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Neueste Beiträge

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Man muß das nur aus der richtigen Perspektive betrachten.
Die Menschen sollen prozessieren dürfen, aber nicht können. Dann wird einiges gleich viel verständlicher.
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In aktuellen Musterverfahren, die uns vielleicht demnächst im Forum vielleicht etwas mehr beschäftigen werden, ist die Argumentation der Dissertation ein Kernbestandteil.

Es geht insbesondere um die unzulässige Verwendung von "Typisierung", eine der Muss-Bedingungen im Urteil, die aber vom Bundesverfassungsgericht rechtsfehlerhaft verwendet wurde. Die Rechtswissenschaft weiß es anders und deshalb ist das Urteil als Fehlurteil aufzuheben.

Da Landesrecht, ist jedes Landesverfassungsgericht prioritär aufhebungsberechtigt bezüglich der Rechtsnorm, ebenso noch prioritärer jedes Landesparlament. Das könnte im Verlauf des Wahljahres 2024 lustige Effekte erzeugen.
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Die Vorgehensweise von Häring und Gebauer beruhte auf der Annahme,
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es würde auch in Sachen ARD, ZDF usw. der Rechtsstaat gelten.
Diese Illusion haben wir nun fast alle oder alle verloren.
Wir müssen beiden danken, den Beweis einmal mehr geführt zu haben.

Folgewirkung ist: Normales Prozessieren im Glauben an Gereichtigketi ist nahezu aussichtslos. Was nötig ist, wenn statt Jurastreit ein rafinierter verzahnter Ellbogenstreit nötig ist, wird in der Politik gelegentlich als "strategische Prozessführung" bezeichnet.


Das Bundesverfassungsrecht ist ulkigerweise
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fast das einzige deutsche Gericht, das das verfassungs-garantierte Recht auf rechtliches Gehör brechen darf durch den Entscheid der Nichtannahme.
Ähnliches ist allerdings (wohl nur) beim Staatsgerichtshof (Landesverfassungsgericht) Hessen zulässig. Dafür liegt ein entsprechender rechtsstaatlich hoch bedenklicher Vorgang vor (2021).

Die anderen Landesverfassungsgerichte müssen sich aus der Pflicht bei umefangreichen Beschwerden fragen lassen, ob das Totschlagurteil "fehlende Substantiierung" so richtig echt war?
Oder vielleicht fehlt es vielelcht umgekehrt genau diesem Urteil an fehlener Substantiierung?
Ergebnis dann wir beim Bundesverfassungsgericht.


Ansonsten gibt es das Instrument der Nichtannahme noch
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beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Deshalb kann man sich den Streitweg dorthin fast immer sparen, es sei denn, man hat strategisches Interesse, abgewiesen zu werden.


Edit "Bürger" @alle: Die vom eigentlichen Kern-Thema abschweifende bzw. darüber hinausgehende und zudem im Forum vmtl. bereits andernorts gestellte/ behandelte Frage bzgl. Bargeld-Sendung per Post wurde entfernt. Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
und die betreffende - nun nicht zur Entscheidung angenommene - Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand hat.

Zu dieser - beim EGMR durchaus "gerunzelte Brauen" verursachenden - Praxis des "leeren Blatts" durch - nicht überprüfbare - unbegründete Nicht-Annahme siehe u.a. auch unter
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30235.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30969.0
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Zur Zulässigkeit und ggf. - zumindest in Teilen - Erfordernis der Steuerfinanzierung siehe u.a. die
Dissertation von Dr. Michelle Michel unter
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0
Michelle Michel, Dissertation Universität Kassel, 2022
Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?
Eine Einordnung der Rundfunkabgabe in die Gesamtheit der öffentlichen Abgaben der Finanzverfassung im Zusammenhang
mit einer kritischen Würdigung des Rundfunkbeitragsurteils des Bundesverfassungsgerichts v. 18. Juli 2018


Das Werk steht bei der Universität Kassel frei zum Download zur Verfügung (PDF, 472 Seiten, ~2,3MB)
https://kobra.uni-kassel.de/bitstream/handle/123456789/14112/kup_9783737610483.pdf

[...]

