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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: linkER am 10. August 2018, 18:04

Titel: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: linkER am 10. August 2018, 18:04
Verbraucherzentrale Niedersachsen      07.08.2018

Rundfunkbeitrag
Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag

Laura hat ihre erste eigene Wohnung bezogen. Jetzt muss die 18-Jährige noch die Behördengänge abhaken, das heißt: ihre neue Adresse melden und sich um den Rundfunkbeitrag kümmern.
Zitat
Rundfunkbeitrag: voll zahlen oder nicht?
Laura ist volljährig und lebt in ihrer eigenen Wohnung, damit muss auch sie den monatlichen Beitrag von 17,50 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Die Anmeldung funktioniert bequem online.

Als Auszubildende verdient sie kein großes Geld, ist aber trotzdem nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. Das geht nur, wenn sie Unterstützung bekommt, also zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III. Für eine Befreiung wendet sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wenn sie den Antrag stellt, muss Laura nachweisen, dass sie die Leistungen bezieht, zum Beispiel mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt. Am besten reicht sie keine Originale ein, sondern vom Amt beglaubigten Kopien. Für alle Fragen zum Rundfunkbeitrag kann Laura die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen.
Weiterlesen auf :
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/laura-zieht-aus-behoerdengaenge-rundfunkgebuehren (https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/laura-zieht-aus-behoerdengaenge-rundfunkgebuehren)



Siehe auch :
Pro Wohnung muss einer zahlen - Interview Nicole Mertgen / Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28371.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28371.0)

Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0)
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: Bürger am 11. August 2018, 00:11
...dazu dann noch das "amtliche Siegel", dass alles schon seine Richtigkeit haben wird und "vollkommen unabhängig" ist ::) ;)
Zitat
(https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/140/bilder/BMJV_Office_Farbe_de_WBZ.jpg)
Bildquelle: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/140/bilder/BMJV_Office_Farbe_de_WBZ.jpg
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: pinguin am 11. August 2018, 14:22
@Bürger

"Gefördert" werden sicher nur die einzelnen Verbraucherschutzverbände und nicht die einzelne Thematik? Es wird bezweifelt, dass das zuständige Bundesministerium formale Kenntnis von den so geförderten Projekten der Verbraucherschutzzentren hat.
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: Markus KA am 11. August 2018, 14:34
Was Laura vielleicht noch nicht weiß:

Laura ist nun automatisch und lebenslänglich Schuldnerin bei einer belanglosen "Rundfunkanstalt".

So macht das Leben in Deutschland richtig Freude, wenn die unwichtige Rundfunkanstalt monatlich Dein sauer verdientes Geld als Zwangsbeitrag fordert.
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: PersonX am 11. August 2018, 19:11
Was Laura jetzt noch lernen muss ist, dass nur Steuerzahler mit dem Beitrag belastet werden, das ergibt sich schlüssig aus der Entscheidung. Deswegen würde Laura Widerspruch einlegen mit dem Verweis, dass noch nicht klar ist ob sie Steuern zahlen wird, weil das Einkommen gering ist. Der Beitrag aber erst nach Steuern anfällt, weil das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass der Steuerzahler über die Steuern hinaus mit Beiträgen belastet werden darf.
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: pinguin am 11. August 2018, 20:20
weil das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass der Steuerzahler über die Steuern hinaus mit Beiträgen belastet werden darf.
Das wirft dann aber wieder eine neue Frage auf, wenn die Summe aus Steuer und Beitrag das steuerfreie Existenzminimum unterschreitet. Relevant u. U. auch für das derzeitige Modell aus Steuer + Solizuschlag.
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: Spark am 23. August 2018, 13:34
Unsere Laura hier hat aber wenigstens noch etwas Glück. Sie kann noch sagen: "Ich wurde einmal in Freiheit geboren." Auch wenn es vielleicht nur ein schwacher Trost ist.
Alle Lauras, die nach dem 01.01.2013 zur Welt gekommen sind und noch kommen, haben dieses Glück aber schon nicht mehr. Sie werden bereits als Rundfunksklavinnen geboren.
Sie alle tragen schon von Geburt an den Schriftzug: Eigentum des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: denyit am 23. August 2018, 18:21
Was Laura jetzt noch lernen muss ist, dass nur Steuerzahler mit dem Beitrag belastet werden, das ergibt sich schlüssig aus der Entscheidung.
Das klingt verwirrend. Meinst du Einkommensteuer? Und willst du damit sagen, dass jemand der ein so geringes Einkommen hat, dass er keine Einkommensteuer zahlen muss, vom Beitrag befreit werden müßte?! Welche Entscheidung?
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: PersonX am 23. August 2018, 19:30
fette Hervorhebung
Zeile 65in

Link zur Entscheidung

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html)

