gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: seppl am 14. Juni 2015, 14:24

Titel: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: seppl am 14. Juni 2015, 14:24
In einem mir vorliegenden Vollstreckungsersuchen des NDR, maschinell unterzeichnet mit "Der Intendant", wird mehr oder weniger direkt aber extra auf die Möglichkeit einer Pfändung von Sozialleistungen hingewiesen:

Zitat
Bitte führen Sie die Zwangsvollstreckung gegen den/die Beitragsschuldner/in durch. Veranlassen Sie bitte eine Forderungspfändung, wenn nach Ihrem Ermessen eine Sachpfändung keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen

Nach
http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/projekt/pfaendung-von-sozialleistungen.html
könnten damit auch in der Zukunft liegende Rentenansprüche betroffen sein.

Das geht eindeutig zu weit!

Zumal in anderen Vollstreckungsersuchen z.B. im Bereich des MDR diese Option gar nicht erwähnt wird.

Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Knax am 14. Juni 2015, 17:29
Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen

Sollte dies stimmen, ist es sehr schockierend. Sollte dies stimmen, sieht man hieran einmal mehr, wie widerwärtig diese Menschen sind. Sie pressen den Ärmsten selbst noch ihre Sozialleistungen ab. Gegen ein solches Unrechtssystem muss man sich wehren. Natürlich weiß ich, dass die Gier und Niedertracht von Menschen immer bestehen wird, solange es Menschen gibt. Anscheinend ist die Gier und Niedertracht von Rundfunk-Mitarbeitern grenzenlos. Ich hätte jedoch nicht gedacht, dass sowas im "Rechtsstaat" Deutschland überhaupt möglich ist. Aber wenn man sich die Urteile zum Rundfunkbeitrag ansieht, dann ist hier nicht viel mit "Rechtsstaat". Ich fange gerade an, Rundfunk-Menschen zu hassen.

Es würde mich auch interessieren, wie der zuständige Gerichtsvollzieher hier reagiert und ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, selbst Sozialleistungen zu pfänden, oder ob auch diese Spezies Mensch lediglich Schreibtischtäter ist, wie es dergleichen einige in der braunen Zeit Deutschlands gab.

Seppl, es wäre toll, wenn Du dieses Schreiben veröffentlichen könntest, damit jeder sehen kann, wie widerwärtig dieses System ist.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Bürger am 14. Juni 2015, 17:48
GANZ großes KINO!!!

...das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen [...]

Da bekommen die unsäglichen Slogans eine ganz besonders pikante Note:
"fair", "gerecht", "sozial", "solidarisch"...
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 14. Juni 2015, 19:07
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.

Bei der Pfändung zukünftiger Rentenansprüche greift die Pfändungstabelle. Wenn ich mit 65 Jahren beispielsweise nur 900 Euro Rente bekomme, dann geht der Gläubiger leer aus. Hartz IV und Erwerbsminderungsrente (Grundsicherung) wären alleine schon aus dem Grund nicht pfändbar, da sie in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Totalverweigerer am 14. Juni 2015, 23:21
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.

Bei der Pfändung zukünftiger Rentenansprüche greift die Pfändungstabelle. Wenn ich mit 65 Jahren beispielsweise nur 900 Euro Rente bekomme, dann geht der Gläubiger leer aus. Hartz IV und Erwerbsminderungsrente (Grundsicherung) wären alleine schon aus dem Grund nicht pfändbar, da sie in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.

In einer Broschüre des Bundesjustizministeriums (Stand Mai 2011) steht:

"Pfändungsschutzregelungen bestehen auch außerhalb der ZPO, insbesondere im Ersten und Dritten SGB.  Dort geht es um die Frage, ob und inwieweit soziale Leistungen dem Zugriff des Gläubigers entzogen sind."

