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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pjotre am 10. Dezember 2016, 20:44

Titel: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2016, 20:44
Dieses Thema (Thread) sollte relativ kurz gefasst die Rechtsgrundlagen auflisten, die man als "Waffe" einsetzen kann.
Fast alle Bürger machen 3 fundamentale Denkfehler:


(1) Irrtum: Bürger meinen, Gerichte hätten eine Pflicht, für Gerechtigkeit zu sorgen.

Dies Forum zeigt, dass ziemlich alle Bürger diese übersetzte Vorstellung haben und nicht begreifen wollen, dass sie mit ihrem Anspruch auf Gerechtigkeit etwas letztlich Unmögliches anstreben.
Die Wahrheit: Gerichte haben für "Rechtsfrieden" zu sorgen. Das ist keineswegs eine "Garantie für Gerechtigkeit". 
Gerichte finden mit vertretbar wenig Arbeit eine möglichst gut vertretbare Entscheidung. Der Staat hilft per Vollstreckung, sie durchzusetzen. Die Bürger verlieren durch diesen "formalen Rechtsfrieden" das Recht auf Eigenhilfe: Sie dürften nicht "Auge um Auge, Zahn um Zahn", Blutrache und Schlimmeres umsetzen.


(2) Irrtum: Bürger meinen, Rechtsanwälte seien gottähnliche Garanten, Gerechtigkeit zu erlangen.

Die Wahrheit: Rechtsanwälte sind gesetzlich definierte "Organe der Rechtspflege", also staatlich begleitete Mitwirkende der Aufgabe, den Rechtsfrieden herbeizuführen. Ihre Ausbildung ist in Deutschland zudem sehr staatsnah. Des weiteren, nur ein auf das jeweilige Gebiet spezialisierter Anwalt ist ein guter Anwalt. Und: Anwälte sind gewöhnlich nicht pluri-disziplinär.
Die Honorare genügen so gut wie nie, Fälle bis ins letzte Detail für Erhalt von Gerechtigkeit auszustreiten.
Nach all diesem reduziert sich die Aufgabe der Anwälte darauf,  die komplexe Realität durch fast immer viel zu kurze Schriftsätze für Richter überschaubar zu verkürzen, damit in etwa irgend etwas ähnliches wie Gerechtigkeit nicht völlig auszuschließen ist.


(3) Irrtum: Bürger meinen, ihre Meinung über Gerechtigkeit sei relevant.

Relevant ist, gezielt mit juristischen Hebelwirkungen Effekte auszulösen. Da der Bürger dies natürlich nicht kann, fühlen die Bürger sich bei der Rundfunkabgabe vom Staat im Stich gelassen.
Üblich sind Widersprüche und Eingaben, die an den gesunden Menschenverstand appellieren oder auch Vernunft- oder Sozial-Argumente vortragen. Das wird vom juristisch übermächtigen Gegner niedergewalzt mit total beliebigen Bausteintexten.   


Hier beginnt der Versuch von etwas Abhilfe im Rahmen des Möglichen für die Rundfunkabgabe:
Eine Art Waffenkiste der juristischen Hebelwirkungen, wie Bürger dennoch einiges besser durchsetzen können und Manches richtiger einschätzen können.

In der Kürze liege die Würze:
Wir sollten bei diesem Thema (Thread) nicht lange Diskussionen führen. Hier sollte listenartig schrittweise das eine oder andere erarbeitet werden, was als Waffe geeignet ist.
Juristen-Perfektion auf keinen Fall nötig, sondern praxis-orientiert:
Jeder kann mitwirken und alle Ideen sind hilfreich.
Nur sollte hier zu viel Diskussion über einzelne rechtliche Waffen vermieden werden. Die Übersicht sollte dauerhaft gut lesbar bleiben und gut verwertbar bleiben als Ideenbörse für Selbsthilfe gegen staatsnahes Unrecht.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2016, 20:47
Themen für Auslösung von juristischer Hebelwirkung
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zwecks Erzwingen der Neuordnung der Rundfunkabgabe: Unsere gemeinsam geschaffene "Info-Datenbank":


Adressen und sonstige wichtige Daten
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Beweis-Übersicht: Politiker, Parteien, Fraktionen, Behörden,.. wollen uns helfen
2016-12-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21172.msg136081.html#msg136081

Kontaktdaten sammeln: Ministerpräsidenten, Intendanten,Landesverfassungsgerichte
2016-10-31++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20789.msg134251.html#msg134251

Übersicht Verwaltungsgerichte und zuständige Landesrundfunkanstalten 
2016-01-26++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17276.msg113903.html#msg113903

Landtage, Petitionsausschüsse, Abgeordnetensuche, Medienpolitiker, Datenschutzbeauftragte
2016-04-01++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html


Manipulation der Rechtsprechung?
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Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
2016-09-05++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.msg130092.html#msg130092

Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

Bundesverwaltungsgericht: Justizskandal oder nur GAU? Nun die Gesamtanalyse.
2016-10-09 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20482

"Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016 (Nachweis: "Alle Urteile nahezu identisch".)
2016-11-04++  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20852.0.html

Superspannende Detektivaufgabe: Wer hat den obersten Gerichten die Urteile getextet?
2016-11-19++  http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21026.msg135294#msg135294

Wie werden Bundes(verwaltungs)richter ernannt > gewählt?
2016-11-06++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20884.msg134606.html#msg134606
 
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (Widerlegt: "ARDs haben alle Prozesse gewonnen.")
2015-06-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg135346/topicseen.html#msg135346


Rechtsfragen / fundamentale Rechte
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Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU, Strafrecht, Gericht, Behörden usw.usw.
2016-12-10++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.0.html

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ ...staatsvertrag (Übersicht - mehrfach aktualisiert)
2013-06-01 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115

Beiträge, Gegenüberstellung zu Feuerwehrabgabe, Insolvenzbeiträge u.a.
2016-08-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19976.msg129310.html#msg129310

(Datenschutz:) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft
2016-10-14++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20547

[Übersicht] EU-Recht (systematisch geordnete Übersicht)
2016-10-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134035/topicseen.html#msg134035

Verfassungsbeschwerde Land Berlin: Weitere Teilnehmer nötig.
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html
(Neu: Landesverfassungsbeschwerde nun bundesweit geplant mit Pilotverfahren Berlin.)


Institutionen und Funktionsweise an der Spitze
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Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
2016-10-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416

Daten und Diagramme zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahrzehnten
2016-10-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20637.msg134562/topicseen.html#msg134562

ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
2016-10-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.msg132916.html#msg132916

Verbraucherzentralen  ... alimentiert durch Rundfunkabgabe. Großartige Faktensammlung.
2015-03-10++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90249.html#msg90249

... EU-Ausschreibungen ... ARD etc... Beitragsservice  ... offenbart interne Funktionsweise.
2016-03-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.msg135957/topicseen.html#msg135957

Konkrete Maßnahmen
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Ihre Vollstreckungsstelle wird informiert, wieso Vollstreckung zu verweigern 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg133639.html#msg133639
Verwertungsweise: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg134212.html#msg134212

Kurzanleitung "David verhaut Goliath": Für die, die nicht juristisch streiten wollen/können.
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
   2016-04-02++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
   2016-04-05++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html

!_630_! Fragen an Landesregierung durch Landtagsfraktion / Sachsen
2016-11 http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7087&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0
Ideale Bausteintext-Vorlage für Ihre seitenlangen Schriftsatz-Fragen, die den Beitragsservice stilllegen, also möglicherweise Inkasso bei Ihnen. (Link auf !_keinen_! Fall als Parteiwerbung gemeint.)

Humor als Waffe: Waffenkiste mit Witzen, Aphorismen und Schwarzem Humor
2016-09-11++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20184.msg130402.html#msg130402
Taktisch wichtig für Sympathie bei Richtern und Personal ist, ihnen den tristen Arbeitsalltag durch etwas Aphorismen, Satire und Humor fröhlicher zu machen. Hier feste Schriftsatz-Strategie - mindestens 1 pro Seite. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2016, 20:48
Nun einmal eine Übersicht des wichtigsten Waffenarsenals:

Verfassungsrecht: Landesverfassungen (es geht um Landesrecht!) und Grundgesetz.

Das Recht des Staates, Bereiche zu verstaatlichen, ist im Grundgesetz verankert und ist als Sozialismus definiert. Der Staat darf also - leider - das typische sozialisitsche Unternehmens-Konglomerat ARD, ZDF usw. bilden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten auch die Politiker Westdeutschlands eigentlich eher Sozialismus machen. Hier das Relikt davon: Klassischer Sozialismus, ARD, ZDF mit Multimilllionären oben, die sich unter anderem von den letzten paar Euros von Niedrigstverdienern ihre Luxusvillen finanzieren.

Aber im übrigen, wir wissen es, im Verfassungsrecht sind feine Waffen.
Beispielsweise, die Sozialklausel verbietet Umverteilung von unten nach oben (so aber die Rundfunkabgabe...).
Ferner Freiheitsrechte, Recht auf Gleichbehandlung, Wettbewerbsrecht, Recht auf rechtliches Gehör, Datenschutz, Religionsfreiheit, Schutz von Wohnung und Familie und Mutter und Kind, "keine Strafe ohne Gesetz"
 - dies alles ist durch die Rundfunkabgabe in ihrer jetzigen Konstruktion verletzt. 


"MRK" - abgekürzt für "Menschenrechtskonvention

Diese Waffe wird viel zu wenig gebraucht - auch zu wenig durch Rechtsanwälte. 
Das Problem ist, man muss sich recht gut auskennen, um mit ihr gezielt operieren zu können. Und mit der englischen und französischen Rechts-Terminologie - welcher normale Anwalt traut sich das zu.
Die Pflicht, sich als "Sozialhilfe"-Suchender eintragen zu lassen, um rund 200 Euro Jahres-Geldstrafe zu verhindern, verstößt gegen die Regelung: "Keine Strafe ohne ausdrückliches Strafgesetz". Das müsste bei richtiger Ausschöpfung des ziemlich komplizierten Vorgehens etwa 10 % der Haushalte abgabenfrei machen.
Noch einige weitere Rechtsgrundlagen liefert die Menschenrechtskonvenion. Das wäre dann im Detail für später.


EU-Recht:

Wir haben strikt zu unterscheiden zwischen Verfahren, die viel Geld kosten - haben vielleicht auszuscheiden -
und solchen, die den Bürger wenig oder gar nichts kosten - möglicherweise effizient.
Die Effizienz ist vielleicht generell schwach, weil man in Sachen "staatsnah" bei der EU vom Regen in die Traufe kommt?
Einige hier im Forum haben sich auf die EU-Aufgabe spezialisiert und erwarten vielleicht viel. Uns allen ist zu wünschen, dass sie Recht haben. Jedenfalls ist beeindruckend, was bisher diesbezüglich zusammengetragen wurde.

Petitionen beim EU-Parlament sind dahingegen wohl als relativ ineffizient einzustufen? Das Parlament ist ziemlich vollauf damit beschäftig, sich selbst zu administrieren mit all seinen kaum je lösbaren Funktionsproblemen?


Strafrecht: Das ist die ziemlich wichtigste Waffenkiste,

aber nur bei sehr richtiger Anwendung. Diejenigen, die an Strafanzeigen (nicht: "Strafanträge") denken, sollten einmal sich vorab kundig machen und dann vermutlich sehr bescheiden werden. Selbststudiums-Themen beispielsweise:
- objektiver Tatbestand - innerer Tatbestand (subjektiver Tatbestand)
- ist Beihilfe, ist Versuch strafbar ...
- falsche Beschuldigung / Anschuldigung

Prüfenswerte Straftatbestände bei der Rundfunkabgabe und ARD, ZDF sind beispielsweise: 
- Veruntreuung - Wucher - Nötigung -Prozessbetrug -
- Korruption - massenhaft einorganisierte Scheinselbständigkeit -
Bitte informieren, aber im Prinzip nicht handeln. Ein Strafrechtsverstoß ist immer nur so lange von Hebelwirkung, so lange eine Strafanzeige unterblieb, weil nur dann der Handelnde ein Interesse hat, den Vorgang zu heilen.

Und nochmals: Strafanzeigen richtig machen ist eine Königsdisziplin. Wenn überhaupt, dann nur mit Mitwirkung eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts. Eigentlich muss das kein Anwalt sein. Aber das Gesetz lässt nicht die Wahl als es in etwa so zu formulieren wie hier gemacht.
 

Gerichte und Behörden:

Gerichte: Gerade bei der Rundfunkabgabe ist einiges angreifbar, was Rechtsprechung sich machen ließ. Damit kann der Normalbürger aber nicht gut umgehen. Also hierzu nichts Näheres.
Dieser komplexe Bereich wird zentral bearbeitet und eine einzige Bearbeitung für die wichtigsten Punkte genügt weitgehend für bundesweite Wirkung.

Behörden: Mit ihnen hat man vor allem bei Vollstreckung zu tun. Das ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, sobald man die scheinbar klare Oberfläche der Vollstreckung verlässt. Es ist leider so vielschichtig, dass die vielen einzelnen Themen-Thread über Vollstreckung hier im Forum dies wohl besser abdecken.
Kann man denn da wirklich überhaupt noch etwas machen? Ja, weil viele Vollstrecker ja selber meist zornig über das System sind: Wenn Niedrigstverdiener eine Ratenzahlung von beispielsweise 8 Euro monatlich aushandeln können... Egal, wie viel zukünftig auf dem Rundfunkabgabe-Konto sich in den Folgejahren akkumuliert, der persönliche Beitrag ist dauerhaft halbiert auf 8 Euro statt 17,50: "Marke Eigenbau", Erzwingen eines damals bei Gesetzeserlass ausdrücklich ausgeschlossenen Sozialtarifs.


Nun der ausdrückliche Standard-Hinweis: Nichts in einem Forum ist Rechtsberatung.
Diese allgemeine Ankündigung muss bei Rechtssachen nochmals ausdrücklich wiederholt werden.   
Wichtiger Gesichtspunkt ist, nie etwas als "Mustertext" zu bezeichnen, sondern beispielsweise als
- "Beispieltext, wie ich mir das laienhaft vorstelle"
- "Textbeispiel, wie jemand es gemacht hat"
.   ... (vorausgesetzt, dass jemand es wirklich so gemacht hat).
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: azdb-opfer am 11. Dezember 2016, 08:39
BVerfG, Beschluss vom 10.06.1975, 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40,101 (rechtliches Gehör)
Zitat
Dem Recht des Beteiligten aus GG Art 103 Abs 1, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei seiner Entscheidung auch in Erwägung zu ziehen. [...]

Gegen diesen (eigentlich selbstverständlichen) Grundsatz haben viele Verwaltungsgerichte verstoßen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: azdb-opfer am 11. Dezember 2016, 10:28
BVerfG, Beschluss vom 16.09.2010, 2 BvR 2394/08 (rechtliches Gehör)
Zitat
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 <367 f.>; 47, 182 <187>). Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 <140>; 34, 344 <347>; 47, 182 <187>). Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 40, 101 <104 f.>; 47, 182 <187>). Die Gerichte sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 <149>; 42, 364 <368>; 47, 182 <187>). Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 27, 248 <251 f.>; 42, 364 <368>; 47, 182 <187 f.>). Dergleichen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn das Gericht wesentliche, das Kernvorbringen eines Beteiligten darstellende Tatsachen unberücksichtigt lässt. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (BVerfGE 86, 133 <146>; vgl. auch BVerfGE 47, 182 <189>). Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2005 - 2 BvR 1090/05 -, juris).
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 11. Dezember 2016, 13:08
Verweigerung des rechtlichen Gehörs - wie im Schriftsatz verwerten?
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Hier ein Beispiel, wie wirklich gegenüber einem Verwaltungsgericht gegenwärtig vorgetragen (nachstehend verkürzt):

Zunächst der Nachweis gegenüber dem Gericht, dass die ablehnenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts für alle bisherigen und zukünftigen Kläger bereits geschrieben sind: Siehe die Argumente wie ersichtlich aus der Themenübersicht hier am Anfang. 
Direktlink: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg136558.html#msg136558

Dem Gericht wird mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht  es durch seine Zitate für geboten hielt, sich die Urteilsfehler dieser Urteile in seiner Rechtsprechung zu eigen zu machen. Hierdurch ergebe sich eine Fernwirkung der Versagung des rechtlichen Gehörs auf das hier anhängige Verfahren beim örtlichen Verwaltungsgericht. Dies prakttiziere - ohne entsprechende richterliche Absicht - eine Versagung des rechtlichen Gehörs.
Konsequenz des Klägers (des Bürgers) hieraus sei sein Recht zu folgendem Antrag...

So, ab  jetzt wird es leider fallspezifisch, was der Bürger konkret beantragt. 
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Ein nur zweitbester, aber universeller Ansatz könnte sein, beim örtlichen Verwaltungsgericht zu beantragen, sich von den offenkundigen juristischen Fehlern des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu distanzieren. Erfolgsaussicht denkbar durchwachsen.
Taktisch klüger könnte sein, eben dies vom Beklagten (also ARD-Anstalt) zu verlangen. Dann wird der Schwarze Peter dem Gegner zugeschoben: Dann kann das Gericht einfach übermitteln und abwarten. Kann sein, dass das Warten ziemlich lange dauern wird?

Wie gesagt, diese ideensuchenden Anmerkungen sind nicht als Empfehlung gemeint (und ohnehin inhaltlich auf keinen Fall Rechtsberatung). Es sollte nur gezeigt werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör kein "rechthaberischer imaginärer Papiertiger" ist, sondern ganz konkret verfahrensrelevant werden kann.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 12. Dezember 2016, 20:21
Rechtsgrundlage: Bin zum "Rundfunk"-Beitrag nicht verpflichtet, weil Alter unter 31 Jahre.
In den Staatsverträgen wird für alle Bundesländer identisch definiert: - Beispiel:
https://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-212708
Zitat
    § 2    [...]
    (3) Kein Rundfunk sind Angebote, die
    1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,
    2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,
    3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,
    4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder
    5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.

Zu Ziffer 2.. Als "Empfangsgeräte" wären ja wohl auch Internet-Server zu "subsumieren"? (Juristen-Latein: "einzuordnen".)
Also auch Youtube...? Dem "Empfangsgerät Internet-Server"  "sendet" die "Rundfunk"-Anstalt ja die Sendung zum "Empfang" durch den Server - und dieser speichert zur "unmittelbaren" Wiedergabe. ("unmittelbar", also ohne mittelnde Sender.)

Dass ein "Empfangsgerät" zugleich andere "Empfangsgeräte" mit Inhalten versorgen kann, ist ja klar... Bluetooth, Tethering usw..  Diese Eigenschaft auch von Internet-Servern ist nichts Spezifisches.
Also wäre etwas mit "Hauptversion im Netz" nicht "Rundfunk"... Also nicht gedeckt durch die "Rundfunk"-Staatsverträge...
Also wären 45 Millionen Euro Jahresbudget für funk.net unzulässig - vielleicht sogar einzustufen als strafbare "Veruntreuung"?

Und wieso hat das Argument besonders Nutzen "für Alter bis unter 31"?

Das "Jugend"-Programm funk.net ist in satirereifer Weisheits-Überheblichkeit der wohl reichlich gealterten Macher-Greise bei ARD, ZDF vorgesehen für "Jugend"liche bis Alter 30. Diese unerzogenen "Jugend"-Halunken (in Senioren-Terminologie "Halbstarke") halten es frecherweise für denkbar, dass ein Leben ohne Fernseher möglich sei und sogar lebenswert sei. 

Und nun argumentiert der 29-jährige Bürger: Richtig erkannt - das passt auf mich exakt: Bin "Jugend" - bin 29. Ich habe keinen Fernseher und will auch nie einen haben. Also begrenzt ihr mich auf funk.net. Da dies aber nicht "Rundfunk" ist, dürft ihr für diese Haushalte keine "Rundfunk"-Gebühr kassieren, weil ihr rechtswidrig die Belieferung dieser Haushalte mit "Rundfunk" verweigert. Ihr verweigert mir Teilhabe an eurem Bildungsauftrag, bitterlich trauere ich täglich über diese Diskriminierung. Ihr macht "Rundfunk" nur noch für Senioren. Damit entfällt für mich die "Möglichkeit der Nutzung", weil ihr diese "Möglichkeit" für Haushalte unter Alter 31 ja selber unterbindet.
Eure Rundfunkabgabe legitimiert ihr mit der "Möglichkeit der Nutzung". Wenn aber ihr selbst genau diese nicht schafft, ist die Legitimation erloschen. 
 
Wie überzeugend ist das?
Man glaube nicht, dass man damit beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht "den gewonnenen Prozess schon in der Tasche hat". Immerhin hält man den Richtern den Spiegel vor Augen - denn das Vorstehende ist waisenknaberisch gegen die Absurditäten, zu denen die oberste Rechtsprechung sich der Politik zuliebe beim Rundfunkbeitrag entwürdigt hat - peinlich und nur noch zum Fremd-Schämen für uns Bürger bezüglich unserer obersten Richter.
.
Solche "rechtlich spekulativen" Argumentationen wie vorstehend macht man, um die Textbaustein-Klicker der 7 privaten Callcenter des Beitragsservice ans Schwitzen zu bekommen. Denn derartiges packt das System bei seiner eigenen Absurdität. Da muss als erstes ein neuer Textbaustein produziert werden. Im Bestfall dauert das ziemlich lange.
Gleichgültig, was man sodann darauf antworten wird, es ist dann "irgendwie falsch" und auswertbar für die nächste Runde im Boxkampf gegen staatliche Rechtsverletzung. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 13. Dezember 2016, 00:16
Negativ; weil auch Du hier die Basis überspringst.

Zuerst einmal ist der Rundfunkstaatsvertrag einzuhalten; der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, auf den Du verlinkt hast, baut nur darauf auf.

Rundfunk setzt einen Sendeplan voraus!

Rundfunkstaatsvertrag: https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv_2016

Zitat
§ 2
Begriffsbestimmungen

(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. [...]

Edit: Asche auf mein Haupt, da ist von mir der falsche Link im anderen Thema eingefügt worden.

Edit "Bürger": Bereits korrigiert.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. Dezember 2016, 22:20
Die von "pinguin" aufgeworfenen Fragen habe ich noch nicht gesichtet. Soweit ich überblicke, liegen 2 nicht übereinstimmende Legaldefinitionen für "Rundfunk" vor - vielleicht noch diverse weitere. Die Rechtsfolgen wären zu untersuchen - sicherlich ganz erhebliche Rechtsfolgen.

Ein interessantes Thema... Aber ich schiebe das erst mal beiseite wegen zu viel anderer Bearbeitung zur Zeit.
 
Sofern jemand anderer sich den Spaß macht, die vermutlich 5 bis 10 verschiedenen gesetzlichen Definitionen für "Rundfunk" heauszufischen mit Text und Quellenangabe, das wäre lustig. Am besten dann in diesem Thread hinzufügen. Das wäre etwas mit juristischer Hebelwirkung.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. Dezember 2016, 22:50
Gerade erhielt ich zur Stellungnahme eine Mitteilung der Nicht-Person mit Etablissements-Bezeichnung "Beitragsservice" an einen Bürger
mit den üblichen juristisch unhaltbaren Abwimmelei-Texten für unerfahrene Bürger - sind wir ja nicht mehr. Hier einmal ein Textbeispiel, wie jemand auf solche Texte zu antworten pflegt - Strategie, denen echte Bearbeitung abzuzwingen. Das Nachstehende betrifft etwas ungeordnet ein paar ziemlich verschiedene Punkte, die aber immer wieder auftreten.
Zum Anschauen für voll eigenverantwortlichen Entscheid, ob selber so oder ähnlich zu verwenden. NICHT als Mustertext oder als Empfehlung zu interpretieren. Wer Empfehlungen sucht, wende sich an den viel gerühmten "Anwalt seines Vertrauens". 
Ein paar Textsplitter als Denkbeispiele über Diverses von allgemeiner eventueller Nützlichkeit, wie ein Bürger derartiges zu behandeln pflegt: .


Sie haben Gerichtsentscheide vermerkt, aber ohne Angabe von Randnummern.
Zu fordern ist für alle Gerichtsentscheide die Randnummern-Angabe. Anderenfalls ist die Angabe nichtig mangels Nachvollziehbarkeit und mangels argumentativer Einbindung. Bitte überarbeiten Sie Ihr Schreiben dementsprechend und senden Sie es erneut. Fristsetzung 1 Monat. Nach 1 Monat, falls die Frist fruchtlos verstrichen sein sollte, betrachte ich Ihre jetzige Mitteilung als insoweit nicht geschrieben, betrachte meine Auffassung also als zutreffend im Gegensatz zu Ihrer.


Die Zwangsanmeldung erfolgt laut dessen Geschäftsbericht durch den Beitragsservice.
Da dieser hierzu vom Bürger nicht beauftragt wurde, liegt "Geschäftsführung ohne Auftrag" vor. Die rückwirkende Heilung durch Anmeldung verweigere ich. Ich bin zur Rundfunkabgabe nicht verpflichtet, habe also zu Recht von einer eigenen Anmeldung Abstand genommen. .
Der Beitragsservice hat keine Rechtsperson und kann also nicht "Geschäftsführung" machen. Die ausführenden Mitarbeiter können es aber ebenfalls nicht, weil wegen fehlender Rechtsperson des Schein-Arbeitgebers des weiteren die Arbeitsverträge nichtig sind und also keine wirksamen Vollmachtketten von den Senderintendanten zu den Ausführenden möglich sind.
Die Anmeldung ist nichtig und alles Verfahren ist auf null zurückzustellen, alle Kosten zu erstatten plus "angemessene Entschädigung" für den Bürger (zu bemessen gemäß Menschenrechtskonvention). Diese berechne ich mit 800 Euro und bitte Sie, es dem buchhalterischen Datensatz für mich zuzuordnen ("infosteuerkonto", Ihre Tarnbezeichnung "Beitragskonto"). Da eine Anmeldung nicht vorliegt, habe ich es in diesem Sonderfall als "Datensatz" gekennzeichnet.
Hiermit rechne ich bis zum Entscheid über die Rechtslage auf, so dass Sie von nun an keine Mahnungen oder sonstige Bemühungen mehr vornehmen können.


Der zitierte Entscheid des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über Verfassungsmäßigkeit ist nichtig,
da dieser mit einem diesbezüglichen Rechtsmittelausschluss für die Zukunft ausgestattet ist, wonach dieser Entscheid gegen das übergeordnete Grundgesetz verstößt: Zukunfts-Ausschluss des rechtlichen Gehörs. Dies muss auf jeden Fall dann gelten, wenn es sich um eine vielschichtige Regelung handelt wie sicherlich bei diesem Themenkreis. Denn dann ist eine "General-Absolution" im Sinn von "ist ALLES verfassungsgemäß" nach den Regeln von Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Rechtslogik eine Unmöglichkeit. Die Unmöglichkeit von exakten Beweisen für komplexe Systeme ist bekanntlich mathematisch belegt, beispielsweise für analoge Komplexität von Software.
Das Versagen von zukünftigem rechtlichen Gehör ist eine Sondermöglichkeit der zeitlich unbegrenzten bayerischen Popularklage, wodurch das Gericht vor zeitlich unbegrenzten neuen Klagen geschützt wird. Davon wurde im betreffenden Entscheid Gebrauch gemacht. Wird davon Gebrauch gemacht, so ist der Entscheid aus angegebenem Grund als insgesamt nichtig anzusehen.
Des Weiteren ist dieser Entscheid nichtig, weil die Spruchkörper des dortigen Gerichtshofes wegen ihrer vernetzten Einbindung in die bayerischen Fernseh- und Radiokstrukturen sich wegen Befangenheit hätten ausschließen müssen, wodurch diesbezüglich kein entscheidungsfähiger Spruchkörper mehr möglich ist, weil beim dortigen Gericht zu viele Einbindungen vorliegen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2016, 00:00
Bezüglich:
"Änderung der Beitragssatzungen in NRW - Inkasso kommt jetzt noch schneller" 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21395.msg137386.html#msg137386

Hintergrund: Es wird zur Zeit intensiv nicht-öffentlich durch E-Mails verbreitet, dass Vollstreckung über Amtshilfe in der jetzigen Form von diversen Illegalitäten begleitet sei und deshalb zurückzuweisen sei bis zum Zeitpunkt der Wiederherstellung der Legalität.
Mehr darüber:
Kontaktdaten sammeln: Ministerpräsidenten, Intendanten,Landesverfassungsgerichte
2016-10-31++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20789.msg134251.html#msg134251

Die Strategie der heftig geführten Auseinandersetzung für uns alle ist insoweit also, die Vollstreckbarkeit der Rundfunkabgabe in legaler Form zu hemmen. Für jede Strategie gilt, dass der Gegner eine Gegenstrategie erdenkt - also das für den Bürger viel teurere Privatinkasso plus SCHUFA-Drohung. 
Für uns gilt dann, dass wir eine Gegen-Gegen-Strategie zu erdenken haben. Und also wie folgt:


Die Aufgabe lautet: Sofort Verbots-Rechtsgrundlagen gegen Inkasso durch Private zu ermitteln und dann sofort derart scharf angreifen, dass es nicht gewagt werden wird.
Und nun brauchen wir Denk- und Starthilfe aus dem Rat der unendlichen Weisheit dieses Forums...
(1) Inwieweit wird für sonstiges Abgabeninkasso wohl ansonsten noch Vergabe an private Dienste praktiziert? Wohl nie. Das ist wohl irgendwo im Steuerrecht ausdrücklich verboten... (?) der Grund ist zu ermitteln.
(2) Praktiziert wird es wohl nur, wenn ausländische Strafmandate (Kfz) in Deutschland ins Inkasso gehen. ...(?) Dann ist aber keine deutsche Abgabenbehörde der Auftraggeber.


Sinnvoll wäre, Rechtsgrundlagen vorzuschlagen, sofern jemand solche weiß.
Nun soll dies Thema (Thread) recht straff vor allem ideenanregende Beispieltexte enthalten, nach Möglichkeit nicht Diskussion. Also wird vorgeschlagen, eventuelle Ideen einzubringen auf
Änderung der Beitragssatzungen in NRW - Inkasso kommt jetzt noch schneller
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21395.0.html

und hier in diesem Thread nur eventuelle Beispieltexte für Briefe (oder mindestens Ideenanreger für Brieftexte).
Letztlich geht die Hoffnung in Richtung des Auffindens von klaren gesetzlichen Reglungen, vielleicht und am liebsten sogar mit strafrechtlichen Hebeln. "Veruntreuung von Beitragsgeldern" greift wohl nicht, weil der Gesamteingang bei den ARDs im Mittel immer noch deutlich oberhalb der Vollstreckungskosten liegt.
So lange noch keine schöneren eindeutigeren Rechtsgrundlagen ermittelt wurden, sei schon einmal nach bisherigem Informationsstand ein Ideenansatz präsentiert, damit schon einmal irgend etwas im Raum steht statt gar nichts. Ideal und befriedigend ist das Nachstehende noch nicht.

Erster Rechtsgrundlagen-Ansatz:
Beispieltexte, nicht als Empfehlung und als Muster gemeint, sondern als Diskussionsgrundlage von ersten Ideen. Wer etwas derartiges verwenden würde, täte es voll eigenverantwortlich und nicht auf Empfehlungsbais.

Zitat
Aufforderung, Privatinkasso zu unterbinden

An den Intendanten des ...
- persönliches Büro -
...straße...    ...stadt
Betrifft Infosteuer-Konto ...... (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragskonto")

Soeben erhielt ich eine Zahlungsaufforderung durch das private Inkassounternehmen ...
Sie werden aufgefordert, umgehend anzuweisen, dass diese Auftragserteilung an ein privates Inkasso-Unternehmen zurückgezogen wird. Dies muss umfassen, dass involvierte SCHUFA-Mitteilungen auf Ihre umgehende Veranlassung hin umgehend zu annullieren sind.

Hiermit fordere ich Sie auf, sofort generell alles Inkasso durch Fa. ... zu unterbinden, soweit es im Namen Ihrer Sender-Anstalt erfolgt. Da beide Vertragsseiten solche Abkommen im Bewusstsein der Unzulässigkeit abgeschlossen haben müssen, sind sie fristlos kündbar.

Anstalten des öffentlichen Rechts dürfen dies nicht, da ihre Vollstreckungen durch das öffentliche Recht privilegiert sind. Damit wird die Wahl von nicht-privilegierten privaten Inkasso-Formen gegenstandslos und zu fragen wäre, ob es sich um (im öffentlichen Recht unzulässige) Schikane-Akte handeln würde. 
Eventuell dies autorisierende Satzungen oder Abkommen der ARD-Anstalten sind nichtig, weil Verstoß gegen übergeordnetes Bundesrecht.

Nach mir vorliegenden Informationen wurde es gewählt, um durch das Risiko eines SCHUFA-Eintrags Druck auszuüben, unabhängig von fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit zahlen zu müssen, also nach der allgemeinen Lebenserfahrung vorzugsweise durch Verwandte des leistungsunfähigen Schuldners. Anstreben von Sippenhaft ist unzulässig.

Rufschädigung von Bürgern durch Provozieren eines SCHUFA-Eintrags verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Sozialpflicht. Denn soweit trotz der Privilegien der staatlichen Vollstreckungsorgane kein pfändbares Geld zu ermitteln war, ist allein damit die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit beweiskräftig erwiesen. Dann greift bundesrechtlich die Schutzpflicht des Staats für finanziell begrenzte Personen, wie sie ja über die bundesrechtliche Gesetzgebung des P-Kontos und durch staatlich finanzierte Insolvenzhilfe-Beratung ausdrücklich als öffentlich-rechtliche Schutzpflicht und als Staatsziel anerkannt wird.

Die Beauftragung von privaten Inkasso-Unternehmen sabotiert diese bundesrechtliche Gesetzgebung:
- Hohe Kosten fördern das Entstehen von Privatinsolvenzen.
- Der SCHUFA-Eintrag führt zu Kreditkündigungen und Überziehungskündigungen - gleiches Ergebnis.
Derartiges verstößt damit gegen übergeordnetes Bundesrecht. Ausdrücklich ist im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht (Bundesrecht) der Kostenansatz schuldner-kompatibel, also niedrig bei niedrigen Forderungen. Dies bindet öffentlich-rechtliche Vollstreckungsregeln des Landesrechts, zumal das zugrundeliegende Bundes-Verfassungsrecht auch auf Landesebene in unserem Landes-Verfassungsrecht ähnlich implementiert ist.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2016, 11:05
Weiteres Textmodul für Ideensammlung für Briefbeispiele "Privatinkasso verboten"

Zitat
Das (vernhältnismäßig) auszuübende Recht auf Widerstand wird planend vorsätzlich ausgehebelt.

Die Vergabe an private Inkasso-Unternehmen bewirkt, dass die ausgewogen niedrigen Mahngebühren des öffentlichen Rechts ausgehebelt werden. Durch eine erhebliche Lobby-Arbeit (Bundesrecht) dürfen bekanntlich Inkasso-Unternehmen trotz Massengeschäft dennoch hohe Gebühren erheben. Das Gesetz entstand in Analogie zur individuellen Mahnbearbeitung durch Anwaltskanzleien, die das wünschten und gemäß Standesrecht nicht missbrauchen dürfen.

Zusätzlich praktizieren möglicherweise oder vielleicht so gut wie immer private Inkasso-Unternehmen eine Druck-Ausübung durch SCHUFA-Einträge, während im öffentlichen Recht dies aus gutem Grund nur im fortgeschrittenen Stadium erfolgt (öffentliche Sichtbarkeit beispielsweise bei der eidesstattlichen Versicherung).

Mit dem Delegieren an private Inkasso-Unternehmen würden die als öffentlich-rechtlich und als gemeinnützig gegründeten ARD- und ZDF-Anstalten die Schutzwirkung des öffentlichen Rechts faktisch aufheben. Bürger könnten nicht mehr wagen, sich dem empfundenen Unrecht zu widersetzen, obgleich 10 bis 20 % der Bevölkerung es wohl als eindeutiges Unrecht empfinden, sofern man objektiv das Verweigerungsvolumen statistisch misst.   

Das Verfassungsrecht schützt ausdrücklich einen (verhältnismäßigen) Widerstand gegen einen den Boden des Rechts verlassenden Staat - im weitesten Sinn, also alles, was "öffentlich-rechtlich" sich darstellt. Die Vergabe des Mahnwesens der Rundfunkabgabe an private Inkasso-Unternehmen würde den aktuellen voll verhältnismäßigen Widerstand von rund 10 % der Bevölkerung aushebeln, nämlich gegen einen punktuell in Rechtswidrigkeit abgedrifteten öffentlichen und staatsnahen Sektor (ARD, ZDF - Abgaben-Inkasso). So jedenfalls ist die hier bestehende Rechtsmeinung, die nicht verwehrt werden kann. 

Rund 10 % der Bevölkerung leisten einen voll verhältnismäßig bleibenden Widerstand durch Zahlungs-Rückständigkeit. Überwiegend handelt es sich um finanziell begrenzte Bürgerhaushalte, ferner um engagierte Nichtnutzer der niedrigwertigen Medien-Ware von ARD, ZDF; niedrigwertig nach heutigen Internet-Maßstäben; ARD, ZDF sind Anachonismen, sind Dinosaurier, bevorzugt vorwiegend in Senioren-Haushalten, die "die Kurve zum Internet noch nicht geschafft haben".

Das diesen Missstand schützende formale Recht ist als "inzwischen verfassungswidrig" einzustufen, jedenfalls nach hier bestehender Rechtsmeinung, die nicht verwehrt werden kann.
Die (voll verhältnismäßig handelnden) "Widerständler durch Zahlungsaufschub" sind nach hier bestehender Rechtsmeinung voll im Recht. Sie haben demnach das Verfassungsrecht auf ihrer Seite.
-------------------------------------------------------------------------
Ende des Textmoduls der gerade stattfindenden Ideensammlung.
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Und nochmals inständige Bitte:
Die Bedeutung dieser Sache erkennen! Das ist unser wichtigstes aktuelles Thema.


Bisher rund 5 Millionen Bürger sind im Mahnstadium und glücklicherweise werden es immer mehr.
Warum wagen die das? Weil Mahngebühren nur niedrig sind - nämlich nach öffentlichem Recht.

Was ist beabsichtigt?
Mahnwesen durch private Inkasso-Unternehmen - und die dürfen zu den riesigen Gebühren analog zum Anwaltsrecht.
Da wird dann eine Forderung von 500 Euro alsbald eine von 2000 Euro. Wer wird dann noch wagen, rückständig zu sein? Zumal sofortiger SCHUFA-Eintrag droht, was bei vielen Bürgern zur sofortigen Privatinsolvenz führen dürfte (Gefahr der Kündigung aller Kredite und Teilzahlungsfinanzierungen).

Mit dieser neuen illegalen Finanzkeule soll nun also der Widerstand der Bürger gegen staatlich verfügtes Unrecht gebrochen werden. Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf (verhältnismäßigen) Widerstand - unserer also - soll außer Kraft gesetzt werden.

Das kriegen wir weg, aber nur unter der Bedingung, dass die Intendanten noch vor Start dieser neuen Illegalität ganz massiv zur Unterlassung aufgefordert werden. Wir müssen spätestens Anfang Januar 2017 möglichst viele rechtlich stichhaltige Unterlassungsaufforderungen versenden. Wer weiß weitere Rechtsgrundlagen?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Viktor7 am 22. Dezember 2016, 11:30
Wer weiß weitere Rechtsgrundlagen?

Alte Info  - als Einstieg vielleicht brauchbar.

Rechtswörterbuch Creifelds, 10. Auflage, 1990

Zitat
Inkassobüro: Ein I. betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befaßt (sog. Inkassozession, s. Abtretung). Die Aufnahme des Betriebs ist nach §14 GewO anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (-> Rechtsberatung) einer besonderen Erlaubnispflicht nach dem RechtsberatungsG (dort auch über Voraussetzungen und Umfang der Erlaubnis). Soweit die zur Einziehung übernommenen Beiträge sofort gutgeschrieben oder ausgezahlt werden, liegt eine Kreditgewährung vor; zur Erlaubnispflicht bei Kreditgeschäften, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, -> Bankgeschäft, Kreditinstitute. S. a. Factoringgeschäft, Detektei.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Roggi am 22. Dezember 2016, 12:54
Da wir die Verfassungsmäßigkeit des RBStVs anzweifeln und eine Verfassungsmäßigkeit noch nicht festgestellt wurde, haben die Bürger sicherlich das Recht, die Zahlung eines offensichtlich verfassungswidrigen Rundfunkbeitrags zu verweigern. Da die Rundfunkanstalten bisher erfolgreich verhindert haben, dass die verfassungsrechtlich zu klärenden Fragen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, ist das ein weiteres Indiz dafür, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk den Boden der Verfassung verlassen hat. Zudem die entsprechenden Urteile der Gerichte bisher niemals eindeutig die Argumente der Verfassungswidrigkeit widerlegt haben. Hauptargumente der Begründungen für den derzeitigen RBStV sind, dass der örR wichtig sei und eine andere Finanzierung nicht erlaubt oder nicht praktikabel wäre, ohne Beweise für all das zu liefern. Das ganze Konstrukt des RBStVs bezieht sich auf ein vom örR gekauftem Gefälligkeitsgutachten und missachtet alle anderen Gutachten, die gegen den RBStV sprechen.
Der Bürger hat also durchaus das Recht, sich zur Wehr zu setzen, wobei die Zahlungsverweigerung das mildeste Mittel darstellt. Gedeckt ist diese Vorgehensweise durch das Grundgesetz:
Zitat
Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieses Recht auf Widerstand soll ausgehebelt werden, indem der Rechtsweg teuer und existenzbedrohend ausgestaltet wird. Wenn die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten so überzeugt von der Verfassungsmäßigkeit des RBStVs sind, sollten sie ein eigenes Interesse daran haben, es vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. So verfestigt sich in der Bevölkerung immer mehr der Verdacht, dass die Finanzierung des örR verfassungswidrig ausgestaltet wurde.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2016, 13:38
Kurzmeinung zwischengeschoben: Ja, die Inkasso-Unternehmen sind ebenfalls als Widerspruchs-Ziel anzusehen.
Einer der Forumsteilnehmer erreichte übrigens einfach durch einen emotional anklagenden Brief, dass ein Inkasso-Unternehmen seine Tätigkeit für die Rundfunkabgabe freiwillig gänzlich annullierte. Vielleicht weiß jemand den Link zu seinem komplett wiedergegebenen Brief?

Mit den beiden gerade mitgeteilten Quellen zeichnet sich die Richtung ab:
Den Inkasso-Unternehmen mitteilen, dass und wieso sie nicht dürfen und als Abgabenzahler sollten sie bitte solidarisch sein.
Schließlich wird ja für den völligen Wegfall der Betriebsstätten-Abgabe gestritten werden. Und wer in den Betrieben hasst nicht die eigene private Rundfunkabgabe?
Und falls "solidarisch" nicht klappen werde, wäre die Frage der Zulassung des Inkasso-Unternehmens usw. aufzuwerfen.
Als immer gute Waffe ist hierfür auch das Strafrecht an unserer Seite: Fragestellung "Nötigung des Aufgebens der Bürgerrechte" u.a.m.. Das ist natürlich eine ganz andere rechtliche Dimension als ein Nichtzahler seiner Telefonrechnung.
Und letztlich sind die Entscheide ja noch gar nicht endgültig rechtskräftig, da die Verfahren vor den Verfassungsgerichten ja noch anhängig sind und bei Erfolg fast sämtliche (!) Inkasso-Forderungen auch gegenüber allen anderen Bürgern  hinfällig werden würden, ohne dass diese selber Beschwerdeführer sein müssen.

In diesen Tagen kommen Ideen von hier für Briefbeispiele an Inkasso-Unternehmen.
Bis dahin kann ja Weiteres aus unserem gemeinsamen Ideenfundus hier die Rechtsgrundlagen mehren.
Bei den Beispieltexten wurde hier immer die Farbe rot als Überschrift praktiziert. Das hilft, trotz der beginnenden Ausweitung der Kommentare immer rasch die Beispieltexte aufzufinden für eigene Anwendung der Leser.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2016, 14:49
Weitere Rechtsgrundlage schon mal hier festgehalten: Datenschutzrecht.
Das ARD-Inkasso verfügt auch über Meldedaten mit Schutzklausel. Unzulässig zwar - aber so ist nun einmal Neo-Aristokratie... Private Inkasso-Unternehmen dürfen allein deshalb nicht mitwirken.
Und dann der Sonderfall "Bertelsmann": Soweit hier bekannt, ist ein Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe einer der 2 Lieferanten von einigen Millionen Adressen an die Nicht-Person "Beitragsservice" in Köln. Ein weiteres ist wohl auf Medien-Inkasso spezialisiert - mutmaßlicher Wunschpartner... Die Gewinne der "Ausbeutung der Armen" (?)  würden dann wohl mitfinanzieren bei der Bertelsmann-Stiftung, engagiert für Studien gegen "Ausbeutung der Armen" (?).... Diese eventuelle Finanzquelle wird vermutlcih nicht jedem gefallen...

Weitere Rechtsgrundlage: Unzulässigkeit von Inkasso auf Beteiligungsbasis
Soweit aus Informationen rekonstruierbar, soll die neue Strategie dem Beitragsservice 20 Millionen Euro Mahnkosten pro Jahr ersparen. Dies würde heißen: Wird an privat delegiert auf "Basis Beteiligung am Ertrag". Dies ist im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht untersagt. Ferner Konflikt zum Rechtsberatungsrecht.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2016, 23:10
Ideenentwicklung / Briefbeispiel:
- nach Anregungen heute in: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21395.msg137533/topicseen.html#msg137533 -

Getarnter faktischer Forderungsverkauf ist unzulässig.

Frau Intendantin
Charlotte Bildungsbringer
- persönliches Büro -
in XXX - öff.-rechtl.Anstalt)
Aristokratenstraße 88
95959 Feudalstadt

Sehr geehrte Frau Intendantin Bildungsbringer,

(A1) es ist folgende Rechtsverletzung bekannt geworden:
ARD-Senderanstalten wollen zunehmend private Inkasso-Unternehmen beauftragen.

(Sender-intern gemeinschaftlich administriert durch die Nicht-Rechtsperson mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice" in Köln.)

A2. Aufforderung der Unterbindung:
Sie werden hiermit aufgefordert, binnen 1 Monat anzuweisen, dass dies für den von Ihnen geleiteten ARD-Sender nicht zur Anwendung kommen darf. Etwaige Regeln, die es zum Schein erlauben, sind nichtig, weil als (mutmaßlich vorsätzlicher) Verstoß gegen übergeordnetes Recht zu werten.

A3. Sie werden aufgefordert, mir diese Anweisung binnen 1 Monat zu bestätigen;

oder sofern Sie diese verweigern, diese Verweigerung in nachvollziehbarer Weise zu begründen und eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen.

A4.1. Begründung 1: Diese Beauftragung ist als rechtlich unzulässig anzusehen wegen Datenschutzverletzung. 
Die allgemeinen Grundsätze sind ersichtlich aus Anhang N4.1.
Hinzu kommt, dass für den Rundfunkbeitrag auch die verdeckten geschützten Daten übermittelt wurden. Schon jetzt wäre zu prüfen, ob die Benutzung durch den Beitragsservice unzulässig ist, weil 7 (!) private (!) Callcenter zu diesen Daten Zugang haben.

A4.2. Begründung 2: Diese Beauftragung an private Inkassounternehmen ist als unzulässig anzusehen,
weil es sich um einen verdeckten Forderungsverkauf handelt, was für öffentlich-rechtliche Forderungen in Deutschland unzulässig ist.
Nicht ohne Grund unterliegen Inkasso-Unternehmen in Deutschland auch einer BAFIN-Kontrolle. Denn bei den gängigen Transaktionen der wesentlichen Anbieter handelt es sich um Kreditgeschäft der Forderungsfinanzierung.
Siehe hierzu wiederum auch den Anhang NA4.1..

A5. Weitere Untersagungsgründe bestehen, werden aber einstweilen zurückgestellt in Erwartung Ihres Entscheids.
Sobald Sie den Forderungen gemäß A2. und A3. entsprechen, erübrigt es sich, weitere Anspruchsgrundlagen vorzutragen.

Mit freundlichem Gruß
Sigfried Siegermann


Anhang N4.1.
https://www.datenschutz.hessen.de/tb34k06.htm
  6.1.1.2    Öffentlich-rechtliche Forderungen
    Der "Verkauf" von kommunalen öffentlich-rechtlichen Forderungen ist hingegen rechtlich als Übertragung von Hoheitsgewalt zu verstehen. Dadurch gehen Datenzugriffsrechte auf Private über, ohne dass eine förmliche Beleihung erfolgt. Anders als bei einer Beauftragung Dritter verbleiben der Kommune beim Verkauf auch keine Steuerungsmöglichkeiten mehr. Im Übrigen hat der Gesetzgeber die Vollstreckung zugunsten der Gemeinden dahingehend geregelt, dass sie durch eigene Vollziehungsbeamte oder die des Kreises durchgeführt werden (§ 16 HessVwVG). Ein Verkauf öffentlich-rechtlicher Forderungen ist damit datenschutzrechtlich unzulässig.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 26. Dezember 2016, 14:31
   Beispiel eines vorgesehenen Bürger-Briefes:

Aufforderung der Wiederherstellung der Datenschutz-Kontrolle durch den Landesdatenschutzbeauftragten

Zitat
An Herrn Intendant
Bildungsmeister
Aufklärungsstr. 77
99999 Besserwisserstadt

Betrifft: Aufforderung des faktischen Schließens einer gesetzgeberischen Lücke

Sehr geehrter Herr Intendant Bildungsmeister,

Sie werden aufgefordert, mir innerhalb von 1 Monat zu bestätigen, dass Sie dem Landesdatenschutzbeauftragten meines Bundeslandes Ihre Senderanstalt unterstellen für alle Vorgänge, soweit mit meinem Bundesland datenschutzrechtlich verbunden und normalerweise Teil des Aufgabenkreises des Landesdatenschutzbeauftragten.
Dies gilt beispielsweise und insbesondere für den Meldedaten-Abgleich, vorgesehen für 2018, der nach herrschender Meinung der Experten wohl als unzulässig einzustufen ist.


Zur Begründung wird mitgeteilt:

B1.  Mir wurde bekannt, dass Ihr Sender nicht dem Landesdatenschutzbeauftragten unterstellt ist. Da ihre Sender-Anstalt im Hinblick auf Bundesverfassungsrecht ausdrücklich nur im Landesrecht verankert ist, scheidet wohl auch eine Zuständigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten aus.

B2.  Eine eventuelle Unterstellung für die externen Belange unter den betriebsinternen Datenschutzbeauftragen wäre nichtig, da die betriebsinternen Abhängigkeiten mit einer Wahrnehmung von betriebs-übergeordneten Status-Fragen in Kollision sind: Der betriebsinterne Datenschutzbeauftragte kann in der Hierarchie nur Aufgaben unterhalb der Chef-Ebene ausüben. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung, aus den Denkgesetzen und aus der rechtlichen Festsetzung der EU-Regeln und des daran bemessenen Bundesrechts bezüglich Datenschutz.
Im Konfliktfall gegenüber dem Chef kann sich der betriebliche Datenschützer normalerweise hierarchisch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. So muss es sein und so ist es für Ihre Senderanstalt nicht.

B3. Also haben wir in unserem Bundesland eine Regelungslücke. Die Daten-Interaktion Ihrer Senderanstalt auf externer Ebene wurde einer effizienten datenschutzrechtlichen Kontrolle entzogen, obgleich übergeordnetes Recht dies zwingend vorschreibt (EU-Recht, Bundesrecht).

B4. Eventuelle Regelungen, die dem hausinternen Datenschutzbeauftragten in widersinniger Weise den externen Datenschutz anvertrauen (an Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten), wären als nichtige Umgehungsversuche von übergeordnetem Recht anzusehen.
Wegen der Eindeutigkeit der Rechtslage drängt sich die Frage von Vorsatz der Verfasser des Regelungsentwurfes auf. Doch auf diese Frage des eventuellen Vorsatzes sei einstweilen nicht näher eingegangen.

B5.  Ihre Sender-Anstalt ist eindeutig als öffentlich-rechtlich und eindeutig als "gemeinnützig" gegründet worden.
Es soll hier nicht erörtert werden, inwieweit dies vereinbar damit ist, dass Sie kraft Ihres Amtes vermutlich als Multi-Millionär Ihr Rentenalter werden genießen können. Die rund 4 Millionen Ärmsten im Land, denen die letzten paar frei verfügbaren Euros des Monatsendes dafür weggepfändet werden, dass Intendanten zu Multi-Millionären werden dürfen mit Einkommen wie die Bundeskanzlerin oder mehr, würden dies vermutlich gerne einmal mit Ihnen erörtern - doch das lasse ich hier beiseite. 

B6. Faktum ist: "öffentlich-rechtlich" und "gemeinnützig". So lange die Vertreter des Staatsfernsehens (also eines Staatsunternehmens - Sozialismus also) sich mit den vorgenannten Attributen rühmen, sind sie daran gebunden.   
Damit sind Sie gehalten, als der maßgebliche Verantwortliche der Sender-Anstalt die gesetzliche Regelungslücke in geeigneter Weise zu schließen.

B7. Die einzige geeignete Weise ist: Ihre Sonderanstalt durch Eigenerklärung der Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragen sofort zu unterstellen. So erfordert es übergeordnetes Recht. Sie haben meines Erachtens keine andere Wahl.

B8. Anheim gestellt bleibt Ihnen, sodann auf entsprechende Anpassung der fehlerhaften jetzigen Regelungen bezüglich Ihres Senders hinzuwirken. Ich bin überzeugt, dass alle Entscheider der Politik ihrem Willen entsprechen werden.

Gerne sehr ich Ihrer Entsprechung zu meinem Antrag vom Briefanfang entgegen, Frist 1 Monat.
Mit freundlichem Gruß
Siegfried Siegermann

--- Ende des Briefbeispiels ---


Rechtsgrundlagen:

In wohl der Mehrzahl der Bundesländer sind die Senderanstalten ARD, ZDF usw. nicht der im Bundesrecht wohl vorgeschriebenen externen (!) Datenschutzaufsicht unterstellt. Damit unterliegen nur die üblichen betriebs-internen (!) Datenschutzgesichtspunkte einer Aufsicht.

In einer Minderzahl - so in Berlin, wohl auch in Brandenburg - ist der Landesdatenschutzbeauftragte durchaus zuständig.
In wohl allen Bundesländern ist der Landesdatenschutzbeauftragte auch für ARD usw. zuständig für den Teilbereich der Auskunftsersuchen gemäß IFG, was aber weniger wichtig ist.

Beispiel: NRW
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/Taetigkeitsbericht_Datenschutz100.pdf
    23. Tätigkeitsbericht der WDR-Datenschutzbeauftragten - S. 6
Zitat
    Nach § 53 Abs. 1 WDR-Gesetz tritt der/die Beauftragte für den Datenschutz beim WDR an die Stelle des oder der Landesbeauf-tragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, soweit es um datenschutzrechtliche Fragen geht. Die Beauftragte für den Datenschutz beim WDR nimmt ausdrücklich nicht die Aufgaben einer Beauftragten für die Informationsfreiheit wahr.

Die praktische Wichtigkeit ist:

In der vorgesehenen Landesverfassungsbeschwerde in Berlin (auch für Brandenburg wirkend) stellt sich die vorstehende Problematik nicht. Der Meldedatenabgleich kann demnach relativ aussichtsreich als unzulässig beantragt werden.
Der Beschwerde-Mustertext soll für andere Bundesländer ebenfalls durch dortige Bürger selber anwendbar sein. Dieser Mustertext müsste also zusätzlich die vorstehende Argumentation integrieren.
 
Natürlich wäre schön, wenn für die betroffenen anderen Bundesländer schon einmal streitwillige Bürger mit einem Brief die vorstehenden Fragen stellen. Wer sich vom Briefbeispiel inspirieren lässt, eine selbst getextete  Aufforderung in seiner vollen eigenen Verantwortung zu formulieren, der muss zunächst für sein Bundesland die Rechtslage klären. Ein Anruf beim Landesdatenschutzbeauftragen dürfte das sofort klarstellen.

Irgendwo im forum war einmal eine Übersicht, 
in welchen Bundesländern die Landesdatenschutzbeauftragten "dürfen" bzw. "nicht dürfen".
Wenn jemand das verfügbar hat und hier einfügen könnte, so wäre das hilfreich.

Websites der Datenschutzbeauftragen der Bundesländer:
Das ist hier ersichtlich gemacht und hierdurch dürfte ein Anruf im eigenen Bundesland rasch möglich sein.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 03. Januar 2017, 12:07
Verdacht auf Veruntreuung von Rundfunkabgaben wegen Elbphilharmonie?

In der FAZ in diesen Tagen:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buehne-und-konzert/am-rande-des-abgrunds-der-rundfunkchor-berlin-14597900.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Die Fragen der Legitimierung der Teil-Finanzierung von Orchestern und Chören durch die Rundfunkabgabe lasse ich hier einmal aus dem Spiel. Das ist ein komplexes Thema und an sich durchaus von Interesse bezüglich der möglichen rechtlichen Angreifbarkeiten.

Bei der FAZ lohnt sich immer das Sichten der Leser-Kommentare - oft weit mehr Bedeutung als im journalistischen bereits hochwertigen Beitrag. Beim obigen Artikel war folgender Leserbeitrag:

Zitat
Was darf und was darf nicht mit Rundfunkgebühren gefördert werden?
Ulrich Kl... - 01.01.2017 ... wie sieht es mit dem "Elbphilarmonie- Orchester" aus? Im NDR hören Sie dieses Orchester unter dem Dirigenten Günter Wand mit Aufnahmen aus einer Zeit als die Elbphilarmonie noch nicht einmal in Planung war. Was ist hier an Geld der Gebührenzahler geflossen zur Quersubventionierung Hamburgs und seines aus den Fugen geratenen Bauprojekts?

Zu prüfen ist, ob Anfangsverdacht besteht, dass NDR- / ARD- / ZDF- Gelder verdeckt in den Hamburger Haushalt geflossen sind, um die überforderten Netzwerk-Freunde der Politik in ihrer Überforderungs-Panik finanziell etwas zu entlasten. Gegenleistung wäre, dass diese dann wieder brav abnicken beim nächsten Staatsvertrag
- zur manischen Perfektionierung
- der manischen Treibjagd
- auf 7 Millionen zu Unrecht gebildete "Beitragskonten".
 
Also, wer weiß mehr zu dem, was dieser Leserkommentar anscheinend gut informiert anspricht? Was geschah mit den jährlichen Subventionszuweisungen des NDR an die Musiker, sofern nicht Musik geschah?

Wer Lust und Zeit hat für eine IFG-Anfrage, der mag das ja mal machen.

Dann bitte hierher berichten, weil 1 Anfrage ja an sich genügt. Sobald wir Fakten wissen, kommt dann hier der ohnehin generell nützliche Mustertext, wie jedermann zur Unterlassung von Verschwendung die Intendanten höchst persönlich auffordern kann, sofern Anfangsverdacht wegen Veruntreuung nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann.
Solche Briefe gehören zu den effizientesten Waffen, sich bei Intendanten unbeliebt zu machen. So lange diese gegenüber 7 Millionen Beitragskonten die Anwendung von Gerechtigkeit verweigern, haben sie keinen Grund, sich über Bürgerzorn zu beschwerten.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 06. Januar 2017, 20:40

Wie adressiert man Briefe in Sachen "infosteuer" (Tarnbezeichung "Rundfunkbeitrag")

Liebe Mitstreiter, fast alle senden immer noch wie gut dressierte Untertanen ihrer Aristokraten an den Kölner "Beitragsservice". Das absurde System der Rundfunkabgabe wäre längst für die 25 % ungerecht zur Kasse gebetenen aufgehoben (darunter ziemlich alle in diesem Forum), wenn alle den nachstehenden Briefanfang verwenden würden. Würden die werdenden Multi-Millionäre an den ARD-Sender-Spitzen jeden Tag einen Waschkorb voll von namentlich adressierter Korrespondenz erhalten (Summe der Mahnvorgänge), so wären die streitigen illegalen Teile des  System aus Image-Gründen der obersten Chefs längst aufgehoben worden. 

Also ab sofort besser machen? Das muss jeder selber entscheiden. Hier ein besonders vollständiges Beispieltext. Vielleicht im Forum mit Link immer hierher verweisen, sofern jemand noch unterwürfig sich verkehrte Korrespondenz aus Köln gefallen lässt?

Natürlich kann und soll jeder das nach seiner Laune ändern.... Und wie immer, hier ist keine Rechtsberatung, sondern dies ist nur ein Beispieltext, wie jemand das in etwa so machte und weiterhin macht. Was jeder selber macht in Rechtssachen, muss jeder selber entscheiden - eigenverantwortlich - und wer sich nicht traut, wende sich an einen Juristen seines Vertrauens zum Gegenlesen.


Briefbeispiel für den Briefanfang - und etwa so macht das ein jemand tatsächlich.
Zitat

An Frau Intendantin Sabine Immerklug
- pesönliches Büro -
(in Funktion der Intendantin des ARD-Senders RXX)

Gutmenschenschenstr. 17 
919191 Aristokratenstadt

Betrifft: Infosteuer-Konto 134 2341 des ARD-Staatsfernsehens (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragskonto")

Sehr geehrte Frau Intendantin Immerklug,
mitgeteilt wird: 

1. Vorbemerkungen zur Adressierung:

1.1. Vorab sei angemerkt: Da ich bis heute keine original-handschriftliche lückenlose Vollmachtenkette

von Ihnen zu meinem zuständigen Vorgangs-Bearbeiter erhielt, bin ich leider gezwungen, unverändert an Sie persönlich zu adressieren. Denn mangels Dienstherrenfähigkeit kann Ihre Sender-Anstalt keine Beamten beschäftigen. Kraft Auftretens autonom Verantwortliche kann es in Ihrem Haus also nicht geben. Entweder Sie unterzeichnen zukünftig selber oder die unterzeichnende Person muss durch eine lückenlose handschriftliche Vollmachtenkette ihr Zeichnungsrecht nachweisen.

1.2. Von einer Nicht-Rechtsperson aus Köln erhielt ich die in Kopie beigefügte Mitteilung.

Dieses Etablissement mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice" ist mangels Rechtsperson nicht befugt, mit eigener Adresse mit Außenwirkung aufzutreten. Bitte sorgen Sie dafür, dass dies jedenfalls mir gegenüber nie wieder geschieht. Laut Verwaltungsvereinbarung sind die Konten bei Ihrer ARD-Sender-Anstalt zu administrieren, sobald an die Intendanz adressiert wurde. Dies ist hiermit erfolgt.
Dem Kölner Etablissement sende ich ohne Rechtspflicht diesmal ausnahmsweise eine Kopie dieses Vorgangs.
Im übrigen und wie auch zukünftig immer sende ich jeweils etwa 2 Tage nach ihnen eine Kopie zusätzlich an den örtlichen Beitragsservice Ihres Hauses mit den eigenen fest angestellten Mitarbeitern einer ARD-Anstalt. Dies ist ohne Rechtspflicht. Es dient nur der Vorbeugung, damit mir nicht ein Informationsversäumnis gegenüber Ihrer zuständigen Abteilung entgegengehalten werden kann.
Alle Mitteilungen erfolgen original-unterzeichnet.

1.3. Die in Kopie beigefügte erhaltene Mitteilung ist auch deshalb nichtig, weil auf nichtiger Rechtsgrundlage wegen Verletzung des Datenschutzes.

Bearbeitet wird in Köln nicht etwa durch die Nicht-Person mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice", sondern durch Verteilung auf 7 private Callcenter, ausgewählt im Gebotsverfahren des Billigsten. Hierbei werden meine Meldedaten dem Zugriff von einigen 1000 Niedrigstverdienern ohne Recht der Eigenverantwortung zugänglich gemacht, vermutlich überwiegend ohne Festanstellung und häufig wechselnd. Der Landesdatenschutzbeauftragte meines Bundeslandes hat zu dieser meines Erachtens unzulässigen und unverantwortlichen Verwendung meiner amtlichen Meldedaten seine Zustimmung meines Wissens bisher nie erteilt, zumal auch unter Sonderschutz stehende Daten der Einwohnermeldeämter dorthin übermittelt wurden. Die innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten können diese Zustimmung nicht erteilen, weil es ihnen an Zuständigkeit für die am Wohnsitz extern durch die Meldeämter verwalteten Meldedaten fehlt.
Bitte weisen Sie mir die Einholung der Zustimmung des Landesbeauftragten für Datenschutz meines Bundeslandes nach oder aber sorgen Sie dafür, dass meine Daten zukünftig bei den Kölner Diensten (also privaten Callcentern) nicht mehr einsehbar sind. Das Wie ist nicht meine Aufgabe. Nicht der in seinen Rechten Gestörte hat Lösungen zu ermitteln, sondern der Störer, also Ihre ARD-Anstalt.  Frist 1 Monat. Auf schriftlichen Antrag von Ihnen würde ich schriftlich Ihnen Fristverlängerung gewähren, sofern umstellungsbedingt nötig.

 1.4.  Eine Pflicht zur  Bearbeitung des beigefügten Vorgangs besteht meines Erachtens nicht,

so lange den vorstehenden Bedingungen nicht entsprochen wurde.
Allerdings wird für die ARD-Anstalten häufig behauptet, dass eine Gewähr von Einhalten des Rechts nicht gewährleistet sei und dass selbstherrlich gegen Bürgeranträge gehandelt werde. Leider muss ich befürchten, dass diese Abweichung von Prinzipien des öffentlichen Rechts auch mich treffen kann. Deshalb wird ausnahmsweise zum beigefügten an sich unwirksamen Schreiben bereits Stellung genommen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die anschließende Antwort Ihres Hauses den Bearbeitungsregeln des öffentlichen Rechts entspricht:
- Bearbeiten in etwa in Reihenfolge meines Schreibens, damit Vollständigkeit nachvollziehbar und überprüfbar wird.
- Die jeweils bearbeitete Abschnittsnummer meines Schreibens ist ausdrücklich zu bezeichnen - gleicher Grund.
- Bei Zitaten von Gerichtsentscheiden müssen diese präzis argumentativ relevant und eingebunden sein und es darf nie die Randnummern-Angabe fehlen.
- Bei Zitaten von Rechtsquellen, die nicht im Internet öffentlich kostenfrei einsehbar sind, ist in Kopieform ein ausreichend umfassender Auszug beizufügen.
Also: Die Verwendung von schwammigen Textbausteinen ohne festen Bezug zu meinem Schreiben wird nicht als eine Bearbeitung nach den Regeln des öffentlichen Rechts gewertet werden.

Nach diesen Vorbemerkungen beginnt nun die eigentliche Bearbeitung bezüglich der in Kopie beigefügten Mitteilung der Kölner Nicht-Person mit Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice".

2. Mitgeteilt wird zu Absatz 1 des beigefügten Schreitens:
,,, ,,, ,,,

3. Mitgeteilt wird zu Absatz 3 des beigefügten Schreitens:
,,, ,,, ,,,


... usw. usw.... Hier also beginnt der eigentliche Brief zur Sache.


Darf man das alles so machen?
Besser umgekehrt gefragt: Ist da irgend etwas, was man NICHT darf?

Jemand, der es nach Empfehlung von hier in etwa so machte - allerdings viel viel kürzer - , hatte immerhin die Ehre, einen unterschriebenen netten Brief zu erhalten von einer verantwortlichen Person, sie sei von Intendant / Intendantin beauftragt worden, ihm zu schreiben... usw.usw.

Anscheinend machen das bisher so wenige von uns, dass die Multi-Millionen-Glückskinder an der Spitze sogar noch 6 Sekunden lang auf den Brief zu blicken die Zeit finden in der täglichen Unterschriften-Vorlage-Mappe.
Leute, warum seid ihr fast alle so unterwürfig, einem punktuell hier Unrecht verfügenden Staat euren Gehorsam anzudienen? "Empört euch!" 


Denkt immer daran, was für echte Gefahren unsere Vorfahren, die echten Widerständler, einst zu wagen hatten unter den 2 Diktaturen des letzten Jahrhunderts. Demgegenüber ist das bisschen Kampf gegen das bisschen Rundfunkabgaben-Unrecht eine niedliche Bagatelle. Bisher ist kein Fall bekannt, dass ein Bürger dafür erschossen wurde, den Rundfunkabgabe-Rechtsverletzern mit juristischem Waffenarsenal das Spiel zu durchkreuzen, und offen gesagt, die Gefahr ist exakt 0,0000 Prozent. Hier geht es nur darum, zivilisiert und verhätnismäßig den unzivilisierten Anfängen des punktuellen Rechtsstaatsverlustes entgegenzutreten.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Roggi am 10. Januar 2017, 22:13
Ein weiteres Urteil, welches in den Tiefen des Forums fast vergessen wurde:
Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html

Auch hier wird der Streitwert auf 8000 Euro festgesetzt. Es geht um Befreiung von der Gebührenpflicht wegen Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs.
Alles in diesem Beschluss ist eine derbe Klatsche gegen die Vorinstanzen und auch gegen die damalige Gebührenerhebung bei Geringverdienern. Umgesetzt wurde im neuen RBStV nichts davon, es wurde bekanntlich weitergemacht wie bisher.

Auszüge aus dem Beschluss:

RN1
Zitat
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Befreiung von Rundfunkgebühren.

RN6
Zitat
Die Rundfunkanstalt hat die Beschwerdeführerin von den Rundfunkgebühren nach Zustellung der Verfassungsbeschwerden rückwirkend befreit und dies mit den - nicht weiter substantiierten - Besonderheiten des vorliegenden Falles trotz der seinerzeit zutreffenden Ablehnung eines besonderen Härtefalles im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV begründet.

RN8
Zitat
Der Beschwerdeführerin sind ihre notwendigen Auslagen in den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

RN17
Zitat
Die Auslegung und Anwendung der § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 3 RGebStV durch die Ausgangsgerichte, insbesondere die restriktive Anwendung der Härtefallregelung in § 6 Abs. 3 RGebStV, wird den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen einer zulässigen Typisierung nicht gerecht.

RN19
Zitat
Fehlt damit schon eine der kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für eine zulässige Pauschalierung, Generalisierung und Typisierung, kann es dahinstehen, ob eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen ist und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist. Beides dürfte indes zu verneinen sein. Dass eine nicht unwesentliche Anzahl von Personen betroffen ist, lassen schon die zahlreichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vermuten, die sich mit dieser Problematik des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV befassen.

RN20
Zitat
Aufgrund der mit der Pauschalierung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV verbundenen Härten ist die Anwendung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht nicht mehr mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst verfassungswidrig wäre.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: GEiZ ist geil am 11. Januar 2017, 07:26
Das Vertrauen in die künftigen Entscheidungen des BVerfG wird auch dadurch gefestigt, dass sich das Gericht nicht von der Anstalt manipulieren lässt.

Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html
Zitat
b) Die Billigkeitsentscheidung über die Auslagenerstattung ist nicht allein anhand der - nicht eindeutigen - Erklärung der Rundfunkanstalt zu treffen, die Kosten des Verfahrens „auf der Basis des ... Mindeststreitwertes“ übernehmen zu wollen. Denn als anhörungsberechtigte Dritte im Sinne des § 94 Abs. 3 BVerfGG ist die Rundfunkanstalt schon nicht Beteiligte des Verfahrens oder berechtigt, Anträge zu stellen (vgl. BVerfGE 55, 132 <133>) und damit erst recht nicht befugt, über die Auslagenerstattung zu disponieren. Die nicht eindeutige Erklärung der Rundfunkanstalt hat auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin entfallen lassen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 27. Januar 2017, 11:41
Haftbefehl wegen Rundfunkabgabe?
 
Der Forums-Thema
ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21838.msg139443.html#msg139443

hat die wichtige Aufgabe der Mobilisierung und Protestverbreitung. Dies darf dort nicht durch lange Texte verwässert werden. Deshalb werden die beiden nachstehenden Texte nicht dort eingefügt, sondern hier.

Bitte ganz besonders beachten: Hier werden keine Mustertexte geliefert. Es sind Beispiel-Ideen. Jeder muss eigenverantwortlich entscheiden, was er/sie tut oder nicht tut.
"Damit Sie nie im Leben Fehler machen, wenden Sie sich bei allen Rechtsfragen bitte vor jedem Entscheid an den Anwalt ihres Vertrauens."
Nun eine Beispiel-Idee zur Sache:


Zitat
   An Frau Intendantin
   XXX XXX
   - persönliches Büro -
   Senderstr. 999
   999999 Senderstandt
   
 Betrifft: Haftbefehls-Androhung / Infosteuer (ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag").
 Für das Nachstehende bitte ich um Einhaltung einer Bearbeitungsfrist von 1 Monat.
 
Sehr geehrte Frau XXX XXX,
 
in Ihrem Verantwortungsbereich ist eine Haftbefehl-Androhung ergangen im Fall von
Frau .... ??    in XXXstadt, XXXstraße NNN
wegen eines Betrages von XYZ Euro. Folgende gravierenden Fehler liegen meines Erachtens vor - sofern Sie mich ncht eines Besseren belehren können - : 
 
a) Durch die fruchtlose Vollstreckungsversuche ist als ausreichend belegt anzusehen, dass diese Bürgerin nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts meines Wissens zu befreien war, nämlich über die Härtefallklausel.
 
b) Es fehlt meines Erachtens an der Verhältnismäßigkeit. Man bedenke den erheblichen Nachteil für Betroffene, beispielsweise nach der Lebenserfahrung Kündigung von Kontoüberziehung, Teilzahlungs-Krediten, in Kettenwirkung Pfändung von Gehältern, in Kettenwirkung Gefährdung des Arbeitsplatzes u.a.m..
 
c) Für die vorgesehene Maßnahme muss der Gläubiger seine Einschußbereitschaft der beträchtlichen Kosten bekunden oder auch bereits einen Vorschuss einzahlen. Die Kosten können 10 000 Euro oder mehr betragen. Diese wären aus dem Beitragsaufkommen zu leisten. Sind sie der Meinung, dies sei nicht als Veruntreuung der anderen Zwangs-Beiträge der Bürger einzustufen?
 
d) Im Fall der Einstufung als Veruntreuung: Sind Sie der Meinung, dass der in Ihrem Haus dafür Zuständige die Kostenlast durch  Abzug von seinem Gehaltskonto dem Beitragsaufkommen zu erstatten hat?

e) Da der Beitragsservice Köln keine Rechtsperson hat, sind nach herrschender Rechtsprechung alle dortigen Vorgänge unmittelbar Ihrem Haus zuzurechnen und damit ihrem persönlichen Verantwortungsbereich. Sie können nicht alles wissen, haben aber eine Pflicht für Organisation, Weisung, Eingriff.
 
Sofern Sie meinen, keine Maßnahmen gegen den in Ihrem Haus hierfür Verantwortlichen einleiten zu müssen, wird beantragt, mir diesen zu bezeichnen. Je nach Ihrer Stellungnahme zur Gesamtheit der vorstehenden Punkte werde ich meine Meinung bilden und sodann gegebenenfalls einen Anwalt für Weiteres ansprechen.
 
Mit freundlichem Gruß
Siegrief Siegesmeier.



 
Sobald überregionale Medien darüber berichteteten:
An die Staatsanwaltschaft für den Sender-Ort:

 
Zitat
An die
 Staatsanwaltschaft
 Gerichtsstraße 999
 999999 Senderstadt
   
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass in den Publikumsmedien über eine Haftbefehlsandrohung berichtet wurde, weil eine Person für den Rundfunkbeitrag nicht über die nötigen vollstreckbaren Vermögenswerte verfügte.
 - Hier auch in Kopie beigefügt: .... Zeitung ... vom ....
(erschienen in verschiedenen weiteren Zeitungen, was gerne belegt werden kann)
 
Beigefügt mein Schreiben an die Intendantin, worin ich meine Unsicherheit zum Ausdruck bringe, ob der in Betracht gezogene Einsatz von einigen 1000 Euro für ein Inkasso von einigen 100 Euro einen Anfangsverdacht für Veruntreuung auslösen könnte.

Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

Nun will ich mich der Meinungsbildung der Fachkunde der Staatsanwaltschaft mit meiner Meinungsbildung unterwerfen.
Für den Fall, dass ein Anfangsverdacht für Straftat an Hand der allgemein bekannten Veröffentlichung erkannt wurde, bitte ich um Mitteilung des Aktenzeichens.

Sofern kein Aktenzeichen entstanden ist, so bitte ich, mich in diesem Sinn zu informieren.

 Mit freundlichem Gruß
 Siegrief Siegesmeier.

   
Bitte ganz besonders beachten: Hier werden keine Mustertexte geliefert. Es sind Beispiel-Ideen. Jeder muss eigenverantwortlich entscheiden, was er/sie tut oder nicht tut.
"Damit Sie nie im Leben Fehler machen, wenden Sie sich bei allen Rechtsfragen bitte vor jedem Entscheid an den Anwalt ihres Vertrauens."
Und ein Hinweis: Auf keinen Fall will der Beispieltext anregen, selber Strafanzeige zu erstatten. "Selber Strafanzeige machen" wird oft empfohlen, von hier jedoch nie. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 27. Januar 2017, 19:49
Nun ist die Pressepublizierung erfolgt:

ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21838.msg139486.html#msg139486

Demnach in.
http://www.insuedthueringen.de/region/hildburghausen/hildburghausen/Eisfelderin-droht-Haft-wegen-nicht-gezahlter-Rundfunkbeitraege;art83436,5338846

Das ist Ausdruck des angstvollen Verhaltens der Senderanstalt.  Deshalb müsste einer Anfrage bei der Staatsanwaltschaft auch dies als Ausdruck beigefügt werden, also das Originalschreiben:

ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21838.0.html
(Gelesen 62678 mal)

Mit "gelesen an 1 Tag über 60 000x" ist es ebenfalls "Publizierung".

Wir haben nun seitens der Senderanstalt bereits ein Fehlereingeständnis gemäß Antwort an die Presse.
Umso besser. Denn es ist Heuchelei.
Für eine Vollstreckung bestimmt immer der Zahlmeister den Maßnahmen-Umfang. Zahlmeister ist die Senderanstalt. (Die Nicht-Person des Kölner "Beitragsservice ist sozusagen "Sache", ist nur die "Beißwaffe" als Ausführungs-Waffe seines vollverantwortlichen Herrn - die ARD-Senderanstalt.)

Also ist die Rechtslage nach diesem Fehlereingeständnis erst recht ausgesprochen trächtig für Hebelwirkung von Eingaben.
Hierzu Anmerkungen:

(1) Keine Empfehlung, es zu tun. Es ist erklärtermaßen nur Beispiel-Idee.

(2) Der einzige Weg, die Welt zu ändern, ist, die Schuldigen legal und verhältnismäßig durch juristische Hebelwirkung in die Enge zu treiben. Schimpfen im Internet hilft Nullkommanichts (oder sagen wir, 0,00001 - approximativ Nulliommmanichts). Ist es zu viel gewagt, Briefe zu wagen?

(3) Haben wir das Recht zur Angst? Erinnern wir uns daran, was unsere Verfahren zu riskieren hatten bei Abwehr von staatlicher Illegalität in den zwei Diktaturen auf deutschem Boden.
Wenn ihr heutzutage mitten im schützenden Rechtsstaat nun Angst habt oder zu faul seid, ein paar Briefe gegen staatliche Rechtsfehler zu riskieren mit einem Risiko von vergleichsweise Null, so ist das euer Recht. Damit vergebt ihr aber die einzige wirklich effiziente Chance, die Täter aus ihrem gesetzverletzenden Selbstbedienungs- Multimillionäre- Paradies zu vertreiben.
Es geht da auch um unsere Würde, unsere Rechte als Staatsbürger uns nicht von ein paar werdenden Multi-Millionären stehlen zu lassen. Den Ärmsten die letzten frei verfügbaren Euros zu pfänden, um Muli-Millionären an den Senderspitzen die nächste Million zu finanzieren, dies zu dulden muss wohl unvereinbar erscheinen mit unserer Würde?

Langer Rede kurzer Sinn: Hört auf, nur zu schimpfen. Fangt an, dem Gegner das Leben schwer zu machen. Kämpft nicht nur für eure paar 17,50 Euro im Monat. Kämpft für den Rechtsstaat. Das ist es, worum es hier im Kern geht.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Roggi am 27. Januar 2017, 23:41
Es wird kein Kampf der Massen gegen die ungerechten Selbstbedienungsmillionäre. Immerhin nutzen fast 90 % der Bürger den Rundfunk und viele freuen sich (gesteuert durch Propaganda in eigener Sache), wenn andere ebenfalls einen Beitrag bezahlen, damit die eigene monatliche Belastung niedriger wird. Da gerade in der älteren Generation die Rundfunknutzung intensiv ist und diese ältere Generation noch geprägt ist von damaligen Ängsten und deshalb "vorrauseilenden Gehorsam" leistet, wird das System nicht so schnell durch Zahlungsboykott oder unseren Widerstand gerechter. Obwohl bei den Infoständen sehr viele ältere Menschen sich über das Unrechtsystem beklagen, tun sie nichts dagegen. Sie nehmen Infomaterial mit und können es nicht umsetzen. Selbst vorgeschriebene Briefe werden nicht abgesendet.

Wie schon oft in der Vergangenheit festgestellt wurde: es reicht, wenn ein Einziger mit seiner Klage Erfolg hat. Deshalb ist es so wichtig, dass die "Schwarmintelligenz des Forums" immer wieder neue Angriffspunkte findet, wie das System gekippt werden kann.

Völlig überflüssig erscheint es, dass örR so sehr darauf bedacht ist, dass niemand dem System entkommt, nicht mal die ärmsten. Wird wohl der Drohkulisse dienlich sein, letztendlich ist es aber wohl das, was die Ungerechtigkeit so empörend und widerwärtig macht, so dass auch von Rundfunkteilnehmern Unterstützung kommt. Die junge Generation ohne TV-Nutzung hat "kein Bock" sich zu wehren, sondern fällt aus allen Wolken, wenn die Zwangsvollstreckung droht. Dann zahlen sie lieber. Hier wäre mehr Aufklärung hilfreich.

Zudem dürfte es schwer für die Gerichte sein, die ungerechten Urteile so zu verfassen, dass es nicht in andere Bereiche strahlt und dort für weitere Ungerechtigkeiten sorgt, weil sich ja irgendwann auch auf solche ungerechten Urteile berufen wird. Wobei die Begehrlichkeiten von Konzernen unbegrenzt sind und sie diese Urteile für sich nutzen werden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: cleverle2009 am 29. Januar 2017, 16:02
Hallo @all,
seit 2013 versucht Person P von der Rundfunkanstalt die gesetzliche Grundlage für die Zwangsrundfunkabgabe zu erfahren. Ihr ständiges Credo an die Absender der Bitt- und Drohbriefe war, es besteht für die Zahlung kein Rechtsgrund.
Allen Schreiben hat P widersprochen.
Im Februar 2016 verpasste ihr der für P zuständige Gerichtsvollzieher in Hof einen Eintrag im Schuldnerregister.
P´s Auskunftsforderungen an Gerichtsvollzieher, den über den Gerichtsvollzieher die Aufsicht führenden Richter blieben ohne Antwort.
Ihre Forderungen an Gerichtsvollzieher, den über den Gerichtsvollzieher die Aufsicht führenden Richter die Übereinstimmung seines Handelns mit dem Grundgesetz zu belegen blieb ohne Antwort.
Ihre Beschwerde an den Amtsgerichtsdirektor brachte die Aussage des Amtsgerichtsdirektors "der Gerichtsvollzieher sei nicht gehalten, die Übereinstimmung seines Handelns mit dem Grundgesetz nachzuweisen".
Eine Forderung an die Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit des Festsetzungsbescheid zu prüfen wurde abgelehnt.
Jetzt hat Person P Klage gegen den Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht eingereicht.
a) Der Gerichtsvollzieher ist nicht ermächtigt hoheitliche Handlungen durchzuführen siehe GVO.
b) Der Gerichtsvollzieher ist Beteiligter am Verfahren und darf deshalb keine  hoheitlichen Handlungen durchzuführen, denn er bekommt einen Teil der Beute, siehe dazu das Beamtengesetz.
c) Der Gerichtsvollzieher ist weiterhin Beamter und hat deshalb alle seine Handlungen auf Übereinstimmung mit den Gesetzen zu prüfen und bei Kenntnis von Gesetzwidrigkeit zu remonstrieren.
Der Direktor des Amtsgerichtes hat nun das Klageschreiben an den für P zuständigen Richter weitergeleitet.
Der Direktor des Amtsgerichtes bekommt morgen von Person P noch ein Schreiben, in dem P darauf besteht, dass meine Klage an den für sie zuständigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG weitergeleitet wird.

P fühlt sich gerade um 80 Jahre zurück in die Vergangenheit gebeamt.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: boykott2015 am 29. Januar 2017, 16:11
Der Direktor des Amtsgerichtes bekommt morgen von Person P noch ein Schreiben, in dem P darauf besteht, dass meine Klage an den für sie zuständigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG weitergeleitet wird.

Auch wäre es möglich, dass dieser gesetzlicher Richter folgende zusätzliche Anforderungen erfüllen muss:
- Richter selbst soll kein Beitragsschuldner sein
- Gericht, bei dem dieser Richter arbeitet, soll ebenfalls kein Beitragsschuldner sein.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 29. Januar 2017, 19:58
Ein paar Meinungen ohne Anspruch auf Besserwissen:

Wird erst bei Vollstreckung erkennbar, dass die Grundlage verfassungswidrig ist, so würde ich meinen: Die Vollstreckung muss abgebrochen werden.
Verfassungswidrig ist nach dem hier verfolgten Beschwerdeplan jedenfalls:
- 100 % Rundfunkabgabe gegen 4 Millionen Niedrigstverdiener.
- Mindestens rund 95 % der Betriebsstättenabgabe und der Kfz-Abgabe. (3 Millionen Betriebsstätten?)
- 100 % der Abgabe gegenüber Nicht-Zuschauern. (Weitere 2 bis 6 Millionen Haushalte?)

Die Störfeuer-Eingaben der Bürger sind nicht immer rechtlich gut greifend, sind aber immer das, was unbedingt sein muss und Bürgerpflicht ist.
Man kann das System durch Formalismus-Verfahren zur Weißglut bringen. Anwälte können und dürfen das nur in ganz engen Grenzen. Da hat der anwaltlos auftretende Bürger ein Waffen-Privileg. Wenn viel mehr diesen Mut hätten, wäre das gesetzverletzende System längst an sich selbst kollabiert.

Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit?
Das war vielleicht gemeint mit der Frage an das Gericht, ob der Richter beitragspflichtig sei (?)
Beitragspflicht ermöglicht einen Einwand wegen Befangenheit wohl nicht.
Ferner: Befangen sein kann nur ein einzelner Richter, nicht ein Gericht insgesamt. Die Betriebsstättenabgabe geht dann übrigens in den Landeshaushalt und da zahlt man dann eben.
Wäre ein Richter ein engagiert kämpfender Verweigerer, so könnte die Sender-Anstalt ihn wohl ablehnen. Ein derartiger Fall eines Richters ist hier nicht bekannt. Oder auch, mal beim Landgericht Tübingen nachfragen? Die Richter werden wohl zahlen, aber Richter haben sehr oft studierende Kinder...

Dass ein ganzes Gericht befangen sein kann, das kann es aber geben,
nämlich, dass das Gericht mit den verfügbaren Richtern rein zahlenmäßig keinen "Spruchkörper" für ein Verfahren bilden kann.. Dieser Einwand wird bereits gerichtlich vorgetragen gegen den Entscheid des Landesverfasssungsgerichts Bayern. Der Entscheid wird damit als zwar ergangen anerkannt, aber nicht als "Recht"-Sprechung anerkannt.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: mullhorst am 05. Februar 2017, 15:17
Zitat
Artikel 5 des Grundgesetzes : Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet

weshalb wird
Pressefreiheit nicht unter Schutz einer öffentlich rechtlichen Finanzierung gestellt,
Berichterstattung durch Rundfunk und Film unter dem Schutz  öffentlich rechtlichen Finanzierung gestellt?

Oder anders : Demnach müsste es doch auch einen Pressestaatsvertrag geben ? ( öffentlich rechtliche Zeitung )
Weshalb werden Presse und Rundfunk unterschiedlich bewertet ?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Februar 2017, 15:38
Als diese Rundfunkfinanzierung erfunden wurde, war Rundfunk sehr aufwändig und teuer, Zeitungen zu drucken war relativ einfach und billig. Heute ist das alles anders, niemand hat jedoch die Rundfunkfinanzierung an die geänderte Entwicklung angepasst. Das müssen jetzt wir versuchen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: mullhorst am 09. Februar 2017, 09:54
Bundesverfassungsgericht
1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11
Urteil vom 25. März 2014
Leitsatz: Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html


Der Begriff der Organisation lässt sich nicht eindeutig definieren. Die Begriffslegung ist abhängig von der jeweils zugrundegelegten organisations-theoretischen Herangehensweise. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags wird unter Organisation das formale Regelwerk eines arbeitsteiligen Systems verstanden


Spezialisierung nach Verrichtungen oder Funktionen

Die Aufgabe wird daraufhin analysiert, welche Tätigkeiten notwendig sind, um sie zu erfüllen. Es werden dann alle Tätigkeiten der gleichen Art zusammengefasst und zur Grundlage der Stellenbildung gemacht. Gliedert man ein gesamtes Unternehmen nach Verrichtungen, entsteht die so genannte Funktionalorganisation mit den Abteilungen Beschaffung und Logistik, Produktion, Absatz, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/organisation.html

Folgt man dem Leitsatz des BverfG fällt die immer wieder auftauchende hoheitliche Tätigkeit unter Verwaltung - die staatsfern zu regeln ist.
Oder hat Person X hier was falsch verstanden ?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 09. Februar 2017, 13:18
Oder hat Person X hier was falsch verstanden ?
Es ging in der Entscheidung zum ZDF wohl eher darum, daß bspw. Parlamentarier oder ehemalige Mitarbeiter des Staates nicht als staatsfern gelten können und daher nicht in die Verwaltungsräten berufen werden dürfen.

Bis Ende 2015 hatte der Gesetzgeber Zeit, das neu zu regeln.

Könnte man ja glattweg die Zusammensetzung sämtlicher LRA-Verwaltungsräte ebenfalls prüfen? Sind die heute noch ähnlich zusammengesetzt, wie es das ZDF war, wären auch die zugrundeliegenden LRA-Staatsverträge verfassungswidrig.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: mullhorst am 09. Februar 2017, 14:22
Genau, hab mir die Entscheidung durchgelesen. Es geht Person X jedoch um den dort genannten Leitsatz 2, welche sich auf Organisation bezieht
Zitat
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen. Demnach (also auf Grund dieses Leitsatzes) ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen.

Zur Organisation gehört aber ebenfalls die Verwaltung(s.o.), die dann auch staatsfern sein soll / muss.

VLG
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 09. Februar 2017, 16:18
Zur Organisation gehört aber ebenfalls die Verwaltung(s.o.), die dann auch staatsfern sein soll / muss.
Damit scheidet jede Art "staatlicher Verwaltung" aus, damit jede Art von Amt, Behörde und Co. Damit auch jede Art von Amtshilfe, oder?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: boykott2015 am 09. Februar 2017, 21:10
Verwaltung wird meistens in Landesverfassungen genannt und entsprechende Rollen werden dort aufgeteilt.

Beispiel, Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320020927105939563)

Zitat
Artikel 3
[...]
(2) Die Verwaltung liegt in den Händen der Landesregierung, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.
[...]

Verb "liegt" sagt alles: die Verwaltung darf nicht an andere übergeben werden. Die Landesrundfunkanstalten agieren in Selbstverwaltung und die Landesregierung hat nur eine beschränkte Rechtsaufsicht auf die Landesrundfunkanstalt.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: mullhorst am 09. Februar 2017, 22:12
exakt @ Pinguin - Person X denkt damit etwas anfangen zukönnen - in der bevorstehenden klagebegründung!!! #
@boykott2015 muss jedoch zwecks Normenklarheit im "Gesetz" ausdrücklich benannt werden!!!!

Anmerkung: Verkehrsschild : 30 Schulkinder!!! jetzt wird fiktive Person "Horst"  nachts um 3.00 geblitzt. Muss er zahlen?
Immerhin zielt das Schild nicht auf den Kernbereich Schulkinder aus, denn nachts um 3 laufen keine Schulkinder auf der Strasse ?

Demnach könnte man i.e.S alles in Frage stellen
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Roggi am 09. Februar 2017, 22:46
Das Gesetz zum Tempolimit ist eindeutig. Tempo 30 ist einzuhalten - immer. Der Zusatz "Schulkinder" fordert erhöhte Aufmerksamkeit, um im Gefahrenfall sofort bremsen zu können. Es sind zwei Regeln. Das kann man leicht durchschauen.

Beim RBStV haben wir es mit Regeln zu tun, die örR selbst erstellt hat und durch Beeinflussung zum Gesetz werden ließ. Im Laufe der Jahre wurden die Gesetze zum Rundfunk immer undurchsichtiger. Da blickt wohl nur ein Rundfunkjustiziar durch und freut sich, wenn er die Bürger seines Landes übers Ohr hauen kann, weil noch nicht mal der geneigte Richter etwas gegen dieses Unrecht unternehmen kann.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: mullhorst am 10. Februar 2017, 00:49
@ Roggi
Das im Beispiel genannte "Verkehrsschild" existiert tatsächlich - teilweise sogar mit Zeitangabe (@roggi) -meinetwegen  von morgens 6 Uhr bis mittags  16 uhr - solange jedoch nicht zeitlich ausfühlich (Normenklarheit) "von Gesetz" angegeben-  hat dieses Schild nachts um 3 uhr keine Bedeutung - da nicht - laut Gericht den  Kernbereich treffend ( siehe Verwaltung / Behörde) z.B.  " Tätigkeit / Kernbereich des Rundfunk" Kernbereich Schulkinder -  morgens 6 Uhr bis Nachmitttag großzügig bis 16 Uhr  betreffend, jedoch Nachts nich betreffend dieses Verkehhrsschild demnach keine Gültigkeit hat !! Auslegungssache !
@Roggi - keine Panik - Person X könnte alleinerziehender daddy sein (solls geben)- überfahrt keine Kinder
Und das Gericht darf sich nicht auslegen "wies grad `Bock hat" - hierzu hat mein "Insperator" (imperator) pinguin schon einiges sachlich rechtlich genügend vorgetragen.
nochmals vielen dank an @pinguin
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: drboe am 10. Februar 2017, 11:06
@mullhorst: ich würde mich nicht darauf verlassen, dass Gerichte sich "gesunden Menschenverstandes" bedienen. Einmal, weil Juristerei teils wirklich kompliziert ist, aber auch, weil das, gerade in Rundfunkfragen, nicht opportun ist. Beispiel: Beim Übergang von analoger Fernsehausstrahlung zu DVB-T blieb der Bildschirm bei denen schwarz, die keinen neuen Fernseher bzw. keine Set-Top-Box beschafft hatten. Mensch fragte sich, ob er dann nicht bzw. nur noch die Rundfunkgebühr zahlen müsste, weil er ja kein Fernsehen mehr empfangen könnte. Pustekuchen! Im Gesetz stand ja, dass allein der Gerätebesitz die Gebührenpflicht auslöste. Eigentlich entspricht das Abschalten des analogen Signals doch dem Ausbau des Empfangsteils, der Fernseher mutiert dadurch zum Monitor. Aber nein, man könnte sich ja eine Box kaufen. Klar, man kann sich auch einen Rennwagen kaufen und an Formel-1 Rennen teilnehmen. Oder sich einen Ring durch die Nase ziehen; wenn es klappern soll: zwei. Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten, aber man ist nicht gezwungen von allen Gebrauch zu machen.

