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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2018 => Thema gestartet von: René am 30. Juni 2018, 13:31

Titel: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: René am 30. Juni 2018, 13:31
Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze

(https://online-boykott.de/ablage/20180630-vollstreckungsankuendigung-auf-basis-nicht-geltender-gesetze/karoline-linnert.jpg) (https://online-boykott.de/nachrichten/179-vollstreckungsankuendigung-auf-basis-nicht-geltender-gesetze)
Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert
Bildquelle: Martin Kraft // photo.martinkraft.com, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=34647976


Der bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn ist entsetz! Herr Bölck kann nicht glauben, welche Dummheit und Ignoranz bei der Finanzsenatorin in der Hansestadt Bremem herrscht.

Ein Bremer Unternehmen fordert mit Hilfe von Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn vom Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen, dem Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, ein Tätigwerden gegenüber der Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert 1, da in dem von ihr zu verantwortenden Geschäftsbereich in Vollstreckungsankündigungen der Landeshauptkasse für Forderungen von Radio Bremen („Rundfunkbeitrag“) ein seit dem 1.1.2013 nicht mehr geltendes Gesetz als Grundlage für die Vollstreckung angegeben ist.

Das Unternehmen erhielt die Vollstreckungsankündigung vom 01.02.2018. Darin heißt es: „Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetzes (...) beigetrieben“. Dieses ist ein Gesetz vom 25.09.1991 (BermGBl 1991, S. 273). RA Bölck wandte sich an die Bremer Finanzsenatorin, die dazu schrieb: »In § 3 Abs. 1 des RdFunkStVtrG BR vom 25.09.1991, BremGBl. 1991, 273 heißt es wörtlich: „Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt.“«. Dass es seit dem 01.01.2013 keine Rundfunkgebühren mehr gibt, weiß jeder. Also kann ein Gesetz von 1991 in 2018 nicht mehr gelten und kann somit keine Grundlage für eine Vollstreckung sein. Man glaubt es gar nicht, dass eine derart große Inkompetenz bei den Behörden besteht.

Deshalb wandte sich RA Bölck mit Schreiben vom 22.6.2018 an den Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen, den Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, damit er auf politischer Ebene als Regierungschef gegenüber der Finanzsenatorin tätig wird. Hier ist der Wortlaut des Schreibens: (...)

Weiterlesen auf Online-Boykott:
https://online-boykott.de/nachrichten/179-vollstreckungsankuendigung-auf-basis-nicht-geltender-gesetze
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Oregano112 am 30. Juni 2018, 15:00
Das ist zwar hochlöblich von RA Bölck, den Weg auf der politischen Schiene zu beschreiten, aber wäre es für die Beamten und Angestellten dieses Apparats in Bremen nicht lehrreicher gewesen, diesen für sie sensationellen brandneuen Fakt im Verfahren vor einem Verwaltungsgericht zu erfahren?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: PersonX am 30. Juni 2018, 15:06
Das ist tatsächlich brisant, weil die entsprechenden Gesetze zur Vollstreckung sicherlich in keinem Bundesland geändert wurden.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Besucher am 30. Juni 2018, 15:27
Es wäre, @ lieber Oregano, aber zu fragen...

[...] wäre es für die Beamten und Angestellten dieses Apparats in Bremen nicht lehrreicher gewesen, diesen für sie sensationellen brandneuen Fakt im Verfahren vor einem Verwaltungsgericht zu erfahren?

...ob sich ein solcher Ablauf - angesichts der notorischen "Unverzagtheit" und ihres unbändigen Eifers, durch den sich mit nur wenigen Ausnahmen die bundesdeutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit bei ihrem Bemühen auszeichnet, für den ÖRR passende (Gefälligkeits-)Urteile zurechtzubeu ... oh, Verzeihung ... zurechtzubiegen - denn auch tatsächlich ereignet haben oder sich künftig ereignen würde?

Wenn sie selbst keine Straftat begehen, mit dem was sie erzählen, haben Richter hierzulande bekanntlich Narrenfreiheit, und können erzählen was sie wollen. Einzige Einschränkung dürfte auf längere Sicht sein, dass sie ihre Freiheiten natürlich nicht nutzen dürfen, um Urteile gegen den Staat - aktuell also den Staatsfunk - zu fällen.

