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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hessen => Thema gestartet von: Lowbugdet am 22. Februar 2017, 22:27

Titel: Vollstreckungs und Pfändungsankündigung an die "falsche Adresse"!?
Beitrag von: Lowbugdet am 22. Februar 2017, 22:27
Hallo liebe Widerständler  ;D

Person A hat folgendes Problem. Person A wechselt aufgrund der Arbeit ständig seinen Wohnsitz und die GeldEintreiberZ schicken die Briefe nach geraumer Zeit hinter her. Jetzt hat Person A seit April den Wohnsitz nach Baden Württemberg verlegt. Ab diesem Zeitraum wurden die Forderungungen an Person B verschickt. Bei Person B handelt es sich um den Vater der in Hessen wohnt. Vor einigen Tagen wurde Person B eine Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse geschickt. Der Gläubiger ist der hessische Rundfunk, obwohl Person A seit 2013 nicht mehr in Hessen wohnt.

Ein weiteres Problem kommt dazu. Der Nachbar der Person B hat den selben Namen wie Person A. Im Briefkopf ist auch genau diese Adresse angegeben. Der Nachbar ist der Onkel, welcher allerdings ordnungsgemäß sein Zwangsabo zahlt. Also ist davon auszugehen, das Person A gemeint ist.

Jetzt ist meine Frage: Ist es zulässig, das man über den Vater Person B bei Person A vollstreckt, wenn seine Wohnhaft allerdings in einem ganz anderen Bundesland ist!?

2. Kann man die Fehlerhafte Anschrift anfechten?


Vielen Dank schonmal im Voraus!


Es lebe der Wiederstand! 
Titel: Re: Vollstreckungs und Pfändungsankündigung an die "falsche Adresse"!?
Beitrag von: Roggi am 26. Februar 2017, 22:54
Die Vollstreckung dürfte ins leere laufen, der Vater ist nicht der Schuldner. Die Schulden bleiben aber bestehen und werden sicherlich irgendwann eingefordert.

Falsche Adressen sind nur dann hilfreich, wenn es zu Verwechslungen kommen kann. Das dürfte bei Namensgleichheit im Haus der Fall sein.
Titel: Re: Vollstreckungs und Pfändungsankündigung an die "falsche Adresse"!?
Beitrag von: TVFranz am 27. Februar 2017, 06:35
um keine weitere, unnötige Verwirrung auf Seiten der schnuckligen GEZ zu stiften, schau mal hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html

bietet sich in Deinem Fall geradezu an.  ;)

Gruß TVFranz

PS: Eine Vollstreckung beruht auf einem Festsetzungsbescheid. Sollte diesem nie widersprochen worden sein, besteht die Möglichkeit, daß der Bescheid nie angekommen ist  ;)  .  Bei häufigen Adresswechseln ist das gaaaaaaaaaaaaaannnnz normal. Da die Festsetzungsbescheide meiner Erfahrung nach, nicht als Einschreiben geschickt werden, hast Du gute Karten. Dies dem Vollstrecker sachlich, freundlich, am besten schriftlich mitteilen, ist sicher kein Fehler. Gute Anregungen findest Du hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419
Titel: Re: Vollstreckungs und Pfändungsankündigung an die "falsche Adresse"!?
Beitrag von: Lowbugdet am 01. März 2017, 12:11
Supet! Vielen Dank für die Antworten. Langsam wird Person A  nämlich unsicher. Person B  macht auch schon enormen Druck und will das Person A zahlt! Der Haussegen hängt schon schief.