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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: themob am 20. Februar 2014, 12:08

Titel: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: themob am 20. Februar 2014, 12:08
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Auf Anfrage eröffnen wir hier das Thema:

Klagen und deren Inhalte im Überblick

Edit "Bürger":
Dies betrifft ausschließlich den Rechtsweg gegen die Bescheide...
...nicht jedoch den Rechtsweg gegen Vollstreckungen, die ohne Bescheide oder (mitunter) trotz Widerspruch gegen die Bescheide eingeleitet wurden.


Wer seine Klage und damit seine Begründung öffentlich machen möchte, kann dies hier tun.
Sicherlich für viele interessant, auch was den Aufbau und die korrekte Formulierung betrifft.

Wir möchten aber darauf hinweisen:

Jeder sollte zu den Standardbegründungen, solange diese noch der aktuellen Gesetzeslage entsprechen, seine eigenen, individuellen Gründe hinzufügen. Welche das sind, sollte jeder wissen und selbst entscheiden (als Beispiele: Religion, Würde, Freiheit, Typisierung/Pauschalierung, Nichtnutzung, soziale Unausgewogenheit usw.) Ein einfaches kopieren und einfügen eines vorhandenen Textes ist wenig zielführend.

Wer seine Klage hier veröffentlichen möchte, bitte nicht vergessen, die Dokumente anonymisiert einzustellen. Wer den Text als Beitrag einstellt, ebenfalls die anonyme Form wählen.

Beiträge mit Inhalten, die gegen die Regeln verstossen sowie
Beiträge die nicht der Überschrift entsprechen, werden kommentarlos gelöscht.
Der Übersicht halber sollen in diesem Thread keine Diskussionen geführt, sondern lediglich die Klagen gesammelt werden!

Nachtrag:
Als Beispiel die

Klage von O. Kretschmann (http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/klage-gegen-den-widerspruchsbescheid.html) zum nachlesen (aufgrund der Vorgeschichte sehr umfassend), vielleicht aber auch inspirierend

Klage von Helmut Enz (https://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/) zum nachlesen (Befreiung aus religiösen Gründen)

Das zur Verfügung stellen durch Mitglieder stellt keine Rechtsberatung oder Rechtshilfe nach dem RDG dar. Es soll lediglich als Hilfe und Unterstützung zur Selbsthilfe dienen
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: copenfan am 23. Februar 2014, 11:42
Hier nochmal meine Klage:

"Verwaltungsgericht Augsburg
Kornhausgasse 4
86152 Augsburg


16.02.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen den

Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkplatz 1
80335 München
Gesetzlicher Vertreter:
Intendant Ulrich Wilhelm

wegen:

Rundfunkbeiträgen für meine Wohnung XXX
Beitragsnummer XXX XXX XXX

und beantrage

die Beitragsbescheide vom 05.04.2013, vom 03.05.2013, vom 01.09.2013 und vom 01.11.2013 in Form des Widerspruchsbescheides vom 10.01.2014, eingegangen am 20.01.2014, aufzuheben.

Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, gegen das Grundgesetz verstößt.

1.   Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag, sondern eine Steuer.
Um eine Rechtfertigung als Beitrag zu haben, benötigt der Rundfunkbeitrag einen Vorzugslastcharakter. 
Da der Rundfunkbeitrag aber nicht mehr an den Besitz von Geräten, sondern alleine an das bewohnen einer Wohnung anknüpft, wurde der Vorzugslastcharakter der früheren Rundfunkgebühr gegen einen Gemeinlastcharakter getauscht.


Der Rundfunkbeitrag zielt weder auf die Vergütung der tatsächlichen Nutzung, noch auf die Abschöpfung eines individuellen oder individualisierbaren Vorteiles ab.
Mit der neuen Wohnungsabgabe wird mir als Wohnungsmieter stattdessen eine voraussetzungslos zu zahlende Geldleistungspflicht auferlegt.
Das Argument das Bayerischen Rundfunks im Widerspruchsbescheid vom 10.01.2014, dass in nahezu 100% der Haushalte eine Empfangsmöglichkeit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorhanden ist, mag durchaus zutreffen, jedoch handelt es sich bei der Verknüpfung von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rundfunkangebotes und Bewohnen einer Wohnung um eine nicht sachgerechte Verknüpfung unterschiedlicher Tatbestände.
Die Grundsätze der Folgerichtigkeit, System- und Sachgerechtigkeit bei der Schaffung und Ausgestaltung von Abgabentatbeständen wurde hier nicht Folge geleistet. So muss z.B. bei einer größeren Wohngemeinschaft pro Person ein viel geringerer Beitrag für den Vorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gezahlt werden, als es bei mir als Single-Haushalt der Fall ist.
Der somit begründete Gemeinlastcharakter der Rundfunkbeiträge führt zu einer unzulässigen Steuer. Der Rundfunkbeitrag wurde durch die Länderparlamente verabschiedet. Diese besitzen jedoch laut Artikel 105 ff. Grundgesetz keine Gesetzgebungskompetenz für Steuern.

2.   Verletzung meiner Informationsfreiheit.
Ich nutze keinerlei Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich besitze zudem auch kein TV-Gerät und keinen PC/Notebook mit TV-Karte.
Das mir in Artikel 5 (1) Grundgesetz zugesicherte Recht der ungehinderten Informationsbeschaffung nutze ich mit allgemeinen Tages- / Wochenzeitungen und entsprechenden Internetangeboten.
Zwar besteht für mich auch nach Einführung des Rundfunkbeitrages keine Nutzungspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, jedoch habe ich keinerlei Möglichkeit mehr, meinem Willen der Nichtnutzung der oben genannten Angebote Ausdruck zu verleihen.
Ich werde mit einem unverhältnismäßig hohen Betrag von 17,98 Euro pro Monat belastet, obwohl es meine grundgesetzlich zugesicherte Entscheidung war, keine Rundfunkleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die nunmehr geschaffene Rundfunkfinanzierung ist durch das Anknüpfen an das Innehaben einer Wohnung und der damit verbundenen Missachtung, dass ich keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Vorzügen aufweise, grundrechtlich unzulässig.

Verweisen möchte ich ausdrücklich auf den Aufsatz „Der neue Rundfunkbeitrag – Eine verfassungswidrige Reform“ von Richter Dr. Thomas Exner und Rechtsanwalt Dennis Seifarth, den ich in Auszügen für meine Klage verwendet habe.

Einer schriftlichen Abwicklung des Verfahrens stimme ich zu.

Mit freundlichen Grüßen



XXXX XXXXXXX"


Den kompletten Ablauf des Verfahrens ab dem ersten Beitragsbescheid im April 2013 gibt's in meinem Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.0.html
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Dopser am 25. Februar 2014, 22:44
Hallo,
lange habe ich gezögert, meine Klage zu veröffentlichen, weil es dadurch möglich sein könnte, dass dadurch der Pseudo-Name enttarnt werden könnte. Nun ja, ***hab für mich eine Variante gefunden und es stellt jetzt für mich kein Problem mehr da! :police:
In der Anlage nun die Klage als PDF-Dokument.


***Edit "DumbTV":
angepasst
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: itsfivetotwelve am 02. März 2014, 03:16
Und hier gleich meine Klage:

Zitat
Max von der Franke                                                                                                                          02.03.2014
In der Musterstr. 1
09991 Frankenfurt


Verwaltungsgericht Frankenfurt
In der Franke 11
09999 Frankenfurt



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen den

Hässlichsten Rundfunk
In der Bertelsmanngosse 00
09990 Frankenfurt

wegen:

Rundfunkbeiträgen für meine Wohnung:  XXXXXXXXXXX
Beitragsnummer:  XXXXXXXX

und beantrage hiermit

die Beitragsbescheide vom 01.06.2013, vom 01.09.2013, vom 01.12.2013 und vom 03.02.2014 in Form des Widerspruchsbescheides vom 14.02.2014, eingegangen am 28.02.2014, aufzuheben.

desweiteren

stelle ich hiermit den Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Rundfunkbeiträge bis Verfahrensabschluß


Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, gegen das Grundgesetz verstößt.


1. Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag, sondern eine Steuer.
Um eine Rechtfertigung als Beitrag zu haben, benötigt der Rundfunkbeitrag einen Vorzugslastcharakter.
Da der Rundfunkbeitrag aber nicht mehr an den Besitz von Geräten, sondern alleine an das bewohnen einer Wohnung anknüpft, wurde der Vorzugslastcharakter der früheren Rundfunkgebühr gegen einen Gemeinlastcharakter getauscht.

Der Rundfunkbeitrag zielt weder auf die Vergütung der tatsächlichen Nutzung, noch auf die Abschöpfung eines individuellen oder individualisierbaren Vorteiles ab.
Mit der neuen Wohnungsabgabe wird mir als Wohnungsmieter stattdessen eine voraussetzungslos zu zahlende Geldleistungspflicht auferlegt.
Das Argument des Hessischen Rundfunks im Widerspruchsbescheid vom 14.02.2014, dass in nahezu 100% der Haushalte eine Empfangsmöglichkeit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorhanden ist, mag durchaus zutreffen, jedoch handelt es sich bei der Verknüpfung von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rundfunkangebotes und das Bewohnen einer Wohnung um eine nicht sachgerechte Verknüpfung unterschiedlicher Tatbestände.
Die Grundsätze der Folgerichtigkeit, System- und Sachgerechtigkeit bei der Schaffung und Ausgestaltung von Abgabentatbeständen wurde hier nicht Folge geleistet.
Der somit begründete Gemeinlastcharakter der Rundfunkbeiträge führt zu einer unzulässigen Steuer. Der Rundfunkbeitrag wurde durch die Länderparlamente verabschiedet. Diese besitzen jedoch laut Artikel 105 ff. Grundgesetz keine Gesetzgebungskompetenz für Steuern.


2. Das ZDF ist nicht frei von politischem Einfluss und desweiteren stellen zwei annähernd gleiche Sendergruppen wie sie ARD und ZDF nun mal darstellen eine unzumutbare Auslegung des Grundgesetzes bezüglich einer Grundversorgung mit öffentlich rechtlichem Rundfunk dar und verletzen dadurch mein Grundrecht auf Informationsfreiheit, weil mir durch die überhöhten Monatsbeiträge des aufgeblähten ÖR-Rundfunks Geldmittel für Zugang zu anderen unabhängigen Informationsquellen fehlt.


3. Der Zugang zum ÖR-Rundfunk ist nicht mehr zeitgemäß. Gerade die Frage der Nutzung des Internetangebotes der ÖR-Sender kann jederzeit über Benutzer plus Passwort geregelt werden; als Bezahloption gestaffelt nach sozialen Kriterien. Gleiches gilt natürlich auch für den Empfang von Sendungen des ÖR-Rundfunks, welchen den Grundversorgungscharakter bei weitem übersteigen.


4. Die Höhe des Rundfunkbeitrages (der Rundfunksteuer) ist nicht nach dem Einkommen und der Leistungsfähigkeit der Haushalte ausgerichtet und stellt eine grobe finanzielle Benachteiligung von Haushalten mit geringem Jahreseinkommem dar.


Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXX

Anlagen:
in 3-facher Ausführung
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: willnich am 03. Mai 2014, 18:25
Klage ist jetzt fertig und weggeschickt. Im Anhang ist sie zu lesen.
Ich habe wegen der Gerichtsgebühren Einziehungsermächtigung erteilt und - darum gebeten, dass, wenn das nicht geht, sie mir eine Zahlungsaufforderung schicken sollen. Reicht das?

Die Argumente sind ja alle schon bekannt. Ich berufe mich vor allem auf mein Single-Wohnen, natürlich Herrn Geuer und die Steuer, auf den völlig willkürlichen Ansatz von Wohnungsinhaber=Rundfunknutzer (weil auch Obdachlose über´s Internet fernsehen könnten, hätten sie die Kohle dazu und überhaupt Bock drauf), wende mich gegen den Zwangscharakter der Abgabe und hab ein paar formale Einwände gebracht, die ich schon mal eingestellt hatte - ergänzt um ein paar Hinweise hier aus dem Forum.
Also allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz und natürlich auch informationelle Selbstbestimmung.
An dieser Stelle einmal vielen Dank an alle, die hier so fleißig und gründlich informieren - vor allem an die Moderatoren dieses Forums, die wirklich einen sehr guten Job machen!  :-* :) :-*
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: awawaw am 04. Mai 2014, 11:25
Untätigkeits- (§ 75 VwGO) ODER Anfechtungs/ Klage In Sachen
des
Max Mustermann – Srasse3 – 01217 Dresden           --- Klägers ,

gegen
den Dummfunk, Kobel strasse. 77, 02568 Sonstwo  --- Beklagter ,

Der Streitwert beträgt: 35 € (§ 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG)

erhebe ich Klage und beantrage,
1. den (die) Beitragsbescheid/e des Beklagten vom x.x.07 über 10 € und vom x.x.07 über 20 € ,  aufzuheben
2. bei ANFECHTUNGSKLAGE zusätzlich siehe unten .. separat: ANTRAG NACH § 80 ABS.5 VWGO


Desweiteren beantrage ich die Gewährung von Akteneinsicht gem. §100 VwGO.

