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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juli 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 29. Juli 2017, 11:39

Titel: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. Juli 2017, 11:39
Aufwachen Podcast, 28.07.2017

SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice

Stefan Schulz / Tilo Jung

(http://up.picr.de/29927119vv.jpg) (https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=7878)
Bildquelle: YouTube-Screenshot

Video auf YouTube (Direkverlinkung zu 2:11:18, Dauer ca. 45 min)
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=7878 (https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=7878)

Anmerkung:
Viel Spaß beim Auseinandernehmen der Aussagen Hermann Eichers  ;D

Danke an Uwe für den Hinweis
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: seppl am 29. Juli 2017, 12:03
Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.
Eicher Zitat ab 02:15:00
Zitat
... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: marga am 29. Juli 2017, 13:24
Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.

Hallooooooo, wie geht das denn?

Der BS bekommt einen Brief von „Irgendjemand“ der behauptet, da ist jemand abzumelden, wegen „Ablebens“?

Das kann dann nur so geschehen, dass die EMA beim „Ableben“ einer Person schon direkt den BS unterrichtet, vielleicht sogar mit einem „Algorithmus“? Deshalb kein Sachbearbeiter mehr?

Nur so, ist die Aussage des angestellten Rechtsberaters des SWR zu verstehen oder? +++ >:D
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Philosoph am 29. Juli 2017, 13:59
Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.
Eicher Zitat ab 02:15:00
Zitat
... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Tereza am 29. Juli 2017, 14:00
Aus einem Schreiben der Datenschutzbeauftragten (bzw. des -referenten) beim BeiS von ARD.ZDF.D*Radio vom 10.04.2017 an Person A:

Zitat
Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten der Meldebehörden an die zuständige Rundfunkanstalt bzw. an den Beitragsservice findet sich jeweils in den Meldegesetzen bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder. Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Zuname, Familienstand, Sterbetag ...)

Person A geht davon aus, dass diese Übermittlung proaktiv durch die Meldebehörden an die LRAen bzw. den BeiS erfolgt.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: volkuhl am 29. Juli 2017, 14:22
Eicher Zitat ab 02:15:00
Zitat
... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...

DAS ist wahrscheinlich nicht einmal gelogen! Dieses Rhetorik-Genie sagt ja nicht, wer "jemand" ist. Der erste "jemand" dürften die Meldeämter sein, der zweite und dritte jemand, der oder die Verstorbene. 

Wenn das anders wäre, wüssten wir ja nun, was zu tun ist...  >:D
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: seppl am 29. Juli 2017, 14:39
Das Rhetorik-Genie spricht aber von "Briefen"! Nicht von Datensätzen. Daher könnten wir ja tun, was wir zu wissen glauben... ::)
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: marga am 29. Juli 2017, 15:19
Alsoooooo, wenn nach Zitat von:

Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Zuname, Familienstand, Sterbetag ...)

Das EMA die Daten des Sterbefalls übermittelt und nach Zitat von:

Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.

Dann weiß der BS zu diesem Zeitpunkt, dass die Person zwar gestorben ist, aber bucht weiterhin noch Zwangsrundfunkbeitrag vom Konto des Verstorbenen ab?

Doch nur, wenn das Konto nicht gekündigt wird, weil ein Konto eines „Toten“ nicht von einer Bank gepflegt werden kann und ein eventueller Kontonachfolger die Abbuchungen des BS nicht bemerkt?

Der BS verhält sich damit gesetzeswidrig. Er müsste die Abbuchungen sofort selbständig einstellen und den Zwangsrundfunkbeitragszahler (Beitragsnummer ist ja bekannt) schriftlich davon in Kenntnis setzen. Aber was soll´s. Er ist ja nicht rechtsfähig. +++  ::) :-[ :o

Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: drboe am 29. Juli 2017, 15:49
Dass der BS den Wegfall von sogn. Beitragszahlern infolge eines Todesfalls automatisiert hat, bezweifle ich. Nach dem Tod einer Tante hat der BS 3 Monate (!) nach dem Todesfall versucht für das nächste Quartal abzubuchen. Da das Konto längst gelöscht war, ist das schief gegangen und die Bank hat uns davon in Kenntnis gesetzt, dass wir wohl vergessen hätten den BS vom Ableben der Tante zu informieren.

Fazit: automatische Zwangsanmeldung: ja, automatische Abmeldung im Todesfall: eher nicht. Ist auch klar: der ÖR-Rundfunk hat eben ein einnehmendes Wesen.

M. Boettcher
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: seppl am 29. Juli 2017, 16:02
Es ist natürlich auch zu überprüfen, ob das EMA über den Todesfall informiert wurde. Dort können ja auch nur bekannte Änderungen automatisiert an den BS weitergegeben werden.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. Juli 2017, 16:04
Das EMA wird in der Regel durch den Bestatter informiert.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Bürger am 29. Juli 2017, 16:09
Bitte @alle hier in den Pressemeldungen nicht Einzelaspekte in Tiefe durchzudeklinieren, sondern eher übergeordnet die Aussagen von
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
"anzureißen" und etwaige interessante Einzelaspekte dann ggf. in gesondertem Thread gut aufbereitet thematisch konzentriert durcharbeiten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Besucher am 29. Juli 2017, 16:27
Hm... Ob sich denn allen Ernstes die Mühe lohnt, sich das Gewäsch von diesem Eicher - oder welches anderen ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)] auch immer sonst - anzutun und auch noch zumal öffentlich darüber zu räsonieren?

Praktisches Beispiel: In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?

Inwiefern sollten im weiteren etwa dessen seinerzeitige Aussagen, es seien u. a. erhebliche verfassungsmässige Bedenken bzgl. einer Wohnungssteuer zur Finanzierung des sogenannten »Rundfunkbeitrages« angezeigt, zum aktuellen Zeitpunkt für ein Gericht relevant, also auf welcher Grundlage und was präjudizierend sein? Zumal wenn überdies erschwerend der klare politische Auftrag hinzukommt, wie die »Urteile« auszufallen haben?

