Beispiel ZahlungsAUFFORDERUNG (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26703.0;attach=20312;image) | Beispiel "FestsetzungsBESCHEID" (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26703.0;attach=20314;image) |
Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des BeitragsserviceDie Angabe der Beitragsnummer ist auch deswegen als unbedenklich anzusehen, weil sie nur eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer darstellt, aus der für Dritte keinerlei Informationen abzuleiten sind. Es handelt sich lediglich um eine laufende Nummerierung, die keinerlei Aussagen zum Betroffenen hergibt.
Bei mir war die Beitragsnummer des Widerspruchbescheids handschriftlich auf dem gelben Brief... natürlich als "Aktenzeichen" betitelt.Das war bei XY ebenso der Fall - vom Beitragsservice Hamburg Anfang Mai.