Begründung:
(bei Untätigkeitsklage zusätzlich)
Gegen den streitgegenständlichen Verwaltungsakt der Beklagten vom 01.01.2014 wurde von mir am 02.02.2014 Widerspruch und Antrag auf aufschiebende Wirkung erhoben und die  Beklagte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung über meine Anträge innerhalb der 3 Monats-Frist erwartet würde. Die Beklagte nannte keinen sachlichen Grund warum Sie bislang meine Anträge nicht beschieden hat. Die Frist  ist zwischenzeitlich abgelaufen. Die Klage ist nunmehr geboten und zulässig.
Beweis: AnlageX – Widerspruch und Antrag an die Beklagte zugestellt am 05.01.2014
Eine ausführliche Begründung nach Akteneinsicht behalte ich mir vor.
…...
Für die Forderung des Beklagten gibt es keine rechtliche Grundlage. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist rechtswidrig. Beitragsbescheide, die auf dem RBStV beruhen, sind ohne rechtsgültige Rechtsgrundlage ergangen.  Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, verstößt gegen das Grundgesetz. Der Verwaltungsakt ist nichtig (§ 44 VwVfG) . Auf die im folgenden genannten anhängigen Verfahren wird Bezug genommen, sie sind sinngemäß auch zum Vorbringen in diesem Verfahren erklärt. Ich stelle hiermit den Beweisantrag  (§ 86 Abs. 2 VwGO) das alle im folgenden benannte anhängige Klagen (Klagebegründungen) und Schriftsätze/Gutachten als Beweis gewürdigt werden. Diese beweisen das der RBStV grundgesetzwidrig und nichtig ist. In der mündlichen Verhandlung werde ich diesen Beweisantrag vorbringen. Ich beantrage im schriftlichen Verfahren über meinen Beweisantrag zu entscheiden. Eine Verzichtserklärung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO kann vorher nicht erfolgen. Sollte das Gericht den genannten wwwLinks nicht folgen können oder sollten weitere Ausführungen notwendig sein um einen Beschluss zu erlassen bitte ich um einen richterlichen Hinweis nach § 86 Absatz 3 VwGO.

Der sogenannte "Rundfunkbeitrag" ist eine Steuer und somit verfassungswidrig.
Desweiteren liegt beim sogenanntenen "Rundfunkbeitrag" ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor. Der Verband HDE gab beim Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart ein Gutachten in Auftrag, das die


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Rundfunkgebühr als verfassungswidrig bewertet.
Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen. Der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer und kein Beitrag, da er sich nicht erkennbar deutlich von einer Steuer absetzt.

Eine Steuer ist voraussetzungslos, die Vorzugslast knüpft an eine besondere Gegenleistung. Hierbei kommt es auf den materiellen Gehalt und nicht auf den Namen an. Im RBStV findet sich nichts darüber, für welche besondere Gegenleistung der Beklagte einen Geldbetrag begehrt. Der Beklagte kann nicht erklären was das besondere an der Gegenleistung ist. Es gibt keinen qualifizierten Vorteil. Eine Empfangbarkeit ist nichts besonderes, denn jeder kann immer und überall „empfangen“. Wenn der Rundfunkbeitrag ein Beitrag ist, muss er einen unmittelbaren,                                                                                                                                             individualisierbaren Vorteil bieten. Eine Wohnung allein ermöglicht noch nicht die unmittelbare individualisierbare Nutzungsmöglickeit des öffentlichen Rundfunks. Die individualisierte unmittelbare Nutzbarkeit bedarf erst noch eines kausalen Aktes, z.B. des Aufstellens einer Satteliten Schüssel. Der Beitrag entspricht nicht dem Äquivalenzprinzip, alleine das Argument der Versorgung reicht nicht aus, sondern man muss die Nutzbarkeit beachten. Die Nutzungsmöglichkeit des ÖR ist nicht unmittelbar durch das bewohnen einer Wohnung gegeben.

Desweiteren verstößt der Rundfunkbeitrag gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) zusammen mit weiteren Beschwerdeführern wurde diesbezüglich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Auch soll auf laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1700/12 und 1 BvR 2603/12 sowie beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof  - Vf. 24-VII-12 – sowie weiter folgende anhängige Verfahren hiermit verwiesen sein.
     
                                                                                                                                                                                                           
Popularklage von Ermano Geuer Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Az.: Vf. 8-VII-12 eingereicht Mai 2012 - (Urteilsverkündung 15.05.2014 - 10 Uhr)
Popularklage von Drogeriekette Rossmann Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Az.: Vf. 24-VII-12 eingereicht Januar 2013 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Az.: 8 K 2219/13 eingereicht  August 2013 - Verwaltungsgericht Siegmaringen, Az.: 5 K 3128/13 eingereicht Oktober 2013 - Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstr., Az.: 5 K 932/13.NW
eingereicht Oktober 2013- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Az.: VGH B 35/12 eingereicht November 2012 -
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Az.: 4 A 5/13 Feststellungsklage, eingereicht Januar 2013
Ich möchte auch auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht 1 BvR 199/11 - verweisen.

----- Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich nicht um eine voraussetzungslose Steuer zur Finanzierung des Gemeinwesens, sondern um eine Vorzugslast. Denn sie ist für eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten zu zahlen, indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird (vgl. BVerfGE 90, 60 <91>; 119, 181 <219>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 1999 - 1 BvR 1013/99 -, NJW 2000, S. 649). ------

Der öffentliche Rundfunk erfüllt nicht den verfassungsrechtlich gebotenen Anspruch der Staatsferne, schon aus diesem Grund gibt es keine Legitimation für eine öffentlich-rechtlich zu erhebende Gebühr. Eine staatsfreie Berichterstattung erfolgt nachweisbar


                                                                                                                                                                 Seite 3 von 5

nicht. Die Zusammensetzung vom ZDF Verwaltungsrat sollte beispielsweise hierbei erwähnt sein. Nach meinem persönlichem Empfinden ist die Berichterstattung des ÖR verdummende kriegstreiberische Propaganda der Nato und BRD Politdarsteller.
In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil vom 25. März 2014 (1BvF 1/11 – 1BvF 4/11) des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. (Normenkontrollanträge gegen den
ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html Ich möchte hier noch einen Auszug aus der Dissertation "Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland" der ehemaligen NDR Mitarbeiterin  Dr. Anna Terschüren zitieren. »Zusammengefasst betrachtet war weder die Steuergesetzgebungs-kompetenz bei den Ländern noch die Steuerertragskompetenz bei den Rundfunkanstalten gegeben. Durch die Rundfunkgebühr wurde vielmehr die finanzverfassungsrechtliche Ordnung umgangen. Denn hier wurde ein Allgemeingut nicht nur außerhalb des Staatshaushaltes finanziert, was grundsätzlich bereits als rechtswidrig einzustufen ist; es gab auch keine Kompetenzgrundlage für ein solches Vorgehen. Die Rundfunkgebühr muss als finanzverfassungsrechtlich unzulässig eingeordnet werden, da sie als ›versteckte‹ Zwecksteuer gegen die Finanzverfassung verstieß.« (a.a.O. S. 62) Schon diese Rundfunkgebühr stellte also »eine unzulässige Zwecksteuer dar« (S. 162). »Im Ergebnis verfassungswidrig...«Aber auch der neue Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2013 »erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder der Gesetzgeber noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung bzw. den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Da schon die Rundfunkgebühr eine unzulässige Zwecksteuer darstellte, hätte dies vom Gesetzgeber im Zuge der Reform berücksichtigt werden müssen. Der Gesetzgeber hätte sich für eine nichtsteuerliche oder steuerliche Abgabe entscheiden müssen. Eine Rundfunkfinanzierung, die einerseits auf einem nichtsteuerlichen Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht, andererseits auf einem steuerlichen Belastungsgrund beruht, ist hingegen kontrovers und im Ergebnis verfassungswidrig.« (S. 162) Dieser Rundfunkbeitrag sei »folglich nicht haltbar« (S. 179), denn: »Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer .« (S. 179)------------------------------------------------------------                                                                                                                                                       
Gutachten/ wissenschaftliche Arbeiten, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag"
Verfassungswidrigkeit  bescheinigen:
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Degenhart, Christoph (Prof. Dr.)
Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig,
Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig,
Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs
http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/742.htm
Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
02/ 2013, Leipzig/ Sachsen - Berlin/ Berlin
"Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder" Langfassung:
www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig.html
www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/download/5233_71d202a151921f45a06a45e436a78e6b.html
Kurzfassung:
www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/92751-rundfunkbeitragverfassungswidrig




                                                                                                                                                    Seite 4 von 5

http://www.bd-donline.de/index.php/aktuellesundpresse/item/download/6888_49447
bb493e6f5dc5dddcb1e1f01a6cc
------------------------------------------------------------
Geuer, Ermano (Ass. Jur.) wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Passau
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
01/2013, Passau/ Bayern - Köln/ Nordrhein-Westfalen
"Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen 'Rundfunkbeitrag'"
www.vzvnrw.de
                                                                                                                                                               www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf
------------------------------------------------------------
Hilker, Heiko
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke vorgelegt zum Expertengespräch:
"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"01/2013, Dresden/ Sachsen
"Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags" www.linksfraktion.de
www.linksfraktion.de/suche/?q=Umsetzung+des+Rundfunkbeitrags&x=0&y=0
http://dokumente.linksfraktion.net/download/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf
------------------------------------------------------------
Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.) - Honorarprofessor Universität Siegen
Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit - 03/2013, Siegen/ Nordrhein-Westfalen
"Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfundfunkbeitrags
und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen"                                                                                                                                                                                                                                                           http://online-boykott.de/de/buergerwehr/91-gutachten-rundfunkbeitrag-vom-prof-dr-koblenzer
http://online-boykott.de/ablage/20130330-gutachten-rundfunkbeitrag-prof-dr-koblenzer/gutachten-rundfunkbeitrag-prof-dr-koblenzer.pdf
bzw. auch
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-widerstand-gegen-neue-gebuehr-formiert-sich-/7970054.html
http://www.handelsblatt.com/downloads/7971384/2/Gutachten_Koblenzer
------------------------------------------------------------
Terschüren, Anna (Dr.) - Mitarbeiterin Hauptabteilung Finanzen des NDR
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells"
www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
ISBN 978-3-86360-062-4
------------------------------------------------------------
Waldhoff, Christian (Prof. Dr.)
damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
nunmehr Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin - Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen
08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen
"Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich



                   
                                                                                                                                                                    Seite 5 von 5

adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376.html
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Exner, Thomas (Richter & Dr.) und Seifarth, Dennis (Rechtsanwalt)
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht"
NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013)
"Der neue „Rundfunkbeitrag“ - Eine verfassungswidrige Reform"
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/ents/lsk/2013/4800/lsk.2013.48.1058.htm&pos=128&hlwords=#xhlhit
Zitat
Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RAEStV) ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue Grundlage gestellt worden. Auf Grund des gem. Art. 1 des 15. RAEStV geschaffenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV) ist fortan im privaten Bereich „für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten“, § RBEITRSTV § 2 RBEITRSTV § 2 Absatz I RBeitrStV . Hintergrund dieser Reform ist die Auffassung, wonach das vormals geräteabhängige System der Rundfunkfinanzierung nicht mehr zukunftsfähig und außerdem mit einem strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizit belastet gewesen sei.
Diese Fortentwicklung der Rundfunkabgabe stellt jedoch das Interesse an der Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die grundgesetzlichen Rahmenbedingungen und ist damit verfassungswidrig.
Ein auf die einfachste menschliche und juristische Logik zusammengefasstes Zitat:
                                                                                                                                                                                                           
(Seite 3 von 10)
Zitat "Vorgaben für den Gesetzgeber finden ihren Grund letztlich in den grundrechtlichen Implikationen, die die Schaffung eines abgabenrechtlichen Belastungsgrundes auslöst.
Der Tatbestand eines solchen Belastungsgrundes ist nur dann sach- und systemgerecht, wenn die auferlegte Geldleistungspflicht einen gewissen inneren Zusammenhang zu dem mit ihr verfolgten gesetzgeberischen Ziel aufweist. So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen."

 Es wird angeregt nach Artikel 100 Absatz 1 GG zu verfahren.


Mit freundlichen Grüßen
Beitragsverweigerer..

_____________________________________________________________________________________________________

Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: awawaw am 04. Mai 2014, 11:26
ANTRAG NACH § 80 ABS.5 VWGO

Mein Name , Strasse  , Adresse ,   - Antragssteller

Blödfunk – Name - Adresse - Antragsgegner


In der Sache Vollstreckungsankündigung/Zwangsvollstreckung im Widerspruchsverfahren gegen Beitragsbescheid für Rundfunkbeiträge

Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung (§80 Abs. 4 VwGO) des angefochtenen Beitragsbescheides des Antragsgegners vom 1.1.13 und vom 2.2.14  bis zum Eintritt der Bestandskraft des Widerspruchsbescheids. ( Anlage A bis F )

Der Streitwert beträgt: 35 € (§ 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG)

Begründung:
Am xx.xx.2015 wurde in der Sache beim hiesigen Verwaltungsgericht Anfechtungsklage ( Aktz: xxxxxxxxxx) eingereicht. Mein Klageschriftsatz soll in dieser Angelegenheit hiermit sinngemäß auch zum Vorbringen in diesem Verfahren erklärt sein.

