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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Norman am 23. Februar 2018, 00:40

Titel: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 23. Februar 2018, 00:40
Hallo zusammen,

Person N wurde 2013 vom BS zwangsangemeldet. Von diesem Zeitpunkt bis heute lebt Person N in der selben Wohnung in einer großen norddeutschen Hansestadt. Bis vor kurzem war Person N vom Rundfunkbeitrag befreit.

Nun ist der Grund der Befreiung weggefallen. Nach dem Wegfall dieses Grundes kamen Schreiben des BS mit der üblichen Frage, ob der Befreiungsgrund noch vorliegen würde. Da Person N dies nicht mehr bejahen konnte, soll nun auch Person N zur Kasse gebeten werden.

Nun hat Person N erstmals das im
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
erwähnte Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418

Dies ist das erste Schreiben dieser Art.

Person N hat dieses Schreiben als JPG beigefügt. Selbstverständlich hat Person N alle identifizierenden Stellen in dem Schreiben entfernt, so dass es hier angesehen werden kann.

In diesem Schreiben wird Person N aufgefordert, 52,50 Euro zu überweisen.
Eine Einzugsermächtigung hat Person N dem BS nie erteilt.
Der BS wartet natürlich nun trotzdem, dass er sein Geld bekommt.

Nun weiß Person N leider nicht, wie es jetzt weitergehen soll, weil Person N dieses Juristendeutsch vorne und hinten nicht versteht.

Noch droht der BS nicht. Noch hat der BS nichts angekündigt. Noch hält der BS die Füße still, da der BS davon ausgeht, die 52,50 Euro bald zu erhalten. Doch wie muss Person N sich nun richtig verhalten?

Vielen Dank!


PS: Person N hat hier auch bereits während der Zeit der Befreiung mitgelesen.
Doch dieses Juristendeutsch ist nicht einfach für Person N, obwohl Person N sich Mühe gibt.



Edit "Bürger":
Ursprünglicher Betreff musste angepasst werden.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Wolfman am 24. Februar 2018, 22:23
Ist der "bereinigte Nettoverdienst" über der Pfändungsgrenze?
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: brverweigerer am 24. Februar 2018, 22:42
Meine Empfehlung wäre der "klassische" Weg:

1) warten und nicht tun, bis ein sog. "Festsetzungsbescheid" kommt.
2) darauf immer Widerspruch einlegen. Sonst wird dieser rechtskräftig (bzw. jedenfalls von Gerichten und Gerichtsvollziehern als rechtskräftig bezeichnet), und dann kommt u. U. ein Vollstreckungsversuch des Gerichtsvollziehers. Dessen „Abwehr“ ist erfahrungsgemäß eher mühsam, anstrengend und selten erfolgreich, außerdem ist man ständig in der Defensive anstatt sich aktiv zu wehren.
3) warten und nichts tun, bis ein sog. "Widerspruchsbescheid" kommt.
4) Als Reaktion auf Widerspruchsbescheide kommt eine Klage in Betracht, und ggf. gleichzeitig die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde.

Korrespondenz mit dem Funk grundsätzlich nie (!) an den BS in Köln, sondern immer an die Anstalt, an besten den Intendanten persönlich.

In dem "einfachen Fall" dürfte schon mit einem Widerspruch genug Zeit gewonnen sein, bis das BVerfG über die Sache entscheidet.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: noGez99 am 24. Februar 2018, 22:58
Auch auf einen Festsetzungsbescheid kann man Verfassungsbeschwerde (VB) erheben, da der Rechtsweg erschöpft (*) ist . Und das sollte man auch machen, denn dann hat man schon eine VB und kann im Fall der Zwangsvollstreckung eine einstweilig Anordnung (EA) beim BVerfG beantragen.

(*) Das dokumentiert der Beitragsservice dankenswerter Weise selbst auf seiner Webseite: hunderte von Prozessen, die alle gewonnen wurden.

Zitat
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Und wenn die ZV kommt, hier gibt es ein Muster für eine einstweilige Anordnung:
BVerfG Einstweilige Anordnung Muster-EA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26112.msg164689.html#msg164689
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 27. Februar 2018, 13:39
Person N dankt schon mal vielmals für eure Antworten!  :)

Der BS hat tatsächlich sehr schnell nachgeschoben. Nun hat Person N das ebenfalls unter
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
erwähnte Schreiben "Zahlungserinnerung" erhalten
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419
welches im Anhang zu sehen ist. (Sämtliche personifizierte Daten hat Person N natürlich entfernt.)

