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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 09. Januar 2018, 10:02

Titel: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: karlsruhe am 09. Januar 2018, 10:02
(https://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/bundesverfassungsgericht-169~_v-modPremium.jpg)
Bildquelle: tagesschau.de

Behandlung der Jahresvorausschau für 2018
Donnerstag, 22.02.2018


Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Schloßbezirk 3
78131 Karlsruhe

Tel.:  0721 – 91 01 - 0

Am 22.02.18 wird der Senat sich erneut mit diesen Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag für die Jahresvorausschau 2018 befassen.

Prof. Dr. F. Kirchhof vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat am 30.August 2017 an die Länder einen Fragenkatalog mit über 664 Seiten verschickt mit der Bitte um Stellungsnahme zum Rundfunkbeitrag. Dieser Fragenkatalog enthält 1 der 4 Leitverfahren, welche in der Vorausschau Anfang 2017 angeführt wurden, nämlich 1 BvR 1675/16. Dieses wurde noch ergänzt um 3 weitere aus 2017, mit namhaften Beschwerdeführern u.a. Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof. Dr. Christoph Degenhart, die sich ja schon ausführlich in umfangreichen Publikationen zu diesem Thema geäußert haben.

Siehe: BVerfG verschickt detaillierten Fragenkatalog zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24664.msg156407.html#msg156407

Siehe auch: Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Erster Senat
- Der Vorsitzende -
1 BvR 1675/16
1 BvR 745/17
1 BvR 981/17
1 BvR 836/17
Verfassungsbeschwerden
I.
- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Thorsten Bölck,
Bahnhofstraße 11, 25451 Quickborn -
1. unmittelbar gegen
a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
vom 9. Juni 2016 - BVerwG 6 C 37.16 -,
b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 18. März 2016 - BVerwG 6 C 7.15 -,
c) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 12. März 2015 - 2 A 2423/14 -,
d) das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg
vom 20. Oktober 2014 - 8 K 3353/13 -
2. mittelbar gegen
§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom
15. Dezember 2010 (RBStV) in Verbindung mit dem
Nordrhein-Westfälischen Zustimmungsgesetz
-1 BvR 1675/16-,

II.
- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Koblenzer,
Königsallee 14,40212 Düsseldorf -
1. unmittelbar gegen
a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 25. Januar 2017 - BVerwG 6 C 11.16 -,
b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
vom 3. März 2016 - VGH 2 S 386/15 -,
c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart
vom 27. Januar 2016 - 3 K 1773/14 -,
2. mittelbar gegen
§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom
15. Dezember 2010 (RBStV) in Verbindung mit dem
Baden-Württembergischen Zustimmungsgesetz
-1 BvR 746/17-,

III.
- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Koblenzer,
Königsallee 14,40212 Düsseldorf -
1. unmittelbar gegen
a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 25. Januar 2017 - BVerwG 6 C 15.16 -,
b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
vom 3. März 2016 - 2 S 1629/15
c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart
vom 1. Juli 2015 - 3 K 4017/14
2. mittelbar gegen
§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom
15. Dezember 2010 (RBStV) in Verbindung mit dem
Baden-Württembergischen Zustimmungsgesetz
-1 BvR 981/17

IV.
- Bevollmächtigte: 1. Prof. Dr. Christoph Degenhart,
Stormstraße 3, 90491 Nürnberg,
2. Rechtsanwalt Dr. Holger Jacobj,
in Sozietät Prof. Versteyl Rechtsanwälte,
Kokenhorststraße 19, 30938 Burgwedel -
1. unmittelbar gegen
a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
vom 21. März 2017 - BVerwG 6 C 5.17 -,
b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 7. Dezember 2016 - BVerwG 6 C 49.15 -,
2. mittelbar gegen
den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. bis
21. Dezember 2010, nach Zustimmung des Landtags
vom 17. Mai 2011, bekannt gemacht am 7. Juni 2011
(BayGVBI S. 258)
-1 BvR 836/17
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. Januar 2018, 10:15
Und jetzt geht es alles plötzlich doch ganz schnell. Wie war es 89. Wie sich die Ereignisse doch wiederholen.
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. Januar 2018, 10:32
Um es klarzustellen:
Zum Termin am 22.02.2018 ist die Jahrespressevorschau.
Da wird keine Entscheidung stattfinden.
Bestenfalls eine weitere Eintragung des Rundfunkbeitrags-Thema in die Terminvorschau.

Bisher eingegangene Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag bis 31.12.2017,  150
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: muuhhhlli am 09. Januar 2018, 11:10
Eine Terminerklärung - Das Bundesverfassungsgericht wird die Entscheidung des EuGH abwarten müssen -
und die Zwangserpressung der RF-Beiträge durch den BS und seine Gehilfen geht ungehindert wie bisher weiter.