(Quelle: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, Hrsg. Bundesm. f. Justiz)
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: seppl am 14. Juni 2015, 23:49
Das Dokument liegt unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13301.msg90707.html#msg90707Sorry, falscher link, muss noch mal suchen...
bereits vor.
(Kopie im Anhang)
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 15. Juni 2015, 08:48
Eine Rente ist auch dann erst pfändbar, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wird. Der Gläubiger kommt dann auf eine Warteliste. Zum Beispiel bei einem 30 jährigen Mann könnte der Beitragsservice erst in ca. 35 Jahren pfänden, also wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist und die Rente ausgezahlt wird. Bis dahin dürfte es den BS nicht mehr geben.
Außerdem ist Altersrente keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung. Die Drohung ist also nur heiße Luft, um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: seppl am 15. Juni 2015, 09:17
Das Schreiben kann nicht als Drohung gemeint  sein, weil es im Normalfall nur an die Vollstreckungsstelle geht, nicht an den Schuldner. Es ist ein "Wink mit dem Zaunpfahl" an den Vollstrecker , wo eventuell noch was zu holen ist.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: 12121212 am 15. Juni 2015, 10:45
Man spekuliert ganz einfach darauf, das der "Schuldner" kein P-Konto hat.
Kosequenz _ Konto pfänden_ Kohle weg
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 15. Juni 2015, 10:57
Ein P-Konto kann man auch noch einrichten, wenn die Pfändung bereits läuft. Falls eine Pfändung eintrudelt, hat man noch 4 Wochen Zeit sein normales Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Zitat: Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu vier Wochen vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: seppl am 15. Juni 2015, 11:23
Das empörende an dem Ersuchen ist ja nicht, ob die Pfändung von Sozialleistungen im Einzelfall möglich ist, sondern, dass der Intendant des NDR die Vollstreckungsstellen, die sich täglich mit Beitreibungen beschäftigen und es sicherlich bereits wissen, extra noch einmal darauf hinweist!
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. Juni 2015, 11:33
Das empörende an dem Ersuchen ist ja nicht, ob die Pfändung von Sozialleistungen im Einzelfall möglich ist, sondern, dass der Intendant des NDR die Vollstreckungsstellen, die sich täglich mit Beitreibungen beschäftigen und es sicherlich bereits wissen, extra noch einmal darauf hinweist!

Der "Beitragsservice" will Angst verbreiten, obwohl er nicht mir einen Furcht erregenden Namen wie GEZ, KZ oder so hat. Darf man es Terrorismus nennen?


Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Bürger am 19. Juni 2015, 02:02
Der Hinweis ging u.a. auch an Publikumskonferenz e.V. ...
...und prompt hat dieser am 17.06.2015 eine offizielle Anfrage an den Intendanten Herrn Ma***or aufgesetzt.

>>> VIELEN DANK!!! ;)

Publikumskonferenz e.V.
NDR - Pfändung von Sozialleistungen
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=49&p=2716#p2716

Zitat
[...] Es stellt sich demnach die Frage, aus welchem Grund explizit der NDR Vollstreckungsstellen dazu ermuntert, Sozialleistungen anzutasten, die eigentlich dazu gedacht sind, das Existenzminimum der BürgerInnen zu sichern, die sich ohnehin in prekären Lebenssituationen befinden.

Ganz gleich, ob und wie Pfändungen von Sozialleistungen im Einzelfall möglich sind, ist es geradezu verstörend, wenn Vollstreckungsstellen, die im Normalfall geschult im Beitreibungen von Forderungen sind, von einem Intendanten explizit auf mögliche weitere „Einnahmequellen“ hingewiesen werden.

Wir möchten Sie hiermit zu einer Stellungnahme auffordern, sowie im Interesse einer fairen, sozial ausgewogenen und solidarischen Gestaltung der „Demokratieabgabe“ künftig auf derartig unpopuläre Maßnahmen/Hinweise auf offiziellen Schreiben zu verzichten. [...]
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Bürger am 07. Juli 2015, 23:14
Es gibt Antwort - von den Nicht-Rechtsfähigen, wie es scheint...
(schon peinlich genug, dass sich nicht einmal die Justitiar-Abteilung des NDR darum kümmert... gibt's da etwa Gründe...?)

