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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 10. November 2016, 23:38

Titel: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 10. November 2016, 23:38
(http://www.online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png)(http://up.picr.de/28192902dw.jpg) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21923.msg140023.html#msg140023)

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.


Sehr geehrte Frau Abgeordnete xyz,
oder
Sehr geehrter Herr Abgeordneter xyz,

die meisten Menschen haben einen ausgeprägten Sinn, um die Ungerechtigkeiten recht treffend zu erkennen. Mögen die verschleiernden Erklärungen die Täuschung noch so sehr verdecken. Zu den Ungerechtigkeiten zählt jeder Grundrechte raubende Zwang gegen den Willen unter Aufbietung vorgeschobener Gründe.
So gesehen gibt es keinen Platz für Zwangsehen in unserer Gesellschaft und genauso auch keinen Platz für den Zwangsbeitrag für einen vom Staat finanziell aufgedrängten Rundfunkanbieter. Schauen wir uns die Argumente genauer an.

Eine Zwangsehe verstößt gegen den Artikel 16 (2) der Allg. Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und den § 237 StGB.

Der finanziell aufgedrängte Rundfunk verstößt gegen die ungehinderte Unterrichtung nach Artikel 5 GG und den Artikel 10 der Menschenrechtskonvention (https://www.menschenrechtskonvention.eu/pressefreiheit-und-rundfunkfreiheit-9354/) ("Information ohne behördliche Eingriffe"). Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer sowie der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer und der Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG.

Formal liegt eine Zwangsheirat vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich genötigt fühlt.

Übertragen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk heißt das:

Formal liegt ein Zwang / eine Nötigung vor, wenn einer der Partner mit der Zahlung für unerwünschte Programme nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich genötigt fühlt.

Das Prinzip des Zwangs und der Nötigung ist bei der Zwangsehe und dem Zwangsrundfunkbeitrag gleich, auch wenn die Zwangsehe deutlich größeres Unrecht darstellt.

Die Beachtung des Willens und der Zustimmung ist ein Zeichen der Freiheit, der unausweichliche Zwang ist ein Zeichen der Unfreiheit.

Der Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks und die Ablehnung des Rundfunkbeitrags durch den Bürger dürfte bei der Politik angekommen sein. Nicht zuletzt durch die momentan eingegangenen über 120 Verfassungsbeschwerden und die 25,4 Mio. Mahnmaßnahmen der GEZ (Beitragsservice) im Jahr 2015 (siehe Jahresbericht_2015, Seite 24 (https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf)). Die Meinung des Bürgers kann übrigens auch der SWR Umfrage vom 04.02.2013 entnommen werden:
http://www.online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png
Weitere Umfragen zeigen den eindeutigen Trend gegen den ö.-r. Rundfunk:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21923.msg140023.html#msg140023 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21923.msg140023.html#msg140023)

Darüber hinaus kann ich noch weitere Beispiele für die Ablehnung des "Rundfunkbeitrags" und den Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks aufzeigen:

- Im Landtag NRW kommt die Erosion des ÖRR auf den Tisch:
„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
Zitat
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“

- Negatives Gutachten des Finanzministeriums - Focus-Online: "Schäuble-Experten fordern Abschaffung der GEZ-Zwangsgebühren"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12469.0.html

- Vernichtende Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

Wenn die unerwünschte Möglichkeit eine Beitrags-Zahlungspflicht auslösen soll, dann müssten folglich auch andere unerwünschte Eventualitäten die unausweichliche Beitrags-Zahlungspflicht auslösen. Die Bebeitragung einer unerwünschten Eventualität ist ein kompletter Unsinn, wie jeder logisch denkender Mensch leicht in seiner Umgebung nachvollziehen kann.

Wenn die Nutzungs-Möglichkeit ein Sondervorteil (erforderlich für eine Beitragsabgabe) sein soll, dann muss es eine zahlende Gruppe geben, die den Sondervorteil hat und es muss eine nicht beitragspflichtige Gruppe geben, die den Sondervorteil nicht hat. Das ergibt sich aus der folgenden BVerfG Rechtsprechung:

Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html)

Beim Rundfunkbeitrag wird überhaupt nicht nach den Beitragspflichtigen mit Vorteil und nicht Beitragspflichtigen ohne Vorteil differenziert. Damit ist die Typisierung nach Wohnungsinhabern vollkommen ungeeignet und mit Absicht falsch gewählt.

Die Härtefälle, Befreiung der Konsulate, ... werden nicht nach dieser Vorgabe bestimmt und sind damit für die Differenzierung nach Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils nicht relevant.

Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit ist eine Fiktion, genau wie die Möglichkeit ins Fußballstadion zu gehen oder einen Flug nach Mallorca zu buchen.
Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, welche die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat
. Es soll eine vermeintliche Leistung bezahlt werden, die der Bürger weder bestellt hat, noch im Einzelfall auch will. Für die Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks und die Millionen Bürger, die aus Sorge vor Repressalien aktuell noch die Zwangs-Zahlungen leisten, wandelt sich der vorgegaukelte Vorteil in eine finanzielle Nötigung und psychische Belästigung.

Die Logik der Zahlungspflicht ist fehlerhaft, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme fiktiv und widerrechtlich die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) zugerechnet. Die Zurechnung ist vollkommen abwegig und fiktiv. Das darf der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 31, 314 nicht:

Zitat
„Es darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Gesetzgeber nicht beliebig der Fiktion bedienen kann. Ihm sind unter anderem bestimmte Grenzen auch dadurch gesetzt, daß der Verfassungsgesetzgeber, wenn er direkt oder indirekt auf Begriffe Bezug nimmt, die er der allgemeinen Rechtsordnung entlehnt, diese nicht mit einem beliebigen Inhalt füllen kann.“

Wäre die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Rundfunk Rechtsgrundlage durch das Bundesverwaltungsgericht in den Einheitsurteilen vom 18.03.2016 festgestellt worden, wäre das Bundesverfassungsgericht überflüssig gewesen und das Bundesverwaltungsgericht neuerdings für Verfassungsfragen zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht macht Aussagen zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, obwohl es dafür absolut nicht zuständig ist und ferner eine vorgesehene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht verweigert. So behaupten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in ihren Urteilen vom 18.03.2016 entgegen dem Artikel 5 GG Abs. 1 Satz 1 (ungehinderte Unterrichtung) und dem Artikel 10 der Menschenrechtskonvention ("Information ohne behördliche Eingriffe") frech:

Zitat
Die Rundfunkbeitragspflicht ...
Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen
Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen, …

In den Urteilsgründen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 wurde trotz einer Gehörsrüge nicht abgehandelt, dass
Das sind Punkte, die vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit führen werden.


Es ist aus mehreren Gründen vollkommen abwegig, den Rundfunkbeitrag als "Gegenleistung" zu betrachten. Dass die Abgabe kein "Entgelt für eine Gegenleistung" ist, besagt bereits das höchstrichterlich gesprochene zweite Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html

Zitat
„Die Gebühren bezögen sich nicht auf die Sendungen, die unentgeltlich seien, sondern auf das Veranstalten der Sendungen. In Wahrheit seien die Sendungen nicht dazu bestimmt, Einnahmen zu erzielen, sondern dienten dazu, die den Rundfunkanstalten durch Gesetz zugewiesene öffentliche Aufgabe der "Nachrichtengebung im weitesten Sinne" zu erfüllen. (...)

Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, dass die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen NICHT Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. (…)

Dies hat zur Folge, dass die Rundfunkanstalten als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts "gelten", obwohl sie in Wirklichkeit nicht Betriebe gewerblicher Art sind, und dass die Gebühren, obwohl sie NICHT als Entgelt für die durch den Rundfunk gebotenen Leistungen im Sinne eines Leistungsaustausches betrachtet werden können, der Umsatzsteuer unterworfen werden.“

Das Bundesverwaltungsgericht verkennt selbst die Urteile anderer Gerichte http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17826.msg116607.html#msg116607, die Hinweise der Anwälte am 16.03.2016 bei der Verhandlung in Leipzig, sowie die eigene Rechtsprechung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 09.12.1998, Az. 6 C 13/97
Zitat
„Rundfunkgebühr ist nach … Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“

Wenn die Abgabe eine "Finanzierungsfunktion" hat, kann sie nicht "Entgelt für eine Gegenleistung" sein!

Der Rundfunkbeitrag dient nach § 1 RBStV zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Den Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Programmangebot zu betrachten bedeutet, ihm eine Entgeltfunktion zuzusprechen, die er jedoch nicht hat. Der Rundfunkbeitrag hat eine Finanzierungsfunktion. Er dient, wie in § 1 RBStV normiert, der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Mit dem Rundfunkbeitrag wird kein Nutzungsvorteil abgegolten. Zum einen setzt ein Nutzungsvorteil Nutzung voraus. Zum anderen ergibt sich erst gar kein Vorteil, weil Rundfunk nach § 2 RStV die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung ist. Wenn Rundfunk allerdings eine für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung ist, hat die Allgemeinheit als solche höchstens einen mutmaßlichen Vorteil aus der Existenz dieser Veranstaltung. Niemand aus dieser Allgemeinheit hat einen Vorteil gegenüber einem anderen. Der Sondervorteil ist jedoch für einen Beitrag erforderlich und hat sich durch falsche Abgabengestaltung in Luft aufgelöst. Die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme haben definitiv keinen Sondervorteil. Sie werden von der ehem. GEZ/den Anstalten belästigt und finanziell genötigt.


> Werden Sie etwas gegen die genannten Rechtsverletzungen:
unternehmen?

> Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass die Umsetzung des Bürgerwillens zur Abschaffung des sog.  "Beitrags" für einen finanziell aufgedrängten Rundfunkanbieter bisher verweigert wird und damit bei der fortwährenden Belästigung und Nötigung der Nichtnutzer des ÖRR bleibt? 

Die Politiker sollten endlich die Arbeitslosigkeit unter 5% bringen, die angehäuften Schulden abbauen, die Wohlstandverteilung besser in den Griff bekommen, das Rentenniveau steigern, die Welt sicherer machen und nicht den Oberlehrer beim ö.-r. Rundfunk gegen den Willen der Menschen spielen.

Ich versichere Ihnen, dass ich sämtliche Tatsachen verdrehenden und ablenkenden Textbausteine zur aufgebauschten Bedeutung des ö.-r. Rundfunks und der vorgegaukelten Beitragsgerechtigkeit kenne.

Ich bitte Sie höflich, ausschließlich auf die erwähnten Sachverhalte und meine konkreten Fragen einzugehen.

MfG
xxxxxxxxxxxxxxxxxxx


Edit: 13.11.2016 - Viktor:

Außer der Möglichkeit bei abgeordnetenwatch.de eine Anfrage zu starten, können und sollten wir die Basis der Parteien vor Ort mit den Fragen konfrontieren. Die Basis der Parteien vor Ort trägt zur Meinungsbildung und Druckausübung auf dem höheren Level bei.

Die Oberbürgermeister und Bezirksvertretungen sind dankbare Adressaten der Fragen. Einige Bezirksvertreter sitzen in den Landtagen oder sogar im Bundestag. Jeder kann sich in seiner Stadt oder auf den Stadtseiten umsehen und die Fragen an Politiker richten.

Uns allen viel Erfolg. Packen wir es an.
Viktor

Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: blauerkaktus am 13. November 2016, 15:17
Hab das mal an „meine“ Bundestagsabgeordneten versendet.

Ursula Schmidt (Ulla Schmitd ehemalige Bundesgesundheitsministerin - SPD)
Rudolf Henke (CDU) und Andrej Hunko (Links-P.)

Bin mal gespannt. Musste erst einmal Googlen wer überhaupt „meine“ Bundestagsabgeordneten sind  |-

Werde die Antworten wenn sie denn kommen sollten dann hier veröffentlichen.
LG
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 13. November 2016, 21:49
Danke blauerkaktus  :)

Ein Post bei Facebook zeigt eine weitere Möglichkeit, wie Politiker mit der Frage konfrontiert werden können:

Zitat
Bernd:
https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/1460170320677773?comment_id=1460187990676006&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R%22%7D
sehr guter Text, schon gespeichert für den Zeitpunkt, wenn sie wieder auf allen Marktplätzen stehen, um um Stimmen zu buhlen....

Austausch bei Facebook findet hier statt:
https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/1460170320677773
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 20. November 2016, 18:26
Falls Ihr die Antwort eines Politikers auf die Frage aus dem ersten Beitrag bekommt, stellt sie bitte uns allen hier zur Verfügung.

Irgendwann sind ja wieder Wahlen angesagt und die nächste Frage wartet schon bereit:

Warum sollte man Sie Herr/Frau XYZ erneut wählen, wenn Sie nicht gewillt sind, dem Willen der Menschen zur Abschaffung des Zwangsbeitrags für einen vom Staat finanziell aufgedrängten Rundfunkanbieter zu entsprechen und damit die Nötigung der Nichtnutzer tolerieren?
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: blauerkaktus am 24. November 2016, 18:59
Antwort meines CDU Bundestagsabgeordneten am 22.11.16.
Auf alle anderen warte ich noch. Die Antwort ist - naja sagen wir Standart und war vorhersehbar.