Zu weiteren, die o.g. Forderungen stützenden und fundierten Fach-Publikationen und Gutachten siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5817.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
und dortige Folgekommentare mit weiteren Querverweisen.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Für eine Reform des ÖRR: Eine Agenda für Transparenz und Effizienz

Liebe Mitstreiter und Kritiker des Finanzierungszwangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist eine Weile her, seit meinem letzten Artikel auf dieser Plattform. Ich möchte in einem demnächst zu erscheinenden Artikel einige Möglichkeiten aufzeigen, wie man gegen den Finanzierungszwang vorgehen kann.

Zunächst möchte ich im folgenden Text das Thema der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erörtern. Als engagierter Bürger und Betreiber der Websites GEZ-Boykott und Online-Boykott setze ich mich gegen den Finanzierungszwang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ein. In einer Zeit, in der das Internet den Zugang zu Informationen revolutioniert hat, halte ich die Notwendigkeit einer Zwangsfinanzierung eines so umfangreichen Apparats für obsolet.

Argumente der Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heben dessen wichtige Rolle in der Gesellschaft hervor. Sie argumentieren, dass private Rundfunkanbieter die Meinungsvielfalt nicht gewährleisten können, da sie auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in einem für uns alle sehr bemerkenswerten und fragwürdigen Urteil im Jahre 2018 bestätigt.

Was sagen Kritiker dazu?
Die Annahme, dass private Rundfunkanbieter nicht die erforderliche Vielfalt gewährleisten können, ist in der heutigen Zeit nicht mehr zutreffend. Das Internet hat die Barrieren für den Zugang zu Informationen drastisch reduziert. Plattformen wie YouTube, Podcasts und Social Media ermöglichen es einer breiten Palette von Stimmen, gehört zu werden, ohne auf traditionelle Rundfunkkanäle angewiesen zu sein. Die Vielfalt der Meinungen und Perspektiven im digitalen Raum übertrifft oft sogar diejenige im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darüber hinaus hat sich die Qualität der Inhalte auf vielen privaten Plattformen verbessert, da sie sich im Wettbewerb um Zuschauer und Zuhörer befinden.

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mag die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt haben, doch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die aktuelle Finanzierungsstruktur die einzig gerechte oder effektive ist. Die technologischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Veränderungen seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor sechs Jahren haben neue Fragen aufgeworfen, die eine Überprüfung und Anpassung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch erforderlicher machen.

Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass aufgrund der Rundfunkfreiheit eine staatliche Handlungspflicht besteht, die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten.

Bedenken über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Es gibt Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags. Wir argumentieren u. a., dass der Beitrag eine finanzverfassungswidrige Zwecksteuer darstellt, für deren Einrichtung bzw. Einzug die Bundesländer bzw. Rundfunkanstalten keine Kompetenzen haben. Der Rundfunkbeitrag führt zu ungerechtfertigt stärkeren Belastungen von Unternehmen und Kommunen.

Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Anpassung an die digitale Realität
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich an die veränderten Mediennutzungsgewohnheiten anpassen und seine Angebote online und mobil verfügbar machen. Dies erfordert eine aktive Gestaltung der digitalen Transformation und die Entwicklung neuer Formate und Inhalte, die den Bedürfnissen und Interessen der Nutzer im Internet entsprechen. Zudem sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auf seine Kernkompetenzen im Bereich des qualitativ hochwertigen Journalismus und der Bildung konzentrieren. Dazu gehört die Produktion von unabhängigem und investigativem Journalismus sowie die Förderung von Bildung und Kultur.

Reformagenda für einen transparenten und effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Diese Reformagenda repräsentiert die zentralen Forderungen der Kritiker des bestehenden Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte dieser Agenda detailliert erläutert und begründet.

