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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Musterschreiben => Thema gestartet von: seppl am 10. Oktober 2016, 12:27

Titel: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 10. Oktober 2016, 12:27
Der Rundfunkbeitrag wird laut §2(3) RBStV als gesamtschuldnerische Abgabe entsprechend §44 AO erhoben. §44 AO verweist auf §268 AO, der grundsätzlich ein Splitting der Gesamtschuld zulässt.

Sobald in einer Studenten-WG auch nur ein Student kein BAFöG erhält und daher keine Befreiungsvoraussetzung erfüllt, werden aktuell 17,50 Euro von der LRA verlangt.

Ein Splitting würde für viele Misch-WGs vorteilhaft ausfallen.

Beispiel:
In einer WG wohnen 3 Personen. 2 können sich aufgrund von BAFöG-Erhalt freistellen lassen.

Ohne Splitting verlangt die LRA für die Wohnung 17,50 Euro.
Mit Splitting würde für jeden Mitbewohner sein eigener Anteil an der Gesamtschuld von 17,50 Euro berechnet werden. Ohne Befreiungsmöglichkeit wären das 5,83 Euro pro Person.

Nach dem Splitting zahlt der Nichtbefreite seine 5,83 Euro direkt an die LRA, die beiden Freigestellten 0,00 Euro.

Macht dann 5,83 Euro für die Wohnung.

Hier das Musterschreiben an den Beitragsservice der Landesrundfunkanstalt:
Zitat
Antrag auf Beschränkung der Rundfunkabgabe nach §269 AO auf den Betrag, der sich nach Maßgabe der §§268 bis 280 AO ergibt.

Hiermit beantrage ich / wir
(Namen, vorhandene Teilnehmernummern, auf jeden Fall die des Zahlungspflichtigen)
eine Aufteilung der aus dem RBStV entstandenen Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags.

Von den (x) Mitbewohnern der Wohnung (Anschrift) erhalten (x-y) Mitbewohner BAFöG, bzw. sind mit den im Anhang befindlichen Nachweisdokumenten nach §4 RBStV von der Zahlungspflicht befreiungsfähig/ ermäßigungsfähig.

(Datum, Unterschriften aller Beteiligten, die das Splitting wünschen)

Anlagen: (BAFöGnachweise, sonstige Nachweise)

Der Brief ist ein Versuch, gestützt auf die geltende Abgabenordnung! Trotzdem keine Garantie auf Erfolg. Wenn die LRAen splitten müssen, wird das ein weiterer Sargnagel für das aktuelle Beitragssystem sein. Die Abschaffung ist das Ziel.

Die Idee des Antrags kann natürlich für jede andere Wohngemeinschaft auch genutzt werden. Je mehr Personen mit Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbeständen in der Wohnung wohnen, desto grösser wäre die Ersparnis.


Weitere Beiträge zum Thema siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 10. Oktober 2016, 12:57
Der Antrag ist eine sehr gute Idee, um den Widerstand weiter zu betreiben, auch eventuell vor Gericht!

Das Gesetz regelt das ganze nicht ganz, hier sehe ich auch ein Grund ihrer Ungültigkeit.

Siehe §4 in http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm (http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm)

In meiner mündlichen Verhandlung ergänzte ich meine Ausführungen:

(a) Dass der angebliche Vorteil personenbezogen sei, erkenne man auch darin, dass Personen und nicht Wohnungen befreit werden.

(b) Die Abgabe sei offensichtlich nicht ein Erschließungsbeitrag: da gewinne das Grundstück an Wert, was ein Vorteil den Eigentümern bringt.

Alles vergeblich. Die Richterin musste so oder so für die Anstalt entscheiden.

Mit so einem Antrag und einer späteren Klage kann man das Gericht zwingen, auf die Ungleichbehandlung nicht weg zu schauen!

Leider hat auch Bölck das Problem mit der Ungleichbehandlung nach Anzahl der Mitbewohner nicht erkannt, aber Pagenkopf.

Warum wird es nicht erkannt? Weil manche sehen die Gleichbehandlung von Wohnungen, und vergessen, dass der Vorteil personenbezogen ist und dass bei Art 3 GG um Gleichbehandlung von Personen geht.

Welche WG will das Musterverfahren treiben? Oder genauer, welcher WG-Bewohner, denn der Beitrag ist personenbezogen, will es versuchen? :)
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 10. Oktober 2016, 13:06
Bölck "denkt" verwaltungsrechtlich. Der Innenausgleich der Gesamtschuldner nach BGB ist nicht sein Thema.

Wir sollten versuchen, ein Musterverfahren - wenn es denn eins geben wird - als gemeinschaftlich finanziert betreiben.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: volkuhl am 10. Oktober 2016, 13:07
...
Die Idee des Antrags kann natürlich für jede andere Wohngemeinschaft auch genutzt werden.
...

Also für jede Wohnung, die von mehr als einer Person bewohnt ist.

...
Je mehr Personen mit Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbeständen in der Wohnung wohnen, desto grösser wäre die Ersparnis.

...und umso deutlicher der Verstoß gegen Art. 3 GG!
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 10. Oktober 2016, 13:11
...und umso deutlicher der Verstoß gegen Art. 3 GG!

Und die Willkür, weil da eine Regelungslücke ist und die Anstalt macht, was sie will.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 10. Oktober 2016, 15:09
Wenn "der Beitrag" ein Erschließungsbeitrag wäre, würde die Wohnung an Wert gewinnen, jeder Eigentümer hätte einen Anteil an den Gewinn und wäre nur verpflichtet, seinen Anteil mit dem Beitrag auszugleichen.

