzuschütteln, so gemacht werden,
dass die "neue" Adresse in einem anderen Anstaltsbereich liegt….

RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay.

….. Formular ……… :

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html

Wo kann man denn erfahren, für welches Bundesland wann genau dieser 2. Meldedatenabgleich durchgeführt wird?

Unter
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip
müssten Dateien in .pdf-Format angezeigt werden.
Unter den Bundesländer-Abkürzungen wie BB, BRL, BW, ... usw. stehen dann die regionalen Liefer-Daten.


______
Hinweis:
Persönl. bin ich z. Zt. aber unsicher, wie die Taktik heutzutage funktionieren würde.
Es gibt ja immer wieder Veränderungen seitens der Anstalten, möglichen Tricks entgegenzuwirken.
Bspw. gibt es möglw. eine weitere Neuerung, die die Umzugsmeldetaktik beeinflussen könnte ( ? )

Ein Mitstreiter hat in einer PN etwas dazu geschrieben.
Zitat:
"Der Aufdruck "Nicht nachsenden! Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!" fehlt seit 2017 bei den an mich adressierten Schreiben des BS. Eine neue Taktik, Rückläufer zu vermeiden und um die Zugangsfiktion sogar bei falsch adressierten Briefen anwenden zu können?"

Diese und vielleicht auch andere Veränderungen müssen wir natürlich berücksichtigen,
bevor wir die Umzugsmeldetaktik weiter als eine temporäre Alternativlösung ansehen können.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ErikHieb87 am 05. April 2018, 20:27
Gibt es hier schon neue Fälle? Wurde schon jemand wieder gefunden durch den Abgleich?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 06. April 2018, 10:07
Wurde schon jemand wieder gefunden durch den Abgleich?

Nein, das wird wohl noch einige Wochen bis Monate dauern, bevor wir Umzugsmelder wieder Post kriegen.
Die Meldedaten bekommt der Beitragsservice zw. Mai und Juli dieses Jahr.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: dgmx am 01. Mai 2018, 21:01
Was genau droht der Person M durch den erneuten Meldedatenabgleich bzw. müsste hier vorsorglich ein Umzug oder eine Ummeldung stattfinden?

Die Vorgeschichte ist folgende:

Person M ist zum 01.04.2013 von den Eltern in eine eigene Wohnung gezogen und hat sich ordnungsgemäß umgemeldet.
Somit müsste die Person M doch bereits beim allerersten Meldedatenabgleich dabei gewesen sein, oder nicht?

Person M hat dann insgesamt drei freundliche Briefe vom Rundfunkbeitragsservice erhalten die allesamt ignoriert wurden. Danach ist nie wieder etwas gekommen.

Wäre es klug, wenn Person M sich noch diese Woche, sprich vor dem 6.5., wieder zurück zu den Eltern ummelden würde? Oder würde das ganze keinen Unterschied machen? Was würdet ihr Person M raten?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Mai 2018, 23:39
Wäre es klug, wenn Person M sich noch diese Woche, sprich vor dem 6.5., wieder zurück zu den Eltern ummelden würde?

Dann kommen die Beitrags-Briefe ja bei M´s Eltern an.
Ob sich M dafür wirklich den Aufwand/Ummeldestress antun will?

Vielleicht gibt es doch noch günstigere Alternativen.

Z. Bsp. die konsequente Retourentaktik
1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6146.msg47589.html#msg47589

Oder die hier behandelte Umzugsmeldetaktik mit "neuer" Adresse - siehe weiter oben in hiessigem Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg112236.html#msg112236

Vielleicht gibt es in den Tiefen des Forums ja aber auch noch andere Ideen, die besser passen.

Ein paar Tage ist ja noch Zeit.
Ich weiß, es ist immer so leicht daher gesagt. M sollte sich das ruhig in Ruhe überlegen,
wie es am passendsten hinzubekommen wäre.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 02. Mai 2018, 09:02
Bereits die erste Anmeldung beim EMA löst die Post aus. Deshalb ist die Frage nach einer weiteren Ummeldung zweckfrei, weil bereits Daten übertragen wurden. Person A ist damit im System und wird für diese Anschrift "Wohnung" weiter angeschrieben. Bis zum 5.5. bliebe die Möglichkeit der Abmeldung, so dass bei der Übertragung kein Datensatz übermittelt wird, aber das ändert nichts Person A wird dennoch Post an diese Anschrift "Wohnung" bekommen. Das passiert auch, wenn Person A sich zurück zu den Eltern meldet. Bei der Anmeldung zurück zu den Eltern als Hauptwohnsitz, denkt der BS das Person A an der alten Adresse noch eine Wohnung hat und versucht dafür Geld zu erheben. Das bedeutet, dass der BS Briefe senden wird. Wenn diese nicht zurück gehen, dann geht der BS davon aus, dass diese wohl ankommen und sendet dann einen Bescheid, ab dem ist im Forum alles beschrieben. Eine Ummeldung bringt nur Vorteile, wenn keine Hauptwohnung vorhanden ist, sprich, wenn man sich abmeldet oder wenn bereits in allen Wohnungen wo man sich anmeldet bereits bezahlt wird. Als günstig könnte sich daher erweisen am 7.5.18 umzuziehen. Dann sind die Daten vom 6.5.18 bereits wertlos.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: dgmx am 02. Mai 2018, 14:06
Danke für euere Antworten.

M wundert sich ja eh das außer den 3. Briefen nie wieder was kam. Eigentlich hätte doch schon damals ein Bescheid erlassen werden können etc pp.....
Könnte das daran liegen das M in einem Haus mit mehreren Wohnungen wohnt?

Wenn M sich nun zu de Eltern ummelden würde, diese Zahlen ja an den Beitragsservice, dann gäbe es das problem das man M unterstellen würde das er dort einen eigene Haushalt unterhält vermute ich? Außerdem müsste M dann immer noch für die Zeit von 2013 bis zu Ummeldung nachträglich zahlen.

Vielleicht ist es am Besten wenn M doch erst mal gar nichts tut und die Füße stillhält.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Markus KA am 02. Mai 2018, 14:38
Wenn M sich nun zu de Eltern ummelden würde, diese Zahlen ja an den Beitragsservice, dann gäbe es das problem das man M unterstellen würde das er dort einen eigene Haushalt unterhält vermute ich?

Wenn Person M in einem fiktiven Fall bei den Eltern oder einer WG wohnt, bei der eine Person X bereits Rundfunkzwangsbeitrag bezahlt, und ein Schreiben vom Beitragsservice erhält, sollte/kann die Beitragsnummer der bereits zahlenden Person X angegeben werden.

Solange Person M und die bereits zahlende Person X die selbe Adresse haben, sollten keine weiteren Unterstellungen von Seiten des Beitragsservice oder der öffentlich-rechtlichen Gefängnisrundfunk erfolgen.

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: dgmx am 02. Mai 2018, 18:47
Vielen Dank!

Nun muss sich also überlegen ob er sich vor dem 06.05. noch ummelden und so wieder offiziell bei den Eltern wohnt oder ob er das nicht macht und die Schreiben ggf. ignoriert, zurück sendet etc.

Was wäre eure bevorzugte Wahl?

Angenommen M müsste den Rundfunkbeitrag seit 2013 nachbezahlen, käme M dann mit einem Umzug zumindest um weitere Zahlung herum oder gäbe es dann keine Chance mehr?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Markus KA am 02. Mai 2018, 19:05
Was wäre eure bevorzugte Wahl?
Auf diese Frage gibt es hier im Forum nur eine Antwort - GEZ-BOYKOTT!  8)

Das Forum rät davon ab Bescheide zu ignorieren.
Eine Zahlungsforderung für 2013 ist realtiv unwahrscheinlich, da nach 3 Jahren die Verjährung eintritt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: dgmx am 02. Mai 2018, 19:47
Person M will ja nichts ignorieren aber auch nicht zahlen.

Person M ist aber weiterhin unschlüssig ob eine Ummeldung, noch in dieser Woche, nun Sinnvoll ist oder eben nicht.

Oder soll Person M erstmal den Meldedatenabgleich abwarten und sich erst danach ggf. Ummelden.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: GEZkegel am 02. Mai 2018, 21:11
Zitat
Person M ist aber weiterhin unschlüssig

Eine Person M sollte sich nicht den Kopf zerbrechen. Post vom BS wird kommen. Aber wohl eher später.

Person M könnte sich zurücklehnen und der Dinge harren.
Bis jetzt ist kein Fall bekannt, in dem eine LRA ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtanmeldung angestrebt hat.

Auf einen Festsetzungsbescheid könnte eine Person M mit Widerspruch reagieren. Bis dahin kommen mindestens 3 InfoSchreiben (inkl der Direktanmeldung).  Diese dürfen ignoriert werden. 

Eine Auskunftssperre nach BMG §51 hilft gegen die Weitergabe der Daten nach einem Umzug.
Gegen den einmaligen (erneuten) Meldedatenabgleich ist sie nicht wirksam.
Ein Umzug (oder mehrere) über mindestens 2 Bundesländer mit verschiedenen LRAs verhindert das Prozedere von ungewollter
Brieffreundschaft um mehrere Monate.

In 2 Wochen finden die Verhandlungen vorm BVerfG statt.
Die Entscheidung dazu sollte bis Spätsommer kommen und Gewissheit bringen, wohin die Reise geht.

Eine Person könnte sich jetzt schon mal überlegen, ob sie überhaupt Rundfunkempfangsgeräte besitzt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Capitano123 am 06. Juni 2018, 22:20
Hallo Nogez,
tolle Idee, gefällt mir prima :-)

Aber prüfen diese Straßenräuber nicht beim Einwohnermeldeamt nach ob man umgemeldet ist?

Grüße



Hallo Mitstreiter;

Ich schmöker immer mal wieder in diesem Forum, und bewunder den Aufwand und die Energie welche manche für den Kampf mit  unserer staatlichen Propagandamaschinerie aufwenden.
Deshalb möcht Ich jetzt auch mal kundtun, wie einfach es eigentlich gehen kann sich vor dieser Zwangsabgabe zu schützen.

Ich bin inzwischen Mitte 40 und hab in meinem Leben noch nie diese Propagandasteuer bezahlt.
Die Achillesferse dieses Staatsapparates ist nämlich, daß es sich um Landesrundfunkanstalten handelt; sprich jedes Bundesland in unserer föderalen Republik kocht sich sein eigenes mediales Süppchen.
Und das kann man sich ganz einfach zunutze machen, denn der Datenaustausch zwischen diesen Landesanstalten ist genauso gut wie ihr Programm.

Wenn Ich also mal ein Schreiben dieses Vereins erhalte, (ist mir so 5 - 6 mal passiert in meinem Leben); öffne Ich dieses, und gehe dann im Internet auf die offizielle Seite des Beitragsservice.
Nun suche Ich mir die online-Umzugsmeldung raus, verwende die im Schreiben genannte Beitragsnummer und eine existierende postalische Anschrift in einem anderen Bundesland (wichtig!), fülle das ganze Formular aus, schicke es online ab und gut is.
Und schon hat man wieder 4 - 6 Jahre Ruhe.
Das ist ja das schöne an diesem bürokratischen Monster; immer schön auf dicke Hose machen, aber die linke Hand weiß nicht was die rechte macht.

Ich weiß jetzt wird die Frage auftauchen legal/illegal, falsche Adressangabe strafbar usw........;
aber hey so what; wenns denen nicht passt solln sie mir halt die ÖR-Sender sperren HAHA, guck Ich sowieso nie.
Also warum soll Ich für etwas bezahlen, was Ich weder bestellt, benutzt oder konsumiert habe.


Vielleicht konnte Ich dem einen oder anderen helfen;
(wenn das viele machen würden, bräche die gesamte Adresskartei dieser Behörde zusammen)
 

Never give up ;)

nogez33
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Winterurlauber am 07. Juni 2018, 09:36
Wenn du dich in Bayern ummeldest bzw. neu beim Einwohnermeldeamt anmeldest bekommst du umgehend automatisch Post von dem Verein der  Volksverdunmmung.
Das geht vollautomatisch im Gegensatz zur Abmeldung. Die musst du schrifftlich verschicken sonnst zahlst du weiterhin auch für die alte Adresse. Ging mir so.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Juni 2018, 13:56
Aber prüfen diese Straßenräuber nicht beim Einwohnermeldeamt nach ob man umgemeldet ist?

Nur bei den "einmaligen" Meldedatenabgleichen 2013 und 2018 bekamen sie,
sowie
bei allen melderechtlich regulär gemeldeten Umzügen bekommen sie jeweils
Einwohnermeldeamt-Informationen.


Aber,
bei unseren "Umzugsmeldungen i. e. anderen Anstaltsbereich"
gibt ausschließlich nur die vorherige Anstalt die "neue Adresse" -> dann an die andere, übernehmende Anstalt weiter.

Und das ist der Angriffspunkt von Ideengeber nogez33:
Und das kann man sich ganz einfach zunutze machen, denn der Datenaustausch zwischen diesen Landesanstalten ist genauso gut wie ihr Programm.

Deren regulärer Anstalts-Datenaustausch ist normalerweise dermaßen schlecht,
dass sie die "Umzugsmeldetaktik i. e. anderen Anstaltsbereich" anscheinend einfach nicht vernünftig nachvollziehen können.
Sie bleiben -jedenfalls in den meisten Fällen- an der "neuen", unbrauchbaren Adresse hängen.

Wenn von unseren teilnehmenden Mitstreitern hier weiterhin keine gegenteiligen Berichte kommen,
scheint die "Umzugsmeldungs-/Anstaltswechsel"-Taktik wohl weiter gut zu laufen.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: drboe am 07. Juni 2018, 15:41
Deren regulärer Anstalts-Datenaustausch ist normalerweise dermaßen schlecht,
dass sie die "Umzugsmeldetaktik i. e. anderen Anstaltsbereich" anscheinend einfach nicht vernünftig nachvollziehen können.
Sie bleiben -jedenfalls in den meisten Fällen- an der "neuen", unbrauchbaren Adresse hängen.

Das hat, wenn es so sein sollte, sicher nichts mit einem Anstalts-Datenaustausch zu tun. Einen solchen gibt es nämlich m. E. gar nicht. Man meldet sich nicht bei einer LRA an, sondern beim BS. Und nicht die LRAn erhalten die Daten der Meldeämter, sondern der BS. Eine Ummeldung wird mit einem Formular des BS durchgeführt. Damit erhält immer eine zentrale Stelle alle für Zahlungen relevanten Daten. Ich wette, dass die Daten beim BS nicht auf 16 Server verteilt werden von denen jeder einem Bundesland zugeordnet ist. Und damit sind Spekulationen über mögliche Schwächen eines Anstalts-Datenaustausches mehr als fragwürdig.

Die "Umzugstaktik" hat m. E. grundsätzlich ziemliche Schwächen. Der erneute Meldedatenabgleich dürfte der Todesstoß für diese Methode sein. Der BS hat zum Stichtag 06.05.2018 die Daten von ca. 70 Mio Bürgern ab 18 Jahre erhalten bzw. erhält die kurzfristig. Meldet man sich erst jetzt um, so wird man erst nach einiger Zeit gemahnt werden, dass dann vermutlich an die "neue" aber falsche Adresse. Da ja, wie man hier lesen kann, der Betreffende aber weiter an der alten Adresse erreichbar ist, über die der BS nicht nur auf Grund des aktuellen Abgleichs Kenntnis hat, dürfte der die nächste Mahnung an die korrekte Adresse senden, denn die hat er noch. Nun kann es ja sein, dass der Brief dann ungeöffnet zurück geht, der BS dann womöglich davon ausgeht, dass die Adressinformation insgesamt falsch ist. Wird er sie deshalb löschen? Besser nicht! - Also ich würde es nicht tun!

Wenn von der "neuen Adresse" nie eine Meldebestätigung seitens des Amtes kommt, so ist die Adressänderung unbestätigt. Das ist bei nur behaupteten "Umzügen" stets der Fall. Da das Meldeamt die Daten haben und an den BS weiter geben müsste, kann man daraus schon den fiktiven Umzug erkennen. Der BS verfügt aber nicht nur über den aktuellen Wohnsitz, sondern auch die vorherige Adresse. Ist die beim nächsten Abgleich - der kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, bzw. ist mit dem Abgleich 2018 schon erfolgt - ermittelte Adresse identisch mit der früheren, so hat man einen Zahlungsverweigerer identifiziert. Für die. die schon 2013 an der gleichen Adresse wohnten, und die jetzt, nach behauptetem Umzug, immer noch da wohnen, ist das bereits mit den Meldedaten von 2018 klar. Einigen davon wird man ggf. exemplarisch die Hammelbeine langziehen und natürlich für den gesamten Zeitraum vollstrecken. Das sollte, entsprechende Publikation vorausgesetzt, dazu führen, dass der Rest fast freiwillig löhnt. Die Software-technische Umsetzung der Identifikation entsprechender Kandidaten ist jedenfalls kein Problem.