M. E. tut man dem - wie den anderen Herrschaften desselben Kalibers - damit doch nur einen großen Gefallen. Nämlich, sich ihm als Publikum, als Staffage dienstbar zu machen, diesen wiederum damit sich selbst als »im Dialog mit dem Bürger stehend« (also ihn zulabernd) gefallen zu lassen und ihm zwecks »konstruktiver« Selbstdarstellung entsprechendes nach aussen behaupten zu können zu erlauben. Mir ist die Zeit zu schade.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Nevrion am 29. Juli 2017, 16:48
Jung und Naiv, welches ich wie den Aufwachen Podcast regelmäßig konsumiere, betreibt in meinen Augen zwar oft besseren Journalismus als viele andere Medien, aber natürlich waren Stefans Fragen an Herrn Eicher sehr zahnlos. Informativ, aber unkritisch. Ein bisschen fällt man sicher vom Stuhl, wenn man dann hört, dass Phönix ein Budget von über 30 Millionen und das Online-Format Funk sogar über 40 Millionen hat, wenn man das in Relation zu dem setzt, was man dafür zurück bekommt, aber im Großen und Ganzen hat das Gespräch ja nun nichts wirklich bahnbrechendes zum Vorschein gebracht. Das war auch nicht zu erwarten, weil der Aufwachen Podcast und Jung und Naiv, eigentlich noch relativ gutmütig zum ÖRR eingestellt sind. Dennoch eine interessante Lektüre, wenn man mal wissen will, wie Herr Eicher so tickt und wie wenig selbstkritisch er den Öffentlich Rundfunk sieht.
Das wird spätestens dann klar, wenn Stefan ihn darauf anspricht, dass das Zielpublikum ja auch überhaupt dann nur noch auf unter 60 verjüngt, wenn man sich Sportübertragungsrechte sichert. Also, wenn das alleine die Existenzberechtigung für einen bundesweiten öffentlichen Rundfunk ist, dann hat dieser eigentlich schon keine Existenzberechtigung mehr. Dann sollte man die Mitbieterei lieber ganz lassen und das an RTL oder Eurosport abgeben, die das in aller Regel im Free-TV ausstrahlen. (wenn's nicht unbedingt HD sein muss)
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: drboe am 29. Juli 2017, 18:30
Bitte @alle hier in den Pressemeldungen nicht Einzelaspekte in Tiefe durchzudeklinieren, sondern eher übergeordnet die Aussagen von
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
"anzureißen" und etwaige interessante Einzelaspekte dann ggf. in gesondertem Thread gut aufbereitet thematisch konzentriert durcharbeiten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Darf ich einmal um Aufklärung darüber bitten, was man in diesem Thread noch diskutieren kann, wenn einzelne Aspekte nicht hier sondern gesondert zu behandeln sind? Kontext und inhaltliche Diskussion wird überbewertet, Zersplitterung ist gut? Tolles Konzept! Bei den Vorgaben - eher übergeordnet die Aussagen anzureissen -  bleibt letztlich nur übrig z. B. die Stimme/Tonlage von Herrn Eicher zu werten - bitte ankreuzen: (angenehm | neutral | unangenehm), - ob er sachlich und unaufgeregt geantwortet hat oder nicht, den allgemeinen Informationsgehalt (umfangreich| wenig informativ | nichts sagend) und den Wahrheitsgehalt zu klassifizieren und ähnlich allgemeine wie unnütze Gedankensplitter in die Runde zu werfen. Das dann Diskussion zu nennen, wäre allerdings deutlich zu hoch gegriffen. Da wäre es eigentlich besser Diskussionen bei Pressemeldungen den Thread grundsätzlich zu sperren, auf das man, wie beim ÖRR, zum reinen Konsumenten wird.

M. Boettcher


Edit "Bürger":
Die Aufklärung lautet, dass die anzureißenden Themen hier nicht endlos vertieft werden sollen, d.h. dass hier nicht seitenweise über Einwohnermeldeamt und Todesmeldungen etc. diskutiert und damit vom ursprünglichen Kern-Thema/ Einstiegs-Thema abgeschweift und am Ende über Gott und die Welt diskutiert wird. Dann bräuchten wir nämlich nur noch einen Thread für alles - und das kann erkennbar nicht das Ziel sein.
Im Übrigen sind solche Anmerkungen und Fragen zu Moderatoren-Hinweisen erst recht themenabschweifend und würden eigentlich gelöscht werden. Dieser bleibt hier vorerst stehen einschl. hier erfolgter Erklärung. Dies hier also bitte ebenfalls nicht vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung auch der begrenzten Moderatoren-Kapazitäten.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: pinguin am 29. Juli 2017, 20:38
und den Zwangsrundfunkbeitragszahler (Beitragsnummer ist ja bekannt) schriftlich davon in Kenntnis setzen.
Wen will der BS denn in diesem Falle in Kenntnis setzen? Den Erben? Und wenn er nun keine hat?

Wenn auch ot:

@Besucher
Zitat
ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)]
Stop; der Zar ist im Kaiserrang, der Fürst nimmer, weil an 4. Stelle von unten. Nur der Kurfürst, also der, der den König oder Kaiser wählen darf, ist höher und an 5. Stelle von oben. Die Kurwürde bekäme der, um den es hier geht, allerdings nie, denn dazu gehört Loyalität zu jenem, der die Kurwürde verleiht.

Anschaulich bei Wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Adelstitel
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Besucher am 29. Juli 2017, 21:41
Dass der Zar im Kaiserrang steht...
Wenn auch ot:
@Besucher
Zitat
ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)]
Stop; der Zar ist im Kaiserrang, der Fürst nimmer, weil an 4. Stelle von unten. Nur der Kurfürst, also der, der den König oder Kaiser wählen darf, ist höher und an 5. Stelle von oben. Die Kurwürde bekäme der, um den es hier geht, allerdings nie, denn dazu gehört Loyalität zu jenem, der die Kurwürde verleiht.
...
..., hatte Besucher auch selbst irgendwie noch im Hinterkopf. Ändert ja aber nichts an der offiziellen Bezeichnung als Justizaren mit denen der ÖRR seine Rechtshiwis versieht, der sich dann offensichtlich auch noch anmasst, seine Chargen widerrechtlich in den Kaiserrang zu erheben. Immerhin ist damit jetzt absolut plausibel erklärt, wieso der deutsche ÖRR so derart penetrant machen kann, was er will, weshalb allergrößtenteils die deutschen Gerichte bislang jedenfalls mit derart überbordender Begeisterung öffentlich nach dessen Pfeife tanzen, alle kleinen Stadtkassen-Fuzzies tw. ja sogar auch noch vorauseilend erpicht sind, den Herrschaften zu Gefallen zu sein etc. pp.

Damit hätten wir ja dann sogar noch einen weiteren Skandal beim ÖRR aufgedeckt, gegen den auf oberster Ebene vorzugehen wäre :->.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: FuerstBerg am 30. Juli 2017, 01:07
In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?

Das mit der Behörde finde ich nicht so unwichtig. Der Begriff wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert und ist insgesamt schwammig: https://openjur.de/u/864208.html (https://openjur.de/u/864208.html) Gründe, 26.

