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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen-Anhalt => Thema gestartet von: Taumel am 03. Juli 2017, 23:21

Titel: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: Taumel am 03. Juli 2017, 23:21
Hallo!
Bürger erhält normalen Brief der Stadtkasse, von einer Gerichtsvollzieherin mit der Aufforderung innerhalb einer Woche eine Summe X einzuzahlen bzw. bei ihr nach 2 Wochen (ab Briefzustellung) vorstellig zu werden. Sollte die Summe nicht bezahlt werden, wird mit "Beantragung der Abgabe einer VA" sowie einer "Pfändung in des bewegliche und unbewegliche Vermögen" gedroht.
Bürger und Ehefrau haben jeder eine EU-Rente.

1. Was wird nun bei einer VA vom Bürger verlangt? Also welche Nachweise etc.
2. Was passiert bei einer "Mittellosigkeit"in dem Falle, nur EU-Rente als Einnahmen!
3. Was fällt alles unter "bewegliches und unbewegliches Vermögen"?

Danke!
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: Pipilotta am 01. Dezember 2017, 14:04
Hallo Taumel,
hier hat wohl niemand geantwortet??
Es ist viel Zeit vergangen, seit Du hier geschrieben hattest..
Wärst Du bereit, einmal zu berichten, was seit dem geschehen ist?
Auf jeden Fall werde ich meine/ unsere Erfahrungen, aus Solidarität und Dankbarkeit für dieses Forum, in der nächsten Zeit ebenfalls bekannt machen.
Und zwar auch dann- wovon ich ausgehe- wenn sie nicht gut verlaufen...
Ich möchte meinen Widerstand bis zum letzten Blutstropfen  >:D aufrecht erhalten und gehe auch in den Knast.
In meinem Fall befürchte ich, von der "Zwangssicherungshypothek" berührt zu werden.
Ich, A, bekomme eine Rente von 580 €, lebe mit Partner B seit 2012 in einem Haushalt.
Wir werden beide von der "GEZ" belästigt und waren/ sind unsicher, wie man sich in der Lage verhalten sollte..
Leider bin ich erst gestern auf dieses Forum gestoßen und war bis dato der Meinung, dass still halten der bessere Weg (gewesen) wäre..... :-\
Vor zehn Tagen bekam ich eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung (letzte Zahlungsaufforderung).
Die Zahlungsfrist von einer Woche ist nun versäumt.
Bin ich jetzt ein hoffnungsloser Fall? Oder lohnt es sich evtl. doch noch weiter zu machen?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Werde, wie versprochen, die weiteren Vorkommnisse protokollieren!
Viele Grüße
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: faust am 01. Dezember 2017, 15:01
... jetzt gehts es langsam in die "heisse Phase".

Es könnte/wird kommen die "Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft", Frist 14 Tage.
Selbst dort KÖNNTE man noch bezahlen.
 
Aber: Der Notwendigkeit zur Abgabe jener Auskunft kann man qualifiziert widersprechen.
Das ist natürlich mit Faktensammeln und Papierkram verbunden, und der ist nicht wirklich schön, aber es funktioniert.
Liegt hier alles irgendwo rum ... Oder, besser noch: Wenn es in der Nähe einen "Runden Tisch"gibt (siehe Kalender), dann Kontaktaufnahme.
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: Ketzerkater am 01. Dezember 2017, 17:53
Ich, A, bekomme eine Rente von 580 €, lebe mit Partner B seit 2012 in einem Haushalt.

Darf man erfahren, warum bei dieser geringen Rente kein Antrag auf Gebührenbefreiung möglich ist. Ist Partner B finanziell wesentlich besser gestellt ?

Gruß
KK
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: maikl_nait am 01. Dezember 2017, 23:15
Hallo!

Theorettisch auch schöne Grüße an fiktive Person A!

@Pipilotta
Den "Beitrag" gibt es per Landesgesetz "RBStV". Damit ist es eine öffentliche Abgabe, die nach dem Verwaltungsrecht behandelt wird. Es gäbe die Möglichkeit des Widerspruchs, dann müßte eigentlich am Verwaltungsgericht VG geklagt werden. Danach käme Verwaltungsvollstreckung.

Zu Person A!
Bei Zwangsvollstreckung geht vielleicht das Fenster zum Zivilrecht beim Amtsgericht AG auf, siehe Fälle beim Landgericht LG Tübingen. Durch die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" läuft vielleicht schon die Frist zur Klageerhebung am AG. Es ist vielleicht schon etwas knapp für A, sich da selbst einzuarbeiten, da müßte man schon zu einem Anwalt (am besten mit Vollstreckungserfahrung). Das Problem ist nicht, daß fiktive Person A das nicht selber machen darf -- am AG gibt es noch kein Vertretungszwang -- aber ohne ein wenig Beschäftigung mit den Gesetzen ist das schwierig.