Es ist aber offensichtlich nicht ein Erschließungsbeitrag. Jeder Bewohner hätte einen Vorteil, aber offensichtlich auch nicht als Bewohner der Wohnung. Der (vermeintliche) Vorteil ist nicht von der Anzahl der Bewohner abhängig, es ist egal, ob man alleine wohnt oder mehrere Mitbewohner hat.

Als das VG Berlin gerätefreie Haushalte nach §4 Abs. 6 RBStV befreien wollte, obwohl nach diesem Paragraph Personen und nicht Wohnungen befreit werden können, hatte RA Bölck ein Musterverfahren, um einen Herrn A zu befreien, der kein Gerät hatte. Am Ende scheiterte das ganze, weil Herr A einen gelegentlichen Mitbewohner B hatte, der einen Smartphone besaß. Wieso hat Herr A einen Vorteil, weil Herr B ein Gerät besitzt? Weil B gelegentlich da übernachtet? Bölck machte leider nicht weiter.

In meiner mündlichen Verhandlung erwähnte ich auch, dass Personen und nicht Wohnungen Geräte besitzen.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 10. Oktober 2016, 20:07
Als das VG Berlin gerätefreie Haushalte nach §4 Abs. 6 RBStV befreien wollte, obwohl nach diesem Paragraph Personen und nicht Wohnungen befreit werden können, hatte RA Bölck ein Musterverfahren, um einen Herrn A zu befreien, der kein Gerät hatte. Am Ende scheiterte das ganze, weil Herr A einen gelegentlichen Mitbewohner B hatte, der einen Smartphone besaß.

Der verwaltungsrechtliche Bereich dieser Angelegenheit reicht genau von der zahlungspflichtigen Person A bis zur Landesrundfunkanstalt. Das Wie und Was im Innenverhältnis, wer nun ein Gerät in der Wohnung besitzt und wer davon einen Vorteil hat ist hier rein privatrechtlicher Natur gewesen.  Bölck konnte vor dem VG nicht weiterkommen.

Der Richter konnte nur zur Kenntnis nehmen, daß Geräte in der Wohnung vorhanden sind. (Er hatte trotzdem einen grossen Vorstoß bezüglich der Diskussion über die Gerätefreiheit getan).

Wenn ein Splitting vorher beantragt worden wäre, hätte Person A evtl. nur für ihre eigene Teilschuld verantwortlich gemacht  werden können, die bei Nichtbesitz von Geräten in diesem Spezialfall 0,00 Euro betragen hätte. Beim Splitting hätte man als Nachweis ja den nur auf Person B laufenden Mobillfunkvertrag anbringen können. Dass keine Geräte in der Wohnung waren, die beide nutzen konnten, hatte der Richter ja schon nachgeprüft. Person B hätte dann im Idealfall seinen hälftigen Anteil der Gesamtschuld allein tragen müssen.

Nur ein Splitting nach der Abgabenordnung macht das Innenverhältnis der Gesamtschuldner für das Verwaltungsgericht sichtbar. Das werden aber wohl die LRAen definitiv mit aller Kraft verhindern wollen.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 10. Oktober 2016, 20:50
Nur ein Splitting nach der Abgabenordnung macht das Innenverhältnis der Gesamtschuldner für das Verwaltungsgericht sichtbar. Das werden aber wohl die LRAen definitiv mit aller Kraft verhindern wollen.

Mit dem Thema Spitting habe ich mich nichtig beschäftigt. Ich meine aber, man muss den richtigen Antrag stellen, und die Anstalten müssen den Antrag wie eine Behörde bearbeiten (sie wollen ja eine Behörde sein). Notfalls wird eine Verpflichtungsklage in Verbindung mit §75 VwGO nötig.

Wer macht es?

Am besten eine WG, wo es befreite und nicht befreite gibt: Dann kann man bei der Begründung sich auch darauf berufen, dass Beiträge nicht zur Finanzierung von allgemeinen Staatsaufgaben (hier Sozialaufgaben, siehe §7 in http://stmichael.tk/2015-07-29K.htm (http://stmichael.tk/2015-07-29K.htm)) dienen und Professor Meßerschmidts Aufsätze zitieren (siehe §5 in http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm (http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm)).

Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 10. Oktober 2016, 21:10
Den Antrag wird man mit Fristsetzung  formlos und auf blauen Dunst an die Beitragsstelle der LRA stellen müssen. Immerhin hat man Vorreiterfunktion ...und dann abwarten... Ich gehe davon aus, dass geklagt werden muss.

Dass Splitting in gesetzlich verordneten Gesamtschuldverhältnissen möglich sein muss, verlangt der Grundsatz der Privatautonomie.

In privatvertraglichen Gesamtschuldverhältnissen unterschreibt man freiwillig selbst, dass im Zweifelsfall für die Gesamtschuld eingestanden wird. Dann ist das auch rechtgültig.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 10. Oktober 2016, 21:32
Den Antrag wird man mit Fristsetzung  formlos [...]

Nach drei Monaten kann man auf Verpflichtung klagen, auch ohne Frist zu setzen und ohne einen Bescheid zu haben.

Auf Verpflichtung, den Antrag stattzugeben, und nicht einen Bescheid zu erlassen, wie leider manche §75 VwGO missverstehen.

Man muss es richtig und zügig machen. Wer tut es?

Das wäre ein sehr interessantes Musterverfahren.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 10. Oktober 2016, 21:38
Danke für die rechtliche Vervollständigung! Falls der von mir formulierte Antrag im Eingangspost geändert werden soll/ muss, teile es mir bitte mit.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 11. Oktober 2016, 00:46
Ich meine, wir müssen die Sache untersuchen, um es richtig zu machen. § 268 AO sagt:

Zitat
Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.

Den Antrag soll also eine Person stellen, am besten ein nicht befreiter, derjenige, auf den sich der BS wandte. Es ist einfacher, wenn nur einer dann klagt. Selbstverständlich, je mehr klagen, desto besser.