Im aktuellen Fall verkündet so ein Heinz dann einfach mal, besagte Rechtsvorschrift (was oder wen bitte interessiert denn eine eventuell nicht mehr bestehende Gültigkeit eines Gesetzes, wenn es darum geht, den "Anstalten" ersehnte Gelder zuzuschanzen?! Das wäre ja noch schöner!) "erfahre eben bezogen auf den sogenannten "Rundfunkbeitrag" einfach die entsprechende Anwendung". Punkt. Klappe zu, Affe tot.

Ob der betr. Kläger dann in die nächste Instanz bzw. weiter geht, ist doch längst nicht gesagt - und wie viele haben sich mit irgendsoeinem Müll eines Winkeladvokaten beiderlei Geschlechts in Verwaltungsrichter-Robe schon abspeisen lassen!?

Insoweit kann es auch genau andersherum sein, und der von Herrn Bölck beschrittene Weg der einzig richtige, das Ganze so hoch aufzuhängen und öffentlich zu machen wie nur irgend möglich.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: KlarSchiff am 30. Juni 2018, 15:37
Das ist doch alles völlig egal und geht den Verantwortlichen am A... vorbei. Gesetze werden doch auch an höchster Stelle nicht mehr eingehalten, was die aktuelle Asyldebatte aufzeigt.


Edit "DumbTV": @all
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben, welches da lautet:
Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Die Asyldebatte ist nicht Forumsthema und soll hier nicht diskutiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Besucher am 30. Juni 2018, 15:50
Hallo @ KlarSchiff...

Gesetze werden doch auch an höchster Stelle nicht mehr eingehalten...

...nicht nur (ggf.) die Asyldebatte betreffend. Das Gesetze für den Staat bzw. den Staatsadel im Amt nicht gelten - bzw. denen am Allerwertesten vorbeigehen, um es richtig zu formulieren - hat schlicht & einfach Tradition.

Der Bürger läßt es sich doch gefallen - warum also nicht auch einen Angriffskrieg gegen Jugoslawien wie kurz vor der Jahrtausendwende, um nur ein weiteres Beispiel zu nennen.


Edit "DumbTV": @all
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben, welches da lautet:
Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Nicht in Nebenthemen abschweifen!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Shran am 30. Juni 2018, 20:19
Es liegt bei Gesetzen und deren Gültigkeiten in der Natur der Dinge der Komplexität, dass Frau Emma von nebenan nicht danach fragt, ob irgend ein Stück Papier noch gilt oder nicht.
Würde man denn eine genau Studie darüber angehen welche Gesetze sinnvoll sind oder nicht, hätte man durch die Tatsache der Menge an Gesetzen, viel zu tun und würde sicher hier und da fündig.

Wer ist denn für Gesetze zuständig und wer dokumentiert deren Ablaufdatum?
Doch sicher nicht der gebeutelte Bürger! Der ist nur der Leidtragende!
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: volkuhl am 30. Juni 2018, 20:30
Das ist zwar hochlöblich von RA Bölck, den Weg auf der politischen Schiene zu beschreiten, aber wäre es für die Beamten und Angestellten dieses Apparats in Bremen nicht lehrreicher gewesen, diesen für sie sensationellen brandneuen Fakt im Verfahren vor einem Verwaltungsgericht zu erfahren?

Das Eine schließt das Andere ja nicht aus...
Auf die Stellungnahme des Präsidenten des Senats bin ich mal gespannt! Das hat mit Politik erstmal nicht viel zu tun, sondern ist eher ein weiteres Armutszeugnis für "die Verwaltung": die merken nichtmal, dass sie sich selbst den Boden (gesetzl. Grundlagen) unter den Füßen wegziehen und tun als wäre alles in bester Ordnung. Ist das nun einfach Dummheit, arrogante Ignoranz oder Kalkül (wird schon keiner merken)?

Wie soll eine Zwangsvollstreckung ohne rechtliche Grundlage zu rechtfertigen sein? Und wenn die Vollstrecker erstmal persönlich haftbar gemacht werden, weil sie ohne hinreichende Rechtsgrundlage agieren, wirds richtig lustig...