Nun droht man Person N sehr schnell mit einem "Festsetzungsbescheid" und erwähnt auch schon das Wort "Zwangsvollstreckung".

Widerspruch einlegen, die Rundfunkanstalten verklagen, usw. sind natürlich richtige Ziele. Doch Person N kennt die Gesetzeslage nicht und weiß nicht, welche Punkte sie in einem Widerspruch und/oder gar in einer Klage anbringen kann, damit sie Wirkung zeigen. Weiterhin hat Person N mitbekommen, dass bis jetzt noch keine Privatperson gegen den BS, bzw die Rundfunkanstalten gewonnen hat. Die Sache bleibt knifflig...   :-\
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Markus KA am 27. Februar 2018, 14:54
... Doch Person N kennt die Gesetzeslage nicht und weiß nicht, welche Punkte sie in einem Widerspruch und/oder gar in einer Klage anbringen kann, damit sie Wirkung zeigen.

Die Gesetzeslage ist relativ einfach, jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, Widerspruch einzulegen. Das ist auch für jeden ohne großen Aufwand mit einigen bekannten Gründen machbar. Auch für eine Klage hat jede Bürgerin und Bürger das Recht und ist für jede Person machbar.

Es geht nicht unbedingt um das Gewinnen einer Klage, es geht darum, seine Möglichkeiten des Widerspruchs und Rechtsschutzes zu nutzen, rechts- und verfassungswidrige Forderungen zu blockieren und seine Meinung kund zu tun.

Wer nichts tut, wird nichts verändern oder wer nichts tut, hat schon verloren.

Hierzu einfach die Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide und die wertvollen Beiträge in diesem Forum genau lesen.
Ein Besuch an einem Runden Tisch wäre auch von Vorteil. Bei Fragen besteht auch die Möglichkeit Forumsmitglieder direkt anzuschreiben.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: drboe am 27. Februar 2018, 16:09
Die Sache bleibt knifflig...   :-\

Nicht wirklich. Zunächst liegt ja noch kein Festsetzungsbescheid vor. Erst gegen den legt man innerhalb der Frist Widerspruch ein. Dann wartet man die Ablehnung des Widerspruchs ab. Und bis dahin hat sich die Angelegenheit u. U. etwas mehr geklärt, denn derzeit liegen 160 Verfassungsbeschwerden zum sogn. Rundfunkbeitrag beim BVerfG, sind 7 Verfahren als Leitverfahren ausgewählt. Zwar ist das BVerfG ein lahmer Haufen, was die Entschlussfreude zum sog. Rundfunkbeitrag abgeht, aber das heißt ja nicht, dass sie sich um eine Entscheidung endlos drücken können. Eigentlich ist die m. E. überfällig. Es lohnt daher schon, ein wenig auf Zeit zu spielen. Und d. h. auch, ggf. eine weitere Klage einzureichen. Was den Inhalt eines Widerspruchs und einer Klage angeht, so gibt es hier schier unzählige Hinweise und Beispiele, die man mit geringen Modifikationen verwenden kann. Da du richtig festgestellt hast, dass noch keiner je gewonnen hat, kommt es kaum darauf an, dass das eigene Schreiben eine hohen Grad von Originalität aufweist.

M. Boettcher
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: rumpelpilzchen am 28. Februar 2018, 19:47
Nachdem die Person widersprochen hat, wird auf den Widerspruchsbescheid gewartet und der nächste Step ist eine Klage?
Bin ich richtig informiert, dass diese 105€ koster und keine Anwaltspflicht besteht?
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Frei am 28. Februar 2018, 20:13
Nachdem die Person widersprochen hat, wird auf den Widerspruchsbescheid gewartet...
Eine fiktive Person F (s. Signatur) hat erst Wiederspruch eingelegt, nachdem ein Beitrags-/Festsetzungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kam. Vorher gar keine Reaktion, erst recht nicht mit dem nicht rechtsfähigen Beitragsservice. Und der Widerspruch auch nur direkt an die zuständige Rundfunkanstalt.