Zieht man nach einem Scheinumzug aber tatsächlich irgendwann um, wohnt also nicht mehr in der gleichen Wohnung, so meldet das die Meldebehörde unmittelbar dem BS. Dann fällt man auch auf, denn die Meldebehörde übermittelt damit auch den vorherigen Wohnsitz. Untertauchen nur wegen des ÖRR? Eher nicht empfehlenswert.

Ich war schon immer der Ansicht, dass man besser mit offenem Visier gegen diesen verflixten"Beitrag"kämpft.

M. Boettcher
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Capitano123 am 07. Juni 2018, 19:50
Nur mal so ein Gedankengang..
ANGENOMMEN man heißt Klaus Müller und man würde dem Beitragsservice die Adresse eines anderen Klaus Müller (davon gibts in D sicher 500 Stück) mitteilen. Dann wären die wohl ziemlich verwirrt. Denn Klaus Müller nr 2 kann ja (wahrscheinlich) belegen, dass er brav zahlt.
Würde ich aber nicht machen wollen da ich meinem Namensdouble dann Ärger bescheren würde was ich natürlich nicht möchte. Der kann ja nix dafür:-)
War aber nur mal so ein Gedanke  ::)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Juni 2018, 20:12
Genau,
an der "neuen" Adresse im anderen Anstaltsgebiet sollte selbstverständlich kein gleicher Name vorhanden sein.
Versteht sich.

Anstalt und Beitragss. sollen die "Umzugs"-meldene Person ja nicht mehr auffinden.
Dafür müssen sie ihre Post ja als "Nicht zustellbar" zurückbekommen.

(Die "neue" Adresse muss ja nicht unbedingt eine Hochhaus-Adresse mit vielen gängigen Namen sein.

Eine übersichtlichere Adresse tut es natürlich auch. Solange es dort mehrere Briefkästen mit nicht-kompatiblen Namen gibt, wird die Post dann auf Rücktour gehen müssen.)

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 09. Juli 2018, 09:28
Wurde schon jemand wieder gefunden durch den Abgleich?

Info.
Nun haben sie angekündigt, dass der Beitragss. wahrsch. ab Juli 2018 damit beginnen wird, erste neue Post zu versenden.

( Quelle: -Fragen und Antworten zum Meldedatenabgleich 2018-
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html )

Zitat
Die ersten Schreiben werden vom Beitrags­s. voraussicht­lich im Juli 2018 versendet.

Markus

Edit "Markus KA":
Hierzu auch:
Zweiter Meldedatenabgleich Fragebogen erhalten, was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg176310.html#msg176310 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg176310.html#msg176310)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Scoreman am 13. Juli 2018, 09:06
Moin zusammen.

Die Mafia hat mich nun auch gefunden.
Brief trägt das Datum v. 10. Juli 2018.

Zitat: "Der Anlass dieses Schreibens ist, dass unter der oben angegebenen Adresse keine Wohnung auf Ihren Namen bei uns angemeldet ist."

"Gemäß §14 Abs. 9a Mafiavertrag.... Abgleich der Adressdaten mit den Einwohnermeldeämtern"
Soviel dann auch zum Datenschutz...

Was am besten tun ?
Am besten wäre ne Sterbeurkunde schicken, dann lassen die einen bestimmt in Ruhe xD

Edit "Markus KA":
Zu diesem speziellen Thema "Anmeldung, Fragebogen, Antwortbogen, Zwangsanmeldung auch beachten :

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html)

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417)

Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg176310.html#msg176310 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg176310.html#msg176310)

Erste Brief - Fragebogen - welche vorgehensweise?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4438.msg30222.html#msg30222 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4438.msg30222.html#msg30222)

Heute kam der erste Brief von der GEZ
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.msg32672.html#msg32672 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.msg32672.html#msg32672)

Antwortbogen zurückschicken - ja oder nein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5699.msg44381.html#msg44381 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5699.msg44381.html#msg44381)

Auch das erste Schreiben bekommen :-(
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5698.msg44380.html#msg44380 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5698.msg44380.html#msg44380)

Mein erstes mal mit dem Beitragsservice / Frage zum Verfahren bei WG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5540.msg42781.html#msg42781 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5540.msg42781.html#msg42781)

Beitragsservice...der erste Kontakt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21881.msg139755.html#msg139755 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21881.msg139755.html#msg139755)

Der Kampf beginnt.. von Anfang bis Ende (positiv oder negativ) (Beginn 15.09.16)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20218.msg130585.html#msg130585 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20218.msg130585.html#msg130585)

Bitte auch die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: NurDurchRaub am 13. Juli 2018, 09:54
moin moin,

>>keine Wohnung auf Ihren Namen

Quark.
Nach meinem Umzug wurde die Nummer nicht verändert.
Damit gibt es für mich keinen ersichtlichen Bezug einer Wohnung zu einer Person.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Scoreman am 13. Juli 2018, 10:04
ich muss vielleicht dazu sagen, ich zahle bisher nicht. Weil ich angeben konnte, bei meiner Mutter zu wohnen und  in deren Datenbank stand meine Mutter auch noch als Beitragszahlerin unter meiner Adresse drin.
Diese hat sich aber jetzt kürzlich umgemeldet und zack, erhalte ich den Brief.

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: noGez99 am 13. Juli 2018, 10:16
Brief zurückschicken?
Ist man verpflichtet ist Werbebriefe von einem nicht rechtsfähigen Etwas anzunehmen?

PS: Siehe
Post von ARD-ZDF-GEZ ungeöffnet zurücksenden - "funktioniert" das?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26500.msg166681.html#msg166681

Ich denke in der "Klärungsphase" ist das noch problemlos, wenn Bescheide kommen und die Retoursendung verloren geht kommt die ungemütliche ZV, sie Link
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 13. Juli 2018, 11:34
Falls es Freiwillige gibt, die sich für die Umzugsmeldung als Versuchskaninchen
zur Verfügung stellen würden:

Zitat
Die online-Umzugstaktik
"neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
hatten wir bisher folgendermaßen gehandhabt:

Es muss, um die jeweilige Anstalt abzuschütteln, so gemacht werden,
dass die "neue" Adresse in einem anderen Anstaltsbereich liegt….

RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay.

….. Formular ……… :

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html


Dabei ist es wichtig, falls es -wider Erwarten- doch nicht funktionieren sollte,
Bescheid zu sagen, damit versucht werden kann, zu analysieren, woran es lag.

Selbstverständlich -da spreche ich sicher für alle- wird das hoffentlich nicht passieren
und die Umzugsmeldetaktik läuft so gut wie früher.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: drboe am 13. Juli 2018, 11:46
Zitat: "Der Anlass dieses Schreibens ist, dass unter der oben angegebenen Adresse keine Wohnung auf Ihren Namen bei uns angemeldet ist."

Ja und? Der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt das wie folgt:

Zitat
Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass für ca. 30 Mio Menschen in der Republik beim BS keine Wohnung auf einen Beitragsschuldner angemeldet ist, da der BS diese Daten, selbst dann, wenn er sie 2013 oder später einmal erhalten hat, dann gelöscht hat, wenn er darüber informiert wurde, dass für die Wohnung schon bezahlt wird. Wenn man Daten löscht, nachdem man den Zusammenhang ermittelt hat, verliert man diese Information. Das fällt dem BS beim nächsten Abgleich natürlich auf die Füsse. Bliebe das Schreiben nun aus, so wäre das ein Hinweis darauf, dass die Daten gar nicht gelöscht werden. Ich behaupte, dass die Daten nicht gelöscht werden bzw. mindestens Teile davon (z. B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort) in den Datensatz des Zahlers übernommen werden. Prüfen kann das keiner, da der ÖRR der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes faktisch entzogen ist.

Nach §8 (3) des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertzrags gilt übrigens:

Zitat
Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

Es muss sich also nur einer anmelden, da die Zahl der in einer Wohnung lebenden am "Beitrag" rein gar nichts ändert. Wobei schon das merkwürdig ist, denn immerhin löst ja die Wohnung die Zahlungspflicht aus. Der BS müsste also wissen, für welche Wohnungen er kassieren kann und bei wem. Weiß er aber nicht! Ich sehe keine Grundlage dafür, dem BS mitzuteilen, mit wem ich zusammen lebe. Zudem gilt noch Folgendes:

Zitat
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Absatz 4 genannten Daten verlangen. ...

Die Existenz eines Bürgers und/oder die Tatsache, dass dieser an einem Wohnort gemeldet ist, führt m. E. nicht dazu, dass tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind, dass die "Rundfunkbeiträge" schuldet. Es könnte ja sein, dass schon jemand zahlt. Eigentlich ist das sogar seht wahrscheinlich. Herr Wolf vom BS wird ja nicht müde im Interviews zu erklären, dass er nicht davon ausgeht, dass der Abgleich viel an den Einnahmen des ÖRR ändern wird. Ohne tatsächliche Anhaltspunkte besteht aber nach §9 (1) des sogn. RBStV keine Auskunftspflicht.
Das müsste einmal jemand durchklagen. Idealer Weise eine Person, die nicht den gleichen Namen trägt wie ein ordentlicher "Beitragszahler" und die sich nicht (nahezu) zeitgleich mit der beim BS bekannten Person angemeldet hat. Zudem dürfen beim Meldeamt keine Informationen über die Wohnung (Lage, Wohnungsnummer) vorhanden sein. Man müsste das natürlich aussitzen, bis der BS eine Zwangsanmeldung vornimmt und dann eine Klage gegen die Forderung einer Auskunft über die persönlichen Umstände seines Lebens betreiben. Wobei auch der Aspekt, dass der BS die Daten nach der Auskunft löschen muss, die Auskunft also faktisch sinnlos ist und maximal bis zum nächsten Meldedatenabgleich nützt, eine Rolle spielen sollte.

M. Boettcher
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Scoreman am 13. Juli 2018, 12:42
Heißt das nun, dass ich einfach behaupten soll "Meine Mutter zahlt doch, was wollt ihr überhaupt?",  (habe genau das übrigens schon gemacht und hat mir 6 Jahre Ruhe beschert), und kucken was dann passiert ?

Vermutlich muss ich dann den Namen meiner Mutter angeben und dann sagen die "die ist aber laut unserem EMA Abgleich inzwischen woanders gemeldet".

Am 18 Juli soll ein Urteil vorm BVerfG kommen bezüglich der Zweitwohnungen.
Dann gebe ich meine Bude einfach als Zweitwohnung von meiner Mutter an.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Zweitwohnung und Zwangsanmeldung wegen Umzug“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung“.
Bitte hier genau das eigentliche Thema dieses Threads beachten, der die Möglichkeiten fiktiver Umzugsmeldungen diskutiert und nicht die Probleme der Zwangsanmeldung nach einem Umzug. Hierzu sind die oben genannten Links zu beachten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: drboe am 13. Juli 2018, 15:34
@ Scoreman: Bis nächste Woche wirst du doch sicher die Füsse still halten können. Bisher hast du außer der freundlichen Aufforderung deinen Status zu erklären doch nichts erhalten, was schlaflose Nächte bereiten könnte.

M. Boettcher

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: tokiomotel am 13. Juli 2018, 16:18
Am 18 Juli soll ein Urteil vorm BVerfG kommen bezüglich der Zweitwohnungen.
Dann gebe ich meine Bude einfach als Zweitwohnung von meiner Mutter an.
Genau das befürchte ich, das Spekulieren auf neue mögliche Auswege. Das Urteil in wenigen Tagen in KA wird nix gescheits, Flickschusterei und dilettantisches Herumbasteln an den Symptomen. Es werden sich neue bisher noch nicht erahnte Möglichkeiten für windige Pfiffikusse erschließen "durch das Netz zu schlüpfen". Sorry für diese abgedroschene Floskel, aber die ohnehin schon schlechte Zahlungsmoral der zumeist nicht freiwillig zahlenden Nutzer wird somit nicht besser. Kommt kein echt großer Knall wie eine Lösung steuermäßig, so wird die Anzahl dieser Zahlschafe demnächst rapide in den Keller sinken.

Edit "Markus KA":
Wobei das Thema „Zweitwohnung“ und  ein dazu entsprechendes Urteil für einige Bürgerinnen und Bürger sehr interessant sein könnte.
Weitere Diskussion am  18.07.2018 hierzu:
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.msg175769.html#msg175769 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.msg175769.html#msg175769)


Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: tokiomotel am 13. Juli 2018, 19:43
Weitere Diskussion am  18.07.2018 hierzu:
sind leider nicht möglich, da betreffender Thread geschlossen.
Daher die Bitte um Abstimmung bei der Moderation zur Verlinkung weiterführender verwendbarer Threads.
Nichts desto Trotz, meine Wenigkeit inkl. Anhang der werten Gattin sind am 18.7. in KA zugegen, um dem Mummenschanz in höchster Ehrfurcht der Gerechtigkeit einflößenden Atmosphäre eventuell etwas Verwertbares abgewinnen zu können..
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: NichtzahlerKa am 19. Juli 2018, 22:10
Ich wollte den Thread mal wieder aus der Versenkung holen. Was spricht eigentlich dagegen, sich jetzt einfach nach

Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude

direkt bei der eigenen Rundfunkanstalt umzumelden?
Was passiert dann? Hat das mal jemand probiert?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: RipGrundgesetz am 19. Juli 2018, 22:25
Hallo,
kann ich etwas Fragen,
Ich blieb bis zu einem Unzug mit Anmeldung/ Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
kurz vor dem Datenabgleich „unter dem Schirm“
habe nun 2 Mal Post bekommen, noch ungöffnet.
Im 2. anschreiben steht beim Adresskopf „Dialogpost“ dabei,
Wollte nun fragen wegen „ummeldetaktik“:
Kann mir das jemand beantworten, ab wann steht denn die Beitragsnummer oder wie das heißt
dabei, ist die schin auf einem der schreiben drauf, vermutlich? um das mal auszutesten,
mi der Um-Meldetaktik, kann ich das jetzt schon, oder muss nich warten?
Habe hier im Forum schon rund ein Jahr mitgelesen.
Ach so mein Fall ist natürlich rein fiktiv gedacht ...
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: NichtzahlerKa am 20. Juli 2018, 00:40
Hallo RipGrundgesetz,

ja, vermutlich ist da eine Nummer drin. Aus Datenschutzgründen dürfen die nicht drauf stehen.
Das erste Schreiben ist mit Sicherheit kein Bescheid und könnte mit "unbekannt verzogen" wieder in den Briefkasten geschmissen werden.
Selbst wenn es ein Bescheid wäre, wäre er so nicht zugestellt ;)
Das 2. Schreiben vielleicht aufheben oder genauso behandeln. Beim 3. vielleicht reinschauen (wenn Taktik offenbar nicht funktioniert hat) und dann ummelden?
Das sind aber nur Vorschläge unter der Annahme, dass die alle völlig rechtens und legitim sind und eigentlich keine Vorschläge, sondern fiktive Fragen...
Mir ist nicht ganz klar, wogegen man eigentlich verstößt, wenn man das tut und was das für folgen haben soll. Im Bundesmeldegesetz steht jedenfalls nix von Rundfunk. Wenn ich Post von Leuten bekomme, die ich nicht kenne, könnte ich das ja immer so machen wollen aus Angst dass irgendwer unerlaubt meine Daten abgegriffen hat...
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 20. Juli 2018, 02:46
direkt bei der eigenen Rundfunkanstalt umzumelden?
Was passiert dann? Hat das mal jemand probiert?

Ich hoffe nicht, das so etwas schon versucht wurde. Die Anstalten bekommen täglich sicher viele Briefe.
Im ungünstigsten Fall werfen die von der Post das dann einfach mit in den Anstaltsbriefkasten
oder geben das direkt den Anstalts-Empfangsbereichsmitarbeitern.
Möglicherweise werden die aber auch schon bei der Ummeldung stutzig. Die kennen doch ihre Adressen!

Bitte nur Ideen veröffentlichen, die wirklich Sinn ergeben.
Das ist jetzt kein Witz: Spaß können wir uns erst wieder erlauben, wenn die Umzugsmeldetaktik dann hoffentlich gut läuft!

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 28. Juli 2018, 18:01
Hallo alle,

leider hat Person A das mit der Umzugstaktik zu spät entdeckt.
Das mit der ganzen Schreiberei, wie es viele bisher gemacht haben, hat nicht viel gebracht, außer hinauszuzögern. Schmeißfliegen kommen halt immer wieder.

Zur Zeit steht bei Person A der Gerichtsvollzieher an. Da es bei A aber nichts Wertvolles zu holen gibt, hat A Moneten überall versteckt, liegt unter Lohnpfändungsgrenze und wird sich ein P-Konto einrichten.

Kann Person A sich dennoch ummelden?
d.h. jetzt gleich oder ein paar Tage später, bis das mit dem Gerichtsvollzieher erledigt ist?

Muss A dennoch zum Einwohnermeldeamt, wenn Person A dem BS mitteilt, sie wäre umgezogen?

Ist es die besserer Alternative, die Adresse Eltern anzugeben da sie ja den Beitrag bezahlen?

Wenn Person A aber eine fremde Adresse angibt bzw. es dem Einwohnermeldeamt mitteilt, wie sieht es dann mit amtlichen Schreiben und Auto aus? Die Frage ist, an welche Stellen das Einwohnermeldeamt die Daten von Persno A weitergibt.
Schließlich muss im Pass auch die Adresse geändert werden.

