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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: NotMe am 14. Oktober 2017, 20:44

Titel: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: NotMe am 14. Oktober 2017, 20:44
MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)

(https://online-boykott.de/ablage/20171016-mach-mit/mach-mit.png) (https://rundfunkbeitragohneuns.wordpress.com/)

Wie es geht? Ganz einfach! Schreibe Deinem Ministerpräsidenten bis zum 18.10. eine Email und sage ihm, warum DU keinen Rundfunkbeitrag bezahlen möchtest!
Sage ihm alles, was Dir auf dem Herzen liegt und denk daran: Die Masse macht's! Nur gemeinsam sind wir stark!
Die Ministerpräsidenten sind so weit vom Leben des Normalbürgers entfernt, dass sie nur auf diesem Wege erfahren, was die Bevölkerung wirklich denkt.
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Emailadressen und Musterschreiben findest Du unter
https://rundfunkbeitragohneuns.wordpress.com/

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Hintergrund: Vom 18. bis 20. Oktober 2017 findet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Schloss Halberg/Saarbrücken statt und befasst sich u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Jahres-MPK 2016 in Rostock hatte die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gebeten, Reformvorschläge zu unterbreiten. Die Berichte der Anstalten liegen nun vor.

Die Ministerpräsidentin des Saarlands, Annegret Kramp-Karrenbauer, weiß schon jetzt: „Die Gebühren müssen steigen.“
Warum? Weil, so die Ministerpräsidentin im Interview mit dem Saarländischen Rundfunk, „die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef) festgestellt hat, dass der Finanzbedarf ansteigt“, deshalb „müssen auch die Gebühren für die Öffentlich-Rechtlichen entsprechend steigen“. (Quelle http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-annegret-kramp-karrenbauer-spricht-sich-fuer-erhoehung-aus-15243413.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-annegret-kramp-karrenbauer-spricht-sich-fuer-erhoehung-aus-15243413.html))


Edit "Bürger" - Hinweis:
Bis auf "Musterschreiben 3" sind die zwei anderen Beispiel-Schreiben in großen Teilen folgenden Beispielen aus dem Forum entlehnt bzw. entsprechen diesen im Wesentlichen:
> "Musterschreiben 1"
Vollstreckungsstop – Brief an Intendanten d. Rundfunkanstalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22789.0.html
> "Musterschreiben 2"
MUSTER-Brief > Landtage/Parteien/Abgeordnete >Sozialen Frieden wieder herstellen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18194.0.html
Insofern auch Dank an die Urheber und Initiatoren hier aus dem Forum sowie auch Quer-Verweis auf die hier im Forum diesbezüglich bestehenden AKTIONen wie z.B.
AKTION > Vollstreckungsstop - Brief an Intendanten der Rundfunkanstalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23174.0.html
AKTION (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22747.0.html
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.0.html
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: seppl am 16. Oktober 2017, 15:33
Falls jemand seinem Begehren materiellen und rechtlichen Nachdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf Papier verleihen möchte, hier die zu vervollständigende Anschriftenliste und Faxnummern der aktuellen Landesvertreter Bitte die "ergrauten" Daten vervollständigen:

Baden-Württemberg

Winfried Kretschmann
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

Tel:  0711 2153-0
Fax:  0711 2153-340

Stellvertreter: Thomas Strobl
info@thomas-strobl.de

Bayern

Horst Seehofer
Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München


Telefon: +49 (0) 89/12 43-0
Telefax: +49 (0) 89/12 43-299

Stellvertreter: Ilse Aigner
ilse.aigner@csu-landtag.de

Berlin

Michael Müller
10178 Berlin
Jüdenstr. 1

Tel.: 030 9026-0
Fax: 030 9026-2013

Stellvertreter: Ramona Pop
ramona.pop@gruene-fraktion-berlin.de

Stellvertreter: Klaus Lederer
klaus.lederer@kultur.berlin.de

Brandenburg

Dietmar Woidke
14473 Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 107

Telefon: 0331 866-0
Telefax: 0331 866-1400

Stellvertreter: Christian Görke
vorsitzender@dielinke-brandenburg.de

Bremen

Carsten Sieling
Senatskanzlei
Am Markt 21
28195 Bremen


Tel (0421) 361-6132
Fax (0421) 361-6363

Stellvertreter: Karoline Linnert
office@finanzen.bremen.de

Hamburg

Olaf Scholz
SPD Landesorganisation Hamburg
Kurt-Schumacher-Allee 10
20097 Hamburg


Tel.: 040-2808480
Fax.: 040-28084818

Stellvertreter: Katharina Fegebank
katharina@hamburg.gruene.de

Hessen

Ministerpräsident Volker Bouffier MdL
Alfred-Dregger-Haus
Frankfurter Straße 6
65189 Wiesbaden


Telefon: 0611 - 1665 0
Telefax: 0611 - 1665 440

Stellvertreter: Tarek Al-Wazir
minister@wirtschaft.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
Schloßstr. 2-4
19053 Schwerin

Telefon: 0385 - 588 1000
Telefax: 0385 - 588 1009


Stellvertreter: Lorenz Caffier
info@lorenz-caffier.de

Niedersachsen

Stephan Weil
stephan.weil@stk.niedersachsen.de

Stellvertreter: Stefan Wenzel
stefan.wenzel@lt.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Armin Laschet
1. Dienstadresse
Wasserstraße 6
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 13600-71
Fax: 0211 / 13600-60

2. Dienstadresse
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

Telefon:  0211 / 884-2267
Fax: 0211 / 884-3602

Stellvertreter: Joachim Stamp
joachim.stamp@landtag.nrw.de

Rheinland-Pfalz

Marie-Luise (Malu) Dreyer
malu.dreyer@stk.rlp.de

Stellvertreter: Volker Wissing
volker.wissing@fdp.landtag.rlp.de

Saarland

Annegret Kramp-Karrenbauer
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Telefon (0681) 501-1122
Telefax (0681) 501-1262

Stellvertreter: Anke Rehlinger
a.rehlinger@spd-saar.de

Sachsen

Stanislaw Tillich
Sächsische Staatskanzlei
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon:    +49 351 564-0
Telefax:    +49 351 564-1025

Sachsen-Anhalt

Dr. Reiner Haseloff
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 40 bis 42
39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-01
Fax: +49 391 567-6506

Stellvertreter: Petra Grimm-Benne
petra.grimm-benne@spd.lt.sachsen-anhalt.de

Stellvertreter: Claudia Dalbert
pr@mule.sachsen-anhalt.de
jenny.schwarz@mule.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Ministerpräsident Daniel Günther
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Telefon: +49 431 988-2000
Fax: +49 431 988-1960

oder

Daniel Günther, MdL
CDU Schleswig-Holstein
Sophienblatt 44-46
24114 Kiel

Tel.: 0431 - 66 0 99 20
Fax.: 0431 - 66 0 99 99


Stellvertreter: Robert Habeck
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein:
– Landesgeschäftsstelle –
Alter Markt 9
24103 Kiel


Stellvertreter: Dr. Heiner Garg
heiner.garg@fdp.ltsh.de

Thüringen

Bodo Ramelow
bodo.ramelow@tsk.thueringen.de

Stellvertreter: Heike Taubert
info@heike-taubert.de
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: maxkraft24 am 16. Oktober 2017, 22:48
Wem die passenden Worte fehlen, der kann sich meines Schreibens bedienen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 18. bis 20. Oktober 2017 findet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Schloss Halberg/Saarbrücken statt und befasst sich u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In diesem Rahmen bitte ich Sie, die verfassungswidrige Finanzierung des geldmäßig aufgedrängten Anbieters (ö.-r. Rundfunk) zu korrigieren. Diese Finanzierung findet auf dem Rücken der Mio. Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer statt. Tragen Sie zur gerechten Finanzierung bei, die dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Rechnung trägt und die Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht diskriminiert, belästigt und finanziell nötigt. Verringern Sie die Anzahl der ö.-r. Programme.


Zu den Gründen:

Der Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks und die Ablehnung des Rundfunkbeitrags durch den Bürger schreitet von Jahr zu Jahr voran. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren bereits 112 Verfassungsbeschwerden anhängig. Es wurden 25,4 Mio. Mahnmaßnahmen laut dem Jahresbericht 2015 der GEZ (Beitragsservice) gezählt. In dem Zeitraum 2013/2015 stiegen diese um 10 Mio. an.
Quelle: Jahresbericht 2015 (Seite 24)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
 
Diverse Umfragen spiegeln den Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks wieder:
- SWR Umfrage vom 04.02.2013:

http://www.online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png

Anm.: Die SWR-Umfragegrafik wurde nach dem für den ö.-r. Rundfunk verheerenden Ergebnis schnellstens wieder entfernt.

- Weitere Umfrageergebnisse diverser Zeitungen werden hier aufgezählt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21923.msg140023.html#msg140023

- Im Landtag NRW kommt die Erosion des ÖRR ebenfalls auf den Tisch:
„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf

Zitat
„Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“

- Der Weser Kurier berichtet am 13.10.2017 über das Bröckeln der ö.-r. Zuschauerzahlen

Zitat
"Kommentar zur Zukunft des Fernsehens - Fernsehen ist aus der Zeit gefallen

Ohne Frage, es waren feine Zeiten, als sich die Familie pünktlich am Sonnabend um 20.15 Uhr ganz gespannt auf der Couch versammelte, um „Wetten, dass..?“ zu schauen. Oder die ersten Folgen einer wöchentlichen Dauerserie namens „Lindenstraße“ über die Mattscheibe flimmerten. Immer sonntags. Immer um 18.40 Uhr.

Inzwischen undenkbar all das. Die Zuschauerzahlen zeigen es. „Wetten, dass..?“ schalteten in der Anfangszeit mit Frank Elstner etwa am 9. Februar 1985 satte 23,5 Millionen Zuschauer ein. Das war Rekord. Als Markus Lanz die Stars aus aller Welt empfing, sackte die Quote wie am 8. November 2014 auf 5,5 Millionen ab. Inzwischen ist das ZDF-Flaggschiff Geschichte. Ähnlich traurig ist das Bild bei der „Lindenstraße“. Von einst fast 15 Millionen Fans sind nur noch knapp drei Millionen übrig geblieben. [..]"
Quelle: https://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-fernsehen-ist-aus-der-zeit-gefallen-_arid,1657754.html

Neben dem belegbaren Akzeptanzverlust der ö.-r. Programme runden die Zahlen zum Durchschnittsgehalt und dem Anteil der Personal- und Altersvorsorgezahlungen des ÖRR das Bild der überdimensionierten und zu teuren Versorgung seitens eines aufgedrängten Medienanbieters ab.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Milliarden für die Pensionen seiner Mitarbeiter
von: Dr. Frank Schweizer-Nürnberg | Quelle: Mittelstand Nr. 01/17 | Eingestellt am: 19.01.2017
http://sicher.markt-intern.de/redaktionen/mittelstand/aktuelles/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-braucht-milliarden-fuer-die-pensionen-seiner-mitarbeiter/
   
Der Grundversorgungsauftrag wird gnadenlos übertrieben, wobei der Informationsgehalt gleichzeitig eher dürftig ist. Ein Gutteil der Beitragsgelder wird gerade nicht für die Grundversorgung ausgegeben (Pensionen, Gehälter, Sportveranstaltungen). Die übertriebene Anzahl der ö.-r. TV und Radioprogramme von knapp 90 Stück (+ Internetauftritte) kommen noch obendrauf dazu.