... und der nächste Step ist eine Klage? Bin ich richtig informiert, dass diese 105€ koster und keine Anwaltspflicht besteht?
Ja, eine fiktive Person F in ähnlicher Situation hat dann gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim VG eingereicht, so wie du das beschrieben hast (s. Link in meiner Signatur).

Frei  8)
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 01. März 2018, 11:43
Vielen Dank abermals für eure Hilfe.  :)

Zum Thema Klage ist Person N das Thema Rechtschutz eingefallen. Sicherlich ist eine Rechtschutzversicherung immer nützlich, weil man sie auch in anderen Fällen gebrauchen kann. Doch im Kampf gegen die Zwangsabgaben ist sie sicherlich hilfreich.

Seid ihr rechtschutzversichert oder zahlt ihr den Kampf gegen die Zwangsabgaben aus eigener Tasche?

Edit "Markus KA":
Siehe bitte u.a. unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
einschließlich relativierender Hinweise.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Bitte das Thema „Rechtschutzversicherung“ in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
Ich stehe noch am Anfang. Mein Fall ist vielleicht noch einfach?
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 25. Mai 2018, 17:09
Alles klar, Markus KA.   :)

Nun macht der ÖRR ernst. Also hat Person N nun ein ebenfalls unter
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
erwähntes Schreiben "Festsetzungsbescheid" erhalten
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Dieser ist - natürlich entpersonalisiert - im Anhang nebst Rechtsbehelfsbelehrung zu sehen.

Person N wird dagegen natürlich Widerspruch einlegen gemäß
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
und muss nur noch herausfinden, wen Person N da beim NDR direkt anschreiben kann.

Den Widerspruch einfach nur so an den NDR zu schicken, erscheint Person N nicht konkret genug. Person N muss noch herausfinden, an welche Person des NDR der Widerspruch gehen kann.
Der Intendant des NDR wird sich dieser Sache sicher nicht annehmen...

@wolfman, Du spielst auf ein P-Konto an?
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: brverweigerer am 25. Mai 2018, 17:35
Zitat
Person N muss noch herausfinden, an welche Person des NDR der Widerspruch gehen kann. Der Intendant des NDR wird sich dieser Sache sicher nicht annehmen...

Ich kann genau das empfehlen, Schriftverkehr aller Art geht immer persönlich an den zuständigen Intendanten. Dieser vertritt die Anstalt rechtlich nach außen, und ist daher in solchen Fällen der richtige Ansprechpartner. Ob sich dieser dann direkt selbst drum kümmert oder einen anderen Mitarbeiter damit beauftragt, ist seine Sache, der Inhalt des Briefs ist jedenfalls angekommen.


Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 26. Mai 2018, 01:52
Müsste dieser "Festsetzungsbescheid" nicht bereits von einem/ einer Mitarbeiter/in des NDR unterschrieben sein?
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Bürger am 26. Mai 2018, 02:19
...formal nein, denn mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellte "Bescheide" sind auch ohne Unterschrift oder Namensnennnung wirksam - siehe u.a. web-Suche mit
"Bescheid Unterschrift"
https://www.google.de/search?q=bescheid+unterschrift (https://www.google.de/search?q=bescheid+unterschrift)
Nebenbemerkung: Schon mal einen unterschriebenen Einkommensteuerbescheid gesehen? Wohl eher nicht... grundsätzlich erst mal gleiches Thema.

zumindest, wenn es nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geht...
§ 37 VwVfG "Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung"
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Zitat
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. [...]
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. [...]

...wobei aber strittig ist und noch auszufechten gilt, ob dieses überhaupt auf ARD-ZDF-GEZ angewendet werden darf, zumal wenn die jeweiligen "Landesrundfunkanstalten" in nicht wenigen Bundesländern von eben diesem VwVfG explizit und kateorisch ohne Einschränkungen ausgenommen sind - siehe u.a. unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html

Dem "Festsetzungsbescheid" mangelt es vielmehr an einer ganzen Reihe anderer formaler Voraussetzungen nach VwVfG in Verbindung mit dem RBStV - siehe z.B.
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
und dortige Anmerkungen unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
zum fehlenden vollstreckungsfähigen Leistungsgebot, auch wenn das bislang bei den Gerichten noch nicht wirklich durchgedrungen ist.

