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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 29. Februar 2016, 20:46

Titel: Stadt soll nicht Inkasso für den Rundfunkbeitrag betreiben
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. Februar 2016, 20:46
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Bildquelle: http://bojournal.buergerbegehren-musikzentrum.de/files/2015/11/bojournal-31.jpg

bojournal.de, 29.02.2016

Stadt soll nicht Inkasso für den Rundfunkbeitrag betreiben

von NN

Zitat
Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind 17,50 Euro zu zahlen, auch hier in Bochum. Abgesehen von dem insgesamt fragwürdigen Finanzierungsmodell für die öffentlichen Medien, entstehen durch die aktuelle Praxis auch Probleme für die Kommunen. Das Innenministerium verfügte auf Drängen des WDR nämlich per Erlass, dass Kommunen für die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkgebühren zuständig sind.

[..]In Dortmund mussten für den Aufwand, den die Eintreibung der Rundfunkgebühren verursacht, sogar drei zusätzliche Stellen eingerichtet werden. Die Mitarbeiter der Stadt sollten sich angesichts der Herausforderungen, vor der sich Bochum durch die dringende Unterbringung der Flüchtlinge sieht, lieber mit wichtigeren Sachen beschäftigen als mit dem Rundfunkbeitrag.[..]

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http://bojournal.de/?p=1570 (http://bojournal.de/?p=1570)
Titel: Re: Stadt soll nicht Inkasso für den Rundfunkbeitrag betreiben
Beitrag von: Roggi am 29. Februar 2016, 22:01
Die Kommunen sind gegen diese Zwangsvollstreckungen. Einige Kommunen klagen gegen den Rundfunkbeitrag, erstaunlicherweise sogar die Stadt Köln. Da sollte es hilfreich sein, wenn man dem GV eine gute Begründung vorlegen kann, warum die Zwangsvollstreckung an die Landesrundfunkanstalt zurückzugeben ist. So wie örR Schulungen für GV abhält, sollten wir Schulungen für Zwangsbeitragsverweigerer abhalten.