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Pressemeldungen April 2024 / Re: WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt
« Letzter Beitrag von pinguin am Gestern um 17:13 »Heißt eine Finanzierungsgarantie denn eigentlich dass man im Prinzip jeden Betrag abnicken muss, den die KEF vorschlägt?
BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung (2007-09-11)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0
Zitat
Rn. 151ZitatWerden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.
Das Problem ist möglicherweise "lediglich", daß sich alle Länder einig sein müssen?
Man könnte, bzw., sollte(?), es verfassungsrechtlich thematisieren, ob es verfassungsrechtlich zulässig sein kann, daß die Höhe des Rundfunkbeitrages nicht einkommensabhängig gestaltet ist? Siehe dazu u.a. unter
Warum ist die Höhe des Rundfunkbeitrages nicht einkommensabhängig?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37889.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37889.msg225656.html#msg225656