gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Grünkohl am 06. Januar 2015, 12:03

Titel: Direktanmeldung im Widerspruch zurückweisen
Beitrag von: Grünkohl am 06. Januar 2015, 12:03
Hallo,
Person A möchte im WS gerne noch auf die Direktanmeldung/Zwangsanmeldung eingehen.
Also sinngemäß, dass für die Direktanmeldung keine Rechtsgrundlage vorliegt und daher unwirksam ist.
Das daher die Rundfunkanstalt:
Zitat
§9 (1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei  Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

diesen Weg gehen müsste.
Wie würde das eine andere Person formulieren?

Titel: Re: Direktanmeldung im Widerspruch zurückweisen
Beitrag von: PersonX am 06. Januar 2015, 21:59
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

dort den Punkt suchen z.B. beginnt mit "Ich betrachte mich zudem nicht als Beitragsschuldner, ..."
Titel: Re: Direktanmeldung im Widerspruch zurückweisen
Beitrag von: Grünkohl am 06. Januar 2015, 22:30
 :o
der link geht nicht?
Führt nur zur normalen Forumsseite
Titel: Re: Direktanmeldung im Widerspruch zurückweisen
Beitrag von: PersonX am 06. Januar 2015, 22:37
hym
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

zur Not suchen -> über das Suchwort Formfrei
Titel: Re: Direktanmeldung im Widerspruch zurückweisen
Beitrag von: Grünkohl am 07. Januar 2015, 20:52
Danke, habs gefunden.