Das Funktionsnotwendige beinhaltet auch die Berücksichtigung des Bedarfs an der Anzahl der ö.-r. Programme in der heutigen überfüllten Medienlandschaft. Die Anzahl der Programme wirkt sich auf die Höhe der Kosten aus. Dabei führt das Bundesverfassungsgericht zum Funktionsnotwendigen aus:

Zitat
Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125:
"Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten."

Soll die Nutzungs-Möglichkeit einen Sondervorteil (erforderlich für eine Beitragsabgabe) ergeben, dann muss es eine zahlende Gruppe geben, die den Sondervorteil hat und es muss eine nicht beitragspflichtige Gruppe geben, die den Sondervorteil nicht hat. Das ergibt sich aus der folgenden BVerfG Rechtsprechung:

Zitat
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“ Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html

Beim Rundfunkbeitrag wird jedoch überhaupt nicht nach den Beitragspflichtigen mit Vorteil und nicht Beitragspflichtigen ohne Vorteil differenziert. Es wird auch nicht berücksichtigt, ob die Möglichkeit erwünscht oder unerwünscht ist. Damit ist die Typisierung nach Wohnungsinhabern vollkommen ungeeignet. Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG.

Die Härtefälle, Befreiung der Konsulate, ... werden nicht nach dieser BVerfG Regel bestimmt und sind damit für die Differenzierung nach Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils nicht relevant.

Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit ist eine Fiktion, genau wie die Möglichkeit ins Fußballstadion zu gehen oder einen Flug nach Mallorca zu buchen. Die Möglichkeit kann erwünscht oder unerwünscht sein. Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, welche die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat. Es soll eine vermeintliche Leistung bezahlt werden, die der Bürger weder bestellt hat, noch im Einzelfall auch will. Für die Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks und die Millionen Bürger, die aus Sorge vor Repressalien aktuell noch die Zwangs-Zahlungen leisten, wandelt sich der vorgegaukelte Vorteil in eine finanzielle Nötigung und psychische Belästigung.

Die Logik der Zahlungspflicht ist fehlerhaft, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) fiktiv zugerechnet. Die Zurechnung ist vollkommen abwegig. Das darf der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 31, 314 nicht:

Zitat
„Es darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Gesetzgeber nicht beliebig der Fiktion bedienen kann. Ihm sind unter anderem bestimmte Grenzen auch dadurch gesetzt, daß der Verfassungsgesetzgeber, wenn er direkt oder indirekt auf Begriffe Bezug nimmt, die er der allgemeinen Rechtsordnung entlehnt, diese nicht mit einem beliebigen Inhalt füllen kann.“

Bitte korrigieren Sie die verfassungswidrige Finanzierung des geldmäßig aufgedrängten Anbieters (ö.-r. Rundfunk). Diese Finanzierung findet auf dem Rücken der Mio. Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer statt. Tragen Sie zur gerechten Finanzierung bei, die dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Rechnung trägt und die Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht diskriminiert, belästigt und finanziell nötigt. Verringern Sie die Anzahl der ö.-r. Programme.

Freundliche Grüße
...

Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: mistersh am 17. Oktober 2017, 08:35
vom 18. bis 20. Oktober 2017 findet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Schloss Halberg/Saarbrücken statt und befasst sich u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ich als Saarländer möchte mal an der Stelle auf die Örtlichkeit hinweisen. Falls es noch niemandem aufgefallen ist. Aber Schloss Halberg, liegt zufälliger Weise natürlich direkt neben dem Funkhaus des SR. Der SR sitzt selbst auf dem Halberg.

Zitat
Schloss Halberg, heute Sitz der Intendanz des Saarländischen Rundfunks, wurde1877-1880 nahe des ehemaligen barocken Lustschlösschens Monplaisir für den EisenhüttenbesitzerCarl Ferdinand Stumm errichtet.
Quelle: https://www.saarland.de/mpk.htm (https://www.saarland.de/mpk.htm)

Zitat
Nach der „Ära Stumm“ – die Erben hatten vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs den Halberg an die Reichsrundfunkgesellschaft verkauft – diente das Schlossgebäude ab 1946 als Residenz für Gilbert Grandval (1904 – 1981), zunächst französischer Militärgouverneur, ab 1948 Hoher Kommissar und 1952 bis 1955 Botschafter Frankreichs im Saarland.

1958/59 übernahm der Saarländische Rundfunk das Halberg-Plateau zwecks Errichtung neuer Sendergebäude. Seither fungiert das Schlossgebäude als Sitz der Intendanz.
Quelle: https://www.urlaub.saarland/Media/Attraktionen/Schloss-Halberg (https://www.urlaub.saarland/Media/Attraktionen/Schloss-Halberg)

So da darf sich nun jeder seine Meinung dazu bilden.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Viktor7 am 17. Oktober 2017, 11:21
Die offizielle Seite des Treffen: https://www.saarland.de/mpk.htm

Zitat
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder 2017/2018

Am 1. Oktober 2017 übernahm das Saarland den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz.

Auftakt: Die Jahres-MPK in Saarbrücken vom 18. - 20.10.2017. Austragungsort ist die malerische Kulisse von Schloss Halberg.

[...]

In der Medienpolitik befasst sich die MPK mit der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Jahres-MPK 2016 in Rostock hatte die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gebeten, Reformvorschläge zu unterbreiten. Die Berichte der Anstalten liegen nun vor.

Schloss Halberg, heute Sitz der Intendanz des Saarländischen Rundfunks, wurde1877-1880 nahe des ehemaligen barocken Lustschlösschens Monplaisir für den EisenhüttenbesitzerCarl Ferdinand Stumm errichtet.
Nach Entwurf von Edwin Oppler aus Hannover entstand ein breitgelagerter Bau in neogotischem Stil mit zahlreichen Türmchen, Wintergarten, Torhaus und vorgelagerten Wohnhäusern für Bedienstete.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Mork vom Ork am 17. Oktober 2017, 12:30
Hier die Aktualisierung für Bremen:

Falls jemand seinem Begehren materiellen und rechtlichen Nachdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf Papier verleihen möchte, hier die zu vervollständigende Anschriftenliste und Faxnummern der aktuellen Landesvertreter Bitte die "ergrauten" Daten vervollständigen:

Bremen

Carsten Sieling
Senatskanzlei
Am Markt 21
28195 Bremen
Office@SK.Bremen.de

Webseite: http://service.bremen.de/de/dienststelle/5bremen02.c.334075.de (http://service.bremen.de/de/dienststelle/5bremen02.c.334075.de)

Stellvertreter: Karoline Linnert
office@finanzen.bremen.de


Viele Grüße
Mork vom Ork
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Mork vom Ork am 17. Oktober 2017, 14:22
Meine Email ist bereits unterwegs!  >:D
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: maxkraft24 am 17. Oktober 2017, 15:12
Danke Mork vom Ork  ;)

Ich habe mich bereits an 4 Empfänger per E-Mail gewandt. Bis jetzt ist noch keine Antwort eingetrudelt.

Es wäre schön, wenn noch mehr von uns an der Aktion teilnehmen würden, sei es nur mit ein paar Sätzen. Von nichts kommt nichts. Sie sollen nicht wieder behaupten können, von der Verfassungswidrigkeit nichts gewusst zu haben (siehe meine Vorlage).
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: 47.11 am 17. Oktober 2017, 15:26
Aktualisierung für NRW

Armin Laschet
armin.laschet@landtag.nrw.de

1. Dienstadresse
Wasserstraße 6
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 13600-71
Fax: 0211 / 13600-60

2. Dienstadresse
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
Telefon:  0211 / 884-2267
Fax: 0211 / 884-3602
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Tarudi am 17. Oktober 2017, 15:37
Jep, bin auch dabei... das inzwischen dritte Schreiben an MP Kretschmann mit den Anhängen Kopie Klageschrift ans VG Sigmaringen und dem ersten Satz der gesammelten Unterschriften meiner Petition bei weact... die kann übrigens gerne weiter mitgezeichnet werden...
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang

Mehr mehr mehr mehr  ;D
Tarudi
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: mistersh am 17. Oktober 2017, 15:46
Ich habe mich auch beteiligt und die Vorsitzende der diesjährigen MPK angeschrieben.
Parallel dazu sogar ihre Vertretung in der Landesregierung gleich mit. Damit beide sehen, dass beide angeschrieben sind.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Cali am 17. Oktober 2017, 18:41
Auch eine mir gut bekannte Person hat eine EMail verfasst. Die ist vielleicht nicht ganz so vornehm ausformuliert wie die Muster oder eure Schreiben, aber immerhin bezieht sie sich auf die gravierenden EU Rechtsprobleme, so dass die angeschriebenen Damen und Herren sich hinterher nicht rausreden können, nichts von gewusst zu haben.  >:D
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Frühlingserwachen am 17. Oktober 2017, 19:06
Die Vorlage von Maxkraft zusammen mit meiner 11 Seitigen Klageergänzung ging grade an info@thomas-strobl.de.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Dopser am 17. Oktober 2017, 20:47
Hallo, hier mein Email-Schreiben an ...

Zitat
Email an: winfried.kretschmann@gruene.landtag-bw.de
in Kopie an: Landtagsabgeordnete meines Landes-Wahlkreises
in Kopie an: Landtagabgeordneter meines Landes-Wahlkreises


Betreff: Ministerpräsidentenkonferenz Thema Medienpolitik - Auftrags- u. Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

vor Umstellung zum 1.01.201? von der Rundfunkgebühren-Ordnung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hatte ich ab September 198? nur noch die Radiogebühr zu entrichten, weil ich nur noch über ein Radio und keinen Fernseher verfügen wollte. Meine persönliches Recht auf Fernsehen zu verzichten und mein Handeln selbst zu entscheiden ließen das laut Grundgesetz Artikel 2 Abs. 1.: 'Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ...', Artikel 3 Abs. 1.: 'Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.', Artikel 5 Abs. 1.: 'Jeder hat das Recht ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.'