5 Jahre Zwangserpressung legitimiert durch Gerichte.
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Housebrot am 09. Januar 2018, 14:52
Prof. Dr. F. Kirchhof vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat am 30.August 2017 an die Länder einen Fragenkatalog mit über 664 Seiten verschickt mit der Bitte um Stellungsnahme zum Rundfunkbeitrag.

Wieso fragt der Ferdiand nicht einfach seinen Bruder Paul....

Mir schwant übrigens böses, wenn Prof. Dr. F. Kirchhof über das Gutachten von Paul Kirchhof entscheiden soll.....

Grüße
Adonis
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Metzelmaennchen am 09. Januar 2018, 15:20
Mir schwant übrigens böses, wenn Prof. Dr. F. Kirchhof über das Gutachten von Paul Kirchhof entscheiden soll...

Warum so negativ? Ich sehe das sogar eher als positiv an, da das Gutachten von seinem Bruder an wichtigen Stellen nicht umgesetzt wurde.
Zitat
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10673.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10673.0)
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. Januar 2018, 15:37
Prof. Dr. F. Kirchhof scheidet diesen Sommer aus dem Richteramt aus.
Es ist noch nicht sicher, ob er überhaupt mit einer Entscheidung zum Rundfunkbeitrag zu tun haben wird.


Edit "Bürger":
Bitte insbesondere bei solchen, nicht jedem geläufigen, wichtigen Informationen immer auch eine nachprüfbare Quelle angeben, damit die Richtigkeit der Aussage durch jeden schnell und einfach geprüft werden kann.
Bundesverfassungsgericht - Erster Senat (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Erster_Senat
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_des_Bundesverfassungsgerichts
"F. Kirchhof ... Ende der Amtszeit ... 30. Juni 2018"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: beat am 09. Januar 2018, 17:20
Ich halte es - wie bereits an anderer Stelle geäußert - für fragwürdig, ob es in den nächsten Jahren überhaupt eine Entscheidung des Verfassungsgerichts geben wird, oder die Verfahren dort auflaufen und über Jahre bearbeitet werden, wie in einem kafkaesken Roman.

Mit Pressekonferenzen, Fragekatalogen an Gott und die Welt und Eintragungen in Register, das Zirkulieren von Stellungnahmen, Akten, Verfahren und Diskussionen ohne Entscheidungen ist uns leider nicht gedient.

Derweil stehe ich - wie auch andere vor mir - vor der Notwendigkeit, das zweite Klageverfahren gegen einen erneuten Widerspruchsbescheid der Behörde RBB auf den Weg zum Verwaltungsgericht zu bringen, während dort noch das Verfahren von vor mehr als zwei Jahren liegt. Und selbst wenn dort irgendeine groteske Entscheidung getroffen würde, es wäre doch nichts gewonnen, denn dann käme erst das Oberverwaltungsgericht und dann das Bundesverwaltungsgericht und so weiter durch die Jahrtausende...
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. Januar 2018, 18:14
beat, nein. Nach einem abgewiesenen VG-Urteil gehst Du mit Deiner Beschwerde, so wie ich es auch getan habe, und die zunächst erst mal eingetragen wurde, direkt ans BVerfG. Es ist meiner Überzeugung nach, der einzige sinnvolle Weg. Die ganzen Instanzen, Zeit und Geld kannst Du Dir sparen.
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Blitzbirne am 09. Januar 2018, 21:56
beat, nein. Nach einem abgewiesenen VG-Urteil gehst Du mit Deiner Beschwerde, so wie ich es auch getan habe, und die zunächst erst mal eingetragen wurde, direkt ans BVerfG.

Welche Frist nach so einem Urteil ist zu beachten?

Person B*itzbirne hat lediglich einen Beschluss des VG aus 2015, der auch schon vollstreckt wurde. Ist eine Beschwerde trotzdem noch möglich? Mit welcehn Kosten ist zu rechnen und welche Schriftform muss hier eingehalten werden? Anwaltszwang? Bitte  etwas mehr Details oder Links, um auch andere MItstreiter hier zu einer Beschwerde zu bewegen.
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: cecil am 09. Januar 2018, 22:58
... Nach einem abgewiesenen VG-Urteil gehst Du mit Deiner Beschwerde ... direkt ans BVerfG.
Welche Frist nach so einem Urteil ist zu beachten? ... Ist eine Beschwerde trotzdem noch möglich? Mit welcehn Kosten ist zu rechnen und welche Schriftform muss hier eingehalten werden? Anwaltszwang? Bitte  etwas mehr Details oder Links, um auch andere MItstreiter hier zu einer Beschwerde zu bewegen.