Zitat
Sehr geehrter Herr "blauerkaktus",

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. November 2016 zum Thema Rundfunkbeitrag, die ich gerne beantworte.

Der Rundfunkbeitrag wurde 2013 als Nachfolge der GEZ-Gebühr eingeführt und stellt einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne dar. Jeder Haushalt in Deutschland muss diesen Beitrag geräteunabhängig leisten. Der Rundfunkbeitrag fällt in den Aufgabenbereich der Bundesländer, der Bund hat hier keine Kompetenzen.

Die Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag finanzieren das Programm des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ARD, ZDF sowie das Deutschlandradio. Im Gegensatz zu den Privatsendern müssen sich die öffentlich-rechtlichen Sender keinem wirtschaftlichen Druck beugen und sind durch den Rundfunkbeitrag in der Lage, eine unabhängige Berichterstattung zu leisten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient der gesamten Gesellschaft. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.

2015 beliefen sich die Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag auf 8,1 Milliarden Euro. Dies sind 400 Mio. Euro weniger als im Jahr 2014. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wollen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, da sie keine entsprechenden technischen Geräte besitzen und/oder das Angebot des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nicht in Anspruch nehmen. Das Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach im Frühjahr 2017 in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags entscheiden. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht im März dieses Jahres die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages bestätigt. Demnach verstößt der Rundfunkbeitrag nicht gegen die Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG. Diese verlangt nicht, Wohnungsinhaber, die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.

Es gibt in Deutschland auch andere solidarische Finanzierungsmodelle, wie etwa die gesetzlichen Renten- und Krankenkassen. Auch hier zahlt man ungefragt solidarisch für Leistungen, die man möglicherweise persönlich anders gestalten würde.

Den Vergleich zwischen Rundfunkbeitrag und Zwangsehe hinkt wie jeder Vergleich. Zumindest kann man über die Verletzung der Grundrechte im Fall des Rundfunkbeitrags streiten, im Fall der Zwangsehe nicht.

Da der Rundfunkbeitrag in der Kompetenz der Länder liegt, müssten Sie ihr Ziel bei der zuständigen Landesregierung platzieren.


Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB

---

Rudolf Henke MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: ***
Fax:  ***


*** Edit "Bürger":
Tel-/Fax-Nummern entfernt, da ohne Angabe einer öffentlichen Quelle und somit auf die Schnelle nicht nachprüfbar.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: marga am 24. November 2016, 19:18
Antwort meines CDU Bubndestagsabgeordneten am 22.11.16.
Das Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach im Frühjahr 2017 in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags entscheiden.

Diese Information könnte bedeuten, da weiss jemand etwas genaueres, was noch nicht hier im Forum bekannt sein dürfte.

 8) :) 8)
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: cook am 24. November 2016, 19:40
Zitat
Es gibt in Deutschland auch andere solidarische Finanzierungsmodelle, wie etwa die gesetzlichen Renten- und Krankenkassen. Auch hier zahlt man ungefragt solidarisch für Leistungen, die man möglicherweise persönlich anders gestalten würde.

Der Vergleich hinkt ja noch mehr als der mit der Zwangsehe. Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine solidarische Finanzierung, weil Belastungen von Bedürftigen von der Gemeinschaft im Rahmen einer "Versicherung" getragen werden. Wer nichts einzahlt, kriegt auch nichts. Und nicht jeder zahlt ein! (z.B. Beamte, Selbständige). Aber diejenigen, die einzahlen, haben auch einen echten Vorteil (nämlich den der Versicherung).

Vor allem: das Geld der Sozialversicherungen geht an Kranke, Arbeitsunfähige und Alte und nicht an skrupellose Abzocker und ehemalige SED-Funktionärinnen, die sich damit einen fetten Lebensabend machen!
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: zuwider am 24. November 2016, 19:48
Antwort meines CDU Bubndestagsabgeordneten am 22.11.16.
Das Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach im Frühjahr 2017 in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags entscheiden.

Diese Information könnte bedeuten, da weiss jemand etwas genaueres, was noch nicht hier im Forum bekannt sein dürfte.

 8) :) 8)

Im Moment wird noch am Urteil "im Namen des Volkes" geschrieben, damit dann im Frühjahr alles wie geschmiert verläuft...
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: cook am 24. November 2016, 19:54
Um meinen Gedanken mal zu Ende zu führen, weil das mit der Solidargemeinschaft immer mal wieder auftaucht:

Eine Solidargemeinschaft ist eine Gemeinschaft die die gegenseitigen Nachteile auf alle Schultern verteilt, und nicht irgenwelche (angeblichen) Vorteile von einigen in der Gemeinschaft.

Wenn man die Finanzierung des ÖRR als Solidargemeinschaft bezeichnet, muss das wohl heißen, dass man den ÖRR als eine allgemeine Belastung der Bevölkerung versteht. Weil wir alle gezwungenermaßen diesem Mist ausgesetzt sind, müssen wir auch alle diese Last gemeinsam schultern, oder wie?

Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: blauerkaktus am 24. November 2016, 20:50
@Cook, dein Beitrag finde ich gut, denn ich hab vor dem nochmal zu Antworten. Das würde ich gerne mit deiner "genehmigung" mit rein nehmen. Ich bitte um mehr solcher Guten Sätze. Außerdem will ich mit reinnehmen, dass Geringverdiener benachteidigt sind und Ihn fragen, was er dagegen tun möchte.

Ich würde euch bitten mit solchen Antworten mir beim Verfassen der Antwort zu helfen
Danke
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: blauerkaktus am 24. November 2016, 21:03
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:

helft mir eine Gute Antwort zu verfassen und die Richtigen Fragen zu stellen
Danke
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: cook am 24. November 2016, 21:13
@Cook, dein Beitrag finde ich gut, denn ich hab vor dem nochmal zu Antworten. Das würde ich gerne mit deiner "genehmigung" mit rein nehmen. Ich bitte um mehr solcher Guten Sätze. Außerdem will ich mit reinnehmen, dass geringverdiener benachteidigt sind und Ihn fragen, was er dagegen tun möchte.

Ich würde euch bitten mit solchen Antworten mir beim Verfassen der Antwort zu helfen
Danke

Danke + gerne! Alle meine Beiträge dürfen hier verwendet werden.  ;D

Unterstützung für Formulierung einer knappen Antwort-E-Mail gerne. Vielleicht besser per PM?
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 24. November 2016, 21:57
Antwort meines CDU Bundestagsabgeordneten am 22.11.16.
...

Die Ablenkungen auf andere Themen (ÖRR Finanzierung) und die Lügen über die angebliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zu Verfassungsfragen (das Bundesverwaltungsgericht ist im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht  für Verfassungsfragen bez. Art. 5 GG und Art.3 Abs. 1 GG nicht zuständig), sollte für uns nur ein Ansporn sein, weiter nachzuhaken und höflich um die Beantwortung der gestellten Fragen zu bitten. Sicherlich wird es ihm nicht gefallen. Es ist jedoch eine Frechheit, die Beweihräucherungstexte der ÖRR/GEZ als Antwort auf stichhaltige Fragen dem Bürger aufzutischen. Solche Menschen werden wir mit keinen noch so raffinierten Fragen zur Aufgabe ihres Standpunktes bringen können. Sie ändern ihre Meinung erst, wenn sich der politische Wind in andere Richtung gedreht hat. Dennoch sollte er erfahren, wie wenig er sich um die Beantwortung der Fragen bemüht hatte.

Bleiben wir also dran und fragen uns weiter durch. Bitte nicht vergessen - Rundfunk ist Ländersache. Daher lieber die Politiker der regionalen Bezirksvertretungen und Landtage mit Fragen konfrontieren.


Erweiterte Vorlage: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg134892.html#msg134892

Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: ellifh am 24. November 2016, 22:05
Antwort meines CDU Bubndestagsabgeordneten am 22.11.16.
Das Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach im Frühjahr 2017 in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags entscheiden.

Diese Information könnte bedeuten, da weiss jemand etwas genaueres, was noch nicht hier im Forum bekannt sein dürfte.

 8) :) 8)

Scheinbar schon alles geschrieben, um dann mit großem Brimborium verkündet zu werden, damit auch der letzte Aufmucker endlich Ruhe gibt und zahlt!

Wenn ihr euch da mal nicht täuscht... >:D
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: PersonX am 25. November 2016, 01:17
Unabhängig davon, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird ist, dass es nicht die letzte Instanz ist, denn diese ist das Volk in seiner gesamten Zusammensetzung. Sofern das Volk entscheiden wird, dass der Rundfunkbeitrag nicht zu bezahlen ist - was ja immerhin schon 11% oder mehr machen - dann kann das auch nicht erzwungen werden, denn das führt dazu, dass die Gesellschaft sich auf Dauer splittern würde. Diese Entwicklung wird dazu führen, dass das politische System kippt. Die Anfänge dazu sind bereits da. Wird das weiter ignoriert, gibt es nicht irgendwann eine Revolution sondern sehr viel schneller. Denn bereits seit 2004 liegt die Nutzung von öffentlich rechtlichen unter 50%. Der Wert dürfte jetzt bereits deutlich größer sein. Wahrscheinlich lehnt 70% der Bevölkerung diesen Rundfunk sogar ab, zahlt aus Gewohnheit aber immer noch weiter bzw. aus Angst. Diese jedoch ist ein schlechter Berater. Das System würde noch schneller kippen, wenn die Ängste verschwinden würden. Das passiert mit jedem Jahr, wenn wieder eine neue Gruppe Jugendlicher ein Stück älter wird. Es ist also egal, was das Bundesverfassungsgericht 2017 entscheiden wird, wenn die Jugend von heute in 5 Jahren eine Revolution anzettelt oder die bereits laufende zum Abschluss bringt. Falls Frau Merkel tatsächlich wieder gewählt wird und es zu einer schwarz-grün-gelben Regierung kommt, könnte das sogar schneller passieren und würde nichts direkt mit Frau Merkel zu tun haben, sondern daran liegen, dass der Jugend Rundfunk am - mit Verlaub ausgedrückt - Aller Wertesten vorbei geht. Die Meinungsbildung nicht durch das Fernsehprogramm passiert sondern auf anderen Wegen. Wer das nicht erkennen will und ignoriert, wird die bereits laufende Revolution nicht überstehen.


Edit "Bürger":
Bitte eng und zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
und gem. dem Einstiegsbeitrag zum Anliegen hat, Politiker/ Entscheidungsträger mit diesem Thema zu konfrontieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: GEZ_Nixda am 28. November 2016, 15:01
Zitat
Demnach verstößt der Rundfunkbeitrag nicht gegen die Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG. Diese verlangt nicht, Wohnungsinhaber, die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.

Da hat der Abgeordnete aber ganz schön das Thema verfehlt, würde ich sagen! Denn wie sieht es denn aus bzgl. Singlehaushalten und Wohngemeinschaften? Die Anknüpfung an die Wohnung führt doch dazu, dass Singlehaushalte mehr zahlen als Haushalte mit mehreren Bewohnern.Singles werden also aufgrund ihrer Lebensweise benachteiligt gegenüber Mehrpersonenhaushalten.

Und der Gleichheitsgrundsatz sagt aus, dass  das nicht sein darf:

Zitat
Der Gleichheitsgrundsatz verlangt daher vom Staat, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.

http://www.rechtslexikon.net/d/gleichheitsgrundsatz/gleichheitsgrundsatz.htm (http://www.rechtslexikon.net/d/gleichheitsgrundsatz/gleichheitsgrundsatz.htm)


Überdies fehlt die Regelung, wie in Wohngemeinschaften die Verteilung des "Beitrags" auf die Bewohner vorzunehmen ist. Wenn einer zahlt, kann er dem Anteil der übrigen Mitbewohner hinterher rennen.

Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 28. November 2016, 20:36
Ich freue mich über jede weitere durchdachte Anregung, die von Eurer Seite kommt. Durch einen Beitrag von Knax und die PM von maxkraft24 kommen weitere Argumente in das Anschreiben an die Bezirksvertreter/Landtagsabgeordneten (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html) hinzu:

Zitat
Wäre die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Rundfunk Rechtsgrundlage durch das Bundesverwaltungsgericht in den Einheitsurteilen vom 18.03.2016 festgestellt worden, wäre das Bundesverfassungsgericht überflüssig gewesen und das Bundesverwaltungsgericht neuerdings für Verfassungsfragen zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht macht Aussagen zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, obwohl es dafür absolut nicht zuständig ist und ferner eine vorgesehene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht verweigert.