Zitat
... Der Schuldner einer nichtsteuerlichen Abgabe ist jedoch regelmäßig zugleich Steuerpflichtiger und wird als solcher zur Finanzierung der die Gemeinschaft treffenden Lasten herangezogen. Neben dieser steuerlichen Inanspruchnahme bedürfen nichtsteuerliche Abgaben, die den Einzelnen zu einer weiteren Finanzleistung heranziehen, zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen eines über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrundes (vgl. BVerfGE 108, 1 <16>; 124, 235 <243>; 132, 334 <349 Rn. 47>; 137, 1 <20 f. Rn. 49>; 144, 369 <397 Rn. 62>; stRspr). Dieser muss einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglichen und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet sein, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 319 <342 f.>; 108, 1 <16>; 123, 132 <141>; 124, 235 <243>; 124, 348 <364>; stRspr).

Das bedeutet, für PersonX, keine Beitragspflicht für die Allgmeinheit, wenn bereits keine Steuern zahlbar sind!

Um es deutlich zu machen, es ist eine weitere Belastung neben der Steuer! Erfolgt keine Heranziehung zur Steuer kann es auch keine weitere Belastung neben der Steuer geben.

Damit können z.B. Studenten, welche keine Steuer zahlen gar nicht belastet werden.
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: denyit am 23. August 2018, 19:46
Das bedeutet, für PersonX, keine Beitragspflicht für die Allgmeinheit, wenn bereits keine Steuern zahlbar sind!
Aha. Dir ist aber schon klar, dass dein Umkehrschluss nicht funktioniert, oder? ;-)

Der Ansatz ist aber interessant: Müsste nicht derjenige, der ein so geringes Einkommen bezieht, dass er nicht in die Bemessung der Einkommensteuer fällt (und auch ansonsten nicht über Vermögen verfügt), nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden (dem er sich nicht entziehen kann)? Weiss jemand ob es dazu schon Klagen / Entscheidungen gibt?
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: PersonX am 23. August 2018, 19:47
Es wird kein Umkehrschluss gezogen.
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: drboe am 23. August 2018, 21:19
@denyit: siehe

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html;jsessionid=C890EE85A66F95C26676DBB99AAAA096.2_cid393

in der es um einen Fall geht, bei dem jemand Rundfunkgebühren zahlen sollte, obwohl er mit der Zahlung weniger zur Verfügung gehabt hätte, als jemand, der Sozialleistungen bezieht und daher befreit von der Zahlung befreit ist.

Hintergrund: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-084.html

Daraus geht hervor, dass schon Rundfunkgebühren fällig wurden und vermutlich sogn. Rundfunkbeiträge fällig werden, wenn man knapp über dem Sozialhilfesatz erhält. Das liegt m. W.  deutlich unter dem Steuerfreibetrag. Sozialstaat geht eigentlich anders.

M. Boettcher
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: beat am 24. August 2018, 01:58
"Gefördert" werden sicher nur die einzelnen Verbraucherschutzverbände und nicht die einzelne Thematik? Es wird bezweifelt, dass das zuständige Bundesministerium formale Kenntnis von den so geförderten Projekten der Verbraucherschutzzentren hat.

Die lieben Mitarbeiter bei den Verbraucherschutzzentralen wissen schon, was der Geldgeber wünscht. Wer ein Hirn hat und bereit ist, es korrumpieren zu lassen, der liefert, was erwartet wird, auch ohne Anweisung. 

Soviel smartes Mitdenken ist nicht ausschließlich denen, die beim Gefängnisfunk oder im Justizsystem ihr Geld verdienen, eigen.

Liest man den Artikel, rollen sich wirklich die Fußnägel auf, nicht nur wegen des Unsinns zum Rundfunkbeitrag:

Zitat
"In vielen Städten kann man vorab online Termine (mit exakter Uhrzeit!) für die Ummeldung vereinbaren. So fällt vor Ort die Wartezeit weg. Laura kann auch direkt zur Meldebehörde gehen, eine „Nummer“ ziehen und warten bis sie zu einem freien Schalter gerufen wird."
In der Fortsetzung des Artikels wird die Autorin der lieben Laura noch erkären, dass sie das Klopapier für die neue Wohnung jetzt selber kaufen muss und wie sie sich damit den Hintern abwischt.

Zitat
Jetzt hat Laura eine Wohnung und macht eine Ausbildung – sie benötigt also ein Girokonto. Darüber werden Gehalt, Miete und Rechnungsbeträge überwiesen oder abgebucht."
Ei, ei, wer hätte das gedacht.

Zitat
"Gut, dass die 18-Jährige noch kein eigenes Auto besitzt."

Wenn sie wirklich so blöd ist, wie die Verbraucherzentrale sie darstellt, dann möchte man sich in diesem Fall der Autorin der Verbraucherzentrale ausnahmsweise anschließen. Allerdings fragt man sich auch, was denn 18 Jahre mutmaßliches Fernsehen der Laura vor dem Hintergrund des Bildungsauftrages des Gefängnisfunks eigentlich gebracht haben.