Eine Fülle von Informationen liefert:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140


Bitte auch Suchfunktion verwenden.
Ich nehme an, das Thema sollte hier nicht vertieft werden, denn dieser Thread lautet:
"BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18"
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: drone am 10. Januar 2018, 00:02
Prof. Dr. F. Kirchhof scheidet diesen Sommer aus dem Richteramt aus.

Könnte das meine Hoffnungen auf einen künftigen Vorsitz von Prof. Dr. Andreas L. Paulus im 1. Senat schüren? ;-)

(okay, BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.03.2014, Rn. 115 ff,
sogenanntes "ZDF-Urteil" http://www.bverfg.de/e/fs20140325_1bvf000111.html (http://www.bverfg.de/e/fs20140325_1bvf000111.html))
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: lex am 12. Januar 2018, 14:17
Um es klarzustellen:
Zum Termin am 22.02.2018 ist die Jahrespressevorschau.
Da wird keine Entscheidung stattfinden.
Bestenfalls eine weitere Eintragung des Rundfunkbeitrags-Thema in die Terminvorschau.

Bisher eingegangene Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag bis 31.12.2017,  150

War nicht der ursprüngliche Plan, noch in 2017 eine Entscheidung zu fällen? Ich meine das hat das BVerfG sogar im letzten Jahr noch bestätigt. Viel passiert ist dann aber dennoch nichts.
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: cecil am 12. Januar 2018, 17:17
Es würde mich nicht wundern, wenn eine Terminierung der Verhandlung / Entscheidung in enger Absprache mit der Politik erfolgen würde - d.h. so lange zurückgestellt wird, bis seitens der Politik klarere Vorstellungen über zukünftige Gestaltung der Rundfunkfinanzierung signalisiert werden. Das mag Spekulation sein, ist jedoch meine Vermutung.

edit cec., ergänzende Anmerkung:
Die Rundfunkkommission wird bis Ende 2018 neue Finanzierungsvorschläge o.ä. vorlegen.1 Will man so lange warten?


1  vgl. https://www.bundestag.de/presse#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wMS8tLzQ4OTA4OA==&mod=mod443906;
siehe auch:
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg156254.html#msg156254
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: muuhhhlli am 12. Januar 2018, 17:18
War nicht der ursprüngliche Plan, noch in 2017 eine Entscheidung zu fällen? Ich meine das hat das BVerfG sogar im letzten Jahr noch bestätigt. Viel passiert ist dann aber dennoch nichts.
Die Textbausteine von GIM und der Verwaltungsgerichte und die damit geplante Urteilsverkündung des BVerfG, wurden durch den Richter Herrn Sprißler LG-Tübingen mit seiner Eingabe beim EuGH ganz weit über Board geworfen. Keine angekündigte Entscheidung des BVerfG im Jahre 2017. Diese verpflichtende Eingabe beim EuGH hätten die Richter in den VG's schon zu dem Zeitpunkt (2014) machen müssen, als die Kläger nach dem EU-Recht in Ihren Klagen argumentiert haben.

Nun bekommen wir am 22.02.2018 vom BVerfG eine weitere Ankündigung nach 2017, wie es denn weiter gehen wird mit einem Urteilsspruch des BVerfG. 3 mal dürfen wir raten.

Sicher ist, dass die Zwangsgelderpressung der RG-Gebühren von einer nichtrechtsfähigen Firma Namens Beitragservice gesteuert weiter gehen wird, das interessiert weder die GV, Finanzämter, Vollstreckungsbehörden, VG, OVG, BVG noch das BVerfG und das EuGH schon zweimal nicht.

Die Benachteiligten in vollem Unfang sind ganz sicher die Bürger und Personen, welche den öffentlich rechtlichen Rundfunk und Fernsehen nicht oder noch nie nutzen oder genutzt haben.

Eine ganz besondere Ausnahme stellt der seit dem 01.01.2018 neue ARD-Chef Ulrich Wilhelm aus München dar. Er hat keine Zeit Fern zu sehen und er klagt nicht, denn er kann ja ganz locker mal jeden Monat 17,50 von seinem Monatsgehalt 30.580,-- Euro abdrücken, ohne eine Gegenleistung zu bekommen. Herr Wilhelm und schon seine seine Eltern aus München sind es ja schon lebenslänglich gewohnt auf Staatskosten, wie die Maden im Speck zu leben. https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wilhelm (https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wilhelm) Dem gehört mal der Kopf gewaschen, was es heißt mit geringem Einkommen im Monat zu leben. Wobei nicht ausgeschlossen ist, weil wir es nicht wissen, dass sein RF-Beitrag vom seinem Brötchengeber RF-Anstalt BR bezahlt wird.

