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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2017 => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 15. Dezember 2017, 09:51

Titel: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: Frühlingserwachen am 15. Dezember 2017, 09:51
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/2/27/BZ_Logo.jpg/350px-BZ_Logo.jpg)

Badische Zeitung
Fr, 15. Dezember 2017 um 07:59 Uhr
Von Rolf Müller

Umstellung
Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet

Nachsehen statt Fernsehen: Die Umstellung des digitalen Antennenfernsehens hat für die Zuschauer am Hochrhein Folgen.
Zitat
"Weil wir nicht genug RTL und Pro 7 schauen, schaltet uns der SWR das öffentlich-rechtliche Fernsehen ab", brachte ein BZ-Leser vom Hochrhein seinen Unmut auf den Punkt. Der Branchendienst Teltarif formulierte es kurz und treffend: "In Ballungsräumen top, auf dem Land flop". Beide meinen die Umstellung des digitalen Antennenfernsehens auf die hochauflösende Technik von DVB-T2. In dem Zusammenhang haben MDR, HR und vor allem der SWR aus Kostengründen etliche Senderstandorte gleich ganz abgeschaltet, was in den meisten Fällen dazu führt, dass die Gebührenzahler, die ihre Programme bislang über eine Antenne empfangen haben, in die Röhre schauen, sofern sie nicht auf Kabel, Satellit oder Internet umsteigen können oder wollen. [...]

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/ratgeber/computermedien/was-dvb-t2-fuer-die-menschen-am-hochrhein-bedeutet
Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: noGez99 am 15. Dezember 2017, 09:57
Weiter so, das gibt neue Nichtnutzer die mit der neu gewonnen Freizeit nützliche Dinge machen können.
Und neue Beitragsverweigerer.
Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: motte am 15. Dezember 2017, 10:26
Selten so gelacht.

Hier noch ein wenig Häme aus eigener Quelle:
"Wenn es dem Esel zu wohl wird, geht er aufs Eis"
https://www.swr.de/blog/1000antworten/antwort/12014/

Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: Philosoph am 15. Dezember 2017, 12:00
Argumentiert der örR nicht ständig mit Art. 5 GG? Und zwar in einer vom BVerfG schon fast absurd weiten Auslegung?
Da hat man dann wohl übersehen, daß der örR seinem Grundversorgungsauftrag nicht nachkommen kann, wenn er ganze Sender abschaltet. Wenn man sich schon zwangserhalten läßt, dann sollte man wenigstens dem bloßen Anschein nach auch etwas dafür leisten.
Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: Frühlingserwachen am 15. Januar 2018, 19:15
Wahlkreisbüro Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Zitat
Reagiert haben unter anderem die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD, Felix Schreiner und Rita Schwarzelühr-Sutter, mit Protestschreiben an die Adresse von SWR-Intendant Peter Boudgoust. Schreiner sieht seine Bemühungen um eine Verbesserung der Infrastruktur im Landkreis Waldshut konterkariert, und Schwarzelühr-Sutter verweist auf sozial schwache und ältere Menschen, die kein Internet haben und sich den Umstieg auf eine Satellitenanlage nicht leisten können.

Auf eine Anfrage kam heute 15.1.18 diese Nachricht:

Zitat
Sehr geehrter,
 
wir haben bislang nur Antworten vom ZDF sowie der Landesanstalt für Kommunikation erhalten.

Wir warten noch auf die Antworten vom SWR sowie vom Verband der privaten Telemedien.

Sobald wir alle Schreiben haben, werden wir eine Zusammenfassung erstellen und verbreiten.

Ich habe Ihren Namen vermerkt, um Sie zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen


O.k, wir bleiben dran

Der SWR lässt mal wieder auf sich warten. Das kennt man doch schon irgendwo her.
Wie war der Spruch von Herrn Bougoust, in diesen bewegten Zeiten...

Herr Boudgoust: von bewegten Zeiten kann am Hochrhein keine Sprache sein, da bewegt sich nämlich nichts. Außer der Kontobewegung für abgepresste Zwangsbeiträge für nicht erbrachte Leistungen.

https://drive.google.com/open?id=1DyS5qf8QxTpFL0x4yZXDl7CK6mdblGpD

Frau Dreyer: das ist schön für Sie, das Sie sich die Nachrichten runterholen können. Nur einige Tausend Zwangsbeitragszahler am Hochrhein, vor allem viele ältere Menschen, die sich die neue Technik nicht leisten können, schauen quasi in die Röhre.

