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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2017 => Thema gestartet von: René am 31. Januar 2017, 18:11

Titel: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: René am 31. Januar 2017, 18:11
Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen

(https://online-boykott.de/images/schlagzeilen/20170131-tetyana-rusina/tetyana.jpg)
Quelle: Online-Boykott.de (https://online-boykott.de/nachrichten/163-wieder-ard-und-zdf-eine-frau-und-300-eur-weiterer-haftbefehl-erlassen)

Vor nicht einmal fünf Tagen berichteten wir über die Mutter zweier Kleinkinder, Frau Mandy Böck: Der Gerichtsvollzieher teilte ihr mit, dass er im Besitz eines Haftbefehls gegen sie sei. Dahinter steht der sogenannte „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, der wegen eines Betrages von weniger als 300 EUR nicht davor abschreckt, eine alleinerziehende Mutter zu inhaftieren. Was dies für Konsequenzen insbesondere für die Kinder haben kann, brauche ich an dieser Stelle nicht auszuführen.

Den Artikel finden Sie hier: ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften! (https://online-boykott.de/nachrichten/162-ard-und-zdf-lassen-mutter-zweier-kinder-10-und-2-verhaften)

Nun liegen uns Dokumente über einen weiteren Haftbefehl gegen eine Frau aus Köln vor. Wieder wegen des nicht entrichteten Rundfunkbeitrags. Wieder einmal wegen einen Betrag um die 300 EUR und wieder angeordnet durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.

Für Frau Tetyana Rusina, 32 Jahre alt, wohnhaft in Köln wurde wegen gerade einmal 281,65 EUR ein Haftbefehl erlassen. Hier dringt sich der Verdacht vor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch solche rabiaten und menschlich völlig ungerechtfertigten Maßnahmen die immer größer werdende Gruppe der sog. "Nichtzahler" einzuschüchtern versucht.
Wir erinnern uns: Mehr als 4,5 Millionen Rundfunkbeitragszahler befinden sich im Mahnverfahren – Tendenz stark steigend. Bei über 10% aktiver Verweigerer kann man nicht mehr von einer Minderheit sprechen – der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekommt dadurch ein massives Problem.

Weiterlesen:
https://online-boykott.de/nachrichten/163-wieder-ard-und-zdf-eine-frau-und-300-eur-weiterer-haftbefehl-erlassen
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: PersonX am 31. Januar 2017, 18:55
Es sind mehr als 3 solcher Fälle bekannt, aber zahlen nur Frauen nicht (also vermeintlich einfache Opfer)?
 
Oder reagieren Frauen einfach nur nicht auf "Werbe" Post?
 
Der Rundfunkbeitrag ist ja von Männerhand --> denkt man an die Väter des Beitrags. Spricht der Beitrag Frauen vielleicht falsch an, Kommunikationsprobleme halt?
 
Gab es bisher noch keine Männer mit Haft Androhung (Anmerkung, einem zivilen Haftbefehl)? Oder zahlen Männer dann einfach ohne es an die Glocke zu hängen? --> Umfrage wie geht Ihr mit einer Drohung zum Thema Haft und Rundfunkbeitrag um?
 
Der Unterschied zwischen Haft (Verbrechen) und Haft (Zivil) dürfte bei vielen Personen auch nicht vorhanden sein.  --> Fraglich ist auch die Anwendung einer zivilen Haft bei einer Verwaltungsvollstreckung (Der Staat verlangt Geld für was noch einmal --> achja für eine möglicherweise völlig unerwünschte Medienoption).
 
Vielleicht sollte eine Umfrage erhoben werden. --> Mann/Frau Haftandrohung --> um das grob zu zählen.  -> mit großem Counter
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: VGkoblenz am 31. Januar 2017, 19:10
ich denke viele Menschen fühlen sich durch einen solchen Haftbefehl kriminalisiert. Das bisher nur so wenige Menschen den Mut hatten damit an die Öffentlichkeit zu gehen, liegt wohl daran, dass man in der eigenen Bekanntschaft oder beim Arbeitgeber sicher auf großes Unverständnis trifft...
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: daniol am 31. Januar 2017, 20:38
Hat unser öffentliche rechtliche Rundfunk darüber informiert?
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: tokiomotel am 31. Januar 2017, 20:44
Das ist NICHT UNSER öffentlich-rechtlicher Rundfunk !
Deine Infos und die Wahrheit werden woanders präsentiert !
Riiichtiiig, genau hier im Netz. Solange es dieses SO noch gibt....
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: Holzschuh am 31. Januar 2017, 21:01
Eine Frechheit ist das... RESPEKT vor der Frau.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: Larsenson am 31. Januar 2017, 21:40
Guten Abend zusammen,

falls jemand in obiger Angelegenheit die für Köln zuständige Ministerpräsidentin Frau Diplom-Ökonomin Hannelore Kraft (SPD) kontaktieren möchte, die Fax-Nummer ist: 0211-837-1150 (https://anon.to/?https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/abgeordnetendetail.jsp?k=01401).