Ich habe ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag. Ich werde durch die Vollziehung in meinen subjektiven Rechten verletzt. Ein Anordnungsgrund im Sinne einer besonderen Eilbedürftigkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts. Die Vollziehung hat für mich eine unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge.
Der Antrag ist zulässig und begründet.

Mit Schreiben vom xx.xx.2013 hat der Antragsgegner die Zwangsvollstreckung über Forderungen aus Beitragsbescheid vom xx.xx.2013 eingeleitet. (Beweis Anlage1 anbei) Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio vom xx.xx.2013 mit Ankündigung der Vollstreckung.pdf  Gegen den Beitragsbescheid wurde fristgerecht Widerspruch mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Antragsgegner gestellt. Über diese Anträge wurde trotz Aufforderung bis heute nicht entschieden. (Beweis Anlage2 anbei) Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom xxx.05.2014

Das Aussetzungsinteresse des Antragsstellers überwiegt dem Vollzugsinteresse des Antragsgegners  da der Bescheid und dessen Rechtsgrundlage verfassungswidrig sind. Der Verwaltungsakt ist nichtig. Auf den Schriftsatz „Widerspruch“ ( Beweis Anlage1)
wird Bezug genommen, und sinngemäß auch zum Vorbringen in diesem Verfahren erklärt. Es handelt sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer („Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine

konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Maßstab bei der Interessenabwägung ist die Grundentscheidung des Gesetzgebers, Rechtsbehelfen grundsätzlich aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es soll regelmäßig vor Ausführung einer Maßnahme die Kontrolle der Verwaltungsentscheidung durch eine unabhängige Instanz sichergestellt sein. Eine sofortige Durchsetzung der Vollziehung stellt für den Antragsteller  eine Verletzung der subjektiven Rechte dar und hätte eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge.
Es ist zu erwarten ist, dass Antragsgegner in diesem Fall seiner Verpflichtung über den Widerspruch zu entscheiden weiterhin nicht nachkommen würde. Dem Antragsteller würde somit ein Widerspruchsbescheid als eine formelle Voraussetzung für eine nachfolgende Anfechtungsklage in der Hauptsache vorenthalten und es wäre ihm wesentlich erschwert, eine gerichtliche Entscheidung zu erreichen.
Die notwendige Abwägung der widerstreitenden Interessen ergibt einen Vorrang des Interesses des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, welche das Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung auch angesichts ? gemäß Informationen aus der Presse ? überschüssiger Gebühreneinnahmen deutlich überwiegt.  Zudem kann für einen rechtswidrigen Verwaltungsakt kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit bestehen.


Mit freundlichen Grüßen

Beitragsverweigerer

abgelehnt... Rechtsmittel vor OVG nur mit Anwalt... alternativ... Situation geändert ? Vollstreckung evtl.. ? Dann „geänderter Antrag“
§ 80 Abs. 7 VwGO
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Scout am 07. Mai 2014, 19:03
So, mal ein 4-Tage-und-4-Nächte-Klageschrift-Erstellungsmarathon. Wenn man wirklich alle Gründe aufführen wollte, würde man wahrscheinlich 30 Seiten erstellen. Hier waren es dann 18 Seiten geworden, plus 15 Anlagen und allein der Zeitmangel hinderte daran, noch mehr Gründe aufzuführen.   ;)

Wen es interessiert, für den ist es als PDF-Anhang beigefügt.


PS: Abgeschickt letzte Woche, Empfangsbestätigung des Gerichtes ist bereits da. 
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Webmensch am 10. Mai 2014, 23:25
Hier auch noch meine Klage.

Sie ist im Wesentlichen von "Dopser" übernommen und an wenigen Stellen verändert und angepasst.
Meinen Dank an "Dopser" für seine wertvolle Vorarbeit  :)

Das Verwaltungsgericht hat innerhalb 3 Tagen geantwortet und darum gebeten, alle Schriften und Anlagen in 3facher Fertigung mitzuschicken (ich hatte nur 2fach).
Außerdem fragen sie, ob man einverstanden ist den Rechtsstreit mit einer EinzelrichterIn vorzunehmen. Ich habe da abgelehnt, da ich mir mehr erhoffe, wenn nicht nur eine Person entscheidet.

Wer das gleich umgehen möchte, kann in seine Klage auch schon rein schreiben, dass man keine EinzelrichterIn möchte.


Allen viel Erfolg!!!

Bin so gespannt auf den 15.05. - ob da schon ein Urteil zu erwarten ist...?
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: willnich am 10. Juni 2014, 22:12
Bin im Klageverfahren in München vor dem Verwaltungsgericht und habe einen Termin am 2. Juli. Zuvor hab ich per heute noch eine Stellungnahme geschickt, die ich auszugsweise hier einstelle - falls es jemanden interessiert.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: abacap am 10. Juni 2014, 22:30
Find ich super! Ich drücke dir die Daumen!

Gibt es eine Liste der aktuellen Klagen? Was ist mit den "großen" Klagen?

SIXT? Zieht Rossmann-Geuer vor das Bundesverfassungsgericht? Statement von Dr. Teschüren zu den Urteilen? Ich habe das Netz schon "abgesucht" aber nichts gefunden :-(

Danke und Grüße

Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: willnich am 10. Juni 2014, 22:54
Gibt es eine Liste der aktuellen Klagen? Was ist mit den "großen" Klagen?

SIXT? Zieht Rossmann-Geuer vor das Bundesverfassungsgericht? Statement von Dr. Teschüren zu den Urteilen? Ich habe das Netz schon "abgesucht" aber nichts gefunden :-(

Ich würde es sehr begrüßen, wenn die 10, die hier im Forum angeben, dass sie Anfechtungsklagen laufen haben und auch die mit den Untätigkeits- und Feststellungsklagen sich irgendwie im Forum mal gesondert austauschen könnten.
Ich hab zwar immer wieder mal eine Begründung gelesen - aber wer nun wirklich wie weit ist und mit welchen Argumenten operiert, ist mir nicht ganz klar. Das wird zwar ein ziemliches "Outing" - aber jede/r der/die eine Chance zum Verfassungsgericht sucht, wird sich früher oder später "outen". Ich denke, wir sollten die aktuell laufenden Klageverfahren in "Argumentationsgruppen" einteilen und jeweils ermöglichen, dass alle noch Ideen einbringen können, wie man die Argumentationen noch untermauert. Ich persönlich habe mich um die Argumentationen in Bezug auf Geldverschwendung / politische Verflechtungen / fehlende Erfüllung des staatlichen Auftrages weitgehend gedrückt und mir mit dem Single-Paar-Vergleich was einfacheres gesucht, weil die anderen genannten Argumentationen sehr sehr zeitaufwendig in der Ausarbeitung sind. Es sind aber zu all den genannten Argumentationsgruppen unglaublich viele Details hier im Forum, die man bündeln und straffen müsste, damit kein Einwand abgewiesen werden kann, weil er zu oberflächlich ausgearbeitet ist. Denn - wird vom Bundesverfassungsgericht ein Argument abgewiesen, dann gibt es wohl keine Chance für den nächsten Kläger, dessen Argumentation ähnlich ist - auch wenn es dann viel stichhaltiger ausgearbeitet ist. Wir dürfen unser "Pulver" nicht verschießen, indem jeder Einzelne versucht, alle Argumente zu bringen.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Bürger am 10. Juni 2014, 23:30
Gibt es eine Liste der aktuellen Klagen? Was ist mit den "großen" Klagen?
SIXT? Zieht Rossmann-Geuer vor das Bundesverfassungsgericht?
Statement von Dr. Teschüren zu den Urteilen?
Ich habe das Netz schon "abgesucht" aber nichts gefunden :-(

in der erweiterten Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

finden sich u.a. folgende Links dazu:

Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?
www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html

Laufende Verfahren
www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html

Entschiedene Verfahren
www.natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html

Zu den Urteilen in Bayern und Rheinland-Pfalz finden sich hier weiterführende Links
Lese- und Diskussionszirkel zu den Urteilen München und Koblenz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9573.msg66567.html#msg66567

zu Ermano Geuer speziell noch mal dies:

Fernsehkritik TV:
Mit Ermano Geuer nach dem Urteil Folge 137

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9606.msg66713.html#msg66713

Ermano Geuer:
"Die Zwangsabgabe soll ein sterbendes Medium am Leben halten"

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9401.msg65323.html#msg65323


Diesbezügliche Diskussionen dann bitte in vorgenannten Threads.
Hier bitte weiter mit "Klagen und deren Inhalte im Überblick" ;) :D
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Rochus am 11. Juni 2014, 14:02
Hier auch noch meine Klage.

Sie ist im Wesentlichen von "Dopser" übernommen und an wenigen Stellen verändert und angepasst.
Meinen Dank an "Dopser" für seine wertvolle Vorarbeit  :)

Das Verwaltungsgericht hat innerhalb 3 Tagen geantwortet und darum gebeten, alle Schriften und Anlagen in 3facher Fertigung mitzuschicken (ich hatte nur 2fach).
Außerdem fragen sie, ob man einverstanden ist den Rechtsstreit mit einer EinzelrichterIn vorzunehmen. Ich habe da abgelehnt, da ich mir mehr erhoffe, wenn nicht nur eine Person entscheidet.

Wer das gleich umgehen möchte, kann in seine Klage auch schon rein schreiben, dass man keine EinzelrichterIn möchte.


Allen viel Erfolg!!!

Bin so gespannt auf den 15.05. - ob da schon ein Urteil zu erwarten ist...?

Ist zwar Schnee von vorgestern, aber bin doch erstaunt über die Reaktion des Gerichts. Mir wurde explizit mitgeteilt, dass bei künftigem Schriftverkehr bzw. künftigen Klagen immer nur die einfache Ausfertigung gewünscht wird. Offenbar haben noch nicht alle Justizbehörden auf die E-Akte umgestellt.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Peer_Gynt am 11. Juni 2014, 19:35
VerwG Augsburg: Ebenfalls 3fach erbeten.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: GezGirly am 12. Juni 2014, 07:00
VerwG Schleswig: 2-fache Ausführung erbeten.

Meine Klage befindet sich derzeit im Status: Erwiderung des Antragsgegners (NDR) jüngst erhalten.

Inhalt der Schrift vom NDR ist quasi sinngemäß:
"Der RBStV ist rechtmäßig, weil im RbStV drinsteht, dass er rechtmäßig ist." Es wird sich permanent auf den RBStV berufen, obwohl der je genau Angriffspunkt meiner Klage war  ::)
"Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, weil im RbStV steht, dass es ein Beitrag ist." - Ja, nee ist klar  ;D
"Wir sind leider an den RBStV gebunden und daher leider gezwungen Beiträge einzunehmen" .... hm, jetzt schon die Mitleidstour? 
"Bei nur 17,98 Euro solle man sich ja wohl nich beschweren, sondern dankbar sein, dass nicht mal glatt das Vielfache eingefordert würde." Naja, jeder zu Unrecht gezahlte Cent ist halt immer noch ein Cent zu viel.

Gefühlt dreht sich deren Argumentation so dermaßen im Kreis, dass es wehtut. Ich hoffe nur, dass der Richter das auch merkt.


Ich arbeite gerade an der Gegenargumentation, wird wieder ein paar Seiten haben und beinhalten:
- Ausführung der Unterschiede in der Anwendung/Auslegung der AO von Steuern/Beiträgen durch den gesetzgeber mit Beispielen
- tiefgehendere Ausführung der Ungleichbehandlung von Single-Haushalten (in Klage nur angeschnitten)
- Reaktion auf Urteile RLP und BY - Befangenheitsvermutung aufgrund von Abhängigkeit. Genauso werde ich den RBStV weiter anzweifeln aufgrund der Quer-Besetzung der Räte mit Rundfunkmitgliedern und Politikern.

Eine Frist habe ich nicht genannt bekommen, daher werkel ich nun einfach mal weiter.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: GezGirly am 12. Juni 2014, 09:42
"Wir sind leider an den RBStV gebunden und daher leider gezwungen Beiträge einzunehmen"

Nein, das Wort "leider" benutzen sie tatsächlich nicht (war nur sinngemäß von mir wiedergegeben und etwas überspitzt ;-))

- es steht z.B. wörtlich drin:
"Der RBStV ist die Grundlage der Rundfunkfinanzierung. Wir sind daher gezwungen unsere Finanzierung gemäß des RBStV umzusetzen [...]" und "Die Gesetzeslage zwingt uns zur Aufrechterhaltung unserer Forderung. Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist daher nicht möglich."
Es folgen noch ein paar Sätze, die das gleiche noch mal mit anderen Worten sagen. Alle immer im Passiv geschrieben und mit dem NDR als Objekt im Satzgefüge, nicht als Subjekt.
Dazu ein ganzer Absatz, in dem beteuert wird man könne ja nichts gegen die Beitragserhebung tun, da man ja nicht für das Gesetz verantwortlich sei, sondern die Länder. Und da die Länder die alleinige Hoheit über die Ratifizierung des RBStV hätten, könne der NDR diesen nur ausführen, aber sich nicht gegen den RBStV - und somit die Länder stellen - und müsse daher auf den Forderungen beharren.