So ist das in der Demokratie - die Parteihammel und der ganze Klüngel machen Gesetze, die teilweise oder vollständig einen rechtswidrigen Akt gegen den Bürger wegen Ungleichbehandlung darstellen. Solange niemand klagt, ist alles in Ordnung und eine kleine Minderheit ist oder muss bzw. erträgt die Unzufriedenheit.

Kommt es zu Klagen, die bis an die höchsten Gerichten zur Entscheidung gelangen, vergehen Jahre und die klagenden Bürger (nicht die Gesetzesmacher) müssen nicht nur die Zeit und die Kosten aufbringen, nein Sie müssen das daraus erfolgte Unrecht weiter ertragen, in dem Ihre Konten gepfändet werden oder Haft angedroht wird. Während die Parteihammel und Gesetzesmacher bei täglichem Häppchengenuss und Sommerfesten die nächste Ungerechtigkeit besprechen, gehen die Personen des öffentlich rechtlichen Rundfunk mit Ihren horrenden Einkommen und Pensionen, die in Saus und Braus, leben an die Öffentlichkeit, sprich die eigenen Medien und verlangen noch mehr Zugeständnisse, dass sie höhere Beiträge benötigen und diese zwangserpressen dürfen, weil dieser angebliche neutrale Rundfunk den Rachen nie voll genug bekommt.
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: drboe am 12. Januar 2018, 17:46
2018: Ach komm, 2017 ist sowas von alt. Da war doch diese Wahl im Bund, nicht? Guck, nun hast du ein Argument, warum es in 2017 nicht so richtig voran gehen durfte. Nun werden sie in Karlsruhe schön eine Kerze anzünden, Gebäck und Kaffee mit Schuss bereit stellen, ein gutes Buch greifen, bloß nichts mit Gesetzen und so'n Kram, und abwarten, ob sie irgend jemand zwingen könnte über etwas zu entscheiden. Nee? Nee! Richterliche Unabhängigkeit, Sie verstehen?

2019: Ach komm, 2018 ist sowas von alt. Da war doch diese Wahl in Bayern, nicht? Guck, nun ...

2020: Ach komm, ...

M. Boettcher
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: pinguin am 12. Januar 2018, 17:59
denn er kann ja ganz locker mal jeden Monat 17,50 von seinem Monatsgehalt 30.580,-- Euro abdrücken, ohne eine Gegenleistung zu bekommen.
Hast Du je in die Verträge mal reingesehen?

Zitat
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von

    den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbstv

Würde mich nicht wundern, wenn da gar keine Zahlung geleistet wird. Das würde dann nämlich u. U. bedeuten, daß die Mitarbeiter der LRA verpflichtet sind, ihren eigenen Arbeitgeber zu finanzieren.

Hier aber bitte nicht weiter diskutieren, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben:
BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Kressman am 21. Februar 2018, 12:20
Weiß jemand, seit wann diese Seite online ist?
Bundesverfassungsgericht
Jahresvorausschau 2018
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

Dort heißt es unter Punkt 16:

Zitat
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16,
1 BvR 1856/16,
1 BvR 745/17,
1 BvR 836/17,
1 BvR 981/17
u.a.

Das sind mehr Verfahren als noch in der
Jahresvorausschau 2017
www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017.html
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: pinguin am 21. Februar 2018, 17:00
Nr. 17 klingt aber auch nicht ganz uninteressant und könnte schematisch zum Hauptthema des Forums passen:

Zitat
ob die Erhebung einer Steuer auf den Aufwand für die Möglichkeit der entgeltlichen Übernachtung einer Person in einem Beherbergungsbetrieb
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: ope23 am 21. Februar 2018, 17:49
Falls sich jemand an eine ältere Fragestellung erinnert...

Wollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt im Februar 2018 nicht einen ihm genehmen Verfassungsrichter im BVerfG installieren? Ich hatte da was von einem freien Posten aufgrund Eintritts in den Ruhestand in Erinnerung...
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: cook am 21. Februar 2018, 19:22
Wednesday Evening Rant

Was machen die eigentlich in Karlsruhe? Gibt es schon eine Bauvoranfrage, das Gerichtsgebäude am "Schlossbezirk 3" zu erweitern, um die Akten zum Rundfunkbeitrag, die in den kommenden 10 Jahren eingehen, einlagern zu können?