Wenn die Autorin dann einmal berentet sein wird und Laura nach Anmeldung beim Service des Gefängnisfunks und nach einem Studium der sozialen Arbeit in ihre Fußstapfen bei der Verbraucherzentrale getreten ist, dann ist die Zeit auch bei der Verbraucherzentrale vielleicht soweit, dass es einen Ratgeber zum Carsharing als Alternative zum eigenen Auto für die nachfolgenden Lailas und Larissas geben wird. In dem wird die völlig erstaunte Laura den Lailas und Larissas mitteilen, dass man ein Auto auch leihen und mit anderen gemeinsam benutzen kann.

Nur der Rundfunkbeitrag bleibt, für alle, denn ohne keine Demokratie.
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: linkER am 30. August 2018, 15:35
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/hamburger-abendblatt.png)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/hamburger-abendblatt.png

Hamburger Abendblatt       30.08.2018

Norderstedt
Wie der Papierkram schnell erledigt wird

Die Verbraucherzentrale gibt jungen Leuten Tipps für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit – heute: Behördengänge.
Weiterlesen auf :
https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article215207825/Wie-der-Papierkram-schnell-erledigt-wird.html (https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article215207825/Wie-der-Papierkram-schnell-erledigt-wird.html)



Siehe auch :
Stiftung Warentest - Rund­funk­beitrag: Wer zahlen muss
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28526.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28526.0)
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: linkER am 09. Oktober 2018, 18:05
Verbraucherzentrale Niedersachsen        Stand: 08.10.2018

Rundfunkbeitrag zahlen?
Ich bin in der Ausbildung und muss deshalb keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Diesem Irrtum unterliegen viele Studenten oder Azubis. Grundsätzlich gilt jedoch: Jeder Volljährige mit eigener Wohnung oder WG-Zimmer muss die Gebühr bezahlen.
Zitat
Zieht die Person um, die das Beitragskonto angemeldet hat, nimmt sie dieses im Umzugskarton quasi mit. Sie muss dem Beitragsservice lediglich die neue Adresse mitteilen. Die alte WG muss jetzt neu würfeln, wer sich beim Beitragsservice anmeldet.
Weiterlesen auf :
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-zahlen-gilt-auch-fuer-studenten-auszubildende (https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-zahlen-gilt-auch-fuer-studenten-auszubildende)



Siehe auch :
Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28893.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28893.0)
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: gerechte Lösung am 09. Oktober 2018, 19:52
Zitat
Zieht die Person um, die das Beitragskonto angemeldet hat, nimmt sie dieses im Umzugskarton quasi mit. Sie muss dem Beitragsservice lediglich die neue Adresse mitteilen. Die alte WG muss jetzt neu würfeln, wer sich beim Beitragsservice anmeldet.
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-zahlen-gilt-auch-fuer-studenten-auszubildende (https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-zahlen-gilt-auch-fuer-studenten-auszubildende)
Na, das mit dem Auswürfeln ist doch endlich mal eine Ansage, wie das Spiel funktioniert.
Es handelt sich um ein Würfelspiel. (Ich dachte um ein Rechtsgeschäft?)
Der Verlierer darf sich dann anmelden? oder der Gewinner?

Beim BS? Wo bleibt da die LRA?

@seppl, Von dieser Verbraucherzentrale kannst auch Du noch sehr viel lernen, dann bräuchtest Du solche Threads bzgl. Nichtigkeit von Bescheiden nicht zu erstellen
Nichtigkeit des Beitragsbescheides bei Mehrpersonenhaushalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28945.0.html
Es bedarf gar keines Bescheides, es reichen 3 Würfel ;)
Titel: Re: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale
Beitrag von: seppl am 09. Oktober 2018, 23:08
Selbst dieser Quark von der Verbraucherzentrale ist - ernst genommen - falsch. Das Beitragskonto wird nur mitgenommen, wenn der alte Beitragszahler den "Jackpot" zieht. Das Konto ist nämlich personenbezogen und wird neu ausgestellt, wenn ein anderer der "Auserwählte" (Depp) sein sollte. Davon und mit dem "Würfelspiel" soll augenscheinlich davon abgelenkt werden, dass es sich hier absolut nicht um ein "wünsch Dir was" Spiel handelt. Fährt der Beitragsservice nämlich die harte Hand aus, ist nichts mehr mit Selbstbestimmung.

@gerechte Lösung: Natürlich bedarf es meines Threads "Nichtigkeit von Bescheiden" https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28945.0.html trotzdem, da das formelle Spiel ja erst nach Auswürflung des Zahlers beginnt: Er bekommt dann wie ein Einzelschuldner den Bescheid für eine juristisch so nicht greifbare Geistergesamtschuldnerschaft. Also, den genannten Thread lesen und anwenden sollte sich lohnen!