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Heißt eine Finanzierungsgarantie denn eigentlich dass man im Prinzip jeden Betrag abnicken muss, den die KEF vorschlägt?

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung (2007-09-11)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0
Zitat
Rn. 151
Zitat
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.

Das Problem ist möglicherweise "lediglich", daß sich alle Länder einig sein müssen?

Man könnte, bzw., sollte(?), es verfassungsrechtlich thematisieren, ob es verfassungsrechtlich zulässig sein kann, daß die Höhe des Rundfunkbeitrages nicht einkommensabhängig gestaltet ist? Siehe dazu u.a. unter
Warum ist die Höhe des Rundfunkbeitrages nicht einkommensabhängig?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37889.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37889.msg225656.html#msg225656
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Heißt eine Finanzierungsgarantie denn eigentlich dass man im Prinzip jeden Betrag abnicken muss, den die KEF vorschlägt? Dann wäre das ganze System natürlich obsolet. Allein schon, dass der ÖRR so selbstbewusst und offensiv mit diesem Thema spielt, obwohl man nur eine Landtagswahl davon entfernt ist, dass das erste Bundesland den Rundfunkstaatsvertrag kündigt, lässt schon tief blicken.
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Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass wenn er ein anderes Wort als "Nazis" verwendet hätte (z.B. Frauen), das Urteil nicht ganz so milde ausgefallen wäre. Es wurden schon Youtube-Videos wegen weniger gelöscht.
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Das verwundert nicht sonderlich.
Man erinnere sich an das Video von Jean-Philippe Kindler, freier Mitarbeiter des WDR, von Januar 2023. In dem Video erklärte er die CDU zum Feind und rief offen zur Radikalisierung gegen diese "Scheiß-Partei"auf.

Berliner Zeitung, 13.01.2023
„Die CDU ist unser Feind“: WDR-Moderator ruft zu Hetze auf
Jean-Philippe Kindler erklärt in einem Video die CDU zum „Feind“. Seine Forderung: „Eine Radikalisierung gegen diese Scheiß-Partei“. CDU-Generalsekretär Czaja droht nun mit Konsequenzen.
Von Sophie-Marie Schulz
https://www.berliner-zeitung.de/news/wdr-moderator-ruft-zu-hetze-gegen-cdu-auf-li.306760
Zitat von: Berliner Zeitung, 13.01.2023, „Die CDU ist unser Feind“: WDR-Moderator ruft zu Hetze auf
[...] Kindlers Hass-Rede gegen die Partei ist dabei nicht satirisch oder ironisch gemeint: „Ja das ist Hetze, dazu will ich aufrufen. Das meine ich ganz ehrlich, ohne Ironie.“ [...]
Wie würde die Staatsanwaltschaft es wohl begründen, um diese Aussage als Satire zu werten? Immerhin sagt der Mitarbeiter des WDR hier ja selber, dass er das ehrlich und ohne Ironie meint.
Übrigens hat der WDR so getan, als dass ihn das nichts anginge, weil es sich ja um eine private Äusserung gehandelt hat. Wie praktisch.


Edit "Bürger": Nun, die Aussage, dass es "nicht satirisch oder ironisch gemeint" sei, könnte im Zweifel "satirisch oder ironisch gemeint" sein...? ???
Siehe dazu u.a. auch unter
CDU-Mitglieder im WDR-Rundfunkrat schreiben Brandbrief an Intendant Buhrow (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36926.0
Hier im Thread aber bitte allenfalls weiter zu hiesigem Kern-Thema, welches da lautet
Strafanzeige gegen ZDF-Clown - Jan Böhmermann will „Nazis keulen“
und die entsprechend Eingangsmeldung zum Gegenstand hat. Danke.
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FAZ, 23.04.2024
Staatsanwaltschaft Mainz
Keine Ermittlungen zu Böhmermann wegen „Nazis keulen“
Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt nicht gegen Jan Böhmermann wegen dessen Bemerkung „vielleicht mal ein paar Nazis keulen“. Es sei nicht erkennbar, dass der ZDF-Unterhalter ernstlich zu Straftaten aufgerufen habe.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/keine-ermittlung-gegen-boehmermann-wegen-nazis-keulen-19673442.html
Zitat von: FAZ, 23.04.2024, Staatsanwaltschaft Mainz - Keine Ermittlungen zu Böhmermann wegen „Nazis keulen“
[...]