Ein weiterer Sargnagel bzgl. des Vertauens in den Rechtsstaat.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: gez-negativ am 30. Juni 2018, 23:16
Der bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn ist entsetz! Herr Bölck kann nicht glauben, welche Dummheit und Ignoranz bei der Finanzsenatorin in der Hansestadt Bremem herrscht.
[...]
„Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetzes (...) beigetrieben“. Dieses ist ein Gesetz vom 25.09.1991 (BermGBl 1991, S. 273).
RA Bölck wandte sich an die Bremer Finanzsenatorin, die dazu schrieb:
»In § 3 Abs. 1 des RdFunkStVtrG BR vom 25.09.1991, BremGBl. 1991, 273 heißt es wörtlich: „Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt.“«.
Die Bemühungen des RA Thorsten Bölck sind der Sache sehr dienlich. Daumen hoch.

Mal ein Wort unter Freunden:
Wer, außer denen, die sich mit der Sache beschäftigen, weiß denn in Sachen Rundfunk bescheid?
Niemand.
In gewisser Hinsicht verstehe ich diese Unwissenheit.
Jedoch müsste sich eine Finanzsenatorin schon ein wenig mit der Materie vertraut machen.
Insgesamt sehe ich da eine Überheblichkeit. Die Amtspersonen haben eben immer recht:
"Ich bin Amtsperson und was ich sage hat immer seine Richtigkeit."

Der Begriff "Rundfunkstaatsvertragsgesetz" ist mir neu.
Das kann ich mir nicht erklären.
Ich kenne:
- Rundfunkstaatsvertrag (Den 16 Länder vereinbaren. = Verwaltungsvereinbarung.)
- Rundfunkgesetz des Landes, welches für die Nutzer verbindlich ist im Bundesland.

Mir ist zudem bekannt, dass die meisten LRA vom Verwaltungsverfahren ausgenommen sind lt. Verwaltungsverfahrensgesetz.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: mb1 am 01. Juli 2018, 00:03
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zu dem Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal
Zitat
Veröffentlichungsdatum: 25.09.1991
Inkrafttreten: 26.09.1991
Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 273
Gliederungsnummer: 225-c-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zu dem Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal vom 17. September 1991 (Brem.GBl. 1991, 273)"
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.69371.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Zitat
§ 3

(1) Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt.

(2) Die Rundfunkanstalt erstattet der zuständigen Stelle den für die Vollstreckung erforderlichen durch Zahlung des Schuldners nicht gedeckten Verwaltungsaufwand einschließlich der Auslagen. Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Erstattung näher zu regeln. Darin kann bestimmt werden, daß der Verwaltungsaufwand ganz oder teilweise in Pauschalsätzen zu erstatten ist.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: pinguin am 01. Juli 2018, 13:40
Es darf an dieser Stelle freundlich daran erinnert werden, daß sich der Rundfunkstaatsvertrag noch immer auf außer Kraft gesetzte europäische Richtlinien beruft

Zitat
§ 4
Übertragung von Großereignissen
[...]
(3) Teilt ein Mitgliedstaat der Europäischen Union seine Bestimmungen über die Ausstrahlung von Großereignissen nach Artikel 3a der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koodinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Kommission mit und erhebt die Kommission nicht binnen drei Monaten seit der Mitteilung Einwände und werden die Bestimmungen des betreffenden Mitgliedstaates im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, ist die Ausstrahlung von Großereignissen verschlüsselt und gegen Entgelt für diesen Mitgliedstaat nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter nach den im Amtsblatt veröffentlichten Bestimmungen des betreffenden Mitgliedstaates eine Übertragung in einem frei zugänglichen Programm ermöglicht. Satz 1 gilt nicht für die Übertragung von Großereignissen für andere Mitgliedstaaten, an denen Fernsehveranstalter vor dem 30. Juli 1997 Rechte zur ausschließlichen verschlüsselten Übertragung gegen Entgelt für diesen Mitgliedstaat erworben haben.

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv

Es hat also offenbar Tradition, sich auf Gesetze zu berufen, die ungültig oder nicht mehr in Kraft sind.

