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Allgemeines => Archiv => Diskussion mit dem SWR => Thema gestartet von: Spock am 18. September 2009, 15:19

Titel: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: Spock am 18. September 2009, 15:19
Ein schönes Beispiel wie der SWR menschenverachtend auch die Ärmsten zur Kasse bittet:

http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1245313/index.html?ROOT=1153033

Gesetz ist Gesetz, da bleibt für Menschlichkeit kein Platz mehr.

Wir haben ein qualitativ sehr hochwertiges Programm und ich finde es lohnt sich es zu erhalten. Aber auch hier muß man doch erkennen, ohne Zuschauer würden diese Formate nicht existieren.
Und es gibt diese Zuschauer.

Die Frage, ob es Zuschauer gibt oder nicht ist doch beim ÖR überhaupt nicht relevant wie obiges Urteil zeigt. Es geht doch nur darum, dass genügend Zwangszahler vorhanden sind, um das ÖR-Königreich zu finanzieren.

PFUI SWR!!!

Wieder ein Grund diesem Mafiasystem keinen Cent in den Rachen zu werfen.
Hoffentlich kapieren das auch alle mal!


Gruss
Spock
Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: René am 18. September 2009, 15:34
Da hilft nur eines:

ABMELDEN

Ein bisschen schämen tue ich mich schon, wenn ich sehe, was für Ungerechtigkeiten es in unserem schönen Land gibt.
Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: René am 18. September 2009, 16:34
Hier läuft eine interessante Diskussion. Vielleicht möchte jemand von euch mitdiskutieren: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/df-newsfeed/229336-hege-rundfunkgebuehr-macht-privat-tv-das-leben-schwer.html (http://forum.digitalfernsehen.de/forum/df-newsfeed/229336-hege-rundfunkgebuehr-macht-privat-tv-das-leben-schwer.html)
Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: helm am 19. September 2009, 18:46
Schade nur, dass die Leute, für die der Rundfunkgebührensachbearbeiterwahnsinn ein echtes Problem darstellt, dabei auf der Strecke bleiben ... zu glauben, dass einsichtige  Menschen beim ÖRR arbeiten, ist jedenfalls ein Irrtum. Wenn man dann in die falsche Richtung rudert und sich aufregt, geht's am Ende so aus:

http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/683836285.html (http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/683836285.html)


in diesem Sinne kann ich mich nur anschließen:

ABMELDEN

und zwar vorsorglich ... solange man noch das Geld für's Porto hat.
Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: Spock am 21. September 2009, 15:22
in diesem Sinne kann ich mich nur anschließen:

ABMELDEN

und zwar vorsorglich ... solange man noch das Geld für's Porto hat.

Abmeldungen als Standardbrief sind doch immer protofrei!

Ich vermute mal das soll ein Insiderwitz sein  ;D


Gruss
Spock
Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: Florian am 22. September 2009, 02:34
@ Spock: 'Die ärmsten der Armen'

Wenn man zur Kasse gebeten wird, kann man auf jeden Fall einen PC bereit halten, der einem nach kurzer Google-Suche unsere Page hier ausspuckt.
Ich glaube dass ALG II-Empfänger, die diese Möglichkeit nutzen die längste Zeit Gebührenzahler waren, hehe...  Die anderen müssen's halt noch lernen. Geht nicht von heut auf morgen.

- Flo

Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: berlinpeng am 26. März 2012, 11:20
Je größer die Verwaltungsgebaude desto weniger Platz bleibt für menschlichkeit.
Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: Lesch am 28. Mai 2012, 08:19
Ganz nebenbei gefragt: hat das im Eingangsbeitrag zitierte urteil eigentlich auch noch im Lichte der jüngeren Verfassungsgerichtszurteile zum Existenzminimum Bestand?
Titel: Beitragsfreistellung oder Beitragsermäßigung im RSV 2013-2014
Beitrag von: Timo am 24. Juni 2012, 22:29
Zu diesen beiden Möglichkeiten enthält der RSV 2013-2014 entsprechende Aussagen. Entscheiden sind die PERSÖNLICHEN Verhältnisse eines jeden ab 01.01.2013. Wer meint unzumutbar belastet zu werden, ist gut beraten, die Rundfunkbeitragsbehörde unverzüglich und immer schriftlich (Kopie anfertigen!) zu kontaktieren und Möglichkeiten der Anpassung auszuloten. Das Ergebnis, sofern erzielt, mündet regelmäßig in einen neuen schriftlichen Beitragsbescheid.

Wer dies nicht tut, beraubt sich sich seiner Rechte. Gerichte werden sich sehr wohl dafür interessieren und im Zweifel nachfragen, was im Vorfeld beiderseitig unternommen wurde.

Übrigens verplichtet der RSV den Beitragszahler alle massgeblichen und erheblichen Tatsachen unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.

Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte die finanzielle Belastung im Einzelfall bewerten und darüber per rechtskräftiges Urteil entscheiden. Und ob diese Entscheidungen, gleich der ALG-II-Praxis, in gewisser Weise verallgemeinerungsfähig sind.