In den Urteilsgründen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 wurde trotz einer Gehörsrüge nicht abgehandelt, dass
  • lt. d. Entscheidung d. BVfG v. 27.7.1971 u. des EuGH v. 13.12.2007 keine Gegenleistung vorliegt,
  • die Allgemeinheit nicht bebeitragt werden darf,
  • eine spezifische Beziehung / ein konkr. Bezug vorliegen muss, aber nicht vorliegt,
  • die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Typisierung missachtet wurden und die Nichtnutzer der ö.-r. Option wie die Nutzer der Option behandelt werden und damit ein Verstoß gegen den Art. 3 (1) Grundgesetz vorliegt,
  • die Höhe der Abgabe im RBStV nicht geregelt ist,
  • nicht unmittelbar aus dem RBStV hervorgeht für welche Leistung gezahlt werden soll (die Wohnung ist nicht die öffentliche Leistung),
  • die fehlende Befreiungsmöglichkeit nicht gemessen wurde am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,
  • ein Vorteil bebeitragt wird, den die Allgemeinheit ohnehin schon hat,
  • dass der Sondervorteil nicht im Gesetzeswortlaut definiert ist.
Das sind Punkte, die vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit führen werden.

Auf die Antworten dürfen wir gespannt sein.


Bitte eng und zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
und gem. dem Einstiegsbeitrag zum Anliegen hat, Politiker/ Entscheidungsträger mit diesem Thema zu konfrontieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 01. Dezember 2016, 00:33
Mit dieser neuen Erweiterung möchte ich nun das Anschreiben an die Politiker (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html) abschließen. Jeder kann selbst weitere Ergänzungen nach Herzenslust vornehmen.


Zitat
Es ist aus mehreren Gründen vollkommen abwegig, den Rundfunkbeitrag als "Gegenleistung" zu betrachten.
Dass die Abgabe kein "Entgelt für eine Gegenleistung" ist, besagt bereits das höchstrichterlich gesprochene zweite Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html

Zitat
„Die Gebühren bezögen sich nicht auf die Sendungen, die unentgeltlich seien, sondern auf das Veranstalten der Sendungen. In Wahrheit seien die Sendungen nicht dazu bestimmt, Einnahmen zu erzielen, sondern dienten dazu, die den Rundfunkanstalten durch Gesetz zugewiesene öffentliche Aufgabe der "Nachrichtengebung im weitesten Sinne" zu erfüllen. (...)

Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, dass die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen NICHT Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. (…)

Dies hat zur Folge, dass die Rundfunkanstalten als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts "gelten", obwohl sie in Wirklichkeit nicht Betriebe gewerblicher Art sind, und dass die Gebühren, obwohl sie NICHT als Entgelt für die durch den Rundfunk gebotenen Leistungen im Sinne eines Leistungsaustausches betrachtet werden können, der Umsatzsteuer unterworfen werden.“

Das Bundesverwaltungsgericht verkennt selbst die Urteile anderer Gerichte http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17826.msg116607.html#msg116607, die Hinweise der Anwälte am 16.03.2016 bei der Verhandlung in Leipzig, sowie die eigene Rechtsprechung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 09.12.1998, Az. 6 C 13/97
Zitat
„Rundfunkgebühr ist nach … Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“

Wenn die Abgabe eine "Finanzierungsfunktion" hat, kann sie nicht "Entgelt für eine Gegenleistung" sein!

Der Rundfunkbeitrag dient nach § 1 RBStV zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Den Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Programmangebot zu betrachten bedeutet, ihm eine Entgeltfunktion zuzusprechen, die er jedoch nicht hat. Der Rundfunkbeitrag hat eine Finanzierungsfunktion. Er dient, wie in § 1 RBStV normiert, der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Mit dem Rundfunkbeitrag wird kein Nutzungsvorteil abgegolten. Zum einen setzt ein Nutzungsvorteil Nutzung voraus. Zum anderen ergibt sich erst gar kein Vorteil, weil Rundfunk nach § 2 RStV die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung ist. Wenn Rundfunk allerdings eine für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung ist, hat die Allgemeinheit als solche höchstens einen mutmaßlichen Vorteil aus der Existenz dieser Veranstaltung. Niemand aus dieser Allgemeinheit hat einen Vorteil gegenüber einem anderen. Der Sondervorteil ist jedoch für einen Beitrag erforderlich und hat sich durch falsche Abgabengestaltung in Luft aufgelöst. Die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme haben definitiv keinen Sondervorteil. Sie werden von der ehem. GEZ/den Anstalten belästigt und finanziell genötigt.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: blauerkaktus am 02. Dezember 2016, 18:45
Hallo zusammen,

danke Cook für deine PN.
Leider bin ich beruflich im Moment sehr eingespannt. Ich werde mich schnellstmöglich damit befassen.

Bevor ich meinem CDU Bundestagsabgeordnetem antworte, möchte ich euch nicht die Antwort meiner SPD Bundestagsabgeordneten vorenthalten, da man die von uns zusammen verfasste Antwort evtl. direkt an beide senden kann.


Ich muss zugeben, dass sie die längere Zeit fürs Antworten genutzt und wenig Standardsätze eingefügt hat. Im Gegensatz zu Herrn Henke (CDU) geht Sie auch auf die Beitragshöhe ein, die mich am meisten ärgert

Ursula Schmidt – ehemalige Bundesgesundheitsministerin unter Gerhard Schröder (SPD).
(Antwort kam am 01. Dez. gegen 18 Uhr)

Bitte beachtet auch die beiden Dateianhänge, die sie mitgeschickt hat.

Zitat
Sehr geehrter Herr blauerkaktus, (Meinen Namen hab ich geändert ;-))

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Rundfunkbeitrag. Ihr gezogener Vergleich zur Ehe hat einen gewissen Charme. Auch im Verhältnis Staat und Bürger liegt ja der Gedanke nah, dass gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen. Öffentliche Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auf der einen Seite und staatliche Sozialleistungen, wie die Grundsicherung, auf der anderen Seite. Gegenseitige durchsetzbare Rechte und Pflichten sind die Grundlagen für ein friedliches und sicheres Zusammenleben in einer Gesellschaft. Letztendlich sind wir alle der Staat, aber eben nicht als Gruppe von Menschen, sondern verkörpert durch eigenständige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Und hier liegt dann doch der wesentliche Unterschied.

Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft wird zwischen zwei Privatpersonen geschlossen; zulässig und wirksam nur bei freier Willenserklärung beider Menschen. Das Familienrecht gehört damit klassisch zum Privatrecht, wie auch bspw. das Kaufrecht, das Reisevertragsrecht und das Sachenrecht. Grundlage für Rechtsbeziehungen zwischen den Personen ist zumeist ein Vertrag über den Austausch von Leistungen, auf die man sich einigen muss.
Das strafrechtliche Verbot von Zwangsehen, öffentliche Abgaben, die staatlichen Sozialleistungen und auch der Rundfunkbeitrag sind in unsere Rechtsordnung aber nicht Teil des Privatrechts. Diese Bereiche gehören zum öffentlichen Recht. Das öffentliche Recht definiert sich durch das Verhältnis zwischen dem Staat als Träger der öffentlichen Gewalt und den Bürgerinnen und Bürger als Privatrechtssubjekte. Grundlage ist hier nicht ein privatrechtlicher Vertrag, sondern zumeist ein Bescheid.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern zahlen die Bürgerinnen und Bürger für ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In gut zwei Drittel aller europäischen Länder, darunter in allen skandinavischen Ländern, in Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien sowie Österreich, Polen, Schweiz und Tschechien existieren Modelle zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Systems. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei uns dürfen und haben die Bundesländer seit den 1950er Jahren in der Hauptsache eine Gebührenfinanzierung festgelegt. Die früheren Rundfunkgebühren sind mehrfach vom Bundesverfassungsgericht auf eine unzulässige Verletzung von Grundrechten überprüft worden. Solche lagen nicht vor. Niemand behauptet im Übrigen, dass durch die Rundfunkgebühren oder den heutigen Rundfunkbeitrag einzelne Grundrechte nicht eingeschränkt sind. Jeder Zwang beschränkt Grundrechte, das sehen Sie richtig. Nur ist nicht jede Beschränkung auch automatisch rechtswidrig.

Unsere Grundrechte, besonders die Freiheitsrechte, gelten nämlich grundsätzlich niemals absolut. Sie können und werden regelmäßig und zumeist rechtmäßig beschränkt. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Würde eines anderen Menschen übermäßig verletzt wird (Beleidigung), wenn man etwas Böses tut, kann die Freizügigkeit beschränkt werden (Freiheitsstrafe). Auch Ihr Grundrecht gemäß Art. 5 GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, wird ohne Zweifel durch die Beitragspflicht „verletzt“, dieser Eingriff ist bisher jedoch zulässig und gerechtfertigt. Aktuell hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 6/15 vom 18.03.2016) den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag als rechtmäßig anerkannt: der Rundfunkbeitrag ist eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für das Rundfunkrecht fällt. Und die vorrangige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag trägt der Programmfreiheit des Rundfunks und dem Verfassungsgebot eines die Vielfalt sichernden Programms angemessen Rechnung, so das BVerwG. Dazu wird nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als unser höchstes Gericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde in nächster Zeit zu entscheiden haben. Ihr Zitat aus BVerfG 31, 314 (BVerfG 2 BvF 1/68 und 2 BvR 702/68 vom 27.07.1971) bezieht sich im Übrigen auf die damalige Umdeutung der Tätigkeit der Rundfunkanstalten im Umsatzsteuerrecht. Es ging um Kompetenzüberschreitung des Bundes im Steuerrecht gegenüber den zuständigen Bundesländern und nicht um die Zahlungspflicht von Rundfunkgebühren. Hier ist der inhaltliche Zusammenhang innerhalb von Begründungen eines Gerichts sehr wichtig. Im Leitsatz dieser Entscheidung stellte das BVerfG damals fest, dass sich die Tätigkeit der Rundfunkanstalten im öffentlich-rechtlichen Bereich vollzieht, was gegen Ihre (wenn auch charmante) Argumentation einer privatrechtlichen Ehe, respektive Zwangsehe, spricht.

Auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben geht es nicht immer um den konkreten Nutzen für den einzelnen Menschen. Wir bezahlen Grundgebühren für Wasser- und Abwasser unabhängig davon, ob wir das Trinkwasserangebot oder die Abwasseranlagen tatsächlich nutzen. Für Bau und Anschluss an solche öffentliche Einrichtung zahlt man Pflichtbeiträge, auch wenn man keinen einzigen m3 verbrauchen will und verbraucht (Anschluss- und Benutzungszwang). Dasselbe gilt bei der Müllentsorgung und bei der Straßenreinigung. Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherungen müssen bezahlt werden, egal ob oder in welcher Höhe man diese Leistungen in Anspruch nimmt. Wenn die Straße, der Bürgersteig oder die Straßenbeleuchtung modernisiert wird, sind Pflichtbeiträge der Anlieger fällig, auch wenn man auf dem Grundstück gar nicht wohnt. Unsere Rechtsordnung kennt viele dieser Pflichten (auch mit Zwang), ohne dass der Einzelne daraus immer direkt einen Nutzen zieht; anders würde unser Gemeinwesen nicht funktionieren. Dazu gehört nach dem Willen der hier allein zuständigen Bundesländer auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. In Rundfunkstaatsverträgen haben die Länder dies so festgelegt.

Von der Sache her bin ich von Richtigkeit und Wichtigkeit des Rundfunkbeitrags überzeugt. Persönlich finde ich, dass man aber über die Höhe des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,50 € im Monat diskutieren kann und muss. Das wird auch getan. Durch die Reform, weg vom Rundfunkgerät, hin zur Wohnung, hat sich die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wesentlich verbessert. Und die Ehrlichen bezahlen nicht mehr für die Unehrlichen mit. Hier müssen die Länder die weitere Entwicklung beobachten und ggf. auch weitere Beitragssenkungen beschließen. In der Anlage finden Sie auch eine Übersicht zur Aufteilung der Mittel.

Deshalb möchte ich auch bei Ihnen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit auch für den Pflichtrundfunkbeitrag werben. Ich weiß auch, dass man über Vieles im Detail diskutieren und sich zum Teil auch ärgern kann: das öffentliche Radio- und Fernsehprogramm an manchem Wochenende, Berichte, die einem nicht gefallen, die Gehälter der Chefs, das viele Geld für Fußball und Showstars usw. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat nach meiner Meinung einen besonderen Grundversorgungsauftrag für Information und Unterhaltung, unabhängig von einzelnen Geldgebern. Durch den Rundfunkbeitrag, ergänzt durch beschränkte Werbeeinnahmen, werden mehr als örtliche 20 Fernsehprogramme, über 60 Radioprogramme und viele Internetangebote finanziert. Das ist ein besonderer Wert, den man durch Abschaffung des Rundfunkbeitrags aufgeben würde. Auch wenn nicht alles perfekt ist, allein durch private Geldgeber, Werbung oder durch Einzelbezahlsysteme finanzierte Rundfunkangebote möchte ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt, MdB

Der Dateianhang war leider zu groß. Es war eine PDF:
Staatsvertrag für Runkfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV))

So, fehlt noch der Typ von der Linkspartei

Auf viele inspirierende Kommentare  :)
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: cook am 02. Dezember 2016, 19:38
Immerhin hat Frau Schmidt Humor und geht auf die Zwangsehe ein. Ich finde, sie würde auch eine gute Verwaltungsrichterin hergeben. Immerhin bringt sie es mal auf den Punkt: die Grundrechte werden verletzt.