Nach meiner Klageeinreichung gegen den neuen Rundfunkbetragsstaatsvertrag Ende Oktober 201? und dazu abschließenden mündlichen Verhandlung am 11.07.201? mit Urteil vom 05.08.201?, in dem die Klage abgewiesen wurde, stellt sich für mich die Frage, was das Grundgesetz eigentlich für einen Wert hat, wenn mir 'das Recht auf freie Entfaltung' meiner 'Persönlichkeit' eingeschränkt bzw. genommen wird, weil ich nicht mehr frei entscheiden bzw. handeln darf, ob ich oder ob ich nicht Empfangsgeräte bereit halten möchte und ob ich oder ob ich nicht über das eine oder andere Empfangsgerät entscheiden darf.

Bei einigen kommunalen Gebühren im alltäglichen Leben wie, die z. B. durch das Wohnen anfallen, kann ich es als zivilisierter und sozialisierter alleinstehender Mensch verstehen, dass ich für Entsorgungskosten einen gleichen Beitrag zahle, wie meine Nachbarn als große Familie. Sie bekommen andererseits als Gegenleistung vom Staat und Kommunen Vorteile, die mir verständlicherweise nicht zur Verfügung stehen. In diesem Falle akzeptiere ich es, dass der Artikel 3 Abs. 1 'Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.' keine konsequente Umsetzung erfahren kann! Nun kann man ja nicht alle Institutionen in einen Topf werfen, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen wie z. B. das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, weil diese Medienanstalten weder caritative noch soziale Aspekte vertreten und zu vertreten haben! Selbst die vielen Gerichtsurteile und allen voran das Bundesverwaltungsgericht erkennt an, dass es sich bei den Programmangebote um 'individuelle Vorteile' handelt, die durch einen Beitrag abgegolten werden sollen. Wenn dies so ist, warum werde ich als Single-Haushalt, der zwar übertrieben 4 Fernsehgeräte aufstellen und laufen lassen kann, aber um der menschlichen Auffassungs- und Aufnahmemöglichkeit keinen gesamt nutzenden Vorteil hat, eher einen Nachteil! Dem gegenüber hat eine Haushalt mit 4 Mitglieder und 4 Fernsehgeräten einen vierfachen Vorteil, weil jeder 'individuell' seinen Vorteil daraus schöpfen kann und dafür den gleichen Beitrag entrichtet wie der Single-Haushalt, den ich innehabe! Sind da wirklich 'alle Menschen' 'vor dem Gesetz gleich'? Das Bundesverwaltungsgericht findet das als 'geringeres Übel', wenn alleinstehende Haushalte sozusagen mehr zahlen, als ein Haushalt mit mehreren Personen. In dem Urteil 6 C 6.15 kann man mit etwas Verstand sogar herauslesen, dass der Single doch selbst schuld ist, soll er doch mit anderen zusammenziehen, dann spart er doch. Diese schon diskriminierende Festschreibung, dass ein Single diese Benachteiligung einfach hinzunehmen hat (geringeres Übel), lässt bei mir Zweifel am Glauben in den Rechtsstaat aufkommen.

Nun wurden die Landesrundfunkanstalten mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, die es ermöglichen bzw. bereits ermöglicht haben, dass Bürger auch ohne Interesse an öffentlich-rechtlichen Medien zum Beitragsschuldner und Straftäter werden zu lassen, einfach deshalb, weil es in einem sogenannten demokratischen Staat wie die Bundesrepublik Deutschland üblich ist, all jene zu verfolgen bzw. verfolgen zu lassen, vor Verwaltungsgerichte und obere Gerichte zu zerren, die sich ihrer oben erwähnten Grundrechte meinten sicher zu sein. Die Machtkompetenz ist so weitreichend, dass die Landesrundfunkanstalten - hier der Südwestrundfunk Baden-Württemberg - sich sowohl des Landesverwaltungsverfahrengesetz (LVwVfG) bedienen, obwohl unter § 2 der Südwestrundfunk ausdrücklich davon ausgeschlossen ist(!) und andererseits sie die Zivilprozessordnung (ZPO) nutzen, um Mahnverfahren einzuleiten.

Das sieht dann in der Praxis so aus: 03.07.201? erhalte ich vom SWR einen Festsetzungsbescheid; am 11.07.201? ist findet die mündliche Verhandlung vor dem VG Stadt? zu meiner 1. Klage statt; am 05.08.201? erfolgt ein weiterer Festsetzungsbescheid; beide werden ordentlich widersprochen; am 28.09.201? erfolgt der Widerspruchsbescheid, der mir es ermöglicht (nach der 1. Klage vom 30.10.201?) erneut zu klagen; am 02.10.201? trifft die erste Mahnung ein. Ich muss noch erwähnen, dass ich am 29.08.201? mit der 1. Klage mit einem Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Berufung gegangen bin. Der SWR hat bis 18.10.201? Zeit, seine Gegenargumente einzubringen. Vielleicht hat man mir von Seiten des SWR diesen Druck aufgebaut. Ohne Ergebnis. Wer 26 Jahre - mittlerweile 31 Jahre - ohne Fernseher ausgekommen ist und dennoch nicht undemokratisch und ungebildet in diesem Bundesland Baden-Württemberg wohnt, der lässt sich nicht von seinem Grundrecht auf 'persönliche Entfaltung' einschränken - und verletze damit auch nicht die Rechte anderer. Ich verstoße auch nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz! Das ist eher umgekehrt! Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist keine verfassungsgemäße Ordnung, wohl aber habe ich in meiner ersten Klage diesen auch als sittenwidrig bezeichnet.

In meiner mündlichen Verhandlung sprach ich von der vierten Gewalt in Deutschland, die  die Mediengewalt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darstellen. Ich stellte sie auch als ‚mediative‘ Gewalt hin, auch wenn das Wort in diesem Zusammenhang so bisher nicht gebraucht wurde. Neben ihrem eigentlichen Auftrag Rundfunkprogramme zu erstellen, wurden die Anstalten mit Befugnissen ausgestattet wie z. B. die Datensammlung (Meldedatenabgleich) ohne Einwilligung des Bürgers, die Verfolgung der Bürger im strafrechtlichen Sinne und die Offenlegung der sozialen Verhältnisse im Falle einer Befreiung oder Härtefall-Entscheidung. Was geht es den Rundfunkanstalten an, ob ein Bürger in Lohn und Brot ist oder Sozialhilfe oder Rente bekommt?  Welcher Verwaltungsaufwand wird da zusätzlich betrieben im sogenannten Beitragsservice (früher GEZ); dabei hieß es doch, dass die Schnüffelei (vor Ort) dadurch entfalle und kosten eingespart werden sollten. Das alles garantiert der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag! Und dies mit der Unterstützung der vom Volk gewählten Landtagsabgeordneten. Wenn die künftige Finanzierung über eine Steuer (oder auch Beitrag oder Gebühr) direkt vom Finanzamt eingezogen wird, braucht es keinen Beitragsservice bzw. keine GEZ mehr. Auch die Finanzämter - das Finanzministerium eines jeden Bundeslandes - können den Einzug vornehmen und direkt auf ein Konto der öffentlich-rechtlichen Anstalten überweisen, wie sie dies ja auch mit den Kirchensteuerbeiträgen machen.  Die Eigenständigkeit und Verwendung des Geldes bleibt doch den Rundfunkanstalten erhalten! Sehen Sie da ein Problem?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, wer braucht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Die Bürger, die Politiker, die Demokratie? Und wenn es einen Grundversorungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten gibt, was ist deren Inhalt? Und reicht da ein Radio nicht als Medium aus? Auch ein Smarthphone oder Computer (Laptop) ersetzt den Fernseher nicht - zumal der Boom beim großflächigen Fernsehen anhält, warum werden diese Kleingeräte dann als mögliche Empfangsgeräte mit einbezogen? Zumal es sich bei den Kleingeräten um Kommunikationsgeräte handelt und zum überwiegenden Teil dafür genutzt werden.

Warum brauchen die Landesrundfunkanstalten die ARD? Das Zeitalter, in denen sich die einzelnen Länderanstalten zwecks eigenständig erstellter Programme zusammen taten, um die Sendezeiten durchgängig auszufüllen, ist vorbei! Das Rundfunk-Fernsehwesen hat sich derartig geändert, dass alle Bürger aller Bundesländer mit der heutigen Technik alle Sender empfangen können - zumal auch alle Rundfunkfernsehanstalten ihre eigenen Nachrichtensendungen sowohl regional als auch überregional verbreiten. Jede Rundfunkanstalt nutzt schon heute den regen Austausch ihrer erstellen Sendungen. Warum also brauchen wir dann noch eine ARD? Der Nachrichtendienst unter den Rundfunkanstalten funktioniert auch ohne ARD! Setzen Sie sich dafür ein und schaffen Sie diese Geld verschleudernde Einrichtung ab. Das spart Kosten und entlastet den Beitrag! Warum müssen an einem Wahlabend oder bei Großereignissen eine Großzahl von Mikrophonen von öffentlich-rechtlichen Nachrichtendienste bei Interviews hingehalten werden? Traut die eine Rundfunkanstalt der anderen nicht und schickt lieber die eigenen Journalisten, weil die Berichterstattung je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen könnte?

Da die öffentlich-rechtlichen Anstalten angeblich nicht nach den Quoten schauen müssen, weil ihnen eine Finanzgarantie gewährleistet wird frage ich, warum muss ich mir dann noch Werbung anhören - bzw. die Bürger Werbung ansehen? Warum brauchen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Werbung?

Immer wieder höre ich, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sparen sollen. Mit der Finanzgarantie müssen und werden sie das nicht tun. Und über die KEF werden zurückgehaltene Einstellungen doch zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt, um die Finanzlücke einer oder mehrerer Anstalten auszugleichen!

Das wesentliche Ziel meines Anliegens ist die Wiedereinführung der alten Rundfunkgebührenordnung, in der es möglich war, zwischen einem Radio und Fernsehen oder für beides sich zu entscheiden! Ich habe auch meine Zahlungen nicht eingestellt, sondern zahle nach wie vor nur den Anteil für Radio!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, Ihre Teilnahme an der Ministerpräsidentenkonferenz steht unmittelbar bevor. Zum Thema Medienpolitik insbesondere Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks habe ich meine Gedanken, Bedenken, Anregungen und Fragen angebracht. Auf Ihre Antwort bin ich gespannt!

P.S.: Diese Email erhalten auch die beiden Landtagsabgeordneten meines Landtags-Wahlkreises ???, die Landtagsabgeordneten ...?... und ...?..., die beide auch im Rundfunkrat des SWR sitzen. Mir zu antworten, überlasse ich den Personen selbst.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 17. Oktober 2017, 21:48
Habe auch jeweils 3 mal alle angeschrieben, mit 3 verschiedenen Texten.
Es ist angerichtet..... 8)

meine Anfrage:

Zitat
Sehr geehrter Herr Joachim Stamp,

Ich wende mich an Sie im Rahmen Ihrer Funktion als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. dessen Stellvertreter und bitte Sie mit diesem Schreiben persönlich um Unterstützung und zugleich um Ihren Einsatz für eine veränderte Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR).