Zunächst muss jeder für sich selbst kämpfen und seine Finanzen offen legen, wenn man befreit oder ermäßigt werden möchte.
Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: Adlerauge123 am 13. Juli 2012, 19:33
Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte die finanzielle Belastung im Einzelfall bewerten und darüber per rechtskräftiges Urteil entscheiden.

hm, im Moment bezahlen wir ja die volle Gebühr.

Ich erhalte Wohngeld, wir haben 2 Kinder und unser Einkommen ist trotz Arbeit sehr niedrig, so daß wir gerade knapp über den Harz Sätzen liegen. Nachweisbar mit Einkommensteuerbescheid.

Soll ich jetzt ab 2013 die Zahlung wegen niedrigem Einkommen verweigern?! Ist das rechtsschutzversichert?!
Titel: Re: Adlerauge 123
Beitrag von: Timo am 14. Juli 2012, 09:06
Insofern Sie sich nicht für die Totalverweigerung ab 01.01.2013 entscheiden, nutzen Sie jetzt schon Ihre Zeit und Kraft, um den Rechtsweg vorzubereiten.

1) ALLE Einnahmen (auch Zinsen etc.) und ALLE Ausgaben (auch Kontoführungsgebühren, Arztbesuche etc.) separat listen und möglichst plausibel dokumentieren. Pauschalaussagen interessieren niemanden!
1.1) Da Wohngeld gezahlt wird, kann man auf diesen Vorgang, bei dem die Bedürftigkeit seitens des Staates schon geprüft wurde, einige Unterlagen zwar benennen samt Aufbewahrungsort, aber nicht dort hinsenden. Datenschutz beachten.
2) In einer Tabelle gegenüber stellen und verrechnen.
3) ALLE Sozialleistungen zusammentragen, die zunächst als Einnahmen zu sehen sind.
4) Progressive Kostenentwicklung bei Kindern darstellen. Sehr wichtig!
5) Progressive Betriebskostenentwicklung und Stromkosten darstellen. Idealerweise auch Preisvergleiche anderer Anbieter, die dann auch teurer sein müssen, beifügen. An mögliche Moderniesierungen des Wohnhauses oder Mieterhöhungen denken. Ebenso an bevorstehende Reparaturen (Kostenvoranaschlag).
6) Nachweis von tatsächlichen Kosteneinsparungen erbringen. Spätestens vor Gericht wird man dbzgl. nachfragen.
7) Alles schriftlich und im freundlichen Ton, Kopien anfertigen, an die neue Beitragserhebungsbehörde mit der Bitte um Befreiung.
Acht) Schriftliche Entscheidung abwarten.
9) Wenn negativ, Inhalte genau prüfen, bei unklaren Formulierungen Sachverhalte benennen, ggf. weitere Nachweise beifügen, die eine Beifreiung rechtfertigen würden. Kommt erneut eine Absage, erst dann Klage einreichen an das zuständige Gericht.
10) Eine Familie (Vater, Mutter, 2 Kinder), die in einer Wohnung wohnen, zählen zu den "Gewinnern" der Reform, da nur ein Beitrag pro Haushalt zu zahlen ist. Die Belastung in 2012 ist dann nicht mehr interessant!

Hinweis: Beide Parteien haben außerhalb der Gerichtsbarkeit auschließlich nur eine RECHTSAUFFASSUNG. Für die RECHTSSPRECHUNG sind Gerichte zuständig.

Rechtsschutzversichert ist man nur dann, wenn man eine Rechtsschutzversicherung (RSV) (sie ist kostenpflichtig) abgeschlossen hat und in dieser die Rechtsvertretungsgebiete eindeutig (!) benannt sind. Manche Mitglieder von Mietervereinen nutzen die kombinierte Mitgliedschaft in der eine RSV enthalten ist.
Titel: Re: So bittet der SWR die Ärmsten zur Kasse
Beitrag von: Speedy am 14. August 2012, 06:53
Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte die finanzielle Belastung im Einzelfall bewerten und darüber per rechtskräftiges Urteil entscheiden.

hm, im Moment bezahlen wir ja die volle Gebühr.

Ich erhalte Wohngeld, wir haben 2 Kinder und unser Einkommen ist trotz Arbeit sehr niedrig, so daß wir gerade knapp über den Harz Sätzen liegen. Nachweisbar mit Einkommensteuerbescheid.

Soll ich jetzt ab 2013 die Zahlung wegen niedrigem Einkommen verweigern?! Ist das rechtsschutzversichert?!

Warum sollte das rechtsschutzversichert sein?

Die RSV greift allenfalls wenn
1. die Beiträge ab 2013 eingestellt, d.h. verweigert werden
2. ein Gebührenbescheid der Landesrundfunkanstalt kommt
3. diesem erfolglos widersprochen wurde
4. gegen den Gebührenbescheid vorm Verwaltungsgericht geklagt wird.

Ich vermute, dass die RSV vor Deckungszusage eine Erfolgsprüfung vornimmt (ähnlich der Prozesskostenhilfe, diese unterstützt ja auch nicht in aussichtslosen Fällen) und dann ggfs. einsteht.
Eine Verfassungsklage wird wohl kaum unterstützt werden. Wobei sich auch hier die Kosten in Grenzen halten.