Zitat
In gut zwei Drittel aller europäischen Länder, darunter in allen skandinavischen Ländern, in Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien sowie Österreich, Polen, Schweiz und Tschechien existieren Modelle zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Systems.

Auch das hat sie gut recherchiert. Nur sie hat nicht gesagt, dass es kein Land gibt, in dem man ohne Nutzung / Gerät zahlen muss, außer in Finnland, wo es eine Steuerfinanzierung (abhängig vom Einkommen) gibt.

Und das ist ja hier der Punkt.

Sehr treffend ist der Vergleich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der Müllentsorgung.  >:D

Nutzungsunabhängige Kommunal-Zwangsabgaben sind ebenfalls ein rechtsstaatliches Problem. Das eine Übel mit dem anderen zur rechtfertigen, macht die Sache nicht besser. Jedenfalls weiß man statistisch, dass wirklich jeder Mensch Sch***e und Abfall produziert, und deshalb ist das mit dem oktroyierten Staatsrundfunk dann doch etwas anderes.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 02. Dezember 2016, 19:48
Autor: Jörg Janssen
Zitat
„Unterwerfung ist eine Entscheidung. Unsere Entscheidung. Aber ist sie nicht die bessere? Ist es nicht vernünftig, einfach still zu bleiben, zu zahlen und auch alles andere zu tun, was die Profiteure wollen? Lohnt es sich denn, sich über Trivialitäten in Schwierigkeiten zu bringen? Wird etwa nicht jeder Befehl eines Politikers, mag er auch noch sanft sprechen, mit der Drohung physischer Gewalt durchgesetzt? Die Antwort lautet: Es liegt bei uns. So ungern die, die von der Gesellschaft leben, daran denken: Sie brauchen uns nötiger als umgekehrt: Wir brauchen sie überhaupt nicht. Ihre Positionen behalten sie nur so lange, wie wir uns beugen. Wenn jedoch Genügend aufstehen, fassen auch bald andere Mut.“


Greift also zu Feder oder Tastatur, lass uns zusammen die Parteienbasis vor Ort für unsere Sache gewinnen. Dies ist im Zuge der zukünftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig.

Neben der ausgearbeiteten Vorlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html) findet ihr nun jetzt auch eine Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html), damit es sichtbar wird, inwieweit wir aktiv werden.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 02. Dezember 2016, 20:37
Die Antwort von Frau Schmidt ist recht lustig. Das Prinzip ist gleich und wird explizit erwähnt. Dies ignoriert jedoch Frau Schmidt. Sie versucht den überflüssigen Zwang und die Nötigung für einen vom Staat vorgesetzten Medienanbieter über die Trennung nach öffentlichem und privatem Recht zu rechtfertigen. Sie vergisst, dass ein Vorteil bebeitragt wird, den die Allgemeinheit ohnehin schon hat. Es wird etwas ohne einen Sondervorteil bebeitragt. Das ist dann aber kein Beitrag im abgaberechtlichen Sinne. Die öffentliche Zwangsbelastung ist unnötig, unverhältnismäßig und geschieht unter Verletzung der Grundrechte, ob nach öffentlichem oder privatem Recht ist in diesem Fall unbedeutend. Das Prinzip des Zwangs und der Nötigung ist bei der Zwangsehe und dem Zwangsrundfunkbeitrag gleich.

Mit dem Rundfunkbeitrag wird kein Nutzungsvorteil abgegolten. Zum einen setzt ein Nutzungsvorteil Nutzung voraus. Zum anderen ergibt sich erst gar kein Vorteil, weil Rundfunk nach § 2 RStV die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung ist. Wenn Rundfunk allerdings eine für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung ist, hat die Allgemeinheit als solche höchstens einen mutmaßlichen Vorteil aus der Existenz dieser Veranstaltung. Niemand aus dieser Allgemeinheit hat einen Vorteil gegenüber einem anderen. Der Sondervorteil ist jedoch für einen Beitrag erforderlich und hat sich durch falsche Abgabengestaltung in Luft aufgelöst. Die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme haben definitiv keinen Sondervorteil. Sie werden von der ehem. GEZ/den Anstalten belästigt und finanziell genötigt. Die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer und der vorteilsnehmenden Nutzer des ö.-r. Rundfunks verstößt gegen den Artikel 3 Abs.1 GG.

Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 03. Dezember 2016, 14:41
Den Oberbürgermeister/Bürgermeister, die Ratsmitglieder und Fraktionen Eurer Stadt samt E-Mail Adressen findet Ihr häufig auf der Internetseite Eurer Stadt. Hier am Beispiel von Düsseldorf:

https://www.duesseldorf.de/rathaus/ob-bm.html (mehrere Ansprechpartner)

Die Fraktionen sind unter diesem Link zu finden:
https://ratsinfo.duesseldorf.de/ratsinfo/duesseldorf/Party.html#
Folgt man dann der Partei-Bezeichnung weiter, gelangt man an eine Fülle von E-Mailadressen für das Anschreiben (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html).

Greift also zu Feder oder Tastatur, lass uns zusammen die Parteienbasis vor Ort für unsere Sache gewinnen. Dies ist im Zuge der zukünftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig.

Neben der ausgearbeiteten Vorlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html) findet ihr nun jetzt auch eine Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html), damit es sichtbar wird, inwieweit wir aktiv werden.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pepilo am 03. Dezember 2016, 15:46
Erstmal vielen Dank für die gute Vorlage.
Als Berliner habe ich die Fraktionsvorsitzenden und den Abgeordneten meines Bezirks angeschrieben. Sofern eine Antwort kommt werde ich diese hier veröffentlichen.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 03. Dezember 2016, 19:28
Danke pepilo.

Mit den Anschreiben erreichen wir, dass sich viele lokale Politiker diesem wichtigen Thema widmen und die Bürger in absehbarer Zeit von einem überholten, unsinnigen Zahlzwang befreien und eine freie finanzielle Wahl der Medienquelle den Bürgern überlassen. Die Bevormundung, Belästigung und Nötigung mit der Finanzierung der aufgeblähten ö.-r. Quelle muss ein Ende haben.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pepilo am 07. Dezember 2016, 13:28
Der Fraktionsvorsitzende der Berliner FDP hat recht schnell geantwortet
Zitat
Sehr geehrter Herr pepilo,

wie Sie wendet sich auch die FDP gegen den Rundfunkbeitrag in der aktuellen Form. Wie unsere Position im Detail ist, entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument.
Zuletzt hat sich unser Bundesvorsitzender Christian Lindner in einem Gespräch mit MEEDIA (http://meedia.de/2016/09/12/zu-gross-zu-intransparent-zu-teuer-fdp-chef-lindner-pflichtet-seehofers-ardzdf-plaenen-bei/) dafür ausgesprochen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend zu reformieren.

In der Hoffnung, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


Sebastian Czaja, MdA
Fraktionsvorsitzender
___________________________

Fraktion der Freien Demokraten
im Abgeordnetenhaus von Berlin
Preußischer Landtag
Niederkirchnerstraße 5
D – 10117 Berlin
 
Tel: +49 30 xx xx - xx xx
Fax: +49 30 xx xx - xx xx
www.fdp-fraktion.berlin
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: blauerkaktus am 27. Dezember 2016, 23:00
Meine Antwort an den Bundestagsabgeordneten Henke (CDU)
geschrieben von Cook und ergänzt von meiner wenigkeit ;-)
versendet am 27.12.2016 - 22.57h

Zitat
Sehr geehrter Herr Henke,

besten Dank für Ihre E-Mail vom 22.11.16.

Ich schätze es sehr, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir zu antworten. Auch Ihre deutlichen Worte zur Zwangsehe begrüße ich.

Ihre Einordnung des Rundfunkbeitrags als „solidarisches Finanzierungsmodell“ bereitet mir jedoch Schwierigkeiten. Meiner Meinung nach ist der Rundfunkbeitrag überhaupt nicht mit den Sozialsystemen der Renten- und Krankenkassen zu vergleichen. Bei diesen Sozialabgaben geht es darum, dass die Gemeinschaft zusammensteht und die Schwachen bzw. Benachteiligten unserer Gesellschaft  unterstützt. Es sind Versicherungen, die Nachteile einzelner ausgleichen, von denen jeder potenziell betroffen sein kann.

Der Rundfunk hingegen ist wohl kaum etwas, für den wir alle geradestehen müssen, um Nachteile einzelner abzuwenden. Ich persönlich würde es nicht als Nachteil empfinden wenn ich dieses Angebot nicht mehr wahrnehmen könnte. Dass ich mit dieser Meinung nicht alleine bin zeigt die zunehmende Gegenwehr der Beitragszahler. Vielmehr ist er eine Veranstaltung, die der Staat allgemein als wichtig und bedeutsam für die Gesamtgesellschaft eingeordnet hat. Da kann man naturgemäß geteilter Auffassung sein, aber wenn dem so ist, ist der Rundfunk eher vergleichbar mit Einrichtungen wie Universitäten, Theatern oder Autobahnen, für die entweder die Nutzer oder die Steuerzahler aufkommen müssen. Eine allgemeine Wohnungsabgabe für solche Zwecke, nur weil die abstrakte Möglichkeit der Nutzung besteht, würde wohl jeder als lächerlich und im hohem Maße unsoziale Idee bezeichnen.

Meiner Meinung nach sollte die Zwangsabgabe  Sie auch als Bundestagsabgeordneter sehr wohl interessieren. Zum einen wird klar, dass die Bundesländer mit der Abgabe über das Ziel hinausschießen und zumindest eine Quasi-Steuer auf Wohnungen erlassen haben. Das ist in dem im Grundgesetz verankerten Steuersystem so nicht vorgesehen. Wenn jetzt das BVerwG und vielleicht sogar das BVerfG diese Umgehungsmöglichkeit erlauben sollte, dann wäre es dringend am Gesetzgeber, diese Regelungslücke zu schließen. Ansonsten sehen wir uns künftig mit allen möglichen Abgaben  der Länder auf alle möglichen Dinge konfrontiert, ohne dass auf die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und Leistungsfähigkeit noch Rücksicht genommen würde. Eine willkürliche „Türkische Präsidenten“-Politik.

Das spielt auch in eine für den Bund ganz wichtige Kompetenz hinein: die von Ihnen angesprochenen Sozialsysteme leben von der Vorstellung, dass eine bestimmte Bedürftigkeitsgrenze besteht. Bei dieser Bedürftigkeit werden die momentan noch 210 EUR pro Jahr an Zwangsabgaben gar nicht berücksichtigt. D.h. jemand, der bislang z.B. keine Sozialhilfe oder kein BaFöG beantragen musste, muss dies jetzt tun, damit er nicht unter das Existenzminimum rutscht.
Am Ende werden die staatlichen Haushalte ohne Not nachteilig belastet. Sie sehen, welche ungewollten und widersinnigen Auswirkungen so eine Abgabe haben kann.

Es wäre wohl kaum der Rede wert, wenn die Beitragshöhe sich z.B. max. 50 Euro im Jahr belaufen würden. Ich als Gering Verdiener kann mir dieses aufgezwungene Produkt einfach nicht leisten und würde es in dieser „Qualität“ nie kaufen. Zudem wird Privatsendern unterstellt keine unabhängigen Nachrichten zu verbreiten. Diese Position halte ich für äußerst fragwürdig. Die Frage nach dem wirtschaftlichen Druck halte ich für haltlos, da auch im ÖR Fernsehen nicht weniger Werbung gesendet wird. Zudem würde ich dies als Wettbewerbsverzerrung bezeichnen.
Aus meiner Sicht sollten Politiker - gewählt vom Volk, immer die Mehrheitsmeinung des Volkes vertreten. Dies wird hier bewusst umgangen bzw. mit Füßen getreten. Es stellt sich die Frage ob diese Politiker vergessen haben für wen sie arbeiten und wer sie bezahlt. Umfragen haben gezeigt, dass die Mehrheit gegen die Zwangsfinanzierung ist oder mind. für eine Senkung des Zwangsbeitrages. Ich sehe daher Handlungsbedarf bei der Politik auf Bundes- und insbesondere auch auf Landesebene.


Schließlich sei auch daran erinnert, dass selbst staatliche Stellen, wie Bundesbehörden und -gerichte, die Zwangsabgabe leisten müssen. Es kann doch nicht richtig sein, dass die Bundesländer Abgaben erfinden, für die der Bund mit allgemeinen Steuermitteln geradestehen muss. Dies kehrt die Logik des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern um und führt zu unübersehbaren Konsequenzen. Auch die Aussage, der Rundfunk wäre mit der Abgabe unabhängig von staatlicher Finanzierung, stimmt deshalb nicht.
Gerne würde ich Ihre Einschätzung zu diesen Punkten erfahren und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
blauerkaktus
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 05. Januar 2017, 21:06
Auch ein reißender Fluss entsteht zunächst aus einzelnen Regentropfen.

