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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Housebrot am 20. Juli 2015, 19:33

Titel: Person A wird ignoriert
Beitrag von: Housebrot am 20. Juli 2015, 19:33
Hallo liebe Mitstreiter,

in diesem Beitrag habe ich die fiktiven Anschreiben der Stadtkasse gepostet:
Vollstreckungsankündigung Stadtkasse erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14884.0.html

Die Person könnte Schreiben erhalten haben, in dem geschrieben steht, dass die Vollstreckunsgbehörde weder für Einwände noch für die Zusendung irgendwelcher Bescheide verantwortlich ist.

Aber das wäre doch am Thema vorbei.

Person A könnte doch geschrieben haben, dass es den angeblichen Gläubiger gar nicht gibt, und das gar keine Bescheide zugegangen sind.

Hätte ein Vollstreckungsorgan nicht die Aufgabe, solche Einwände zu prüfen ?

Die Überprüfung, ob Bescheide zugestellt worden sind oder nicht, könnte man doch mit einer laipdaren Anfrage einen möglichen Gläubiger geregelt bekommen.

Auch wäre doch der mögliche Hinweis, dass es den genannten Gläubiger gar nicht gibt, nicht wirklich unerheblich.

Hätte ein Vollstreckunsorgan nicht die gesetzliche Pflicht, ein Vollstreckungsesuchen zu prüfen, und im Falle berechtigter Einwände diesen nachzugehen ?

Wenn ich das so lese, was Person A da so in dem raum zur Diskussion stellt, hätte ich echt Tränen in den Augen, so wäre ich im ganzen Leben noch nie behandelt worden.

Wäre es tatsächlich üblich, solche Einwände zu ignorieren ?

Grüße
Adonis