Herr Eicher: Einige Tausend Zwangsbeitragszahler am Hochrhein können nicht mal ein werbefreies Kinderprogramm konsumieren. >:D Und Sie erzählen, das würde der Markt nicht erbringen. Und Sie erbringen es allerdings auch nicht, und kassieren trotzdem den Zwangsbeitrag von älteren und sozial schwachen Menschen am Hochrhein. Igitt

Mails gingen auch an Frau Dreyer, und Herrn Boudgoust
Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: Frühlingserwachen am 16. Januar 2018, 17:13
Nun hat auch Felix Schreiner am 16.1.2018 geantwortet.

Zitat
Sehr geehrter

vielen Dank für Ihre freundliche eMail von gestern Nachmittag. Darin gehen Sie auf die terrestrische Fernsehversorgung mit DVB-T2 am Hochrhein ein, mit der ich mich in der Tat seit einigen Wochen ausgiebig beschäftige. Ich halte es nach wie vor für inakzeptabel, dass die Betroffenen nach der Umstellung von DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 in die Röhre schauen, weil für den Hochrhein bislang kein DVB-T2-Standard vorgesehen ist.

Ich habe mich daher an den Intendanten des Südwestrundfunks (SWR), Peter Boudqoust, gewandt und die ersatzlose Abschaltung des Senders am Hochrhein kritisiert. Der SWR-Intendant hat mir zwischenzeitlich geantwortet, weswegen ich Ihnen meine entsprechende Pressemitteilung vom 14. Dezember 2017 beifüge. Die Argumentation des SWR überzeugt mich allerdings nicht. Ich will nicht in Abrede stellen, dass auch der öffentliche-rechtliche Rundfunk wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen hat, allerdings hat der gebührenfinanzierte öffentliche-rechtliche Rundfunk eben auch einen Grundversorgungsauftrag.

Ich habe daher den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, um Unterstützung gebeten und mich auch an die Media Broadcast GmbH, den Betreiber der digitalterrestrischen Sendernetze und der Freenet-TV-Plattform, gewandt, um dort genauere Informationen zum weiteren Ausbau von DVB-T2 in Baden-Württemberg einzuholen. Sobald mir die entsprechenden Antworten vorliegen, werde ich mich wieder presseöffentlich dazu äußern. Es ist die Summe dieser Art von Entscheidungen, erlauben Sie mir diese abschließende Bemerkung, die bei den Menschen vor Ort den Eindruck verstärkt, dass dem ländlichen Raum nicht genügend Bedeutung beigemessen wird.

Zitat
Laut SWR-Intendant Boudqoust sei von der Abschaltung des Senders für den Hochrhein lediglich eine kleinere vierstellige Zahl an TV-Haushalten betroffen, dem gegenüber koste die DVB-T-Verbreitung vom Sender Hochrhein eine höhere sechsstellige Summe pro Jahr, rechnet Boudgoust in seiner Antwort an den CDU-Abgeordneten vor.

Von Seitens Herrn Boudgoust kein Einlenken im Sinne einer Beitragserlassung für die betroffenen Bürger. Genau das ist die höhere sechsstellige Gehalts-Summe pro Jahr des Intendanten. Die muss doch erhalten bleiben, da darf es keine Abstriche geben. >:(
Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: Markus KA am 16. Januar 2018, 18:13
Hinweis:

Ich bin mir nicht sicher, aber es könnte sein, dass der SWR bzw. Herr Boudqoust und Ministerpräsident Kretschmann für die Übertragungstechnik gar nicht zuständig sind, sondern der Bund.

Hierzu:
Öffentlich-Rechtliche: Bundesländer entscheiden über das Netz-Angebot
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24852.msg157340.html#msg157340 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24852.msg157340.html#msg157340)
Zitat
Da aber das Post- und Fernmeldewesen indes nur den sendetechnischen Bereich des Rundfunks unter Ausschluss der sogenannten Studiotechnik umfasst, besteht letztlich im Grundsatz eine Zuständigkeit der Länder für die programminhaltliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung (als Teil der Kulturhoheit) sowie eine Zuständigkeit des Bundes für die Übertragungstechnik.
https://www.bundestag.de/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf (https://www.bundestag.de/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf)

Sollte ein Empfang aus technischen Gründen, wie hier angesprochen, nicht möglich sein, dann könnte gelten:

Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW Az. 2 A 2423/14 vom 29.01.2016
Zitat
Rn 58
"Ist der Rundfunkempfang in einer Wohnung objektiv unmöglich oder unterbleibt er aus anderen Gründen nachweislich tatsächlich
(Beispiel: nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt), bleibt zur Sicherstellung des materiellen Beitragscharakters - gleichsam als regulatives Ventil - die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html)

Die Person muss im Einwirkbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leben. Die Beteiligung an der Finanzierungsverantwortung ist an dem Einwirkbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebunden.
Eine Person, die in einem "Funkloch" lebt, ist demnach nicht rundfunkbeitragspflichtig.