Insgesamt kam beim Lesen schon ein wenig Mitleid für den armen geknechteten NDR bei mir auf  :D

Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Holger am 06. Juli 2014, 21:58
Hallo zusammen!

Vielleicht hilft es ja jemandem, wenn ich meinen Klageweg gegen den RBB in Sachen "Rundfunkbeitrag" hier dokumentiere.

In Sachen Zahlungsstreik belegt meine PLZ-Region zur Zeit Rang 9.

Hervorhebungen habe ich hier im Sinne der besseren Lesbarkeit vorgenommen.

Schreiben von mir erscheinen in rot,
Schreiben vom Verwaltungsgericht, bzw. darin enthaltene Stellungnahmen des rbb in blau,
Schreiben vom Sozialamt in grün.

Holger



Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin

Berlin, 28. Mai 2014


Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom 12.05.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich, Holger Sxxxxxxxx, Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom 12.05.2014.

Ich beantrage
a) den Widerspruchsbescheid des Beklagten (Beitragskontonummer xxxxxx) vom 12.05.2014 aufzuheben,

b) den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechteverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien;

c) dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.


Im Folgenden eine Darlegung und Begründung meiner Sichtweise:

1.
Mein Netto-Jahreseinkommen als freiberuflicher Künstler bewegt sich um 6000 Euro.
Das ist für mich genug, um ohne ALG II auszukommen, steht aber in keinem Verhältnis zu den jährlichen Beitragsforderungen von rund 216 Euro.
Eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung von Geringverdienern durch Zwangsabgaben ist unsozial und daher sittenwidrig. Hier müsste der Gesetzgeber zumindest für einen sozialen Ausgleich sorgen, vergleichbar dem Mietzuschuss/ Wohngeld.
Ein Bezug von ALG II, verbunden mit den damit verbundenen Sanktionen und Maßnahmen, wäre meiner Existenz als Freiberufler im Übrigen abträglich.

2.
In einer freiheitlichen Demokratie muss der einzelne Bürger bestimmen können, über welche Kanäle es seinen Bedarf an politisch-gesellschaftlichen Informationen, Bildung und Kultur deckt und wofür er das ihm zur Verfügung stehende Budget ausgibt. Eine Zwangsverfügung über sein Einkommen – ohne Berücksichtigung seiner Höhe – beschränkt in der Konsequenz seine Wahl der Medien.
Indirekt werden darüber hinaus die privaten Medien diskriminiert.

Die Entscheidung einiger Millionen Menschen in Deutschland, das Programmangebot der öff.rechtl. Rundfunkanstalten nicht zu nutzen, ist nach Artikel 2 (1) Grundgesetz zu respektieren, der das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung garantiert. Daß der Gesetzgeber einer so hohen Anzahl von Bürgern juristisch die Existenz abspricht, stellt zudem eine Verletzung des Anspruchs auf soziale Achtung und damit der Menschenwürde dar, die nach Artikel 1 (1) Grundgesetz unantastbar ist.

3.
Von schätzungsweise mindestens 80 % der öff.rechtl. Programminhalte fühle ich mich intellektuell beleidigt und ästhetisch belästigt, weshalb ich seit 20 Jahren keinen Fernseher und seit drei Jahren kein Radio mehr besitze.
Auch das Internet dient mir folglich nicht als "neuartiger Rundfunkempfänger". Eher muss ich mich wundern, weshalb ich pauschal dafür zahlen soll, daß die öff.rechtl. Anstalten sich hier – gewinn-/ gebührenorientiert – breitmachen dürfen, ohne ihre Inhalte zu verschlüsseln. Kein anderer Betreiber einer noch so informativen, noch so kulturell oder edukativ relevanten Website ist berechtigt, für frei verfügbare Inhalte mit staatlicher Flankierung einen Beitrag zu erheben. Auch hier sehe ich den Tatbestand der Diskriminierung.

Das Internet wurde nicht als "neuartiger Rundfunkempfänger", sondern – bei überwiegend privatwirtschaftlicher Finanzierung – als Kommunikationsmittel aufgebaut. Ich zahle bereits (Anbieter-)Gebühren, um es zu nutzen. Die Erhebung eines öffentlich-rechtlichen Beitrags hierfür verbietet sich m.E., solange die öff.-rechtl. Sendeanstalten nicht ein flächendeckendes W-LAN-Netz einrichten, dessen Nutzung mit meinem "Rundfunkbeitrag" abgegolten wäre. Darüber ließe ich mit mir reden.
Solange der Bürger für die Empfangbarkeit von Internet und somit für das (aufgezwungene) öff.rechtl. Programmangebot selber sorgen und zahlen muss, fehlt der neuen Beitragsordnung die Grundlage.

4.
Der verfassungsgemäße Auftrag der öff.-rechtl. Medien ist die Grundversorgung des Bürgers mit politisch-gesellschaftlichen Informationen, Bildung und Kultur.
Das heutige Programmangebot mit seinen rund 90 Radio- und Fernsehprogrammen geht weit über die nötige Grundversorgung (beziehungsweise das, was vor über 50 Jahren als nötig galt) hinaus:
Mindestens 80 % der öff.rechtl. Programminhalte lassen sich nicht als relevant im Sinne der Grundversorgung und somit auch nicht als Gegenstand einer erzwungenen Beitragsfinanzierung rechtfertigen.
Die überhöhten Gehälter von öff.rechtl. Intendanten und Star-Moderatoren lesen sich (auch dann noch, wenn man sie mit ihren "privaten" Konkurrenten vergleicht) wie eine Verhöhnung breiter, ärmerer Bevölkerungsschichten.

5.
Die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags als Haushaltsabgabe ohne Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse anstelle einer sozial gestaffelten Steuer (nach Beispiel der Einkommenssteuer) wird damit begründet, daß die politische Unabhängigkeit der öff.rechtl. Medien gewährleistet bleiben muss. Womit suggeriert wird, daß sie unabhängig seien.
Das ist aber nicht der Fall:

Das dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugrunde liegende Gutachten des Bundesverfassungsrichters a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof, einem Bruder des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof, erscheint eher justiz-strategisch berechnend als glaubwürdig.
Nach gutachterlicher Einschätzung nicht staatlich vereidigter Juristen (z.B. Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Dr. Anna Terschüren, Ermano Geuer u.a.) ist der sogenannte Rundfunkbeitrag als Steuer zu klassifizieren, da er – ungeachtet der Inanspruchnahme einer äquivalenten Leistung – auf Allgemeinfinanzierung abzielt. Eine Steuer auf diesem Gebiet zu erlassen, liegt jedoch nicht in der Kompetenz der Landesparlamente: Deren Zustimmung zum neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag 2011 war rechtswidrig. Somit ist es auch der Rundfunkbeitrag, selbst wenn sämtliche parlamentarisch Verfassungs- und Verwaltungsrichter der Republik dies bisher – mit oberflächlichen Begründungen – gern anders darstellten.

Daß dies etwa im Fall der jüngst abgewiesenen Popularklage von Ermano Geuer vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht anders gesehen wurde, lässt sich leicht durch die personalen Verquickungen von Politik, Justiz und Medien erklären:
Stephan Kersten, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, ist Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Dessen Vorsitzende Barbara Stamm ist Präsidentin des Bayerischen Landtags.
Solcherlei Parteiwirtschaft schadet m.E. dem Ansehen des gesamten Rechtsstaats.


Diese Klage wurde ohne juristischen Beistand formuliert. Daraus resultierende Formfehler bitte ich zu entschuldigen, bzw. bitte um Hinweis, wo ihre Korrektur notwendig erscheint.


Mit freundlichen Grüßen
Holger Sxxxxx




Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Holger am 06. Juli 2014, 22:00
Verwaltungsgericht Berlin
27. Kammer

30. Mai 2014


Sehr geehrter Herr Sxxxxxxxxx,

in der Verwaltungsstreitsache
Holger Sxxxxxxxxx ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg

ist die Klageschrift vom 28. Mai 2014 betreffend Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung - Rundfunkgebührenbefreiung am 30. Mai 2014 bei dem Verwaltungsgericht eingegangen und hat das oben angegebene Aktenzeichen erhalten, das ich in allen Schreiben an das Gericht anzugeben bitte. Reichen Sie Schreiben sowie Anlagen bitte
(auch) künftig zweifach ein, da sonst Kopien auf Ihre Kosten (0,50 €/Seite) hergestellt werden müssen. Von einer Übersendung vorab per Telefax bitte ich abzusehen, soweit diese nicht der Fristwahrung dienen soll. Die Akten der Behörde werden vor der Entscheidung des Gerichts beigezogen und können nach Eingang in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Um telefonische Terminabsprache wird gebeten.

Eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 6 VwGO) wird erwogen.

Folgendes wird angeregt:
Besorgen Sie sich bitte eine Bescheinigung des Sozialamtes, aus der hervorgeht, ob – und ggf. in welcher Höhe – Ihre Einkünfte abzüglich der Miete und Krankenversicherung zuzüglich etwaigen Wohngelds den sozialhilferechtlichen  Bedarfssatz über- bzw. unterschreiten und legen Sie diese Bescheinigung bitte vor.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Holger am 06. Juli 2014, 22:01
Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Soziales etc.

Betr.: Überschlagsberechnung für Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer)
26.06.2014


Sehr geehrter Herr Sxxxxxxxx,

obwohl Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben, sende ich Ihnen eine Überschlagsberechnung nach dem SGB XII, welche ich anhand der von Ihnen eingereichten Nachweise erstellt habe.

Da Ihr Einkommen den Sozialhilfebedarf nicht abdeckt und sich dadurch rechnerisch ein fiktiver Sozialhilfeanspruch ergibt, empfehle ich Ihnen, umgehend einen Antrag auf ausgleichende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim JobCener Pankow von Berlin einzureichen

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Diese Überschlagsberechnung erging auch an das Verwaltungsgericht Berlin, wie ich telefonisch dort erfuhr.
Momentan habe ich noch keine Ahnung, was ein "fiktiver Sozialhilfeanspruch" ist, und ich habe auch keinen Antrag auf ausgleichende Leistungen gestellt.

Weiß dazu hier jemand Rat?
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Holger am 06. Juli 2014, 22:04
Verwaltungsgericht Berlin
27. Kammer

1. Juli 2014


Sehr geehrter Herr Sxxxxxxx.,

in der Verwaltungsstreitsache
Holger Sxxxxxxxx ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg
erhalten Sie hiermit eine Abschrift zur Kenntnisnahme und zur freigestellten Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Die Geschäftsstelle



Rundfunk Berlin-Brandenburg
Justitiariat

27. Juni 2014



In der Verwaltungsstreitsache
Sxxxxxx, Holger ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg
VG ...
 
(...)
Es wird beantragt, die Klage abzuweisen.


Begründung:

Zur Begründung wird auf die fachliche Stellungnahme der Abteilung Beitragsservice verwiesen.
Die Klage ist darüber hinaus auch unbegründet. Der Beitragsbescheid ist rechtmäßig ergangen. Der Kläger ist als Inhaber einer Wohnung gem. § 2 Abs. 1 RBStV rundfunkbeitragspflichtig. Hierfür bedarf es, wie auch unter Geltung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags, keines gesonderten Vertrages zwischen dem Kläger und dem Beklagten. Seine Betragspflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

1.
Der RBStV ist auch wirksam. Er ist insbesondere kompetenzgemäß erlassen worden. Die Rundfunkfinanzierung durch sachkompetenzimplizite Abgabe liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, denen im Rahmen ihrer Kulturhoheit auch die Regelung des Rundfunkwesens und seiner Finanzierung obliegt (Art. 30 GG; vgl. Hahn/Vesting/ Gaff/Schneider, RBStV, Vorbemerkung, Rn. 37f.).
Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich auch nicht, wie der Kläger meint, um eine Steuer, sondern um einen Beitrag. Der Rundfunkbeitrag wird anders als eine Steuer, § 3 Abs. 1 AO, nicht voraussetzungslos und losgelöst von einer staatlichen Gegenleistung, sondern gezielt für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Anders als bei der Steuer zahlt der Abqabenschuldner den Rundfunkbeitrag, weil er ein Leistungsangebot erhalten hat, und damit nicht ohne Gegenleistung. Auf eine tatsächlich ermittelte oder vermutete Leistungsfähigkeit des Abgabenschuldners kommt es im Gegensatz zur Steuererhebung nicht an. Entscheidend ist vielmehr, dass der Schuldner eine Leistung erhalten hat, deren Vermögenswert er zu finanzieren hat.
Demzufolge handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag von Art und Zielsetzung her um einen Beitrag. Beiträge sind ebenso wie Gebühren Vorzugslasten, die einen besonderen, staatlich übertragenen Vorteil in seinem Vermögenswert ausgleichen. Sie unterscheiden sich von Gebühren dadurch, dass sie die staatliche Unterbreitung eines bevorzugenden Leistungsangebots ausgleichen, ohne dass es auf die Inanspruchnahme des Angebots ankäme
(BVerfG, U. v. 26.05.1976 – 2 BvR 995/75; BVerfG, B. v. 31.05.1990 – 2 BvL 12/88, 2 BvL 13/88, 2 BvR 1436/87; BVerfG, B. v. 24.01.1995 - 1 BvL 18/93 u.a.; BVerfG, B. v. 18. 5. 2004 - 2 BvR 2374/99; BVerfG, U. v. 06.07.
2005 - 2 BvR 2335/95 u. 2391/95; BVerwG, U. v. 14.11.1985 - 3 C 44/83).