Bitte dabei höfflich bleiben, sonst landet das Fax in der Rundablage.

Einen schönen rundfunkbeitragsfreien Abend wünscht Larsenson.

____
Edit "ChrisLPZ":
Link zur öffentlich einsehbaren Faxnummer hinzugefügt
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 31. Januar 2017, 21:42
In allen Schreiben taucht als Gläubiger die Stadt Köln auf, nirgends die Fernsehkasper. Gläubiger ist doch nicht die Stadt Köln, wenn, dann die Fernsehkasper. Da mit der Sache offensichtlich zuletzt auch ein Gericht befasst war und das nicht merken wollte, kann das nur einer der Richter sein, die zusammen mit Herrn Buhrow musizieren. Verdammte Vetternwirtschaft
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: cleverle2009 am 31. Januar 2017, 21:43
ich denke viele Menschen fühlen sich durch einen solchen Haftbefehl kriminalisiert.
....

Das Problem ist - so denkt möglicherweise Person P - die Menschen ducken sich weg, weil es sie ja nicht betrifft. Ja noch viel schlimmer ist das Beschimpfen der Menschen, die ihre Rechte einfordern durch ihren Bekanntenkreis.
Person Ps Umfeld hat P informiert und erntete auch Unverständnis. Das ist in gewisser Weise verständlich, denn um die juristischen Spitzfindigkeit zu parieren braucht es viel Energie und einen hohen Zeitaufwand.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: faust am 31. Januar 2017, 21:51
... es mag nur ein Einzelfall sein, aber vielleicht isses eben auch ein Indiz dafür, dass die Stimmung im großen Stil "am Kippen" ist:

Ich habe Ende letzten Jahres einen guten, durchaus vertrauenswürdigen und auch der gesellschaftlichen Entwicklung gegenüber sehr kritischen Bekannten in mein "Hobby" eingeweiht.

Der knappe Kommentar seinerzeit war: " ... es ist ja nicht alles Mist, was die senden - aber wenn du sonst keine Sorgen hast, dann  mach mal."
Das hat mich doch a weng geärgert.

Letzten Sonntagabend kam er wieder: "Sag mal, Du kennst dich doch aus mit der GEZ - kann ich mal vorbeikommen, ich hab da einen Brief bekommen."

Da würd ich sagen: LÄUFT !!!
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 31. Januar 2017, 22:12
Auf dem Haftbefehl steht, wer der Gläubiger ist, der ihn beantragte: Stadt Köln.

Hier entstehen zwei Fragen:

(1) Ist das die Unabhängigkeit des Rundfunks von der Politik?

(2) Sind diejenigen, die Köln regieren, nicht Verräter?
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 31. Januar 2017, 22:25
Das Landgericht Tübingen und neuerdings auch das Amtsgericht Tübingen würden diesen Haftbefehl mitsamt der Zwangsvollstreckung innerhalb von wenigen Sekunden beenden. In Köln machen die Richter halt zusammen mit dem Intendanten Tom Buhrow Musik, sind sozusagen dicke Kumpels. Wie in Sizilien.

Kölner Stadtanzeiger- Die Kölner Justiz rockt fürs Stadtarchiv
http://stiftung-stadtgedaechtnis.de/wp-content/uploads/2015/04/Ksta_Die-Justiz-rockt-fuers-Stadtarchiv.pdf


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden.
Direkter "googlefreier" Link
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: ope23 am 31. Januar 2017, 22:26
Man sieht ja "selten" Haftbefehle gegen GEZ-Ungläubige. Da kann man mal ganz explizit sehen, welche Behörde einen Haftbefehl beim Amtsgericht beantragt hat.

Jetzt die Frage: Wie ist die öffentlich-rechtliche Forderung von Rundfunkbeiträgen (hier:) an die Stadt Köln "abgetreten" worden? Von wem? Da muss rückwärts gesucht werden. Welches ist der Gateway, von der öffentlich-rechtlichen Anstalt WDR in das Behördensystem? Warum z.B. ist nicht der WDR selbst der Gläubiger, was in einem vernünftigen Verwaltungssystem, welches auf nachvollziehbare Weise Rundfunkbeiträge einziehen will, zu erwarten wäre?

Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Rundfunkbeiträge überhaupt verwaltungsrechtlich korrekt eingetrieben werden können, selbst wenn sie den LRA grundsätzlich zustehen würden und sogar selbst wenn die Typisierung nach Wohnungen zulässig wäre.  Kurz: Die LRA könnten Rundfunkbeiträge bekommen, aber diese Gelder können in der Logik des Verwaltungsrechts nicht korrekt eingetrieben werden.
An irgendeiner Stelle wird konkret gemauschelt,und sei es, dass die Stadt Köln oder das Finanzamt Berlin allen Ernstes glaubt, die jeweilige LRA sei eine Behörde, der Amtshilfe zu leisten sei.

Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: faust am 31. Januar 2017, 22:29
... richtig, "alternative Fakten" sind ja keine Erfindung von Herrn Trump.

Wenns der Durchsetzung und Erhaltung von besonderen Interessen dient, dann darf man auch nicht davor zurückschrecken, ab und zu  ein paar Leute einzuschüchtern.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: Spark am 31. Januar 2017, 22:31
In allen Schreiben taucht als Gläubiger die Stadt Köln auf, nirgends die Fernsehkasper. Gläubiger ist doch nicht die Stadt Köln, wenn, dann die Fernsehkasper. Da mit der Sache offensichtlich zuletzt auch ein Gericht befasst war und das nicht merken wollte, kann das nur einer der Richter sein, die zusammen mit Herrn Buhrow musizieren. Verdammte Vetternwirtschaft
Ich bin zwar nicht sehr bewandert in diesen ganzen formellen Behördensachen (da wenig eigene Erfahrungen), aber im abgelichteten Schreiben vom 16.06.2016 wird eindeutig als Gläubiger der Westdeutsche Rundfunk benannt.
Und im Schreiben vom 05.08.2016 steht "Auf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet...".
Von einem Gläubigerwechsel sehe ich aber nichts in diesen Schreiben, zumindest nicht als juristischer Laie der ich nun mal bin.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 31. Januar 2017, 22:39
Stimmt, anfänglich ist es noch der Kasperleverein. Ab dem 15.08.2016 taucht der KV nicht mehr auf, nur noch die Stadt Köln.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: VGkoblenz am 31. Januar 2017, 22:52
... Von einem Gläubigerwechsel sehe ich aber nichts in diesen Schreiben, zumindest nicht als juristischer Laie der ich nun mal bin.

Die LRA bleibt als Gläubiger jederzeit Herr des Verfahrens. Nur diese darf, meines Wissens nach eine Erzwingungshaft beantragen, nicht die Verwaltungsvollstreckungsbehörde. Jedoch muss man wissen, dass davon i.d.R. bei nicht beglichenen Bußgeldern usw. Gebrauch gemacht wird. Da die LRA jedoch laut Tübinger-Beschluss keine Behörden im Sinne der Verwaltungsvollstreckungsgesetze sein kann, dürften sich die vollstreckten Haftbefehle, mit einem der nächsten Rundfunkurteile des BvR, nachträglich als grobes Unrecht herausstellen.



Edit "DumbTV":
Vollzitat entfernt. Bitte der Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: KlarSchiff am 31. Januar 2017, 23:02
Die LRA bleibt als Gläubiger jederzeit Herr des Verfahrens. Haftbefehl darf meines Wissens nach nur diese beantragen, nicht die Verwaltungsvollstreckungsbehörde.
da weiß aber §10 des Rundfunkbeitragsstaatvertrag was anderes, dort heißt es:
Zitat
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380139 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380139)

mit der Folge dass nach länderspezifischen Vollstreckungsgesetzen verfahren wird und nach dortigen Regeln Haftbefehle beantragt werden..
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: Uwe am 01. Februar 2017, 13:48
Twitter Kommunikation zwischen mir und dem WDR heute

Uwe  @Uwe  5 Std.vor 5 Stunden
Mehr
 @WDR Zieht lieber mal den Haftbefehl gegen eine junge Frau zurück, wegen nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen!


WDRVerifizierter Account
@WDR

 Folgen
 Mehr
@Uwe Ja, den Text kennen wir. Aus Datenschutzgründen können wir nicht viel sagen.
Aber: Eine Inhaftierung steht nicht im Raum.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: Shuzi am 01. Februar 2017, 18:10
Stimmt, anfänglich ist es noch der Kasperleverein. Ab dem 15.08.2016 taucht der KV nicht mehr auf, nur noch die Stadt Köln.