Hier geht es aber um Steuern, nicht um einen (vermeintlichen) Beitrag, aber in §2 Abs 3 RBStV steht:

Zitat
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.

Obwohl §44 AO sich auf Steuer bezieht, sollte obiger Verweis im RBStV auf den ganzen §44 AO gelten, einschließlich des letzten Satzes in Abs 2, oder soll hier wie immer nur solange gelten, wie es den Rundfunkanstalten passt?

Hier § 44 AO:

Zitat
(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

(2) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.

Wir brauchen vielleicht die Hilfe eines Juristen.

Ich meine, wir brauchen einen anderen Thread, mit Verweis auf diesen:

(a) Es geht nicht nur um einen Musterantrag, sondern um eine echte Strategie, um den Beitrag zu kippen, um Gerichte zu zwingen, nicht da wegzuschauen, wo die Verfassungswidrigkeit des RBStV am deutlichsten ist.

(b) Es geht nicht nur um Studenten WGs, jeder Haushalt mit mehr als einem Einwohner kann mitmachen, auch Familienhaushalten. Selbstverständlich ist ein Musterverfahren am besten bei einem Haushalt, wo befreiten und nicht befreiten zusammen wohnen, aber je mehr Haushalte mitmachen, desto besser.

(c) Wir brauchen eine Diskussion, um es am besten zu machen, um Kandidaten zu finden, die mitmachen.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: PersonX am 11. Oktober 2016, 01:03
Dann könnte der Haushalt auch ein "Kind" enthalten, welches sich in Ausbildung befindet. Wahrscheinlich bräuchte es verschiedene Beispiele. zumindest für den theoretischen Teil. Für den Antrag würde wohl ein Fall reichen. Bzw. 9 einer je LRA.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 01:14
Also wenn man damit kommt, dass es ja keine Steuer ist, dann hätte auch nicht eine Gesamtschuld nach §44 AO Geltung.

Den Antrag sollte derjenige stellen, der eine Teilnehmernummer hat, also der Zahlungspflichtige, der beim BS registriert ist. Auch sind die Angaben zu den Befreiungen/ Ermäßigungen der anderen Bewohner wichtig, wir wollen es dem BS ja leicht machen, die Aufteilung korrekt vorzunehmen.  ;)

Ich glaube, wir brauchen im Moment nur Mehrpersonenhaushalte, die diesen Brief abschicken. Falls was falsch gemacht wurde, lernen wir daraus.

Ein in Ausbildung befindliches volljähriges Kind ist natürlich auch Teilschuldner, also zu berücksichtigen.

Es "dürfen" soviele wie mögliche Briefe an die LRAen gesendet werden. Was sollte man für einen Nachteil davon haben? Registriert ist man sowieso und eventuell sind sogar zahlende WGs dabei.

Für Hamburg würde ich da sogar den Boten spielen. Dann spart man noch die Einschreibgebühr.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 11. Oktober 2016, 08:39
Ja, so viele wie möglich, vor so vielen Gerichten wie möglich.

Wenn zum Beispiel ein Haushalt mit zwei nicht befreiten Personen (Ehepaar) erfolgreich ist, dann zockt die Rundfunkanstalt zwar insgesamt einen vollen Beitrag, ist es aber ein Präzedenzfall. Dann sollen sie dasselbe mit einem Haushalt tun, wo nicht alle befreit sind, dann haben sie von solchen Haushalten nicht den vollen Beitrag.

Der Antrag sollte die Form eines Antrags haben, also:

Zitat
Hiermit beantrage ich XYZ

Begründung:
§ § §

Jedes Schreiben sollte etwas erzählen und dann begründen. Es könnte ungefähr so sein:

Zitat
Hiermit beantrage ich, dass die Vollstreckung wegen des Rundfunkbeitrags jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der
sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 AO ergibt.

Begründung:

Laut §2 RBStV hafte ich als Gesamtschuldner entsprechend § 44 AO, laut § 44 Abs. 2 letzter Satz AO gelten die Vorschriften der §§ 268 bis 280 AO über die Beschränkung der Vollstreckung, und laut § 268 AO ist mein Antrag begründet.

Man kann in der Tat nett mit der Anstalt sein und Denunziant spielen, erzählen, wer noch im Haushalt wohnt und ob sie befreit sind, aber muss man? In §4 http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm (http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm) mache ich geltend, dass diese Abgabe aus diesem Grund nicht vollstreckbar ist.

Man kann die zwei Varianten versuchen: mit Denunziation und ohne sie. Die erste, um Gerichte mit der Ungleichbehandlung zu konfrontieren, die zweite um eine Vollstreckung zu verhindern.

Kann man diesen Diskussionsstrang verschieben unter einem Titel wie:
"Eine neue Strategie, um den Beitrag zu kippen"?
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: PersonX am 11. Oktober 2016, 08:53
Der Antrag, wie eben geht auch, wenn eine Person alleine wohnt. Bearbeitet werden muss der Antrag dabei ja auch, also auch wenn das vermeintliche "Ergebnis" bereits bekannt sein würde, aber darum geht es nicht, sondern nur um die Art der Begründung wie der Antrag überhaupt und insbesondere negativ beschieden würde und natürlich um die Zeit.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 11. Oktober 2016, 10:10
Wir müssen die Sache richtig analysieren und die Begründung schleifen.

Zitat
Nach §269 AO:

(1) Der Antrag ist bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen Finanzamt schriftlich zu stellen oder zur Niederschrift zu erklären.

(2) Der Antrag kann frühestens nach Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt werden. Nach vollständiger Tilgung der rückständigen Steuer ist der Antrag nicht mehr zulässig. Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die zur Aufteilung der Steuer erforderlich sind, soweit sich diese Angaben nicht aus der Steuererklärung ergeben.