Was die fremde Adresse angeht, ginge es auch mit leestehendem Wohngebäude?
https://leerstandsmelder.de/


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten
"[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben. [...]"
Danke für das Verständnis und zukünftig konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: NichtzahlerKa am 28. Juli 2018, 19:36
Möglicherweise werden die aber auch schon bei der Ummeldung stutzig. Die kennen doch ihre Adressen!
Naja, ein braves Zahlschaf kann ja schon 3 Monate im Voraus seinen Umzug melden (also für den nächsten 3-Monats-Zeitraum)... Dann ist noch nichts amtlich.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 03. August 2018, 18:54
Anm. aus aktuellem Anlass.

Lt. dem Thema Rundfunkbeitrag : Schon 800.000 Briefe zur Prüfung verschickt
( https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28357.msg178465.html#msg178465 )

sollen insgesamt 3,5 Mill. Meldedatenabgleich-Adressen neu angeschrieben werden.

Mittlerweile seien davon nun 0,8 Mill. bisher angeschrieben worden.

Bis Anfang 2019 sollen lt. Beitragss. dann alle komplett angeschrieben worden sein.

Hoffentlich wird diese "Neukundengewinnungsaktion" für sie so schlecht wie nur möglich laufen.

Wir sind ja nun schon seit fast 6 Jahren keine Zwangskunden von denen.
Dann werden wir das auch die für die nächsten 6 Jahre schaffen.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Hannfred am 20. August 2018, 15:43
Hallo,

X hatte über 2 Jahre Ruhe durch den vorgetäuschten Umzug bis Anfang Juni. Der Meldedatenabgleich verriet wohl die tatsächliche Adresse. Im Juli folgte erneut ein Brief und letzte Woche kam der Festsetzungsbescheid. Es wäre wohl schon eine Zwangsvollstreckung eingeleitet worden. Es sind insgesamt fast 1000 Euro offen.
Das Urteil vom BVG fiel ja leider auch sehr negativ aus und nahm die Hoffnung, dass sich in Zukunft etwas an der Gier des BS ändern könnte.
X überlegt, in Raten zu zahlen.
Ein erneuter Wohnsitzwechsel, wenn es noch so funktioniert wie bisher, würde es wohl nur aufschieben.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: noGez99 am 20. August 2018, 16:53
Zitat
Das Urteil vom BVG fiel ja leider auch sehr negativ aus und nahm die Hoffnung, dass sich in Zukunft etwas an der Gier des BS ändern könnte.

Diesen Eindruck hervorzurufen ist ja genau das Ziel vom BVerfG, Staat und LRA. Es sind aber erst 4 von 150 Verfassungsbeschwerden abgearbeitet!

Also nicht den Kopf hängen lassen sondern etwas tun und auch noch auf den EUGH hoffen:

EuGH C-492/17 - Brief an den Generalanwalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28353.msg178451.html#msg178451

und auf den Bescheid Widerspruch:

Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.msg164675.html#msg164675

und gleichzeitig eine VB einlegen:

Beispiel-Verfassungsbeschwerde (Kurz-Version, auf verschiedene Rechtsakte)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27840.0.html

Wenn mal 20% nicht zahlen, dann tut sich auch politisch was.

(Das hier aber nicht weiterdiskutieren, sondern weiter am Thema Umzugsmeldung.)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Hannfred am 20. August 2018, 17:37
X hatte damals schon auf einen Bescheid widersprochen, sowie auf den folgenden Festsetzungsbescheid. Daraufhin meldete sich der GV mit einer Forderung. Somit wurde X gar nicht die Möglichkeit gegeben, einen Klageweg gehen zu können. X möchte nicht wieder, dass der GV sich meldet, denn dann würde X ja auch zahlen müssen.

Frage an diejenigen, die sich bisher recht erfolgreich mit der Ummeldemethode Ruhe verschaffen konnten:

Würdet ihr, wenn ihr nun wieder angeschrieben, angemahnt werdet oder gar einen Bescheid bekommt, euch erneut einfach ummelden? Denkt ihr, das funktioniert nochmal so gut?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 21. August 2018, 09:12
Daraufhin meldete sich der GV mit einer Forderung....
Würdet ihr, wenn ihr nun wieder angeschrieben, angemahnt werdet oder gar einen Bescheid bekommt, euch erneut einfach ummelden? Denkt ihr, das funktioniert nochmal so gut?

Tut mir leid, aber sobald die vom Gerichtsvollzug involviert werden, bin ich mit meinem Umzugsmeldelatein leider am Ende.
Leider sind die ja auch außendienstlich tätig. Die prüfen dann tlw. auch, soweit ich weiß, leider die Anschriften direkt vor Ort ab. Und die stehen ja dann gerade in Kontakt mit Beitragss. und Anstalt. (Im Prinzip wie inoffzielle ARDZDFDR-Außendienstmitarbeiter.)

Wenn es möglich wäre, diese Vollstreckungsbluthunde los zu werden...
-> könnte, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, danach sicher wieder ein weiter "Umzugs"meldeversuch unternommen werden.

Aber z. Zt. mit diesen Scharfrichtern? Kann mir leider nicht vorstellen, dass ein "Umzug" da funktionieren kann.

Da weiß ich nicht anders, als auch nur auf das, bestimmt schon bekannte, Thema
-Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen- hinzuweisen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Ich hoffe, Du kannst sie loswerden.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ThomasHenry am 23. August 2018, 05:15
Ich hatte von Anfang 2017 bis Mitte 2018 von denen gar nichts mehr gehört. Plötzlich kam ein Brief an in dem mir mitgeteilt wurde dass man mich an meiner Adresse, die ich bei meinem vorgetäuschten Umzug angeben hatte, postalisch nicht erreicht hätte und daher hätte man sich nach meinen Zweitwohnsitz erkundigt und diese Auskunft wurden diesen Parasiten auch erteilt. Den Zweitwohnsitz, bei meinen Eltern, habe ich damals nur eintragen lassen damit ich mein Auto nach einem Umzug nicht ummelden musste. Also habe ich meinen Zweitwohnsitz abgemeldet und dann war erstmal wieder Ruhe. Jetzt kam vor ein paar Tagen wieder ein Brief von meiner eigentlichen Rundfunktanstalt an meine eigentliche Adresse und dass ich jetzt endlich bezahlen soll. Da stand auf dem Schrieb auch die Adresse, die ich denen beim vorgetäuschten Umzug angegeben hatte. Nach dem Schauprozess in Karlsruhe habe ich jetzt die Flügel gestreckt und bezahlt. Ich glaube nicht dass man sich mit dieser Taktik wirklich um diesen demokratiefeindlichen Zwangsbeitrag drücken kann. Man kann das imho höchstens hinauszögern.

Ich drücke aber allen, die das weiter durchziehen, die Daumen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Oregano112 am 23. August 2018, 06:52

Ich möchte hier auf die grundlegende Intention von "nogez33'" Idee hinweisen.

Erstens: "nogez33" wies vollkommen berechtigt darauf hin, daß aufgrund der Kleinstaaterei in D-Land (genannt: "Föderalismus") - hier insbesondere in der staatlich organisierten Rundfunklandschaft - es keine organisierte zentralstaatliche Verfolgung von Zahlungsverweigerungsverbrechern gibt, sondern die Fahndung nach solchen Leuten regional erfolgt, also dies sowohl die diversen Staatsender als auch die Behörden in den einzelnen Bundesländern organisieren. Deshalb wies "nogez33"ebenso völlig berechtigt darauf hin, unbedingt sowohl ein anderes Bundesland als auch eine andere zwangsbezahlte LRA beim "Ummelden" zu wählen.
Die verwendeten Daten sollen insoweit authentisch sein, daß
a) die Stadt tatsächlich existiert, die angegeben wird,
b) die Straße und die Hausnummer tatsächlich existieren, die genannt werden,
c) die verwendete Postleitzahl korrekt ist. Die verschiedenen Map-Dienste, ob nun Google-Map oder einer der freien Dienste, sind dabei sehr hilfreich.
Und: Die Sträflingsnummer (genannt: "Beitragsnummer") des "Ummelders" soll fehlerfrei bei der GEZ ankommen. Ich hatte mir schon mal überlegt, etwas Verwirrung zu stiften, indem der "Ummelder" seinen Namen leicht verfremdet (sprich: sich etwas "verschreibt").

Zweitens: Auch wenn das nicht explizit aus "nogez33'" Idee hervorgeht: Die staatlichen Einwohnermeldeämter müssen unbedingt aus dem Ummeldeprocedere heraushalten werden, sprich: sie dürfen auf keinen Fall in irgendeiner Form involviert werden; es soll nur die schon von "nogez33" erwähnte Internetseite des Kölner "Beitragsservice"' beim "Ummelden" verwendet werden. Wer darauf bedacht ist, digitale Spuren zu verwischen, verwendet bei der Online-"Ummeldung" beim "Beitragsservice" andere Internet-Zugänge wie sonst gewohnt; z.B. kostenlose W-LAN-Zugänge in der Öffentlichkeit oder Internetcafés.

Auch wenn das etwas schlaumeierisch klingt: Das kann man auf jeden Fall mal versuchen. Natürlich sind mir die besonderen Schwierigkeiten bekannt, die Mitstreiter haben, die auch noch eine Firma an der Backe haben oder mitten in einem Zwangsvollstreckungsverfahren stecken.
Aber: Die Idee einer kreativen Ummeldung hat es wirklich nicht verdient, in Vergessenheit zu geraten. Gerade darin liegt noch viel Potential, um das Zwangsgeldeintreibungssystem zu sabotieren.

Und nicht zuletzt sei darauf verwiesen: Man kann sich immer wieder ummelden. Dieses Land hat 16 Bundesländer...

Gruß Oregano

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: noGez99 am 23. August 2018, 07:30
@ThomasHenry

Zitat
Nach dem Schauprozess in Karlsruhe habe ich jetzt die Flügel gestreckt und bezahlt.

Schade, kurz vor dem Urteil vom EUGH. Mit Widerspruch usw. hätte man das noch ein bischen herauszögern können.

Edit "Markus KA":
Bitte die Themen „Klage, Aussetzung oder EuGH C-492/17“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung“.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 26. September 2018, 15:35
Hallo,
unabhängig davon ob die "Umzugstaktik" noch funktioniert, bräuchte ich folgenden Rat (muss leider etwas weiter ausholen):

- seit 2010 wohnte eine Person A in Wohnung/Strasse X
- ab 2014 kamen die bekannten Bettelbriefe vom BS und irgendwann Festsetzungsbescheide auf denen mit Widersprüchen (leider) reagiert wurde
- Januar + Februar 2016 kamen 2 weitere Briefe (vermutlich die üblichen Festsetzungsbescheide, diese wurden allerdings zur Post gebracht mit dem Hinweis "diese Person wohnt hier nicht mehr"
- bis dahin alles ruhig
- Ende Juli 2018 ist Person A umgezogen (selbe fiktive Stadt), natürlich schön brav und dumm via EMA |-
- nach 1,5 Wochen kamen gleich 2 Briefe (keine INFO oder DIALOGPOST), vermutlich 1 über der alten Wohnung und der andere für die Wohnung. Diese 2 Briefe und ein weiterer Anfang September gingen ebenfalls wieder zur Post mit besagten Hinweis.

Nun zur eigentlichen Frage:
Bei der Online-Ummeldung, welche bisherige Adresse würde eine Person A dort am besten angeben?
Oder sollte ein anderes Formular, wie bspw. "neue Wohnung anmelden" benutzen?
Oder ist das alles in diesem fiktiven Fall gar nicht machbar?

Für Vorschläge o.ä. wäre die Person A sehr dankbar.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 26. September 2018, 16:13
Unabhängig von der Frage bitte beachten, es geht nicht um Adressen sondern nur um Wohnungen mit Lage und Anschrift usw.
Es wäre sogar möglich von einer Wohnung A in eine Wohnung B also Lage A nach Lage B zu ziehen ohne dass sich die Anschrift ändert.

Zitat
Nun zur eigentlichen Frage:
Bei der Online-Ummeldung, welche bisherige Adresse würde eine Person A dort am besten angeben?
Oder sollte ein anderes Formular, wie bspw. "neue Wohnung anmelden" benutzen?
Oder ist das alles in diesem fiktiven Fall gar nicht machbar?
Welche Online-Ummeldung?
 EMA -> was Person A mit dem EMA macht ist unabhängig von einer LRA. Denn es besteht maximal die Vermutung, dass Person A unter der Adresse eine Wohnung bewohnt. -> Die EMA Angabe kann jedoch auch falsch sein, ist das der Fall kann Person A die EMA Angaben berichtigen lassen. Dazu müsste das EMA wissen welche falschen Daten zu ändern sind.
Online Ummeldung einer LRA, bitte zunächst prüfen ob es eine zuständige LRA gibt, falls nicht sollte diese ermittelt werden. Im Fall es wurde eine gefunden prüfen ob dort eine Möglichkeit zur Online Ummeldung angeboten wird. Falls nicht dann vielleicht eine Offline Ummeldung nutzen.
BS -> Diesen muss eine Person A überhaupt nicht kennen und sicherlich nicht benutzen. Im Fall das eine Person A eine Online Ummeldung eines BS nutzen will, gibt dieser die verschiedenen Möglichkeiten doch vor oder nicht?
Warum will eine Person A eine neue Wohnung anmelden? Gibt es eine neue Wohnung? Im ungünstigstem Fall erfolgt eine Forderung für eine neue und eine alte Anschrift "Wohnung", was hätte Person A davon?
Das Ganze Ummelden macht doch nur Sinn, wenn eine Wohnung, welche nicht mehr bebeitragt werden soll "aufgegeben wird" um die Forderung an einer anderen Wohnung, Lage mit Anschrift, ins Nichts laufen zu lassen.
Vielleicht ist ein Umzug zu "Licht", "Boden" oder "Keller" möglich.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 26. September 2018, 16:37
Welche Online-Ummeldung?
Person A meint natürlich die vom BS, worum es hier doch eigentlich ausschliesslich geht ;)
 
Das Ganze Ummelden macht doch nur Sinn, wenn eine Wohnung, welche nicht mehr bebeitragt werden soll "aufgegeben wird" um die Forderung an einer anderen Wohnung, Lage mit Anschrift, ins Nichts laufen zu lassen.
Vielleicht ist ein Umzug zu Licht, Boden oder Keller möglich.
Das würde doch bedeuten, dass die jetzige Wohnung von Person A angeben wird/werden müsste.
Dies würde aber im Widerspruch stehen, da doch sämtliche Briefe zurückgesandt worden sind. 
Wäre das für den BS nicht DIE Bestätigung?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 26. September 2018, 17:15
Zitat
Dies würde aber im Widerspruch stehen, da doch sämtliche Briefe zurückgesandt worden sind.
Das würde wohl so wirken.

Es sei es gab eine Kette von Umzügen, wobei einige Meldungen zwar per Post versendet wurden, aber diese möglicherweise nicht zurück gekommen sind, also auch nicht als nicht zustellbar, so dass eine Person A davon ausgehen dürfte, dass eine Ummeldung Erfolg hatte.

Des Problems Lösung:
A hat sich umgemeldet von W1 nach W2,
A hat sich umgemeldet von W2 nach W3,
A hat sich umgemeldet von W3 nach W4,

usw.
In allen Fällen hätte A doch die Post "Brief" mit der jeweiligen Meldung versendet. Person A kann also eine beliebige Wohnung W nehmen. -> Damit das mit dem EMA auch übereinkommt, könnte A dort noch eine Nachmeldung machen ;)

Das jetzt W1 und W3 vielleicht von der "Anschrift" identisch sind, könnte A dann ja auch erklären ;)
Die Lebensumstände sind vielleicht Schuld, dass A hin- und herziehen wird.
Wie gesagt: Eine W1 und W3 an der gleichen Anschrift müssen auch nicht identisch sein, wenn die Lage der Wohnung nicht übereinstimmt.

Andere Betrachtungsweise, welche es zu prüfen gilt:
Zitat
Dies würde aber im Widerspruch stehen da doch sämtliche Briefe zurückgesandt worden sind.
Wer hat was zurück gesendet? Person A oder eine Person U, welche erklärt hat, dass es eine Person mit dem Namen nicht gibt? Das muss ja nicht A gewesen sein. Warum sollte A etwas zurück senden?
Erfolgt bei der Online Ummeldung eine Verifikation? Oder ist es möglich eine beliebige Adresse, Wohnung oder auch Person umzumelden? Falls ja, warum sollte A sich umgemeldet haben?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: noGez99 am 26. September 2018, 17:49
Man muss ja auch nicht das Ummeldeformular benutzen, man kann dem BS Freitext schicken mit den Informationen, die man meint dem BS schicken zu müssen ....
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 27. September 2018, 09:50
Hallo nieGEZahlt.82,

bei den letzten beiden Briefen hast Du ja dann die konsequente Retourentaktik angewendet.
Mglw. führt das ja nun bereits schon zum erfolgreichen Kontaktabbruch.
D. h., so wie ich das sehe, kannst ja erstmal nur noch abwarten ( ? ) Ob überhaupt noch etwas kommt ( ? )

(Nur wenn es wider Erwarten wieder Post gibt, wäre ev. die Umzugsmeldetaktik vielleicht eine Alternative.
Das mit dieser EMA-Ummeldung geht wohl nicht anders. War schon richtig. Gegen das Meldegesetz zu verstoßen, brächte bloß noch Ärger.
Der Beitragss. hat normalerweise jetzt durch die EMA erstmal wohl die neue Umzugsadresse.
Um sie im Glauben an den Normalfall zu belassen, müsste bei der Umzugsmeldetaktik wahrscheinlich von der jetzigen, neuen Adresse ausgegangen werden.)