Sie sind bei "rot" über die Kreuzung gefahren! Macht 100 €.
- Ich habe doch keinen Führerschein!
Dann macht das 500 €!
- Ein Auto habe ich auch nicht!
Aber Sie könnten eines haben!


M. Boettcher
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 15. Februar 2017, 22:39
Bezüglich Haftbefehl:
"Sieglinde Baumert: Suche nach einem Amtshilfeersuchen des MDR ab 09.2016"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22098.0.html

Schon immer musste an sich bei Vollstreckungen der Haftbefehl (Beugehaft) ausdrücklich(!) ausgeschlossen werden
wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten. Diese mögen bei Ausführung rund 3000 Euro monatlich betragen - genau weiß ich es nicht. Es könnte dann - nach fruchtloser Unterlassungsaufforderung - ein Anfangsverdacht von Veruntreuung gegen den jeweiligen ARD-Anstalt-Intendanten-prüfenswert sein. Denn unverhältnismäßige Beugehaft-Haftbefehle sind nicht eine Erfüllung des Zwecks der Rundfunkabgabe.

Sofern Amtshilfeersuchen aus der Zeit ab Oktober 2016 vorliegen,
die in irgendeiner Weise den Haftbefehl anweisen oder ausschließen oder einfach durch Globalauftrag ermöglichen, wäre es von Interesse, dass das hier eingebracht wird. Sodann müsste je nach Textdetails gesichtet werden, ob sich das eignet als Stein in Davids Schleuder, um Goliath im Auge zu treffen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 16. Februar 2017, 19:51
Straftat: Darstellung von Kindern beim Rauchen ohne Warnhinweis im Staatsfernsehen ARD, ZDF.
Berichtet unter:
Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17290.msg113955.html#msg113955

Waffennutzung A: Gewissensgründe - Härtefall -Verweigerung der Rundfunkabgabe.
Das kann jeder beantragen. Jeder kann es jederzeit in einem anhängigen Verfahren nachschieben.

Wer den Tatbestand des § ... StGB an einem Kind erfüllt, der hat sich damit strafbar gemacht.“
Aus dem anderen Thema übernommen.
Zitat
Jeder ist nach § 323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung" verpflichtet, Kindern die misshandelt werden (jedem anderen natürlich auch) zu helfen, sie vor diesem Missbrauch zu schützen. Dies ist am einfachsten und effektivsten möglich, wenn man die eigene finanzielle Unterstützung an diesem Verbrechen einstellt. Die Justiz muss diese Hilfeleistung und den Schutz des eigenen Gewissen, sich vor dieser Mittäterschaft an Kindesmisshandlung zu schützen, immer höher werten, als die Verpflichtung der untergeordneten Rundfunkstaatsverträge, welche jeden zur Zahlung verpflichten. Aufgrund der illegalen Herstellung und Vermarktung, steht den Gebühren keine gesetzeskonforme Gegenleistung gegenüber. Der ÖRR hat also kein Recht, diese Gebühren überhaupt einzuziehen.

Und ferner wichtig, so richtig "Frist verstreichen" kann es eigentlich gar nicht geben
bei Verweigerung, Straftat-Fortsetzungshandlungen mit zu finanzieren. Hieraus darf im Prinzip jeder jederzeit neu aussteigen. Das gilt auch für alle anderen Bürger bei diesem Thema Kinderschutz. Interessantes Argument, für das die Juristen dann dort noch neue Bausteintexte zu erfinden haben....
Mit läppischen Hinweisen wie "Sie können ja Programmbeschwerde einreichen" geben wir uns bei Straftat nicht zufrieden. Hier geht es nicht um gut oder schlecht - also Ermessen - , sondern um "verboten".

Waffennutzung B: Aufforderung der Unterlassung an Intendanten.
Das kann nicht jeder, weil man ein paar Sachen beachten muss, damit es ins Schwarze trifft und so richtig weh tut. Mal sehen, wann Zeit dafür hier übrig ist.

Was ist nötig? Klare Liste der Verstoß-Rechtsgrundlagen.
Objektiv / Sachverhalt: Im obigen Thema genannt und von dort ungeprüft hierher übertragen: (hier nicht gesichtet, ob alles passt und trifft)
§ 3 RStV
§ 41 RStV Programmgrundsätze
§ 10 JuSchG seit 2007 laut Jugendschutzgesetz § 10 verboten ist, Minderjährigen (also unter 18 jährige) Tabakwaren auszuhändigen oder ihnen das rauchen zu erlauben.
§ 138 BGB.
 Misshandlung Schutzbefohlener § 225 StGB - bis zu 10 Jahre Haft,
 vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht § 171 StGB - bis zu 3 Jahre Haft,
§ 221 StGB Aussetzung (Freiheitsstrafe von 1-10 Jahren),
 § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe),
schwere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsstädteverordnung, Nichtraucherschutzgesetze,
Nötigung § 253 StGB Abs 4 (gewerbsmäßig), Erpressung,
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, Rundfunkstaatsverträge, schwere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und weitere.

Was ist nötig? Klare Liste der Belangbarkeit-Rechtsgrundlagen.
Subjektiv / Belangbarkeit:
Aus dem obigen Thema hierher ungeprüft übernommen::
§§ 25, 26, 27, 211 StGB
§ 830 BGB.


Was ist nötig? Klare Liste der Beweise.
Aus obigem Thema hierher übernommen:
Zitat
Ich hatte umfangreiches Beweismaterial in den letzten Jahren zusammengetragen, eine Filmliste und Videomitschnitte aus dem Programm des ÖRR, die im Verfahren vor dem VG Aachen nicht bestritten wurden. Nicht eine einzige Szene wurde von der Anwältin des ÖRR (Kanzlei Lo..., Köln) als unrichtig benannt.
Bezüglich dieser Filmliste und der Videobeweise verweist auf meinen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Köln von 09.01.2017. Dort liegt alles vor (3 Datenträger mit 4,61 GB).

Das brauchen wir eigentlich für Verwertbarkeit in Verfahren als textliche Liste:
Bezeichnung des Dokuments,
wann wohl entstanden,
wann wohl verbreitet durch welche Sender.

Wenn der Mitstreiter, der dies alles erarbeitet hat, uns die Liste hier nachtragen könnte,
könnten wir alle damit etwas in unseren Verfahren und Widersprüchen damit unternehmen.
Eine solche Liste ist auf jeden Fall zulässig und nicht verbietbar. Sie darf durchaus mit Ungewissheits-Vermerken zu Details ausgestattet sein.

In diesem Themen-Thread, wenn irgend möglich, diese Liste, aber möglichst nicht lange Texte.
Lange Texte schädigen die Effizienz bei Verfahren. Die Unzulässigkeit steht im Gesetz. Da muss man nichts mehr hinzu texten.
Diie §§ muss jeder der Verwender eigenverantwortlich sichten.  Dann kommen die hinein mit max. rund 3 Zeilen Text pro §, wenn nicht ganz gewichtige Gründe für mehr.

Strafanzeige wird hier wie üblich NICHT empfohlen.
Vorab, es ist Strafanzeige, nicht Strafantrag.
Die nicht erfolgte Strafanzeige, die jederzeit erfolgen könnte, ist das nicht viel interessanter? Und auch, Regel, ein Rechtslaie erstatte nie eine Strafanzeige ohne Beratung durch einen Anwalt, und zwar nur einen, der praktisch nur Strafrecht macht.
Das war kein "Pseudo-Disclaimer", sondern für Strafanzeigen durch Laien hat der Anwalt mal wirklich eine Muss-Funktion.

Lange Diskussion im anderen Thread: Darf man im Internet Beweismittel re-publizieren?
Die Rechtslage ist: Wenn man es argumentativ einbindet, dann darf man das, was für diese Einbindung als Beweis nötig ist.
Beispiel: Foto (besser nicht zu groß), Zitat, ein paar Sekunden Video.
Man bedenke, dass eingereichte längere Videos oder Links zu längeren Videos oder viel Bildmaterial auf Datenträgern der beste Weg sind, eine Ablehnung zu bekommen. Da niemand die Zeit haben will, sich das anzusehen, "sofern nicht gerade Tatvideo von realem Verbrechen", wird ein Grund gesucht, das nicht bearbeiten zu müssen. Tätet ihr das anders, wenn sich auf dem Tisch unbearbeitete Akten stapeln und der Chef fragt, wieso?
Angaben nicht Rechtsberatung und ohne Gewähr. Bitte beispielsweise bei wikipedia.de absichern, erst nachlesen, dann endgültig Meinungen bilden und entscheiden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 17. Februar 2017, 23:39
Die Beweise sind nun verfügbar.
Dank "Checkout24" in
Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17290.msg141406.html#msg141406
Die Fotos sind strafrechtlich dokumentierend und argumentativ eingebunden. Nach meiner (unmaßgeblichen) Rechtsmeinung besteht absolut 0 Problemrisiko wegen Urheberrecht.
(Persönliche Meinungen sind unmaßgeblich - aber hier voll durchdacht und begründbar.)

So, jetzt können wohl 100 % der Forumsteilnehmer einen Brief an ihren Staatsfernsehen-ARD-Sender machen:

- per Einschreiben mit Rückschein -
Frau Intendantin S....
- persönliches Büro -
in Funktion für Staatssender RBB
Masslos-Str. 88
88778 Berlin
--- ANMERKUNG--- Natürlich die Daten des jeweiligen ARD-Senders eintragen -

Betrifft: Mein Infosteuer-Konto, Infosteuer-Nr. ....
(Ihre Tarnbezeichnung: Beitragskonto, Beitrags-Nr. .... )
bei Ihrer Außenstelle des Landesfinanzamts (Ihre Tarnbezeichnung: Beitragsservice)

Sehr geehrte Frau Intendantin S.,

1. bitte weisen Sie an, dass mein Infosteuer-Konto sofort beitragsfrei gestellt wird,
und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2013.
Frist für Bestätigung: 1 Monat.

2. Straftaten?
Neben anderen Gründen wende ich ein, dass Aufdeckung von Handlungen erfolgte, die nach meiner persönlichen Meinung eine Prüfung des Anfangsverdachts von Straftat geboten erscheinen lassen.

3. Anlage 1: Fotos mit Beispielen für 2013 bis 2014 -

-  für Folgejahre überlasse ich gerne Ihrem Personal die Ermittlungen, da ich selber Ihr Staatsfernsehen ARD, ZDF,... nicht nutze und auch nie mehr nutzen will.

4. Die Frage, ob Straftat, bleibe Ihren Hausjuristen zur Prüfung überlassen.
Auf jeden Fall erkläre ich, dass ich auf keinen Fall mit meinem Gewissen vereinen kann, Mitfinanzierer hiervon zu sein. Ihr landesrechtlcher Zwangs ist in Kollision mit dem bundesrechtlichen Zwang für mich, auf keinen Fall etwas mitzufinanzieren, was in meinem Empfinden Straftat ist und zwar Vergreifen am Kindeswohl, also besonders verwerflich.

4. Ein Verweis auf mein Petitinosrecht gegen Programmmängel
bei irgendwelchen Kommissionen, Ausschüssten, Kontrollräten und was auch immer ist überflüssig. Jeder gut Informierte weiß, wofür man solche Einrichtungen macht: Das ist fast ausschließlich takltisch motivierte reine Blitzableiter-Funktion, "Opium für's Volk", ein Abreagier-Instrument für die Verschleierung von Nichtbearbeitung.

5. Insbesondere ist eine Einschränkung auf unverbindliche Beschwerden nur angebracht,
sofern es um Ermessensfragen zwischen "gute Sendung" / schlechte Sendung" geht. Wenn es um mutmaßliche Straftaten geht, so habe ich nicht nur ein unverbindliches Beschwerderecht, sondern ein Recht des verbindlichen Zwangs zur Unterlassung.

6. Da ich nicht Zuschauer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... bin,

sind mir die Verstöße erst jetzt bekannt geworden. Sie beginnen in 2013. Daher rührt die geltende gemachte Rückwirkung meiner Verweigerung ab 1.1. 2013.

7. Bitte veranlassen Sie also binnen 1 Monat die rückwirkende Annullierung der mir trotz Nicht-Nutzung aufgezwungenen Zahlung.


8. Diese Mitteilung geht in 2 original-unterzeichneten Ausfertigungen  an das Verwaltungsgericht in ... bezüglich meiner Klage AZ...
Das Verwaltungsgericht wird hierdurch informiert über Vorgänge unmittelbar zwischen den Klageparteien und kann nun Ihrer Bearbeitung entgegensehen.
Bitte geben Sie also Ihren Entscheid auch an das Verwaltungsgericht.
Beantragt wird, für das gerichtliche Verfahren diese Bearbeitung abzuwarten vor weiteren Schritten seitens des Gerichts. 

9. Diese .Mitteilung geht in 2 original-unterzeichneten Ausfertigungen  an die Vollstreckungsstelle ...  AZ...

Die Vollstreckungsstelle wird hierdurch informiert über Vorgänge unmittelbar zwischen den Klageparteien und kann nun Ihrer Bearbeitung entgegensehen.
Bitte geben Sie also Ihren Entscheid auch an die Vollstreckungsstelle. 
Beantragt wird, die Vollstreckung auszusetzen und diese Bearbeitung abzuwarten vor weiteren Schritten. 

Mit freundlichem Gruß
Siegfried Siegermann

Anlage 1: Die Fotos.
Anlage 2: Übersicht von Rechtsgrundlagen für die Unzulässigkeit.

 
Wie immer: In einem Forum ist nie Rechtberatung. Dies ist ein Beispielbrief, wie jemand es gemacht hat oder machen will. Es ist weder Mustertext noch Empfehlung. Was Sie machen, machen Sie dann aber eigenverantwortlich.
Des weiteren: Sie müssen Ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigen, insbesondere bei oben Nummer  8. und 9.. Bei vielen wird das eine oder andere entfallen - oder beides.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 18. Februar 2017, 11:39
(Nachkorrektur beim Briefbeispiel hatte ich versäumt - Dank an "Bürger" dafür!)

Warum sollte man solche Briefe machen - oder auch nicht?
Mit der Rundfunkabgabe wird in rund 7 Millionen Einzelfällen deutsches Recht vorsätzlich durch den Staatssektor verletzt. Der Streiter gegen diese Unvorstellbarkeit hat keinen Grund, mit den Mitteln zimperlich zu sein, sofern
a) verhältnismäßig
b) möglichst gut frei gehalten von Risiko für den Bürger
c) für den Bürger nützlich.

Worin liegt der Nutzen? Aufschub gewinnen.
Mit Mitteilungen ab 14. Februar hat die Auseinandersetzung gegen die Chefs begonnen, die Rechtsverletzungen zu revidieren. Aufgefordert wird zunächst, die rund 4 Millionen Niedrigverdiener frei zu stellen rückwirkend ab 1. Januar 2013. Danach analog für die Nichtzuschauer und für die Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe.
Irgendwann wird irgendwas davon dann kommen und wir wissen noch nicht, ob / wann/ wie.
Deshalb also auf Zeit arbeiten und also die Schlussformulierungen, um Geldzahlung möglichst zu verhindern oder wenigstens aufzuschieben. Was gezahlt wurde, kommt schwer zurück, weil jemand dann Verantwortung für die Unterschrift tragen muss. Was noch nicht gezahlt wurde, geht möglicherweise unter.
Beim Klageverfahren könnte die Strategie klappen. So lange die Akte sich mindestens 1x alle 2 Monate durch Neuzugang "bewegt", könnten Richter entscheiden, noch abzuwarten.
Allerdings mögen Richter nicht, hierbei laufend für Anträge "arbeiten / entscheiden zu müssen". Darum die Direktaufforderung an Intendanten mit Kopie an das Gericht.
Beim Vollstreckungsverfahren ist die Hoffnung auf Effizienz der Strategie deutlich bescheidener anzusetzen. Das könnte besser gehen, wenn verbunden mit Körpereinsatz, also Besuch.

Wichtig sind die Fotos, vorzugsweise in Farbe.
Zum Teil haben sie eine leicht pädophile Komponente - noch nicht im strafrechtlichen Bereich, aber immerhin. Kann man ja ebenfalls anmerken - ist ja ein Reizbegriff.

Wie ist die Zahlungsverweigerung rechtlich verankert?
Das könnt ihr bei solchen Briefen ja noch schöner heraus arbeiten. Briefe sollen nicht einheitlich sein, damit die Juristen hinter dem Beitragsservice nicht Standard-Textbausteine in die Software knallen können. Diese läuft in 7 privaten Callcentern, die uns allen die kindischen Bausteintext-Entscheide aus Textmodulen zusammen klicken. Nichts da mit "öffentlich-rechtliche neutrale qualifizierte" Rechtssachen-Bearbeitung.
Holen wir einmal weit aus: Bei Herdenverhalten - hier Duldung solcher Rechtsverletzungen bezüglich Rauchen durch fast alle Rundfunkabgabe-Zahler - gilt hochtrabend formuliert der "Kant'sche Imperativ": Jeder hat sich dennoch so zu verhalten, dass die Welt besser wäre, wenn alle sich so verhalten würden - selbst wenn das Einzelverhalten nichts ausrichten kann.
Im Strafrecht wie folgt umgesetzt: Jeder hat das Recht und an sich sogar die Pflicht, Mitfinanzierung zu verweigern, weil er sonst zum finanziellen Förderer von Straftat werden würde.
Auf diese Pflicht der Nicht-Mitfinanzierung beruft ihr euch also.

Es besteht wohl eine Schulungs-Anweisung für die Callcenter-Angelernten:
Erfolgt durch den Bürger der Qualitätseinwand gegen Zahlungspflicht, so wird verwiesen auf das Beschwerderecht an irgendwelche Kommissiönchen. Diese Bearbeitungsstrategie muss ein solches Schreiben also sofort durchkreuzen, also schon vorab als unzulässig erklären.

Rückwirkung ab 1. Januar 2013:
Eigentlich reklamiert ihr zu spät. Das wird begründet mit "Nicht-Zuschauer". Wir haben bisher Beweise nur verfügbar für 2013...2014...?2015?. Dies ist damit auch bereits halbwegs ausgebügelt. Fürs Erste reicht das.

Warum an die Intendanten?
Weil die Obersten keinen Spielraum haben, sich auf erhaltene Weisungen, Unkenntnis usw. zu berufen. Sie sind damit zwar nicht strafrechtlich belangbar, aber sind die einzigen Ansprechpartner, die der Sache nicht "taktisch" ausweichen können.
Natürlich wissen wir, dass der Einwand von Einzelstraftaten an sich ein schwaches Schwert ist gegen die Rundfunkabgabe. Hier geht es um den strategischen Nutzen des Arguments. Jetzt bringt ihr die Intendanten in die Verantwortung für Unterbindung von Straftat zu denkbar peinlichen Sachen des Kindeswohls. Was können die wohl antworten, ohne das Gesicht zu verlieren? Abwarten, widersprechen, Antwort und den eigenen Widerspruch zur Antwort zur gerichtlichen Akte geben, das könnte dann ein wählbarer Ablauf sein.

Zurück zur Frage:
Warum sollte man solche Briefe machen - oder auch nicht?
Individuelle Entscheid-Sache.
Welcher Bürger kann schon mit starken juristischen Argumenten für diese sehr komplexen Rechtsfragen bearbeiten. Selbst Rechtsanwälte haben das System der 7-millionenfachen Rechtsverletzungen nicht zur Neuordnung zwingen können - jedenfalls bisher (diverse anwaltliche Verfahren sind ja noch anhängig beim Bundesverfassungsgericht). 

Also mag der Bürger stattdessen wählen, im Rahmen seines jeweiligen juristischen Informationsstandes eine Eigenmeinung zu bilden und vielleicht im Rahmen dieses Informationsstandes zu attackieren - siehe das Briefbeispiel.

Wie immer sei wiederholt: Keine Rechtsberatung in Foren und keine zur Verwendung empfohlenen Mustertexte. Beispieltexte nur, was manche so machen und was man nachmachen kann oder auch nicht - und das immer in voller Eigenverantwortung.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 18. Februar 2017, 13:38
Das wird begründet mit "Nicht-Zuschauer".
Ein Nicht-Zuschauer, Nicht-Rundfunkkonsument kann solche Bilder gar nicht haben, jedenfalls nicht durch Eigenaufnahme. Da bräuchte es einer käuflich erwerbbaren, handelsüblichen Video-DVD, mittels derer die entsprechenden Filme anzusehen wären. Als Beweis läge dann auch diese DVD vor.

Oder es hat Fotoaufnahmen von Rundfunkkonsumenten, die an die Öffentlichkeit gebracht worden sind.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 18. Februar 2017, 16:26
Bei der Verweigerungspflicht der Mitfinanzierung von Straftaten kommt es auf den subjektiven Zeitpunkt der subjektiven Kenntnisnahme an.
Das ist also ab jetzt hier im Forum verfügbar. Von nun und unbegrenzt in die Zukunft kann jeder sagen: "In diesen Tagen habe ich es erstmals entdeckt - deshalb erst jetzt meine Verweigerung."

"Nichtzuschauer", "deshalb erst jetzt darüber informiert", das ist also bewusst so eingefügt worden,

um die Rückwirkung der Befreiung bis Januar 2013 jetzt 2017 verlangen zu können.
Der Nichtzuschauer kann also die Fotos in Kopie seinem Schreiben beifügen und die Fundstelle hier im Forum angeben. Eine Beifügung in Dateienform würde ich persönlich eher als kontraproduktiv ansehen, egal, welche Adressaten. Das kann man allerdings auch anders sehen. Je unterschiedlicher die Verweigerungsbriefe und die Anlagen dazu, desto besser, damit die "Justitiare" (hochdeutsch "Mitarbeiter der Rechtsabteilung") Arbeit bekommen für ihre wohl rund 12 000 Euro pro Monat, mit Pensionsanspruch wohl rund 20 000 Euro.

Bei der Verweigerungspflicht ist die landesrechtlich eingesetzte Verjährung von 3 Jahren im Sinn zu tragen. Strafrechtliche Verjährung ist meist 5 Jahre und ist Bundesrecht, also stärker. Da wir hier in einer Strafrechts-Logik sind, wurde im Beispielschreiben also nicht auf die Verjährung eingegangen. Ist das o.k.??...?? - Da das Ganze sowieso strategisch und nicht "rechts-analytisch" ist, ist es wohl besser, es nicht durch Details zu überladen - das würde die taktische Wirkung wohl mindern.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 01. März 2017, 21:30
Hier mal ein Vorschlag - was wird dann wohl passieren?
Wenn mehrere Personen sich den Betrag von 17,50 Euro teilen...

Zitat
Absender: Siegfried Siegermann, Sieglinde Kraftfreude, Emmy McMesser, Volker Friedreich
alle wohnhaft in 98765 Schildafelden, Kampfhundstr. 99

- per Einschreiben mit Rückschein -
Frau Intendantin S....
- persönliches Büro -
in Funktion für Staatssender RBB
Masslos-Str. 88
88778 Berlin
--- ANMERKUNG--- Natürlich die Daten des jeweiligen ARD-Senders eintragen -

Betrifft: Unser Infosteuer-Konto, Infosteuer-Nr. ....
(Ihre Tarnbezeichnung: Beitragskonto, Beitrags-Nr. .... )
bei Ihrer Außenstelle des Landesfinanzamts (Ihre Tarnbezeichnung: Beitragsservice)

Sehr geehrte Frau Intendantin S.,
wir wohnen zusammen und keiner soll diskriminiert sein durch Ihre Infosteuer. (Ihr Staatsfernsehen ARD, ZDF,... schaut hier keiner - wir sind doch nicht verblödungssüchtig).

Bitte stellen Sie das Infosteuer-Konto (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragskonto) um auf unsere 4 Namen. Post erreicht uns ja problemfrei, wenn entsprechend adressiert.

Ab jetzt zahlt jeder ein Viertel der Infosteuer jeden Monat von seinem eigenen Bankkonto mit Dauerauftrag.
Macht 4,39 Euro pro Person. Den kleinen Überhang reduzieren wir dann irgendwann in der Zukunft (12 Monate * 3 Cent = 36 Cent jährlich).

Anweisung: Ihre automatische Abbuchung muss sofort annulliert werden. Da Sie das Geld laufend bekommen, besteht kein Grund zur Mahnung.

Jeder Einsender schreibt in den Betreff seinen vollen Namen. Sollte einer der Einzahler nicht zahlen, so können Sie das den Belegen also mühelos ersehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass nur diese eine Person gemahnt werden darf und für Mahngebühren in Anspruch genommen werden darf.

Es bleibt Ihnen anheim gestellt, zur Klarheit 4 Einzelkonten zu je 4,39 Euro einzurichten mit einem Bonus von 9 Cent jeweils im Dezember.

Ihre jetzige Verfahrensweise, nur 1 von 4 Nichtzuschauern zum Zahlen zu zwingen, verstößt gegen das Willkürverbot. Bitte veranlassen Sie, dass unser Mehrzahler-Modell in Ihre Software integriert wird.

Zukünftige Mitteilungen von Ihnen, sofern nur an 1 Person gerichtet, werden Ihnen zurückgereicht werden mit der Bitte um Nachbesserung. Diese kann gerne manuell ausgeführt werden, so lange Ihre Informatik diesbezüglich noch nicht gesetzeskonform ist.

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Siegermann, Sieglinde Kraftfreude, Emmy McMesser, Volker Friedreich
alle wohnhaft in 98765 Schildafelden, Kampfhundstr. 99


Was wird dem wohl entgegenzusetzen sein?
So lange die ihr Geld bekommen, haben sie kein Recht zum Mahnen, egal, was im Brief steht.
Der Wunsch der Vierteljahreszahlung statt monatlich, dies Detail lasse ich mal der Kürze wegen beiseite.

Verschiedenes hierzu wurde schon im Forum behandelt.
Sofern jemand das weiß und sofern der andere Thread hilfreich ist, dann bitte hier als Beitrag beitragen. Je nach Befund würde ich dann vielleicht den Text ändern.

Es ist durchaus von Interesse, diese Fragen zu klären. Denn es geht um rechtliche Hebelwirkung:
Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gemäß Grundgesetz(Einpersonenhaushalte zahlen 3x so viel per Kopf).
Verstoß gegen die Sozialpflicht gemäß Grundgesetz (Niedrigverdiener haben im statistischen Mittel nur die halbe Haushaltsgröße, zahlen im Mittel das Doppelte - Umverteilung von unten nach oben, strikt verboten, sofern Regelwirkung eines Gesetzes.


Und wie immer: Keine Rechtsberatung, keine Empfehlung, nicht "Mustertext" - sondern "Beispieltext", wie jemand das gemacht hat oder für machbar hält. Was der einzelne macht oder nicht macht, ist immer voll eigenverantwortlich.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: LECTOR am 01. März 2017, 22:02
Verschiedenes hierzu wurde schon im Forum behandelt.
Sofern jemand das weiß und sofern der andere Thread hilfreich ist, dann bitte hier als Beitrag beitragen. Je nach Befund würde ich dann vielleicht den Text ändern.

Nützlich könnte es sein, dass die vermeintlichen "Beiragsschuldner" sich auf die "gesamtschuldnerische Haftung" gemäß RBStV berufen, ein Thema, das bereits mehrfach im Forum diskutiert wird, unter anderem:

Gesamtschuldnerische Haftung lt. RBStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18445.0.html

MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20488.0.html

WG - Rechtslage bei Gesamtschuldnerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11933.0.html


Siegfried Siegermann, Sieglinde Kraftfreude, Emmy McMesser und Volker Friedreich könnten außerdem anführen, dass sie als Gesamtschuldner einen zivilprozessualen Nachweis eines Ausgleichanspruchs verhindern möchten und deshalb jeder seinen "Beitrag" zahlen möchte.

Denn das Bürgerliches Gesetzbuch bestimmt ja folgendermaßen:
Nur bei den zusammenwohnenden Vollzahlern ist eine Anwendung nach BGB möglich:
§ 426 BGB: (1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

Siehe dazu das Thema:
Zivilprozessualer Nachweis eines Ausgleichanspruchs bei Gesamtschuldnerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21174.0.html
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. März 2017, 23:43
Danke für die Links und für die viele Arbeit,
die in den betreffenden Threads andere vorgeleistet haben. Nun wird es klar, dass ist ein ganz wichtiges Thema und viel mehr als nur eine kleine Stichelei.
Zur Zeit fehlt hier die Zeit, das voll zu erarbeiten. Als Übergangslösung wird vorgeschlagen, dass diejenigen, die - leider - schon zahlen müssen, Aufteilungsanfragen etwa nach dem hier gerade gelieferten Muster machen und dann hier die Antwort einbringen.

Nach flüchtigem Studium der anderen Threads ist hier die Rechtsmeinung:
Die müssen die Aufteilung hinnehmen und müssen den Beitrag sogar reduzieren, sofern befreiungsberechtigte Personen Mitbewohner sind - beispielsweise in studentischer Wohngemeinschaft die BAFÖG-Bezieher.
Aber alles vielleicht nur auf Antrag.
Wird der Antrag fehlerhaft abgelehnt, so entsteht ein zusätzlicher Rechtsgrund für spätere Rückforderung.
Der Textbaustein, der vom Beitragsservice dann wohl immer geliefert wird, ist jedenfalls - wie die meisten Textbausteine - juristisch unterbelichtet und ein weiterer plumper Versuch, den rechtsunkundigen Bürger zu übertölpeln - was eine öffentlich-rechtliche Stelle nicht darf.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. April 2017, 20:30
Wie kann man seinen kaputten Fernsehsender seiner ARD-Anstalt übersenden, dies mit Annahmepflicht?
Rücksendung wegen Rücknahmepflicht von Elektronikschrott?
Es würde in Grenzen bis 25 cm für alles gehen, sofern die auf mindestens 400 qm Verkaufsfläche Elektronik-Sachen verkaufen.
Das kriegen wir wohl nicht hin / nicht nachgewiesen.
Immerhin könnte man ja mal die kommerziellen Tochter-Unternehmen sichten... Vielleicht handelt da jemand mit Filmemacher-Geräten?

Sonstige Rechtsgrundlage? "Das Beweisstück!"
Man macht Antrag auf Härtefallprüfung als Nicht-Zuschauer
(ja, das ist rechtlich o.k., auch wenn die illegalen Textbausteine das Gegenteil besagen).
Im Antrag darauf hinweisen: Inzwischen rund 20 % Nichtzuschauer, also heutzutage Befreiungspflicht.
Und dem Antrag als Beweisstück beifügen: Den seit Jahren kaputten Fernseher - vielleicht ein schöner dicker Röhrenfernseher aus dem Keller...
Auffordern, das Beweisstück bis zur vorgesehenen Klage (Klageerweiterung) unverändert zu lagern, damit Vorlage bei Gericht des Beweisstücks möglich ist im eingereichten Originalzustand, wofür bei Gericht ein Antrag gestellt werden wird für die mündliche Verhandlung.

Wer sich diesen Spaß erlaubt für  rund 18 Euro Versandkosten, bitte das Ergebnis hierher berichten.   
Darf ja ruhig quer durch die Republik durch diverse Bürger erfolgen, um die jeweils abweichenden entgeisterten Zurückweisungsbriefe als Realsatire auf Youtube zu präsentieren.
Vielleicht Videos machen bei Einpacken und Versandaufgabe (ohne Gesichter, ohne Lesbarkeit der Absenderadresse).

Immer hübsch brav adressieren namentlich an die Intendanten im Brief innen drin, das wisst ihr ja inzwischen? Laut Verwaltungsvertrag hat euer Beitragskonto von da an eine nettere Sonderbehandlung und im besten Fall gar keine mehr in den nächsten 100 Jahren.
Natürlich müsst ihr den richtigen Absender eintragen auf dem Paket. Da dürft ihr also nicht beispielsweise einfach einen anderen ARD-Sender eintragen.

Andere Idee: "Elektrosmog-Lieferant mit mehr als 400 qm Verkaufsfläche"
("Funkwellen von denen" = "Elektrosmog".)
Passt auch nicht so ganz - Elektrosmog ist nicht Gerät.
Und Rücknahmepflicht, wenn überhaupt,  wäre beschränkt auf Sachen bis 25 cm und es muss nicht aufbewahrt werden. 
Immerhin, ein kaputtes Handy mal einsenden und die Reaktion abwarten? Kann man ja mal versuchen?
Da Handys oder jedenfalls Smartphones auch "Empfangsgeräte" sein sollen, kann man ja auch dafür den gleichen Antrag stellen.

Hat jemand etwas bessere Ideen, wie wir erreichen könnten, dass die wirklich eingesandte Geräte lagern MÜSSEN?
Oder jedenfalls annehmen und verschrotten müssen wegen Rücknahmepflicht?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 06. April 2017, 11:14
Liebe Mitstreiter, werdet listig, macht die Jäger zu den Gejagten statt zu jammern!
Eine angeblich extrem effiziente Strategie wurde vorgetragen in:

Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg143464.html#msg143464

Das ist eine derart effiziente Hypothese, ob man dem Gegner unterhalb der Gürtellinie eine Behandlung angedeihen lassen könnte, dass ich mir einen Verstoß gegen das viel diskutierte "Leistungsschutzrecht" erlaube und es hierher übertrage:

Die geniale Strategie, vor Ablauf der nächsten 100 Jahre voraussichtlich nicht zur Zahlung verurteilt zu werden?
Zitat
Sie verschickt dazu ihre Klagebegründung nach und nach, immer so im Abstand von ca. 4-8 Wochen raus. Klagebegründung auf Raten sozusagen. Also immer nur einzelne Punkte aus dem großen Ganzen der Klagebegründung. Das Verwaltungsgericht sendet diese dann der Rundfunkanstalt.

Diese gibt Ihren Senf dazu ab. Macht im Fall meiner entfernten Verwandten eine Frau Dr.(!) aus dem Justiziariat.

Dies wiederum geht an das Verwaltungsgericht zurück, welches den Rundfunk-Mostrich meiner Verwandten zur Kenntnis- und möglichen Stellungnahme zuschickt. Nun beginnt das Spiel von vorne.

Also eine Art Kettenbrief der Hampelmänner. Einzige Ausnahme: meine entfernte Verwandte! Sie kann dieses Kettenbriefmonster geschickt für ihre Klageergänzungen/erweiterungen/empörungen/verzögerungen am Nasenring deutscher Ordnung herumführen. Kostet zwar etwas mehr Porto, bringt dafür aber maximalen Sand ins Getriebe und wirkt im Enddefekt wie eine Ruhendstellung des Verfahrens.

Magengeschwüre kommen bei meiner entfernten Verwandten nicht auf. Ihre Empörung wird im Frühstadium regelmäßig auf Papier gebannt und dem Verwaltungsgericht als Klageergänzung dargereicht. Abschließender Satz ihrer Schriftstücke sieht etwa so aus: Ausdrücklich behalte ich mir weitere Klageergänzungen vor!

Ja, das kann klappen. Also mit rund 120 Euro für die Klage plus etwas Arbeit die Rundfunkabgabe definitiv los werden?
Darf man das? Gegenfrage: Kann das irgendwie unzulässig sein - wieso?
Der dauerhafte Erfolg ist aus verschiedenen Gründen nicht ganz eindeutig. Aber es könnte gegenwärtig vielleicht klappen.

Könnte man das allerdings noch durch eine besondere Raffinesse erweitern?
Unmittelbar an die ARD-Anstalt - mit Kopie an das Gericht -
die Aufforderung. sämtliche Widersprüche usw. endlich nachvollziehbar zu bearbeiten:
- Bezugnahme auf das Briefdatum des Bürger-Schreibens;
- Punkt für Punkt abarbeiten mit Angabe der Abschnittsnummern (die man deshalb und sowieso immer machen sollte).

Wenn eure Schreiben gewichtige konzentrierte juristische Substanz vortragen, dann habt ihr bei öffentlich-rechtlichen Stellen im Prinzip einen Rechtsanspruch auf eine etwa derartige Bearbeitungsweise. Die Baustein-Textlein der Kölner Callcenter-Service-Mitarbeiter sind dafür unverwendbar. 
Zulässig? Gegenfrage: Wieso sollte das unzulässig sein?

Und dies Schreiben werden mutige zornige Bürger vielleicht adressieren an den namentlich(!) genannten Intendanten, - persönliches Büro - . Zornbürger sagen dazu: Ich verhandle nur "mit den Köpfen, nicht mit den Füllhaltern" vom Beitragsservice. Nur die "Köpfe" sind meiner würdig.
Darf man das so sehen wie die Zornbürger? Gegenfrage: Wieso sollte das irgendwie unzulässig sein?

Und Antrag an das Gericht, dieser Bearbeitung abwartend entgegenzusehen.
Hat man ausreichend viele gut abschnittweise nummerierte Briefe geschrieben - sagen wir, 50 Seiten, 200 Abschnittnummern - , so muss das Gericht voraussichtlich leider sehr sehr lange warten, bis der Eingang der Bearbeitung feststellbar ist. Naja, wegen des leider zu langsamen Fortschritts der Medizin werdet ihr die nächsten 100 Jahre wohl nicht mehr vollzählig erleben.

Liebe Leute, werdet schlitzohriger! Das "eklatante" Unrecht der Rundfunkabgabe legitimiert es.
- "eklatant" ist Juristen-Jargon, um Stammtisch-Kraftausdrücke zu vermeiden -
Nicht jammern, nicht schimpfen. Extrem höflich juristische Argumente aus dem Forum zusammenpicken und vortragen. Immer hübsch jedem Abschnitt eine Nummer verpassen.
Und dann vorgehen wie beschrieben.... und dann warten... warten... warten...

Oder aber nichts davon tun. Denn was jemand tut, tut er/sie eigenverantwortlich. In einem Forum gibt es weder Empfehlungen noch Rechtsberatung. Aber man darf austauschen, was andere tun. Das zuvor Beschriebene ist in etwa dieser Form oder ähnlch bei mindestens einem Verwaltungsgericht in Anwendung. Das ergab sich eher rein zufällig so, ist nun aber so.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 08. April 2017, 12:38
Kleiner Nachtrag... nochmals alles überdacht...

Die Lösung mit den Klagebegrüngungen als Fortsetzungs-Story erzeugt dem Verwaltungsgericht eine Mitwirkungspflicht, also Arbeitszeit und auch eine Identifizierung im Sinn: Ja, wird als bearbeitungsbedürftig dem Gegner übermittelt.

Also, das Verwaltungsgericht hat ein ziemlich starkes Gestaltungsrecht. Es bestand der Eindruck in einer spezifisch etwa so geführten Sache, dass das Gericht nur ungern geeignet mitwirkt, soweit es die Klageanträge nicht auf ihren Bearbeitungsbedarf hin werten möchte, weil ja auch das bereits ein impliziter Teilentscheid zur Sache ist.
Also wird das Gericht der Fortsetzungs-Story vermutlich irgendwann ein Ende bereiten und das ist im Verfahrensrecht gedeckt.

Daraufhin wurde gewählt, den Gegner - die namentlich adressierte Intendantin der ARD-Anstalt - unmittelbar zur Stellungnahme an das Gericht aufzufordern; sodann immer nur die üblichen 2 Ausfertigungen an das Gericht zur Akte, darin rot kenntlich gemacht, dass nun darauf gewartet werde, was die ARD-Anstalt dem Gericht als Antwort zur Akte liefern werde.
 
Damit liegt der "Schwar***e Pedro" (die Sternchen zur Vermeidung eines Diskriminierungs-Vorwurfes :) )
voll bei der ARD-Anstalt. Packt man in die Aufforderungen legitime aber zugleich peinliche Punkte hinein, zu denen diese auf keinen Fall wird Stellung nehmen wollen, so wird das auf absehbare Zeit vermutlich nichts mit einer Stellungnahme.
Unser Leid des Wartenmüssens ist unermesslich.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 01. Mai 2017, 21:40
Vorab ganz herzlichen Dank an die koordinatoren für die Veranstaltung in Berlin 29. April.
Diese enorme Vorarbeit, damit alles klappte wie am Schnürchen. Absolut perfekter Ablauf. Beeindruckend.

Nun zur Verwertung als Waffe - jahrelang: Die Fotos.
Über 80 Fotos habe ich gemacht und alle unter dem Gesichtspunkt der Verwertbarkeit für die Auseinandersetzung als moralische Waffe, also mit den Symbolen der Republik:
- Massive Polizeieskorte für die Freistellung des obersten Boulevards der Republik für die GEZ-Verweigerung.
- Massen-Betonung der Marschierer durch Aufnahmewinkel usw..
- Plakate mit dem Hintergrund Bundeskanzleramt, ARD-Studio, Museen.
- Und Brandenburger Tor als Hintergrund.
- Und die mutigen 4 Frauen - alle Aktion "muss ein Gesicht haben".
    Mindestens 2 der 4 beginnen ja bereits da hinein zu wachsen.

Sonstige Identifizierbare Gesichter wurden weitgehendst vermieden.


Aufbereitung der Fotos für Verwendung in Schriftsätzen an Gerichte und Beitragsservice und Politiker.
Ist unter den Mitstreitern jemand, der die Aufbereitung für Verwendung in Schriftsätzen usw. übernehmen kann und mit den Moderatoren abklärt, wie zu verwenden?
Oder soll ich die einfach alle ins Forum hochladen? (20 MB, rund 15 A4-Seiten.)
Das sollte dann aber ein passender anderer Thread sein.
Hier in die "Waffenkiste" käme dann ein Link dorthin.


Alternativ: Sogleich beispielsweise folgende Varianten für jedes Foto einstellen: 

Das würde Verwendung bei FACEBOOK usw. erleichtern:

Original = je ca 250 KB. Davon abzuleiten je 3 Varianten:
x-Achse 120 bzw. 300 bzw. 600 px.
Qualitätsfaktor 0,40 - Dateien dann zwischen rund 6 und 70 KB.
Alle Fotos sind durch ihre Bildnummer zeitlich geordnet nach Aufnahme-Minute.
Eine Thumbnail-Übersicht könnte dann das Auswählen erleichtern
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 25. Juni 2017, 12:44
(1) Gutachten-Übersicht für Verwertung in Schriftsätzen:
Das entsteht gerade hier im Rahmen einer wesentlichen Streitführung für Neuordnung der Rundfunkabgabe. Die jetzige Erstfassung (Arbeitsfassung) wird hier eingebracht. Nun können Anregungen und Verbesserungsvorschläge von den vielen Forumsweisen vorgeschlagen werden. 
Verwendung ist vorgesehen ganz rasch in den nächsten Tagen, aber mit laufender Nachbesserung. Alle Verbesserungsvorschläge sind hilfreich. Alles muss ganz ganz kurz bleiben. Aber für einige der Gutachten (Teil 2 der Liste) fehlen noch zweckmäßige Links. 

Jedermann kann diese Listen und Mini-Kommentare natürlich in seinen Schriftsätzen als Anhang beifügen.
Auf diese Weise werden die EIGENEN Schriftsatzargumente wissenschaftlich untermauert.

Teil 1 der Liste:
Zitat
   
[Gutacht.:]   ANHANG: Alle unabhängigen Gutachten sind gegen die jetzige "Rundfunkabgabe"?

[Gutacht.:]   Die Rundfunkabgabe seit 2013 ist(!!!) Steuer, hat Deutschlands oberstes Kompetenz-Gremium einstimmig entschieden.

Ein Grundsatz der Rechtsprechung: Zu komplexen Fach- und Experten-Fragen sollen Richter vorzugsweise nicht aus eigener Anschauung und Wertung entscheiden, sondern sollen Expertenrat in der Regel zur Entscheidungsgrundlage wählen. Demnach darf seit dem 18. Dezember 2014 als definitiv entschieden gelten:
Im Gutachten Seite 34: "sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt."
Also: Ist eine "Steuer" und zwar zugehörig zur Kategorie "Zwecksteuer".

DeuTschlands oberstes Kompetenzgremium: (Stand: Februar 2014)
Verzeichnis der 32(!) Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen QUELLE: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Verzeichnis_der_Mitglieder/verzeichnis_der_mitglieder.html
Prof. Dr. Kai A. Konrad (Vorsitzender) München
Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellv.Vorsitzender) Nürnberg-Erlang.
Prof. Dr. Dieter Brümmerhoff Rostock
Prof. Dr. Lars P. Feld Freiburg/Br.
Prof. Dr. Lutz Fischer Hamburg
Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Clemens Fuest Mannheim
Prof. Dr. Heinz Grossekettler Münster/W.
Prof. Dr. Günter Hedtkamp München
Prof. Dr. Klaus Dirk Henke Berlin
Prof. Dr. Johanna Hey Köln
Prof. Dr. Bernd Friedrich Huber München
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer Köln
Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen Frankfurt/M.
Prof. Dr. Gerold Krause Junk Hamburg
Prof. Dr. Alois Oberhauser Freiburg/Br.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven Mainz
Prof. Dr. Helga Pollak Göttingen
Prof. Dr. Wolfram F. Richter Dortmund
Prof. Jörg Rocholl, PhD Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schreiber Mannheim
Prof. Dr. Hartmut Söhn Passau
Prof. Dr. Christoph Spengel Mannheim
Prof. Dr. Klaus Stern Köln
Prof. Dr. Marcel Thum Dresden
Prof. Dr. Christian Waldhoff Berlin
Prof. Dr. Alfons Weichenrieder Frankfurt/M
Prof. Dr. Dietmar Wellisch Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Wiegard Regensburg
Prof. Volker Wieland, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Berthold Wigger Karlsruhe
Prof. Dr. Horst Zimmermann Marburg/Lahn

Fundstellen:
(1) Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" Oktober 2014 http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
(2) PDF-Download http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4

[Gutacht.:]   Die Gutachter bestimmen autonom ihre Gutachten-Themen.
Dieses Thema wählten sie, nachdem zwei unglücklich formulierte Urteile ergangen waren (die nach hiesiger Meinung als eindeutige Fehlurteile zu gelten haben):
Landesververfassungsgericht Rheinland-Pfalz: Betriebsstättenabgabe.
Landesverfassungsgericht Bayern: Haushaltsabgabe (und auch Betriebsstättenabgabe).

Und anekdotisch: Seit Juli 2012 ist die Juristin Christine Strobl Leiterin der "Degeto Film", der zentralen ARD-Steller für Filme (Lizenzen, Produktion, Jahresvolumen 400 Millionen Euro). Strobl (CDU,.früher JU) ist Tochter von Finanzminister Schäuble, also Tocher des "Auftraggebers ohne Themeneinfluss" bezüglich des Gutachtens. Ihr Ehemann ist der CDU-Politiker Thomas Strobl, seit 12. Mai 2016 Minister des Landes Baden-Württemberg sowie stellvertretender Ministerpräsident.

[Gutacht.:]   Der Beirat über seine Ethik:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/aufgaben-des-wissenschaftlichen-beirates.html
"In seiner Suche nach rationalen Lösungen versteht sich der Beirat – nicht zuletzt dank seiner satzungsgemäß verbrieften Unabhängigkeit – als „wissenschaftliches Gewissen“ der Politik."
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 25. Juni 2017, 12:55
Teil 2 der Liste:
Hier fehlen noch ein paar Links. Wer sie hat, bitte so nett sein, sie als Antwort nachzumelden.
Oder falls der Autor Moderatoren-Rechte hat, vielleicht besser einfach die Links einfügen?
Für derartige nachträgliche Änderungen in der Ursprungsliste wird vorgeschlagen, immer *** hinzuzufügen. Dann können Übernehmer der Erstfassung der Liste immer umgehend mit der Suchfunktion ermitteln, was sich seither geändert hat.

Es gibt im Forum ja bereits Ansätze für solche Listen. Ziel ist hier aber, eine unmittelbar schriftsatz-verwertbare Vorlage allen im Forum zu liefern und mit Mini-Kommentaren ausgerichtet auf die juristischen Argumentationsregeln. Sollte sich viel Änderungsbedarf ergeben - vermutlich ja - , so soll hier im Thread später eine entsprechend verbesserte Fassung eingestellt werden.

Zeitplan der Verwendung:
Eine vorläufige Erstverwendung erfolgt hier wohl ab 27. Juni 2017. Eine verbesserte Endfassung soll sodann innerhalb von etwa 1 bis 2 Wochen zum offiziellen Einsatz gelangen. Für eventuelle Verbesserungen wäre also hilfreich, dass diese innerhalb der nächsten Tage bereits hier im Thread verfügbar werden.

Zitat
[Gutacht.:]   ANHANG: Alle unabhängigen Gutachten sind gegen die jetzige "Rundfunkabgabe"?

[Gutacht.:]   Weitere Gutachten - alphabetisch geordnet:
Nicht aufgeführt sind Gutachten u.a.m., sofern von ARD, ZDF,... finanziert oder aus dem Umfeld von finanzierten Gutachten oder Stellen. Oft zitiert werden etwa 3 solche Gutachten.
Diese Liste ist ohne Anspruch der Vollständigkeit.

Rechtlich gesehen besonders wichtig ist der Text von Dr. Pagenkopf: Er analysiert die gravierenden Rechtsfehler in den Entscheiden des BVerwG 2016, 2017 und liefert seinen Kollegen ein vernichtendes Urteil über ihr Urteil.

[Gutacht.:]   *Bölck, Thorsten (Rechtsanwalt)
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht"
NVwZ 2014-266 (Heft 5/2014 vom 01.03.2014)
"Der Rundfunkbeitrag - Eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe"
https://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2014%2fcont%2fNVWZ.2014.266.1.htm#A

[Gutacht.:]   *Degenhart, Christoph (Prof. Dr.)

Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig,
Direktor des Instituts für --- Rundfunkrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig,
Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (!!!). http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/742.htm
Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE) 02/ 2013, Leipzig/ Sachsen - Berlin/ Berlin
"Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder"

Langfassung: www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig.html
www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/download/5233_71d202a151921f45a06a45e436a78e6b.html
Kurzfassung: www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/92751-rundfunkbeitragverfassungswidrig ===
www.bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/download/6888_49447bb493e6f5dc5dddcb1e1f01a6cc

Aufsatz im Humboldt Forum Recht [ergänzt] komprimierte Essenz - überschaubar und "gut verdaulich" :)
www.humboldt-forum-recht.de/english/publications/deckblatt.html&artikelid=279
www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=279

[Gutacht.:]   *Exner, Thomas (Richter & Dr.) und *Seifarth, Dennis (Rechtsanwalt)

Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht"
NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013)
"Der neue „Rundfunkbeitrag“ - Eine verfassungswidrige Reform"
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/ents/lsk/2013/4800/lsk.2013.48.1058.htm&pos=128&hlwords=#xhlhit

[Gutacht.:]   *Geuer, Ermano

(seinerzeit: Ass. jur. und/oder wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Passau)
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
01/2013, Passau/ Bayern - Köln/ Nordrhein-Westfalen
"Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen 'Rundfunkbeitrag'"
www.vzvnrw.de
http://vzvnrw.de/images/news/2013/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf
fernsehkritik-tv > Ermano Geuer [~35min]
http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8

[Gutacht.:]   Dr. Frank *Hennecke

Dr. Frank Hennecke: Leitender Ministerialrat a.D.
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke
"Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist"

[Gutacht.:]   *Hilker, Heiko

Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke vorgelegt zum Expertengespräch:
"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"
01/2013, Dresden/ Sachsen
"Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags"
www.linksfraktion.de
www.linksfraktion.de/suche/?q=hilker+rundfunkbeitrag
www.linksfraktion.de/suche/?q=Umsetzung+des+Rundfunkbeitrags&x=0&y=0
http://dokumente.linksfraktion.net/download/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf

[Gutacht.:]   RAe Dr. holger Jacobj, Stefan Kappe, Hannover

Stellungnahme von Gutachten-Wert für Firma Rossmann, 9. September 2013.
RAe Dr. holger Jacobj, Stefan Kappe
Die Rechtsfehler der Betriebsstättenabgabe sind hervorragend gelistet und analysiert.

http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemeldungen/rundfunkbeitrag~wt_mc=rundfunkbeitrag~.html
Direkt-Link zur Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages 5.6 mb / PDF
http://www.rossmann.de/dam/jcr:81582d13-3795-4114-9a47-63394ec35ec1/Jacobj-Kappe_RBeitrStV_verfassungsrechtl__Bewertung.pdf

Allerdings wird die in hiesiger Meinung erfolgende Umdeutung in die Realität (1) einer Kopfsteuer (als Lohnsteuer-Zuschlag) dort nicht vorgetragen. (2) Mit Ungleichheitsfaktor 1:30 und (3) Umverteilung von unten nach oben. (4) Ferner Abgaben-Doppeltbelastung. (5) Ferner Verstoß gegen Willkür-Verbot. (6) Abgabenart fehlt im GG-Kodex zulässiger Abgaben. - Diese Abgabe - inklusive Kfz-Abgabe - wird hier deshalb als "6-fach illegal" angesehen.

[Gutacht.:]   Jörn Axel *Kämmerer

Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Jörn Axel Kämmerer, DStR 2016
Zum Urteil des BVerwG v. 18.3.2016 - 6 C 6.15

[Gutacht.:]   *Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.)

Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.), Honorarprofessor Universität Siegen
Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit - 03/2013, Siegen/ Nordrhein-Westfalen
"Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfundfunkbeitrags und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen"
Siehe hierzu:
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-widerstand-gegen-neue-gebuehr-formiert-sich-/7970054.html
www.handelsblatt.com/downloads/7971384/2/Gutachten_Koblenzer
Ergänzender Artikel Focus, 19.08.2013 Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

[Gutacht.:]   *MÜNCH , Ingo v.

Perfekte Widerlegung schon 2011 bezüglich der Konzepte im Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof.
Insbesondere: Die Anbindung an Wohnung ist falsch.
Ferner: Das Bundesverfassungsgericht habe in Länder-Kompetenz "hineinregiert".
Hierzu: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-die-verlorene-freiheit-des-gebuehrenzahlers-1621938.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

[Gutacht.:]   Dr. Martin *Pagenkopf: Richter am BVerwG a.D.

Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Heft 35/2016. 25.08.2016, Seite 2535-2540
Dr. Martin Pagenkopf: Richter am BVerwG a.D.

[Gutacht.:]   *STEUERZAHLERBUND

Gutachten: "Eine heutzutage total überholte alte Rechtsprechung."
1(!) Gutachten, das dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind!)
1 Ergänzungs-Gutachten, welches offensichtlich nur der Rechtfertigung des ersten dient:

[Gutacht.:]   *Terschüren, Anna (Dr.)

War (ist?) Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR.
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland - Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells"
www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
ISBN 978-3-86360-062-4

petty news > Anna Terschüren: "Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig." [~17min] ===
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min] http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/

[Gutacht.:]   *Waldhoff, Christian (Prof. Dr.)

damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
nunmehr Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin

Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen 08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen
"Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376.html
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 25. Juni 2017, 14:45
Hier schon ein erster Nachtrag:

Zitat
[Gutacht.:]   "Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags": Privatinkasso?

Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 057/16 --- Abschluss der Arbeit:22. November 2016 --- Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
https://www.bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf
(Ganz am Ende) "4.... Tätigwerden von ... Inkassounternehmen, für die Rundfunkanstalten... Das Vorhaben der Rundfunkanstalten, im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung mit dem Beitragsschuldner hinsichtlich der ausstehenden Rundfunkbeiträge herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen kommt, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.

[Gutacht.:]   *Wiss. Dienst des Bundest.: Betriebsstättenabgabe unzulässig. (2013-02)

WD 10 - 3000 - 007/13 vom 28.02.2013
http://www.bundestag.de/blob/411748/bc6946c49133ac4f559b6470af3f384d/wd-10-007-13-pdf-data.pdf
(im Ergebnis:) "... Beiträge für die Betriebsstätten... die enorme mögliche Abweichung der Beitragshöhe... verstößt ... gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG....würde ... Betriebe in ihrer durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen."
   
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: DumbTV am 25. Juni 2017, 19:12
Bezüglich der Gutachten siehe auch:

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 25. Juni 2017, 20:27
Stimmt, die Vorarbeiten waren natürlich hier:
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

Es kommt vermutlich in einigen Tagen eine erweiterte Liste
durch mich. Dafür wird der andere Thread noch ausgewertet. Dort sind insbesondere weitergehende Angaben über die Personen der Gutachter.

Für jedes Gutachten sollten ferner rund 3...4 Zeilen sein, die das Ausschlaggebende raffen. Das ist bisher erst teilweise erfolgt.

Links
Sodann sind manchmal zu viele Links. (Beispiel zur Linksfraktion - wir sind hier im Forum aber völlig parteien-neutral).
Manchmal fehlen Links zum Text (für Dr. Frank *Hennecke, da muss dann ein Link zu Auszügen helfen).
Manchmal sind die Fundstellen nicht online oder sind mit Zugangs-Barrieren.
Wie gut wir das behoben bekommen, darauf kommt es nicht an. "So gut wie ohne besondere Klimmzüge möglich."

Damit sind die Lücken aufgezeigt,
soweit ich sie zu überblicken meine. Nun müssen wir gemeinsam die Lückenfüller zusammentragen.

Wer das dann seinen Schriftsätzen bis hin zur Verfassungsbeschwerde als Anhang beifügt, der gewinnt ohne viele Arbeit dann ein völlig neues Kompetenz-Image bei den Gegnern (ARD-Juristen und Richter und Vollstreckungsstellen).
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: drboe am 30. Juni 2017, 15:20
Zur Frage, ob Dr. Anna Terschüren noch beim NDR arbeitet:

Quelle 1:  https://de.linkedin.com/in/dr-anna-tersch%C3%BCren-4b813183 sagt:
Zitat
Dr. Anna Terschüren: Founder / CEO bei Rolling Average GmbH

Quelle 2: https://www.moneyhouse.de/Rolling-Average-GmbH-Hamburg führt aus:
Zitat
Die Firma Rolling Average GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 144529 registriert. Die eingetragene Rechtsform lautet Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Domizil befindet sich in Hamburg. Die Eintragung erfolgte am 9. Januar 2017. Mit der Geschäftsführung ist Anna Terschüren beauftragt.

Quelle 3: https://www.moneyhouse.de/Anna-Terschueren schreibt:
Zitat
Anna Terschüren Hamburg - Geschäftsführer bei Rolling Average GmbH, Prokurist bei Jimdo GmbH

Unter http://www.mietersparstrumpf24.de/rundfunkbeitrag-kuendigung-oder-befreiung-von-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/ kann man zudem lesen:
Zitat
Dr. Anna Terschüren – ehemalige Mitarbeiterin des NDR – hat sich bereits vor einiger Zeit in ihrer Dissertation mit dem neuen Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF auseinandergesetzt.

M. Boettcher
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: muuhhhlli am 30. Juni 2017, 20:06
Solche kleinen Nestbeschmutzer kann man in diesen großen undurchsichtigen Strukturen der Unrechts- und Abzocker-Rundfunkanstalten nicht auf Dauer gebrauchen.

Rolling Average GmbH - Hamburg im Netz zu finden unter https://lazyinvestors.de/ (https://lazyinvestors.de/)
Impressum:
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Dr. Anna Terschüren und Martin Eckardt
Schanzenstr. 83
20357 Hamburg

Gleiches gilt für Ermano Geuer.
Er strenge die Popularklage gegen die neuen Rundfunkbeiträge in Bayern an.
Seine private Internetseite gibt es unter http://ermano-geuer.de/
Tätigkeit:
Von 2013 bis 2014 Syndikusanwalt bei der Media Saturn Holding GmbH (Schwerpunkt: Datenschutzrecht und Jugendschutzrecht).
Seit 2014 Legal Counsel beim IT-Dienstleister einer Bankengruppe in Wien.

Was man Ihm hoch anrechnen sollte, dass er weitere Veröffentlichungen die zumindest weiterhin in Sachen Datenschutz, Rundfunk-Recht, Rundfunk-EU veröffentlicht den Bezug hatten.
http://ermano-geuer.de/pub.html
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: VorsichtStufe am 30. Juni 2017, 21:06
Martin Eckardt profitiert offensichtlich zurzeit vom ÖR:

Zitat:
"Auch Eddy hat sein Leben nicht nur mit "Super Mario"-spielen verbracht und eine beachtliche Anzahl an Bananen-Punkten gesammelt: Nach seinem Abschluss als Diplom-Ingenieur für Medientechnologie ist er heute mit 33 Jahren als Produktionsingenieur beim Fernsehen und sieht zu, dass u.a. die Tagesschau bildtechnisch sauber über die Bühne geht. In der verbleibenden Zeit beschäftigt er sich als "digital native" mit allem, was online so abgeht. Praktisch kümmert er sich um den technischen Rahmen und das Marketing-Gedöns für dieses Projekt."

https://lazyinvestors.de/
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Sainttelemachus am 30. Juni 2017, 21:21
Solche kleinen Nestbeschmutzer kann man in diesen großen undurchsichtigen Strukturen der Unrechts- und Abzocker-Rundfunkanstalten nicht auf Dauer gebrauchen.
Nestbeschmutzer?Karrierebooster!
PersonAO ist Mal gespannt in welcher Rolle diese Personen sehr bald beim örr und/oder den x Tochter Firmen,Beteiligungen in führender Position ihre Tätigkeit aufnimmt.
Justiziar?wieviele Intendantinnen gibt es?2/12?
http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Frauen-in-Fuehrungspositionen-Wie-viel-bringt-das-Gleichstellungsgesetz-id41879956.html
Gruß
Tele


Edit "Bürger":
Es ist nicht ersichtlich, was die letzten Kommentare noch mit dem eigentlichen Kern-Thema zu tun haben - daher bitte wieder zurück zum Kern der Sache, der da lautet
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
und damit zum Hauptanliegen des Einstiegsbeitrags.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 01. Juli 2017, 10:23
Das war unser gemeinsamer kleiner Abstecher vom Kernthema des Threads... durchaus wichtig...
und nun wieder zum Kernthema:


Die 2 Gutachten-Informationen können natürlich schon im jetzigen Zustand allen Schriftsätzen beigefügt werden.
Beispiel: An Gerichte, bei brieflichen Widersprüchen, bei Härtefallanträgen usw..
Es geht da um eine Wissensmacht-Demonstration:
ARD/ZDF haben die Juristenmacht gepachtet, ich habe die Wahrheit gepachtet. Wahrheit wird siegen. Hört auf, euch durch die fehlgeleitete Juristenmacht täuschen zu lassen.
Mit der Aneignung des Prestiges der Wissenschaft wird der "erbärmliche Bürger" plötzlich zum überlegenen Gegner.

Freiwillige? Gutachtenliste perfektionieren?
Die Info über das Gutachten der 32 Experten ist ja an sich verwertbar und in sich komplett.
Jedoch: Was der Liste der verschiedenen Gutachten noch fehlt, ist in den anschließendn Beiträgen hier im Thread ja definiert.
Bei mir ist ein Arbeitszeitproblem wegen all der anderen Dinge, die in Sachen Neuordnung der Rundfunkabgabe auf der Todo-Liste warten.

Wenn jemand die Nachbesserung der Gutachtenliste übernimmt, sollte es aber hier im Thread kenntlich gemacht werde, damit es keine Doppelarbeit gibt.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 05. Juli 2017, 19:59
Wie kann man sofort vom Verwaltungsgericht zur Verfassungsbeschwerde?

Schritt 1: Den Richter des VG seine Standard-Arbeit machen lassen.
Aber mündliche Verhandlung verlangen und seine Rechtsfehler durch eine andere Person protokollieren lassen. Den Richter wissen lassen im Schriftsatz, dass protokolliert werde.
Ferner widersprechen, dass Einzelrichter entscheiden werde. Auf die Grundsatzbedeutung hinweisen, die ja aktenersichtlich sei.

Schritt 2: Nichtanhörungs-Rüge machen.
Die Rechtsprechungs-Fehler des Richters rügen.
Und nun das Entscheidende: Auf jeden Fall und selbst wenn Berufung zugelassen wurde, darauf hinweisen, dass der Rechtsweg bereits erschöpft sei, da das Urteil des BVerwG bereits geschrieben sei und OVG (und VG) sich an die evidenten Rechtsfehler dieses Einheitsurteils leider rechtsirrig gebunden fühlen, wie durch Erfahrung zweifelsfrei belegt.
Also könne das VG nicht aus seiner richterlichen Verantwortung entlassen werden, sondern müsse seinen richterlichen Fehlentscheid der Nichtanhörung des Nachweises der Rechtslage selber berichtigen.

Schritt 3: Und das ist das Entscheidende, was nur jetzt und hier euch überlassen wird: Nachweis der völlig unzulässigen vorherigen Fertigung aller Urteile des BVerwG.
Nämlich die hier beigefügten beispielhaften 2 Vergleich beifügen - 2 fach einzureichen als Farb-Ausdruck.

Schritt 4: Beschwerde beim Landes- oder Bundesverfassungsgericht.
Sobald das VG dann irgendwie "abgeschmettert" hat: (wir werden ja nicht so unverfroren sein, noch Gerechtigkeit zu erwarten)
- sondann an das Verfassungsgericht die Beschwerde -
Einleitend: Die Erschöpfung des Rechtswegs sei belegt. (Siehe das Vorstehende.)

Beim Landesverfassungsgericht, das könnte interessanter sein (ist in der Mehrheit der Bundesländer möglich).
Man könnte dann auf die vorgesehenen Entscheide des BVerfG verweisen und Aussetzung anheim stellen bis zum Entscheid des BVerfG. Wenn diese geschieht, dürfte die Vollstreckbarkeit ziemlich lange wohl erfolgreich abwehrbar sein. (Ist ja traurig, nicht wahr?)
Sofern das LVerfG aber rasch ablehnend entscheidet, ginge es weiter an das BVerfG.
Ob die Annahmehürde so nehmbar ist, bleibe offen.


Disclaimer A: Keine Erfolgsgarantie... Nur zu empfehlen für die, die sowieso nicht zum OVG gehen würden.
Also einfach, um das Maximum des Kostenfreien umzusetzen.
Übrigens kann man kostenfrei die OVG-Frist wahrnehmen durch Stellen eines Prozesskostenhilfe-Antrags mit Klausel des Antrags auf spätere Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - oder wie auch immer die juristische Formel dafür lauten mag. Bitte vorher im Internet sichten. Das Gerichtspersonal wird möglicherweise die Antragsannahme verweigern und sagen "kennen wir nicht, geht nicht, gibt es nicht". Dann einfach den Antrag in der Poststelle einliefern.

Disclaimer B: Irrtum der Argumente dieses Erstansatzes vorbehalten.
Hier im Forum sind viele kluge gute Geister. Bitte sichten, bitte Kritik zum Vorgehen, wenn es nicht optimal erscheint.

Disclaimer C: Dies ist ein Beispielvorgang, der in etwa so tatsächlich durch eine Person X zur Zeit ausgeführt wird.
(NICHT in eigener Sache.) Dies ist keine Empfehlung und keine Rechtsberatung. Jeder muss wissen, was er für sich selbst tun will. Es gilt die Journalisten-Standardformel "bitte wenden Sie sich in Rechtssachen an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens". (Ja, Anwälte, die euer Vertrauen verdienen, die gibt es - der jeweilige eigene beispielsweise.)

Anbei die 2 Dateien.
Diese verraten durch die Kopfzeilen die einheitliche Herkunft. Das ist gut so. Gerichte sollen erkennen, dass der Widerstand sich kooperativ formiert hat und dass die Rechtsprechung der Richter von Bürgern protokolliert wird und auf Rechtsfehler geprüft wird.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 05. Juli 2017, 21:20
Und wie kamen die beiden Beweisstücke zustande?
Das wurde schon früher berichtet ... Details finden sich in meinen früheren Beiträgen... Hier in Kurzform:

- Unter LINUX UBUNTU (können Windoof-PCs ja per Live-DVD run-en)
- Die beiden Urteile mit Copy&Paste in Dateien .txt übertragen
- Tool wdiff anwenden (Dateien-Vergleich)
- Die Ergebnis-Datei mit dem Text-Editor Kate editieren.
- Am Dateien-Kopf eine Zeile einfügen, wodurch es zum Schein ein Perl-Quellcode-Programm wird.
- Dann wird der Editor KATE die wenigen Änderungen farblich herausarbeiten.
.   (weil zufällig die Default-Kolorierung für PERL-Quellcode diesen Job optimal macht)

Um das Ergebnis einzufrieren, wurde es sodann von Kate in eine .pdf-Datei hinein-"gedruckt".

Um Richtern das umgehend zu erläutern, kann man das ja als "ermittelt mit Plagiats-Software" bezeichnen.
Hier im Forum war schon einmal eine Diskussion, dass das Wort hierfür nicht passt. Aber erzählt des Vorstehende mal einem Juristen... "Anti-Plagiats-Software", das begreifen sogar die Grauzellen der Volljuristen von ARD, ZDF.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 06. Juli 2017, 10:11
Weitere Komplettierung: Befreiungsantrag, dann Klage: Das ist wohl ohne Gerichtskosten.
Jederzeit kann man - auch neu - einen Befreiiungsanstrag stellen, gleichgültig, was sich bei anderen Verfahren in eigener Sache gerade abwickelt.

Härtefallantrag stellen können:
a) Niedrigverdiener sowieso
b) aber auch Nichtzuschauer (sind inzwischen mehr als 10 %, also auch befreiungsberechtigt).

Natürlich wird - rechtlich fehlerhaft - abgelehnt. Also der nächste Schritt:

Da immer neu "Beiträge" zahlungspflichtig werden, ist dies alle 3 Monate eine immer neue Grundlage für einen Härtefallantrag, bei Ablehnung Grundlage für eine Klage ohne(!!!) Gerichtskosten.
So meine ich es aus der Summe der hier verarbeiteten Informationen zutreffend zu schließen. Falls hier im Forum Besserwissende, bitte es hier im Thread berichtigen.

Und nun die Komplettierung der Strategie:
Alle Mitteilungen hübsch namentlich an den/die Intendanten/in richten, Zeile 2: "- persönliches Büro - "
Zugleich beantragen: Aussetzung aller anderen Inkasso-Bemühungen bis zum rechtskräftigen Entscheid in der neuen Sache.
Den Antrag auch erstrecken auf alle früheren Zahlungspflichten.

Im besten Fall wird dadurch alles andere ebenfalls ausgebremst.
Die Intendanten möchten nicht, dass ihr Edelmenschen-Image durch hässliche Sachen leidet, wird oft kolportiert...
Also beispielsweise beim Gerichtsvollzieher mit Vorlage dieser Vorgänge die Rückgabe an die ARD-Anstalt beantragen für Abwarten von Entscheid der neuen Sache.
Das macht sich besonders gut, sobald bereits das Stadium der Verfassungsbeschwerde der neuen Sache erreicht ist.

Das ist alles nicht so einfach und abgesichert usw.usw..
Und siehe auch die Disclaimer vom gestrigen Beitrag - will ich hier nicht wiederholen, gelten auch für das Vorstehende.
Wir wollen, dass unsere Akten derart verworren werden, dass am Ende niemand mehr herangehen will. Das war schon immer eine der möglichen Strategien gegen rechtsverletzende Behörden: Man macht sich "zum roten Tuch", an dem sich keiner mehr "die Finger verbrennen möchte".

Zur Krönung kann man ja die Schriftsätze des Profät di Abolo mit ihren 100++ Seiten als Begründung beifügen... (vorher aber bitte sein Einverständnis erfragen):
"Wer das auf den Bearbeitungstisch bekommt, der meldet sich erst einmal krank, bis die Akte bei einem Kollegen landete."

"Am Aschermittwoch ist alles vorbei"
Die große Party-Sause des koordinierten Inkasso-Unrechts... seit 2013 im Inkasso-Rausch... dürfte enden nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, dieser vermutlich erst Anfang 2018. Bis dahin muss man ohne Zahlungen "die Kurve kriegen".

Danach gibt es beim Beitragsservice vermutlich ein "Tohuwabohu" - die totalste Arbeitsüberlastung...
Und alle Altvorgänge haben deshalb Aussicht, in der Mülltonne des ewigen Vergessens zu enden: Denn dann gibt es keinen übergeordneten Sinn mehr, die unter 0,1 % der Bürger liegenden Verweigerer mit teuren Bearbeitungskosten auf Linie zu bringen, um (wie gegenwärtig noch) "Präzedenzfälle zu vermeiden",
Die sogenannte "Niederschlagung" (so der Begriff gemäß Abgabenrecht für Verzicht ohne klare Rechtsgrundlage) der strittigen Forderungsreste ist dann billiger.
So war es denn auch ab 2013 wohl bei vielen strittigen Forderungs-Restvorgängen nach altem Recht der "GEZ".
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 08. Juli 2017, 09:47
Gibt es Hinweise auf Fälle von Suizid als Folge des GEZ Beitragsterrors?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23648.0.html

Wir wollen nicht jammern, sondern den Feind besiegen, weil er uns Bürgern punktuell (Rundfunkbeitrag) den Rechtsstaat gestohlen hat. Also hier die Vorschläge:

An fragdenstaat:
Bitte folgende Anfrage an den Beitragsservice:

(1) Soweit Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurden:
Wie viele Beitragskonten mussten in den anschließenden rund 2 Jahren Monaten beendet werden wegen Ableben der Vollstreckten in den 12 Monaten seit Beginn der Vollstreckungsmaßnahmen?

(2)  Liegt diese Todesquote oberhalb des deutschen Mittelwertes?
Todesquote der deutschen Erwachsenen: Ziemlich genau 1 % pro Jahr.)
 
(3) Sofern diese Todesquote deutlich oberhalb von 1 % liegt:
Kann der Beitragsservice für eine Zufallsauswahl von 100 Verstorbenen ermitteln, ob eine Selbstmordrate oberhalb des bundesdeutschen statistischen Mittelwertes vorliegt?

Kopie dieser Anfrage mit der Bitte um gleichartige Veranlassung an:
- Alle ARD-Intendanten.
- Alle Medien-Zuständigen der Landesparlamente (und Bundestag).
- Alle Parteien, Fraktionen, soweit mit Äußerungen gegen den Rundfunkbeitrag aufgetreten. (Das ist keineswegs nur die AfD.)

Eine Strategie ist nur dann eine gute Strategie, wenn sie auch im Fall des Misserfolgs eine Erfolg ist.
Wer es tut, bitte Ergebnisse hierher berichten.

Statistische Anmerkung: Die Suizid-Qote
... liegt bei Leuten mit Vollstreckungsvorgängen wohl deutlich oberhalb des statischen Mittels. Das gilt generell und mag gegen 10 % gehen. Allerdings ist in vielen Fällen der Beitragsservice derjenige, der marginal noch gut funktionierende Bürger durch die Plötzlichkeit der unerwarteten relativ hohen Forderung aus ihrem Gleichgewicht bringt. Durch die SCHUFA-Effekte der Vollstreckung stürzt der Beitragsservice viele ins Unglück.

Allerdings wird die vorgetragene Ermittlungstechnik dies nicht beweiskräftig belegen können. Es geht also nur darum, die menschliche Dimension des Illegal-Inkassos einer Erörterung zuzufühen (bei Bürgern mit niedrigem Geldeinkommen).
Dabei hilft, dass die statistische mittlere Todesquote der typischerweise vom Beitragsservice in Vollstreckung Genommenen aus verschiedenen gruppenbediingten Gründen und durch andere Zufalls-Effekte bei rund 2 Prozent statt 1 % pro Jahr liegen dürfte. Dies ließe dann - durch Statistik-Irrtum - eine Suizid-Quote von 50 % nahelegen.
 

Disclaimer:
Vorstehendes war keine Empfehlung. Nur mal eine ziemlich unübliche Idee. Bitte beachten, was jeder macht oder nicht macht, ist in eigener Verantwortung. Aber Vorwerfbares ist im Vorstehenden wohl nicht enthalten?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 09. Juli 2017, 14:10
Gutachten-Liste::
Siehe in diesem Thread Beitrag Nr. 53 vom 25. Juni
Gedacht für Beifügung durch alle in Schriftsätzen usw., um den Argumenten Gewicht zu verleihen: Alle Gutachten, soweit nicht "bezahlte Konzeptstudien", besagen ausnahmslos:
(1) Rund 25 % des Inkassos ist unzulässig;
(2) die Regelung bedarf einer Neuordnung für weitere 75 %.

Die Liste beruht auf Erarbeitung in einem anderen Themen-Thread, im wesentlichen wohl durch @Bürger zusammengeführt.
Zur Zeit wird gerade an der endgültigen Form einer Liste gearbeitet, die dann sehr hilfreich sein dürfte als Anlage bei Schriftsätzen, um den ARD-Juristen Ihre angebliches Wahrheiten-Monopol in Scherben zu zerlegen. Das zu erfahren ist sehr wichtig für Richter.

Da bisher keiner im Forum die Komplettierung einer solchen Liste ausführte,
was ja verständlich ist,
habe ich einmal gesichtet, an welchen wenigen Punkten es Ergänzungsbedarf der Liste vom 25. Juni 2017 gibt. Das sind folgende Stellen (Reihenfolge alphabetisch):

Streitschrift Dr. Hennecke:
Diese ist wohl unverändert nicht öffentlich zugänglich? Sie heißt ja auch nicht "Gutachten". Sie trifft aber im Thema die Kernprobleme und soll deshalb mit gelistet werden.
Was kann über Fundstelle, Bezug usw gesagt werden? Seitenzahl?
Wo sind im Forum besonders lange Auszüge, so dass der Link ins Forum in die Liste aufgenommen werden kann?

Gutachten von Jörn Axel Kämmerer
In der Liste fehlen noch:
Link zur Fundstelle;
Wichtige Ergebnisse.
Und die Seitenzahl wäre wünschenswert - an sich bei allen Gutachten, besonders aber hier wegen der Enge des Titelthemas.

Gutachten Ingo W. Münch
Für das Gutachten von 2011 fehlt in der Liste noch der Link.
Und: Ich meine, da wäre auch ein späteres Gutachten von ihm... 2015...2016...
Und von der Lektüre habe ich "grob" in Erinnerung, dass es juristische Spitzenqualität war und sich als Gegengutachten über die Fehler von Paul Kirchhof darstellte.
Ein paar Stichworte über den Inhalt sollten in die Liste.

Martin Pagenkopf
Da fehlen noch ein paar Zeilen über die Hauptinhalte. Er ist der "Kronzeuge", wenn es gilt, die Fehler des Bundesverwaltungsgerichts als Laie in Schriftsätzen zu behaupten.
Ferner habe ich in Erinnerung, wie er seine Ex-Kollegen tadelt, den Bürgern das Vertrauen in den Rechtsstaat sabotiert zu haben. Das aber gilt für alle Richter ... VG ... OVG ... BVerwG ... Das sollte wörtlich zitiert werden.

Christian Waldhoff
Es fehlen in der Liste noch Angaben über die wichtigsten Ergebnisse. Auch hier ist das Ausschlaggebende, dass es zeitlich mit dem Gutachten von Paul Kirchhof eine Widerlegung der Kirchhof-Fehler liefert. Das soll dann in die Liste in diesem Sinn eingefügt werden.

Wer diese Informationen "irgendwie besonders gut auf dem Schirm hat", bitte hier im Thread einfügen.
Vollständigkeit nicht nötig... Das können Einzelinfos in beliebiger Reihenfolge sein...
Die Mosaiksteinchen werden hier dann in der Liste an der richtigen Stelle eingefügt.

Nach Fertigstellung der Liste wird diese dann hier eingefügt.
Vielleicht bekommt sie noch ein paar Neuzugänge.

(1) Es fehlen beispielsweise noch Links und Daten, wonach Eicher vorher gutachtete, die Haushaltsabgabe sei keine Lösung.

(2) Außerdem fehlt noch Nachweis und Link, dass die Ministerpräsidenten wohl bereits 2007 die Hauhaltsabgabe gewählt hatten, wodurch die Konzeptstudie von Paul Kirchhof endgültig als Umsetzungs-Planung umzudeuten ist. Wir müssen ja dem Bruder Ferdinand Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht es erleichtern, das Werk seines Bruders auf den Prüfstein zu stellen.
Wichtig ist auch zu wissen, ob dieser Beschluss bereits die Betriebsstättenabgabe umfasste. Diese wurde möglicherweise und wahrscheinlich nur "erfunden" und dies recht spät, um einen Beitrag von mehr als 20 Euro zu verhindern.

(3) Da waren des weiteren noch rund 5 Dokumente von Schlüsselfunktion über die Entstehung des Beitragskonzeptes, die mit Links in Listenform an das Ende der Gutachtenliste eingefügt werden sollten...
sofern sich das mit wenig Mühe zustande bringen lässt. Es geht dabei um den noch besseren Nachweis, dass ARD-/ZDF-Juristen das Gesetz vollständig machten und Parlamentarier nur die schein-demokratische Abstimm-Fassade waren.


Von hier aus soll die Liste dann als zweites Merkblatt an alle Verwaltungsgerichte und viele sonstige Stellen verschickt werden.
Die Aufgabe lautet, dass die Missstands-Verweigerer (wir alle) sich auf Augenhöhe präsentieren gegenüber den Merkblättern der ARD-Anstalten usw. an Richter und andere.

Aufzuheben ist die Vorab-Meinung der Richter
"dort sind die wissenschaftlichen Volljuristen Kollegen der ARD-Anstalten,
hier sind nur laienhafte Bürger, die ihre korrekt fixierte Bürgerzahlpflicht sabotieren wollen und uns mit pseudo-juristischen ausschweifenden Schriftsätzen die Aktenerledigungs-Bilanz beeinträchtigen".
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 09. Juli 2017, 20:30
Die Infos über Dr. Hennecke gingen mir über das Nachrichtensystem zu. Das Erhaltene genügt und wird in die Liste eingefügt, die ja dann an alle als .pdf überlassen werden soll.

Es fehlen also nur noch die Info-Mosaiksteinchen für  "Kämmerer" bis "Waldhoff".



Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 10. Juli 2017, 11:54
Wieso interessieren die alten Vorgänge 2007...2010?
Siehe den Beitrag von gestern am Ende, Nr. (1) bis (3)?

Es geht um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Kernenergie-Streit Anfang 2017: Rückzahlpflicht besteht, sofern schon bei Abfassung des Gesetzes die Verfassungswidrigkeit erkennbar war oder sein musste und man unterschwellig darauf spekuliert haben könnte, dass das BVerfG nie so böse sei, dem edlen Staat Rückzahlpflichten aufzuerlegen.
War es aber und hat begründet, wieso. Das ist nun der rechtliche Hebel:

Konkret: Es geht um die Frage der Pflicht des Insolvenzantrags für die etwa 10 ARD-/ZDF-Intendanten.

Die 4 Milliarden € Rückzahlpflicht an die Bürger mit niedrigem Einkommen (Bereich Existenzminimum) ist ziemlich unausweichlich. Dies Volumen wäre aber noch ohne Insolvenzverfahren absorbierbar.

Mit der Rückzahlpflicht für Nichtzuschauer und Betriebsstätten würde die Summe auf 12 Milliarden Euro wachsen. Das ist nicht mehr "irgendwie absorbierbar". Dies würde nach hier bestehender Rechtsmeinung den Gang zum Insolvenzgericht erzwingen.

Denn der Insolvenzschutz bestehe nur im Sinn einer "Patronatsverpflichtung", also nur gegenüber Dritten für beweiskräftige Verluste. Denn es fehle wegen gewollter "Staatsferne" an einem Gesetz der Gewährsträgerhaftung für ARD, ZDF,...
Der Staat(Bundesländer) kann Schuldendeckungs-Geld nicht den ARD-Anstalten geben, sondern nur Dritten; und auch das nicht ohne Weiteres.

Bei "Patronatshaftung" hat der Schuldner keinen Anspruch gegen den "Patron" - also hier die Landeshaushalte, sondern nur der Dritte. Es handelt sich um eine "Erklärung zugunsten Dritter". Dritte müssen die Konkretisierung aber nachweisen können, bevor der Staat ihnen überweist (damit dem anweisenden Staatsdiener und/oder Politiker keine Veruntreuung vorgeworfen werden kann).
Der Nachweis geht eindeutig wohl nur durch die Feststellungen des Insolvenzverwalters / Insolvenzgerichts.   

Alles klar? Es geht bei der Ergründung der Vergangenheit um die Frage der Rückzahlpflicht von 12 Milliarden Euro,
in Folgewirkung um die Frage der Pflicht der Insolvenzanmeldung,
in Folgewirkung um eine damit verbundene Auslösung der Neuordnung von ARD, ZDF,...
in Folgewirkung um die Freistellung der Nichtzuschauer und der Betriebe.


Wer also zu den Altvorgängen die erfragten Fakten von Schlüsselbedeutung beitragen kann, bitte die Zeit opfern und es hier einliefern. Das wird hier geeignet verwertet. Diese Arbeit ist zwar "umsonst, aber nicht vergeblich".
 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 12. Juli 2017, 20:08
Abgearbeitete Streitfront seit heute: 12 Milliarden ARD-Rückzahlungspflicht / ARD-Insolvenzpflicht .
Was das genau bedeutet, ist zu komplex und ist besser nichtöffentlich. Der Effekt wird sich bis September hinziehen.

Merkblatt an alle Verwaltungsgerichte: Pflicht zur Aussetzung der Klagen.
Abgearbeitet war dies bereits in diesen Wochen.

Nun ist Raum für die nächsten Aufgaben.

Landesverfassungsbeschwerden gegen den letzten Änderungsvertrag: funk.net und Meldedatenabgleich - und die Bankkonto-Abfrage war da wohl auch mit dabei?
Hat irgendjemand schon diese Landesverfassungsbeschwerden gemacht? Oder müssen wir gemeinsam vom Nullpunkt starten?
Das würde dann in einem anderen darauf seit langem ausgerichteten Thread fortgesetzt werden.

Befreiungsantrag und dann kostenfrei beim Verwaltungsgericht klagen:
Das geht jederzeit neu für 2 Fallgruppen für die jeweils kommenden Beiträge:
- Personen mit Niedrigeinkommen.
- Nichtzuschauer.
Wer dies machen möchte: Bitte Mitteilung über das Nachrichtensystem. Bei ausreichendem Interesse wäre dann mit den Forumsverantwortlichen zu erörtern, ob es geeignet ist, eine vom Forum koordinierte Maßnahme zu werden.

Strafanzeigen wegen Prozessbetrug (Rechtsquellen-Manipulation usw.) und wegen Nötigung (Zahlungszwang trotz fehlender  Rechtsgrundlage)
Das steht hier nun ganz akut auf der Agenda der Planungsüberlegungen der nächsten Tage, nachdem die anderen Maßnahmen bei den Verantwortlichen ein Wissen-Müssen der Missstände ausreichend beweiskräftig machten. 
Betroffen sind alle Personen mit niedrigem Einkommen und alle Nichtzuschauer.
Rundfrage: Wer hat solche Strafanzeigen bereits gemacht? Bitte nicht öffentliche Mitteilung, weil dann problematisch. Derartiges bitte nur über das Nachrichtensystem.
Nicht für opportun werden gehalten: Anzeigen wegen Rechtsbeugung und Amtsanmaßung.
Nicht anwendbar: Anzeigen wegen Abgabenüberhebung.
Wenig effizient wohl Anzeigen wegen: Datenschutz-Verstoß, Veruntreuung, Begünstigung.
Wurde irgendein in den Sinn kommender Straftatbestand hier vergessen?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 12. Juli 2017, 22:13
Nachtrag: Zu erwägender Tatbestand wäre wohl nicht (nicht nur) Nötigung, sondern Erpressung.

Erpressung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html
Nötigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Über strafrechtliche Sachen bitte nichts Näheres im Forum,
es sei denn, der Schreiber hat Grundkenntnisse in Jura. Das ist ein Gebiet, bei dem Rechtslaien zu leicht bei veröffentlichten Eigen-Texten kritische Fehler machen können. Zu Strafrechts-Sachen also bitte normalerweise nur über persönliche Nachrichten kommunizieren.

Die Hauptfrage ist, ob die auf der Prüfliste stehenden eventuellen Strafanzeigen "Prozessbetrug" (oder auch allgemeiner "Betrug") und "Erpressung"
(siehe vorausgehender Beitrag) bereits durch irgendjemanden erfolgten und wie die Staatsanwaltschaft begründet und entschieden hat.
Ferner ist die Frage, wer meint, daran teilnehmen zu wollen. Über das Für und Wider und Risiken müssen wir uns dann außerhalb des nun einmal öffentlichen Forums austauschen. 1 Bürger genügt an sich für ganz Deutschland und dieser ist vorhanden. Aber besser wäre 1 pro ARD-Anstalt.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 13. Juli 2017, 21:15
Zusammenfassend nach rund 5 "privaten Mitteilungen" und nach Überdenken:

Strafanzeigen: Wohl Neuland...Alleingang wohl leider wieder nötig.

Derartiges wurde wohl noch nicht von anderen ausgeführt. Also erfolgt Fortsetzung der "Prüfung, ob Anfangsverdacht" (hier also kein Vorwurf des mutmaßlichen Vorliegens dieser Rechtsverletzungen):

- Betrug (StGB) gegenüber etwa 10 Millionen Bürgern (Vortäuschung einer rechtlich gar nicht gegebenen angeblichen Beitragspflicht durch Hilfetexte, Formulare, Bausteintext-Biblothek der privaten Callceter "Beitragsservice", Schulungsinhalt der Callenter-Anlern-Seminare).

- Sondervariante von Betrug (StGB): Prozessbetrug (koordinierte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen (zwecks Herbeiführen des - allerdings nur "objektiven", nicht auch des "subjektiven" - Tatbestands der Rechtsbeugung in mehreren 1000 Fällen).

- Erpressung (Vollstreckungsandrohung zwecks Entmutigung der Rechtewahrnehmung von Seiten der etwa 10 Millionen vermögensgeschädigten Bürger). Das Schutzgeld-Prinzip: Es ist preiswerter, das Geld zu Unrecht einzuzahlen, weil die Ausübung des Rechts auf Nichtzahlung ein deutlich schwerwiegenderes und rechtswidriges Übel auslösen würde, dann ausgelöst durch Initiative des Empfängers der unrechten Vermögensvorteile als Sanktion der Rechte-Wahrnehmung.

- Vortäuschung von Rechtsperson des Beitragsservice als erschwerender Strategie-Faktor (Analogie zur falschen Identitätsführung bei Betrug).

- Insolvenzverschleppung (Überschuldung, bedingt durch Rückzahlpflichten, wurde bisher nicht eingebucht).

- Folgewirkung: Für sanktionenbewehrte Meldepflichten der Landesparlamente das Unterlassen verursacht.  (Verschuldungs-Statistik-Meldepflichten.)

- Begünstigung (durch diejenigen, die in ihrer Funktion eingriffspflichtig waren und ausreichend kundig waren, es zu begreifen). Einige 100 verantwortliche Personen bundesweit.

- Anderer Themenkreis: Zahlreiche Formen der Veruntreuung der Zwangsbeiträge (Unvereinbarkeit mit "öffentlich-rechtlich" und Status "gemeinnützig").


Bitte nicht dies als Anregung von Strafanzeigen interpretieren. Auf keinen Fall blauäugig vorgehen
 - und es wäre taktisch gesehen kontraproduktiv. Vermutlich wird für keinen einzigen dieser Tatbestände je eine Strafanzeige angebracht erscheinen. Derartiges regelt sich zweckmäßig anders.
Gelistet wurde es hier nur, damit andere hier im Forum es gegendenken können. Ferner: Feind liest mit im Forum und das soll er bitte gelesen haben.
Zusatzmeinungen und Gegenmeinungen über Strafrechts-Sachen am besten nur über das Nachrichtensystem.

Merkblatt, in diesen Wochen verschickt an alle Verwaltungsgerichte; belegt Aussetzungs-"Pflicht"(?).
Mehrfach erfolgte die Bitte, dies zu überlassen. Das geht so nicht, weil personalisiert (Vorschlag von Verhandlungslösung).
Eine alternative Fassung für das Forum und für Verwendung durch andere müsste geschaffen werden. Das wären ein paar Stunden Arbeit und leider "für nichts":
Der Eindruck ist, dass die vielen Handlungsempfehlungen dieses Thema-Threads eine Anwendungsquote von praktisch Null hatten. Das hat vernünftige Gründe und ist zu akzeptieren wie es ist. Dann ist es aber nicht sinnvoll, weitere Empfehlungen einzubringen.

Natürlich erhalten aktive Streiter über das Nachrichtensystem gelegentlich Bitten, für Einzelfälle beizutragen.
Das geht hier leider nicht. Die Zeitkapazität ist bereits völlig überladen für die gewählte Aufgabe, mindestens allen rund 4 Millionen Haushalten mit niedrigem Einkommen hoffentlich die Rückzahlung von je rund 1000 Euro zu erringen. Diese können dafür nicht bezahlen. Das macht man also für Umsetzung der Bürgerpflicht gegen Staatsunrecht.
Mehr Engagement, beispielsweise für Einzelfälle, ist nicht möglich. Dafür müssten Einnahmen eintreten, was aber nicht sinnvoll vereinbar ist.

Für Geldsachen sei wiederum angemerkt: 50 Millionen Euro werden nun reklamiert für die Streiter gegen das Rundfunkabgabe-Unrecht.
Abzurechnen zeitlich gesehen nach Vorliegen der Entscheide des Bundesverfassungsgerichts (Frühjahr 2018?), sofern diese der gemeinsamen Kritik in etwa entsprechen, was als wahrscheinlich angesehen wird. 
Beispielsweise wird nach normalen Gehaltsregeln der Wirtschaft für jeden Forumsbeitrag ein Ansatz von pauschal 10 Euro reklamiert; u.a.m.. 4 000 Beiträge = 40 000 Euro - "nun schreibt mal schön"...
In Überschlagsrechnung - nicht nur dies Forum - insgesamt also rund 50 Millionen Euro.
Rechtsgrundlage: Geschäftsführung ohne Auftrag - ARD und ZDF vor Untergang schützen durch Verringern der Rechtsverstöße.
Ob das je solches Geld bringt, bleibe sehr sehr offen. Es wird gesagt, damit wir im Sinn behalten, welche gewaltigen Zeitopfer die Streiter für das Wohl aller erbringen. Da gibt es für jeden von uns Grenzen.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 04. August 2017, 13:59
Da war mal gerade wieder ein Widerspruch gegenzulesen für eine finanzielle Hiwi-Person ("hilfswillig"), und da kam eine Idee:

20 Seiten Briefe an den Beitragsservice vom Niveau des Bundesverwaltungsgerichts - das können wir natürlich auch, nicht wahr?
(1) Die verfügbare eigene Software hier verwandelt das Einheitsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Textmodule, also diese kilometerlangen Urteilslisten ohne Sachbezug. Die Reihenfolge ist ja völlig unwichtig.
(2) Die paar total irrigen Sätze, hinein versteckt in das Einheitsurteil Urteil des Bundesverwaltungsgericht, wonach Beitrag zu zahlen ist, werden durch richtige Säte ersetzt, wonach nicht zu zahlen ist. .

Sodann spuckt hier die Software in Zufalls-Manier einen 20-seitigen hochwissenschaftlichen Text in eine Datei:
Ja, aus diesen Textmodulen, und jedes Mal ist der Text anders - dank Software.
Ja, natürlich können wir Fighter für Recht auch sogenannte "künstliche Intelligenz": Die Module werden dem jeweiligen Anliegen des Widersprechenden gemäß angeordnet / variiert - und die Anliegen teilt der Bürger einfach per Fließtext per E-Mail in maximal 10 Zeilen  mit.

Die Nummerierung macht die Musik.
Alles wird nummeriert. Am Anfang steht, dass nach öffentlichem Recht jede Abschnittsnummer zu beantworten sei - beispielsweise 50. Bei der hohen wissenschaftlichen Qualität darf das ja wohl erwartet werden - ist ja von Bundesrichter-Niveau und immer hübsch mit Zitatvermerk, entnommen aus  verschiedenen 10++ Urteilen.