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal und pro Wohnung abgerechnet. Selbst wer keinen Fernseher oder kein Radio hat oder Sendungen des ÖRR gar nicht konsumiert, muss 210 Euro pro Jahr bezahlen. Wer dies nicht tut, dem drohen Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, Konto-/Lohnpfändung, Beugehaft usw.

Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz wird bereits berichtet, dass dieser Beitrag noch weiter steigen soll. So weit ich informiert bin, beträgt das Jahresgehalt eines Ministerpräsidenten zwischen 123.600 und 241.200 Euro brutto – für Sie ist der Rundfunkbeitrag sicher zu verschmerzen. Für den Normalbürger allerdings nicht.

Meine persönliche Situation: Seit mehreren Jahren werde ich vom Beitragsservice zur Zahlung des vollen Rundfunkbeitrages aufgefordert, obwohl ich diesen Beitrag als gesetzwidrig erachte.

Mittlerweile wird die Zwangsvollstreckung gegen mich betrieben, was mich im höchsten Maße beunruhigt, da ich existentielle Sicherheit brauche und mich eine Lohnpfändung meinen Arbeitsplatz kosten könnte. Ich bin empört, weil ich mein Nutzungsverhalten und meine geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt sehen möchte. Dabei ist es mir wichtig, dass mein Wunsch, Unabhängigkeit vom Sozialhilfesystem zu wahren, respektiert wird. Ich bin verärgert und verzweifelt, denn ich brauche Wahrung der Verhältnismäßigkeit und möchte in meinen Anliegen ernst genommen werde.

Der Zwangsbeitrag steht zu Recht massiv in der Kritik und wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH geprüft. Ich frage Sie:

    Warum wird den Bürgern keine Option gelassen?
    Warum gibt es nicht das Recht auf Verzicht?
    Empfinden Sie es als gerecht, wenn Einzelpersonen genauso viel bezahlen wie eine Wohngemeinschaft mit 8 Personen?

Der Staat begründet die Pflicht mit dem Auftrag, die Bevölkerung zu informieren. Doch guter Journalismus geht auch ohne Zwangsfinanzierung. Wir leben heute im Zeitalter des Satellitenfernsehens und des Internets. Es gibt an jedem Zeitungskiosk ein breites Angebot an – nicht zwangsfinanzierten – Printmedien. Warum wird der Bürger gezwungen, für öffentlich-rechtliche Information zu bezahlen, die – noch dazu – häufig als einseitig und nicht ausgewogen empfunden werden?

Darum bitte ich Sie als jemanden, der an der Reform des ÖRR maßgeblich beteiligt sein kann, um Unterstützung und Mitwirkung, um maßvolle und sozial gerechte Rundfunkgebühren mit der Möglichkeit der Befreiung aus finanziellen, religiösen oder anderen nachvollziehbaren Gründen, um eine Beschränkung der Programmvielfalt auf die Grundversorgung und Verschlankung des gesamten Systems. Das seit 2013 geltende Rundfunk­beitragssystem schafft Probleme, welche zu einer immer geringeren Akzeptanz des RBStV und nicht zuletzt des ÖRR führen. Deshalb bitte ich Sie, sich für ein verändertes Finanzierungssystem einzusetzen.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Schritte Sie konkret veranlassen werden. Ich behalte mir vor, diese Email und den weiteren Schriftwechsel zu veröffentlichen.

In der Hoffnung, dass Sie dieses Schreiben ernst nehmen verbleibe ich hochachtungsvoll und

mit freundlichen Grüßen


und die Antwort:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den stellvertretenden Ministerpräsidenten Joachim Stamp, der mich als medienpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion bat, Ihnen zu antworten.

Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das duale Rundfunksystem insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt werden müssen. Dabei sind allerdings diverse verfassungsrechtliche Fakten zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Reihe von sogenannten Rundfunkurteilen mehrfach und klar zur Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes dahingehend geäußert, dass sowohl Bestand und Weiterentwicklung als auch die daran anknüpfende nutzungsunabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungsrechtlich geboten und damit unumstößlich sind.

Die FDP-Landtagsfraktion NRW als Verfechter rechtsstaatlicher Grundsätze bewegt sich selbstverständlich innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens und macht entsprechende Gestaltungsvorschläge. Ganz grundsätzlich tritt sie dabei für einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, wie er auch verfassungsrechtlich vorgegeben wird. Wir wollen jedoch, dass er besser und effizienter wird. Dazu gehören eine Fokussierung auf die Kernaufgaben Information, Bildung und Kultur, ein sorgfältiger Umgang mit den von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufgebrachten Mitteln sowie eine Stärkung von Transparenz, Effizienz und fairem Wettbewerb gegenüber privaten Presse- und Medienanbietern.

Die Freien Demokraten werden sich gegen Expansionsversuche und den hemmungslosen Ausbau der öffentlich-rechtlichen Angebote einsetzen und gegen weiter Beitragserhöhungen streiten.

Über Ihre Unterstützung dabei würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nückel MdL
Vorsitzender des Verkehrsausschusses
Sprecher für Medienpolitik
Sprecher für Europa und Internationales
FDP-Fraktion
Landtag NRW
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Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: zuwider am 17. Oktober 2017, 21:52
Mail nach Magdeburg unterwegs. ÖRR-> †††
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Viktor7 am 18. Oktober 2017, 13:06
Weitere Hinweise zur Ministerpräsidentenkonferenz:

Zitat
https://www.saarland.de/SID-9F40A587-1EE820A8/225768.htm

Arbeitsweise und Struktur

An der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nehmen sowohl die Regierungschefinnen und -chefs der Länder als auch die Chefin und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS) teil. Unterstützt werden sie anlassbezogen von ihren jeweils zuständigen Abteilungs- bzw. Referatsleiterinnen und -leitern.

Jedes Land kann eigenständig Themen für die Konferenzen vorschlagen. Gemeinsam mit fortlaufenden Beratungspunkten aus vorangegangenen Konferenzen wird aus ihnen die jeweilige Tagesordnung gebildet. Zur Vorbereitung der MPK befassen sich die Chefin und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien im Rahmen einer CdS-Konferenz mit den angemeldeten Themen. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden von diesem Gremium Beschlussempfehlungen erarbeitet, die Grundlage der Beratung der Regierungschefinnen und -chefs sind.

Sowohl vor der CdS-Konferenz als auch vor der MPK beraten sich die A-Länder (die SPD-geführten Länder und der Freistaat Thüringen) und die B-Länder (die CDU-geführten Länder und das Land Baden-Württemberg) jeweils gesondert. Im Rahmen dieser getrennten Vorbesprechungen legt jede Seite ihre Verhandlungsposition zu den einzelnen Tagesordnungspunkten fest.

Die Tagesordnung einer MPK umfasst regelmäßig etwa zehn bis 15 Punkte. Bei bestimmten Themen beraten sich die Regierungschefinnen und -chefs in vertraulichen Gesprächsrunden, den so genannten „Kamingesprächen“.

Als rechtliche Grundlage der Arbeitsweise der MPK dient die Geschäftsordnung. Danach können Entscheidungen nur mit der Zustimmung von mindestens 13 Ländern getroffen werden. Bei Entscheidungen über die Geschäftsordnung der MPK, bei haushaltswirksamen Angelegenheiten und bei der Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen ist die Einstimmigkeit der Länder erforderlich.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: seppl am 18. Oktober 2017, 13:34
Ich pushe mal für den letzten Tag der E-Mail Aktion diesen Thread mit der Anschriftenliste, die etwas weggerutscht ist:

Falls jemand seinem Begehren materiellen und rechtlichen Nachdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf Papier verleihen möchte, hier die (noch heute evtl.) zu vervollständigende Anschriftenliste und Faxnummern der aktuellen Landesvertreter in obigem Beitrag unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24843.msg157348.html#msg157348
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Markus KA am 19. Oktober 2017, 09:07
Erste Reaktionen:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den stellvertretenden Ministerpräsidenten Joachim Stamp, der mich als medienpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion bat, Ihnen zu antworten.

Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das duale Rundfunksystem insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt werden müssen. Dabei sind allerdings diverse verfassungsrechtliche Fakten zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Reihe von sogenannten Rundfunkurteilen mehrfach und klar zur Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes dahingehend geäußert, dass sowohl Bestand und Weiterentwicklung als auch die daran anknüpfende nutzungsunabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungsrechtlich geboten und damit unumstößlich sind.

Die FDP-Landtagsfraktion NRW als Verfechter rechtsstaatlicher Grundsätze bewegt sich selbstverständlich innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens und macht entsprechende Gestaltungsvorschläge. Ganz grundsätzlich tritt sie dabei für einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, wie er auch verfassungsrechtlich vorgegeben wird. Wir wollen jedoch, dass er besser und effizienter wird. Dazu gehören eine Fokussierung auf die Kernaufgaben Information, Bildung und Kultur, ein sorgfältiger Umgang mit den von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufgebrachten Mitteln sowie eine Stärkung von Transparenz, Effizienz und fairem Wettbewerb gegenüber privaten Presse- und Medienanbietern.

Die Freien Demokraten werden sich gegen Expansionsversuche und den hemmungslosen Ausbau der öffentlich-rechtlichen Angebote einsetzen und gegen weiter Beitragserhöhungen streiten.

Über Ihre Unterstützung dabei würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nückel MdL
Vorsitzender des Verkehrsausschusses
Sprecher für Medienpolitik
Sprecher für Europa und Internationales
FDP-Fraktion
Landtag NRW
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Viktor7 am 19. Oktober 2017, 13:06
Ist der FDP Mann Thomas Nückel überhaupt auf die Inhalte der E-Mail eingegangen?

Seine Antwort hört sich für mich nur nach einem Positionspapier/Floskel der FDP Partei, die in Wirklichkeit ein Ausweichen vor der konkreten Antwort bedeutet.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: mistersh am 24. Oktober 2017, 11:09
Ich habe eine Reaktion erhalten auf meine Mail.

Zitat
Sehr geehrter Herr Schreibender,

zuständigkeitshalber haben wir Ihre Mail an die Staatskanzlei weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Person des Vorzimmers
Vorzimmer
Referat M/1 · Büro der Ministerin

Was hat denn bitte die Staatskanzlei mit einer Anfrage an die Ministerpräsidentin und deren Vertretung zu tun?
Ach ja die Antwort kam natürlich auch deutlich nach der MPK, am 23.10.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FelsinderBrandung am 24. Oktober 2017, 11:37
Moin zusammen,

also meine E Mail an Herrn Garg -FDP - als stellvertretender Ministerpräsident des Landes SH wurde an die persönliche Referentin des Landesvorsitzenden  der CDU weitergeleitet.