Um weiter über das hypothetische Problem von fiktiver Person A zu sinnieren, wären ein paar theoretische Informationen interessant:
- welches Bundesland?
- irgendwas per "gelbem Brief" (oder rosa oder ) zugestellt worden vor der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung"?

MfG
Michael
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: Pipilotta am 01. Dezember 2017, 23:59
Hallo und vielen Dank für die Tipps  :-)

@faust
Der Notwendigkeit zur Abgabe jener Auskunft kann man qualifiziert widersprechen.
Was kann ich veranlassen?

@Ketzerkater
B bezieht normales, durchschnittliches Gehalt, mit Ausnahme der Wintermonate (ALG)
B bekommt seine "eigenen Mahnschreiben"  8)
Das ist ja auch so ein Problem. Wie man sich da verhalten soll.
Aber jetzt erst mal zu dem Akuten...
Antrag auf Gebührenbefreiung ist sicher wie ein Offenbarungseid. Möchte mich keiner Finanzprüfung unterziehen, da ich einige (Schrott) Immobilien besitze.....

@Maikl_nait
Selbst Klage zu erheben ist eigentlich nicht so mein Bestreben...
Es ist in der Tat knapp mit der Zeit, um sich einzulesen. Tue mich damit auch echt schwer.

Zu den Fragen:
Bundesland ist seit einem Jahr Sachsen- Anhalt.
Post in rosa oder gelb? Seit längerem kam nichts farbliches. Jetzt, die Vollstreckungsandrohung in rot.

Viele Grüße

Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: noGez99 am 02. Dezember 2017, 00:16
Zitat
Antrag auf Gebührenbefreiung ist sicher wie ein Offenbarungseid. Möchte mich keiner Finanzprüfung unterziehen, da ich einige (Schrott) Immobilien besitze.....

Jein einen Antrag auf Härtefall kann man immer stellen. Praxis ist aber, dass er abgelehnt wird (wenn keine offiziellen Unterlagen (Bescheid Sozialamt oä. dabei sind). Dagegen kann man Widerspruch einlegen.

Aber warum bekommt Ihr denn beide Bescheide? Eine Wohnung ein Beitrag!
Ihr könnt euch erstmal auf einen Zahler einigen und diese Beitragsnummer angeben.
Am besten die vom Geringverdiener. Wenn es da nichts zu holen gibt, dann wird der BS schon auf den anderen zukommen, d.h. Zeit gewonnen.

Aber da anscheinend schon eine ZV läuft ist das nicht so einfach.

Gibt es Bescheide, die rechtskräftig geworden sind?

Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: Pipilotta am 02. Dezember 2017, 10:08
Guten Morgen liebes Forum

@ noGez99
Nicht mehr beide von der Gez heran gezogen zu werden, haben wir nicht zu ändern gewusst.
Ich dachte, wenn wir darauf eingehen, dann wäre das ein Eingeständnis, doch zahlen zu wollen.

Ein Antrag auf Härtefall hättte wohl wenig Aussicht auf Erfolg, aufgrund von Immobilien (wenn sie auch nicht viel wert sind..), nehme ich stark an.
Außerdem graut mir vor einem Offenbarungsprozedere, wenn letztlich dann doch noch mein Partner heran gezogen wird.

Ja, die Situation alleinstehender Frauen, mit oder ohne Kind und Hartz4 ist überschaubarer als unsere verworrene Lage.
Deshalb zahlen höchst wahrscheinlich die meisten Leute in Konstellationen wie der unseren.


Aber- ich hasse den großen Bruder, Radiogeheule und den Fernsehlügenapparat.

Wenn ich das bezahle, dann ist das wie eine gewaltsame Beschneidung, oder Lobotomie für mich- Hilfeeeee  :'(

Der aktuelle Bescheid ist orange, eine wortwörtliche " Ankündigung zur Zwangsvollstreckung (letzte Zahlungsaufforderung)" Der Landrat- Kasse zur Vollstreckung. Nichts unterschrieben !




Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: Pipilotta am 03. Dezember 2017, 14:39
Ja, dann noch herzlichen Dank für 's Schweigen.
Habe hier offenbar gutgläubig Fragen von Leuten beantwortet, die nur ihrer Neugier dienten.
Eigentlich hatte ich vor, morgen in Hamburg und Donnerstag in Lüneburg zu den Verhandlungen zu fahren.
Aber ich war - sorry- A war schon immer so blöd, an nicht existente Solidarität zu glauben.
Das Problem unserer mangelnden Solidarität reißt auch unsere ganze Nation in den Abgrund.
Schöne Zeit Euch noch. Es kommt sowieso wie es kommen muss.....
Seit A sich 2008 politisch zu engagieren begann hat sich doch nur alles verschlechtert.

Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: Besucher am 03. Dezember 2017, 15:25
Gemach, möchte man sagen...

Ja, dann noch herzlichen Dank für 's Schweigen.
...
Eigentlich hatte ich vor, morgen in Hamburg und Donnerstag in Lüneburg zu den Verhandlungen zu fahren.
Aber ich war - sorry- A war schon immer so blöd, an nicht existente Solidarität zu glauben.
...

...und auch hier mal eine Lanze *für* das Forum brechen. Dass hier nur Leute aktiv wären, die an Deinem Fall & Deinen Fragen lediglich ihre Neugier würden befriedigen wollen, ist als Vorwurf nicht gerechtfertigt. im Gegenteil, Begründung folgt unten.

Grundsätzlich ganz so einfach sind die Sachverhalte von vornherein nicht, um die es geht, als dass in Nullkommanix Lösungen zu finden wären. Mal eben schnell in 5 Minuten geht so etwas nicht. Und quasi nach Kochrezept - zack, zack - schon gar nicht, zumal wenn - um in dem Bild zu bleiben - die hiesigen Verwaltungsgerichte mit Masse den Klägern völlig unverhohlen und womöglich mit Vergnügen ins fertige Gericht spucken, dass man sich auf Grundlage auf - leider in bisher nicht gedachtem Ausmass geduldigem - Papier festgehaltenen Gesetze und Rechtsgrundsätze ausgedacht hatte.

Die im genannten Sinne zu begreifende "Lernphase" des Forums würde ich für 2014-2016 verorten. Dass so viele trotzdem noch da sind, ist insofern ein gutes Zeichen, kein schlechtes, schon gar nicht im Sinne Deiner Vorwürfe.

Bzgl. Härtefallanträgen bspw. gab es  bis 2011 schon drei BVerfG-Entscheide, auf die allesamt VG und ÖRR bislang schlicht geschissen wurde und wird. Das ist die Ebene, auf der sich hier mittlerweile die Auseinandersetzungen abspielen.

Frust runterschlucken und so weit wie möglich weiter machen, jetzt beleidigt sein nützt gar nichts.
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: noGez99 am 03. Dezember 2017, 16:22
@Pipilotta
Hallo, was erwartest Du hier? Ein Serviceportal was mit 24 h Reaktionszeit?
Dann musst Du Deinen Fall auch präzise schildern, dann kann man Antworten geben.

Und die Antworten die Dir gegeben sind magst Du ja nicht, z.B Antrag auf Härtefall.
Eigentlich habe ich bei so einer pampigen Reaktion keine Lust zu helfen, aber halten wir mal zu gute, dass die Nerven blank liegen.

Also einen Antrag auf Härtefall kannst Du immer stellen. Es kommt auch nur auf das Einkommen an. Wenn Du einen Klumpen Gold im Keller hast, bist Du nach Rundfunkrecht trotzdem ein Härtefall.

Aber Du bist ja schon bei der ZV. Warum hast Du Dich nicht früher darum gekümmert. Der GV wird deinen Goldklumpen gerne mitnehmen.
Der Härtefall musst Du früher beantragen.

Frag den GV was passiert wenn das BVerfG auf verfassungswidrig entscheidet. Wie bekommst Du dann Dein Geld zurück?

Ansonsten gibt es hier genügend Threads im Forum über ZV. Suchfunktion benutzen und einlesen.

Und fasse Deinen Fall präzise zusammen, dann kann man vielleicht helfen.
Zum Beispiel die "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" ist noch die Phase der "gütlichen Einigung"
Hast Du schon Akteneinsicht beantragt+Vollstreckungsersuchen kopiert und hier eingestellt, mit dem GV gesprochen und gefragt welches die Rechtsgrundlage ist? Usw.
Kannst Du alles hier im Forum nachlesen. Suchfunktion benutzen "Zwangsvollstrekung|ZV Vollsterckungsersuchen"





Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: nexus77 am 03. Dezember 2017, 17:03
Ok dann für den Fragesteller Vorschlag für den weiteren Weg (keine Rechtsberatung folgendes ist rein fiktiver Natur)



a) Festellen, ob "Deine Rundfunkanstalt" eine Behörde ist (X weiß vom Falle des WDR und BR, dass diese beiden keine sind).Auch prüfen ob korrekte VAs vorliegen. Hier geht es hauptsächlich um die sog. "Festsetzungsbescheide". X selber hat noch keinen gültigen VA bekommen. Das liegt in X Falle vermutlich daran, dass "seine Rundfunkanstalt" keine Behörde ist und somit keine VAs erstellen darf.

