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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Saarland => Thema gestartet von: RF_Boykott am 20. August 2017, 08:26

Titel: Pfändungsankündigung der Gemeinde erhalten
Beitrag von: RF_Boykott am 20. August 2017, 08:26
Hallo,

Person A hat heute eine Pfändungsankündigung von der Gemeindekasse XYZ erhalten. Darin wird mit weiteren Schritte gedroht falls innerhalb von 14 Tagen nicht gezahlt wird.

Wie kann sich Person A nun dagegen zur Wehr setzen??? Bitte dringend um Hilfe!!!

Was direkt auffällt:
Die Ersuchensart ist öffentlich-rechtlich und der Saarländische Rundfunk wird als Behörde(!) bezeichnet.
Anschrift des SR fehlt.
Mitarbeiterin der Gemeinde hat nur unterschrieben, kein Gemeindestempel.
Brief kam normal per Post, nicht als Einschreiben.

Vorgeschichte:
Gegen die ursprünglichen Bescheide wurde von Person A bei Gericht Klage eingereicht und erwartungsgemäß verloren. Danach wurden keine weiteren Schritte unternommen.


MfG

Edit "Markus KA":
Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.
 


Titel: Re: Pfändungsankündigung der Gemeinde erhalten
Beitrag von: art18GG am 22. Oktober 2018, 15:41
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044
Titel: Re: Pfändungsankündigung der Gemeinde erhalten
Beitrag von: padde77 am 08. Februar 2023, 14:15
Hallo,

wie könnte ein vermeintlicher Gläubiger sich gegen eine Pfändungsankündigung einer saarl. Gemeinde wehren?
Es wird darin lediglich die Forderung bezeichnet und der Zeitraum. Keinerlei gesonderte Aufstellung.
Weiter sind nur die üblichen Drohungen und keine Rechtsbehelfbelehrung o.ä. zu finden.

Danke euch
padde
Titel: Re: Pfändungsankündigung der Gemeinde erhalten
Beitrag von: Markus KA am 09. Februar 2023, 16:35
Im vorliegenden fiktiven Fall könnte es sich lediglich um eine "Ankündigung" einer Gemeinde halten, die wohl zunächst kein Verwaltungsakt darstellt, dem man möglicherweise widersprechen kann.

In einem anderen fiktiven Vollstreckungsfall könnten nach Erhalt einer möglichen Zahlungsaufforderung folgende Anträge, deren Art und Weise auch in diesem Bundesland (Saarland) ähnlich sein könnten, beim verantwortlichen Behördenleiter gestellt worden sein:

Antrag auf Ansicht des Vollstreckungs- und Amtshilfeersuchens
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220970.html#msg220970
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34317.msg208224.html#msg208224

Antrag auf Terminverschiebung/Fristverlängerung
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Antrag auf Akteneinsicht
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg193171.html#msg193171

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bzw.
Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg196653.html#msg196653

Idealerweise immer fiktive und vollständig anonymisierte Schreiben dem Beitrag anhängen.