Hierzu auch:
Befreiung: Was gilt als "Härtefall"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7367.msg161220.html#msg161220 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7367.msg161220.html#msg161220)

Es wäre doch interessant, wenn der gesamte Hochrhein Befreiungsanträge stellen würden?
Ich glaube, so schnell hat keiner neue Sendemasten stehen sehen  ;)



Edit "Markus KA":
Ergänzung aus aktuellem Anlass zum Thema "Abschaltung von Sendemasten", und ausnahmsweise als Vollzitat.
 

Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW Az. 2 A 2423/14 vom 29.01.2016
Zitat
Rn 58
"Ist der Rundfunkempfang in einer Wohnung objektiv unmöglich oder unterbleibt er aus anderen Gründen nachweislich tatsächlich
(Beispiel: nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt), bleibt zur Sicherstellung des materiellen Beitragscharakters - gleichsam als regulatives Ventil - die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html)

Bruder-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2018
Zitat
Rn 85
"Nur wenn der Rundfunkempfang objektiv unmöglich ist, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ein Härtefall anzunehmen, in dem auf Antrag von der Beitragspflicht befreit wird (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html)

Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41
Zitat
"Darüber hinaus ist ein besonderer Härtefall unter anderem dann anzunehmen, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet oder Mobilfunk) Rundfunk zu empfangen.
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/0000/15_0197_D.pdf (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/0000/15_0197_D.pdf)

Zitat
Antrag auf Befreiung  von der Rundfunkbeitragspflicht  gemäß § 4 Abs. 6  RBStV


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, Max Mustermann,  die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV und dem Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW Az. 2 A 2423/14 vom 29.01.2016:

"Ist der Rundfunkempfang in einer Wohnung objektiv unmöglich oder unterbleibt er aus anderen Gründen nachweislich tatsächlich (Beispiel: nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt), bleibt zur Sicherstellung des materiellen Beitragscharakters - gleichsam als regulatives Ventil - die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls."

Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41:
"Darüber hinaus ist ein besonderer Härtefall unter anderem dann anzunehmen, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet oder Mobilfunk) Rundfunk zu empfangen."


Zur Begründung:

Mit der Abschaltung des Senders ist der Rundfunkempfang in meiner Wohnung objektiv unmöglich.
Darüber hinaus ist es mir objektiv unmöglich, zumindest über einen Übertragungsweg, hier Terrestrik,  Rundfunk zu empfangen.

Die Nachweise entnehmen Sie bitte der Pressemeldung der verantwortlichen Landesrundfunkanstalt (siehe Anlage).


Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Anlagen:

Pressemeldungen
Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: Frühlingserwachen am 16. Januar 2018, 19:10
Das Thema Befreiungstatbestände am Hochrhein wegen fehlender regionaler Sendeleistung des SWR, wird am Infostand am 3.3.18 in Lörrach auch angesprochen werden.

Südkurier, und Badische Zeitung haben schon eine vorherige Ankündigung der Versammlung zugesagt.