Es könnten weitaus mehr Verwaltungen (oder deren Teile) zur Verteidigung der Grundrechte bewegt werden, wenn wir auf sie motivierend per E-Mail zugehen würden. Wer macht noch mit?

Vorlage:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 24. Januar 2017, 13:58
Auch diese Fragen/persönliche Einschätzung dürfen in dem Brief an die Politiker (Vorlage im Erstbeitrag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html)) gestellt/geäußert werden:

Inwiefern ist der ö.-r. Rundfunk unter Beachtung der Verflechtungen mit der Politik über die politisch besetzten Räte, die KEF (Wahl der Mitglieder durch die Ministerpräsidenten) und die Annäherung an Politiker durch gemeinsame Treffen, Flüge und Veranstaltungen besonders für die demokratisierende Wirkung hervorzuheben?

Wieso wird die demokratisierende Wirkung nicht belegt, sondern nur behauptet?

Der politische/meinungsbildende Einfluss des ö.-r. Rundfunks ist durch seine Konkurrenz verdrängende Größe (90 TV- und Radio Progr.), die gegen den Willen eingetriebenen finanziellen Mittel (ca. 22.000.000 € pro Tag) und die persönlichen Verflechtungen mit der Politik genaugenommen eine der größten Gefahren für unsere Demokratie und die Freiheit der Bürger.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 03. Februar 2017, 13:00
Neu zum Schreiben an die Politiker, regionale Bezirksvertretungen und Landtage hinzugekommen:

Zitat
Wenn die Nutzungs-Möglichkeit ein Sondervorteil (erforderlich für eine Beitragsabgabe) sein soll, dann muss es eine kleine zahlende Gruppe geben, die den Sondervorteil hat und es muss eine nicht beitragspflichtige Gruppe geben, die den Sondervorteil nicht hat. Das ergibt sich aus dem folgenden Satz und der BVerfG Rechtsprechung:

Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.

Die Härtefälle, Befreiung der Konsulate, ... werden nicht nach dieser Vorgabe bestimmt und sind damit für die Differenzierung nach Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils nicht relevant.

Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, welche die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat. Für die Nichtnutzer und die Millionen Bürger, die aus Sorge vor Repressalien aktuell noch die Zwangs-Zahlungen leisten, wandelt sich der vorgegaukelte Vorteil in eine finanzielle Nötigung und psychische Belästigung.

Erweiterte Vorlage:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 04. Februar 2017, 01:10
Quelle für die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen bei der Abgabe Beitrag:

Bundesverfassungsgericht
1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html)
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.


Erweiterte Vorlage für ein Schreiben an Politiker, regionale Bezirksvertretungen und Landtage:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pinguin am 04. Februar 2017, 19:25
Auszug aus der im Beitrag zuvor verlinkten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:

Rz. 37
Zitat
1. Als Auferlegung einer Geldleistungspflicht stellt die Erhebung wiederkehrender Beiträge einen Eingriff in die persönliche Freiheitsentfaltung im vermögensrechtlichen Bereich dar (vgl. BVerfGE 87, 153 <169>; 93, 121 <137> ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 -, juris, Rn. 44).

Rz. 38
Zitat
2. Der wiederkehrende Beitrag beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, welche die Kompetenzordnung des Grundgesetzes wahrt. Er ist als nichtsteuerliche Abgabe mit Gegenleistungscharakter gerechtfertigt, die den Anforderungen genügt, welche die Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung an solche Abgaben stellt, (a) und für die das Land mangels Bundeskompetenz zur Gesetzgebung befugt war (b).

Rz. 40
Zitat
aa) (1) Maßgeblich für die Qualifizierung einer Abgabe als Steuer oder nichtsteuerliche Abgabe ist die Ausgestaltung des betreffenden Gesetzes (vgl. BVerfGE 7, 244 <256>; 49, 343 <352>; 92, 91 <114>; 123, 1 <17>). Die Einordnung der Abgabe richtet sich nicht nach ihrer gesetzlichen Bezeichnung, sondern nach ihrem tatbestandlich bestimmten, materiellen Gehalt ( BVerfGE 108, 1 <13>; 108, 186 <212>; 110, 370 <384>; 113, 128 <145 f.>; 122, 316 <333>; 124, 348 <364> ).

Rz. 41
Zitat
Steuern sind öffentliche Abgaben, die als Gemeinlast (vgl. BVerfGE 110, 274 <294>; 123, 132 <140> ) ohne individuelle Gegenleistung („voraussetzungslos“) zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden (vgl. BVerfGE 49, 343 <353>; 110, 274 <294>; 124, 235 <243>; 124, 348 <364>).


Rz. 42
Zitat
[...]
Abgaben, die einen Sondervorteil ausgleichen sollen, sind als Vorzugslasten zulässig. Darunter fallen Gebühren und Beiträge (vgl. BVerfGE 110, 370 <388> m.w.N.).

Rz. 43
Zitat
[...]
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken
[...]
Das gilt entsprechend für Beiträge, die im Unterschied zu Gebühren schon für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden [...] Durch Beiträge sollen die Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt werden, von der sie potentiell einen Nutzen haben. Der Gedanke der Gegenleistung, also des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten, ist der den Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn legitimierende Gesichtspunkt ( BVerfGE 9, 291 <298> ).

Rz. 45
Zitat
b) Für öffentlich-rechtliche Abgaben, die keine Steuern sind (nichtsteuerliche Abgaben), richtet sich die Gesetzgebungskompetenz nach den allgemeinen Regeln über die Sachgesetzgebungskompetenzen (Art. 70 ff. GG; vgl. BVerfGE 4, 7 <13>; 110, 370 <384> ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 646 <650, Rn. 121>; stRspr).

Rz. 47
Zitat
1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 <385>; 130, 240 <252> ; stRspr). Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 <17>; 126, 400 <416>; 130, 240 <252 f.>).

Rz. 49
Zitat
Wer eine nichtsteuerliche Abgabe schuldet, ist allerdings regelmäßig zugleich steuerpflichtig und wird insofern zur Finanzierung der die Gemeinschaft treffenden Lasten herangezogen.

Rz. 51
Zitat
3. Werden Beiträge erhoben, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.

Rz. 52
Zitat
Die Erhebung von Beiträgen erfordert hiernach hinreichende sachliche Gründe, welche eine individuelle Zurechnung des mit dem Beitrag belasteten Vorteils (siehe oben B. I.) zum Kreis der Belasteten rechtfertigen. Wesentlich für den Begriff des Beitrags ist der Gedanke der angebotenen Gegenleistung, des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten: Wenn das Gemeinwesen in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eine besondere Einrichtung zur Verfügung stellt, so sollen diejenigen, die daraus besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen oder ziehen können, zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen (vgl. BVerfGE 14, 312 <317> ).


Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2005/bvg05-118.html;jsessionid=F93E896258A1949E88B4052303D540B5.2_cid392
Zitat
1. Die Pflicht der Inhaber von Kabelanschlüssen zur Zahlung des Teilnehmerentgelts beeinträchtigt ihre Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Diese Beeinträchtigung ist nicht gerechtfertigt.

Übrigens: Wenn man auf der Seite des BVerfG nach einer Entscheidung sucht, die die Begriffe "Gegenleistung" und "Rundfunk" enthält, führt dieses alleine zu jener Entscheidung, die im Absatz darüber verlinkt ist. Selbst die Suche nach dem Begriff "Gesamtveranstaltung" führt ins fast Leere

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/09/rk19990906_1bvr101399.html;jsessionid=CA80E5E35323D0F7CD485401A624160C.2_cid383
Rz. 13
Zitat
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 <91>).

In welcher Entscheidung stand doch gleich, daß Gebühr bzw. Beitrag der Finanzierung der Gesamtveranstaltung dienen? Dieses ist wesentlich, weil ohne Gegenleistung weder Beitrag noch Gebühr gerechtfertigt sind.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 04. Februar 2017, 20:46
Wenn ich bedenke, dass viele von Pinguin zitierten Stellen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg140345.html#msg140345) in den Klageschriften von Herrn RA Bölck vor allen Instanzen (VG, OVG und dem BVerwG) schriftlich und mündlich vorgebracht wurden und kein einziger Verwaltungsrichter sich an die geltende Rechtslage gehalten hat, wird das Ausmaß der Willkür und des Verrats am Bürger deutlich.

Umso mehr ist es wichtig, regionale Politiker, Bezirksvertretungen und Landtage mit dem Schreiben zu beglücken und Antworten auf gestellte Fragen zu verlangen:

Vorlage:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: cook am 04. Februar 2017, 22:25
In welcher Entscheidung stand doch gleich, daß Gebühr bzw. Beitrag der Finanzierung der Gesamtveranstaltung dienen? Dieses ist wesentlich, weil ohne Gegenleistung weder Beitrag noch Gebühr gerechtfertigt sind.

In der 2. Rundfunkentscheidung, BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68  (zur Umsatzsteuer-Freiheit)

https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html

Zitat
Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß die einzelne Rundfunkanstalt ihre Leistungen gegen eine "Gebühr" erbrächte und auf diese Weise mit dem Rundfunkteilnehmer in eine Beziehung gewerblicher Art träte. Nach § 1 Abs. 2 des Staatsvertrages über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens ist Rundfunkteilnehmer, wer ein Empfangsgerät zum Empfang bereithält, also an der allgemeinen Veranstaltung teilzunehmen in der Lage ist. Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, daß die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. Es ist infolgedessen nicht gerechtfertigt, aus dem Vorhandensein einer "Gebühr" Schlüsse auf die gewerbliche Natur der Rundfunkdarbietung zu ziehen.

Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pinguin am 04. Februar 2017, 23:04
Danke; damit wäre das Thema "Rundfunkbeitrag" eigentlich als verfassungswidrig gesetzt, denn daß es keine Gegenleistung ist, sagt ja nicht nur das BVerfG, sondern auch der EuGH zur damaligen Gebühr.

Und ohne Gegenleistung sind ja weder Beitrag noch Gebühr gerechtfertigt.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: cook am 04. Februar 2017, 23:51
Jupp. Gleiches ergibt sich auch schon aus der Rz. 42 oben. Mehr muss man nicht lesen. Der Satz ist knapp, klar und eindeutig. Voraussetzung für eine nicht-steuerliche Abgabe ist ein "Sondervorteil", nicht ein Vorteil der Allgemeinheit.

Der Sondervorteil war im übrigen auch nie die Möglichkeit, am Rundfunk teilzunehmen, sondern die Eigenschaft Rundfunkteilnehmer (feiner Unterschied). Rundfunkteilnehmer ist derjenige, der ein Gerät zum Empfang bereit hält und deshalb in der Lage ist, am Rundfunk teilzunehmen. Es geht also um die konkret-individuelle Möglichkeit und nicht die abstrakt-generelle.

Aber ich glaube, das hatten wir ja bereits mehrfach herausgefunden und belegt.


Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Ronnyk am 11. März 2017, 14:24
Hallo miteinander,
auch ich habe in Baden-Württemberg unserem Ministerpräsident Kretschmann (B´90 Grüne) diese Mail geschrieben.
Gleichzeitig bin ich doch sehr enttäuscht darüber, dass auf das eigentliche Anliegen keine Stellung genommen wurde.
Mir wird mit dieser Antwort klar, dass die Interessen und Anliegen der Bürger nicht wahrgenommen und ignoriert werden.
Ich werde Herr Alexander Salomon eine weitere Mail zukommen lassen und fragen, ob ich bei den Wahlen dieses Jahr seine Partei mit einem Kreuz genauso beantworten soll wie er das Anliegen meinerseits.


Hier die Antwort der Pressesprechers:

Zitat
Sehr geehrter Herr #####,

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben an den Ministerpräsidenten Kretschmann vom 18. Februar 2017, welches ich als medienpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg stellvertretend beantworten möchte. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt in unserem staatlichen Wesen als Garant von qualitativ hochwertigen Sendungen und Produktionen eine wesentliche Rolle für die Bürgerinnen und Bürger. Er dient quasi als weitere Instanz und als Teil der "vierten Gewalt" zur Kontrolle und Offenbarung von Problemen in unserer Gesellschaft. Die Frage, ob dies von allen allen Personen in Deutschland gezahlt werden muss, ist durchaus berechtigt. Grundsätzlich ist es für den Rundfunkbeitrag nicht entscheidend, ob Sie nun den Fernseher, ihren Computer oder das Radio als Rundfunkempfänger tatsächlich benutzen, sondern die Zurverfügungstellung von Inhalten ist maßgeblich. Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.

Eine Erkenntnis halte ich für besonders wichtig. Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren Sie indirekt durch diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen. Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.

Sie beteiligen sich demzufolge mit Ihrem Beitrag am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, welches die Gesellschaft in unabhängiger Art und Weise informieren soll - ob Sie es nun aktiv nutzen oder nur passiv hiervon profitieren. Dies wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, welches die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert. In diesem Sinne ist die Abgabe vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag im Vereinswesen - dabei soll dieses Beispiel Ihnen nur zur Veranschaulichung dienen. Es ist aber auch in einem Verein nicht maßgeblich, ob Sie das vorhandene Training nutzen oder nicht - durch ihren Beitrag profitiert unabhängig der persönlichen Inanspruchnahme die ganze Vereinsgesellschaft und schlussendlich auch Sie, da die Infrastruktur, die Sie nur zum Teil finanzieren, Ihnen jederzeit zur Verfügung gestellt wird.