Sollten Dir aber gültige VAs des Rundfunks vorliegen und dieser in der Tat eine Behörde sein, dann hättest Du diesen gültigen VAs zuvor widersprechen müssen. Also vor einer eingeleiteten Vollstreckung bereits, idR werden diese Widersprüche wohl vom "Rundfunk" abgelehnt. Dann hätte man vor dem Verw. Gericht klagen müssen.

b) Finanzamt/Stadtkasse ist eine Behörde, es handelt sich vorgeblich um sog. "Amtshilfe" (Amt=Behörde) d.h. ein Unternehmen darf eine Behörde nicht beauftragen. Hier gibt es aber eine Grauzone, zB. Krankenkasse sind auch keine Behörden und dürfen Verwaltungsvollstreckung beantragen (Amtshilfe). In X BL steht dort leider auch, dass "Rundfunk" das darf. Es scheint sich aber um ein Überbleibsel aus GEZ Zeiten zu handeln, welche wohl tatsächlich noch "eine Art Behörde" war. Darauf weist auch deutlich die Umbenennung in Beitragsservice und Beitrag hin.

c) Abhängig davon, was a) als Ergebnis gebracht hat, entweder einen Widerspruch (damit erkennt man aber an, dass die Forderung formal zu Recht besteht, man aber Zweifel an der Höhe/Richtigkeit/Gesetzmäßigkeit hat) oder eine Zurückweisung (damit wird der gesamte Vorgang abgewiesen, weil schon die Voraussetzungen einer Amtshilfe durch Behörde an ein Unternehmen nicht gegeben waren).

Natürlich muss man im letzterem Falle auch seine Beweise dem Amt senden.. Am besten mit Nachweis Zustellung. Man fordert Vollstreckungsbehörde auch auf, einem Gegenbeweise anzutreten, sollten Sie Zweifel an Deinen Beweisen haben. Der sog. "Rfst" reicht dafür NICHT aus, er erhebt keinen in den Beamtenstand o. macht Firmen zu Behörden. Ebenso zaubert er nicht Unterschriften von Beamten, Dienstsiegel etc. auf "Infopost" welche Du zuvor erhalten hast (falls keine VAs handelt es sich um Werbung,Angebote etc.). Vorschriften VA kann man selber im Netz finden. Sollte Vollstreckung fortgesetzt werden, muss man dagegen klagen, Akteneinsicht beantragen. X ist selber nicht klar wo das wäre (Amts - o. Verw.Gericht?) aber das teilen Dir die netten Beamten sicher mit und beraten Dich auch wie Du vorgehen musst. Denn Beamte sind für den Bürger da, haben somit Beratungs - und Auskunftspflicht gegenüber diesem.

Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: befreie_dich am 03. Dezember 2017, 17:06
Hallo Pipilotta,

herzlich willkommen im Forum :)

Solidarität hat hier jede*r, der sein Herz in die Hand nimmt und etwas tut. Jede*r, der sich so wie du zu Wort meldet, tut schon etwas.

Ja, es ist anstrengend und der Gegner hat mehr Ressourcen. Trotzdem sind die VG m.M. mittlerweile am Ende. Die hatten nie vernünftige Argumente und werden mehr und mehr zur Lachnummer. Es lohnt sich, freier Eintritt ;=). Vielleicht scheinen die redegewandter. Doch das kann jede*r lernen (zu durchschauen). Können sich hinter Begriffen verstecken. Zeit schinden. Drohkulissen aufbauen. Unterm Strich, haben die nichts, außer Angst. Jede*r sollte die Möglichkeit zum Gespräch nutzen und freundlich seine Argumente / Meinung vortragen. Gelegenheiten gibt es viele, vor Gericht, davor, während, danach, oder hier beim SWR als Kommentar

Re: mal ehrlich...wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25426.msg160900/topicseen.html#msg160900

Ich schreibe jetzt keinen Roman und schließe mich meinem Vorredner (Besucher) an. Ich habe früh Widerstand geleistet und geklagt. Das würde ich jedem empfehlen. Schon vor dem 18. Lebensjahr. Vor der eigenen Wohnung. Vor dem BS-Brief. Vorher. Rechtserfahrung habe ich noch zu wenig, um dir gut helfen zu können, daher halte ich mich mit solchen Erfahrungsberichten hier zurück.