Ferner wie beim Bundesverwaltungsgericht, es werden am Anfang nur einfach die Beitragsnummern / Aktenzeichen, Adressen eingesetzt ausgetauscht und ein paar geringfügige Änderungen im Text. 
Auf diese Weise ist auch Mehrfachverwendung möglich.
Ja, "wir schaffen das", wir haben jetzt oberstes Richter-Niveau. Bei Rechtsprechung gibt es kein Copyright, sondern Zitieren ist Kernprinzip.

So kriegt der ARD Bearbeiter eine Aufgabe auf seinen Bildschirmtisch, wo seine Textbaustein-Bibliothek allein wegen der Menge der Rechtsbegriffe einen softwaretechnischen Tobsuchtsanfall bekommt?
Natürlich wird jeder clevere Bürger immer an den Intendanten persönlich adressieren (weil dann zuvorkommende Sonderbehandlung - hoffentlich propagiert sich das endlich im Froum, damit endlich alle das machen).
Dann muss man alles 2-fach einreichen, muss ja auch 1 Fassung sein für den eigentlichen Bearbeiter.
Wenn endlich alle das machen und bei allen 10 Intendanten täglich Waschkörbe ankommen würden, ihr würdet euch wundern, wie rasch des Inkasso-System in unserem Sinn umgebaut wird. Nicht für uns, wir sind ja die "akkreditierten Untermenschen" im System, sondern weil es den Intendanten hausintern ihr Edelmenschen-Image lädieren würde.

Die ARD-Juristen können da auch keine Gegen-Bausteintexte bauen. Sobald sich das abzeichnet, wird die hier fabrizierte schlaue Software die Texte modifizieren, so dass der Beitragsservice alle Augenblicke 10 000 Euro-Aufträge für System-Nachbesserung ausgeben müsste... Ja, der stachelige Igel hier ist immer schneller als der ultraflinke Hase in Köln.

Erste Anwendung wohl bereits dies Wochenende. Sodann auf Wunsch verfügbar für andere "Hiwis".
Also, wer für diesen subtilen Superspaß für ernsthaften Nutzen ein wenig "Hiwi"-Euros abzweigen will und mühelos kann, bitte Nachricht über das Nachrichten-System. Informell gesagt, weil das ja sowieso so gut wie niemand machen wird.
Sondern jeder kann das ja auch selber machen - manuell und nach gleichem Prinzip, das reicht ja auch.
Man schreibt ein paar Zeilen, wieso man nicht zahlen muss, klebt die Zitate aus den Einheitsurteilen des BVerwG per Copy&Paste hinten dran und entfernt daraus alles, wonach Zahlungspflicht besteht, und schreibt stattdessen beispielsweise: "Folglich fällt kein Rundfunkbeitrag an."

Ein Riesenspaß, den Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen?

Disclaimer: Keinerlei Anspruch auf rechtliche Qualität, Widerspruch-Ersatz usw.. Nur für Anwender, die eigenverantwortlich wissen, was sie tun. Den "richtigen" Widerpruch muss man dann irgendwie voranstellen.
Standard-Diisclaimer: "Für alle Rechtsangelegenheiten wenden Sie sich bitte vorher an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens." Ja, den gibt es - Ihrer beispielsweise.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: LECTOR am 05. August 2017, 11:26
Gutachten-Liste: [...]
Hier ein paar Hinweise:

Streitschrift Dr. Hennecke: Diese ist wohl unverändert nicht öffentlich zugänglich? [...]
Was kann über Fundstelle, Bezug usw gesagt werden? Seitenzahl? [...]

Die 66 Seiten umfassende Schrift von Frank Hennecke: Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist, Ludwigshafen am Rhein 2017,

ist im Eigenverlag des Autors erschienen, mittlerweile in 4. verbesserter Auflage, beim Autor direkt zu bestellen und in diversen Bibliotheken vorhanden und somit doch "öffentlich zugänglich"!

Weitere Informationen und Diskussionen hier im Forum:
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html


Gutachten von Jörn Axel Kämmerer
In der Liste fehlen noch: Link zur Fundstelle (...) Und die Seitenzahl wäre wünschenswert (...)

Wäre weniger als Gutachten denn als Fachaufsatz zu bezeichnen:

Jörn Axel Kämmerer: Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Zum Urteil des BVerwG v. 18.3.2016 - 6 C 6.15, in: Deutsches Steuerrecht [DStR], Band 54, Jahrgang 2016, Heft 41, Seite 2370-2373.

Übersicht der Bibliotheken:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=870181041

Diskussion hier im Forum:
Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Jörn Axel Kämmerer, DStR 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20608.0.html


Gutachten Ingo W. Münch
Für das Gutachten von 2011 fehlt in der Liste noch der Link.

Es ist eine Stellungnahme von Prof. Ingo von Münch an den Landtag NRW,
abrufbar in der Parlamentsdatenbank der 15. Wahlperiode unter:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-458.pdf


Martin Pagenkopf

Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?, in: Neue Juristische Wochenschrift [NJW], Heft 35/2016, Seite 2535-2540.

Übersicht der Bibliotheken:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=866772448

Diskussion hier im Forum
Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20028.0.html
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 05. August 2017, 13:22
Beispiele wurden - sehr zu Recht - über das Nachrichtensystem erbeten: Wie kann man sich das vorstellen mit dem egenen Umtexten von 20 Juristen-Deduktions-Sport?

Das geht ja ganz einfach. Hier ein Original-Textmodul aus dem Einheitsurteilen 2016, 2017 des Bundesverwaltungsgerichts:
Zitat
6 Der angefochtene Bescheid ist durch die Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich gedeckt (unter 1.). Die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Haushalte ist unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten zu beurteilen (2.). Der Rundfunkbeitrag ist eine nichtsteuerliche Abgabe, deren Erhebung von der Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht gedeckt ist (3.). Die Beitragserhebung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt: Der Rundfunkbeitrag ist die angemessene Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (4.). Er stellt die Gegenleistung für den individuell zurechenbaren Vorteil dar, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können; dieser Vorteil wird durch die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung verlässlich erfasst (5.). Die Landesgesetzgeber waren berechtigt, die frühere Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag zu ersetzen (6.). Es ist nicht aus Gründen der Belastungsgleichheit geboten, Personen, die bewusst auf ein Rundfunkempfangsgerät verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien (7.). Die Festlegung der rundfunkbeitragsfähigen Kosten beachtet die Zweckbindung des Rundfunkbeitrags (8.). Die Erhebung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags unabhängig von der Zahl der Bewohner verstößt nicht gegen das Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit (9.). Die Rundfunkbeitragspflicht ist mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit vereinbar (10.). Ihre Einführung bedurfte nicht der Genehmigung der Kommission der Europäischen Union (11.).

Und hier die umgetextete Variante, wie Person X das in diesen Tagen in einen Schriftsatz hineinpacken dürfte:
Zitat
6 Der angefochtene Bescheid ist durch die Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich nicht gedeckt (unter 1.). Die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Haushalte ist unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten zu beurteilen (2.). Der Rundfunkbeitrag ist eine steuerliche Abgabe, deren Erhebung von der Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht nicht gedeckt ist (3.). Die Beitragserhebung ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt: Der Rundfunkbeitrag ist nicht die angemessene Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (4.). Er stellt nicht die Gegenleistung für den individuell zurechenbaren Vorteil dar, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können; dieser Vorteil wird durch die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung nicht verlässlich erfasst (5.). Die Landesgesetzgeber waren nicht berechtigt, die frühere Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag zu ersetzen (6.). Es ist aus Gründen der Belastungsgleichheit geboten, Personen, die bewusst auf ein Rundfunkempfangsgerät verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien (7.). Die Festlegung der rundfunkbeitragsfähigen Kosten beachtet nicht die Zweckbindung des Rundfunkbeitrags (8.). Die Erhebung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags unabhängig von der Zahl der Bewohner verstößt gegen das Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit (9.). Die Rundfunkbeitragspflicht ist mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit nicht vereinbar (10.). Ihre Einführung bedurfte der Genehmigung der Kommission der Europäischen Union. Mangels Genehmigung fehlt es an Geltungsgrundlage; aller zwischenzeitlicher Beitragseinzug seit 2013 bis zum Zeitpunkt der Genehmigung ist auf Anforderung zurückzuzahlen.  (11.).

"Klingt doch Klasse" - oder? So schnell wird man zum superschlauen Juristen?
"Gab es je einen schnelleren Weg, vom Normalbürger zum hochkarätigen Rechtswissenschaftler zu werden? Liebe Leute, lernt, gegen ein surrealistisch absurdes System mit surrealistisch absurden Waffen zu kämpfen. Hört auf zu jammern, zu reden, zu deduzieren. Macht es wie die Juristen es seit Generationen tun- siehe oben - das Abkupfern als Konkretisierung des Prinzips "Nachweis der herrschenden Rechtsprechung". Kämpft mit Tiefschlägen in die verwundbaren Weichteile des Systems statt mit Bittstellerei."
Das war natürlich alles nicht ernst gemeint. Hier gibt es keine Ratschläge, Empfehlungen usw. und als "Rechtsberatung" kann man das Vorstehende erst recht nicht einstufen, sondern ein reiner Ulk ist das natürlich. Dass eine Person X sich selbst und dem ARD-Sender die kompletten 20 Seiten des BVerwG nach Umtextung zumuten wird, darf auf keinen Fall als vorbildlich behauptet werden, von Nachahmung ganz zu schweigen.

Die Vollfassung der Ulk-Transformation ist aus einem E-Buch ersichtlich. Ist aber überflüssig.
Forumsregel: Kein Marketing in Forumstexten. Nachdem das Prinzip klar ist, kann jeder das selber und braucht keine Vorlage.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Roggi am 05. August 2017, 18:34
Die ersten Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag waren ähnlich formuliert, es gab kaum Paragraphen oder Zitate zur Untermauerung der Argumente. Das wurde von den Richtern als Polemik abgetan. Seitdem wurde alles von den Klägern gerichtsfest ans Gericht gesendet, hunderte Gesetze, Urteile und Zitate wurden aufwändig als Beweis in die Klagen hinzugefügt. Und was machen die Gerichte daraus? Polemik-Urteile, ohne auf die Beweise der Kläger einzugehen und - schlimmer noch - ohne  Beweise ihrer absurden Behauptungen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 06. August 2017, 13:33
@Roggi:
So wie dargestellt,
das ist im obigen Original der Urteilstenor unserer höchsten Richter beim Bundesverwaltungsgericht
und unten: nach winzigen Änderungen die hier als juristische Wahrheit gesehene Variante.
Der Tenor ist fast immer "reine Sprache" ohne Verweise usw. Hier mal ein typischeres Beispiel der rund 50 Textmodule des Einheitsurteils, wo "wir" dann wie oberste Richter argumentieren in unseren 20 Seiten Widerspruch an den zuständigen ARD-Intendanten über die Frage eventueller Murksarbeit seiner Juristenabteilung:


Das geht ja ganz einfach. Hier ein Original-Textmodul aus dem Einheitsurteilen 2016, 2017 des Bundesverwaltungsgerichts:
Zitat
22 Aus den gleichen Gründen verstößt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Entgelte der Zuschauer nur für tatsächlich empfangene Sendungen (Bezahlfernsehen bzw. "Pay-TV") gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Auch sie fördert die Neigung zu massenattraktiven Sendungen zu Lasten der Programmvielfalt, weil die Rundfunkanstalten auch beim Bezahlfernsehen von Einschaltquoten abhängig wären (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 <113 f.>).


Und hier die umgetextete Variante, wie Person X das in diesen Tagen in einen Schriftsatz hineinpacken dürfte:
Zitat
22 Aus den gleichen Gründen verstößt eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Entgelte der Zuschauer nur für tatsächlich empfangene Sendungen (Bezahlfernsehen bzw. "Pay-TV") nicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Auch sie fördert den Bedarf von auch massenattraktiven Sendungen zu Gunsten der Programmvielfalt, weil die Rundfunkanstalten auch beim Bezahlfernsehen von Einschaltquoten abhängig wären, wie sie es bei der Rundfunkabgabe bereits sind (vergleiche aus der Zeit vor dieser Abhängigkeit BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 <113 f.>).

Strategie neu ausgerichtet: Nur 1 "Neutext"
Das Umtexten eines der Einheitsurteile ist weitgehend erfolgt. Eine unerwartete Erkenntnis ergab sich: Aus den jeweils zitierten Rechtsquellen kann man erstaunlicherweise so gut wie immer genau das Gegenteil rechtslogisch ableiten. Das leistet nun also die Umformulierung. Damit wird der eigentliche Reiz der Sache, NICHT einen gehobenen Ulk zu machen, sondern sehr rechtslogisch der Justiz den Spiegel vorzuhalten.
Damit sind erhaltene Anfragen über das Nachrichtensystem beantwortet: Ja, das Gesamturteil wird umgetextet, indem einfach nur winzige Änderungen den Rechtsirrtum entfernen und die Wahrheit einfügen.

Das Urteil des "Bundesverwaltungsgerichts" wird nun also gerade umgetextet zu einem Urteil des "Bürgerverwaltungsgerichts".
Was wir damit dann machen werden, bleibe zunächst einmal offen. Gesichert ist, es wird Bestandteil der Aktualisierung eines E-Buches und geht schon mal allen früheren Beziehern zu.
Erste Verwendung für Widerspruch wie auch Eingang in ein VG-Klageverfahren erfolgt in diesen Tagen.

Nächste Aufgabe wäre, mit den Bausteintexten des Beitragsservice und der Widerspruchbescheide genauso zu verfahren.
Das wäre ein Riesenspaß, 20 Seiten aus den Bausteintexte aneinander zu kleben und immer aus den total abwegigen Urteils-Auflistenungen die Beitragsfreiheit zu resumieren.  Das steht aber noch auf der TODO-Liste - Umsetzung noch nicht garantiert.
 
Hier mal faszinierende Irrtums-Beispiele.
Erst beim Bearbeiten Punkt für Punkt erkennt man das Lügengebäude.

Das BVerwG erklärt, das OVG habe zutreffend darauf verzichtet, die Statistik zu hinterfragen. Zu Recht sei angenommen worden, dass praktisch 100 % der Bürger die Nutznießer seien, weil mindestens über multi-funktionale Geräte für Nutzung verfügend. - Das ist doppelter Unfug:

(1) Die rechtliche Sichtweise "multi-funktionale Geräte" (z.B. PC oder Smartphone) ist "tot" seit 31. Dezember 2012. Außerdem offenbart sich wieder einmal die überlegene technologische Kompetenz eines liebenswürdigen Teiles unserer Senioren: Ich weiß nicht, ob irgendeiner der beteiligten Bundesverwaltungsrichter je in seinem Leben versucht hat, auf einem winzigen Smartphone mit einem üblichen Abo - Bundesmittelwert  knapp 10 Euro - Fernsehen zu schauen.  :)  Naja, für 5 Minuten mag der unverbrauchte Rest der bislang statistisch vorherrschenden rund 200 MB noch reichen. Und der Bildschirm wird mit Lupe ja riesengroß!

(2) Laut RICHTIGER Statistik: Nur rund 70 % der Bevölkerung gelten als Zuschauer, nämlich fernsehend mindestens 1x in der Woche. Eine "feine" Statistik - so eine Definition "Zuschauer" ist Murksarbeit. Wer beim Wochenendbesuch bei seiner Liebsten / seinem Liebsten sich anzupassen hat, auch mal Fernsehen zu schauen, ist dann also gleich "Zuschauer"?

(3) Aber selbst wenn 70 % gelten mag, dann also nicht nahezu 100 %, also dürfen diese 30 % nicht ignoriert werden (Juristen-"Latein": Dürfen nicht "typisiert" werden).

(4) Und bei der Alterskategorie bis Alter 29 sind laut Statistik nur noch rund 30 % solche "Zuschauer". Wenn schon Typisierung bis zu 30 % gewagt wird, müssten also alle Leute bis Alter 29 vollständig von der Rundfunkabgabe freigestellt werden... Gleiche Rechtslogik bitte für alles!

Endergebnis: Die Berufung auf die falsche Statistik soll laut BVerwG das Recht einräumen, die Nichtzuschauer zahlen zu lassen. Die Richtigstellung des Statistik-Wertes führt exakt zum Gegenteil: Die Nichtzuschauer sind freizustellen.
§ 4 Abs. 6 des Beitragsgesetzes gilt laut BVerfG (2012 - für Rechtslage ab 2013) durchaus als "allgemeine Auffangstelle" für alle besonderen Regelungsmängel. Also Recht auf Befreiung über Härtefallantrag.

Damit führt die winzige Fakten-Berichtigung der falschen Statistik-Prozentzahl zur rechtslogisch richtig defuzierten Umkehrung der Rechtslage.

Der komplette Fehlentscheid des BVerwG ist eine Summierung derartiger Fehler und kehrt sich durch derartige winzige zutreffende Berichtigungen ins Gegenteil um. Beitrags-Befreiung demnach rechtlich belegt für wohl alle Leute, die hier im Forum für Rechtsstaat und Gerechtigkeit kämpfen.

Auch für Pjotre selber war es völlig unerwartet: Aus einem Heidenspaß wurde ernsthafte Munition.
Mal sehen, wie wir damit nach Fertigstellung schießen können.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: marga am 06. August 2017, 14:42
Auch für Pjotre selber war es völlig unerwartet: Aus einem Heidenspaß wurde ernsthafte Munition.
Mal sehen, wie wir damit nach Fertigstellung schießen können.

Eine fiktive Person möchte an dieser Stelle besonders dem user @pjotre, sowie allen anderen usern des Forums, welche hier zu Sachaufklärungen beitragen, einen großen Respekt ausdrücken für die bis dato hier erbrachten Beweise und Vorführungen.

Vielen Dank.

Gruß marga +++ :)
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: lex am 06. August 2017, 22:03
(2) Laut RICHTIGER Statistik: Nur rund 70 % der Bevölkerung gelten als Zuschauer, nämlich fernsehend mindestens 1x in der Woche. Eine "feine" Statistik - so eine Definition "Zuschauer" ist Murksarbeit. Wer beim Wochenendbesuch bei seiner Liebsten / seinem Liebsten sich anzupassen hat, auch mal Fernsehen zu schauen, ist dann also gleich "Zuschauer"?
Das ist für 18-49 Jährige nachweislich falsch. Hier liegt der Wert bei einem Drittel. Wir haben gar nicht soviele 50+ Jährige, die dann zudem 100% gucken müssten, damit sich der Wert noch auf 70% steigert.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 07. August 2017, 15:23
Das Umtexten des gesamten Einheitsurteils des Bundesverwattungsgerichts ist nun fertiggestellt.
Wie das nun eingesetzt wird, darüber muss noch nachgedacht werden. Hier einmal 2 ganz unterschiedliche Bearbeitungen bei den letzten 2 Abschnitten. Der Themenkreis wird vielleicht einen antarktischen Tauchvogel veranlassen, hier aufzutauchen und mal gegenzulesen, ob man da noch nachbessern sollte?

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1a) Hier ein Original Abschnitt des BVerwG-Urteils, der kaum geändert werden musste:
Zitat
51 11. Die Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich nach §§ 2 ff. RBStV bedurfte nicht der Zustimmung der Kommission der Europäischen Union. Nach Art. 108 Abs. 3 Satz 1 und 3 AEUV darf ein Mitgliedstaat eine staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe nicht einführen oder umgestalten, bevor die Kommission einen das Feststellungsverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV abschließenden Beschluss erlassen hat. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Rundfunkgebühr hat Beihilfecharakter (Kommission, Entscheidung vom 24. April 2007 - K<2007> 1761). Eine genehmigungsbedürftige Umgestaltung im Sinne von Art. 108 Abs. 3 Satz 1 AEUV liegt vor, wenn die ursprüngliche Finanzierungsregelung durch spätere Änderungen in ihrem Kern, d.h. hinsichtlich der Art des Vorteils, der Finanzierungsquelle, des Ziels der Beihilfe, des Kreises oder der Tätigkeitsbereiche der Begünstigten betroffen ist (vgl. Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ABl. 2009 C 257 S. 1 Rn. 31).

1b) Hier fast identisch: 
Zitat
51 11. Die Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich nach §§ 2 ff. RBStV bedurfte der Zustimmung der Kommission der Europäischen Union. Nach Art. 108 Abs. 3 Satz 1 und 3 AEUV darf ein Mitgliedstaat eine staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe nicht einführen oder umgestalten, bevor die Kommission einen das Feststellungsverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV abschließenden Beschluss erlassen hat. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Rundfunkgebühr hat Beihilfecharakter (Kommission, Entscheidung vom 24. April 2007 - K<2007> 1761). Eine genehmigungsbedürftige Umgestaltung im Sinne von Art. 108 Abs. 3 Satz 1 AEUV liegt vor, wenn die ursprüngliche Finanzierungsregelung durch spätere Änderungen in ihrem Kern, d.h. hinsichtlich der Art des Vorteils, der Finanzierungsquelle, des Ziels der Beihilfe, des Kreises oder der Tätigkeitsbereiche der Begünstigten betroffen ist (vgl. Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ABl. 2009 C 257 S. 1 Rn. 31).

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2a) Hier der gleich anschließende Original Abschnitt des BVerwG-Urteils, der am meisten geändert werden musste:
Zitat
52 Der Übergang von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag hat diese maßgebenden Faktoren nicht verändert. Ebenso wie die Rundfunkgebühr wird der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Rundfunkprogrammangebot erhoben, um die staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Begünstigte sind nach wie vor die Rundfunkanstalten (VerfGH München, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - NJW 2014, 3215 Rn. 89 f.; Kirchhof, Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Heidelberg, April 2010, S. 76).
 

2b) Hier erheblich verändert:
Zitat
52 Der Übergang von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag hat diese maßgebenden Faktoren durchgreifend verändert. Der vorsätzliche Verstoß gegen die zeitlich durchaus meisterbare Genehmigungspflicht berechtigt zur Nichtzahlung bis zur Heilung des Verstoßes.
Die vorhersehbare vermutliche Untersagung der in mehrfacher Hinsicht rechtsverstoßenden Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe legitimiert erst recht nicht die Unterlassung. (Verstoß gegen nationales und EU-Recht.)
Die Rundfunkgebühr bis Ende 2012 betraf vorwiegend die Bemessungsgrundlage "Fernsehgerät"; Nichtnutzer blieben unbelastet. Die Rundfunkabgabe ab Anfang 2013 belastet praktisch alle Bürger, weil praktisch alle Wohnraum nutzen. Es muss als unvereinbar mit eindeutigen Fakten angesehen werden, ein Fehlen von Änderung zu behaupten, da die Zahl der Nichtnutzer mindestens etwa 20 % schon seit 2012 betrug und ständig steigt.
Zweifelsfrei besteht ab Anfang 2013 ein Wandel, teils sofort, teils schrittweise ausweitend, bezüglich: Definition des Vorteils: Finanzierungsquelle; Ziel der Beihilfe; Kreis oder Tätigkeitsbereich der Begünstigten. Die der EU-Instanz gegenüber vorgetragene oberste Vorbedingung der Staatsferne wurde ohnehin seit etwa 1933 bis heute nie eingehalten; insgbesondere sind die Rundfunkräte nach Parteienproporz und Vernetzungsinteressen besetzt, dies oft getarnt durch Vertreter mit Doppelfunktion, die sich dann nur mit ihrer Doppelfunktion des Vertretens gesellschaftlicher Gruppen beim Rundfunkrat ausweisen. Als Gegenleistung für das Rundfunkprogrammangebot, dies ist seit 2013 nicht mehr zutreffend im Hinblick auf die Belastung von Nichtnutzern.
Für eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt nach dem einzig maßgeblichen Kenntnisstand der Wirtschaftstheorie und nach den Denkgesetzen eine Unmöglichkeit der objektiven Definition vor, weil der Umfang ("Bedarf") im politischen, also subjektiven Ermessen liegt. Begünstigte sind zwar nach wie vor die Rundfunkanstalten, aber sie sind nicht mehr gleichartig, sondern in qualitativer Sinkbewegung aus Wettbewerbsgründen und mit Ausweitungsdruck ins Internet, was Rechtsprechung vor etwa 2003 nicht wissen konnte.
Berufung auf frühere Rechtsprechung ist also wegen veränderter Rahmenbedingungen nicht mehr beweisführend (VerfGH München, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - NJW 2014, 3215 Rn. 89 f.; Paul Kirchhof, Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Heidelberg, April 2010, S. 76). Dieses Gutachten ist ein historischer Beleg, nicht ein rechtlicher, weil Auftragsstudie der Umsetzung von politischen Vorgaben, dies ohne Publizierpflicht für die Auftragsdefinition und die Vergütung.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: lex am 07. August 2017, 21:23
Pjotre noch eine Kleinigkeit:
Zitat
Nichtnutzer blieben unbelastet
würde ich ersetzen mit Nichtbesitzer eines TV/Radio blieben unbelastet. Nichtnutzer, aber Besitzer wurden ja zur Kasse gebeten.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 07. August 2017, 22:19
Umfrage über Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht:

Rückermittlung der Klagegründe - "reverse engeneering"
reverse engeneering" nennt man bei Software beispielsweise unter anderem, wenn aus der Software-Leistungserbringung ein Quellcode konstruiert wird, der auf die Leistungen passt. 
Nun das gleiche bezogen auf das Einheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts: Auffallend ist, dass darin ein Eingehen auf die wichtigsten angreifbaren Stellen weitgehend fehlt. Es kann rekonstruiert werden, dass alle oder die meisten Klagen möglicherweise nur einige wenige Punkte vorgetragen haben und immer nur diese. Das erinnert hier daran, dass laut Prokotoll eine Richterin in Frankfurt monierte, das Problem läge auch darin, dass die Klägeranwälte etwas arm an Ideenentwickllung seien, weil sie immer neu vortragen, was längst abgeschmettert wurde, statt dann alternativ zu argumentieren.
Möglicherweise hat aber auch das BVerwG vieles unbearbeitet gelassen; oder eher eine Mischung von beiden Problemen.

Offenkundig hatten jedenfalls beim BVerwG die Klagen im wesentlichen und sehr ähnlich vorgetragen:
- das ist aus dem Einheitsurteil rekonstruierbar -
(A1) Gesetzesfehler: Ist nicht Beitrag, sondern ist Steuer.
(A2) Gesetzesfehler: Missachtet das Recht der Nichtzuschauer auf Nichtzahlung.
(A3) Gesetzesfehler: Verstößt gegen EU-Recht.
(A4) Gesetzesfehler: Ist Wohnungsabgabe; falsche Bemessungsgrundlage.
(A5) Gesetzesfehler: Ist Haushaltsabgabe, unfair für Einpersonenhaushalte.

Alles das stimmt; aber ganz andere Schussrichtungen fehlten anscheinend in den Klagen:

Alternative Beschwerdegründe, teils vielleicht viel effizienter:
(B1) Verstoß gegen § 31 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz: Frühere Entscheide des Bundesverfassungsgerichts 2011, 2012 blieben vorsätzlich unbeachtet). Betrifft Falschinkasso bei mindestens 10 % der Bürger.
(B2) Vorsätzliche damit korrelierte Falschinformation in Merkblättern und Antragsformulieren: Ist Anfangsverdacht gerechtfertigt auf Betrug nach Strafgesetzbuch? (Vermögensbetrug am Bürger, Prozessbetrug gegenüber den Gerichten.)
(B3) Illegales Verlangen von Sozialbescheid für Härtefallantrag von beihilfenfrei lebenden Bürgern mit Niedrigeinkommen. - Konsequenzen wie vorstehend.
(B4) Fehlerhafte Verweigerung von Härtefallantrag für Nichtzuschauer: Vorsätzliche damit korrelierte Falschinformation in Merkblättern und Antragsformulieren: Ist Anfangsverdacht gerechtfertigt auf ... siehe weiter oben.
(B5) Das Datenschutzrecht ist im Einheitsurteil nicht in Erscheinung getreten: Durften die Daten des Meldedatenabgleiches verwendet werden oder ist alles "nicht verwertbar- mit Rückwirkung"?
(B6) Die Fragen der fehlenden Rechtsperson des Beitragsservice werden im Einheitsurteil nicht erörtert.
(B7) Die Absenkungspflicht der Rundfunkabgabe wegen Verschwendung ist im Einheitsurteil nicht erörtert.
(B8) Die Überflüssigkeit eines Teiles der Abgabe, nämlich für Radiosender, ist nicht erörtert.
(B9) Die statistische Lebensdauer-Verminderung um rund 4 Jahre für Fernsehschauer ist als Rechtsgrund für  Beitragsverweigerung wohl nicht vorgetragen worden: Zwangsausübung ist unzulässig, Todesfall-Beschleunigung für sich selbst und andere zu subventionieren.
(B10) Die Verletzung von § 31 BVerfGG - nämlich offene plus verdeckte Missachtung des Staatsferne-Gebots - ist nicht erörtert.
(B11++) ... und anderes mehr, solche Listen sind ja immer "hypothetisch unendlich".

Nicht ausreichend als Klagegrund vorgetragen - oder durch das BVerwG einfach missachtet?
Die besonders wichtigen Gründe B1 bis B4 sind möglicherweise in keiner einzigen Klage beim BVerwG als prioritär beantwortungsbedürfttig vorgetragen worden? Und beim BVerfG? 
Anscheinend wurden vorwiegend Anfechtungen der Gesetzgebungsfehler vorgetragen, obgleich bei der Haushaltsabgabe das Kernproblem die Nichtanwendung der durchaus gegebenen Rechte das ausschlaggebende Problem ist.

Man hat den Eindruck, dass die Tendenz der Juristen zum Tragen kam, juristisch zu dozieren und zu deduzieren - und dass die Problem-Realität vor lauter Deduzier-Bäumen vielleicht nicht mehr gesehen wurde? Die ARD-Juristen hatten da ja eine Falle gestaltet:
Man versteckt die juristisch extremst verwundbaren Antragsbearbeitungs-Fehler derart raffiniert, dass die anwaltlichen Juristen-Kollegen hoffentlich die Fehler gar nicht als prioritär erkennen und sich verheddern in den abstrakten Deduktionen über Typisierung, Steuer statt Beitrag usw..
Das ist zwar nötig und richtig, aber für das Staatsfernsehen recht ungefährlich und kann als einkalkuliertes Risiko angesehen werden: Weil bei Gesetzgebungs-Mängeln des Bundesverfassungsgericht normalerweise keine Rückzahlungspflicht anordnet.
Die antragfreie Rückzahlpflicht  ist aber implizit gegeben bei Anwendungsmängeln des Rechts durch öffentlich-rechtliche Stellen mit Recht auf "titellose Vollstreckbarstellung" (so alle ARD-Anstalten). Nur da tut es also ganz richtig weh - Insolvenzgefahr der ARD-Sender...

Da Juristen immer gern mit dem argumentieren, was andere schon argumentiert haben; und da Bürger sodann diesen Argumenten nachzueifern pflegen; ergibt sich bei Mengen- beziehungsweise Massen-Rechtsproblemen ziemlich immer ein Trend zur zu geringen Argumente-Vielfalt.

Warum ist das alles so wichtig? Wegen der Verfassungsbeschwerden. Die Frage lautet...
Die Frage lautet: Wurden die weiteren Gründe, und zwar insbesondere B1. bis B8. und B10., als prioritäre unübersehbare Beschwerdegründe bereits in Verfassungsbeschwerden vorgetragen? Und zwar in solchen, die bisher nicht zurückgewiesen wurden (Annahmehürde)?
Es besteht Anlass zur Befürchtung, dass selbst die besonders wichtigen Gründe B1. bis B4. bisher nicht ausreichend vorgetragen wurden. Dann aber bestünde eiliger Handlungsbedarf.
Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass irgend etwas von B1. bis B4. bereits ganz intensiv beim BVerfG vorgetragen wurde?

Hier ist bekannt, dass 4 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in die Vorprüfung eintreten, die etwas vom Vorstehenden angehen. Im Fall der Nichtablehnung werden die Beschwerdeführer sicherlich hier im Forum ihr "Kikeriki" verbreiten. Deshalb hier gemäß Vertraulichkeits-Zusage nichts Näheres. Die Frage ist also, ob bereits weitere Beschwerden diesbezüglich bestehen.

Vielleicht kann niemand zur Beantwortung beitragen?
Immerhin wird Klärung versucht und gleichzeitig erfolgen auf diese Weise Hinweise auf einige Beispiele, wie man immer versuchen kann, den Gegner durch die Vielzahl von unerwarteten Argumenten am Fortschreiten bis zur Vollstreckung temporär zu hemmen.

Kleine Anmerkung zur Frage: Statistik - wie viele Nichtzuschauer?
Was ein Dauer-Glotzen-Nutzer ist, ist eindeutig - vielleicht rund 30 % der Bürger. Was ein totaler Nie-Nutzer ist, ist auch eindeutig - rund 25 % der Bürger. Das ist beides "kern-präzis", will heißen, klar und eindeutig. 
Jedoch für die Grenzziehung der übrigen 45 %, das ist "rand-unscharf", hängt völlig ab von der Vorab-Definition "Nutzer". Absolute Wahrheit ist also unmöglich.
Deshalb als "unscharfe Arbeitshypothese": 30 % Nichtnutzer, bei Alter 18 bis 29 Jahre rund 70 % Nichtnutzer.

Mögliche Verschiebungen der %-Sätze sind unwichtig, weil sie die rechtliche Deutung nicht beeinflussen: Die realen %-Sätze kommen auf jeden Fall nicht in die Nähe der juristisch relevanten Grenzen, die bei etwa 10 % Nichtnutzer liegen könnten statt 30 %.   
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 08. August 2017, 15:50
Völlig andere Waffenaufgabe: Wie kann man mündliche Sachen im Fernsehen oder bei Youtube automatisiert in Text verwandeln?
Es fragte ein Forumsteilnehmer wegen unseres unendlich liebenswürdigen Dr. Eicher, der an allem unschuldig ist und nur liebe Sachen tut (den Ärmsten im Land die letzten paar Euros vom Hemd pfänden bis hin zum Haftbefehl, das tun ja immer nur die anderen, der Edelmann wäscht seine Hände in Unschuld, dass das alles vor rund 5 Jahren unter anderem in seinem Büro ausgerichtet wurde).
 
Hier ist sein Youtube-Statement mit rechtlich problematischen Äußerungen... aber wie das in Text verwandeln, um ihm einen Paragrafen daraus zu drehen?
    https://www.youtube.com/watch?v=HrOrUS2XULw&feature=youtu.be&t=7878
Das gilt auch für alle anderen mal schnell gesagten Rechtsfehler und manchmal Unvorstellbarkeiten von Leitenden, beispielsweise im Staatsfensehen ARD, ZDF.

Wie verwandelt man ein Gespräch in ein geschriebenes Protokoll?
(natürlich dürft ihr nicht so einfach Gerichtsverhandlungen aufnehmen, in Text verwandeln und dann dem Richter Fehler nachweisen. Bei Tonaufnahmen müssen die anderen immer es wissen und zustimmen.)
 
Die Hoffnung des Forum-Teilnehmers, das superschlaue hier am PC benutzte Linux müsse das schaffen, war irrig. Vielmehr geht es mit dem Linux-Abkömmling, der unter dem Namen "Android" vertrieben wird.

Also mit dem Smartphone per Android:

a) Mit Lautsprecher den Text hörbar abspielen. Das kann man ja auch vom Smartphone Nr. 1 aus für seine Tonaufnahmen. (Abspielen mit Headset oder so genügt für die Technik NICHT. Man muss die Stimme im Raum hören können.)

b) Smartphone Nr. 2:   Download Text-Editor mit Namen "Jota" , diesen öffnen.
c) - Smartphone 2 mit seinem Mikrofon an den Lautsprecher halten.

d) Als Eingabemethode klicken auf das Mikrofon neben der Tastatur:
"Spracheingabe" - über das Mikrofon des Handys.
- Problem: Nicht jeder kennt das - muss aktiviert werden - geht aber immer.

Dann spielt das Smartphone 2 den Text in die Datei hinein. Die gibt man einen Namen mit  der Endung .txt .
Diese Datei kann man dann beliebig verwenden, senden, in Textverarbeitung importieren usw..

Klappt das auch für Youtube?
Aber sicher - für Sprache. Wie gut das mit Songs fertig wird, wurde nicht getestet.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 08. August 2017, 22:02
Das Thema Spracheingabe soll hier natürlich nicht ausgeweitet werden.
Es kam diesbezüglich dementsprechend noch etwas über das Nachrichtensystem. Um diesen Abstecher vom Thema hier abzuschließen:

"Es führen viele Wege nach Rom". Gezeigt werden sollte im vorhergehenden Beitrag nur 1 davon. Andere kostenlose Möglichkeiten für "Sprache zu Textdatei" beispielsweise:
http://praxistipps.chip.de/sprache-in-text-umwandeln-kostenlose-software_51275

Und es gibt weitere Wege, auch dir Direktumwandlung von Sprachdateien zu Text, also ohne den Umweg über den Lautsprecher.

So sollte dieser Abstecher in diesem Themen-Thread als abgeschlossen gelten, es sei denn, da ist noch sehr wichtige Erkenntnis durch einen Kenner zu ergänzen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 11. August 2017, 12:56
Wie kann man die Gegenmeinung zum Entscheid BVerwG taktisch verwerten?

1. Die Arbeit war wie berichtet im relativ schnellen Verfahren für das gesamte Einheitsurteil komplettiert  worden. 
Siehe die vorhergehenden Beiträge. Demnach war es in glaubhaft erscheinender Weise möglich, zu sämtlichen wesentlichen Urteilsmeinungen des Bundesverwaltungsgerichts aus den identischen Urteilszitaten die gegenteilige rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, also zugunsten der Freistellung von der Rundfunkgabe für:
- Niedrigverdiener;
- Nicht-Zuschauer ARD, ZDF,...
Es genügte hierfür regelmäßig einfach, einen erkennbaren Argumentationsfehler zu korrigieren. Dies darf letztlich nicht überraschen. Die Abgabe ist - so jedenfalls die hier bestehende und nicht untersagbare persönliche Meinung - für diese beiden Gruppen ganz einfach als illegales Inkasso einzustufen.
Die damit sich aufrdängenden strafrechtlichen Analyse-Gesichtspunkte sollen an dieser Stelle nicht behandelt werden, weil zu komplex für "beiläufige Anmerkung". Man darf aber durchaus als gesichert vermuten, dass insoweit etwas geschieht.

2. Die Entscheide des BVerwG bezüglich Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe
wurden nicht dieser "Revision der Revision" unterzogen, obgleich ohnehin aus mehrfachen Gründen angreifbar - diese Gründe wohl ohne viel Bezug zu den von Klägeranwälten deduzierten Gründen über "Betriebsstätten" usw.. 

Das Ergebnis gemäß 1. genügt für eigene Verwendungen.
Alles wurde formatiert und ist eine komplette Datei .pdf mit Neufassung und Originalfassung des BVerwG-Einheitsurteils, alles über die Abschnittsnummern Punkt für Punkt vergleichbar.
Dies genügt bei eigener Verwendung Klageverfahren, Politikarbeit, Reformerörterung, Einbindung in mindestens 1 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht und bei einem Landesverfassungsgericht.
Hier kann immer im jeweiligen Kontext für die Komplettierung und Berichtigung und visuelle Optimierung ein Geldbetrag bei empfangenden Stellen eingefordert werden. Dieser wird nie bezahlt werden. Er unterbindet aber ein Rüge-Recht bezüglich der Mängel. was ja auch rechtlich vorwerfbare Mängel sein können.

Das Ergebnis gemäß 1. genügt noch nicht für Weitergabe oder für Veröffentlichung oder für Verwendung durch andere.
Dafür müssten noch ziemlich viele Stunden Arbeit hinzugefügt werden. Das will natürlich niemand finanzieren.
Denn würde diese Zusatzarbeit geleistet werden, dann ist aber dennoch keineswegs sicher, dass irgend jemand das Ergebnis dieser vielen noch nötigen Zusatzarbeit jemals geeignet für Hebelwirkung einsetzen würde.
"Nur so zum Lesen" ist es nicht lustig genug - ist ja "nur Jura-Latein". Welcher Normalbürger hat schon jemals das Einheitsurteil des Bundesverwaltungsgerichts von vorne bis hinten gelesen und ohne nachteilige Folgen für seine Gesundheit verdaut?

Es bleibt aber jedermann unbenommen, den gleichen dargestellten Ansatz durchzuführen
und das Ergebnis allen zur Verfügung zu stellen und kooperativ optimieren zu lassen.

@lex Antwort 80 vom 5. August: Wortwahl "Nichtnutzer" ist zu ändern:
Danke! Das wurde hier intern bereits umgesetzt.

@Lector Mehr Info über mehrere Gutachten:
Danke! Das wurde übertragen in die Arbeitspapiere für Endfassung der Gutachtenübersicht.

Und wer perfekte Strategien anwenden will beim Verwaltungsgericht:
Hier kann man es lernen:
http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/veranstaltungen/Skript_DAA_Tipps_und_Tricks_zum_1._April_2011.pdf
Wenn eure Klage dann dank raffinierter Strategie auf 100 Jahre Dauer tendiert, so sei angemerkt, dass die Gesetze der Biologie für alle gelten. Immerhin wurde einem Verwaltungsgericht tatsächlich kürzlich vorgetragen, warum nicht die Akte ruhig 100 Jahre lang ohne Abschluss lassen, sofern die ARD-Anstalt 100 weitere Jahre lang unwillig sei, die kritischen peinlichen Fragen zu beantworten. Geht natürlich nicht, aber die Frage hat ja irgendeine Wirkung.
 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 12. August 2017, 11:36
Weitere Top-Info-Quelle "Verwaltungsgericht":
http://www.rak-sh.de/wp-content/uploads/2015/05/skript_DasVerwaltungsrechtlicheMandat.pdf
 DAS VERWALTUNGSRECHTLICHE MANDAT (2011)
Rechtsanwältin & Notarin Dr. Silke Reimer, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
fortgeführt und erweitert von: Rechtsanwalt Ulrich Krause, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Und gegen Vollstreckung:
Auch ohne bereits eingereichte Verfassungsbeschwerde kann Antrag auf Vollstreckungsschutz bereits gestellt werden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html

Keine nähere Erfahrung diesbezüglich ist hier vorhanden. Denkbar erscheint als typischer Fall, dass Rechtsweg noch nicht erschöpft ist.
Taktische Alternative: (Ideen, keine Handlungsempfehlung ... muss jeder selber entscheiden...)
Erst einmal die Vollstreckungsstellen - insbesondere ARD-Anstalt , an persönliches Büro des Intendanten - bitten, Vollstreckungen zum Beitragskonto auszusetzen, um die Würde des BVerfG durch Nicht-Antrag des Schutzes gemeinsam zu respektieren. Erst wenn das abgelehnt wird, den Antrag an BVerfG mit Nachweis, dass dies ermessensbasiert durch die ARD-Anstalt aufgezwungen wurde.

Nun aber besonders interessant: Jeder Geringverdiener kann wohl selbst schon im Vollstreckungsstadium Verfassungsbeschwerde noch einlegen.
Meint ein Bürger X - keine Empfehlung, keine Gewähr für Richtigkeit...

Rechtsgrundlage nämlich ganz anders: § 31 BVerfGG : Vorsätzliches "Unterschlagen" des Härtefall-Prüfungsanspruches durch ARD-Anstalt (fehlerhaft vertreten durch Nicht-Rechtsperson Beitragsservice) in allen Rechtsmittelbelehrungen und Formularen und ausdrücklich rechtswidrige ablehnende Bausteintexte.
"Unterschlagen" von Existenz von Entscheid BVerfG 1 BvR 665/10  seitens der Volljuristen der ARD-Anstalt, die als "Behörde" zur nicht verfälschenden Rechtsbehandlung verpflichtet ist, weil sie anderenfalls ihr Recht der "titellosen Vollstreckbarstellung nicht hätte erhalten dürfen" und verwirken würde, siehe Entscheid LG Tübingen.

Wieso geht die Verfassungsbeschwerde dann auch später? Weil JEDE Behörde - also auch jede Vollstreckungsstelle - durch § 31 BVerfGG eine unmittelbare jederzeitige sofortige Pflicht zur Umsetzung hat, gleichgültig, wie viele X Rechtsfehler zwischenzeitlich gegen den Bürger erfolgten, formal rechtskräftig sein mögen und was auch immer.

Wenn nicht befolgt wird, kann man dann gegen den Bearbeiter sogleich mit Eingaben bis zum Minister den Leuten die Hölle heiß machen?- Keine Erfolgsgarantie. Nur ein weiteres Stück Waffen-Ideen gegen den mengenmäßig größten Justizskandal seit Bestehen der Bundesrepublik.

Und nochmals die Klarstellung, in dieser Weise kann es nur gehen für Bürger, deren Einkommen in der Nähe der Beihilfesätze liegt. An sich für bis zu "Beihilfesätze plus 30 %", aber für mehr als das "Existenzminimum der Beihilfesätze" wird die nötige Argumentation zu komplex für Rechtslaien.

Wer mehr zum Vorstehenden weiß und beitragen kann, bitte hier hinzufügen.
Die Realität ist ja nicht immer konform zu dem, was man als Idee hier einbringt.

Und wie immer zu Rechtssachen, keine Empfehlung hier. Jeder muss eigenverantwortlich entscheiden...
Disclaimer:
"In allen Rechtssachen wenden Sie sich bitte an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens". Einen der es verdient, den gibt es, den kennen Sie ja, Ihren eigenen Anwalt nämlich.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Besucher am 12. August 2017, 13:57
Wäre speziell da aber nicht noch zu verifizieren...

...
Rechtsgrundlage nämlich ganz anders: § 31 BVerfGG : Vorsätzliches "Unterschlagen" des Härtefall-Prüfungsanspruches durch ARD-Anstalt (fehlerhaft vertreten durch Nicht-Rechtsperson Beitragsservice) in allen Rechtsmittelbelehrungen und Formularen und ausdrücklich rechtswidrige ablehnende Bausteintexte.
"Unterschlagen" von Existenz von Entscheid BVerfG 1 BvR 665/10  seitens der Volljuristen der ARD-Anstalt, die als "Behörde" zur nicht verfälschenden Rechtsbehandlung verpflichtet ist, weil sie anderenfalls ihr Recht der "titellosen Vollstreckbarstellung nicht hätte erhalten dürfen" und verwirken würde, siehe Entscheid LG Tübingen.
...

...wie genau die Situation im Zusammenhang mit 1 BvR 665/10 (bzw. ebenso 1 BvR 3269/08) bezogen auf tatsächlich gefällte Urteile und davon ausgehender Bindungswirkung aussieht? Besucher meint irgendwo gelesen zu haben - kann sich mmtn. aber nicht weitergehend darum bemühen - dass klägerseitig die Beschwerden vorzeitig für »erledigt« erklärt worden seien - nachdem diese seitens der eifrigst zurückrudernden Anstalten bekommen hätten was sie wollten, ihre Befreiung also - und besagte Anstalten allein dadurch einen jeweils formalen Urteilsspruch des BVerfG vermieden hätten, auf den man sich ggü. öffentlichen Funktionsträgern ohne weiteres berufen könnte?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 12. August 2017, 15:24
Bearbeitungsweise sehr unterschiedlich und überwiegend abweisend,
soweit ich es aus der Summe der Informationen übersehen kann.
Zurückrudern wohl nur, wenn die Betreffenden dann doch noch einen "Sozialbescheid" vorlegen konnten.
Und auch: "Behörden" sind zur "spontanen richtigen Rechtsanwendung" verpflichtet. Rechtsgewährung zu limitieren auf diejenigen, die mit 20++ Schreiben, mit Klageverfahren und sonstwie ihr Recht erstritten haben, ist für Behörden strikt untersagt.

Alle Leute mit weniger als Beihilfesatz - beispielsweise einige 100 000 Studenten und viele Rentner-Kategorien und Arbeitnehmer mit "prekären" Arbeitsverhältnissen
wurden nach der Summe der hier vorliegenden Informationen selbst bei Klageverfahren brutalst zum Zahlen gezwungen, also Vollstreckung hinein ins Existenzminimum, was für Abgaben generell illegal ist, bei "Beiträgen" jedenfalls auch illegal, sofern Beihilfe-Empfänger mit Sozialbescheid freigestellt sind.
BVervG 1 BvR 665/10 ist ganz einfach Konkretisierung dieses Prinzips und betrifft sicherlich alle von Einkommen "null" bis "Beihilfe-Satz plus 17.50".
Man lese Wort für Wort den Entscheid und Wort für Wort § 4 Abs. 6 RBStV.

Liegt Prüfungsanlass vor für Anfangsverdacht von Betrug, schwerem Betrug, Prozessbetrug?
Siehe § 263 StGB, insbesondere auch dort Absatz 3 "schwerer Betrug".
Darüber sollte in einem Forum nicht diskutiert werden. Die Bemühungen gegen Verstöße wie jetzt hier angegangen sollen aber helfen, hierzu erörterungsfähig zu werden außerhalb des Forums. Das ist die besondere Bedeutung der Bemühungen für die zu Unrecht abgewiesenen Härtefall-Betroffenen.
Ablehnende Ergebnisse sollten zweckmäßig hierher berichtet werden. Anliegen ist, zu erfahren, welche der namentlich adressierten (!) Intendanten dem Antrag nicht zur Durchsetzung verholfen haben.

Das besondere ist die mögliche Jederzeitigkeit der Anträge,
Jeder Bürger mit niedrigem Einkommen kann jederzeit "aus heiterem Himmel" einen Härtefallantrag an den Intendanten seiner ARD-Anstalt senden, am besten immer persönlich und namentlich adressieren, und seinen Härtefall mit jeweils verfügbaren Angaben oder Nachweisen glaubhaft machen.
Nötig ist, ausdrücklich sich zu beziehen auf BVerG 1 BvR 665/10 und Bedarf der juristisch richtigen Volljuristen-Qualitfikation bei Auslegung von § 4 Abs. 6 RBStV, dies mit besonderem Hinweis auf die nötige richtige Deutung des Wortes "insbesondere" im Gesetzestext.
Bei Ablehnung kann er jederzeit beim Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen wegen Verstoß gegen § 31 BVerfGG. Da es dagegen keine Rechtsmittel gibt, ist mit der Ablehnung der Rechtsweg immer sofort erschöpft.

Was vorher an Verfahren war oder was gerade abläuft, steht dem nicht im Wege. Hier geht es um einen autonomen alternativen Verfahrensgang. Mehrere 1000 Leute hier im Forum sind wohl betroffen - und bundesweit schätzungsweise 10 % der Bevölkerung. Das ist also, wie man in Großvaters Zeiten so etwas zu nennen pflegte, "ein ganz dicker Hund".

Hemmung der Verjährung.
Man kann dann immer gleich vermerken, dass Rückzahlung zu erfolgen hat ab Januar 2013 (sofern schon damals mit ebenso wenig Einkommen). Dann die Verjährung ist als gehemmt anzusehen durch Fehlinformation und durch allgemein bekannt gewordene Vollstreckungsfälle, diese bis hin zu Beugehaft-Fällen. Unterbindet jemand eine normale Anspruch-Geltendmachung durch Zwang-Dokumentierung, so ist die normale Verjährung als gehemmt anzusehen bis zum Zeitpunkt des Endes der Unterbindung.

Ganz dicker Disclaimer:
Alles dies ist Einzelmeinung zur Rechtslage und nicht als Empfehlung gemeint, sondern als Gedankengang. Was ein Bürger macht oder nicht macht, ist voll in eigener Verantwortung. An den Haus-Rechtsanwalt für Beratung wird verwiesen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 14. August 2017, 09:46
80 % der Studenten in Tübingen, Frankfurt, Hamburg ab jetzt beitragsfrei?

a) Ausgesetzt wird nun wohl bei: VG Frankfurt, VG Hamburg;
ferner LG Tübingen (auswirkend für Klagen beim VG Sigmaringen, soweit Kläger ihren Wohnsitz im regionalen Einzugsbereich des LG Tübingen haben).
LG Tübingen (gegen Vollstreckung): Siehe im Forum - Entscheid 3. August 2017 -
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24019.msg152648.html#msg152648
Im Schlagabtausch gegen den BGH hat LG Tübingen wieder mal die Nase vorn. Diese Tübinger LG-Richter geben uns allen den Glauben zurück, dass es wenigstens noch Oasen der Gerechtigkeit im deutschen Rechtssystem gibt. 

b) Nach Einkommensanalysen sind wohl 80 % der Studenten im Einkommensbereich des Existenzminimums. Sie können damit eigenverantwortlich wählen, die in diesem Thema jetzt im August dargestellten Anträge zu stellen, also unter Berufung auf BVerfG 1 BvR 665/10.
(Übrigens noch rund 3 andere Entscheide könnten zweckmäßig benannt werden, wie bereits durch einen Beitrag durch @Besucher am 12. August hier im Thema mit 1 Beispiel eingebracht. Das soll demnächst hier verfeinert werden.)
Antrag auf Prozesskostenhilfe darf nun eigentlich nicht mehr abgelehnt werden. Aber an sich ist Prozesskostenhilfe gar nicht nötig. Nach herrschender Rechtsprechung ist eine Klage bezüglich Härtefallantrag wegen Einkommen im Bereich Existenzminimum auf Antrag von Gerichtskosten freizustellen. Muss man allerdings sofort bei der Klageerhebung beantragen. :)

c) Bisher hatte all das wenig Sinn: Die Vollstreckung kam möglicherweise trotzdem. Nun aber kann Vollstreckungsschutz für die bezeichneten Gerichtsbezirke erhofft werden; vermutlich beim VG bei der Klageeinreichung zu beantragen. Zwecks Senkung der Gerichtskosten kann versucht werden, eine entsprechende freiwillige Bereitschaft der ARD-Anstalt zu erfragen, was ja auch dieser die Aktenbearbeitung erleichtert: "Keine Vollstreckung, so lange Rechtskraft nicht eingetreten sein wird."

d) Im Fall von Infoständen für Studenten dürften sich Menschentrauben bilden. In zufälligen Gesprächen mit Studenten in Berlin war eigentlich jeder Student begeistert, dass für den Wegfall der Rundfunkabgabe für Bürger mit niedrigem Einkommen und auch für alle Nichtzuschauer gestritten wird.

e) Der Student mit Niedrigsteinkommen muss nicht allzu viel fürchten. Muss er dann letztlich irgendwann in irgendeiner Zukunft trotz allem alle aufgelaufenen Rückstände zahlen, so ist er vielleicht bereits "reicher Berufsanfänger"; oder falls noch finanzknapp, dürfte eine zeitlich sehr gestreckte Ratenzahlung wohl immer eine wohlwollende Vollstreckungsstelle finden. Das Antasten des Existenzminimums ist bei Vollstreckungsstellen immer ein ethisches Problem und das wird auf Antrag dann wohl regelmäßig erträglich ausbalanciert. Das erspart dann ein teures P-Bankkonto und eine eidesstattliche Versicherung, was ja alle Beteiligten nicht wollen können.

f) Vorstehendes a) bis e) ist Meinung und Gedankengang. Nicht als Beratung oder Empfehlung zu interpretieren. Was getan wird, das tut jeder in Eigenverantwortung.


Versagung des Rechts durch die zuständige Intendanten-Person beweiskräftig machen?

Alle Bemühungen wegen Befreiung bei Niedrigeinkommen
- in diesem Thema also jetzt im August behandelt - würde eine Person X immer sofort als kompletten Härtefallantrag machen, also mit den nun einmal irgendwie nötigen Formen der Glaubhaftmachung von niedrigem Einkommen. Die Pflicht zum Sozialbescheid steht nicht im Gesetz - bei präziser Lektüre. Ihre Dennoch-Praktizierung wäre Verstoßbeweis gegen § 31 BVerfGG; denn dem stünde übergeordnet der Entscheid BVerG 1 BvR 665/10 entgegen.

Man darf immer auch beim Glaubhaftmachen des Niedrigeinkommens anmerken: "Das ist alles und mehr ist nicht. Die Existenz von etwas nicht Existierendem kann nach den allgemeinen Denkgesetzen nicht bewiesen werden."
Trivialer formuliert: Die Beweislast für mehr liegt bei der ARD-Anstalt. Sie hat ja bekanntlich "unendlich viele Nachforschungsrechte" in Verletzung von Datenschutz-Prinzipien zugewiesen erhalten. Dass man sich dort also bitte "nicht dümmer stellen möge als das Gesetz erlaubt", ist hier ganz buchstäblich zutreffend.

Person X würde diesen immer an den namentlich zu benennenden Intendanten adressieren:
    Frau Intendantin Sibylle Bildungsbiene
    (persönliches Büro)
    in RXX Anstalt...
    ... str...   - usw. -
Einschreiben mit Rückschein und "eigenhändig"(! ja, das sollte man ganz zwingend und das darf man !). Versand mit der Post (nicht andere Zusteller). Kopie der Erhaltsbestätigung über die Sendungsverfolgung ermitteln und dauerhaft abspeichern.
Na klar, "Bildungs(auftrags)-Biene" :) ist bitte durch den richtigen Namen zu ersetzen.

Bei - zu erwartender - Ablehnung bitte den Nachweis der Nicht-Abhilfe über das Nachrichtensystem des Forums an pjotre.
Der Bürger darf und sollte anonymisiert sein (Name, Beitragsnummer,...) Alles Weitere dann über das Nachrichtensystem.
pjotre hätte gerne für jeden der knapp 10 ARD-Intendanten mindestens 3 beweiskräftige Nachweise der persönlichen Nichtabhilfe gegen offenkundige Verletzung von § 31 BVerfGG und dies so rasch wie möglich. Damit geschieht dann etwas sehr Wichtiges für uns alle.

Disclaimer wie immer:
Im Forum nicht Empfehlung oder Rechtsberatung. Wir denken gemeinsam nach, nicht mehr. Was jemand macht, ist seine eigenverantwortliche Entscheidung. Journalisten-Formel: "Bei Rechtssachen wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens."

Warum ist unser Kampf gegen den Justizskandal so wichtig?
... bezüglich des deutschen Rechtsystems - siehe oben LG Tübingen -
Der Justizskandal, den wir hier gemeinsam zur Strecke bringen werden, ist tief verankert - ist zu sehen im Hinblick auf "Rechtspositivismus" und anderes, also Rechtstheorie, Staatstheorie, Rechtsphilosophie - und letztlich die tiefere Ursache dafür, dass die Kultur-Nation Deutschland in der Nazizeit in Kriminalität abgleiten konnte.
Das hat nichts mit der Nazikeule zu tun, sondern geht in die Tiefe der Sache und deshalb ist unser Kampf gegen den Justizskandal so wichtig.

Die mit beste Analyse der Problematik in laienverständlicher Sprache erhielt @pjotre in diesem Tagen von einem Berliner Wissenschaftler in freundschaftlicher Anerkennung der Bedeutung unserer gemeinsamen Arbeit gegen Staatsunrecht in Kopie ausgehändigt, nämlich:
Sebastian Haffner: "Zur Zeitgeschichte", dort Essay "Recht und Gesetz".
Diese paar Seiten kann man wohl immer kostenlos lesen, indem man "listig" bei Google eingibt (unbedingt mit Anführungszeichen wie nachstehend angegeben):
      "sondern nur noch Gefängnisse"
Falls es nicht klappt, bitte Kurzeingabe hier im Forumsthema und dann: "Es wird Sie dann geholfen".
Wie macht man ohne Eintippen eine Zitaterstellung aus diesem Text? - Per Screenshots kann man daraus Dateien .jpg machen und diese Datei dann mit OCR in Text umwandeln, was man dann für Zitate verwenden kann. Und wie immer bei IT, "auch andere Wege führen nach Rom".
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Besucher am 14. August 2017, 12:45
a) Als erstes was für's Nachtgebet:

80 % der Studenten in Tübingen, Frankfurt, Hamburg ab jetzt beitragsfrei?

a) ...
Im Schlagabtausch gegen den BGH hat LG Tübingen wieder mal die Nase vorn. Diese Tübinger LG-Richter geben uns allen den Glauben zurück, dass es wenigstens noch Oasen der Gerechtigkeit im deutschen Rechtssystem gibt. 
...

»Herr, gib' uns, dass uns besagte Tübinger Oase einstweilen & auch noch längere Zeit erhalten bleibe. «

Auch jeder Besucher würde sich nämlich gar ehrlich gesagt nicht wundern, wenn es irgendwann einmal für Aussenstehende unerklärliche Umbesetzungen, Versetzungen etc. pp. im Bereich des LG Tübingen gäbe. Denn die »Tübinger Zelle« (mit augenzwinkerndem Verlaub u. im Sinne @pjotres Formulierung) dürfte doch wohl bestimmt mittlerweile so manchem der Hochwohlgeborenen in Politik, Verwaltung & Justiz (wie natürlich auch den Herrschaften beim ÖRR selbst) ein gewaltiger Dorn im Auge sein...

b) Zu dem folgenden Punkt vielleicht noch eine kleine ergänzende Anmerkung bzw. Frage:

b) Nach Einkommensanalysen sind wohl 80 % der Studenten im Einkommensbereich des Existenzminimums. Sie können damit eigenverantwortlich wählen, die in diesem Thema jetzt im August dargestellten Anträge zu stellen, also unter Berufung auf BVerfG 1 BvR 665/10.

...
Antrag auf Prozesskostenhilfe darf nun eigentlich nicht mehr abgelehnt werden. Aber an sich ist Prozesskostenhilfe gar nicht nötig. Nach herrschender Rechtsprechung ist eine Klage bezüglich Härtefallantrag wegen Einkommen im Bereich Existenzminimum auf Antrag von Gerichtskosten freizustellen. Muss man allerdings sofort bei der Klageerhebung beantragen. :)

Die beschriebene Einsparungsmöglichkeit der Gerichtskosten ist sicher zumal für Geringverdiener eine feine Sache. In der Sicht, ein PKH-Antrag sei also eigentlich unnötig - bleibt aber da nicht doch noch ein Punkt etwas ausser Acht?

Denn ein PKH-Antrag - sofern positiv beschieden (wie im Falle eines fiktiven Bekannten auch aus exakt dem (natürlich nicht offiziell angegebenen) Grund vom VG abgelehnt), würde doch dem Kläger überdies im Prinzip auch die für ihn dann kostenfreie (dabei wohl in manchem Fall höchst nutzbringende) Beiziehung eines Rechtsanwalts erlauben? Das wiederum könnte auch noch einen weiteren nützlichen Nebeneffekt nach sich ziehen, zumal wenn sich erweisen sollte, dass die vom Grossteil der Justiz (mit deren HiWis) bislang entgegen geltendem Recht errichtete Beton-Front tatsächlich an der einen oder anderen (hier: sozialrechtlichen) Stelle tatsächlich so langsam rissig & bröckelig wird. Nämlich, dass sich die bislang noch 98 % Damen und Herren Advocati (wie notorisch etwa vom Profäten berichtet, aber auch ein fiktiver Besucher hat das so erlebt) sich ihr Abwinken als bisher einzige Reaktion auf Ansprache i. S. »Rundfunkbeitrag« zumindest ein bisschen abgewöhnen und das Thema sich auch insofern weiter und breiter öffentlich verankert.

1/2 OT: An der ansonsten inzwischen verbreiteten Inzidenz von Ohnmachtsanfällen und sonstigen Befindlichkeitsstörungen bei [zumal fest etablierten und damit wohl »saturierten«] Rechtsanwälten beim Wörtchen »PKH« wird sich vmtl. aber nichts ändern.



f) Vorstehendes a) bis e) ist Meinung und Gedankengang. Nicht als Beratung oder Empfehlung zu interpretieren. Was getan wird, das tut jeder in Eigenverantwortung.


Auf jeden Fall! Das möchte auch ein Besucher betonen.


c) Zum folgenden Punkt evtl. noch etwas garnierende jurisische »Poesie«...


Alle Bemühungen wegen Befreiung bei Niedrigeinkommen
...
Man darf immer auch beim Glaubhaftmachen des Niedrigeinkommens anmerken: "Das ist alles und mehr ist nicht. Die Existenz von etwas nicht Existierendem kann nach den allgemeinen Denkgesetzen nicht bewiesen werden."


Diese - nämlich der schon den alten Römern bekannte Satz des »ultra posse nemo obligatur« (= »Unmögliches zu leisten kann niemand verpflichtet werden«) - mag im obigen Zusammenhang doch bestimmt manchem Exemplar einer gewissen Kategorie von Richtern ein wenig zu Freude und Erbauung gereichen.

Denen nämlich, die sich bislang für »allgemeine Denkgesetze« nicht zu interessieren pflegen (wie im anderen Zusammenhang beispielhaft im Falle von Zweit- bzw. Drittwohnung, dass niemand sich zur selben Zeit an zwei oder drei Orten gleichzeitig aufhalten kann, er sich also mehrfach klonen lassen müsste, um dann auch für seine im Hier und Jetzt erfolgende mehrfache Zahlung die von ihm zwar erzwungen entgoltene - aber überhaupt gleichzeitig bis jetzt gar nicht bestehende - 'Möglichkeit des Rundfunkempfangs'® zur selben Zeit mehrfach nutzen zu können :->>>).

OT: Dass so etwas wie oben zitiert manchem Hardcore-Rechtspositivisten ggf. nicht in den Kram passt, mag vllt. auch einer der denkbaren Gründe für die Erfindung der berühmten »Fiktionen« im Rechtswesen sein.

In dem Masse jedenfalls, in dem sich gerade deutsche Juristen des öfteren mit ihren Lateinkenntnissen hervortun, dürfte den Genannten also auch der oben zitierte Satz bekannt sein. In Antragsverfahren für soziale Leistungen (wie etwa Wohngeld) mit deren Vorschriften findet sich im übrigen wohl auch genau aus dem Grund ein »Kordon«, anhand dessen eine Unmöglichkeit einer (weiteren) Nachweiserbringung eindeutig von deren grundsätzlicher Verweigerung (aka nachweisliche Verletzung der Mitwirkungspflicht als Ablehnungsgrund eines Antrages) abgegrenzt werden kann.

d) Das ist eine - und die gängige - Möglichkeit des Vorgehens...

...
Einschreiben mit Rückschein und "eigenhändig"(! ja, das sollte man ganz zwingend und das darf man !).

Versand mit der Post (nicht andere Zusteller). Kopie der Erhaltsbestätigung über die Sendungsverfolgung ermitteln und dauerhaft abspeichern.
Na klar, "Bildungs(auftrags)-Biene" :) ist bitte durch den richtigen Namen zu ersetzen.

Aber ähnlich wie bei kleinen Kindern die Faszination über den »Postboten« bekanntlich ziemlich schnell nachlässt, gibt es im Einzelfall wohl auch spannendere Alternativen. Im Merkblatt einer Verbraucherzentrale oder einem Gespräch fand sich jedenfalls einmal die Bemerkung, dass bei »schwierigen Kunden« (also halbseidenen Unternehmen mit hohen »Verlustquoten« der Post) selbst ein Versand per Einschreiben mit Rückschein auch schon öfter einmal nicht zum Erfolg geführt habe (»Wir haben es ja auch nicht verstanden, aber in dem uns natürlich zugegangenen Brief waren ausser der Adressangabe ja nur drei leere Blätter Klopapier drin!«). Obige Bemerkung dann gefolgt von dem weiteren Hinweis, dass man als weitgehend unbekannte Alternative anstelle der Post auch den am Ort des Empfängers zuständigen Gerichtsvollzieher (der sich zudem über den Inhalt der Sendung vergewissern und diesen protokollieren müsse) für nicht übermässig mehr Geld als »postillon d' amour« mit der Sendung im Handgepäck zum jeweiligen Empfänger in Marsch setzen könne. Würde abgesehen von allgemein Firmen mit schlechtem Leumund bestimmt auch für manchen Leiter anderer Einrichtungen mal eine kleine Abwechslung in seinem drögen Alltag - mit einer sicher neuen Bekanntschaft, statt sonst immer derselben langweiligen Gesichter - darstellen :).


Disclaimer wie immer:
Im Forum nicht Empfehlung oder Rechtsberatung. Wir denken gemeinsam nach, nicht mehr. Was jemand macht, ist seine eigenverantwortliche Entscheidung. Journalisten-Formel: "Bei Rechtssachen wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens."
...

Genau so ist es!
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 16. August 2017, 20:34
Wunderwaffe "Geschäftsführung ohne Auftrag"?

Siehe " Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23971.msg152817/topicseen.html#msg152817

Das ist sicherlich eine schöne Waffe, kostet aber Geld und... und... und...
Eine interessante Alternative ist die "Geschäftsführung ohne Auftrag". Da geht es dann sofort um Geld (ganz hypothetisch) einzunehmen statt (ganz real) auszugeben.

Beides hat seine spezifischen Vorteile / Nachteile. Also beides je nach Strategie zu erwägen. Hier also einmal eine Alternative:

Beispiel: Aufforderung, nicht mehr den Rundfunkbeitrag "meinungsmanipulierend falsch verherrlichend darstellen!"
Beispiel der Verstöße: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html
"solidarisch", "Beitragsgerechtigkeit", Bildungsauftrag", all dies Heuchelei-Blabla beim Run auf des große Geld der jährlich 8 Milliarden Euro Rundfunkabgabe.

Jeder Bürger kann in "Geschäftsführung ohne Auftrag" die "Täter" belehren", ihre Rechtsverstöße nach Darlegung zu unterlassen, um sich nicht weitergehenden Risiken auszusetzen.
Eine solche "Abmahnung" ist keineswegs ein Rechtsprivileg für Rechtsanwälte und Verbraucherschutzvereine. Der Unterschied ist aber unter anderem, dass die Vorgenannten ein gesetzliches Rechtskorsett für Kostenanspruch und anders mehr haben.

Das untermauert man nach Beitragsservice-Manier mit 2 Seiten Rechtszitaten - Google macht's möglich.

Als Bearbeitungszeit erklärt man 28 Stunden zu je 45 Euro (Brutto-Durchschnittskosten deutscher Arbeitnehmer).
Macht 1200 Euro - mehr als der Saldo Beitragskonto seit 2013. Ein echter Schnäppchenpreis für so ein aufgeblasenes Rechtsgutachten... und übrigens, jedermann darf eine Rechtsanalyse als Gutachten bezeichnen, dann aber mindestens rund 15 Seiten und das sollten nur Leute machen, die durch Universität oder sonstwie die paar Grundprinzipien von "wissenschaftlichen Arbeiten" verinnerlicht haben.

Und jetzt passiert gar nichts...? Oh doch... Der Bürger beantragt Einbuchung auf sein Beitragskonto.
Nicht "Aufrechnung" - er will ja den Rückzahlungsanspruch und Klageanspruch aufrechterhalten. Das wird Bürger X sogar ausdrücklich so schreiben.

Aber durch die Einbuchung kann ganz hypothetisch der Rundfunkbeitrag nicht mehr vollstreckt werden.
Natürlich buchen die nicht ein.
Wenn der Gerichtsvollzieher für den Rundfunkbeitrag kommt, setzt man ihm das entgegen. Der Gerichtsvollzieher kann / muss dann im Prinzip trotzdem vollstrecken.

Naja, dann kann man diesbezüglich vor Gericht gehen. Bekommt man damit die Vollstreckung ausgesetzt? Im Prinzip nicht. Sagt nicht, dass ihr nicht gewarnt wurdet. Ob das in der Realität trotzdem klappen könnte? Hier sei keinerlei Ansatz von Inaussichtstellung. Wem nichts anderes bleibt als Argument, dem bleibt immerhin dann noch dies da.

Und vielleicht kommt alles anders... Intendanten einbeziehen:
Denn Bürger X kann seine Aufforderung per Gerichtsvollzieher an den zuständigen ARD-Intendanten persönlich adressieren und zustellen lassen.

Dank an @Besucher, siehe den vorhergehenden Beitrag:
Gerichtsvollzieher-Zustellung statt Einschreiben. Ist gar nicht so teuer, wie man befürchten könnte.
Googeln:      gerichtsvollzieher kosten zustellung brief
Wohl rund 13 € (statt rund 6 € bei "Enschreiben eigenhändig"). 

Vorteil: Der Gerichtsvollzieher bestätigt nicht nur den Zugang, sondern auch den Inhalt als zugegangen. Das führt allerdings dazu, dass die Gebühren je nach Seitenzahl steigen. Hier ist ganz ungefähr in Erinnerung, dass bei einer Zustellung vor einigen Monaten von 100 oder 200 Seiten der Gerichtsvollzieher rund 60 Euro erhielt (Irrtum vorbehalten).
Und natürlich dieses Aufputschmittel für das eigene Ego: "Der Intendant schickt mir den Gerichtsvollzieher - o.k., ich schicke ihm auch den Gerichtsvollzieher." Da die Intendanten bei normaler Beitrags-Post immer das einfach auf die Beitragsabteilung abschieben und so "ihre Hände in Unschuld waschen", kann man auf die persönliche Verantwortung der Intendanten für die ständigen Rechtsfehler ruhig mit Nachdruck pochen. 
Da die ARD-Anstalten nicht "dienstherrenfähig gegründet sind" - in kapierbarem Normaldeutsch "keine Beamten haben können" - , gibt es keine Unterverantwortlichkeiten für gravierende Dauerverstöße; das ist dann "Chefsache".

Wenn der Bürger ab jetzt auf seine rund 1 200 € pocht, ist der Intendant immer mit drin in der Sache.
Beispielsweise, wenn der Vollstreckung mit Rechtsmitteln dieser (nicht vollstreckbare) Gegenanspruch entgegengesetzt wird.
Im schlechtesten Fall hat das einen Effekt Null.

Im besten Fall bekommt der Intendant einen Wutausbruch und ordnet an, dass alle Konten ruhig zu stellen sind, sofern der Bürger so etwas macht und zusätzlich Antrag auf Härtefallprüfung stellt,
- weil Einkommen nur im Bereich Existenzminimum - rund 1000 Euro (Nachweise sofort beifügten!:
- oder weil Nichtzuschauer (nicht "typisierbar", sondern "Härtefall"-würdig, weil mehr als 10 % Nichtzuschauer im Land - muss man gleich dazu schreiben).

Beide Gruppen dürften ihre Zahlungen bei "Zahlung unter Vorbehalt" sowieso nach dem zukünftigen Entscheid Bundesverfassungsgericht zurückfordern können, wird hier vermutet; Bezieher niedriger Einkommen wohl sogar ohne die Klausel "Zahlung unter Vorbehalt".
Für alles ab Januar 2013... Denn Verjährung blieb bis heute gehemmt, weil durch koordinierte gezielte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen eine Rechtewahrnehmung bislang aktiv aussichtslos gemacht wurde (Justizskandal).

Bürger X wird all das sofort hineinschreiben.
In einem Anfall von Kampfeskraft wird Bürger Y hinzufügen, wenn er etwas zahle, dann nur, um für Schutz mit Geld zu zahlen, um einer rechtsfehlerhaften Druck-Ausübung mit viel stärkerem Übel zu entgehen. Wetten, dass man sich damit keine Freunde macht dort im ARD-Haus?
Ein Bürger Y, der das machte, hatte den Eindruck, dass sein Beitragskonto nur noch "liebevoll mit Samthandschuhen" bearbeitet wurde. Keine Ahnung, ob das nur Einbildung war oder Realität. Ging ja an den Intendanten, namentlich adressiert, "(persönliches Büro)". Dann wird sowieso respektvoller bearbeitet, um hausinternen Stunk mit dem Intendanten zu vermeiden, wird oft kolportiert. ("Kolportieren" = "wird verbreitet, aber die Zuverlässigkeit des Gesagten ist nicht gewährleistet".)

Und jetzt der Dämpfer, der berühmte Disclaimer
Das alles waren wirklichkeitsfremde Gedankenspielereien eines Bürgers X / Y. Natürlich wird das niemand hier empfehlen, niemand wird hierzu raten, von Rechtsberatung bei solchen Sachen ganz zu schweigen.
Was jemand macht, macht er immer voll eigenverantwortlich. Im Zweifelsfall "befragen Sie bitte den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens".
Vergaß ganz, mitzuteilen: Den Bürger X / Y, der das in etwa so machte, den gibt es übrigens. Ein böser Bube, nehmt euch den nur nicht zum Beispiel. "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!"
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Viktor7 am 16. August 2017, 22:02
Im Zweifelsfall "befragen Sie bitte den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens".

Die Befragung eines Anwalts des Vertrauens wird in Beratung durch den Anwalt ausgelegt. Gratis ist beim Anwalt nur das Vorgeplänkel, das ist jedoch nicht viel Wert. Will man was Handfestes, kostet es Stange Geld.

Die Abmahnung (das belehren des Täters) wird als Vorspiel der Unterlassungsklage hier bereits angesprochen:

Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen

Vor der Unterlassungsklage kommt zunächst die Abmahnung:

Zitat
PC-Gebührenbefreiung für Betriebe, Freiberufler und Vereine
http://www.akademie.de/wissen/gez-abmahnung-verbot-rechtsmeinung-pc-gebuehrenbefreiung/volltext-abmahnung-punkt-i

Irreführende Darstellung der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht und der Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche auf der Internetseite "www.akademie.de"

Sehr geehrte.......,

die Internetseite "www.akademie.de" enthält sowohl irreführende als auch falsche Darstellungen der Rundfunkgebührenpflicht [...]

Für die Anstalten/ehem. GEZ/den Geschäftsführer wird es ein leichtes sein, eine Geschäftsführung ohne Auftrag von der Hand zu weisen. Ohne kostspielige Klage und ggf. folgendem Urteil wäre es naiv zu glauben, dass es zur Rückzahlungen kommen wird.

Im besten Fall bekommt der Intendant einen Wutausbruch und ordnet an, dass alle Konten ruhig zu stellen sind, sofern der Bürger so etwas macht und zusätzlich Antrag auf Härtefallprüfung stellt, …

Wird sicherlich nicht passieren. Die ehem. GEZ gibt bei strittigen Härtefällen kein Geld ohne ein Urteil her.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Besucher am 16. August 2017, 22:48
Aber ob man das so pauschal sagen kann...

...
Wird sicherlich nicht passieren. Die ehem. GEZ gibt bei strittigen Härtefällen kein Geld ohne ein Urteil her.

Es dürfte zumindest letztlich jeweils davon abhängen, was für ein Urteil den edlen Herrschaften von ÖRR, seinen »Anstalten« und deren Etablissement im worst case ins Haus stünde. Dem Vernehmen nach gibt es etwas, was diese Herrschaften hassen wie der Teufel das Weihwasser - so etwas Ekelhaftes wie Präzedenzfälle nämlich, jedenfalls bei ggf. zugunsten irgendeines dieser aufmüpfigen Sch....-Untertanen fallenden Entscheidungen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Viktor7 am 16. August 2017, 23:29
Sicherlich werden die Anstalten keine Präzedenzfälle herbeiführen wollen, schließlich ist das ihnen weitestgehend bei den Härtefällen gelungen. Zum richtigen Zeitpunkt machen sie den Rückzieher und schweigen. Um dahin zu kommen, hat man jede Menge Zeit, womöglich auch Geld für den Anwalt investiert oder sogar eine Klage bereits am Laufen gehabt. Das Spiel muss nicht bis zum Urteil gehen. Die Herrschaften sind dermaßen abgebrüht, bauen seit Jahr auf Einschüchterung, so dass sie das Feld nicht kampflos räumen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 17. August 2017, 11:00
Schön, dass hier endlich Meinungen, Gegenmeinungen und Zusatzvorschläge stattfinden. Hier mal eine Gegen-gegen-zusatz-Meinung.

Abmahnung / Unterlassungsklage:
@Victor7 hat in der Tat eine Infolücke von @pjotre "abgemahnt" in Sachen "Abmahnung".
Im Übrigen geht es dabei aber um etwas Generelleres: Welche Strategie ist gegen den an sich übermächtigen Gegner am besten, damit David dem Goliath Steine ins Auge schleudern kann. (Politik- und Rechtstheorie: "Geeignete Strategien im Fall von stark asymmetrischen Streitverhältnissen".)
Niemand kann wissen, was am besten ist. Eigentlich ist alles gut, was wir hier so gemeinsam machen - jeder in seinem Stil, nach seinen Prioritäten, nach seiner Erfahrung aus Angriffen gegen den Feind.

"Geschäftsführung ohne Auftrag":
Das betrifft Win-Win-Strategien: Gewonnen ist selbst dann, wenn im eigentlichen Sinn verloren wurde. Oft geht es ja gerade darum, die Falsch-Ablehnung beweiskräftig zu bekommen. Dann wird es skurrilerweise aus strategischer Sicht "für alle" zur Enttäuschung, sofern der Intendant für den Härtefallantrag ausnahmsweise eine Bewilligung veranlasst.
Dann spekuliert man strategisch hoffend darauf, dass der Gegner keine Präzedenzfälle will. Denn dadurch schafft der Gegner einen sorgfältig aufgebauten Präzedenzfall für Beweis eines besonders eindeutigen Rechtsverstoßes - mit allen Rechtsfolgen, die man erst nach dieser Beweiserlangung auslösen kann. 

Win-Win - so bei ziemlich allen @pjotre -Texten in diesem Thread.
Ob das alles wirkt wie erwartet? Eigentlich eher oft "ja", ist die eigene Meinung.

Ein Erfolg durch die gemeinsame Arbeit von uns allen wird für etwa April 2018 vermutet:

Entscheide des Bundesverfassungsgerichts. Bis dahin müssen wir all die vielen Sachen machen, die wir machen, jeder in seinem Stil, damit das Gericht sich staatsrechtlich durch den "Volkssouverän" in ziemlicher Breite legitimiert fühlt, eine "Änderung der Rahmenbedingungen" in einer Rechtsprechung für Neuordnung zu postulieren.
 
"Den Anwalt befragen":
Na klar, so eine Aussage muss sein für den Schutz des Forums gegen den übermächtigen Feind.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Viktor7 am 17. August 2017, 13:10
Hier wäre dieses Thema Off-Topic, daher ein eigener Thread:

Härtefall für eine Verfassungsbeschwerde gesucht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24067.0.html
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 18. August 2017, 10:57
Dank an einen Hinweisgeber - denn nun ein ganz starkes Argument... die Rückzahlpflichten.
Die Rückzahlpflichten für 2013 bis 2017 aus Falschinkasso werden auf insgesamt 12 Milliarden Euro geschätzt. Die Diskussion über Insolvenzpflicht der ARD-Anstalten ist nicht-öffentlich bereits angeregt worden.

Bei nur 8 Milliarden € Jahresbudget wären sie durch Rückzahlpflichten von 12 Milliarden € in der Insolvenz, was auch immer das bei diesen "staatsfernen aber öffentlichen" Sonder-Subjekten darstellen mag. Na klar, es bricht euch allen das Herz, wenn diese edlen Träger des heiligen Bildungsauftrags für uns primitives heidnisches Arbeiter- und Bauernvolk so bitteres Leid erfahren würden. Zurück zur Sache:

Eine Analogie für Rückzahlpflichten nach einem Entscheid des Bundesverfassungsgericht ist schon einmal fürs erste der Kernenergie-Entscheid Anfang 2017.

Es gibt aber einen sachlich noch viel näher stehenden Rückzahl-Präzedenzfall, nämlich die Berliner Semestergebühren.
Die zu Unrecht gezahlten Gebührenanteile bekamen Studenten dann sogar rund 15 Jahre später noch zurück. Nix da mit Verjährung, "steht ja im Gesetz" usw.. Und die Inkasso-Stelle musste sogar ein Rückforder-Formular öffentlich platzieren:
Zitat
=== Informationen zur Rückerstattung der Rückmeldegebühren 1996-2004 in Berlin
 === "Das Bundesverfassungsgericht hat die im Land Berlin zwischen 1996 und 2004 erhobenen Rückmeldegebühren für verfassungswidrig erklärt, da sie "in grobem Missverhältnis" zu dem Zweck, die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken, steht."
 === "Wir ermutigen alle (Ex-)Studierenden dazu, ihr Geld zurückzufordern, falls sie zwischen 1996 und 2004 Rückmeldegebühren entrichten mussten. Bitte nutzt das Antragsformular der TU Berlin: Antragsformular der TU Berlin"
Den Volltext lesen: https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/r-ckmeldegeb-hr-100-dm-verfassungswidrig
 
Man beachte aber auch den Unterschied.
Bei der Rundfunkabgabe geht es nicht um den Gesichtspunkt, dass die eingeforderte Abgabe erheblich oberhalb des realen Aufwands lag. Allenfalls für Nichtzuschauer könnte "um 3 Ecken herum" in diesem Sinn rechtlich argumentiert / deduziert werden.

Trotzdem ist dieser Beispielfall ein strategisches Hammer-Argument und für vieles verwertbar.
Nun also kundgetan und AMEN! ("Dies ist gewisslich wahr!")
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. August 2017, 12:12
Eilige Denksport-Aufgabe für die Rechtskundigen im Forum:
Kann man Vollstreckungslust sabotieren durch "Massen-Sicherheitsleistung"?

Soweit hier der niedrige Infostand in Sachen Vollstreckungsrecht reicht:
Grundsätzlich kann man Vollstreckung wohl verhindern durch Sicherheitsleistung, sofern der Empfänger auf das Geld nicht existenzwichtig angewiesen ist. Dies Sonderargument scheidet bei den ARD-Anstalten sicherlich aus. Es sollten Verfahren dann noch anhängig sein - sind sicherlich, nämlich beim Bundesverfassungsgericht; das wirkt zu Gunsten des Vollstreckungsbedrohten selbst dann, wenn er selbst kein Verfahren zum Betrag dort anhängig hat, weil er von einer Befreiung mit erfasst wäre - inklusive Kostentragung durch den irrenden Gegner.

Jetzt kommt die entscheidende Frage: Können 200 Vollstreckungsbedrohte eine "Barter"-Tauschgemeinschaft bilden für die Sicherheitsleistung?
Zunächst einmal, es kann ja auch ein Dritter hinterlegen, sofern der Vollstreckungsbedrohte nicht widerspricht.
Gesetzt den Fall, 900 Euro drohen (Rundfunkabgabe 2013...2017). Dann könnten ja 3 Einzahler beschließen, dem Vollstreckungsbedrohten durch Einzahlung auf das gerichtlich bezeichnete Anderkonto für Sicherheitsleistung die Pflicht zu erfüllen. Das Gericht kann das erhaltene Geld dann nicht ohne weiteres zurücksenden, weil das zu Lasten des zu schützenden Gläubigers wirken würde. 

Diese 3 hätten dann wohl einen persönlichen Rückzahlungsanspruch, wenn das Bundesverfassungsgericht vielleicht April 2018 im Sinn praktisch aller klagenden Bürger entscheidet - was zu vermuten ist.
Allerdings kommen ein paar Kosten und Details hinzu - im Prinzip aber könnte es stimmig sein.

Wenn 4 vollstreckungsbedrohte Bürger sich untereinander auf ein zirkuläres "Barter"(Tauschgeschäft-)Abkommen einigen, so zahlt jeder in etwa so viel wie seine eigene Schuld.
Wenn das alles rechtlich so geht - (bitte bessere Kenner dieser Materie hier in diesem Thread beitragen!) - , so würde folgender Schachzug möglich werden:

Volstreckungssystem für dies Unrechtsinkasso unrentabel machen, indem dann 180 Bürger mit je 5 € die 900 € komplettieren würden.
Dann könnte jeder von Zeit zu Zeit den Konto- und Zinssaldo abfragen, alle wären individuell als Einzahler zu buchen, und alsbald wäre das Vollstreckungssystem nicht mehr für die Unrechtsabgabe benutzungswillig.
Also nur geeignet für die Unrechtskategorien, als da sind nach jetziger hiesiger Meinungsbildung:
(1) Bürger mit niedrigem Einkommen.
(2) Nichtzuschauer von ARD, ZDF,... (das genügt - sonstige Sender ja weiterhin benutzbar).
(3) Betriebsstättenabgabe. Kfz-Abgabe.

Es wäre schädlich für unser Anliegen, wenn wirklich abgabenpflichtige Bürger
ebenfalls solche Methoden anwenden würden. Es gibt ja wirklich noch Leute, die diesen Staatsfernsehen-Kram von ZDF-ARD,... anzuschauen vermögen und dabei noch nicht einmal allergischen Hautausschlag bekommen. So Leute könnte es ja noch geben. Die sollen weiterhin zahlen, nämlich 30 Euro, wenn alle zu Befreienden bald wegfallen.

Nun also die Bitte an Kundige des Vollstreckungsrechts:
Kann das Modell der Masseneinzahlung klappen? 


Alles also legitim und sinnvoll nur bei Vermutung der Rückzahlung. Deshalb ein Abstecher zur Rückzahlungsfrage, denn :
Herr Dr. Binder, RBB, legte sein Amt als Rechtsabteilungs-Chef im November 2016 nieder nach Fristablauf eines Bürger-Schriftsatzes an die RBB-Intendantin. Darin wurde belegt:
a) Rund 25 % gewagtes Falschinkasso: Unterlassungspflicht.
b) Unterlassungspflicht gegendeckbar durch 30 % Ersparnis durch Reform für zu behebende Verschwendung.
Herr Dr. Binder wurde gleich danach zum Zuständigen für das Reform-Sparprogramm. O.k., das passt. Diese "Spar-"Reform führt aber erstaunlicherweise neuerdings zur nötigen Erhöhung des Beitrags auf 21 €? Was soll denn sowas?

Tja, wenn das Bundesverfassungsgericht im April 2018 voraussichtlich entscheidet, dass Schluss ist mit der fünfjährigen Party mit 25 % Falschinkasso,
dann wird man trotz Sparpolitik höhere Rundfunkabgaben benötigen. Anders formuliert: Die Gegner sind sich vielleicht längst darüber im Klaren, dass sie die Schlacht für Fortsetzung der Missstände verlieren dürften. Nur dürfen sie das auf keinen Fall verlautbaren, um vielleicht doch noch die letzte Schlacht für Unrecht ungeschoren zu überstehen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Jetzt gilt es für die Planungssicherheit der Pfründenzukunft, die Politiker bereits auf "mehr als 20 € Monat" vorzubereiten. Denn exakt darum geht es schon seit 2007. Die 20 €-Grenze - mehr ist für die Politiker ein rotes Tuch. Wenn uns 25 % Falschinkasso zugemutet wurde, dann ganz einfach, weil man nur dadurch die komischen KEF-Ermittler des "Bedarfes" happy halten konnte und gleichzeitig die Politik mit ihrer komischen 20-€-Phobie. Die 25 % Falschinkasso hatten also eine Logik - nur leider keine legale.

Damit löst sich sehr elegant der Widerspruch "wir müssen die Beitrage erhöhen, weil wir sparen müssen".
Um das voraussichtlich bald unmöglich werdende Unrechtsinkasso zu kompensieren, muss man Kosten sparen und - und(!) - die Beiträge erhöhen. So ist diese "mit den Denkgesetzen unvereinbare" Aussage bereits als ein verstecktes Eingeständnis zu werden, das wir mit unserer gemeinsamen Arbeit auf dem Weg des Sieges des Volkssouveräns sind, bezogen auf den mengenmäßig größten Justizskandal seit Bestehen der Bundesrepublik.

Sei noch angemerkt,
nicht-öffentlich geschieht da an Hintergrundarbeit gegen den Skandal viel mehr als man in einem öffentlichen Forum kommunizieren sollte. Vor allem geht es bereits um die Rückzahlpflicht für 5 Jahre - zu decken aus den Landeshaushalten - "Politiker sind begeistert!".
Im Diplomaten-Jargon: "Die Beteiligten tauschen in klarer Form ihre unterschiedlichen Standpunkte aus" - womit Diplomaten umschreiben, dass "die Fetzen fliegen" (juristische gemeint).
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 22. August 2017, 09:38
Kann ich dem Intendanten den "Gerichtsvollzieher schicken für eidesstattliche Versicherung"?
Jemand, der nichts mehr zu gewinnen hatte außer Befriedigung seines Rachebedürfnisses, fragte, ob er Folgendes dürfe:

Einen normalen Brief an den zuständigen ARD-Intendanten persönlich adressieren,
Zustellung per Gerichtsvollzieher (rund 13 €)

und da hinein eine "Bitte gemäß Artikel 17 Grundgesetz",
ob der Intendant bereit sei, "eidesstattlich zu versichern", dass er nicht davon wisse, dass Leuten mit Weniger als dem Existenzminimum (so der Briefabsender selber) die gesetzlich angewiesene Härtefallprüfung durch seinen Beitragsservice verweigert werde.
(§ 4 Abs. 6 RBStV in Verbindung mit BVerfG 1 BvR 665/10 in Verbindung mit § 31 BVerfGG)

Also nein, für so etwas gibt es hier weder Empfehlung noch Zustimmung.
So etwas macht man nicht. Die Ampel zeigt auf Rot.

Und 2 Anmerkungen.
a) ... für Vollstreckungssachen heißt das seit einigen Jahren "Vermögensauskunft" - "eidesstattliche Versicherung" heißt es weiterhin für alles mögliche andere.
b) Alle Intendanten bundesweit wurden mit Schriftsätzen eines Bürger P.R. persönlich über das Problem "verweigerte Härtefallprüfung" und Interventionspflicht informiert, 1. März und 10. Juli 2017.  Alle wissen beziehungsweise "mussten wissen". Das mit dem "mussten wissen, aber wussten dennoch nicht beziehungsweise intervenierten nicht", kommt uns das nicht irgendwie verdammt bekannt vor, wenn wir in zwei düstere Perioden der deutschen Geschichte zurück blicken?

(Quellennachweis hierüber leider nicht möglich, also Berufen hierauf nicht möglich.)
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: cleverle2009 am 22. August 2017, 10:52
Kann ich dem Intendanten den "Gerichtsvollzieher schicken für eidesstattliche Versicherung"?
Jemand, der nichts mehr zu gewinnen hatte außer Befriedigung seines Rachebedürfnisses, fragte, ob er Folgendes dürfe:

Ein mir persönlich gut bekannter Mensch ärgerte sich stets darüber, dass er keine Antworten auf seine Briefe an den Intendanten bekam. Er überlegte woran das liegen könnte. Er kam zu dem Schluss, die Jungfer im Vorzimmer belästigte ihren Chef nicht mit solchen Lapalien. So sann er auf Abhilfe. Schrieb einen Brief an seinen Brieffreund in der familiären Anrede "Du". Den Brief hat der Brieffreund doch tatsächlich zu lesen bekommen. Er spekulierte, dass es die Jungfer im Vorzimmer nicht wagte, diesen Brief zu unterdrücken. >:D
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 23. August 2017, 10:23
Immer neue geniale Ideen hier - siehe gerade: Der "Duz"-Trick für den Direktzugang zur Chefin.

Andere Lösung - Klassiker: Doppelter Briefumschlag; durch Faltung außen rum so gemacht, dass die automatischen Brieföffner den inneren nicht öffnen können.
Innen drin der Umschlag hat Aufschrift: "Vertraulich! Bitte verschlossen an das persönliche Sekretariat von Herrn Intendant...".

Die Frage, ob Intendanten das selber zu sehen bekommen, hängt von der inhaltlichen Qualität ab.

Gemeint: "Strategische Qualität", beispielsweise hohe Summen von 100++ Millionen in den Betreff über Fehlinkasso oder strafrechtliche Gesichtspunkte. Das muss dann aber Fuß und Hand haben ("Hand und Fuß", aber der Fuß trifft es hier besser).

Und wie bekommt man Vollstreckungen weg, wenn die Klage noch nicht rechtskräftig entschieden ist?

Da war gerade Wichtiges im verkehrten Thread = Thema
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg153263.html#msg153263
" @pjotre, du Sünder! "
Übrigens, wenn Anhörungsrüge gemacht wurde und die Verfassungsbeschwerde ein "echtes" Aktenzeichen erhielt, also auf der Entscheidungsliste steht, so ist auch dann die Rechtskraft noch nicht eingetreten.