Für die Erhebung eines Beitrags ist damit die Möglichkeit eines Vorteils ausreichend, den der damit Belastete nutzen könnte (BVerfG, B. v. 12.10.1978 - 2 BvR 154/74; B. v. 18.12.1974 - 1 BvR 430/65 u. 259/66).
Diesen Erfordernissen entspricht der Rundfunkbeitrag. Die Beitragspflicht knüpft an die theoretische Möglichkeit der Rundfunknutzung innerhalb bestimmter Raumeinheiten (Wohnung und Betriebsstätte, §§ 3, 5 RBStV) an, ohne dass hierfür die für den Empfang erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein müssen. Diese typischerweise innerhalb bestimmter Raumeinheiten bestehende Möglichkeit der Rundfunknutzung stellt für den Schuldner ein Leistungsangebot dar, das er jederzeit nutzen kann.

2.
Die Rundfunkbeitragspflicht verletzt auch keine Grundrechte des Klägers. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient der Aufrechterhaltung eines Rundfunkangebots, welches von Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gefordert ist. Die Heranziehung von Wohnungsinhabern zu dieser Finanzierung ist vor dem Hintergrund der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 90, 60, 87) und aufgrund der in Wohnungen ganz überwiegend bestehenden Möglichkeit des Rundfunkempfangs zulässig (zur allgegenwärtigen Empfangsmöglichkeit vgl. Hahn/ Vesting/ Gaff/Schneider, RBStV Vorbemerkungen, Rn. 26).
Ob der Wohnungsinhaber tatsächlich die Möglichkeit des Empfangs von Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, seien es Hörfunk, Fernsehen oder Angebote im Internet, wahrnimmt, ist dabei nicht maßgeblich.
Denn der Gesetzgeber darf seiner Gesetzgebung typische Sachlagen zu Grunde legen und diese regeln. Er kann bei Massenverfahren, wie dem Rundfunkbeitragseinzug, an Regelfälle eines Sachverhalts anknüpfen und muss dabei nicht alle Einzelfälle berücksichtigen, sondern eine Typengerechtigkeit herstellen (BVerfGE 96, 1, 6; Jarrass/Pieroth, GG, Art. 2 Rn. 22; Art. 3 Rn. 30). Insbesondere muss bei der Ausgestaltung der Rundfunkbeitragspflicht nicht dem Äquivalenzprinzip Rechnung getragen werden, denn die dadurch finanzierte und vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrgenommene Aufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung mit meinungsbildenden Informationen stellt eine verfassungsrechtliche Aufgabe dar (BVerwG, U. v. 9.12.1998, 6 C 13-97, NJW 1999, S. 2454, 2455; BVerwG B. v. 04.04.2002, 6 B 1.02; Schneider, ZUM 2013; S. 472,477).
Der Beklagte verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die aktuellen Urteile des BayVerfGH, Vf. 8 - VII - 12 und Vf. 24 - VII- 12 sowie des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, VGH B 35/12.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Kläger u. U. während des Verfahrens - trotz Aussetzung der Vollziehung der streitgegenständlichen Beträge - regelmäßig über den Stand seines Teilnehmerkontos in Form von Kontoauszügen (Rechnungen) informiert werden wird, die sich auch auf den streitgegenständlichen Zeitraum beziehen können. Bei Kontoauszügen und Rechnungen handelt es sich nicht um rechtsmittelfähige Bescheide.
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass trotz des laufenden Gerichtsverfahrens ggf. rechtzeitig ein neuer Befreiungsantrag zu stellen ist. Nach dem ab 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kann die Befreiung ab dem Monat erteilt werden, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so kann die Befreiung erst ab dem Monat 'erteilt werden, der dem Monat der AntragsteIlung folgt.

Zwei Abschriften anbei.
Rundfunk Berlin-Brandenburg




RUNDFUNK BERLIN-BRANDENBURG
Abteilung Beitragsservice
16.06.2014


Klageunterlagen Verwaltungsstreitsache Az. VG ...

Sxxxxxxx, Holger BNR xxxxxxx
gegen
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Inhalt:
- Reproduktion des Verwaltungsvorgangs
- Ausdruck Historie
- Ausdruck Kontoauszug
- Fachliche Einschätzung gemäß Aktenverlauf

Fachliche Einschätzung gemäß Aktenverlauf:

Der Kläger begehrt die Aufhebung des
1. Gebühren-/Beitragsbescheides des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) vom 01.12.2013, der Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 04.2013 bis 09.2013 zusammen mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro festsetzt
und
2. des Gebühren-/Beitragsbescheides des rbb vom 04.04.2014, der Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 01.2014 bis 03.2014 zusammen mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro festsetzt, in der Fassung des Widerspruchsbescheides des rbb vom 12.05.2014.


I.) Sachverhalt

Der Kläger war von 10.2009 bis 12.2012 mit einem neuartigen Rundfunkgerät als Rundfunkteilnehmer gemeldet.

Seit 01.2013 wird er als Wohnungsinhaber und damit Beitragsschuldner im Datenbanksystem des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio geführt.

Die Rundfunkgebühren wurden bezahlt bis einschließlich 12.2012

Weitere Zahlungen gingen nicht ein.

Mit Schreiben vom 17.04.2013 teilte der Kläger mit, er werde den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen. Er bedeute für ihn die Verdreifachung der bisherigen Gebühr, obwohl sich sein Konsum nicht verändert habe. Er besitze weiterhin kein Fernseh- und auch kein Radiogerät und nutze auch nicht die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Um das Internet nutzen zu können, bezahle er im Übrigen bereits Anbietergebühren. Solange der Bürger für die Empfangbarkeit von Internet selber sorgen und zahlen müsse, fehle für den neuen Rundfunkbeitrag die Grundlage. Er habe als freiberuflicher Künstler ein geringes, aber doch so hohes Einkommen, dass er ohne ALG II auskomme. Eine monatliche Mehrbelastung von 12 Euro sei für ihn nicht tragbar.
Das neue Beitragsmodell basiere auf der irrigen Annahme, dass der Bedarf nach Information und Kultur über die öffentlich-rechtlichen Medien abgedeckt werden könne und dass die ohne die öffentlich-rechtlichen Programme eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft nicht möglich sei. Seiner Ansicht nach mache das Fernsehen seine Konsumenten passiv und bequem und wirke sich wie Opium aus auf die Bevölkerung. Seine kulturellen Interessen lägen jedoch eher abseits des medialen Interesses. Darüber hinaus bedürfe es keiner 90 Sender, um eine Grundversorgung zu gewährleisten und auch keine sechssteiligen Gehälter für Showmaster, Intendanten oder neunstellige Summen für Sportausstrahlungen.
Er sei deshalb nicht bereit, mit seinem vierstelligen Netto-Jahreseinkommen einen öffentlich-rechtlichen Milliardenapparat in demselben Maß mitzufinanzieren wie ein Bürger der oberen Einkommensklasse.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio antwortete mit Schreiben vom 11.07.2013, der Gesetzgeber habe die Rundfunkfinanzierung von der technischen Entwicklung entkoppeln und sie langfristig auf eine solide rechtliche Basis stellen wollen. Deshalb werde zukünftig der Rundfunkbeitrag für Wohnungen erhoben, wobei es keine Rolle spiele, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden seien. Der Gesetzgeber habe in 16 Landtagen sehr genau abgewogen, welche Vor- und Nachteile mit dem jeweiligen Finanzierungsmodell verbunden sind und sich entschlossen, das nicht mehr zeitgemäße, geräteabhängige Modell zugunsten eines technologieneutralen, geräteunabhängigen Modells aufzugeben.
Mit Schreiben vom 23.08.2013 legte der Kläger Widerspruch ein gegen die Zahlungserinnerung vom 02.08.2013. Nach Einschätzung diverser Rechtsgutachten handele es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer. Die Steuergesetzgebung liege jedoch nicht in der Kompetenz der Länder, weshalb der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rechtswidrig sei. Er sei nicht bereit, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen und fordere auf, das Angebot zu reduzieren auf eine reine Grundversorgung. Den Rest könne man verschlüsseln.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio antwortete mit Schreiben vom 28.10.2013, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei durch seine Ratifizierung in den Länderparlamenten zu geltendem Landesrecht geworden und bilde damit die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Eine Verfassungswidrigkeit der Regelung könne man nicht erkennen. Deshalb sei der Kläger ab dem 01.01.2013 rundfunkbeitragspflichtig und erhalte zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen entsprechende Zahlungsaufforderungen.

Mit Beitragsbescheid vom 01.11.2013 wurden die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 01.2013 bis 03.2013 zusammen mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro festgesetzt.

Mit Beitragsbescheid vom 01.12.2013 wurden Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 04.2013 bis 09.2013 zusammen mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro festgesetzt.

Mit Beitragsbescheid vom 03.01.2014 wurden Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 10.2013 bis 12.2013 zusammen mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro festgesetzt.

Gegen den Beitragsbescheid vom 01.12.2013 legte der Kläger mit Schreiben vom 18.12.2013 Widerspruch ein mit der Begründung, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstoße gegen das Grundgesetz. Beim Rundfunkbeitrag handele es sich um eine Zwecksteuer, für deren Erlass die Länder keine Gesetzgebungskompetenz gehabt hätten. Außerdem beantragte er die Aussetzung der Vollziehung.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio antwortete mit Schreiben vom 23.01.2014, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Eine Verfassungswidrigkeit könne man nicht erkennen.

Mit Datum vom 01.02.2014 wurde eine Mahnung versandt und mit Datum vom 01.03.2014 eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung, falls der Kläger nicht innerhalb von 5 Tagen bezahle.

Nach einer weiteren Mahnung vom 01.03.2014 richtete der rbb mit Datum vom 04.04.2014 ein Vollstreckungsersuchen an das Finanzamt Prenzlauer Berg.

Die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 01.2014 bis 03.2014 wurden zusammen mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro mit Beitragsbescheid des rbb vom 04.04.2014 festgesetzt.

Dagegen legte der Kläger mit Schreiben vom 12.04.2014 Widerspruch ein. Er wiederholte in der Begründung seine Argumente wie im Widerspruch vom 18.12.2013 und beantragte die Aussetzung der Vollziehung.

Die Widersprüche wurden mit Widerspruchsbescheid des rbb vom 12.05.2014 zurückgewiesen. Die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden abgelehnt.

Mit Schreiben vom 12.06.2014 zog der rbb das Vollstreckungsersuchen vom 04.04.2014 zurück.

Das Beitragskonto weist aktuell bis einschließlich 06.2014 einen Rückstand von 357,47 Euro auf.


II.) Stellungnahme:

Wir verweisen auf den Widerspruchsbescheid des rbb vom 12.05.2014.
Die Beitragsbescheide vom 01.12.2013 und 04.04.2014 sind zu Recht ergangen.

III.) Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen:

Die Aussetzung aller Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen wird bis zum Abschluss des Klageverfahrens zugesichert.
Der Kläger erhält weiterhin Kontostandsmitteilungen in Form von Zahlungsaufforderungen. Dies sind keine rechtsmittelfähigen Bescheide.




Hm, "freigestellten Stellungnahme":
Lohnt es sich, dazu Stellung zu beziehen?

Ich habe beim Verwaltungsgericht noch erfragt, wie sich verhindern lässt, daß ein Gerichtstermin für mich ungünstig (z.B. Urlaub) liegt.
Antwort: Ein schriftlicher Hinweis, wann man verreist ist, sollte genügen und wird berücksichtigt.
Es sei auch nicht damit zu rechnen, daß mein Fall privilegiert behandelt wird; es kann sich eventuell hinziehen.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Dopser am 01. Oktober 2014, 12:42
Hier auch noch meine Klage.

Sie ist im Wesentlichen von "Dopser" übernommen und an wenigen Stellen verändert und angepasst.
Meinen Dank an "Dopser" für seine wertvolle Vorarbeit  :)

Das Verwaltungsgericht hat innerhalb 3 Tagen geantwortet und darum gebeten, alle Schriften und Anlagen in 3facher Fertigung mitzuschicken (ich hatte nur 2fach).
Außerdem fragen sie, ob man einverstanden ist den Rechtsstreit mit einer EinzelrichterIn vorzunehmen. Ich habe da abgelehnt, da ich mir mehr erhoffe, wenn nicht nur eine Person entscheidet.

Wer das gleich umgehen möchte, kann in seine Klage auch schon rein schreiben, dass man keine EinzelrichterIn möchte.


Allen viel Erfolg!!!

Bin so gespannt auf den 15.05. - ob da schon ein Urteil zu erwarten ist...?