Publikumskonferenz e.V.
NDR - Pfändung von Sozialleistungen - Antwort
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=49&t=738&p=2858#p2858

Zitat
Sehr geehrte Frau Müller,

gerne beantworten wir als Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ihnen Ihre Anfrage, die uns vom Büro des ARD-Vorsitzenden weitergeleitet wurde.

Sie beanstanden eine Formulierung aus einem Vollstreckungsersuchen des NDR, das dieser an die für die Vollstreckung zuständigen Behörden richtet.

Mit dem von Ihnen beanstandeten Satz wird lediglich auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen. Keineswegs hingegen sollen die Vollstreckungsstellen dazu ermuntert werden, Sozialleistungen anzutasten, die dazu gedacht sind, das Existenzminimum der BürgerInnen zu sichern.

Hintergrund der Formulierung ist, dass auch Sozialleistungen unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden können. Die Vollstreckungsbehörden sind befugt, bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihnen das Gesetz zur Verfügung stellt.

Zu den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zählt unter anderem auch die Forderungspfändung. Zu den pfändbaren Forderungen gehören grundsätzlich auch Ansprüche auf Sozialleistungen. Dies ergibt sich ausdrücklich aus § 54 Abs. 4 des Ersten Sozialgesetzbuches, wonach Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Danach gelten für die Pfändung von Sozialleistungen - ebenso wie für die Pfändung von Arbeitseinkommen - gewisse gesetzliche Voraussetzungen. So darf eine Pfändung erfolgen, wenn durch die Sozialleistung bestimmte gesetzlich festgelegte Grenzbeträge überschritten werden. Nur in bestimmten Fällen, wie z. B. den in § 54 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten, schließt das Gesetz eine Pfändung ausdrücklich aus.

Zur Vollstreckung des Rundfunkbeitrags sind die Rundfunkanstalten im Übrigen, nicht zuletzt aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Beitragszahler, gesetzlich verpflichtet. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) haben in der Vergangenheit mehrfach die Erwartung geäußert, dass offene Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag auch realisiert werden.


Mit freundlichen Grüßen


Beitragskommunikation
ARD, ZDF und Deutschlandradio
*Vollzitat mit freundlicher Erlaubnis von Publikumskonferenz e.V.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 08. Juli 2015, 06:29
Das ist ohnehin nur eine hypothetische Sache, denn wer erhält schon Sozialleistungen, die über die Pfändungsfreigrenze hinaus gehen. Die meisten, die Sozialleistungen beziehen, dürften ohnehin befreit sein.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Roggi am 08. Juli 2015, 09:18
Ja, hypothetisch zeigen die örR mal wieder, dass natürlich die gierigsten und verantwortlichen nicht örR sind, sondern die pösen pösen Gesetzgeber.
Warum ist es gerecht einem Beitragszahler gegenüber, einen Sozialhilfeempfänger pfänden zu lassen, wenn dieser Sozialhilfeempfänger möglicherweise gar kein Rundfunkteilnehmer ist. Beitragsgerechtigkeit kann es nur geben, wenn nur Rundfunkteilnehmer zahlen müssen. Es ist einem Rundfunkverweigerer doch völlig egal, wie ungerecht die Beitragshöhe ist. Er hat mit diesem Mist nichts am Hut. Die meisten Rundfunkteilnehmer würden sicherlich gerne örR abschalten, damit ein Sozialhilfeempfänger nicht gepfändet wird.
Auch wenn viele Sozialhilfeempfänger befreit sind, sie sehen sich plötzlich kriminalisiert und einer Zwangsvollstreckung ausgesetzt.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: seppl am 08. Juli 2015, 10:14
ALGI kann doch ausserhalb der Pfändungsgrenze liegen, da ist es für die LRAen interessant.
Klar, Hartz4 Empfänger müssen sich befreien lassen.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Carina am 08. Juli 2015, 11:04
Zitat
Zur Vollstreckung des Rundfunkbeitrags sind die Rundfunkanstalten im Übrigen, nicht zuletzt aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Beitragszahler, gesetzlich verpflichtet.
Diese Gleichbehandlung aller Einkommensschichten ist aber ungerecht. Auch wenn es "nur" um 17,50/Mon geht.
Beitragsgerechtigkeit ist zwar ein schönes Wort, aber nicht zutreffend.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Wolfman am 08. Juli 2015, 11:26
Das ist ohnehin nur eine hypothetische Sache, denn wer erhält schon Sozialleistungen, die über die Pfändungsfreigrenze hinaus gehen. Die meisten, die Sozialleistungen beziehen, dürften ohnehin befreit sein.