Einige Aussagen:

Das ZDF will bei der Champions League nicht mehr mitbieten, das „jüngere“ Publikum geht weg. Es gibt Diskussionen im Internet darauf, wieso man den Rundfunkbeitrag noch zahlen soll (ich gehe davon aus, daß wir hier nicht mit gemeint sind). Ohne Massengeschmack Champions League kann das ZDF kein „junges“ Publikum erreichen. Versagen des Unternehmens ZDF. Das ZDF muß reformiert werden, wenn das nicht geht, muß es abgewickelt werden.

Der örR hat nie den Auftrag erhalten, ein Fernsehprogramm für die Jugend zu gestalten (nehme ich jetzt einfach mal so hin, wir alle wissen, wie der Hase läuft). Vom Angebot funk war er anfangs nicht so begeistert. Im Endeffekt sagt er: Der örR kann die Jugend nicht mehr vor dem Fernseher versammeln, es ist daher unnötig, ein lineares Programm für die Jugend zu gestalten (ist ein „Programm“ nicht linear ist es weder Rundfunk noch rundfunkähnlich) – Der Kernauftrag ist irrelevant geworden, ein Bemühen, jüngeres Publikum dafür zu begeistern wird aufgegeben. Machen wir für die folgende Generation halt keinen Rundfunk mehr, sondern mischen auf anderen Medien mit.
Als gelegentlicher Festival-Besucher sehe ich sehr viel Jugend im Publikum. Bands, deren Mitglieder im Durchschnitt 50 (Sodom) oder 60 (Motörhead) sind, können 18jährige begeistern (Motörhead habe ich bei einem Konzert besucht, Publikum: 6 bis 80 Jahre). Konzerte laufen linear ab, Linearität kann also nicht das Problem sein. Fußball läuft auch linear ab, wird im Fernsehen angeschaut, obwohl die Stadion-Atmosphäre fehlt – seit drei Tagen ungeduschte und unrasierte Jugendliche bis Fast-Rentner beim Festival dürften auch nicht ausschlaggebend sein. Auf Quoten wird geschielt. Wenn RTL2 mit DokuSoaps die Jugend vor der Glotze versammelt, kann man das übernehmen. Das heißt jetzt ausdrücklich nicht, das Format DokuSoap zu übernehmen, sondern überlegen, ob man niveauvollere Formate nicht ähnlich präsentieren kann. Ich selber sehe eine Besprechung mit vorangehender Inhaltsangabe von etwas, das ich vor 5 Minuten gesehen und verstanden habe, als intelektuelle Beleidigung an, aber wenn die Jugend das braucht, weil der Fernseher nur nebenbei läuft – bitte. Fällt die Wohnungssteuer, kann ich ja aussteigen und Niveau im Internet suchen.

„Warum sieht Phoenix aus wie vor 10 Jahren?“ – „Selbstkritik ist in der ARD nicht gerne gesehen.“ – Beginn von Reformationen oder Änderungen ist Selbstkritik. Im Bereich Rundfunk wird es also bleiben, wie es ist. Die ARD zeigt sich selbst als reformunwillig. Altert der ARD das Publikum weg, bleibt nur die Abwicklung.

Bei 10% Beitragsrückstände argumentiert Eicher, daß lt. einem Schuldenatlas 10% der Bevölkerung finanzielle Probleme haben. Soweit stimmt das, allerdings geht der Schuldneratlas von Personen und Haushalten aus, nicht von Wohnungen. Ließe sich aber dennoch einfach vergleichen: https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/schuldneratlas/Analyse_SchuldnerAtlas_2016.pdf (https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/schuldneratlas/Analyse_SchuldnerAtlas_2016.pdf) – ab Seite 67 findet man Karten mit Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten. Vergleichbare Karten müsste der Beitragsservice liefern können, die Software dafür wird der BS wahrscheinlich sowieso haben.

Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zufrieden geben.

Die private Geräteabgabe bei DVB-T2 ist von vorneweg zum Scheitern verurteilt. Nicht, weil es eine Geräte-Abgabe ist, bei der ich mit den drei Fernsehern (Wohnzimmer, Schlafzimmer und Arbeitsplatz) Probleme bekomme (Auf Arbeit ist ein Radio in Ordnung, aber ein Fernseher? Wo lebt der Mann? Auf Arbeit reicht ein privates Dudelfunk-Programm aus, braucht kein öffentlich-rechtliches Nieveau, ich arbeite ja, und kann Puccini deshalb nicht folgen!). Sondern einfach deshalb, weil DVB-T mit DVB-C und DVB-S starke Konkurrenten hat, bei denen privat nicht verschlüsselt wird – auch deshalb, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Lust zu hatte.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: tigga am 30. Juli 2017, 01:47
Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zurfrieden geben.
Die Rechnung stimmt so nicht. Es müssen alle unter 18-jährige herausgerechnet werden. Wenn man ausschließlich von der Anzahl der Erwerbstätigen ausgeht (Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitsmarkt-zahl-der-erwerbstaetigen-in-deutschland-erreicht-rekordstand-a-1128220.html), so muss dort der Beitrag um knapp das Doppelte erhöht werden:
8.190.000.000 € ÷ 43.500.000 Erwerbstätige ÷ 12 Monate = 15,69 €

Erwerbstätige deswegen, weil sich die anderen entweder befreien lassen können (Hartz4, Bafög) oder nicht zahlungs-/geschäftsfähig(?) sind (unter 18jährige). Was mit Rentnern passiert, das ist mir auch zu hoch. Womöglich Befreiung aufgrund geringen Einkommens (Härtefall).

Wenn man sich nur auf die stürzt, die wirklich konsumieren, dann sieht es dort ganz düster aus. Wenn man davon ausgeht, dass die Sendungen parallel liefen (Den „Brennpunkt: Diesel am Ende“ im Ersten verfolgten 3,01 Mio., das „ZDF spezial: Ausgebremst! Fahrverbot für Diesel“ wählten 2,69 Mio. (12,1% und 13,9%)) (Quelle: http://meedia.de/2017/07/29/rtl-show-keep-it-in-the-family-endet-nur-knapp-zweistellig-erfolg-fuer-ndr-talkshow-jubilaeum-zdf-krimis-holen-tagessieg/):
8.190.000.000 € ÷ (3.010.000 + 2.690.000) ÷ 12 Monate = 119,74 € pro Monat

Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Profät Di Abolo am 30. Juli 2017, 02:32

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!

GIM "Der Hauptmann von Köpenick" ist tatsächlich der

Terminator von Köln!!!!

Hervorragend! Der Beweis wurde vom Vater des Rundfunkbeitrages erbracht!
DAAAANKESCHÖN!!!

Willkommen im Zeitalter des vollautomatisierten elektronischem Verwaltungsverfahrens!!!!