Und danach kann man ja kostenfrei und wieder ohne Anwalt in Straßburg beim Gerichtshof für Menschenrechte klagen... dauert möglicherweise rund 3 Jahre... und wer bearbeitet das dann... jedenfalls der Bund, nämlich Stellungnahme-Pflicht - in Deutschland wohl des Bundesjustizministerium (?). Von dort dann vermutlich an die Landes-Staatskanzlei zur Stellungnahme, von dort an den ARD-Sender...
"und wenn sie nicht gestorben sind, dann stellungnehmen sie heute noch."
Besonders lustig, wenn man die Klage beim Gerichtshof nicht englisch-, sondern französischsprachig macht... Wer kann denn schon / noch Jura auf französisch im heutigen Deutschland...

Und wie verhindert man für Klagen das Urteil, also damit normalerweise auch die "Vollstreckbarkeit"?

Eigentlich darf man es gar nicht erst so weit kommen lassen bis zur Vollstreckbarkeit. Es gibt eine Methode, die für eine Klage den richterlichen Entscheid recht gut ausbremst:
Etwa 1x pro Monat ein rechtlich relevanter Brief an den Intendanten - ja, wie immer, und namentlich zu benennen - mit rechtlich relevanten Antwort-Aufforderungen zur Klage.
Das zugleich zweifach an das Gericht "zur Komplettierung der Akte über die Vorgänge zwischen den Klagebeteiligten".

So lange ein Richter sieht, dass in der Akte sich etwas rührt, wird er normalerweise erst einmal die anderen Akten des gleichen Sachgebietes weg arbeiten - also, wo seit Monaten nichts geschah. Davon hat er immer genug.

Klarstellung: Das hilft nicht, wenn Blabla- und Jammerbriefe. Aber mal diesen Thread "Waffenkiste" rückwärts lesen. Da ist derart viel Brieftext-Schussmaterial, damit kann man jahrelang jeden Monat dem Intendanten einen Liebesbrief mit neuen Sachen übersenden - ab Monat 12 fällt es ja dann nicht mehr auf, wenn man die vorherige Serie mit neuem Vorspann neu verwendet: Liebesbrief-Recyling.

Ach, wenn man doch nur erreichen würde, dass alle hier im Forum dergestalt strategie-ren würden...

Der schwächste Punkt im ganzen System ist nicht Datenschutz, Behörde, Wettbewerb, Steuer/Beitrag usw.usw.. Der schwächste Punkt ist, dass die Intendanten für ihre Multimillionärs-Karriere hausintern und extern ein Edelmenschen-Image benötigen. Wenn genügend viele daran kratzen, klappt es mindestens hausintern nicht mehr und auf die Dauer wirkt das dann auch haus-extern... und deshalb sorgen die Intendanten dann für Abhilfe: Verzicht durchsetzen gegen den illegalen Teil des Beitragsinkassos - Bürger mit niedrigem Einkommen und Nichtzuschauer.

Besonders ideenreiche noch legale Angriffe gegen das Edelmenschen-Image gehen wie in jedem Unternehmen im Personal klandestin in Kopie an alle: Virales Anti-Marketing.
 
Jeder Brief einer Person X an die Intendanten enthält deshalb je auf der ersten und der letzten Seite unten in Rotdruck (hier verkürzt):
Empörung, dass die Intendanten ihren Weg zum Multimillionär pflastern mit den letzten paar Euros von 4 Millionen Ärmsten im Land, darunter 1,5 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter - da geht das Interesse der Multi-Millionen zu Lasten des Kindeswohls und zu Unrecht ist es obendrein.

Jeder Intendant wird solche Briefe hassen wie die Pest: "Nur weg von meinem Schreibtisch." Geht das aber zur Beitrags-Akte, so geht es mit Sicherheit früher oder später klandestin an alle im Betrieb und alle fragen: "was hat der Intendant eigentlich mehr als ich?"

Und die Kopien an das Gericht -

- die Richter fragen sich sowieso, wieso / wofür  die Juristenkollegen der ARD-Anstalten etwa doppelt so viel verdienen wie ein Verwaltungsrichter. Ja, das kann man ruhig mal dick hinein bringen in Liebesbriefe an die Intendanten als Nachweis der unzulässigen Verschwendung: Gehaltsniveau 60 % oberhalb der deutschen Mittelwerte. - Ohne Verschwendung würden 9 Euro genügen statt 17,50.   

Diese Briefe gehen ja dann in 2-facher Kopie auch dem Gericht zu. Wer die allgemein bekannte Unterfinanzierung und Überbeanspruchung der Gerichte erörtert, macht sich bei Gerichten sicherlich keine Feinde. Richter dürfen das nicht öffentlich "ausposaunen". Der Bürger darf. Wer sich an einem Stellvertreterkrieg für eine funktionierende Justiz beteiligt, kriegt dafür allein zwar noch kein Gewinner-Urteil; aber er wird deutlich besser respektiert mit seinen Anliegen, weil er Verantwortungsgefühl für Übergeordnetes zeigt.
Seine Berufung in der eigenen Klage auf den Rechtsstaat bezüglich der Rundfunkabgabe wird dann vom Anschein des "finanziellen Egoismus" befreit.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 30. August 2017, 23:38
Wie bedankt man sich bei einem Richter?

Mustergültig ist das Schreiben, das @marga in Antwort Nr. 25 publizierte im Thema
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153756.html#msg153756

Regeln für Danksagung

Man darf dem Gericht - oder auch im Fall Tübingen dem Richter persönlich - dafür danken, 

- dass er den übergeordneten Werten des Rechts zum Durchbruch verhilft
- dass er vielen 1000 Bürgern das Vertrauen zurück gibt, dass der Rechtsstaat sich letztlich durchsetzen wird
- und dennoch, dass nur 1 Richter tut, was einige 100 hätten tun müssen, aber sich sorglos bequem der Macht des Stärkeren beugten, hinterlässt tiefe Wunden.

Oder ähnlich - jeder in seinem Stil.

Warum ist das so wichtig?
Dr. Sprißler, Richter am LG Tübingen - hier sein Foto -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607
hat hausintern eine gefestigte Stellung. Er hat bei Gericht Sonderfunktionen und hat hausintern vermutlich volle Rückendeckung für seine mutige und geradezu einzigartige Verteidigung des Rechts: Die Oase der Rechtsstaatlichkeit inmitten des mengenmäßig größten Justizskandals seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

Nun aber, was eure Pflicht ist:
Ihm kurze Mitteilungen des Dankes für seine Wahrung des Rechtsstaats zu senden. Das gibt ihm noch mehr Rückendeckung im eigenen Haus und gibt ihm persönlich die Motivation, weiterhin unbestechlich der Richterwürde zu dienen.

Übrigens sind in der Eingabe an den EuGH auch ein paar kleine Argument-Texte, die "typisch @pjotre " sind
und letztlich hier im Forum im Kontext unserer gemeinsamen Arbeit entstanden. Es besteht unter Verteidigern des Rechtsstaats üblicherweise ein Austausch der Ideen, wie auch immer der Zufall das fügt.
Wie werden gegen den Justizskandal gemeinsam siegen und es ist nur eine Frage, wann und wie.
 
Also, nicht einfach froh sein, dass der Richter für uns streitet,
sondern ihm Dank übermitteln.
Und diejenigen, die ihm beim "Tag des offenen Denkmals" im September in Tübingen sehen werden, vielleicht dem Richter dort ein Blatt mit einer schönen Widmung und mit den Unterschriften der anwesenden Forumsteilnehmer überreichen?

Übrigens wird die Arbeit der Verteidiger des Rechts - insbesondere in diesem Forum -
wohl nach dem sicheren Erfolg dann in einem Medienerzeugnis in einer Berliner Kreativschmiede "verewigt" werden. Mehr darf ungefragt darüber nicht berichtet werden. Natürlich wird auch der Tübinger Richter dort geehrt werden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Spark am 31. August 2017, 03:25
Nach dem Lesen der Vorlage an den EuGH kam mir eine spontane Idee für eine Aktion. Eigentlich wollte ich diese schon in der Rubrik     Aktionen – Alternativen – Erlebnisse vorschlagen, aber auf Grund des Vorpostes stelle ich sie hier mit ein. Ich hoffe, das ist ok?

Wie wäre es mit einem Dankschreiben im Namen des gesamten Forums in Verbindung mit einer virtuellen Unterschriftenliste, in die sich jeder User eintragen kann? Vielleicht ähnlich dieser Aktion:

https://online-boykott.de/unterschriftenaktion

Natürlich soll das nicht als Ersatz für individuelle Danksagungen gesehen werden, sondern vielleicht als Ergänzung.

Ich werde das Gefühl und den Gedanken nicht los, daß Herr Dr. Sprißler vom LG Tübingen mit dieser Vorlage bereits Geschichte geschrieben hat.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: noGez99 am 31. August 2017, 07:23
Gute Idee.
Und am Aktionstag in Tübingen persönlich überreichen.

Wobei, korrekter wäre es an die anderen Richter die ein Rundfunkschandurteil gefällt haben, die "Silberne Zitrone" zu vergeben. Oder was ist adequat um eine richterliche Grundrechtsverletzung zu rügen?
Dazu kann ja auch gleich jeder die Zustimmung in der Liste geben.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 09:25
Um Zweifel auszuräumen: Ja, diese Beiträge passen zum Thema "Recht als Waffenkiste".

Die Goldene Zitrone für Richter ist beispielsweise durchaus eine verfahrensrelevante Strategie.
Das kann aber jeder selber tun und davon dann sogar taktisch profitieren.

So ließ es einen Berliner Richter vermutlich nicht unberührt, als er darauf hingewiesen wurde:
In der NS-Zeit gab es Richter, die es sogar wagten, die Anzünder von Synagogen zu verurteilen. Davon hat kein einziger Richter reichsweit damals sein Amt eingebüßt, wie nachträglich festgestellt wurde.
Dem Richter wurde vorgehalten, was er für ein Luxusproblem damit habe, ARD-Rechtsmanipulation als göttliches Schicksal zu interpretieren. Welche Schande für die bundesdeutsche Richterschaft, sich ganz ohne Risiko der rechtbeugenden Manipulation gebeugt zu haben.

Eine Person X brachte in Berlin in ihrem Schriftsatz, der Bürger dürfe von einem Richter und von ARD-Volljuristen den linguistischen Intelligenzquotienten erwarten, die richtige Deutung von § 4 Abs. 6 RBStV zu begreifen (Härteprüfung erfordert demnach nämlich NICHT einen Sozialbescheid). Auch sei es selbst für Volljuristen kein Fehler, ab und zu noch einmal einen Blick ins Gesetz zu werfen.

Aber auch, so etwas tut jeder auf eigene Verantwortung. Vorstehendes war nicht Empfehlung.
Jedenfalls aber sollte man dann sofort widersprechen, wie immer, wenn ein Richter das nicht-öffentliche Schriftverfahren vorschlägt. Im Gegenteil, ihm ankündigen, für die über 50 Beweisanträge für die Offenlegung des bundesweiten Justizskandals  bitte einen vollen Tag zu reservieren und wegen Einladung der bundesweiten Presse-Journalisten bitte einen Saal für mindestens 200 Personen vorzusehen.
(Es gibt im Internet ja die zahlreichen Websites für kostenlose Pressemitteilungen. Das kann man nutzen!)

Begeisterung der Richter ist bei solchen Anträgen garantiert.
Das nutzt mehr als 30 Seiten Laien-Deduktion der Juristerei?
Aber nochmals, all sein Tun muss jeder selber entscheiden und verantworten.  Alles Vorstehende war nicht Empfehlung zum Handeln.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 01. September 2017, 21:02
Kann sich eine Wohnung verwandeln in eine beitrags-sturmfreie Bude?

Vom 1. September 2017:
"Tip vom NDR: So lässt man eine Wohnung "verschwinden""
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24244.msg153941/topicseen.html#msg153941

Das Problem ist wie folgt:
(sofern hier richtig interpretiert)

- Sobald der Fernsehsteuer-Inkasso-Service (Tarnbezeichnung "Beitragsservice") für 1 Wohneinheit seinen Lieblingsschuldner willkürlich gewählt hat, müssen die Daten der Mitbewohner gelöscht werden.
- Trennt die Person X - Lieblingsschuldner - sich dort, um zu jemand anderem zu ziehen, so hat der ARD-Sender für diese Wohnung keine Daten mehr und kann also nicht mehr die Fernsehsteuer  kassieren.
- Dort, wo Person X landet, wird in der Regel schon gezahlt.
- Also hat die ARD-Anstalt einen Fernsehsteuer-Zahler weniger.

Das wäre einer der Gründe für den Bedarf eines neuen Meldedatenabgleichs 2018.
Der aber soll bald durch Verfassungsbeschwerde angefochten werden:

Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24127.msg153972/topicseen.html#msg153972

"Wegziehen und dann zurückziehen" hilft nicht.
Durch die neue Meldung beim Einwohnermeldeamt wird dann wieder ein Fershesteuer-Konto entsttehen.
Ähnliches gilt, wenn die "beitragspflichtige" Person einer studentischen Wohngemeinschaft fortzieht. Sobald jemand neu einzieht, werden die Fernsehsteuer-Kassierer alarmiert, dass sie sich auf ein neues Opfer stürzen können.

Achtet man darauf, einen Neuankömmling zu wählen, der persönlich die Voraussetzungen für "Beitrags"-Befreiung erfüllt, so dürfte dann dennoch keine Fernsehsteuer-Pflicht eintreten.

Befreite Person zahlt zunächst einmal, beantragt erst danach Befreiiung?
Gesetzt den Fall, von einer studentischen Wohngemeinschaft von 5 Personen meldet sich 1 an, so werden die anderen ja wohl mit ihren Daten gelöscht. Wenn diese 1 Person anschließend in Merkblättern entdeckt, dass sie an sich zu befreien ist, so wäre sie dann zu befreien. So lange dort keine Personen einziehen, die zahlungspflichtig sind, so ist wiederum eine Situation, die erst durch den Meldedatenabgleich einer Zahlungspflicht zugeführt werden wird.

Aus der "Beitrags"-Logik wäre auch dieser Fall eine Legitimation für einen Meldedatenabgleich im Abstand von wenigen Jahren. 

 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: LECTOR am 01. September 2017, 21:47
Aus der "Beitrags"-Logik wäre auch dieser Fall eine Legitimation für einen Meldedatenabgleich im Abstand von wenigen Jahren.

Parallel zum regelmäßigen Meldedatenabgleich sollte die Wiedereinführung uniformierter Außendienstmitarbeiter gefordert werden, wie die folgende Reportage erfolgreich vorführt, denn
Zitat
Das neue Konzept lückenloser Beobachtung aller Haushalte, gepaart mit autoritärem Auftreten und überraschenden Blumengaben, hat sich bewährt. Und auch draußen schwappt uns noch Bewunderung entgegen. [...] unsere Ehre heißt: Gebührenkonsolidierung.

http://www.titanic-magazin.de/heft/2010/dezember/ruhm-und-ehre-der-gez
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. September 2017, 10:27
und da wir schon mal darüber zu grübeln begonnen haben, wie fruchtbar Wohngemeinschaften sein können ("fruchtbar" bitte nicht falsch auslegen), kommt gleich ein neuer Hinweis von:

2017-09-02 Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg153996/topicseen.html#msg153996

Zitat
Ein Hausprojekt mit 43 Bewohnern will nur einen einzigen Rundfunkbeitrag für alle bezahlen. Begründung: Es sei eine große WG. Das Berliner Verwaltungsgericht muss nun entscheiden.
...
Für Marten Mittelstädt, den Anwalt des Projekts, ist der "eigene Eingang" die Haustür zur Kohlfurter Str. 40. Diese Tür ist abschließbar. Sie stelle sicher, dass "fremde" Personen keinen freien Zugang zum Projekt habe. Hinter dieser Tür beginne der kollektiv genutzte Privatbereich. Die Etagen seien für alle Bewohner "ungehindert zugänglich“. [..]

Das Projekt hat dem Beitragsservice bereits die Räumlichkeiten gezeigt, konnte ihn dabei aber nicht überzeugen. Deshalb wurde Ende Juli Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Stattdessen hat der Beitragsservice eine außergerichtliche Lösung vorgeschlagen. Danach sollen die Bewohner "für jede bewohnbare Etage" einen Rundfunkbeitrag bezahlen. Das wären dann acht Beiträge für 43 Personen.

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/rundfunkbeitrag-wie-gross-darf-eine-wohngemeinschaft-sein--141319168.html


Na klar, das geht überall, wo mehrere Wohngemeinschaften im gemeinsamen Haus residieren.
Also alle Beiträge bis auf 1 zurückfordern für die Zeit ab 2013? Das macht je 1000 € Rückforderung. Wie aussichtsreich und wie viel Arbeit das macht, soll hier nicht unser Thema sein. Es geht hier nur um die Rechtsfrage.


Nun betrachten wir einmal eine andere denkbare Fallgruppe: Eigenheime.
In Eigenheimen mit Einliegerwohnung stehen oft alle Türen offen. Das ist schon immer eine Wohngemeinschaft? Also kann einer der beiden bisherigen Fernsehsteuer-Zahler um Berichtigung des Irrtums bitten und Rückzahlung von rund 1000 Euro für die Zeit ab 2013 bitten?
Zwar vielleicht 2 Mietverträge oder ähnlich, aber die Realität der "gemeinsamen" Wohnung "als physische Definition" muss stärker wiegen als der reine Papierkram...?

Eine rechtlich nicht ganz saubere Sache wäre allerdings, wenn Namensgleichheit missbraucht wird.
Wenn im Haus ein Müller oder Meier usw. neu einzieht, die dürfen keinen Deal machen mit dort schon wohnenden Müllers, Meiers usw..
Auch dürfen je 2 Personen mit jeweils eigener Wohnung im gleichen Haus sich nicht als "Lebenspartner" usw. deklarieren, wenn das nicht so ist.
Immer schön die Gesetze einhalten! Ein Überschreiten der roten Linie der Gesetzesverletzung kann nicht empfohlen werden.

Wie aber, wenn 2 im gleichen Haus sich wirklich kennen und mögen lernen?
Kommt ja vor im realen Leben.
Dann zieht der/die eine zur anderen Person, ist ja gängige Regel. Das ist freier Entscheid und gilt ohne jede Registrierpflicht.
Die andere Wohnung ist dann ungenutzte Reserve für den Fall, dass man sich irgendwann nicht mehr gut verstehen könnte.
Gibt es dann einen Wegfall einer "fernsehsteuer"-pflichtigen Wohnung? Will heißen, nur noch 1 Beitrag statt 2?
Dann muss der Steuerinkasso-Service (Tarnbezeichnung "Beitragsservice") aber tüchtig aufpassen und den richtigen Moment entdecken, wenn die sich wieder trennen?
Halt, nein, im Fall der Trennung besteht Anmeldepflicht für den in seine Wohnung zurückkehrenden Bewohner. Das wird dieser sicherlich tun - es steht so ja als Pflicht im Gesetz.

2 studentische Wohngemeinschaften im gleichen Haus - interner Umzug.
Wenn 2 Gemeinschaften je 1 "Fernsehsteuer" zahlen, kann es ja passieren, dass die "fernsehsteuer"-pflichtige Person 2 aus Gemeinschaft 2 eine Präferenz für Gemeinschaft 1 entwickelt und dorthin umzieht.  Dann hat Gemeinschaft 2 keinen potentiell "Fernsehsteuer"-Pflichtigen mehr in der Datenbank bei der "Außenstelle der Finanzämter" (Tarnbezeichnung "Beitragsservice").
Aber na klar, die Gemeinschaft 2 muss von sich aus jemanden wählen und zur Anmeldung zwingen... halt, muss sie das? Kann nicht jeder auf die Pflicht der anderen verweisen? Dürfen die Mitglieder sich abstimmen auf einen Pflichtigen? Vertrag zu Lasten Dritter?
Naja, schönes Thema für eine juristische Klausur. Da gibt es ja X Kombinationen der rechtlichen Aspekte. Der Autor dieser Zeilen resigniert - hat keine ausreichende Kenntnis der Rechtslage.


"Härtefall-Klausel" als Mädchen für alles.
Und nicht vergessen, für alles, was aus der Reihe tanzt, ist die universelle Härtefallklausel eine mögliche Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 6 RBStV.
Das wird zwar von den angelernten "Steuerinkasso"-Callcenter-Mitarbeitern gern als "nur anwendbar für Sozialfälle" gekennzeichnet. Pech für die Volljuristen, die die entsprechenden Ausbildungsseminare für die Callcenter-isten machten: Diese Einschränkung steht nirgends im Gesetz.
Auch ein Nichtzuschauer kann sich also hierauf berufen, schon jetzt und ohne Abwarten des Entscheides des Bundesverfassungsgerichts: Da es mehr als 10 % Nichtzuschauer gibt, sind sie nicht "typisierbar" (Normaldeutsch: nicht "als exotischer Sonderfall ignorierbar").
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Frühlingserwachen am 02. September 2017, 12:12
pjotre, nur interessiert das VG Freiburg weder den § 4 Abs. 6 RBStV., noch den Nichtzuschauer, so ist momentan die Realität dort. Am 30.08.17 so erfahren live.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. September 2017, 13:11
Recht haben, aber wegen Justizskandal nicht durchsetzbar...

Persönliche Meinung, die die Gegner nicht teilen werden und die mit entsprechendem Vorbehalt hier formuliert wird unter Hinweis auf den grundrechtlichen Schutz der Meinungsäußerung:

"Der Justizskandal lautet: Durch koordinierte Manipulation der richterlichen Rechtsquellen sind die Urteil von Ebene VG bis BVerwG im Prinzip "alle von den Beklagten geschrieben" (ARD-Anstalten, mittelbar wie unmittelbar).
Dieser asymmetrischen Übermacht gegenüber haben fast 100 % der Richter den unvorstellbaren Weg der Unterwerfung gewählt und sie halten das noch nicht einmal für Rechtsbeugung.
Die Intendanten und Juristen halten die zu Unrecht kassierten rund 25 % des Jahresbudgets nicht einmal für Vermögensbetrug, erst recht nicht für Prozessbetrug."

Ende der nicht verwehrbaren Meinungsäußerung - mit Irrtumsvorbehalt wie immer bei Meinungen.

Konsequenz, falls Meinung zutreffend: Nur hartes Geschütz kann helfen: StGB (Betrug, Rechtsbeugung).
Damit umzugehen ist dem Normalbürger ohnehin nicht möglich, dem Anwalt sogar weitgehend standesrechtlich unterbunden, ganz abgesehen vom Ellbogengebrauch gegen Kollegen, was an Universitäten nicht sehr viel gelehrt wird.
Diese Auseinandersetzung geschieht irgendwo / irgendwie. Mehr darüber hilft hier nicht weiter. Ein kleines informelles Spendenbudget für Spesen u.a.m. wäre hilfreich, um es deutlich zu beschleunigen. Offiziell im Forum wollen wir aber keine Geldsachen.

Konkretes Vorgehen: Die Anträge auf Härtefallbefreiung dennoch stellen,
alle Zahlungen nur unter Vorbehalt, Rückforderung, sobald BVerfG oder EuGH es legitimiert.
Mit Hinweis gleich im Text: Da Zwangsinkasso, ist Hemmung der Verjährung des Rückzahlanspruches - verjährt nicht für alles ab 2013.
Alles immer namentlich an den Intendanten adressieren - das gibt dann bemühtere Sonderbehandlung.
Eine Person X schreibt übrigens dann dem Intendanten immer etwa wie folgt:  "Ich wähle, zum Schutz Geld zu zahlen, zum Schutz vor andernfalls mir drohendem größeren Übel, das ich für rechtsfehlerhaft halte. Sobald Rechtsprechung das Recht wiederherstellte, verlange ich das zum Schutz gezahlte Geld zurück. Und nun warte ich auf buchhalterische Abrechnung, was ich wann zu zahlen habe - wird gezahlt werden."
Aber nein, so etwas macht man nicht. Auch wenn nach 3 derartigen Briefen möglicherweise die Beitragsakte erst mal ruht, dennoch, solche Briefe überschreiten eine rote Linie. Wo bleibt dann das dankbaren Wohlverhalten gegenüber unseren Garanten von Demokratie und Bildungsauftrag.

Theoretisch könnte man...
... den Richtern in Schriftsätzen die Wahrheit darlegen und ankündigen, dass am Tag nach Erhalt des Fehlurteils eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erfolgen werde, da der "subjektive Tatbestand" nun beweiskräftig sei;
gegen die auftretenden ARD-Juristen und vor allem gegen den jeweiligen Intendanten Ankündigung der Strafanzeige wegen Teilnahme an versuchtem Vermögensbetrug inklusive Prozessbetrug, gleiches zum "subjektiven Tatbestand".

So vorzugehen wäre unklug. Derartiges geht risikofrei nur in einer ganz bestimmten komplexen Strategie und Dramaturgie, die man niemandem außer sich selber nahelegen kann, weil man selber weiß, wie man sie risikofrei umsetzt.
Man rechne nicht damit, dass Anwälte geeignet seien, zu helfen diese Schlachtführung zu meistern. Das wird an der Universität nicht gelehrt.

Wie kann man beitragen, wenn man so etwas nicht kann?
Bitte unbedingt sollten so viele wie möglich mitmachen bei dem nur noch bis etwa Mitte September möglichen Verfassungsbeschwerden gegen Übergang von ARD, ZDF,... ins Internet.
 
Link hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24127.msg153902.html#msg153902

Das braucht noch etwas Aufbauzeit. Es ist zur Zeit die allerwichtigste Aufgabe und risikofrei machbar für alle Bürger.
"Reden ist gut, Handeln ist besser." Bitte unbedingt im Auge behalten.
Unsere ziemlich wichtigste Bürgeraufgabe seit 12 Monaten wurde einfach aus dem Blickfeld verloren. Das muss jetzt sein.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 07. September 2017, 12:12
Es wurde mehrfach über das Nachrichtensystems gefragt, wie man die "ganz harten" Rechte des Bürgers einfordern könnte. 
Hier ist ein Text, den man den ARD- und VG-Juristen als Anlage zu Schriftsätzen übermitteln kann, worauf es ankommt, frei vom eventuellen  Vorwurf des eventuellen finanziellen Betrugsversuchs und der eventuellen Rechtsbeugung zu bleiben:

Zitat
Textbaustein-Justiz. Ein neuartiges Phänomen führt zur Sabotage von einigen Jahrtausenden Justiz-Logik

Das neuartige Phänomen der "Textbaustein-Justiz" ist die eigentliche tiefere Ursache des Unrechtsinkassos der Fernsehsteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag"). Wir müssen zum Verständnis weit ausholen:

Früher: Alle Rechtsprechung basiert seit Jahrtausenden auf der Deduktion aus früheren Regeln (beispielsweise "Gesetze") und/oder früheren Entscheiden. Das ist die Logik des Rechtssystems. Die "10 Gebote" der Wurzeln des Christentums sind ein Beispiel, wie weit dies zurückreicht.

Früher waren Juristenzeit und Schreib- beziehungsweise Schreibmaschinen-Tippzeit ein extern limitierender Faktor zugunsten von Vernunft: Man beschränkte den Diskurs in der Regel auf das Fallspezifische.

Heutzutage: Dank Computer-Effizienz erhielten wir die Möglichkeit, diese Prozesse zu multiplizieren. Man kann Textbausteine von beispielsweise 20 Zeilen schaffen, die beeindruckend die allgemein bekannte Rechtsprechung und Gesetzgebung zu einem Thema auflisten. Man kann mit einem einzigen Bildschirm aus anklickbaren solchen Textmodulen "blitzschnell" einen beeindruckend wirkenden Schriftsatz von 100 Seiten produzieren.

So weit, so gut beziehungsweise für Verfahren überflüssig. Wo liegt dann das Problem? Die paar sterbenden Bäume für überflüssige Papierberge in den Justizakten und bei zu beeindruckenden unkundigen Mandanten von Rechtsanwälten - die paar sterbenden Bäume, das schafft die Erde, Bäume wachsen (noch) ausreichend nach.

Das resultierende Problem wird offenkundig beim Betrachten der Fehlentscheide des Bundesverwaltungsgerichts 2016, 2017 gegen die Fernsehsteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag").

Bei genauer textlicher Analyse zeigt sich:

a) Im Prinzip übernommen aus typischen richterlichen Rechtsquellen - insbesondere aus dem Beck'schem rundfunkrechtlichen Kommentar. So weit, so gut und üblich.

b) Der Juristische Kommentar wird aber bezüglich der Fernsehsteuer "von den Verfahrens-Beklagten geschrieben": ARD-/ZDF-Juristen. Faktisch haben die Beklagten den Richtern die Urteile getextet - mittelbar zwar, aber im Ergebnis gleichwertig.

c) Und nun das Schlimmste: Der Kommentar-Missstand ist, den juristischen Bezugnahmen dann eine völlig willkürliche und sehr fehlerhafte Schlussfolgerung anzuheften. Dies haben die obersten Richter leider mit übernommen.

Die Textbaustein-Justiz hat die Gerechtigkeitspflicht der obersten Richter ausgehebelt.


Beispiel aus einem dieser Schlussfolgerungen der Einheitsurteile zur Verdeutlichung:


Im Einheitsurteil BVerwG 6 C 31.15 und BVerwG 6 C 7.15, RN 34 bzw. 35 und folgende wird diesbezüglich die Rundfunkabgabe legitimiert:
„Diese Ungleichbehandlung stellt keine gleichheitswidrige Benachteiligung dar, weil sie sachlich gerechtfertigt ist.“

Der Leser des BVerwG-Urteils beginnt nachzudenken... Beispielsweise:
„Dieser Totschlag stellte keine Tötung dar, weil er sachlich gerechtfertigt war.“

Ist das ein Generalschlüssel für willkürliche Aussagen? Wer schreibt so etwas? Doch hoffentlich kein oberster Richter?

"Berichterstattender Richter", also maßgeblich,  war der Bundesverwaltungsgerichts-Richter Neumann a.D.. (Ausgeschieden 2016, aber sein Einheits-Urtellstext aus rund 20 Seiten Textbausteinen wurde 2017 weiterhin verwendet.)
Woher kommen die diversen absurden entsprechenden gravierenden Fehler dieses Urteils? Wer hat das getextet? Wer hat es kritisch gesichtet? Wer kontrolliert es nicht? Wer berichtigt es nicht?

Anderes Beispiel: Rund 97 % der Bürger seien Fernseh-Zuschauer - die paar 3 % hätten das Unrecht des Rundfunkbeitrags zu akzeptieren.

Wie konnte den Richtern ein derartiger Fehler passieren? Die wahre statistische Quote der Nichtzuschauer liegt - je nach Betrachtungsweise - bei rund 30 Prozent. Wieso wagen Richter derartige Fakten einfach ohne Experten-Anhörung in ein Urteil zu schreiben und darauf ihren Entscheid zu basieren?


Nachdem das Prinzip dargelegt wurde, betrachten wir seine vielfältige justiz-sabotierende Wirkung bei der Rundfunkabgabe:


Die privaten Callcenter der Nicht-Rechtsperson des Kölner Beitragsservice haben eine Bibliothek von wohl über 2.000 Textbausteinen von ARD-Juristen gestaltet erhalten. Angelernte Callcenter-Mitarbeiter wurden eingewiesen, uns die Antworten und Bescheide usw. mit seitenlangen Textbausteinen zu verseuchen, um zu tarnen, wie der eigentlich berechtigte Antrag illegal abgelehnt wird. Wenn es für die Bürger-Rechte - Beispiel Härtefallprüfung - keinen Textbaustein gibt, so wird diese illegal und immer versagt.

Skandalös. Doppelt skandalös: Niemand schreitet selbst nach Skandal-Hinweis dagegen ein: Es geht um 4 Milliarden Euro haben oder nicht haben. Alle haben Angst, die finanziellen Dominosteine des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... ins Purzeln zu bringen.

Der juristisch nun einmal ungeschulte Normalbürger wird die seitenlangen scheinjuristischen Textbaustein-Murx-Briefe werten: "Mir geschieht natürlich Unrecht. Aber wenn so viele Juristen es als Gerechtigkeit ausweisen, irgendwie wird es stimmen? Ich zahle und hasse. Dies ist nicht mehr mein / unser Staat. An den Wahlurnen sehen mich diese Parteien nicht mehr, jedenfalls nicht mehr für diese Parteien, die dies Unrecht zu erzeugen und aufrecht zu erhalten wagen."

Bei derart viel politisch ausgelöster Unrechtszufügung hat niemand der Obersten das Recht, in Sonntagsreden die zunehmende Politikverdrossenheit der Bürger zu beklagen.

Und wenn der Bürger dennoch bei Gericht klagt - dann liefert ihm sein Verwaltungsgericht Entscheide aus was wohl? Wiederum aus vorgefertigten Textbausteinen. Die Verwaltungsgerichte haben es einfach: Sie kopieren die Textbausteine vom Bundesverwaltungsgericht, das diese vom Beck'schen rundfunkrechtlichen Kommentar und anderen ARD-dominierten Rechtsquellen kopierte.

Wurde die Logik vom Leser begriffen? Die gesamte Justiz in Sachen Fernsehsteuer wurde manipuliert und deformiert zu einem Ausführungsorgan der ARD-Juristen. Das ist ein Jusitzskandal von erstmaliger und einmaliger Struktur. Einmalig und erstmalig, weil ein "Kind des Computer-Zeitalters". Diesem neuem Phänomen war die Justiz bisher hilflos ausgeliefert, weil bisher gar nicht erkannt wurde, dass und wie es funktioniert und wie es die Gerechtigkeits-Findung sabotiert.

Der Bürger hat das Recht, in seinem spezifischen Fall von seinen Richten zu erwarten, nach diesem Sichtbarmachen des Phänomens und Justizskandals nun:
- die schwere Aufgabe von echter "Recht"-Sprechung zu meistern
- statt über Textbaustein-Anklickerei in bequeme Unterwerfung zu flüchten.


Eingangs wurde Textbaustein-Justiz als allgemeines Phänomen bezeichnet. Allgemein?

Wenn Anwaltskanzleien die Wirtschaft überziehen mit Schadensersatzforderungen (Bankverträge, Diesel-Kfz,...), so stöhnen Gerichte über 20- bis 400-seitige Anwaltsschriftsätze aus Textbausteinen - gleiches Prinzip. Ja, warum denn das? Weil die Mandanten natürlich den Anwälten hohe Honorare gerne zahlen, wenn diese auf 200 Seiten ausführen, wofür 2 Seiten genügt hätten.

Und die Rechtsprechung? - Wenn der Gesetzgeber "unmöglich dilettantische Murxarbeit" liefert - Beispiel Sozialgesetzbuch, Asylverfahren, Rundfunkabgabe - , die Justiz wird zum ausführungsverpflichteten Prügelknaben der Politiker-Infantilität. Die einzige halbwegs gelingende Rettung der Justiz ist: Textbausteine.

Die gerichtliche Arbeit ist zu einem wesentlichen Teil leider ebenfalls zwangs-verkommen zu einer Textbaustein-Justiz. Und da die Justiz es "irgendwie" dennoch halbwegs löst, haben die Politiker keinerlei Zwang und Ansporn, endlich intelligentere Gesetze zu machen.

Das System driftet ab zu immer mehr von "immer weniger Rechtsstaat".


Der Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Rechtsfindung gegenüber seinem Staat. Textbaustein-Justiz zur Tarnung von angehängten absurden Schlussfolgerungen ist Sabotage des Rechtsstaats.

Der Bürger beantragt mit Recht auf Beachtung, dass in seinem Einzelfall die Entscheider die Arbeit machen, für die sie ihr Gehalt beziehen: Die Juristen der öffentlich-rechtlichen Quasi-"Behörden" wie auch die Richter. Das ist nicht eine hoffnungsvolle Bitte. Das ist ein Antrag und mit Rechtsanspruch.


Quelle: Pedro Rosso, "Staatsfernsehen verfassungswidrig", ab neuester Auflage 2017-09.
Der Autor bewilligt vollständige Wiedergabe des vorstehenden Textes in Schriftsätzen, beispielsweise als Anlage zum eigenen Brief. (Mit Quellenangabe.)

Üblicher Diskclaimer: Was jemand einreicht oder nicht einreicht, ist Eigenentscheid. Hier erfolgt weder Empfehlung noch Beratung. Wie Journalisten gern zu empfehlen pflegen: "Bei allen Rechtssachen wenden Sie sich bitte immer an den Anwalt Ihres Vertrauens."
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 07. September 2017, 15:41
Es wurde mehrfach über das Nachrichtensystems gefragt, wie man die "ganz harten" Rechte des Härtefallantrags einfordern könnte. 
Hier wird wunschgemäß bearbeitet. Bitte den Disclaimer am Textende beachten: Was jemand macht, macht er in eigener Verantwortung. Wer als David gegen die Mächtigen streiten will, das war noch nie "nur einfach lustig". Das muss man unbedingt wollen oder aber besser bleiben lassen. Risiken werden zwar nicht erkannt, sind aber nie auszuschließen.

 
Extremst gehärteter Antrag auf Härtefallprüfung "niedriges Einkommen"

... und Personen mit niedrigem Einkommen können jederzeit einen solchen Antrag stellen. Dies geht auch, sofern Klagen noch anhängig sind oder es nie waren oder verloren wurden. Eine verlorene Klage schließt auf keinen Fall aus, einen erneuten Härtefallantrag zu machen, egal, ob mit nachstehendem Text oder mit einem eigenen abweichenden Text.
Und auch, wenn man trotz allem beim Verwaltungsgericht klagen will, bei sozialen Härtefallanträgen und bei Einkommen im Existenzminimum am besten immer beachten: Man kann Befreiung von den Gerichtskosten beantragen bei Streiten gegen Behörden. Das erfordert dann also keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe. - So, und nun zur Sache:
 
 
Zitat
An Herrn Indendanten
Dr. Heilfried Bildungsaufträgler
Demokratieabgabe-Straße 27
997799 Bildungsstadt

(In Übersendung als Gerichtsvollzieher-Zustellung an Sie persönlich.)


Sehr geehrter Herr Intendant Dr. Bildungsaufträgler,
hiermit muss ich Sie leider in dieser zwingenden Form auffordern, Ihrer Verantwortung des obersten Leiters Ihres Unternehmens zu entsprechen wie folgt:


1. Mutmaßlicher ständiger Verstoß der Abgabenüberhebung durch die zuständige Abteilung Ihres Unternehmens:
Meine Meinung, die bisher niemand nachvollziehbar widerlegt hat und die deshalb im Rahmen von eigener Interessenwahrnehmung vorgetragen werden darf, lautet:

a) Abweichend vom Entscheid des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 1 BvR 665/10 wurde und wird, soweit aus Internet-Quellen ablesbar, ein meines Erachtens sehr unzulässiges Geldinkasso gewohnheitsmäßig auch in Ihrem Haus betrieben. Die Antragsmöglichkeiten bei niedrigem Einkommen (§ 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV) für beihilfenfrei lebende Bürger werden unzulässig im System unterdrückt und verschwiegen. In den Formularen kommen sie unzulässigerweise gar nicht vor. Darf irrtumsfrei nachhaltiger jahrelanger Vorsatz dieser Rechtsverstöße vermutet werden?

b) Hingewiesen sei auch auf ergänzenden Entscheide:
Ähnliche Entscheide (Rundfunkabgabe) BVerfG 1 BvR 3269/08 und BVerfG 1 BvR 2550/12
BVerfG 1 BvR 665/10 und die vorgenannten gelten nun für § 4 Abs. 6 RBStV: Siehe 1 BvR 2550/12 RN 5

c) Hingewiesen sei auf die Bindungspflicht gemäß § 31 BVerfGG:
Alle Mitarbeiter Ihrer ARD-Anstalt, insoweit sich in Eigendarstellung als "Behörde" interpretierend, sind zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet. Sie als Leiter haben persönliche Interventions- und Anweisungspflicht, um diese Umsetzung erforderlichenfalls zu erzwingen. 
Ferner: Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht das gesetzliche Konzept aufheben
durch ein neues "eigenes Modell". BVerfG 1 BvR 918/10 -


2. Wird Strafrechtsverletzung (Betrug?) für schätzungsweise 10 % der Einnahmen Ihres Hauses praktiziert?

Meine Meinung, die bisher niemand nachvollziehbar widerlegt hat und die deshalb im Rahmen von eigener Interessenwahrnehmung vorgetragen werden darf, lautet:

a) Sie als verantwortlicher Leiter (zudem mit Ihrem Juristenwissen) sind meines Erachtens verpflichtet, in eigene Prüfungs-Verantwortung einzutreten. Die durch Sie meines Erachtens persönlich zu sichtenden Vorschriften, ob möglicherweise verletzt:
- § 263 Abs. 1 und 2 StGB.
- Zur "Schwere" des Handelns: § 263 Abs. 3 Ziffer 2 und 3 StGB.

b) Sie sind meines Erachtens hierfür und ab jetzt nun persönlich verantwortlich. Denn Ihre ARD-Anstalt, obgleich laut Eigenanspruch angeblich eine "Behörde",  ist nicht "dienstherrenfähig". Sie hat keine Beamten, ermöglicht also keine "Remonstration".
Folglich: Alle Personen in der Mitarbeiter-Hierarchie sind in Kettenwirkung weisungsgebunden an den Unternehmensleiter, also an Sie persönlich. Damit lastet zu bedeutsamen Fehlentwicklungen die Entscheidungslast voll auf Ihnen, sobald Sie "unverdrängbar" informiert wurden. Das ist mit dieser Mitteilung und Zustellform bewirkt. 


3. Bedeutung in eigener Sache: Meinen heutigen Härtefallantrag wegen niedrigen Einkommens stelle ich hiermit unter Ihre "aufseherische Patenschaft".

a) Sie sind vorstehend informiert worden, welche Rechtsfehler meines Erachtens meinen Antrag treffen werden, und zwar insoweit voll voraussehbar und also exemplarisch für rund 10 % des Beitrags-Inkassos.
Sie werden gebeten und es wird hiermit formell beantragt, für meinen Fall exemplarisch durchzusetzen, dass in meiner Sache das Unterbleiben dieser Rechtsfehler gewährleistet ist.

b) Sie werden darauf hingewiesen, dass durch hierarchische Gewöhnung die zuständigen Personen möglicherweise kein Unrechtsbewusstsein mehr dabei empfinden. Zudem ist seitens dieser Personen wegen Befangenheit nicht mehr volle Objektivität und Qualität ihrer Rechtsanalyse zu erwarten.

c) Wenn Unrecht in dieser Sache geschehen wird, so betrachte ich es als in diesem Fall wegen der ausdrücklichen Hinweise Ihnen persönlich zurechenbar.  Sie sind meines Erachtens verpflichtet, für meinen Fall hausintern die Wirkung eines Präzedenzfalls zu erzeugen.


4. Hiermit stelle ich Härtefallantrag wegen niedrigen Einkommens unter Berufung auf 1 BvR 665/10 in Verbindung mit RBStV § 4 Abs,. 6 Satz 1.
Ferner Härtefallantrag, weil Nichtzuschauer.


4.a) Für die fallbezogen frei wählbaren Nachweise
solcher Härtefallanträge wähle ich die Nachweise gemäß Anlage. Andere zumutbare Nachweise der Glaubhaftmachung sind gerne vereinbar.

4.b) Für ein "weitergehendes Nichts"

liegt eine Beweispflicht nicht bei mir: Das Beweisen der Existenz von Nichts ist unvereinbar mit den Denkgesetzen. 

4.c) Als Nichtzuschauer stelle ich Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV.
Die Zahl der Nichtzuschauer liegt bei (je nach Definition) schätzungsweise) etwa 30 %.
Die von ARD-Experten dem Bundesverwaltungsgericht wohl übermittelte Ziffer von wohl nur 3 % wäre extremst fehlerhaft.
Bei mehr als 10 % ist die Nichtnutzung bei Beiträgen nicht mehr "typisierbar" (herrschende Rechtsprechung). Die anderslautenden Textbausteine der Antragsbearbeitung sind fehlerhaft. Die Frage des eventuellen Vorsatzes der beteiligten Juristen wird gesondert in diesem Schreiben behandelt.

4.d)  In Übereinstimmung mit dem Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentar

und mit der juristischen Logik ist der Härtefallantrag von § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV eine allgemeine Auffangklausel für alles, was mit den Regeln des Beitragskassos nicht gerecht erfasst werden konnte. 
Laut einer glaubwürdig geltenden Auskunft (etwa 2015) von Herrn Professor Paul Kirchhof (Gutachter für das jetzige System) ist die Beitragsbelastung der Nichtzuschauer nicht in Einklang mit seinem Rechtsgutachten über Zulässigkeitsregeln der Beitragsbelastung.

4.e) Bitte sorgen Sie für meine Freistellung von der Rundfunkabgabe auch wegen Berufung auf diese weitere Rechtsgrundlage.


4.f) Keine Verjährung:
Dieser Antrag ist rückwirkend ab Januar 2013. Ein Einwand der Verjährung kann die Rückwirkung nicht hemmen. Es wurde das Recht der Selbsttitulierung benutzt, Widerstand gegen Falschinkasso zu brechen; ferner, bezüglich der Rechtslage erfolge Irreführung mit dem Glaubwürdigukeitsanspruch einer "Behörde".. Damit wurde einseitig eine Unmöglichkeit einer normalen Rechtewahrnehmung ausgelöst. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst ab Verzicht auf derartige Zwangsmaßnahmen gegen Wahrnehmung von legitimen Rechten. Siehe in Analogie die Rückzahlpflichten wie durch das Bundesverfassungsgericht verfügt:

BVerfG 2 BvL 2/14 - Immatrikul.-Gebühr Brandenburg / Teil-Rückzahlung!
BVerfG 2 BvL 51/06 - Immatrikulationsgebühr Berlin / Teil-Rückzahlung!
BVerfG 2 BvL 6/13 - Kernbrennstoffsteuergesetz nichtig / Rückzahlung!



5. Im Fall der Ablehnung wird sofort Verfassungsbeschwerde erfolgen.

(Zu gegebener Zeit würde ich prüfem: Beim  Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassunsgericht.)

a) Wegen der Deformation der gesamten verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung - siehe Anlage - gibt es keinen weiteren effizienten Rechtsbehelf. Eine verwaltungsgerichtliche Klage ist wegen dieser Deformation (ein Justizskandal) nun aussichtslos.
Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht das gesetzliche Konzept aufheben
durch ein neues "eigenes Modell". BVerfG 1 BvR 918/10 -
Dies aber ist bei der Rundfunkabgabe erfolgt und ist, wie Erfahrung und Verfahren lehrten, nicht mehr von der verwaltungsrechtlichen Justiz selbst bereinigungsfähig. 


b) Bei eventuellem Versagen der inländischen Rechtsmittel erfolgt binnen 6 Monaten Beschwerde in Straßburg wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention:

Nämlich wegen eine gesetzlich nicht geregelte jährlichen Geldstrafe von etwa 200 Euro für die Weigerung, "von anderer Leute Geld leben zu wollen".
Es fehlt die Vorherigkeit einer solchen gesetzlichen strafrechtliche Regelung.  in keinem Strafgesetzbuch steht es (was zwingend Bundesrecht sein müsste).

Landesrecht kann Bundesrecht nicht brechen, kann also nicht wirksam eine "verdeckte derartige Geldstrafe" einführen. Der RBStV überschritte insoweit die verfassungsrechtliche Kompetenzen-Abgrenzung und wäre insoweit nichtig. Dies gilt erst recht, sofern es wie bei dieser Rechtsfrage ja noch nicht einmal dort steht, sondern nur gewagte rechtsverletzende ARD-Praxis gegenüber schätzungsweise 10 Prozent der Bürger wurde. 

Als Zusatzverstoß würde ich beim Gerichtshof verbotene "Soziale Diskriminierung" geltend machen: Die Diskriminierung derjenigen, die sich weigern, "von anderer Leute Geld zu leben", obwohl sie es erhalten könnten.


6. Sie werden abschließend ausdrücklich vor folgenden hausinternen Irreführungen gewarnt:


a) "Sozialbescheid"? Steht nicht im Gesetz.

Das in Ihrem Hause meines Wissens durchgängig praktizierte Einfordern eines Sozialbescheids für Bürger mit Niedrigeinkommen ohne Inanspruchnahme von staatlichen Beihilfen ist keineswegs vorgeschrieben. Diese vorsätzliche Fehldeutung zählt zum übelsten Unrecht der ARD-Anstalten, verantwortlich für Inkasso-Unrecht gegenüber schätzungsweise 10 % der Bürger.
Das Fehlen einer solchen Regelung wird ausdrücklich erwähnt in den Schlsuszeilen von  BVerfG 1 BvR 665/10. Auch bis heute ist eine solche Normierung von Härtefallprüfungen nicht vorgenommen worden.

b) Ein "Leerantrag" ist unzulässig und unmöglich. 
Sie werden darauf hingewiesen, dass ein "Leer-Antrag" auf einen "virtuellen Sozialbescheid" nicht verlangt werden kann. Seit 2005 ist die Mitwirkung der Sozialbehörden hierfür gesetzgeberisch annulliert worden. Diese sind deshalb zur Vermeidung von Veruntreuung (Arbeitszeit-Kosten) zur Verweigerung verpflichtet. Unmöglichkeit im juristischen Sinn liegt vor für diese angebliche Antragsteller-Pflicht. 

c) "Falscherklärung" darf nicht nahegelegt werden:

Einen Antrag zu stellen unter Verschweigen des Vorsatzes der Nicht-Inanspruchnahme, dies wäre eine Falscherkärung gegenüber einer staatlichen Stelle. Ich hoffe, die entsprechenden Wünsche werden umgehend aus allen Textbausteinen Ihrer Beitragsauskunft an Bürger gestrichen. Da ein Schaden entsteht, wäre es zudem ein (finanziell niedrigschwelliger) Betrug im Sinn des Strafgesetzbuches. Ich wünsche miir, dass eine Anstiftung hierzu von niemandem mehr gewagt werden darf.

d) In Ihrem Hause wird meines Wissens durchgängig praktiziert:  Beschränkung der sozialbescheid-freien Befreiung auf den skurrilen Sonderfall

- "Einkommen = Beihilfensatz plus  1 bis 17.50 Euro": 
Diese Absurdität steht weder im Entscheid BVerfG 1 BvR 665/10  noch in § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV. Die Erwähnung dort in Satz 2 ist nur ein Beispielfall, nicht eine Auflagen-Definition: Siehe das Wort "insbesondere".

e) "Beihilfensatz plus 30 %":
Mit staatlichen Beihilfen lebende Bürger haben zahlreiche Zusatzvorteile bezüglich:
Krankenversicherung, Mieten, Schuldgeld, öffentliche Verkehrsmittel, größere Anschaffungen, wesentliche Belastungen u.a.m..

Für beihilfenfrei lebende Bürger mit niedrigem Einkommen. Die zuletzt geltende Regelung der vergleichsweisen Berücksichtigung solcher Vorteile galt bis 2005 für die Rundfunkabgabe. Eine neue Reglung ist bisher nicht erfolgt. Deshalb wird diese frühere Regelung als durchdachte fortgeltende Auslegungsregel der Problematik angesehen, so lange es keine abweichende Rechtsprechung für die Berücksichtigung gibt.
Demnach gilt als Faustregel, dass ein Bürger mit niedrigem Einkommen, aber ohne staatliche Beihilfen, erst bei etwa 30 % oberhalb der Beihilfe-Sätze gleichgestellt ist.
Die Befreiung von der Rundfunkabgabe im Hinblick auf die Grundrechte und Prinzipien von Gleichheit und Sozialpflicht muss demnach erfolgen, sofern beihilfenlos lebende Bürger ein Einkommen haben, das nicht überschreitet: Beihilfensatz plus etwa 30 % hiervon.

Dies ist nicht unverhältnismäßig. Voll-Beihilfenempfänger kosten den Abgabenzahler nach mir erteilten Informationen effektiv etwa 1 500 bis 1800 Euro. Wirtschafts-Immigranten, soweit in  temporärer Statistik in der Kategorie Asylbewerber, kosten etwa 2000 Euro / Monat.

f) Die Deformierung des Rechts gemäß a) bis d) ist ohne Vorsatz kaum denkbar.

Es wird anheim gestellt, die dafür persönlich Verantwortlichen zu ermitteln. Zur Frage von deren Verbleib im Unternehmen steht mir eine Meinungsäußerung nicht zu. Sie werden wissen, wie in Ihrer Verantwortung im Rahmen Ihrer ARD-"Behörde" mit derartigem umzugehen ist.


Anlage 1: (Härtefall:) Nachweis des niedrigen Einkommens.

Anlage 2: "Textbaustein-Justiz:

Ein neuartiges Phänomen führt zur Sabotage von einigen Jahrtausenden Justiz-Logik"



Quelle: Pedro Rosso, 'Tatort Staatsfernsehen', ab neuester Auflage 2017-09.
Der Autor bewilligt vollständige Wiedergabe des vorstehenden Textes in Schriftsätzen, beispielsweise als Vorlage für einen igenen Brief.
(Quellenangabe ist nicht nötig und ist bei Brieftexten auch nicht üblich.)

Üblicher Diskclaimer: Was jemand einreicht oder nicht einreicht, ist Eigenentscheid. Hier erfolgt weder Empfehlung noch Beratung. Wie Journalisten gern zu empfehlen pflegen: 'Bei allen Rechtssachen wenden Sie sich bitte immer an den Anwalt Ihres Vertrauens.'
Dies ist beim vorstehenden Text besonders wichtig. Wer als David gegen Goliath streitet, muss wissen, dass man selbst beim sorgfältigsten Text nicht ganz ausschließen kann, dass nachteiligte Wirkungen vom Gegner versucht werden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: lieven am 07. September 2017, 16:27
Danke Pjotr, für die Darstellungen. Bis jetzt haben wir immer Prozesskostenbeihilfe beantragt die dann abgewiesen würde wegen keine Aussicht auf Erfolg.
Darum würde ich gerne wissen wie Mensch die "Befreiung von den Gerichtskosten beantragen bei Streiten gegen Behörden" beantragt.
Dies werden wir dann einsetzen für den Fall von Frau F.
Gruß
Lieven
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: noGez99 am 07. September 2017, 16:47
Klage auf Härtefall sind immer Gerichtskostenfrei. Die eigenen Anwaltskosten müssen aber selber getragen werden, bei negativem Urteil natürlich auch die Kosten und Auslagen der Gegenseite.
Und es durfen nur Argumente zum Härtefall vorgetragen werden, keine wie z,B der RB ist verfassungswidrig, usw.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 13. September 2017, 21:37
Es wird angeregt, im Forum bei geeigneten Themen auf diesen Beitrag hinzuweisen.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg154421.html#msg154421
(im Thema "Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.")

Dieser widerlegt unter anderem das Märchen, Härtefallprüfung bei Niedrigeinkommen erfordere immer einen Sozialbescheid. Leider ist es sogar gelungen, bei wohl fast allen Bürgern diese Manipulation des Rechts als Meinung durchzusetzen: Von den ARD-Anstalten zu verantwortende "Fake-Jura".

Siehe beispielsweise ein paar der Kommentare hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24400.msg154948.html#msg154948
("Kleine Anfrage: Verzicht auf Sozialleistungen gemäß § 46 Abs. 1 SGB I ...")

Bei dieser Gelegenheit wieder einmal Dank an  @ChrisLPZ , wie er dafür sorgt, dass uns allen Wichtiges aus Medien nicht entgetehen kann.

Und nun kommt eine wunderschöne Story über Wege, Politik zu beeinflussen.

Das Thema betrifft: Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 16. August2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August2017)

Am 31. Juli verschickte eine kleine für Rechtsstaatlichkeit engagierte Vereinigung an alle Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses eine E-Mail (da geht etwa monatlich 1x an diverse 1000 Abgeordnete bundesweit eine Aufrüttel-Emal gegen die Altmedien Staatsfernsehen ARD, ZDF).

Hier ein Auszug aus dem Text:
Zitat
4. Verstoß der ARD-Anstalten seit 2013 gegen § 31 BVerfGG?
(Also gegen die Umsetzungspflicht von Entscheiden des BVerfG.)

a) Die aktuell den ARD-Anstalten als erste täglich fällige Rückzahlungspflicht (rund 4 Milliarden Euro) mitgeteilte Aufgabe betrifft:
Die von hier vorgetragene Meinung (Fakten und Rechtslage):
Die Meinung der vorsätzlichen und geplanten Nicht-Umsetzung von eindeutiger und rechtlich zweifelsfreier Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Bürger mit niedrigem Einkommen (bis etwa Existenzminimum) von der Rundfunkabgabe freizustellen seien.
Einer begründeten nachvollziehbaren Widerlegung dieser Meinung wird mit Interesse entgegengesehen. Bisher wurde eine solche nicht und nirgends festgestellt.

b) Es wären demnach schätzungsweise 10 % der aktuell noch belasteten Haushalte von der angeblichen Beitragspflicht freizustellen. (Rund 10 % der Bevölkerung.) Erörtert wird gegenüber Senderanstalten seit dem 1. März 2017: Ist eine
Meinungsbildung gerechtfertigt,
(1) es bestehe koordinierte Täuschung der Rechtsprechung
(2) zum Zweck der Bewirkung von 4 Milliarden Euro
(3) Vermögensvorteil ohne Rechtsanspruch
(4) entsprechende Vermögensschädigung der betroffenen Bürger
(5) auf Grundlage des mit unentrinnbarem Zwang durchgesetzten
(6) Antastens des Existenzminimums (GG-Sozialpflicht). Zugang zu mehr Details: Siehe unten Abschnitt 11.

c) Hier bestehende Meinungen: Es sei der asymmetrischen Streitübermacht der ARD-/ZDF-Juristen gelungen, die Rechtsprechung aus der richterlichen Sichtbarkeit und Würdigung zu entfernen und irrig als "irgendwie nicht anwendbar" erscheinen zu lassen. Die bundesweite verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sei damit ungewollt einbezogen worden in einen Verstoß gegen § 31 BVerfGG (Pflicht zur Umsetzung von Entscheiden des BVerfG, dies auch eine Pflicht für "alle" Gerichte).

d) (Meinungen:) Dies bedeute eine autonome und unmittelbare Pflicht auch der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte. Diese Pflicht des § 31 gegenüber dem obersten Gericht sei übergeordnet einer etwa entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Eine eventuelle derartige Verletzung von § 31 BVerfGG durch das BVerwG mache das dann zum Verstoß; die Bindung für Verwaltungsgerichte an die BVerwG-Rechtsprechung entfalle dann sofort und ohne Verfahrensbedarf.
Zugang zu mehr Details: Siehe unten Abschnitt 11.
Dies und sehr viel mehr ging übrigens auch an alle Verwaltungsgerichte als "Anti-Merkblatt" der Rechtslage-Wahrheiten gegen die die Rechtsfragen manipulierenden ARD-Merkblätter. 

Also nun zum Kern, was beantragte die Abgeordnete konkret?
Siehe wiederum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24400.msg154948.html#msg154948
("Kleine Anfrage: Verzicht auf Sozialleistungen gemäß § 46 Abs. 1 SGB I ...")

Ergebnis A) : Im RBB-Text die üblichen "FAKE-Jura-Infos", dass ein Sozialbescheid Pflicht sei. Definitiv nicht!
siehe wiederum hier im Thema den Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg154421.html#msg154421
(im Thema "Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.")

Ergebnis  B) : Von den schätzungsweise 300 000 Berlinern, 150 000 Berliner Haushalte, die zu befreien wären, haben praktisch Null mit einem "Leer-Sozialbesxcheid" Befreiiung gewährt erhalten."
4 Stück", das könnten genauso gut 4 Leute sein, die nach Bescheid-Erhalt dann mehr verdienten oder aus sonstigen Gründen das Geld nicht nehmen konnten/wollten.

Also stellt sich die Frage, ob "150 Millionen Euro Betrugseinnahme seit 2013"?
Wir wollen hier im Forum so harte Rechtssachen nicht vertiefen. Bleibt also mit "?" an dieser Stelle. Das war nur einmal angedeutet, um zu kommunizieren, wie hart die nicht-öffentliche Auseinandersetzung für die 10 Millionen Bürger geführt wird, die mit Niedrigeinkommen leben, nicht von anderer Leute Geld leben wollen und für diese Würde-Wahrung mit 200 Euro "faktische Geldstrafe" geächtet werden.
Darunter rund 1 Millionen alleinerziehende Mütter, wie hier immer betont wird und übrigens auch aufgeführt ist in der Eingabe des Tübinger Ehrenbürger-Richters beim EuGH. 

Was können Forumsmitglieder beitragen?
Noch fehlen für einige Bundesländer die Adressen der Landtagsabgeordneten. Das Verfahren ist nun einstweilen wie folgt entschieden worden (vermutlich die beste Lösung):
Herausfischen über die standardisierten Abgeordneten-Listen von Wikipedia.
Hilfe wäre hilfreich: Ein paar Stunden Arbeit, um aus dem Wikipedia-Quelltext die entsprechenden Bereiche in eine Sammeldatei zu übertragen.
(Das Transformieren in E-Mail-Adressen aus dem Durcheinander macht dann hier die Software.)
Wer dafür Zeit hat, bitte Nachricht über das Nachrichtensystem.

Was können wir lernen?
Petitionen haben wenig Sinn, weil nicht "an alle".
Oder schöne lange Briefe an einzelne Verantwortliche? Schade um die Arbeitszeit, das geht beim Empfänger an den Praktikanten.

Politikarbeit braucht Masse, braucht Automatisierung, damit aus 5 000 Versendungen dann vielleicht 10 Reaktionen entstehen, aber 5 000 x jemand zum Nachdenken über die bereits anlaufende Agonie-Phase der Titanic "ARD, ZDF,..."  informiert wird.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 14. September 2017, 13:07
Hurra, E-Mail-Adressensuch-Problem für unsere lieben Volksvertreter gelöst.
Die im vorigen Beitrag erbetene Hilfe, das hat sich auf andere Weise inzwischen erledigt.
 
.... und gerade nachgezählt.. es sind insgesamt rund 3000 Volksvertreter - Land, Bund, EU - und sie erhalten nun etwa 1x monatlich die E-Mail-Botschaft über den Stand der jeweils neuesten Angriffe zur Beschleunigung der Agonie des Staatsfernsehens ARD, ZDF,...
 
Politik-Marketing: Jeden Werktag rund 200 E-Mail-Empfänger,

um der Meinungsmanipulation von ARD, ZDF eine Gegenmanipulation entgegen zu setzen dort, wo es am meisten weh tut, bei den Geld-Freigabe-Stellen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. September 2017, 21:44
Ein schwarzer Tag für die Wissenschaft der Volkswirtschaftslehre:
"Nachweis des ökonomischen Nutzens der ARD".

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24483.msg155374.html#msg155374

Und WIFOR will "wissenschaftlich" sein für "Wirtschaft".... Ist das Gutachten ein Gutachten oder ein Trauerspiel?

Das ist die bekannte Absurdität aller Subventionen-Wirtschaft: Das korrekte Ausgeben des Steuerzahler-Geldes wird als "Erfolg" in die Welt hinaus posaunt..
Von "ökonomischen Nutzen" und Erfolg kann man nur sprechen,
- wenn jemand am Markt tätig ist
- und aus freiwilligen Geldleistungen der Kunden
- diesen eine bestellte Leistung erbringt.

WIFOR... Genauso gut könnte man als ökonomischen Nutzen bezeichnen, wenn10-Euro-Noten im Wert von 8 Milliarden Euro in einer Heizanlage verbrannt wurden und einen Winter lang 10 Wohnungen beheizt haben.

Dies Gutachten ist aus Rundfunkbeiträgen finanziert, dient aber dazu, die Multimillionärs-Gehälter der etwa 40 Leitenden zu schützen.
Es sind nicht nur die etwa 10 Intendanten. Wie wir inzwischen wissen, verdient die Direktorenebene darunter ebenfalls mindestens etwa so viel wie die Bundeskanzlerin. Insgesamt sind das also rund 40 werdende Multi-Millionäre, die ihren Weg zur Multi-Million unter anderem mit dem Wegpfänden der letzten paar freien Euros der 4 Millionen Ärmsten im Land pflastern. Darunter rund 1 Million alleinerziehende Mütter, da geht das Multimillionärs-Wohl sogar zu Lasten des Kindeswohls.

Zurück zum Thema: Das Recht als Waffenkiste.
Wer aus dem Forum nimmt sich die Zeit, an alle 10 Intendanten eine Anfrage zu senden,

ob gegen die hausinternen Verantwortlichen für den Gutachtenauftrag ein Strafverfahren wegen Veruntreuung des Rundfunkbeitrags für den Auftrag dieses schon im Auftrags-Ansatz fehlerhaften Gutachtens geboten sei;
- und wenn ja, ob das Strafverfahren veranlasst worden sei
- und wie der bisherige Stand ist.

Und dann gleich bitten, dem eigenen Konto anteilige 3 Cent gutzuschreiben wegen Verweigerung solcher Gutachtenfinanzierung,
(da war ja such das absurde Transparnz-Gutachten von Professor Paul Kirchhof).

Und dann gleich eine Rechnung von 2000 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag" an die ARD-Anstalt für diese Recherche und Bearbeitung, bitte dem Beitragskonto gutzuschreiben.

Und schon hat man etwas, was man einer Vollstreckung entgegensetzen kann, obgleich es rechtlich nicht so ganz stimmig ist, aber alles tüchtig durcheinander bringt.
 
(Keine Empfehlung, alles nur ganz hypothetische Gedankenspiele. Was jemand meint oder nicht macht, ist immer in eigener Verantwortung. )


Wir erleben gegenwärtig eine Proliferation von Rechtfertigungs-Bemühungen von ARD, ZDF.
Man kann darüber zornig sein. Man kann sich aber auch darüber freuen: Eine Proliferation von Rechtfertigung gibt es immer dann, wenn jemand sein Ende nahen sieht.
Letztlich erleben wir die letzte Party der "unsinkbaren Titanic", und sie ist bereits im Sinkflug beziehungsweise kurz vor dem Untergang. Das kollektive Verhalten gleicht einer vom Fuchs aufgescheuchten Hühnerherde voller Angst, wem es an die Kehle gehen wird - und letztlich ziemlich allen.

Nach der Bundestags-Wahl droht die Zerschlagungs-Diskussion.
Tafelsilber verkaufen, privatisieren, Pensionspflichten in den Staatshaushalt hinein buttern...
Beispiele:  Telekom, Deutsche Post, Deutsche Bahn.
Der Unterschied, hier sind die mächtigen Privatunternehmer des Mediensektors bereits in der Warteschleife, die alternative privatwirtschaftliche Fortsetzung der rund 10 Sender untereinander aufzuteilen.
Hinter den Kulissen wird vermutlich bereits strategisch verhandelt. Man wird abwarten, wer regiert, und dann handeln.
 
Schade, dann wird dies schöne Forum der Streiter für den Rechtsstaat überflüssig?
Aber nein. Die Welt ist voll von anderen Fehlentwicklungen. Die Streiter für eine bessere Welt haben nie Mangel an Arbeit, so lange es Menschen gibt, also Wesen, die Meister sind im zivilisierten Tarnen von Raubtier-Genetik.


Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 21. September 2017, 11:35
"Unanständige Neiddebatte gegen Multi-Millionär Buhrow"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24518.msg155521.html#msg155521
 "WDR-Intendant Tom Buhrow hat sein Jahresgehalt von 399.000 Euro verteidigt. „Ich sag' immer bei sowas: Man kann das immer weiter treiben mit dem Neid“, erklärte er am Mittwoch in Köln bei einer Pressekonferenz nach der ARD-Hauptversammlung. „Man kann immer sagen „weniger, weniger, weniger“, und dann landet man am Ende bei den Milliardären, die es ehrenamtlich machen können.“ Wohin das führe, sehe man zurzeit in Amerika. [..]"

Nicht palavern, sondern attackieren und damit die eigne Beitragsakte in einen "geschützten Sonder Status" bringen!
Aus Brief per Einschreiben einer Person X persönlich an die Intendantin (nachstehend nicht wörtlich wiedergegeben):

Ihr stehe nur maximal der oberste Tarif des öffentlichen Dienstes zu, rund 10 000 Euro monatlich. Aufforderung, das Recht endlich zu respektieren und abzusenken.

So, und dann die Moralkeule:
Würde sie das Recht endlich respektieren, so könnten auf diese Weise 1000 alleinerziehende Mütter vom illegalen Beitragsinkasso befreit werden und man würde nicht mehr der Multimillionärin zuliebe das Kindeswohl in 1000 Fällen illegal verletzen. Man würde nicht mehr den Weg zur Multimillionärin pflastern mit den letzten paar Euros der Ärmsten und ihrer Kinder.

Und nie vergessen: Immer gleich mit Rechnung für "Geschäftsführung ohne Auftrag" der erteilten Rechtsbelehrung über Illegalität:
und bitten, den Betrag von 1000 Euro dem Infosteuerkonto gutzuschreiben (Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrags-Konto").

Leute, nie Angst haben vor denen da oben! Attackieren statt zu palavern und zu jammern!
Aber auch, dies war alles keine Empfehlung. Was jemand tut, hat man/frau immer voll selber zu verantworten. Besser wird die Welt aber vor allem durch die, die das Böse kämpferisch anzugreifen. Das Minimalrisiko hat dann der Streiter zu tragen.

Naja, aber auch, was will die Intendantin machen im vorstehenden Fall? Ist ja wohl nichts Strafbares? Und selbst "wenn", auf eine Strafanzeige etwa wegen ???Beleidigung??? hat die ganze Welt gewartet... Denn dann hätten die mit 7000 Euro bezahlten Staatsanwälte des öffentlichen Dienstes darüber zu befinden, wieso Leute im öffentlichen Dienst mehr als die Bundeskanzlerin sich wechselseitig im Wettrennen zugeschanzt haben.

Auf die staatsanwaltschaftliche Klärung dieser interessanten Rechtsfrage warten wir seit Jahren. Dann kommt nämlich gleich die Frage, ob die kollektiv wechselseitig zugeschusterte Gehälteraufbllähung eine kollektiv vollzogene Veruntreuung von Zwangsbeiträgen darstellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Intendanten so unklug sind, diese Rechtslawine auszulösen, würde der Autor dieser Zeilen nach reiflicher statistischer Analyse mit mehr oder weniger exakt 0,00000327 Prozent einschätzen.  :)

Info für die, die dies nicht begreifen.... Das viele Geld...
hat überhaupt keine eigentliche Grundlage. Niemand braucht derart viel zum Leben und für Luxus ist sowieso keine Freizeit.
Die Höhe des Geldes ist Maßstab der Hack- und Beißordnung in der sozialen Gruppe der jeweiligen Kategorie der Leitenden.
Mit jedem Kampf um mehr bei den rund 40 werdenden Multi-Millionären der Führungsriege ARD, ZDF,... geht es in Wahrheit um das sich Hochschieben auf der Bedeutungsskala der sozialen Geltung.
So tierisch sind nun mal Menschen. Jede Tierherde hat Regeln der Hack- und Beißordnung vom Hühnerhof über Rotwild bis zum Wolfsrudel. Das Letzte passt am besten? Habe ICH doch überhaupt nicht gesagt.

Und habt ihr es bemerkt, die wunderbare Bescheidenheit von Buhrow... 399 000 €, das klebt auf ihm wie ein Preisschild im Supermarkt:
 "Liebe Leute, bin ja viel viel mehr wert, habe mich aber gedrückt auf gequetschte 399... Bin ein echtes Schnäppchen... Mein Preis ist super-niedrig!"
Danke, Mister Buhrow, für die Bescheidenheit, sich mit weniger als 400 000 zufrieden zu geben... Man kann ihm den Dank für seine Bescheidenheit ja mal per E-Mail an den Sender übermitteln... Da werden sich die Mitarbeiter aber freuen und die Bewunderung für den edlen Chef wird sich viral blitzschnell im Haus verbreiten.
Merke als Kampfregel: Mit das Schlimmste, was Intendanten fürchten, ist das Ankratzen ihres Edelmenschen-Image in ihrem Umfeld. Das Funktionieren der Hierarchie im Haus steht / fällt mit dem Edelmenschen-Image.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 26. September 2017, 14:21
Das Wichtigste vorab: Für die Verfassungsbeschwerden mit Beschwerderecht nur bis 30. September werden noch weitere Einreicher der verschiedenen Bundesländer gesucht.
Unfrewillig Freiwillige bitte vor - bitte Nachricht über das Nachrichtensystem. Insbesondere fehlen noch Einreicht für:
- Gebiet SWR
- Saarland
- Stadt Karlsruhe (wegen Fristrisiko die eigene persönliche Einlieferung beim Bundesverfassungsgericht); oder auch ohne eigene Beschwerde das Einliefern für andere).

Von der Beschwerde mit insgesamt rund 160 Seiten
--- unterzeichnet der Beschwerdeführer nur die ersten rund 10 Seiten mit den eigentlichen Anträgen. Das ist überwiegend unverfänglicher Jurakram. Eigene Änderung möglich.
--- Für die Begründung legt er einen Ausdruck eines Standardtextes (.pdf) bei, den er also nicht als Eigentext deklariert, was die Sache beträchtlich vereinfacht.

"Disclaimer" ist enthalten:
Was jemand macht oder nicht macht, ist voll in eigener Verantwortung. Alles ist Beispiel, wie jemand anderer das sicherlich macht. Nicht ist Rechtsberatung hier im Forum.


Partei-Politik-Hemmung im Forum muss ja sein - sonst wäre unter uns eigenständigen Köpfen die Hölle los.
Hier aber eine rein überparteiliche Info "Parteien" / Rundfunkabgabe / Wahlen.


Von hier gehen monatlich rund 3000 Aussendungen an Entscheider, Handlungs-Aufforderungen gegen die Rundfunkabgabe-Rechtsverletzungen / Justizskandal.
In den Monaten vor der Bundestagswahl auch 2x an alle Abgeordneten des bisherigen Bundestages.
Insbesondere, dass das illegale Wegpfänden der letzten paar freien Euros von Leuten mit Mini-Einkommen das Vertrauen in Staat, Justiz, Parteien, Politik ruiniere - rote Linie überschritten, weil dann ja 5 bis 10 % der Bürger ihrer Würde beraubt werden:
(P-Konto, Schufa-Eintrag, keine Teilzahlungskredite mehr, kein Handy-Koppelvertrag mehr, meiste Vermieter blockieren Mietvertrag usw.usw.). 

Diese E-Mails endeten jeweils nach konzentrierter Darstellung der Eckpfeiler des Skandals wie folgt:
"Aber auch, wenn die Parteien darauf versessen sind, ihre Wähler an die AfD abzutreten - nur weiter so."

Nochmals, dies war keine Aussage für/gegen bestimmte Parteien. Über Parteipolitik sollten wir hier erhaben sein.
Rein meinungsbasierte Spekulationen, welche Wähler warum zu welchen Parteien gewandert sein sollen und inwieweit die Rundfunkabgabe dabei mitgewirkt haben könnte, das ist ziemlich überflüssig?
Die Wanderbewegungen sind relativ gut erfassbar und hier abgebildet.
http://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/alle-zahlen-zur-wahl-so-hat-mein-wahlkreis-gewaehlt-15194715.html
Demnach hat die AfD etwa zur Hälfte von bisherigen Nichtwählern und Kleinstpartei-Wählern die Stimmen erhalten, zur anderen Hälfte etwa proporzgerecht von CDU, SPD (und ganz überdurchschnittlich von DER LINKEN, aber das ist wenig in absoluter Menge).

Die Habgier der Rundfunkabgabe gegenüber den finanziell Ärmsten hatte vielleicht viel zur Zahl der früheren Nichtwähler beigetragen. Das war wohl ein zusätzlicher Faktor im Sinn der obigen Schlusssätze der E-Mails. Aber auch, des Menschen Entscheid für komplexe Wertgefüge - Wahlentscheid - ist immer ein Misch-Entscheid. Immerhin, für die rund 4 Prozent, die als finanziell Ärmste innerhalb der letzten 12 Monate wegen der Rundfunkabgabe Vollstreckungen hatten, da ist der noch frische Zorn auf die Schuldigen dann "unermesslich".

Zweck dieser Mitteilung war nur informativ  über diese E-Mails - Prognose und Realität zu vergleichen,
da Information über diese Aktionen ja nur selten erfolgt - wozu auch. 
Bitte dies Thema in diesem Thread nicht zu sehr ausweiten.

Jetzt wird den insgesamt rund 3000 unter ihrer Schwarzkostümierung täglich leidenden Volksvertretern im Land rund 1 Woche Ruhe gegönnt, die noch frischen Wunden zu lecken. Danach geht es wieder weiter mit den Liebesbriefen per E-Mail über die Sehnsucht der Bürger nach Rückkehr zum Rechtsstaat in Sachen ARD, ZDF,... Wetten, dass die Empfänger über den E-Mail-Schlusssatz ab jetzt etwas mehr nachdenken werden?

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 26. September 2017, 22:45
Zitat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24592.msg156020.html#msg156020
Re: NDR bestreitet Zugang des Einspruchs trotz Versand per Einschreiben & Fax
Da schreibt @faust: "PJOTRE HILF"
.

War @pjotre gemeint?

Also wie folgt gewährleistet man Zustellnachweis:
Auf jeden Fall mit der "gelben" Post und zwar als Brief. Einschreiben mit Rückschein ist o.k..
Wenn man die Intendanten necken will: Dann als "eigenhändig". Geht dann auf jeden Fall auf den Tisch der persönlichen Zuarbeiter beim Intendanten.
Mit Sendungsverfolgung über den PC - und den Bestätigungsbeleg dort auf dem eigenen PC abspeichern.

Und jetzt Trick 17, wie man das in Frankreich macht, wo noch mehr listige Bürger sind als in Deutschland:
Sogar der Staat macht das so ähnlich wie folgt:

Man nimmt einen Briefumschlag A4, lässt auf dem unteren Teil sichtbar den Haupttext, dort Beitragsnummer usw.,
mit Glasklar-Plastik abgedeckt, macht auf dem Plastik schräge Striche über alles (also von der Post "nicht zu beachten"),
lässt bei der Post den Einschreibenaufkleber auf dem oberen postalischen Teil draufkleben mit der richtigen Nummer, macht dann ein Foto von allem. Das hat ja Aufnahmedatum usw. in seiner Datei .jpg drin.

Alternativ: Gerichtsvollzieherzustellung.
Wenn man das mit nur rund 3 Seiten macht, bleiben die Kosten wohl unter 15 Euro.
Dies an Intendanten persönlich adressiert, das verleiht die diebische Freude "ich habe dem Intendanten den Gerichtsvollzieher geschickt".
Dann tritt der gleiche Effekt ein, weil der Gerichtsvollzieher die Kopie als zugestellt zurück gibt an den Absender. Nur ist dann gewährleistet, dass jemand "ganz oben" wütend ist auf seine Abteilung Beitragsservice, sobald das am laufenden Band erfolgt. Die werden sich dann sehr überlegen, wie intensiv sie mit diesem Bürger korrespondieren, um nicht noch mehr Chefzorn zu erzeugen. Kapiert?

Und jetzt das Problem des nötigen Doppeltversands.
Wenn man etwas an das Gericht sendet: Muss immer in 2 Ausfertigungen sein (ausnahmsweise 3, sofern die ARD-Anstalt einen Anwalt beauftragte).
Dann übernimmt das Gericht die "Zustellgarantie". Das klappt in "99,99" Prozent der Fälle.

Wenn man an Intendanten adressiert, sind diese je nach Inhalt möglicherweise NICHT verpflichtet, den Brief an die Abteilung Beitragsservice zu übergeben. Das kann sogar bösartig taktisch ausgenutzt werden.
Deshalb bei wichtigen Sachen 2 Ausfertigungen mit 1 Tag Abstand.
Der zweite Brief - also die Kopie - auch adressiert an den Intendanten - da wird diese Adressierung durchgestrichen und ersetzt in rot oben und unübersehbar durch: "Ausfertigung für Ihre hausinterne Abteilung \Beitragsservice".

Freche Bürger - beispielsweise ... - schreiben dann drunter:
.   (also Ihre Tarnbezeichnung für die bei Ihnen eingerichtete Außenstelle des Finanzamts.)
.   Ihre Wohneinheiten-Infosteuer-Nr. ........ (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragsnummer").

Läuft eine Klage, so ist nie garantiert, dass das Gericht zeitnah weiterleitet, was der Bürger einreicht.
Also adressiert man liebevoll alle Eingaben an die Intendanten, dies mit Doppeltkopie an den hausinternen Beitragsservice, ferner 2 Kopien an das Gericht.
Vermerk an das Gericht:
In Kopie dem Gericht übersandt, damit die gerichtliche Akte ein vollständiges Abbild der Vorgänge zwischen den Streitparteien darstellt.

Das kann man ja mit allen Empfängern untereinander auf der ersten Seite machen und dann immer nur einen Empfänger markieren, die anderen ausstreichen. Ja, so wird das hier in der Tat gewöhnlich gemacht. Dann geht alles faul per Fensterumschlag - man muss nur geeignet falten.

Wenn man dann mal mit den Leuten vom örtlichen Beitragsservice persönlich telefoniert,
drücken die schon mal ihre Meinung aus für die Vorgänge, die da aus 3 Richtungen in ihre Akte hineingescannt werden müssen: "Schade um die armen Bäume."

Antwortet der Bürger: "Schade, dass Sie von oben gehalten sind, derart viel Unrecht umzusetzen, dass der Bürger sich und Sie mit derart viel Papier belasten muss. Kleiner Trost für Sie, ist ja bald vorbei, das Bundeverfassungsgericht entscheidet bald und dann können Sie die Akte schließen, sobald Sie mir 8000 Euro Schadensersatz für die viele Arbeit überwiesen haben." 

Das deckt wohl recht gut alle Risiken und Vergeltungs-Maßnahmen
für Sand im Getriebe bei den Tätern von Unrecht.

Disclaimer:
---------------
Alles keine Empfehlung. Was jemand tut oder nicht tut, muss jeder autonom eigenverantwortlich entscheiden. Im Forum weder Empfehlung noch Rechtsberatung. Beispiele, wie andere es machen, muss kein Leser der Beispiele nachmachen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 28. September 2017, 12:15
Landesverfassungsbeschwerden / hier ist noch ein Eilt-Job für Kämpfer-Mentalitäten soweit sie in den Landeshauptstädten rechtzeitig beim Landesverfassungsgericht einwerfen können

Weiter unten ist ersichtlich, bei welchen Landesverfassungsgerichten der Bürger Beschwerde einreichen kann. Wünschenswert wäre, in jeder entsprechenden Landeshauptstadt noch bis Samstag, 30. September, eine Beschwerdeausfertigung einzureichen.
Kämpferische Geister, die ausreichend nah am jeweiligen Landesverfassungsgericht hausen,

bitte einfach über das Nachrichtensystem eine E-Mail-Adresse mitteilen. Dann kommt der Gesamttext:
Insgesamt rund 1 Megabyte.

- Rund 10 Seiten eigentliche Beschwerde
.    lesen... Absender + Gericht einsetzen... unterzeichnen
- 140 Seiten Begründung aus externer Quelle, sozusagen "Gutachten"
.    - dafür genügt rasches Sichten, ob global einverstanden.

Wenn nach Prüfung eigenverantwortlich gewillt, den Beispieltext zu verwenden,
(ist Beispieltext, wie ein anderer das wirklich bei einem Landesverfassungsgericht einreicht, und ist nicht Rechtsberater-Schriftsatz)

dann hin damit zum Gericht.
Tagsüber am Eingang durchfragen zur \"Poststelle\" oder ansonsten oder Samstag, den 30., einwerfen beim Gericht.
Versand per Post genügt nicht mehr… zu unsicher... zumal der anschließende Feiertag = Dienstag ein normales Funktionieren der Postdienste für Montag gefährdet.


Anmerkungen

(1) Für das Saarland wurde als Beispiel einmal etwas mehr ermittelt....
(siehe weiter unten)
Wer das ähnlich für sein eigenes Landesverfassungsgericht machen will, dann bitte das Ergebnis - Direktlinks usw. - über das Nachrichtensystem übermitteln.

(2) Was geschieht, wenn Annahme verweigert wird?

Dieser Text entstand mit Extremst-Eile - vor rund 2 Wochen unfroh entschieden, es zu machen, weil niemand anderer es machte und weil es so wichtig ist, weil es der Tübinger Richtervorlage die inländische sofortige Wirkung ergänzt. Die juristische Untermauerung der Argumente im jetzigen Beispieltext konnte wegen Frist 30. September noch nicht perfektioniert werden.
Es ist bereits Mitteilung eines Mitstreiters des Forums, hier mit seiner juristischen Fachkunde bei einem juristisch fachkundigen Nachtrag mitzuwirken.
Eine Verfassungsbeschwerde soll alles sofort ausweisen, darf aber das bereits grundsätzlich Ausgewiesene später intensiver belegen. Dies geht bei einer Beschwerde in Karlsruhe trotz anfänglicher Ablehnung der Annahme vielleicht immer oder vielleicht jedenfalls bei ernsthaften werthaltigen Beschwerden. 
Bei den Landesverfassungsgerichten ist Nachreichen von Untermauerung nach Erhalt des Aktenzeichens wohl ohnehin und generell möglich, weil diese weniger unter Überlastung leiden.

Also, wir starten jetzt erst einmal durch für die Terminwahrung 30. September 2017
und danach beginnt die Phase für gedankliche Nachverarbeitung und dann Nach-Optimierung. 



zur Bundesland-Rechtslage (nicht voll abgesicherte Fremdinformation):
(Fettdruck für die, wo Einreichung bis 30. September Sinn abgibt.)


Ein Landesverfassungsgericht fehlt ganz nur in Schleswig-Holstein..

Bürger haben kein Recht zur Verfassungsbeschwerde in:
- Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen.
In Sachsen-Anhalt kann die Verfassungsbeschwerde nur gegen Landesgesetze erhoben werden (Art. 75 Nr. 6 VerfLSA).

Eine allgemeine Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht ist dem Bürger gegen Gesetze und Einzelakte möglich in:
(und beim Saarland Beispiel, wie man mehr klärt)

- Berlin: Art. 72 Abs. 2 Nr. 4 BlnVerf
- Brandenburg: Art. 6 Abs. 2, 113 Nr. 4 BbgVerf
- Hessen: Art. 131 Abs. 1 HV, dort als Grundrechtsklage bezeichnet, §§ 15 Nr. 5, 43 Abs. 1 StGHG
- Mecklenburg-Vorpommern: Art. 53 Nr. 6, 7 Verf M-V
- Rheinland-Pfalz: Art. 135 Abs. 1 Nr. 6 Landesverfassung RhPf, § 44 Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz
- Saarland: Art. 97 Nr. 4 SVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 Abs. 1 VGHG
- --- http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=186228,101
- --- https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/vghg.html
- --- --- § 56 Abs. 2: 12 Monate.
- --- Entscheide: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/frames/index.html
- Sachsen: Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf
- Thüringen: Art. 80 Abs. 1 Nr. 1 VerfThür

In Bayern kann gegen Einzelakte Verfassungsbeschwerde
- und gegen Gesetze Popularklage erhoben werden: Art. 66, 120, 98 Satz 4 BV
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 28. September 2017, 13:19
Bundesländer Saarland und Berlin sind inzwischen "gedeckelt".
Für die andern Bundesländer mit geeigneten Landesverfassungsgerichten ist hier noch kein klarer Überblick, weil noch nicht alle Mitteilungen abgearbeitet sind. Aber soweit zu überblicken, besteht für alle anderen Landeshauptstädte noch Handlungsbedarf.

 Freiwillige vor: "ihr habt nichts als die Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrag zu verlieren, aber eine Welt mit einem Fünkchen mehr Vernunft zu gewinnen."
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 29. September 2017, 09:21
Verfassungsbeschwerden bis zur gesetzlichen Frist 30. September  2017 gegen "Übergang ARD, ZDF,... ins Internet" (vorab also gegen "funk.net").
Ziel der Verfassungsbeschwerden ist: Die dahinter stehende Absicht ARD, ZDF,... der  "ewigen Fortdauer" der Rundfunkabgabe zu verhindern.

Erfolgreich gedeckelt nun:
Karlsruhe = Bundesverfassungsgericht.
Berlin 1x (2x wüsnchenswert)
Brandenburg vermutlich 1x (2x wünschenswert)
Saarland

Nötig noch mindestens 1 Einreicher/in heute / morgen (29/30. September) in den nachstehend gelisteten Landeshauptstädten.
(Muss im jeweiligen Bundesland den Wohnsitz haben. Beschwerde ist wegen Fristeinhaltung beim Landesverfassungsgericht abzugeben / einzuwerfen.)
Wer ist zur Einreichung in den nachstehenden Landeshauptstädten bereit, also sich hierdurch mit zu betätigen als "Rächer gegen ihm zugefügtes staatliches Unrecht"? Erfolg nicht garantierbar - aber jede Aktion auf oberster Ebene an den Schaltstellen der Macht ist allein durch ihr Stattfinden ein Erfolg.
"Reden ist gut. Handeln ist besser."
Freiwillige: Bitte möglichst rasch die E-Mail-Adresse über den Nachrichtendienst des Forums übermitteln.

Nötig noch mindestens 1 Einreicher heute / morgen (Freitag, Samstag) für nachstehend gelisteten Landeshauptstädte:
Dresden Leipzig*
Erfurt
Magdeburg
Mainz
München
Schwerin
Wiesbaden

Ferner zweite Einreicher sehr wünschenswert für:

Berlin
Potsdam



*Nicht Dresden, sondern Leipzig
Wohl einziger Sonderfall in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof ist für Sachsen nicht in Dresden, sondern in Leipzig. Also wird gesucht: Einreicher bis Samstag, 24h, in Leipzig. Dresden entfällt.


(Wegen Wichtigkeit ganz ausnahmsweise in 2 verschiedenen Threads eingetragen, also gedoppelt.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 29. September 2017, 15:29
Nicht Dresden, sondern Leipzig
Wohl einziger Sonderfall in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof ist für Sachsen nicht in Dresden, sondern in Leipzig. Also wird gesucht: Einreicher bis Samstag, 24h, in Leipzig. Dresden entfällt.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 30. September 2017, 10:12
Heute letzter Tag für eure eventuellen Landesverfassungsbeschwerden gegen schleichende Umwandlung von ARD, ZDF,.. und Rundfunkabgabe in ein "ewiges" Internet-Unternehmen
Am wichtigsten nun nach Auswertung von Ereignissen der letzten Tage folgende Gerichte:

Leipzig (statt Dresden)
Dessau (statt Magdeburg)

Zu lernen war: Die Landesverfassungsgerichte sind keineswegs immer in der Landeshauptstadt, beispielsweise auch nicht in Schleswig-Holstein (Gerichtsort Schleswig). Dessau ist beispielsweise 30 km Luftlinie von Magdeburg.
An sich sind alle rot gekennzeichneten Städte (für Bundesländer) der vorherigen Beiträge im Thread noch nicht abgedeckt.  
Aber davon geht die Welt nicht unter. Drei der 5 wichtigsten sind bereits abgedeckt (darunter Berlin und Karlsruhe).

Wieso sind Sachsen-Anhalt und Sachsen so wichtig?
Weil die jeweiligen Landesregierungen in Sachen Staatsrundfunk ARD, ZDF wohl "zu kippen beginnen", stehen wohl nicht mehr voll hinter den Rechtsverstößen des jetzigen Systems und Inkassos. Eine junge aggressive Partei hat es geschafft, das Senilitäts-Kartell der herrschenden Parteien in Sachen "Duldung Staatsfernsehen" ins Wanken zu bringen.
Dort hat das Landesverfassungsgericht möglicherweise politische Rückendeckung, die "Schmutzarbeit" der Wiederherstellung des Rechtsstaats richtungweisend zu befördern. Auf diese Weise bliebe es den Politikern  erspart, sich damit unbeliebt zu machen bei den Talkshow-Journalisten (die Gefahr des "Daumen runter" seitens der - noch - wahren Herren der Republik, also ARD, ZDF,...).
Alle Landtagsabgeordneten beider Bundesländer erhielten in diesen Wochen auch  entsprechende E-Mail-Information über ihre juristischen Aufräumpflichten und das wird fortgesetzt.

Wir werden es heute, Samstag, wohl nicht mehr schaffen, dass irgendjemand aus dem Forum in Dessau wie auch in Leipzig handelt. Immerhin hier die
Gebrauchsanweisung:

- Über das Nachrichtensystem die E-Mail-Adresse übermitteln.
- Umgehend rund 170 Seiten - 1 Megabyte - erhalten.
- Ausdrucken.
- Zum Landesverfassungsgericht fahren
- Einwurf in den "Nachtbriefkasten".
- Heimfahren und sich etwas Gutes gönnen als Eigenlohn, die Welt einen Mikrometer verbessert zu haben.

Ab morgen dann hier im Thread ein Resumé, wieso wir vielleicht dicht vor dem Haupterfolg stehen.
Wegfall der 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe - wichtigster Kern unserer Streiterei - wird im Reformprogramm ARD, ZDF,... wohl bereits "eingepreist", und zwar aus folgendem Grund..... 
Wenn es spannend gemacht wurde, dann klassischerweise, um vorzubereiten auf: "Fortsetzung folgt".
Erst ab morgen.
Heute ist noch letzter Werktag für das Werk von "late birds" - Landesverfassungsbeschwerden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. Oktober 2017, 12:04
Start zur nächsten Runde im politisch-juristischen Faustkampf gegen Enteignung des Volks-Souveräns:
Wem gehört das finanzielle Kapital des Staatsfernsehens ARD, ZDF?
Genossenschaftsrecht wie bei den Volksbanken reklamieren?

Wem gehört vor allem das akkumulierte Kapital der derzeit in Archiven blockierten "verschimmelnden" Kreativitätsergebnisse aus rund 60 Jahren des Schaffens?
Wem gehören die Beteiligungsvermögen an X Y Z GmbHs?

Für die ersten Runden sieht es seit einigen Tagen aus nach einem Sieg nach Punkten für den Volks-Souverän. Nun also sogleich durchstoßen zur nächsten Fauststreit-Runde. Denn nun könnte bald Zwang zu einer totalen Neuordnung von ARD, ZDF,... eintreten. Eine fundamentale Frage ist noch ohne Antwort:

Wem gehören eigentlich die Aktiva von ARD, ZDF, Deutschland-Radio.?
"Staatsfern" - also sicherlich nicht dem Staat.
Dem Bürger nicht? Denn er hat daran bisher weder Aktien noch Genossenschaftsanteile, darf die Gremien nicht wählen und wird bei Einwendungen abgewimmelt - notfalls mit der "Querulaten"-Klausel des öffentlichen Rechts.

Demnach sind ARD, ZDF in letzter Logik autonome Subjekte des Völkerrechts, denen es nur an bisheriger Anerkennung durch die weltweite Staatenfamilie mangelt?
Die Voraussetzung eines Staatsgebietes haben sie ja bereits - ein eigenes geschütztes Staatsgebiet:
Über die "geschützten" Grenzen ihrer Eingänge und Grundstücke wird niemand so einfach herein gelassen; und der Beitragsservice in Köln, war da nicht so was mit "Stacheldraht-Schutz der Grenzen" seines Hoheitsgebiets? Hoheitlichen Status hat der BGH ja bereits ausdrücklich anerkannt? Da "staatsfern", sind ARD, ZDF, Beitragsservice damit durch das Oberste Gericht als autonomes Völkerrechtssubjekt anerkannt?