Sehr geehrter Herr #####, lassen Sie mich daher nochmals die Notwendigkeit und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems unterstreichen. Es gibt aus unserer und auch aus medienpolitischer Sicht kein Angebot im Fernsehen und Hörfunk, welches nur annähernd die Qualität, Unabhängigkeit und Aktualität bietet, wie die Sendungen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Es ist dabei nicht entscheidend, ob Sie tatsächlich den ganzen Tag die Sendungen und das Angebot nutzen, sondern der Mehrwert für eine Gesellschaft ergibt sich durch die inhaltliche Existenz des Systems - stellen Sie sich mal eine Bundesrepublik mit keinem oder gar winzigen öffentlichen Rundfunk vor - wäre die potentiell für eine Gesellschaft wichtige Berichterstattung dann überhaupt noch gewährleistet bzw. gegeben?

Wir halten das öffentlich-rechtliche System im Moment für unabdingbar aber nicht für kritikunfähig. Auch die Intendanten und Direktoren müssen sich der gesellschaftlichen Gegebenheiten stellen und den Auftrag des Beitragssystems annehmen - alle müssen angemessen berücksichtigt und versorgt werden, zu einem fairen und nachvollziehbaren Beitrag.

Abschließend darf ich Ihnen sagen, dass wir ihre Sorgen, die uns auch von weiteren Seiten gespiegelt wird, ernst nehmen. Aus unserer Sicht überwiegen aber die gesellschaftlichen Vorteile eines nicht durch Steuern finanzierten und somit unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich habe Ihnen zusätzlich auch noch die 20 Thesen von Prof. Dr. Kirchhoff zur Einführung des Rundfunkbeitrags angehangen.

Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon MdL
Vorsitzender des AK Wissenschaft, Forschung und Kunst
Sprecher für Wissenschaft

Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart
Tel. 0711/ 2063- 623
Fax. 0711/ 2063-660
alexander.salomon@gruene.landtag-bw.de
http://twitter.com/salomon_alex
www.gruene-landtag-bw.de


20 Thesen aus dem Gutachten über "Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Quelle der öffentlichen Kontaktdaten u.a.
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile/die-grunen/salomon.html
http://www.alexander-salomon.de/nsite/



EDIT Viktor7:
...
Wegen OT, der Übersicht des Forums und dem im Forum bereits in voller Länge bekannten Gutachten wurde dieser Teil komplett entfernt. Alle uns bekannten Gutachten können hier eingesehen werden: 

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: tigga am 11. März 2017, 16:44
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt in unserem staatlichen Wesen als Garant von qualitativ hochwertigen Sendungen und Produktionen {aber sind diese Sendungen und Produktionen so wichtig für das staatliche Wesen? Wird hier also Meinungsbildung im Sinne des Staats betrieben?} eine wesentliche Rolle für die Bürgerinnen und Bürger. Er dient quasi als weitere Instanz und als Teil der "vierten Gewalt" zur Kontrolle und Offenbarung von Problemen in unserer Gesellschaft. Die Frage, ob dies von allen allen Personen in Deutschland gezahlt werden muss, ist durchaus berechtigt. Grundsätzlich ist es für den Rundfunkbeitrag nicht entscheidend, ob Sie nun den Fernseher, ihren Computer oder das Radio als Rundfunkempfänger tatsächlich benutzen, sondern die Zurverfügungstellung von Inhalten ist maßgeblich. Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.

Eine Erkenntnis halte ich für besonders wichtig. Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren Sie indirekt durch diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks {fingiert sollte es wohl vorher heißen}, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen. Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.

Sie beteiligen sich demzufolge mit Ihrem Beitrag am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, welches die Gesellschaft in unabhängiger Art und Weise informieren soll {soll ja, tut es aber nicht (vgl. Berichterstattung zu Morden oder Mobs, die "Regionalen Charakter" hatten} - ob Sie es nun aktiv nutzen oder nur passiv hiervon profitieren. Dies wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt {nein? also Falschinformation?}, welches die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert. In diesem Sinne ist die Abgabe vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag im Vereinswesen - dabei soll dieses Beispiel Ihnen nur zur Veranschaulichung dienen. Es ist aber auch in einem Verein nicht maßgeblich, ob Sie das vorhandene Training nutzen oder nicht - durch ihren Beitrag profitiert unabhängig der persönlichen Inanspruchnahme die ganze Vereinsgesellschaft und schlussendlich auch Sie, da die Infrastruktur, die Sie nur zum Teil finanzieren, Ihnen jederzeit zur Verfügung gestellt wird {also dürfen die Zahler zur LRA gehen und sagen, jetzt lass mich mal machen? Ist ja vergleichbar dann...}.

Sehr geehrter Herr #####, lassen Sie mich daher nochmals die Notwendigkeit und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems unterstreichen. Es gibt aus unserer und auch aus medienpolitischer Sicht kein Angebot im Fernsehen und Hörfunk, welches nur annähernd die Qualität, Unabhängigkeit und Aktualität bietet, wie die Sendungen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios {schön, dass man Qualität nicht bewerten kann, wenn man nichts zu vergleichen hat}. Es ist dabei nicht entscheidend, ob Sie tatsächlich den ganzen Tag die Sendungen und das Angebot nutzen, sondern der Mehrwert für eine Gesellschaft ergibt sich durch die inhaltliche Existenz des Systems - stellen Sie sich mal eine Bundesrepublik mit keinem oder gar winzigen öffentlichen Rundfunk vor - wäre die potentiell für eine Gesellschaft wichtige Berichterstattung dann überhaupt noch gewährleistet bzw. gegeben? {ist sie es denn auch?}

Wir halten das öffentlich-rechtliche System im Moment für unabdingbar {weil es bis jetzt keine andere Plattform geschafft werden konnte, die die Massen genau so erreicht und gleichzeitig manipulativ ist?} aber nicht für kritikunfähig. Auch die Intendanten und Direktoren müssen sich der gesellschaftlichen Gegebenheiten stellen und den Auftrag des Beitragssystems annehmen - alle müssen angemessen berücksichtigt und versorgt werden, zu einem fairen und nachvollziehbaren Beitrag. {fair, wenn Leute deswegen weggesperrt werden und das letzte Geld zusammenkratzen, damit die "Bonzen da oben" ihre Schlösser bezahlen können?}

Abschließend darf ich Ihnen sagen, dass wir ihre Sorgen, die uns auch von weiteren Seiten gespiegelt wird, ernst nehmen. Aus unserer Sicht überwiegen aber die gesellschaftlichen Vorteile eines nicht durch Steuern finanzierten und somit unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks {die Unabhängigkeit wird sich noch zeigen...}. Ich habe Ihnen zusätzlich auch noch die 20 Thesen von Prof. Dr. Kirchhoff zur Einführung des Rundfunkbeitrags angehangen. {von denen nur die vorteilhaftesten ausgewählt wurden, fair?}

Wenn zu sehr Offtopic, bitte Löschen. Aber so konnte ich das einfach nicht stehen lassen. Wer mit Worthülsen antwortet, muss damit rechnen, dass sie gegen einen eingesetzt werden, wenn nicht mit Fakten argumentiert werden kann.

Rot ist von mir kommentiert
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: seppl am 11. März 2017, 17:41
Hier die Antwort der Pressesprechers:

Zitat mit meinen Anmerkungen:

Zitat
Sehr geehrter Herr #####,

...Er dient quasi als weitere Instanz und als Teil der "vierten Gewalt" zur Kontrolle und Offenbarung von Problemen in unserer Gesellschaft.

(Meine Anm: Sollte es nicht lieber der Offenbarung und Beseitigung von Problemen dienen? Was soll denn eine Kontrolle von Problemen sein? Filterung von dem, was der Gesellschaft als Problem dargeboten wird?? )

... Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.

(Meine Anm: Wie kann man sich kontrolliert und gleichzeitig unabhängig informieren, wenn der demokratische Staat als Kontrollinstanz wegfällt? Dies ist dann eine absolut gefährliche nicht kontrollierbare Kontrolle durch einen riesigen unzerstörbaren Medienapparat, dem evtl. auch Herr Salomon auf den Leim gekrochen ist, bzw. kriechen muss, wenn er nicht auch als "ör kontrolliertes Problem" enden will.)


... Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren(?) Sie indirekt durch diese fundierten (meine Anm.: bzw. - wie oben beschrieben, kontrollierten) Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen. Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn(?) hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.

(meine Anm: Dies galt genauso für das Staats- Rundfunksystem der DDR und des Deutschen Reiches. Und wurde wahrscheinlich auch genau so formuliert und genau da liegt auch die Gefahr. Wenn jemand mich zwingen will, etwas zu unterstützen was seiner Meinung nach gut für mich (und die Anderen) ist, schalte ich auf Alarm!

Die Formulierungen lassen bei mir keine Zweifel. Das ÖRRSystem dient zur Lenkung der Meinungsbildung.)

...

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon MdL
Vorsitzender des AK Wissenschaft, Forschung und Kunst
Sprecher für Wissenschaft
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: seppl am 11. März 2017, 18:23
Kurzer Abriss des "salomonischen"  ;) Weltbildes:

Es gibt einen durch den öffentlich rechtlichen Rundfunk ausgesuchten Pool von Problemen, die dann der Gesellschaft zur Diskussion "hingeworfen" werden. Damit dürfen wir uns dann alle beschäftigen. Lösungen werden nicht angestrebt.

Die Darstellung einer Scheindemokratie...
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Ronnyk am 11. März 2017, 18:32
Tut mir leid für das viele OT.
Mit meiner Antwort an den Pressesprecher warte ich mal noch ein paar Kommentare ab, scheint doch mehr dahinter zu stecken als vorerst angenommen.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 11. März 2017, 19:08
Mal ehrlich - was hat diese heuchlerische Textbausteinsammlung des Herrn Salomon mit den gestellten Fragen zur Grundrechtsverletzungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html) im Zusammenhang mit dem sogenannten Rundfunkbeitrag zu tun? Seine Antwort dient ausschließlich der Ablenkung, Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Grundrechtsverletzungen.

Es empfiehlt sich die Fragen samt den Begründungen erneut zu stellen und um Antworten auf gestellte Fragen zu bitten. 
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: drboe am 11. März 2017, 19:58
Der Pressesprecher nutzt den häufig in Zusammenhang mit der Presse verwendeten Begriff der "Vierten Gewalt". Einmal sind die drei Gewalten, die reale, per Verfassung zugewiesenen Macht besitzen, staatlich. Der meist von der Presse selbst erhobene Anspruch geht daher in der Sache fehl, schon was private Medien betrifft. In Bezug auf die Massenmedien Rundfunk und Fernsehen ist die Zuweisung einer entsprechenden Rolle in jedem Fall völlig verfehlt. Öffentlich-rechtliche Anstalten sind erkennbar weniger Wächter der Demokratie als vielmehr Werkzeuge der Regierungen, Sprachrohr und Manipulationsinstrument zugleich. Dies wird nicht nur über den massiven Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Führung dueser Anstalten deutlich, sondern insbesondere auch durch den direkten Wechsel von Journalisten der ÖR-Sender in die Regierungen bzw. von Regierungsmitgliedern in die Intendanz der Sender. Zuletzt erleben wir zum zweiten Mal den Fakt, dass die Ministerpräsidenten der Länder den sogn. Rundfunkbeitrag nicht entsprechend den Empfehlungen senken wollen, mithin eine Überversorgung etablieren. Enen besseren Beleg dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Sender unter keinen Umständen frei von politischem Einfluß sind, gibt es kaum. M. E. ist die Idee des ÖRR gut. Der real existierende ÖRR ist von dem Ideal dieser Idee aber so weit entfernt wie die Erde vom Mond. Bemühungen dies zu ändern sind weder sichtbar noch seitens der Politik zu erwarten. Dazu ist die wechselseitige Abhängigkeit und Verzahnung zu groß.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Bürger am 11. März 2017, 23:56
Vielen Dank für die Anfrage und die hier gepostete nichts - und dabei doch alles - sagende Antwort.

Also bei solch billigen und haltlosen Rechtfertigungsversuchen kommt man schon ganz schön ins Hyperventilieren... >:(

Zitat
Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.
Er scheint am Rundfunk angestöpselt und von diesem wie ein Drogensüchtiger vollkommen abhängig und verblendet zu sein, sich nicht vorstellen zu können dass es eine MENGE anderer Informationsquellen und Finanzierungsmöglichkeiten gibt als nur die jetzige für den Rundfunk.
Seine freche, unbewiesene Behauptung:
Ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Möglichkeit einer Gesellschaft, "sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren"
Das Grundgesetz selbst kennt keine Notwendigkeit eines "öffentlich-rechtlichen Rundfunks", schon gar nicht in dieser jetzigen Form.
Das BVerfG erkennt im Grundgesetz zutreffend keine Verpflichtung, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (schon gar nicht in der jetzigen Form) haben zu müssen.
Siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
[...]
Die Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht schrieben zur "dienenden Freiheit" im Urteil vom 5. Februar 1991 -- 1 BvF 1/85, 1/88 – (BVerfGE 83, 238 - 6. Rundfunkentscheidung) :
Zitat
[...] Das Grundgesetz schreibt weder ein bestimmtes Modell vor noch zwingt es zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells. Von Verfassungs wegen kommt es vielmehr allein auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung an.