Link, Regelungsbedarf und rechtliche Grenzen elektronischer vollautomatisierter Verwaltungsverfahren:

http://www.foev-speyer.de/de/forschung/digitalisierung/daten%C2%ADgestuetzte-erfuellung-oeffentlicher-aufgaben/verwaltungsverfahren.php

Wo Maschinen die menschliche Willensbildung beim Erlass von "Verwaltungsakten" und jetzt auch Vollstreckungsersuchen ersetzen!!!!! Hmmm... falsch! Volltreckungserforschungsersuchen!!!!
Schließlich ist die Verwaltungsvollstreckungsbehörde die erste Stelle, bei der MENSCHEN den Sachverhalt nachprüfen!!!! Hurra! Die Amtsaufklärungsvollstreckungshilfe!!!! Schließlich haben sich ja zig Tausende (wir fangen mal klein an bei den 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen) nicht gemeldet! Kann Maschine ja mal machen! Die Verwaltungsvollstreckungsbehörden werden das schon aufklären! Erntehelfer verzogen? Doppelte Anmeldung? Das wird durch Amtshilfe schon geklärt! "Wer braucht schon einen GEZ-Beauftragungsdienst?" sagt sich die Maschine. Das machen jetzt die Vollstreckungsbehörden!


Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und
der Persönlichkeitsschutz, NVwZ, link:

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf

Siehe, Seite 3:

II. Unionsrechtliche Vorgaben für vollautomatisierte Verfahren

Und noch: Eine Maschine kann kein Ermessen ausüben!!!!

Zitat
Der vollautomatisierte Verwaltungsakt kann nur zum Einsatz kommen, wenn das Gesetz dies vorsieht. Das sollte nur in hierfür geeigneten Materien der Massenverwaltung und zudem nur im Bereich der gesetzlich gebundenen Verwaltung geschehen; eine Maschine kann kein Ermessen ausüben.

Diese beiden Sätze stammen von Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts

Herzlichen Glückwunsch!

Seite 6! Neue Entwicklungen im deutschen Verwaltungsverfahrens-
und -prozessrecht, Link:

http://www.bverwg.de/medien/pdf/rede_20160401_VortragTaiwan_neue%20Entwicklungen.pdf

Und noch zum Schluss! § 35 a VwVfG!!!!

http://www.buzer.de/gesetz/1586/a203419.htm

Zitat
§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes

Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
Text in der Fassung des Artikels 20 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens G. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1679 m.W.v. 1. Januar 2017

Herzlichen Glückwunsch ARD ZDF Deutschlandradio BeitraXservice!!!!

Jahrelanges illegales vollautomatisches elektronisches "staatsfernes Verwaltungsverfahren"!

Rein fiktiv:

Huhuhu VG ´s! Ihr kriegt Post!!!

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

Zitat
Es wird insofern darauf hingewiesen, dass die Unterschrift nicht deshalb fehlt, weil es sich um einen elektronischen "Verwaltungsakt" handelt, sondern deshalb weil es sich um einen vollautomatischen "Verwaltungakt" handelt. Maschinen sind bislang gesetzlich nicht befugt "Bescheide" zu "unterzeichnen".

Sind hier Anwälte anwesend? Tausende Fälle des sicheren OBSIEGENS!

Wie kann Mensch, ähh Maschine nur so dämlich sein!!!!!


 :)
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: FuerstBerg am 30. Juli 2017, 04:24
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Die Rechnung stimmt so nicht […]
8.190.000.000 € ÷ 43.500.000 Erwerbstätige ÷ 12 Monate = 15,69 €
Ok, Du hast nachgewiesen, daß ich zu faul zum recherchieren war ;) Aber bestätigt, daß Eicher nicht rechnen kann.
82.890.000 Einwohner - n Personen unter 18 - m ALG II-Bezieher - l akzeptierter Härtefälle - k Härtefälle, die noch eingeklagt werden müssen = Anzahl Abgabenpflichtiger

BAFöG-Empfänger und arme Rentner gehören zur Gruppe k – die sind im RBStV nicht ausdrücklich aufgeführt (sie haben vor Rundfunkabgabenabzug schon weniger als den ALG II-Satz, deshalb fallen sie nicht durch Rundfunkabgabe unter ALG II-Niveau. Außerdem lebt es sich ganz gut mit den Millionen, die die Eltern erwirtschaftet haben oder der Ehepartner erwirtschaftet, die müssen dann natürlich trotzdem zahlen.

Wenn man sich nur auf die stürzt, die wirklich konsumieren, […]
8.190.000.000 € ÷ (3.010.000 + 2.690.000) ÷ 12 Monate = 119,74 € pro Monat
Diese Rechnung lässt Herrr Eicher nicht gelten. Bei ihm hieße das, daß nur bezahlt wird, was tatsächlich konsumiert wird (sein Leben sehr Schwarz/Weiß¹, sollte vielleicht den Kontrast runter und Farbe hochdrehen):
1× Tatort mit Till Schweiger à 3.000.000 € ÷ 1.000.000 Zuschauer = 3,00 €.
Dazu vielleicht noch 1× Kontrolle Köln 50667 ÷ 5.000.000 Zuschauer (90% abwesend, TV lief aber) = 0,00 001 €.

Am Ende des Monats gibt's dann eine Rechnung über 500,00 €.
Oder am 8. bleibt der Bildschirm schwarz: „Sie haben Ihr TV-Guthaben aufgebraucht.“ – Was die Leute ermuntern würde, andere Beschäftigungen als Fernsehen zu suchen, denen sie am übernächsten 1. gleich nachgehen, ohne ihr Guthaben aufzufüllen.

¹)BeitragszahlerVorsätzlicher Leistungserschleicher
RundfunkbegeisterterVorsätzlicher Rundfunkzerstörer
Allgemeinheit bezahltAbrechnung nach konsumierter Sendung
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Besucher am 30. Juli 2017, 06:12
Völlig unwidersprochen...

In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?

Das mit der Behörde finde ich nicht so unwichtig. Der Begriff wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert und ist insgesamt schwammig: https://openjur.de/u/864208.html (https://openjur.de/u/864208.html) Gründe, 26.

