Man sammelt solange jede Menge "Nichtnutzer" die bereit wären gemeinsam auf einen Schlag die Zahlung der Rundfunkbeiträge einzustellen und dann BÄM!
Vielleicht kann ich den tieferen Sinn auch nur nicht erkennen.
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Das ganze ist besonders auch für Personen die bisher aus Angst vor Repressalien zahlen gedacht.
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Ich glaub , ich geb mal einen Infostand Crashkurs in Freiburg, (natürlich kostenfrei), dann seht ihr wie der Hase läuft.
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mehr auf:
http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/stichwort-2013-no
sowie auf:
http://www.zahlungsstreik.net/ (http://www.zahlungsstreik.net/)
Für diesen Rundfunk zahlen wir nicht!
Für ein öffentlich-rechtliches Modell jenseits der Sender
Gute vier Jahre nach dem Beginn unseres Protests haben wir die Beteiligungs-Funktion dieser Seite deaktiviert.
Unsere Kritik bleibt bestehen. [...]
Es ist aber hier immer noch nicht klar, wie Blockchain für eine kollektive Zahlungsverweigerung nutzbar gemacht werden sollte."Oft ist gar nicht Blockchain drin, wo Blockchain draufsteht."
Eine verwandte Strategie funktioniert nur mit Leuten, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben.
Spekulativ kann eigentlich nur ein Monat M, der in Kürze liegt, ausgerufen werden, ab dem die Einzugsermächtigungen massenhaft gekündigt werden und somit die automatisierten Einnahmen plötzlich wegbrechen. Zufälligerweise werden drei-vier Monate später wieder Einzugsermächtigungen erteilt und die Betrugskonten nachgefüllt. Kosten und rechtliche Nachteile entstehen keine, denn die Betrunkenen aus Köln brauchen ungefähr sechs Monate, bis sie mit den sattsam bekannten 8 Gläsern kommen. Man kann spekulieren, dass die Begünstigten der Betrugseinnahmen diese kleine Einnahmeverzögerung als Elchtest locker wegstecken werden. Oder?
"Zum 31.12.2017 befanden sich rund 4,25 Mio. der insgesamt rund 45 Mio. Beitragskonten in einerhttps://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf
Mahnstufe oder in Vollstreckung“ (Beitragsservice Jahresbericht 2018, S. 21).
Bleibt der Widerspruch erfolglos und geht weiterhin keine Zahlung ein, weist der Beitragsservice in einem Mahnschreiben auf die drohende Vollstreckung hin. Ein solches Schreiben ist eine weitere gesetzliche Voraussetzung für eine Vollstreckung.
Zahlen die Beitragspflichtigen dann immer noch nicht, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei dem örtlichen Vollstreckungsorgan ein Vollstreckungs ersuchen.