Da ARD, ZDF,... sicherlich nicht selber behaupten werden, Subjekte des internationalen Völkerrechts zu sein,
und wegen Staatsferne aber auch nicht behaupten dürfen, Teil des Staatsvermögen zu sein,
kommt der nächste Analyseschritt und zwar wie folgt:

Für eine juristische Person des Inlands gilt im Zweifelsfall als "Eigentümer", wer sie finanzierte. Wir alle also - seit 60 Jahren.
Die Zahlungen der Verstorbenen wachsen nach Erbschaftsrecht den lebenden Nachkommen zu.
Demnach sind wir alle schon jetzt als "Eigentümer" von ARD, ZDF,... anzusehen?
Es bliebe nur noch abzuwägen, welcher Rechtsform des Bürgerlichen Rechts dies in Analogie-Auslegung beizuordnen ist? Im Zweifelsfall passt wohl die Oberklausel?
Was nichts anderes ist, ist ein nicht eingetragener Verein?
("Eigentümer" im übertragenen Sinn - diese Feinheiten schieben wir hier mal beiseite.)

"Die ARD gehört uns allen gemeinsam ."
Danke für diese juristische Klarstellung, Frau Professor Dr. jur. Karola Wille, ARD-Vorsitzende und MDR-Chefin.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24680.msg156484;topicseen#msg156484
Thema: Gastbeitrag von Karola Wille in der Welt: „Die ARD ist nah bei den Menschen“

Der/die Bürger/in setzt sich an den Bildschirm und tippt folgenden Beispieltext an seine/ihre  eigene ARD-Anstalt:

Zitat
Absender
Sieglind Siegesfrau
Siegfriedensstr. 999
556677 Siegburgen

An Herrn Intendant
Hellmuth Edelmut
- persönliches Büro -
in der ARD-Anstalt ...............

Aristokratenstraße 999
224466 Bildungsstatt

Sehr geehrter Herr Edelmut,
ich akzeptiere im Prinzip, durch meine Zahlungen früherer Jahre entsprechende Anteile an Ihrem ARD-Unternehmen gewonnen zu haben, und beantrage hiermit Eintritt in eine Erörterung der Ausfertigung der Gesellschaftsanteil-Urkunden. Die noch zu ermittelnden Erbschaftsanteile an Zahlungen meiner Eltern und Großeltern sind zu gegebener Zeit einzubeziehen, sobald ermittelbar.

Gerne habe ich meinen Gesellschafter-Status bestätigt gefunden durch die überzeugende Rechtskunde von Frau Professorin Dr. jur. Karola Wille,
als ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin sicherlich die zur Zeit kompetenteste Juristin und Rechtswissenschaftlerin für Zuerkennung meiner haftungsfreien Gesellschafterrechte an der juristischen Person Ihrer Anstalt:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article169213287/Die-ARD-ist-nah-bei-den-Menschen.html
Karola Wille: "Die ARD gehört uns allen gemeinsam."
Wegen der gesetzlich geregelten Staatsferne kann dies nur bedeuten: Alle bisher einzahlenden Bürger sind Miteigentümer der Aktiva von einigen Milliarden Euro.

Die Rechtsform ist aus Frau Professorin Dr. Willes Aussage nicht ableitbar.
Der Gesamtrahmen ist wohl am ehesten analog zum Genossenschaftsrecht wie bei den Volksbanken und manchen Versicherungsunternehmen. So lange Sie es nicht abweichend sehen, bitte ich Sie um Übermittlung meiner Genossenschaftsanteile, deren Höhe noch durch eine bilanzielle Analyse eines Wirtschaftsprüferunternehmens für alle Bürger zu bestimmen wäre.

Des weiteren bitte ich um Übermittlung der Wahlunterlagen für die nächste Jahresversammlung.
Insbesondere sehen Sie bitte vor, dass Bürger für Ihre als "gemeinnützig" gegründete Anstalt nach den Regeln des öffentlichen Rechts, dass die Genossen eine Abstimmung verlangen dürfen, dass alle Gehälter auf das Tarifrecht des öffentlichen Rechts umzustellen sind, wie bereits durch den Sender DEUTSCHE WELLE beispielgebend praktiziert. Rückwirkung ist vorzusehen (also Rückzahlpflicht von Überzahlungsbeträgen seit Vertragsbeginn wie auch Erlöschen der Betriebsrenten für alle).

Mit der entsprechenden Absenkung der Gehälter der Führungsriege
 - bei ARD, ZDF,... bundesweit etwa 40 Personen - vom Bundeskanzlerin-Niveau auf demnach maximal rund 30 bis 50 % werden sich alle abzufinden haben, weil alle Führungskräfte wussten oder mindestens wissen mussten, dass (meines Erachtens) die Gesetze nicht mehr erlauben.

Um geeignete Bestätigung wird hiermit gebeten.

Die Bearbeitungsfrist erlaube ich mir mit 1 Monat als wohl ausreichend festzusetzen. Gerne wird Ihnen auf schriftlichen Wunsch hin eine Fristverlängerung eingeräumt werden.

Sicherheitsleistung für den (unzulässigerweise) von mir verlangten "Rundfunkbeitrag"
Zugleich bitte ich, meine Anteile als Sicherheitsleistung zu interpretieren, soweit es den von Ihnen behaupteten "Rundfunkbeitrag" anbetrifft. Im Hinblick auf eine als deutlich höher anzunehmende Sicherheitsleistung bitte ich darum,
- sämtliche Abrechnungs- und Inkassobemühungen auszusetzen bis zur vollen Klärung;
- Einverständnis zu erklären, dass alle etwa anhängigen Verfahren bis zur vollen Klärung zu ruhen haben.

Mit freundlichem Gruß
und mit besonderem Dank, dass von denkbar berufener Seite mein Gesellschafter-Anspruch bestätigt wurde:
Ihre Sieglind Siegesfrau

Disclaimer: Nur Beispieltext, was mindestens 1 Bürger vermutlich machen wird.
Was jemand macht oder nicht macht, muss jeder eigenverantwortlich entscheiden. Aber es war schon immer eine gute Strategie, um es wieder einmal zu sagen, wie Soldat Schweijk und Simplicius Simplicissimus das System in seiner ganzen Absurdität durch denkerische Einfalt zu verwirren. Wer seine Akte ausreichend anhäuft mit Aufdecken von Absurditäten, da wird man sich sehr überlegen, mit Gerichtsverfahren vorzugehen, weil auch Richter gerne mal lachen wollen und wer lachen macht, hat halb gewonnen - und über wen gelacht wird, der ist blamiert.


Bitte alle Zitate sammeln: "ARD gehört allen" usw..
Es ist klar, die Süßholz raspelnden Argumente beim aktuellen Rückzugsgefecht ARD, ZDF sind ähnlich, also abgestimmt zwischen den Rettern der Multimillionärs-Pfründen.
Da waren auch schon andere sentimentale Blabla-Aussprüche anderer Sprecher zu hören im Sinn von "gehört den Bürgern", "gehört allen" usw.. Leider wurde das hier bisher nicht gezielt gesammelt, weil noch nicht Priorität. Wer noch andere verfügbar hat, bitte nachstehend die Fundstellen listen.

Denn, ja, abgesehen vom vorstehenden Text der taktischen kleinen Provokation:
Es werden diese Fundstellen ganz konkret verwendet werden bei der nun fälligen Diskussion der politisch-juristischen Zukunft von ARD, ZDF,...

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: ChrisLPZ am 02. Oktober 2017, 12:18
Bitte alle Zitate sammeln: "ARD gehört allen" usw..

Dr. Werner Hahn: "Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der BRD"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23530.msg149839.html#msg149839
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. Oktober 2017, 13:48
Danke, @ChrisLPZ , das ist ein Zitat von echtem Gewicht in der juristischen Waagschale.

Und was ist der Gegenstandswert, wenn der Anwalt dem Bürger eine Verfassungsbeschwerde macht?
siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Aus dem Schreiben des BVerfG vom 30.08.2017:
Zitat
"Im Übrigen haben Sie auch Gelegenheit, zur Höhe des Gegenstandswerts Stellung zu nehmen."

Das Bundesverfassungsgericht setzt normalerweise rund 8000 € an. Sind mehrere gleichartige Verfassungsbeschwerden, so wird gewöhnlich anteilig aufgeteilt.

Hier aber hat die Frage eine andere Dimension: Die Landesanstalten ARD könnten ja mal rasch allen Klägern die Rundfunkabgabe erlassen und dann könnte das BVerfG nicht mehr entscheiden, weil das Rechtsschutzinteresse entfallen ist.
So wohl geschehen bei BVerfG 1 BvR 665/10.

Dort wurde dann das Austragen des Kostenentscheids gewählt - listig! - , um ganz unüblich das vorbereitete eigentliche Urteil hinein zu packen. Die unscheinbare Standardfrage nach dem Gegenstandswert erschwert also diese Trickserei.

Diesen Trick wenden die ARD-Anstalten ja ständig an, um bei drohendem negativen Urteil
rasch dies Urteil zu unterbinden. Das muss bei Verfassungsbeschwerden möglicherweise beachtet werden. Wer bis dahin kämpft, will nicht nur für seine 1000 Euro streiten, sondern will damit zugleich das Unrecht des Systems niederringen.
Hier ist das gerade in einer Sache im Konzeptstadium. Der Ansatz lautet, dass der Bürger eingibt, dass er sich auch durch das Unrecht, das anderen angetan wurde und wird, persönlich als Mitglied dieses Staates beschwert fühlt, weil Empathiefähigkeit subjektiv für ihn Bestandteil der Menschenwürde ist und weil das Grundrecht auf Rechtsstaat auch autonom einforderbar ist. Wie effizient, bleibe hier offen.

Eine Alternative wäre, als Gegenstandswert in Erörterung zu bringen: 4 Milliarden Euro.
Denkt man das Vorherige bis zu Ende, so haben wir es mit rund gerechnet 3 x je 4 Milliarden Euro zu tun:
(1) Nichtzuschauer
(2) Betriebsstättenabgabe
(3) Bürger mit niedrigem Geldeinkommen.
Wenn man siegt, so hätten die Rechtsanwälte genug, sich für den Rest des Lebens zur Ruhe zu setzen. Aber auch, das Risiko ist, geht es negativ aus, so kann der Gegner den Beschwerdeführer lustig belasten mit Zusatzvorgängen über 4 Milliarden Euro.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 03. Oktober 2017, 20:58
Woher kommt "Trick 17"? Die Antwort ist ganz Einfach, nämlich...

Niemand weiß es - aufgetreten ab rund 1950...
https://de.wikipedia.org/wiki/Trick_17

Endlich die "ganze Wahrheit" über die Herkunft von Trick 17:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" (von Mai 1949 - "das passt" zeitlich) 
"Art 17"
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen "Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Mit "Trick 17" Landesverfassungsbeschwerde machen in den Bundesländern, in denen sie nicht zulässig ist:
Natürlich hat auch in diesen Bundesländern der Bürger das Recht, in diesen Bundesländern eine "Beschwerde" beim Landesverfassungsgericht einzureichen - unter Berufung auf Art. 17 GG.

Und jetzt wird es lustig: Wie wäre es, in diesen Bundesländern durch Bürger dieser Bundesländer eine Verfassungsbeschwerde gegen den Verstoß gegen Artikel 17 GG einzureichen, nämlich im jeweiligen Landesrecht versäumt zu haben, diese bundesrechtliche Pflicht implementiert zu haben.

Da sind wir im Philosophie-Dilemma, dass nur durch die Dimension "Metasprache" lösbar ist... Erinnert sei an das Paradoxon des Epimenides, über 2000 Jahre alt: : "Ein Kreter Bürger sagt: Alle Bürger in Kreta lügen."

Zurück zur Strategie: Nach zu befürchtender Ablehnung beim Landesverfassungsgericht dann beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen diese Ablehnung.

Und nun wird es noch ulkiger: Für den Fall des Entscheids auf Recht der Beschwerde - beispielsweise 2019 - bereits jetzt beantragen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum 30. September 2017 gegen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags durch den 19. Änderungsvertrag. Für funk.net gibt es dann Planungssicherheit erst ab beispielsweise 2019 und bis dahin keine Planungssicherheit im betreffenden Bundesland und damit bundesweit, ob ARD, ZDF in den nächsten Jahren ins Internet wechseln können im betreffenden Bundesland.

Staatsverträge werden dann mit Planungsungewissheit belastet.... und können erst ab etwa 2020 eine eventuelle bedenkenfreie Gültigkeit erwarten.

Beispieltext, wie ein Bürger sich die entsprechende Verfassungsbeschwerde ausgedacht hat:

Zitat
Absender:
Dagobert Duckdichnicht
Hinklelsteinstr. 999
22445 Schilda


An den Verfassungsgerichtshof
des Landes Jodwedee

Gerechtigkeits-Promenade 15
22886 Landeshauptstedele

Hiermit lege ich Beschwerde gemäß Artikel 17 Grundgesetz ein,

dass im Bundesland Jodwedee das Landesrecht zwar ein Landesverfassungsgericht hat, für den Einzelbürger aber kein Beschwerderecht bei diesem Gericht im Gesetz vorgesehen hat, insoweit also gegen Artikel 17 Grundgesetz verstößt. Es handelt sich um einen Grundrechteverstoß.
Es fehlt im Gesetz die ausdrückliche Deklaration der Grundrechtsverletzung und für diese ist eine Verhältnismäßigkeit auch schwerlich argumentierbar.

Dies wurde am Ende des September 2017 festgestellt, als ich Beschwerde einlegen wollte.

- gegen die gesetzlichen neuen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages,
- diese eingeführt durch den19. Änderungsvertrag des Rundfunkstaatsvertrages,
- insoweit wirksam ab 1. Oktober 2016,
- nach üblichem Bundes- und Landesrecht durch Einzelbürger-Beschwerde angreifbar innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten.

Insbesondere gilt dies für den Übergang von ARD, ZDF,... ins Internet, eingeleitet durch den gemeinwohldienlich getarnten Begriff des Jugendporgramms, dies real konkretisiert ab 1. Oktober 2016 durch den reinen Internet-Dienst "funk.net". Hierdurch werden zudem Teile der Rundfunkabgabe als Nebeneffekt unzulässig für die Gewinn-Mehrung von Google, Facebook und Twitter verwendet.   

Nach diesem Befund muss ich mich nun zur folgenden Stufenbeschwerde entschließen:

Stufe 1: Beschwerde gegen die Nichteinräumung des Beschwerderechts.


Stufe 2: Sobald dies Beschwerderecht eingeräumt ist, für diesen Zeitpunkt beantrage ich bereits jetzt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (30. September 2017) für eine Verfassungsbeschwerde gegen den 19. Änderungsvertrag.
Die Begründung werde ich einreichen, sobald sich der Einreichungsbedarf nach Verfahrensfortschritt zur Stufe 1 ergibt. Denn bis dahin könnte Überflüssigkeit oder teilweise Argumente-Beilegung eintreten, bedingt durch anhängige Verfassungsbeschwerden anderer Bürger in gleicher Sache bei anderen Verfassungsgerichten.

Sollten durch diese Beschwerde irgendwelche Kosten auftreten,

so beantrage ich, mir diese mitzuteilen, bevor in eine Bearbeitung eingetreten wird.

Mit freundlichem Gruß
Dagobert Duckdichnicht


Soll man das machen?
Begeisterungsstürme aus der Juristenzunft sind sicherlich nicht zu erwarten. Ein Rechtsanwalt sollte sich auch unbedingt sehr überlegen, ob er es für opportun hält, einen derartigen Antrag zu stellen.
Aber mal abstrakt und ohne verzerrte Juristenbrille gesehen hat das durchaus eine Legitimation des gesunden Menschenverstands und den darf der Bürger (im Gegensatz zu Juristen?)  ja dokumentieren. :)

Einen Zweck erreicht dieser Vorgang wohl unbedingt: Das System mit seinen eigenen Widersprüchen konfrontieren und möglicherweise wirklich provozieren, dass das Recht auf Einzelbürger-Landesverfassungsbeschwerden auch in den bisherigen Verweigerer-Bundesländern eingeführt wird.

Wer es macht, bitte Mitteilung über das Nachrichtensystems des Forums, damit Überblick besteht, was insgesamt auf die obersten Instanzen zukommt.


Es kommt nämlich bald mehr und ganz konkret: Bei den Staatskanzleien...
Beschwerde gegen Verfassungsverstoß kann man nach Artikel 17 GG "überall" einreichen, linguistisch korrekt dann bezeichnet als "Verfassungsbeschwerde". Das geht bei geeigneter Formulierung auch bei den Staatskanzleien. Aber nicht alles auf einmal - das ist dann für demnächst. Das ist dann juristisch durchaus fundiert machbar, geeignete Formulierungsweise vorausgesetzt.

Diesclaimer:
Dies ist ein Beispieltext, wie ein Bürger das zu machen gedenkt, und ist keine Handlungsempfehlung. Was jemand macht oder nicht macht, ist in seiner eigenen Verantwortung.
Erst recht ist dies natürlich keine Rechtsberatung.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 06. Oktober 2017, 12:20
Strategie - nächste Stufen im Kampf von uns Davids gegen die Goliaths
Zunächst sagt man sich: Was für ein Gegner - keine Aussicht.
Danach: Ach, der hat ja schwache Stellen - mal mit Davids Steinschleuder auf Goliaths Augen zielen.
Danach: Erstaunlich - beginnt zu klappen.
Danach: Goliath beginnt zu torkeln und zu kippen, jetzt nachhaken!

Längst sind die rund 40 ARD- und ZDF-Oligarchen im Rückzugsgefecht. Je mehr sie öffentlich ihre Wichtigkeit deklarieren, desto tiefer sitzt die Angst vor dem Ende. - Jetzt Überblick und nächste Schritte.

Bundesverfassungsgericht wird innerhalb von wohl 4 Monaten entscheiden: Nichtzuschauer und Betriebe/Kfz.
Nichtzuschauer? Diese Entscheidung ist Verdienst der Arbeit dieses Forums.
Betriebe / Kfz: Verdienst von einzelnen mittelständischen Unternehmern.

Bundesverfassungsgericht wird bezüglich der Niedrigverdiener entscheiden.
Hierzu sind nähere Angaben über den Verfahrensstand gegenwärtig nicht opportun.
Jedenfalls ist alles Nötige gemacht, wesentlich gestützt durch dies Forum.
Immerhin sind Teilaspekte bereits im aktuellen Entscheidungs-Programm, beispielsweise die aktuelle Benachteiligung von Einpersonen-Haushalten.
 
Verfassungsbeschwerden gegen den 19. Änderungsvertrag / Verlagerung der Gelddruckmaschine ARD, ZDF,... auf Dauer ins Internet.
Bis zum Stichtag 30. September (Frist...) erfolgten wohl insgesamt 4 Verfassungsbeschwerden, alle im Kontext dieses Forums. Von sonstigen ist hier nichts bekannt.
2 beim Bundesverfassungsgericht, 2 bei zwei verschiedenen Landesverfassungsgerichten.
Eilbedingt war die Qualität noch nicht optimal. Das insofern noch Nötige ist bereits in Bearbeitung, ganz kurzfristig im Austausch mit den 3 anderen Unterzeichnern.

Verfassungsbeschwerden gegen den 19. Änderungsvertrag / Meldedatenabgleich.
Insoweit ist schon viel geschehen und bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 (Frist...) wird vermutlich noch viel Weiteres geschehen. Das liegt in guten forumsnahen Händen (@pjotre hat dazu wenig beizutragen).

Es sei bei dieser Gelegenheit angemerkt, dass die Datenlöschung von nicht benötigten Daten gar nicht existieren kann.
Frühere Sicherungs-Backups erlauben immer ein "Rollback" zu früheren Daten eines früheren Meldedatenabgleichs. Der subtil formulierte Gesetzeswortlaut dürfte dies wohl halbwegs oder sogar vollwegs legitimieren.

Wohl deshalb erhielt der österreichische Einforderer aller seiner bei Facebook gespeicherten Daten eine ziemlich gut gefüllte CD. Wenn 50 Millionen Facebooker es ihm nachmachen würden, müsste Facebook vielleicht schließen. Also mal versuchen, bei der zuständigen ARD-Anstalt (Briefe immer an die Intendanten persönlich und namentlich!) einen Datenauszug fordern und dann ausdrücklich auch erstrecken auf alle Backup- / Rollback-Aufzeichnungen. Spannend, was die dann antworten und liefern werden. Könnte ja rechtliche Hebelwirkung haben und jeder kann es ja machen.

"Verfassungsbeschwerde" bei Staatskanzleien?
Dafür ist hier etwas in Arbeit. Die Infrastruktur - Software, Daten, Rechtsfragen - entstand mit den 4 Verfassungsbeschwerden gegen "funk.net usw.". Der Rest der Umforrmung geht nun recht einfach.
Das wäre rechtssystemisch und politisch eine Premiere. Aber alles kommt im Leben irgendwann zum ersten Mal vor. Aus bestimmten Gründen könnten gerade diese "Verfassungsbeschwerden" das Kippen des Systems ins Rollen bringen.
Ist also wohl für bald, wenn keine Meinungsänderung.
Kann dann jeder machen. Jederzeit. Ohne vorherige volle Erschöpfung des Rechtsweges.

EU-Recht, Beihilfenrecht usw.?
Die Wirkung der Richtervorlage aus Tübingen wäre eher erst langfristig, weil einige Jahre Beihilfe-Verfahren vorher nötig wären. Durch die Summe der Verfassungsbeschwerden wird die Wirkung antizipiert - ins Inland gezogen mit Soforteffekten.
 
"Wie hilft mir das bei meinen Verfahren?"
Jedermann darf seinen Widersprüchen und Gerichtsverfahren beifügen als Anlagen:
- (1) Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts von Ende August 2017.
- (2) Vorlagebeschluss des LG Tübingen - die ersten 2 Seiten reichen.
Sodann könnten Bürger recht kurze straffe Schriftsätze machen, nummeriert 1, 2, 3...
Jeweils ein paar Zeilen Kurzantrag, bitte zu beantworten zu Anlage ... dort Abschnitt ...
Statt langer Prosa-Fließtexte über das Satanische der Rundfunkabgabe, Geißel der Menschheit usw. - schreibt der Bürger dann  knappe Anträge wie ein Jurist und profitiert von der hochwertigen Arbeit der Juristen, die die Anlagen fertigten.

Das geht immer und jederzeit und für alles. Einfach machen? Wie immer, was jemand macht, ist immer eigenverantwortlich zu entscheiden. Hier ist weder Rechtsberatung noch Empfehlung.

"700 Seiten zur Akte geben?"
Das ist nun ja einfach: Gesamtausdruck der Anlagen des Bundesverfassungsgerichts - über 600 Seiten - und LG Tübingen - rund 70 Seiten.
Knapp 1 cm, knapp 1 Kilogramm. Beim VG Köln sind zur Zeit 700 Klagen gegen die Rundfunkabgabe anhängig, wurde kolportiert. Wieso die gewaltige Menge dort bei bundesweit nur 4000 Klagen, ist vorab eine Neugierfrage. Nun aber, wenn alle Kläger je 1 cm Papier einreichen, brauch das Verwaltungsgericht Köln 70 Regalmeter und müsste bei der Registratur anbauen? Das sei nicht unser Problem. Niemand hat die VG-Richter gebeten, bundesweit der "unzulässigen Fortentwicklung des Rechts" der ARD-/ZDF-Juristen zu weichen. Wer A sagt, muss auch B sagen, also her mit den 70 Regalmetern!

Steht dem aber nicht das Urheberrecht entgegen? Eine interessante Frage und die Rechtslage ist nicht ganz so einfach und eindeutig wie man hoffen möchte, jedenfalls nicht so ganz einfach für Ausdruck der anwaltlichen Schriftsätze bei dem dicken Paket des Bundesverfassungsgerichts.

Pragmatischer Zusatz-Gesichtspunkt: Tintenstrahldrucker brachen dafür STUUUUUUNDEN. - Also schnell gebrauchten Laserdrucker bei Ebay kaufen? - Für 2x 700 Seiten & mehr  kauft man am besten einen gebrauchten Laserdrucker (rund 50 €, aber wichtiger ist, dass die kompatiblen Toner-Kartuschen für das jeweilige Modell nur rund 12 € kosten sollten).
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Roggi am 06. Oktober 2017, 18:15
Die Ideen sind gut. Aber das Papier hab ich mal nachgerechnet. 670 Seiten werden ca. 7 cm dick bei einem Gewicht von ca. 3,7 Kg. 700 Klagen mal 7 cm benötigen nur 49 Regalmeter. Dennoch beachtlich.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 06. Oktober 2017, 18:37
@pjotre

Dieser "Trick 17", von Dir in diesem Thread benannt unter Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg156681.html#msg156681
bedürfte auch der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Und die Richter und Richterinnen am Bundesverfassungsgericht haben derzeit sicher erst einmal genug zu tun?

Das Landesverfassungsgericht ist nämlich nur für Landesrecht zuständig; die Feststellung, ob Landesrecht incl. Landesverfassungsrecht mit Bundesrecht incl. Bundesgrundrecht übereinstimmt, ist alleinige Sache des Bundesverfassungsgerichtes.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 06. Oktober 2017, 22:35
@Roggi hat Recht
- bei mir im Eilt-Editieren gleich ZWEI! Rechtenfehler. Also, jede Klage würde ja in Wahrheit rund 800 Seiten enthalten, wenn man alles Übliche mitrechnet. Dann noch Aktendeckel und Bindfaden drum herum, rund 85 mm statt meiner Angabe von 1 cm. 700 Akten zu vielleicht 1,7 kg, das wäre über 1 Tonne. Leider ist es aussichtslos, 700 uns überwiegend unbekannte zur großartigen Bereicherung des gerichtlichen Aktensystems zu koordinieren. 

@pinguin hat Recht,
wenn er in antarktischer Vernunftkälte  wieder einmal auf die juristische Logik verweist.
Im Beitrag "Trick 17" https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg156681.html#msg156681
war ja bereits angemerkt, Rechtsanwälte können sich mit derartigen Sachen keinen Ruhm erwerben.
Aber dass das Landesrecht sich so einfach für unzuständig erklären würde und an das Bundesverfassungsgericht verweist, in diversen gesichteten Entscheidlisten der Landesverfassungsgerichte kam das eigentlich nicht vor.
Also, Pokern mit Institutionen, das ist das Thema von "Trick 17" und da das Pokern fast niemand sonst macht, ist es durch den Überraschungseffekt oft hilfreich, indem selbst die Ablehnung oft strategischer Gewinn ist.

Im konkreten Fall liegt die Schwachstelle des Tricks aber vor allem schon einmal bei der Fristwahrung:
Wer für den 30. September 2017 eine spätere Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen will unter vorheriger Aufhebung von Formmängeln, hätte so einen Antrag schon bis 30. September 2017 stellen müssen unter Beifügung einer Kurzfassung der Beschwerde, die auf jeden Fall die verletzten Rechte und die Anträge hätte listen müssen.
Allenfalls hätte man sich aus subjektiven Gründen bis maximal 1 Woche verspätet in dieser Weise äußern müssen.

Deshalb stand dort am Ende: "Wenn jemand es macht, dann bitte Kontakt aufnehmen." Dem jemand wären die klassischen möglichen subjektiven Verzögerungs-Entschuldigungen übermittelt worden. Da es niemand machte, ist es nun für den 30. September zu spät.
Deshalb war dann gleich im nächsten Beitrag dieses Threads die Poker-Alternative der jederzeit möglichen "Verfassungsbeschwerde an die Staatskanzleien / Senatskanzleien".

ARD, ZDF,... haben gepokert mit frechem Falschinkasso von 25 % der Einnahmen
Also Waffengleichheit des Jura-Pokerspiels.
25 % vorsätzliches Falschinkasso in der Spekulation, dass das nette Bundesverfassungsgericht ja niemals zur Rückzahlung verpflichte und dass man über die Dominanz der richterlichen Rechtsprechungsquellen das üble Spiel jahrelang straffrei würde praktizieren können und dass durch Verjährung ohnehin nach 3 Jahren alles endgültig im eigenen Geldfass sei.
"Irren ist menschlich", die Rückzahl-Frage ist längst irgendwo / irgendwie zum Thema gemacht.
Anzeichen sprechen dafür, dass zur Zeit hektisch Inkasso beschleunigt wird, um noch rasch ein paar -zig Millionen Euro zu kassieren bundesweit, bevor das Bundesverfassungsgericht die vorsätzlich fehlerhaften Gesetze kassiert.
(Vorstehendes = persönliche Meinungen, die vom Autor so lange geäußert werden dürfen, so lange niemand nachvollziehaben Gegenbeweis führte.)   

Die Verjährung ist gehemmt und hat nie zu laufen begonnen wegen Recht auf Eigentitulierung plus Realität der Zwangsausübung (4 Prozent der Haushalte im Vollstreckungs-Zerstörung ihrer Bonität, ihrer Würde,...)

Etwas Abseits vom Thema dieses Threads Anmerkung zum Bundesverwaltungsgericht.
(Also bitte hier nicht zu sehr vertiefen.)
Die Einheitsentscheide betrafen die Haushaltsabgabe. Der als "Berichterstatter" maßgebliche Richter Neumann ist nun Alt-Mann, nämlich altersbedingt a.D. seit Ende 2016 ausgeschieden. Seine Einheitstexte wurden wohl letztmalig Frühjahr 2017 von seinen Kollegen als liebe Gewohnheit weiter verwendet.
Sodann war ein persönliches Treffen der Richter Bundesverwaltungsgericht / Richter Bundesverfassungsgericht, Themenkreis wohl "richterliche Ethik". Wie von @pjotre im Forum bereits damals kommentiert, die Rundfunkabgabe-Urteile hätten da würdiges Thema dargestellt - weil ein Justizskandal der richterlichen Ethik.

Seither gab es wohl beim BVerwG keinen einzigen Entscheid mehr in Sachen Haushaltsabgabe?
Natürlich ist der jetzige Entscheid September 2017 bezüglich der Hotelabgabe unvereinbar mit den früheren Entscheiden, ist also Beginn einer Kehrtwende, diese vollzogen, nachdem das Bundesverfassungsgericht seinen Fragenkatalog Ende August 2017 verschickt hatte. Die Stellungnahme-Einholung, wenn ich mich richtig aus schneller Lektüre erinnere, ging wohl auch an wesentlich beteiligte Gerichte.
 
Man berücksichtige, dass beim BVerwG nun ein anderer Richter der neue "Berichterstatter" ist. Er kann die Rechtsprechung zur Kehrtwende begleiten, ohne das Gesicht zu verlieren. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 07. Oktober 2017, 07:43
@pjotre

Nochmals zu "Deinem" Artikel 17 GG; fällt Dir da irgendetwas auf?

Auch wenn nicht explizit geregelt, bestimmt dieser Artikel, daß Sammelklagen auch in Deutschland evtl. doch zulässig sind, weil

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg

Zitat
Artikel 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Zumindest scheint die Sammel-Verfassungsbeschwerde legitim.

OT:
Und dann haben wir ja noch den auch im Forum schon mal benannten Artikel 18

Zitat
Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Wäre die Frage, ob ÖRR gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kämpft? Daß ÖRR Art. 5 Abs. 1 gegen andere mißbraucht, wird sicher nicht in Frage gestellt?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: cleverle2009 am 07. Oktober 2017, 10:00
Zitat
Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Wäre die Frage, ob ÖRR gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kämpft? Daß ÖRR Art. 5 Abs. 1 gegen andere mißbraucht, wird sicher nicht in Frage gestellt?

@pinguin
ich denke, der ÖRR kann sich nicht auf das Grundgesetz berufen, denn das GG ist das Abwehrrecht des Bürgers gegen die gerne vom Staat verübten Misshandlungen am Bürger. Auch bezweifle ich, dass der Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vom Staat geführt wird, denn dazu müsste erst mal die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland vollendet werden. Dazu gehört in allererster Linie die Bekenntnis und auch tatsächliche Ausübung der Staatsbediensteten der im Eide zugesicherten Verpflichtung auf das Grundgesetz und die darunter angesiedelten einfach gesetzlichen Bestimmungen, als da sind zum Beispiel das Beamtenstatus Gesetz.
Zitat
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
die Gewähr dafür bietet, jederzeit [Hervorhebung durch mich] für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
Das "jederzeit" bedeutet für mich, der Staatsbedienstete ist zu feuern, wenn er diese Bedingungen ncht mehr erfüllt.
Was derzeit zu mindest in Bayern von der Exekutive veranstaltet wird, erfüllt nicht diese Bedingungen.
Die Gewaltenteilung in Deutschland ist auch nur ein Lippenbekenntnis und steht so im Grundgesetz. Doch die Richter unterwerfen sich freiwillig bei dem Eintritt in das Richtreramt der Regelbeurteilung durch die Exekutive.

Entschuldige die Weitschweifigkeit.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: muuhhhlli am 07. Oktober 2017, 10:13
@pjotre
Nochmals zu "Deinem" Artikel 17 GG; fällt Dir da irgendetwas auf?
Auch wenn nicht explizit geregelt, bestimmt dieser Artikel, daß Sammelklagen auch in Deutschland evtl. doch zulässig sind, weil
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg
Zitat
Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Zumindest scheint die Sammel-Verfassungsbeschwerde legitim.

Ich würde sagen, man sollte diesen Artikel 17 GG nicht falsch auslegen. Wo steht hier etwas von Sammelklagen? Beschwerden ja!

Der Gesetzgeber hat den Artikel 17 GG dahin geregelt, dass sich jeder einzelne Bürger selbst mit seiner Petition oder eine Gemeinschaft mit Ihrer Sammelpetition, die dann von den beteiligten Personen insgesamt gezeichnet werden muss, sowohl an den Landtag eines Bundeslandes, als auch an den Bundestag mit seinem Anliegen wenden kann.

Wie dann der Petitionsausschuß auf diese Petition eingeht, ob die Petition angenommen und/oder umgesetzt sprich für den Einzelnen stattgegeben z.b. bei Behördenentscheidungen, in Gesetzesentscheidungen, zu Bürgerentscheiden führt, das steht mal auf einem ganz anderen Blatt.

Zum RF-Beitrag wurde schon mehrmals versucht, solche Petitionen sowohl auf Landesebene an die Landtage, als auf Bundesebene an den Bundestag einzureichen. Das hat mit Sammelklagen nichts zu tun, denn eine Klage ist an die Justiz (Judikative) - Gerichtliche Entscheidung gerichtet.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: marga am 07. Oktober 2017, 11:36
Zitat
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
(...) § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
die Gewähr dafür bietet, jederzeit [Hervorhebung durch mich] für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
Das "jederzeit" bedeutet für mich, der Staatsbedienstete ist zu feuern, wenn er diese Bedingungen ncht mehr erfüllt.
Was derzeit zu mindest in Bayern von der Exekutive veranstaltet wird, erfüllt nicht diese Bedingungen.
Die Gewaltenteilung in Deutschland ist auch nur ein Lippenbekenntnis und steht so im Grundgesetz. Doch die Richter unterwerfen sich freiwillig bei dem Eintritt in das Richtreramt der Regelbeurteilung durch die Exekutive. [Hervorhebung von @marga] (...)

Ein kurzer Exkurs dazu unter

So unabhängig sind unsere Richter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.msg129905.html#msg129905

Bild dir deine Meinung! +++  >:D
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 07. Oktober 2017, 11:52
@cleverle2009
Das BVerfG sagt aber, daß alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Durchsetzung der Grundrechte verpflichtet sind und sich selbst in eigener Sache nicht darauf berufen dürfen, haben sie doch die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten.

Auf Basis welcher Befugnis setzt der ÖRR das ihm vom Gesetzgeber zugestandene, aus Art. 5 Abs. 1 GG resultierende Grundrecht auf Informationsfreiheit anderen Personen gegenüber derart in Überhöhung, daß er deren gleichlautendes Grundrecht mit Füßen tritt, ergo mißachtet, wo er doch als j. P.d.ö.R. auch dieses Grundrecht gegenüber anderen uneingeschränkt zu gewährleisten hat?

@muuhhhlli
Art. 17 nimmt keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Beschwerde vor.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: muuhhhlli am 07. Oktober 2017, 12:05
@muuhhhlli
Art. 17 nimmt keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Beschwerde vor.

@pinguin schon richtig,
die Einordnung, somit die Einschränkung nimmt der Gesetzgeber vorgenommen. Dem Gesetzgeber steht das Recht zu.
Uns Bürgern steht dieses Recht nicht zu, die Auslegung uneingeschränkt interpretiert auszulegen - Gerichtsweg ---> letzte Instanz Artikel 17 GG = BVerfG.
Der Gesetzgeber geht dann meist so weit, dass er die Beteiligung eines Rechtsgelehrten sprich Rechtsanwalt etc. verlangt.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: marga am 07. Oktober 2017, 12:26
Der Gesetzgeber geht dann meist so weit, dass er die Beteiligung eines Rechtsgelehrten sprich Rechtsanwalt etc. verlangt.

Kurzer Exkurs zum VerfGHG des Saarlandes …

Der Gesetzgeber begründet dieses Vorgehen wie folgt:

§ 56 Abs. 1  Fristen VerfGHG des Saarlandes
Zitat
(1) Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats durch einen/eine bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt/zugelassene Rechtsanwältin [Hervorhebung durch @marga] oder durch einen Professor/eine Professorin des Rechts an einer deutschen Universität einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Anordnung oder Entscheidung, wenn diese nach den maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften von Amts wegen vorzunehmen ist. In anderen Fällen beginnt die Frist mit der Verkündung oder sonstigen Bekanntgabe der Anordnung oder Entscheidung. Wird dabei dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin eine Abschrift der Anordnung oder Entscheidung in vollständiger Form nicht erteilt, so wird die Frist des Satzes 1 dadurch unterbrochen, dass der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin die Erteilung einer in vollständiger Form abgefassten Anordnung oder Entscheidung beantragt. Die Unterbrechung dauert fort, bis die Anordnung oder Entscheidung in vollständiger Form dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin erteilt oder zugestellt wird.

(2) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine Rechtsvorschrift oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offen steht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres nach dem In-Kraft-Treten der Rechtsvorschrift oder dem Erlass des Hoheitsaktes erhoben werden. [Hervorhebung durch @marga]
Quelle: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/vghg.html (https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/vghg.html)
............................

Hier nun der § 55 Abs. 1 Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde VerfGHG des Saarlandes
Zitat
(1)   Die Verfassungsbeschwerde kann von jedermann mit der Behauptung erhoben werden, durch die saarländische öffentliche Gewalt in einem seiner/ihrer Grundrechte oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechte verletzt zu sein. (…)

Wie sind diese beiden Normen miteinander zu verstehen? +++  :o ::)
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: marga am 07. Oktober 2017, 14:33
Hier die Meinung einer fiktiven Person:

1. Gemäß des zitierten § 55 Abs. 1 Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde VerfGHG des Saarlandes, ist die darin zitierte „saarländische öffentliche Gewalt“ nicht mit der dazugehörigen Landesrundfunkanstalt „Saarländischer Rundfunk“ gleichzusetzen, da dieser keine staatliche Einrichtung“ ist? Des Weiteren ist die LRA im Saarland gemäß § 2 SVwVfG Abs. 1, Ausnahmen vom Anwendungsbereich, ausgeschlossen von verwaltungsrechtlichen Verfahren.

2. Und deshalb auch keine zulässige „Verfassungsbeschwerde“ gegen den Verstoß von Grundrechten der LRA, von „Jedermann“ erfolgen kann?

3. Sondern der Landesgesetzgeber diese rechtswidrigen Verstöße mit dem RBStV begangen hat?

4. Und die LRA, weil diese selbst nach dem GG „Verfassungsbeschwerde" z. B. gegen die ...
Zitat
>>> Zuteilung von Sendezeiten an politische Parteien im Wahlkampf als mit Verfassungsbeschwerde angreifbarer Akt der öffentlichen Gewalt, BVerfGE 7, 99 [104]; 14, 121 [129 f.] <<<

... geltend machen kann?

Meinungen? +++  >:D
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 07. Oktober 2017, 15:01
die Einordnung, somit die Einschränkung nimmt der Gesetzgeber vorgenommen.
Wo schränkt der Gesetzgeber unter Beachtung des Zitiergebotes dieses Grundrecht ein?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 08. Oktober 2017, 20:07
Verfassungsbeschwerden in Bundesländern... Probleme, die nicht jeder erwartet.

a) Einzelbürger können nur in einem Teil der Bundesländer Verfassungsbeschwerde einlegen.


b) Sofern einlegbar, kann Anwaltspflicht bestehen. Beispiel: Saarland
Das mag sinnvoll sein für Beschwerden bezüglich des finanziellen Eigeninteresses. Wer aus staatsbürgerlicher Verantwortung über Grundsatzfragen streiten will, der müsste für die Komplexität solcher Themen rund 5 000 bis 20 000 Euro für die Interessen.
Das Angebot von Prozesskostenhilfe löst ein derartiges Problem natürlich überhaupt nicht.
Nun kommt das Problem, dass das Bundesverfassungsgericht erwartet, dass in Bundesländern mit Recht der Einzelbürgerbeschwerde vorab dieser Rechtsweg ausgeschöpft wird. Wenn das aber keiner ist - wie vorstehend gezeigt - , fehlt es ganz am Beschwerderecht gemäß Artikel 17 GG?
Man kann das umschiffen, aber glücklich machen kann diese Konstellation den Bürger als Rechtsstaatsverteidiger nicht.

c) Das führt gleich zur nächsten Frage: Können in Bundesländern Gerichtskosten für Verfassungsbeschwerden anfallen?
Auch das erscheint nun auch nicht mehr ausgeschlossen, muss also vor Beschwerden bei Landesverfassungsgerichten geklärt werden.
Das Bundesverfassungsgericht macht davon nur Gebrauch, wenn Missbrauch erkennbar wird. Ein Beispielfall war, als eine gleiche Rechtsanwaltskanzlei sich mehrfach von Bürgern für Verfassungsbeschwerden honorieren ließ, obgleich sie immer für gleichartige Beschwerden eine Ablehnung erhalten hatte. Das fällt dann unter den Gesamtbegriff "Querulantenklausel".

d) Bundesverfassungsgericht wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben eine einheitliche Linie:
Jeder Bürger kann Beschwerde einreichen und dies ist normalerweise ohne Anwaltspflicht und ohne Kosten.
(BVerfG: Im Fall von mündlicher Verhandlung, wenn die Erinnerung nicht trügt, ist Anwaltspflicht auch für die Einzelbürger-Beschwerde. Aber wenn es wirklich hierzu kommt, das ist dann für 1 Termin ja immer irgendwie regelbar.)

Beide Gerichte haben erheblichen Kummer mit der Menge von Beschwerden und beide Gerichte begrenzen das durch Filter-Konzepte, ohne das Prinzip zu ändern. - Beim Bundesverfassungsgericht filtert beispielsweise die Pflicht zur Anhörungsrüge, die mit 14 Tagen unerwartet kurz befristet ist. Wer es verpasst, kann aber monatelang mit dem Aspekt der "subjektiven verspäteten Kenntnisnahme der Gerichtsfehler" die Frist überschreiten. Das wurde kürzlich hier in einer Rundfunkabgabe-Sache übrigens praktiziert, war vom Ergebnis erfolgreich, aber die Fristfrage wurde gar nicht näher thematisiert.

e) Die Verfassungsgerichte sind nicht immer am Ort der Landeshauptstadt.
Das ist zwar ein nebensächliches Detail, aber wichtig, sofern man bei Fristsachen unter Zeitdruck persönlich einreichen muss. Da Verfassungsbeschwerden gewöhnlich ein inhaltsbezogenes Zurückweisungsrecht haben, kann bei Befristung von Beschwerdeeinreichung nicht auf "spätere Nachreichung von..." ausgewichen werden.

f) Und was exakt darf Gegenstand der Beschwerde sein?
Wenn nur "Verletzung des Rechts durch die öffentliche Gewalt", gilt das dann auch für Fehler der "staatsfernen" ARD-Anstalten beim Beitragsinkasso?

f) Und wer beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegte,
darf es in gleicher Sache normalerweise nicht beim eigenen Landesverfassungsgericht.
Das Berliner Landesverfassungsgericht sendet dann gerne schon einmal sofort nach Erhalt die Anfrage, ob auch beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt wurde.
Die Frage ist komplex:
- Wenn Bürger B in Berlin Beschwerde machte;
- und Bürger N die gleiche für NRW machte, aber mangels Landes-Beschwerderecht sogleich in Karlsruhe;
was ist dann? Das regelt sich in der Realität durchaus vernünftig. Nur muss man es im Hinterkopf tragen bei dem, was man tut.


Was bedeutet dies für die Bürger?

(1) "Gleiche Beschwerde bei allen Landesverfassungsgerichten",
das geht so einfach nicht, wie es bis Ende September 2017 hier noch Idee war.

(2) Beschwerden beim Landesverfassungsgericht bedürfen der vorherigen Analyse der erkennbaren typischen Problemstellen.
Bezüglich des Kostenrisikos ist immer ein Anruf beim Gericht empfehlenswert (Tag und Uhrzeit uns Auskunft notieren!).
Auch zu den anderen Fragen kann - nach eigener Klärung - zusätzlich ein Anruf die Meinung absichern.

(3) Damit gewinnt ein Projekt Bedeutung: "Verfassungsbeschwerde bei den Staatskanzleien".
Das ist Ausnutzung des Wortlauts von Artikel 17 Grundgesetz "Bitten und Beschwerden" des Bürgers.
Gerade bei der Rundfunkabgabe hat es aber mehr Potential, weil die Staatskanzleien nun einmal die Chefgeiger sind im Orchester der Gelddruck-Maschine ARD, ZDF,...
 
(4) Nun aber sei hingewiesen auf eine typische Gefahr der rechtlichen Deduktionen - besonders bei Laien, aber etwas weniger intensiv auch bei Juristen - letztlich bei allen:
Man deduziert etwas Unübliches, findet es zunehmend gut und meint schließlich, so und nur so könne es das geltende Recht sein.
Wenn man Unübliches tut in Rechtssachen, muss man dies immer intellektuell beherrschen. Sehr oft kann man durch rechtlich aussichtslose Scheinkonstrukte den eigentlichen Erfolg erreichten. Sehr oft ist Win-Win-Situation.
Was eine "Verfassungsbeschwerde bei einer Staatskanzlei" rechtlich ist? Jede Menge Fragezeichen.
Aber man kann in den Text eine ganze Menge von kritischen Sachen hinein packen - vorzugsweise gleich auf der ersten Seite. Das kann also auf jeden Fall strategischen Nutzen erzeugen.
Nur darf man nicht die intellektuelle Kontrolle verlieren und plötzlich meinen, man hätte den juristischen Stein der Weisen erfunden. Was Strategie ist, ist Strategie. Man wartet, wie der Gegner mit dem Überraschungsei umgeht. Da die menschlichen Hierarchien bei Unüblichem oft Fehler machen, ist dann das Ausschöpfen der Fehler die Stufe B. 

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 08. Oktober 2017, 21:20
Was ist los beim Bundesverwaltungsgericht?
Nachtrag zur obigen Antwort vom 06. Oktober 2017, 22:35 in diesem Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg156881.html#msg156881


"Besuch des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht"

Pressemitteilung Nr. 45/2017 vom 20. Juni 2017
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-045.html
Zitat
"Eine Delegation des Bundesverwaltungsgerichts unter der Leitung seines Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert besuchte am 19. Juni 2017 das Bundesverfassungsgericht. Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und weitere Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts empfingen die Besucher zu einem Fachgespräch, bei dem unter anderem das Thema „Richterethik“ behandelt wurde. Zudem fand ein Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte statt."

Manchmal kann man die Bedeutung eines Vorganges erst eine Weile später erkennen.

Wir haben in Sachen Rundfunkabgabe einen Justizskandal: Einige 100 Richter bundesweit haben Unrecht gesprochen und setzen das sogar noch fort und finden das teils recht forsch. Nur 2 Richter bundesweit widersetzten sich dem Unrecht (und Frankfurt und Hamburg folgten sodann). Eine Schande für Deutschlands Justiz, wie die Beklagten der Gerichtsverfahren es fertig brachten, ein komplettes Rechtsgebiet zu deformieren (fachlich: "unzulässige Fortbildung des Rechts") durch kollektive Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen. Dass die Beklagten für rund 15 000 Rechtsstreite "praktisch selber mittelbar die Klageabweisungen getextet haben", dies ist der bisher größte digitalisierungs-bedingte Sündenfall der deutschen Justiz. Würdiges Dissertationsthema über das Wie für Jura, VWL, Politologie, Soziologie.

Jetzt können wir am Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Rundfunkabgabe ablesen, was im Gespräch über Richterethik und über die Rechtsprechung beider Gerichte behandelt worden sein könnte. Denn natürlich war Mitte Juni 2017 beim Bundesverfassungsgericht bereits eine Meinung gebildet, was von den Einheitsurteilen des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Gesichtspunkt von Richterethik zu halten ist.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: drboe am 10. Oktober 2017, 13:24
Einige 100 Richter bundesweit haben Unrecht gesprochen und setzen das sogar noch fort und finden das teils recht forsch. Nur 2 Richter bundesweit widersetzten sich dem Unrecht (und Frankfurt und Hamburg folgten sodann). Eine Schande für Deutschlands Justiz, wie die Beklagten der Gerichtsverfahren es fertig brachten, ein komplettes Rechtsgebiet zu deformieren ...

Und nun, nach 143 Beiträgen in diesem Thread, kommen wir einmal kurz zurück auf den Ausgangspunkt, der da lautete

Dieses Thema (Thread) sollte relativ kurz gefasst die Rechtsgrundlagen auflisten, die man als "Waffe" einsetzen kann.

Was nützt eine "Waffenkiste", wenn sich die "Waffen", die darin stecken, fast vollständig als wirkungslos erweisen? Der Gegner, den diejenigen vor sich haben, die sich auf den dornigen Weg gemacht haben dem ÖR-Rundfunk die skandlöse und verfassungswidrige Finanzierung zu nehmen, ihn auf juristischem Weg zu zwingen sich in Übereinstimmung mit der Verfassung, dem EU-Recht un dem Willen der Bürger zu finanzieren und zu betätigen, dieser Gegner ist nicht nur mächtig, weil er so groß ist und im Vergleich zu potentiellen Klägern über nahezu unbegrenzte Finanzmittel verfügt, nicht nur überaus widerstandsfähig, weil er quer durch das Land von Politiker nahezu aller Parteien und allen Landesregierungen unterstützt wird, sondern rundherum  gegen Angriffe geschützt, weil die Gerichte ihn durch Rechtsbeugung nahezu unbesiegbar gemacht haben.

Wir müssen uns nämlich den langen Weg durch die Instanzen quälen, während der ÖRR von den Zwangszahlern weiter gemästet wird, regelmäßig seine Einnahmen in schwindelerregende Höhen treibend, künftig womöglich bei vollem Inflationsausgleich, den man dem Hartz IV Empfänger ebenso wenig gewähren will wie dem Studenten mit Bafög oder der Rentnerin nach über 40 Beitragsjahren. Das Versagen der Justiz, der Unwillen des BVerfG sich mit der Sache zu beschäftigen und die Schlafmützigkeit, mit der es das Thema, nachdem es endlich den Instanzenzug durchlaufen hat, anpackt, das ist m. E. der eigentliche Skandal. Dem womöglich ein weiterer folgen wird, weil man immer noch annehmen kann, vielleicht sogar muss, dass das BVerfG nach einem Ausweg aus dem Offensichtlichen sucht, nämlich das der sogn. Rundfunkbeitrag  verfassungswidrig ist. Zugleich hat sich gezeigt, dass die Verwaltungsgerichte entbehrlich sind, weil nicht ein Verwaltungsgericht, bis hinauf zum BVerwG, sich die Mühe gemacht hat die vorgefertigten Begründungen des ÖRR und die eigenen Floskeln zu hinterfragen. Selbst die Richter am BGH sind nicht frei vom Vorwurf der Parteilichkeit, denen Staatsräson über alles geht. Das Gericht in Tübingen musste sich einerseits dem BGH Beschluss beugen, hat aber die nächste Gelegenheit genutzt den Richtern dort das Rechtswesen der BRD zu erklären und sie nun einfach übergangen. Es kann aber nicht sein, dass man erst ein Gericht finden muss, dass bereit und in der Lage ist die höheren Instanzen zu tunneln um Recht zu bekommen. Wenn es den Verwaltungsgerichten und den Obergerichten nur darauf ankommt einen hohen Ausstoß an Urteilen zu produzieren, können wir auf Gerichte und die Fiktion eines Rechtsstaats gleich ganz verzichten. Don Corleone kann Streitfälle sicher ebenso gut und ggf. sogar berechenbarer entscheiden. Wie schrieb es F. Hennecke? "Die Klageabweisungen treffen den Rechtsstaat im Kern". Kürzer kann man es nicht ausdrücken. Und weil das der Fall ist, genau deshalb ist das Vertrauen in den Rechtsstaat praktisch perdu. Die Richter, gut bezahlte Leute mit privilegierten Jobs, sind weder das Geld noch weiteres Vertrauen wert.

Fazit: pjotre, pack deine "Waffenkiste" ein und fahr sie zum Müll. Sie hat viel Arbeit gemacht, ist gut gemeint, aber letztlich wirkungslos.

M. Boettcher
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: marga am 10. Oktober 2017, 17:07
Fazit: pjotre, pack deine "Waffenkiste" ein und fahr sie zum Müll. Sie hat viel Arbeit gemacht, ist gut gemeint, aber letztlich wirkungslos.

Werter user @drboe,
ich darf doch wohl etwas mehr um „Contenance“ bitten.
Hier in diesem Forum fährt „niemand“ seine von dir zitierte „Arbeit zum Müll“. +++
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: drboe am 10. Oktober 2017, 18:29
Werte @marga: selbstverständlich kann man das auch andernorts entsorgen. Nun hat der Thread das, was kurz dargestellt werden sollte bzw. wollte, aber doch sehr ausgebreitet. Und man muss überdies auch die Realität zur Kenntnis nehmen. Und die sagt nun einmal, dass es trotz der vielen Arbeit, den Gedanken und Recherchen leider sinnlos ist juristisch vorzugehen, weil man Richtern, die Rechtsbeugung betreiben, mit juristischen Argumenten nicht beikommt. Insbesondere dann nicht, wenn das bis zur höchsten Instanz üblich wird und womöglich vor dem BVerfG nicht halt macht.

Das Letztere ist keine unbegründete Sorge, die man so eben dahin sagt, sondern m. E. recht real. In meiner Verfassung steht "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen." Das BVerfG aber hat diesen selten klaren Grundsatz 1985 in sein exaktes Gegenteil verwandelt. Die Richter des BVerfG entschieden nämlich, dass die Verfassung nicht verbiete, dass "der zu leistende Zivildienst länger dauert als der tatsächlich durchschnittlich zu leistende Wehrdienst". Oder auch "20 = 15" wie der Spiegel  in Anspielung auf die Dienstzeiten für Ersatz- und Wehrdienst schrieb.

Wenn das Verfassungsgericht so das Grundgesetz interpretiert, also gegen jedes Wort im Gesetz und gegen jeden Menschenverstand, dann ist es auch richtig, wenn nach dem BVerfG aus Art. 5 folgt, dass wir einen ÖR-Rundfunk einführen und bezahlen müssen, auch wenn das da gar nicht steht. Und es wäre sicher kein Wunder nötig, wenn das höchste deutsche Gericht demnach auch feststellte, dass ein Beitrag auch dann ein Beitrag ist, wenn ihn jeder zahlen muss und man ihm sich nicht entziehen kann, außer durch auswandern, Armut, Wohnungslosigkeit oder Tod. Oder auch: eine Steuer auf wohnen, die nicht vom Finanzamt eingezogen wird, ist dann gar keine Steuer. Willst du dich ernsthaft mit solchen Leuten juristisch auseinander setzten? Auch wenn man dir auf unterer Ebene sagt: "Heh, ich verstehe Sie ja, aber das BVerwG hat das bereits geklärt, ganz anders als Sie denken, und danach richte ich mich." Wenn es ganz dick kommt, sagen sie dir noch "ich finde das Urteil des BVerwG richtig!" Spätestens dann willst du dich zwicken um aufzuwachen.

M. Boettcher
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 10. Oktober 2017, 19:03
Und man muss überdies auch die Realität zur Kenntnis nehmen.
[...]
Das BVerfG aber hat diesen selten klaren Grundsatz 1985 in sein exaktes Gegenteil verwandelt.
Die Realität ist, daß auch das BVerfG bei der derzeitigen Konstellation des europäischen Rechtsgefüges nicht am EuGH vorbeikommt und der EuGH mehrfach gezeigt hat, daß er weder auf rein nationale Belange, noch auf Belange der EU selber Rücksicht nimmt, solange wie diese nicht den bereits bestehenden europäischen Vorgaben entsprechen.

Und das sich der EuGH nicht zu schade ist, selbst Richtlinien und Verordnungen der EU zu kippen, sollte das Beispiel des ursprünglichen EU-Datenschutzabkommens mit den USA zeigen, das vom EuGH gekippt worden ist.

Wenn ein Gericht seinen Job in Europa ernst nimmt, dann der EuGH.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: drboe am 10. Oktober 2017, 20:02
@pinguin: Du hast ja recht, dass es beim BVerfG nicht stehen bleibt, schon gar nicht, wenn die Entscheidung des BVerfG nicht sachgerecht ist. Das heißt aber auch, dass wir weiter ein im Grunde lächerliches Problem vor uns herschieben und uns weiter rotzfreche Entscheidungen ebensolcher Gerichte zugemutet werden. Danach ist dann der Gesetzgeber wieder am Zug. Inzwischen werden die ÖR-Sender Lobby machen, was das Zeug hält. Und sie werden bei den Politikern Gehör finden, denn die fürchten ja am meisten um ihren Einfluss. Die Macht, die der Spiegel den Sendern attestiert, wird diesen letztlich von den Parteien und Regierungen gewährt.

M. Boettcher
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Spark am 10. Oktober 2017, 21:54
Das Bundesverfassungsgericht kann diese Abgabe nicht als Beitrag durchgehen lassen. Wenn es das tut, würde es quasi seine bisherige Rechtsprechung verleugnen und damit seine Glaubwürdigkeit verlieren. Ich glaube, die Richter in Karlsruhe sind sich dessen auch bewusst.
Was sie tun könnten, wäre abermals ein bisschen Kosmetik betreiben, wie sie es schon beim ZDF Urteil getan haben. Aber eine Lösung wäre es ganz sicher nicht, würde es die Sache im Endeffekt nur noch schlimmer machen. Auch das dürfte den Richtern in Karlsruhe bewusst sein.

Und unsere Politiker? Sie haben dieses Jahr eine klare Ansage vom Volk erhalten: "So geht es nicht weiter!"
Und wer glaubt, dieses unselige 2013 eingeführte Zwangsfinanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte keinen Anteil an dem Wahlergebnis, sollte besser schon mal für das Aufwachen vorsorgen. Und ich rede hier nicht vom Zugewinn bei der AfD, obwohl ein Teil bestimmt auch darauf zurückzuführen ist.
Der größte Teil dürfte aber bei den Stimmverlusten der Altparteien zu finden sein. Und wenn unsere Politiker nicht bald damit anfangen, das Volk ernst zu nehmen, dann grault mir jetzt schon vor dem nächsten Wahlergebnis in vier Jahren.

Mag sein, daß die Rechtsprechung der Gerichte, angefangen vom Verwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht, ziemlich niederschmetternd sein kann. Aber deswegen aufgeben? Niemals!
Jeder sollte sich ernsthaft fragen, was unser Grundgesetz, unsere Verfassung und damit unsere Demokratie für ihn bedeutet und wem seine Loyalität gilt. Einem einfachen Lobbygesetz oder unserer Demokratie? Da brauche ich nicht lange zu überlegen.
Es ist traurig, daß es in diesem Land wieder soweit kommen musste, und es geht hier um mehr, als den meisten Menschen überhaupt bewusst ist. Es geht um die Zukunft unseres Landes und der Demokratie.

Wie absurd und undemokratisch dieses System ist, zeigt schon ein einfacher Vergleich.
Man stelle sich kurz vor, jeder Wahlberechtigte würde per Gesetz dazu verpflichtet seine Erststimme einer bestimmten Partei geben zu müssen. Die Zweitstimme darf er dann gnädigerweise vergeben wie er will.
Nichts anderes erleben wir derzeit mit der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: maikl_nait am 10. Oktober 2017, 22:11
Hallo!

Um zum Thema "Recht" wieder zurückzufinden:

Da der Rechtsweg "blockiert" ist ("gefestigte Rechtsprechung"), nachdem 95% (oder mehr) der Foristen ihre Zeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit verbracht haben -- lohnt sich sicherlich der Blick über den "Rand der Scheibe": nach dem Rechtsweg kommt die Vollstreckung.

Der Rechtsweg beschäftigt sich mit den Bescheiden selbst, aufgrund der Landesgesetze "RBStV" ist der Beitrag eine öffentliche Abgabe und der Rechtsweg findet bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt. Die Klage gegen Bescheide ist die "Klage zum Gewinnen", dazu muß man offensichtlich viel Zeit und Geld aufwenden.

Die wesentlichen Dinge sind zZ gesagt, es gibt eine Vorlage am EuGH, das BVerfG scheint allmählich in Bewegung zu kommen (allerdings ist der RBStV auch nicht der einzige Fall, der dort bearbeitet wird).

Da mit dem BVerwG-Entscheid vom 18.3.2016 die Verwaltungsgerichte jetzt "eingeklemmt" sind, kommt man als Neueinsteiger (neues Verfahren) nicht mehr sehr weit. Das Risiko am VG im Rechtsweg ist, daß man aus einem "vollstreckbaren" Bescheid einen "rechtskräftigen" Titel gemacht bekommt -- das wäre sehr ungünstig für Vollstreckungsabwehr!

Zu Vollstreckung zunächst Folgendes:

Nach RBStV §10 (6) soll das Ganze als Verwaltungsvollstreckung beginnen (manchmal scheint das ignoriert zu werden!) Frage: woran kann man erkennen, daß hier an den Rechtsmitteln des Schuldners gespart werden soll?

Die Verwaltungsvollstreckung läuft nach VwVG (Landesgesetz) und VwGO ab. Frage: In einigen Bundesländern wird aber seltsamerweise auf AO verwiesen, zuständig dort dann das Finanzamt?!

Dann gibt es Bundesländer, in denen der Rundfunk von der Anwendung des VwVfG ausgeschlossen ist:
zB VwVfG NRW §2 (1) Ausschluß des WDR
VwVfG NRW §5 (1) Amtshilfe - "ersuchende Behörde" (Frage ist die LRA nun Behörde oder Unternehmen, siehe Entscheidungen BVerwG und BGH, Frage ist mit Nicht-Behörde und/oder Ausschluß der LRA die Amtshilfe angreifbar?

Es gibt Bundesländer, in denen die LRA keine Vollstreckungsersuchen selber erstellen (bzw per BS erstellen lassen darf), zB VwVG NRW §1 (2) Frage ist das die Selbsttitulierung, die das BVerfG im Entscheid gegen Landessparkasse Oldenburg als verfassungswidrig kassiert hat Frage wie und wann kann dieses Argument greifen?

Frage: ist die Verwaltungsvollstreckung von der Zustimmung des Schuldners abhängig?

Frage dürfen Sparkassen (Körperschaften des öff. Rechts) bei "im Wettbewerb" erbrachten Leistungen einfach Amtshilfe leisten (Sparkassen wären möglicherweise für wettbewerbliche Leistungen keine "ersuchte Behörden" im Sinne der Amtshilfe)?

Sollte die Verwaltungsvollstreckung nicht fruchten, kämen Zwangsmaßnahmen ins Spiel. Die Zwangsvollstreckung wird eingeleitet. Sobald aber Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden, müssen die wohl geduldet werden.

Frage gibt es Zwangsmaßnahmen, gegen die man sich wehren kann?

Frage ist das Akzeptieren von Zahlungsmodalitäten bei Vollstreckung oder Zwangsvollstreckung eine "Unterwerfung unter die Forderung"? (Soweit ich bisher rausgefunden habe, ja)

Nun, und ganz wichtig: die Vorlage am EuGH kommt vom LG Tübingen (das ist Zivilgerichtsbarkeit!) -- nicht von einem Verwaltungsgericht! Es muß also beim Übergang von Verwaltungsvollstreckung zu Zwangsvollstreckung einen Punkt geben, an dem es nach ZPO/Zivilrecht geht, so daß jemand in Tübingen (einige! und nicht nur dort!) an das AG kamen! Ab dem Amtsgericht kann all das an Argumenten verwendet werden, was am VG nicht hilft, die Argumente und Begründungen des LG Tübingen sind auch schon viel diskutiert worden. Also Frage wo ist dieser Punkt, und was muß man dort tun, um an das AG zu kommen?!!

Also, bitte bitte mit Sahne drauf: konstruktiv weiterarbeiten, an Vollstreckungsabwehr! Es gilt, die Zeit bis zu den Entscheidungen an BVerfG und EuGH zu überstehen!

MfG
Michael
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: singlelady am 10. Oktober 2017, 23:41
Zitat
Es muß also beim Übergang von Verwaltungsvollstreckung zu Zwangsvollstreckung einen Punkt geben, an dem es nach ZPO/Zivilrecht geht, so daß jemand in Tübingen (einige! und nicht nur dort!) an das AG kamen

MEINE Vermutung:
Es handelt sich bei den Festsetzungsbescheiden um tilellose Vollstreckungen.
Legt man dagegen, gegen die der Vollstreckung zugrundeliegenden Forderung,  Widerspruch ein, sind die Vollstreckungen einzustellen , sofern nicht innerhalb einer gewissen Frist ein Mahnverfahren nebst Urteil erwirbt wird und nur mehr so das ganze vollstreckbar wird, (vielleicht bei Verstreichung der Frist durch den Gläubiger sogar aufzuheben?!?)
Und das bedeutet für mich ZPO - zivilrechtlicher Titel.
Das wäre zumindest meine Sicht dazu.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Bürger am 11. Oktober 2017, 01:37
Hinweis @alle:
Bitte hier in diesem Thread nicht in Spekulationen und/ oder in jegliches Klein-Klein abdriften.
Der Thread ist von seinem ursprünglichen Anliegen bereits deutlich "ausgewachsen" und bereits jetzt sehr hart an der Grenze zur Beliebigkeit ("alles und jedes").
Bitte alle einschl. Thread-Ersteller "pjotre" mithelfen, dass dieser Thread wieder zu seinem eigentlichen Kern-Anliegen zurückfindet, welches da lautet
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
und zugegebenermaßen bereits sehr ambitioniert ist, aber wohl eher "übergeordnet" Anregungen sammeln, nicht jedoch Einzelaspekte im Detail durchdeklinieren möchte.
Dafür sollten dann gut aufbereitete, eigenständige Threads erstellt werden, sofern nicht bereits geeignete Threads/ Diskussionen dazu bestehen - bitte Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen.
Danke für das Verständnis, allerseitige Mitwirkung/ Unterstützung und Berücksichtigung.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 11. Oktober 2017, 13:04
@bürger hat wieder mal recht...
Allerdings war ja vorübergehend nützlich, die Strategiefrage in Frage zu stellen. Da habe ich der Diskussion mit Interesse zugeschaut, wie die verschiedenen Meinungen lauten. Nun mal etwas leider langatmig die Eigenmeinung:


Wir sind dicht am Ziel eines Erfolges zum Wichtigsten und alles Wesentliche davon ist unserer gemeinsamen mutigen Arbeit in diesem Forum zu verdanken.
Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden und eine globale Neuordnung der Rundfunkabgabe zeichnet sich allein aus dem Fragenkatalog bereits ab. Die 650 Seiten des Bundesverfassungsgerichts zeigen: Die 3 Schriftsätze zur Haushaltsabgabe sind von Anwälten, die mit Streitern und Streiten dieses Forums verbunden sind.

Diese Schriftsätze sind zugleich nun das Maß aller Dinge: Ein enormer Zuwachs zur Waffenkiste.
Zu jedem Eigenthema findet jeder Bürger dort mit der Suchfunktion umgehend Rechtsprechung und Argumente von bester Qualität. Damit lassen sich auch durch Rechtslaien in eigener Sache Schriftsätze formulieren, die die ARD-Juristen und die Verwaltungsrichter ins Straucheln bringen. Damit sind Prozesse noch nicht gewonnen; aber Aufschieben reicht ja erst einmal.
Das kann zwar nicht jeder ohne weiteres, aber mit etwas Willen zur Vertiefung kann es ziemlich jeder.
Natürlich ist das aufwendiger als einfach zu zahlen und zu fluchen. Aber Leute, denen es nur um ihre Euros geht, haben wir in diesem Forum ja immer nur kurzfristig. Diejenigen, die hier laufend mit diskutieren, dokumentieren, wie es Bürgerpflicht ist, zu streiten, wenn der Staat punktuell nicht mehr Rechtsstaat sein will.
Das kommt in den besten Staaten vor und dafür sind Bürgerrechte da, zu intervenieren, bis das endet. Es endet bald. Dicht vor dem Erfolg ist der verkehrte Zeitpunkt, noch am Erfolg zu zweifeln.

Dieser Thread "Waffenkiste" ist intensiv verkoppelt mit einem anderen Thema: Verfahren zur rückwirkenden Befreiung von 4 Millionen Niedrigverdienern,
also Rückzahlung von je rund 1000 Euro. Denn das stand bis August 2017 nicht auf dem Entscheidungsplan des Bundesverfassungsgerichts, weil Niedrigverdiener nun einmal per Definition nicht das nötige "Kleingeld" hatten für die vorher nötige "Erschöpfung des Rechtsweges".
Über den Stand dieser Verfahren wird hier aber nur zurückhaltend berichtet. Denn es gilt die Regel, dass die richterliche Rechtsfindung nicht durch externes Diskutieren (und dann folgendes Lobbying des mächtigen Gegners) gestört werden soll.
Das also, was hier ohne viel Aufhebens in konzentrierter Arbeit von engagierten Streitern im Hintergrund an Arbeit geschieht, hat seinen Ausgangspunkt in diesem Thread "Waffenkiste". Monatelange Arbeit - und einige auftretende Fragen wurden mittelbar über diesen Thread beantwortet und gelöst.

Dieser Thread ist der Ausgangspunkt für Verfassungsbeschwerden gegen die Zukunftsgefahr: "Ewige" Fortsetzung ARD, ZDF als zukünftige Internet-Unternehmen.
Wie die Beiträge von Mitte...Ende September zeigen, alles war rund um diesen Thread gruppiert und koordiniert.
Die wichtigste Waffe gegen diese Gefahr ist, was gemacht wurde in einem Eildurchgang von Beteiligten und Inkaufnahme von Spitzen-Stress.
Jeder konnte teilnehmen. Niemand beschwere sich an Mangel von Waffengang-Möglichkeiten. Wer teilnimmt, hat auch ein Zusatzargument in eigener Sache: "Bitte die Rechtskraft zu meiner Verfassungsbeschwerde abwarten." Ist zwar thematisch nicht passend - aber wer schaut da schon genauer hin. Im Bestfall hemmt es Vollstreckung - das ist reiner Hoffnungswert, aber es probieren kostet wenig.

Wir lernen auch untereinander neue Waffen.
 @pjotre fragte sich lange Zeit, wieso @pinguin so intensiv auf EU-Recht verweist. Für @pjotre ist die EU, mal überspitzt provokativ formuliert, ein Subventionen- und Lobbymonster, wo man ohne Einschleuser kein Geld bekommen kann und wo Bürger nur einfach mit flauen Briefen abgewimmelt werden. Kurz gesagt: Französisches Staatsdenken genereralisiert - "Parlamente kommen und gehen, wir, die Administratoren, bleiben bestehen - und machen, was wir wollen."
Und ganz plötzlich mit der Waffe der Tübinger Richtervorlage wird EU-Recht zum zentralen Bestandteil der Waffenkiste. Durch die Verfassungsbeschwerden von Ende September wird deren Fernzeit-Wirkung nun in die sofortige Inland-Gegenwart hinein bugsiert. @pinguins Rechtsgrundlagen-Listen hier im Forum - auch so eine Waffenkiste - hier schon immer intern als Vorratswissen abgespeichert - wurden sogar in die Verfassungsbeschwerden von Ende September 2017 hinein importiert.

Was sollte besser nicht in diesem Thread sein? Beispielsweise Vollstreckungs-Abwehr.
So wie @Bürger es anregte - und zwar:
Dieser Themenkreis ist nur mit "unendlich langen" Sammlungen von Gesichtspunkten pro Fallgruppe meisterbar. Da gibt es keine erfolgbringende Globalstrategie.
Dafür gibt es mehrere dementsprechend spezialisierte Threads und der Themenkreis ist unendlich. Das führt nur weiter, wenn man sein spezifisches Problem dort aufsucht und es anfügt. 
Oder auch, wenn schon Vollstreckung, dann wurde meist vorher irgend etwas nicht optimal gemacht.
Aber auch, welcher Bürger kann schon gegen diese Rechtsverletzer-Übermacht alles optimal machen... Wenn schon Vollstreckung, so gibt es beispielsweise:
- Letzte Querschuss-Versuche.
- Wenn erfolglos, dann Teilzahlung anstreben; ein Glückspilz, wer es mit deutlich weniger als 17,50 pro Monat vereinbart bekommt. 
- Oder wer in Sachen Beruf und Kredit nichts zu verlieren hat: Schon vorher sein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen. (Wird allein das eigentlich der SCHUFA gemeldet?) 

Was ansonsten so ist in diesem Thread Waffenkiste ist für mutige Verteidigungs- und Kampfstrategien?
Militärisch nennt sich das "Abnutzungskrieg":
"ein begrenzter aber länger anhaltender Konflikt, bei dem die beiderseitigen Verluste die möglichen oder tatsächlichen Gewinne weit überschreiten."
Man verkauft sein Bärenfell derart teuer, dass der Gegner viele 1000 Euro Administrierkosten und noch viel mehr hausinternen Imageschaden des Intendanten hat. Im besten Fall kommt dann irgendwann eine Patt- und Mikado-Situation: Ein Beitragskonto, bei dem nichts mehr passiert. 
Aber natürlich nicht nach einem einzigen derartigen Brief. Will heißen, auch die eigene Arbeit ist unverhältnismäßig - "die eigenen Verluste", siehe Abnutzungskrieg. Das ist der Preis, den der Verteidiger von Recht und Gerechtigkeit gegen einen punktuell in Unrecht abgeglittenen Staat zu zahlen hat.
 
Und jeder kann handeln.
Wie viele haben beispielsweise der Anregung in diesem Thread entsprochen, dem Richter in Tübingen die angeregte Dankesmitteilung zu senden?
Wie viele haben dem Bundesverfassungsgericht einen Zweizeiler geschickt? "ich bedanke mich für die erkennbare Vertiefung in unsere Sorgen" darf man schreiben. Zur Sache selbst soll man nichts schreiben, nichts langes, keine Meinungen usw.. Das tut man bei Gerichten nicht (es sei denn, man kennt sehr genau die Spielregeln für mehr - mehr darüber ist zu subtil für hier).

Übrigens nehmen an den Verfassungsbeschwerden Ende September 2 Personen (der 4) teil, die dem Richter in Tübingen schon früher diese Mitteilung machten. Diesen Rückhalt der Danksagung braucht er, um zu tun, was er tat. Dr. Sprißler und Richter a.D. RA Dr. Pagenkopf - 2 von im übrigen rechtsstaatlich weitgehend versagenden 200 Richtern. Auch Dr. Pagenkopf darf man Dank übersenden (auch das erfolgte hier übrigens). Die Helden der Welt von heute sind nicht nur dort, wo man sie im Film sieht. Sie sind auch unter uns. Sie brauchen höflich zu formulierenden Beifall, um sie stützen für ihren Entscheid "Fortsetzung folgt".

Die große Party-Sause von ARD, ZDF,... ist wohl bald vorbei und wir hier im Forum waren mit dabei und sind die Hauptkämpfer und haben unsere Bürgerpflicht erfüllt. 
Das aktuelle Süßholz raspelnde Verteidigungs-Blabla der Edelmenchen von ARD, ZDF,...  belegt schon das Rückzugsgefecht. Wem Sachargumente fehlen, der versucht es auf die emotionale Tour. Die letzte Party der Titanic vor dem Untergang und diese dort wissen es bereits: Zerschlagung droht dem Dinosaurier einer anderen Zeit.
Bis dahin gibt es noch eine Menge zu tun hier mit der Waffenkiste. Aber es lohnt. Fortsetzung folgt auch hier.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. Oktober 2017, 11:03
Ist der Beitrag eine Steuer? Ja, sagt sogar der Staatsvertrag!
Das kann man von nun an so argumentieren - vermutlich längst so beim BVerfG vorgetragen und in Prüfung, hier aber nochmals für praktische Nutzung in Schriftsätzen dargelegt:

Auslösend war @seppl mit "Wikipedias Schummel mit Begriffen zum Rundfunkbeitrag "
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24902.msg157636/topicseen.html#msg157636
Dort im Forumsthread zitiert:
Zitat
RBStV § 2 (3) "Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung...."
"Beitrag" ist Teilbegriff des Oberbegriffs "Abgabe". Auf den ersten Blick also in Ordnung. Auf den zweiten Blick jedoch nicht:
Zitat
AO § 44 Gesamtschuldner(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

"Steuer"schuldverhältnis" ist nicht identisch mit "Abgaben"-Schuldverhältnis.
Mit dem Verweis auf § 44 offenbart der Staatsvertrag, dass es sich um eine Steuer handelt. Oder im Umkehrschluss, wenn man darauf beharrt, dass es ein Beitrag sei, aber gern, und dann gilt:
Dann wäre "gesamtschuldnerisches" Inkasso-Verhalten unzulässig, weil nur durch diesen Verweis legitimiert, der aber nullwertig ist, weil er nur für "Steuern" wirksam sein könnte.

Hierzu auch: Bei einem Beitrag für Information ist eine Gesamtschuldnerschaft nicht logisch. Es wird ja - wenn auch halsbrecherisch absurd - mit dem "Vorteil der Nutzungs-Möglichkeit" argumentiert. Dies kann bei Informationen-Nutzung nur ganz unbedingt subjektiv denkbar sein ("das ganz individuelle Gehirn nutzt" im Fall von Information im Rahmen seiner grundrechtlich geschützten Individualität).
Also kann für einen Beitrag für Information eine Gesamtschuldnerschaft gar nicht in Betracht kommen, weil es auf der abgabenrechtlichen Veranlagungsebene für diesen Nutzungstyp keine Gesamtheit geben kann.

Es mag zwar sein, dass irgendwo in einer Generalklausel eine Subsumierung von "Beitrag" unter die Regeln der Abgabenordnung erfolgte. Aber gerade für den § 44 AO passt das nicht, weil ausdrücklich das Wort "Steuer" erscheint.

Wir sind da bei einem Politiker-Diskussionsthema schon von 2007:
Ob Wohnungsabgabe oder pro-Kopf-Abgabe für den Rundfunkbeitrag besser sei. Im Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts an die Landesparlamente von Ende August 2017 schimmert dies durch, die Frage der Ungleichbelastung.

Hier gerne gewähltes eigenes Beispiel (steht ähnlich in rot auf jedem Schriftsatz von hier an Intendanten, immer so auf Seite 1 und auf der Schlussseite):

Die 7 Personen einer Luxusvilla mit 7 Fernsehnutzern und 7 Luxusautos zahlen 17,50 Euro. Die alleinstehende Rentnerin im 1-Zimmer-Minimal-Appartment und Nicht-Zuschauerin muss das gleiche zahlen und das sogar im Namen der "Beitragsgerechtigkeit". Und 1 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter ebenfalls - da pflastern die rund 40 Führer von ARD, ZDF mit den letzten am Monatsende frei verfügbaren Euros der Mütter, also sogar zu Lasten des Kindeswohls, ihren "Oligarchen"-Aufstieg zum Multi-Millionär.

"Gesamtschuldnerisch" trotz Privatautonomie?
Wie  @seppl im betreffenden Beitrag vermerkt, handelt es sich bei "gesamtschuldnerisch" bei einem Eingriff in Grundrechte, die die Privatautonomie gewährleisten. Die dafür nötige Bedingung wurde ja wohl nicht eingehalten:
Zitat
Grundgesetz Art. 19 (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Es ist nicht die Abgabenordnung, die hier das "gestaltende Gesetz" darstellt. Das System der Rundfunkstaatsverträge ist "das Gesetz".

Diese Themenkreise sind nicht neu.
Ferner: In einigen Monaten wird das Bundesverfassungsgericht all diese Ungereimtheiten vermutlich zur Neuordnung anweisen.
Ferner: Juristische Deduktionsketten sind nicht unbedingt im realen Streit effizient,
- weil sie auf unterer Ebene die Analyse-Qualität überfordern (private angelernte Callcenter-Mitarbeiter beim Beitrags-"Service")
- und weil fast alle Richter in vorauseilender Unterwerfung unter die total verkehrten Textbausteine reagieren,
- mit der die Beitragsservice-Computer-Division das schöne unschuldige weiße Papier zum Unrechtsübermittler-Sklaven entwürdigt. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: maikl_nait am 20. Oktober 2017, 13:04
Hallo!

Ist der Beitrag eine Steuer? Ja, sagt sogar der Staatsvertrag!
Zitat
RBStV §2 (3) "Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend §44 der Abgabenordnung...."

Vorsicht, Stolperfalle. Das magische Wort hier ist entsprechend, damit sagt der Gesetzgeber, der AO §44 wäre analog für das angebliche "Beitragsschuldverhältnis" des Landesgesetzes "RBStV" anzuwenden.

MfG
Michael
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. Oktober 2017, 13:27
Dank für die Berichtigung.
Ja, gestolpert bei der Stolperfalle. Das Argument ist nicht völlig getötet, aber "entsprechend" ist ein unbegrenztes Alibi.
Dann aber wird der Staatsvertrag zur voll autonomen Festlegung der gesamtschuldnerischen Haftung und dann würde die zu mutmaßende Nichtbeachtung von Art. 19 GG erst recht zu rügen sein.

Und nun nochmals, mit rechtlichen Deduktionen wird man im Alltags-Ellbogenkampf wenig erreichen können.
Der VG-Richter sagt sich, es soll nicht möglich sein, sich mit pseudo-advokatischen Schlitzohrtricks der Beitrags-"Gerechtigkeit" zu entziehen. Ist ja normalerweise o.k., dass Richter es so sehen. Nur bei der Rundfunkabgabe ist "Beitragsgerechtigkeit" ein Wort, auf das man nur mit Ekel und Brechreiz reagieren kann.

Es ist wohl immer die beste Wunderwaffe das Strafrecht
- und das ist in der Anwendung mit dem Bedarf nötiger Begriffspräzision
- und mit Risiken behaftet
- und mit dem Gesichtspunkt des beweiskräftig zu machenden "subjektiven" Straftatbestands - zu deutsch gesagt, dem Täter sind alle gängigen Ausreden durch sorgfältige vorbereitende Schritte zu verbauen.
 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: seppl am 20. Oktober 2017, 13:49
Das schon der Gesetzgeber den Rundfunkbeitrag in Richtung Steuer klassifiziert hat, stellt sich auch im §2 (4) dar:
Diplomaten anderer Länder entrichten keine Rundfunkbeiträge, obwohl sie die "Möglichkeit der Nutzung" durch das hier Wohnen haben. Sie sind davon ebenso befreit, wie von (anderen) steuerlichen Abgaben.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: gerechte Lösung am 20. Oktober 2017, 20:12
Also kann für einen Beitrag für Information eine Gesamtschuldnerschaft gar nicht in Betracht kommen, weil es auf der abgabenrechtlichen Veranlagungsebene für diesen Nutzungstyp keine Gesamtheit geben kann.

Es mag zwar sein, dass irgendwo in einer Generalklausel eine Subsumierung von "Beitrag" unter die Regeln der Abgabenordnung erfolgte. Aber gerade für den § 44 AO passt das nicht, weil ausdrücklich das Wort "Steuer" erscheint.
https://dejure.org/gesetze/AO/44.html

Zitat
§ 44
Gesamtschuldner
(1) 1Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. 2Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

Ich bin der gleichen Meinung.
Es kann beim Rundfunk in einer 4-er WG keine Gesamtschuldnerschaft entstehen.
Ich bestreite das.
Dort steht: dieselbe Leistung . Was heißt das gelinde gesagt? Alle 4 müssten dieselbe Leistung schulden.
Was konkret ist dieselbe Leistung?

Dieselbe Leistung ist bei mir einunddieselbe. Das wären die 17,50. Jeder der 4 wäre für die 17,50 zuständig. Das passt schonmal nicht. Das geht nicht auf. Totaler Irrsinn. Dieser Schwachsinn ist nicht zu übertreffen. Der ganze RBStV und die zugehörigen Satzungen sind Schwachsinn. Alles strotzt nur so von Fehlern.
Im Steuerrecht ist das ganz anders.
Bei Gleichheit teilen sich die 17,50 durch 4 = 4,375.


Wie soll das gehen, dass Einer in einer 4-er WG mit 3 fremden Personen für die anderen 3 haftbar gemacht werden kann, ohne dass die 4 untereinander vertragliche Regelungen getroffen haben? Das geht nicht. Das ist Diktatur. Das ist Einmischung in die Privatsphäre. Das ist Entmündigung.
Es gibt keinerlei Haftung.
Wer von den 4 Mann ist der, der überweisen soll? Wer legt das fest? Wieso soll der von den Anderen kassieren? Das ist nicht seine Aufgabe. Das ist Aufgabe der LRA. Die LRA kann keine Vorschriften machen, da sie eben nicht das Finanzamt ist. Ein Finanzamt wäre kraft Gesetz dazu in der Lage, aber doch keine Bedürfnisanstalt.

Es gibt maximal ein Verhältnis der LRA zu dem jeweiligen Nutzer. Die 4 sind untereinander keine Rundfunkvertragsbindung eingegangen.
Das hätte ich gern gesehen.
Diese arbeitsscheuen Elemente vom Staatsfunk, die es sich einfach machen, verlagern ihre Pflichten auf Andere und füllen sich die Taschen mit Maxímalgehältern.

Beispiel:
Ein Ehemann betreibt eine Firma auf seinen Namen. Die Firma geht pleite. Der Mann haftet. Die Ehefrau nicht.
Betreiben Beide die Firma, dann haften Beide. Das ist eben vertraglich geregelt. Die Ehefrau hat unterschrieben.

Wo, bitte ist das bei der GEZ unter den 4 Personen vertraglich geregelt. Da ist nichts. Das hat die GEZ mal so festgelegt, weil es für die GEZ eben sehr bequem ist, aber rechtswidrig.

 Nachtrag:
Und wenn im §44 explizit steht Steuer, dann steht dort das Wort Steuer und es gilt diesbezüglich für die Steuer und nicht für die verkappte Rundfunksteuer, die dem Michel als Beitragskuckuck untergejubelt wird.
Analog geht eben nicht, da das Steuerrecht immer noch Steuerrecht ist und zu bleiben hat. Man kann nicht analog anwenden wollen, jedoch bestreiten, dass es sich um eine Steuer handelt.
Steuerschuldverhältnis ist Steuerschuldverhältnis.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. Oktober 2017, 21:46
Eine kleine Bitte vom Schuldigen für dieses Abweichen in rechtliche Analyse: 
In diesem Thread die Frage "Steuer"(?) vielleicht besser nicht mehr ausweiten - allenfalls noch kurze Kernaussagen.


Diese Fragen sind in anderen Threads ja bereits viel intensiver diskutiert worden. Es ist aber sicherlich hier soeben die Besonderheit gewesen, dass wir klare Gesichtspunkte in Rede und Gegenrede herausgearbeitet haben. Jeder Beitrag drehte das Vorherige um ins Gegenteil. Überraschend, wie jeder Beitrag Dinge neu ganz anders "auf den Punkt brachte".

Nur glaube ich, dass nun die schriftsätzlich verwertbaren Kernpunkte gesagt sein dürften. Eine Ausweitung der Diskussion würde wohl "unendlich" werden und deshalb zu weit vom pragmatischen Zweck dieses Threads fortführen.

Sicherlich werden die zuvor genannten Gesichtspunkte einfließen in kommende Textvorlagen für Bürger-Schriftsätze.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 21. Oktober 2017, 00:09
@gerechte Lösung
Leistung wie Gegenleistung basieren im europäischen Recht immer (!) auf einem Vertrag, dessen Vertragsgegenstand durch den Staat bspw. mehr oder weniger besteuert wird. (Der Kfz.-Steuer liegt bspw. der Kauf eines Kfz. via Kaufvertrag zugrunde; also einem Rechtsgeschäft zwischen 2 Vertragspartnern, dessen Gegenstand vom Staat einmalig oder für die Dauer der Nutzung besteuert wird).

Diese ganzen Rundfunkverträge sind Verträge sowohl zu Lasten Dritter, (Bürger bspw), wie auch zu Gunsten Dritter, (LRA und Co.).

Da diese Rundfunkverträge weder Verträge zwischen Bürger, (bspw). und LRA, noch zwischen Gesetzgeber und LRA sind, erfahren beide, also Bürger wie Gesetzgeber, jeweils keine Gegenleistung aus ihrer Leistung. (Siehe EuGH C-337/06; einmal mehr in Erinnerung gerufen.)
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 27. Oktober 2017, 22:24
Die Waffen klirren eine Weile nicht in der Waffenkiste. 5 neue oder fast neue Verfassungsbeschwerden waren zu begleiten. Alle betreffen andere Streitfronten, also nicht, worüber das Bundesverfassungsgericht bereits Entscheid angekündigt hat.


Die EU-Regeln für Rundfunkabgabe sind von erheblicher rechtlicher Schlüsselwirkung.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.msg142933.html#msg142933

Dies wird bereits in anhängigen Beschwerden in die Bearbeitung integriert und muss noch intensiviert werden. Für Näheres sei auf die Analysen dieses genannten Threads verwiesen.

Weniger klar ist dies für die Europäische Menschenrechtskonvention. Hier einmal zur Verwertbarkeit als "Waffe":

Ist für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Rundfunkbeitrag eine "Steuer"?
Prozesstaktisch eine feine Sache - man suche nach "Rundfunkgebühr" hier:
http://www.obs.coe.int/documents/205595/2667238/IRIS+Themes+-+Vol+III+-+Ed+2015+DE.pdf/6505fcc6-4425-41ef-9e95-a48f75860c32
Also nicht "Beitrag"...
Kleiner Schönheitsfehler: Der Gerichtshof arbeitet nur englisch- und französischsprachig. Dies Urteil - für Italien - war wohl französischsprachig.
Französisch nennt sich das "redevance pour la Télévision".
Google liefert dafür als Übersetzung: "Fernsehgebühr".
Lassen wir einmal umgekehrt übersetzen:
- Fernsehabgabe   ... sortie TV
..... bedeutet "Ausgang TV"
- Rundfunkabgabe  ... Livraison de diffusion
..... bedeutet "Lieferung der Verbreitung"
- Rundfunkbeitrag ... Radio Poste
..... "Radio" ist o.k., aber "poste" passt überhaupt nicht.

Die Übersicht von Abgaben in Frankreich - französischsprachig - zeigt, dass die deutschsprachige Systematik "Abgaben = Steuern oder Beiträge" dort keine eindeutige begriffliche Äquivalenz hat:
https://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_imp%C3%B4ts_et_taxes_fran%C3%A7ais

Also: Besagte Feststellung "Steuer" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist wegen Übersetzungsproblematik nicht verwertbar?

Aber das müssen wir ja nicht wissen, dass da Übersetzungsprobleme vorab zu analysieren sind...
Die Zitatstelle ist deutschsprachig... Das zu zitieren macht sich gut in Schriftsätzen... Wenn der Gegner die richterlichen Rechtsquellen manipuliert - dürfen wir das dann auch?...
Ich weiß, wir alle haben ärgste Gewissensbisse und würden so etwas nie und nimmer machen...

Warum ist das so wichtig? Weil die Menschenrechtskonvention ...
... nicht für Steuern gilt, sehr wohl aber für Unrecht bei Beiträgen. Also überlege gut, wer dort in Sachen Rundfunkabgabe klagen will, dass er dies Fettnäpfchen umschifft.
Deshalb wird hier auch immer ganz anders argumentiert: Dass die Belastung der Niedrigverdiener mit 200 Euro eine Geld-"Strafe" ist für die Weigerung, einen Antrag auf das Geld anderer Leute zu stellen. Das passt jedenfalls für diese Fallgruppe. Denn eine Strafe erfordert (auch) laut Menschenrechtskonvention ein bereits vorher bestehendes Strafgesetz. Das müsste in Deutschland übrigens bundesrechtlich sein.
Ein Strafgesetz für 200 Euro Geldstrafe bei Verweigerung eines Sozialbescheid-Antrags gibt es im deutschen Recht sicherlich nicht.
Auch kann Landesrecht ohnehin dies nicht bewirken, da es den Bundesländern an entsprechender Gesetzgebungs-Kompetenz fehlt.

Wie verwendet man das als Waffe? Ist ja klar:
- Im Härtefallantrag für Niedrigverdiener argumentiert man wie vorstehend geschehen.
- Wird abgelehnt, so erhebt man sofort Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte
- und beantragt beim ARD-Intendanten persönlich, bis zum Entscheid das Beitragskonto ruhen zu lassen.

Aussichten für das Ruhen....? ungewiss....

Hierbei Begründung für Verzicht auf Erschöpfung des Rechtsweges:
Weil illegales abweisendes Einheitsurteil des BVerwG bereits geschrieben ist: Es gibt keinen inländischen effektiven Rechtsschutz mehr gegen die Missachtung von BVerfG 1 BvR 665/10, bedingt durch die Manipulation des rundfunkrechtlichen Kommentars durch die ARD-/ZDF-Juristen: Das Urteil ist dort nämlich gelöscht, kommt dort nicht vor - Justizskandal - und auch das ist ein Beschwerdegrund in Straßburg:
Faktische Versagung von gesetzlichem Richter durch die "öffentliche Gewalt", nämlich ARD.
Denn auch das "rechtliche Gehör" ist einforderbar gemäß Konvention.

Man beschwert sich also über beides zugleich. Damit blockiert man taktisch listig, dass das Straßburger Gericht so ohne weiteres "wegen fehlender Erschöpfung des Rechtsweges" sofort die Annahme verweigert.

Wie gut kann Otto Normal-Nichtzuschaer-Verbraucher das umsetzen?
... Da weiß ich keine Lösung...Nur wenige bekommen derartiges effizient hin.
Deshalb komme ich zurück auf die ersten paar Zeilen dieses heutigen Beitrags. Ja, es könnte bald eine Wende eintreten für die 10 % Niedrigverdiener im Land, die zur Zeit von unseren rund 40 Mini-Oligarchen für ihre letzten Euros gehetzt werden. (Die Führungsriege ... rund 40 Leute erhalten mindestens etwa das Gehalt der Bundeskanzlerin bei ARD, ZDF. Das "verdienen sie, ohne es so richtig zu verdienen", bekommen sie nur, weil sie sich mit dem Staat verbündet haben. So ist das nun mal bei "Oligarchen".)
 
Übrigens ist das Argument der "Geldstrafe 200 Euro" schon irgendwo innerdeutsch
vor einem geeigneten Gericht Streitbestandteil und dem Gericht ist angekündigt, dass ein eventuelles Fehlurteil sodann zur Beschwerde in Straßburg führen werde. Auch das kann jeder vor Gericht machen, der wegen Sozial-Härtefall klagt.
Eine auf "sozialen Härtefall"  beschränkte Klage ist bei entsprechendem Antrag ohne Gerichtskosten und man geht sogleich von Verwaltungsgericht sodann nach Straßburg. Das ist dann alles ohne Gerichtskosten und ohne Anwaltsrisiko.
Nur muss man Englisch oder Französisch ausreichend gut können und rasch die paar juristischen Fachbegriffe erlernen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 27. Oktober 2017, 22:38
Anmerkung 1 (zum vorhergehenden Beitrag):
Führt namentliche Adressierung an Intendanten zur Verschärfung oder Milde bei den Tätern?