Genau! Wir sollten jetzt verstärkt bei der gesamten Bevölkerung darauf hinweisen,
das sich die Pfändungsgrenze dieses Jahr wieder erhöht hat.
Aufgrund der Anhebung der Arbeitslosengeld II-Bezüge zum 01. Januar 2015 wurden die Werte des Selbstbehaltes im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle ebenso angehoben. Somit ergeben sich 1.080 Euro als Selbstbehalt.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Carina am 08. Juli 2015, 12:40
Ich denke man sollte immer wieder auf die Diskrepanz zwischen der Belastung der Geringverdiener durch die Gleichbehandlung und den Exclusivgehältern und Pensionen der ÖRR-Angestellten hinweisen.

Mit der Frage anschleißend:
In welchem Verhältnis steht diese Exclusiv-Vergütung zu der erbrachten Leistung?
In welchem Verhältnis stehen die reinen Produktionskosten für Sendungen zu den Gesamteinnahmen?

Wenn die Beitragszahler dann nicht nachdenklich werden, ...
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 08. Juli 2015, 13:50
ALG 1 kann schon außerhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, aber ALG 1 ist auch keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Kant am 27. November 2019, 13:23
Sorry, dass ich diesen thread aus fiktiv aktuellem Anlass wiederbelebe, aber:
[...]aber ALG 1 ist auch keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung.

Was bedeutet das nun konkret? ALG I kann also gepfändet werden.
Wie sieht das technisch aus? Wird der Betrag vom Konto gepfändet, oder wendet sich die vollstreckende Behörde direkt an die Agentur für Arbeit und kassiert  "von der Quelle"? In dem Fall würde ja auch ein P-Konto nichts nützen.  :-\
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: ope23 am 27. November 2019, 13:58
Von einer "Quelle" kann nicht einfach direkt gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich nicht auf ein Konto, sondern auf die Einkünfte des Schuldners. Außerdem hat der Schuldner nach BGB auch ein Mitbestimmungsrecht darüber, welche Schulden wie getilgt werden. Die raffgierige Landesrundfunkanstalt kann also nicht erstmal gemütlich irgendwelche "Säumniszuschläge", "Mahnkosten", "Verwaltungspauschalen" und weitere Märchengebühren abzocken, ehe die eigentliche "Beitragsschuld" vielleicht angetilgt wird.

Sonst könnten die Landesrundfunkanstalten ja jedes P-Konto elegant umgehen, indem sie sich einfach direkt an den jeweiligen Brötchengeber (="Quelle") wenden.

ALG I dürfte als Lohnersatzleistung als ganz normale Einkunftsart gelten, auf die vermutlich keine eigene Einkommenssteuer anfällt, da das zugrundeliegende (ehemalige Lohn-)Einkommen schon besteuert wurde.

Alles fiktive Überlegungen. Keine Rechtsberatung.


Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 27. November 2019, 14:36
Alg 1 und Alg 2 sind wie Arbeitseinkommen grundsätzlich pfändbar. Allerdings nur, wenn die Bezüge über den Pfändungsfreigrenzen liegen (BGH). Bei Alg 1 kann das vorkommen, bei Alg 2 dürfte jedoch eine Pfändung regelmäßig scheitern, da der Regelsatz, also das Einkommen, nur bei 424 Euro liegt. Ansprüche können auch direkt bei der Agentur für Arbeit gepfändet werden. SGB III §334 bestimmt in diesem Fall die Agentur für Arbeit als Drittschuldner.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Kant am 27. November 2019, 15:26
Danke für Eure Antworten.
Bei einer fiktiven Person I geht es um Alg 1 (bzw. eine ähnliche Sozialleistung, die seitens der Agentur für Arbeit dem Alg 1 angeglichen wird. In diesem fiktiven Fall liegt dieser Betrag dennoch unter 1000 €).