Zu 1: Ist der Rundfunkbeitrag Einkommensteuer oder Vermögenssteuer? Finanzamt ist Beitragsservice. Man kann auch mit "analog zu" argumentieren. Auch dabei bringen, dass Nutzung personenbezogen und nicht wohnungsbezogen ist.

Zu 2: Denunziation ist also nötig?

§ 274 AO:

Zitat
Abweichend von den §§ 270 bis 273 kann die rückständige Steuer nach einem von den Gesamtschuldnern gemeinschaftlich vorgeschlagenen Maßstab aufgeteilt werden, wenn die Tilgung sichergestellt ist. Der gemeinschaftliche Vorschlag ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären; er ist von allen Gesamtschuldnern zu unterschreiben.

Also, die anderen Wohnungsinhaber müssen mitmachen. Tilgung sichergestellt? Für befreiten muss der Staat aufkommen: Verbot der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben mit einem Beitrag.

Ideen?
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: PersonX am 11. Oktober 2016, 10:56
Zitat
Zu 2: Denunziation ist also nötig?

Nein, weil die Angaben sich aus der weiteren Erklärung ergeben.

Fall 1: Nur eine Person
Wenn es nur eine Person ist, dann ist wahrscheinlich oder möglicherweise keine Aufteilung nötig. Aber das weiß Person A ja nicht ohne das tatsächlich zu hinterfragen. Damit ist diese Angabe von weiteren Personen im Vorfeld für eine Aufteilung natürlich nicht nötig. Aber der Antrag kann trotzdem gestellt werden. Denn es gibt kein Verbot Anträge zu stellen. -> Bei dieser Art Antrag wird primär auf eine Aufteilung gehofft und damit auch auf die Begründung wie eine mögliche Bewilligung aussehen wird. Natürlich kann es immer zu einer Ablehnung kommen, dann ist diese Begründung ebenso von Interesse.

Fall 2: mehr als eine Person

Der Antrag enthält nur die Angabe, also die Anzahl der Personen, sofern das überhaupt bekannt ist. Es könnte ja auch eine offene Kommune sein, wo nicht ganz klar ist, wer wann wie oft und wie lange da ist. -> Da führt gleich zum nächsten Problem, wie oft ist so ein Antrag zu stellen.

Pro Bescheid? Pro Zeitraum, in welchem sich die Anzahl ändert?

Zitat
(2) Der Antrag kann frühestens nach Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt werden.

Daran wird es doch scheitern oder nicht? -> Das würde ja bedeuten, dass eine Person, welche diesen Antrag stellen will zuerst einen Antrag auf die Abgabe eines Leistungsgebots stellen muss. -> Vielleicht sollte das zunächst ignoriert werden.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 11. Oktober 2016, 11:08
Aus welcher weiteren Erklärung ergeben sie die Angaben?!

Ich würde vorschlagen, es wie seppl will, zu machen, also zu denunzieren und die Unterschrift der Denunzierten zu holen, um dann in drei Monaten ein Gericht mit der Ungleichbehandlung nach Anzahl der Bewohner und eventuell mit dem Verbot der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben mit einem Beitrag zu konfrontieren (§4 und §5 in http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm). Der Antragsteller kann auch geltend machen, dass er gegenüber anderen Mitbewohnern ungleichbehandelt wird: der Befreite zahlt nicht, er hat keine rechtliche Grundlage, von einem Nicht-Befreiten Geld zu holen, im Gegensatz zum nicht zahlenden in der Wohnung konsumiert er keinen Rundfunk, usw.

Zum Leistungsgebot: der Beitragsservice betrachtet ihre Festsetzungsbescheide als solche.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 11:42
Man könnte diesen Antrag als Vordruck auf 2 Arten gestalten:

1) Für "Durchblicker" und absolute Gegner des Rundfunkbeitrags mit Erklärung, was dieser Antrag bewirken soll. Die Ermäßigung ist nur Nebensache, Hauptsache ist die Aiufdeckung der nicht geregelten und grundrechtswidrigen Umverteilung des Beitrags in der Wohngemeinschaft.
2) Für Beitragszahler, die einfach nur sparen wollen.  :angel:  Die Ermäßigung steht da im Vordergrund.

Das Formular könnte z.B. gestaltet sein wie das Beitragsservice Formular "Abmeldung der Wohnungen"
Mit Angaben zum Antragsteller und 4 weiteren möglichen Mitbewohnern, weitere MB tragen sich auf einem Beiblatt ein.

Dabei fällt mir auf: Auf dem Formular "Abmeldung der Wohnungen" ist überhaupt kein ARD ZDF Dlandradio Logo drauf, was man weglassen müsste um nicht den unerlaubten Eindruck zu erwecken, der BS hätte das Formular ausgegeben.  :)

Das Wort "Denunzieren" würde ich nicht gebrauchen. Entweder die Mitbewohner erklären sich bereit dazu, ihre Angaben weiterzugeben bzw. haben das bereits mit einer Ab-/Ummeldung getan, oder sie bleiben vorerst anonym - man darf ja ihre Daten ohne ihre Einwilligung nicht weitergeben.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 12:40
So wie ich es verstanden habe, hat Kirchhoff in seinem Gutachten die Zusammenveranlagung als mildestes Mittel, um nicht in die geschütze Privatsphäre der Wohnung einzudringen bezeichnet (Nur sinngemäß). Nun, das war ja "super rücksichtsvoll" und kann als Argument für die verschwummerte Beitragsgestaltung zählen. Als autonomer Bürger kann man aber auch sagen: Danke, aber nö, ich zahle nur meine eigenen Schulden und kann Splitting verlangen. Insbesondere dann, wenn es dadurch billiger wird.