Vielleicht kommt aber nichts mehr. Die Retourentaktik hat auch einige Male funktioniert. Würde sagen, da müssen wir abwarten, nieGEZahlt.82.

_____

Man muss ja auch nicht das Ummeldeformular benutzen, man kann dem BS Freitext schicken ...

Da ist mir wichtig, meinen Senf dazuzugeben.

Nach der online-Ummeldung kommt ja eine Quasi-Meldung:
"Ihre Änderungen würden erfolgreich übernommen."
(Also der Beleg, dass sie ab sofort die falsche Adresse anschreiben werden.)
Finde ich zumindest, schon mal beruhigend.

Und eine vielleicht nur moralische Sache, aber:
Online ist ja keine Unterschrift zu tätigen.
Also recht anonym und erkennungstechnisch für die eben nicht nachvollziehbar.
Wir wollen denen doch sicher nicht unbedingt signalisieren, dass wir für den Rundfunkbeitrag unterschreiben.

Pers. finde ich: Die online-Umzugsmeldung hat irgendwie mehr Charme.  ;D

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 27. September 2018, 09:54
Ok, danke, die Verwirrung ist komplett  :o

Es sei es gab eine Kette von Umzügen, wobei einige Meldungen zwar per Post versendet wurden, aber diese möglicherweise nicht zurück gekommen sind, also auch nicht als nicht zustellbar, so dass eine Person A davon ausgehen dürfte, dass eine Ummeldung Erfolg hatte.
Welche Meldungen? Und vorallem wie sollen Briefe eine Person A erreichen wenn W1-Wx fiktiv sind bzw. dort keiner eine Person A kennt?

Des Problems Lösung:
A hat sich umgemeldet von W1 nach W2,
A hat sich umgemeldet von W2 nach W3,
A hat sich umgemeldet von W3 nach W4,

usw.
Soweit ist das einleuchtend ;)

In allen Fällen hätte A doch die Post "Brief" mit der jeweiligen Meldung versendet. Person A kann also eine beliebige Wohnung W nehmen. -> Damit das mit dem EMA auch übereinkommt, könnte A dort noch eine Nachmeldung machen ;)
Beim EMA eine Nachmeldung machen, bei fiktiven W's? Was soll eine Nachmeldung beim EMA überhaupt sein?

Das jetzt W1 und W3 vielleicht von der "Anschrift" identisch sind, könnte A dann ja auch erklären ;)
Die Lebensumstände sind vielleicht Schuld, dass A hin- und herziehen wird.
Soll heißen, Person A wohnt in W1, "zieht" dann in W2 aber in einem anderem B2.
Dann wieder zurück in W3, die unter derselben Anschrift ist wie W1.
Dann "zieht" Person A in W4 in einem anderen B3?

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 27. September 2018, 10:12
Hallo nieGEZahlt.82,

bei den letzten beiden Briefen hast Du ja dann die konsequente Retourentaktik angewendet.
Mglw. führt das ja nun bereits schon zum erfolgreichen Kontaktabbruch.
D. h., so wie ich das sehe, kannst ja erstmal nur noch abwarten ( ? ) Ob überhaupt noch etwas kommt ( ? )
Hallo unGEZahlt,
danke erstmal für deinen Beitrag ;)
genau das ist der springende Punkt, den ich in diesem Thread auch schon erwähnt hatte:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10887.msg180945#msg180945 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10887.msg180945#msg180945)

Ich will es soweit wie möglich hinauszögern bis solche Briefe kommen.

Der Beitragss. hat normalerweise jetzt durch die EMA erstmal wohl die neue Umzugsadresse.
Auf jeden Fall. An der alten Adresse (die sie zwar auch haben) wäre es denke ich etwas "einfacher" gewesen mit der Retouren-Taktik.
Der BS "könnte" dann von einem falschen Datensatz ausgehen.
Jetzt aber haben die "frische" Daten bekommen, mehr oder weniger freiwillig durch die Ummeldung von Person A. Und jetzt sollen dort angeblich keine Briefe mehr dort ankommen?
Zumal sich der/die BS/LRA natürlich auch durch das Urteil des BVerfG darin bestätigt sieht, das ja alles so richtig ist was sie tun, werden sie wohl andere Geschütze auffahren, denn die volle Rückendeckung haben sie ja.
 
Bei der Umzugsmeldetaktik müsste wahrscheinlich von der jetzigen, neuen Adresse ausgegangen werden.)
Wäre das nicht der von mir besagte Widerspruch? Erst kommen keine Briefe an und dann meldet Person A sich auf einmal von der jetzigen Adresse um?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 27. September 2018, 10:34
Bei der Umzugsmeldetaktik müsste wahrscheinlich von der jetzigen, neuen Adresse ausgegangen werden.)
Wäre das nicht der von mir besagte Widerspruch? Erst kommen keine Briefe an und dann meldet Person A sich auf einmal von der jetzigen Adresse um?

Jetzt, wo Du es nochmal erwähnst: Ja, ist wirklich widersprüchlich,
Langsam glaube ich, den verworrenen Fall auch zu verstehen.

Wenn wirklich nochmal Post kommt, müsste vielleicht dann doch nochmal lieber die konsequente Retourentaktik ( "Diese Person wohnt hier nicht mehr" ) probiert werden.
(Ein zweites Mal.) Sieht für die wahrscheinlich normaler aus.

Aber mglw. bist Du die ja auch jetzt schon längst los.
Kannst uns über den selbstverständlich rein fiktiven Fall ( ;) ) gerne weiterberichten, sobald Du näheres weißt. Spreche sicher für alle hier: Wir drücken Dir die Daumen, dass es gut postausbleibend läuft.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 27. September 2018, 10:49
Wenn wirklich nochmal Post kommt, müsste vielleicht dann doch nochmal lieber die konsequente Retourentaktik ( "Diese Person wohnt hier nicht mehr" ) probiert werden.
Kommt drauf an WAS als nächstes kommt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 27. September 2018, 12:30
Wenn man vom Teufel spricht/schreibt:

Soeben lag ein weiterer Brief vom BS im Briefkasten :(
In einer Plastiktüte verschweißt, da die Sendung beschädigt wurde. Einlieferungsdatum war der 11.09.2018
Könnte sein das es dieser Brief war den ich schonmal zurückgesendet habe.

Geht aber hier am Thema vorbei, da es nichts mit einer Umzugsmeldung zu tun hat. Soll nur ne Info sein.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nogez33 am 21. Dezember 2018, 12:28
Hallo liebe Leidensgenossen,

Nach längerer Abwesenheit möchte Ich ein kleines Update geben
Natürlich habe auch Ich nach dem Datenabgleich Ende August Mal wieder einen Brief unserer Freunde vom BS erhalten
Lange Rede kurzer Sinn: erneuter Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt, unter dieser Adresse keine Wohnung auf ihren Namen, bitten um Mithilfe zur Klärung des Sachverhaltes, ansonsten rückwirkende Zwangsanmeldung.

OK Freunde;
Daraufhin hab Ich mich mit diesem neuen Aktenzeichen online beim BS angemeldet (Selbstverständlich Zahlungsart Überweisung und keine Bankverbindung)

Eine Woche später die Bestätigung der Anmeldung erhalten mit Beitragsnummer.

2Wochen später online mit der neuen Beitragsnummer das Umzugsformular ausgefüllt: Umzug zum 01.10. nach Bundesland XY mit entsprechender Adresse.

Heute ist der 21.12. und Ich hab seitdem nichts mehr von unseren Freunden gehört.

Ruhe im Karton bis zum nächsten Datenabgleich.

Euch allen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch;


von nogez33


Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Housebrot am 21. Dezember 2018, 16:41
Hi,

solange da alle pennen, läuft das sicher gut. Sollten sie aber jemals auf die Idee kommen,
an deiner tatsächlichen Wohnadresse nachzusehen, kommt eine ziemlich hohe Forderung
auf dich zu.

Hallo,

die "Nachforderung" dürfte sich in Grenzen halten... 3 Jahre Verjährungsfrist......

Ich persönlich würde, wenn ich die Möglichkeit hätte, es so machen.

Grüße
Adonis
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 03. März 2019, 19:15
Hallo ihr lieben, ich hoffe mir ist's erlaubt das nochmal aus der Versenkung zu holen, auch weil es teilweise Off-Topic ist:

Hallo,
unabhängig davon ob die "Umzugstaktik" noch funktioniert, bräuchte ich folgenden Rat (muss leider etwas weiter ausholen):

- seit 2010 wohnte eine Person A in Wohnung/Strasse X
- ab 2014 kamen die bekannten Bettelbriefe vom BS und irgendwann Festsetzungsbescheide auf denen mit Widersprüchen (leider) reagiert wurde
- Januar + Februar 2016 kamen 2 weitere Briefe (vermutlich die üblichen Festsetzungsbescheide, diese wurden allerdings zur Post gebracht mit dem Hinweis "diese Person wohnt hier nicht mehr"
- bis dahin alles ruhig
- Ende Juli 2018 ist Person A umgezogen (selbe fiktive Stadt), natürlich schön brav und dumm via EMA |-
- nach 1,5 Wochen kamen gleich 2 Briefe (keine INFO oder DIALOGPOST), vermutlich 1 über der alten Wohnung und der andere für die Wohnung. Diese 2 Briefe und ein weiterer Anfang September gingen ebenfalls wieder zur Post mit besagten Hinweis.

Nachdem ich bis Januar 2019 die "Retouren-Taktik" angewendet habe kam trotzdem Anfang Februar Post von der Stadtkasse bzw. vom Aussendienstler, dieser hat den Brief also selbst eingeworfen.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich hab/musste zahlen, und zwar ging es um fiktive "Beiträge" der alten fiktiven Wohnung aus den fiktiven Jahren 2013/14/15.

Nachdem ich für mich feststellen durfte die Ret.-Taktik bei MIR nicht mehr zu funktionieren scheint, werfe ich mal die Frage in den Raum ob es Sinn machen würde mit der Umzugstaktik weiter zu machen, natürlich ein fiktional?

Für Tipps, Ratschläge oder sonstiges wäre ich euch sehr dankbar  ;)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 04. März 2019, 00:52
Hallo nieGEZahlt.82,

tut mir leid. Ich wünschte, ich könnte etwas anderes sagen, aber
Leider kann ja die 100%-ige Erfolgschance mit der Umzugsmeldetaktik nicht garantiert werden. 

Vielleicht hast Du es ja schon gelesen. Einmal hatte ein Mitglied hier, thk_ms,
leider eine negative Rückmeldung geben müssen ( Quelle:  https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg130778.html#msg130778 )
Es kann wohl leider nicht immer Funktionen.

Andererseits wiederum hat Ideengeber nogez33 vor Kurzem wieder berichtet, dass es bei sich soweit klappt:
( https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg185707.html#msg185707 )

Aus eigener Erfahrung kann ich selbst auch bestätigen, dass es ja tatsächlich eine temporäre Lösung sein kann.
( https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg120909.html#msg120909 )

Einerseits würde ich mich natürlich freuen, wenn Du Dich sozusagen als Versuchsperson bei der Umzugsmeldetaktik mit zur Verfügung stellst.
Kann aber auch verstehen, wenn Du es Dir anders überlegen würdest.

Nachdem jetzt die Vollstreckungs-Scharfrichter von Dir jetzt hoffentlich abgelassen haben ( ? ),
hast ja jetzt ein bisschen mehr Luft, um Dir alles in Ruhe zu überlegen.
Das Gute ist ja, dass Du Dich gegen den Rundfunkbeitrag gewehrt hast. Das werden sie mitbekommen haben.
Mit oder ohne Umzugsmeldetaktik. Es geht ja so oder so weiter.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 04. März 2019, 15:02
Hi Markus,

ich wollte doch NIE was 100%tiges, nur ob es Sinn machen würde.

Einerseits würde ich mich natürlich freuen, wenn Du Dich sozusagen als Versuchsperson bei der Umzugsmeldetaktik mit zur Verfügung stellst.
Kann aber auch verstehen, wenn Du es Dir anders überlegen würdest.

Mir bleibt nichts anderes mehr übrig als diesen Weg auch mal zu gehen. Allerdings weis ich nicht ob die neue Wohnung eine neue Beitragsnummer bekommen hat. Ich müsste also den nächsten Wisch von denen leider öffnen um nachzusehen.

Der User nogez33 halt sich ja selber angemeldet um ne Beitragsnummer zu bekommen, wäre bei mir ja wohl überflüssig, ne?

Ich hoffe der BS kommt nicht auch noch auf die Idee die Beiträge für 2016/17/ und hälfte 2018 nachzufordern, denn da war die Ret.-Taktik definitiv von Erfolg gekrönt, aber was heißt das schon  :(

P.S.: Was wäre denn für'n Umzugsdatum am sinnvollsten? Rückwirkend wird ja kaum gehn. Immer zum 1. eines Monats?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 04. März 2019, 22:52
Mir bleibt nichts anderes mehr übrig als diesen Weg auch mal zu gehen. Allerdings weis ich nicht ob die neue Wohnung eine neue Beitragsnummer bekommen hat. Ich müsste also den nächsten Wisch von denen leider öffnen um nachzusehen.

Die Wohnungsabhängige Rundfunkbeitragsnummer ist ja Personenbezogen. Diese Nummer müsste, soviel ich weiß, gleich bleiben.
Ja, wegen neuer Post ist kein Problem abzuwarten. Der neue "Umzug" kann theoretisch auch recht lange herausgezögert werden. Bspw. selbst bin ich selbst
erst während des Bescheid-Widerspruchverfahrens "umgezogen".

(Es muss aber unbedingt vor der Aktivierung der Hausbesuchenden Vollstreckungsbluthunde erfolgen. Weißt ja sicher. -
Pers. würde ich es vielleicht auch gleich nachm 1. neuen Brief von den machen. Erledigt ist Erledigt.)

Was wäre denn für'n Umzugsdatum am sinnvollsten? Rückwirkend wird ja kaum gehn. Immer zum 1. eines Monats?

Unauffällig wäre m. M. n. die Meldung wenige Tage vor oder nach dem "Umzug" zu forcieren. Das wird bei den meisten echten Umzugsmeldungen sicher der Fall sein, denke ich.
Selbst habe ich einen beliebigen Tag genommen. Nehme mal an, die meisten von uns "Umzug"smelder hier auch.
Aber der 1. muss es sicher nicht zwingend sein, meine ich. Das können die nicht verlangen.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 05. März 2019, 12:34
Danke Markus für deine Zeilen  ;)

Die alte/neue Beitragsnummer ist noch vorhanden. Bleibt also nur die Entscheidung mit dieser den "Umzug" zu machen oder doch lieber warten bis nen neuer Wisch von denen eintrudelt, falls es doch ne andere Nummer ist.

Ist dies tatsächlich so das die Nummer personenbezogen ist und damit gleich bleibt? Gibt wohl nur (2) unterschiedliche Nummern wenn Wohnung+Firma o.ä. vorhanden sind, oder?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 05. März 2019, 23:40
Die alte/neue Beitragsnummer ist noch vorhanden. ...
Ist dies tatsächlich so das die Nummer personenbezogen ist und damit gleich bleibt?

Soweit ich das beurteilen kann, ja, es müsste bei der gleichen Nummer bleiben.
Die haben ja keinen Grund, die zu ändern.

Überlege Dir die nächsten Schritte ganz in Ruhe. Du hast jetzt über 6 Jahre gegen den Rundfunkbeitrag gekämpft.
Da ist eine kleine schöpferische Ruhepause ruhig mal drin.
Umso besser können wir uns mglw. dann wieder gegen sie wehren.

(  ;) Kurze Schleichwerbung: ) Vielleicht ja wieder mit der hoffnungsvollen Umzugsmeldetaktik!

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 06. März 2019, 12:57
(  ;) Kurze Schleichwerbung: ) Vielleicht ja wieder mit der hoffnungsvollen Umzugsmeldetaktik!

Markus

Und genau die werd' ich auch anwenden. Für eine Ruhepause fehlt mir die (innere) Ruhe.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 06. März 2019, 17:39
Und genau die werd' ich auch anwenden.

So, erledigt. Bei der Zusammenfassung (alte und neue Adresse) stand weiter unten noch:

Die von Ihnen angegebenen Daten haben wir an die zuständige Stelle im Haus weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet. Für Ihre eigenen Unterlagen können Sie das Formular mit Ihren Angaben hier ausdrucken. Vielen Dank.