Fünf Jahre. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Seit fünf Jahren existiert dieses juristische Unding, ohne dass irgendwer mit überzeugenden Argumenten die Verfassungswidrigkeit ausräumen konnte. Über 40 Milliarden Euro des Volksvermögens wurden -- rechtsstaatlich gesehen -- veruntreut und für nichts verschleudert (wenn damit wenigstens etwas gebaut worden wäre - Schulen, Kindergärten, Straßen, Schienenwege, Flughäfen in Berlin; aber nein: es verpufft in Moderatorengagen, Intendantenpensionen und Sportrechte).

Nach dem Volkszählungsskandal Anfang der 80er Jahre dürfte dies das nach Betroffenen zahlenmäßig bedeutenste und definitiv das nach Beschwerden größte Verfahren des BVerfG überhaupt sein. Und was machen unsere werten Verfassungsrichter? Überlegen? Diskutieren? Würfeln? Spazierengehen?

Es kommt der Resignation des Rechtsstaats gleich. Man hält es in der Schwebe, damit der Gerichts-Vize-Präsident sich nicht für seinen Bruder schämen muss und die Politik weiterhin ihren Parteienfunk halten kann. Man kann das Unding aber auch nicht retten. Wie man es dreht und wendet. Verfassungswidrig. Grundrechtswidrig. Europarechtswidrig. Gegen alle überkommenen Rechtsgrundsätze verstoßend.

Und jetzt? Will man das so lassen? Soll es so auf ewige Zeiten weitergehen? Alle Verfahren aussetzen? Offen halten bis zum Tode des angeblichen Beitragsschuldners? Ist dies die Strategie?
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 21. Februar 2018, 21:31
Du hast die imensen Kosten der ganzen Verfahren vergessen aufzuzählen...
da dürften auch mal noch ein paar Mios zusammen kommen.

Wäre doch mal interessant, wieviel das in Summe sind bei den zig VG - BVerwG Verfahren, den vielen Amtshilfen usw...
Kann das mal schnell wer nachrechnen?    :P
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: faust am 21. Februar 2018, 21:32
... ich denke, es gibt keine Strategie - die haben nur eines: ANGST, ANGST, ANGST !!!

Spätestens nun dürfte klargeworden sein, dass das Wählerpotential der AfD noch lange nicht ausgeschöpft ist. Wenn die jetzt  SO  entscheiden, dann tobt ein großer Teil der Leute, die bis jetzt bezahlt haben. Wenn sie aber  SO  entscheiden, dann tobt der Teil der Leute, die sich bis jetzt geweigert haben.
Catch 22, klassisch. Der Zeitpunkt für eine elegante Lösung ist verstrichen. Das Label "Sch***staat" klebt nun schon drauf.

Wenn ich mich so auf Arbeit umhöre, dann fürchte ich:
Die Stimmung ist insgesamt ähnlich schlecht wie 1988/89, die Leute erwarten von dieser Gesellschaft und ihren Verantwortlichen hier  NICHTS  mehr ...

Diese müssen also irgendwie wieder "Boden unter die Füsse kriegen", wissen aber ums Verrecken nicht wie - wenigstens eine Regierung muss her, eine Kanzlerin, die man "vors Loch schieben" kann - ein Gesicht, das sich gegebenenfalls entschuldigt (auch wenns - pro forma - Ländersache ist).
Das Thema müsste aus den Schlagzeilen wieder raus - das geht aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr, ohne dass irgendwas (whatever) passiert.

Denkt an die DDR, da haben zum Schluss auch nicht mehr die Regierenden gehandelt: Es waren die Demonstranten, die gelaufen sind, es waren die Soldaten, die nicht geschossen haben, es waren die Ungarn, die den Zaun aufgeschnitten haben, und es war Schabumski, der sich verquatscht hat. Planvolles Handeln gab es nicht.

So ist es wieder. Es wäre mir lieber, ich hätte  NICHT  recht, also: Wer bietet was besseres - Dr. Boe vielleicht !?
Titel: Re: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
Beitrag von: Micha am 22. Februar 2018, 15:30
2018: Ach komm, 2017 ist sowas von alt. Da war doch ... Nee? Nee! Richterliche Unabhängigkeit, Sie verstehen?
2019: Ach komm, 2018 ist sowas von alt. Da war doch diese Wahl in Bayern, nicht? Guck, nun ...
2020: Ach komm, ...

Man muss natürlich schon sehen, daß das BVerfG auch alle Hände voll zu tun hat. Es kommt praktisch jede Woche eine Entscheidung aus dem Schloßbezirk. Und nun kommen auch noch die vielen Asylverfahren dazu...

M.