Ganz deutlich in dem Gutachten ist, dass es keine sachliche Trennschärfe zwischen dem Individuum "Teilnehmer" und der Gruppe "Wohngemeinschaft der Teilnehmer" gibt. Das aus der aktuellen  Beitragsform entstandene Problem "Aus Einzelschuldner wird Gesamtschuldner" kommt gar nicht auf den Tisch.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: gerechte Lösung am 11. Oktober 2016, 13:21
Der Rundfunkbeitrag wird laut §2(3) RBStV als gesamtschuldnerische Abgabe entsprechend §44 AO erhoben. §44 AO verweist auf §268 AO, der grundsätzlich ein Splitting der Gesamtschuld zulässt.

Das Thema habe ich mehr zufällig gefunden und nur überflogen.
§44 AO :
https://dejure.org/gesetze/AO/44.html
-- dort steht: Steuerschuldverhältnis,, Steuer

Daher ist Mr.X der Meinung, dass der 44 nur auf Steuern zutrifft oder die Zwangsabgabe eben eine Steuer sein müsste.
Ansonsten vermisst Mr.X in §44 das Wort Beitrag???

Ja, aber der Rundfunkzwangssteuerabzockvertrag (getarnt als RBStV) verweist auf §44.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: Bürger am 11. Oktober 2016, 13:35
Hinweis:
Ein Verweis auf die AO (Abgabenordnung) bzw. "entsprechende" Anwendung, trifft von sich aus keine Aussage über die Art der Abgabe. Es ist nicht unüblich, in einer anderen Rechtsgrundlage bereits getroffene Regelungen "entsprechend" anzuwenden. Dieses Thema wurde im Forum zudem schon ausgiebig und mehrfach behandelt - so u.a. unter
Rundfunkbeitrag doch eine Steuer, weil Bezug auf Abgabenordnung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15392.msg102456.html#msg102456
und ist daher hier in diesem Thread bitte nicht weitergehend zu vertiefen.
Hier bitte eng am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 13:49
Die Fragen zur Anwendbarkeit der AO sollten nicht wir im Vorwege lösen wollen.
§268 ist ein Grundsatz, der sich aus der Privatautonomie ableitet. Einkommens- und Vermögenssteuer sind meiner Meinung nach die einzigen Steuern bei denen die Privatautonomie gesetzlich durch Zusammenveranlagung ausgesetzt sein kann. Deshalb werden sie erwähnt. Grundsatz ist aber: Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 13:57
Ach ja, ein bildliches Beispiel, wo die Privatautonomie von der Sache her nicht funktioniert ist, wenn mehrere Schuldner gemeinschaftlich dem Gläubiger eine lebende Kuh/ Goldfisch/ Hamster... schulden.  ;D da muss man als Gesamtschuldner dann auch ein ganzes Tier abliefern... und muss das Innenverhältnis selber regeln. So wird der RB im Moment von den LRAen behandelt. Aber der Rundfunkbeitrag ist keine Kuh, sondern Geld. Und Geld ist immer teilbar.

Der Antrag muss nicht ausgefeilt sein. Die dadurch aufgeworfene grundsätzliche Frage der Aufteilung reicht.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: Bürger am 11. Oktober 2016, 14:24
Vielleicht ist es im Zusammenhang mit der "Gesamtschuldnerschaft" von Interesse, diesen soeben aufgefundenen Hinweisen nachzugehen/ das betreffende "Gutachten" nach diesbezüglichen weiteren Hinweisen/ Erkenntnissen/ Absichten usw. zu durchforsten...
Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4663.msg32135.html#msg32135
Hans W. Färber
Matthias Lücker
Die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag (PDF)
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/285_11.pdf
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/pdfs/28511.pdf***
Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln
Heft 285
Köln, im November 2011
ISBN 9783938933930

Zitat
"Durch die Hebung von zusätzlichen Teilnehmern und durch die gesamtschuldnerische Haftung kann außerdem eine Erhöhung des beitragspflichtigen Bestandes und somit eine höhere Marktausschöpfung erreicht werden."
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 11. Oktober 2016, 14:57
Der Antrag muss nicht ausgefeilt sein. Die dadurch aufgeworfene grundsätzliche Frage der Aufteilung reicht.

Der Kläger soll sagen können: ich bin benachteiligt, da ist jemand, der viel weniger als ich zahlen soll, sogar in meiner Wohnung.

Oder fragen können: soll ich für jene zahlen, die Sie befreien?!

Wer außerhalb dieser Wohnung alleine wohnt, kann auch auf dieselbe Person hinweisen.

Wir wollen aber, dass der Antrag stattgegeben werde, und deswegen doch so ausgefeilt wie möglich.

Der "Beitrag" wird offensichtlich als analog zu einer Steuer gesehen, deswegen wird §44 AO im Gesetz angewandt, und wir müssen die Sache konsequent weiter treiben und § 274 AO zur Geltung bringen.

§274 AO setzt aber eine Übereinkunft der Gesamtschuldner voraus. Bei den Fällen der veranlagten Steuer gibt es schon vor Fälligkeit eine Übereinkunft, oder man kann sie eventuell zwingen, oder? Dann sicher auch beim Rundfunkbeitrag. Schöner Begriff: Privatautonomie.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 15:12
Hier was Aktuelles, eben erhaltene Antwort der Verbraucherzentrage Schwerin auf meine Frage

Zitat
Hallo!
Können Sie mir mitteilen, wie der Rundfunkbeitrag in einer 2er WG aufgeteilt wird, wenn einer der Bewohner voll zahlungspflichtig und der andere blind ist und den ermäßigten Beitrag zahlen muss? Der Beitragsservice gibt dazu keine Auskunft. Vielen Dank!

Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr ....,

da grundsätzlich für die Wohnung ein Beitrag in Höhe von monatlich 17,50 Euro anfällt und der Mitbewohner mit der Behinderung nur den ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro zu zahlen hat, verbleibt eine Differenz über 11,67 Euro für Sie.

Der Beitragsservice könnte dies auch genau so einziehen. Da der Aufwand für den Beitragsservice so aber relativ hoch wäre, nimmt er in aller Regel die Abmeldung der behinderten Person vor und verlangt von Ihnen die Zahlung des vollen Beitrags*. Ihnen obliegt es dann, sich den Teilbeitrag über 5,83 Euro von Ihrem Mitbewohner wieder einzufordern.

Diese Vorgehensweise dürfte auch zulässig sein, da Sie als sogenannter Gesamtschuldner haften und somit der gesamte Beitrag von Ihnen eingefordert werden kann und Sie auf den Gesamtschuldnerausgleich verwiesen werden können. Im Rahmen der Gesamtschuldnerausgleich hat der Zahlende den Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner, dass der Teil, den diese tragen müssen, an den Zahlenden ausgeglichen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Sxxxxx Txxxxx

Beratungsstelle Schwerin
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Dr.-Külz-Straße 18, 19053 Schwerin

Tel. (0385) 591 81 10

Ist das nicht toll???

Mein blinder Mitbewohner ist nun heute überraschend arbeitslos geworden und hat einen Antrag auf Freistellung gestellt.

Bleiben nur noch meine 11,67 Euro übrig !!!  ;D ;D ;D

*Wo ist denn eine Abmeldung von Mitbewohnern im RBStV geregelt? Grundsatz ist doch die Gesamtschuldnerschaft nach §2 RBStV.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 11. Oktober 2016, 15:23
Bleiben nur noch meine 11,67 Euro übrig !!!  ;D ;D ;D

Wie bitte?!

Du schuldest 17,50 / 2 = 8,75 EUR monatlich. Dass die Anstalt ihm den Beitrag auf 5,83 EUR ermäßigt hat, bedeutet nicht, dass Du die restlichen 2,92 EUR von ihm tragen musst.

Ermäßigung auf Deine Kosten?

Es gibt weder Anmeldung noch Abmeldung. Wer Befreiung oder Ermäßigung bekommt, ist grundsätzlich Schuldner und Gesamtschuldner.

Zitat
Da der Aufwand für den Beitragsservice so aber relativ hoch wäre, [...]

Einfach. Für Eicher.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 15:38
Uuups! Stimmt!

Aber mir fällt noch was anderes auf: Nach den Angaben der VZ Schwerin werden Mitbewohner willkürlich vom BS abgemeldet, es entsteht also gar keine Gesamtschuldnerschaft mehr.

Ausser man erzeugt sie selber mit dem Antrag nach Beispiel des Eingangsposts.

Oder man verlangt auch eine Abmeldung für sich selber nach dem Gleichbehandlungsprinzip  ;) Es besteht ja gar kein gesetzlicher Grund für eine Abmeldung, der Mitbewohner wohnt ja immer noch da, genau wie man selber. Wenn die Einfachheit der Bearbeitung der Grund für die Abmeldung ist, wirds dann sogar noch einfacher, wenn keiner mehr angemeldet ist und zahlen muss.  ;D ;D
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: gerechte Lösung am 11. Oktober 2016, 15:43
Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr ....,

da grundsätzlich für die Wohnung ein Beitrag in Höhe von monatlich 17,50 Euro anfällt und der Mitbewohner mit der Behinderung nur den ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro zu zahlen hat, verbleibt eine Differenz über 11,67 Euro für Sie.

Der Beitragsservice könnte dies auch genau so einziehen. Da der Aufwand für den Beitragsservice so aber relativ hoch wäre, nimmt er in aller Regel die Abmeldung der behinderten Person vor und verlangt von Ihnen die Zahlung des vollen Beitrags*. Ihnen obliegt es dann, sich den Teilbeitrag über 5,83 Euro von Ihrem Mitbewohner wieder einzufordern.

Diese Vorgehensweise dürfte auch zulässig sein, da Sie als sogenannter Gesamtschuldner haften und somit der gesamte Beitrag von Ihnen eingefordert werden kann und Sie auf den Gesamtschuldnerausgleich verwiesen werden können. Im Rahmen der Gesamtschuldnerausgleich hat der Zahlende den Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner, dass der Teil, den diese tragen müssen, an den Zahlenden ausgeglichen werden.


Das alles klingt wie ein Witz. Ist es sicher auch.

"  Da der Aufwand für den Beitragsservice so aber relativ hoch wäre, nimmt er in aller Regel die Abmeldung der behinderten Person vor  "
Wahrscheinlich ist das geltende Rechtsprechung a'la' Abzockservice.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 16:15
Also die Antwort kam ernshaft von der VZ Schwerin. Ich kann auch ein Screenshot liefern, wenn gewünscht.

Die willkürliche Abmeldung von Bewohnern durch den BS fällt unter die Ungleichbehandlung, da man damit aus dem juristischen Gebilde der Gesamtschuldnerschaft austritt, die mit Leistungsverpflichtung verbunden ist.

Abwicklungsvereinfachung ist kein Grund, Personen vor dem Gesetz ungleich zu behandeln.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: MichaelEngel am 11. Oktober 2016, 16:32
Aber mir fällt noch was anderes auf: Nach den Angaben der VZ Schwerin werden Mitbewohner willkürlich vom BS abgemeldet, es entsteht also gar keine Gesamtschuldnerschaft mehr.

Wohnungsinhaber sind automatisch nach §2 RBStV Gesamtschuldner.

Man wird nicht durch Anmeldung Schuldner oder Gesamtschuldner.

Ich wiederhole: Es gibt weder Anmeldung noch Abmeldung, sondern nur Anzeige von schon bestehenden Schuldnern.