...im Gegenteil, ist doch dies Thema unter mehreren Aspekten Dreh- und Angelpunkt - Grundlage gar - dessen, was sich die erlauchten Herrschaften vom heiligen deutschen ÖRR so alles erlauben können. Es war mir indes auch gar nicht darum gegangen, das in Zweifel zu ziehen. Also eben gerade auch nicht bezogen auf diese Einlassung von diesem Eicher, der SWR sei keine Behörde. Aber solch' ein hingeblubberter Satz - egal wie wahr gem. Rechtslage - ist nicht prozessual gegen die Anstalten und ihre Versorgungsinsassen verwendbar - und insofern nicht relevant. Und das weiss der Typ auch - sonst würde er nämlich den Mund halten. Insofern hatte ich lediglich darauf hinweisen wollen, dass diesem Eicher in seiner Eigenschaft als Justiz-Zar des SWR mit seinen Einlassungen bzw. deren öffentlicher Thematisierung im Diskurs ein Vielfaches dessen an Raum gewährt wird, was dem Typen überhaupt zukommt, und es nur unnötig geistige Ressourcen bindet, sich damit zu befassen.

Einige Aussagen:
...
Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zufrieden geben.
...
 (Auf Arbeit ist ein Radio in Ordnung, aber ein Fernseher? Wo lebt der Mann?
...

Bei diesem Herrn Eicher hat man ja öfters den Eindruck, dass dieser sich für eine der wichtigsten Personen der Zeitgeschichte hält. Man kann doch auch schon einmal von sich auf andere schliessen, bspw., was den Fernseher am Arbeitsplatz angeht. Es gibt tatsächlich Berufe und Dienststellungen, wo man bspw. ohne Glotze am Arbeitsplatz verloren wäre - nein, natürlich nicht, weil die gem. Stellenbeschreibung zum Arbeitsinstrumentarium dazugehörte, sondern einzig, damit man einfach den Arbeitstag mangels anderer Beschäftigung herumbekommt. Insofern wiederum nimmst Du Dich mglw. zu sehr selbst zum Massstab, wenn Du sagst, Du könnest am Arbeitsplatz auf Unterhaltung in ÖRR-Qualität (also professionelle politische Indoktrination) aber auch Kultur im strengen Sinne verzichten, Du könnest Puccini während Deiner beruflichen Verrichtungen ohnehin nicht folgen :->. Es gibt nämlich durchaus Berufe bzw. Dienstellungen, wo das bestens geht, mehr noch - wo man bei Abwesenheit derartiger hochqualitativer Medienangebote sich zu Tode langweilen würde. Wenn man nämlich in seinem Büro sitzt, und womöglich des Öfteren gar nichts zumal Substantielles zu arbeiten hat. Da kann dann so ein Puccini genau das Richtige sein, wird ja nicht jeden Tag eine Dienstreise geben. Und praktisch jeden Tag der Kantinenbesuch als Höhepunkt des Arbeitstages - selbst wenn bspw. es mit den Zwangsgeldern der Bürger (& am liebsten der Bedürftigen) subventionierten Beluga-Kaviar für 75 Cent pro Schüsselchen gibt - so etwas geht auf die Dauer ganz hart an die Substanz :->.

Was Du zum Thema einer ggf. anstehenden Abwicklung von ARD & ZDF sagst, dem kann man bei Erfüllung der Voraussetzungen zumindest insoweit nur zustimmen, als dann eben deren radikale Verkleinerung (und Abschaffung als Luxus-Versorgungswerk für ein paar Privilegierte) mit Beschränkung auf die wirkliche Grundversorgung mit Informationen anstünde. Gegen einen Rundfunkbeitrag von 2,50 im Monat hätte bestimmt auch niemand etwas einzuwenden, zumal wenn wirklich Information im Sinne des ges. Programmauftrags geliefert würde. Also zu einer eigenen qualifizierten & fundierten Meinungsbildung befähigende Informationen statt Indoktrination durch als Nachrichten getarnte Meinungssendungen etc. pp. einerseits, bzw. ansonsten »Qualitätsproduktionen«, die an sich unter die Bestimmungen des BtMG fallen würden, wiederum garniert mit lt. Kirchhof längst für den ÖRR verboten gehörendem Werbemist, der aber nochmal ein paar Euros zum Verbraten mehr in die ÖRR-Kassen spült.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Besucher am 30. Juli 2017, 07:26
Und dito auch...
Insofern hatte ich lediglich darauf hinweisen wollen, dass diesem Eicher in seiner Eigenschaft als Justiz-Zar des SWR mit seinen Einlassungen bzw. deren öffentlicher Thematisierung im Diskurs ein Vielfaches dessen an Raum gewährt wird, was dem Typen überhaupt zukommt, und es nur unnötig geistige Ressourcen bindet, sich damit zu befassen.

...was z. B. diese »Justiz-Zarin« in der Kölner Anstalt oder die Intendanten-Fuzzies insgesamt (bis hin zu dieser Dreyer mit ihrer jetzt schon bestehenden »Anschlussverwendung« beim ÖRR) anlangt.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Besucher am 30. Juli 2017, 11:23
Interessant, ja, schon...

....
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
...
Herzlichen Glückwunsch ARD ZDF Deutschlandradio BeitraXservice!!!!
...
Jahrelanges illegales vollautomatisches elektronisches "staatsfernes Verwaltungsverfahren"!
...
Rein fiktiv:
Huhuhu VG ´s! Ihr kriegt Post!!!
...
Sind hier Anwälte anwesend? Tausende Fälle des sicheren OBSIEGENS!
...

...aber ob es zu was Nütze ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Denn man sollte die Rechnung nie ohne die deutschen Gerichte - seien es VG, OVG, AG oder je nachdem auch der BGH oder BVerwG - machen. Deren Fähigkeiten, das bestehende Recht hinzubeug... - Verzeihung - hinzubiegen, perfektionieren sich schliesslich auch Tag für Tag. Und Ausnahmen wie bekannt nur vhtm. wenige.

Wenn Gerichte bereits eine simple maschinelle Grußformel wie »Gruß und Kuß, Ihre Anstalt« am Ende eines Schreibens zum Beweis der Identität des Erstellers/ Absenders besagten Schreibens erklären - das hatten wir ja schliesslich schon - dann kann man auch dunkel einiges erahnen, was so einem Verwaltungsrichter (oder einer der anderen Herrschaften benannter Gerichte) alles einfallen mag, auch derartige Klagepunkte vom Tisch gewischt zu bekommen. »Was wollen Sie denn überhaupt? Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf den technischen Ist-Stand bei Erlass. Heute ist es 10 Jahre später. Meinen Informationen nach hat der »Beitragsservice« (bzw. Ihre Anstalt) das allerneueste Equipment mit den höchstwertigen neuronalen Netzen, die können das alles. Für mich sieht das alles echt aus im Sinne der gesetzlichen Anforderungen. Ich sehe keinen Unterschied zu einem menschlich erstellten Verwaltungsakt. Die Verwaltungsvereinfachung verlangt das im übrigen und verbietet die Ausbremsung des technischen Fortschritts. Deshalb erlaube ich das hiermit. Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie ja klagen. Meine Beförderung und meine Rente sind trotzdem sicher. Urteil, Verhandlung geschlossen!«
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: pinguin am 30. Juli 2017, 11:58
@Tigga & FürstBerg

Entweder, es zahlen die Nutzer über eine individuelle Nutzungsgebühr auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Individualvertrages, (im EU-Recht muß der Verbraucher die freie Entscheidung haben!), oder es findet eine ehrliche Steuerfinanzierung statt, wo der einzelne Bürger nicht behelligt wird.