Gläubiger ist dabei immer der KV und dieser beantragt letztendlich die Maßnahme (hier Verhaftung).

Der Antrag zur Vermögensauskunft der Stadt Köln an das Amtsgericht Köln vom 16.06.2016 weist als Gläubiger eindeutig den WDR aus.

In der Benachrichtigung der Schuldnerin vom GV vom 19.01.2017 heißt es:
Zitat
In der Zwangsvollstreckungssache ... gegen Sie wurde Haftbefehl erlassen, auf Grund dessen d. Gläubigerin beantragt hat Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften.

Also der WDR beantragt hier ganz klar die Verhaftung.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: gerechte Lösung am 01. Februar 2017, 20:04
Weshalb bislang nur Frauen?
Vermutung:  Männer lassen sich doch von derart rechtwidrigen Schreiben nicht einschüchtern.

Der Gläubiger wird im Schreiben mit WDR bezeichnet. Der WDR hat aber nichts beantragt. Es müsste, wennschon, der WDR beantragen. Damit ist alles null und nichtig.
Ein Stadtbediensteter darf das in diesem Fall nicht. Dazu ist der nicht berechtigt.
Zurückweisung bei solch einem Dummenfang und gut iss. Nicht kirre machen lassen.
Eine Beschwerde wegen Rechtsbeugung und versuchter Nötigung mit wären ratsam.

Ergänzung:
Dort lese ich : Im Auftrag
In wessen Auftrag denn?
Es wäre m.E. im Auftrag des Gläubigers, also WDR. Das geht so wiederum nicht hervor.
Somit will man sich der Verantwortung entziehen.
Dann bedarf es auch keiner Unterschrift.

Eine Akteneinsicht würde auch hier das Anschreiben des vermeintlichen Gläubigers zutage fördern. Vermutlich wird das wohl, wie so immer, der nicht rechtsfähige BS sein?
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 01. Februar 2017, 21:02
In der Benachrichtigung der Schuldnerin vom GV vom 19.01.2017 heißt es:
Zitat
In der Zwangsvollstreckungssache ... gegen Sie wurde Haftbefehl erlassen, auf Grund dessen d. Gläubigerin beantragt hat Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften.

Also der WDR beantragt hier ganz klar die Verhaftung.

Der Gläuiger ist im Schreiben aber nicht explizit aufgeführt, das ist der Mangel, sofern die Benachrichtigung einen VA darstellen soll.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: pinguin am 01. Februar 2017, 23:20
Der WDR ist gemäß WDR-Gesetz ein Rundfunkunternehmen in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044
Zitat
§ 1 (Fn 4)
Name, Rechtsform, andere Rundfunkunternehmen

(1) Das Rundfunkunternehmen "Westdeutscher Rundfunk Köln" (WDR) ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. [...]
[...]
Zitat
§ 5 (Fn 10)
Programmgrundsätze

(1) Für die Angebote des WDR gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
[...]
Zitat
§ 47 (Fn 15)
Zweckbindung zusätzlicher Rundfunkbeitragsmittel
[...]
Durch Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen, dass Beitragsmittel des WDR nur im Rahmen seiner Aufgaben verwendet werden.

An anderer Stelle steht, daß der WDR öffentlich-rechtliche Verträge bspw. mit anderen Rundfunkanstalten schließen kann.


Wie ist es mit dem Wesen eines Unternehmens vereinbar, jemanden inhaftieren zu lassen, der sich weigert, die "Segnungen" dieses Unternehmens zu nutzen und infolge der Nichtnutzung nicht gewillt ist, dieses Unternehmen zu finanzieren?

Es gilt die verfassungsgemäße Ordnung, gemäß WDR-Gesetz.
es gelten alle allgemeinen Gesetze, gemäß WDR-Gesetz.

Es gelten BGB, ZPO, GG und alle anderen auch.