Ein engagierter Mitstreiter berichtete hierher, die ständig erfolgende Erwägung, bielleicht besser direkt an Intendanten zu adressieren, habe beim NDR wohl zur bösartigerweise sofort erfolgenden Bearbeitung gegen ihn geführt statt erst einmal zu pausieren. - Oder auch, die haben alle Fälle abgearbeitet und haben mehr Zeit? Schwer zu sagen...

Dort, wo das Direkt-Adressieren bisher bereits intensiv praktiziert wurde und wird - SWR und RBB - , haben die Intendanten wohl den Wunsch, dass diese Bürger ausgewogener behandelt werden, damit das enden könnte.

Es wäre also zu erwägen, dass nun auch und gerade beim NDR alle, die damit nichts zu verlieren haben, alle Eingaben in Sachen Rundfunkbeitrag
- an den Intendanten persönlich adressieren
- und dies per Einschreiben mit Rückschein
- und als "eigenhändig".
Aber wie immer, hier im Forum wird nur berichtet, was Personen X machten oder machen würden. Was jemand selber macht oder nicht macht, ist eigenverantwortlicher Entscheid. 

Anmerkung 2: Und schon wieder eine weitere Streitfront?
Der WDR will rund 220 000 qm Grundstück für 2,2 Millionen Euro an die Stadt Köln verkaufen.


Siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25033.msg158450/topicseen.html#msg158450
"Unser Vermögen"...
§ 266 StGB Untreue? dejure.org https://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
Realer Wert für die wohl vorgesehene Wohnhausbebauung: rund 100 Millionen Euro?

Was geht da vonstatten hinter den Kulissen? Wer sind die Akteure, wer die Mittler? Die Sender haben in ihrer Konstellation striktes Schenkungsverbot zu beachten, weil tätig mit anderer Leute Geld. Die eventuelle Förderung des Sozialen Wohnungsbaus darf auf keinen Fall aus der Rundfunkabgabe finanziert werden.

Das Gelände ist nach Bebauungsplanung sodann im Ausschreibungsverfahren an den Meistbietenden zu vergeben.
@pinguin weiß diesbezüglich vermutlich die besten Argumente - dürfte aber so stimmen?
Die Stadt muss sodann als Meistbietender zum Marktpreis kaufen und etwaige Subvention dann in den staatlichen Haushalt einstellen.

Wer weiß mehr? Bitte am besten über das Nachrichtensystem. Am besten durch jemanden, der sich in Köln auskennt und den Verwendungszweck des Geländes kennt.
Auf einen derartigen vielleicht beweisbaren Verstoß, sozusagen ein "Glücksfall eines eklatanten Unglücksfalls", wird hier mit produktiver Unruhe gewartet...
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 28. Oktober 2017, 00:13
@pinguin weiß diesbezüglich vermutlich die besten Argumente - dürfte aber so stimmen?
Zuerst einmal könnte die EU-Beilhilfeproblematik zur Debatte stehen; gemäß EuGH C-337/06 war ja schon die Rundfunkgebühr "aus staatlichen Mitteln" geleistet; mithin eine staatliche Beihilfe.

Gemäß EU-Recht dürfen aber aus staatlichen Beihilfen keine nenneswerten Vermögensanlagen gebildet werden; die Mittel sind dafür aufzubrauchen, wofür sie vorgesehen waren, oder an den Staat zurückzugeben.

Es könnte sein, daß der EuGH, wie er es gerne mal in vergleichbaren Fällen tut, Deutschland im Falle des Verkaufes auffordert, den Verkaufserlös vom Verkäufer einzufordern.

Das, was im konkreten Thema dazu weiterhin geschrieben steht, sind andere Baustellen und von den obigen 2 Absätzen inhaltlich unabhängig.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 28. Oktober 2017, 20:20
Die nächste Streitfront also mal aufgeblättert:
Diskutieren hilft nicht gegen die Missstände rund um ARD, ZDF,... Es muss angegriffen werden. Diese winzige Meldung über den Verkauf der 2 Millionen Euro könnte Hebelwirkung entwickeln.  Hier einmal die Ausgangsbasis gelistet zum Abwägen von Maßnahmen. 

Der WDR verkauft 220 000 qm zum 2-Millionen-Schnäppchenpreis? Würden Deutschlands rund 40 Millionen Rundfunkabgabe-Zahler hierdurch je rund 1 Euro im Jahr 2017 der Stadt Köln schenken?
Ermittlung wie folgt:

Schätzwerte: Nicht 300 Millionen Euro, denn. 
Adresse der Nicht-Rechtsperson mit der Etablissement-Bezeichung "Beitragsservice":- Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln. - Google Maps hierfür:
https://www.google.de/maps/place/Freimersdorfer+Weg+6,+50829+K%C3%B6ln/@50.9718938,6.8528478,17z/data=!4m5!3m4!1s0x47bf3a843f8e64d5:0x2ae5ecdb3ce9724d!8m2!3d50.9718904!4d6.8550311

Die Vergrößerung des Satellitenbildes macht klar: Gezeigt wird Produktionsstätten-Gelände des WDR. Der Beitragsservice ist da wohl in der Mitte ein eher kleiner Teil. Dies alles steht offenkundig nicht zum Verkauf. Wert dieses bebauten Geländes inklusive Gebäude in Schätzung "Daumen zum Quadrat": rund 300 Millionen Euro.

Schätzwerte: ... sondern es geht um schätzungsweise 30 Millionen Euro - oder mehr.
Zum Verkauf steht wohl das südlich anschließende Gelände.  220 000 qm stehen zum Verkauf? - Es wurde schätzungsweise auf Grundlage der Satellitenaufnahme nachgerechnet - ja, könnte dafür stimmen. 220 000 qm, das ist "eine Wucht". Um eine Vorstellung zu vermitteln: Das ist bei fiktiv 1 Kilometer Länge rund 220 Meter breit. Man vergleiche zur Veranschaulichung: Eine Baulücke von 30 Metern im engeren Stadtgebiet kann schon einmal rund 2 Millionen Verkehrswert haben.

Vorgesehen war es als Produktionsgelände und ringsum sind Sportstätten und anderes "Gewerbliches". - Also ist es wohl im Bebauungsplan bereits seit Jahrzehnten auf Wunsch des WDR als Gewerbegebiet ausgewiesen? Wegen Autobahnnähe nur zum Teil umwidmungsfähig für "Wohnhochhäuser"... Danach aber suchen die Kommunen zur Zeit verzweifelt. - Platz für bis zu 20 000 Bewohner?

Schätzwert 150 Euro pro qm oder deutlich mehr. Irren ist (schätzer-)menschlich. Aber da man alle Faktoren sowieso nicht prognostizieren kann, sei der Verkehrswert mal einstweilen auf 30 Millionen Euro geschätzt.

Wie viel würde bei diesen Wertannahmen aus der Rundfunkabgabe an die Stadt Köln verschenkt werden?
Deutschland hat rund 40 Millionen "beitragspflichtige Wohnungen". Auf jeden Haushalt entfallen demnach rund 1 Euro. Wenn alle vorstehenden Prämissen stimmen, so würde 2017 fast jeder deutsche Haushalt die Stadt Köln mit mindestens rund 1 Euro zwangs-subventionieren - ohne Rechtsgrundlage dafür.

Jeder Bürger ist widerspruch-berechtigt; denn:
Denn die ARD-Anstalten haben feste Abrechnungsschlüssel. Also wird ein solches mutmaßliche Geschenk von allen Bürgern bundesweit mit getragen. Also kann jeder Bürger bundesweit widersprechen, obgleich nur WDR und nur NRW und nur die Stadt Köln am Vorgang teilnehmen.

Verfassungsbeschwerde? Beim Landesverfassungsgericht für NRW sind Einzelbeschwerden von Bürgern nicht zulässig. Wenn überhaupt, dann wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Das aber sollte man zur Zeit nicht mit einer weiteren Portion "ARD-ZDF-Neuordnung" belasten.

EU-Recht ist unbedingt betroffen: Verkauf war seit langem zwingend.
Die EU hat Deutschlands Rundfunkabgabe als staatliche Subvention eingestuft (als eine "Steuer" zu Lasten Dritter - wir alle).
Der WDR darf solche Kapitalreserven deshalb gar nicht bilden. Die waren einst lange vor der Wieder= ""Wider"-Vereinigung vertretbar, weil viele Berliner Produktionsstätten der Filmschaffenden fehlten? Jedenfalls entfällt nach rund einem halben Jahrhundert Nichtnutzung die Legitimierbarkeit.

Ist die Richtervorlage "Tübingen" Auslöser gewesen?
Federführend für EU-Sachen ist der WDR - und hat sich ja, wie im Forum ermittelt, inzwischen wohl mit einem "hochkarätigen Juristen für EU-Recht" ausgerüstet. Inzwischen dürfte man erörtert haben:
In der EU-Bewilligung der "Subvention" wurden die Rücklagen auf maximal 800 Millionen Euro (ARD+ZDF) beschränkt. Macht für den WDR einen Anteil von rund gerechnet 150 Millionen Rücklagenrecht.
Der Buchwert für das Verkaufsobjekt war möglicherweise bisher 2 Millionen Euro (vielleicht wurden 4 Millionen DM gezahlt vor einigen Jahrzehnten). Die EU würde bei der Rücklagen-Analyse aber auf den aktuellen Verkehrswert abstellen.

Der WDR müsste dies dann in der Bilanz 2016 berichtigen jedenfalls für diese Analyse - und würde damit das Rücklagen-Limit gefährden? Vielleicht ist zur Zeit hektische Bilanzenbereinigung bundesweit in Aktion? Gefährdung einer neuen Beihilfen-Bewilligung, die für die Zeit ab 2013 frecherweise nie eingeholt würde?
Zerschlagungsanordnung für ARD, ZDF würde dann als Frage im Raum stehen. Zum jetzigen Verkauf noch 2017 von Vermögen unterhalb Verkehrswert im ARD-Verbund bundesweit würde man derartige Konsequenzen hemmen und zugleich die bröckelnde Gunst der Politiker wieder stärken.

Vorausgesetzt, dass da kein Wachhund zubeißt. Also noch eine Streitfront für die Verteidiger des Rechtsstaats.

Konkret: Strafrecht: Eventuell Veruntreuung? Und anderes?
Derartiges ist kaum geeignet für öffentliche Erörterung. Analyse erfolgt aber bereits. 
Angemerkt sei, dass bei Veruntreuung der Versuch nicht strafbar ist. Wird ein Straftatvorwurf gegen eine Veruntreuung noch vor Umsetzung vorgenommen und hemmt er eine Veruntreuung, so bleiben Verantwortliche ausgerechnet als Folge des Straftatvorwurfes straffrei. Hinzu kommt, dass es nie ganz einfach ist, Veruntreuung zu belegen.
Aber auch, wer durch ein nur noch annahmebedürftiges Kaufangebot eine Gefährdung bereits herbeigeführt hat, das gilt möglicherweise bereits als Handlung und nicht mehr als nur "Versuch". (Das wird jetzt zu akademisch hier und war nur zur Vollständigkeit angedeutet.)
(Das ist anders als beim Betrug, so dass der Vorwurf des Inkasso-Betruges durchaus bereits zum Analyse-Thema mit den Intendanten gemacht wurde und dies auch unter dem Gesichtspunkt des "Versuches".)

Konkret: EU-Recht?
Da käme Antrag auf ein Eilverfahren in Betracht. Lassen wir hier zunächst einmal offen, wo/wie/wann.
Jedenfalls drängt sich auf: Ankopplung an die Tübinger Richtervorlage beim EuGH. Ankopplung an das einstige Beihilfeverfahren. Auf diese Weise können auch Einzelbürger möglicherweise kostenfrei Wirkung auslösen.

Konkret: Stadt Köln.
Auch dort könnte etwas unternommen werden. . Lassen wir hier zunächst einmal offen, wo/wie/wann.

So, hier endet die Definition der Ausgangs-Konstellation. Nun muss über die Vorgehensweise nachgedacht werden und welche Bürger da in welcher Weise mitwirken könnten.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 29. Oktober 2017, 12:58
Grundstücksverkauf WDR / Köln - siehe vorhergehende Beiträge: Das ist ein nur temporäres Mini-Streitthema. Hier noch offene Fragen:
Das soll in einigen Tagen brieflich weg bearbeitet werden. Noch ungeklärt ist dafür die rechtliche Kernfrage: Welche Pflichten haben "öffentlich-rechtliche" Stellen beim Verkauf von Immobilien? Muss da nicht ein Bieterverfahren stattfinden?
- Nach deutschem Recht?
- Nach EU-Recht?
Wenn jemand darüber zufällig Infos verfügbar hat, wäre ein Beitrag hier im Thread hilfreich. Das wollen wir hier im Thread aber nicht zu sehr textlich weiter ausbreiten, weil zu spezifisch und bald schon gegenstandslos.

Nun ein anderes Waffen-Thema:
Elektro-Smog - und wie man ihn los werden kann?
Das Nötige kann jedermann mit seinen Schriftsätzen selber fordern. Hier die Textanregung - und unbedingt auf Klageerwiderung des ARD-Senders bestehen, sonst sei der Vorgang noch nicht reif für Ankündigung einer gerichtlichen Entscheidung.  Kopie immer auch an das persönliche Büro des namentlich zu adressierenden  Intendanten.

Der RBB wurde gemäß Klageschrift einer Person X beim Verwaltungsgericht Berlin aufgefordert, ihn durch Gegensender von der gesundheitlichen Belastung durch den nichtsnutzigen RBB-Elektrosmog zu befreien.
(Natürlich ohne den Empfang der unter Staatsfernsehsucht leidenden Mitbürger zu stören - Süchtige darf man ja nicht durch plötzlichen Entzug in den Selbstmord treiben.)

Die Antwort des RBB steht bis heute aus. Absolut unverständlich, wieso die nicht antworten. Wie lange soll der Richter denn noch darauf warten müssen oder wollen?

Die Alternative: Elektro-Smog in Strom verwandeln?

Mal bei Google eingeben:   radiowellen in strom umwandeln

Wie ist die Rechtslage? Hier von anderer Stelle übernommen:
Die Nutzung der von Radioanstalten ausgesandten Energie ist möglicherweise legal, wenn die Verwendung durch andere Teilnehmer dadurch nicht gestört wird. Der 248c StGB zieht wohl nicht, weil
- die Energie nicht fremd ist, sondern herrenlos ist
- der Leiter (die Antenne) zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie ja gerade bestimmt ist
- die Energie wird nicht rechtswidrig zugeeignet, weil der Sender ja die Energie gerade an den Nutzer bringen will.

Was eintreffen könnte, wäre eine Besitzstandsstörung, wenn man anderen den Empfang durch die Antenne verhindert. Das geht dann nach BGB.

Vorstehende Rechtsfragenanalyse ist nicht gut abgesichert und wird nicht als Rechtslage behauptet. Das soll hier auch nicht zu sehr ausgeweitet werden. Denn das Problem ist eher technischer Art: Derartiges ist wohl nur effizient in der Nähe von Sender-Antennen.

Endlich profitieren von der "Möglichkeit der Nutzung"? Die technischen Grenzen:
Mal hier nachlesen:  https://www.heise.de/tr/artikel/Ein-Handy-das-sich-selbst-auflaedt-276517.html
Vom 10.06.2009:
Zitat
Für die Vieltelefonierer der Gegenwart wäre es Traum: Ein Handy, das man nie mehr an der Steckdose aufladen muss. Wenn es nach Nokia geht, könnte der Traum in einigen Jahren Wirklichkeit werden. Der Handyhersteller arbeitet nämlich, so ist aus dem Nokia Research Center im britischen Cambridge zu erfahren, an einem Gerät, das Radiostrahlung aus der Umwelt in Strom umwandelt und ins Mobiltelefon einspeist.

Was manchen Zeitgenossen als Elektrosmog Kopfzerbrechen macht, ist für Markku Rouvala von Nokia Research Rohstoff: Radiowellen von WLANs, Mobilfunkantennen, TV-Sendern und anderen Quellen. Der Prototyp kann aus der Strahlung eine Stromleistung von 50 Milliwatt erzeugen. Ein vollständiges Aufladen dauere zwar sehr lange, aber die Leistung genüge schon für den Standby-Betrieb. „Damit können Sie Ihr Handy im Grunde unbegrenzt im Standby-Modus halten“, sagt Rouvala.

Wir schreiben das Jahr 2017, nicht mehr 2009...  und "Nokia" - wer war das eigentlich noch?

Die technischen Grenzen: Die Fernseh-/Radio-Sender, das reicht normalerweise nicht.
WLAN schon eher - aber das ist hier nicht unser Thema.

Nun zur juristischen Seite der Sache: Als Waffe benutzbar?
Wie wäre es, im Widerspruchsverfahren oder später im Klageverfahren den Antrag an den ARD-Intendanten stellen, mit Hilfe der Umwandlung des Sender-Elektro-Smogs zum Stromeinspeiser in das allgemeine Strom-Netzwerk werden zu dürfen. Die sowieso vorhandene Aluminiumfolie der Wand-Wärmedämmung ("Dampfsperre") werde als großflächige Empfangsantenne benutzt, ferner die Gesamtheit der miteinander ja metallisch leitend verbundenen Heizkörper des Hauses.
Bei Erhalten einer entsprechenden Genehmigung stelle man in Aussicht, nach noch vorzunehmender Prüfung möglicherweise großzügig darauf zu verzichten, durch ein wohnungsgebundenes Abschirmsystem vor dem Elektrosmog geschützt zu werden.
Gelänge es, durch Stromeinspeisung mindestens 17,50 Euro pro Monat zu vereinnahmen als Einspeisevergütung, so stelle man sogar in Aussicht, die 17,50 zu zahlen.
Dem Gericht werde anheim gestellt, die Bereitschaft einer entsprechenden Mediationsverhandlung zu bekunden.
 
Technisch gesehen ist das Unfug. Aber verfahrenstechnisch gesehen ist es mit Fug und Recht zu erfragen?
Das Erstaunliche ist, die Nur-Juristen bekommen es fertig, ganz ernsthaft absurde Fragen wie diese über Paragrafen-Umwege zu bearbeiten.
So war es kürzlich ein Heidenspaß, eine juristische Analyse einer ARD-Anstalt zu lesen, dass eine nach unten deutende Handbewegung von oben nach unten durch den ARD-Terminsvertreter bei Gericht nicht als eine gesten-vollzogene Verzichterklärung auf einen finanziellen Anspruch gedeutet werden dürfe.
("In allen Weltzivilisationen als Gestensprache für Geldverzicht anerkannt!")
Argument beispielsweise, dass es dann hätte im Gerichtsprotokoll aufgeführt werden müssen. Ergebnis übrigens: Kulanzverzicht. Wer die Lacher auch beim Gegner auf seiner Seite hat, hat auch beim Gegner schon halb gewonnen. 
Die antworten zwar dann ganz ernsthaft, aber sozusagen als Komplizen des gemeinsamen Abgleitens in surrealen Justizhumor.

Liebe Mitstreiter, bringt das absurde System durch Anti-Absurditäten in den Status der Verzweiflung oder der Solidarisierung. Je ernsthafter und regelnkonfomer man es vorträgt, desto verzweifelter sondieren Nur-Juristen ihre Paragraphen und Rechts-Kommentare - beispielsweise zur gesten-definierten zivilisationenübergreifenden Kommunikationstheorie.

In Sachen Absurdität ist der Gegner sowieso unübertreffbar: Für die "Möglichkeit der Nutzung" zur Kasse zu bitten. Gute Idee - also vor jedem Bordell eine Person vom Ordnungsamt (mitsamt  Gerichtsvollzieher)? Von allen vorbei gehenden Männern kassiert man 17,50 Euro  - für die "Möglichkeit der Nutzung" des ja ebenfalls "staatsfernen Unternehmens für die Deckung von Grundbedürfnissen".

Disclaimer: Alles Vorstehende war nicht als Empfehlung gemeint, sondern als parodistische Einlage. Was jemand macht oder nicht macht, muss jeder eigenverantwortlich selber entscheiden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 31. Oktober 2017, 14:41
Wer hätte gerne einen Beispielbrief, wie jemand im Schnellsteinsatz  Teil-Suspendierung von Dr. Hermann Eicher vom Amt wegen Befangenheit für aktuelle Aufgaben beantragen will?
Wer es diesem Beispiel nachmacht, das kostet einige Stunden Arbeit für die Vorbereitung mehrerer Sendungen mit Kopienbeifügung. Es kann im Hinblick auf das Nötige nicht in einem öffentlichen Forum kommuniziert werden, damit die Gegenseite sich nicht darauf vorbereiten kann. Es muss schnell geschehen, nämlich noch mit Eingang spätestens 6. November 2017 beim LG Tübingen.
Wer diese paar Stunden einsetzen will, bitte Mitteilung über das Nachrichtensystem. Dann wird für den Beispielsbrief über de passende Unterlagen-Beifügung unterrichtet.

Hier die Leitsätze: Befangenheit von Dr. Eicher:

(1) Die Frage, ob etwa 2010 unter Mitwirkung von Dr. Eicher (DER JUSTITIAR) ein Entscheid für 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe erfolgte oder ob alles in Ordnung war, wird demnächst klarer beurteilbar sein. (Mehr als 5 Jahre zurückliegend; aber entsprechendes Handeln in Handlungsfortsetzung bis 2017.)

(2) Ob unter Mitwirkung von Dr. Eicher (DER JUSTITIAR) damals der Entscheid fiel, für die neue Regelung, geltend seit 2013, die wohl an sich gebotene EU-Bewilligung der Subvention nicht einzuholen, auch das ist erst in einiger Zeit beurteilbar.

Die Befangenheit ist erkennbar an dem Engagement von Herrn Dr. Eicher (DER JUSTITIAR) gegen Herrn Dr. Sprißler, Richter am Landgericht Tübingen.

Aber ist irgend etwas diesem Richter vorzuwerfen? Der Antrag gegen Herrn Dr. Sprißler (LG-Richter) wegen Befangenheit erfolgte in persönlicher Verantwortung durch Herrn Dr. Eicher (DER JUSTITIAR) in denjenigen Wochen, in denen die Richtervorlage beim EuGH ein Aktenzeichen erhalten hatte, also zum irgendwann ergehenden Entscheid führen wird. Es kann nichts Besseres geben als dass ein Oberstes Gericht entscheidet, wenn die juristischen Kontrahenten unauflösbar auf gegensätzliche Positionen fixiert sind.

Typische Konstellation für Einwand der Befangenheit:

Entscheidet des Oberste Gericht im Sinn von Herrn Dr. Sprißler /LG-Richter, so sieht es nicht besonders gut aus für Herrn Dr. Eicher (DER JUSTITIAR); siehe oben (1) und (2). Eine Neuordung für ARD, ZDF wäre die vermutliche rechtliche Folge und er würde hierfür möglicherweise als Hauptverantwortlicher angesehen werden.

Für Befangenheit ist nicht das subjektive Gefühl des Angefochtenen maßgeblich, unbefangen zu sein. Es gilt das objektive Kriterium, ob eine Beeinflussung seiner Bearbeitung der Sache nach der Lebenserfahrung als in Betracht kommend anzusehen ist. Die zeitliche Kongruenz des Antrags auf Richterablehnung mit der richterlichen Veranlassung eines EuGH-Verfahrens vermehrt diese Bedenken.

Dr. Hermann Eicher : Hier ein besonders schönes Foto,
mit dessen Auswahl jemand beim NDR ein gutes Werk vollbrachte:
(http://www.ndr.de/bdzv114_v-zweispaltig.jpg)
Bild-Quelle: http://www.ndr.de/bdzv114_v-zweispaltig.jpg
Wenn einer der Moderatoren das urheberrechtlich für in Ordnung befindet, dann vielleicht hier einbinden?

Herr Dr. Eicher ist immerhin "Leiter der Rechtsabteilung des SWR" und so ist er an sich zu adressieren.
Wenn er sich als "DER JUSTITIAR" bezeichnet, diese ungeschützten Berufsbezeichnung von Jurastudiums-Absolventen, das zeugt von seiner Bescheidenheit. Leider musste dem Briefbogenkopf Rechnung getragen werden: Immer "(DER JUSITITIAR)".

Disclaimer:
Was jeder / jederin macht oder nicht macht, muss jeder / jeda alleine entscheiden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 01. November 2017, 11:55
@px3 hat einen Beispielbrief bezüglich Europarecht eingebracht, den jeder jederzeit dem Intendanten auf den Schreibtisch legen kann, verbunden mit dem Antrag, ab sofort und rückwirkend ab 2013 von der Rundfunkabgabe freizustellen:

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg158761.html#msg158761

Zwar ist der Text für Einbringung in einem anhängigen Klageverfahren. Aber jeder kann zu jedem Zeitpunkt und gegen jeden Vorgang diesen Text nach leichter Anpassung verwenden.
Das Schöne daran ist, dass man dies jederzeit einreichen oder nachreichen kann und damit jederzeit dem Gegner eine Bearbeitung abfordern kann und den Intendanten einbeziehen kann in die Verantwortung für den Vorwurf der Rechtsverletzung. 

Die hier bisher ständige Empfehlung bleibt, alle Vorgänge mit Einschreiben und "eigenhändig" zu adressieren an:
.............. (Den RICHTIGEN Namen usw. eintragen! :) ).......

Herrn Intendant
Bildungsaufträgler
- persönliches Büro
- in ARD-Anstalt XXX -
Heuchelingsgasse 88
99999 Heiligenhövelberg

Es liegt für diese Adressierungsform bisher eine einzige Bedenkenmitteilung eines Mitstreiters vor, dies vom NDR, wonach diese Adressierungsform mit verschärfender Bearbeitung beantwortet wurde. Das - wenn es so ist - dürfte sich auch dort wohl ändern, sofern ausreichend viele es machen. Beim RBB tun es wohl ausreichend viele, so dass sich für die Intendantin Patricia Schlxxx schon ein Kosename eingebürgert hat: "Ich mache dann mal wieder einen Liebesbrief an Patty."

Für die bisherige Nichtbefassung des Auswärtigen Amtes nun hier dessen GZ = Geschäftszeichen:
Auswärtiges Amt GZ: 505-511.E-IFG 220-2015 :
"Informationen zum o.g. Staatsvertrag liegen im Auswärtigen Amt nicht vor."
So kurz und lapidar ist der Inhalt.
Fundstelle: https://fragdenstaat.de/files/foi/33221/150911-Schreiben-220-2015_geschwaerzt.pdf

Da es als EU-Angelegenheit beim Auswärtigen Amt wohl einen sofort auffindbaren Aktenvorgang hätte erzeugen müssen, ist als ausreichend abgesichert zu sehen, dass die Rundfunkabgabe in ihrer Fassung seit 2013 nicht EU-bewilligt ist und noch nicht einmal "notifiziert" (also kommuniziert) wurde. 

Die vorsätzliche Nichtbeantragung und Nicht-Notifizierung ergibt sich im übrigen als ausdrücklich gefestigte Information aus den Schlussabschnitten des "Einheitsurteils" von etwa 20 Klageabweisungen des Bundesverwaltungsgerichts 2016 bis Frühjahr 2017. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in seiner weisen Unfehlbarkeit entschieden, dass das so in Ordnung sei. Kleines Problem: Es wird nicht berichtet, dass es bei der EU diesbezüglich nachgefragt hätte - nur dort wird insoweit die Musik gespielt.

Die Notifizierungspflicht ist offenkundig verletzt worden, so dass es gegenwärtig auf die Genehmigungsfähigkeit gar nicht erst ankommt.
- das Folgende mit etwas Anlehnung an einem anderen Beitrag von @px3 -

Ungeachtet der Einschätzung ob es nun eine „Neue Beihilfe“ oder eine „Bestandsbeihilfe“ ist, wäre sie nach Art. 88 Abs. 3 EGV notifizierungspflichtig. Der Standpunkt demnach:
(1) "Da eine Notifizierung nicht stattgefunden hat, ist der neue Rundfunkstaatsvertrag insoweit nichtig, als er die Rundfunkabgabe anbetrifft."
(2) "Sofern die zwingend nötige Notifizierung unterlassen wurde wegen der Meinung, dass eine Genehmigung auszuschließen war, so belegt dies erst recht die Nichtigkeit und zwar besonders eindeutig rückwirkend." Dies folgt aus 88 Abs. 3 EGV, dort Satz 3 (also der letzte Satz - siehe hier im Zitat):

 Art. 88 Abs. 3 EGV

Zitat
(3) 1Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, daß sie sich dazu äußern kann. 2Ist sie der Auffassung, daß ein derartiges Vorhaben nach Artikel 87 mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. 3Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung erlassen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EG/88.html

Den Beispielbrief soll man wohl am besten immer etwas modifizieren,
vielleicht mit den hier zusätzlich genannten Details. Auf diese Weise muss das immer ein Jurist individuell bearbeiten. Machen alle Streiter die gleiche Eingabe, so machen die Gegner einen neuen wehleidigen Schmusekurs-Textbaustein dafür beziehungsweise dagegen und die hochkarätigen ARD-Juristen wären ohne Arbeit.

Disclaimer: Im Forum immer nur Beispieltexte, wie andere es machen oder zu machen erwägen. Nie eine Empfehlung, es zu machen. Was jemand macht oder nicht, muss jeder voll eigenverantwortlich entscheiden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: px3 am 01. November 2017, 12:59
Ich weiß grob was und warum ich das tue  >:D
Halte Euch auf dem Laufenden ;)
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: ohmanoman am 01. November 2017, 13:43
Es liegt für diese Adressierungsform bisher eine einzige Bedenkenmitteilung eines Mitstreiters vor, dies vom NDR, wonach diese Adressierungsform mit verschärfender Bearbeitung beantwortet wurde. Das - wenn es so ist - dürfte sich auch dort wohl ändern, sofern ausreichend viele es machen. Beim RBB tun es wohl ausreichend viele, so dass sich für die Intendantin Patricia Schlxxx schon ein Kosename eingebürgert hat: "Ich mache dann mal wieder einen Liebesbrief an Patty."

Das gleiche wie oben, könnte auch für Radio Bremen gelten!

Eine Person, die sich direkt an den Intendanten von Radio Bremen gewandt hatte, wurde dann bevorzugt behandelt!
Was bei den Schergen sonst Wochen, sogar Monate dauerte, wurde in sage und schreibe in 3 (in Worten “drei“) Tagen erledigt! Und kam sogar vom NDR Beitragsservice aus Rostock!! Das hieße, die müssten telefoniert haben!

Andere Personen könnten andere Erfahrung machen!?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 01. November 2017, 14:23
Laut Verwaltungsvereinbarung: Wer sich an die "Intendanz" wendet,
wird nicht mehr von den Callcentern in Köln bearbeitet, sondern bei den vielleicht knapp 10 Mitarbeitern der eigenen ARD-Anstalt (die auch für größere Betriebsstätten zuständig sind).

Kleinere Sender haben teils keine eigene solche Stelle.
Vielleicht ist das so für Bremen und für das Saarland.

"Rasche Bearbeitung" ist hier bearbeiteten Sachen eigentlich kein Kriterium.
Bei 10++ Seiten Schriftsatz mit x Themen wird eigentlich so gut wie nie rasch bearbeitet. Dafür hat man aber gute Gründe und findet im Forum gute Vorlagen. ("Ausnahmen bestätigen die Regel.")

Entscheidend ist für die Zeitlupeneffekte ja sodann eher der Klagefortschritt.
So lange man pro Monat mindestens einen relevanten Vorgang nachschiebt, jeweils natürlich nicht missbräuchlich, sondern echt mit angebrachtem Inhalt, haben Richter guten Grund, erst einmal andere Akten zu terminieren und die Klage-Akte mit Bewegung noch zu vertagen. 

Der entscheidende Punkt der Direktadressierung der Intendanten ist,
dass diese hierdurch halbwegs eingebunden sind in die Mitverantwortung.
Betrachtet man das aktuelle Geschehen als 25 % Falschinkasso mit Vorsatz im Sinn von Betrug, so sollte man eine solche Meinung nicht in dieser Form formulieren, aber zu verstehen geben, dass der Intendant funktionsbedingt eine Eingreifpflicht gegen Rechtsverletzung hat und zu dieser aufgefordert wird.
Ferner wird hier auf der ersten und letzten Seite immer in rot eingedruckt, dass die Intendanten ihren Weg zum Multimillionär pflastern mit den letzten paar Euros des Existenzminimums der Ärmsten, obgleich unzulässig, darunter 1 Millionen alleinerziehende Mütter - also zu Lasten des Kindeswohls.
So etwas erzeugt möglicherweise heftige Wellen der Entfremdung in einer Angestelltenkultur zwischen "oben" und "unten". Sympathien bei Bearbeitern hat immer, wer zum Lachen bringt oder wer hausinterne Diskussionen über Chef-Fehler bereichert.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: px3 am 02. November 2017, 04:35
Mußte leider noch was ändern, da seit 2009 der Lissabon-Vertrag gilt und da wurde der Art. 88 verschoben in den Art. 108.

https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

Vom Kern her bleibts aber identisch.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. November 2017, 10:51
Hier wieder einmal ein paar Textbeispiele, wie manche Personen XY ihre 30++ -seitigen gehaltvollen Schriftsätze durch Hinüberkopieren komponieren... Da zucken die angelernten Mitarbeiter der 7 privaten Callcenter des Beitragsservice hilflos zusammen und teure Juristenkapazität wird blockiert... wenn alle Bürger das tun würden, wäre das System längst an sich selbst durch Juristen-Blockade gescheitert.

Schon die "Absicht"  der Einführung des "Rundfunkbeitrags" hätte der EU angezeigt werden müssen. (Das Paul-Kirchhof-Gutachten ist von 2010.)
Das gesamte Gesetz ist einstweilen mangels eines bisher nicht geheilten Rechts- oder mindestens Formfehlers unwirksam. - Beweis:
Art. 108 Abs. 3 AEUV ("Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union":
Zitat
(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

Alle Rundfunkabgabe-Verfahren sind demnach fehlerhaft abgewiesen worden, weil es der Rundfunkabgabe seit 2013 an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlte.
Einwendbar sogar, sofern bereits das Vollstreckungsstadium erreicht wird.

Eine öffentlich-rechtliche Vollstreckbarkeit  (Eigen-Titulierung), die ohne gesetzliche Grundlage entstand, ist wirksam anfechtbar.
Der Wortlaut des EU-Rechts ist eindeutig: Die Maßnahme darf nicht durchgeführt werden, so lange es sogar an der Ausführung der Anzeigepflicht fehlte.

Alle Kläger der letzten Jahre gegen die Rundfunkabgabe können nach dieser Kenntnisnahme neuer Aspekte nun brieflich die Rückzahlung verlangen trotz Klageabweisung, weil die Verwaltungsgerichte durch die ARD-Juristen getäuscht worden seien über die offenkundig fehlende Rechtsgrundlage.
Ob das zur sofortigen Rückzahlung führt? Darüber soll hier keine Illusion gefördert werden. Es geht um die schrittweise Aushöhlung der Selbstherrlichkeit bei den ARD-Sendern.
Es geht auch bereits um das Setzen der Schachspiel-Figuren für den Tag X der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Für Vergleichszwecke: Die Absichts-Mitteilung war auch bereits vor und bis 2009 nötig:
Vor 2009 (vor dem "Lissabon-Vertrag") war dies in Artikel 88 Absatz 3 EGV. Auch dort wird schon für die "Absicht" die Mitteilungspflicht vorgeschrieben. Es gibt keine Ausrede-Möglichkeit für diese in den Jahren 2009, 2010 nachweislich bereits gebildete "Absicht".
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EG/88.html

Das Einheitsuteil des BVerwG 2016...2017 (rund 20x "kopierte" Klageabweisungen) konnte nicht abhelfen.
Zwar wird dort - rechtsfehlerhaft - in den letzten Urteilsabschnitten behauptet, es habe keine Melde- oder Beantragungspflicht vorgelegen. Dieser Rechtsirrtum, ausgelöst wohl durch den "berichterstattenden Richter" Neumann, kann andere Gerichte aber nicht binden. (Neumann ist nun Alt-Mann: Er ist Ende 2016 wegen Erreichen der Altersgrenze ausgeschieden.)
Zitat
... höchstrichterliche Rechtsprechung ist kein Gesetzesrecht und erzeugt keine damit vergleichbare Rechtsbindung.
Quelle: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Mai 2011 – 2 BvR 1230/10 -, Rn. 14, juris)

Richterethik: Das Ereignis, mit dem die Fehlurteil-Serie des BVerwG "jedenfalls zeitlich kongruent" endete:
Zitat
Eine Delegation des Bundesverwaltungsgerichts unter der Leitung seines Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert besuchte am 19. Juni 2017 das Bundesverfassungsgericht. Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und weitere Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts empfingen die Besucher zu einem Fachgespräch, bei dem unter anderem das Thema „Richterethik“ behandelt wurde. Zudem fand ein Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte statt.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-045.html
Besuch des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 45/2017 vom 20. Juni 2017

Seither war keine einzige Verwendung des Einheitsurteils durch das BVerwG mehr erfolgt. Inzwischen vermutlich wieder anhängige neue Revisionsverfahren bezüglich der Haushaltsabgabe werden vermutlich einstweilen faktisch ausgesetzt durch Nicht-Anberaumen eines Termins.

Das Einheitsurteil (2016, 2017) des Bundesverwaltungsgerichts ist insgesamt verfassungswidrig.

Denn es erfolgt nicht eine Einschränkung der Textbausteine auf solche, die für den Klagegegenstand relevant sind: Es fehlt die "Nachvollziehbarkeit" der Argumentation. Auch das allein ist Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz.
Jeder Berufung von ARD-Juristen und Verwaltungsgerichten auf dies Urteil kann entgegengesetzt werden, dass ein insgesamt verfassungswidriges Urteil nicht geeignet sein durfte, eine Kettenwirkung von "herrschender Rechtsprechung" auszulösen.

Streiter gegen das hier wieder einmal nachgewiesene Unrecht sind nicht zu diffamieren als Beitrags-"Verweigerer", Beitrags-"Gegner", "Rundfunkgebühren"-"Gegner".
Diesbezüglich ist den Worthülsen-Akrobaten der Staatsmedien eine "journalistische Sprachregelung" gelungen, der man bitte intensivst durch Leserkommentare widersprechen sollte.
Wer diesen Kram von ARD, ZDF,... heutzutage trotz Internet immer noch sehen will, aber gern - ein grundgesetzlich geschütztes Recht. Es steht keine Intelligenzpflicht und keine Modernisierungs-Pflicht für Bürger-Gehirne im Gesetz. Dass diese Leute tun, was sie nicht lassen können - wer wollte belehrender "Gegner" sein?
Nur sollten diese Kramladen-Zuschauer das bitte gefälligst ganz alleine finanzieren.   

Wer sein Recht auf Nicht-Beitrag durchsetzt, verweigert nicht "unbotmäßig eine Bürgerpflicht". Er macht von seinem Recht Gebrauch, dass ihm nicht Geldscheine aus seiner Geldbörse gestohlen werden. 

Themawechsel: Adressierung immer an Intendanten - wieso eigentlich?
Wenn man 30++-seitige Schriftsätze über dieses und alles an Intendanten adressiert - per Einschreiben und eigenhändig - was ist der Zweck? Es geht da nicht prioritär darum, eine wohlwollendere Bearbeitung zu bewirken. Die Strategie dahinter ist deutlich subtiler und das muss einmal mehr klarer vermittelt werden:

- Es ist von 25 % des vorsätzlichen Falschinkasso auszugehen.
- Praktisch alle, die es bestreiten, bestreiten eine der diversen Falschinkasso-Formen.
- Vorsätzliches Falschinkasso ist Betrug - selbst der Versuch ist strafbar. (§ 263 StGB).
- In der Personal-Hierarchie der ARD-Sender gibt es keine Beamten. Jeder der Mitarbeiter kann sich bezüglich des "subjektiven Tatbestands" irgendwie herausreden.
- Der einzige ausreichend Nicht-Weisungsgebundene ist demnach der Intendant, also der oberste Chef der Hierarchie. Nur er kann sich - nach subjektiver Kenntnisnahme und Nichteingreifen - nicht mehr herausreden im eventuellen Strafverfahren.
- In den ersten Zeilen eines solchen Schreibens sollte immer ausreichend klargestellt werden, dass vorsätzliches Falschinkasso vorliegt in eigener Meinung, die im Hinblick auf Interessenwahrnehmung akten-intern geäußert werden darf.
- Dem Intendanten ist höflich anzumerken, dass er als oberster Chef nicht alles wissen kann, aber nun nach Kenntnisnahme eine persönliche Unterbindungspflicht hat.

Es gibt X Y Z Möglichkeiten, wie man das höflich und zurückhaltend und verständnisvoll formuliert. Jedenfalls ist das dann in der Akte und geht vielleicht sogleich oder später ans Gericht. Sofern der Bürger mit seiner Meinung des vorsätzlichen Falsch-Inkassos richtig liegt, wäre das Gericht verpflichtet, ein Strafverfahren gegen den Intendanten auszulösen. Dazu kommt es natürlich nie. Aber der Bürger könnte dann.... Wird er vermutlich nie?

Muss der Intendant sich fragen. Der Intendant hat ein hohes Interesse, nicht mit derartigen Schreiben "bombardiert zu werden". Ein paar Mal schnell delegiert - das ist strafrechtlich gesehen beim obersten Chef noch o.k.. Aber wenn ein Bürger sehr zäh immer neu... oder wenn sogar viele Bürger immer neu so etwas machen... dann wird die Situation aus Sicht des Intendanten immer durchwachsener...

Er wird versuchen, alle Verantwortlichkeit an die Abteilungsleiter usw. auszulagern. Dem kann der Bürger dann gleich im nächsten Brief widersprechen und erneut den Intendanten "subjektiv einbinden". Man muss eben wissen, wie Chefetagen und wie Strafverfolger funktionieren.

Deshalb immer der Disclamer:
Was jemand macht oder nicht macht, ist in eigener Verantwortung. Hier sind immer nur Beispieltexte und "Übermittlung von Erwägungen über vielleicht Machbares".
Ein David, der gegen Goliath streitet, diesbezüglich kann man niemandem zuraten - das tut jeder der eigenen Würde zuliebe. Die 17,50 Euro zu zahlen, das wäre allemal einfacher.
Aber auch, Schimpfen und Palavern geht unter im Nirvana der sofortigen Vergessens. Wer etwas ändern will, der/die muss mehr tun.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 02. November 2017, 11:34
Mußte leider noch was ändern, da seit 2009 der Lissabon-Vertrag gilt und da wurde der Art. 88 verschoben in den Art. 108.

https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

Vom Kern her bleibts aber identisch.
Wenn schon auf EU-Recht verwiesen wird, darf idealerweise auch die EU-Quelle genannt werden

KONSOLIDIERTE FASSUNGEN

DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.202.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2016:202:TOC

In den Übereinstimmungstabellen am Ende des Dokumentes ist dann auch zu finden, daß Art 88 (alt) dem Art. 108 (neu) entspricht.

@pjotre
Zitat
nach dieser Kenntnisnahme neuer Aspekte
Nö, laß ich nicht so stehen; so "neu" sind diese Aspekte nicht. Sie wurden bislang wohl nur nicht als wichtig empfunden?

Verletzung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22370.msg143010.html#msg143010

Zitat
Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann.

Zitat
Wenn es keine Meldungen seitens der Länder an die EU-Kommission gegeben hat, läge sogar eine multiple Vertragsverletzung vor, weil ja auch Umgestaltungen meldepflichtig sind und schon der 15., 16., 17., 18. und 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Umgestaltungen der ursprünglichen Beihilfe sind.

Spätestens seit dem Beihilfekompromiß hätten alle Umgestaltungen, (Änderungen sind ja nix anderes als Umgestaltungen), gemeldet werden müssen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. November 2017, 13:01
Falsch ist (sagt richtigerweise @pinguin ): "Kenntnisnahme neuer Aspekte"
Richtiger: "subjektive neue Kenntnisnahme dieser Aspekte"

Dieser Unterschied der "subjektiven Kenntniserlangung" ist extrem wichtig bei verspäteter Anhörungsrüge.
§ 152a Abs. 2  VwGO
Zitat
(2) 1Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. 2Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden....
Will heißen, wer eine Klageabweisung innerhalb der letzten 11 Monate erhielt, kann immer noch Anhörungsrüge machen und anschließend Verfassungsbeschwerde.
Er muss nur die "innerhalb der letzten 2 Wochen erfolgte rein subjektive Kenntnisnahme von Urteilsfehlern" überzeugend darlegen.
Unterlassene Berufung (OVG, BVerwG) ist als unerheblich auszuweisen im Hinblick auf das "bereits geschriebene(!) automatisch(!) klageabweisende(!)  Einheits(!)-Urteil des BVerwG", so dass dieser Rechtsweg irrtumsfrei und zweifelsfrei als nicht-abhelfend und aussichtslos angesehen werden durfte. 

Das ist nicht "reine Theorie",

sondern wurde beispielsweise für eine inzwischen auf diesem Weg möglich gewordene Verfassungsbeschwerde praktiziert. Da das Verwaltungsgericht eine (allerdings nur kurze) Fristüberschreitung nicht eingewandt hatte, war die Überschreitung der Mindestfrist dann als geheilt anzusehen auch mit Wirkung für die Zulassungsbestimmungen des Bundesverfassungsgerichts. 
Man kann sich also beispielsweise mit Screenshot auf einen heutigen Beitrag hier heute weiter oben im Forum berufen und dann 14 Tage lang Anhörungsrüge bei Gericht einreichen. Keine Gewähr für Erfolg; und das kostet wohl auch bei Nichterfolg ?_60_? Euro.
Sofern man die Anhörungsrüge nur auf einen sozialen Härtefall im Existenzminimumsbereich bezieht, kann man allerdings bei der Anhörungsrüge sofort und wohl aussichtsreich Kostenfreiheit beantragen.
Mit all diesen Sachen erzeugt man bei Verwaltungsgerichten keine Sympathien. Umso besser. Die sollen endlich einmal auf den Tisch geblättert bekommen, für was für einen Murks sie jahrelang zu bequemliche Durchwinker waren.

Im Beispielsfall wurde die Fristüberschreitung übrigens begründet mit einem Erstkontakt-Gespräch, bei dem das Ausmaß der gerichtlichen Rechtsverstöße des Urteilstextes erstmals dem abgewiesenen Kläger "subjektiv erkennbar" wurde. "Glaubhaft" gemacht durch Angebot des Zeugenbeweises - einforderbare Aussage dieses Dritten. Auch das ist eine gut reproduzierbare Argumentationsweise für Fristüberschreitung.

Im Fall der Screenshot-Anhörungsrüge wie beschrieben: Muss das Gericht dann vielleicht Richtervorlage beim EuGH machen?
Kann man ja mal beantragen? (Vorher mit dem Verwaltungsgericht abklären, ob das kein Kostenrisiko auslöst.)

Disclamier:
Hier im Forum ist nie Rechtsberatung. Jeder muss verantwortlich über eigenes Tun und Handeln entscheiden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: px3 am 02. November 2017, 13:04
Ich hatte vor 2 Jahren auf genau diesen Punkt hingewiesen, der allerdings anscheinend in Vergessenheit geraten war:
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg101943.html#msg101943

Ich gönn mir jetzt den Spaß  >:D
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. November 2017, 20:53
@px3 "gönnt sich jetzt den Spaß", uns auf die Bearbeitung von 2015 hinzuweisen:
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg101943.html#msg101943
Ja, dort ist wirklich alles detailliert.

Und jetzt einmal mit dem bei Juristen so beliebten Argument des "Verstoßes gegen die Denkgesetze", wenn hirnverbrannten Juristenkollegen in höflicher Umschreibung ein Anflug von Geisteskrankheit attestiert werden soll:

Es ist ein "eklatanter Verstoß gegen die Denkgesetze",
(1) den Rundfunkbeitrag seit 2013 auf der Ebene des nationalen Rechts als "durchgreifende gesetzliche Reform wegen vollständiger Änderung der Bemessungsgrundlage" zu rühmen,
(2) aber zugleich auf der Ebene des EU-Rechts als "Beibehaltung des Bisherigen" zu behaupten.   

Also Meldepflicht auf EU-Ebene,
diese jedoch versäumt,
demnach gemäß EU-Recht die "Execution" des Gesetzes illegal,
demnach sämtliche Inkassobeträge zurückzuzahlen,
dies jedenfalls bei Antragstellung,
demnach jederzeit entsprechend beantragbar.

Beispieltexte sind hier in den vorstehenden Beiträgen ja verfügbar.

Auf gleicher Grundlage beantragbar:
- Klagenaussetzung bis zum EU-Entscheid;
- Aussetzung von Vollstreckungen bis zum EU-Entscheid.
- Keine Zahlungspflichten bis zum EU-Entscheid.

Das soll nicht heißen, dass das dann sofort und absolut sicher Erfolg hat. Die Rechtsverletzer fühlen sich durch ihr Auftreten als Herde unermesslich stark. Es sind oft oder meistens ein paar Attacken hintereinander nötig, bis die Rechtsverletzer merken, dass ihnen Gefahr droht. (Gefahrentyp "Strafrecht" oder Gefahrentyp "Karriere-Probleme").

Muss man ein teures anwaltspflichtiges EuGH-Verfahren beantragen?
Nein. Berufung auf den Antrag des LG Tübingen genügt, da es dies mit umfasst.
Ferner kann jedermann bei der EU deutschsprachig durch einfachen Hinweis auf den Verstoß ein Aktenzeichen durch die Beantwortung erzeugen und dies dann in sein Verfahren einbringen als "anhängiges Verfahren".

Disclaimer wiederum:
Was jemand tut oder nicht tut, ist immer eigenverantwortlich. Hier im Forum wird nicht empfohlen oder beraten, sondern nur laut nachgedacht über Handlungs-Optionen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. November 2017, 22:45
Gerade wird dies auch in einem anderen Thread erörtert.
Laut Beitrag unter
Tübingen - Sind Rundfunkgebühren bald Geschichte?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25083.msg158895.html#msg158895
steht im Gutachten von Paul Kirchhof von 2010 (S. 76):
Zitat
  Der Übergang vom geräteabhängigen zum haushalts- und betriebsbezogenen Rundfunkbeitrag ist keine Änderung des bisherigen Systems, die den ursprünglichen Beitrag in seinem Kern beträfe, d. h. die Art des Vorteils oder der Finanzierungsquelle, das Ziel der Beihilfe, den Kreis der Begünstigten oder die Tätigkeitsbereiche der Begünstigten wesentlich veränderte. Die Neuregelung (...) beansprucht die gleiche Finanzierungsquelle (die Finanzkraft der Rundfunknutzer und Gebührenschuldner)
"Irren ist menschlich" - auch Paul Kirchhof darf irren - wie vorstehend geschehen.

Zutreffend im vorstehend angegebenen Forumsthread im anschließenden Beitrag
(mit etwas Anlehnung an dort @drboe - hier aber etwas anders formuliert:)

(1) Bis 2012: Es kann nur Abgabenschuldner sein, wer Rundfunknutzer ist. Es handelt sich also um zwei identische Gruppen, "zwei deckungsgleiche Mengen".

(2) Ab 2013: Mit der Kopplung an die Wohnung konstruierte man um 2010 (mit Paul Kirchhof als Konzept-Absegner) eine neue Gruppe "Abgabenschuldner", nämlich Nichtnutzer. Diese sollen sogar ohne jede Empfangsmöglichkeit zum Abgabenschuldner des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... werden. Damit ist die Finanzierungsquelle nicht mehr identisch mit derjenigen "bis 2012". Die Nichtnutzer werden zusätzlich für die Abgabe veranlagt, weil seit Januar 2013 auch einfach schon die "Möglichkeit" der Nutzung abgabenpflichtig macht.

(3) Laut Meinungsumfragen-Statistik: Der Anteil der Nichtnutzer ist rund 30 %. Eine Finanzierungsquellen-Änderung dieser Größenordnung bedeutet auf jeden Fall eine meldepflichtige Änderung. 
 
Nochmals: Schon die "Absicht"  der Einführung des "Rundfunkbeitrags" hätte allein deshalb der EU angezeigt werden müssen.
(Damals... das Paul-Kirchhof-Gutachten ist von 2010.)
Das gesamte Gesetz ist einstweilen mangels eines bisher nicht geheilten Rechts- oder mindestens Formfehlers unwirksam. - Beweis:
Art. 108 Abs. 3 AEUV ("Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union":
Zitat
(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html
Quelle auf gesetzgeberischem Niveau: (Dank an @pinguin !)
KONSOLIDIERTE FASSUNGEN
DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.202.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2016:202:TOC
In den Übereinstimmungstabellen am Ende des Dokumentes ist dann auch zu finden, daß Art 88 (alt) dem Art. 108 (neu) entspricht.

Gab es damals informelle Sondierungen bei der EU?
Dafür bestehen Anhaltspunkte. Nun meinen viele Bürger zu wissen, was sie vom rechtlichen Wert zu halten haben, wenn die Politik-Amigos hinter verschlossenen Türen "klönen und klüngeln". Tatsächlich ist eine derartige Mauschelei rechtlich unerheblich und rechtlich als "inexistent" einzustufen.
Das Beihilfeverfahren ist im Kern ein öffentliches Verfahren: Siehe im Gesetzestext: "dass sie sich dazu äußern kann." - Sie - die Kommission - macht sodann einen "abschließenden Beschluss".

Laut Einheitsurteil des Bundesverwaltungsgerichts ("Haushaltsabgabe", Entscheide 2016 und 2017) in den letzten Abschnitten dort ist etwas derartiges nicht erfolgt. Also hat die Meldepflicht als verletzt zu gelten. "Informelle Sondierungen" sind das exakte Gegenteil von "Erfüllen einer offiziellen Meldepflicht".

DisclaImer:
Alle Bürger haben mit den letzten Beiträgen im Thread, ausnahmslos - ja, alle haben eine Grundlage, in eigener Sache einen eigenen Text zu formulieren und - normalerweise - Erlass beziehungsweise Rückzahlung zu fordern.
Jedoch, was jemand tut oder nicht tut, ist immer verantwortlicher Eigenentscheid. Hier waren Denkmodelle und Beispiele nicht Empfehlungen und es war keine Rechtsberatung. Amen. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 03. November 2017, 14:11
Die Bindungswirkung der Entscheide des Bundesverfassungsgerichts - das ist so ganz einfach nicht gelagert.
Gerade in Erörterung unter
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.msg158929.html#msg158929


Wie hier im Thread "Waffenkiste" früher als Meinung vertreten, gelte die Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG für die Entscheide der Pflicht der Härtefallprüfung:
Alle 3: 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10

Welche "Entscheide" des BVerfG sind "Entscheide im Sinn von § 31 BVerfGG?"
Die 3 vorstehenden Entscheide waren listig hinein bugsiert worden in den Kostenfestsetzungs-Beschluss: Ein Entscheid der "Kammer" von 3 Richtern, nicht ein "Urteil des Senats".
Denn die ARD-Anstalt hatte "getrickst", schnell die Beitragsforderung annulliert, als sie von der Annahme der Beschwerde zum Entscheid erfuhr (vermutlich über die Stellungnahme-Anfrage.).
Dummerweise wollten die ARD-Juristen dann aber den - angemessenen und üblichen - Kostenbetrag für den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer nicht voll bezahlen.
Hätten die hochbezahlten ARD-Juristen ihren "freien Kollegen" die paar Euros für enorm viel Arbeit belassen, so wäre alles "gut gegangen".
So aber kam es anders: Das BVerfG trickste besser - und packte - recht unüblich - ein komplettes "Urteil" in einen "Kostenbeschluss" über die strittig gemachte Kostenfrage hinein.

Nach jetziger "hiesiger" Rechtsmeinung ist nicht eindeutig, ob das "Entscheide" im Sinn von § 31 BVerfGG waren.

Seit September 2017 steht fest, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts auch hierüber zukünftig entscheiden werden.
Es kommt allerdings zur Sache selbst nicht darauf an. Das BVerfG hatte nur entschieden, dass das sowieso entsprechend lautende Gesetz auch tatsächlich anzuwenden sei.
Es handelt sich bei der Nichtbefreiung der (behilfenlos lebenden) Niedrigverdiener also:
a) vielleicht um einen Verstoß gegen § 31 BVerfGG
b) auf jeden Fall (nach wiederum "hiesiger" Rechtsmeinung) aber um einen Verstoß im Sinn von "unzulässiger Rechtsfortbildung".

"unzulässige Rechtsfortbildung" - Was ist denn das schon wieder?

Durch die Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellenseitens der ARD-/ZDF-Juristen wurde ein gesetzlich nicht gedecktes "Pseudorecht" geschaffen - die Sozialbescheid-Pflicht für Härtefallbefreiung. Da dies eine bestehende und vernünftige gesetzliche Rechtslage aufhob, war es "unerlaubt".

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/01/rs20110125_1bvr091810.html
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 -

Aus Bequemlichkeit folgten die Verwaltungsgerichte - weil sie sonst bundesweit zig-tausende strittige Härtefallverfahren hätten bearbeiten müssen?... Hierzu wäre viel zu kommentieren - aber belassen wir es kurz:
Das Bundesverfassungsgericht wird diesbezüglich entscheiden. Warten wir ab. Ein Entscheid kann immer auch ein solcher der endgültigen Nichtannahme sein. Warten wir also ab - bescheiden und ohne Vermutungen zu äußern, was entschieden werden könnte..

Wann diese neuen Entscheide kommen werden, ist nicht terminiert.
Es handelt sich also nicht um den Themenkreis derjenigen Entscheide, die mit über 100 Beschwerden terminiert sind für Ende 2017. (Symbolträchtig als Weihnachtsgeschenk an den Volkssouverän?)
Ob das Gericht dann dort auch weitere Themenkreise nun hinzufügt, bleibt "der Weisheit des Gerichts überlassen". 

Sich auf § 31 BVerfGG zu berufen kann trotz allem taktisch klug sein insbesondere gegen Vollstreckung.
Da alle "Gerichte" und "Behörden" gebunden sind, gilt das auch für den Gerichtsvollzieher. Also darf er bei Niedrigverdienern eigentlich nicht mehr vollstrecken, sobald ihm das entgegengesetzt wird. Nun sind die meisten Vollstreckungen der Rundfunkabgabe aus verständichen Gründen gegen Personen mit einem Einkommen in der Größenordnung des Existenzminiumums - ja nach Miete und Krankenversicherungsbeitrag zwischen 1000 und 1500 Euro für Einzelpersonen-Haushalte.
Es bleibt dann ja dem zuständigen Gericht überlassen, ob es § 31 BVerfGG als anwendbar anerkennen will oder nicht, so lange darüber noch nicht höchstrichterlich entschieden ist. ... usw... usw... usw... und wenn die Schuldner nicht gestorben sind, dann streiten sie darüber in 5 Jahren noch.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 03. November 2017, 18:55
@pjotre

Im Ernst? Du willst es einem Gericht überlassen, ob es §31 BVerfGG als gültig anerkennt? Nur der Gesetzgeber hat die Befugnis, dieses zu präzisieren; sonst niemand.

Kein Gericht, mit Ausnahme des BVerfG als gerichtlich-nationale Letztinstanz in genau definierten Fallkonstellationen, ist befugt, sich über das Gesetz hinwegzusetzen.

Wenn ein Gericht meint, §31 BVerfGG sei nicht anzuwenden, ist genau eine Stelle befugt, darüber zu entscheiden, nämlich das BVerfG selbst.

Recht muß Recht bleiben!
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 03. November 2017, 23:25
Das Bundesverfassungsgericht hat wohl bereits in anderen Sachen entschieden,
dass für derartige Beschlüsse der § 31 BVerfGG nicht gelte. Jedoch - da die 3 Entscheide
 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10
als "verdeckte Normenkontroll-Urteile" angesehen werden könnten, wurde unter diesem Gesichtspunkt die Anwendbarkeit von § 31 BVerfGG dennoch vorgetragen, um insoweit überhaupt einen Entscheid zu erhalten.
Darauf kommt es für den Beschwerdegegenstand aber nicht an. Über den eigentlichen Gegenstand wird das Gericht in einer Logik des autonomen Entscheids befinden.

Es geht bei § 31 BVerfGG und bei "unzulässiger Rechtsfortbildung" mehr um die Vorsatz-Nachweis-Frage.
Vorsatz-Nachweis würde dafür sprechen, eine Rückzahlpflicht "nicht zu hemmen" - kürzer formuliert, die Sender müssten bis zu 12 Milliarden Euro zurückzahlen - nur mit Landeshilfe möglich bei Jahreseinnahmen von nur 8 Milliarden Euro. Hier wird längst die Rückzahlungs-Frage als die Kernfrage angesehen.
Weitere Details zu dieser Problematik sollen nicht hier öffentlich erörtert werden. Gerichte wünschen aus vernünftigen Gründen nicht eine zu intensive öffentliche Erörterung von juristischen Kernfragen von anhängigen Verfahren.

Die Feinheiten bezüglich § 31 BVerfGG muss der Bürger nicht wissen...
Kann sich also bei Vollstreckungen und generell darauf berufen. Es ist davon auszugehen, dass kein xxxxein der unteren Justizinstanzen diese Feinheiten weiß oder auch nur lernen / wissen will. Also müsste bei Benzugnahme auf § 31 BVerfGG normalerweise Vollstreckung ausgesetzt werden - vielleicht auf irriger Rechtsgrundlage dann, aber vom Ergebnis her dennoch richtig.

Entschieden wurde in
 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10
(1) in direkter Form die Befreiung der Niedrigverdiener,
(2) aber indirekt durch die Entscheid-Details auch die Befreiung der Nichtzuschauer.

Gerade (2) wurde in diesem Thread "Waffenkiste" bereits mehrfach thematisiert, weil wohl meistens viel zu unbeachtet gelassen wird, dass Befreiungsantrag von Nichtzuschauern auch über die Rechtsgrundlage der Härtefallklausel erfolgen sollte (also nicht nur über Grundgesetz-Artikel).
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 06. November 2017, 12:35
(1) Dank an die Richter, die dem Volkssouverän den in Sachen ARD, ZDF,... partiell gestohlenen Rechtsstaat zurückzugeben beginnen
Dem Bundesverfassungsgericht ging heute - so der Sendungsnachweis - eine Mittelung vom 26. Oktober 2017 zu. Dort einleitend:
"Der Dank der Bürger für die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts darf als "überwältigend" berichtet werden, was die seit September 2017 erkennbare gerichtliche Sorgfalt der Behandlung der über 120 Verfassungsbeschwerden bezüglich der Rundfunkabgabe anbetrifft. - Siehe die danksagenden Beiträge im maßgeblichen Internet-Forum: gez-boy... ". (den Rest der Zeile kennt ihr ja zufällig?)

Ich hoffe, das war akzeptabel formuliert? Der übrige Inhalt der Mitteilung betrifft Rechtsfragen anhängiger Verfahren und soll deshalb gegenwärtig nicht behandelt werden.

(2) Dank an die Richter, die dem Volkssouverän den in Sachen ARD, ZDF,... partiell gestohlenen Rechtsstaat zurückzugeben beginnen
Im Forum war eine ganz ganz schöne deutlich längere Danksagung an die Richter in Karlsruhe erschienen. Die Person X wurde angesprochen, dies dem Gericht zu übermitteln. Dies ist erfolgt. Der sehr schöne Text liegt hier intern vor.

Sobald das Gericht entschieden hat, darf man weniger zurückhaltend sein mit dem, was über anhängige Verfahren kommuniziert wird. Es kommt ja vielleicht auch irgendwann durch irgendwen ein Buch über das, was hier im Forum, aber auch durch andere Streiter, geleistet wurde, als der Staat rund 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe selbstherrlich geschehen ließ.   

(3) Dank an die Richter, die dem Volkssouverän den in Sachen ARD, ZDF,... partiell gestohlenen Rechtsstaat zurückzugeben beginnen
Der einsame Streiter für Recht in Tübingen, der aus der Phalanx der rund 200 "bequemlich irrenden" Richter ausscherte:
Er erhielt 2016 bereits Dank - mindestens von einer anderen Person im Forum und von hier, hoffentlich auch von anderen.
Erneuert von hier in diesen Wochen.
Der Richter Dr. Spr. mit dem "hier stehe ich und ich kann nicht anders".
Dank-Mitteilungen an ihn sind auch sehr konkret hilfreich, damit ihm im Haus volle Zustimmung erhalten bleibt, beispielsweise gegen den Antrag wegen Befangenheit. Dieser Antrag zeigt die Angst bundesweit bei ARD, ZDF,... wegen des EuGH-Risikos - und das wird kommen und einige Neuordnung erzwingen.
Dieser Richter hat eine - übrigens sehr schöne - private Website und ist übrigens auch der Website-Verantwortliche beim Landgericht Tübingen. Er bittet auf seiner privaten Website darum, die Spielregeln einzuhalten - also, dass die Gerichtsarbeit betreffende Sachen nicht an privat adressiert werden sollten.

Regeln für Mitteilung von Dank an Richter: Insoweit immer neutral und nicht fall-betreffend.
Man bedankt sich, indem man die Suche nach Recht und Gerechtigkeit würdigt, nicht jedoch, dass dieses oder jenes Rechtsfragen-Detail so oder so entschieden wurde.

Dank forums-intern wegen:
Berichtigung: Keine neue "kleine temporäre Streitfront" in Sachen Köln / Verkauf von Gelände durch den WDR an die Stadt Köln.
Wie ein Fachkundiger des Forums über das Mitteilungssystem informierte, ist der ursprünglich geäußerte Verdacht von eventueller eindeutiger Veruntreuung von Beitragszahler-Vermögen wohl nicht angebracht. Beim "Verdacht vermuten" ist irren besonders menschlich...
Es bleibt eher die Frage, ob die Sender bereits beginnen, verwundbare Stellen wegen der kommenden "Wirbelstürme" zu reduzieren.

Dank forums-intern demnächst wegen:
E-Mail-Adressen von rund 700 Bundestagsabgeordneten: Wer hilft und erhält sie sodann?
Während des vielen Gegackers der menschlichen Real-Komödie, genannt "Politik", pausierten hier ab Mitte September die monatlich rund 3000 Mitteilungen an Parlamentarier und sonstige Entscheider. Nun erfolgt die Fortsetzung.
Für die neuen Bundestagsabgeordneten ist zunächst die Fleißarbeit nötig, alle Namen aus den rund 25 Alphabetfächern der Website des Bundestages in eine einzige Text-Datei zu kopieren.
Wer es machen will: Bitte Mitteilung über das Nachrichten-System.
Sodann werden die Namen hier per Software - ist einfach - zu Mailadressen umgebaut. Der/die Hilfreiche erhält diese dann zum Dank und kann dann ebenfalls unseren Volksvertretern die Meinung des Volkssouveräns übermitteln, was mit ARD, ZDF,... geschehen sollte.

Die Frage der bereits seit Sommer 2017 gebotenen Insolvenzverfahren von ARD, ZDF,... ist ein Kernbestandteil dieser Mitteilungen.
("geboten ... seit..." ist als persönliche Rechtsmeinung gemeint.)
Wegen der Staatsferne fehlt es an einem Gewährleistungsgesetz. Da diese Sender keine Staatsbeteiligung am Kapital haben können, greift auch nicht die automatische Gewährleistung "ab 50 % Staatsbeteiligung". Die Klausel der Gründungsdokumente "sind nicht insovenzfähig" steht damit im ungesicherten leeren Raum.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor ziemlich vielen Jahren beiläufig entschieden, die Länder seien trotz fehlender Rechtsgrundlage zur Insolvenzverhinderung verpflichtet, so bei der damals noch geltenden Regelwirkung der Zerschlagung im Insolvenzverfahren.
Durch zwischenzeitliche Änderung des Insolvenzrechts ist Regelwirkung nun "Fortsetzung - mit Neuordnung".

Die von hier verbreitete Rechtsmeinung bezüglich Insolvenz lautet:

- Die nicht näher definierte Rettungspflicht der Bundesländer fällt unter den Begriff der "Patronats-Erklärung", "Patronats-Haftung". Sie wirkt deshalb nur gegenüber Dritten, beispielsweise für Rückzahlung von Falschinkasso zugunsten der Bürger.
- Das "fortsetzende, aber gründlich neu ordnende Insolvenzverfahren" darf den Sendern demnach nicht erspart werden. Da nicht existenznötig, wäre ein so frühzeitiges Einspringen eine Veruntreuung von Steuerzahler-Geld.
- Die Intendanten müssen die kommenden Rückzahl-Summen mit Rücklagen gegendecken.
- Dies wurde aus verschiedenen Gründen klar etwa Sommer 2017.
- Demnach Überschuldung. Demnach Insolvenzanmelde-Pflicht seit etwa Juli 2017 für "Überschuldungs-Insolvenz", weil die Anstalten "juristische Personen" sind.   

Es besteht Auseinandersetzung  bezüglich diesen Fragen. Wichtig ist, dass durch breite Kommunikation die Meinung gestärkt wird, die Insolvenzverfahren seien zwingend, weil nur "Partronatshaftung" vorliege.
Näheres über Patronatshaftung findet sich im Internet.
Beispiel: Gründer Enrico Tycoon sagt den Mitarbeiten der strauchelnden Tycoon AG: "Arbeitet weiter trotz Lohngeld-Ausfall - der alte Tycoon ist ja da." - Trotz AG-Rechtsperson muss Enrico Tycoon dann bei Insolvenz den Arbeitnehmern die ausgefallenen Löhne zahlen. (Das ist ein Klassiker aus dem Jura-Studium über Methoden, Haftungsbeschränkung zu "durchstoßen".)
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 06. November 2017, 21:42
Verfassungsbeschwerden gegen den 21. Änderungsvertrag
Die Beschwerden gegen einen Änderungsvertrag, das wurde gegen den 19. gegen Ende September exerziert und in wiederholbare Form gegossen.
Zeit für die Beschwerden gegen den 21. ist bis etwa April nächsten Jahres, vielleicht ist aber auch schon früher Intervention und Aktion möglich
Der 21. Änderungsvertrag umfasst medienpolitische Neuordnung und Datenschutz-Vorrechte. Wieder einmal wollen die Aristokraten ohne den Zahlmeister, ohne den Volkssouverän, ihre Privilegien arrangieren. Doch diese jahrzehntelange Party-Sause der rund 40 werdenden Multimillionäre der Führungsriege ARD, ZDF, das ist nun vorbei für immer. 

Aufbauend auf dem Übereilt-Konzept der Verfassungsbeschwerden von Ende September entsteht bereits eine ausreichend juristisch kompetente Beschwerdegrundlage für die nächste Serie.
Diesmal wird ausreichend Zeit sein, Teilnahme und Bearbeitung zu optimieren.
Übrigens, die Beschwerden von Ende September, das wird durchaus durch 2 Gerichte entschieden werden. Allerdings muss dafür noch ein wenig nachgebessert werden - ist in Arbeit.

Ratifizierungs-Problematik
Hervorragendes analysiert dieser Thread:
Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.msg155074.html#msg155074

Und @pinguin sagt dort beispielsweise über den Ablauf und eventuelle Formfehler:
Zitat
Heißt also:
1.) Unterschrift des oder der MP unter den Staatsvertrag;
2.) Legitimation dieses Staatsvertrages durch den Landtag;
3.) Spezielle Ratifizierung dieses Staatsvertrages nach Legitimation durch den Landtag.

Zumindest die Websuche hinsichtlich Rundfunk und Ratifizierung brachte keine aussagefähigen Ergebnisse dahingehend, daß die Rundfunkstaatsverträge ratifiziert worden wäre
Dies wird zu gegebener Zeit sorgfältig zu analysieren sein. Dadurch lassen wir uns dann am besten durch den Gegner die juristische Analyse-Arbeit machen - Anfrage über "FragdenStaat". Es geht darum, ob möglicherweise das gesamte Staatsvertrags-System nichtig ist.

Interessant wird auch, wenn nur 1 einziges Bundesland ausschert
 - das gesamte Paket droht dann auseinander zu brechen. Das System ist also viel verwundbarer, als die Verantwortlichen es ihren Untertanen je verraten wollten. Denn auch nur 1 erfolgreiche Landesverfassungsbeschwerde, und möglicherweise durch Hebelwirkung zerbricht dann alles. Das erzeugt besondere Brisanz für eine seit kurzem anhängige Landesverfassungsbeschwerde, die die Brücke zum EuGH-Verfahren des LG Tübingen erbringt und dessen späte Wirkung umgehend ins Inland zu bugsieren versucht.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 09. November 2017, 20:59
Wie kann man Beendigung aller Briefe der ARD-Anstalten wegen der Rundfunkabgabe bewirken?

Hier im Forum schrieb jemand:
Dem ARD-Sender mitteilen: Eigner Verzicht auf Verjährungsanspruch.
Sodann: Androhung von 4 999 einseitig eingeforderte Vertragsstrafe für jede einzelne briefliche Zahlungsaufforderung.
("4999"? Die oberste ohne Rechtsanwalt beim Amtsgericht einklagbare Summe.)

Erfahrungsbericht: Diese Gefahr einer hässlichen Klage nach Zivilrecht habe die Fehlinkasso-Leute animiert, keinen einzigen Brief mehr zu senden.
Allerdings hat diese Vorgehensweise ein paar Probleme. Gibt es alternative ähnliche Lösungen?

Vorwurf "Inkassobetrug" - was bringt das?

Praktisch alle, die gegen die Rundfunkabgabe streiten, gehören zu einer der 2 Kategorien, die schon nach geltendem Recht zu befreien sind:
- Geringverdiener - Nichtzuschauer - . 
Die Nichtbefreiung könnte von Kritikern als Inkasso-Betrug behauptet werden (§ 263 StGB = Strafgesetzbuch); verknüpft zusätzlich mit besonderer Ausformung des "Prozessbetrugs".
Das führt aber nicht ohne Weiteres zur Effizienz. Bei Strafanzeigen würde voraussichtlich an die Verwaltungsgerichte verwiesen werden.
Keine effizientere Varianten denkbar? ... Überlegung wie folgt:

Zivilprozess gegen Intendanten wegen Nichteingreifen, gekoppelt mit Vorlage EuGH?
Der Brief an den Intendanten könnte lauten (namentlich adressiert, Einschreiben "eigenhändig")

Aufgefordert wird zur funktionsbedingten Pflicht des Eingreifens, Frist 1 Monat,
gegen die meines Erachtens vorliegenden Straftaten des Ihnen für Ihr Sender-Gebiet unterstehenden Beitragsservice, nämlich Versuch des Inkasso-Betrugs. Bei Betrug ist auch der Versucht bereits strafbar.

Da Ihre Anstalt nicht dienstherrenfähig ist, also keine Beamten beschäftigt, gibt es nur 1 einzige nicht weisungsgebundene Person, also Sie. Das betroffene Volumen ist rund 20 % vermutliches Falschinkasso - also genug, um als "Chef-Sache" anerkannt zu werden.

Die hohen Gehälter der ARD-Intendanten wie Sie - vom 1- bis 2-fachen der Bundeskanzlerin - wurden wohl standardmäßig legitimiert mit der nötigen "Management-Qualifikation". Unter Berufung hierauf darf ich Sie mit guter Legitimation einbinden in die persönliche Verantwortung und kann berechtigt Ihre persönliche Eingreifenspflicht verlangen. Wenn Sie sich davon in Ihrer Leitenden-Qualifikation überfordert fühlen, bleibt es Ihnen ja unbenommen, Ihr Amt niederzulegen.

Zu befreien ist mein Infosteuer-Konto (Ihre Tarnbezeichnung "Beitragskonto") Nr. .....   nach geltendem Recht wegen §... Rundfunk-Staatsvertrag.............. und zwar .................... (etc.etc.),............

Die Täuschung der Verwaltungsgerichte über diese Rechtstage durch das Glaubwürdigkeits-Privileg der öffentlich-rechtlichen ARD-Fachgebietsexperten und deren kollektive Manipulierung der richterlichen Rechtsprechungsquellen hat zu rechtsfehlerhaftem Erfolg geführt, dies sogar beim Bundesverwaltungsgericht. Dies stellt darüber hinaus meines Erachtens die Sonderform eines erfolgreich vollzogenen Prozessbetrugs dar.

Sie haben Frist von 1 Monat ab Zugang, Ihrer Eingreifenspflicht zu entsprechen, nachdem Sie hiermit informiert wurden. Bei Nichteingreifen sind Sie meines Erachtens als voll mitverantwortlich für diese Rechtsverletzungen anzusehen.

Sollte nach Ablauf von nur 1 Monat noch irgendein Brief - Zahlungsaufforderung, Mahnung und was auch immer - bezüglich der oben angegebenen Kontonummer bei mir eintreffen, so werde ich Ihnen persönlich dafür den Bearbeitungsaufwand in Rechnung stellen: 2 Stunden mit dem Durchschnittssatz der deutschen Wirtschaft, also insgesamt 90 Euro.
Dies gilt auch für Mitteilungen des Kölner "Beitragsservice". Dieser darf mangels Rechtsperson ohnehin keine Mitteilungen mit Außenwirkung versenden. Auch insoweit ist Ihr unterbindendes Eingreifen seit Jahren überfällig.

Sofern Sie den vorgesehenen Betrag von 90 Euro sodann nicht innerhalb der gängigen Zahlungsfrist von 14 Tagen leisten werden, beabsichtige ich beim zuständigen Amtsgericht das Einklagen dieses Bearbeitungsbetrages, und zwar als zivilrechtliche Klage gegen Sie persönlich .

Eine Strafanzeige gegen Sie beabsichtige ich nicht. Im Rahmen meiner berechtigten Interessenwahrnehmung  sah ich mich aber leider gezwungen, zu bekunden, welche Verstöße meines Erachtens vorliegen. Bei einer nachvollziehbaren stichhaltigen Widerlegung des Vorwurfes lasse ich mich gerne belehren. Eine solche ist mir bisher nicht bekannt geworden. Die irrigen Bausteintexte Ihrer Mitarbeiter sind insoweit als rechtsfehlerhaft anzusehen. Es bleibt Ihnen unbenommen, die für diese Fehler verantwortlichen ARD-Juristen zur Verantwortung zu ziehen.

Beim Amtsgericht wird nicht beantragt werden, den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Diesen Teil der Fragestellung darf ich voll der Weisheit des Gerichts überlassen, das seine verfahrensrechtlichen Bestimmungen für derartiges besser kennt als ich Rechtslaie. 

Beim Amtsgericht wird beantragt werden, wegen der bis heute fehlenden nötigen EU-Bewilligung der Rundfunkabgabe eine Richtervorlage beim EuGH vorzunehmen, bevor über die 90 Euro entschieden wird. Dem Amtsgericht wird als Arbeitshilfe die Vorlage des LG Tübingen beigefügt werden -
siehe als Anlage zu diesem Schreiben den Volltext. 
Das Amtsgericht kann dann vereinfachend wählen, sich dieser anzuschließen.

Dem Amtsgericht wird mitgeteilt werden, dass für die daraus sich ergebende Prozess- und also Inkassoverzögerung der 90 Euro mein Einverständnis erklärt wird, so dass das Gericht über die berührten komplexen Rechtsfragen auf den Entscheid des EuGH warten kann und sodann die Entscheidungsgrundlage über die 90 Euro von dort vorgeleistet erhält.

Abschließend wird wiederholt:
- Frist für Sie persönlich, Unterbindung zu bewirken: 1 Monat.
- Wenn danach auch nur 1 einziger neuer Brief kommt, beabsichtige ich, zu handeln wie angegeben. 

MfG ... etc. etc.....

Dies sollte einstweilen niemand machen.
Es hat nur Wert einer Diskussionsgrundlage.
Die juristischen Vordenker des Forums sind eingeladen, den Vorschlag als unsinnig nachzuweisen. Aus Rede und Gegenrede soll sich ergeben, ob wir hier einen Weg haben, dass Beitragskonten mit gutem Recht stillgelegt werden und wir mit gutem Recht Ruhe haben.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 12. November 2017, 21:23
Humor als Waffe - gleich im nächsten Schriftsatz benutzen!
Wird von den Streitern die Bedeutung taktischer strategischer Kriegsführung unterschätzt?
Wird die juristische Argumentationsweise überschätzt? Jedenfalls für das, was Bürger und Rechtsanwälte so üblicherweise schreiben.

Eine denkbare Alternative wäre? - Juristische Tiefschläge in die nach unten verlängert zu denkende Magengrube der Intendanten, das ist keine Normalität und solche Strategien kann man schlecht anderen vermittelbar machen. Und man muss dabei bestimmte Grenzen einhalten, darf manches also nur fragen statt zu behaupten - usw. usw..

Aber es gibt ja einfacher formulierbare Kampf-Alternativen:

Ein klassischer Trick des Nichtsanwalts gegen Mächtige, den jeder mühelos nachahmen kann, ist "der Seitenfuß als Sprüche-Träger".
Also, man adressiert an den Intendanten namentlich und persönlich - beispielsweise 30 Seiten angelehnt an Beispieltexten hier aus der schon "unendlich dick gewordenen" Waffenkiste und/oder aus den 600++ Seiten der Bundesverfassungsgerichts-Vorlage.
Man nummeriert die Abschnitte und verlangt sofort am Briefanfang eine Punkt-für-Punkt-Bearbeitung aller einzelnen Nummern.

Und auf jeder Seite unten ein waagerechter Trennstrich und sodann "Galgen-Humor"-Zitate - auf jeder Seite unten. Wetten, dass die dienst- und hilfwlligen Referenten des Herr Intendanten den Brief dann von Seite 1 bis 30 anschauen werden? (Zwar nur immer den Seitenfuß, aber auch das ist ja schon ein Achtungsgewinn für den Absender. Im besten Fall nimmt der Intendant das mit nach Hause für "Aktenstudium" am Abend.

Alte Regel: Wer lachen macht, hat schon halb gewonnen. Es geht darum, durch dies und anderes allmählich eine Kluft entstehen zu lassen zwischen der abgehobenen Führungsriege einerseits, den jobbenden Mitarbeitern in der ARD-Anstalt andererseits. Es geht darum, inneren Widerstand zu erzeugen, der sich natürlich an die Journalisten im Haus überträgt und das Unternehmen zerbrechlicher macht.

Alternative ist, wie bei eigenen Schriftsätzen immer auf Seite 1 und Schlussseite, das Anprangern, wie die Intendanten ihren Weg zu den Multi-Millionen pflastern mit den letzten freien Euros der Ärmsten im Land, darunter 1 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter. (Volltext-Vorlage hierfür ist ebenfalls hier im Thread "Waffenkiste" der letzten Monate enthalten.)

Der Intendant ist dann in der Zweckmühle mit diesem "Einschreiben / eigenhändig". Gibt er es in die normale Bearbeitung, läuft er Gefahr, dass eine digitale Kopie im Haus kursieren wird und sein Edelmenschen-Image hausintern sabotiert. Alternative wäre, die Sache einem Leitenden im Haus zu übertragen, der den allgemein zugänglichen Akteninhalt durch eine Nebenakte davon freihalten kann. Solche Leute sind zeitlich immer überlastet und werden versuchen, die Sache irgendwie aufzulösen / ruhig zu stellen. Aber gern!

Quellen für die strategische Technik "Variante Humor" gibt es im Forum:

"Aus dem Land der Dichter und Denker (Rundfunkbeitragsreime)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25094.msg158913#msg158913
Vor allem von unserem "Götz von Berlichingen II" - literatur-fester Poet mit breitem Wortschatz und den Kern des Skandals treffender Satire.

Ferner der Thread:  "Sie alle wären heute hier angemeldet. Brüder im Geiste"
Ein mehr kollegiales Werk ist die Aphorismen-Sammlung:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25196.msg159401.html#msg159401

Sodann war und ist da noch:
"Humor als Waffe: Waffenkiste mit Witzen, Aphorismen und Schwarzem Humor" 
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20184.msg135852.html#msg135852

Des Beitragszahlers "Vater unser" in: "Glaubensbekenntnis des Rundfunkbeitragszahlers"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21431.msg137586.html#msg137586


Das Mysterium des Widerstands gegen Staatsunrecht

Eine Person X - mit Autorenerfahrung und geeigneter Kompetenz -wird wohl über den Widerstand gegen die Rundfunkabgabe ein Buch verfassen. Dieses Forum darf darin Würdigung erwarten; das meiste, was an Neuordnung des Staatsfernsehens und der Rundfunkabgabe sich vorbereitet, hat hier feste Wurzeln, so alle Leitverfahren bezüglich Haushaltsabgabe beim Bundesverfassungsgericht.
(Ähnlich ist die Leistung des Forums übrigens in diesen Tagen auch beim Gericht dokumentiert worden.)

Besonders schön gesagt von @Philosoph ("nomen est omen") in
    European Broadcasting Union wirbt in Kampagne für öffentlich-rechtliche Medien
    https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25173.msg159363.html#msg159363

und deshalb ausnahmsweise einmal ein Text hierher gedoppelt:

Zitat
Da kann man doch einfach hier in das Forum schauen: Der Zwangsbeitrag hat (zumindest einige) Bürger dazu gebracht, sich mit Politik und (Un-)Rechtsprechung auseinander zu setzen, sich selbständig zu informieren, sich zu engagieren und andere solidarisch zu unterstützen. Wenn wir uns weiterhin nicht unterkriegen lassen, dann könnte sich dieses Engagement auch in andere Bereiche unserer Gesellschaft übertragen und auch dort für längst überfällige Reformen sorgen, denn der Zwangsbeitrag ist nur die Spitze eines gigantischen Eisbergs.

Ein weiterer Blick ins Forum könnte auch zeigen, wie sich unser Leben als Individuen geändert hat. Wer von uns hätte sich vorher träumen lassen, dass er Widerstand leistet und sich tatsächlich durch die Instanzen klagt? Wer von den über 150 Verfassungsbeschwerdeführern hätte gedacht, dass er jemals eine Verfassungsbeschwerde einreichen würde?
Einige von uns haben sich trotz ihrer Vorbehalte in die (Un-)Rechtsprechung eingearbeitet, obwohl sie sich das vorher bestimmt nicht zugetraut haben.
Einige von uns haben seit 4 Jahren erfolgreich Widerstand geleistet.

Insofern: Vielen Dank für den RBStV! Er hat unser Leben verändert. Er wird auch unsere Gesellschaft verändern.

Was verursacht, dass verschiedenste Leute der verschiedensten Branchen und Vorkenntnisse und politischen Richtungen sich auf einmal eng verbunden fühlen beim Widerstand gegen staatliches Unrecht? Worin unterscheiden sie sich von den fast 100 Prozent der Bürger, die nicht bereit sind, für Widerstand ihre Zeit zu opfern?

Das war noch nie anders beim Widerstand gegen den irrenden Staat. Person X wird im wohl kommenden Buch vielleicht etwas ausleuchten, wie dies zu begreifen ist. Es geht bei der Rundfunkabgabe glücklicherweise nicht um Leben und Tod. Gerade deshalb ist überzeugend, wie die Funktionsweise von Widerstand auch hier den ungeschriebenen Regeln folgt, also immer etwas Eigenartiges und Besonderes ist.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 17. November 2017, 19:26
Beschwerde bei der EU einreichen - geht auch noch im Vollstreckungsstadium - :

Hier einmal ein Erstentwurf - und dann werden ja vielleicht Anregungen für Verbesserung kommen von den Rechtskennern hier im Forum?

Zitat
       Daniel Löwenkiller
       Tigerstraße 77
       99888 Löwenzahn-Beißendorf

An die EU-Kommission
- Beschwerdestelle für Bürgerbeschwerden gegen Verletzung von EU-Recht -

Boîte postale ...
B-... Brüssel -

Sehr geehrte Damen und Herren,
mitgeteilt wird:

A. Informationen:
------------------------------------

A1. Sachverhalt und innerdeutsche nationale Rechtslage:
---------------------
Das Bundesland .............., in dem ich wohne, will mich durch ein Landesgesetz zwingen:
(1) Als unbeteiligter Dritter eine Beihilfe von jährlich 12 x 17,50 Euro zu zahlen.
(2) Und zwar dies als eine Schenkung an die Staatsfernsehen-Anstalt .................. in ............
(Anmerkung: Meines Erachtens ein durch harmlose Unterhaltungssendungen getarntes staatliches Marketing-Unternehmen für die herrschenden Parteien, vorwiegend sehr ausgeprägt CDU/CSU und SPD.)
(3) Das Bundesland .............. , in dem ich wohne, hat an diese Anstalt ein Vollstreckungsrecht für diese Schenkungspflicht verliehen.

Ich bin Nicht-Zuschauer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,.... Es handelt sich also um eine von mir abverlangte Schenkung an einen Dritten. Endempfänger sind vorwiegend die genannten politischen Parteien.

Nachweis der Schenkungs-Aufforderung: Siehe die beigefügte Zahlungsaufforderung.

Zwar handelt es sich beim Länder-Staats-"Vertrag" nicht um einen "Vertrag" im Sinn des Bürgerlichen Rechts. Es geht also nicht um diese gesetzgeberische "Meta-Ebene".
Sondern: Die darin geregelte grundfreie Schenkungspflicht an einen Dritten hat Wirkung eines "Vertrages zu Lasten Dritter" zwischen dem Bundesland und der ARD-Anstalt. Ein Vertrag "zu Lasten Dritter" ist unvereinbar mit der grundgesetzlich geschützten Privatautonomie und damit unwirksam.
(Es fehlt - natürlich - eine Legitimierung nach Artikel 19 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.)

A2. Rechtslage auf EU-Ebene / grundsätzlich: Es ist staatliche Subvention
----------------------------------------
Die - sprachlich unrichtig - als "Rundfunkabgabe" bezeichnete Zahlungspflicht für das Staatsfernsehen ARD, ZDF,... ist eine staatliche Subvention des Bundeslandes ................................ für diese Staats-Sender.
Es handelt sich um eine Subvention durch die Form der Zahlungsanweisung an Dritte (fast alle Bürger). Durch Vollstreckbarkeit entsteht Subventionspflicht durch unbeteiligte Dritte.
Soweit diese Bürger Nicht-Nutzer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... sind, handelt es sich nicht nur um eine Zahlungsanweisung, sondern darüber hinaus um eine Schenkungsanweisung.

Das maßgeblichen Steuerungsgremien sind die Landesregierungen; ferner die zu praktisch 100 % von staatsfinanzierten Organisationen mit Vertreten der politischen Parteien besetzten Rundfunkräte. Es handelt sich damit in der Tat um einen Staatsableger.
Auf EU-Ebene ist die Finanzierung deshalb schon 2007 zutreffend und sehr zu Recht als "staatliche Subvention" eingeordnet worden.

A3. Rechtslage / die Lücke der fehlenden EU-Bewilligung
----------------------------------------
Neuregelung der Rundfunkabgabe erfolgte 2013: Andere Zahlungspflichtige, andere Erhebungsgrundlage - und mit dem Internet sich ändernde Verwendung.
Diese Neuregelung hätte der EU-Genehmigung bedurft. Diese Genehmigung ist vorsätzlich nie eingeholt worden. Dies ergibt sich als unstreitige Feststellung, die sich am Ende von etwa 20 Einheits-Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich dieser "Rundfunkabgabe" aus den Jahren 2016 und 2017 befindet.  ("Rundfunkabgabe", also verschleierte Staatssubvention.) 
Mangels Genehmigung hätte das durchgehend praktizierte Zwangsinkasso seit 2013 nie erfolgen dürfen.

Antrag B: Hiermit bitte ich für Verwendung in einer Verfassungsbeschwerde um folgende Bestätigung:
----------------------------------------------------------------
(dies als Teil der Beschwerdebearbeitung durch die EU-Kommission:)
Meine Bitte, die Rechtslage mir zu bestätigen:

B.1. In der Tat ist für die Regelung der Rundfunkabgabe seit 2013 nie eine Subventionsgenehmigung eingeholt worden.

B.2. Ungenehmigte Subventionen dürfen nicht kassiert werden.

B.3. Wurden solche Subventionen durch Dritte zwangsweise eingezahlt, so sind sie diesen Dritten unmittelbar zurückzuzahlen, nicht etwa dem betreffenden Bundesland zu transferieren. 


Beschwerdeantrag "C": Der Landes- oder Bundesregierung mitzuteilen: 
---------------------------------------------------------
(dies muss möglicherweise von der Kommission an ein zuständiges Bundesministerium in Berlin adressiert werden zur dortigen weiteren entsprechenden Veranlassung)

C. Beantragt wird, an die Landesregierung des Bundeslandes ........................ in ...................... zu versenden:
C.1. Die Aufforderung, die formelle Beantragung der Beihilfe vorzunehmen.
C.2. Bis dahin die Fortsetzung aller Verfahren gegen mich zur Aussetzung anzuweisen.
(Die Landesregierung verfügt über ein entsprechendes Kontrollrecht und ein daraus resultierendes Weisungsrecht gegenüber der ARD-Anstalt .................)
C.3. Auch alle Verfahren gegen alle anderen Bürger auszusetzen.

Mit freundlichem Gruß
Daniel Löwenkiller

Originalunterzeichnete Kopien an:
--------------------------------------------------------
Herr Ministerpräsident
Friedolin Aristomaniak 
- z. Hd. Staatskanzlei -
Überheblichenplatz 66
77666 Schildastadt

- mit der Bitte um vorgreifende sofortige Veranlassung gemäß oben C1. bis C3. -
- gegenüber der ARD-Anstalt .............
- und gegenüber allen durch diese betrauten Vollstreckungsstellen.

-------------------------

Frau Intendantin
Heuchline Multimillobald
- persönliches Büro, eigenhändig -
Demokratie-Abgabe-Pfad 66
77666 Schildastadt

- mit der Bitte um vorgreifende sofortige Veranlassung sinngemäß entsprechend oben C1. bis C3. -
- gegenüber dem Beitragsservice
- und gegenüber allen für Ihre ARD-Anstalt betrauten Vollstreckungsstellen.

Erstens: Was ist verbesserungsfähig?
Nun also die kleine Bitte um eventuellen Beitrag der juristischen Mitdenker des Forums. Aber bitte hier im Thread für Erhaltung der Übersichtlichkeit bitte immer nur kurz. Eventuelle längere Texte besser in anderen Themen-Threads mit Link dorthin.

Zweitens: Disclamer:
Was im Forum ist, ist immer nur Gedankensplitter oder Denkbeispiel oder Wiedergabe, was jemand machte. Es ist niemals eine Empfehlung. Was jemand macht oder nicht macht, muss jeder selber entscheiden. - Aber auch, man erinnere, was Widerständler in schlimmen Zeiten einst zu wagen hatten. In unserem weitgehend funktionierenden Rechtsstaat riskiert man wenig und meistens gar nichts. Widerstand gegen Staatsunrecht war noch nie etwas für Bücklinge und Angstlinge.


