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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen-Anhalt => Thema gestartet von: Tweety77 am 12. Mai 2016, 21:00

Titel: Vollstreckungsbehörde schiebt Fall zurück zum Beitragsservice
Beitrag von: Tweety77 am 12. Mai 2016, 21:00
Hallo,
hier kurz die Schilderung eines fiktiven Verlaufs:

- Post vom Beitragsservice ungeöffnet mehrmals (ca. 4 Mal) zurück zur Post gebracht (Annahme verweigert); X nimmt generell keine Post vom Beitragsservice mehr an
- Post von der Vollstreckungsbehörde bekommen (Vollstreckungsandrohung, Gläubiger: MDR; Höhe: ca. 250€)
- Vollstreckungsbehörde geantwortet, dass X bezahlen wird, wenn X einen Vollstreckungsbescheid vom Richter bekommt. X hat aber nichts mit dem MDR zu tun. X geht von einer betrügerischen Täuschung aus.
- Antwort von der Vollstreckungsbehörde: Schieben Fall zurück zum Beitragsservice

Hat jemand eine Ahnung was jetzt kommt? Wäre über Antworten sehr dankbar. Bisher kam ein Brief vom Beitragsservice (X kennt diese Firma nicht, X hat nichts bestellt), bei dem X wieder die Annahme verweigert hat.


Edit von René/Admiistrator:
Fall unter Beachtung unserer Regeln und dem oben rechts auf der Seite rot markierten Text beschreiben: fiktiv, in der dritten Person.
Titel: Re: Vollstreckungsbehörde schiebt Fall zurück zum Beitragsservice
Beitrag von: Tweety77 am 13. Juli 2016, 20:22
Hallo,
mittlerweile hat X einen gelben Brief vom Beitragsservice erhalten. X hat ihn auch unfrei und ungeöffnet zurück zum Beitragsservice geschickt. Da ja nur Ämter und Gerichte gelbe Briefe versenden dürfen. Außerdem hat X dem Beitragsservice ein Zustellverbot erteilt. Jetzt hat X lange nichts gehört. X möchte ja bezahlen. Person X bezahlt sofort, wenn ein Richter es sagt.

LG
Titel: Re: Vollstreckungsbehörde schiebt Fall zurück zum Beitragsservice
Beitrag von: PersonX am 13. Juli 2016, 21:43
Zitat
Person X bezahlt sofort, wenn ein Richter es sagt.

Mit solchen Aussagen wäre eine Person X ser vorsichtig.

Ein Richter kann sehr viel erzählen, siehe die vielen Urteile wo ein Richter einem anderen nach schreibt ohne möglicherweise den eigenen Verstand zu bemühen.
Titel: Re: Vollstreckungsbehörde schiebt Fall zurück zum Beitragsservice
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2016, 00:29
Antwort von der Vollstreckungsbehörde: Schieben Fall zurück zum Beitragsservice
Da hat Person X wohl eher "Glück" (wobei dies auch nur "aufgeschoben" wäre), denn mindestens einer der angegebenen Gründe ist nach bisheriger Kenntnis nicht relevant:

Vollstreckungsbehörde geantwortet, dass X bezahlen wird, wenn X einen Vollstreckungsbescheid vom Richter bekommt. X hat aber nichts mit dem MDR zu tun.
Achtung:
Für die hier zur Anwendung kommende VERWALTUNGsvollstreckung bedarf es KEINES "Gerichtsbeschlusses" und keines "VollstreckungsBESCHEIDes" von einem Richter.
Der sog. "FestsetzungsBESCHEID gilt nach dem Willen des Gesetzgebers als VERWALTUNGsakt und somit als "vollstreckbarer Titel".
...siehe & verinnerliche bitte UNBEDINGT den UNTERSCHIED zwischen "gerichtlichem Mahnverfahren" (Titel via Richter) und VERWALTUNGsvollstreckung (Titel = VERWALTUNGsakt).
NUR LETZTEREs greift nach dem Willen des GESETZgebers beim sog. "Rundfunkbeitrag". Beim sog. "Rundfunkbetrag" braucht es KEINES "richterlichen Titels".

"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Es handelt sich hier zudem (leider) nicht um eine "Vereinbarung mit MDR", die Person X haben müsste.
Es hat nichts mit "Vertrag", "öffentlich-rechtlicher Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" zu tun, sondern ist offiziell eingetragenes und (wenn auch augenscheinlich verfassungswidrig) geltendes LandesGESETZ...
...dessen Verfassungswidrigkeit erst noch höchstinstanzlich "erklagt" werden muss
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine weiteren allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.