Ob das gut oder schlecht ist wird sich zeigen  ::)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: GEZVerweigerer88 am 26. Mai 2019, 18:53
Hallo,

was ist das denn jetzt für ein Dokument mit der Wohnungsummeldung? Der Link funktioniert leider nicht mehr.

MfG
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 27. Mai 2019, 00:40
Hallo, was ist das denn jetzt für ein Dokument mit der Wohnungsummeldung?

Ja, diese Rundfunkbeitragsseite wird von denen anscheinend des Öfteren Mal modifiziert.

Derzeit, nach meinem vagen Kenntnisstand, können "Umzüge" aktuell u. a. wohl gerade hier gemeldet werden:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html

(Am Besten Mal in Ruhe anschauen und prüfen, wie es am Besten passt.)

Markus

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 05. Juli 2019, 16:26
Hinweis an Alle, die sich (natürlich nur rein fiktiv) für die Umzugsmeldetaktik zur Verfügung stellen würden:
Im Beitragss.-"Bericht" v. 2018 steht auf S. 20 f. nun etwas von einem seit 2018 angewendeten "neuen Modifizierten Mahnverfahren".
( Quelle u. a. https://www.presseportal.de/download/document/584657-jahresbericht-2018-beitragsservice.pdf )

U. a. steht dort etwas vom Wegfall der Zweitmahnung und der Mehrfacherinnerungen.

Bitte beachten und rechtzeitig einplanen, da die Umzugsmeldetaktik, wie bekannt, ja ausschließlich nur ohne jeglichen Vollstreckungskram funktionieren kann. Im Zweifelsfall sollte dann lieber doch ein bisschen eher ein "Umzug" gemeldet werden.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Strauchdiebschreck am 14. Juli 2019, 13:32
Hier mal eine Rückmeldung zur Umzugsmeldungs-Strategie:

Kürzlich bin ich bei einem Umtrunk mit einem Kollegen X ins Gespräch gekommen. Er sagte mir, er hätte 2018 beim Meldedatenabgleich ein erstes Anschreiben erhalten und nicht gezahlt. Bis Mitte Dezember 2018 hätte er weitere Briefe erhalten, bei denen er den Empfänger geschwärzt und händisch "unbekannt verzogen" draufgeschrieben hat. Danach hat er die Briefe in den nächsten Postbriefkasten geworfen. Mitte Januar 2019 hat er dann eine Umzugsmeldung ausgefüllt. Als Adresse wählte er eine Anschrift in einem anderen Anstaltsbereich (ich glaube, das ist hier im Forum bereits erwähnt worden), an der eine Person mit ähnlichem Namen wohnt (bspw. Schulz -> Scholz, Meyer -> Mayer, Schmidt -> Schmitz usw.). Über ein halbes Jahr später habe er nun nichts mehr vom Beitragsservice gehört. Es scheint also noch möglich zu sein, mit dieser Strategie zumindest zeitweise seine Ruhe zu bekommen.

Ich fragte ihn, ob er dann nicht Personen in die Sache mit reinziehen würde, die damit nichts zu tun haben. Was, wenn die Briefe vom Beitragsservice an der Adresse tatsächlich eingeworfen werden würde und der vermeintliche Empfänger sich mit diesen Leuten rumärgern müsste? X antwortete, man habe bei falsch zugestellten Briefen genau gar keine Pflichten. Die Person könnte die falsch zugestellten Briefe direkt aus dem Briefkasten in die Mülltonne werfen, brauche sich um nichts zu kümmern und werde somit auch in nichts hineingezogen.

Was ist eure Meinung dazu? Habt ihr von Leuten gehört, denen es ähnlich ergangen ist? Ein Status-Update wäre sicher auch für andere Leute interessant :)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 14. Juli 2019, 13:49
Ganz hasenrein fände ich diese fiktive Methode nicht...

Zitat
Die Person könnte die falsch zugestellten Briefe direkt aus dem Briefkasten in die Mülltonne werfen, brauche sich um nichts zu kümmern und werde somit auch in nichts hineingezogen.
...immerhin könnte davon ausgegangen werden, dass diese falsch bezustellte Person selbst schon Rundfunkbeiträge zahlt und im Normalfall mangels besseren juristischen Wissens und aus Angst vor Inhaftnahme als politischer Gezfangener sich sofort den Aufwand aufhalste, sich aktiv in Köln zu melden und den Sachverhalt darzustellen (darstellen zu versuchen).

Der BS würde lieber versuchen, diese falsch bezustellte Person in den Knast zu werfen als selbst dahinterzukommen (bekanntlich gehäuft im Sendebereich von U.W.), ob die Umzugsmeldung vielleicht einen kleinen Fehler enthält.

In dieser fiktiven Methode sollte man vielleicht nicht unbedingt eine NRW-Adresse nehmen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: gez-negativ am 14. Juli 2019, 17:01
Mitte Januar 2019 hat er dann eine Umzugsmeldung ausgefüllt.
Als Adresse wählte er eine Anschrift in einem anderen Anstaltsbereich (ich glaube, das ist hier im Forum bereits erwähnt worden), an der eine Person mit ähnlichem Namen wohnt (bspw. Schulz -> Scholz, Meyer -> Mayer, Schmidt -> Schmitz usw.).
Die Umzugsmeldung muss zwingend eine  LADUNGSFähige Anschrift enthalten !
Und was ist jetzt mit der ladungsfähigen Adresse?
Für meine Begriffe ist das ein Eigentor. Ich würde Urkundenfälschung vermuten.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 14. Juli 2019, 22:45
M. M. n. sollte es logisch nachvollziehbar sein, dass es an der "neuen" Adresse KEINE der Umzugsmelderperson ähnlichem Briefkasten-Namen (bspw. Schulz -> Scholz, Meyer -> Mayer, Schmidt -> Schmitz usw.) geben sollte.
Die online-Umzugsmeldetaktik wirkt, denke ich, am Sichersten, wenn Beitragss. o. Anstalt die Post als "Unzustellbar" zurückbekommen.
(Namensgleiche und Namensähnliche (indirekt) mit Rundfunkspost zu belästigen und ggf. somit im ungünstigsten Fall sogar noch Beitragss.-AufmerksamskeitsNachforschungen zu provozieren, sollte doch selbstverständlich ernsthaft niemand wollen.)

Über Dieselben oder zum Verwechseln ähnliche Namen an der "neuen" Adresse brauchen wir hier bei Umzugsmeldetaktik Nicht weiter zu diskutieren. Versteht sich sicher.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 15. Juli 2019, 13:13
Bei einem ausgefüllten Onlineformular ist es fernab jeglicher gelebten Realität, eine Urkundenfälschung zu vermuten, geschweige denn strafrechtlich zu verfolgen. Keine Rechtsberatung, jeder ist für seine Urkundenfälschung selbst verantwortlich.

Mein kichernder Straßenbewohner sieht in diesem Formular immer nur ein Eigentor von kölschen Geldschwadronen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Jannimann am 15. Juli 2019, 14:06
Ich fragte ihn, ob er dann nicht Personen in die Sache mit reinziehen würde, die damit nichts zu tun haben. Was, wenn die Briefe vom Beitragsservice an der Adresse tatsächlich eingeworfen werden würde und der vermeintliche Empfänger sich mit diesen Leuten rumärgern müsste? X antwortete, man habe bei falsch zugestellten Briefen genau gar keine Pflichten. Die Person könnte die falsch zugestellten Briefe direkt aus dem Briefkasten in die Mülltonne werfen, brauche sich um nichts zu kümmern und werde somit auch in nichts hineingezogen.

Was ist eure Meinung dazu? Habt ihr von Leuten gehört, denen es ähnlich ergangen ist? Ein Status-Update wäre sicher auch für andere Leute interessant :)
X könnte die richtige Antwort gegeben haben. Das Problem der Zwangsanmeldung und -Beitreibung ist allein Sache der ehemaligen GEZ. Wenn sie ihre Daten nicht korrekt zu einer ladefähigen Adresse zusammenbringt, wird sie es schwer haben, ihr Vorhaben weiter zu verfolgen. Immerhin könnte man Millionen Adressen schon über das Telefonbuch kopieren.

Allerdings sollte es schwierig werden, sich durch die Umzugsmeldung seiner Zwangsbeitragspflicht zu entziehen, es sei denn, man umginge das Meldewesen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 23. August 2019, 16:17
Es hat zwar leider nicht immer 100%-ig bei komplett Allen geklappt,
aber das Umzugsmeldungsthema hat es, m. E. nach verdient, weiter am Laufen gehalten zu werden;
deshalb mal ein kleiner Zwischenbericht in meinem Fall:

Nach 3 Jahren und 8 Monaten weiterhin immer noch keine neue Post o. ä.

Da denke ich -> behalten wir es ruhig mal weiter unter Beobachtung.

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: teevau am 12. Dezember 2019, 10:43
Gibt es aktuelle Erfahrungeberichte von Gebührenverweigerern, die man etwa im Wartezimmer beim Arzt davon erzählen hörte...?

Mir erscheint es fadenscheinig. Man bekommt Post vom sogenannten Beitragsservice und wird auch aufgefordert, an eine zentrale Adresse zu antworten und auch an den Beitragsservice die Zwangsgebühren zu entrichten.

Mit der Umzugsmeldung in ein anderes Bundesland bleibt also der Ansprechspartner der sogenannte Beitragsservice.

Außerdem greift dieser "Beitragsservice" auf die Daten der Einwohnermeldeämter zu. Und danach bekommt man auch Post. Und wenn man offiziell gar nicht umzieht, kriegen die es auch mit, wenn die alte Wohnung noch besteht.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Dezember 2019, 20:37
Gibt es aktuelle Erfahrungeberichte von Gebührenverweigerern, die man etwa im Wartezimmer beim Arzt davon erzählen hörte...?

Dass die Umzugsmeldetaktik eine temporäre Lösung sein kann, hatten mehrere Mitglieder bereits bestätigt ( u. a. nogez33, Step108, zAppi, Schwippschwager von GezWarJaHarmlos und meine Wenigkeit ) . Und bisher hatten wir nur einen Mitstreiter, der leider keine positive Rückmeldung geben konnte.
Rein statistisch gesehen ist die Umzugsmeldetaktik, finde ich, auf jeden Fall ein Wartezimmergespräch wert.

Mir erscheint es fadenscheinig. Man bekommt Post vom sogenannten Beitragsservice und wird auch aufgefordert, an eine zentrale Adresse zu antworten und auch an den Beitragsservice die Zwangsgebühren zu entrichten.

Mit der Umzugsmeldung in ein anderes Bundesland bleibt also der Ansprechspartner der sogenannte Beitragsservice.

M. M. n. müsste das modifiziert werden. Der "Umzug" sollte nicht nur in ein anderes Bundesland erfolgen, sondern sogar in einen anderen Anstaltsbereich ( RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay. )

Dadurch, dass idealerweise der Beitragss. die Post an die "neue Adresse" wieder als nicht zustellfähig zurückerhält, gibt es ja dadurch dann auch beidseitig keine Ansprechpartner mehr.
( Bisher scheint nur wichtig zu sein, dass der "Umzug" nur ausschließlich ohne jeglichen Vollstreckungskram (Vollzieher, Stadtkassen, usw.) funktionieren kann. )

Außerdem greift dieser "Beitragsservice" auf die Daten der Einwohnermeldeämter zu. Und danach bekommt man auch Post. Und wenn man offiziell gar nicht umzieht kriegen die es auch mit, wenn die alte Wohnung noch besteht.

Die echte Adresse bekommen sie nur entweder bei einer eigenen regulären Ummeldung nach dem Meldegesetz oder
erst 2022 beim dritten "einmaligen" Meldedatenabgleich.
( Aber m. E. n. kein Problem. Dann können wir ja danach dann auch gleich wieder "umziehen". )

( Persönlich würde ich die Umzugsmeldetaktik nicht beiseite schieben wollen :-) )

Markus
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 16. Dezember 2019, 13:06
Im Fall A kann ich berichten, das er trotz Pfändung vom Juli 2018 den „Umzugsservice“ in Anspruch genommen hat und bis jetzt weder vom Vollstreckungsgeier noch vom Beitragseintreiber etwas gehört hat.

Folgendes Betavorgehen hat er gewählt. Nach ein einigen Wochen kam ein normaler Brief vom Geier den er ignoriert hat, da sich darin eine Vermögensauskunft befand. Einige Wochen danach hat sich A entschlossen mutig seine „neue“ Adresse dem Beitragseintreiber zu melden. Nach ein  paar weiteren Monaten hat er seine Bankverbindung aus gründen mangelnder Servicequalität geändert. Im ganzen hat A, zur Zeit, beinahe 1 ganzes Jahr Ruhe. ?

Das ist aber alles von Land zu Land, vom Vollstreckungsgeier zum Vollstreckungsgeier unterschiedlich. Vielleicht gehört ein bisschen Glück mit dazu?

Hier nicht zu vertiefende Nebenbemerkung:
Viel schlimmer, ist das die Politik gegen das Datenschutzgesetz verstößt, die persönlichen Daten per Gesetz einem Unternehmen frei Haus zur Verfügung gestellt werden. Ich weiß jetzt nicht ob der Beitragseintreiber dafür mit den Beiträgen die Adressen vom Meldeamt kauft, was man unter einem Adresshandel versteht, machen ja viele Firmen oder Unternehmen so, oder ob die Daten automatisch abgeglichen werden. Hinzu kommt, das jede Möglichkeit ausgeschlossen wurde seine persönlichen Daten beim Meldeamt vor Dritten (Beitragseintreiber u. öffentliche Sender) zu schützen. 
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Julia55567 am 21. April 2020, 16:52
Person A hat - bevor sie hier im Forum gelesen hat - auch eine Kündigung geschrieben, einfach mit der Aussage, dass sie umzieht (keine Adresse genannt) und dass sie zur Zeit keinen Fernseher besitzt.

Person A aht eine Antwort vom BS/GEZ bekommen mit der Aussage, sie brauche nichts zu kündigen, denn das Konto zieht praktisch mit, A müsse nur eine neue Anmeldung von Einwohnermeldeamt vorlegen mit der neuen Adresse, mehr nicht.

Hmm, wie geht Person A weiter vor?

Liebe Grüße
Julia


Edit "Bürger": Beitrag angepasst > siehe nochmals PM + wichtige Hinweise u.a. oben rechts bzgl. Platzhalter "Person A" etc. Bitte zukünftig berücksichtigen! Danke.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 21. April 2020, 17:55
Bei den Beitragsheinis kann gar nicht kündigt werden. Die kleben zu sehr an einem.  :laugh:
Besser wäre gewesen, keine Kündigung zu schreiben. Später hätten die an der neuen Adresse von Person A um eine Spende gebeten ;)
Den Brief dann als verzogen oder unbekannt zurückschicken und auf deren web-Seite dann die "neue" Adresse in einem anderen Bundesland eintragen.
Damit es nicht so auffällt, lieber einen zweiten Spendenbrief abwarten, zurücksenden und dann denen die "neue" Adresse mitteilen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Julia55567 am 21. April 2020, 20:24
OK danke :)

Person A schickt den Brief 2 mal zurück, dann Adresse angeben.

Ist es besser, eine Leerstandswohnung zu melden oder wirklich eine x-beliebige wählen, auch wenn da jemand wohnt?

Lg
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 21. April 2020, 21:12
Eine Leerstandwohnung - soweit man weiß, wo sich eine befindet - ist besser. Wenn es eine bewohnte ist, wird die von demjenigen, der dort wohnt, als unzustellbar zurückgesandt.*** Aber fair ist eher die erste Möglichkeit.
Nur wenn das Einwohnermeldeamt und die Beitragsheinis wieder einen datenschutzbedenklichen Datenabgleich machen, sollte Person A sich nach einer neuen Umzugsadresse umsehen.


***Edit "Bürger": Vorsicht!!! Davon auszugehen, dass jemand Unbekanntes eine nicht an ihn adressierte Post als "unzustellbar zurücksendet", ist eher gewagt. Es könnte u.U. sein, dass dieser die Post - sofern sie überhaupt dort ankommt - ggf. einfach "entsorgt".
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: abgetaucht am 22. April 2020, 18:57
Die alte/neue Beitragsnummer ist noch vorhanden. ...
Ist dies tatsächlich so das die Nummer personenbezogen ist und damit gleich bleibt?
Soweit ich das beurteilen kann, ja, es müsste bei der gleichen Nummer bleiben.
Die haben ja keinen Grund, die zu ändern.

Hier mal meine Erfahrung dazu: Bin noch vor 2013 in die Falle getappt, als ein GEZ-Mann an der Tür stand...
Danach im Netz schlau gemacht und den TV sofort wieder abgemeldet (klar, ein Quartal Verlust/Lehrgeld). Nach Kündigung des Bankeinzuges und Rückbuchung des trotzdem eingezogenen neuen Quartalsgeldes, erfolgte dann endlich die Kündigungsbestätigung, aber nach zwei Wochen eine neue automatische Anmeldung für das Radio mit neuer Beitragsnummer!
Also sofort nochmals die Abmeldung mit dem Hinweis, daß ich das defekte Radio gleich mit dem TV entsorgt habe und danach war erstmal Ruhe ... bis 2013.