Drittens in anderer Sache und beiläufig:
--------------------------------------
Die Menschenrechtskonvention klammert Steuern aus. Wer dort Beschwerde führt, muss also darauf achten, nicht gegen eine "Steuer" zu klagen.
Das hat rechtliche Hebelwirkung: Die verbotene "soziale Diskriminierung" ist nur auxiliär beschwerde-geeignet. Man muss also einen Haupt-Beschwerdegegenstand haben, beispielsweise "Informationsfreiheit". Diesen sollte man deshalb wohl besser nicht durch das Behaupten "es ist eine Steuer" beeinträchtigten. 
Gerade die "soziale Diskriminierung" ist besonders effizient für Geringverdiener. Also aufpassen, sich in einer Beschwerde in Straßburg nicht diese Hebelwirkung selber zu sabotieren.
Da dort in Englisch oder Französisch vorgetragen werden muss, werden eigene frühere deutschsprachige Texte "ist eine Steuer!" wohl untergehen, sofern man diese nicht in Übersetzung einbringt.
Mehr über verwandte Themen ist deutlich ausführlicher in:
"Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.msg159866.html#msg159866
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 18. November 2017, 13:04
Wie verdirbt man Gerichten den Appetit, SCHNELL zur Zahlung zu verurteilen?
Das dürfte inzwischen recht einfach gelingen?
Die Verwaltungsgerichte sind wegen der Verfahren bezüglich der Wirtschaftsimmigration (übrigens gelegentlich durchaus auch Personen, die zu Recht Asyl beantragen und also Schutz durch unseren Staat legitimieren) in einem hoffnungslosen Zustand der Überlastung. Das nutzt jemand durch einen Text etwa wie folgt:

Im Klageverfahren kann man jederzeit beantragen - erst recht, wenn das Gericht die Zustimmung zum Gegenteil erfragt:
Zitat
(1) Wegen der grundsätzlichen Bedeutung beantrage ich Entscheidungsfindung durch die Kammer, also nicht nur durch den Einzelrichter.
(2) Wegen des öffentlichen Interesses beantrage ich öffentliche Verhandlung, also nicht eine Bearbeitung rein im Schriftverfahren.
(3) Bitte setzen Sie bei der öffentlichen Verhandlung mehrere Stunden an für die Protokollierung meiner verschiedenen Beweisanträge.
(4) Bitte sehen Sie einen Saal mit mindestens 50 Plätzen vor - die Vertreter der bundesweiten Presse werden eingeladen werden, ferner viele Mitstreiter gegen die Rundfunkabgabe, die ihrerseits für mich das Geschehen protokollieren werden.

Und nun im Schriftsatz das Ausschlaggebende:
Zitat
Es wird auf herrschende Rechtsprechung verwiesen, wonach das Gericht zu diesem Themenkreis wegen grundsätzlicher Bedeutung sich meines Erachtens als unabweislich gehalten ansehen könnte, den vorstehenden Anträgen (1) und (2) zu entsprechen:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 87/16 vom 14. Juni 2017
Fundstelle beispielsweise:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d2d210270d23c772010ae635a7778787&nr=79170&pos=0&anz=1

Dies Urteil selbst besagt es als verpflichtend. Im übrigen listet es detailliert entsprechende Rechtsprechung, die für alle Zweige der Rechtsprechung allgemeingültig wirkt. Eine Nicht-Berücksichtigung dieser Rechtsprechung würde ich als Versagen des rechtlichen Gehörs ansehen (Artikel 103 Absatz 1 GG).

Wer es macht, was erwartet ihn?
Ganz Schlimmes - nämlich das Gericht wird sich normalerweise auf absehbare Zeit vermutlich nicht um seine Klage kümmern! Das ist aber ungerecht. Da wird der Gerechtigkeit suchende Kläger aber ganz schön fluchen!
Das ist mit dem Anspruch auf schnelle Entscheide nicht gut vereinbar. Aber die Gerichte sind ja unschuldig, wenn schlecht gemachte Gesetze ihnen die Lieferung der "Ware Gerechtigkeit" zur Zeit durch "höhere Gewalt" nicht mehr zeitnah möglich machen.

Wer nur ein niedriges Einkommen bis zur Höhe für sozial-basierten Härtefallantrag hat, der kann sogar mit Antrag auf Kostenfreiheit für neue Zahlungsaufforderungen immer die Klage erweitern oder nachschieben oder was auch immer. Die Verfahrensdetails wurden hier nicht näher geklärt. Einfach mal mit der ARD-Anstalt telefonieren, dort den hausinternen besser qualifizierten Beitragsservice verlangen. Da gibt es dann Rechtsberatung zum Nulltarif jedenfalls für derartige Fragen. - Vorsicht: Kostenfreiheit setzt voraus, dass nur diese eine Rechtsgrundlage gewählt wird - was nicht ausschließt, auf das Vorliegen anderer Rechtsgrundlagen informativ und archivierend hinzuweisen, beispielsweise, weil ferner ohnehin "Nicht-Zuschauer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,...".

So lange Klagen anhängig sind, werden für die betroffenen Beträge wohl keine Vollstreckungsversuche vorgenommen? "Nichts Genaues weiß man nicht."

Im besten Fall liegen solche Klagen dann jahrelang auf Eis -
 vermutlich jedenfalls lange genug, bis das Bundesverfassungsgericht die scheinbar heile Welt von 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe in Scherben schlagen dürfte. Im dann erfolgenden Durcheinander wird so mancher Vorgang dann einvernehmlich ins ewige Vergessen übergehen.

Hier der Dank für einen Hinweis auf die rechtliche Hebelwirkung des BGH-Entscheids gegen das LG Tübingen:

Dank an @Markus KA
   Re: Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
   https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg159904.html#msg159904
Darum geht es:
- Statt einer bewilligungsbedürftigen formalen Aussetzung
- eine rein faktische im "juristischen Faustrecht" erlangen. 

Übrigens wird hier immer geschrieben - natürlich auch und gerade auch in Schriftsätzen - : "Staatsfernsehen ARD, ZDF,...".
Es wird nie geschrieben "ör" oder "öffentlich-rechtlich" und "Rundfunk" schon gar nicht. Diese sachlich unangebrachten Sprachelemente dienen ja der Heuchelei eines Heiligenscheins - "sprachliche Manipulierung des Unterbewusstseins".
Na klar, die meisten Bestreiter der "Rundfunkabgabe" formulieren mit "ör" usw. und das ist ja in Ordnung so - jeder nach seiner Facon. Es sollte nur einmal begründet werden, wieso das hier und auch in Briefen immer so eckig formuliert wird:
   Staatsfernsehen ARD, ZDF,...
   Infosteuer (Ihre Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag")
   Steuer-Nummer (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragsnummer")
   Ihre Außenstelle des Finanzamts (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragsservice")

Darf man das denn? Umgekehrte Frage, warum sollte man das nicht dürfen? Nur muss man dann in Schriftsätzen an die ARD-Anstalt oder bei Gericht durch den hinzugefügten Ausdruck in () verfahrensrechtlich identifizieren, worum es geht.

Das enthält ja eine wichtige Botschaft: "Ihr wollt mich über die Sprache belügen? Aber zum Belogenwerden gehören immer zwei. Hier fehlt der Zweite. Ich verkehre mit euch auf Augenhöhe. Belügen mögen Sie mit ihren Wortverdrehereien Politiker und manchmal sogar die Justiz, nicht aber mich."

Und: "Abgabe" ist der Oberbegriff für: "Steuer oder Beitrag oder Gebühr". Also wird hier niemals "Rundfunkbeitrag" getextet, sondern allenfalls "Rundfunkabgabe" - sofern man Dritten gegenüber mit "Infosteuer" zu unverständlich wäre. Das Wort "Rundfunkbeitrag" ist hier ein absolutes "gibt es nicht und nie".

Disclaimer, aber das ist ja nun klar für immer:
Was jemand macht oder nicht macht, ist voll eigenverantwortlich. Hier im Forum sind keine Empfehlungen oder Mustertexte und nie Rechtsberatung, sondern nur Gedankenspiele, von anderen verwendete Texte als Beispiel usw.. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 19. November 2017, 21:14
Sobald in diesen Stunden oder Tagen feststeht, dass der Bundestag fest STEHT, kommt den Abgeordneten auf den Tisch, wie die kommende Großkrise des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... zu meistern sein könnte.
Fundamentale Neuordnung ist unvermeidbar.
Nur für das Wie gibt es noch Optionen.


Alle Adressen unserer "Neuen" in Berlin sind inzwischen erfasst. Die frühere Hilfebitte dafür in diesem Thread wurde gegenstandslos. Alles Nötige konnte mit ein paar Konversions-Stufen automatisiert aus dem Internet abgeleitet werden. Nichts Aufregendes in Sachen Software - eine Fleißarbet. 

Nun sollen die 709 "Neuen" als erstes in ihrem neuen Job erfahren, dass der Volksouverän nicht damit einverstanden ist,
- wie eine Kuh gemolken zu werden,
- damit die rund 40 werdenden Multimillionäre bei ARD, ZDF
- zum Dank für das viele Geld, das vom Himmel fällt,
- ihren Steigbügelhaltern das Wahlen gewinnen erleichtern.

Dies mündlich-vertragliche Tauschgeschäft zu Lasten eines Dritten hat zu enden. Ein halbes Jahrhundert hat es überlebt, zu Beginn bescheiden und legitim, jetzt protzige aufgeblasene Geldverbrennerei mit anwidernder Edelmenschen-Heuchelei. Die Dinosaurier "Staatsfernsehen" aus einer anderen Zeit haben keine Existenzberechtigung mehr.
Die 709 "Neuen" sollen sofort bei Jobantritt klargestellt bekommen, dass dies bitte die letzte bundesweite Wahl gewesen sein muss, bei der dieser "Deal" noch halbwegs klappte.


Die Gelddruck-Maschine mit der Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag" muss auf den Boden der Ethik und des Rechts zurück gezwungen werden. Vorsätzliches Falschinkasso muss als allererstes enden: Nichtzuschauer, Geringverdiener.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: samson_braun am 20. November 2017, 09:02
tcha leider hat es sich erledigt vorerst wie es aussieht  >:D
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: faust am 20. November 2017, 11:04
... das muss nicht schlecht sein.

Eine "angeschlagene" Regierung (und das ist sie jetzt schon - egal wie das bei denen ausgeht) könnte empfänglicher für dergleichen  >:D Botschaften sein.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. November 2017, 13:50
Hat sich natürlich NICHT erledigt. Keine Nachgiebigkeit gegenüber vorsätzlichen Unrechts-Teilnehmern. Im November wieder an alle rund 3000 Parlamentarier in Deutschland.
Den Bund-ies sind jetzt erst einmal ein paar Tage zu lassen zum Wundenlecken - das kollektive menschliche Gackern, wenn immer Gruppenkonflikte eskalieren. Aber die anderen Parlamentarier bundesweit haben nach 2 Monaten Pause wieder Bedarf, harte Kernaussagen über die Frage von staats-erzeugtem Unrecht in Sachen ARD, ZDF,... zu verdauen.

Der Inhalt wird immer strategisch optimiert.
Jetzt haben alle Angst vor Neuwahlen... und also vor ?... na, wovor wohl? Also kann man im Mailtext wieder schließen mit:
"Aber wer versessen darauf ist, einige Prozent Wählerstimmen an eine bestimmte neue Partei zu verlieren, nur weiter so wie bisher mit ARD, ZDF und Rundfunkabgabe."
Ob dieser Satz mehr bewirkt als 1000 liebevoll formulierte seitenlange Bürger-Petitionen, die ohne Abhilfe in den Archiv-Friedhöfen der Parlamente enden? Beides nebeneinander wirkt komplementär und ist also sinnvoll. 


Kleiner Nachtrag zu anderem Sachthema: WDR verkauft 220 000 qm für nur rund 2 Millionen Euro an die Stadt Köln - wohl endgültig bewirkt seit 15. November und nun wohl nicht mehr leicht beeinflussbar.
- gerade neu in Erörterung hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25033.msg160014.html#msg160014
Vor einigen Wochen wurde  hier im Thread "Waffenkiste" erörtert, ob Verschleuderung vorliegen könnte (Rechtsfrage: "Veruntreuung"). Über das "PM"-Nachrichtensystem wurde sodann ausgetauscht, dass dies nicht klar genug belegbar erscheint. Man hätte aber mehr recherchieren müssen, hätte jedoch unbedingt und auf jeden Fall stark stören können, beispielsweise durch das Einfordern einer öffentlichen Versteigerung. Dies war mit der verfügbaren Arbeitszeit nicht machbar. Mehr wäre nur machbar, wenn etwas finanzielle Gegendeckung im Fall von noch mehr Arbeit möglich wäre. Das ist aber im Rahmen eines Forums-Konzepts nicht sinnvoll regelbar. - Also wurde hier bewusst entschieden, nicht auch noch diesen weiteten Nebenschauplatz mit rechtlichem Widerspruch zu eröffnen.
 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 20. November 2017, 20:43
Die häufige Frage nach dem absoluten Totschlag-Trick gegen Zwangsvollstreckung, Bescheide, Beitragsservice: Beispielsweise?
Eigentlich, wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, hat man die passenden Zeitpunkte versäumt. Aber wenn - was tun?
In der Akte sind jede Menge bedruckte Blätter, die oben rechts in orange "ZDF" tragen. Da habt ihr aber nicht genau hingeschaut? Jetzt gleich wird es euch wie Schuppen von den Augen fallen:  Ist das nicht ein - verflucht noch mal - ein verschleiertes HAKXXKREUX?

Die 2 und das D mal nüchtern betrachtet - na, klar, erkennt wohl jeder - oder nicht? Welcher Ewig-Gestrige hat denn das da reingetrickst? ... Oder doch nicht? Sieht das nur so aus - oder noch nicht einmal?

Empört Annahme verweigern? Verstoß gegen §§ 86, 86a StGB einwenden?
Das war keine Empfehlung und darf auch nicht ernsthaft geäußert werden - ein kleiner surrealer Gedankensplitter.

Einen vergleichbaren Fall gab es.

 Quelle: ZEIT 2008-12-23 Seite 10. - Online: http://www.zeit.de/2009/01/LS-KiK
Zitat
Die Kleiderständer des Texitildiscounters XXXXX sehen aus wie Hakenkreuze.
...
Mittlerweile aber ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Dieser Fall sei der Kuríoseste, den er in seiner Amtszeit erlebt hatte, sagt Uwe Kxxxx, Sprecher des Landeskriminalamtes in Kiel.
Bei Google mal diese Zeile eingeben:
      Die Kleiderständer des Textildiscounters sehen aus wie Hakenkreuze.

Was wird wohl Gerichtsvollzieher Kunibert Beißmüller tun, wenn ihm vorgeworfen wird, einen ganzen Stapel HakXXXkreuXXX in der Hand zu tragen?
Wenn man sogar ein Schreiben vorlegt - am besten gleich englischsprachig, das mag graumelierter Ossi Kunibert ganz besonders gern lesen - , gerichtet an die Warenzeichenstelle, ob dies Warenzeichen suspendiert werden müsste bis zur rechtlichen Klärung? Unter Verweis auf den gerade beschriebenen Präzedenzfall mit Ermittlungsverfahren?

Dies war auf keinen Fall eine Empfehlung. Es war ein surrealer juristischer Gedankensplitter.
Allerdings, Bürger wegen der irrealen "Möglichkeit" der Nutzung als realen Nutzenerhalt zu "bebeitragen", das ist an Surrealismus wohl kaum zu übertreffen.
Oder den (überwiegend fleißigst arbeitenden) Niedrigverdienern im Land den real vom Bundesverfassungsgericht garantierten Härtefallantrag in allen Formularen aus Juristenhand als inexistent zu behaupten - dieser Surrealismus ist nicht so ohne Weiteres zu übertreffen? Oder sehr ihr das anders?

Hier nochmals die "realen" Hauptentscheide BVerfG:
 (alle: --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))
Und dann ein Blick in die "surrealen" Befreiungsanträge und Bausteintexte unserer ARD-/ZDF-Juristen: All diese Realität ist dort ausdrücklich als inexistent ausgewiesen.
Darf der Bürger auf Surrealismus mit Surrealismus antworten? 
Es gibt übrigens mindestens einen, der das mit dem "2D" wohl bald etwa so machen dürfte wie oben angegeben, allerdings im Rahmen eines noch anhängigen Klageverfahrens. Nachahmung wird aber nicht empfohlen - denn:

Ganz dicker Disclaimer.
Was jemand macht oder nicht macht, ist voll eigenverantwortlich. Im Forum nicht Empfehlungen, sondern nur Gedankensplitter oder Beispiel-Infos, was andere so machen mögen. Das Vorstehende ist nun mal wirklich ganz hart an der Schmerzgrenze. Der Disclaimer ist hier wirklich angebracht. Wer derart hart schießt, muss bitte sehr genau wissen, was er tut und nicht tut.

Bei Kommentaren hierzu bitte nur kurz - und bitte die kritischen Wörter aus-XXX-en - und viel mit Fragezeichen-Sätzen operieren, wo eine eindeutige Aussage nicht so ganz eindeutig möglich ist. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 22. November 2017, 20:53
Ein einziges Wörtchen "positiv" kann juristische Hebelwirkung entfalten.
Aus einem E-Buch (Quelle siehe unten):
Zitat
Die Antwort ergibt sich aus der "Verwaltungsvereinbarung 'Beitragseinzug'" der Sender-Anstalten. Die Unterschriften am Textende für die Sender-Anstalten reichten vom 25. November 2013 bis zum 13. Januar 2014.
Dort in: "Vierter Abschnitt" --- "§ 8" --- Abschnitt "B." --- Unterabschnitte_

a) Klärung von Rechtsfragen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, die vom Zentralen Beitragsservice oder von der Fachgruppe Kundenmanagement sowie den dezentralen Einheiten in den Landesrundfunkanstalten eingebracht werden
b) Information der Fachgruppe Kundenmanagement und der Geschäftsführung des Zentralen Beitragsservice über die Beratungsergebnisse zwecks operativer Umsetzung der Ergebnisse für den zentralen und dezentralen Beitragsservice
c) Empfehlung für die Gerichtsprozess-Strategien für ARD. ZDF und Deutschland radio
d) Pflege einer Urteilsdatenbank, Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung
e) Kommunikation der Gerichtsentscheidungen an die Fachgruppe Kundenmanagement und an die Geschäftsführung des Zentralen Beitragsservice für die Umsetzung der operativen Aufgaben
f) Information der Gemeinschaftseinrichtung Marketing/Kommunikation über presserelevante Gerichtsentscheidungen
g) Festlegung von Richtlinien für die dezentralen Einheiten Beitragsservice in den Landesrundfunkanstalten
h) Äußerungsrechtliche Prüfung von Aussagen im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug

Wie wird die Rechtsprechung auf "positiv für Rundfunkbeitrag" manipuliert?
-----------------------------------------------------------------------
Eindeutiger geht nicht: Oben lasen Sie: "d) ... Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung."

Juris ist die zentrale Datenbank von Gerichtsentscheiden. Natürlich wird ein Normalbürger so gut wie nie auf die Idee kommen, dort zahlender Kunde zu werden, um seine erstrittenen positiven Urteile eingeben zu können.
Siehe für mehr die angebotenen Abonnement-Formen: juris.de

Die öffentlich-rechtlichen Sender-Anstalten geben dorthin nur die "positiven" Urteile. Öffentlich-rechtliche Anstalten müssten an sich alle (alle!) wesentlichen Urteile dorthin geben. Nun wissen Sie also schon einmal, wieso die Gerichte meinen müssen, Kläger hätten nie gesiegt: Es bestand bisher keine gleichwertige Gegenkraft gegen diese Milliarden-Euro-Übermacht.
Quelle: (1) (seit April 2016 in:)  Pedro Rosso, "Staatsfernsehen verfassungswidrig", Abschnitt 'UBF-BEH-SEN_ --4
(2) Das entsprechende aktualisierte Kapitel "Manipulation" wurde voll übernommen in "RR-Analyse", die 140-seitige Standard-Anlage zu den Verfassungsbeschwerden Ende September 2017 - hier im Thread koordiniert - gegen Einsetzen der Umwandlung von ARD, ZDF,... in ein Staatsinternet-Monopol nach China-Muster.
(Alle, die sich zur Teilnahme bereit erklärten, hatten diese 140 Seiten ja erhalten.)
(3) Der Kern vom Vorstehenden steht seit November 2017 auch in:  Schriftsatz des LG Tübingen in:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.msg160108.html#msg160108
="Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)"
(4) Im Forum nur 1x thematisiert von @marga Januar 2016 (als es noch keine der vorstehenden Quellen gab):
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16617.msg113206.html#msg113206
="Klage wg. Befreiung (Aufstockung-Anspruch) geht vors Oberverwaltungsgericht"


Und jetzt kommt der juristische Hammer - die Hebelwirkung.
Dr. Hermann Eicher ist wohl bei den ARD-Anstalten maßgeblich für den Beitragsservice - also vielleicht oder vermutlich Urheber dieser "genialen" Idee.
Er ist zugleich derjenige, der namentlich den Befangenheitsantrag gegen Dr. Sprißler unterzeichnete, diesen Richter mit seinem "hier stehe ich und ich kann nicht anders" (worin sich die Angst vor der EU-Überprüfung des Rendfunkabgabe-Unrechts dokumentiert).

Klartext:
Dies winzige Wort "positiv" ist der Startpunkt und Kern der Manipulation der richterlichen Rechtsquellen.
Das damit ermöglichte Falschinkasso ist bedingt durch diese Manipulation. Ist hieraus ein strafrechtlicher Anfangsverdacht auf Inkassobetrug ableitbar, dies in der erschwerenden Variante von Prozessbetrug, Steuerung, Koordination usw.?
Falls ja - wer trägt hierfür die zentrale Verantwortung?
Wie so oft bei Rechtssachen, man muss hinter den Zeilen lesen, um zu lesen, worum es möglicherweise auch noch gehen könnte.

In einer Hintergrund-Erörterung geht es schon längst um:
Strafrecht? Welche Personen? - Rückzahlungspflicht? - Anstalten-Insolvenz? - Neuordnung ARD, ZDF?
Das kann man nicht in ein Forum hineintragen. Aber wir haben hier im Forum gemeinsam vieles dafür zusammengetragen. Also deshalb einmal kurz hier angedeutet.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 24. November 2017, 22:33
Wieso beim Bundesverfassungsgericht keine Gutachten für uns, "den Volkssouverän"?
dies fragt sehr zu Recht:   @dreamliner 23. November 2017 
In "Rundfunkbeitrag: Das Prüfungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25366.msg160270/topicseen.html#msg160270

Zitat
Allein schon die Tatsache, dass die Unterschiedlichen Institutionen externe Gutachter Beauftragen:
- Für die Bundesländer:Professor Dieter Dörr (bezahlt mit Steuergeldern)
- Für die Öffentlich Rechtlichen (ARD): Professor Hanno Kube (bezahlt vom "Rundfunkbeitrag")
- Für die Öffentlich Rechtlichen (ZDF): Professor Joachim Wieland (bezahlt vom "Rundfunkbeitrag")
...
Für mich stellt sich nur die Frage, ob es auch für unsere "Leitkläger" (aus dem Forum) möglich ist, sich zusätzlich entsprechende externe Gutachter einzuholen.
Vielleicht könnte man hier nochmals eine "Spendenaktion" machen, damit sich unsere Mitstreiter für deren Verfahren am Bundesverfassungsgericht auch entsprechende externe Expertise leisten können.

Oh doch, der vor allem zu befragende "Zahlmeister", der Volkssouverän, ist auch mit einer Stellungnahme im Sinn eines wirtschafts- und rechts-wissenschaftlichen Gutachten vertreten.
Da es ein anhängiges Gerichtsverfahren ist, ist es üblich, zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr als ein solches Faktum verlauten zu lassen. Jedenfalls, es genügt, diesen Thread "Waffenkiste" herunter zu laden, um zu wissen, etwa welche Argumente vorgetragen wurden.
Spenden in diesem Forum, das konnte dafür nicht aktiv gesammelt werden. In einem Forum sind alle aktiven Teilnehmer sowieso selber Gebende und alle sind Gleiche unter Gleichen. Der Gutachter gesteht durchaus Leidensdruck wegen rund 1 Monat unbezahlter Arbeitszeit dafür. Aber es musste sein und basta.
(Übrigens führte eine leicht verhaltene Spendenbitte zu einer ganz kleinen Zahl von Spenden über das Nachrichtensystem - das tat der Seele sehr gut.)
 
Wie können die rund 4_? Gutachten unserer Staatsfernsehen-Verteidiger erlangt werden?
Wer einen zulässigen Zugang mit zulässigem Weitergaberecht hat, bitte Mitteilung über das Nachrichtensystem.

Was berichtet werden kann, weil allgemein bekannt:
Über 2 Verfassungsbeschwerden von Ende September liegt dem Bundesverfassungsgericht die sogenannte "RR-Analyse" vor, etwa 140 Seiten, auf die in der Stellungnahme (dem "Gutachten") verwiesen werden konnte. Dem Bundesverfassungsgericht ist damit zugänglich, was wir im Forum gemeinsam erarbeitet haben: Die Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen.
Mehr darüber hier im vorhergehenden Beitrag vom 22. November 2017 - auch mit dem Querverweis zur Argumentation von Herrn Dr. Sprißler, Richter am Landgericht Tübingen.

Des weiteren liegt dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer anderen hier sehr gut bekannten Verfassungsbeschwerde der Nachweis vor, dass alle Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts identisch sind, belegt durch 2 Vergleichsausdrucke von je 20 Seiten. Auch darauf konnte verwiesen werden.
Diese Vergleichs-Ausdrucke sind auch hier im Thread "Waffenkiste" in diesen Monaten für alle als .pdf zugänglich gemacht worden.

Wie kann man seinen Klageschriften ein Gutachten beifügen?
Beide vorstehenden Dokumente kann natürlich jeder jederzeit in seine Widerspruchs- und Klageverfahren einführen und vom Gegner im Anschreiben eine Punkt-für-Punkt-Widerlegung von beliebigen daraus extrahierten Argumenten verlangen... den eigenen Schriftsatz fortlaufend nummerieren - und fordern, für jede Nummer eine Antwort zu erhalten.
Wer das tut, könnte traurigerweise auf absehbare Zeit ohne Neuigkeiten zu seinem Verfahren bleiben. So ist das Leben, schickt man 3 Seiten, wird man vom beauftragten privaten Callcenter mit Textbaustein-Blaba eingedeckt. Gibt man sich die Mühe, mit 200 Seiten eine bearbeitende Zuneigung zu erwerben, gibt es möglicherweise keine einzige Liebesgeste mehr monatelang.

Insider-Halbinfo: So lange man streitet, wird nicht vollstreckt?
Im Prinzip ist das so, um lästige Eilverfahren bei Klagen zu vermeiden. Kann man so beantragen - klappt dann wohl oft? Meistens? Immer? - Keine Mahnungen mehr? Nur noch alle 3 Monate die Info über Schuldenstandt?

Stimmt nicht so ganz - denn die Kölner finden das anscheinend gar nicht optimal und produzieren wohl öfter "Computer-Fehler", wonach aktiven Streitern plötzlich dennoch die Zwangsvollstreckung angedroht wird. Das wurde auf ARD-Ebene erörtert und anscheinend ist das wirklich irgendwie unautorisiert. Es liegen Informationen vor, wonach dann ein Anruf bei der ARD-Anstalt - beim dortigen örtlichen hauseigenen kleinen Beitragsservice - zur Annullierung führt.
Ob das vielleicht in Wahrheit arrangiert und abgesprochen ist, um die schwach Werdenden ans Zahlen zu bringen? Die Mitarbeiter im ARD-Haus machen jedenfalls den Eindruck, in die plötzliche Vollstreckung nicht eingeweiht gewesen zu sein. Ob es aber über ihren Kopf hinweg so arrangiert wurde von den Chefs, kann niemand ausschließen.
"Nichts Genaues weiß niemand nicht."

Also, für die Bürger gibt es nun 2 Gutachten.
Dasjenige, das speziell für ein oberstes Gericht Ende Oktober gemacht wurde, kann vor Abschluss des anhängigen Verfahrens nicht näher dokumentiert werden.

Das andere von 140 Seiten "RR-Analyse" kann von jedermann verwendet werden und weitergegeben werden. Darin ist im Abschnitt 'UBF-BEH-SEN_--4 auch enthalten, wie die Verwaltungsgerichte manipuliert werden, so dass jeder Richter nach Kenntnisnahme die richterliche Pflicht hat, sich nicht mehr manipulieren zu lassen.
 
Die etwa 10 Mitstreiter, die sich Ende September bereit erklärten, eine Verfassungsbeschwerde gegen "funk.net etc." einzureichen, verfügen über dies Dokument. Es darf weitergegeben werden.

Ergänzen sollte man es durch die 40 Seiten, die beweisen, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes 2016, 2017 keine "Recht"-Sprechung sind (so dass die Erschöpfung des Rechtsweges nicht verlangt werden kann, weil das abweisende Standard-Urteil "bereits geschrieben ist", also das Versagen des rechtlichen Gehörs garantiert ist). 

Disclaimer
(1) Hier nie Ideen und nie Empfehlungen, es wirklich zu machen. Was jemand macht oder nicht macht, ist eigenverantwortlich.
(2) Die Erfahrung ist, dass leider nur eine ganz kleine Zahl... nur die besonders intensiven Begleiter des Forums haben die Wissensbreite und Kampfentschlossenheit erlangt, "so richtig hart zu schießen". Letztlich ist das durchaus verständlich. Jeder hat seinen Stil des Widerstands. Die juristische Schiene ist nicht jedermanns Sache.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 26. November 2017, 19:36
Wieviel Geld können wir Streiter gegen staatliche Illegalität beim jeweiligen ARD-Sender einklagen?
Mit unserem Engagement schützen wir die Intendanten vor Strafverfolgung wegen Inkasso-Betrug? Ebenso die Hausjuristen und die Leiter der Rechtsabteilung?
(Eigenbezeichnung: Justiz-Zare - halt, nein, Justitiare, eine ungeschützte und im Gesetz nicht reglementierte Bezeichnung. Klingt ja gut. Es gibt bestimmt Leute, die das beeindruckt. Zu hochdeutsch "Person mit abgeschlossenem Jura-Studium in betrieblicher Funktion".  Siehe Wikipedia.)

Welche Rechtsgrundlage für unsere Geldforderung?
Beispielsweise "Geschäftsführung ohne Auftrag", um die Irrenden vor Abgleiten in Strafverfolgung zu schützen; und auch, weil wir die ARD-Anstalten vor noch mehr Kumulierung von Rückzahlpflichten schützen und hierdurch vor Insolvenzpflicht (sofern es dafür noch nicht zu spät ist - aber es ist nie zu spät dafür, Probleme zu mindern).

Hat das schon jemand gemacht?
Na klar. Das ist immer ziemlich das Erste, was manche Leute machen, wenn sie gegen irrende Apparatschiks streiten, damit erst einmal die angebliche Forderung kaputt gemacht wird.
Die Person X hat also schon seit langem mitgeteilt, dass die Gesamtforderung für Geschäftsführung ohne Auftrag erst später geltend gemacht werden wird, aber dass schon einmal ein Teilbetrag von 2000 € bitte bitte auf dem Infosteuerkonto (Tarnbezeichnung "Beitragskonto") als Guthaben eingebucht werden soll.

Dies sei aber nicht etwa Aufrechnung. Zwar könne nun die Rundfunkabgabe nicht mehr gefordert werden, da deren Summe niedriger sei. Aber sobald das Bundesverfassungsgericht die Zahlungspflicht der Rundfunkabgabe - natürlich - als unzulässig entschieden haben werde, seien die 2000 Euro natürlich auszuzahlen.

Warum diese Haken und Ösen? Um das Recht auf Klage gegen die Rundfunkabgabe beim Verwaltungsgericht nicht zu verlieren, weil nötig für eine spätere Verfassungsbeschwerde.

Nehmen wir an, die ARD-Anstalt erkennt die 2000 Euro an, und schon hätte der Kläger kein Schutzinteresse mehr - schon wäre die ARD-Anstalt diesen Kläger los.
Die Klage besteht durch die Formulierungsweise also weiterhin beim Verwaltungsgericht, kann der ARD-Anstalt aber nicht mehr Geld für die Rundfunkabgabe erbringen, weil dann erst einmal über die "Geschäftsführung ohne Auftrag" gestritten werden müsste; die aber wird behauptet, um den Intendanten vor der Gefahr von Strafverfolgung zu schützen: Verantwortlich für Inkassobetrug - ja/nein - wer wollte schon jetzt darüber richten?

Wenn dies diese Rechtsfragen klärende Verfahren beim Amtsgericht jemandem wünschenswert erscheint - aber gern. Der Ausgang hinge unter anderem davon ab, dass das Amtsgericht zu entscheiden hat, ob es zutrifft, dass der Intendant persönlich verantwortlich ist für die Nichtunterbindung der vielleicht vorliegenden Straftat des Inkassobetrugs gegen 100 000++ Bürger im Einzugsbereich der ARD-Anstalt.

Wie viel Euro pro Stunde können wir verlangen?
Da wir die Irrenden der ARD-Anstalten auf die Dauer zur Behebung ihrer Irrtümer zwingen werden, gilt:
Wir sind demnach qualifizierter als die Mitarbeiter der ARD-Rechtsabteilungen.
Wir dürfen demnach mindestens deren Stundenlohn reklamieren? Brutto usw. echt gerechnet rund 200 € pro Stunde? Oder... wir sind ja nicht so... jedenfalls den mittleren Stundensatz von ARD-Mitarbeitern dürfen wir verlangen. Dieser ist inklusive Arbeitgeber-Abgaben und mit den kapitalisierten Betriebsrente-Ansprüchen mindestens 60 Euro / Stunde. Damit wollten wir uns entgegenkommend bescheiden - o.k.?

Für jeden Forumsbeitrag: Pauschal 20 Euro Forderung an die ARD-Anstalt für uns?
Mit Vor- und Nacharbeit, Recherchen et cetera et cetera ist ein Mittelwert von 20 Minuten das Mindeste. Macht 20 Euro pro Eintrag.
Wer 500 Beiträge machte: 10 000 €.
Wer 5000 machte: 100 000 €.
Ist das zu viel? Auf keinen Fall, wenn die Streiter gegen dies staatliche Unrecht einmal ihre echten Arbeitsstunden in Geld umrechnen.

Sodann die eigenen Schriftsätze: 100 bis 600 Euro pro Seite.

Sofern einfache Prosa-Fließtext "ist doch alles Wahnsinn": 100 Euro pro Seite.
Sofern Schriftsatz von Rechtsanwalts-Niveau - Rechtsquellen, Analyse, Vergleich von Rechtsprechung usw.: 600 Euro pro Seite.
Für die Seitenzahl die Faustregel: 1 cm Akte (zusammengepresst) = 100 Seiten. Sofern der Eigenanteil daran rund 40 % ist, dann beispielsweise:
40 Seiten * 300 € (Mittelwert) = 12 000 €.
Es sei daran erinnert, dass auch Rechtsanwälte solche Honorare beanspruchen würden, sofern sie mandatiert wären, umfassend die Rechtslage zu recherchieren und darzulegen.

Nun aber ein Risiko vermeiden mit dem hohen Forderungsbetrag.
Wer das einfach so in voller Höhe in Rechnung stellt und dann vielleicht nur 2000 € jetzt geltend machen würde, hat ein Risiko. Der Gegner kann mit negativer Feststellungsklage die Kosten schikanös hochjubeln, damit andere abgeschreckt werden, es nachzumachen.
Oben war ein Lösungsweg dargestellt, wie man dies Risiko halbwegs eliminieren kann.
Ein anderer Lösungsweg ist, dass jemand von seiner Forderung, ohne sie geltendzumachen, einem anderen Streiter gegen die gleiche ARD-Anstalt einen Teilbetrag von 1500 € abtritt. Dieser würde dann nur eine Forderung von 1500 € reklamieren. Für diese Betragshöhe ist das Kostenrisiko tragbar - so dass die Wahrscheinlichkeit gering und praktisch Null ist, dass die ARD-Anstalt eine Klage hierüber vor dem Amtsgericht provozieren möchte.
 
Warum dies zu diesem jetzigen Zeitpunkt?
Es zeichnet sich ab, dass eine Neuordnung der Rundfunkabgabe erfolgen wird. Dies wäre nur dem engagierten Widerstand der Streiter zu verdanken.
Hierbei sei an die empirische "5-Prozent-Regel" des Querdenker-Anteils in Gruppen erinnert. Nachlesen:
https://www.morgenpost.de/printarchiv/wissen/article104781647/Im-Schwarm-Wer-fuehrt-wer-folgt.html
Ein unscheinbarer Artikel vor knapp 10 Jahren in einer inzwischen unscheinbar gewordenen Tageszeitung - und er hat es in sich. Bitte nachlesen und dann das Nachstehende nachvollziehen:
- Rund 10 Millionen Bürger zahlen die Rundfunkabgabe wohl zu Unrecht.
- Nur etwa 5 % davon - rund 500 000 - nehmen mindestens minimal teil an Protesten - beispielsweise Sammelpetitionen.
- Nur etwa 5 % wiederum davon - nämlich nur rund 25 000 - sind in Foren, in sozialen Netzwerken usw. aktiv. - Die Gesamtzahl der Kläger 2013 bis 2017 bei den Verwaltungsgerichten ist ähnlich hoch.
- Nur etwa 5 % hiervon - nämlich rund 1000 - machen ganz aktive Streitführung.

Natürlich ist die vorstehende Kette der jeweils 5 % ein wenig fiktiv und sei nicht überbewertet. Aber mindestens die rund 25 000 und ganz mindestens die rund 1000 sind es, die die Wiederherstellung des Rechtsstaats erzwingen im Kampf gegen die in Stampede mitrennende Herde der Gleichgültigen.

Wir müssen jetzt noch vor der großen Aufräumarbeit der Politik bei dieser unsere Forderung einbringen.
Die Politiker darauf vorzubereiten, das soll ab Dezember in nicht-öffentlicher Lobby-Arbeit betrieben werden bei allen 3000 Abgeordneten im Land (Bundestag und Landesparlamente). Ein Entschädigungsfonds für die Rechtsstaat-Verteidiger soll im Dezember-Liebesbrief angeregt werden. (Der November-Liebesbrief hatte andere Schwerpunkte - EU-Recht und Unterbindung von Umwandlung von ARD, ZDF,... in Internet-Unternehmen.)

Es wäre gut, wenn möglichst viele Streiter ihre Rechnung schon einmal rein fiktiv jedenfalls fragend an Staatskanzleien kommunizieren, ferner fragend an die Medienbeauftragten der Landesparlamente: Wie die Betreffenden die Rechtsaussichten dafür einschätzen. Dies sollte ganz einfach thematisiert werden, um die Köpfe zum Umdenken anzuregen. Ob dann wirklich so ein Fonds erreichbar ist, bleibe stehend in den Sternen.

Wir können auf diese Weise jedenfalls bereits erkennbar machen: Wir sind da; wir haben Recht; wir haben Ansprüche; eure selbsternannten Edelmenschen-Agglomerate ARD, ZDF haben Gegner, die den Edelmenschen-Status heftigst bestreiten - und dies wozu? Zu Recht.

Juristische Vordenker im Forum, bitte überprüfen:
Sind juristische Irrtümer im Vorstehenden?

Disclaimer wie üblich:
Im Forum keine Emfpehlungen: Alles Vorstehende war ein Gedankenmodell als Diskussionsgrundlage. Was jemand macht oder nicht macht, ist immer voll eigenverantwortlich. Manches Mal halten manche für sinnvoll, auch Maßnahmen zu machen, die wenig Aussicht haben, weil vielleicht dennoch zielführend. Für derartiges kann es Empfehlungen nicht geben.

 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 26. November 2017, 21:31
@pjotre

Evtl. findest Du hier schon einen Lösungsansatz?

Recht auf Schadensersatz -> EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23785.0.html

->
RICHTLINIE 2014/104/EU [...] über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1500738323919&uri=CELEX:32014L0104

Zitat
Artikel 3

Recht auf vollständigen Schadensersatz

(1)   Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass jede natürliche oder juristische Person, die einen durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten hat, den vollständigen Ersatz dieses Schadens verlangen und erwirken kann.

(2)   Der vollständige Ersatz versetzt eine Person, die einen Schaden erlitten hat, in die Lage, in der sie sich befunden hätte, wenn die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht nicht begangen worden wäre. Er erfasst daher das Recht auf Ersatz der eingetretenen Vermögenseinbuße und des entgangenen Gewinns, zuzüglich der Zahlung von Zinsen.

(3)   Der vollständige Ersatz im Rahmen dieser Richtlinie darf nicht zu Überkompensation führen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Strafschadensersatz, Mehrfachentschädigung oder andere Arten von Schadensersatz handelt.

Daneben ist aber zusätzlich auch eine relativ neue Bestimmung zu beachten:

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg151742.html#msg151742

->
RICHTLINIE (EU) 2017/1371 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.198.01.0029.01.DEU&toc=OJ:L:2017:198:TOC
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 27. November 2017, 13:06
- Schadensersatz für Streitende - ein Überblick:

 @pinguin hat im vorherigen Beitrag wieder einmal "zugeschlagen" mit EU-Rechtsinformation:
Stimmt, da haben wir eine einmalig schöne Schadensersatz-Grundlage, die im deutschen Recht so weitgehend bisher nicht implementiert ist.
Eine fehlerhaft versäumte Implementierung eröffnet einen Klageanspruch. Sofern die deutsche Politik einen gefährlichen Präzedenzfall-Rechtsstreit verhindern möchte, mag sie sich mit den Fernseh-Justi-Zaren abstimmen, im Hinblick auf das kollektive Fehlverhalten der ARD-Spitzen einen Mediationsvorschlag für Schadensersatz zu finanzieren.
Aus der Rundfunkabgabe natürlich - verdienen die Nicht-Widersprechenden es besser? Oder eher aus den Landeshaushalten? Schließlich hat die Politik versagt, als sie die Gelddruck-Maschine den 40 werdenden Multi-Millionären in der Führungsriege des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... anvertraute.

"Gefährlich", weil der deutsche Staat im Fall der vollen Implementierung eine gewaltig teure Neuordnung des staatlichen Haftungsrechts einführen müsste.

Eine allerdings recht grobe Überschlagsrechnung ergab, dass eine Entschädigung wie gestern vorgerechnet für alle rund 20 000 aktiv streitenden Bürger ziemlich genau 100 Millionen Euro kosten würde.

Das wäre etwa die Hälfte eines einzigen Jahresbudgets der Kölner Außenstelle der Landesfinanzämter (Tarnbezeichnung "Beitragsservice"). Das ist nicht zu viel für die Wiederherstellung des Rechtsstaats - es ist nur rund 1 % der mutmaßlichen Rückzahlpflicht von überschlägig 12 Milliarden Euro aus vorgeworfenem Falschinkasso.
 
Zu verweisen ist aber auch auf die Verletzung des Gleichbehandlungs-Grundsatzes: Anwälte bekommen Ersatz, Bürger nicht.
Vertritt ein Anwalt sich selbst in eigener Sache: Hat er Erfolg, so hat er Anspruch auf das übliche Kostenanerkenntnis - Honorar also in eigener Sache. Vertritt ein Bürger sich selbst, so hat er nach jetziger Rechtslage diesen Anspruch nicht.
Dies war schon immer ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Anspruch. Es ist endgültig unvertretbar,

(1) seit das Internet den Informationsvorsprung zur Rechtslage-Ermittlung der Rechtsanwälte aufgehoben hat (zum Verfahrensrecht bleiben Anwälte unersetzbar);

(2) seit das Ausbildungsniveau rund zwei Drittel der Bürger - jetzt aktive Generationen - befähigt, davon Gebrauch zu machen;

(3) seit rund ein Drittel der Bürger dank Studium einen spürbaren Anteil an Rechtsausbildung hat (intensiv Studiumsbestandteil für BWL, VWL, Steuerberater, staatliche Verwaltung, Politologie und viele andere Studienzweige).

Es ist überfällig, dass das Bundesverfassungsgericht über die Teilaufhebung des Anwaltsmonopols entscheidet.
Bisher konnte die parlaments-starke Juristenlobby es noch bremsen und das Schlimmste verhindern. Jedoch ist das Rechtsberatungsmonopol ja schon nicht mehr ein solches. Jeder Kundige kann einen e.V. gründen und für vereinsnahe wichtige Aufgaben entsprechend tätig werden. Außerdem kann im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit manches bereits ohne Anwaltspflicht bis zum Niveau unterhalb BGH ausgestritten werden. Schließlich darf in verschiedenen Berufszweigen bereits fachbezogene Rechtsberatung erfolgen (Steuersachen, Baurecht,...).

Das aber genügt nicht. Das gesamte Anwaltsmonopol ist zu ersetzen - vielleicht durch eine Zulassung aller wissenschaftlichen Ausbildungsabschlüsse mit spürbarem Jura-Anteil.
Und ganz konkret sind alle Eigenvertretungen in Rechtsstreiten zu vergüten wie bei Anwälten. Das werden wir den jetzigen Verfahren in Sachen Rundfunkabgabe also noch anzuhängen haben. Das Bundesverfassungsgericht ist noch nicht am Ende seiner Reparatur-Funktion zugunsten Rechtsstaat in diesen Sachen.

Übrigens beschränkt das Bundesverfassungsgericht die (natürlich zu vergütende) Prozessbevollmächtigung nicht auf Rechtsanwälte.
Das ist in einem anderen Thread in diesen Tagen angedeutet worden, sei aber hier klarer herausgearbeitet. Jeder "Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler der gesamten EU" kann als "Prozessbevollmächtigter" vertreten. Das hat aber seine Tücken - denn der spanische Abogado oder der französische "avocat rural", das entspricht teils nicht dem deutschem Ausbildungsanspruch.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht eine Zusatzklausel zugebilligt erhalten: Der Prozessbevollmächtigte muss darüber hinaus das Recht (also die verlangte Vorbildung...) zur Ausübung des Richteramts besitzen. Nicht "und Richteramts-Befähigte" sind zugelassen, sondern "nur". Das schafft nicht in theoretischer Perfektion Aufhebung der Probleme der EU-Diversität, aber ausreichen praxistauglich.

Jetzt das Erstaunliche: Ausgerechnet die Justi-Zare der Fernseh-/Rundfunkanstalten dürfen diese vor Gericht nicht "oberhalb Verwaltungsgericht" vertreten -
selbst, sofern diese Personen die Zulassungsfähigkeit zum Richteramt besitzen. Denn die Anstalten sind als "nicht dienstherrenfähig" gegründet, also ohne Recht auf Mitarbeiter mit Beamtenstatus. Alle - außer den Intendanten - sind  arbeitsvertraglich "weisungsgebunden", also ohne das Recht des Remonstrationsverfahrens ("Widersetzen gegen Anweisungsfehler"). Damit fehlt die für einen Rechtsstreit nötige "Bindung nur an das Recht": Anwälte werden in idealisierender Vision ja betrachtet als "Organe der Rechtspflege".

Während die Justi-Zare normalerweise nicht dürfen, Bürger dürfen - auch beim Bundesverfasssungsgericht.
Die Justi-Zare sind weisungsgebunden - ihre Anstalten und sie selber unterliegen damit der vorstehend beschriebenen fehlenden "Postulations-Berechtigung".
Gerichte haben verschiedene Spielräume, Nichtanwälte als Prozessbevollmächtigte zuzulassen, die ja durchaus "nicht weisungsgebundene Personen" sein können. Beim Bundesverfassungsgericht gibt die gesetzliche Regelung diesem ausdrücklich den entsprechenden Ermessensspielraum.
Würde eine von einem Rechtskundigen des Forums begleitete Verfassungsbeschwerde es als hilfreich erscheinen lassen, so könnte beispielsweise ein entsprechender Antrag für den Rechtskundigen gestellt werden.
Bei Bewilligung des Gerichts wäre wohl auch mit üblicher Berücksichtigung des Nichtanwalts im Kostenbeschluss zu rechnen. Allerdings ist das finanzielle Ergebnis gering im Verhältnis zum Aufwand: Gegenstandswert üblicherweise 8000 Euro; im Fall von mehreren Beschwerden möglicherweise - je nach Ermessen des Gerichts -noch aufzuteilen.

"billige Entschädigung" gemäß Menschenrechtskonvention
Siegt jemand dort, so wird das Gericht üblicherweise eine "billige" (gemeint: gerecht ausgewogene) Entschädigung zubilligen. Dies kann man dann alternativ versuchsweise auch in deutschen Gerichtsverfahren einfordern - aber mit wenig realer Erfolgsaussicht.
Allerdings ist das immer recht niedrig. Nach Erinnerung aus früherer Sichtung (ohne Zuverlässigkeit): Beträge unterhalb von 100 000 Euro für staatliches Unrecht mit mehrjährige Haftdauer, Folter, Tötung von Angehörigen. Meistens wohl nur unterhalb von 10 000 Euro für die Verfahrensmühen und allgemeinere Unrechtsformen.
Dies Ernüchternde muss man bei Antragstellung bei deutschen Gerichten aber nicht wissen, wenn man sich auf die Menschenrechtskonvention beruft und auf deren Klausel des Anspruchs auf Entschädigung. In Sachen Menschenrechtskonvention wird ein sachkundig widerlegender gegnerischer Vortrag im Verfahren nicht zu erwarten sein.

(Und immer beachten, wenn es um Menschenrechtskonvention geht: Über "Beiträge" argumentieren - das ist für Straßburg o.k.. Nicht über "Steuern" argumentieren - weil Steuern ausgeschlossen sind von der Anwendbarkeit der Konvention.

Bleibt der Hauptschaden - die Rundfunkabgabe für rund 40 Millionen Haushalte.
Doch da gibt es einen plötzlichen Zusatz-Ideenfunken. Mal hier hinein schauen? von @fds05 :
"öffentlich-rechtliches" Kommerz-TV im Internet > Serien-Verkauf auf youtube
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25389.msg160420/topicseen.html#msg160420


Was ist denn das? Eine längst vom Volkssouverän finanzierte "Sendung" muss bei Wiederabruf mit rund 5 Euro bezahlt werden?
Bisher lautete hier der Vorschlag bei der monatlichen Politik-Lobbyarbeit, dass alle Altsendungen ab 1946 bis heute - Fernsehen, Radio - zur public domain erklärt werden müssten, zur "Almende". Dann hätten wir aber ein Problem: Deutschlands Bürger haben es finanziert - US-Konzerne würden alsbald weltweit Verbreitungskosten-Erträge daraus erzielen - und nicht die Zahlmeister.

Nun aber wird eine viel bessere Alternative erkennbar: Dies Volksvermögen wird endgültig zum staatsfernen Volksvermögens-Fonds der Inländer erklärt - ähnlich wie eine Genossenschaft oder eine Stiftung.
Alles wird umgehend gegen marktübliche Kleinbeträge endgültig wieder zugänglich gemacht. Alle Erträge des Fonds gehen ein in einen den Bürgern gehörenden "Medienfonds" für Neuschaffung von neuen Medienwerten nach dem Ausschreibungsverfahren in demokratischer Beschlussfassung der Themenkreise.
ARD, ZDF,... können sich dann als Wettbewerber darum bemühen - unter schrittweisem Wegfall der "Infosteuer" (Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag") unter Tragen der Restfunktion aus dem Staatshaushalt.
(Eine Restfunktion ist wünschenswert - Gesichtspunkt Katastrophenschutz, Innenpolitik-Information u.a.m..) 

So, das wär's mit dem kleinen Ausflug in die diversen Finanzinteressen der Streite.

Wenn die Denker des Forums im Vorstehenden einen Verbesserungsbedarf oder Fehler finden - bitte nicht behalten, sondern hier im Thread anmerken.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 27. November 2017, 17:32
@pjotre

Belegen kann ich das aktuell nicht, es wurde aber wohl im zentralen Europathema namens "Kleiner Ausflug zum europäischen Recht" schon benannt.

Etwas, für das der Staat eine staatliche Unterstützung leistete, darf nicht am freien Markt verkauft werden.

D.h., alles, was via Rundfunkbeitrag finanziert worden ist, (freilich auftragsgemäß), darf am Markt nur ohne weitere Kosten für die Nutzer angeboten werden.

Der Hintergrund ist im europäischen Recht der, daß ein Unternehmen aus einer staatlichen Förderung keinen zusätzlichen Gewinn ziehen darf.

Nicht ohne Grund darf eine staatliche Förderung deswegen auch nur die jeweiligen Nettokosten umfassen, die zur Erledigung des, bzw. eines staatlichen Auftrages nötig sind.

Verkauft ein Unternehmen Erzeugnisse am Markt, deren Produktion mit staatlichen Mitteln gefördert worden ist, müssen diese erzielten Mittel an den Staat abgeführt werden.

Das europäische Recht ist hier sehr rigide, sind doch staatliche Beihilfen zugunsten von Unternehmen im Grunde untersagt. Und Beihilfe nach europäischem Recht kann schon auch nur ein Steuererlaß sein, der anderen Unternehmen der gleichen Branche nicht gewährt wird.

Eine "Einrichtung des öffentlichen Rechts", (national "Anstalt", "Körperschaft", etc.), wird im europäischen Recht grundsätzlich dem Staat zugerechnet, was alle finanziellen Mittel sämtlicher Tochtergesellschaften bspw. einschließt.

Siehe nochmals:

Alles noch komplizierter? "Aus staatlichen Mitteln" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25218.msg159563.html#msg159563

Auf Grund der in dem verlinkten Thema benannten, aktuellen EuGH-Entscheidung C-657/15 P kommen Länder wie Bund gar nicht umhin, ihre Rundfunklandschaft umzubauen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 29. November 2017, 13:57
(1) Schadensersatz wegen falscher Vollstreckung? Der Rostock-Fall?

"Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25399.msg160474.html#msg160474


Der in dieser Sache Verantwortliche drückte sein Bedauern aus: "Hier stehe ich, aber ich kann leider nur anders", muss also leider vollstrecken lassen.
Niemand muss Unrecht müssen. Er erhielt einen Vorschlag, ihm ein Gutachten zu liefern, wonach nahezu 100 % der Vollstreckungsersuchen auf vorsätzlichem Falschinkasso beruhen; er könne sich also der Vollstreckungsverweigerung eines Tübinger Richters anschließen:
"Hier stehe ich und kann nicht anders."
Nun sind wir alle hier gespannt, ob der SPD-Politiker dem "S" in SPD Rechnung tragen wird. Das Resultat soll dann hier berichtet werden.

(2) Schadensersatz für all das (kleinbetragliche) Unrecht?

Das ist hier in der "Waffenkiste" ja gerade das Thema und es erfolgte über das "PM"- Mitteilungssystem des Forums ein interessanter Vorschlag: "Class Action" nach US-Recht durch US-Bürger, von denen durchaus ziemlich viele beispielsweise in Hamburg der Wohneinheiten-Infosteuer unterliegen (Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag"). Hierzu:

(1) "Class-Action" in USA -

dass also ein einzelner die Millionen erstreitet stellvertretend für all die anderen, für die er mit Mühen Recht erstreitet. Dies setzt nach inzwischen geltender vernünftiger Rechtsprechung in den USA wohl - grob gesagt - voraus:
- Das Unternehmen hat mindestens eine Niederlassung in den USA,
- und der Kläger muss dorthin eine Beziehung haben.
Das ist hier so schwammig formuliert wegen Nicht-Klärung. Denn die Klage-Legitimation dürfte nicht zu schaffen sein.

(2) Massenverfahren in Deutschland - offiziell?
Für das in diesen Jahren formalisierte Massenverfahren darf man sehr gelassen davon ausgehen, dass etwas, was die Juristenlobby zulässt, der klassischen Regel unterliegt:
"Alles, was Spaß macht, ist verboten" - will heißen, zu viele Einschränkungen.

(3) Massenverfahren in Deutschland - "Marke Eigenbau"?
Das ging schon immer - über eine Abtretungskonstruktion mit einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft. Das unverändert unvernünftige inländische GmbH-Konstrukt darf man dafür "vergessen". Großbritannien-Limited ist nicht mehr empfehlenswert - Brexit, aber auch, inzwischen total kontrolliert und total publik. Aus dem Primus der Klasse für Gesellschaftsgründung vor 30 Jahren ist nun eine Datenschleuder geworden.
Nun bleibt also die klassische Niederland-Schiene - möglicherweise inklusive Antillen-Einbezug - für die Zentralisierung der Klägeransprüche.

(4) Das löst aber nicht das Rechtsgrundlagen-Problem.
Der Geschädigte trägt die Beweislast nicht nur für den Schaden (könnte klappen), sondern auch für die Rechtsgrundlagen (der Boden dafür ist nur sehr puddingartig).

(5) Das löst nicht das Koordinations- und Finanzierungsproblem.

Viele zu koordinieren - wie? - Die Arbeit des Koordinators mindestens minimal finanzien - wie? Da es kein Rechtsanwalt sein kann, entfällt die anwaltliche Heiligenschein-Mystik für Zahlungen.

Schadensersatz als Verhandlungslösung?
Wer das aushandeln will, benötigt eine Tauschware für ein solches "do ut des". Das bildet sich heraus und wird nach besten Kräften hier vertreten. Mehr Information darüber geht öffentlich nicht, weil es kontraproduktive wäre.
Da wäre dann die Faustformel "300 Euro pro Schriftsatz-Arbeit und 20 Euro pro Forumsbeitrag" usw..
Wie realistisch das ist vom Ergebnis her, bleibe offen. Einfach einmal solche Forderungen zu stellen, das heißt ja, mit dem Gegner auf Augenhöhe verkehren statt gegen sein Unrecht um Gnade zu betteln.

Mindestens insoweit kann jeder das selber in eigener Sache machen - also mit Schätzwerten wie oben ermittelt in eigener Sache - , sofern er eigenverantwortlich entscheidet, es zu tun. Man muss immer darauf achten, es zu formulieren nach dem Modell "eigentlich könnte ich ja". Dann schafft man wohl noch nicht die Rechtsgrundlage für eine kostspielige "negative Feststellungsklage".

Und nun zu den Anmerkungen von @pinguin im vorhergehenden Beitrag:

Wie könnte das gewaltige Kapital der Altsendungen (ARD, ZDF, Radio usw.), geschaffen seit 1947, nun "zwangs-tot" in Archiven, wie und wem könnte es Erträge erzeugen?

Nach EU-Recht... da die Rundfunkabgabe als staatliche Beihilfe gilt, stimmt es wohl in der Logik,

dass Erträge hieraus in die Staatskasse fließen müssten... Ist aber so einfach natürlich wieder einmal nicht.
An vielen gerade jüngeren Produktionen hängen ja auch Rechte Dritter - Künstler, Autoren, Produktionsgesellschaften.
Ferner: Der Staat hat Subvention entschieden, aber Zahlmeister war in Direktform ein Dritter - der Bürger. Müssten Erträge nicht zuallererst ihm als Rückzahlung zustehen?

Schon jetzt wird es ja so praktiziert: Die Werbeeinnahmen des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... dienen offiziell dazu, dass "der Rundfunkbeitrag sozialverträglich bleiben kann".

Abgesehen von dieser Spitzenleistung des Heuchelei-Gewerbes bleibt rein buchhalterische festzustellen: Die Einnahmen - diese wie auch andere - gehen nicht an den Staat, sondern an die Bürger - im Sinn von Teilfreistellung: Der Beitrag wird "abgekindert" von an sich 19 Euro auf 17,50 Euro.
Aber auch und oder auch: Die Einnahmen dienen der Saldierung mit der - an sich höheren - staatlichen Subvention. Also doch alles(!) "staatlich"?

Meinung: Gestaltungsrecht der Politik kommt zum Tragen.

Wenn die Politik schließlich entscheidet, ein Fondsmodell und/oder ein genossenschaftliches Modell für die Zukunft und die Alt-Schätze zu wählen,
so werden die "hochkarätigen" Juristen sicherlich die Rechtsgrundlagen zu ermitteln wissen, wonach es einzig und allein in dieser Form legal ist und wieso sie eigentlich ja schon immer wussten, dass das jetzige System "nicht hieb- und stichfest konzipiert war". Die Talare sind schwarz, wie es sich bei Erfindern von immer neuen religiösen Wahrheiten ja auch recht passend darstellt.

Die EU-Stellen dürften sich dann nicht störend einmischen,

da es von da an ja nicht mehr um "Subvention" ginge, sondern um die typischen Friktionen beim Übergang von staatswirtschaftlich zu privatwirtschaftlich. Oder auch im Klartext: Die EU mischt sich nicht ein, wenn es um Kernfragen der nationalen Rest-Souveränität geht.
Das Problem dürfte in erster Linie sein, dass die jetzigen "Besitzenden eines wunderschönen Manipulations-Apparates" nicht freiwillig darauf verzichten dürften. Die jetzige Paragrafenschlacht muss das also erst einmal in ein Tohuwabohu zerschlagen, damit die Politik verzweifelt nach neuen Modell-Parametern sucht. Dies Zerschlagen ist also der Job. Damit wären wir bei:

Bald möglich und kommt dann: Verfassungsbeschwerden gegen den 21. Änderungsvertrag.
Dann geht es erst recht um das Erzwingen eines Keuschheitsgürtels gegen unzüchtiges Treiben des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... durch Ausweitung der Flirts mit dem Internet: Für diese Ausweitung fehlt die Rechtsgrundlage.
Beispielsweise, das Land benötigt keine zusätzlichen Sendungen nach dem Modell "Fickt euch!!!" (so im Jugendkanal funk.net für Bürger ab Alter 14).
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 30. November 2017, 21:05
Anfrage an Staatsanwaltschaft: Bitte um Mitteilung AZ wegen Veruntreuung, sofern ein solches existiert.
"Who is Who" aus Politik und Medien trifft sich beim ARD-Hauptstadttreff 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25364.msg160254.html#msg160254

An die Staatsanwaltschaft der Stadt deiner ARD-Anstalt?

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird beantragt, mir mitzuteilen, ob bei Ihnen ein Strafverfahren wegen Anfangsverdacht der Veruntreuung gegen den Intendanten des ARD-Senders ........................  eingeleitet wurde, und wenn ja, wie das Aktenzeichen lautet.

Sachverhalt:
-------------------------
Aus öffentlichen Quellen, deren Mitverfolgung ich als gegeben annehme, werden auch Sie erfahren haben, dass die ARD-Intendanten mehrheitlich oder fast mehrheitlich oder jedenfalls widerspruchsfrei einverstanden waren, ein 500-köpfiges Festesssen in Berlin zu finanzieren.
- Siehe beispielsweise diese Links zu Veröffentlichungen...  ...
- Eine Kopie beispielsweise in der Anlage zu diesem Schreiben.

Als unfreiwillig Zwangsverpflichteter für die Mitfinanzierung dieser Festspeisung der 500 habe ich ein berechtigtes Interesse, mir die Frage der Legitimität zu stellen.

Mit freundlichem Gruß


Anmerkungen:
-----------------------------------------
Natürlich habe ich überlegt, ob es Entlastung geben könnte. Ich bleibe unschlüssig, wie aus dem Nachstehenden ersichtlich ist:

(1) Diese Festspeisung der 500 geht wohl unwiderlegbar zu Lasten des Rundfunkbeitrags.
------------------------------------------------------
Ein entsprechender gesetzlicher Auftrag ist für mich nicht erkennbar. Die Zwangsabgabe des Rundfunkbeitrags wird regelmäßig mit einem "Bildungsauftrag für das Volk" legitimiert. Ob dies angebracht und effizient ist, bleibe offen und sei hier nicht das Thema. Jedenfalls ist aus den Gesetzen meines Erachtens keine Legitimation für 500-köpfige Festessen ableitbar.

Sollte das Motiv sein, die finanzielle hohe Vergütung bei ARD, ZDF,... durch Lobby-Arbeit bei Politikern weiterhin geduldet zu finden, so wäre das ein Motiv, für das ein Zwangsbeitragszahler-Auftrag schwerlich unterstellt werden kann.

(2) Meines Wissens verdienen etwa 40 Personen der ARD-/ZDF-Führungsriege
-----------------------------------------------------------
etwa das 1- bis 2-Fache der Bundeskanzlerin, die angestellten Juristen wohl bis zum  Zwei- bis Dreifachen eines Verwaltungsrichters. Dies ist in meiner Meinung nicht  nachvollziehbar, da diese Anstalten ausdrücklich in den Gründungsakten als "gemeinnützig" und als "öffentlich-rechtlich" gegründet sind. Meines Erachtens müssten die Regeln des öffentlichen Dienstes die Vergütungsobergrenzen bestimmen.
Inwieweit eine "Festspeisung der 500" die Politiker im Sinn einer Fortsetzung beeindrucken soll, bleibe dahingestellt. Es ist nicht meine Aufgabe, über Motivation anderer zu befinden. Über die Motivation der "Festspeisung der 500" mag gegebenenfalls der Intendant der o.a. Senderanstalt sich äußern.

(3) Dies Festessen kann nicht als "finanziert aus den Werbeeinnahmen der Sender" legitimiert werden.
----------------------------------------------------------------------------
Die Werbung seitens ARD, ZDF,... wird legitimiert, um den Beitrag "sozialverträglicher" zu erhalten. Tatsächlich gilt nach EU-Beihilfen-Recht, dass die Werbeeinnahmen nur im Sinn von "Rückführung", also Subventionensenkung, verbucht werden dürfen. - Die Rundfunkabgabe ist durch EU-Bewilligung von etwa 2007...2010 eingestuft worden als "staatliche Subvention" (mit Zahlungsweg-Verkürzung in Form von Direktinkasso bei den hierzu zwangsverpflichteten Bürgern). Damit findet die Rechtslage von Subventionen Anwendung. Hierzu rechnet auch die Bindungspflicht an den gesetzlichen Subventionszweck.

(4) Eine rechtlich Wertung der Vorgänge maße ich mir nicht an.
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Mit vorstehendem Befund endet das für mich Erkennbare und es bleibt wertungsfrei.
Ich warte also passiv auf Ihre Mitteilung, ob diese öffentlich bekannt gewordenen Vorgänge bei Ihnen zu einem Verfahren führten oder nicht. Ihren Entscheid werde ich als juristischer Laie als die richtige Sicht akzeptieren.
 

Disclaimer:
Was jemand macht oder nicht macht, muss jeder eigenverantwortlich entscheiden. Bitte aber beachten, es wird aus der Feder dieses Autors nie eine Empfehlung erfolgen, eine "Strafanzeige" zu stellen (oder einen "Strafantrag" zu machen, wie es ja viele nennen). Man beachte: Das Vorstehende ist eine Aktenzeichen-Anfrage.


Sofern mindestens eine(r) pro ARD-Senderanstalt es tut,
so hätten wir rund 10 Antworten. Dem Ergebnis sei hier nicht vorgegriffen. Aber wie immer das Ergebnis ausfallen würde, es würde vermutlich ermöglichen, dass nie wieder eine derartige Veranstaltung gewagt wird.

Hier geht es nicht um das Geld (nur peanuts der 8 Milliarden Jahreseinnahme wurden verschwendet),
sondern um eine Machtprobe.

Die Intendanten müssen lernen:
"Wir hier sind das Volk", wir sind die Zahlmeister, wir beaufsichtigen und bestimmen. Nicht den Politikern sind sie Rechenschaft schuldig, sondern uns, dem Volkssouverän. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 01. Dezember 2017, 10:50
Dank an @ChrisLPZ für die Erweiterung der Waffenbasis in Sachen "ist Anfangsverdacht für Veruntreuung gegeben?":
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25453.msg160712;topicseen#msg160712
"Hohe Gebühren: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Kritik"

mit folgender Quelle:
http://www.nordbayern.de/politik/hohe-gebuhren-offentlich-rechtlicher-rundfunk-in-der-kritik-1.6938194
aus der nachstehend zitiert wird:

Zitat
Hohe Gebühren: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Kritik
-----------------------------------------------------------------------
Jahresetat von etwa acht Milliarden Euro - Politik greift negative Stimmung auf - vor 4 Stunden

NÜRNBERG - Für die öffentlich-rechtlichen Sender muss jeder Rundfunkbeitrag zahlen – selbst wenn er gar keinen Fernseher hat. Der Unmut darüber wächst. Das spürt auch der Bayerische Rundfunk.
Vor ein paar Wochen lud der Bayerische Rundfunk in Nürnberg zum Empfang: Man begrüßte Gäste aus Gesellschaft und Politik, zeigte einen extra für diesen Anlass produzierten Imagefilm und gab sich bei Aperol und Häppchen prächtig gelaunt.

Studioleiterin Kathrin Degmair lobte die Arbeit der Mitarbeiter, Intendant Ulrich Wilhelm das ganze Studio Franken und auch sonst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der Empfang war Teil einer breit angelegten Marketingstrategie des BR: In allen bayerischen Regierungsbezirken gab es ähnliche Veranstaltungen, zudem werden verstärkt Hintergrundgespräche und andere Runden abgehalten. Alles mit einem Ziel: für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu werben. Denn der steht wie wohl nie zuvor in der Kritik. GEZ-Verweigerer gab es früher auch, doch immer breitere Schichten hinterfragen inzwischen den Rundfunkbeitrag und damit die Sender.

Besonders junge Menschen konsumieren gar kein klassisches Fernsehen mehr, sie streamen lieber gleich im Internet, nutzen Netflix oder Amazon Prime. Sie sehen es erst recht nicht ein, monatlich eine Abgabe von 17,50 Euro zahlen zu müssen – besonders wenn dafür auch ihnen sehr ferne Unterhaltungsshows mit einem Millionen-Etat präsentiert werden.

Mögliche Brieferweiterung an die Staatsanwaltschaft für bayerische Landesbürger: ... bespielsweise etwa wie folgt:   

Demnach wird Geld der Abgabenzahler für Werbeaktionen verwendet, dass die Empfänger dieses Geldes es weiterhin erhalten dürfen. Die Gesamtsumme dieses Marketing-Aufwands wird für Bayern auf mehr als 1 Million Euro überschlägig geschätzt. Insoweit handelt es sich aber um Eigeninteresse. Die Meist-Begünstigten - nämlich die Intendanten - müssten diese dies nicht eigentlich aus ihrem privaten Vermögen finanzieren?

... denn die Mitarbeiter der Anstalten würden alternative Arbeitsplätze finden können. Herr Intendant Ulrich WILHELM - vormals Pressesprecher von Kanzlerin Merkel - dürfte da schlechte Aussichten haben. Jetzt verdient er deutlich mehr als seine frühere Arbeitgeberin.

Sodann wurde ihm, dem vormaligen Pressesprecher, ein kompletter Sender anvertraut als plötzlicher Unternehmenschef mit gewaltiger Einkommens-Mehrung. Über die Motive derjenigen, die hierfür verantwortlich waren, soll hier nicht erörtert werden. Nur: Ob er eine Fortsetzung in der freien Wirtschaft zu auch nur annähernd ähnlich hohem Einkommen erreichen könnte, sei hier in Frageform formuliert und der Leser mag selber über die Antwort nachdenken.

Besonders störend ist, dass wohl 25 % des Abgabeninkassos als rechtsfehlerhaft anzusehen sind. Das Bundesverfassungsgericht wird über die entsprechenden über 130 zum Entscheid angenommenen Verfassungsbeschwerden voraussichtlich Anfang 2018 befinden.

Auch die mir abgeforderte Zwangs-Rundfunkabgabe zählt zu einer der Kategorien, für die eine Aufhebung wegen Unzulässigkeit durch das Bundesverfassungsgericht meines Erachtens zu erwarten ist. Nun soll die meines Erachtens ohnehin zu Unrecht abverlangte Abgabe sogar noch für Marketing verwendet werden, dies von mir empfundene Unrecht fortzusetzen. Man achte bitte mein berechtigtes Interesse, als Rechtslaie durch die erbetene Auskunft zu erfahren, ob dies als zweifelsfrei rechtens anzusehen ist nach deutschem Recht.

Das war's, wie Bürger in Bayern die zuvor beispielhaft dargelegte Aktenzeichenanfrage an die Staatsanwaltschaft ergänzen könnten. 

Ein "Forum" ist in über 2000 Jahren Tradition ein Platz für Diskussion. Mit Diskussion unter Gleichgesinnten kann man die Welt aber nur wenig oder gar nicht ändern.

Um sie zu ändern, muss "Biss" sein, muss Aktion sein, muss aktiv gegen den Gegner gekämpft werden. Mit Bettelbriefen und Anträgen und Jammer-Petitionen tun die meisten das, worauf der Gegner wartet: Es handelt sich letztlich um "verdeckte Unterwerfungserklärungen des Kleinen unter den Großen". Eine bittende "Petition" ist eine verdeckte Unterwerfungshandlung.

Stattdessen sollte Aktion auf Augenhöhe sein:
Man fordere die Beachtung des Rechts, setze Fristen von rund 1 Monat, bringe den Gegner in die Bearbeitungs-"Klemme": "Wie gehe ich damit um, ohne mich als Bearbeiter selber zu gefährden". 

Faustregel: "Ein Brief gegen Gegner ohne Fristsetzung ist ein schlechter Brief." - Fristsetzung bedeutet: "Wir sind nicht mehr in einer Monarchie. Ich, der Bürger, bin der Volkssouverän, bin der Chef. Der öffentlich-rechtliche Verwaltungs-Mitarbeiter ist der Ausführungsverpflichtete der Rechte des Volkssouveräns, ist also nicht mehr ein Weisungsorgan mit Willkürrecht." 

Nur wer diesen Gegner an den Schwachstellen im Gedärm der absurden Institutionen ARD, ZDF,... angreift, erwirbt beim Gegner Achtung und ebenso bei den Entscheidern der Politik. Um es zu tun, muss man ein wenig Zeit für entsprechende Mitteilungen einsetzen, vor allem aber Zivilcourage und Engagement für das Ganze, nicht nur für seine eigenen paar Euros.

Geht das denn ohne Risiko?
Ein Kampf gegen große Gegner mit exakt Null Risiko kann es kaum bis gar nicht geben. Aber man kann das Risiko so klein halten, dass es faktisch ein Null-Risiko ist. Das wird bei allem hier in der "Waffenkiste" immer angestrebt.

Und welchen Vorteil bringt das?
Auch in eigener Sache... nämlich,

- man kann das der ARD-Anstalt zur Akte geben,
- die Intendanten durch Direktadressierung zur unterdrückten Weißglut treiben, 
- die Bearbeiter auf die eigene Seite bringen (wer Chefs angreift, macht sich meist beliebt - ist ja menschlich so),
- die gerichtliche Akte durch mindestens 1x monatlich Kopienüberlassung in Bewegung halten, so dass vermutlich das Urteilen aufgeschoben wird, bis das Verfassungsgericht für uns alle entschieden hat,
- Zahlungspflichten aufschieben - was nicht gezahlt wurde, geht im Durcheinander nach dem Verfassungsgerichtsentscheid wohl überwiegend unter, weil zu komplex zu bearbeiten - Callcenter können es nicht und die ARD-Juristen werden vermutlich am Arbeitsvolumen scheitern. 

Also, es gibt ein vernünftiges Eigeninteresse, zu "attackieren" statt zu "souffrieren" - anzugreifen statt zu leiden.

Aber kleine Anmerkung: Eine Aktenzeichenanfrage an die Staatsanwaltschaft übermittelt man Dritten frühestens nach Erhalt einer Antwort. Generelle Faustregel: Man vermeide jede Dritt-Mitteilung - auch "Offene Briefe" usw. - , so lange der Adressat darüber zu befinden hat, damit er sich nicht "wegen Druckausübung" zu einer Blabla-Nichtentscheidung gedrängt fühlt.

Disclaimer wie immer:
Alles, was jemand tut oder nicht tut, ist voll eigenverantwortlich. Im Forum nur Beispieltexte, was andere tun / taten oder Gedankenexperimente als Erörterungs-Grundlage.
Dies gilt auch und ganz besonders für die vorstehenden Schlussmeinungen "mehr Biss statt das Unrecht der Welt zu bejammern". Diese Meinungen muss niemand teilen.
 

 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 03. Dezember 2017, 21:59
Die Titanic ARD, ZDF, Rundfunkbeitrag beginnt bereits zu sinken und die Jongleure an der Spitze glauben sich noch im Siegestaumel der letzten großen Party:
Bildungsauftrag, Demokratie-Aufgabe, unersetzlich und und... uns kommen die Tränen bei derart viel Edelmenschentum der werdenden Multimillionäre an den Senderspitzen. 

Sachsen-Anhalt - und wohl auch Sachsen, diese Bundesländer werden die geplanten nächsten Änderungverträge voraussichtlich nicht ratifizieren, ist zu schließen aus der Verlautbarung des zuständigen Staatsministers Rainer Robra in Sachsen-Anhalt
- so in der FAZ am Samastag, 2. Dezember 2017 -
Diese Absage ist ernst zu nehmen. Sie ist nicht als leerer Warnschuss zu interpretieren, sondern es dürfte noch schlimmer kommen.
So wie ARD, ZDF,... vertraglich konzipiert sind, ist das 70 Jahre lange Spiel für's erste aus und am Ende.
Natürlich wird die Agonie den Tod noch ein paar Jahre in die Zukunft vertagen und irgendwas wird am Ende übrig bleiben, dann wohl aus dem Staatshaushalt finanziert.

An mehreren Fronten zugleich bereitet sich das Waterloo-Szenario unserer Dinosaurier ARD, ZDF,... vor. Die Arbeit der aktiven Streiter dieses Forums ist der Träger bei:
- Bundesverfasssungsgericht / Nichtzuschauer.
- Bundesverfasssungsgericht / Geringverdiener (neu; das Gericht wird es entscheiden).
- Bundesverfassungsgericht und ein Landesverfassungsgericht: Gegen Überwechseln ins Internet - z.B. funk.net.
- Bundesverfassungsgericht und Landesverfassungsgerichte: Gegen den Meldedatenabgleich 2018.

Politik-Arbeit: Alle Abgeordneten bundesweit wurden gut vorbereitet - zufällig rund 1 Woche vor der Stellungnahme von Robra in der FAZ vom 2. Dezember 2017.
Vom 22. bis 28. November 2017 erfolgten rund 3000 Aussendungen an alle Parlamentarier bundesweit - Landesparlamente, Bundestag, EU-Parlament -:
- rund 10 Seiten
- Auflistung der rund 100 Missstände
- Rechtsverstöße, Falschinkasso,,,
- Information über alle anhängeigen Verfsssungsbeschwerden
- - und über EuGH-Verfahren
- und über fehlende EU-Genehmigung für das Gesamtsystem
- und am Ende: Dass man ruhig so weitermachen möge, wenn man versessen darauf sei, 4 Prozent der Wählerstimmen an eine bestimmte recht neue Partei zu verlieren.

Kann sein, dass dieser letzte Satz der 10 Seiten vielen Abgeordneten am meisten zu denken gab?

Alle 709 Bundestagsabgeordneten erhielten es ziemlich genau 3 Tage vor dem Erscheinen des ROBRA-Interviews in der FAZ.
Da sie sich als zwangs-arbeitslose Volksvertreter zu langweilen beginnen, war das durch den Zufall gefügt alles optimal ineinander greifend für einen Lernkurs für Parlamentarier über die Zwangsabgabe der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag").

Angekündigt in der FAZ am Freitag, 1. Dezember 2017:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/medienminister-rainer-robra-fordert-radikale-reform-von-ard-und-zdf-15320272.html
Das komplette Interview kann man vermutlich ohne Abonnement lesen, indem man rund 10 Tage später bei Google einige Suchbegriffe gemäß Ankündigung eingibt. Der Erfolg ist aber nicht gesichert.
(Während auf welt.de die gedruckten Komplettausgaben WELT und WAMS einige Tage später über das Archiv online ohne Abonnement kostenfrei abrufbar sind, praktiziert die FAZ dies bisher wohl nicht.)

Und nun sind alle gefragt, die Staatskanzleien anzuschreiben.
Anleitungen:  "Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg160735.html#msg160735

Wer opfert ein paar Stunden, die E-Mail-Adressen der KEF-Mitglieder zu ermitteln?
Bei den Staatskanzleien sind die individuellen Adressen ja über den angegebenen Thread verfügbar. Das findet dann durchaus zum kompetenten Empfänger.
Bei der KEF ist es ungünstiger. Man müsste direkt adressieren an die rund 15 Mitglieder. Diese sind recht hoch gestellte und auch durchaus qualifizierte Personen. Wieso das Ergebnis dennoch so absurd ist wie es ist, hat genau darin seine Ursache. Vor lauter Sachverstand-Bäumen sehen die den Wald der ökonomischen Vernunft nicht mehr.

Umso wichtiger ist, dass diese mal Resonanz von unten bekommen und zwar direkt, damit die übliche Heerschar der routinierten Abwimmel-Text-Praktikanten jeder Institution nicht zu viel Unfug stiften kann.

Wer übernimmt es, für jede Person einzeln an den verschiedenen Aktionsstellen, Ämtern usw. eine unmittelbare Mail-Adresse zu ermitteln? Meistens klappt das, aber meist nur nach rund 15 Minuten Sucharbeit pro Person bei unseren lieben "Hochgestellten".

Wer dies zu übernehmen bereit ist, am besten vorher eine Mitteilung über das "PM"-Nachrichtensystem des Forums.
Es genügt ja ein einziger und auf diese Weise kann Doppelarbeitt vermieden werden.

Generelle Frage: Was schreibt man in solche Briefe - beispielsweise an die Staatskanzleien?
Vorherrschend ist ein sorgfältiger Prosa-Fließtext von rund 2++ Seiten, der die Mängel sehr zutreffend darstellt und sehr zutreffend ein Eingreifen erbittet.
Wird derartiges im Massen-Geschäft der routinierten Abwimmel-Büros zu mehr führen als zu einer Blabla-Mitteilung zwecks Bürger-Besänftigung?

Ob anders besser ist, darüber kann man streiten.

 @pjotre macht es regelmäßig etwa wie folgt - zu variieren ja nach Kontext:
- Punkteliste - maximal 10 Zeilen pro Kritikpunkt.
- Jeden Punkt nummerieren und mit Überschrift in Fettschrift versehen.
- Irgendein Handeln nicht nur brav erbitten, sondern höflich aber eindeutig auffordern, innerhalb von beispielsweise 1 Monat diese Gesetzesverletzung .................. zur Unterbindung anzuweisen. 
- Immer mit der Bitte, über Befolgung oder Verweigerung schriftlich zu antworten.

Der Widerstand der Bürger gegen Staatsunrecht hat in diesen Sachen Aussicht auf Erfolg.
Wir der "Volkssouverän" sind durch unsern gemeinsamen Einsatz dabei, das uns von irrtümlich autorisierten Akteuren gestohlene Stück Rechtsstaat zurück zu erobern. Wohl rund 20 Prozent der Bevölkerung werden zur Zeit zu Unrecht "bebeitragt" - und die Kerntruppe dieses Forums ist maßgeblich beim Job und Stellvertreter-Krieg, dieser Unvorstellbarkeit ein Ende zu bereiten.
Noch ist die Schlacht gegen diesen Justizskandal nicht ausreichend gewonnen. Der Erfolg zeichnet sich ab, aber das ist nicht genug. Fortsetzung muss stattfinden. Nicht jammern, sondern handeln - und jeder kann beitragen, wie vorstehend gezeigt.

Wenn der Kampf erfolgreich ausgekämpft sein wird, so dürfen alle Mitwirkenden mit Stolz auf das blicken, was wir hier gemeinsam bearbeiten.
Glücklicherweise geht es beim Widerstand hier nicht um Leben oder Tod. Aber immerhin geht es gegen ein verwegenerweise gewagtes verstecktes Projekt eines "Staats-Internets" und einer "Staats-Medienzensur". Es geht nur ganz am Rande um unsere 17,50 Euro im Monat. Von unsern hierdurch ja begünstigten herrschenden Politikern ist Widerstand hiergegen aus verständlichen Gründen nicht zu erwarten, ganz im Gegenteil. Also müssen wir Bürger den Widerstands-Job wieder einmal leisten wie so oft. Briefaktionen sind sinnvoller Teil der Auseinandersetzung.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 08. Dezember 2017, 22:05
Verbraucherschutzvereine - vieles ist rechtlich angreifbar. Wir benötigen ein Team für die Faktenermittlung.

Zu ermitteln ist:

(A) Wie viel € erhielten die Verbraucherschutzvereine
von den ARD-Anstalten 2014, 2015, 2016 in den einzelnen Bundesländern?

(B) Was was der Verwendungszweck?
(Das ist normalerweise dort ausgewiesen, wo sich der Betrag befindet.)
Typische Varianten sind:
(A1) Spende.
(A2) oder: Beratungs-Kostenbeitrag.
(A3) oder: Projektbeitrag (ist ähnlich wie A2 gemeint).

(C) Welche Verbraucherschutzvereine haben Verantwortliche in den Rundfunkräten?
(Das ist wohl bei mindestens 2 Rundfunkräten der Fall, jeweils mit 1 Hauptvertreter und 1 Ersatzvertreter, wie wohl bei allen Rundfunkräten üblich, wodurch ganz völlig unbeabsichtigt doppelt so viele Leute jeden Monat einen Liebesbeweis von rund 500 oder mehr Euro überwiesen erhalten.)
Besonders delikat wäre, falls dann im gleichen Bundesland an den Verbraucherschutzverein ferner "gespendet" wurde - das ist wohl sogar der Fall.

Wer diese Klärung zu übernehmen bereit ist, vielleicht in Team-Arbeit, am besten Mitteilung über das PM- Mitteilungssystem des Forums, damit wir das öffentliche Forum frei halten von Persönlichem.

Möglicherweise ist es gar nicht viel Arbeit. Möglicherweise genügt Anfrage bei der Bundeszentrale der Vereine, möglicherweise mit Zusatzanfrage über Fragdenstaat. Das zuständige Bundesministerium könnte ja ebenfalls befragt werden. Die werden sich ja dann selber erstmals für etwas interessieren, was sie bisher vermutlich noch nie auf dem Kontrollschirm hatten.

Übrigens hat wohl auch die Deutsche Telekom nach etwa diesem Strickmuster mit Verbraucherschutzvereinen Agreements getroffen (Angabe ohne Gewähr bezüglich der Details). Der Beitragsservice hat das wohl dort abgeschaut? Beziehungsweise die Verbraucherschutzvereine waren bei den ARD-Anstalten vorstellig geworden?

Sobald die Ermittlung erfolgt ist, sollen hier Mustertexte eingefügt werden.

Wo liegen die Knackpunkte?

(1) Ist Anfangsverdacht auf Veruntreuung der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") erwägbar?
(2) Das Unwort "KorruXXXXn" soll hier im Forum nicht näher erörtert werden - das wird nur intern erörtert werden.
(3) Fallen Verbraucherschutzvereine im Hinblick auf ihren gesetzlichen Auftrag unter den verfassungsrechtlich vorgegebenen Begriff "gesellschaftliche Gruppen" für die Rundfunkräte?
(4) Wie ist es rechtlich einzuordnen, wenn ein Verbraucherschutzverein Geld als ?_Spende_? bezieht und der gleiche Verein Personen in ein Kontrollorgan des ?_Spenders_? entsendet?
(5) Dürfen die ARD-Anstalten ("Behörden") aus dem Rundfunkbeitrag neben dem hauseigenen Beitragsservice auch Dritte mit dessen Funktionen beauftragen?
(6) Dürfen - müssen- sollen Verbraucherschutzvereine das Abgabeninkasso konfliktauslösend bearbeiten oder dürfen sie nicht gegen Behörden auftreten? Sofern sie das nicht dürfen, so dürfen sie dann ja erst recht nicht konfliktvermeidend wirken.

Wem noch weitere Knackpunkte einfallen,
dann bitte hier im Thread ergänzen. Vielleicht kommt vom antarktischen Tiefentaucher-Vogel ins EU-Recht noch etwas Präzisierung, wie bei (1) bis (6) auch EU-Recht hineinspielt? 


Angemerkt sei:

X1. Die Subventionsregel von NGOs lautet:
Die "privat" eingenommenen Gelder werden sodann durch eine gleich hohe Subvention gedoppelt. Sofern die "privat" eingenommenen Gelder aber "bereits Subvention" sind - so laut EU-Einstufung die Rundfunkabgabe - , so läge je nach Befund möglicherweise unzulässiger Antrag des Vereins auf "Subvention aus dem Landeshaushalt auf durchgeleitete EU-rechtliche Subvention aus dem Landeshaushalt" vor. Wäre dann vom Verbraucherschutzverein ALLES zurückzuzahlen? Wäre der e.V. dann in der Überschuldungs-Insolvenz?
Man erkennt, wie viel Zündstoff im Thema "Verbraucherschutzvereine" steckt.

X2. Stundenhonorare von 90 Euro bei den Vereinen?
Ein Rechtsanwalt erhält im Stundenmittel für Beratung und kleine Gegenstandswerte real nicht mehr als das - eher nur die Hälfte, zumal im Hinblick auf die hohen Pflichtlasten einer Anwaltskanzlei. Die rund 200 € Mindest-Pflicht-Stundenhonorar der Rechtsanwälte, das ist ein Prestige-Faktor, kollektiv abgesprochen und kodifiziert, um dadurch die alles überragende Göttlichkeit des Berufsstandes der Juristen image-wirksam zu unterstreichen.
(Und wirklich gute Anwälte, die einem solchen Anspruch in etwa entsprechen, ja, sie gibt es.)
Also, die Verbraucherschutzvereine erhalten ja nach Bundesland dann wohl überwiegend im Fall von 90 € Beratungshonorar insoweit ein Echthonorar von rund 180 € - und das mit beträchtlichen finanziellen Status-Vorteilen.   

Sicherlich ist dies alles nicht so schwarz/weiß wie hier verkürzend dargestellt. Es galt nur, den Heiligenschein der Verbraucherschutzvereine zu relativieren. Wie bei ARD, ZDF etc.: Man arbeitet ordentlich, verdient auch ordentlich, und insoweit ist das in Ordnung. Aber mit Jesus Christ hat das bei beiden wenig gemeinsam.
Schon eher beim engagierten Rechtsanwalt für nicht-wohlhabende Mandanten (der von der Sozialklausel gemäß Gebührenrecht freiwillig Gebrauch macht).

Also wie ist es, finden sich Rechercheure in Sachen Verbraucherschutzvereine?

Der Auslöser hierzu ist im Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161263.html#msg161263
"So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten"

Wenn Verbraucherschutzverein-Vertreter sich Medien gegenüber als kompetent erklären, über uns in einer Weise zu sprechen, als ob wir klandestine unsolidarische Ehrenpflicht-Verweigerer wären, Schwarz-Zuschauer oder sonstwie Aussätzige, so darf gefragt werden, welche Rechtsgrundlage die Verbraucherschutzvereine dafür haben, sich überhaupt zur Rundfunkabgabe zu äußern. Entgegenkommenderweise werden wir nicht gleich einen gemeinsamen Strafantrag wegen Beleidigung wählen, wenn jemand mal schnell im Wortlaut überzogen hat, zumal der Journalist es ja möglicherweise guten Willens verschlimmbessert haben könnte. "Wir sind ja nicht so."
Sondern wir klären und machen dann Nägel mit Köpfen:

Sobald recherchiert wurde, können sodann hierauf passende Brief-Mustertexte hier eingefügt werden, die analog wirken zu Reißzwecken auf dem Stuhl von besonders beliebten Schullehrern.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: PersonX am 08. Dezember 2017, 22:13
Gibt es für Spenden durch Behörden eine gesetzliche Grundlage? Also falls irgendwer dazu eine Antwort hat, dann dürfte diese für den Vorpost mit relevant sein.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: befreie_dich am 08. Dezember 2017, 22:38
Die Verbraucherzentrale NRW spricht von “Anbieterkooperationen, WDR - Beratung Rundfunkgebühren“. Was genau ist das?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 08. Dezember 2017, 22:47
Das "Spenden"-Thema wäre für das Vorstehende in der Tat zu vertiefen, aber auch generell zu vertiefen. Das haben wir im Forum vielleicht noch gar nicht so richtig erarbeitet? Oder doch?

"Chöre und Orchester",
das fiele unter das Thema "Spenden". Vom Bildungsauftrag sind die gewaltigen Summen nicht deckbar, sondern es handelt sich um Spenden, die in den Landeshaushalt gehören; zumal die Gehälter wohl etwa das Doppelte sind vom freien Musiker-Markt, im Mittel wohl in der Größenordnung von Verwaltungsrichtern.

Spenden für Sportförderung sind sicherlich nicht gedeckt.
Die Kosten "pro Zuschauerminute" liegen bei Sportsendungen wohl um ein Vielfaches höher gegenüber den Kosten bei Informations-Minuten. Also wird für "Sportförderung an Stelle des Staatshaushaltes gespendet".
Berechnungsweise: (Kosten pro Minute) dividiert durch (Zuschauerzahl).
Die Frage der hohen Zuschauer-Quote ist unerheblich. Auf die vorstehend ermittelte Kennziffer kommt es an. Wenn sehr hoch, so handelt es sich um eine in die Programmkosten hinein versteckte Spende. 

Wir müssten also - falls noch nicht geschehen - die Ausgaben-Segmente der Sender auf verdeckte Spenden durchforsten?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 09. Dezember 2017, 13:40
Im Nachtrag zum Vorstehenden:

Verbraucherschutzvereine: Faktensammlung findet im Forum ja bereits statt
und das ist nun und so deutlich besser als über das Nachrichten-System. Der entsprechende aktuell sehr aktive Thread zeigt auch schon erste Anfragen zur Offenlegung von Peinlichkeiten:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161332.html#msg161332

Eine besondere Peinlichkeit ist hier in Erinnerung und dann hoffentlich hier im dicken eigenen Archiv registriert:
Eine Verbraucherzentrale einer Mittelstadt in NRW beklagte sich, sie würde zukünftig die "Beratung" von "Beitragschuldnern" reduzieren, sofern sie nicht höhere Geldzuweisungen erhalte. Das ist ja ein juristisch sehr angreifbarer Wink mit dem Zaunpfahl - wieso darf eine Verbraucherzentrale die Beratung eines vielleicht rechtmäßigen Beitrags-Verweigerers diesem verweigern? Soll das heißen, wenn nicht genug Euros für uns kommen, könnten wir auf die Idee kommen, "die Gegner des Rundfunkbeitrags ab jetzt ebenfalls zu beraten"?

Das hier zugängliche Archiv umfasst bezüglich der Verbraucherzentralen in Beziehung zum Staatsfernsehen ARD, ZDF,...
bereits über 100 Seiten von gesammelten kritischen Punkten, alles grob nach Themen geordnet. Der jetzige Neuzugang
- siehe den gerade angegebenen Thread -
dürfte das Bild ausreichend komplettieren für den seit langem vorgedachten §§-basierten Angriff. Die Problematik ist aber durchaus bereits seit Sommer 2017 in die politische Erörterung einbezogen worden.

Die wichtige Frage der Mitgliedschaft in Rundfunkräten, das gilt natürlich auch für alle anderen staatsnahen Medien-Gremien. Für die Rundfunkräte gilt und ist dort wohl irgendwo archiviert:
Die Chefebene der Verbraucherzentralen erhält die üblichen jährlichen rund 5000 Euro für Vertreterentsendung in zwei Bundesländern (bleibt aber abzusichern und zu aktualisieren).
Einschränkung: Bei vielen Organisationen müssen organisations-bedingt entstandene Zusatzeinnahmen weitgehend oder vollständig in die Organisationskasse eingeliefert werden. Auch das wäre im Zweifelsfall bei der Verbraucherzentrale zu erfragen: Inwieweit das Geld beim entsandten Vertreter im privaten Bankkonto endete. Aber das endet nichts an der rechtlichen Wertung der Frage der Zulässigkeit der Mitgliedschaft.

Anbieter-Spenden -dürfen Verbraucherzentralen das überhaupt akzeptieren?
Im oben verlinkten Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161332.html#msg161332
ist auch ein sehr beachtenswertes Detail:
- Verbraucherzentrale A sagt: Anbieterspenden dürfen Verbraucherzentralen nicht annehmen.
- und Zentrale B listet fleißig eine lange Liste von jährlich wiederkehrend akzeptierten "Anbieterspenden", Schwerpunkt geldanlage-beratende Institute. 
Ist das der finanziell erkaufte Ablassschein, dass alle Sünden gegenüber Verbrauchern keine Ahndung finden werden? Natürlich nicht, wissen wir ja alle - das wäre verboten und logischerweise, das ist also nicht. Wir hier im Forum, wir alle sprudeln ja über vor lauter Vertrauen ins System.
Aber wofür sonst? Auch Sparkassendirektoren dürfen Geld nur anweisen, wenn daraus ein Gegenwert entsteht - aderenfalls Risiko "Veruntreuung". Also, was ist der Gegnwert dieser "Spenden"? Wurden sie als "gemeinnützig", also steuerbefreit, bei den Sparkassen verbucht? Also als Schenkung von öffentlichem Vermögen? Wohl nicht. Also wo stehen diese "Spenden" in den Buchhaltungen der diversen spendenden Sparkassen?
Die finanzielle Förderung der Verbraucherschutzvereine soll ja gerade deren Nicht-Käuflichkeit garantieren und honorieren und wäre unvereinbar mit Käuflichkeit. Diese sei also nicht unterstellt.