Wieso bedarf es eines Gesellschaftsvertrages, damit der WDR die Beitragsmittel bestimmungsgemäß verwendet? Wem ist dieser Gesellschaftsvertrag bekannt?
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: art18GG am 13. Februar 2017, 16:19
In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich-rechtliche Rundfunk argumentieren würden, dass dessen Finanzierung eine solidarische Aufgabe aller sei. Auch bei meinen Schreiben an Politikern wurde mir dieser Unsinn immer wieder in Antwortschreiben vorgehalten. Der Briefkontakt brach danach jedoch meistens ab, da mir keiner bereit war, zu erklären, mit wem ich da als Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen eigentlich solidarisch sein soll. Lediglich eine Praktikantin aus der Staatskanzlei hat mir mal geantwortet, indem sie feststellte, dass man solidarisch sein soll, da Sozialhilfeempfänger keinen Beitrag und Behinderte nur einen Teilbeitrag zahlen müssten. Auf meine Einwendungen, dass erstere keinen Rechtsanspruch auf Rundfunkgeräte hätten und letzter unter Umständen gar kein Rundfunk und Fernsehen wahrnehmen können, bekam ich dann keine weiteren Mitteilungen mehr, so dass auch dieser Briefkontakt abbrach.

Daher fände ich es gut, wenn es in diesem Forum möglich wäre, mit den politischen Verantwortlichen über den ganzen Unsinn zu diskutieren. Die Mailadressen der Abgeordneten der Landtage findet man auf den Webseiten der Landtage oder der Landtagsfraktionen, so dass man die Abgeordneten auch persönlich ins Forum einladen könnte. Man könnte hierzu Threads nach Parteien geordnet einrichten, so dass man auch eine Überblick hätte, welcher Abgeordnete sich überhaupt traut, für den RBStV öffentlich einzutreten.

Meine Solidarität und mein Respekt gehört jedenfalls all denen, die sich aus Protest gegen des Vertrags des Unrechts inhaftieren lassen.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: Uwe am 13. Februar 2017, 17:44
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.msg118971.html#msg118971

abgeordnetenwatch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.0.html

AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html

1.000 Beschwerden an Ministerpräsidenten/Landtage/Intendanten pro Monat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20262.0.html

Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: beat am 14. Februar 2017, 02:05
Daher fände ich es gut, wenn es in diesem Forum möglich wäre, mit den politischen Verantwortlichen über den ganzen Unsinn zu diskutieren.   
[..]
Meine Solidarität und mein Respekt gehört jedenfalls all denen, die sich aus Protest gegen des Vertrags des Unrechts inhaftieren lassen.

Ich will keinen demotivieren, aber ich halte das ganze Diskutieren für witzlos, weil die Verhältnisse offensichtlich sind und die Rundfunker kein Interesse an einer ehrlichen Diskussion haben, da die Ergebnisse einer ehrlichen und ergebnisoffenen Diskussion das System umstürzen würden.

Was die Leute betrifft, die sich inhaftieren lassen, haben sie sicher auch meine Solidarität, denn sie bringen Einsatz für eine gerechte Sache.

Aber es stellte sich bei jedem Einsatz die Frage, was man erreicht, sprich die Frage nach der Effektivität und darüberhinaus auch die Frage, wieviel eigenen Schaden für die gute Sache jemand in Kauf nimmt. Ich würde für das Gesocks vom Rundfunk und deren Gehälter auf jeden Fall nicht in den Knast gehen. So wenig, wie ich für sie freiwillig bezahle.
Titel: Re: Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Beitrag von: art18GG am 15. Februar 2017, 16:23
Also mir geht es nicht darum, ob die Sendungen des örR gut oder schlecht sind; was ich auch gar nicht beurteilen könnte, da ich schon seit Jahrzehnt kein Rundfunk und auch keinen Fernsehen mehr habe. Auch ist es mir ziemlich egal, ob die Menschen aus diesen Anstalten sympathisch sind oder nicht.   
Was ich jedoch für sehr wichtig halte, ist der Erhalt der demokratischen Grundordnung, die den Schutz von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner des RBStV und/oder des örR) beinhaltet. In diesem Zusammenhang sehe ich in der gewaltsamen Durchsetzung des RBStV durchaus auch den Versuch die Demokratie in Deutschland in eine Oligarchie umzuwandeln, in der eine privilegierte elitäre Klasse in Hinterzimmern oder auf Golfplätzen Gesetze erlassen, die Verwaltungsrichter dann durchsetzen müssen. Mit einem solchen System hätte ich dann echt ein Problem, da es sich im Kern nicht von der SED-Diktatur der DDR unterscheiden würde.

Daher würde mich schon interessieren, ob die Haftbefehl gegen Frau Rusina oder Frau Bock auch tatsächlich umgesetzt wurden. Uwe postet zwar, dass der WDR negieren würde, dass der Haftbefehl gegen Frau Rusina auch wirklich umgesetzt werden würden, dennoch würde mich dies genauer interessieren. Im Falle einer Verhaftung würde ich nämlich eine ganze Reihe von Protestschreiben absenden und auch der Frau Rusina schreiben.