Das gesamte Regelwerk gehört, wie in 1991, komplett neu aufgesetzt.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: LECTOR am 01. Juli 2018, 18:26
Ein großes Lob auf den Rechtsanwalt. Er zeigt die rechtswidrge Handlungsweise auf und fordert die richtigen Konsequenzen:
Zitat
Eine derart schwerwiegende Unkenntnis in rechtlichen Fragen ist politisch nicht mehr tragbar. Es wirft in der Öffentlichkeit ein äußerst schlechtes Licht auf die Senatorin für Finanzen, wenn etwas Derartiges wie hier passiert. Die Tatsache, dass ein Senatsmitglied in dem von ihm zu verantwortenden Geschäftsbereich offenbar nicht regelnd und lenkend eingreift und es geschehen lässt, dass etwas seit 5 1/2 Jahren nicht mehr Geltendes als geltend hingestellt wird, offenbart schwere strukturelle Mängel und Defizite.

Die Senatorin für Finanzen hat die ihrer Stellung schuldige Achtung gröblich verletzt. Art. 110 (4) BremLVfss sieht in einem solchen Fall vor, dass dem Mitglied des Senats auf Antrag des Senats durch Beschluss der Bürgerschaft die Mitgliedschaft im Senat entzogen werden kann.

Wir dürfen auf die Antwort des Bremer Bürgermeisters gespannt sein!
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Dauercamper am 01. Juli 2018, 18:52
Der Autor ist nicht der RA

Die Fragen des RA an den Bürgermeister sind aber nicht weniger peinlich, für die Senatsverwaltung
 8)

unklar bleibt auch, ob der RA einen Vollsteckungsaufschub erreichen konnte, weil nur die Rede ist von Schadenersatz für den Mandanten  ???
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Metzelmaennchen am 01. Juli 2018, 20:10
Wir dürfen auf die Antwort des Bremer Bürgermeisters gespannt sein!
Da wird genau nichts passieren. Der Fisch stinkt vom Kopf
Sieling:
Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Vielfalt sind wichtig für unsere Demokratie und den Zusammenhalt in unserem Land. Auch wenn sich manche ab und zu ärgern, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bieten eine solide und gute Qualität. Es geht darum, sie zu stärken und zukunftsfest aufzustellen. Deshalb möchte ich sie auch im Internet stärken. Darüber müssen und werden wir reden.
Das Schreiben landet in Ablage P. P wie Papierkorb. Sieling ist einer der Unterzeichner des RstV der gräbt denen doch nicht das Wasser ab.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Kurt am 01. Juli 2018, 21:43
[..] Sieling ist einer der Unterzeichner des RstV der gräbt denen doch nicht das Wasser ab.

?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Metzelmaennchen am 01. Juli 2018, 22:01
Als Buergermeister von Bremen hat er auf der Ministerkonferenz seine Unterschrift unter den 21. Rundfunkstaatsvertrag gesetzt.
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2017-11-02_Drs-19-1282_f075a.pdf
Das ist zwar die Version ohne Unterschriften aber auf Seite 17 wuerde sie stehen. Unser Bremer Buergermeister ist Teil des Systems.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: LECTOR am 03. Juli 2018, 20:11
Keine Frage, dass der Bremer Bürgermeister Teil des Systems ist. Alle Ministerpräsidenten der Länder haben diesen Staatsvertrag ausgehandelt und unterschrieben. Bereits der RBStV kann als gesetzgeberische Willkür angesehen werden - gleichwohl ist zu hoffen, dass die Willkür irgendwo auch an ihre Grenzen stößt. Im vorliegenden Fall wurde ja hinreichend deutlich aufgezeigt, dass die vermeintliche Rechtfertigung der Vollstreckungsmaßnahmen mithilfe einer nicht mehr geltenden gesetzlichen Grundlage geschah.

Von solchen Aktionen wie dem hier vorliegenden Schreiben an die politisch Verantwortlichen bleibt daher zu hoffen, dass diese immer wieder unternommen werden, bis endlich auch bei den Politikern eine Einsicht in die Rechtswidrigkeit ihres Handeln wächst.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Beitrag von: Bürger am 14. September 2019, 01:20
Es scheint so weiterzugehen wie bisher... ::)

Weiterhin: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32054.0.html

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