Neudefinition der Grundversorgung
Eine grundlegende Neuausrichtung des Begriffs der Grundversorgung ist unumgänglich. Diese sollte sich auf die Bereitstellung von essenziellen Informationen und Bildungsinhalten konzentrieren, die für die demokratische Teilhabe und die öffentliche Aufklärung unerlässlich sind.

Reduzierung der Angebote auf ein Minimum
Eine drastische Reduzierung der Angebote auf ein Minimum ist erforderlich, einschließlich der Kanäle (Sender). Dadurch kann eine Fokussierung auf qualitativ hochwertige Inhalte gewährleistet werden, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen.

Finanzierung aus Steuermitteln
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte ausschließlich aus Steuermitteln erfolgen. Dies gewährleistet, dass breitere Schultern mehr zum Erhalt des Systems beitragen als schwächere, und entkoppelt den Rundfunk von kommerziellen Interessen.

Politische Neutralität
Politische Gremien sollten sich aus der Finanzierung und Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heraushalten. Eine unabhängige Struktur ist entscheidend, um die Unparteilichkeit und Objektivität des Rundfunks zu gewährleisten.

Finanzierung über Werbung, Abo oder beides
Angebote, die über die Grundversorgung hinausgehen, sollten durch Werbung, Abonnements oder eine Kombination aus beiden finanziert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diejenigen, die spezifische Zusatzleistungen nutzen möchten, dafür auch entsprechend bezahlen.

Keine weiteren unnötigen Angebote
Angebote wie Feste, Partys, Orchester und ähnliches sollten eingestellt werden, da sie nicht zur Grundversorgung gehören und Ressourcen verschwenden.

Reduzierung der Managementstruktur
Die Managementstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Dies umfasst auch eine drastische Senkung der Löhne und Gehälter in der Führungsebene, um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

Bürgerrat zur Bestimmung der Zukunft
Ein rotierender Bürgerrat sollte die Geschicke und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks maßgeblich mitbestimmen. Dies stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden und eine direkte demokratische Mitbestimmung gewährleistet ist.



Auf Online-Boykott lesen:
https://online-boykott.de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/buergerwehr/199-fuer-eine-reform-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-eine-agenda-fuer-transparenz-und-effizienz
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Für eine Reform des ÖRR: Eine Agenda für Transparenz und Effizienz
Diskussion: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37858.0.html

Liebe Mitstreiter und Kritiker des Finanzierungszwangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist eine Weile her, seit meinem letzten Artikel auf dieser Plattform. Ich möchte in einem demnächst zu erscheinenden Artikel einige Möglichkeiten aufzeigen, wie man gegen den Finanzierungszwang vorgehen kann.

Zunächst möchte ich im folgenden Text das Thema der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erörtern. Als engagierter Bürger und Betreiber der Websites GEZ-Boykott und Online-Boykott setze ich mich gegen den Finanzierungszwang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ein. In einer Zeit, in der das Internet den Zugang zu Informationen revolutioniert hat, halte ich die Notwendigkeit einer Zwangsfinanzierung eines so umfangreichen Apparats für obsolet.

Argumente der Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heben dessen wichtige Rolle in der Gesellschaft hervor. Sie argumentieren, dass private Rundfunkanbieter die Meinungsvielfalt nicht gewährleisten können, da sie auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in einem für uns alle sehr bemerkenswerten und fragwürdigen Urteil im Jahre 2018 bestätigt.

Was sagen Kritiker dazu?
Die Annahme, dass private Rundfunkanbieter nicht die erforderliche Vielfalt gewährleisten können, ist in der heutigen Zeit nicht mehr zutreffend. Das Internet hat die Barrieren für den Zugang zu Informationen drastisch reduziert. Plattformen wie YouTube, Podcasts und Social Media ermöglichen es einer breiten Palette von Stimmen, gehört zu werden, ohne auf traditionelle Rundfunkkanäle angewiesen zu sein. Die Vielfalt der Meinungen und Perspektiven im digitalen Raum übertrifft oft sogar diejenige im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darüber hinaus hat sich die Qualität der Inhalte auf vielen privaten Plattformen verbessert, da sie sich im Wettbewerb um Zuschauer und Zuhörer befinden.