Jetzt schauen wir ins Land Brandenburg, wo die Europäische Menschenrechtskonvention Verfassungsrang hat, (Art 2, abs. 3 in Verbindung zu Art 5, Abs. 1 der Landesverfassung

Verfassung des Landes Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792

), damit unmittelbare Bindung der EMRK und der Entscheidungen des EGMR, (EGMR= Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), besteht und nehmen die Entscheidung des EGMR zur italienischen Rundfunkgebühr zur Kenntnis, wonach diese eine Steuer ist. Siehe:

Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.0.html

Eine vom Staat dem Bürger auferlegte Zahlungspflicht ist eine Steuer, wenn dem Bürger jegliches Mitwirken am Entstehen dieser Zahlungspflicht verwehrt wird und es keines individuellen Vertrages zwischen Zahlungsleistendem und Zahlungsempfänger zur Zahlung des geforderten Betrages bedarf.

Der Rundfunkbeitrag ist im Land Brandenburg eine Steuer.

@mod
Evtl. bitte in ein separates Thema auslagern.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: pinguin am 30. Juli 2017, 12:03
@besucher

Es heißt nicht "Justizar"; das wäre Rechtschreibung eine glatte 5 oder 6.

Bitte schau:

Jus­ti­zi­ar, Jus­ti­tiar, der
http://www.duden.de/rechtschreibung/Justiziar

Hinter "z" muß noch ein"i".
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: marga am 30. Juli 2017, 12:03
Wenn Gerichte bereits eine simple maschinelle Grußformel wie »Gruß und Kuß, Ihre Anstalt« am Ende eines Schreibens zum Beweis der Identität des Erstellers/ Absenders besagten Schreibens erklären - das hatten wir ja schliesslich schon - dann kann man auch dunkel einiges erahnen, was so einem Verwaltungsrichter (oder einer der anderen Herrschaften benannter Gerichte) alles einfallen mag, auch derartige Klagepunkte vom Tisch gewischt zu bekommen. »Was wollen Sie denn überhaupt? Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf den technischen Ist-Stand bei Erlass. Heute ist es 10 Jahre später. Meinen Informationen nach hat der »Beitragsservice« (bzw. Ihre Anstalt) das allerneueste Equipment mit den höchstwertigen neuronalen Netzen, die können das alles. Für mich sieht das alles echt aus im Sinne der gesetzlichen Anforderungen. Ich sehe keinen Unterschied zu einem menschlich erstellten Verwaltungsakt. Die Verwaltungsvereinfachung verlangt das im übrigen und verbietet die Ausbremsung des technischen Fortschritts. Deshalb erlaube ich das hiermit. Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie ja klagen. Meine Beförderung und meine Rente sind trotzdem sicher. Urteil, Verhandlung geschlossen!«

Leider wieder nur ein Kommentar ... aber mit Bestätigung für alle "Hoffnungsvollen Kläger in der Verwaltungsgerichtsbarkeit".

Kommentar:

Die Meinung von @Besucher vertritt eine fiktive Person exakt, aufgrund 2 verlorener Klagen bei dem VG mit folgendem Hinweis:

Zitat
Zitat von: Profät Di Abolo am 30. Januar 2017, 19:37
Damit ist die "Verwaltungskette" von oben bis unten durchgängig rechtswidrig. Das Argument des "privaten Verwaltungshelfers" greift ebenfalls nicht, da das Land Berlin niemanden konkret (Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug) beliehen hat.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139787.html#msg139787 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139787.html#msg139787)

und hier weiterlesen:

Zitat
Nö, sind sie nicht. Dazu ein Zitat eines fiktiven Richters:

......... Über mir ist der blaue Himmel ............
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139811.html#msg139811 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139811.html#msg139811) +++  :-[

PS.
Einen hab ich noch als fiktive Aussage eines längst das zeitliche gesegnete Person:

Zitat
... Ich sehe den Untergang für jeden Staat kommen,
in dem nicht das Gesetz über den Herrscher bestimmt,
sondern dieser über das Gesetz
...
(Platon)
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: marga am 30. Juli 2017, 17:08
Wen will der BS denn in diesem Falle in Kenntnis setzen? Den Erben? Und wenn er nun keine hat?

@pinguin

Leider auch wieder OT:
Aber für Aufklärung wichtig für Antwort #15!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg151804.html#msg151804

Mal angenommen, ein Bankkonto wird durch mehrere zugriffsberechtigte Personen betrieben, von dem der Zwangsrundfunkbeitrag regelmäßig abgebucht wird. Der Kontoinhaber (Beitragsnummerninhaber) aber lebt ab. Das Konto besteht weiter und die Zugriffsberechtigten melden den nicht mehr existierenden Kontoinhaber (Beitragsnummerninhaber) nicht rechtzeitig ab beim BS. Das Konto wird aber von den Zugriffsberechtigten weitergeführt, derweil der Bank das Ableben des Kontoinhabers nicht rechtzeitig mitgeteilt wird. Dann bleibt die Beitragsnummer des Kontoinhabers beim BS aktiv, obwohl der BS die Abmeldebestätigung des verstorbenen Beitragsnummerninhabers (Kontoinhaber) vom EMA automatisch übermittelt bekam?
Deshalb muss vom BS, sobald dieser die Abmeldung (Sterbefall des Beitragsnummerninhabers) vom EMA erhält, die Beitragsnummer gelöscht werden und jeglicher Einzug von Zwangsrundfunkbeiträgen muss sofort eingestellt werden.
Das macht der BS aber nicht.

Dann greift das Zitat von @Philosoph:
Zitat von: Philosoph am Gestern um 13:59
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg151776.html#msg151776
Zitat
Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.
+++  >:D

Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: pinguin am 30. Juli 2017, 18:20
@marga
Nehmen wir doch den Fall, (evtl. sogar der Normalfall?), daß es keine weiteren, offiziellen Zugriffsberechtigten hat? Warum glaubst Du, fällt insbesondere in Großstädten das Ableben so manch' älterer Leute erst Monate nach ihrem Ableben auf?