Wie schon von User Viktor7 vermutet, haben sie dann wohl doch kein besonderes Interesse, sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen.

Gruß Petra
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: marga am 24. Oktober 2017, 11:51
Was hat denn bitte die Staatskanzlei mit einer Anfrage an die Ministerpräsidentin und deren Vertretung zu tun?

Guggst du hier:

Zitat
Die saarländische Staatskanzlei ist der Amtssitz der saarländischen Ministerpräsidentin und eine oberste Landesbehörde. Ebenfalls als Staatskanzlei wird das Gebäude bezeichnet, in dem die Behörde untergebracht ist. (...)
Aufgaben:
(...) Die Staatskanzlei unterstützt die Ministerpräsidentin bei ihren Aufgaben. Dies sind gemäß der Verfassung des Saarlandes[3] der Vorsitz in der Landesregierung und die Leitung ihrer Geschäfte, die Richtlinienkompetenz sowie die Vertretung des Landes nach außen. In der Staatskanzlei wird die Arbeit der einzelnen saarländischen Ministerien koordiniert. (...)
Hervorhebung durch User!
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Saarl%C3%A4ndische_Staatskanzlei (https://de.wikipedia.org/wiki/Saarl%C3%A4ndische_Staatskanzlei)

PS.
Die Ministerpräsidentin des Saarlandes antwortet nie "persönlich" auf ein Anschreiben des "Bürgers". Sie lässt sich immer vertreten.
Manchmal, aber besonders vor Wahlen, lässt sie sich in Turnhallen und öffentlichen Gebäuden etc. blicken und "gestattet" dem "Bürger" Fragen an sie "persönlich"! +++
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 15. November 2017, 16:56
Nach 4 Wochen kam Antwort von der "Staatskanzlei" die ich Euch nicht vorenthalten möchte, wurde sogar "im Auftrag" unterzeichnet  ;)
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 17. November 2017, 14:22
Heute kam nochmals Antwort von der Staatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen, man beachte das Wort "Staatskanzlei"  :o aber egal,
leider nur im "Auftrag" und ohne Unterschrift (BGB §126 läßt grüßen :D)
sofern es noch jemanden interessiert hier die pdf-Datei


Edit "Bürger":
Danke für den Einsatz > Sehr interessant zu lesen!
...und reichlich Stoff für Gegenargumentationen ;)
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 17. November 2017, 16:57
Da kam soeben noch ne Antwort von der Pfalz, man beachte, wer befreit wird... ;)

Freie Hansestadt Bremen meldete sich auch nochmals, schon heftig was da erzählt wird - wie im Märchen :)
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: seppl am 17. November 2017, 18:26
Die ungefragte Betonung auf die Abgeschlossenheit der Aufzählung in §4 RBStV werte ich als beabsichtigte Vertuschung der Staatskanzlei Pfalz!

Zitat
Auf Antrag wird nur befreit, wer zu dem enumerativ* in §4 Abs. 1-10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) aufgeführten Personenkreis gehört. ...
Kann das Vorliegen der ... genannten Befreiungsvoraussetzungen ... nicht nachgewiesen werden, ... scheidet damit eine Beitragsbefreiung grundsätzlich aus.
*enumerativ = "abschließend" siehe u.a. Glossar unter http://www.lexexakt.de/glossar/enumerativ.php
"Von enumerativ, einer enumerativen Aufzählungen oder Enumeration spricht man, wenn eine Aufzählung im Gesetz abschließend ist. [...]"


und was ist mit dem "besonderen Härtefall" ??
Zitat
§4 Abs. 6 (RBStV): Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf  gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten.

Lustig ist, dass "enumerativ" bei Absatz 6 durch das Wort "insbesondere" außer Kraft gesetzt wird. Dort ist die Aufzählung (versteckt) eben nicht mehr abschließend und muss sich nicht zwingend auf finanzielle Härtefallgründe beziehen.

Selbst P. Kirchhof hatte in seinem Gutachten zum RBStV gefordert, dass bei einer Abgabe für alle eine abschließende Aufzählung der Befreiungsgründe nicht erstellt werden kann.

Auch in einer Ablehnungsbegründung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde vom BVerfG aus 2012
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 - Rn. (1-10)
http://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
werden z.B. Gewissensgründe als besonderer Härtefall nicht kategorisch ausgeschlossen:
Zitat
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.


Edit "Bürger" @alle:
Weitere Einzelheiten bitte nicht hier, sondern wenn, dann bitte in gesondertem Thread diskutieren - nach vorheriger Prüfung per Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) auf mglw. bereits bestehende Diskussionen zu diesem Einzelthema.
Hier bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads welches da lautet
MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
und insbesondere die Aktion des Anschreibens der Entscheidungsträger selbst zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Mork vom Ork am 19. November 2017, 02:22
Interessant - auch ich erhielt eine Antwort der Bremer Senatskanzlei in dieser Woche mit demselben Wortlaut, wie bereits veröffentlicht, dabei war meine Email individuell formuliert.

Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 19. November 2017, 12:07
Auch von Interesse wäre zu erfahren, wer überhaupt geantwortet hat.
Daran ist auch deutlich zu sehen wie groß das Interesse unserer "Minister" am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist....!
bei den "Verhandlungen" schaut es nicht anders aus...!  ???
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 20. November 2017, 18:27
Wenn du denkst es geht nix mehr, kommt von den GRÜNEN noch was daher  :)
ich habe schon viel gehört und gelesen was unser Thema angeht, aber solch ein Mist ..... weiteres erspare ich mir
im Anhang die Frage, die Erinnerung und die Antwort
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 25. November 2017, 14:43
Antwort von Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 27. November 2017, 19:38
Ich vermute mal, bei denen weiß die "rechte Hand nicht was die linke Hand" macht :) :)
denn heut kam wieder so eine "verblüffende" Antwort.
Das war übrigens das letzte Antwortschreiben das ich einstellen werde, denn offensichtlich haben bei dieser "Aktion" nur ein paar wenige mitgemacht :(
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: faust am 27. November 2017, 20:08
... so what - Schreiben wie diese  MÜSSEN  auch nicht veröffentlicht werden - sie sind so nutzlos, sie  MÜSSEN  nicht einmal geschrieben werden.

Das ist in etwa das Niveau, auf dem man Kleinkindern Gutenacht - Geschichten erzählt - gute Nacht, mündiger Bürger !

Bei "SPIEGEL - ONLINE" gibt es heute einen - leider nicht frei einsehbaren - Text mit der bemerkenswerten Überschrift

"Unsere politischen Systeme gehen in Zeitlupe unter"

Das dürfte es ziemlich gut treffen - nur beim Tempo wäre ich mir nicht sicher.


Edit "Bürger":
Schreiben wie diese könnten auch als öffentlich dokumentierter Offenbarungseid und insofern durchaus auch als nicht "nutzlos" bewertet werden... ;) unter diesem Gesichtspunkt MÜSSEN sie auch veröffentlicht werden.
Leider (oder zum Glück?) weiß man vorher nicht, ob und was man tatsächlich bekommen wird.
Man mag es zwar ahnen können - allein die konkrete Nachfrage schafft Gewissheit.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Markus KA am 28. November 2017, 04:49
Interessant könnte es auch sein, wenn man auf die Aussagen in den Antworten mehr eingehen würde und in einem weiteren Schreiben um Stellungnahme bittet...
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: mistersh am 28. November 2017, 08:00
@FKupp: Ich könnte mir vorstellen, dass schon einige mitgemacht haben, aber keine Antwort erhalten haben.

Ich weiß von Person M, dass sie was geschrieben hat per Mail und weiß auch aus verlässlicher Quelle, dass diese Mail die Runde macht bei der Landesregierung, aber es scheint sich niemand dafür zuständig zu fühlen und eine Antwort abzugeben.

Die verlässliche Quelle könnte eventuell Verwandtschaft sein, bei der das Schreiben sogar auf dem Tisch gelandet ist.  ;D
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 28. November 2017, 09:52
Das mit der Antwort mag sein, aber der Titel lautet: MACH MIT......
Warum stellt Person M das Geschriebene nicht mal rein, wäre doch für alle Mitstreiter bestimmt interessant zu lesen, was geschrieben wurde.
Ich weiß auch dass meine Nachbarin Person A Männerbesuch von Person B hatte und das sorgt für Gespräche im Dorf, zuständig fühlt sich auch keiner!
Hier zählen Beweise sonst nix, sorry.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: mistersh am 28. November 2017, 10:58
@FKupp
Was versprichst du dir davon, zu lesen, was ich geschrieben habe? So lange keine Antwort da ist, ist das grundsätzlich uninteressant.
Aber damit auch du etwas zu lesen hast hier meine Anfrage und das was mir als "Antwort" geschickt wurde.

Zitat
Sehr geehrter Herr M,

zuständigkeitshalber haben wir Ihre Mail an die Staatskanzlei weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

M. B.
Vorzimmer
Referat M/1 · Büro der Ministerin
SAARLAND · Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Franz-Josef-Röder-Straße 17 · 66119 Saarbrücken

vorzimmer-min@wirtschaft.saarland.de


Zitat
Von: PersonM
Gesendet: Dienstag, 17. Oktober 2017 15:44
An: Kramp-Karrenbauer Annegret (Staatskanzlei); a.rehlinger@spd-saar.de
Betreff: Ministerpräsidentenkonferenz Schloss Halberg

Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer,

sehr geehrte Frau Rehlinger,

Ich wende mich an Sie im Rahmen Ihrer Funktion als Ministerpräsidentin des Landes Saarlandes bzw. dessen Stellvertreterin. Da sich die diesjährige Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst, möchte ich Ihnen einige Argumente zum Thema Rundfunkbeitrag, den ich als gesetzwidrig erachte, darlegen.

1. UNZULÄSSIGKEIT DES ERLASSES VON LANDESGESETZEN UNTER VERSTOSS GEGEN DAS GRUNDGESETZ

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG hat

    Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Grundrechte binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Gesetzgebung als unmittelbar geltendes Recht.

Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist die Gesetzgebung der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unterworfen. Zu dieser verfassungsmäßigen Ordnung gehören ausschließlich nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommene Gesetze. Jede Art von Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.

Im Ergebnis verfügt kein Landesparlament über die grundgesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Landesgesetzen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind allgemein zugängliche Quelle gemäß Art. 5 GG.

Der Duden als einschlägige wissenschaftliche Quelle erklärt zum Wortsinn des Begriffs ungehindert:

    »durch nichts behindert, aufgehalten, gestört, beliebig, frei, grenzenlos, nach Belieben/Gutdünken, nicht belästigt, offen, ohne Einschränkung/Kontrolle, schrankenlos, unbeeinträchtigt, unbehelligt, unbehindert, unbeschränkt, uneingeschränkt, ungebremst, ungehemmt, ungeschoren, ungestört, unkontrolliert, unverwehrt«.