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mag die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt haben, doch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die aktuelle Finanzierungsstruktur die einzig gerechte oder effektive ist. Die technologischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Veränderungen seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor sechs Jahren haben neue Fragen aufgeworfen, die eine Überprüfung und Anpassung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch erforderlicher machen.

Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass aufgrund der Rundfunkfreiheit eine staatliche Handlungspflicht besteht, die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten.

Bedenken über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Es gibt Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags. Wir argumentieren u. a., dass der Beitrag eine finanzverfassungswidrige Zwecksteuer darstellt, für deren Einrichtung bzw. Einzug die Bundesländer bzw. Rundfunkanstalten keine Kompetenzen haben. Der Rundfunkbeitrag führt zu ungerechtfertigt stärkeren Belastungen von Unternehmen und Kommunen.

Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Anpassung an die digitale Realität
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich an die veränderten Mediennutzungsgewohnheiten anpassen und seine Angebote online und mobil verfügbar machen. Dies erfordert eine aktive Gestaltung der digitalen Transformation und die Entwicklung neuer Formate und Inhalte, die den Bedürfnissen und Interessen der Nutzer im Internet entsprechen. Zudem sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auf seine Kernkompetenzen im Bereich des qualitativ hochwertigen Journalismus und der Bildung konzentrieren. Dazu gehört die Produktion von unabhängigem und investigativem Journalismus sowie die Förderung von Bildung und Kultur.

Reformagenda für einen transparenten und effizienten öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Diese Reformagenda repräsentiert die zentralen Forderungen der Kritiker des bestehenden Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte dieser Agenda detailliert erläutert und begründet.

Neudefinition der Grundversorgung
Eine grundlegende Neuausrichtung des Begriffs der Grundversorgung ist unumgänglich. Diese sollte sich auf die Bereitstellung von essenziellen Informationen und Bildungsinhalten konzentrieren, die für die demokratische Teilhabe und die öffentliche Aufklärung unerlässlich sind.

Reduzierung der Angebote auf ein Minimum
Eine drastische Reduzierung der Angebote auf ein Minimum ist erforderlich, einschließlich der Kanäle (Sender). Dadurch kann eine Fokussierung auf qualitativ hochwertige Inhalte gewährleistet werden, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen.

Finanzierung aus Steuermitteln
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte ausschließlich aus Steuermitteln erfolgen. Dies gewährleistet, dass breitere Schultern mehr zum Erhalt des Systems beitragen als schwächere, und entkoppelt den Rundfunk von kommerziellen Interessen.

Politische Neutralität
Politische Gremien sollten sich aus der Finanzierung und Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heraushalten. Eine unabhängige Struktur ist entscheidend, um die Unparteilichkeit und Objektivität des Rundfunks zu gewährleisten.

Finanzierung über Werbung, Abo oder beides
Angebote, die über die Grundversorgung hinausgehen, sollten durch Werbung, Abonnements oder eine Kombination aus beiden finanziert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diejenigen, die spezifische Zusatzleistungen nutzen möchten, dafür auch entsprechend bezahlen.

Keine weiteren unnötigen Angebote
Angebote wie Feste, Partys, Orchester und ähnliches sollten eingestellt werden, da sie nicht zur Grundversorgung gehören und Ressourcen verschwenden.

Reduzierung der Managementstruktur
Die Managementstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Dies umfasst auch eine drastische Senkung der Löhne und Gehälter in der Führungsebene, um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

Bürgerrat zur Bestimmung der Zukunft
Ein rotierender Bürgerrat sollte die Geschicke und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks maßgeblich mitbestimmen. Dies stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden und eine direkte demokratische Mitbestimmung gewährleistet ist.