Edit "Bürger":
Auch hier noch mal die Bitte @alle hier in den Pressemeldungen nicht Einzelaspekte in Tiefe durchzudeklinieren, sondern eher übergeordnet die Aussagen von
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
"anzureißen" und etwaige interessante Einzelaspekte dann ggf. in gesondertem Thread gut aufbereitet thematisch konzentriert durcharbeiten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: FuerstBerg am 30. Juli 2017, 20:42
[…] Es gibt nämlich durchaus Berufe bzw. Dienstellungen, wo das bestens geht, mehr noch - wo man bei Abwesenheit derartiger hochqualitativer Medienangebote sich zu Tode langweilen würde […]

Ich habe beruflich ja schon alles Mögliche gemacht.

Und stimmt, die Woche „Spätschicht“ im Einzelhandel, als der Chef für zwei Wochen die gelockerten Ladenöffnungszeiten testweise ausgenutzt hat – die Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr war wirklich grausam, weil kein Kunde den Laden betreten hat. Mittwoch war alles Liegengebliebene abgearbeitet. Allerdings hatte ich kein Problem mit der geräteabhängigen Verschlüsselung. Die Händlerkarte von DF1 (heute Sky) war in der d-box, zusätzlich war Video-On-Demand – abgesehen von den Porno-Kanälen – komplett freigeschaltet. Ich bleibe bei der Frage, wo Eicher überhaupt lebt.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: FuerstBerg am 30. Juli 2017, 22:45
Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.0.html

Mir machen die Begriffe „Beitrag“, „Gebühr“ und „Steuer“ Sorgen:
Deutsch Definition in Deutschland Englisch
Steuer Abgabe ohne konkrete Gegenleistung tax
Gebühr Entgelt für eine in Anspruch genommene, individuelle Gegenleistung fee
Beitrag Entgelt für die Möglichkeit, eine individuelle Gegenleistung in Anspruch zu nehmen fee, license fee, contribution
Contribution aber eigentlich bzw. fast nur in den anderen Bedeutungen für Beitrag (helfen, beisteuern, etwas bezahlen);
oder als kommunale Abgabe.
https://en.wikipedia.org/wiki/Beitragsservice_von_ARD,_ZDF_und_Deutschlandradio (https://en.wikipedia.org/wiki/Beitragsservice_von_ARD,_ZDF_und_Deutschlandradio)

Mein Juristen- und Steuer-Englisch ist zu schlecht, vom -Französisch rede ich erst gar nicht.
Etwas Recherche von Jemandem mit mehr Ahnung wäre nicht schlecht. Ich hatte kürzlich eine Unterhaltung mit einem ausländischen Juristen, der den Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag nicht kannte, den Rundfunkbeitrag aber Steuer nannte.

Und ich kenne die Feinheiten des tschechischen und italienischen Rundfunkrechts nicht. Das italienische war voller Löcher, mit denen Berlusconi sein landesweites Privat-TV entgegen der gesetzlichen Vorgaben ausbauen konnte. Möglicherweise reichen die Rundfunkräte auch als demokratische Legitimierung aus.

Und berücksichtigen:
Deutschland ist weltweites Experimentierfeld in Sachen Umstellung auf Haushaltsabgabe. Andere Nationen schauen, wie das hier läuft.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: FuerstBerg am 30. Juli 2017, 23:16
Wenn Gerichte bereits eine simple maschinelle Grußformel wie »Gruß und Kuß, Ihre Anstalt« am Ende eines Schreibens zum Beweis der Identität des Erstellers/ Absenders besagten Schreibens erklären […]

Vielleicht sollten wir selber unsere Änderungs- oder Aufhebungsbescheide erstellen.Nach dem ersten Punkt könnte man ja auch seine eigene Adresse angeben – wäre ja in keinem Fall Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: noGez99 am 31. Juli 2017, 06:58
/Spass on
Jemand hier erstellt massenweise Aufhebungsbescheide. Jeder hier kann sich einen bestellen. Nach der Logik der Gerichte ist er eine Behörde und die Bescheide rechtskräfig.
/Spass off
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: pinguin am 31. Juli 2017, 08:18
@FuerstBerg

Gemäß EuGH in seiner den dt. ÖRR betreffenden Entscheidung C-337/06 hat es keine spezifische Gegenleistung, weder für Bürger, noch für den Staat selber.

Und damit ist es eine Steuer.

Eine "individuelle Gegenleistung" wäre, wenn überhaupt, nur bei jenen Bürgern gegeben, die Rundfunk auch tatsächlich konsumieren.
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Besucher am 31. Juli 2017, 10:59
Eine solche Frage...
Ich bleibe bei der Frage, wo Eicher überhaupt lebt.
...so einfach sie auch klingt, ist tatsächlich - und das sogar unter mehreren Aspekten - gar nicht so einfach vernünftig, im Sinne von zweckmäßig, zu beantworten. Zum einen käme es ja schon mal auf den zugrundegelegten räumlichen bzw. geographischen Massstab an, um nur einen Punkt von vielen denkbaren zu benennen. Hier aber alle Differenzierungsmöglichkeiten zu thematisieren (nur ein weiteres Stichwort, etwa: Milieu), würde schlicht den Rahmen sprengen.

Wenn man sich diesbezüglich mit einer alltagsbezogenen Sichtweise und - aus den Lebensumständen eines Menschen abzuleitenden - reinen Wahrscheinlichkeitsaussagen seinen hauptsächlichen Aufenthalt betreffend begnügt (für genauere Aussagen müsste man diesem sonst einen GPS-Sender verpassen - Volksmund: Fußfessel), liegt folgende Annahme nahe: Er (wie jeder vergleichbare Kollege beiderlei Geschlechts) wird sich vermutlich einen beachtlichen Teil seiner Zeit in der Anstalt aufhalten (die ihn beschäftigt). Seine »Welt« wäre dann die der Anstalt.

