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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen-Anhalt => Thema gestartet von: flix am 18. Mai 2016, 16:23

Titel: Pfändungsankündigung der Stadt (Beitragsservice)
Beitrag von: flix am 18. Mai 2016, 16:23
hallo und guten tag,

Person A ist vor ein paar wochen umgezogen und hatte dann SOFORT ein brief von der Stadt C drinn, man möchte doch bitte ca. 640€ Rundfunkgebühren zahlen.
Gläubiger ist Mitteldeutscher Rundfunk, Beitragsservice der ARD ZDF D-Radio.

Also rief Person A bei der Stadt an und Informierte sich wie das den zustande kommt, dass man nie was von der Stadt C hört und nach einem Umzug innerhalb von ein paar Tagen Post bekommt.
Kurz und knapp: Tage später stand Person B vor der Stadt C vor der Tür und wollte Vollstrecken.
Person A hat höflich gebeten das Person B geht.
Nun ja, jetzt hat Person A von der Person wo B einen Brief der Stadt C bekommen mit der Pfändungsankündigung.

Brief:

http://fs5.directupload.net/images/160518/5u3dr8fd.jpg (http://fs5.directupload.net/images/160518/5u3dr8fd.jpg)

Person A hat auch noch nie Beitragsserivce bezhalt.

Person A weiß leider nicht was er machen soll da er noch was damit zutun hatte.
Was kann Person A machen damit er aus dieser Lage herauskommt? Zahlen für etwas was nie benutzt wird sieht die Person A nicht ein.
Die Person hat viel gelesen is sich aber nicht im klaren was er machen soll oder wie er mit der Situation umgehen soll.


Ich hoffe jemand kann der Person A helfen :/


LG Person A



Titel: Re: Pfändungsankündigung der Stadt (Beitragsservice)
Beitrag von: Lesch am 18. Juni 2016, 14:47
Nach meiner Rechtsauffassung kann der Betrag nicht vollstreckt werden, da Person A noch nie einen Beitragsbescheid erhalten hat

Vermutlich hat Person A sich beim Umzug in Stadt C dort angemeldet. Das Einwohnermeldeamt reicht die Daten an den Beitragsservice weiter. Bei letzterem ist Person A möglicherweise noch nicht aktenkundig, woraus der Beitragsservice schließt, daß Person A zu Unrecht nicht gezahlt hätte. Wenn Person A jedoch vor ihrem Umzug in Stadt C bei den Eltern, in einer WG o.ä. gewohnt hat, dann war sie von ihrem Umzug nicht beitragspflichtig. Der Betrag wird mithin zu Unrecht gefordert.

Ebenso wäre natürlich auch zu prüfen, ob Person A jetzt, in der neuen Wohnung überhaupt beitragspflichtig ist.
Titel: Re: Pfändungsankündigung der Stadt (Beitragsservice)
Beitrag von: Pipilotta am 01. Dezember 2017, 06:34
Hoffe, die Frage hier richtig platziert zu haben..
Habe bisher noch nichts über Androhungen von Grundbucheinträgen gelesen.
Hat dafür jemand Beispiele/ Fälle?
Diese ist mir unter anderem entgegen gebracht worden.
Heute Nachmittag werde ich hier noch mal ausführlicher über und zu meinen Fall anfragen/ berichten,
.
Titel: Re: Pfändungsankündigung der Stadt (Beitragsservice)
Beitrag von: art18GG am 22. Oktober 2018, 15:46
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044