Die Zustimmungsgesetze der Länder zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstoßen somit gegen das Grundgesetz, indem sie alle Grundrechtsträger als Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber zur Dauer- und Drittschuld zwingen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Drohung mit und zum Einsatz von unmittelbarer staatlicher Gewalt gegen das Eigentum, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Gesundheit und das Leben aller Grundrechtsträger und sogar zur Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen ermächtigen.

Selbst unter Berücksichtigung der für den terminus technicus »ungehindert« als abschließend geregeltem Grundrecht unzutreffenden Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG, wonach die Rechte des Art. 5 Abs. 1 GG ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre finden, können die Zustimmungsgesetze der Länder zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und auch dieser selbst nicht als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG gelten, da sich solche allgemeinen Gesetze ausschließlich auf die Beschränkung der in Art. 5 Abs. 1 GG benannten Meinungsfreiheit in persönlicher Meinungsäußerung und der durch Pressefreiheit und Berichterstattung durch Rundfunk und Film beziehen können (vgl. insb. BVerfGE 7, 206 ff.; Wernicke in Bonner Kommentar zu Art. 5 GG, II Erl. 2 b; sowie die Protokolle des Parlamentarischen Rates, fünfundzwanzigste Sitzung, 24. November 1948).

2. VERSTOSS DES RUNDFUNKBEITRAGSSTAATSVERTRAGES SOWIE DER ZUSTIMMUNGSGESETZE DER LÄNDER GEGEN ART. 19 ABS. 1 SATZ 2 GG

Letztendlich schränken die Zustimmungsgesetze der Länder und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG zumindest die Grundrechte auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG, das Recht auf Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 GG sowie das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG ein.

In diesem Falle zwingt das Grundgesetz mit der »Fessel des Gesetzgebers« gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG auch den Landesgesetzgeber zur Angabe der eingeschränkten Grundrechte unter Angabe des Artikels zur Vermeidung der Ungültigkeit derartiger Gesetze. Diese Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze wurde weder im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch in den Zustimmungsgesetzen der Ländern erfüllt.

3. FUNKTION DER GRUNDRECHTE

Das Grundgesetz gewährt die unverletzlichen Grundrechte. Der Staat hat die unverletzlichen Grundrechte demnach nicht aufgrund eigenen Ermessens unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren, sondern gemäß ihrem Wortlaut und Wortsinn, wie er an den Normadressaten gerichtet und dementsprechend verständlich ist, zu wahren und zu schützen. Der Staat hat Grundrechtsverletzungen demnach nicht mit staatlicher Gewalt zu begehen, zu fördern und die Feststellung, Unterlassung der Verletzung von Grundrechten und Folgenbeseitigung dem Ermessen der Richter zu übertragen, und nicht mit juristischen Schutzbehauptungen den Wortlaut und Wortsinn der unverletzlichen Grundrechte nach Bedarf in ihr Gegenteil zu verkehren.

So, wie Grundrechte niemals Grundpflichten der Grundrechtsträger sein können, ebenso können die Grundpflichten des Staates nicht in dessen Grundrechte umgedeutet werden. Die Grundpflicht des Staates zu Gewährleistung der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Fernsehen begründet kein Recht des Staates auf von ihm gegründete und mit dem Prädikat Anstalt des öffentlichen Rechts versehene Privatinstitutionen, denen nicht nur die exklusive Ausübung eines Grundrechts verliehen wird, sondern die sogar über die Ausübung dieses Grundrechts durch und für andere entscheiden dürfen sollen und dafür als Quasibehörde Hoheitsrechte mit staatlichem Zwang ausüben und gleichzeitig einen Rundfunkbeitrag erheben dürfen, welcher ihnen als privatrechtliches Unternehmen zugute kommt. Hierzu tritt die Tatsache, dass die Institution, welche den Rundfunkbeitrag erhebt und von ihm unmittelbar profitiert, auch noch in eigener Sache über dagegen gerichtete Rechtsmittel entscheiden können soll.

Das ist eines Staates im Sinne des Grundgesetzes in seiner Fassung vom 23. Mail 1949 nicht würdig:

»Im Hinblick auf die strikte Bindung an die Grundrechte müssen die hierzu ermächtigten Staatsorgane nicht nur feststellen, ob der Antrag den einfachrechtlichen Vorschriften entspricht, sondern darüber hinaus sorgfältig prüfen, ob auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Grundrechtseingriff vorliegen. Die Prüfung hat von Amts wegen zu erfolgen, da jeder Eingriff durch die öffentliche Gewalt in ein Grundrecht der verfassungsrechtlichen Legitimation bedarf. Dem Staat obliegt, die Rechtmäßigkeit seines Handelns darzutun; dagegen gehört es nicht zu den Pflichten des Grundrechtsträgers, die Rechtswidrigkeit staatlicher Maßnahmen zu belegen. Die dem öffentlichen Organ erteilte Ermächtigung zur Ausübung staatlichen Zwanges umfaßt nicht die Befugnis, sich über die Grundrechte hinwegzusetzen.« BVerfGE 49, 220 [236] – Zwangsversteigerung III

Grundrechte als Menschenrechte sind voraussetzungslos. Sie können und dürfen nicht verdient oder erkauft werden. Es gibt keine Bedingungen, die erfüllt sein müssen, und keinen Preis, der vom Grundrechtsträger gezahlt werden müsste, damit er als Grundrechtsträger anerkannt und seine darüber hinaus ausdrücklich unverletzlichen Grundrechte durch den Staat vorbehaltlos geschützt werden.

4. DAS GRUNDGESETZLICHE VERBOT DER ERHEBUNG EINER BEITRAGSPFLICHT FÜR DIE GEWÄHRLEISTUNG VON GRUNDRECHTEN

Gemäß Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen wird gemäß Art. 1 Abs. 2 GG garantiert durch die unveräußerlichen Menschenrechte. Die Menschenrechte werden im einzelnen konkretisiert durch ihre verbindliche Ausformulierung im Grundgesetz. Ihre Unveräußerlichkeit verbietet im Ergebnis jede Form der Forderung einer Bezahlung für die Gewährleistung der Grundrechte, denn diese Gewährleistung ist keine dem Ermessen oder Belieben einer staatlichen Institution unterworfene, sondern eine durch das Grundgesetz gebotene unmittelbare Grundpflicht des Staates, seiner Institutionen und damit eines jeden einzelnen Amtsträgers in Ausübung staatlicher Hoheitsbefugnisse.

Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Hierzu tritt die Bindung aller öffentlichen Gewalt an die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes. Nach diesen gemäß Art. 79 Abs. 3 GG jeder negativen Änderung unzugänglichen Grundsätzen hat der Staat a) die Grundrechte zu gewährleisten und ist ihnen b) unabänderlich unterworfen.

Die Erhebung von Zwangsbeiträgen als Sonderentgelt außerhalb der Ermächtigung zur Erhebung von Steuern gemäß Art. 105 GG für die partielle oder umfängliche Sicherstellung dieser grundgesetzlichen Gewährleistungspflicht verstößt gegen das Grundgesetz, weil auf diese Weise die zuständigen staatlichen Institutionen ihre bereits von Grundgesetz wegen bestehende Grundpflicht zur Gewährleistung der Grundrechte aus der verfassungsmäßigen Ordnung auskoppeln und einer Beitragspflicht unterwerfen. Eine solche Selbstermächtigung staatlicher Institutionen zur Außerkraftsetzung der Grundsätze der Art. 1 GG und Art. 20 GG kennt das Grundgesetz nicht.

Damit erfüllt die Erhebung von Sonderentgelten für die Gewährleistung von Grundrechten den Tatbestand der Änderung des Grundgesetzes ohne Erfüllung der gemäß Art. 79 GG für Änderungen des Grundgesetzes erforderlichen formellen Voraussetzungen und sind bereits von daher verboten.

Im Ergebnis verstößt die Erhebung von Gebühren für die Gewährleistung von Grundrechten so derart gegen die tragenden Grundsätze des Grundgesetzes, dass sie nichtig sind, im juristischen Sinne also mangels grundgesetzlicher Ermächtigung ohne konkrete Rechtsfolgen für die Grundrechtsträger sein müssen, wenn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich die alles beherrschende oberste Verfassungsverbindlichkeit aufweisen soll, über die es von seinem Wortlaut her verfügt.

Wird dem entgegen der Grundrechtsträger zur Entrichtung einer Gebühr für die Gewährleistung von Grundrechten gegen das Grundgesetz gezwungen, so handelt es sich im strengen Sinne nicht mehr um Grundrechte, sondern um veräußerliche Gnadenakte, ähnlich dem Ablass, über deren Gewährung nicht mehr das Grundgesetz entscheidet, sondern der Amtsträger im Einzelfall. Damit ist der Amtsträger – ohne Gesetz – dem absolutistischen Monarchen gleich gestellt. Die Folge ist die praktische Bedeutungslosigkeit des Grundgesetzes. In diesem Falle verfügt der einzelne Grundrechtsträger im Geltungsbereich des Grundgesetzes über das Recht zur Abwehr unter Verletzung aller dem Grundgesetz unterworfenen Einzelnormen, welche von staatlichen Institutionen zur faktischen Außerkraftsetzung des Grundgesetzes missbraucht werden.

Ich möchte Sie dazu auffordern, diese Argumente bei der Ministerpräsidentenkonferenz vorzutragen und aktiv an einer Reform des Rundfunkbeitrags mitzuwirken und freue mich sehr auf Ihre Antwort, deren Veröffentlichung ich mir vorbehalte.

Mit freundlichen Grüßen

Person M

Und seitdem ist tote Hose angesagt.

Wie bereits erwähnt, hat Person M die Information erhalten, dass dieses Schreiben als WIDERSPRUCH im Ministerium die Runde macht, aber mehr ist nicht dazu bekannt.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: wetterauer am 28. November 2017, 19:35
Das mit der Antwort mag sein, aber der Titel lautet: MACH MIT......
Warum stellt Person M das Geschriebene nicht mal rein, wäre doch für alle Mitstreiter bestimmt interessant zu lesen, was geschrieben wurde.
Ich weiß auch dass meine Nachbarin Person A Männerbesuch von Person B hatte und das sorgt für Gespräche im Dorf, zuständig fühlt sich auch keiner!
Hier zählen Beweise sonst nix, sorry.

Der Kollege hat recht!

Als Anhang den Brief, den ich an den hessischen Ministerpräsidenten geschrieben habe. Antwort: KEINE.
Beste Grüße
g.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Besucher am 28. November 2017, 19:57
Da (mit diesem Schreiben also) legst Du - @ lieber mistersh - aber doch recht hohe Erwartungen an die Damen und Herren Minister bzw. Ministerpräsidenten bzw. -präsidösen an. Rechnest Du ernsthaft damit, dass die auch nur die Hälfte (wenn überhaupt) von dem verstehen (bzw. verstehen wollen), was Du da - m. E. sehr kompetent und beredt - dargelegt hast?