Zitat
Eine Erkenntnis halte ich für besonders wichtig. Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren Sie indirekt durch diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen.
Ich glaub, mich knutscht ein Elch!
Wie kommt der Herr dazu, zu behaupten, dass
"[...] diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen"
Er meint also, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien sowas wie "Informationsversorger aller anderen Medienanbieter" oder was?
Sag mal, rappelt's noch oder was?!??!????????
Die sind genauso Anbieter wie viele andere auch, die alle mehr oder weniger eigenständig arbeiten. Ganz im Gegenteil: Die dpa ist hier oft genug "Lieferant" auch für den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk".
Also mal bitte auf dem Teppich bleiben.


Zitat
Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.
Ich glaub, micht knutscht hier ein siamesischer Zwillingselch!!!
1) Wenn er meint, dass tatsächlich alle und jeder davon profitiert, dann wäre genau dies das Kriterium für eine Steuer, nicht aber für einen "Beitrag". Die Allgemeinheit darf nicht bebeitragt werden. Auch dies muss in die nicht-juristischen Abnicker-Gehirnwindungen rein!
2) Es ist genau diese "Prägung der Gesellschaft durch den Rundfunk", die "Breitenwirkung und Suggestivkraft", die eben gerade ein Grund GEGEN einen solch unausweichlichen Rundfunk spricht, da ein "prägender Rundfunk" im diametralen Gegensatz zur ursprünglichen Grundidee steht.
Der Rundfunk hat - auch gemäß BVerfG - keine "prägende", sondern eine "dienende" Funktion!!!
Und wer hier "dienenden Auftrag" mit "prägenden Auftrag" verwechselt, der sollte ob seiner wahren Absichten tunlichst scharf beobachtet werden, denn das sind höchstgefährliche Auslegungen.


Zitat
Sie beteiligen sich demzufolge mit Ihrem Beitrag am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, welches die Gesellschaft in unabhängiger Art und Weise informieren soll - ob Sie es nun aktiv nutzen oder nur passiv hiervon profitieren. Dies wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, welche die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert.
Bitte?!??! Er möge für solcherlei dreiste Behauptungen gefälligst einen Quellenverweis angeben.
Mir ist keine Entscheidung des BVerfG bekannt, welches "die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert".
Das Bundesverfassungsgericht hat genau das Gegenteil festgestellt, nämlich, dass es sich (bei der Rundfunkfinanzierung) gerade nicht um eine "Vorzugslast" oder "Gegenleistung" handelt, sondern eben um das "von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung" - siehe u.a. unter
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg140356.html#msg140356
In der 2. Rundfunkentscheidung, BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68  (zur Umsatzsteuer-Freiheit)
https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html
Zitat
[...] Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. [...]


Zitat
In diesem Sinne ist die Abgabe vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag im Vereinswesen - dabei soll dieses Beispiel Ihnen nur zur Veranschaulichung dienen.
Sinnlose, vollkommen unerhebliche "Beispiele", die jeglicher Vergleichbarkeit entbehren sind nichts als der demagogische Versuch der Irreführung.
Freiwillige und jederzeit kündbare Vereinsmitgliedschaften haben nichts, aber auch überhaupt nichts mit der lebenslangen und nach dem Willen des Gesetzgebers unkündbaren Zwangsabgabe auf das pure Wohnen.
Wie muss man einem solchen Menschen den Kopf waschen, damit das "reingeht"?!?


Zitat
[...] Es ist dabei nicht entscheidend, ob Sie tatsächlich den ganzen Tag die Sendungen und das Angebot nutzen, sondern der Mehrwert für eine Gesellschaft ergibt sich durch die inhaltliche Existenz des Systems - stellen Sie sich mal eine Bundesrepublik mit keinem oder gar winzigen öffentlichen Rundfunk vor - wäre die potentiell für eine Gesellschaft wichtige Berichterstattung dann überhaupt noch gewährleistet bzw. gegeben?
Einfach mal: JA.
Möge er gefälligst das Gegenteil behaupten.
Es gibt sehr wohl mannigfaltige hochqualitative und freiwillig bezahlte Angebote.


Zitat
Ich habe Ihnen zusätzlich auch noch die 20 Thesen von Prof. Dr. Kirchhoff zur Einführung des Rundfunkbeitrags angehangen.
Diese Thesen kann der "medienpolitische Sprecher" gut und gern steckenlassen, solange er sich offenkundig kein bisschen befasst hat mit den daraus gefolgerten Schlüssen des Prof. Kirchhof (der sich übrigens nur mit einem "f" schreibt), welche u.a. eine "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" vorsahen und somit eine "Ausweichlichkeit" für NICHTnutzer...
...die aber vom Gesetzgeber und damit von uninformierten und offenkundig vollkommen verblendeten Abgeordneten wie diesem hier sträflichst nicht umgesetzt wurden.
Siehe hierzu u.a. auch unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html


Zitat
20 Thesen aus dem Gutachten über "Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Statt
- 20 Thesen von
- einem
- beauftragten Gutachter (noch dazu vom profitierenden Rundfunk selbst beauftragt)
zu verherrlichen, sollte er lieber mal
- einige wenige aber wichtige Thesen von
- 32(!!!)
- nicht beauftragten, sondern autonom und unabhängig(!!!) ihre Themen selbst festlegenden Gutachtern des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium
verinnerlichen - und zwar seeeeehhhhhr tief!!!
Hierzu am besten bei der nächsten Antwort ein Exemplar mitsenden ;)
Aktion: Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern auf dem Postwege
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12835.0.html


Und so jemand ist Abgeordneter und "medienpolitischer Sprecher" ? ? ?
Und so jemand ist Abgeordneter und "medienpolitischer Sprecher" ! ! !

Wehret diesem Zustand und dieser Entwicklung!
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Besucher am 12. März 2017, 00:32
Vielen Dank für die Anfrage und die hier gepostete nichts - und dabei doch alles - sagende Antwort [...]

Ich kann die Aufregung über dieses Gesülze dieses Salomon ja verstehen - aber ob die sich wirklich lohnt? Habe da doch sehr meine Zweifel, schliesslich ist das, was dieser Herr Salomon da von sich gibt, doch nichts anderes als ein Zweidutzend-Pack alter Hüte . Immerhin hat der damit aber sehr schön noch einmal das Machtkartell aus der etablierten Politik - also den Blockparteien - mit ihrem vom Geld der Bürger gekauften ÖRR und Teilen der bundesdeutschen Justiz sehr schön illustriert.

Klar, dass die Herrschaften Politiker diese 1A-Propagandatröte nicht hergeben wollen - zumal auf dem Hintergrund ihrer in jüngster Zeit überdeutlich werdenden Grossmachtambitionen. Man hat halt aus früheren Zeiten dieses Landes gelernt, wie wichtig & zentral ein gut geschmiert...  - Verzeihung... - reibungslos funktionierender muss es natürlich heissen -  Propagandafu... Verzeihung - Ö-R Rundfunk, so ist es richtig - für die Vermittlung und »Erklärung« der in unseren heutigen Zeiten notwendigen neuen politischen Strategien und Entscheidungen für den Bürger ist :->>>.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: seppl am 12. März 2017, 00:39
Alexander Salomon ist Mitglied des Rundfunkrates SWR.

http://www.swr.de/unternehmen/gremien/gremien/-/id=12338976/did=13695516/nid=12338976/1do440o/index.html
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Bürger am 12. März 2017, 02:15
...und kassiert damit "Aufwandsentschädigungen" von
mind. 600€/mtl., d.h. mind. 7.200€/a
zzgl. Sitzungsgelder von 75-125€ pro Sitzungstag
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/aufwandsentschaedigungen/-/id=12338976/did=12366170/nid=12338976/ilcxvv/index.html
bei mind. 3 Sitzungen pro Jahr
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/landesrundfunkrat-bw-termine-tagesordnun/-/id=12338976/did=7721360/nid=12338976/h0o0ue/index.html

und erhält damit für "Nebentätigkeiten", die noch dazu eine nicht aufzulösende Befangenheit bzgl. seiner hier erfolgten Antwort sowie auch seiner Landtagstätigkeit z.B. im "Petitionsausschuss"
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile/die-grunen/salomon.html
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/ausschusse/petitionsausschuss.html
(der u.a. auch Petitionen gegen den "Rundfunkbeitrag" behandel haben dürfte) zur Folge haben, ein Salär, was manch einer nicht einmal mit mit seiner Haupttätigkeit nach Hause bringt.

Er sitzt zudem sowohl im
Fernsehausschuss
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/fernsehausschuss/-/id=12338976/did=13695276/nid=12338976/tysj4v/index.html

als auch im
Ausschuss Recht(!!!) und Technik Rundfunkrat
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/ausschuss-recht-und-technik/-/id=12338976/did=13695384/nid=12338976/x68aym/index.html

und darf wahrscheinlich auch dort mit seinem Unwissen glänzen.

Achso...
http://www.alexander-salomon.de/nsite/index.php/transparenz.html
Zitat
Als Abgeordneter des Landtags in Baden-Württemberg verdiene ich nach dem Abgeordnetengesetz monatlich 7.616 Euro
[...]
Daneben erhalte ich folgende Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen:
Um mein Wahlkreisbüro, Porto und ähnliches zu finanzieren, erhalte ich eine monatliche Pauschale in Höhe von 1.548 Euro.
[...]
Darüber hinaus erhalte ich für meine Altersvorsorge monatlich 1.679 Euro [...]
Weitere Einkünfte – beispielsweise aus Aufsichtsratsposten – führe ich an meine Fraktion ab. Nach meinem Ausscheiden aus dem Landtag kann ich noch Übergangsgeld beziehen: Die Dauer hängt davon ab, wie lange ich bis dahin im Parlament war.
[...]

Gratulation zu einer solch solidarischen "Karriere" in, wenn auch nicht weißer, so zumindest "grüner" Weste!

Aber ACHTUNG:
Lese ich daraus, dass er - wenn er "weitere" (in der Auflistung nicht erwähnte) Einkünfte "an die Fraktion abführt" - somit auch die "weiteren" (in der Auflistung nicht erwähnten) "Aufwandsentschädigungen" für die Tätigkeit im Rundfunkrat, an seine "Fraktion abführt"?!?
Leute... das würde bedeuten, dass hier unmittelbar "Rundfunkbeiträge" als Parteifinanzierung zweckentfremdet würden?!??!

Das muss dringend archiviert werden!
https://web.archive.org/web/20170312013329/http://www.alexander-salomon.de/nsite/index.php/transparenz.html

Mit vorgenannten Fakten sollte dieser "Politiker" bei der ausstehenden Rückantwort "gebührend" konfrontiert werden...
...und diese Fakten - insbesondere der dringende, schwerwiegende Verdacht direkter Parteienfinanzierung durch "Rundfunkbeiträge" - sollten weitere Anfragen provozieren und auch zum Gegenstand von Klagen werden.

Das würde jegliche Sauerei noch toppen - und doch kann eigentlich nichts mehr die bereits bestehenden Sauereien toppen.

Genaugenommen sollte JEDES einer PARTEI angehörige Rundfunkratsmitglied JEDES Rundfunkrats umgehend durchleuchtet werden, ob auch bei anderen eine mehr oder weniger direkte Parteifinanzierung durch "Rundfunkbeiträge" erfolgt.
Dieses Thema sollte aber gesondert diskutiert werden - nun unter
Zweckentfremdung von "Rundfunkbeiträgen" für unzulässige Parteifinanzierung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22407.0.html
da hier dann doch wohl zu abschweifend vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 12. März 2017, 09:16
Aus aktuellem Anlass - den fadenscheinigen, haltlosen und ausweichenden Rechtfertigungsversuchen (heuchlerische Textbausteinsammlung) des Herrn Salomon sollten wir die Basis der Parteien vor Ort mit den Fragen zur Grundrechtsverletzungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html) konfrontieren und fragenbezogene Antworten fordern. Die Basis der Parteien vor Ort trägt zur Meinungsbildung und Druckausübung auf dem höheren Level bei.

Die Oberbürgermeister und Bezirksvertretungen sind dankbare Adressaten der Fragen. Einige Bezirksvertreter sitzen in den Landtagen oder sogar im Bundestag. Jeder kann sich in seiner Stadt oder auf den Stadtseiten umsehen und die Fragen an Politiker richten und fragenbezogene Antworten fordern.