Bei Böhmermanns Aussage handele es sich um ein „satirisch-ironisches Element einer Gesamtdarstellung, um in drastischen Worten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in der Diskussion über die Ziele und das Handeln rechtspopulistischer Parteien zu erregen“. Die Aussage sei „nicht geeignet, bei einem Durchschnittsbeobachter den Eindruck zu erwecken, der Angezeigte wolle ernstlich zum einem Angriff auf Leib und Leben von ,Nazis‘ bzw. Politikerinnen und Politikern der AfD oder der FPÖ auffordern“. Ein „Aufstacheln zum Hass“ sei auch nicht zu erkennen, da es sich hier um einen „Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und gerade nicht um eine anlasslose, emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen eine Personengruppe handelte“.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Querverweis aus aktuellem Anlass... ::)
WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37909.0
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Pressemeldungen April 2024 / WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt
« Letzter Beitrag von Bürger am 23. April 2024, 22:56 »
FAZ, 23.04.2024
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt
Beim WDR steht eine Intendantenwahl an. Amtsinhaber Tom Buhrow gibt der Rundfunkrat noch einen Job mit auf den Weg: Setzen die Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht schnell um, soll die ARD nach Karlsruhe gehen.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-rundfunkrat-fuer-klage-auf-hoeheren-rundfunkbeitrag-19673444.html
Zitat von: FAZ, 23.04.2024, Erhöhung des Rundfunkbeitrags - WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt
[...]

Auf der jüngsten Sitzung des Gremiums wurde eine Resolution verabschiedet, die fordert, dass die ARD, also auch Tom Buhrow, sollten sich die Bundesländer nicht schnell bequemen, die von der Gebührenkommission KEF vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags umzusetzen, vors Bundesverfassungsgericht geht. Der Rundfunkrat, heißt es da, „nimmt zur Kenntnis, dass bislang keine Schritte seitens der Länder erfolgt sind, um die KEF-Empfehlung staatsvertraglich umzusetzen. Er verweist auf die Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und erwartet von den ARD-Verantwortlichen, bei Untätigkeit der Länder die legitimen Ansprüche gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg geltend zu machen.“

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Link-Auswahl zu diesem Thema
Finanzkommission KEF - Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37815.0
WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37909.0

Siehe zum Vergleich aus 2020/2021 u.a. auch unter
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0

Jedoch:
Dass der aktuelle monatliche Beitrag offensichtlich aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung gar nicht "18,36€"...
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...sondern immer noch "17,50€" ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

Weitere tangierende Threads zu diesem Themenkomplex siehe u.a. unter

Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Möglichkeit d. Nutzung = individuelle Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516

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Dies und Das! / Re: § 264 StGB - Subventionsbetrug -> zu hoher Rundfunkbeitrag?
« Letzter Beitrag von pjotre am 22. April 2024, 15:22 »
In den Standard-Widerspruch "NEIN-Brief" - rund 60 Seiten - wurde eingefügt:
Zitat
B-PSB4.b) Nachweis der EU-Auflage für Erlaubten der Rundfunkabgabe:
„Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) –-- --- Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - K(2007) 1761
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

„Rn 31  Ferner hat die KEF zu prüfen, inwieweit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzwirksame Selbstverpflichtungen eingehalten haben (wie z.B. die Selbstverpflichtung, für ihre Online-Angebote nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben)“

 B-PSB4.c) Berichtet wird:  Der MDR – 2016  ARD-Vorsitz - beauftragte beim KEF-Vize-Vorsitzenden 2016 eine (unzulässige) Beratertätigkeit
unter der damaligen Intendantin Dr. iur. Wille. Genug Gelegenheit, die 0,75-%-Pflicht zu erinnern, gab es demnach. ARD-Vorsitz:  https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille

Google: vize-vorsitzender KEF "Ralf Seibicke " MDR Sachsen-Anhalt Landesrechnungshof
    Beispiel: 2022-06-21 https://www.presseportal.de/pm/47409/5237509
„Honorarzahlungen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)… Rund 60.000 Euro hat der MDR einem Mitglied jener Kommission überwiesen, die die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt. Aus Sicht von [...] Wille […] zulässig. Dem hat der damalige Kommissionsvorsitzende allerdings [...] widersprochen.
 [...] 2007 bis 2016 war Sachsen-Anhalts Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke Vize-Vorsitzender. In seinem dort letzten Amtsjahr beriet er allerdings zugleich auch den MDR. Kay Barthel, Seibickes Nachfolger als Rechnungshofpräsident und KEF-Mitglied, hält diese Doppeltätigkeit für unzulässig,