Die erneute Zwangsanmeldung hatte wieder eine andere "Opfer"-nummer, also schon die dritte!
Hatte nur den ersten Brief geöffnet, um zu sehen wer mich da belästigt und alle weiteren der Post mit unbekannt verzogen zurück gegeben. Nach ca. 6 weiteren erfolglosen ungeöffneten Bettelbriefen, ist bis heute Ruhe eingekehrt :)

Hatte - um ganz sicher zu sein - zwischenzeitlich auch ein anderes Bankkonto eröffnet und gebe alle zwei Jahre den erweiterten Widerruf der Datenweitergabe*** im Bürgerbüro/ Meldestelle ab.


***Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine überlappende Mehrfachdiskussion des bereits andernorts ausgiebig behandelten Themas "Widerspruch gegen die Datenübermittlung" und "Auskunftssperre". Nur letzteres würde in Sachen "Rundfunkbeitrag" etwas bringen, ist aber nur bei Glaubhaftmachung von "Gefahr für Leib und Leben" erreichbar. Die wenigsten dürften davon "profitieren". Siehe dazu u.a. unter
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25283.0
Moderation/ Bereinigung des Threads bleibt vorbehalten.
Hier bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
und im Einstiegsbeitrag beschrieben ist.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 22. April 2020, 20:53
Soviel ich weiß, gibt es für den Beitragsservice eine Ausnahme beim Widerruf der Datenweitergabe im Bürgerbüro. Wenn das so einfach wäre, hätten das viel erfolgreich gemacht. Alleine der automatische Datenabgleich mit dem Meldeamt unterhöhlt den privaten Datenschutz. :(


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine überlappende Mehrfachdiskussion des bereits andernorts ausgiebig behandelten Themas "Widerspruch gegen die Datenübermittlung" und "Auskunftssperre". Nur letzteres würde in Sachen "Rundfunkbeitrag" etwas bringen, ist aber nur bei Glaubhaftmachung von "Gefahr für Leib und Leben" erreichbar. Die wenigsten dürften davon "profitieren". Siehe dazu u.a. unter
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25283.0
Moderation/ Bereinigung des Threads bleibt vorbehalten.
Hier bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
und im Einstiegsbeitrag beschrieben ist.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 13. September 2020, 13:37
Bei Person A die im August 2018 umgezogen ist, nebst Vollstreckungsan liegen, hat bis Heute immer noch Ruhe vor den unerbittlichen Wegelagerer.
Das wären jetzt so 2 Jahre Frieden. Wenn der Datenabgleich 2022 erfolgen soll, was im Grunde dem Datenschutz widerspricht aber politisch ausgehebelt wurde, wird Person A woanders hinziehen. Weiß jemand von euch wie oft so ein automatischer Datenabgleich noch erfolgen soll? Regelmäßig, so lange der Beitragsservice existiert oder nur einen bestimmten Zeitraum?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 13. September 2020, 15:02
Weiß jemand von euch wie oft so ein automatischer Datenabgleich noch erfolgen soll? Regelmäßig, so lange der Beitragsservice existiert oder nur einen bestimmten Zeitraum?
Dem Vernehmen nach alle vier Jahre bis in alle Ewigkeit - ein Enddatum ist wohl nicht spezifiziert worden. Der Rundfunkbeitrag ist anhand der Vermutung des Innehabens einer Wohnung als Schickschuld zu entrichten, solange die Widerlegung dieser Vermutung nicht vom Beitragsservice anerkannt wird. Diese Vermutung besteht ansonsten auch nach Verlöschen des Weltalls fort. Amen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 31. Oktober 2020, 21:33
Eine mir bekannte Person A ist kürzlich umgezogen. Der erste Brief enthält ein Aktenzeichen aus 10 Ziffern, das aussieht wie anderer Leute Teilnehmernummer, aber mit einer zusätzlichen Ziffer am Ende.
Weiß jemand, wie lange aktuelle Teilnehmernummern sind?
Person A fragt, ob dieses Aktenzeichen schon die Teilnehmernummer ist, die sie bei einer späteren Direktanmeldung dann bekommt. Der Zusammenhang mit dem Thema dieses Threads ist gegeben, muss aber hier nicht gleich erläutert werden.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: seppl am 31. Oktober 2020, 23:25
Die zehnstellige Nummer ist eine vorläufige Referenznummer. Falls man vorhat zu antworten... Teilnehmernummern haben seit jeher 9 Stellen
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: HÖRby am 09. Dezember 2020, 19:32
Die "Brief-Nicht-Zu-Mir-Methode" paßt hier hinein:
Zitat
Anleitung:

    (zwangsweise zugeordnete) Beitragsnummer notieren.
    Adresse eines sehr weit entfernten Studentenwohnheims (o.ä.) recherchieren. [Bundesland mit anderer LRA, hier im Thread]
    Adressummeldung auf der Webseite des Beitragsservice durchführen. [über/mit TOR !!]
    Falls Einzugsermächtigung erteilt wurde, auf der Webseite des Beitragsservice Zahlungsweise umstellen auf Überweisung.
    Zahlungen einstellen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33984.0.html

Die dortige Drucksache hats unter:
"Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" (06.10.2014)
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d3473cak.pdf

Warum die Preisgabe von -> Mitbewohnern verweigert werden kann:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34393.0-html
@seppl:
Zitat
[...]. Die "Pflicht", die Beitragsnummern anderer Mitbewohner weiterzugeben gibt es nicht und kann es aufgrund der DSGVO nicht geben. [...].
Es könnte sein, daß für ein Mitbewohner "Widerspruch gegen die Datenübermittlung" UND "Auskunftsperre" (bei seinem Einwohnermeldamt) eingereicht hat, e.g. nach §51 BMG (Bundesmeldegesetz), Auskunftsperre.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malochersprache am 11. Juni 2021, 12:13
Kurzes Feedback

Vor zirka 1 Jahr auf der Homepage vom Beischlafservice in Thüringen angemeldet. 
Seitdem Ruhe im maschinellen BebeitragungXcomputer😀

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 11. Juni 2021, 13:29
Interessant, vielen Dank. Hier leider nicht. War die Rechnung davor beglichen?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malochersprache am 14. Juni 2021, 00:40
Moin
Meine Außenstände belaufen sich auf über 1000 Euro.
Ich hatte mit den Aasgeiern ne moderate Rate vereinbart und die zahle ich regelmäßig. ( um nicht aufzufallen)
Dafür spare ich die regulären Zwangsgelder 😀
Natürlich sollte jedem bewusst sein, dass beim nächsten Daten Abgleich alles auffliegt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 18. Dezember 2021, 14:39
Ich bin mir unsicher ob ich für den nachfolgenden Beitrag hier weitermachen soll (vgl. Ende 2020), oder lieber einen neuen Thread eröffnen.

Person A erzählt, sie hat das mit der Umzugsmeldung - offenbar vergeblich - versucht, denn nach langer Ruhe kam nun eine Inkassoforderung als Brief von der Stadt, Amt für Finanzsteuerung, Vollstreckungsbehörde. Es wird ein Betrag von knapp EUR 200 verlangt, jedenfalls weniger als die Außenstände von mehr als einem Jahr betragen müssen, sowie Vollstreckung und eidesstattliche Versicherung nebst weiterer Gebühren bei Nichtzahlung angedroht.

Person A hat keine Bescheide oder Mahnungen erhalten, die muss wohl jemand anderes bekommen haben. Person A ist nicht in finanzieller Not, auch nicht nach Zahlung der Außenstände, es geht nur um den tief empfundenen Unwillen, für Propaganda zum Nachteil der Bevölkerung auch noch direkt zur Kasse gebeten zu werden.

Da Person A vorher in einem anderen, südöstlicheren Bundesland lebte bittet sie um Hinweise zum Umgang mit der hiesigen Vollstreckungsbehörde. Der Status "postalisch nicht erreichbar" dürfte damit wohl leider zu Ende sein.

Das Schreiben von der Vollstreckungsbehörde kam als normaler Brief und kann ggf. anonymisiert hier verfügbar gemacht werden.




Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 18. Dezember 2021, 14:55
Fiktive Ferndiagnose: Keine Bescheide, keine Mahnungen -> keine Vollstreckung möglich.
In der Vollstreckungsankündigung sollte ja mal stehen, welche Bescheide (mit Datum und Geldbetrag) vollstreckt werden (die LRA lassen ja sowas wie " vollstreckbarer Titel" draufbuzzen, obwohl nur Holzpapier) und für welche Mahnungen Mahnkosten (die gesondert förmlich festgesetzt werden müssten, was sich die Druckmaschine in Freimersdf aber schenkt) angegeben sind.
Sieht nach fehlenden Vollstreckungsvoraussetzungen sonder Zahl aus.

Und dass irgendwas mit "Umzug" war, sollte der Feind schon selber anbringen, aber nicht A, die vielleicht gar nicht umgezogen ist, sondern irgendwelche Kinderbriefe gemalt und eingeworfen hat.

Völlig fiktive Kinderträumerei.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 18. Dezember 2021, 15:26
Vielen Dank, das wird Person A dann wohl nächste Woche mit der zuständigen Sachbearbeiterin ausdiskutieren. Die Kontakte mit den südöstlichen Vollstreckern waren durchaus angenehm, wenn auch nicht zielführend. Die zahlen selbst nicht gerne und vollstrecken diese Aufträge nur notgedrungen.

Person A hat ihren Brief bestmöglich anonymisiert und in einzelne Seiten geteilt. Falls der Anhang irgendwem nützt kann er da gerne bleiben, wenn nicht kann die Forenmoderation aber auch Platz sparen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: DerNichtzahler am 13. Februar 2022, 12:01
Guten Tag,

da ich seit Jahren diesen Thread hier verfolge und ebenfalls von einer Person X die Erfahrungen teilen möchte, soll dies nun geschehen.

Folgender Fall der Person X (fiktiv):

- 2018 ist Person X nach sehr langem Auslandsaufenthalt (dort gab es keine Fernsehzwangsgebühren) wieder nach D übergesiedelt.
- Sommer 2018 Anmeldung beim EMA
- Zwei Wochen später Brief des "Beitragsservice" erhalten ohne Reaktion
- Weitere zwei Wochen später Erinnerungsschreiben erhalten wiederum ohne Reaktion
- Weitere zwei Wochen später Zwangsanmeldung mit Zahlschein und Beitragsnummer erhalten
- Person X recherchiert im Internet nach Möglichkeiten und findet diese hier durch @nogez33 (Ersteller)
- Person X geht genau nach diesem "Leitfaden" vor und meldet sich um
- Person X erhielt nie weitere Briefe vom Beitragsservice
- Person X zieht Anfang 2020 "richtig" um und meldet es der EMA
- Wieder nach einer Woche die gleiche Prozedur wie oben beschrieben. Zusatz: Zwangsanmeldung mit NEUER Beitragsnummer!
- Seitdem wiederum keine weiteren Briefe seitens Beitragsservice erhalten

Person X kann somit aus Erfahrung mitteilen, das der hier aufgezeigte "Leitfaden" von @nogez33 funktioniert.

Da dieses Jahr wieder einmal ein Datenabgleich stattfinden wird, kann Person X dann noch einmal hier seine Erfahrungen mitteilen.

LG DerNichtzahler
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 13. Februar 2022, 18:59
Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Offenbar klappt das aber nicht immer. Meine Person A hat nach Antwort an die für Vollstreckung zuständige Stelle natürlich Post vom Beitragsservice bekommen. Die weitere Vorgehensweise ist unklar.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Vollstreckung“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung“.
Zum Thema "Vollstreckung" könnte der vorliegende Thread keine hilfreiche Diskussion für den Betroffenen bieten, da "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist". Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen, um entsprechende Beiträge zur Gegenwehr bei Vollstreckung zu finden oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: DerNichtzahler am 15. Februar 2022, 23:34
Hallo,

da anscheinend einige Grundeckpunkte für die "erfolgreiche" Ummeldung gewünscht sind, hier kurz fiktiv erläutert:

Person X hatte vor der Ummeldung noch keinen "Festsetzungsbescheid" erhalten, sondern sich vorher schon aktiv im Internet informiert und hat den hiesigen "Leitfaden" ganz genau umgesetzt.

Person X hatte auch vorher keine Vollstreckung oder andere Verbindlichkeiten gegenüber dem Beitragsservice in der Schwebe da die Person aus dem Ausland wieder nach D eingereist war.

Person X war gegenüber dem Beitragsservice somit eine neue und unbekannte Person ohne Altlasten.

Person X hatte sich die erste zwangsweise zugeordnete Beitragsnummer notiert. Beim ersten Umzug innerhalb Ds und der dann gleichen brieflichen Prozedur seitens des Beitragsservice erhielt Person X eine neue  Beitragsnummer.

Person X ist dann wieder genauso vorgegangen wie im ersten Erstellungsbeitrag.

Einen Ratschlag an alle: Lest die Beiträge von @nogez33 doch einmal genau durch. Es sind nur fünf aber lässt darauf schließen das sich die Person dahinter ganz genau auskennt und weiß was er geschrieben hat.

Person X wird natürlich darauf achten das nach dem Datenabgleich dieses Jahr mit dem dann wieder beginnenden Briefwechsel seitens des Beitragsservice eine etwas "modifizierte" Prozedur angewendet wird wie man aus dem Post von @nogez33 vom Herbst 2018 ersehen kann.

LG DerNichtzahler
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: jeka am 13. März 2022, 10:20
Moin,Moin!
Was mich interessieren würde:
Um wirksam die Ummeldetaktik zu benutzen, muß man sich doch bei der Hauptadresse beim EMA abmelden und das dem BS im Onlineformular nachweisen, oder? Sonst bezahlt man ja trotzdem weiter. Und das kann ja nicht Sinn der Sache sein? Außerdem merkt sonst der BS doch am fehlen einer Anlass bezogenen Meldedatenübermittlung des EMA, das der Umzug nur fiktiv stattgefunden hat.
lg jk
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 15. März 2022, 13:00
Meines Erachtens, glaubt der BS ein fachthalber das man sich umgemeldet hat. Es findet ja nur alle 2 Jahre ein Datenabgleich mit dem Meldeamt statt. Eine zusätzliche Kontrolle, ob die "Ummeldung" richtig ist, macht der BS nicht. Erstens müßte das im Staatsvertrag festgehalten werden und Zweitens ist die Frage der Kapazität und zusätzlichen Kosten des BS, wenn die das ständig überprüfen würden.
Daraus ergibt sich, das man sich beim Meldeamt nicht extra abmelden braucht, weil keine zusätzliche Überprüfung gemacht wird.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 15. März 2022, 13:12
Das halte ich zwar für gut begründet, aber nicht für zutreffend. Ich kenne mindestens einen Fall, wo eine solche Ummeldung hinterfragt wurde.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 15. März 2022, 16:30
Ok dann mußt Du aber auch das Gesamtverhältnis sehen. Wie oft wird von wievielen Ummeldungen überprüft. Dann, wie ist da die Quote, ob es klappt oder ist es eher der Zufall.
Wenn ich hier so den Tread betrachte, scheint der Erfolg mehrheitlich dafür zu sprechen. Doch das hier ist ja nur ein Bruchteil von Versuchen der Ummeldung. :-)
Es gibt auch keine repräsentative, Langzeit nach Bundesländer geordnete, Statistik. In deinem Beispiel ist es eher, das die Ausnahme die Regel bestätigt.Ein Versprechen oder Garantie kann dir aber keiner geben, nur das es eine gute Möglichkeit gibt dem BS zu zeigen, das man sich nicht alles gefallen lassen muß was die Länder im Staatsvertrag gesetzlich geregelt habe. Denn ein Gesetz heißt noch lange nicht, das es gerecht ist.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Strauchdiebschreck am 07. Mai 2022, 22:58
Ein Status-Update. Kurz zur Erinnerung: Mein Kollege X hat sich im Januar 2019 nach dem Meldedatenabgleich 2018 an eine real existierende Adresse im Meldebereich einer anderen Landesrundfunkanstalt umgemeldet. Seitdem hat er nichts mehr vom Rundfunkbeitragsservice gehört. Diese Methode hat folglich jahrelang funktioniert.