Dir noch einen schönen Sonntag, 1. Advent und viel Erfolg.

rundfunkbeitrag_a_de
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: seppl am 03. Dezember 2017, 19:55
Eigentlich hatte ich vor, morgen in Hamburg und Donnerstag in Lüneburg zu den Verhandlungen zu fahren.

Morgen ist eine Verhandlung in Hamburg? Meinst Du nicht vielleicht die im Januar??

Der Solidarität hier im Forum kannst Du Dir sicher sein. Wir sind bloß schon ein paar Jährchen dabei, da sind Zeiträume von einem Tag nicht sehr viel.
Wie wärs mit einem Besuch eines Runden Tisches in Deiner Nähe? Da wirst Du Solidarität persönlich erleben...

seppl
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: gerechte Lösung am 03. Dezember 2017, 23:27
Ja, dann noch herzlichen Dank für 's Schweigen.
Habe hier offenbar gutgläubig Fragen von Leuten beantwortet, die nur ihrer Neugier dienten.
...
Aber ich war - sorry- A war schon immer so blöd, an nicht existente Solidarität zu glauben.
Das Problem unserer mangelnden Solidarität reißt auch unsere ganze Nation in den Abgrund.
Schöne Zeit Euch noch. Es kommt sowieso wie es kommen muss.....

Ein wenig gewöhnungsbedürftig. ?
Kommt darauf an, was du erwartest?
Rechtsberatung ist hier nicht und ohne Konkretes kann nur vor Ort Einsicht genommen werden, um überhaupt zu wissen, worum es im Detail geht.
Ein Anwalt könnte da eher helfen. Das wird aber auch abgeschmettert.
Grundsätzlich ist immer Widerspruch oder Zurückweisung angesagt mit entsprechenden Argumenten. Diese muss man sich selbst weitestgehendst erarbeiten, die fallen einem nicht in den Schoß.

In deinem Fall könnte ein P-Konto schonmal hilfreich sein?
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: maikl_nait am 03. Dezember 2017, 23:46
Hallo!

@Pipilotta
Also ich war gestern und heute unterwegs, Runde Tische und dergleichen.

Zu fiktiver Person A:
Also Widerspruchsbescheide wurden schon mal keine zugestellt. Die nächste Frage wäre hier, wurden Widersprüche geschrieben? Damit könnte Person A nämlich noch im Vorverfahren sein, wegen mangelnder Zustellung (VwGO §73 (3) ). Wurden in den Widersprüchen Anträge gestellt (Aufhebung, Aussetzung der Vollziehung)?

Fehlende Widerspruchsbescheide zu Widersprüchen hindern den Kläger am Beschreiten des Rechtswegs. Damit wären die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht gegeben.

Falls möglich, könnte Person A hypothetisch kurz auflisten, was wann passierte (Bescheide, Widersprüche)?

IMHO wirklich dringende Empfehlung: einen Anwalt finden, ggf Klage einreichen am Amtsgericht, zB gegen Vollstreckungsbehörde.

Klage einreichen ist nicht schwierig, die Begründung und die Anträge sind es. Die Klage sieht im Minimalfall so aus: XXX Anschrift & Datum, Adresse des Gerichts, Betreff "Klage XXX ./. YYY" mit Adresse Beklagtem YYY, "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Klage gegen YYY in Sachen Vollstreckung Az. 12345678. Begründung folgt, MfG XXX"

MfG
Michael
Titel: Re: Zahlungsaufforderung einer GV, Zwangsvollstreckung angeordnet
Beitrag von: Pipilotta am 06. Dezember 2017, 06:28
Aufrichtigsten Dank für die konstruktiven, vor allem die freundlich gemeinten, Vorschläge, Infos u. Hilfestellungen

Die Beweggründe für meine späte "Reagenz" : gesundheitlich, Falschinformationen, Lebensumstände.
Ich möchte den Treffen der Runden Tische (ggf. in Braunschweig, Hildesheim, Uelzen), eine Chance geben, um Fragestellungen von Angesicht zu Angesicht klären zu können.
Und am Donnerstag werden A + B nach Lüneburg jockeln, um dort, zumindest physisch, Support zu leisten.