Die Wörter An- und Abmeldung sind Euphemismen wie Beitragsservice, die im Gesetz nicht erscheinen.

Was die VZ erzählt, spielt so wenig eine Rolle, wie die Geschichten des Beitragsservices.

Aber das wissen wir doch.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 11. Oktober 2016, 17:06
Ich gebe gerne zu, dass ich mich hier verzettelt habe. Die Abmeldungen sind nur zur Verwaltungsvereinfachung gedacht, so dass beim BS nicht alle Daten der Schuldner rumliegen. Mist.
Ich würde gerne meinen "Irrweg VZ" inkl. Antworten zwecks Überschaubarkeit löschen. Wenn keiner was dagegen hat, nehme ich den Teil heute abend raus.

@alle daran Beteiligten
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: GEiZ ist geil am 11. Oktober 2016, 20:14
Die Antwort der VZ ist dennoch höchst interessant, zeigt sie doch, wie rechtsunkundig und unabhängig die wirklich sind. Das kann man meiner Meinung nach ruhig drin lassen.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: noGez99 am 13. Februar 2017, 08:17
Hat jemand so einen Antrag gestellt und gibt es neue Erkenntnisse?
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 22. September 2017, 13:00
Ich möchte das Thema mal wieder nach oben pushen. Ein Splitting der Gesamtschuld beim Rundfunkbeitrag zu erreichen, würde das ganze rechtsverbogene Konstrukt vernichten, da erkennbar werden würde, dass nur in wenigen Fällen der Rundfunkbeitrag nach der Gesamtschuldnerregelung rechtmäßig berechnet wird.

Ob sich ein Splitting lohnen würde, kann für jede Wohnkonstellation, nicht nur Studenten-WGs dem Beitragsrechner unter

http://www.freier-rundfunk.de/Beitragsrechner_vs3.ods entnommen werden. Der Beitragsrechner leider nicht allzu fachmännisch unter LibreOffice erstellt worden.
Personenanzahl nach Befreiungs-/Ermäßigungsvoraussetzung sortiert eintragen und fertig. Es wird für jede Person der jeweilige Gesamtschuldanteil berechnet.
Die erschlichene Zusatzeinnahme der LRAen durch Falschanwendung der Gesamtschuldnerregelung ist im Rechner links unten dargestellt

Generell reduziert sich der Rundfunkbeitrag nach der dortigen Berechnung bei jeder Wohnkonstellation wenn mindestens ein Vollzahler mit Personen zusammenwohnt, die die Voraussetzungen für einen ermäßigten Beitrag oder eine Befreiung haben.


Dazu noch eine aktuelle Anfrage von heute an den NDR über "Frag den Staat"

https://fragdenstaat.de/anfrage/268-ao-antrag-auf-beschrankung-der-vollstreckung-auf-den-eigenen-rundfunkbeitragsanteil/

und an die Finanzbehörde Hamburg:

https://fragdenstaat.de/anfrage/beschrankung-der-vollstreckung-aus-rundfunkabgabenschulden-auf-den-eigenen-anteil/?anfrage-gestellt
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: gerechte Lösung am 22. September 2017, 13:44
Wieso soll denn ein Bewohner einer Wohnung sich das ausrechnen, was er evtl. zu bezahlen hätte?
Dann noch unterschiedliche Abgaben bei einem Bürger, je nach Wohnverhalten?

Bei einer Anstalt und der Nutzung der Anstalt wird es dem Benutzer mitgeteilt, was er zu bezahlen hat, wenn er die Anstalt benutzt.

Es ist bei der Wohnungssteuer nicht klar, wer genau wieviel zu zahlen hat, wenn man in einer WG wohnt. Je nach WG soll ich mir das ausrechnen? Wie komm ich dazu?
Hierbei spielen mehrere Faktoren mit. Wo steht denn Klartext dazu?
Das ist aber nicht Sache der Bewohner, dies zu klären, sondern Sache der Rundfunkanstalt.

Es hat von vornherein klar festzustehen, wieviel jeder Einzelne zu zahlen hat.

P.s.: Ich hatte bereits angesprochen, dass es ein Verhältnis der Anstalt zu deren Benutzer gibt über das Empfangsgerät, aber niemals zur Wohnung. Daher kann die Wohnung nicht der Bezugspunkt sein.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 22. September 2017, 15:06
@gerechte Lösung:
Alles was Du schreibst ist richtig.

Allerdings ist mein Anliegen im Hintergrund hier nicht, die Beiträge in der Wohnung richtig zu verteilen, sondern die Unrechtmäßigkeit der Beitragsberechnung und -verteilung mit Hilfe von Widersprüchen in Gesetzen aufzudecken.

Den Beitragsrechner habe ich eigentlich erstellt, um darzustellen, welche Konstellationen von Wohngemeinschaften um wieviel Geld beschummelt weren.

Für das Splitting kann man eine evtle. Sparmöglichkeit als Begründung sehen. Genauso wie bei Steuern (s. AO)

Ich setze in diesem Fall die Wohnung nur als Bezugspunkt, weil sie im RBStV der Bezugspunkt ist, nicht weil ich das für rechtens halte.

Es ist auch richtig, dass in einer Gesamtschuld erst einmal feststehen muss, wer wieviel zu zahlen hat, jedoch stellt sich die LRA dumm und versteckt sicht hinter "Verwaltungsvereinfachung" und "Datensparsamkeit".  Es werden erstmal alle Daten der Gesamtschuldnerschaft vernichtet, dann wird gesagt, um den Innenausgleich der Gesamtschuldnerschaft muss sich die LRA nicht kümmern, um dann eine Person als Zahlemann von irgend einem unüberprüfbaren Betrag zu verpflichten.