Nun ist er innerhalb Deutschlands umgezogen, hat sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und hat nun eine Zahlungsaufforderung vom Rundfunkbeitragsservice für ausstehende Rundfunkbeiträge seit Januar 2016 bekommen. Diese summieren sich auf knapp 1.400 Euro. Die Hälfte dieser Forderung ist inzwischen verjährt, da sie älter als drei Jahre ist und in der Zwischenzeit kein Mahnbescheid ergangen ist. Somit hat X für den Zeitraum von 2016 bis April 2019 die Rundfunkbeiträge endgültig abgewehrt. Neulich am Telefon sagte er mir, er würde erneut auf gleichem Wege versuchen wollen, der Zwangsabgabe zu entgehen, jedoch ist er sich nicht sicher, ob diese Methode weiterhin funktioniert. Ich persönlich habe an ihn appelliert, diesen Unfug sein zu lassen und sich endlich seiner sozialen Verantwortung zu stellen, aber er beharrte darauf, dass ich für ihn hier nachfrage. Gibt es denn weitere Erfahrungsberichte dazu, ob die Ummeldestrategie weiterhin funktioniert?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 08. Mai 2022, 01:05
Was heißt hier soziale Verantwortung?  Das Sozial ist zurzeit groß in Mode. Überall wird das Wort inflationär wie ein Gotteswort vor sich hergetragen. Die Rechtlichen haben ein Angebot, was ich so verstehe, entweder ich nehme es an oder nicht. Aber wenn dafür dann eine  sogenannte Steuergebühr erhoben wird, ist es kein Angebot mehr.
Die Erfahrung bisher. Anscheinend, wenn man nicht wirklich umzieht, besteht die Möglichkeit sich gegen die Zwangsgebühr erfolgreich zu wehren.  Leider gibt es keine wirkliche Garantie, dass es auch bei jedem 100% funktioniert. Schön wäre es.
Ein Beispiel. A bekam Briefe von der Stadt zwecks Vollstreckung. X konnte mit vielen Antwortbriefen der Vollstreckung immer ein wenig Aufschub leisten, bis er hier von der Möglichkeit der Umzugsstrategie erfuhr. Da er sich nicht alles vom Beitragsservice gefallen lässt, und es auch keine Erfahrung diesbezüglich gab, meldete er sich dennoch um und hat bis heute Ruhe.
A würde für sich, wenn er wirklich den Wohnort wechseln sollte, mal schauen wie lange er warten kann, bis er sich wieder fiktiv ummeldet. Wenn man das zu oft hintereinander macht, wäre das wohl zu auffällig. Alleine dass die persönlichen Daten einfach von einem Unternehmen abgefragt werden können oder vom Meldeamt einfach frei  Haus weiter gegeben werden, widerspricht dem Datenschutz.  >:(
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Strauchdiebschreck am 08. Mai 2022, 01:16
...
Ein Beispiel. A bekam Briefe von der Stadt zwecks Vollstreckung. X konnte mit vielen Antwortbriefen der Vollstreckung immer ein wenig Aufschub leisten, bis er hier von der Möglichkeit der Umzugsstrategie erfuhr. Da er sich nicht alles vom Beitragsservice gefallen lässt, und es auch keine Erfahrung diesbezüglich gab, meldete er sich dennoch um und hat bis heute Ruhe.
A würde für sich, wenn er wirklich den Wohnort wechseln sollte, mal schauen wie lange er warten kann, bis er sich wieder fiktiv ummeldet. Wenn man das zu oft hintereinander macht, wäre das wohl zu auffällig.
...

Danke für die Rückmeldung. Wann hat sich A umgemeldet? Wenn dies nicht länger als ca. 1 Jahr her ist, spricht dies dafür, dass die Methode noch funktioniert.

Die Überlegung, es würde auffallen, wenn sich jemand zu oft ummeldet, klingt für mich sehr spekulativ. Dies fällt nur dann auf, wenn die Daten maschinell (kein Mensch guckt sich die Daten direkt an) darauf ausgewertet werden würden, wer sich wie oft ummeldet und wenn es jemanden gibt, der sich dafür interessiert. Mithin ist die Ummeldehäufigkeit kein allzu zuverlässiges Indiz dafür, dass sich jemand um die Rundfunkgebühren drücken will. Es gibt schlicht Menschen, die ein sehr mobiles Leben führen.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Kurt am 08. Mai 2022, 01:52
Ein Status-Update. Kurz zur Erinnerung: Mein Kollege X hat sich im Januar 2019 nach dem Meldedatenabgleich 2018 an eine real existierende Adresse im Meldebereich einer anderen Landesrundfunkanstalt umgemeldet. Seitdem hat er nichts mehr vom Rundfunkbeitragsservice gehört. Diese Methode hat folglich jahrelang funktioniert.

Nun ist er innerhalb Deutschlands umgezogen, hat sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und hat nun eine Zahlungsaufforderung vom Rundfunkbeitragsservice für ausstehende Rundfunkbeiträge seit Januar 2016 bekommen. Diese summieren sich auf knapp 1.400 Euro. Die Hälfte dieser Forderung ist inzwischen verjährt, da sie älter als drei Jahre ist und in der Zwischenzeit kein Mahnbescheid ergangen ist. Somit hat X für den Zeitraum von 2016 bis April 2019 die Rundfunkbeiträge endgültig abgewehrt. [..]

Die Suppe ist noch nicht ausgelöffelt! Diese Zahlungsaufforderung wird irgendwann in einer Vollstreckung enden. Sollte sich der "Kollege X" dann dagegen zur Wehr setzen wollen sollte er sich vorher damit befassen:

Auszug aus Beschluss VG Köln vom 12.03.2019 AZ 6 L 381/19
Zitat
[..] Wenn der Empfänger die Annahme eines Schriftstücks grundlos und damit treuwidrig verweigert, muss er sich nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben so behandeln lassen, als sei dieses ihm bekannt gegeben worden. Die Bekanntgabe erfolgt, soweit gesetzlich nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt ist, grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Bereitschaft des Adressaten zur Kenntnisnahme.
Vgl. VG Saarland, Beschluss vom 20.12.2016 — 6 L 2496/16 —, juris, Rz. 44 ff. [..]

Wie ein Gericht die Sachlage wertet, dass "Kollege X" durch seine fingierte Umzugsmeldung die Annahme eines Schriftstücks grundlos und damit treuwidrig verweigert bleibt also abzuwarten.

Gruß
Kurt

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Strauchdiebschreck am 08. Mai 2022, 02:00
...
Auszug aus Beschluss VG Köln vom 12.03.2019 AZ 6 L 381/19
Zitat
[..] Wenn der Empfänger die Annahme eines Schriftstücks grundlos und damit treuwidrig verweigert, muss er sich nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben so behandeln lassen, als sei dieses ihm bekannt gegeben worden. Die Bekanntgabe erfolgt, soweit gesetzlich nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt ist, grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Bereitschaft des Adressaten zur Kenntnisnahme.
Vgl. VG Saarland, Beschluss vom 20.12.2016 — 6 L 2496/16 —, juris, Rz. 44 ff. [..]

Wie ein Gericht die Sachlage wertet, dass "Kollege X" durch seine fingierte Umzugsmeldung die Annahme eines Schriftstücks grundlos und damit treuwidrig verweigert bleibt also abzuwarten.
...

Danke für die Information, das war auch mir als Außenstehendem nicht bekannt und ich wette, dass auch X das nicht weiß. Mir fällt dazu ein, dass vor Gericht zunächst nachgewiesen werden muss, dass X die Annahme auch tatsächlich verweigert hat. Annahmeverweigerung wäre gegeben, wenn die Briefe korrekt adressiert wären und X sich bspw. vor dem Postboten geweigert hätte, diese Briefe in seinen Briefkasten einwerfen zu lassen. Da die Briefe nach der Umzugsmeldung aber nicht korrekt adressiert sein werden, wird X nicht in die Verlegenheit geraten, die Briefe überhaupt annehmen zu müssen und kann die Annahme folglich auch nicht verweigern. Selbst wenn die wissentliche und fälschliche Ummeldung als Annahmeverweigerung gewertet werden würde, müsste man X zunächst nachweisen, dass auch wirklich er selbst sich in dieser Weise umgemeldet hat. X kann es sich einfach machen und sich argumentieren, dass vor seinem Haus schon mehrfach der Briefkasten aufgebrochen worden bzw. sonst irgendwie Post aus dem Briefkasten gestohlen worden ist und dass sich vermutlich jemand einen üblen Scherz erlaubt hat. Wenn er sich über einen Anonymisierungsdienst (bspw. den Tor-Browser) ummeldet, ist ihm auch nicht nachzuweisen, dass die IP-Adresse, von der aus die Ummeldung erfolgt ist, zu ihm führt. Ich persönlich sehe also nicht, wie dieses Gerichtsurteil im Kontext des geplanten Vorgehens gefährlich werden sollte (ich bin aber auch kein Rechtsexperte).
Titel: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 08. Mai 2022, 10:07
Ich glaube nicht, dass kontrolliert wird, mit welcher IP man auf der Seite zur Ummeldung des Beitragsservice war. Und das mit dem vielen Ummelden. Nun,  das ist aus dem Beitragskonto des Beitragszahlers ersichtlich. Dort sind ja auch Adresse, Änderungen oder Zahlungen gespeichert. Wenn  auf deren Meldeseite eine neue Ummeldung einträgt, werden die Briefe vom an diese Adresse geschickt. Das geschieht natürlich digital von der Datenbank.  Eine Nichtzurücksendung ist wie eine Bestätigung, dass die Adresse richtig ist.  Normale Brief gehen immer wieder bei der Post "verloren". Doch der Beitragsservice verschickt ja keine gelben Briefe. ;-)
Wenn ein Gericht urteilt, das die Rechnungsbriefe mit den gelben Briefen gleichzusetzen sind, ist es genauso wie das jede Klage abgewiesen und schon im Vorfeld kassiert wurden.
Die Gerichte sind die Erfüllungsgehilfen des Beitragsservice, Rechtlichen Öffentlichen zur Erfüllung des Staatsvertrages. Denn es ist ja deine Bürgerpflicht, deren Angebote anzunehmen. Du hast eben das Pech eine Wohnung zu haben..
Der Beitragsservice lässt A, noch, seit 2014 in Ruhe.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 08. Mai 2022, 14:47
Dieses treuwidrige Nichtannehmen ist eine Nebelkerze, die hier geworfen wird (...langsam ist es ärgerlich, dass solche scheinbaren Einreden immer vom selben User kommen).

Eine treuwidrige Annahme kann mir allenfalls erst dann unterstellt werden, wenn der Postbote, der mich zweifelsfrei persönlich kennt, mir den gelben Umschlag unter die Nase hält und ich weder den Umschlag in die Hand nehme noch irgendein Empfangsbekenntnis abgebe.

Das ist bei einer Zustellung an eine Drittadresse nicht im entferntesten gegeben.

Wenn, dann hätte die LRA die elektronische Ummeldung nur zusammen mit einer Authentifizierung (Postident,...) einrichten müssen. Dann vielleicht könnte ein Strick angelegt werden... vielleicht. So aber kann jede zehnjährige Göre aus der Nachbarschaft mich ummelden.

Dieses Rückverfolgen auf IP-Adressen usw kann man getrost vergessen. Es geht um keine Straftat und verletzt den Datenschutz. Das wäre vor Gericht gar nicht verwertbar.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Kurt am 08. Mai 2022, 16:56
@ope23: falls Du mich damit meinst: es soll keine "Nebelkerze" sein sondern ein wohlgemeinter Hinweis was und wie da eventuell gerichtlich "konstruiert" wird.
Ob und was da passiert weiß (noch) niemand - aber aus meiner Sicht ist es besser auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und sich entsprechend zu wappnen bzw. entspr. Argumentationsketten aufzubauen. Aus diesem Grund "Einreden" und vorab über 5 Ecken weitergedacht.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: PersonX am 09. Mai 2022, 10:14
Weil es soweit bekannt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für einen Briefkasten gibt, muss ein solcher auch nicht bereitgehalten werden. (Zu unterscheiden ist das von der möglichen "Pflicht" der Vermieter, einen solchen bereitzustellen. -Dieser müsste nach Ansicht der PersonX gar nicht öffentlich sein.-)
Wer jedoch einen Briefkasten bereit hält und aktiv verhindert, dass dort etwas eingeworfen werden könnte, der kann vielleicht das Problem bekommen dem Vorwurf ausgesetzt zu sein die Postannahme zu verweigern.
Beachtet werden sollte noch, es braucht für die Möglichkeit der der Kenntnisnahme keinen Briefkasten. Es reicht, dass Post den Machtbereich der Person tatsächlich erreicht. -> Daneben gibt es noch die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntgabe.

Soweit es bisher betrachtet wurde, geht es immer um die objektive Möglichkeit einer Kenntnisnahme nicht um eine tatsächliche. Gab es die objektive Möglichkeit einer Kenntnisnahme, dann kann daraus folgen: Pech gehabt, wenn diese Möglichkeit "vereitelt" wurde. Sofern die Ursache jedoch nicht in der Person liegt, gibt es mögliche weitere Schritte zu reagieren.
Zu beachten sei, dass es bei mehr als einem Briefkasten respektive Lebensorten noch sehr viel weitere Sachen zu beachten gilt. Es gab einen Fall in Sachsen wo offenbar Post an einer Anschrift zugegangen sei, welche nicht als Hauptwohnsitz geführt wurde. Dadurch dass offenbar solche Post dem gewünschten Empfänger dort erst später bekannt wurde, gab es offenbar Probleme bei der Aussage, ob etwas fristgerecht sei. In dem Fall legte die betroffene Person Widerspruch ein, eine widerspruchsbearbeitende Stelle war der Ansicht, dass der Widerspruch nicht fristgerecht sei. In einer mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass der Widerspruch fristgerecht war. Der reine Zeitverzug, welcher überhaupt erst zu dieser Fristfrage führte, erklärte sich dadurch, dass die Person eben nicht regelmäßig an dem nicht als Hauptwohnsitz geführten Ort verkehrte.
Zum Punkt ob etwas verjährt sein könnte oder nicht, kommt es wohl auch noch darauf an, ab wann etwas bekannt ist. Gemeint mit bekannt ist hier nicht bekannt der Person, welche Verjährung einreden will.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 09. Mai 2022, 10:18
@Kurt: Nein. Derlei "Eventualitäten" sind Spekulationen, und "fünf Ecken" sind wilde Spekulationen. (Sind hier jetzt schon drei Leute, die diese Idee der treuwidrigen Annahme abweisen.) Danke fürs Lesen. EOD.


Edit "Bürger" @alle: Soweit genug des Exkurses zum eigenständigen Thema, ab wann etwas bekanntgegeben und/oder die Bekanntgabe als "vereitelt" zu werten sein könnte.
Bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Strauchdiebschreck am 12. August 2022, 15:13
Ein Update in dieser Sache: X hat kürzlich eine erneute Zahlungsaufforderung bekommen, d.h. etwa drei Monate nach dem ersten Schreiben des Rundfunkbeitragsservices und seiner Ummeldung an eine andere Adresse. X hat beschlossen, die Methode erneut anzuwenden und sich wiederum an eine neue Adresse umzumelden.

Habt ihr vergleichbare Erfahrungen gemacht? Dass der Rundfunkbeitragsservice nun doch wieder an X' tatsächliche Adresse schreibt, kann ein Indiz dafür sein, dass die Landesrundfunkanstalten nachgesteuert haben und diese Methode nicht mehr funktioniert.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 12. August 2022, 19:10
Wenn sich der Strauchdieb jetzt nochmals ummeldet, verrät er sich. Nach drei Monaten zieht keiner um.
Sachlage also nochmals genau durchdenken, möglicherweise mit anderen Kumpanen etwas ausbaldowern.
 
Dass das alles nur ein fiktives Strategiespiel ist, ist hoffentlich klar.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 12. April 2023, 14:37
Die Methode scheint tatsächlich nicht mehr zu funktionieren.
Anfang Januar Person N umgemeldet und heute ein Brief von dem Verein im Kasten gehabt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 12. April 2023, 20:34
Die Methode scheint tatsächlich nicht mehr zu funktionieren.
Anfang Januar Person N umgemeldet und heute ein Brief von dem Verein im Kasten gehabt.

Was für ein Brief denn genau?

Der Beitragsservice könnte einfach auch auf alte/veraltete/tote/... Briefkästen blind ballern - selbst mit überraschend richtiger Angabe des Namens des Zahlsklaven.

Als privatrechtliche juristische Person darf der Beitragsservice täuschen, mauscheln, suggerieren, widerlich sein,... all das, was eine Landesrundfunkanstalt nieniemals tun würde.

Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 13. April 2023, 12:33
Was für ein Brief denn genau?
Der Beitragsservice könnte einfach auch auf alte/veraltete/tote/... Briefkästen blind ballern - selbst mit überraschend richtiger Angabe des Namens des Zahlsklaven.
Ja, das kann sein. Mich wundert es halt nur, dass 3 Monate Funkstille war und jetzt die Belästigung wieder los- bzw. weitergeht.
Ein User hier hatte ja dieselbe Erfahrung gemacht.

Brief ist noch ungeöffnet. Ein Überweisungsträger ist zumindest zu erkennen.