Von einer "Quelle" kann nicht einfach direkt gepfändet werden. [...]
Sonst könnten die Landesrundfunkanstalten ja jedes P-Konto elegant umgehen, indem sie sich einfach direkt an den jeweiligen Brötchengeber (="Quelle") wenden.
Genau darum ging es mir, denn es liest sich immer so schön "Lohn kann gepfändet werden", "Sozialleistungen können gepfändet werden" etc. so dass eine fiktive Person I im Glauben war, dass Lohn direkt beim Arbeitgeber oder Sozialleistungen direkt bei der Agentur für Arbeit gepfändet werden könnten. 

Ok, das bedeutet also im Klartext, gepfändet werden "nur" eingehende Beträge auf dem Konto und dies auch nur wenn diese über der Pfändungsfreigrenze liegen, korrekt?
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 27. November 2019, 16:03
Richtig ist, dass nur der Betrag über der Pfändungsfreigrenze gepfändet werden kann. Es kann aber auch beim Arbeitgeber und der Agentur für gepfändet werden. Hatte ich oben geschrieben. Die bekommen als sogenannter Drittschuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Einer Bekannten wurde vor einiger Zeit der Lohn über der Pfändungsfreigrenze direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Nennt sich Lohnpfändung, bzw. Gehaltspfändung.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Kant am 27. November 2019, 16:14
[...]Die bekommen als sogenannter Drittschuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Einer Bekannten wurde vor einiger Zeit der Lohn über der Pfändungsfreigrenze direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Nennt sich Lohnpfändung.
Ok jetzt verstehe ich. Bedeutet dies, dass dann der Arbeitgeber, oder in dem fiktiven Fall die Agentur für Arbeit bei einem Überweisungsbeschluss nur Beträge oberhalb der Pfändungsfreigrenze an die pfändende Behörde abtreten darf (sprich wenn unterhalb der Pfändungsfreigrenze, muss die Kohle dem Leistungsempfänger weiterhin aufs Konto überwiesen werden) oder gibt's da noch n Haken?
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 27. November 2019, 16:41
Ja, die dürfen nur das abführen, was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: pinguin am 27. November 2019, 16:42
oder gibt's da noch n Haken?
Natürlich;

->
Zitat
Leitsätze - BAG - 10 AZR 859/16
1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. [...]
2. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar iSv. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden

Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24164.msg184692.html#msg184692

Zur Höhe der angemessen Nachtarbeitszulagen dann:

Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d00608504a2d6fd97692e3dfde7a5047&nr=18456&pos=1&anz=2

Bei Dauernachtarbeit sind 30% Zuschlag angemessen, sonst 25%.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 27. November 2019, 16:45
Naja, bei Arbeitslosengeld stellt sich die Frage zur Pfändung von Zulagen gar nicht, da man keine bekommt.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: pinguin am 27. November 2019, 16:55
Naja, bei Arbeitslosengeld stellt sich die Frage zur Pfändung von Zulagen gar nicht, da man keine bekommt.
Wieso? Man könnte ja Aufstocker sein; dieses funzt auch während dem ALG1-Bezug. Nur das ALG1 als Versicherungsleistung wohl seitens des Amtes wegen vorhandenem Einkommen aus einem (Neben)job eher nicht gekürzt wird, wie es bei ALG2 oberhalb des Freibetrages ja der Fall ist.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Gucky am 27. November 2019, 17:21
Bei Alg 2 kommt man selbst als Aufstocker nie über die Pfändungsgrenze, da nur bis zum errechneten Bedarf mit Alg 2 aufgestockt wird, also bis zu dem, was man auch als Hartz IV Empfänger ohne Nebenjob bekäme. Man hat natürlich noch einen Freibetrag, aber selbst mit dem kommt man sicher nicht über die Pfändungsgrenze. Freibetrag wäre z.B. bei 600 Verdienst aus einem Nebenjob 200 Euro. Da kommt man am günstigsten Fall auf ca. 1000 Euro.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Kurt am 27. November 2019, 18:25
Richtig ist, dass nur der Betrag über der Pfändungsfreigrenze gepfändet werden kann. Es kann aber auch beim Arbeitgeber und der Agentur für gepfändet werden. Hatte ich oben geschrieben. Die bekommen als sogenannter Drittschuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Einer Bekannten wurde vor einiger Zeit der Lohn über der Pfändungsfreigrenze direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Nennt sich Lohnpfändung, bzw. Gehaltspfändung.
Vollzitat notwendig wegen Zusammenhang