Politiker - jedenfalls die in der Parteienoligarchie etablierten -  die sich tatsächlich an so etwas wie den Grundsatz vom Gemeinwohl halten, bzw. sich selber an Recht und Gesetz und ihre Aufgabe als öffentliche begreifen - statt einzig zur Sicherung ihres aktuellen und künftigen materiellen Wohlbefindens und dem ihrer buddies' und Seilschaften in ihrer sozialen Kohorte - pflegen in diesem Land aus dem einen oder anderen Grund nicht weit zu kommen. Da spielen notfalls auch Parteigrenzen keine Rolle.


Edit "Bürger":
Der Text entstammt den Beispielen des im Einstiegsbeitrag verlinkten Aufrufs.
Bitte hier keine inhaltlichen Vertiefungen, sondern - wie schon die Vorredner konstatierten - "Mach mit..." ;)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


@Bürger: hast natürlich Recht - aber m. E. ist es durchaus die eine oder andere Überlegung wert, warum viele - mich selbst eingeschlossen - sich die Mühe der Teilnahme an besagter Aktion gespart haben.  Keine Antwort zu bekommen (oder wenn doch, dann Sprechblasen und Worthülsen) ist ja der Normalfall, und ich habe auch nichts anderes erwartet. Obiges ist aber tats. nur als Denkanstoss gemeint, nicht im Sinne von Vertiefung an dieser Stelle.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Bürger am 28. November 2017, 21:28
Hinweis - noch mal gesammelt ;)

Bis auf "Musterschreiben 3", welches einer externen Quelle entstammt, sind die zwei anderen Beispiel-Schreiben unter
https://rundfunkbeitragohneuns.wordpress.com/musterschreiben/
in großen Teilen folgenden Beispielen aus dem Forum entlehnt bzw. entsprechen diesen im Wesentlichen:

> "Musterschreiben 1"
Vollstreckungsstop – Brief an Intendanten d. Rundfunkanstalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22789.0.html

> "Musterschreiben 2"
MUSTER-Brief > Landtage/Parteien/Abgeordnete >Sozialen Frieden wieder herstellen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18194.0.html

Insofern auch Dank an die Urheber und Initiatoren hier aus dem Forum sowie auch Quer-Verweis auf die hier im Forum diesbezüglich bestehenden AKTIONen wie z.B.

AKTION > Vollstreckungsstop - Brief an Intendanten der Rundfunkanstalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23174.0.html

AKTION (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22747.0.html

AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html

Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.0.html

[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


PS: Es geht nicht immer nur darum, Antworten - und dann auch noch sinnvolle Antworten - zu erhalten.
Allein schon die offizielle Dokumentation des Missmutes entfaltet - in entsprechender Menge und Unnachgiebigkeit - ihre Wirkung.

Wer nichts sagt, kann auch nicht gehört werden.

Das Problem gehört jedenfalls tagtäglich auf den Tisch der Verantwortlichen.

Um sich nicht doppelte Arbeit zu machen, könnte es sich empfehlen, den persönlichen Widerstand nicht nur mit ARD-ZDF-GEZ und den Gerichten auszutragen, sondern diesen faktisch parallel immer gleich zur Kenntnis an die Verantwortlichen zu geben.

Wenn die zehntausenden Klagen, die hunderttausenden Widersprüche und die Millionen Vollstreckungsvorgänge gleichzeitig auf dem Tisch der Verantwortlichen lägen - dann ergäbe dies ein ganz anderes Bild, als wenn dies nur verdeckt im kleinen Zimmerchen und hinter den Toren der Gerichte stattfindet.

Insofern noch einmal an alle: "Mach mit..." ;)
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: FKupp am 28. November 2017, 23:18
Ich habe bereits mit diesem Beitrag unter
100-Prozent-Behinderte soll weiter Rundfunkbeitrag zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25236.msg159642.html#msg159642
u.a. darauf hingewiesen, was "Bürger" hier tippt:

Wer nichts sagt, kann auch nicht gehört werden.
Das Problem gehört jedenfalls tagtäglich auf den Tisch der Verantwortlichen.


deshalb:  "Mach mit..."
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: cecil am 03. Dezember 2017, 01:26
Vielleicht ist es möglich, dass die Briefe bzw. emails auch an die KEF versandt werden?

Diese erarbeitet zusammen mit der Rundfunkkommission (=Ministerpräsident/innen der Länder) ein zukünftiges "Konzept für die Rundfunkgebühren", welches im kommenden Jahr vorgelegt werden wird. Dort werden Weichen neu gestellt.

siehe:

Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.0.html


Was immer die dort vorhaben, ich fände es gut, wenn seitens des Forums kritische Vorstellungen an diejenigen Personen herangetragen würden, welche an dem "neuen Konzept" arbeiten. Womöglich ist man bereit, zukünftige Anregungen aus Karlsruhe (BVerfG) bereits zu berücksichtigen?

Jedenfalls kann die Aktion aus diesem Thread "MACH MIT..." weit über den 18.10. hinaus fortgeführt werden, oder?

Verschaffen wir uns Gehör ! Teilen wir mit, was uns wichtig ist.

Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: Micha am 05. Dezember 2017, 22:08
Wenn du denkst es geht nix mehr, kommt von den GRÜNEN noch was daher  :)
ich habe schon viel gehört und gelesen was unser Thema angeht, aber solch ein Mist .....

Das schlägt doch dem Fass den Boden aus! Immerhin eine Antwort, wenn auch nach "Erinnerung". Andere Teilnehmer dieser Aktion haben von besagter Quelle keine Antwort erhalten..... wohl auch besser so!
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: boykott2015 am 20. Dezember 2017, 15:31
20.12.2017 Staatskanzlei Mecklenburg Vorpommern
Zitat
Frage 1:
Warum wurde die Finanzierung der Rundfunkanstalten so gemacht, dass der Rundfunk der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird, zahlen dafür soll aber nicht die Allgemeinheit, sondern der Mensch, der in der Wohnung wohnt?


Der Rundfunkbeitrag kann nicht voraussetzungslos erhoben werden, weil er keine mit dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks unvereinbare Steuer ist. Er ist deshalb, so sieht es das Regelungskonzept im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor, Gegenleistung für die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme zu empfangen. Daher wird unter anderem auch nur zur Zahlung des Rundfunkbeitrages herangezogen, wer Inhaber einer Wohnung ist. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Wohnung der typische Ort für Empfang und Nutzung von Rundfunk ist. Da nahezu jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland in einer Wohnung lebt, sei es alleine oder mit mehreren gemeinschaftlich, ist auch nahezu jeder (Volljährige) grundsätzlich beitragspflichtig, auch wenn für jede Wohnung nur ein Beitrag erhoben wird.

Frage 2:
Warum wird der Rundfunk kostenlos im Ausland zur Verfügung gestellt, dort wird doch kein Rundfunkbeitrag bezahlt? Verstößt das nicht gegen EU-Recht? Menschen in Deutschland zahlen und Menschen in der EU und der Welt kriegen kostenlos das Angebot? Warum existiert in Deutschland die Pflicht, das Fernsehangebot fürs Ausland durch deutsche Rundfunkbeiträge zu finanzieren?


Entgegen Ihrer Auffassung werden die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter nicht (auch) für das Ausland gemacht. Die öffentlich-rechtlichen in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten veranstalten ihre Programme beispielsweise ausschließlich für ein oder mehrere Bundesländer. Zu den bundesweit ausgestrahlten öffentlich-rechtlichen Programmen gehören „Das Erste“ (Gemeinschaftsprogramm der ARD), das Programm des ZDF sowie die Programme des Deutschlandradios. Das einzige, ausschließlich für das Ausland konzipierte öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot ist das der Deutschen Welle. Die Deutsche Welle wird - im Gegensatz zum Inlandsrundfunk - jedoch nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, sondern von der Bundesregierung und auch von dort beaufsichtigt.

Die Rundfunkbeitragspflicht betrifft ausschließlich Personen, die in Deutschland eine Wohnung oder eine Betriebsstätte haben, ohne dass es auf die Staatsangehörigkeit ankäme. Dass Rundfunkbeiträge nicht im Ausland erhoben werden, liegt daran, dass die Reichweite deutscher Gesetze, also auch die des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, an der deutschen Staatsgrenze endet. Darüber hinaus gibt es keine rechtlich zulässigen Möglichkeiten, außerhalb Deutschlands lebende Nutzer des deutschen Rundfunkangebots zu erfassen. Davon abgesehen wäre es ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich, diesen Nutzern gegenüber Beitragsbescheide zu erlassen und Beiträge bei Nichtzahlung beizutreiben. Den Landesgesetzgebern und den Rundfunkanstalten ist es also aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich, Nutzer des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks im
Ausland zu Beiträgen heranzuziehen.

Das deutsche Rundfunkbeitragssystem steht nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung im Einklang mit dem Europäischen Recht.

Frage 3:
Warum hat der Rundfunk zusätzlich zu gesetzlichen Rentenansprüchen, auch noch private, die wiederum der Beitragsschuldner über Rundfunkbeiträge komplett finanzieren muss?


Betriebliche Modelle der Altersversorgung, zusätzlich zu der gesetzlichen Altersrente, basieren auf einem Tarifvertrag, den die Tarifvertragsparteien (also Gewerkschaften und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) ausgehandelt haben. Dieses Recht ist Ausfluss der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz). Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge gibt es beispielsweise auch für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bedeutet insoweit keine Sonderstellung der im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Beschäftigten.

Frage 4:
Warum wird auf jedem Dokument (Festsetzungsbescheid und anderen) eine EU-Bild-Marke „ARD 1 ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE“ angebracht? Sind Rundfunkbeiträge eine private Forderung und nicht eine landesrechtliche Abgabe?


Gemäß § 10 Absatz 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nehmen die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten die ihnen in Bezug auf den Rundfunkbeitrag zugewiesenen Aufgaben durch den von Ihnen erwähnten Beitragsservice, eine nichtrechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten, wahr.

Zu den Aufgaben des Beitragsservices gehört es z.B., die eingezogenen Gelder an die Anstalten der ARD, an das ZDF und an das Deutschlandradio weiterzuleiten und im Namen der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Festsetzungsbescheide über rückständige Rundfunkbeiträge zu erstellen. Das Aufbringen des Logos der zuständigen Landesrundfunkanstalt bzw. der Bildmarke des Beitragsservices in den Kopfbögen der Festsetzungsbescheide dient damit dem Betroffenen eines Festsetzungsbescheides der Erkennbarkeit der diesen erlassenden bzw. bearbeitenden Stelle (§ 37 Absatz 3 Satz 1 VwVfG MV).