Zitat
SWR-Intendant Peter Boudgoust hat in einem Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner (CDU) um Verständnis für die DVB-T-Abschaltung am Hochrhein geworben. Felix Schrei-ner hatte sich unmittelbar nach Abschaltung des terrestrischen Rundfunk-Signals am Hochrhein an den Intendanten des Südwes-trundfunks gewandt und die Wiederinbetriebnahme des Senders beziehungsweise die Prüfung von kostengünstigen Alternativen gefordert. „Inzwischen haben sich viele betroffene Zuschauer an mich gewandt. Denn einmal mehr schauen die Menschen im länd-lichen Raum in die Röhre, weil die Kundendichte nicht so groß ist, wie in den Ballungsräumen“, betonte Felix Schreiner.
Laut SWR-Intendant Boudqoust sei von der Abschaltung des Sen-ders für den Hochrhein lediglich eine kleinere vierstellige Zahl an TV-Haushalten betroffen, dem gegenüber koste die DVB-T-Ver-breitung vom Sender Hochrhein eine höhere sechsstellige Summe pro Jahr, rechnet Boudgoust in seiner Antwort an den CDU-Abge-ordneten vor. Die Übertragung jedoch für diesen sehr kleinen Per-sonenkreis aufrechtzuerhalten, würde aus Sicht des SWR dem Ge-bot der Wirtschaftlichkeit widersprechen.
Boudgoust geht in seiner Antwort auch auf die Hintergründe der Neuordnung der Frequenzlandschaft in Deutschland und Europa ein. Letztlich habe auch die Entscheidung, den UHF-Bereich von 700 bis 800 MHz bis 2019 für den mobilen Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen, den SWR zu diesem Schritt gezwungen. Die Umstellung des terrestrischen Fernsehstandards von DVB-T auf DVB-T2 HD ermögliche es den Rundfunkanstalten das Programm für ihre Zuschauerinnen und Zuschauer in höherer Qualität anzu-bieten. Der SWR-Intendant räumt allerdings ein, dass sich der
Pressemitteilung
DVB-T-Abschaltung: Felix Schreiner erhält Antwort aus Stuttgart
Peter Boudgoust antwortet auf Schreiben des CDU-Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner. Gebot der Wirtschaftlichkeit veranlasse die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter, Prioritäten zu setzen.
Schreiner schreibt in dieser Angelegenheit auch an Ministerpräsidenten und

Berlin, 14.12.2017

Seite 2
Plattformbetreiber Freenet TV mit seinem Angebot bislang auf große Ballungsräume und sogenannte Mittelzentren beschränke.
Die Zuschauerentwicklung in jenen Gebieten, in denen die priva-ten Programm-Veranstalter kein terrestrisches Angebot zur Verfü-gung stellen, liege bei terrestrischer Nutzung deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 3,3 Prozent. ZDF und SWR hät-ten sich aufgrund dessen gemeinsam dazu entschieden, den Sen-der Hochrhein abzuschalten.
Felix Schreiner hat sich zwischenzeitlich auch an den Minister-präsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretsch-mann, gewandt und um Unterstützung durch die Landesregie-rung gebeten. „Ich kann den Missmut bei den betroffenen Zu-schauern am Hochrhein sehr gut verstehen. Herstellung gleich-wertiger Lebensverhältnisse bedeutet für mich, dass der ländli-che Raum bei der infrastrukturellen Entwicklung nicht vernach-lässigt wird“, so Felix Schreiner. Der CDU-Abgeordnete kündigte an, sich wegen der Umstellung auf DVB-T2 auch an den Platt-formbetreiber Freenet TV zu wenden und sich bei diesem nach den Entscheidungskriterien für die DVB-T2-Versorgung zu er-kundigen.

Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: Frühlingserwachen am 20. Februar 2018, 19:07
Auf meine Anfrage vom 15.1.2018
an das Wahlkreisbüro Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Kam heute 20.2.18 folgende Antwort:

Zitat
Sehr geehrter
 

vielen Dank für Ihre Mail vom 15. Januar 2018 im Zusammenhang mit der Abschaltung der DVB-T Sender Brandenkopf und Hochrhein.

 

In meinen Briefen an die Sendeanstalten und Einrichtungen (hier ARD/SWR, ZDF, Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg sowie Verband der privaten Telemedien) habe ich um eine Stellungnahme gebeten. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Informationen in Bezug auf die Abschaltung nicht überall angekommen sind. Ebenso habe ich darauf hingewiesen, dass die Kosten für eine Umrüstung für einkommensschwache und technikferne Bürgerinnen und Bürger Schwierigkeiten bereitet

Gerne fasse ich für Sie die Antworten der verschiedenen Stellen zusammen, die erst kürzlich bei mir vollständig eingegangen sind:

 

-       aus dem zugrunde liegenden Entscheid der Bundesnetzagentur vom 28. Januar 2015 ergibt sich die Abschaltung der DVB-T Sender und die Umstellung auf die neue Technologie DVB-T2.