Es ist nicht alles so, wie es aussieht. Hier wird Gesetz mit Gesetz abgeglichen. (RBStV / AO / BGB), nicht mit der Realität.

Bei einem Gesetz das grundlegend falsch konstruiert ist, kann man auch zum Ziel kommen, wenn man versucht die Regelungen daraus konsequent einzuhalten.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: gerechte Lösung am 22. September 2017, 21:12
@seppl

Es geht absolut nicht gegen dich. Es geht gegen diesen Unsinn, der verzapft worden ist. Es geht gegen diese Gülle, die zum Himmel stinkt seit 2013, in den RBStV und den Satzungen.
Es ist der ausgemachteste Blödsinn der letzten Zeit, den ich kenne.

Ich sage, Nein, es kann keine Gesamtschuld entstehen, weil in einer 4-er WG die 4 Mann keine vertraglichen Bindungen seitens des Rundfunks untereinander eingegangen sind. Wo soll das stehen ? Wenn doch, dann ist es Unfug.

Die 4 Mann haben eine vertragliche Bindung seitens der Mietzahlung und sind Gesamtschuldner. (Sicher auch Strom und Nebenkosten usw. und teilen sich rein .)

Eine Anstalt hat Benutzer. In dem Falle vier an der Zahl.
Die Wohnung nutzt nicht.
Das Verhältnis besteht zwischen der LRA und jedem einzelnen Nutzer.
Die LRA hat dafür Sorge zu tragen, dass der Nutzer weiß, was er zu zahlen hat. Dafür gibt es normalerweise einen Grundlagenbescheid, in welchem es dem Nutzer mitgeteilt wird.
Das mit der Wohnung ist Unfug.

@seppl, dein Ansatz ist richtig. Du kannst doch anhand von Beispielen aufzeigen, dass ein Bewohner in der einen WG mit 4 Vollzahlern und dann in anderen Konfigurationen völlig unterschiedliche Abgaben leisten soll. Das widerspricht doch dem Slogan 'für alle gleich'. Unfug.
Wer soll bei dem Durcheinander noch durchblicken, was wer zu zahlen hat?
Wenn z.B. steht: in einer 4-er WG hat jeder Einzelne 4,50 zu zahlen, dann ist das etwas Brauchbares. Ist einer ermäßigt, dann betrifft es ihn, aber nicht die Anderen.
Sind drei befreit, dann müsste der vierte die 17,50 allein aufbringen. Welch ein Schwachsinn.

Ich frag mich, ob dieser Schwachsinn noch zu überbieten ist?

Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: seppl am 22. September 2017, 22:08
Lieber "gerechte Lösung"!

Warum sollte denn nicht einer oder mehrere Bewohner einer Wohnung, die sowieso (hoffentlich unter Vorbehalt) zahlen, es nicht mit einem Splittingantrag mit Berufung auf die AO einfach mal versuchen? Es wäre ja erst einmal die ablehnende Begründung abzuwarten. Oder ist das nur mein Eindruck, dass Du die Idee des Threads in Frage stellst? Ist die Idee Deiner Meinung nach nicht unterstützenswert?

Ganz egal ob die Gesamtschuldnerschaft in diesem Fall richtig ist oder nicht - ein Gesamtschuldanteil  muss immer für jeden Beteiligten einzeln berechenbar sein. Und in der Abgabenordnung (auf die sich der RBStV bezieht, Im Zivilrecht würde die Gesamtschuldnerschaft etwas anders gehandhabt werden) ist eben auch geregelt, dass man Anspruch auf Aufteilung der vollstreckbaren Schuld hat. Darauf kann die LRA festgenagelt werden. Allerdings kann man das nicht machen, wenn man schon die Gesamtschuldnerregelung an sich für falsch erklärt.
Titel: Re: MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
Beitrag von: gerechte Lösung am 23. September 2017, 12:04
@seppl
Ja, mit splitten meine ich diese ca. 4,50 €, die dann festgeschrieben werden bei einer 4-er WG. Sind drei befreit, zahlt der vierte dennoch diese ca. 4,50. So müsste es normalerweise sein. Geht aber aufgrund des verkorksten Vertrages nicht zu machen. Ich vermute, du meinst es ähnlich?

Unter Vorbehalt? Das Geld ist definitiv verloren.

Ich sage, es gibt keine Gesamtschuldnerschaft hinsichtlich Rundfunk, da jeder für sich selbst in der Verantwortung steht. Die LRA kann ihre Aufgaben nicht auf Andere abwälzen. Die Sache der Kassierung ist Sache der LRA. Die LRA hat das ordentlich zu regeln und nicht die 4 Insassen einer WG.

Beispiel: Ich wohne zusammen mit drei Anderen in einer WG. Welches Rechtsverhältnis bezüglich Rundfunk habe ich zu denen? Keines. Ich oder ein Anderer ist doch nicht für die Anderen zuständig. Ich bin nur für mich selbst zuständig.
Ich wäre der LRA als Nutzer verpflichtet mit meinem Anteil.

Das Rechtsverhältnis ist:
LRA --- Bewohner 1, Nutzer 1
LRA --- Bewohner 2, Nutzer 2
LRA --- Bewohner 3, Nutzer 3
LRA --- Bewohner 4, Nutzer 4
Ein Rechtsverhältnis:
LRA --- Wohnung --- Bewohner 1, Bewohner 2, Bewohner 3, Bewohner 4 kann es nicht geben. Und dazu: -- macht das mal unter euch aus -- ist ein Unding. Es hat klar ersichtlich zu sein, was jeder Einzelne zu zahlen hat.


Das mit der Splittung. Einfach mal versuchen.
Die Realität: ein kleiner Mitarbeiter vom BS bekommt das auf den Tisch. Die kennen nur: BBStV und Gesetzgeber. Mehr kennen die nicht.