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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thüringen => Thema gestartet von: Olorin am 17. Oktober 2016, 20:19

Titel: Pfändungsverfügung (Gehalt) trotz Widerspruches gegen Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Olorin am 17. Oktober 2016, 20:19
Schönen guten Abend!


Folgende, konstruierte Situation:

Eine Person X hat noch nie Rundfunkbeiträge gezahlt, da Person X niemals einen Beitragsbescheid erhalten hat.

In Q2/16 erhielt Person X eine Androhung der Zwangsvollstreckung von der Stadt betreffs Beträgen des Rundfunkservice.

Daraufhin hat Person X Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung eingelegt und die Aussetzung der Pfändung erbeten, da aufgrund nicht zugestellter Bescheide kein Widerspruch möglich war und somit ein entsprechender, vollziehbarer Verwaltungsakt vorliegt.

Dennoch hat Person X nun eine Inkenntnissetzung über eine "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" von der Stadt erhalten (kein Einschreiben!), indem Person X mitgeteilt wird, daß nun das Gehalt direkt vom Arbeitgeber gepfändet wird.
Es hat keine Kontaktaufnahme der Vollstreckungsbeamten gegeben, es gab die sofortige Pfändungsverfügung.

Weiters wird Person X unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert, gemäß §316 AO innerhalb einer Frist zu erklären, ob er die Ansprüche anerkennt, ob andere Personen Forderungen erheben etc.

Wie nun an dieser Stelle weiter?

Kann durch eine Beschwerde beim Vollstreckungsgericht die Pfändung abwehrt werden?

Vielen Dank für euren Ansichten zu dieser Geschichte!



Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.