Die Staatssekretäre Steffen Seibert und Christiane Wirtz genießen in ihren Ämtern ein seltsames Privileg.
Von den 24 Regierungssprechern, die in 67 Jahren Bundesrepublik dienten, merkt man Steffen Seibert am wenigsten an, dass er mal Journalist war. Bei seinem Abschied vom ZDF im Jahr 2010 schwärmte Seibert, er gehe „mit heißem Herzen“ zu Angela Merkel. Diese Begeisterung hat er sich erhalten. Wer den 56-Jährigen mit roten Wangen über seine Chefin reden hört, kann sich nicht so recht vorstellen, dass er wieder einmal das „heute-journal“ moderieren könnte.
Seibert offenbar schon. Er hat beim ZDF nämlich nie gekündigt, sein Vertrag ruht nur. Und er ist nicht der einzige ehemalige Journalist eines öffentlich-rechtlichen Senders, der in seinem Regierungsamt eine „Rückkehroption“ zu seinem alten Arbeitgeber vereinbart hat.
Auch Seiberts bisherige Stellvertreterin Christiane Wirtz, 46, genießt dieses seltsame Privileg.
Die gelernte Journalistin wechselte im Juni als beamtete Staatssekretärin ins Bundesjustizministerium (BMJV). Dort war sie bereits Sprecherin gewesen, bevor das Deutschlandradio sie anstellte. Als sie 2014 stellvertretende Regierungssprecherin wurde, löste der Sender ihren Vertrag nicht auf, sondern gewährte ihr eine Rückkehroption.
Es ist eine merkwürdige Konstruktion. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht schon lange im Verdacht, unter der Fuchtel der Politik zu stehen, seit dem Jahr 2013 wird er zudem mit einer steuerähnlichen Zwangsabgabe finanziert. Nun stellt sich auch noch heraus, dass er ein sicherer Hafen ist für Journalisten, die einmal einen Ausflug in die Politik wagen.[..]
Regierungssprecher Steffen Seibert genießt in seinem Amt laut eines Magazinberichts das seltene Privileg, zum ZDF zurückkehren zu können.[..]
Das Verfahren entspreche der "geübten Praxis", sagte der ehemalige "heute"-Moderator dem "Spiegel". Dem widerspricht der ehemalige Regierungssprecher von Helmut Kohl, Friedhelm Ost. Er kenne keinen einzigen Regierungssprecher, der ein Rückkehrrecht zu seinem ehemaligen Sender genossen habe. "Ich habe damals alle Kontakte zum ZDF abgebrochen", sagte Ost.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
2. Folgen
2.1 Allgemein
Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, sind die Arbeitsvertragsparteien von ihrer Pflicht zur Ableistung der Hauptpflichten (Arbeitsleistung, Entgeltzahlung) befreit, die Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben bestehen.
Beispiel:
Treuepflicht, Wettbewerbsverbot, Auskunftsansprüche etc.
Die Zeiten des Ruhens gelten grundsätzlich als Zeiten der Betriebszugehörigkeit. Etwas anderes gilt, wenn Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich einer tariflichen Anspruchs herausgenommen werden (BAG 21.05.2008 - 5 AZR 187/07).
Aus dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses resultierende Folgen
Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis entfallen während das Arbeitsverhältnis ruht. Das Arbeitsverhältnis allerdings besteht inklusive aller Nebenpflichten fort, zu welchen insbesondere
- die Verpflichtung zur Unterlassung von Wettbewerb,
- Sorgfalts-, Obhuts- und Treuepflichten,
- Verschwiegenheitspflichten im Hinblick auf Betriebsgeheimnisse und
- Anzeige- und Auskunftspflichten gehören.
Auch auf die Entstehung des Anspruchs auf Urlaub hat das Ruhen des Arbeitsverhältnisses keine Auswirkungen. Da es für die Zahlung von durch Tarifvertrag vereinbarten Sonderzahlungen oder Gratifikationen zumeist auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses ankommt und nicht auf die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung, sind auch in dieser Hinsicht Kürzungen im Regelfall nicht rechtmäßig.
Das Verfahren entspreche der "geübten Praxis", sagte der ehemalige "heute"-Moderator dem "Spiegel"."ehemalige "heute"-Moderator" und zur Zeit Betriebszugehörige. Kein Einzelfall also, alles routiniert und geübt.
Sagt mir, wenn ich mich irre, aber: Gilt das dann nicht auch für die Rentenansprüche? Die beziehen sich doch dann auch auf die Arbeit im Land-/Bundestag und im ö.-r.R., oder? Prima, dann kassieren sie auch im Alter doppelt ab, von denen, die im Alter zuwenig haben.
Schöne neue Welt...
Sagt mir, wenn ich mich irre, aber: Gilt das dann nicht auch für die Rentenansprüche? Die beziehen sich doch dann auch auf die Arbeit im Land-/Bundestag und im ö.-r.R., oder? Prima, dann kassieren sie auch im Alter doppelt ab, von denen, die im Alter zuwenig haben.
Schöne neue Welt...
[..]Wenn er mit 65 Jahren in Rente geht, bringt ihm alleine die Staatssekretärs-Tätigkeit eine Pension von mindestens 3785 Euro pro Monat. Spitzenbeamte erwerben diese Pensionsansprüche, wenn sie mindestens zwei Jahre im Amt waren.Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/staatssekretaere-im-alter-gut-versorgt-aid-1.2308380
Es gibt schon finanziell keinen Grund für das Rückkehrrecht von Seibert und Wirtz. Scheidet ein beamteter Staatssekretär nach einem Regierungswechsel aus, wird er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Nach dem Beamtenversorgungs- gesetz gut versorgt: In den ersten drei Monaten erhalten politische Beamte das volle Gehalt weiter, danach beziehen sie ein ansehnliches „Ruhegehalt“.