Im Zuge einer Verwaltungvollstreckung ergeht kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sondern eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

***
Zitat
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung auf dem Gebiet des Verwaltungs- oder Steuerrechts. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde selbst erlassen. Das ist beispielsweise das Finanzamt, das Hauptzollamt oder die Stadtkasse.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann im Verwaltungsrecht in der Regel mit dem Widerspruch angefochten werden. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung haben einige Bundesländer per Gesetz das Widerspruchsverfahren auf einigen Gebieten des Verwaltungsrechts abgeschafft (z. B. Niedersachsen), so dass in diesen Fällen nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht zulässig ist.
Quelle: https://www.wonder.legal/de/modele/rechtsbehelf-gegen-pfandungs-einziehungsverfugung
***

Die Landesrundfunkanstalt (1. Vollstreckungsbehörde) hat keine eigenen Vollstreckungsbeamten; deshalb ersucht sie mittels Vollstreckungsersuchen (Amtshilfeersuchen) bei anderen Stellen um Hilfe.

Vollstreckungsersuchen gehen an:

- in Berlin / Bremen an die Finanzämter
- in Baden-Württemberg / Sachsen / Bayern an die Gerichtsvollzieher, wobei Baden-Württemberg wü und Sachsen eine Besonderheit darstellen, laut (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind die Landesrundfunkanstalten in den beiden Bundesländer selbst die Vollstreckungsbehörden und können Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Lohn/Kontopfändung) eigenständig verschicken
- in allen übrigen Bundesländern an die kreisfreien Städte, Kommunen oder jeweiligen Landkreise

Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder: http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: gez-negativ am 27. November 2019, 20:43
Pfändungs- und Einziehungsverfügung,

Zitat
Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erteilen staatliche Einrichtungen und Behörden gemäß den §§ 281, 282, 309, 314 und 315 der Abgabenordnung, sobald ein Konto gepfändet werden soll. Die Pfändung tritt erst in Kraft, sobald die Zustellung der Verfügung an den Drittschuldner erfolgte.

Zitat
Welche Voraussetzungen gibt es dafür?

Ausschließlich staatliche Behörden und Einrichtungen dürfen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung anordnen. In den meisten Fällen wird die Form eines Leistungsbescheides gewählt, der von dem zuständigen Fachbereich der Einrichtung an den Schuldner versandt wird.

Unter ausschließlich verstehe ich ausschließlich.

Quelle: https://blog.meinegirokarte.de/kontopfaendung/rechtsgrundlagen/pfaendungs-und-einziehungsverfuegung/

Nun war doch, wenn ich mich recht entsinne, die Frage, ob der Rundfunk eine Behörde ist, schon beantwortet worden.