Hallo Webmensch und die, die meine Klageschrift als Anregung nutzen. Unter 'Klageerwiderung des SWR' habe ich auch eine Stellungnahme verfasst, die ich hier der Einfachheit halber auch unter 'Klagen und deren Inhalte im Überblick' einstelle.

Bitte denkt daran, sowohl die Klageschrift als auch die Stellungnahme berühren meinen persönlichen Interessen und verletzten mein Verständnis von Demokratie und Freiheit - und dies kann bei jedem anders sein, darum sollte der Inhalt auf die eigenen Bedürfnisse und Beweggründe angepasst sein. Demokratie und Freiheit gibt es wohl nur noch nach politischer und rechtlicher Auffassung und wir haben uns deren Rahmenbedingungen unterzuordnen. Mein Verständnis von Demokratie und Freiheit bedeutet nicht gleich, dass ich machen kann was ich will und das erwarte ich aber auch dann von Gesetzesvertretern. Aber ich will entscheiden dürfen, ob ich für oder gegen etwas bin und wenn ich dagegen bin, will ich auch nicht für 'die Möglichkeit Rundfkunk empfangen zu können' bezahlen. Und beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag habe ich diese Chance nicht mehr!  Und das schränkt meine negative Handlungsfreiheit ein, weil es auf die (Handlungsfreiheit) nicht mehr ankommt! Wenn nicht einmal mein Handeln oder eine Entscheidung von mir notwendig ist, um dennoch bezahlen zu müssen für eine öffentlich-rechtliches System, das eigentlich keine staatstragenede Aufgabe haben darf und dennoch sich aufführt wie ein Elefant im Porzellanladen, dann habe ich ein Problem mit dem Verständnis von Demokratie!

Seit meiner Stellungnahme habe ich nichts mehr gehört.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: alabaster am 10. November 2014, 10:28
Hallo miteinand,

ich stelle meine Klage hiermit dann auch einmal hier ein. Ich habe einige der hier vorgestellten Klageschriften als Vorlage genommen und sie entsprechend um die neueren Punkte ergänzt (z.B. den Artikel von Bölck in der neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht). Diese Dokumente werden von mir ausführlich referenziert, die Klage ist ziemlich länglich geraten.

Dies ist die von mir eingereichte Version der Klage. Ggf. wird es noch eine zweite Version geben, die in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt etwas gestrafft wird. Als Überblick und um Anregungen zu geben sollte dieses hier schon hilfreich sein.

Gruß, alabaster
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Psalm_37_5ff am 11. November 2014, 11:12
Die Klage im Anhang (eigestellt am 11.11.14) umfasst folgende Themen:

Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags nach RBStV durch Verstoß gegen das Gleicheitsgebots des GG Art3 Abs 3
 - Normadressaten „Medien-Verweigerer"   
 - Normadressaten "Personen von Wohngemeinschaften"
 - Vorgaben des BVerfG zu Pauschalierungen aus d. Buch „Die Zulässigkeit gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommenssteuerrecht“ U. Steenken S.16

Verletzung der Journalistischen Sorgfalt
  - Diffamierung des Glaubens des Antragsstellers durch die Sendung „Mission unter falscher Flagge –radikale Christen in Deutschland“ vom 04.08.2014
  - Verunglimpfung des Landkreis XYZ durch die Sendung „ XYZ“ vom 01.xy.2014
  Desinformation der Tagesschau
  - Fernsehsendung Tagesschau 20:00 Uhr vom xx.xx.2014 ist zensiert
  - Olympia Kritik nur zur späten Sendezeit
  - Snowden Interview nur zur späten Sendezeit

Verletzung der körperlichen Unversehrtheit durch Fernsehkonsum
Gebot der Sparsamkeit verletzt, Programmaufteilung  widerspricht den Vorgaben des RStV

Anhaenge und Anlagen auf Nachfrage per PM.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Nordisch am 20. November 2014, 18:28
Hallo zusammen,

auch ich habe jetzt meine Klage fertiggestellt (Erstellungszeit: 4 Tage). Vielen Dank an die Vor-Autoren, deren Musterdokumente ich zum Teil genutzt habe. Sie haben mich sehr bei der Argumentationsfindung unterstützt. Ich habe aber auch Vieles selber eingebracht, vor allem auch viele Zitate und eigene Argumente/Ansichten.

Vielleicht kann ich mit meinem Musterschreiben ja auch etwas dazu beitragen, dem einen oder anderen zu helfen, seine Klageschrift zu verfassen. Das Dokument habe ich als PDF angehängt.
Zur besseren Übersicht stelle ich die Hauptkapitel meiner Klage zusammen:

(1) Gleichstellung und Wahlfreiheit
(2) „Neuartige Rundfunkgeräte“
(3) Art der Abgabe: Beitrag oder Steuer?
(4) Verstoß gegen das Zitiergebot
(5) Auftrag ohne definierten Auftraggeber
(6) Bildung oder Quote?
(7) Grundversorgungs- und Bildungsauftrag
(8) Die Unabhängigkeit der KEF
(9) Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(10 Transparenz über Einnahmen und Ausgaben
(11)   Befugnisse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

BTW: Ich finde es Klasse, dass es dieses Forum und so viele Leute gibt, die genauso denken, wie ich: dass die Rundfunkbeiträge in dieser Form reine Abzocke und der gesamte ÖRR eine Selbstbereicherungsmaschine ist. Dass ich nicht alleine bin, gibt einem Kraft, weiterzumachen und nicht aufzugeben. Danke an alle, die hier so aktiv sind, andere zu unterstützen!

Wenn ich neue Informationen habe, poste ich es.

Gruß

Nordisch

Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Dark Fader am 06. Dezember 2014, 16:13
Hallo zusammen,
anbei meine Klagebegründung als doc (natürlich von .rtf zurückkonvertiert).

Achtung, 16 Seiten.

Könnt ja mal schreiben, was der Tenor dazu ist.

gr
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: eckes56 am 06. Dezember 2014, 23:38
Vielen Dank liebe Mitstreiter. Leider habe ich dieses Forum erst nach meiner Verhandlung in Köln entdeckt. Viele tolle Formulierungen und weitere Angriffspunkte gegen den BS hätten meine Klageschrift bereichert. Meine Klage als PDF.

So nun aber die Klageschrift als PDF anonym. Sorry dass das so lange gedauert hat.

(Anm. Moderator seppl: Das Dokument ist im Anhang des Beitrags
>> Köln, 04.12.2014 - Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12184.msg82149.html#msg82149
abrufbar)
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: miez1980 am 08. Dezember 2014, 18:25
Diese Überschlagsberechnung erging auch an das Verwaltungsgericht Berlin, wie A telefonisch dort erfuhr.
Momentan hat A noch keine Ahnung, was ein "fiktiver Sozialhilfeanspruch" ist, und A hat auch keinen Antrag auf ausgleichende Leistungen gestellt.
Weiß dazu hier jemand Rat?

Das heißt, dass A Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 2 (also Jobcenter) hätte (gemessen an seinem Einkommen und Vermögen), A müsste selbige halt nur beantragen. Das heißt auch, dass A befreit werden kann von der Rundfunkgebühr, eben weil A so geringe finanzielle Mittel hat.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: solec1 am 11. Dezember 2014, 12:43
eine Ergänzung einer Klage, Seite 1:
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: solec1 am 11. Dezember 2014, 12:43
Seite 2:
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: solec1 am 11. Dezember 2014, 12:44
Seiten 3 und 4:
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: ichkönntschreien am 11. Dezember 2014, 23:30
Danke an die Betreiber dieses Forums und alle die hier so aktiv sind. Ohne Euch hätte A wahrscheinlich schon längst aufgegeben – so aber hat A heute den nächsten Schritt getan und seine Klage an den Norddeutschen Rundfunk per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Diese Klage kann sich jeder in anhängender pdf. anschauen.
A hofft das wir den Wahnsinn mit unserem gemeinsamen Widerstand bald erfolgreich stoppen können.
Na ja, träumen wird man ja wohl noch dürfen...
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Holger am 14. Dezember 2014, 12:53
Diese Überschlagsberechnung erging auch an das Verwaltungsgericht Berlin, wie ich telefonisch dort erfuhr.
Momentan hat A noch keine Ahnung, was ein "fiktiver Sozialhilfeanspruch" ist, und A hat auch keinen Antrag auf ausgleichende Leistungen gestellt.
Weiß dazu hier jemand Rat?

Das heißt, dass A Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 2 (also Jobcenter) hätte (gemessen an seinem Einkommen und Vermögen), A müsste selbige halt nur beantragen. Das heißt auch, dass A befreit werden kannst von der Rundfunkgebühr, eben weil A so geringe finanzielle Mittel hast.

Also, miez1980, das heißt, A muss ALG II beantragen und sich somit den Schikanen der Jobcenter aussetzen, um sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen?
Oder kann man auch "fiktives ALG II" beantragen, also auf eine reale Auszahlung verzichten und somit nicht unter Kontrolle und Arbeitszwang der Jobcenter stehen?
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: ss32 am 14. Dezember 2014, 17:31
Oder kann man auch "fiktives ALG II" beantragen, also auf eine reale Auszahlung verzichten und somit nicht unter Kontrolle und Arbeitszwang der Jobcenter stehen?

Noch einfacher: Man kann es real beantragen und sich auszahlen lassen, aber dann deren Forderungen ignorieren. Dann wird man nicht zur Arbeit gezwungen, sondern kriegt nur weniger Geld oder schlimmstenfalls gar keins mehr.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: vmp am 14. Dezember 2014, 17:33
Ist das nicht problematisch für den Fall, dass man tatsächlich mal arbeitslos werden sollte?
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: ss32 am 14. Dezember 2014, 18:11
Wenn man eh schon arbeitet, drohen auch keine Zwangsmaßnahmen.
Ich dachte, es geht um jemanden, der nicht arbeiten will.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: miez1980 am 15. Dezember 2014, 21:00
Fragen zu ALG II / Jobcenter gern per privater Mitteilung an mich.
Kann keine Rechtsberatung machen aber als Fachfrau sicher einige sinnvolle Tips geben.

Also, miez1980, das heißt, A muss ALG II beantragen und sich somit den Schikanen der Jobcenter aussetzen, um sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen?
Oder kann man auch "fiktives ALG II" beantragen, also auf eine reale Auszahlung verzichten und somit nicht unter Kontrolle und Arbeitszwang der Jobcenter stehen?

A muss nur nachweisen, dass A genauso wenig hat wie ein ALG II - Empfänger, dann kann A von GEZ befreit werden.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html#Haertefaelle
"Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?
Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich, aus der ersichtlich ist, dass die Behörde den Anspruch auf eine Sozialleistung umfassend geprüft und bejaht hat. Aus der Bescheinigung muss zu erkennen sein, dass Sie über kein Einkommen und Vermögen verfügen, das Ihrem Anspruch auf die Sozialleistung entgegensteht. Außerdem dürfen keine Unterhaltsansprüche gegenüber anderen Personen bestehen, sofern diese den Anspruch auf die Sozialleistung ausschließen würden."             
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: zwanglos am 17. Dezember 2014, 01:46
Liebe Gesinnungsfreunde,

Person A hat heute die Mitteilung über den Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstr. bekommen, im Februar kommenden Jahres. Es wird also langsam ernst!

Person A würde sagen, die Hauptbetonung seiner Klageschrift liegt auf Gewissensargumenten bzw. Infragesgestellung der Nutzungsannahme und Verletzung des Sozialstaatsprinzips neben anderen Standardargumenten.

Hier nochmals Person A Klageschrift an dieser Stelle:
http://online-boykott.de/ablage/20140930-klage-gegen-tundfunkzwangsbeitrag.pdf/klage-gegen-tundfunkzwangsbeitrag.pdf

Person A hat keine Ahnung über Gerichtsverhandlungen, kann sich auch keinen Anwalt leisten, also wenn Ihr Tips zur Vorbereitung habt, ist Person A dankbar ... Hat jemand Erfahrung mit dem VWG Neustadt?

Liebe Grüße & frohe Vorweihnachtszeit!
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Uwe am 17. Dezember 2014, 20:22
Edit "Bürger":
In einigen vorausgehenden Kommentaren wird zu weit vom eigentlichen Kern dieses Threads abgeschweift. Dieser Thread soll lediglich für "Klagen und deren Inhalte im Überblick" dienen. Alles andere schadet der Übersicht.

Bitte eröffnet ein neues Thema über HARTZ4 und GEZ Befreiung!

Danke für das Verständnis und die zukünftige Beachtung und Selbstdisziplin.

Also ab hier wieder zum Thema "Klagen und deren Inhalte im Überblick"
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Leen am 02. April 2015, 19:29
So, nach Monaten des fleißigen Mitlesens habe ich habe meine Klage auch eingereicht. Sie besteht in Teilen aus übernommenen Fragmenten anderer Forumuser, vieles habe ich auch vom User "pesimist" übernommen, der mir seine Klage freundlicherweise auf Anfrage zusandte. Danke nochmal dafür :)
Den ein oder anderen Abschnitt habe ich umformuliert bzw. auch selbst geschrieben.

Im Anhang befindet sich meine Klage als Word Dok
(wenn das mit dem Anhängen klappt..)