Das Ziel der Analyse ist natürlich in Wahrheit die faktische Einordnung der Zahlungen seitens des Staatsfernsehens ARD an die Zentralen. Mit der Umweg-Analyse wollen wir ja nur einkreisen, was hinter solchen Zahlungen der zu Kontrollierenden an ihre Kontrolleure so stecken mag. Nochmals sei angemerkt, dass die "privaten" Zuwendungen meist aus dem Landeshaushalt gedoppelt werden. Wie aber, wenn die dem Staat (noch) gehörenden Sparkassen die Abführungssumme an den Staat schmälern durch Schenkungen ("Spenden") an Verbraucherschutzvereine, wodurch diese die staatliche (nicht "private") Zuwendung sodann in etwa gedoppelt bekommen, weil als "privat" eingebucht?
Werden auch die Zahlungen des Staatsfernsehens ARD als "privat" sodann aus dem Landeshaushalt gedoppelt?

Am Rande kurz ein anderes Thema: BR Bayerischer Rundfunk: Öffentlicher Betrugsversuch bezüglich Finanzvolumen?
Das soll hier nicht zu sehr ausgeweitet werden, weil zu umfangreich. Nur einmal klarstellend unter Hinweis auf aktuell:
   https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25549.msg161320;topicseen#msg161320
   Bayerischer Rundfunk will 2018 zehn Millionen Euro einsparen
Auch für die meisten Sender komplettiert sich das hier zugängliche Archiv. Dieses ergibt beispielsweise, dass der BR München wie auch der RBB Berlin, beide haben ihr Budget ganz beträchtlich ausgeweitet - von Sparpolitik keine Spur, obgleich beide über Finanznot jammern wie eine Katze, der man gerade den Schwanz ausreißt. Effekt der Ausweitung war, dass die durch zu hohe Rundfunkabgabe um 2014 entstandenen Finanzreserven "zwingend für erhöhten Bedarf verwendet werden konnten."
Jeder, der sich in der oberen Verwaltungsrealität auskennt, weiß, dass "ungenutzte Mittel" von diesen Leuten gefürchtet werden wie vom Teufel das Weihwasser. Eine staatsfinanzierte clevere Institution wird gewöhnlich mindestens 110 % des bisherigen Bedarfes nachweisen wollen, damit die bisherigen Mittelzuweisungen in den Folgejahren kein Kürzungsrisiko haben.
Nun ist die Aussage von Merkels Ex-Sprecher und jetzigem Großunternehmens-Chef beim BR genau gegenteilig, also vielleicht als vorsätzlich faktenwidrig einzustufen? Der mit einzigen Millionen Euro seitens ARD alimentierte und dafür sicherlich fachkundig und gut arbeitende Dienst dpa kann nicht alles prüfen, sondern Vertrauen gehört zum Kommunikationsgeschäft.

Vom BR kommen wir dann sofort zur KEF:
Das Vorstehende muss man in Zusammenschau sehen mit der Rundfunkrats-Sitzung des BR:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25404.msg161280.html#msg161280
Im konkret vorstehend verlinkten Einzelbeitrag wird Überraschendes berichtet: Die KEF, bisher nach hier bestehender unverwehrbarer Eigenmeinung die eigentliche Quelle des Übels der Überfinanzierung des Staatsfernsehens ARD, ZDF,..., ist sie nun plötzlich zur Feindnation ausgerufen worden? Weil sie Stellung bezieht: "Bis hierher und nicht weiter" mit der Ausweitung?
Das ist ja großartig. Die KEF, die nach gelegentlich gelesenen Informationen wohl hauptverantwortlich sein soll für das Intensiv-ZwangsInkasso bei Nichtzuschauern und Geringverdienern (Beitrags-"Gerechtigkeit"), wird diese nun zum Mitstreiter?
Informationsarbeit bei den KEF-Mitgliedern stand ja bereits auf dem Programm. Siehe vorhergehende Beiträge in diesem Thread und dort den Forumslink, wo man alles zum Selbermachen finden.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 09. Dezember 2017, 20:28
Verbraucherzentralen - Fundstellen im Forum

Die umfassendste Fundstelle bis Ende 2016
und am besten ab jetzt für die Fortsetzung ab Ende 2017:
(so auch durch @Bürger in diesen Stunden an mehreren Stellen angeregt)

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg131269.html#msg131269


Die Kriegsgrundlage "casus belli" ist damit bewiesen:
Vorstehend ist verlinkt zum eigenen Beitrag @pjotre von September 2015: Demnach beim WDR:
- Der Verein hat 2 Personen im Rundfunkrat, ist also "kontrollierende gesellschaftliche Gruppe".
- Und erhält beträchtliche Gelder vom WDR, über deren Bewilligung eben dieser Rundfunkrat befindet.

Selbstbedienungsladen? Neo-Feudalismus? Neo-Aristrokraten?
Ach, wir haben längst die Hoffnung aufgegeben, für all die Unvorstellbarkeiten noch Worte zu finden.

Ein Verbraucherschutzverein - also eine staatsgeschaffene und staats-alimentierte "Ersatz-Justiz für Kleinkram" - darf ja überhaupt nicht als "gesellschaftliche Gruppe" angesehen werden, weil ja nur dank Staatsgeld existierend, weil zudem staats-reglementiert und niemals "aus der Gesellschaft heraus lebensfähig". Oder sollen jetzt etwa noch die Verwaltungsgerichte, Staatsanwaltschaften und warum nicht, die Bundesverfassungsrichter solche Posten erhalten als "Vertreter gesellschaftlicher Gruppen"?


Vorübergehende Fundstelle im  Dezember 2017

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161363.html#msg161363
"So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten"

Dort ist über mehrere Verbraucherschutzvereine hervorragendes Faktenmaterial binnen weniger Stunden zusammengetragen worden. Auch wenn wegen Themenstraffheit dort vielleicht nicht fortgesetzt wird - das dort Enthaltene hat Wert von Hebelwirkung. Der vorstehende Link verweist beispielsweise auf die Komplettierung der WDR-Information.

... und stellt auch die Gretchen-Frage, die wir nun noch zu recherchieren haben:
"Wie hältst du, ARD, es mit der Betragshöhe pro Beratungsfall."
Wir haben bisher nur das eine oder das andere:
- für einzelne Vereine die Anzahl der Beratungsfälle - beispielsweise rund 500 Fälle pro Jahr;
- für andere Vereine die erhaltene Summe  beispielsweise rund 200 000 € pro Jahr.

Hier erfolgte eine Überschlagsrechnung, wonach der Faktor möglicherweise lautet: "100 Euro pro Beratungsfall". Wer Hilfe weiß. die Gretchenfrage zu klären, bitte am besten anhängen im Hauptthread von 2016...2017 über Verbraucherschutzvereine
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg131269.html#msg131269

Inzwischen ist ziemlich sicher,
dass diese Frage schon September 2016 in einem bisher einzigen umfassenden Schriftsatz aller Rechtsverletzungen dem RBB zur Akte gegeben wurde, für den wohl eine ähnliche Problematik gesehen wurde. Fristsetzung gegen alles 1 Monat - nach Fristablauf hatte der vermutliche Akten-Zuständige - Dr. B., bis dahin Leiter der RBB-Rechtsabteilung - allerdings sein Amt niedergelegt, so dass dann später neu aufgerollt werden musste, teils noch muss.

Dies ist angemerkt als Hinweis der Wichtigkeit von hier im Forum erarbeiteten Informationen - nun also zu diesem Schwerpunkt "Verbraucherschutzvereine". Das hat juristische Hebelwirkung.
Denn wir haben es hier ja mit einem Justizskandal der 5-jährigen Manipulation bestimmter Rechtsfragen zu tun, darunter auch Kernfragen des gesetzlichen Auftrages von Verbraucherschutzvereinen ("Verweigerung der Hilfe gegen Verletzung der Rechte von rund 4 Millionen Geringverdienern").
Würden diese Vereine sich zur Wahrung des Eigeninteresses als "leider zur Rechtslage irregeführt" entlasten wollen - aber gern, einen besseren Zeugenbeweis der Manipulationsbehauptung kann es kaum geben.
 
 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2017, 14:10
Sind die Zahlungen von ARD an Verbraucherschutzvereine "Korruption"? Hier der rechtliche Hammer:
Zitat
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird.
Das wäre dann wohl als kompliziert formulierte Klausel, dass nicht "beraten" werden darf, sofern "Befangenheits-Einwand" in Betracht käme.

Also Trick X für ARDs?  "Durch Kooperationsvereinbarung mit allen Verbraucherschutzvereinen bundesweit darf kein einziger Verbraucherschutzverein bundesweit gegen den ARD-Justizskandal noch helfen"?
Mit dem bezahlten Kooperationsabkommen sind die Verbraucherschutzvereine bundesweit eingebunden in "eine andere Leistungspflicht".

Diese Beratung wurde aus der Rundfunkabgabe bezahlt, was schon an sich sehr problematisch ist, da die Verbraucherzentralen ja wussten, woher dies Geld kam. Die "Beratung" erfolgte "kostenlos gegenüber den Verbrauchern", weil extern finanziert. Übrigens haben die Verbraucherzentralen hierbei die Beitragspflicht wohl durchgehend als "Verbraucher-Sache" gekennzeichnet, womit sie mit ihren Statuten in Einklang blieben. Das erscheint unvereinbar mit EU-Recht, wonach der "Rundfunkbeitrag" eine "staatliche Subvention über den Umweg von Drittleister-Direkt-Zahlpflicht" ist.


Nun aus all diesem aber die Konsequenz:
Eine rechtswidrige ARD-Verweigerung eines Härtefallantrages dürfen die Verbraucherzentralen demnach wohl gar nicht bearbeiten, weil sie dann allein durch das Akzeptieren der Beratungshilfe gegen den genannten Paragrafen verstoßen würden. 



"4 Millionen mal Unrecht gegen Geringverdiener - demnach der Beratung durch Verbrauchervereine entzogen?
Aus einer winzigen unscheinbar wirkenden Mitteilung des Senats Berlin vom September 2017 - hier im Forum glücklicher- und herrlicherweise aufgetaucht - ergibt sich in Extrapolation eine außerordentliche Schlussfolgerung:

100,0 Prozent der zu befreienden rund 4 Millionen Geringverdiener bundesweit wurden nicht befreit. Denn die entsprechende Befreiungsquote per Leerantrag liegt bei 0,0 %, wie aus dieser winzigen Information ableitbar.
(Die entsprechende Hochrechnung und wirtschaftstatistische fachliche Analyse der Geringverdiener-Statistiken liegt inzwischen übrigens dem Bundesverfassungsgericht vor.)

Dieser wohl mengenmäßig größte Justizskandal der Geschichte der Bundesrepublik
(wenn auch jeweils nur 1000 €) durfte also für die an sich genau gegen derartiges gedachten Verbraucherzentralen nicht bekämpft werden, da diese akzeptiert hatten, von den ARD-Anstalten Geld zu akzeptieren.

Demnach hätten die Verbraucherzentralen sich selbst einen Maulkorb für ihre Kernaufgabe verpassen lassen?
Je mehr wir gemeinsam in Ermittlungen fortschreiten, desto kafka-esker wird dies ganze System.

Von den Sparkassen erhielten die Verbraucherzentralen teils oder bundesweit "Spenden". Also hatten sie insoweit keinen "Dienste"-Vertrag, konnten die Sparkassen also bei Anlegerschäden "piesacken" - was sich auf die Spendenhöhe ja möglicherweise sogar steigernd auswirkte....

Bei der Rundfunkabgabe war das Sonderproblem, dass die Verbraucherschutzvereine vielleicht gar nicht beraten durften, weil "öffentlich-rechtliche" Abgaben? Die Anstalten sind "staatsfern", aber dennoch nicht so richtig staatsfern? - An diesem Punkt lassen wir hier einmal die Erörterung enden.

Die Verbraucherschutzvereine haben aber auf jeden Fall die Beitragspflichtigen als ihre Klientel der "Verbraucher" eingestuft - und dürfen nicht in den Rundfunkräten auftauchen.

100 Prozent der Bürger sind "Verbraucher". Was 100 Prozent ist, ist nicht "Gruppe". Denn nur Teilmengen der Gesamtmenge können "Gruppe" sein.
Gesetzgebung und Rechtsprechung definiert die Mitglieder als "Vertreter gesellschaftlicher Gruppen". Die Mitgliedschaft für Vertreter von Verbraucherschutzvereinen ist demnach ein Verstoß gegen § 31 BVerfGG.

Jeder Bürger - also auch jeder Forumsteilnehmer - kann jederzeit bei der Staatskanzlei die sofortige Anweisung der Suspendierung dieser Mitgliedschaften beantragen, bis nach dem jeweiligen Findungsverfahren des jeweiligen Bundeslandes  andere Mitglieder ernannt wurden.
Das gilt also beispielsweise für NRW (Rundfunkrat des WDR). 

Da Heilung eines Rechtsverstoßes, dürfen beliebige Personen - sogar aus dem Ausland - es einfordern mit Fristsetzung, beispielsweise 1 Monat. Ob man dann gleich noch eine Rechnung von 100 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag" (nämlich für die Aufforderung) beifügten soll? Das soll hier wegen der rechtlichen Kompliziertheit nicht empfohlen werden, obgleich Manche das so zu machen pflegen. 

Disclaimer wie immer: Dies alles war keine Empfehlung. Was jemand tut oder nicht tut, tut jeder eigenverantwortlich.

Die sowieso vorgesehene Mitteilung an die KEF-Mitglieder
wird die Unterbindung dieser Ausgaben an die Verbraucherschutzvereine wohl unter Hinweis auf das Vorstehende beantragen. Dort wird man ganz besonders erfreut sein über das, was
 @brverweigerer uns im Kurzprotokoll von der Rundfunkratssitzung des Bayerischen Rundfunks lieferte:

Rundfunkratssitzung BR, Fr 08.12.2017, ab 13.30h, München
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25404.msg161280.html#msg161280
Zitat
"Es wurde lang und mehrfach (gefühlt fast die Ganze Zeit) über die KEF geschimpft, sie sei ein „sinnfreies Verfahren“, „passt nicht mehr in die Zeit“, „begreift kein Mensch“, kürzt ständig ungerechtfertigt dem BR zustehende Mittel, es wurde diskutiert, Rechtsmittel gegen die KEF einzulegen, sie habe auch keine Rechtsgrundlage für ihre Entscheidungen und „über ihr liege nur noch der Himmel“. Alle Ratsmitglieder waren sich mehr oder weniger einig, dass die KEF weg muss, dafür sollte „intensiv auf die Politik und die Ministerpräsidenten eingewirkt werden“."
...
- Von Herrn Wilhelm wurde vorgetragen, dass es ja schließlich vor einigen Jahren noch ständig Erhöhungen gegeben hätte, die Anstalten hätten eben den Bedarf angemeldet und dann sei das genehmigt worden, das habe sehr gut funktioniert, und alle seien zufrieden gewesen.
So sind unsere Neo-Aristokraten? ARD-Feudalismus?
"Kef gut, so lange eine euro-eier-legende Goldhenne."
"Kef schlecht, sobald keine wachsende Eierquote mehr, Axt nötig, Kopf abhacken."

Dies geht letztlich alles viel tiefer. Es geht um die fließenden Übergänge zwischen "Sozialdemokratie"... "Paternalismus"... "Sozialismus"... "Oligarchie"... "Feudalismus"... "Plutokratie"... "Nepotismus"... "Administrativ-Diktatur"... und warum nicht das alte Schlagwort vom "Staats-Monopol-Kapitalismus".
Aber da wir hier im Forum unpolitisch bleiben wollen, wurde dies nur einmal in Kleinschrift angedeutet.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 13. Dezember 2017, 14:31
Zunächst in Kleinschrift ein kleiner Dank an eine kleine Zahl von Spendern für die viele Arbeit hier.
Wir sind im Forum ja mit allen aktiven Streitern sowieso allesamt "Gebende" für die Durchsetzung des Rechtsstaats. Also haben wir eine Behandlung von Geldsachen mit gutem Grund ausgeklammert.
Dennoch gab es unter den Mitstreitern einige, die beim besonderen Einsatz für Verfassungsbeschwerden hier Ende September 2017 (gegen Übergang ARD, ZDF ins Internet ... siehe funk.net) spontan dem vielen Arbeitszeit-Einsatz (damals zugestandenermaßen bis zur Grenze) auch etwas finanzielle Anerkennung zukommen ließen. Erwarten darf man dies nicht; aber wenn es ist, so macht es sehr dankbar: Es hilft sehr bei der Motivation für Fortsetzung. Nun sei über die Fortsetzungt berichtet, da über den Stand in anderen Threads teils diesbezügliche Fragen auftraten:


Mindestens 3 Verfassungsbeschwerden gegen den Meldedatenabgleich 2018 sind bereits eingereicht.
Davon 2 beim Bundesverfassungsgericht, 1 in Berlin.
Beim Bundesverfassungsgericht erhielt die eine ein "BvR"-Aktenzeichen - also "sofort zum richterlichen Entscheid angenommen", die andere ein "AR"-Aktenzeichen (richterlicher Entscheid nur, sofern erneuter Vortrag des Beschwerdeführers es begründet beantragt). Das ist mit den unterschiedlichen AZ ist gut so. Aber "wieso", das ist komplex - soll hier nicht näher erörtert werden.

Alle 3 Beschwerden haben bezüglich Meldedatenabgleich bisher keine werthaltige Begründung. Für dies Thema ist aber mit unserem wahrhaft diabolischen Spitzenkenner im Forum etwas vorvereinbart, was dies Problem lösen dürfte.
Dem BVerfG wurde die vorgesehene Nachreichung unter einem anderen AZ bereits avisiert, beim LVerfG ebenfalls angekündigt. Frist dafür 31. Dezember 2017 - das ist also nun rasch zu bearbeiten, wird aber zu schaffen sein.

Solche Schriftsätze sind thema-bedingt nicht unter 100 Seiten zu machen. Es dürfte aber wohl klappen.

Verfassungsbeschwerden gegen Übergang von ARD, ZDF,... ins Internet:
Die vorgenannten Beschwerden umfassten vor allem dies und erfolgten fristgerecht bis 30. September 2017. Der Übergang ist dann schon mal "irgendwie blockiert".
Um den Richtern nicht zu viel zuzumuten, wird gegenwärtig durch intensive Politikarbeit die Stimmung aufbereitet für die Denkbarkeit einer schleichenden Agonie-Therapie für ARD, ZDF. Mehrere 1000 Mitteilungen pro Monat werden mit entsprechenden harten Botschaften gestreut. Man vergisst zu gern: Nicht das Bundesverfassungsgericht entscheidet Politik, sondern verhindert nur Spielraum-Überschreitung. 

Nicht allen ist bewusst, wie die Abgrenzung der Befugnisse der Verfassungsorgane in unserem Verfassungsrecht definiert ist. Wer vom Bundesverfassungsgericht einen Politik-Entscheid bezüglich des Auslaufens von ARD, ZDF,... erwartet, erwartet zu viel und wird enttäuscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht wird mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eine durchgreifende Neuordnung der Rundfunkabgabe anordnen. Das darf uns Bürgern aber nicht reichen. Für das Mehr an Reform müssen wir vorab die Politiker beeinflussen, bevor die Verfassungsrichter die "entsprechend geänderten Rahmenbedingungen" in Richtlinien umsetzen können, falls dann überhaupt noch nötig.

Der 21. Änderungsvertrag soll bald einbezogen werden in die Beschwerden.
(wobei jeder Beschwerdeführer allerdings autonom entscheidet)
Nach Verlautbarung seitens Robra (ein "Nein" aus Sachsen-Anhalt) könnte sich das allerdings erübrigen.

Kein Grund zur Entwarnung - denn - siehe Trickserei beim HR Hessischen Rundfunk?
Dort hat sich der ARD-Sender durch den Rundfunkrat beauftragen lassen, allmählich ins Internet zu wechseln? - Was ist denn das? - In keinem Gesetz steht es bisher... Also muss der arme Hessische Rundfunk sich dennoch so entwickeln, weil der Rundfunkrat diese Rechtsverletzung vom Intendanten verlangt?
Natürlich kommt niemand auf die Idee, der HR hätte den Rundfunkrat listig gebeten, ihm diesen Auftrag zu erteilen. Igittigit, so etwas Böses kommt natürlich nie vor in dieser Welt.

Da fährt man also die gleiche verdeckte Strategie wie schon mit den "Fake-News"-Aktivitäten im Internet? Man schafft vollendete Fakten und spekuliert darauf, dass das Parlament dann später abnickt?
Wir sind da, wir Wachhunde, und da wird noch etwas geschehen.

Bundesverfassungsgericht / Beschwerde für 4 Millionen Geringverdiener
Das geht seinen Gang. Es ist ein Schwerpunkt hier, das eigentliche Kernanliegen, um für 4 Millionen Bürger eine Rückzahlung von je rund 1000 Euro hoffentlich zu erreichen.
Um die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts in Einklang mit üblichen Regeln nicht durch Informationsverbreitung und Erwartungen zu belasten, bleibe die Information auf diese Kürze beschränkt. Angemerkt sei nur: 2 Personen haben hierbei je rund 3 Monate Vollzeit-Arbeit investiert. Sie machten es für den Rechtsstaat und wegen der Unerträglichkeit des menschenverachtenden Unrechts gegenüber den 4 Millionen am wenigsten Verteidigungsfähigen im Land.
Wie soll jemand, der nur das Existenzminimum hat, den anwaltspflichtigen teuren Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht finanzieren? Also, wir haben das alternativ hinbekommen und nun hoffen wir alle hier gemeinsam für Gerechtigkeit für 4 Millionen Mitbürger. 

Damit dies Beschwerdethema verfahrenstechnisch gut abgesichert ist, sollte immer Reserve von eventuellen zusätzlichen Beschwerdeführern bestehen: "Härtefallantrag (Geringverdiener) wurde rechtswidrig verweigert". Das Bundesverfassungsgericht wurde in anderer Sache in diesem Sinn informiert. Also sind die Anregungen in diesem Sinn - so in mindestens einem Thread im Forum - sehr wichtig. Die Frage der Nichterschöpfung des Rechtsweges, das lässt sich erforderlichenfalls regeln. Wir müssen dies aber gegenwärtig nicht näher angehen; dies war nur ein Hinweis, dass im Forum die Bereitschaft weiterer Beschwerdeführer weiterhin aktiv gepflegt werden sollte. Vermeidbare Beschwerden wünscht das Bundesverfassungsgericht sicherlich nicht; also kommt das nur zum Tragen, wenn wirklich zusätzlich nötig.

Verbraucherschutzvereine: Das ist gerade in Arbeit:
(1) Da alle Bürger Verbraucher sind, kann man als Verbraucher nicht "Teil einer gesellschaftliche Gruppe" sein. "Gruppe" ist sprach- und rechtslogisch definiert als "Teil"-Menge der Gesamtmenge. Die rund 3 Vertreter in den Rundfunkräten müssten da heraus, weil nicht "Vertreter von gesellschaftlichen Gruppen". Erst recht "da heraus", weil ja eine staatsfinanzierte Quasi-Justiz für das, was die echte Volljustiz wegen schlechter Gesetze nicht im Griff haben kann. 
(2) Die Kooperationsvereinbarungen mit vielen oder allen ARD-Sendern mit viel Geld für die Vereine sind offenzulegen und auf jeden Fall aus verschiedenen Gründen als unzulässig anzusehen.

Hurra, wir vom Forum werden Verbraucherschutzverein?
Vorgesehen ist ein formeller Antrag durch eine Berliner Vereinigung für Rechtsstaatlichkeit, dass alle Helfer der Hilfesuchenden - beispielsweise die rechtlich informierte Kernmannschaft des Forums - auch die Koordinatoren der Runden Tische -
auf Wunsch der jeweiligen Helfer dann insoweit mit den Verbraucherschutzvereinen gleichzustellen sind:
Dass diese Helfer-Personen dann also auf Wunsch ebenfalls je rund 100 Euro pro Beratungsfall zu erhalten haben.

Naja, wird wohl nichts werden. Aber das macht die Falschberatung der Verbraucherschutzvereine zum Thema, nämlich die Manipulation der diesen verfügbar gemachten Rechtslage-Informationen. Hier im Forum wird zu ausschlaggebenden Fragen "richtig" beraten - im Gegensatz zu den fehl-informierten Helfern der Vereine.

Das war der kleine Status-Bericht, so dass für die verschiedenen spezifischen Threads zu diesen Themenkreisen im Forum Klarheit ist, wo ein Vorgang gerade in Bearbeitung ist.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 16. Dezember 2017, 14:29
Hurra, Verbraucherschutz-Koop-Vereinbarung NRW ist gekippt! Kein Geld unserer Infosteuer geht noch ab für dies, was hier ganz ausdrücklich nicht als "Schweigegeld für Duldung von Falsch-Inkasso" bezeichnet wird,

Die faszinierende Macht des beharrlichen Einzelbürgers gegen das in Fehler kollektiv abgeglittene System der Herrschenden ist hier belegt. @boykott2015 hat in unbeirrbarer Weise die Mosaiksteine zusammen getragen mit Eingaben, Rückfragen, Fragen bei Fragdenstaat; und hat nach Antworten mit neuer Frage die Finger in die Wunden gelegt. Dies liegt hier intern vor.

Nochmals erfolgt hier der Vorschlag, neben der nötigen Diskussion immer auch Eingaben zu machen, Fragen zu stellen - jeder auf seine Art. Langatmiges ist hierbei eher kontraproduktiv. Ansonsten jeder nach seinem Stil - das Forum liefert genügend Brennmaterial zum Verfeuern für Anfragen.

Und nochmals Hinweis auf die wichtigsten Fundstellen:
Die umfassendste Fundstelle bis Ende 2016 und am besten ab jetzt für die Fortsetzung ab Ende 2017:

"Verbraucherzentralen"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg116944.html#msg116944
(Ein Thread mit enormer Faktensammlung; dort auch Beiträge von @pjotre , die ähnlich ausgerichtet sind wie die hier im Thread "Waffenkiste" vom Dezember 2017.) 

Vorübergehende weitere Fundstelle im  Dezember 2017
"So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161363.html#msg161363

"Feind liest mit" - dies alles dürfte mit beeinflusst haben, dass man einen Schlussstrich machte jedenfalls schon einmal in NRW.
Ganz konkret ist festzustellen, dass bis zum 14. Dezember keinerlei Anzeichen für eine Beendigung hier bisher festgestellt werden konnten.
Es könnte also sein sein, dass ganz konkret am 14./15. Dezember 2017 die latente Problematik zum Abbruch-Entscheid führte, als der kritische Bürger zu Recht die Offenlegung der Kooperationsvereinbarung verlangte. Das wurde verweigert - und zugleich erstmals mitgeteilt, dass die Kooperation beendet ist.
Angemerkt sei, dass der WDR im August 2017 eine Job-Ausschreibung für einen juristischen Spitzen-Experten bezüglich EU-Recht machte, an sich vermutlich wegen der EuGH-Richtervorlage - aber auch die Problematik der Verbraucherschutzvereine gehört zu seinem Themenkreis - siehe weiter unten hier im Beitrag.

Für 2017 wurde vom WDR noch gezahlt.
Dies ergibt sich aus früheren Mitteilungen noch im Sommer 2017, die hier intern verfügbar gemacht wurden.
Dies ergibt sich ferner im Umkehrschluss aus:
http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/21547550_Verbraucherzentrale-Guetersloh-droht-mit-Einschraenkung.html
Demnach wird NRW-weit bezüglich Rundfunkbeitrag normalerweise beraten.

Wieso ist das erhaltene Geld für die Sichtweise der Verbraucherschutzvereine sicherlich kein "Schweigegeld für Dulden von Falschinkasso"?
Weil die Vereine durch die massive jahrelange Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen gar nicht wussten, dass auch sie Täuschungsopfer waren. Man täte den üblicherweise bemühten Mitarbeitern als "Allroundern" Unrecht, ihnen Kenntnis des sehr spezifischen Justizskandals zu unterstellen.
Bei den Richtern der Verwaltungsgerichte hat man als Bürger das Recht, diese Gesichtspunkte deutlich kritischer zu werten.

Nun nochmals rechts kurz die Liste der Kritikpunkte,
um zu zeigen, welche Hebelwirkung Paragrafen haben können:

(1) Verbraucherschutzvereine dürfen bei Abgaben nicht "beraten".
Deshalb die "Kooperationsvereinbarungen".
Aus einem hier zugänglichen Dokument (Anfragen-Antwort) auf Vorstandsebene der Verbrauchschutzvereine in NRW heißt es im Juni 2017 : "So haben wir mit dem WDR eine Kooperation vereinbart, die es uns ermöglicht, zu allen Rechtsfragen rund um das Thema zu beraten und eine schriftliche Vertretung vorzunehmen."

(2) Das ist Definition als Rechtsberatung.
Ob das laut individueller staatlich abgesegneter Satzung überhaupt und "irgendwie" vereinbar ist, bleibe als individuelle Fallfrage hier einmal offen gelassen. Jedoch haben die Verbraucherzentralen gar keine umfassende Zulassung für Rechtsberatung, sondern nur eine aufgaben-beschränkte - also nur für Verbraucherschutz, also nicht für Öffentlich-Rechtliches.

(3) Verstoßen wird auch gegen Wettbewerbsrecht.
Da diese Leistungen fremd-subventioniert wurden, eine Art "alternative Prozesskostenhilfe", hätte diese Subventionierung allen Rechtsberatern zugänglich gemacht werden müssen, also allen Rechtsanwälten. Da bei den Verbraucherzentralen wohl überwiegend durch Nichtanwälte hierbei beraten wurde, hätten beispielsweise auch die rechtlich fortgebildeten Helfer von gez-boykott.de einen Anspruch, für diese Subventionen zugelassen zu werden.
(Faustregel ist wohl 90 € pro Stunde, was dann aus dem Landeshaushalt gewöhnlich auf 180 € gedoppelt wird. Naja, ein Hungerlohn, aber wir vom Forum würden für diesen edlen Zweck uns mit läppischen 180 € pro Stunde begnügen - McKinsey zahlt deutlich mehr.) 
Entsprechender Antrag bei den Staatskanzleien ist in Vorbereitung - in NRW dann ab jetzt "leider aussichtslos".

(4) Auch und Infolgedessen durfte es nicht die praktizierte Geheimhaltung
der Kooperationsvereinbarungen geben, da es sich ja um Subventionen oberhalb der Minima-Grenze des EU-Recht handelte - jedenfalls bei über 200 000 € pro Jahr in NRW.
 @pinguin weiß zu diesen Fragen immer mehr und alles - dürfte aber wohl so stimmen.

(5) Soweit Verbraucherschutzvereins-Mitglieder in Rundfunkräten saßen: Pflicht der Stimmenthaltung bezüglich Budget.
Dass diese dort nicht sein durften, ist ja in den vorhergehenden Beiträgen in diesem Thread belegt. Aber da sie nun mal dort waren (aber vielleicht nicht mehr allzu lange sein werden - entsprechende Eingabe ist in Vorbereitung):
Was bei den Rundfunkräten den Bürger immer neu fasziniert: Alle Beschlüsse erfolgen wohl üblicherweise einstimmig und ohne aktive Kritik. Also dürften die Verbraucherschutzvereine auch bezüglich der an sich wohl unzulässige beträchtlichen Finanz-Zuweisung zugestimmt haben statt sich insoweit der Stimme zu enthalten.

(6) Warum gibt es überhaupt Verbraucherschutz-Vereine?
Das ist eine Rechtssystem-Grundsatzfrage, die hier zu weit führen würde. Aber klar muss sein, wie nah verwandt einige Institutionen sind, die sich als Edel-Institutionen empfinden, was in Grenzen stimmig sein mag, die aber zugleich recht tüchtig die wirtschaftlichen Finanzinteressen ihrer Chefs und Mitarbeiter vom Bürger zwangs-finanzieren lassen:
- Staatsfernsehen ARD, ZDF,...
- Kammerwesen - IHK usw. - und sonstige zwangsfinanzierte berufsständische Vertretungen
- Verbraucherschutzvereine
- Zulassungsstelle für das Medizin-Studium
- und diese Aufzählung ist ein winziger Teil vom Gesamtproblem.

Also Systemwandel zum "korporativen Sozialismus" und Oligarchie und "post-modernen Feudalismus" statt freiheitlicher Demokratie einer offenen Gesellschaft. 

Alle diese kooperieren schrecklich gern und gut und niemand will dem anderen weh tun, weil jeder all die anderen für den eigenen Fortbestand braucht. Darum ist es so wichtig, dass wir Bürger aus diesem Vernetzungs-Geflecht Steine heraus brechen wie hier für NRW gerade abgelaufen. Das ist eine Machtprobe des Volkssouveräns gegenüber den aktuell "Staats-Besitzenden". Es geht uns nicht nur um das Geld. Es geht im Kern bei dem, was hier gemeinsam betrieben wird, um die Rückeroberung von Rückgewähr von mehr Macht und Freiheitsraum im Staat für das Volk. 

Das kleine Parallel-Imperium des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... beginnt an vielen Stellen zu wackeln,
weil es nicht gewillt war, sich angemessen zu bescheiden. Wir sind Assistierende eines bereits stattfindenden Rückzugs-Gefechts.
Alle rund 10 Intendanten haben Anfang März 2017 trotz intensiv belegender Aufforderung verweigert, das Falschinkasso-Unrecht gegenüber 4 Millionen Geringverdienern auch nur zu erörtern. Das Antasten des Existenzminimums gilt als der Grenzbereich zur Unmenschlichkeit.
Dies ist hier beweiskräftig belegt und Kern von allem. Die fehlende Eingriffsbereitschaft erfolgte im Stil von überheblichem Aristokraten-Gehabe. Eine Institution mit einem derartigen beweiskräftig belegten ziemlich fundamentalen Moralverlust - "Geld frisst Ethik" - hat kein Recht für Fortbestand aus Zwangsabgaben. Nur eine radikale Neuordnung ist verbleibendes Recht mit verbleibenden etwa 10 % gemeinwohl-dienlicher Kernaufgabe des Staatsfernsehens ARD, ZDF.

Mit diesem Beweis des Moralverlusts wurde dem Bundesverfassungsgericht gegenüber alles begründet, was seither erfolgte. Und ferner: Monatliche Mitteilungen an alle 3000 Abgeordneten - Land und Bund - sollen schrittweise die mentale Grundhaltung wandeln und eine Neuordnung unsern Politikern denkbar machen.

Auf den Punkt gebracht, wie @ellifh es heute schrieb:
"Jeglicher Anstand, Moral und Schamgefühl ist in dieser Bananenrepublik den Bach runtergegangen. Was zählt ist nur noch der Zaster und die Macht."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25627.msg161852.html#msg161852
"81-jährige 100-Prozent-Behinderte gibt Kampf um geringeren Rundfunkbeitrag auf"

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 18. Dezember 2017, 20:50
Hier Information über nächste Waffengänge:

Vorab: Alle Staatskanzleien bundesweit erhielten heute einen 10-seitigen Liebesbrief,
eine 10-seitige Auflistung aller sündigen Seitensprünge und sonstigen Verfehlungen ihrer Geliebten - Staatsfernsehen ARD, ZDF,... -
und den Vorschlag, das schrittweise Scheidungsverfahren in Gang zu setzen,
um die einseitig abgebrochene Liebesbeziehung zu ihren immer hoffnungsvoll gebliebenen  Bürgern wieder zu erneuern.
(Alle 3000 Parlamentarier bundesweit hatten diesen Liebesbrief ihres Volkssouverän-Mitglieds bereits Ende November erhalten.)

Vorab ferner: Alle etwa 2 500 Lobbyverbände in Berlin erhielten in diesen Tagen die traurige Nachricht,
dass sie sich für ihre Lobbyarbeit demnächst wohl um andere Lobbyabschnittsgefährten zu kümmern haben wegen beginnender Agonie ihrer bisherigen Traumfrau ARD, ZDF,...

Warum all das? Damit die Verfassungsrichter die nötigen unbequemen Entscheide treffen können,

benötigen sie ein Zerbrechen der bisherigen absurden Einheitsmeinung "ARD, ZDF" seien alternativlos. Es ist eine mehrmonatige Meinungsarbeit nötig, dies parallel zu den Gerichtsverfahren, damit die viel gerühmten "gesellschaftlichen Gruppen" bereit werden, den Rückbau der Dinosaurier "Staatsfernsehen ARD, ZDF" überhaupt erst einmal denken zu können.
'"Marmorstein und Eisen bricht, aber unsere ARD, ZDF nicht." Doch, liebe Politik-Senioren, eure Talkshow-Schmusekatze eines halben Jahrhunderts wird bald auf dem Friedhof der Dinosaurier zu entsorgen sein. 

Nun zum wieder einmal am Jahresende aktuellen Thema: "Verjährung?"
Es ist nie ein Fehler, Maßnahmen vorzunehmen, Verjährung zu hemmen.
Aber ob dies überhaupt nötig ist, bleibt zu bezweifeln. Sofern jemand mit Vollstreckungsgewalt daran gehindert wurde, eventuelle legitime Rechte der Nichtzahlung "effizient" wahrzunehmen, hat der Zahlungsbegünstigte (ARD) den Beginn des Laufens der Verjährungsfrist mit faktisch unabwendbarer Gewalt gehemmt. Nach herrschender Rechtsprechung unterbricht derartiges den Lauf der Verjährungsfrist.
"Das ist der Fluch der bösen Tat" - dass sie oft das Gegenteil wird gebären.

Will heißen, mindestens bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts - etwa April 2017 - hat die 3-jährige Verjährungsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen. Man kann demnach Erlass bzw. Rückzahlung fordern für alles ab 2013 bis zum Jahr 2021, sofern das Bundesverfassungsgericht geeignet entscheiden wird.
- Sehr zu erwarten für die Geringverdiener;
- aber wohl auch für die Nichtzuschauer;
- und wohl für den größten Teil der Betriebs- und Kfz-Abgabe.

So jedenfalls die hier bestehende Rechtsmeinung. Dem obersten Gericht gingen entsprechende Rechtsmeinungen inklusive Begründung zu. Welche Bedeutung es dem beimisst, ist allein im Ermessen des Gerichts. Entscheiden muss es zu diesen Fragen ohnehin auf jeden Fall im Hinblick auf die 4 Leitverfahren-Beschwerden. Nur das Wie bleibt abzuwarten.

Bausteintext-Sammlung von Prof. Dörr, im Politikjargon bezeichnet als "Gutachten eines Rechtsprofessors".
Eine Berufsbezeichnung "Rechtsprofessor" gibt es nicht. Diese Bezeichnung ist wieder einmal ein "rechts-positivistischer" Versuch, die wissenschaftliche Absolutheit von Rechtswahrheiten gegenüber dem "ungebildeten Bauernvolk" vorzutäuschen: "habemus Rechtsprofessor" - habemus veritas". Wir haben einen Rechtsprofessor-Papst - wie haben die absolute Wahrheit.

Das ist ebenso narzistisch-arrogant wie die Bezeichnung "Justitiar" -("Justiz-Zar"?) für den Leiter einer Rechtsabteilung. Nie - nie - wird hier dies Wort ohne belächelnde Anführungszeichen verwendet - in Schriftsätzen etwa nach folgendem Muster:
Herr Dr. Ei..., Leiter der Rechtsabteilung des SWR (Eigenbezeichnung "Justitiar").

Professor Dr. Dörr, Universitätsprofessor mit zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen - da ist nichts zu verbergen.
Da ist die Bezeichnung "Rechtsprofessor" des Politik-Milieus eher eine kleine Beleidigung.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_D%C3%B6rr_(Jurist)

"Dörr promovierte 1983 mit "Faires Verfahren: Gewährleistung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.""
Oh, oh, das passt wie die Faust aufs Auge. Also bitte, das Gutachten 2017, ist das nicht ein Verrat der Jugend-Ideale? Wäre mal interessant, ihm ein paar Kapitel seiner Jugend-Arbeit von 1983 zu rekapitulieren?
(Übrigens, man "promoviert" nicht, sondern "wird promoviert". So etwas muss man nicht unbedingt wissen. Kann ja mal jemand bei Wikipedia berichtigen.)

Nach diesen kleinen Klarstellungen der Einordnung nun zur Aufgabe: Eine knapp gehaltene Widerlegung des Dörr-"Gutachtens" ist nun an sich die Aufgabe.
Diskutieren ist gut - Aktion ist  besser. Das Gutachten hat die folgenden gravierenden Mängel:
- Das Gericht wollte klare präzise Antworten auf klare präzise Fragen. Das erhielt es nicht.
- Es erhielt stattdessen den ewig gleichen langatmigen entsetzlichen Bausteintext-Mix analog zum rundfunkrechtlichen Kommentar und analog zu den Einheits-Fehlentscheiden des Bundesverfassungsgerichts.

"Juristischer Ketten-Deduktionismus zwecks Einschläferung der rechtlichen Wahrheitsfindung durch Anhäufen von Wahrheiten-Autoritäts-Vortäuschung"?

Es nutzt verfahrenstechnisch wenig, dass viele sich die Mühe gemacht haben, punktuelle Fehler zu suchen, zu finden und hier im Forum anzuprangern. Da muss System hineinkommen, oder sonst und wieder einmal, "der Wind verweht eure wichtigen wahren Worte ins Nirvana des ewigen Vergessens". 

Plagiats-kontrolle auf Dreiecks-Basis
Es muss nun am besten eine Plagiats-Kontrolle erfolgen: 3 Texte ...
(1) der rundfunkrechtliche Kommentar
(2) ... das Gutrchten "Dörr"
(3) ... das Einheitsurteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Wir werden hier mit einer rein softwaretechnischen Bearbeitung vielleicht an Grenzen stoßen, weil die Text-Überträge vielleicht nicht ausreichend verbal identisch sind. Das wäre aber dennoch der erste Anlauf. Wer es umsetzt, sollte mit LINUX arbeiten, vorzugsweise mit UBUNTU LINUX. Dort sind alle nötigen Tools verfügbar.

Gibt es im Forum eine Person mit genügend Zeit und genügend Zorn, die das Gutachten Dörr im vorbeschriebenen Sinn analysiert und zerpflückt?
Wenn sich keiner findet, wird @pjotre es zwar machen, aber zu rasch und also unzulänglich, weil zu viele andere Aufgaben warten.   

Verfassungsbeschwerden / Meldedatenabgleich:
Insoweit erfolgt viel Arbeit im Hintergrund im direkten Austausch zwischen mitwirkenden Personen. Wir werden den Termin 31. Dezember 2017 nicht verpassen. Aus verschiedenen Gründen sind in der Tat Kläger aus NRW besonders wichtig.
Da ist schon etwas gemacht worden.
Zu einem kritischen Punkt der Sache hier kurz eine @pjotre - Meinung:
Die schon in der Datenbank Kölner befindlichen Personen sind nicht etwa ungeeignet für die Beschwerde, sondern sogar in einer bestimmten Hinsicht besonders geeignet. Da gegen diese Personen nichts mehr zu ermitteln ist, fehlt das Vorliegen der besonderen selektiven Legitimation der Datenübermittlung, wie sie durch EU-Recht aber als zwingend gefordert wird. Dies wurde vom OVG Münster im Jahr 2017 ausdrücklich als auch inländisch bereits wirkendes Prinzip anerkannt.
Der Meldedatenabgleich wäre allein wegen der vorgesehenen Vollständigkeit unzulässig. Da es anders nicht im Staatsvertrag steht, kann es anders nicht erfolgen, kann also gar nicht erfolgen. Erst ein neuer Staatsvertrag könnte es anders beschließen (plus 3 Jahre...). Dagegen bestünde wiederum Beschwerderecht.... und wenn sie nicht gestorben sind, dann streiten sie in 100 Jahren noch...
Also, einmal offen gestanden, was in 100 Jahren sein wird, hat für mich aus sicherlich gut nachvollziehbaren Gründen nur eine relativ eingeschränkte Bedeutung. 
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 22. Dezember 2017, 13:34
Weihnachtsgeschenk an uns Bürger
durch Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht
und leitend für die Verfahren gegen die Rundfunkabgabe.


Hier ist abzulesen, dass uns in einigen Monaten eine der spannendsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich ARD, ZDF,... erwartet. Nachstehend ist Ferdinand Kirchhofs Text korreliert mit unseren Anliegen. So kann man es bei Schriftsätzen einbringen.

Eine volle Seite von Ferdinand Kirchhof in: FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Donnerstag, 21. Dezember 2017, Seite 7.
Leider ist die online-Version einstweilen hinter der Abonnement-Barriere:
http://plus.faz.net/politik/2017-12-21/demo-crazy/94507.html
Zuweilen gibt die FAZ wichtige Artikel vielleicht etwa 10 Tage später frei. Dann könnte man den Artikel über Google finden, indem man Wörter aus den ersten paar Zeilen des eigentlichen Artikel-Textes eingibt.

Ferner zu bedauern: Leider ist die Presse historisch aus alten Bleisatz-Umbruch-Zeiten primitiv definiert, nämlich, indem sie immer noch selbst seitenlange Analysen ohne Abschnitte und Überschriften liefert. Diese Rückständigkeit ist natürlich subtiles Teilstück der Probleme des Presse-Journalismus heutzutage. 1-seitige Analysen muss dann der Leser in ihre Kernaussagen-Gliederung des wissenschaftlich geschulten Autors zurück-zerlegen, um das Anliegen des Autors zu begreifen. Und zwar: 

(1) Ferdinand Kirchhof beklagt, dass die EU der maßgebliche Gesetzgeber wurde.
Die Demokratie funktioniert schon deshalb nicht mehr. Der Beziehung zwischen EU und nationalem Recht fehlt es an demokratischer Legitimation der Funktionsweise.
Nun zu uns - zum Beispiel: Was auch immer das Bundesverfassungsgericht in einigen Monaten entscheiden wird - die Richtervorlage beim EuGH könnte alles eine Weile später rückwirkend in Makulatur verwandeln. Ob zum Besseren oder Schlechteren - wer könnte das prognostizieren? Niemand?
(Auch in von hier begleiteten Verfassungsbeschwerden wird dies bereits zum Thema gemacht.)

(2) Ferdinand Kirchhof wirft das Versagen der Parlamente vor.
Diese Demokratie funktioniere nicht mehr.
Nun zu uns - zum Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht hätte gerne einen Meinungsbeitrag der Landesparlamente erhalten. Was tun die befragten Parlamente? In kaum zu unter- beziehungsweise zu überbietender Unterwürfigkeit delegieren sie die Beantwortung von fundamentalen Fragen der Medien-Demokratie ausgerechnet an die gesetzgeberisch unzuständige Exekutive - die Staatskanzleien. Und die Exekutive wiederum praktiziert die übliche Flucht aus jeder Verantwortung, indem sie sich entmachtet zugunsten der singulären individuellen noch kommenden noch gar nicht vorliegenden Aussagen irgendeines "Rechtsprofessors".
Dies Skandalpaket ist eine unvorstellbare Frechheit und Unverfrorenheit unserer gewählten Volksvertreter gegenüber uns, den Wählern. Das Schlimmste daran, die werden noch nicht einmal begreifen, wie sie hier die Demokratie in die Mülltonne entsorgt haben und der ARD-Lobby ihre "Rechtsprofessor"-Blankovollmacht untertänig erteilt haben. 
(Auch in von hier begleiteten Verfassungsbeschwerden wird dies bereits zum Thema gemacht.)

(3) Ferdinand Kirchhof wirft eine einseitige Moralisierung der Politik vor.
Nun zu uns - zum Beispiel: Weshalb wir ARD, ZDF,... so lieben, das ist die edle Beziehung zum heiligen Gutmenschentum. Politische Missionare indoktrinieren für eine schöne neue Welt ihrer kleingeistigen Spießbüger-Intelligenz - missionarisch definiert "ex cathedra". 
Differenzierende Gegenstimmen werden diffamiert: Nur ein toter Gegner des ARD-ZDF-Wahrheitsministeriums ist ein guter Gegner.
(Auch in von hier begleiteten Verfassungsbeschwerden wird dies bereits zum Thema gemacht und Abwehr des Zensur-Risikos ist ausdrücklicher Antragsbestandteil - so Ende September 2017 eingereicht.)

(4) Ferdinand Kirchhof kritisiert eine zunehmende digital geprägte Beeinträchtigung der Justiz.
Nun zu uns - zum Beispiel: Die Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen führte zu wohl 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe. Wohl ziemlich alle aktive Teilnehmer des Forums sind von diesem "softwaretechnisch schein-untermauerten Inkasso-Unrecht" betroffen, weil an sich nach geltendem Recht zu befreien.
(In von hier begleiteten Verfassungsbeschwerden ist immer neu das Kernthema: Wir haben ein Erstereignis des mengenmäßig umfangreichsten Jusitzskandals in der Geschichte der Bundesrepublik, nämlich Fehlleitung aller Gerichte durch koordiniert gesteuerte Schwächen der computer-basierten Rechtsprechungs-Funktionsweise. Nicht die (leider generell recht unglücklich so benannte) "Digitalisierung" ist das Problem, sondern die Überforderung der Richter, sich der Fehlentwicklung einer planmäßig gesteuerten Textbaustein-Jusitz zu widersetzen.)

Unsere Probleme sind glücklicherweise voll im Visier der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Ob dies genügen wird?
Nötig ist begleitende Politikarbeit, und so etwas geht nur in Massenversion, damit die Richter ein "Wackeln" des Systems ARD, ZDF,... im politischen Entscheider-Umfeld empfinden und auf dieser Grundlage die Weichen für eine Neuordnung so stellen sich berechtigt fühlen.
Ein Forum muss, damit es bleibt, wie es ist, frei bleiben von Geldsachen. Dennoch ein kleiner Dank hier an diejenigen, die mit einer kleinen Spende ermutigt haben, die Politik-Arbeit von 3000 oder mehr Mitteilungen pro Monat fortzusetzen, damit allen Abgeordneten und Politikern durch immer neue Botschaften bundesweit schrittweise in einem mühsamen Eintrichter-Prozess klarer wird:
Mit dem kaum noch vermeidbaren Untergang von rund 90 Prozent von ARD, ZDF ist der Weltuntergang nicht zwingend verkoppelt.


Zusätzlich als Anmerkung: Der maßgebliche, nämlich "berichterstattende" Richter für die Beschwerden gegen die Rundfunkabgabe ist ein anderer, nämlich Professor Dr. Paulus.
Zu seiner Person offizielle Information:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVR-Prof-Dr-Paulus/bvr-prof-dr-paulus_node.html
Wichtige Hintergrundinformation:
"Berichterstattend", also maßgeblich, war Paulus auch für den Entscheid 1 BvR 665/2010, der die Befreiungsgrundlage für 4 Millionen Geringverdiener klarstellte, dann aber durch von hier vorgeworfene und belegte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen seit 2013 nicht zur Anwendung gelangte.
Verfassungsbeschwerden-Vortrag gegen vorgeworfene vorsätzliche systematisch koordinierte Missachtung der Entscheide liegt dem Bundesverfassungsgericht seit September 2017 vor (AZ 1 BvR ...). Die Beschwerdeführung wird von hier beitragend begleitet. Deshalb soll das Verfahren nach üblichen Regeln nicht näher öffentlich kommentiert werden. Angemerkt sei nur: Es geht um die Frage der Rückzahlung von je rund 1000 Euro an Deutschlands etwa 4 Millionen Geringverdiener. Würde dies eintreten, so hätte es neuordnende Konsequenzen für alles.
Hier nochmals die einstigen bereits "realen" diesbezüglichen Hauptentscheide BVerfG:
 (alle: --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 23. Dezember 2017, 10:36
Hurra, endlich ein ARD-Intendant, der uns vom Falschinkasso-Skandal erlöst: NDR ... Lutz Marmor. Hier der Beispieltext für deinen Antrag auf Befreiung, sofern nur ein Einkommen im unteren Bereich.
Statt mehrseitige Prosa-Fließsatz-Texte für die christliche Gnade der Befreiung zu schreiben, die niemand vollständig lesen wird,
stattdessen klare Anträge stellen, deren Ablehnung peinlich wird - für Richter, für Bearbeiter, für die anderen Intendanten. Das kann man sowohl innerhalb eines Klageverfahrens machen wie auch jederzeit bei der ARD-Anstalt. Auch bei schon anhängigen Klagen kann man jederzeit noch bei der ARD-Anstalt eine Befreiung beantragen.
Mit Briefen an die Nicht-Rechtsperson Beitragsservice muss man sich nicht entwürdigen. Immer gleich persönlich adressieren an den Intendanten der für das eigene Sendegebiet zuständigen Intendanten. Und zwar:   


(1) Hiermit beantrage ich Befreiung von der Rundfunkabgabe, weil die Befreiungspflicht beweiskräftig durch einen ARD-Intendanten anerkannt wurde.
Aus der NOZ (Neue Osnabrücker Zeitung) vom 22. Dezember 2017:
https://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/996843/ndr-intendant-man-koennte-einen-tatort-im-sommer-machen

Die eindeutige und klare Aussage von Herrn Lutz Marmor, Intendant der wesentlichen Mehrländer-Anstalt NDR, lautet:
"Der Rundfunkbeitrag ist auch so etwas wie ein solidarischer Akt. Für unter 60 Cent am Tag nutzen die Menschen Radio, Fernsehen und Online. Wer das nicht zahlen kann, wird befreit."

(2) Ich kann dies nicht bezahlen, weil mein Einkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Also "werde ich befreit". 
"Wer das nicht bezahlen kann"? - Dies ist in der bis etwa 2005 geltenden Regelung für die Rundfunkabgabe etwa wie folgt definiert gewesen im Sinn des durch Abgaben nicht antastbaren Existenzminimums: 
Sozialhilfe-Obergrenze zuzüglich etwa 30 % für Personen, die von anderer Leute Geld nicht leben wollen und es nicht müssen oder es nicht dürfen. (Die 30 % decken den Mittelwert der Sonderbeihilfen für Sozialhilfe-Empfänger.)
Zuzügliche Miete und Sozialversicherung.

Auf eine Sozialbescheid-Pflicht kann es nicht ankommen, da dies im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig so festgestellt: Hier die  Hauptentscheide BVerfG:
--- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5

Für die Richtigkeit der Wiedergabe der persönlichen Aussage von Herrn Lutz Marmor sei angemerkt, dass nach fester Üblichkeit des deutschen Journalismus ein Interviewpartner den Text vor Publizierung zum Gegenlesen und Umformulieren erhält. So wird es durch die Journalisten-Schulen gelehrt, dies mit gutem Grund. Veröffentlicht wird also nur, was der Interviewpartner als seine feste Meinung "abgesegnet hat". 

(3) Angemerkt wird, dass der gönnerhafte Hinweis auf nur 60 Cent pro Tag und "solidarischer Akt" bei mir fehl am Platz ist (und "Akt" geht schon gar nicht, es muss ja nicht immer alles gleich sexualisiert werden).
Das niedrige intellektuelle Niveau des Staatsfernsehens ARD, ZDF kann ich schon seit Jahren nicht mehr ertragen.Meine hochwertigen Informationsquellen finde ich im Internet und dies kostenlos.

Beim Hinweis auf "solidarisch" sei angemerkt, dass mir die Tränen kommen, weil Herr Lutz Marmor mit seinem Gehalt von "oberhalb Bundeskanzlerin" dennoch nur als etwa 2-facher Multimillionär enden wird. Ich, lebend vom Existenzminimum, ich weiß, was leben mit wenig Geld heißt - an jedem Monatsende lerne ich es neu mit meinen letzten paar Euros. Ich fühle mich sehr berührt über sein Jammern über sein schlimmes Los der ARD-Intendanten, von denen es trotz Gehalt vom 1- bis 2-fachen der Bundeskanzlerin keiner zum 10-fachen Multimillionär schaffen wird.

Obgleich wir also beide mit dem gleichen traurigen Los des akuten Geldmangels belastet sind, fühle ich mich dennoch als falsch adressiert mit dem Wort "soiidarisch". Es gibt in Deutschland bei intensiver Suche sicherlich einige Menschen, die deutlich mehr verdienen als unsere ARD-Intendanten. An diese mögen die Multimilllionäre-Intendanten bitte ihre Bitte um Solidarität adressieren.

(4) Antrag auf Zeugenbeweis:
Da ich die entsprechenden Kosten nicht tragen kann, beantrage ich, Herrn Lutz Marmor um eine kostenfreie schriftliche Bestätigung der Aussage zu bitten, die mein Befreiungsrecht ja belegt.

Seine Aussage wirkt bundesweit. Sie ist als stellvertretend für alle Intendanten anzusehen. Denn andere Intendanten hatten sich hierzu bisher nicht geäußert, also auch nicht gegenteilig geäußert. Gegenteiliges könnten sie auch nicht äußern. Denn Herr Lutz Marmor spricht nur aus, was bundesweit die Rechtslage ist.
Das ist also ein öffentlicher Rüffel für das bundesweite Falschinkasso bei einigen Millionen Bürgern - und für Gerichte, die diese Rechtsfehler zu bestätigen als berufs-vereinbar erachteten. Marmor wird zum Aufdecker eines Justizskandals und wirkt damit in segensreicher Tradition des journalistischen Auftrags. Wir haben ihm zu danken, dass er das Startsignal gibt für die Aufräumarbeit gegen diesen Justizskandal.

Disclaimer: Dies war ein reines Gedankenspiel, nicht eine Handlungs-Empfehlung. Was jemand macht oder nicht macht, ist immer eigenverantwortlich.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pinguin am 23. Dezember 2017, 14:58
@pjotre

Diese Strategie kann nur eine Strategie für rundfunknutzende Geringverdiener sein, keinesfalls für Rundfunknichtnutzer, die mit diesem ganze Mist nichts zu tun haben möchten.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 23. Dezember 2017, 20:48
 @pinguin :
Stimmt. Man könnte und müsste noch mehr klarstellen,
dass man als einer der vielen rund 30 % Nichtnutzer sowieso Anspruch auf Befreiung über Härtefallantrag hat; dass man zur Vermeidung von Streitereien aber auch bereit sei, hilfsweise sich über die Rechtsgrundlage der Geringverdiener-Klausel befreien zu lassen.

Prinzipiell passt dieses Brief-Gedankenspiel nur für Geringverdiener. Nur für diese ist die glücklicherweise schlecht überdachte Aussage von Lutz Marmor ausreichend eindeutig als Aufhänger.

Für Nichtnutzer sind hier im allmählich "unendlich lang gewordenen Thread Waffenkiste"
aber auch bereits hilfreiche Textideen enthalten. Wenn jemand um Fallhilfe über das Nachrichtensystem anfragt, empfehle ich immer, einfach diesen Thread insgesamt mit copy+paste in eine einzige eigene PC-Datei zu kopieren und alle Ideen zu sichten und dann selber etwas für den jeweiligen Falls zu gestalten. So ein extrem langer Thread ist nicht ganz konform mit Forumsstrukturen, hat aber den Vorteil, dass alle dem Bürger-David möglichen Tiefschläge gegen die ARD-Goliaths mit einem einzigen Herunterladen auf dem eigenen PC gesichtet und dann vielleicht eigenverantwortlich verwertet werden können.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: mb1 am 23. Dezember 2017, 23:39
(2) Ich kann dies nicht bezahlen, weil mein Einkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Also "werde ich befreit". 
"Wer das nicht bezahlen kann"? - Dies ist in der bis etwa 2005 geltenden Regelung für die Rundfunkabgabe etwa wie folgt definiert gewesen im Sinn des durch Abgaben nicht antastbaren Existenzminimums: 
Sozialhilfe-Obergrenze zuzüglich etwa 30 % für Personen, die von anderer Leute Geld nicht leben wollen und es nicht müssen oder es nicht dürfen. (Die 30 % decken den Mittelwert der Sonderbeihilfen für Sozialhilfe-Empfänger.)
Zuzügliche Miete und Sozialversicherung.

Auf eine Sozialbescheid-Pflicht kann es nicht ankommen, da dies im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig so festgestellt: Hier die  Hauptentscheide BVerfG:
--- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5


Genau genommen war es so:

Für die Befreiungsvorschriften galt die "Verordnung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht". Dort hieß es u.a.
Zitat
§ 1
Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen

(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden befreit:
[...]
7. Personen, deren monatliches Einkommen zusammen mit dem Einkommen der Haushaltsangehörigen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus

a) dem Eineinhalbfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe (§ 22 des Bundessozialhilfegesetzes) für den Haushaltsvorstand,
b) dem Einfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe für sonstige Haushaltsangehörige,
c) 30 vom Hundert des Regelsatzes der Sozialhilfe für jeden Haushaltsangehörigen, der das 65. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist und
d) den Kosten für die Unterkunft.

Das Einkommen bestimmt sich nach den §§ 76 bis 78 des Bundessozialhilfegesetzes. Bei der Einkommensermittlung werden die Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz und dem Bundeserziehungsgeldgesetz nicht angerechnet.

Das wurde dann ab 01.04.2005 mit dem 8. RfGebStV auf den einfachen Sozialhilfesatz zusammengestrichen!

Grund:
Neue Zuständigkeit Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die nicht die umfangreichen Prüfungen der Sozialbehörden durchführen kann.
Man musste aber trotzdem einen z.B. entblößenden Sozialhilfebescheid vorlegen, statt zuvor eine einfache Befreiungsbescheinigung zu bekommen und weiterzureichen.

2011 gab es dann die Entscheidung des BVerfG, dass bis Sozialhilfesatz zzgl. Rundfunkgebühr zu befreien ist.

Die Änderung war politisch gewollt im Zuge der Hartz-IV-Einführung, aber natürlich (sic!) im Hintergrund gesteuert durch unwidersprochen gebliebene Rundfunk-Lobbyisten.
Es lebte und lebt die Verwaltungsvereinfachung! Was bedeuten da schon Rechte oder gar Grundrechte ...

Hier herrschende Meinung:
Solche Aussagen (wie etwa von Marmor, Wilhelm, Wille, Eicher u.ä.) sind die Luft nicht wert, die sie verschwendet haben und vor Gericht interessieren sie sowieso nicht.
Insofern ist im "Umkehrschluss" ein Schrieb auf Berufung von Marmors Aussagen das Papier nicht wert ...

Machen kann es natürlich jeder trotzdem.

Kritische Nachfrage:
Wann wurde denn dieser Text eigentlich geschrieben:
Und die Exekutive wiederum praktiziert die übliche Flucht aus jeder Verantwortung, indem sie sich entmachtet zugunsten der singulären individuellen noch kommenden noch gar nicht vorliegenden Aussagen irgendeines "Rechtsprofessors".

Des Rechtsprofessors Gutachten ist doch seit mehr als einer Woche vollständig bekannt!
Gibt es den Text im "bezahlten" Abo vorab = 14 Tage früher?
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 24. Dezember 2017, 12:18
 @mb1 :
@pjotre denkt, dies interessiert viele - also hier einmal etwas näher begründet. Es ist Weihnachtstag - passend, um uns mit den Geringverdienern mit sogenannten prekären Einkommen zu befassen. Nicht, dass diese unglücklich wären: Eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern mag zwar arm an Geld sein, aber reich an Kind - also viel reicher als laut Finanz-Statistik. Nun zur Sache:   

Zweck von Brief-Gedanken-Beispielen wie im vorliegenden Fall ist:
Dass der Bürger - obgleich gewöhnlich Nichtjurist - seine Rechte in einer solchen Weise wahrnimmt, dass die Verteidiger des Unrechts in die Enge getrieben werden. Die Intendanten sind in einer ambivalenten Situation:
- Sie wollen als Edelmenschen gelten - inklusive Geldverschwendung - ,
- aber können deshalb nicht auf einen Falschinkasso-Anteil von 25 % verzichten.

Das wissen sie mehr oder weniger durchaus, wollen es aber nicht wissen. Die Bearbeiter der Rechtsabteilungen wie auch die Verwaltungsrichter wissen all dies, wollen es aber ebenfalls nicht wissen, weil das Nichtwissen ihren Karrierepunkt-Interessen dient.

Jeder Bürger, der diese kollektive Verlogenheit mit wenigen Zeilen bloßstellt, hat ein Plus im Verfahren. Auch erhöht er durch Verweis auf zutreffende Rechtsprechung die Wahrscheinlichkeit von Erlass / Rückzahlung je nach Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, der zu diesen Fragen kommen wird und dessen Inhalt wir nicht kennen können. Es geht also um Strategie und nicht um juristische Analyse.

Der Bürger, der es detaillierter machen will, findet entsprechende Briefbeispiele beim "Herunterkopieren" aller Texte der Waffenkiste. Mit der von NDR-Intendanten gelieferten Steilvorlage ist das analoge Ergebnis aber einfacher.

Was besagt die Rechtslage für Geringverdiener?

Das Bundesverfassungsgericht hat nie entschieden, dass "Beihilfensatz plus 17,50" eine Obergrenze für Befreiung der beihilfenlosen Geringverdiener ist. Es hat vielmehr entschieden, dass auch (!) die letztere Gruppe einen Anspruch auf Befreiung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung hat und dass hierüber zwingend über die Härtefallklausel des Gesetzes zu befinden ist.
Die Fixierung auf die 17,50 Euro (beziehungsweise jeweilige Beitragshöhe) erfolgte nur rein zufällig, weil kein Beschwerdeführer war, der mehr beantragt hatte und hier allein die juristische Logik die Wertung vereinfachte. 
Nun dürfen wir erstmals einen bald kommenden Entscheid über das Gesamtproblem vermuten:

Dem Bundesverfassungsgericht wurde Beweis zu den Akten gegeben und darüber wird es befinden:

a) 100,0 % der an sich zu Befreienden "beihilfenlosen Geringverdiener" (wohl rund 4 Millionen Haushalte) wurden real nicht befreit.
- also: Unrechts-Falsch-Inkasso -
Extrapolation auf Grund von Stellungnahme von RBB beziehungsweise Senatskanzlei Berlin: Die Bausteintext-Empfehlung von "Leer-Sozialbesheiden" hat eine reale statistische Umsetzungsquote von unterhalb 0,0 %
(Dieser Zufallstreffer des Faktenwissens ist der Wachsamkeit von @ChrisLPZ zu verdanken und steht hier im Forum.)

b) Die Sozialbescheidpflicht steht nicht im Gesetz.
Die in Bausteintexten vorgeschlagene Lösung über "Leer-Sozialbescheide": Dies ist durch Sozialbehörden sogar zu verweigern, weil diesen diese Arbeit durch Gesetzesänderung bereits seit vielen Jahren unterbunden wurde. Eine solche Mitwirkung würde eine strafbare Veruntreuung seitens der Sachbearbeiter durch unzulässige Kostenerzeugung darstellen.

c) Das Bundesverfassungsgericht hatte in 1 BvR 665/10 in den Schlusssätzen angedeutet,
dass eine Normung der Härtefallprüfung denkbar wäre, aber seinerzeit nicht feststellbar war. Das Gericht wurde informiert, dass dies Fehlen bis heute fortbesteht. Die seinerzeitige Gesetzgebung ist unmaßgeblich, weil die jetzige gilt. Sie ist aber auch als "nur hilfsweise" unergiebig, da die jetzige (schwächer detaillierte) Rechtslage besser verfassungskonform ist und mindestens das Gleiche erbringt.
(Seinerzeitige Rechtslage: Soeben ja zutreffend dargestellt durch @mb1 .)

d) Demnach hat jeder Niedrigverdiener das Recht, einzelfall-bezogen
an jedem beliebigen Zeitpunkt zu belegen, dass er nicht mehr hat als den Gegenwert des Gelderhalts von Beihilfenbeziehern. Da er im Recht ist, kann Mehrfacheingabe nicht mit dem "Querulanten"-Einwand unbearbeitet gelassen werden.

e) Beihilfenbezieher erhalten im statistischen Mittel rund 30_? % mehr als offiziell.
Die Theoretisierei mit rund 400 Euro Existenzminimum ist Augenwischerei für's Volk. Die tatsächlichen Kosten pro Bezieher liegen für den Staat bei rund 1500 Euro monatlich. Miete, Krankenversicherung, Anschaffungen, Sonderhilfen, Vorteilstarife im Nahverkehr usw. usw. - gewaltige Summen. 

f) Es gibt in Deutschland bisher keine Statistik für die sehr vielschichtigen Sachverhalte,
wie viele beihilfenlose Geringverdiener weniger haben als die Beihilfenbezieher. Dem Gericht wurden hilfsweise Anhaltspunkte vorgetragen, wonach es etwa 4 Millionen Haushalte sind.

g) Die endliche Umsetzung der Härtefallprüfung wäre segensreich
auch deshalb, um erstmals auf diesem Umweg eine Statistik der realen Geringverdiener-Situation zu erhalten.

h) Die Kosten der Prüfung - also der segensreichen neuen Statistik -
würden das Budget der Nicht-Rechtsperson "Beitragsservice" von zur Zeit rund 200 auf etwa 300 Millionen Euro erhöhen. Folgewirkung wäre vermutlicher Wegfall von rund 1 Milliarden Euro Einnahmen - ein katastrophales Szenario für die Politik.
(Nebenfrage: Dürfen diese rund 100 Millionen Prüfungs-Kosten aus der Rundfunkabgabe finanziert werden? Gehören sie nicht in den Staatshaushalt?)

g) Voraussehbare Folgewirkung wäre irgendeine Form von "Fortführungs-Insolvenz" für alle ARD-Anstalten
im Hinblick auf die Rückzahlpflichten (von denen an sich wohl nicht entlastet werden könne, weil "unzulässige Rechtsfortbildung" - seit 2013 wohl ein vorsätzlicher Verstoß gegen bereits geltendes Recht). 

h) Wie wird das Bundesverfassungsgericht mit dieser komplexen Problematik umgehen?
Es ist und bleibt spannend. Über den möglichen Ausgang soll hier nicht spekuliert werden. Das bleibe der Weisheit des Gerichts anheim gestellt.


"Gutachten Rechtsprofessor Doerr" / Gesichtspunkte

Weder die Landesparlamente noch die Staatskanzleien kannten den noch gar nicht vorliegenden Gutachten-Inhalt, als sie bereits zustimmten, auf ihr eigenes Stellungnahmerecht auf die klaren Fragen des Bundesverfassungsgerichts zu verzichten. - Professor Doerr ist früherer Angestellter eines ARD-Unternehmens und Mitunterzeichner eines kürzlichen - inhaltlich sehr problematischen - Aufrufes zugunsten von ARD, ZDF,...

Die Parlamente und Staatskanzleien haben damit eine "blinde" Unterwerfungshandlung gegenüber den Anstalten vollzogen. Sie haben damit ihren Entscheidungs- und Kontrollanspruch selber - einmal mehr - aufgehoben. Die Verfassungsorgane haben sich den Interessenträgern unterstellt statt diese im Sinn der ureigensten Verfassungsorgan-Aufgabe im Auftrag des Volkssouveräns zu beherrschen - insoweit eine weitere punktuelle Demokratie-Aufhebung. 
Damit wären wir mit einem empörenden punktuellem Beispiel bei dem, was Verfassungsrichter Ferndinand Kirchhof in generalisierender Form im FAZ-Artikel beklagt.

Übrigens reiht sich das ein in eine wiederkehrende Serie von beklagenden Ausführungen von Verfassungsrichtern in der FAZ. Mit ein paar geeigneten Fragen kann man das über Google recht gut ermitteln. Im Kern könnte man es raffen als das Problem, wie sich relativ aktive souveräne Demokratie in einem Jahrzehnte-Prozess verwandelte zu einer "wohlmeinenden Administrativ-Diktatur" - Berlin und Brüssel: Eine Art neo-feudales Netzwerker-System mit "Lebenszeit-Aristokraten" (statt Vererbungs-Feudalismus). Demokratie keineswegs völlig aufgehoben, aber jedenfalls bereits zu sehr in Feigenblatt-Wirkung für "Interessen-Klüngel", verschleiert durch den Tarnbegriff "Netzwerke". 

Damit ist verortet, wofür dies Forum steht: Genau das ist das tiefere Problem der Zwangs-"Infosteuer" (Tarnbezeichnung solidarischer "Rundfunkbeitrag") und des die Bürgermehrheit "irgendwie auf Linie haltendeb" Staatsfernsehens ARD, ZDF,... - Wenn immer das Wort "solidarisch" fällt, ist Wachsamkeit geboten und Gefahr droht dem Rechtsstaat.

... Sind Denkfehler im Vorstehenden? Niemand ist fehlerfrei... Man lerne immer neu aus Gegenmeinungen.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,r EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Besucher am 24. Dezember 2017, 15:10
Ja, die berühmte Verwaltungsvereinfachung®...

...
Genau genommen war es so:

Für die Befreiungsvorschriften galt die "Verordnung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht". Dort hieß es u.a.
Zitat
§ 1
Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen

(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden befreit:
[...]
7. Personen, deren monatliches Einkommen zusammen mit dem Einkommen der Haushaltsangehörigen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus
...

...

Das wurde dann ab 01.04.2005 mit dem 8. RfGebStV auf den einfachen Sozialhilfesatz zusammengestrichen!

Grund:
Neue Zuständigkeit Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die nicht die umfangreichen Prüfungen der Sozialbehörden durchführen kann.
...
Die Änderung war politisch gewollt im Zuge der Hartz-IV-Einführung, aber natürlich (sic!) im Hintergrund gesteuert durch unwidersprochen gebliebene Rundfunk-Lobbyisten.
Es lebte und lebt die Verwaltungsvereinfachung! Was bedeuten da schon Rechte oder gar Grundrechte ...


... als billigste Universalrechtfertigung für alles und jedes (Damit können bestimmt bald auch wieder Lager eingerichtet werden in diesem Land. Menschen, die das "brauchen" bzw. denen man das verordnen kann & "willige" Richter finden sich im Bedarfsfall gewiss :->) "Man" hatte bzgl. oben eben gehofft, es werde schon keinem auffallen (& zum Glück wird das BVerfG ja auch nur auf Antrag tätig), wenn unsere Damen & Herren leitende (Landes-)Politiker (mit abermaligem Knallen der Sektkorken bei ihren Buddies "ihrer" jeweiligen Anstalt) dann eben auch i. S. Gebührenbefreiung mal so richtig handfest & nach Herzenslust auf das Grundgesetz scheissen könnten bzw. würden - sowohl Artikel 1 (Recht auf menschenwürdige Existenz, Nichtbeschneidung des Existenzminimums durch Abgaben) bzw.  Art. 3 / 1 (Gleichbehandlungsgrundsatz) ggf. auch noch weitere betreffend. Und bzgl. der Nachfolgeregelung ab 2013 war es ja noch einfacher - auf dumme Nachfragen im obigen Zusammenhang konnte der gemeine Politiker ja schlicht antworten: "Wieso denn nicht, war doch schon vorher auch im Gebührenstaatsvertrag genauso geregelt ;-)? Da hat doch auch keiner gemeckert. Also war & ist das so in Ordnung." Das neo-absolutistische, berühmte Juncker-Prinzip (Sinngemäß / Verkürzt: "Wir machen einfach etwas und sehen, was passiert. Und wenn nichts passiert, machen wir einfach weiter (bis es keine Umkehr mehr gibt)") hat sich insofern ggü. früheren Zeiten deutlich mehr als allgemeiner politischer Handlungsgrundsatz etabliert, und bspw. auch in Muttis früherer "Durchregieren"-Parole durchaus eine passende Entsprechung gefunden.

Die oben wiedergegebene offizielle Begründung (sachlicher Unfähigkeit der GEZ) wiederum war / ist die vorgeschobenste, die man sich vorstellen kann und befand / befindet sich auch im Gleichklang mit "politisch gewollt" (nämlich von Politikern, die die für sie billigste Lösung (auf dem Buckel der Geringverdiener selbstredend) für das Problem finden wollten, dass bzw. da sich in der fraglichen Zeit - so ein bekannter Anwalt - die Kommunen schlicht geweigert hatten, weiter die Arbeit der GEZ bzw. die Arbeit für die GEZ zu machen. Es ging / geht zu keiner Zeit um das Nicht-Können der Herrschaften beim ÖRR / deren Etablissement, sondern schlicht um deren Nicht-Wollen (Wäre ja noch schöner, wenn man für sein Geld auch noch arbeiten müsste - zumal bei dem Hungerlohn, der gerade beim ÖRR und seinem Etablissement gezahlt wird) und um die Generierung zusätzlicher Einnahmen für den ÖRR auf dem benannten Wege. Hunderttausende PKH-Anträge werden jährlich von dt. Gerichten bearbeitet - aber die Herrschaften bei GEZ/"Beitragsservice" sollen die üblichen für Bedürftigkeitsfeststellungen beizubringenden Unterlagen wie etwa einen Steuerbescheid nicht lesen / verstehen, also kognitiv erfassen können? Lachhaft - oder werden da bevorzugt Legastheniker, Analphabeten und oder mit Dyskalkulie geschlagene Zeitgenossen beschäftigt? Aufgrund etwaiger, nur eingeschränkt gegebener rezeptiver Fähigkeiten und Fertigkeiten bei GEZ/LRA - Mitarbeitern würde sich z. B. immerhin ein Erklärungsansatz für die Textbaustein-Schreiben ergeben...

Die eingangs umrissene ursprünglich generelle Befreiungsregelung Sozial Schwacher indes hatte aber genau so sein müssen, da ansonsten jeder Gebührenstaatsvertrag a priori verfassungswidrig gewesen wäre, und insbesondere die jeweiligen Politiker-Platzhirsche hatten damals noch weit mehr Schiß als heute, sie könnten bei ihrem (also seit Änderung des Gebstaatsvertrages 2005 manifesten) verfassungswidrigen Treiben erwischt werden.
Gerade heutzutage sind in dem Punkt die Verantwortlichen aber weitaus "relaxter" als früher. Was Wunder - wenn doch bspw. so ein seinerzeitiger Innenminister Schäuble ungestraft öffentlich (auch über den ÖRR ;-)) sinngemäß verbreiten lassen konnte, dass er das BVerfG an die Kette der etablierten Politik zu legen gedächte, könnte er das irgendwie bewerkstelligen, oder so ein Friedrich ungestraft ihm nicht passende BVerfG-Urteile öffentlich als "reine Privatmeinung" abqualifizieren konnte?

Was diesen nachstehenden Punkt anlangt...

....
Solche Aussagen (wie etwa von Marmor, Wilhelm, Wille, Eicher u.ä.) sind die Luft nicht wert, die sie verschwendet haben und vor Gericht interessieren sie sowieso nicht.
Insofern ist im "Umkehrschluss" ein Schrieb auf Berufung von Marmors Aussagen das Papier nicht wert ...

Machen kann es natürlich jeder trotzdem.
...
... würde streng genommen auch ein fiktiver Besucher Deiner Auffassung zuneigen, dass die im konkreten Zusammenhang von diesem Marmor getane Äußerung keinerlei praktische Auswirkung & schon gar keine Bedeutung aufweist, die auch nur im entferntesten justitiabel zu nennen wäre. Diese ganzen Leitungs-Fuzzies (Intendanten & Intendösen wie auch Zeitgenossen wie "DER JUSTITIAR") zeichnen sich schliesslich im wesentlichen durch "Die Lizenz zum Labern" aus und treten bekanntlich im Alltag hauptsächlich auch nur dadurch in Erscheinung, sich auf ihren Sonntags-Reden in dieser Form wichtig zu machen.

Sobald es um konkrete Dinge geht (wie diese Befreiungsthematik), wird dieser Marmor sich natürlich, darauf angesprochen, so herausreden, das Antragsverfahren diese Befreiungsthematik betreffend obliege selbstredend nicht seiner Zuständigkeit, sondern werde vielmehr durch "seine" Mitarbeiter und nicht seiner Anweisung oder unmaßgeblichen Meinung folgend abgewickelt, sondern auf Grundlage der (willkürlich falsch) ausgelegten bestehenden Gesetze bzw. des RBStV. Ergebnis/Erwartung entsprechend, dass niemand sich für irgendwelches derartiges Intendantengeblubber auch nur irgendetwas kaufen kann.

Indes gibt es dem fiktiven Besucher aber doch zu denken - er meint sich zumindest daran zu erinnern - dass in seiner Vorabentscheidungs-Vorlage an den EuGH auch der vorlegende Richter, - mit freundl. Verlaub - Doc Sprißler sich auf so eine Erzählsequenz vom JUSTITIAR / bzw. später von Gerichten bezogen hat, die (seinerzeit alt & heute neu) zusammengefaßt und sinngemäß ja lautete: "Der SWR ist keine Behörde eine Behörde". Insofern wäre es ja doch interessant, wüßte man, wovon es ggf. abhängt, ob bzw. unter welchen Umständen ein offizieller Verantwortlicher aus einer "Anstalt" auf offizielle Einlassungen seinerseits nicht doch festgenagelt werden kann (oder eben nicht).
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 25. Dezember 2017, 13:42
@pjotre hat damit begonnen und muss als Schuldiger es zurückdrehen..
Wir sind dabei, vom Kernthema des Threads abzugleiten in die textlich unendlich ausführbare politische Meinungserörterung. Bitte nicht weiter ausweiten, bittet der schuldige Anfangs-Sünder.


In Kurzform über Briefstrategie, um es abzuschließen:
Welche Briefe der Bürger hilfreich sind oder nicht, darüber ist schwer zu befinden.
Die strategische Hinterabsicht vieler Beispielbriefe hier in der "Waffenkiste" sollte zukünftig besser erkennbar gemacht werden: Verdecktes Zeil ist, die Intendanten in die Falle der "Beweiskraft des subjektiven Tatbestands für Inkassobetrug und Prozessbetrug hineinzubringen" (25 % der Rundfunkabgabe). Das ergibt ein hausinternes Bearbeitungs-Dilemma, was im besten Fall nach mehreren solchen Attacken zu einem faktisch inkassofrei stillgelegten Beitragskonto führt. 
Wie nützlich dies alles ist, darüber sollte hier wohl besser nicht zusätzlich erörtert werden. Bei zukünftigen Briefbeispielen sollte es sofort und besser erläutert werden. 

In Kurzform über Gutachten Doerr, um es abzuschließen:
Dieser konkrete Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg157101.html#msg157101
Thema: "Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017 "

zeigt als Fakten für das bezüglich Rundfunkbeitrag besonders maßgebliche Bundesland Baden-Württemburg, wie das Landesparlament
(1) zugunsten einer ihm noch gar nicht inhaltlich bekannten Stellungnahme auf sein Volkssouverän-Vertretungs-Recht verzichtet (wofür sonst wurden sie gewählt?)
(2) und dies sogar damit zu begründen wagt, man hätte als Parlament ja sowieso nie zu diesen Gesetzen etwas anderes gemacht als kritiklos die Arbeit der Exekutive abzunicken.

Wir kann hierüber intensivst diskutieren. Es ist fundamental wichtig. Aber dies sollte dann vielleicht besser nicht hier, sondern im vorstehend vermerkten anderen Thread erfolgen, weil es dort zum Thema passt.

Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 29. Dezember 2017, 23:22
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich: Vollzugsmeldung.
Bundesverfassungsgericht:
Eine sofort, eine weitere "später, aber rückwirkend".
Landesverfassungsgericht Berlin:
Eine von hier koordinierte Beschwerde.
In Berlin dürften einige weitere sein, für die die ruhmreichen Helden bitte selber wählen mögen, ob und wie sie es kundtun.

Zentraler Baustein: Immer die über 150 Seiten Mammutarbeit des @Profät di Abolo.
"Unendlicher Dank" an ihn.
Das wurde/wird dann mit einem Erweiterungs-Antrag in 3 Verfassungsbeschwerden integriert, die fristwahrend schon Ende September 2017 erfolgen mussten, nämlich gegen die Absicht, ARD und ZDF ins Internet zu verlagern, beginnend mit "funk.net".

Bezüglich Fristwahrung war an anderer Stelle im Forum die Meinung zu lesen:
Es genüge, bis 31. Dezember 2017 abzusenden.
Die eigene Meinung - die widerlegbar sein darf - , lautet einstweilen: 
Die jetzige Frist ist der 31. Dezember 2017, und zwar für den Erhalt. Hierbei mag gelten, dass ein Eingang Dienstag, 2. Januar 2017, noch fristwahrend ist und auch, dass bei Postversand bis 28. Dezember die Fristwahrung zuerkannt wird.

Können ARD, ZDF,... in Insolvenz gehen?
 @pinguin hat auf eine diesbezügliche Rechtsprechung hingewiesen:
"Insolvenzfähigkeit ö.r. Rundfunkanst./finanz. Gewährleist.-pflicht d. Länder"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25729.msg162523/topicseen.html#msg162523


Natürlich kann man das wunderbar in Schriftsätzen und Klagen verwerten, besonders bei Eingaben in eigener Beitragssache, die an die Intendanten gehen. Die freuen sich unbändig über Briefe, die in den ersten 5 Zeilen in Fettschrift über die persönliche Insolvenzanmelde-Pflicht der Intendanten extrem gut gemeinte Fragen stellen und wie sehr man das wohl bevorstehende Ende für die vielen Mitarbeiter bedauert. Bei derart viel Solidarität hat man alle auf seiner Seite.
Hier ein paar hilfreiche Gesichtspunkte, die man ja mal in Frageform in Briefe einfügen kann (nach eigenverantwortlichem Entscheid - hier im Forum nie Empfehlungen). 

Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ist in den letzten Monaten diesbezüglich wie folgt als Meinung vorgetragen worden:
Die zitierte sehr alte Rechtsprechung entstand 1993 als Begleiteffekt einer anders gelagerten Frage.
Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen verändert:
- Insolvenzrecht: Aus der früheren Zerschlagungs-Insolvenz wurde die "Fortführungs"-Insolvenz.
- Die Senderanstalten gelten seit 2015 rückwirkend ab 2013 als "private Organisationen" (Subventionen-Vereinbarung auf EU-Ebene).
- Für eine sofortige Rettung wäre demnach auf Anfangsverdacht zu prüfen, ob als Straftat der Veruntreuung zu interpretieren (Abgeordnete und Staatskanzlei-Verantwortliche).

Auch den Landesparlament-Abgeordneten sind Schenkungs-Beschlüsse nur erlaubt, sofern verfassungsrechtlich als wählbare Aufgabe gedeckt, beispielsweise "Sozialpflicht".
Als in Berlin die Genossen des Abgeordnetenhauses vor Jahren einem nahestehenden städtischen Wohnungsunternehmen mal eben 10 Millionen Euro Rettungsgeld "schenken" wollten, gab es am Tag der vorgesehenen Beschlussfassung ein Fax eines Berliner Bürgers an den damaligen Finanzsenator Sarrazin, wieso es sich um Straftat handle. Schon rund 1 Stunde später hatte der Finanzsenator diese Information offensichtlich als stichhaltig analysiert und hatte die bereits erteilte Zusage annulliert - 10 Millionen fast fest vereinbarte Schenkung waren "kaputt".  So hart also können Paragrafen als Waffe wirken - durch 1 Seite Papierwisch waren 10 Millionen Euro "kaputt". 

Was wird passieren, wenn des Bundesverfassungsgericht die Rückzahlung anweist und zwar als "Bringschuld", also an alle Betroffenen wirklich auszuführen?
In einem umfangreichen Schriftsatz wurden alle ARD-Intendanten im Juli 2017 mit dieser Problematik konfrontiert: Ob sie im Hinblick auf die sofort zu bildenden Rückstellungen innerhalb von 1 Monat zur Insolvenz-Anmeldung verpflichtet seien (Überschuldungs-Insolvenz der ARD-"Rechtspersonen").

Der weitere Ablauf wurde wie folgt skizziert:
- Wegen Staatsferne keine sofortige Gewährsträgerhaftung der Bundesländer.
- Wegen "Untreue"-Straftatvermeidung keine präventive Insolvenzverhinderung.
- Also ab in die traurige "Fortführungs-Insolvenz": Runter mit Gehältern und Pensionen.
- Die Finanzgarantie kann nur als "Patronatshaftung" gedeutet werden. (Google sichten!)
- Eine solche erbringt Rettung nicht dem Schuldner (ARD), sondern dem geschädigten Dritten, wir Bürger also.
- Also wären Rückzahlpflichten direkt aus den Landeshaushalten an die vielen seit 2013 zu Unrecht "bebeitragten" Bürger zu leisten.
- Die Bundesländer könnten die Abwicklung der Gelderauszahlung durchaus an den Beitragsservice delegieren als autonome Zusatzaufgabe.

Das alles hat es noch nie gegeben?
Es hat auch noch nie geben, dass 5 Jahre lang über den Umweg von manipulierten Rechtsprechungsquellen einige Millionen Bürger zu Unrecht "bebeitragt" wurden. Auf den noch nie da gewesenen Justizskandal darf durchaus ein noch nie da gewesenes Rückzahl-Szenario folgen.

Wer solche Gesichtspunkte mit seinem Beitragskonto verkoppelt,
wie auch immer textlich der Brückenschlag konzipiert wird (Grauzellen aktivieren!),
der Anwender schafft ein klassisches "Dilemma":
Wie immer die es bearbeiten mögen, es ist verkehrt.
Bearbeiten sie ernsthaft, so machen sie die Sache zum Thema, werten es auf, machen die Insolvenzfrage hausintern zum Gesprächsstoff und haben es in der Beitragsakte, die dann ans Gericht gehen könnte.

Unterlassen sie Bearbeitung, so bekommen sie kein Geld und schaffen hierdurch einen gefährlichen Präzedenzfall. Die Gefahr lautet: Der Bürger wird nach mehreren derartigen Liebesbriefen möglicherweise eine der berühmten Akten jeder Behörde sein, an die "sich niemand mehr ran traut". Klartext: Das Konto "ruht" jedenfalls im Fall der vielen Fälle von Unrechtsinkasso.

Disclaimer wie immer: Was jemand macht oder nicht, ist voll eigenverantwortlich. Im Forum sind nur Gedankenspiele und Information, was andere machten.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: Frühlingserwachen am 29. Dezember 2017, 23:29
pjotre, Ich vermute, Du meinst oben Dienstag 2.Januar 2018 !
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 30. Dezember 2017, 10:24
Natürlich 2. Januar 2018.
 @pjotre gelobt Besserung in Sachen Präzision!
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 02. Januar 2018, 14:57
Was für ein großartiges Jahr 2017.

Wie traurig sah das vor einem Jahr aus Januar 2017... Fast nur verlorene Prozesse bis zum Bundesverwaltungsgericht, unersättliche Arroganz der Manipulierer des Rechts und ihrer Chefs an der Spitze. Die Mächtigen fühlten sich unkaputtbar in ihren Multimillionärsvillen und mit ihren Jasagern tagsüber beim Dienst.

Die Wege zur Multimillionärskarriere der rund 40 Köpfe Führungsriege der Sender, gepflastert mit dem Wegpfänden der letzten Euros der finanziell am wenigsten Begünstigten im Land, dies war unbehelligt.

Und nun beginnt alles zu purzeln und die entscheidenden Waffenstiche sind in diesem Forum verankert.   

Also einmal Dank an @René , dies Forum vom Beginn zur jetzigen Wirkungsbreite geführt zu haben. Und Dank an @Bürger , den Kernwert dieses Forums, nämlich die thematische Strukturierung und die Freiheit von Politik und Ideologie, immer anzuregen, wenn wir Diskutierer im Eifer des Gefechts den Thema-Faden zu verlieren drohten.
 
Was wurde 2017 beispielsweise erreicht?

(1) Das Bundesverfassungsgericht wird über insgesamt über 130 Verfassungsbeschwerden entscheiden und eine Neuordnung zeichnet sich ab, dies dank der hervorragenden Schriftsätze der 2 Juristen, die damit die Ehre des Juristenstandes wahrten, die viele von uns bei vielen Richtern und bei ARD, ZDF,... zu vermissen meinen.
 
(2) Seit September auch zum Entscheid angenommen: Für die Wiederherstellung des Rechts von rund 4 Millionen Geringverdienern, was zur Rückzahlung von je 1000 Euro führen könnte.

(3) Nicht-öffentlich: Information an die ARD-Intendanten hierüber und zur Frage der Insolvenzanmelde-Pflicht - mit Information hierüber an maßgebliche Gerichte.

(4) Wohl definitiv blockiert: Umwandlung von ARD, ZDF in Internet-Online-Presse. (Hochwertige Leistung der Verleger-Verbände.)

(5) Im Schwebezustand und noch endgültig zu blockieren: Die geplante Umwandlung ARD, ZDF in ein Internet-Monopol inklusive "Wahrheits-Ministerium". (Beschwerden bei Verfassungsgerichten Ende September, wie hier im Thread nachzulesen.)

(6) EuGH-Richtervorlage, die ohnehin das gesamte System "kippen" könnte.

(7) Etwa 1x monatlich 10-seitige Verfahrensübersicht an alle rund 3000 Abgeordneten in Deutschland und an die Staatskanzleien: "Das Ende naht" - Marketing, das Sterben der Dinosaurier ARD, ZDF,... überhaupt erst einmal zu denken zu lernen.

( 8 ) Staatskanzlei Sachsen-Anhalt: "Bis hierher und nicht weiter" für ARD, ZDF,...-Staatsverträge.   

(9) Schweiz, Österreich, Frankreich und andere Länder: Staatsfernsehen beginnt zu wackeln.

(10) In diesen Tagen: Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Meldedatenabgleich 2018 (was über Hebelwirkung das gesamte System in Frage stellen würde).

(11) ARD-Intendanten sind umgesattelt zu Jammer-Kandidaten mit ihren offenen oder kläglich verdeckten Hilfesuch-Appellen. So ist das nun einmal vor dem Sinken einer Titanic.

Es reicht noch nicht. Wir müssen gemeinsam weiter handeln.
Nun aber wissen wir, es war nicht umsonst und wir haben Aussicht, unser Ziel zu erreichen - nämlich, das uns punktuell entwendete Stückchen Rechtsstaat zurückzuerobern:
- Informationsfreiheit.
- Eine Justiz, die sich nicht manipulieren lässt.
- Achtung der Sozialprinzipien (Geringverdiener). 

Kernaufgabe ist nun nach @pjotres Ansicht, die gezielten Aktionen bezüglich Recht und Politik mehr zu verzahnen mit sozialen Netzwerken und mit Marketing für zusätzliche Breitenwirkung. Einfach gesagt, schwer zu bewirken. Mehr dazu ist in Planung und in Arbeit.
Titel: Re: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Beitrag von: pjotre am 15. Januar 2018, 22:02
Ein Moderator wird in diesen Tagen gebeten werden, diesen sehr lang gewordenen Thread zu schließen.
Bitte keine weiteren Beiträge, sondern wenn Meinungen hierzu, dann bitte über das PM-Nachrichtensystem des Forums.

Denn auf diesem Wege der "Waffenkiste" Streiterfolge zu fördern, das ist wohl nicht gut genug gelungen. Die Aneinanderreihung von Beiträgen, also die Philosophie eines Forums, ist nicht optimal für Streithilfen gegen "übermächtige Gegner". Die dafür ausreichend effizienten, also recht komplexen Streithilfen müssten nach Themenkreisen systematisch geordnet aufbereitet werden. 

Alles, was in diesem Thread enthalten ist,
und sehr viel mehr, wird in anderer Form thematisch geordnet verfügbar werden. Verfügbarkeit kann über das PM-Nachrichtensystem des Forums erfragt werden. Sehr hilfreich ist das nur für die ganz wenigen eigenverantwortlichen besonders Streitwilligen.


Edit "Bürger":
Vielen Dank für die Arbeit.
Wie vorgeschlagen bleibt der Thread bis auf Widerruf geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.