[/Klugscheisser-Modus: off]
Titel: Re: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
Beitrag von: Bürger am 15. April 2018, 02:26
Einige weitere interessante und in gesonderten Threads ggf. zu vertiefende oder gar in den Auseinandersetzungen zweitverwertbare Aussagen von Herrn Eicher ;)

ARD-ZDF-GEZ wollen doch ausweislich der Aussage von "Chef-Justiziar" Eicher angeblich "gar nicht wissen, wer mit wem wohnt" - O-Ton siehe/ höre unter
Gespräch mit Hermann Eicher zum Beitragsservice
[~45min, Auszug ~1min ab Startzeit 2h18m44s, veröffentlicht 28.07.2017]
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=2h18m44s
Zitat
[...] Es geht nicht um Haushalte. Also es geht nicht um die Frage "wer wohnt mit wem zusammen" [...] - was uns immer wieder unterstellt wird, wir wollten das wissen und so - es geht um Wohnungen.
Also was denn nun?!??! ***kopfkratz+kopfschüttel+kopfweh***
"Es geht um Wohnungen, aber wir wollen nicht wissen, wer mit wem wohnt."
Sollte man vielleicht mal als offizielle Abschrift von Tilo Jung & Co. anfordern? Ist schließlich ein Interview ;)


Eicher spricht gleich darauf ab ~2h19m09s
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=2h19m09s
von
- angeblich erfassten "Wohnungen" (wir wissen besser, dass das so nicht ist, weil Meldeadressen allein i.d.R. noch keine Aussage über dortige Wohnungen zulassen)
sowie auch von (festhalten!)
- "Teilnehmerkonten"
Zitat
Wir haben insgesamt jetzt etwa 39 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice erfasst.
Dazu kommen dann noch mal aus dem nicht privaten Bereich ähm... das sind also Unternehmen oder auch non-profit-Organisationen, die dann insgesamt 44 Millionen Teilnehmerkonten ergeben.
Diese 44 Millionen Teilnehmerkonten werden vom Beitragsservice Köln dort betreut.
Ein Offenbarungseid?
Doch zwangstypisierter und zwangspauschalierter Teilnehmer - ohne einen Teilnehmerstatus begründenden Sachbezug des Anknüpfungspunktes "Wohnung"?!?
Das schlichte Bewohnen einer Wohnung begründet kein nutzungswilliges Interesse und somit auch keinen "Teilnehmer"-Status an Rundfunk-Sende-Angeboten!


Eine Nachfrage und These ab ~2h20m38s
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=2h20m38s
Zitat
45 oder 44 Mio sozusagen "Kunden" - wieviele von denen stehen denn bei Ihnen in der Schuld? Kann man das sagen?
[Eicher] Das kann man sagen. Das sind etwa 10 Prozent.
Das klingt jetzt auf den ersten Blick viel. Das sind etwa zwischen 4 und 5 Millionen.
Aber das ist fast identisch mit der Zahl derer, die nach dem deutschen Schuldneratlas in Deutschland Zahlungsschwierigkeiten haben.
Also es gibt einen Schuldneratlas in dem genau ausgeführt ist, wieviele Deutsche sind sozusagen in Zahlungsschwierigkeiten und sind deshalb in Mahnverfahren usw. und das sind eben GENAU DIESE 10 PROZENT, die es auch beim Beitragsservice gibt. Deswegen ist das gar nichst besonderes
und worauf wir großen Wert legen, ist zu erklären, dass eben diese 10 Prozent keine Beitragsverweigerer sind - darunter sind auch Beitragsverweigerer - aber die große Mehrzahl ist schlicht / sind schlicht Bürgerinnen und Bürger, die einfach in finanziellen Schwierigkeiten sind und deswegen in Verzug geraten und dann Mahnungen bekommen und sich dann ein Verfahren anschließt, wobei wir immer Wert darauf legen [sic! schon wieder!]: Wer mit uns spricht und uns das z.B. anzeigt, auch indem er z.B. sagt, ich hab einen Schuldnerberater, dann sind wir jederzeit bereit, auch darauf einzugehen, Ratenzahlungen zu vereinbaren, auszusetzen.
Nur wer sozusagen sich gar nicht kümmert - und da sind doch einige drunter, die dann einfach die Briefe auch des Beitragsservice in den Papierkorb werfen - der bekommt dann auch irgendwann Besuch. [...]


Um ~2h22m54s
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=2h22m54s
dann zu den ~1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen...
...und interessante Aussagen von Eicher bzgl. darunter z.B. auch befindlicher Saison-Kräfte, die zwar durch Anmeldung aktenkundig und angeschrieben würden - jedoch zum Zeitpunkt der Vollstreckung dann schon wieder über alle Berge seien - und entsprechend auch nicht weiterverfolgt werden - geht dann "komplett ins Leere" (Eicher).
Zitat
Fangen sie bitte an, in Polen den Leuten hinterherzurecherchieren - das ist natürlich völlig unverhältnismäßig - das machen wir nicht.
"Schuldner" werden laufen gelassen?
Also ein offen geduldetes strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit?!?


Um ~2h25m23s
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=2h25m23s
zu den Befreiungen:
Zitat
Also es sind etwa insgesamt 10 Prozent der Beitragsschuldner befreit. [...]
Schon wieder "10 Prozent"?


Um ~2h32m27s
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=2h32m27s
Zitat
Ich will noch mal sagen: Jedes Modell hat sozusagen seine Probleme.
Ich will auch gar nicht irgendwie verhehlen, dass der Rundfunkbeitrag jetzt sozusagen die ganz glatte Lösung sei - überhaupt nicht. Aber das bessere Modell ist sozusagen der Feind des guten - und wenn Sie da 'ne super Idee haben, ich bin da 24 Stunden am Tag erreichbar. [...]
In ECHT jetzt...?!? ;)


Und für heute noch ein letztes "neckisches" Zitat ab ~2h52m30s
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=2h52m30s
zum Thema "Demokratie-Abgabe"
Zitat
Ich wehre mich immer dagegen, dass ein Eindruck entstehen könnte, ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist diese Demokratie am Ende, ja - also da würde man ja ausblenden, dass es große Tageszeitungen gibt, dass es auch unsere kommerziellen Konkurrenten gibt, die durchaus Angebote machen, denen man den Vielfaltsgedanken nicht absprechen kann etc., aber dass sozusagen doch deutlich was fehlen würde, wenn man jetzt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht mehr hätte. Und es wundert mich immer bei unseren Beiragsgegnern, die sozusagen noch nicht mal ein Gramm entdecken können in unserem Gesamtangebot, das sozusagen für diese Gesellschaft wichtig sein könnte. Das will ich nicht verstehen. Deswegen, ob so eine Formulierung [Anm.: "Demokratie-Abgabe" von Schönenborn] jetzt glücklich ist oder nicht - ich glaube er wollte sagen:
Wir tragen unseren Teil dazu bei und das sollte doch gemeinschaftlich finanziert werden.
Also doch nicht so "unverzichtbar" und "konstitutiv" für unsere "Demokratie"...
...selbst aus Sicht von Eicher ;)

Und im Übrigen:
Dem "Medien-Vegetarier" kann ein Gramm "Medien-Fleisch" schon zuviel sein - und "ein Gramm, was für die Gesellschaft wichtig sein könnte" rechtfertigt für den "Medien-Vegetarier" noch nicht die Heranziehung zu einer unausweichlichen Medien-Fleisch-Abgabe in voller Höhe, wenn damit mediales Wettschlachten finanziert wird. Danke für die Aufmerksamkeit.