Nur 3 Tage später bekam ich bereits eine Antwort des Gerichts. Mein Verfahren wird erstmal ausgesezt. Juhuuu! Genauso habe ich mir das vorgestellt  (#)


So jetz habe ich noch ne Frage an euch. Meine Klage hatte ich erstmal ohne echte Anlagen eingereicht. Alle Internetlinks waren natürlich aufgeführt. Die Anlagen möchte das Gericht jetzt allerdings nachgereicht haben. Sind bei mir insgesamt 32 Anlagen inkl. der ganzen riesigen Gutachten die hier auch schon mehrfach zitiert wurden. Wenn ich grob überschlage, wieviele Seiten ich da drucken (lassen) muss, komme ich so auf 500 bis 600. Das ganze in zweifacher Ausfertigung, also über 1000 Seiten Papier  :-\
Ich habe 2x bei Gericht angerufen, ob sie das wirklich wollen... aber nunja... ist ja nicht mein Schreibtisch, der dann überquillt  ;D

Wollte euer Gericht das auch?


An 2 Anlagen komme ich übrigens nicht heran.

Und zwar

Dr. Thomas Exner, Rechtsanwalt Dennis Seifarth
„Der neue Rundfunkbeitrag – Eine verfassungswidrige Reform“
NVwZ 24/2013 15.12.2013, 1569


und

Dr. Hermann Eicher "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009“

Hat die zufällig jemand von euch (weil er zufällig diese auch ausdrucken musste oÄ)?

Liebe Grüße
Leen


Edit "Bürger":
Anhang zwischenzeitlich freigegeben.
Die erbetenen Infos scheinen zwischenzeitlich ausgetauscht zu sein.
Bitte hier keine weiteren Anmerkungen dazu, da dieser Thread ausschließlich vorbehalten ist den
"Klagen und deren Inhalten"
Danke für die Berücksichtigung ;)
Da das Verfahren in Hamburg angesiedelt zu sein scheint, ist die "Ruhendstellung" bzw. "Aussetzung" des Verfahrens nicht verwunderlich - siehe hierzu u.a. unter
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355 usw.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Linksabbieger am 02. Juli 2015, 10:22
So, geehrte Mitstreiter,

nun ist es amtlich. Gestern erhielt Person A die Eingangsbestätigung bezüglich seiner Klage beim Verwaltunggericht Dresden.
Um auf die Signatur von karlsruhe einzugehen gibt es nun mindestens 2 Klagen ;) gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Bundesland Sachsen.

A hängt seine Klageschrift für alle Interessierten hier an. Wer sich die Mühe macht diese zu studieren wird schnell merken, dass A sich in vielfältiger Weise der Ideen aus dem Forum bedient habe. Da sind aber auch unschlagbare Argumente dabei! Hoffentlich sieht das der Richter genauso. :)
An dieser Stelle einen großen Dank an alle hier ohne Eure moralische Unterstützung wäre es nicht so weit gekommen.

der
Linksabbieger

Edit "Bürger":
Dokument wird noch freigeschaltet, sobald Anonymisierung fertiggestellt.
Die Farbfeldern in der PDF verdecken dies nur optisch, nicht jedoch "technisch" ;)


Verehrte Mitstreiter,

aufgrund mehrfacher Nachfragen habe ich meine Klage (am VG Dresden) nochmal hübsch anonymisiert und hier angehängt.
Den Abschnitt: 1. Der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer würde ich mit meinem heutigen Wissen eher so formulieren "Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn" aber damals musste es einfach schnell gehen.  :laugh:

Für Recht und Gerechtigkeit - seid bereit!

der
Linksabbieger
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: EvaA am 03. Dezember 2015, 16:06
Hallo,

ich stell das hier auch mat rein, falls jemand Interesse hat:
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

LG Eva
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: truebacke am 09. Dezember 2015, 23:14
Hallo liebe Mitstreiter,

anbei ein fiktiver Antrag auf Klage mit nachgelagerter Begründung:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich
xxx
                                                                                                   - Kläger -
Klage gegen den Hessischen Rundfunk (HR), 60222 Frankfurt.
                                                                                                   - Beklagter -
Es wird beantragt,
1.   den Beklagten zur Aufhebung der Beitragsbescheide vom xxxx und vom xxxx sowie der Festsetzungsbescheide vom xxxx und vom xxxx und des Widerspruchsbescheides vom xxxx zu verurteilen.
2.   den Beklagten zur Löschung der Beitragsnummer XXX XXX XXX zu verurteilen.
3.   den Beklagten auf Unterlassung zukünftiger Gebührenerhebung gegen meine Person zu verurteilen.
4.   den Öffentlichen Rundfunk auf Einrichtung eines Verschlüsselungssystems analog dem Pay-TV zu verurteilen.

Begründung
Die Bescheide sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.
Wegen der komplexen Rechtslage erbitte ich eine ausreichend lange Frist für die Ausarbeitung einer rechtlich plausiblen Begründung meiner Klage.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: koybott am 10. Dezember 2015, 14:06
Gibt es eine aktuelle oder regelmäßig aktualisierte Übersicht über anhängige bzw. ausstehende höchstrichterliche Verfahren der obersten Instanzen mit Aktenzeichen, ggf. Verhandlungstermin und Klageinhalt?

Also insbesondere von:
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundesgerichtshof

bzw. auf Länderebene der:
- Verfassungsgerichtshöfe/ Staatsgerichtshöfe/ (Landes-)Verfassungsgerichte
- Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe
- Oberlandesgerichte/ Kammergericht
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Frei am 16. Dezember 2015, 16:21
Moin.

Gibt es eine aktuelle oder regelmäßig aktualisierte Übersicht über anhängige bzw. ausstehende höchstrichterliche Verfahren der obersten Instanzen mit Aktenzeichen, ggf. Verhandlungstermin und Klageinhalt?

Ja, ohne das Thema zersabbeln zu wollen, die gibt's mittlerweile hier:

Ungeklärte oder offene Gerichtsverfahren/ Verhandlungen für Widerspruch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16834.msg111272.html#msg111272 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16834.msg111272.html#msg111272)

Und jetzt weiter mit dem Thema...


"Klagen und deren Inhalte im Überblick"
(http://up.picr.de/23680092ja.jpg) (http://up.picr.de/23680092ja.jpg)

(vielleicht auch irgendwann hier mit meiner z.Zt. 51-seitigen Klagebegründung, aber einerseits ist die noch gar nicht ganz fertig, und andererseits soll erst das Gericht und die zuständige Rundfunkanstalt diese zum Lesen bekommen, ohne sich allzu lange im Vorraus auf die Argumentation vorbereiten zu können, falls die hier mitlesen...)

Frei 8)
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: TVfrei am 02. Januar 2016, 20:12
Der Übersicht halber sei an dieser Stelle hingewiesen auf eine weitere gut geschriebene Klage, welche sich hier im Forum findet unter
Eine Anfechtungsklage gegen den RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14820.0.html
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: koybott am 15. Januar 2016, 10:39
Musterklage des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gegen die Rundfunkbeitragssatzung am OVG Berlin-Brandenburg.
Die Verhandlung war bereits am 10.12.2015:
Zitat
Gegenstand ist die Normenkontrollklage eines VDGN-Mitglieds gegen die RBB-Satzung zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Ziel ist es, die Rechtsgrundlage für das gesamte Verfahren zur Erhebung der Rundfunkbeiträge gemäß dem entsprechenden Staatsvertrag prüfen zu lassen. Es geht dabei auch um solche Fragen, ob die Rundfunkanstalt bestimmte Regelungen selbst treffen konnte oder diese in der Gesetzesgrundlage, dem Staatsvertrag, hätten geregelt werden müssen und ob dieser eine ausreichende Grundlage für die Regelungen in der Satzung bietet.

Zitat
Neben verfassungsrechtlichen Fragen zur Erhebung der Rundfunkbeiträge stehen nach Ansicht des VDGN dabei speziell die dafür praktizierte Datenerhebung und –verarbeitung im Fokus. Sie führe zu einem zentralen Sammel-Melderegister, das dem Datenmißbrauch Tür und Tor öffne, heißt es in dem Antrag auf Normenkontrollklage, der vom Gericht für zulässig befunden wurde. Gemessen an dem alleinigen Zweck, Rundfunkbeiträge zu erheben und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, ist das installierte Datenerfassungssystem nach Auffassung des VDGN völlig unverhältnismäßig und widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit persönlichkeitsbezogenen Daten.

hier geht es weiter:
Nächster Versuch des VDGN - jetzt Normenkontrollklage (aus Juni 2013)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.msg112861.html#msg112861
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 30. Januar 2016, 22:53
VG Berlin: Nichtnutzer, Zwangskunde, Geringverdiener u. Wohngeldbezieher vs. RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17332.0.html
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: ichkönntschreien am 03. Februar 2016, 09:17
[...] Ohne Euch hätte A wahrscheinlich schon längst aufgegeben – so aber hat A heute den nächsten Schritt getan und seine Klage an den Norddeutschen Rundfunk per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Diese Klage kann sich jeder in anhängender pdf. anschauen. [...]

Update:
Kurz nach Eingang der Klage von Person A wurde ihr vom Gericht vorgeschlagen, diese ausszusetzen bis in einem ähnlichen Fall in einer höheren Instanz entschieden wurde. Diese Entscheidung ist bis heute nicht gefallen, da Person A seither weder vom Gericht noch vom Beitragsservice etwas gehört hat.

Hier die Antwort auf die Frage bei welchem Gericht A im Dez. 2014 geklagt hatte: Beim Verwaltungsgericht Hamburg!
Im Anhang nochmal die Klageschrift von A.
Allen hier im Forum weiterhin viel Glück und Erfolg.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Magnus_der_Rote am 17. Februar 2016, 15:05
Zum Vergleich: ich habe in etwa dieselbe Formulierung zum Einreichen der Klage verwendet und darauf vom SWR ca. 3 Monate Frist bekommen bis zum 28.02.2016. Und das auch nur, weil die Feiertage dazwischen lagen. Dennoch würde ich es bei der Einreichung immer auf diese Art versuchen, jeder Monat mehr ist Gold wert.

Aktuell bin ich beim Schreiben in den letzten Zügen dessen, was mir innerhalb des Zeitrahmens möglich war. Die Klage werde ich voraussichtlich vor dem Wochenende noch hier einstellen, zeitgleich mit der Absendung Richtung Karlsruhe. Inhalt: im Wesentlichen Roggis Europarecht mit einigen Änderungen und Ergänzungen, Abhängigkeit des örR von Politik und Wirtschaft, sowie einige Argumente zur Verschleuderung der Beiträge.

Hintergrund: Hauptargument soll das Europarecht sein, worüber das VG nicht urteilen darf. Die zahlreichen Bekannten GG Argumente möchte ich vorerst nicht einbringen, damit das VG wiederum nicht die üblichen Urteilsbausteine einfügen kann (ansonsten Berufung). Außerdem verweise ich auf die anstehenden Verhandlungen im März und Juni am BVerwG mit dem Vorbehalt weiteren Sachvortrags. Hierzu gerne eure Meinungen.

Edit: irgendwo hatte ich den Passus gelesen, in dem das VG gebeten wird, eine Klage an die zuständige höhere Instanz weiterzureichen. Könnte mir die jemand verraten?
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Roggi am 17. Februar 2016, 17:27
Edit: irgendwo hatte ich den Passus gelesen, in dem das VG gebeten wird, eine Klage an die zuständige höhere Instanz weiterzureichen. Könnte mir die jemand verraten?
Diese Formulierung sollte hilfreich sein:

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; hilfsweise: Berufungszulassung
Da das GG verletzt ist, ist das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen, da es bei dieser Klage u.A. auf die Gültigkeit des Zustimmungsgesetzes von NRW zum RBStV ankommt (Art, 100 (1) GG).
Hilfsweise ist die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Magnus_der_Rote am 18. Februar 2016, 11:48
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; hilfsweise: Berufungszulassung
Da das GG verletzt ist, ist das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen, da es bei dieser Klage u.A. auf die Gültigkeit des Zustimmungsgesetzes von NRW zum RBStV ankommt (Art, 100 (1) GG).
Hilfsweise ist die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Ah ja danke ich bin da wohl von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Ich war aus irgendeinem Grund der Meinung, jedes Gericht müsste eine Klage/Anfrage sofort an das zuständige höherrangige Gericht (in diesem Fall EuGH) weiterleiten, sofern es selbst nicht darüber entscheiden darf. Aber es heißt ja eindeutig: "Zur Vorlage verpflichtet sind die Gerichte, deren Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können." Z. B. http://archiv.jura.uni-saarland.de/schuman/vorlageverfahren.htm (http://archiv.jura.uni-saarland.de/schuman/vorlageverfahren.htm)

Dann müsste man aber sinngemäß so schreiben:
Zitat
Da europäisches Recht verletzt ist, ist das Verfahren auszusetzen und gemäß Art. 267 AEUV die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Hilfsweise ist die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Wobei ich hier das Problem sehe, dass meine vorab zitierte Passage noch aus dem alten Artikel 234 EGV stammt, während es im neuen Artikel 267 AEUV heisst: Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.
Würde mich ja schwer wundern, wenn Karlsruhe die Entscheidung von oben für erforderlich halten würde.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: koybott am 18. Februar 2016, 14:21
kurz zwischengeschoben zum eigentlichen Betreff ("Klagen und deren Inhalte im Überblick"):

Informationen und Diskussion zu allen Verfahren am BVerwG (und dem Thema Ruhendstellung/ Aussetzung Vollziehung):
Jetzt 28 BVerwG-Verfahren: Aktenzeichen Vorinstanzen & Termine f. Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17606.0.html
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Magnus_der_Rote am 21. Februar 2016, 14:07
Wie angekündigt hier eine Klage, welche bei uns im Treppenhaus aushing und anscheinend bis Dienstag abgeschickt werden muss.