Person N vermutet, dass evtl. ein erneuter, personenbezogener Abgleich stattgefunden haben könnte bei Unstimmigkeiten.
Oder Person N hat sich zu früh umgemeldet.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 14. April 2023, 00:14
Ein User hier hatte ja dieselbe Erfahrung gemacht.
Kann es sein, dass Du Person XY meinst?
Nun, der hat vorgestern einen neuen Brief vom Service bekommen. Dabei fragt er sich, weshalb die ihn immer falsch adressieren. Er schätzt, dass mit dem Meldedatenabgleich - der seiner Meinung nach gegen die Datenschutzverordnung verstößt - wohl falsche Daten übermittelt wurden. Schließlich wissen wir ja alle, dass auch im digitalen Bereich Fehler passieren. Datenpannen, gehackte Server oder aus Versehen werden Daten veröffentlicht u.s.w. Also war er so nett und hat ihn ungeöffnet zurückgesendet. So ein Brief kann auch auf dem Postweg verloren gehen und den Adressaten somit nicht erreichen. Hin und wieder kommt das vor.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 14. April 2023, 13:22
Person N vermutet, dass evtl. ein erneuter, personenbezogener Abgleich stattgefunden haben könnte bei Unstimmigkeiten.
Oder Person N hat sich zu früh umgemeldet.
Die Vermutung teilt eine andere Person. Die ist vor fast 3 Jahren in ein anderes Bundesland gezogen und hat dort Schulden hinterlassen, die jetzt zugeordnet wurden.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 14. April 2023, 20:44
Mit welchem jähem Eifer der deutsche öffentliche-rechtliche Rundfunk säumige Beitragspflichtige jagt und dabei Verhältnismäßigkeit und Augenmaß verliert.

Werden nämlich Steuerhinterzieher derart durchs Land gehetzt, wenn es nur um ein paar hundert Euro geht?

Gut, immerhin ist Steuerhinterziehung eine Straftat.

Das Nichtzahlen von Rundfunkbeiträgen nur eine Ordnungswidrigkeit. 

WiDeRlich.

(sorry, auf meinem Smartphone klemmt die Umschalttaste manchmal)
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 14. April 2023, 21:17
Das Nichtzahlen von Rundfunkbeiträgen nur eine Ordnungswidrigkeit. 
Tja, bis der Gerichtsvollzieher einen Besuch abstattet oder ein mehrmonatiger Gefängnisaufenthalt droht, wenn man sich weigert eine Vermögensabgabe abzugeben. Und die würde es ohne Zwangsbeitrag nämlich nicht geben.
Dann hört sich "nur" Ordnungswidrigkeit schon ganz anders an.


Edit "Bürger" @alle: Bitte keine weiteren Abschweifungen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Betrugs-Service am 07. Juni 2023, 10:45
Dass der Rundfunkbeitragsservice nun doch wieder an X' tatsächliche Adresse schreibt, kann ein Indiz dafür sein, dass die Landesrundfunkanstalten nachgesteuert haben und diese Methode nicht mehr funktioniert.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Zustellbarkeit der Post an der 'neuen' Adresse darüber entscheidet, ob diese vorerst als gültig in die Datenbank wandert und die 'alte' Anschrift verworfen wird. Es kann natürlich auch sein, dass die ihr System angepasst haben um diese Lücke zu schließen. Vielleicht meldet sich nogez33 nochmal.

Eine mir entfernt bekannte Person B hatte diese Methode ganz aktuell auch ins Auge gefasst. Da ist es natürlich schade, dass jetzt ein paar Berichte von Fehlschlägen zusammenkommen.

Haltet uns auf dem Laufenden.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 07. Juni 2023, 12:16
Nun ganz aktuell kann ich von jemanden berichten, der sich im Februar umgemeldet hatte. Kurze Zeit später bekam er nette Brief vom Zwangsservice. Und das nicht nur 1 mal. Ich nehme mal an, das sie testen wollten, welche Adresse nun richtig sei. Ich glaube, das lief bis März so. Bei genug Zwangseinzugsgebühren bleibt wahrscheinlich auch etwas für Porto und Papier hängen.  ;) Nun hat er Briefe nicht zurück gesand, abgewartet, dann selber mit Vermerk "zurück" und wohl besser, den Brief zur Filiale gebracht, Ist halt "amtlicher". Und seitdem hat er nichts mehr vom staatlichen Eintreiber etwas gelesen.

Die Frage ist, kommt es auf die Adresse an, wohin man seinen Umzug plant? Er hofft jedenfalls, dass er vom Datenabgleich, der gegen das DSGVO verstößt, unsichtbar bleibt.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 13. Juni 2023, 14:53
Nun hat er einen Brief von der Stadtkasse bekommen. Hat der BS an der jeweiligen Adresse die Stadtkasse beauftragt um Druck aufzubauen und um zu sehen was die echte Adresse ist? Schließlich bedeutet Stadtkasse ja Gerichtseinzieher und da öffnet man ja den Brief. Wie sieht es aus, den Brief der Stadtkasse mit Vermerk "konnte nicht zugestellt werden" zurück zu schicken. Kommen die dann mit einem gelben Brief bzw lassen die sich nicht beirren?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Markus KA am 16. Juni 2023, 10:15
Aus aktuellem Anlass ein Querverweis zu einem themenverwandten Beitrag:
"Gesperrte" Meldeadressen - Ausstiegsmöglichkeiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37300.0
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Freigeister am 18. Oktober 2023, 14:49
Gespräch zwischen 2 Freiheitskämpfern heute Morgen beim Bäcker:

Person A: „Gestern einen Bettelbrief der GEZ-Terroristen bekommen. Hatte 6 Monate Ruhe. Irgendwie hatten die eine neue Anschrift von mir im Zuständigkeitsbereich einer anderen Zwangsanstalt bekommen. Danach nix mehr gehört von denen. Bis jetzt. Den Brief habe ich nicht geöffnet, aber man sieht einen Überweisungsvordruck drin.“

Person B: „Wieso schickt denn die hiesige Zwangsanstalt ihre Bettelpost nun wieder an die alte, beim EMA eingetragene Adresse.“

Person A: „Das weiß ich auch nicht. Die hiesige, „alte“ Adresse hatten die damals vom Gerichtsvollzieher bekommen direkt nach einem Umzug. Der Gerichtsvollzieher war nur für eine andere, noch frühere Adresse zuständig - insgesamt gibt es 3 verschiedene Adressen, die von 3 verschiedenen Zwangsanstalten terrorisiert werden müssen. Kurz vor dem Umzug an diese hiesige, „alte“ Adresse hat der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung sang- und klanglos eingestellt, weil die GEZ-Terroristen ihn offenkündigt vorsätzlich getäuscht und belogen hatten.“

Person B: „Super! Klasse! Glückwunsch! Kämpfen lohnt sich. >:D Aber ich habe noch nicht verstanden, warum der öffentlich-unrechtliche Moloch jetzt wieder an die „alte“, hiesige Adresse schreibt. Haben die etwa selbst eine EMA-Abfrage gemacht? Ist das ein Verdachtsbrief, den die an alle bekannten Adresse abfeuern, ohne etwas zu wissen? Und wenn ja: Wie sollte man damit umgehen? Gar nicht reagieren? Den Brief als „unzustellbar“ zurückschicken? Oder wie?“

Das war eine lebhafte Diskussion beim Bäcker heute Morgen. Auch andere Kunden beteiligten sich und erklärten, dass sie die Zahlungen an den unsauberen Verein sofort einstellen werden. Aber niemand wusste eine gute Strategie, was es mit dem Bettelbrief auf sich hat.

Weiß zufällig hier im Forum jemand Rat?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: malo am 18. Oktober 2023, 15:47
Eigentlich weiß keiner, wie der Beitragsservice in seiner Datenbank welche Adressen wie lange speichert bzw. aktualisiert oder wonach die ihre Richtlinien mit den Geldeintreibern ausrichten.

Mir ist nur von einem Bekannten bekannt, dass er seit 4 Monaten trotz Brief vom Gerichtsvollzieher keinen Brief vom BS mehr bekommt. Nach dem Gerichtseintreiber-Brief, den er ungeöffnet zur Poststelle gebracht hatte - das mit dem Post-Briefkasten macht jetzt nicht mehr - hat er sich entschlossen, sein Namensschild vom Briefkasten und Klingel zu entfernen. Er war sich des Risikos bewusst, wichtige Briefe nicht zu bekommen. Manchmal aber nur vom Briefkasten entfernt. Später hat er den Namen wieder angebracht. Oder nur am Nachmittag. Alles halt so mal getestet. Dann nach einer Zeit wieder 1 Woche. Kann ja sein, dass zwischendurch wichtige Briefe kommen. Ungefähr weiß man, wann welche Briefe einem zugestellt werden. Und bis heute keine Brief vom Gerichtsvollzieher und BS. Er sagte mir auch, dass das auch sehr nervig sein kann, das mit den Namensschildern.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: NichtzahlerKa am 23. Oktober 2023, 19:50
Ja, so gesehen ist es kein Wohnungsbeitrag, sondern ein Namensbeitrag.***
Es ist ja kein Problem einen anderen Namen zu benutzen für 70% der Post (amazon und sowas). Man braucht nur einen "Wunschnamen" auf dem Klingelschild. Das eigentliche Problem sind natürlich Briefe von Banken, dem Arbeitgeber und dem Staat etc. Aber vielleicht kann man sogar dort überall seinen "Wunschnamen" als Adresse hinterlegen, ohne dass der an den BS weitergeleitet wird? So ein Echtnamensunabhängiger "Adresseintrag" ist ja technisch kein Problem und vermutlich gibt es auch Bedarf/ein Recht auf sowas.


***Edit "Bürger": Es ist so gesehen eher eine Briefkasten- und Klingelschild-Abgabe, denn wenn bei maximalem Ausreizen irgendwann mal ein Gerichtsvollzieher/ Vollziehungsbeamter vorbeikommen sollte und den Namen auf keinem der Schilder findet, wurde die Vollstreckung auch schon mal zurückgegeben, denn eine "Aufenthaltsermittlung" wird seitens ARD-ZDF-GEZ nach bisherigem Kenntnisstand ausdrücklich nicht beauftragt - siehe u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
"[...] Ist wegen einer Änderung der Anschrift des Schuldners/ der Schuldnerin ein anderes Vollstreckungsorgan zuständig, geben Sie dieses Ersuchen bitte mit einem entsprechenden Vermerk an die o.g. Postanschrift zurück. Eine Aufenthaltsermittlung wird nicht beantragt. [...]"
Zum Gedanken von "Alias"-Namen und/oder "c/o"-Adressen siehe u.a. auch unter
Abzocke von ERASMUS-Studenten (6 Monate) > mögliche Gegenwehr/ aussitzen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34748.msg210673.html#msg210673
Allerdings könnten u.U. Nachbarn - versehentlich oder willentlich - einen Strich durch obige Rechnungen machen.
Das alles geht aber über das Kern-Thema des hiesigen Threads hinaus und wäre wenn, dann allenfals in gut aufbereitetem eigenständigen Thread zu diskutieren. Danke.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Freigeister am 24. Oktober 2023, 09:56
Person A (die vom Bäcker) lässt ihren Dank ausrichten. Person A erklärte, dass die Möglichkeit mit dem Briefkasten und dem Klingelschild bei ihr wirkungslos bleiben würde, weil Person A in einer Umgebung wohnt, wo jeder weiß, wer dort wohnt und wann wer auszieht oder ausgezogen ist. Leider auch der Postbote.

Person A sieht deshalb nur folgende Möglichkeiten:

a) totstellen, nicht auf den Bettelbrief der GEZ-Terroristen reagieren und hoffen, dass nix mehr nachkommt

oder

b) Brief als unzustellbar zurückschicken (das könnte den GEZ-Terrorapparat aber erst richtig wild machen)

oder

c) schnell wieder umziehen und das dem GEZ-Terrorapparat sehr gründlich melden (aber wer zieht schon so oft um?)

Es sind also alle 3 keine Optimallösungen  :-\
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Safari Sam am 24. Oktober 2023, 17:43
Hallo zusammen,

es gibt da eine fiktive Person S, die sich auch für diese Strategie interessiert, aber eine etwas spezielle Historie mit dem Beitragsservice hat, die das Ganze entweder viel leichter oder viel schwerer machen könnte. S ist sich da unsicher. Die Geschichte von S geht so:

2012 kam es zum fiktiven Erstkontakt. S beantragte Befreiung mangels rundfunktauglicher Geräte, die klaglos angenommen wurde. S erwartete, ab 2013 wieder von ihren neuen Freunden zu hören, doch es passierte nichts bis zum Mai 2023. Dann kam es zum üblichen Prozedere Anmeldeschreiben -> Zwangsanmeldung -> Zahlungserinnerung (jedoch noch kein Festsetzungsbescheid).

Da S nie engeren Kontakt mit ihren Freunden hatte, besitzen diese keine von ihr bestätigten Infos (auch keine alten Infos) über Bankkonten, Adressen etc. Nur das, was ihnen vom EMA auf Anfrage mitgeteilt wurde. Das dürfte es wohl leichter machen? Leider fordern die Freunde jedoch nachträglich Beiträge bis Januar 2020, was ein erkleckliches Sümmchen darstellt, bei dem man vielleicht mal genauer hinschaut.

S würde außerdem ungern ihre jetzige Adresse bestätigen, was ja in Folge der Ummeldung passieren muss. Ist diese Strategie alles in allem sinnvoll für S in ihrer fiktiven Situation?
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 24. Oktober 2023, 20:02
Alles vor dem Festsetzungsbescheid ist nur Werbepost. Vermutlich steht in der ganzen Werbepost noch nicht mal der Name einer Landesrundfunkanstalt drauf, womöglich nicht einmal bei der (nach Forumsansicht illegalen) "Direktanmeldung".

Das sind alles nur fiese Versuche des sog. Beitragsservices, der den angeblich Zahlpflichtigen zu irgendeiner freiwilligen Reaktion verleiten will.

(Wenn übrigens ein erster Festsetzungsbescheid erst 2024 kommt, sind die Beiträge von 2020 dann auch verjährt.)

Ein bisschen Zeit ist also noch.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Safari Sam am 24. Oktober 2023, 20:20
Vermutlich steht in der ganzen Werbepost noch nicht mal der Name einer Landesrundfunkanstalt drauf, womöglich nicht einmal bei der (nach Forumsansicht illegalen) "Direktanmeldung".
Korrekt, im Briefkopf und als Absender ist immer nur "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" vermerkt. Maximal intransparent.

(Wenn übrigens ein erster Festsetzungsbescheid erst 2024 kommt, sind die Beiträge von 2020 dann auch verjährt.)
Ein bisschen Zeit ist also noch.
Wäre es aber nicht besser, das Ganze abzuhandeln zu versuchen, bevor ein FSB eintrifft? Immerhin erhöht sich dadurch die Verjährungsfrist der Altlasten auf 30 Jahre, wenn ich recht informiert bin.


Edit "Bürger" @alle: Was, wann, wie verjährt und welche Aktivitäten wann beschritten werden könnten ist nicht Gegenstand dieses Threads und daher hier auch bitte nicht weiter zu vertiefen. Hier - wie überall im Forum - bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Betrugs-Service am 14. Februar 2024, 08:41
Ganz allgemein gefragt: Gibt es Bundesländer / Städte / Regionen, die sich eurer Meinung oder Erfahrung nach besonders gut für einen "Umzug" eignen bzw. solche, die man meiden sollte?

Beispielweise durch unterschiedliche Ländergesetze, Urteile auf Länderebene, etc. und daraus resultierende Unterschiede, wie effektiv der BS seinen Opfern nachstellen kann (Kooperation der Stadtkassen vs. Gerichtsvollzieher, usw.). Oder auch schlicht empirische Erfahrungswerte.

Es geht mir nicht um eine Diskussion der juristischen Hintergründe an dieser Stelle, sondern ganz praktisch um den möglichen Einfluss des Umzugsziels auf den Erfolg.
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 14. Februar 2024, 09:17
@Betrugs-Service: Ein paar Stadtkassen haben sich eine blutige Nase geholt, weil die Vollstreckung nicht korrekt war, einige Stadtkassen sind nach Briefing durch unsere Kreise zum Ergebnis gekommen, daß der Ablauf der Vollstreckung fehlerhaft ist und sie deshalb Rechtsunsicherheiten*** vermeiden wollen und jetzt gibt es ja inzwischen "böse Nasi-Bürgermeister", die aus politischen Gründen zum Verbrauchervorteil agieren könnten/würden/werden. Mit solchen Szenarien müßte man aber tatsächlich auch einen Briefkasten an dem bevorzugten Ort haben und entsprechend reagieren oder nicht reagieren (je nach Art des zugegangenen Briefes). Wenn die Briefe vom Beischlafservice immer nur zurückkommen, dann ist es quasi egal, von wo sie zurückkommen...


***Edit "Bürger": Zu Brandenburg und dort speziell zu Zossen siehe u.a. unter...
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg180864.html#msg180864

Hier mal noch "Einblicke" zur
VOLLSTRECKUNG VON FORDERUNGEN DES BEITRAGSSERVICE
- Probleme und Lösungsansätze -
Andrea Hollstein, Kämmerin Stadt Zossen
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e. V.
Frühjahrstagung 18.04.2018 in Doberlug-Kirchhain
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf
Titel: Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
Beitrag von: ope23 am 14. Februar 2024, 09:42
Nach Bayern sollte mensch vielleicht nicht umziehen. Da ist alles miteinander verfilzt. Sitzt der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nicht gleichzeitig im Rundfunkrat der einschlägig bekannten Landesrundfunkanstalt?*** ...die übrigens mit Einsatz von externen Rechtsanwälten*** die Säumigen in den finanziellen Ruin zu treiben versucht.


***Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. unter
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9610.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0