Wenn also die GEZ eine derart Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank verschickt, müsste die GEZ eine staatliche Einrichtung oder Behörde sein?
Wie soll dann die Staatsferne des Rundfunks erklärt werden?
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: ope23 am 27. November 2019, 22:28
- in Baden-Württemberg / Sachsen / Bayern an die Gerichtsvollzieher, wobei Baden-Württemberg wü und Sachsen eine Besonderheit darstellen, laut (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind die Landesrundfunkanstalten in den beiden Bundesländer selbst die Vollstreckungsbehörden und können Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Lohn/Kontopfändung) eigenständig verschicken
Im Sächsischen VwVG von 2003 und auch im Zweiten Änderungsgesetz von 2013 finde ich keinen Hinweis, dass die sächsische LRA (vulgo: MDR) selbst vollstrecken könne. Ich erbitte eine Angabe einer Rechtsstelle, die diese genannte "Besonderheit" - bezogen auf das Land Sachsen - beschreibt. Danke.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: pinguin am 27. November 2019, 22:34
Die Landesrundfunkanstalt (1. Vollstreckungsbehörde) hat keine eigenen Vollstreckungsbeamten; deshalb ersucht sie mittels Vollstreckungsersuchen (Amtshilfeersuchen) bei anderen Stellen um Hilfe.
Nur, daß die LRA eben keine Behörde ist, weil ein Unternehmen im Sinne des Kartellrechts, (BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 und 47), und also solches auch auf Bundesebene keine öffentliche Stelle im Sinne des dem Verwaltunsgrecht vorgehenden Datenschutzrechtes und somit keine Verwaltungsverfahren durchführt, die eine Amtshilfebefugnis beinhalten könnten.

Siehe auch:

Begriff "Verwaltungsverfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32527.msg199861.html#msg199861


Edit "Bürger" @alle:
Seit geraumer Zeit driftet dieser Thread vom eigentlichen Kern-Thema ab. Dies ist nicht der Thread, um allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Behörden usw. (zum x-ten Male) zu diskutieren.
Hier bitte nur noch eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
und den Sachverhalt aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Weitere abschweifende Kommentare werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis und konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Nichtgucker am 28. November 2019, 00:02
Der Hinweis von Bürger zum Thread-Thema ist richtig, jedoch erscheint mir der Beschluss des VG Hamburg zur Tätigkeit des NDR als Behörde zum Abschluss dieses Aspektes wichtig:

Zitat
Bei der Erhebung von Rundfunkbeiträgen handelt der Norddeutsche Rundfunk als Behörde …

VG Hamburg 19. Kammer, Beschluss vom 01.03.2018
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?doc.id=MWRE180001002&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1 (http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?doc.id=MWRE180001002&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint)


Edit "Bürger":
Das mag eine Rechtsmeinung eines Gerichts sein. Zu Betrachten wäre jedoch auch die (kategorische) Ausnahme des NDR vom Anwendungsbereich des Landes-VwVfG
Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-VwVfGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
"§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden
[...]
(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
"§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) 1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. 2 Es gilt auch nicht für die Tätigkeit des Norddeutschen Rundfunks."
"§ 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens
Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes [...] gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes [...] ein."
Insofern fehlt es schon an der "Behördeneigenschaft" nach HmbVwVfG, d.h. es können von dieser Stelle auch keine Verwaltungsakte nach HmbVwVfG existieren und kein "nach außen wirkendes Verwaltungsverfahren" nach HmbVwVfG vorliegen.
Mehr dazu u.a. auch unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg148275.html#msg148275
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg148288.html#msg148288

Das führt hier aber - wie gesagt - zu weit. Daher letztmaliger Hinweis @alle:
Seit geraumer Zeit driftet dieser Thread vom eigentlichen Kern-Thema ab. Dies ist nicht der Thread, um allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Behörden usw. (zum x-ten Male) zu diskutieren.
Hier bitte nur noch eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
und den Sachverhalt aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Weitere abschweifende Kommentare werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis und konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: Kant am 28. November 2019, 11:59
Ja, die dürfen nur das abführen, was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
Vielen Dank! Diese Info könnte einer fiktiven Person I im fiktiv vorliegenden Fall erheblich weiterhelfen   :)
Ich gehe mal davon aus, dass ein P-Konto trotzdem erforderlich ist, da ansonsten beim Konto alles über 0,00 € gepfändet wird, egal ob es unterhalb der Freigrenze liegt ...
Titel: Re: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen
Beitrag von: GEZupftGerupft am 29. April 2020, 22:13
Kann man das so zusammenfassen?:
Millionärs-Intendant will Sozialhilfeempfängen in die Taschen greifen und dabei auch Gerichtsbeschlüsse ignorieren, die das verbieten?