Diskussion: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37858.0.html


Auf Online-Boykott lesen:
https://online-boykott.de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/buergerwehr/199-fuer-eine-reform-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-eine-agenda-fuer-transparenz-und-effizienz
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[...] , dass das Bundesverfassungsgericht die Annahme seine Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt hat [...]
Dann stellt sich für mich die Frage, ob der EuGH in seiner Entscheidung dem nationalen Gesetzgeber einen derartigen Spielraum belassen hat, der es ermöglicht, noch Beschwerde vor dem BVerfG zu erheben?

Möglicherweise könnte zudem zusätzlich zur EZB nur der Bundesgesetzgeber selber befugt sein, die Bargeldverwendung zu begrenzen?

Siehe hierzu auch die Aussagen des BVerfG im neuen Thema

BVerfG 2 BvR 1876/91 - Sachgesetzgebung erfasst auch das Abgaberecht (1998-05-07)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37855.0

Der Landesgesetzgeber ist in keinem Fall befugt, mit seiner Gesetzgebung in die Normen des Bundes einzugreifen.
28
Norbert Häring teilte am 22.03.2024 mit, dass das Bundesverfassungsgericht die
Annahme seiner Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt hat:

norberthaering.de, 22.03.2024
Aktuelles vom Bargeld-Prozess: Stand 22. 03. 2022
https://norberthaering.de/aktuelles-vom-bargeld-prozess-stand-11-9-2019/
Zitat
22. 03. 2024 | Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme meiner Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt. Mein Anwalt Carlos A. Gebauer hat einen zusammenfassenden Proezssbericht über unseren Gang durch die Instanzen geschrieben und auf meinem Blog veröffentlicht.

>:(

norberthaering.de, 22.03.2024
Bargeldklage: Ein Instanzenmarathon ins geldrechtliche Abseits
Mein neunjähriger Gang durch die Instanzen hat mit der Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht sein unrühmliches Ende gefunden. Ein Prozessbericht von meinem unermüdlichen Anwalt Carlos A. Gebauer.
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/gebauer-prozessbericht/


Edit "Bürger: Danke für den Hinweis. Quellenangaben/ Zitat ergänzt. Weitere Auszüge bleiben vorbehalten - bitte etwas Geduld.
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Die aktuellen Musteverfahren der Bürgerrechtler beantragen durchweg die rückwirkende Absenkung.
Bisher hat noch kein Verwaltungsgericht und keine ARD-Anstalt diesem Anspruch begründet wiedersrpochen, sondern übliche Nichtbearbeitung.
Der Nichtbearbeitung auch dieses Punktes wird in allen anhängigne Verfahren widersprochen. Bearbeitung wird heftig eingefordert.

Neu, seit letztem Donnerstag kann sich jeder kostenfrei diesen Klagen
(in rechtlichen Grenzen der Wirksamkeit) anschließen,
und den Anspruch auf Rückzahlung vormerken lassen, sofern die Musterverfahren siegen.
https://infos7.org/pde/ppe-abc-de.htm
(die Mitstreiter des Forums, soweit sie hier auf dem Verteiler für monatliche Info sind, erhalten das Nötige sowieso kurfristig per E-Mail)
30
Was gilt als "bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung der Beschwerdeführer durch den Rundfunkbeitrag" im Sinne der Aussagen des BVerfG?

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2021
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-119,

https://www.bverfg.de/e/rs20210720_1bvr275620.html

Zitat
am 20. Juli 2021 beschlossen:

2.
Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung der Beschwerdeführer durch den Rundfunkbeitrag.

Ist das wirklich ausdiskutiert?

Am Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wurde seit 2020 nichts geändert.

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
vom 11. September 1996
(GVBl.I/96, [Nr. 29], S.398, 414)

zuletzt geändert durch Artikel 7 des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Gesetz vom 25.06.2020) vom 28. April 2020
(GVBl.I/20, [Nr. 19], S.1, GVBl.I/20, [Nr. 19], S.71)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rfinstv

Zitat
§ 8
Höhe des Rundfunkbeitrags


Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird auf monatlich 17,50 Euro festgesetzt.
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