gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen => Thema gestartet von: Tonideus am 30. Juli 2015, 10:06
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Hallo,
kurzer Werdegang von Person A:
Zwangsangemeldet, nie gezahlt, Widersprüche geschrieben, Pfändungsauftrag, sollte Vermögensauskunft abgeben (hat Person A nicht gemacht), Ankündigung zum Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, Person A hat Vollstreckung wegen Formfehler abgewiesen.
Person A bekommt seit 01.07.2015 ALG2. Person A stellt Antrag auf Befreiung von GEZ.
Dann erhielt Person A folgende Briefe:
Anm.Mod. seppl: Brief vom Beitragsservice wurde weiter anonymisiert: Qr Code und Beitragsnummer im Adressfenster wurden unkenntlich gemacht.
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Schreiben vom Amtsgericht Teil 1
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Teil 2
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Teil 3
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Wie soll Person A jetzt vorgehen? Person A wird ja rückwirkend befreit ab 2013.
Soll Person A die Befreiung dem GV und dem Gericht zuschicken oder soll Person A erstmal nichts machen.
Danke.