-       der Neuaufbau der Sender Brandenkopf und Hochrhein wird aus Kosten Erwägungen ersatzlos ausgesetzt

-       der private Betreiber „Freenet“ zieht sich in die Ballungsräume und die sogenannten Mittelzentren zurück

-       für ARD/SWR und ZDF liegen die Kosten von rund 400.000 EUR pro Jahr für den Unterhalt einer Sendeanlage bei einer unterdurchschnittlichen Anzahl von DVB-T Teilnehmern in diesen Bereichen (weniger als der Bundesdurchschnitt von 3,3%) außerhalb der Kosten-Nutzen Rechnung (als Bsp. werden angeführt, dass es sich beim betroffenen Sender Hochrhein um eine niedrige 4-stellige Zahl an Nutzern handelt)

-       ARD und ZDF führen an, dass hier ohnedies nur der ZDF Hauptsender sowie der SWR zu empfangen wären und die Teilnehmer sich damit zwangsläufig um andere Empfangsmöglichkeiten der verbleibenden öffentlich-rechtlichen und auch der privaten Sender kümmern müssten

-       man verweist auf die Möglichkeit der 24/7 Internet-Live-Streaming-Angebote und auch auf die Versorgung mittels Satellit

-       Verweis auf die Abschaltung ist mit ausreichender Vorlaufzeit erfolgt

-       explizit wird auf §19 des Rundfunk-Staatsvertrag verwiesen. Demnach sind „bei der Auswahl des Übertragungswegs (…) die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

 

Die Antworten fallen trotz der Verweise auf die unstrittige Rechtslage für einige Menschen immer noch unbefriedigend aus. Keine Antwort geben die Sendeanstalten auf die Frage nach bereits gekauften Geräten, die nach der Abschaltung nicht mehr verwendet werden können. Insbesondere der Verweis auf die Empfangsalternative Internet greift für viele Gebiete am Hochrhein und im ländlichen Raum zu kurz, denn hier gibt es häufig nur eine lückenhafte Breitband- oder Kabelversorgung.

Ich kritisiere, dass es offensichtlich Personen gibt, die aus unterschiedlichen Gründen nach der Abschaltung unversorgt bleiben. Eine Härtefallregelung für bedürftige Nutzer hätte hier eventuell Abhilfe schaffen können.

 
Die Probleme, die mit der mangelnden Versorgung mit einem leistungsfähigen Breitbandnetz zusammenhängen, werde ich weiter im Blick behalten und - wo nötig - thematisieren.

 
Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

 

 

 

Hier sind einige Tausend Bürger betroffen, die einen Härtefall-Antrag stellen könnten, und wahrscheinlich nichts davon wissen. Vom SWR erhalten die Betroffenen sowieso keine Informationen. Da ist es wieder, das kleinere Übel das als hinnehmbar zu akzeptieren ist.

Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz, Dr. Möller, Hahn und Dr. Tegethoff
am 18. März 2016 für Recht erkannt:
Zitat
36 Danach durften die Landesgesetzgeber die Rundfunkbeitragspflicht von Personen, die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, als "kleineres Übel" in Kauf nehmen, um die zunehmende "Flucht aus der Rundfunkgebühr" zu beenden.

Wieviele kleinere Übel muss der Bürger noch hinnehmen >:(

Die Nachricht von Frau Schwarzelühr-Sutter wird auch an die Badische Zeitung weitergereicht

Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: ohmanoman am 20. Februar 2018, 22:42
Zitat von Frühlingserwachen:
Zitat
“Wieviele kleinere Übel muss der Bürger noch hinnehmen >:(“

Soviel aus der Sicht des öffrech zur Solidargemeinschaft!

Die Unterhaltung des Sendemast 400.000,00 €, entspricht ca. das Jahresgehalt eines berüchtigten Tom!

Und Claus könnte den Beitrag für den Sendemast locker stemmen.
Das wäre doch was Claus? Der Held von Hochrhein! Tut dat nech weh Claus, wense dich nich im Horchheim nich aufa Maschscheibe sehen?
Ohmanoman Claus, mach das!!! Wirste ehn, dat brings!

Claus Kleber rettet nicht nur die Wahrheit, sondern auch den Sendemast von Hochrhein!

Titel: Re: Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
Beitrag von: Markus KA am 25. Juni 2019, 10:51
Aus aktuellem Anlaß könnte in einer fiktiven Gerichtsverhandlung von der Vertretung der LRA bestätigt worden sein, dass ein Funkloch ein Härtefall ist. Über die genaue Definition oder Voraussetzung eines Funklochs wurden keine Angaben gemacht, da ein Funkloch nur als Beispiel für einen Härtefall verwendet wurde und nicht Inhalt der Verhandlung gewesen sein könnte.
Sollte es bereits mehr Informationen oder Rechtsprechung zum Thema "Funkloch" geben, wäre ein eigener Thread darüber sinnvoll.