2023-08-17 https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/landespolitik/ex-rechnungshofprasident-behalt-ruhebezuge-3672850
    „nach Tagessätzen – jeweils 1800 Euro“ …  „60.000 Euro“ ,,,
    „Ökonom Seibicke war von 2003 bis 2015 Präsident des Landesrechnungshofs […] Schsen-Anhalt [...] Disziplinarklage am Donnerstag zurückgewiesen. [...] Gericht bejaht schuldhaftes Verhalten - Streichung der Bezüge aber unverhältnismäßig

 B-PBB4.d) Das Internet ist dem Begriff „Rundfunk“ nicht subsumierbar.
Die "Rundfunk-Freiheit" der Verfassung ist auf diese Tätigkeiten nicht anwendbar.
Die einst wegen Frequenzenknappheit (und NS-Zeit-Rückerziehung) bedingte öffentlich-rechtliche Betätigung wäre für das Internet ein Verstoß gegen das übergeordnete Bundesrecht des Art. 5 Grundgesetz.

 B.PSB5. Eine  Verlagerung der Sender und der Landesmedienanstalten in das Internet ist verfassungsrechtlich nicht gedeckt.
Die technische Einschränkung der Anbieterzahl (Frequenzenzahl) ist im Internet nicht gegeben. Im Hinblick auf die unbegrenzte Wettbewerberzahl wäre Verlagerung der Sender ins Internet ein Verstoß gegen das andere Prinzip, das der Informationsfreiheit auf der Anbieterseite.

Staatliche Subventionierung wäre zulässig, aber nicht monopolisierend, sondern nur nach – schwierig konzipierbaren - Regeln und Verfahren der Bestenauslese. 
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RT Bayern / Re: Runder Tisch - Augsburg
« Letzter Beitrag von HÖRby am 21. April 2024, 20:04 »
Runder Tisch Augsburg findet diesmal vorgezogen
am
Do 02.05.2024, ab 19:00 Uhr
im
"Cafehaus Thalia" · Parterre · Am Obstmarkt 5 · 86152 Augsburg
statt.
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Cafehaus Thalia:
Route vom Hbf Augsburg, ca. 1,2 km zu Fuß:
https://maps.app.goo.gl/MghLrZb61CENe71u8
-----------
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ACHTUNG!

Aus dem Zusammenhang gerissene Auszüge von Einzelentscheidungen können ohne tiefergehende Recherche und Belege irreführend sein.

Zur Zuständigkeit der Gerichte siehe u.a. auch unter
Bundesministerium der Justiz
Instanzen und Rechtsmittel
Wie sieht die Gerichtsorganisation zwischen Bund und Ländern aus? Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung eines Gerichts unzufrieden bin und diese überprüfen lassen möchte? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.
https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtssprechung/instanzen/instanzen_node.html
Zitat
[...]

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und Behörden bzw. öffentlich-rechtlichen Körperschaften und zwischen diesen Körperschaften untereinander zuständig. In dieser Gerichtsbarkeit entscheiden die Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte als Gerichte der Länder und das Bundesverwaltungsgericht als oberster Gerichtshof des Bundes in letzter Instanz.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist als besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig für Streitigkeiten über die Rechtsmäßigkeit von Steuerbescheiden der Finanzämter, aber auch für Zollstreitigkeiten. Es entscheiden die Finanzgerichte als Gerichte der Länder und der Bundesfinanzhof als oberster Gerichtshof des Bundes in letzter Instanz. Diese Gerichtsbarkeit hat als einzige einen lediglich zweistufigen Instanzenzug.

[...]

...sowie die einschlägigen Gerichtsordnungen der jeweiligen Gerichtszweige:

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/

Finanzgerichtsordnung (FGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/

plus ergänzend dazu dann u.a. auch:

Gerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbarkeit

Verwaltungsgerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland)

Finanzgerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzgerichtsbarkeit

Es bedürfte insofern für hiesiges Thema wesentlich fundierterer Recherche.
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