Zum Klagegrund:
Ob die Aussetzung der Zwangsvollstreckung nochmal mit rein muss/ soll, müsste wohl erst noch geklärt werden.***

Zu 2.1: die hierzu gemachten Vorgaben des BVerfG vom entsprechenden Urteil 2014 werden eingehalten, der Punkt sollte dennoch drin bleiben wie ich finde, einfach weil die Einflussnahme trotz Quote nicht zu leugnen ist

Zu 2.2: mir ist zwar das eben bereits genannte Urteil bekannt, aber ich finde tatsächlich nicht, in welchem Gesetz denn ursprünglich die Staatsferne gefordert wird - bitte Hinweise hierzu per PM***

Vielen Dank nochmal an alle Beteiligten!


***Edit "Bürger":
Hier bitte der Übersicht halber wie im Eingangsbeitrag geschrieben *keine inhaltlichen Diskussionen*.
Dieser Thread soll lediglich der Sammlung fiktiver Klagebegründungen dienen!!!!!
Zur inhaltlichen Diskussion einer Klage bitte bei Bedarf einen eigenständigen Thread mit einem aussagekräftigen Betreff eröffnen.
Danke für die Berücksichtigung.

ACHTUNG bzgl. "Feststellungs"-Anträgen!

Wer die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums mit Begriffen wie "Feststellungsklage", "Feststellungsantrag" etc. befragt, erhält so einige Beiträge, aus welchen hervorgeht, dass im Gegensatz zu einer (gegen den/ die jeweiligen Bescheid/e gerichteten) Anfechtungsklage eine Feststellungsklage i.d.R. auch ein höheres Kostenrisiko birgt.

Zu beantragen, etwas "festzustellen" läuft meiner Kenntnis nach i.d.R. darauf hinaus, dass die Klage (bzw. dieser Punkt) nicht als ANFECHTUNGs- sondern als FESTSTELLUNGsklage (oder -klagepunkt bzw. -antrag) gewertet wird, was i.d.R. mit nicht selten deutlich höherem STREITWERTansatz und in Folge dessen deutlich höheren VERFAHRENSkosten einhergeht!!!

siehe auch web-Suche mit "Rundfunkbeitrag Feststellungsklage Anfechtungsklage"
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=rundfunkbeitrag%20feststellungsklage%20anfechtungsklage
dort u.a.
http://natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/05/normal-0-21-false-false-false-de-ja-th.html
sowie auch die Infos unter
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html
"Ein Anfechtungsantrag sei wegen niedrigerem Streiwert sinnvoller als ein Feststellungsantrag - ein Kläger hielt trotzdem an einem solchen fest. [...]
Bei einer Anfechtungsklage ist mit einem geringeren Streitwert zu rechnen als bei Feststellungsklagen; [...]"
mglw. würde man in der Verhandlung gefragt, ob man dies als Feststellungsantrag (o.ä.) gewertet haben wolle oder "daran festhalten woll" o.ä.

Also ACHTUNG!

Der Klageantrag einer von einer durch eine auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts-Kanzlei vertreteten Person B lautete lediglich auf
- "Aufhebung des Bescheides vom ... in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ..." und
- "Der beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits"


Zur "Aussetzung der Vollziehung":

Nach bisheriger Kenntnis könnte dies ohne akut drohende, d.h. bereits eingeleitete Vollstreckung zu einer Ablehnung und damit lediglich unnötigen Kosten führen. Siehe hierzu bitte u.a. unter
VG DD Antrag §80Abs.5 + Antrag auf Anordnung der aufschieb. Wirkung abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15788.0.html



Und da es anscheinend nicht oft genug wiederholt werden kann:

Hier bitte im Weiteren der Übersicht halber wie im Eingangsbeitrag geschrieben *keine inhaltlichen Diskussionen*.
Dieser Thread soll lediglich der Sammlung fiktiver Klagebegründungen dienen!!!!!
Zur inhaltlichen Diskussion einer Klage bitte bei Bedarf einen eigenständigen Thread mit einem aussagekräftigen Betreff eröffnen.
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Frei am 22. Februar 2016, 17:54
Moin.

Hier die fiktive
60-seitige Begründung der Klage
(s.o. (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg111458.html#msg111458)) einer fiktiven Person F:

(http://thumbs.picr.de/24427972id.jpg) (http://up.picr.de/24427972id.pdf)

Weitere Infos dazu hier:
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg115814.html#msg115814

Frei  8)
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: merco am 24. Februar 2016, 05:11
mir ist von einem Bekannten ein PDF (siehe Anhang) zugespielt worden, wahrscheinlich, weil ich mich für das Thema interessiere.

Es ist eine Klage gegen den RBB, die ausschliesslich Argumente bzgl. EU-Recht beinhaltet und anscheinend bewusst alle anderen Argumente ausklammert.
Man darf gespannt sein auf die Urteilsbegründung, Ausreden mit Nicht-EU-Recht-Textbausteinen wie in einem vorherigen Urteil wäre somit schwieriger zu gestalten.

Ich hoffe, der Bekannte kann seinen Freund dazu überreden, mir dann auch das Urteil zuzuspielen.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Person_of_Interest am 27. Februar 2016, 14:07
Anbei die fiktive Klage (Seiten 12) der Person A, in der Hoffnung, dass Sie wem hilfreich sein möge
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: FreiheitskampfGEZ am 09. März 2016, 13:41
Person A hat heute nach über 3 Jahren ihr Urteil vom Verwaltungsgericht Gießen bekommen (Aktenzeichen 5K 755/13.Gi Urteil vom 08.03.16.) Die Klage wurde abgewiesen.

Damit wurde dem ÖRR bestätigt, es darf auch Schwerbehinderte, die unter dem Sozialhilfesatz leben, abkassieren, wenn die keine Sozialhilfe beantragen wollen. Auch dann, wenn solch ein Antrag nur ein geringfügiges Ergebnis bringt und der Antragsteller sich aus Gründen der Demütigung; solch einen Antrag zu stellen, dazu entschließt ihn nicht zu stellen.

Wo kann ich dieses menschenverachtende Urteil veröffentlichen?


Edit "Bürger":
Betreff zurückgeändert. Bitte keine Betreffänderungen innerhalb eines Threads.
Klage kann - vollständig anonymisiert - hier eingestellt werden.
Urteil  - ebenfalls vollständig anonymisiert - sowie separate Diskussionen bitte nur in gesondertem Thread.
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: TVfrei am 23. Mai 2016, 17:38
Hier der mehr oder minder fiktive Hinweis auf eine 65seitige Klagebegründung im flächenkleinsten Bundesland und nordwestlicher Hansestadt
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.0.html
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: TVfrei am 11. August 2016, 19:43
Eine weitere fiktive aber nichtsdestoweniger originelle - ja geradezu mit prophetischem Nachdruck verfasste Klagebegründung findet sich in aller Ausführlichkeit beim Thema
Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.0.html

Und als Ergänzung die datenschutzrechtlichen Aspekte beim Thema
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Bürger am 16. August 2016, 18:31
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: sergal am 28. August 2016, 14:45
Hier ein 7-seitiger fiktiver selbst formulierter und sicher noch ausbaufähiger Klagezusatz - eines "fiktiven behelfsweise juristischen Autodidakten" - zu einer schon vor 1 Jahr vor einem fiktiven Verwaltungsgericht eingereichten 20-seitigen Klagebegründung, die auf der fiktiven modifizierten Vorlage von "DrKatZe" basiert. (Siehe: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14820.0.html )

Aus dem Inhalt des Klagezusatzes:
Zitat
1. Zur Frage der Beitragshöhe
2. Zur Frage der Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung
3. Die Rundfunkabgabe ist keine Gegenleistung
4. Zur Frage der Befreiung aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragszahlungspflicht
5. Der Slogan des Beitragsservice des ÖRR: „Ein Beitrag. Einfach. Für Alle.“
6. Das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung Art. 5 Abs.1 GG in Bezug auf den Beschluss des BverwG 6 C 6.15 vom 16. und 17.3.2016
7. Weitere Bestimmung

Der Klagezusatz ist:
- unterlegt mit Zitaten aus den Gutachten von Kirchhof, Kube und Meßerschmidt
- verbunden mit Beschlüssen des EuGh, BverfG und BverwG
- mit Verweis auf die bereits im Forum veröffentlichte fiktive Gehörsrüge und Verfassungsbeschwerde von "maxkraft".

Fiktiv "verhandelt" wird die Klage dann hier:
Sergal gegen MDR 30.08.2016, 13 Uhr, VG Dresden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19833.msg128430.html#msg128430
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Miklap am 01. April 2017, 14:23
Hier ebenfalls meine hypothetische Klage.
Auf gutes Gelingen...

Klage eingereicht und zugleich Fragen an LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19260.msg144532.html#msg144532

Direkt-Link zum dortigen Anhang Klage.doc
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=19260.0;attach=11913
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Micky am 08. April 2018, 16:02
Gibt es aktuelle Muster-Klagen?
Wenn z.B. Person X einen Widerspruchsbescheid bekommen hat, aber nicht die nötige Zeit hat, sich in die Materie einzulesen - gleichzeitig möchte Person X aber auch nicht klein beigeben. Eventuell ist nämlich die erste Klage von Person X zu lange her und deswegen nicht mehr aktuell oO
Grüße :)
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: volkuhl am 08. April 2018, 16:27
Gibt es aktuelle Muster-Klagen?
Klage- und Argumentationsvorlagen gibt es im Forum massig. Du meinst solche Vollkasko-Vorlagen, bei denen man nur noch ohne selbst zu denken den eigenen Namen eintragen muss und ab damit? Nein, sowas gibt's hier wohl eher nicht.

btw.: Niemand der bisher Klagenden hat eigentlich Zeit (und Lust), sich mit dem Mist auseinander zu setzen. Das ist Diebstahl von Lebenszeit. Daher ist es um so bemerkenswerter, dass es so viele doch tun!
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Bürger am 08. April 2018, 18:32
Edit "DumbTV"/"Bürger" @all - vorsorglich und zur Erinnerung:

Wie im Startbeitrag dargelegt ist dies ist kein Diskussions-, sondern ein Sammelthread zu
Klagen und deren Inhalte im Überblick

Weitere Informationen zu aktuellen Klagebegründungen siehe u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
dort dann
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.msg169910.html#msg169910
wobei es nach wie vor ausreichend sein dürfte, zur Fristwahrung erst einmal nur weitestgehend unbegründeten KlageANTRAG einzureichen.

Wer "keine Zeit zum Einlesen und tiefergehender Befassung mit der Materie" hat, dem bleibt eigentlich nur
a) mind. 10...15...25 Anwälte anzufragen, wobei aufgrund des hohen Aufwands bei gleichzeitig geringen Streitwerts und damit geringen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG vermutlich Absagen generiert werden - und dies dann allenfalls noch mit einem Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts "verziert" werden könnte - oder aber
b) hochprofessionelle Schriftsätze der Verfassungsbeschwerden, die öffentlich bekanntgeworden sind, in die eigene Klageschrift einzubinden und sich "zu Eigen zu machen" - siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Bevor man sich aktuell jedoch überhaupt an irgendeine Begründung heranmacht:
In Ausblick auf die bevorstehende Behandlung
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html
und damit auch absehbare Entscheidung des BVerfG dürften nunmehr auch Anträge auf Ruhendstellungen bzw. auf Ausetzung der Verfahren gem. § 94 VwGO gut begründbar sein und könnten (sollten?) ggf. entsprechend ergänzt/ nachgereicht/ erneuert oder vorab bzw. mit Einreichung des KlageANTRAGs gestellt werden - siehe dazu tangierende Diskussionen u.a. auch unter
Aussetzung nach § 94 VwGO beim VG Darmstadt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25508.0.html
Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.0.html

Wird das Verfahren ausgesetzt, erübrigt sich (für den Zeitraum der Aussetzung) die Arbeit einer Begründung.

Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Evtl. Diskussionen in einem gut aufbereiteten, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff führen - vorher aber zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bitte ausgiebig die Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen.

Hier bitte keine weiteren diesbezüglichen Diskussionen, sondern bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Threma dieses Threds
Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
welcher kein Diskussions-, sondern ein Sammelthread zu Klagebegründungen ist.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]
Beitrag von: Gee am 11. April 2018, 16:09
Beigefügt fiktive Klage-Teilbegründungen aus Nov. 2017, von Person A, zu folgenden Punkten
Vielen Dank an alle.
LG