Rundfunkbeiträge sind - so sieht es unter anderem auch das Bundesverwaltungsgericht - rundfunkbezogene nichtsteuerliche Abgaben, also keine zivilrechtlichen Forderungen. Denn Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der aufgrund der Zustimmung der Landesparlamente durch sogenannte Zustimmungsgesetze Gesetzeskraft hat. Danach ist Gläubiger der Beitragsforderung die Landesrundfunkanstalt, in deren Bereich sich die Wohnung des Beitragsschuldners befindet.

Frage 5:
Im RBStV wurde zum ersten Mal das neue Dokument „Festsetzungsbescheid“ erwähnt. Wie sieht er aus bzw. wie soll er richtig aussehen? Welche Landesstelle hat angeordnet, dass Festsetzungsbescheide als Werbeträger für oben genannte Marke benutzt werden?


Für die optische und grafische Ausgestaltung der Festsetzungsbescheide existieren keine Vorgaben der Länder. Im Übrigen haben sich die Landesrundfunkanstalten bzw. der in ihrem Namen handelnde Beitragsservice beim Erlass von Festsetzungsbescheiden, also Verwaltungsakten, an die formellen und materiellen Regelungen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder zu halten.

Warum werden Festsetzungsbescheide und andere Dokumente im Rahmen der privaten kommerziellen Tätigkeiten der Landesrundfunkanstalten erstellt?

Bei der Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen werden die Landesrundfunkanstalten (Anstalten des öffentlichen Rechts) ausschließlich hoheitlich tätig, das heißt, sie treffen eine nach außen gerichtete Einzelfall-Entscheidung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift, nämlich dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Es handelt sich hier also schon begriffsnotwendig nicht, wie Sie meinen, um eine privatrechtliche kommerzielle Tätigkeit. Solche Tätigkeiten wären nach § 16a Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkstaatsvertrages beispielsweise Werbung und Sponsoring, Verwertungstätigkeiten, Merchandising oder die Durchführung von Produktionen für Dritte, die die Anstalten jedoch nur in dem engen Rahmen durchführen dürfen, den der Rundfunkstaatsvertrag vorgibt.

Falls Festsetzungsbescheide und andere Dokumente im Rahmen des Hoheitsbetriebs erstellt werden, welche Konsequenz bringt die Marke auf dem Festsetzungsbescheid für den Beitragsschuldner?

Die Verwendung von Bildmarken in Festsetzungsbescheiden der Landesrundfunkanstalten und deren Verwaltungsgemeinschaft haben für die Beitragsschuldner keine rechtlichen oder tatsächlichen Konsequenzen. Im Übrigen nehme ich auf die vorangegangenen Ausführungen Bezug.

Und warum muss der Beitragsschuldner auch private kommerzielle Tätigkeiten der Landesrundfunkanstalten als EU-Anbieter zahlreicher Waren und Dienstleistungen finanzieren? Muss der Beitragsschuldner Angst haben, falls er den Festsetzungsbescheid akzeptiert, dass er auch diese oben angebrachte Marke akzeptiert und dadurch möglicherweise später Waren und Dienstleistungen, die hinter der Marke sind, kaufen muss?

Über den Rundfunkbeitrag werden keine kommerziellen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten finanziert. Um dies sicherzustellen, müssen die Anstalten ihre kommerziellen Tätigkeiten in rechtlich selbständige Tochtergesellschaften auslagern. Dies ist in § 16a Satz 4 des Rundfunkstaatsvertrages gesetzlich vorgeschrieben. Durch die klare strukturelle Trennung wird eine Quersubventionierung der kommerziellen Tätigkeiten durch Rundfunkbeiträge ausgeschlossen. Erträge aus kommerziellen Tätigkeiten (beispielsweise aus der Werbung) dienen der Finanzierung des Programmauftrages der Anstalten. Sie fließen zurück an die Rundfunkanstalten und helfen auf diese Weise den Bedarf an Beitragsgeldern abzumildern und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu entlasten.

Mit einem Festsetzungsbescheid werden privatrechtliche Verträge oder Rechtsbeziehungen weder angebahnt noch begründen sie irgendwie geartete Kaufverpflichtungen.


Edit "Bürger":
Anhang anonymisiert. Bitte die Hinweise u.a. oben rechts im Forum zur Anonymisierung beachten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: cecil am 03. Januar 2018, 23:12
Nochmal die Bitte, diese Aktion über den 18.10.2017 hinaus fortzusetzen und die oben genannten Musterschreiben/-mails weiterhin an die Ministerpräsidenten der Länder zu senden - und auch an die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) bzw. an die einzelnen Mitglieder der KEF

MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! ...
---> https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24843.msg157307.html#msg157307
---> https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24843.msg160873.html#msg160873

Denn die KEF ...

... erarbeitet zusammen mit der Rundfunkkommission (=Ministerpräsident/innen der Länder) ein zukünftiges "Konzept für die Rundfunkgebühren", welches im kommenden Jahr vorgelegt werden wird. Dort werden Weichen neu gestellt.
...
Verschaffen wir uns Gehör ! Teilen wir mit, was uns wichtig ist.

vgl. Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24843.msg160873.html#msg160873
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: art18GG am 06. Februar 2018, 15:21
Ich finde es auch wichtig, dass man die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten seines Bundeslandes immer wieder anschreiben sollte, um sie über das Unrecht des RBStV aufzuklären. Es gab in vielen Bundesländern sogar Anträge den RBStV zu kündigen, wie das Protokoll zur Plenarsitzung am 14.09.2017 des Landtags in NRW beispielsweise belegt:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP17-7.pdf

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPB17-7.html

Auch wenn ich kein Anhänger der antragsstellenden Partei bin, werde ich diesen Antrag zum Anlass nehmen, um die Landtagsabgeordnete meines Wahlkreises in einem persönlichen Schreiben zu ihrem Abstimmungsverhalten zur Rede zu stellen.

Ein Bekannter von mir hatte bereits den Ministerpräsidenten des Landes NRW angeschrieben, wie ich in einem anderen Thread bereits festgestellt habe:

Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0

Auf das dort veröffentliche Schreiben gab es mittlerweile auch eine Antwort aus dem Staatsministerium. Dieses Schreiben wird natürlich beantwortet.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: mistersh am 14. März 2018, 13:42
Person M hat sich heute mal wieder die Mühe gemacht, den Nachfolger der Ministerpräsidentin des Saarlandes zu kontaktieren.

Da Person M bis dato noch keine Antwort auf seine Mail vom 17.10.2017 erhalten hat, weder von der MP noch von der Staatskanzlei, an die es zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde, war es an der Zeit, den werten Herrn MP Hans anzuschreiben.

Zitat
Sehr geehrter Herr Hans,
 
ich möchte Ihnen die unten stehende Mail weiterleiten, mit der Bitte um Stellungnahme.
Leider hat sich im letzten Jahr weder Ihre Vorgängerin Frau Kramp-Karrenbauer, noch deren Vertretung Frau Rehlinger dazu veranlasst gefühlt, meine Mail zu beantworten. Auch die Staatskanzlei hat nach erhalt im Oktober 2017 keiner Antwort auf meine Fragen gegeben.
 
Daher trete ich nun an Sie heran, als neuer Ministerpräsident des Saarlandes, und möchte Sie bitten, meine Mail vom 17. Oktober zu beantworten und die rechtlichen Dinge zu klären.
 
Das Thema ist heute noch so brisant wie vor der Ministerpräsidentenkonferenz.
Es geht mir um keine Generelle Abschaffung des öffentlich rechtlichen Rundfunk, jedoch um eine Änderung der Finanzierung.
 
Es kann nicht sein, dass Personen, die das Angebot nicht wahrnehmen möchten oder können (auf Grund fehlender Geräte) für die Finanzierung dieses monströsen Apparates (Jährliche Einnahmen 8.000.000.000 €, in Worten acht Milliarden, tendenz steigend) herangezogen werden.
 
Derzeit liegen beim Bundesverfassungsgericht schon 160+ Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor. Tendez steigend.
Hierzu hatte das BVerfG auch einen Fragenkatalog an alle Bundesländer heraus geschickt mit der Aufforderung zur Beantwortung diverser Fragen. Dieser könnte Ihnen unter Umständen auch bekannt sein.
 
Der Europäische Gerichtshof ist zwischenzeitlich dank eines mutigen Richters aus Tübingen, zwischenzeitlich auch angerufen worden.
 
Die Einheitsurteile unserer Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist erschreckend. Viele Urteile die fast Wortgleich lauten, trotz zum Teil sehr unterschiedlicher Klagegründe. Dies zerstört das Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit in Deutschland.
 
Daher noch einmal meine Aufforderung zur Beantwortung meiner Fragen.

Auch hier noch einmal der Hinweis, dass ich mir vorbehalte, Ihre Antworten entsprechend zu veröffentlichen.
 
Wenn Sie darüber näher Informiert werden möchten auf welcher Plattform und nähere Details dazu haben möchten können Sie diese gerne von mir erhalten.
 
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Person M

Die Mail, die hier weitergeleitet wurde, war die Ursprungsmail mit der Antwort aus dem Büro der Ministerin.
Titel: Re: MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"! (bis zum 18.10.2017)
Beitrag von: cecil am 19. April 2019, 01:41
Auch wenn es schon lange her ist: Danke @Mistersh !  Aber nun mal aktuell und - nochmal zur Erinnerung :

MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"!... ***
...
Wie es geht? Ganz einfach!  Schreibe Deinem Ministerpräsidenten .... eine Email und sage ihm, warum DU keinen Rundfunkbeitrag bezahlen möchtest!
---
Hintergrund: Vom 18. bis 20. Oktober 2017 ... [fand] die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ... statt ... und befasst[e] sich u.a. mit Medienpolitik, insbesondere der Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ...

Vgl. ---> Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg156254.html#msg156254

*** Aktualisierter Stand:

... die Entscheidung der Rundfunkkommission [=Ministerpräsident/innen] über Auftrags- und Finanzierungsmodell von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurde mittlerweile vertagt...
...
Die neuen Termine ... 9./10. Mai und 6. Juni 2019 geben uns einen zeitlichen Spielraum, uns nochmal selbst an die Rundfunkkommission [=Ministerpräsident/innen] zu wenden .... Schreibt ... unterbreitet eure Vorschläge ! Ihr könnt dafür das oben vorgeschlagene Material (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg156254.html#msg156254) verwenden oder aber mit eigenen Worten eure Bitten vortragen.

NEU - ein aktuelles Schreiben findet sich unter :

OFFENER BRIEF an Politiker - keine Gleichbehandlung der Nichtinteressenten

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30771.msg192103.html#msg192103
->Direktlink zum offenen Brief (PDF, ~230 kb)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=30771.0;attach=23329
-> Kontakte siehe u.a. unter
Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html


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Edit "ChrisLPZ": Verlinkung abgepasst