Uns allen viel Erfolg. Packen wir es an.
Viktor
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 18. März 2017, 11:23
Ein neuer Absatz ist am Schluss des Eingangspostings hinzugekommen:

Ich versichere Ihnen, dass ich sämtliche Tatsachen verdrehenden und von den Fragen ablenkenden Textbausteine zur aufgebauschten Bedeutung des ö.-r. Rundfunks, der vorgegaukelten Beitragsgerechtigkeit und der Rechtmäßigkeit des sogenannten "Rundfunkbeitrags" kenne. Ich bitte Sie höflich, ausschließlich auf die erwähnten Sachverhalte und meine konkreten Fragen einzugehen.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: drboe am 18. März 2017, 19:44
@Viktor7: geniale Formulierung!  8) +++

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2017, 10:29
Danke – beflügelt durch einen anderen Beitrag im Forum kam die neue Schlussformulierung dabei heraus.

Der Zusatz erhöht leicht die Wahrscheinlichkeit, dass sich die angeschriebene Person weniger auf Ablenkung und mehr auf den Inhalt der E-Mail konzentriert. Sie sollten von vornherein wissen, wir lassen uns bei dem Thema ö.-r. Rundfunkbeitrag keinen Bären mehr aufbinden.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Besucher am 19. März 2017, 12:50
Besucher gefällt der erwähnte Textbaustein auch sehr gut. Er möchte allerdings dennoch zu Bedenken geben, dass sich aufgrund dessen andererseits die Wahrscheinlichkeit auch verschlechtern könnte, die gewünschte Antwort zu erhalten.

Der rein technische Zusammenhang, warum Berichten folgend gerade für einen offiziellen Empfänger unangenehme, da von so etwas wie einem nicht fügsamen, womgl. auch noch ungewaschenen, unrasierten »Bürger« (vgl. Beck um 2009) versandte E-Mails unterwegs verloren oder sonstwie Verschütt zu gehen pflegen sollen :-) , ist zwar noch vollkommen unerforscht, dennoch fühlt man sich irgendwie an das bekannte Phänomen des sogenannten Beitragsservice erinnert, den ja analog normale Post in vielen, vielen Fällen auch *nicht* erreicht.

Wichtige Dinge - die selbstredend dann immer noch versehentlich, also infolge einer 'Panne'® ins Altpapier geraten können - verschickt auch Besucher gern per Fax, um wenigstens deren Zustellung weitestgehend abzusichern.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2017, 18:30
Wenn der angeschriebene lokale Politiker nach dem Lesen der E-Mail/des Briefes (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html) immer noch nicht erkennt oder nicht erkennen möchte, dass Grundrechte der Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks auf das Gröbste verletzt werden und er überdies den breiten Bürgerwillen zur Abschaffung des ö.-r- Rundfunkbeitrags (Umfragen im Beitrag) ignorieren will, dann wird seine Antwort oder das Fehlen einer Antwort sicherlich für die Wahlentscheidung von Nutzen sein.

Eine Sache dürfen wir dabei nicht vergessen:

Steter Tropfen höhlt den Stein.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Besucher am 19. März 2017, 18:44
Stimmt, was die besagte Nichtwahl-Entscheidung betrifft...

Das trifft aber nur zu, wenn besagter Sachverhalt möglichst vielen potentiellen Nichtwählern besagten Politikers (& seiner Partei natürlich) bekannt gemacht werden kann.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2017, 22:09
Für die Bekanntgabe und das Bloßstellen abstruser Behauptungen und Täuschungen der Bürger durch Politiker ist das Internet hervorragend geeignet. Dazu vergisst das Internet nie und die Informationen sind jederzeit abrufbar - auch vor der Wahl ;)

Fragen wir uns durch! Steter Tropfen höhlt den Stein.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pepilo am 07. April 2017, 15:30
Nach erneuter Anfrage kam nun eine Email von der Berliner CDU-Fraktion

Zitat
Sehr geehrter Herr pepilo,

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie die "Zwangsehe" mit dem "Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co" vergleichen. Unabhängig von der Zwangsverheiratung möchte ich zu Ihrem eigentlichen Anliegen im Hinblick auf den Rundfunkbeitrag Stellung nehmen:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Aufgaben des Beitragsservices basieren auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen. An dieser Stelle sei nur kurz auf den Artikel 5 des Grundgesetzes hingewiesen, wie Sie ihn anführen, in dem die Freiheit und Unabhängigkeit der Berichterstattung von Staat, Wirtschaft und Kirche ausgeführt ist. "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."(Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz)

Auf dieser Grundlage haben die Ministerpräsidenten der Länder in Landesrundfunkgesetzen oder im Falle von Mehrländeranstalten (MDR, NDR, SWR, RBB und ZDF) in Rundfunkstaatsverträgen die Rundfunkanstalten als Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet. Diese sind mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattet.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist diese Rechtsform in besonderer Weise geeignet, die Unabhängigkeit des Rundfunks zu garantieren. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Rundfunkfreiheit erstreckt sich auch auf die finanziellen Bedingungen, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Der Rundfunkbeitrag ist die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da dieser eine Gewähr für die Unabhängigkeit von Einschaltquoten und Geldgebern bietet. Darüber hinaus sollen Rundfunkbeiträge den Werbeanteil im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichtbar machen (was nur eingeschränkt der Fall ist; in den frühen Abendstunden wird geworben). Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkbeiträge und für den gesamten Gebühreneinzug ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Als CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin schließen wir uns der Meinung der Bundes-CDU an und vertreten die Position, dass die gewachsene duale Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten erhalten bleiben muss. Mit der Finanzierung durch Beiträge sollen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf den "Grundversorgungsauftrag" beziehungsweise auf die Kernkompetenzen bei ihrer gesellschaftlichen, kulturellen und föderalen Verantwortung konzentrieren können. Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft die zur Erfüllung dieser spezifischen Aufgabe erforderlichen Finanzmittel in vertretbarem Rahmen zur Verfügung gestellt werden.

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ist Vorsitzland der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder (Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz, E-Mail: buergerbuero@stk.rlp.de). Gern können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an die federführende Institution wenden.

Ich hoffe, Ihnen unsere Position nahe gebracht zu haben, und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Danny Freymark, MdA
Parlamentarischer Geschäftsführer

CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin Preußischer Landtag | 10111 Berlin

Telefon: (030) 23 25-xx xx
Telefax: (030) 23 25-xx xx

E-Mail:  @cdu-fraktion.berlin.de
Internet: www.cdu-fraktion.berlin.de
Facebook: http://www.facebook.com/cdufraktionberlin
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: PersonX am 07. April 2017, 17:58
Zitat
Auf dieser Grundlage haben die Ministerpräsidenten der Länder in Landesrundfunkgesetzen oder im Falle von Mehrländeranstalten (MDR, NDR, SWR, RBB und ZDF) in Rundfunkstaatsverträgen die Rundfunkanstalten als Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet. Diese sind mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattet.

Damit wurden eigenständige Rechtspersönlichkeiten durch den Staat (Bundesländer) erschaffen, welche jetzt vom Staat (Bundesländern) zu unterhalten sind. Der Staat (Bundesländer) hat diese erschaffen und billigt Ihnen auch eine Finanzierung zu. Der Staat verfügt im Gegensatz zu einer Selbstverwaltungsorganisation über die Möglichkeit gegenüber dem Bürger hoheitlich tätig zu werden. Würde also der Staat mittels einer real vorhandenen Verwaltungsbehörde das Geld einsammeln und der Selbstverwaltungsorganisation als Beihilfe geben, dann würde das sehr wahrscheinlich möglich sein.


Dass damit aber eine Selbstverwaltungsorganisation, welche Art 5 GG - wie das jeder Bürger als Rechtspersönlichkeit machen kann - für sich reklamiert, über Hoheitsrechte gegenüber anderen Rechtspersönlichkeiten verfügen soll, wird durch diese Gründung und Ausstattung mittels Selbstverwaltungsrecht nicht dargestellt. Zudem läuft das dem Zweck des Grundgesetzes entgegen. Eine hoheitlich handelnde Behörde kann sich nicht auf Grundrechte berufen, sondern ist diesen verpflichtet.

Zitat
Als CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin schließen wir uns der Meinung der Bundes-CDU an und vertreten die Position, dass die gewachsene duale Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten erhalten bleiben muss.

Das bedeutet, dass die CDU weiterhin jedes Jahr mehr als 8.000.000.000 € in dieses System pumpen möchte, bzw. eigentlich hofft, dass die Bürger es freiwillig liefern. --> An dieser Stelle hilft Zahlung einstellen.
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Kurt am 08. April 2017, 01:32
Nach erneuter Anfrage kam nun eine Email von der Berliner CDU-Fraktion

Zitat
[...]
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkbeiträge und für den gesamten Gebühreneinzug ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
[...]
Als CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin schließen wir uns der Meinung der Bundes-CDU an und vertreten die Position, dass die gewachsene duale Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten erhalten bleiben muss. Mit der Finanzierung durch Beiträge...
[...]

Na - da würde ich doch glatt erneut nachfragen  >:D 8)
Gemäß dem Motto: "Wer hat's erfunden verstanden?"

Setzen: 6

Gruß
Kurt
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 08. April 2017, 09:48
Nach erneuter Anfrage kam nun eine Email von der Berliner CDU-Fraktion

Zitat
Sehr geehrter Herr pepilo,

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie die "Zwangsehe" mit dem "Zwangsrundfunkbeitrag ...

Offensichtlich hat die CDU die Fragen vollkommen aus den Augen verloren. Daher würde ich erneut nachfragen. Zum Beispiel so:

Zitat
Sehr geehrter Herr Freymark, Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mühe. Ich hatte nicht nach der allgemeinen Position der CDU zum Rundfunkbeitrag gefragt und kenne die PRO Begründungen sehr gut.

Das Prinzip des Zwangs und der Nötigung ist bei der Zwangsehe und dem Zwangsrundfunkbeitrag gleich, auch wenn der „Rundfunkbeitrag“ von der Politik gesetzlich geregelt wurde. Die Regelung ist jedoch verfassungswidrig, das geht aus meiner Begründung hervor.

Ich bitte Sie daher (ohne auszuweichen) auf meine konkreten Argumente und Fragen einzugehen?

Besten Dank für Ihre Bemühungen und ihr offenes Ohr.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


Anbei meine vorherige Anfrage:

[Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co. (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html?PHPSESSID=dlt4gf364hlqvqga98dddptpc4)]
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 17. April 2017, 17:26
Im Mai finden noch die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und in NRW statt. Nutzen wir die Gelegenheit und fordern die Antworten ein.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete xyz,
oder
Sehr geehrter Herr Abgeordneter xyz,

die meisten Menschen haben einen ausgeprägten Sinn, um die Ungerechtigkeiten recht treffend zu erkennen. Mögen die verschleiernden Erklärungen die Täuschung noch so sehr verdecken. Zu den Ungerechtigkeiten zählt jeder Grundrechte raubende Zwang gegen den Willen unter Aufbietung vorgeschobener Gründe.
So gesehen gibt es keinen Platz für Zwangsehen in unserer Gesellschaft und genauso auch keinen Platz für den Zwangsbeitrag für einen vom Staat finanziell aufgedrängten Rundfunkanbieter. Schauen wir uns die Argumente jedoch genauer an.
...

Weiterlesen:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html
Titel: Re: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 23. Juli 2017, 14:17
Weitere Beispiele für die Ablehnung des "Rundfunkbeitrags" und den Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks wurden dem Schreiben hinzugefügt.

Auch neue Fragen samt Schlusswort kamen hinzu:

[...]
> Werden Sie etwas gegen die genannten Rechtsverletzungen:
  • Missachtung des Grundrechts aus Art. 5 GG (sinngemäß: finanziell ungehinderte Unterrichtung),
  • Missachtung des Grundrechts aus Artikel 10 der Menschenrechtskonvention ("Information ohne behördliche Eingriffe"),
  • Missachtung des Grundrechts aus Art. 3 GG Abs. 1 (sinngemäß: gegen gleichheitswidrige Beitragsbelastung der Nichtnutzer des ÖRR),
  • die Willkür der Gerichte und
  • die Missachtung des Bürgerwillens (siehe Umfragen)
unternehmen?

> Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass die Umsetzung des Bürgerwillens zur Abschaffung des sog.  "Beitrags" für einen finanziell aufgedrängten Rundfunkanbieter verweigert wird und damit bei der fortwährenden Belästigung und Nötigung der Nichtnutzer des ÖRR bleibt? 

Die Politiker sollten endlich die Arbeitslosigkeit unter 5% bringen, die angehäuften Schulden abbauen, die Wohlstandverteilung besser in den Griff bekommen, das Rentenniveau steigern, die Welt sicherer machen und nicht den Oberlehrer beim ö.-r. Rundfunk gegen den Willen der Menschen spielen.

Ich versichere Ihnen, dass ich sämtliche Tatsachen verdrehenden und ablenkenden Textbausteine zur aufgebauschten Bedeutung des ö.-r. Rundfunks und der vorgegaukelten Beitragsgerechtigkeit kenne.

Ich bitte Sie höflich, ausschließlich auf die erwähnten Sachverhalte und meine konkreten Fragen einzugehen.

MfG


Gesamten Beitrag lesen:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html