Dazu gibt es im Forum jedoch schon eine Menge Diskussionen, die hier der Übersicht und Kapazitäten wegen nicht wiederholt geführt werden können und sollen.

Siehe beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

sodann
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
und
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Anregung/ Beispiele für eine einfachst mögliche Erstreaktion auf den jetzigen sog. "Festsetzungsbescheid" siehe u.a. unter
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html

siehe dort auch
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.

[...]
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.
...um die "Rundfunkanstalt" evtl. etwas zu "beschäftigen" ;)


Person "N" wie "norddeusch", könnte und sollte sich wohl auch einem der Runden Tische anschließen - z.B.
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,61.0.html
Runder Tisch Hamburg Altona 31.05.18 Donnerstag 19.00 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27562.0.html
Zur Kontaktaufnahme bitte beim Thread-Ersteller "seppl" melden.

;)


Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 27. Mai 2018, 11:44
Wolfman,

der monatliche bereinigte Nettoverdienst liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Allerdings lebt Person N sehr sparsam, so dass Person N trotz des relativen geringen Arbeitslohns etwas ansparen konnte. Der derzeitige Girokontostand liegt also oberhalb der Pfändungsgrenze. Person N hatte auch schon den Gedanken, ein P-Konto einzurichten und das darauf befindliche Geld unterhalb der Pfändungsgrenze zu halten. Doch was ist mit dem Rest? Bar Zuhause aufbewahren? Auf ein anderes Konto überweisen? Angenommen, das übrige Geld wird auf ein anderes Konto (z.B. ein Sparkonto) überwiesen: Wäre dieses auch vor dem Zugriff des/der BS/LRA, bzw einem GV geschützt? Oder wäre es dieser Bande egal, woher sie Geld bekommt?
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Bürger am 27. Mai 2018, 16:07
Bar Zuhause aufbewahren? Auf ein anderes Konto überweisen? Angenommen, das übrige Geld wird auf ein anderes Konto (z.B. ein Sparkonto) überwiesen: Wäre dieses auch vor dem Zugriff des/der BS/LRA, bzw einem GV geschützt? Oder wäre es dieser Bande egal, woher sie Geld bekommt?
Der "Bande" ist es natürlich prinzipiell egal, woher sie das Geld bekommt.

Bei dem jetzigen Festsetzungsbetrag von ~50€ und noch weit entfernter etwaiger Vollstreckung (schon gar nicht bei solch geringen Beträgen) ist es jedoch müßig, sich darüber mehr Gedanken zu machen als über den Widerspruch selbst.

Und ungeachtet des Ergebnisses der Überlegungen:
WIDERSPRUCH KOSTET NICHTs! Wahrt aber wenigstens ansatzweise den Rechtsschutz.
Ein paar Minuten Zeit + Fax-Kosten und fertig ist - erst mal.
Dann Runden Tisch besuchen.
Und dann ist immer noch Zeit, über weitere inviduelle Strategien nachzudenken.

Daher sollte Person N nicht mehr lange fackeln und sich nicht mit zu vielen Dingen gleichzeitig beschäftigen und selbst wuschig machen.
Die wichtigsten Hinweise stehen im Vorkommentar.

Und noch mal zur Erinnerung + Motivation aus
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung,
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 10. Juni 2018, 11:22
Person N hat einen Widerspruch gegen den ersten Festsetzungsbescheid eingelegt. Diesen hat Person N an den Intendanten des NDR und an den Chef des BS geschickt. Beide als Einschreiben mit Rückschein innerhalb der gegebenen Frist.

Die Reaktion vom NDR: Keine.

Die Reaktion vom BS: Ein weiterer Festsetzungsbescheid, der genauso aussieht wie der erste Festsetzungsbescheid vor dem Widerspruch.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: noGez99 am 10. Juni 2018, 12:02
Zitat
Die Reaktion vom BS: Ein weiterer Festsetzungsbescheid, der genauso aussieht wie der erste Festsetzungsbescheid vor dem Widerspruch.

Der FB setzt aber doch für einen neuen Zeitraum fest, oder?

Unbedingt auch wieder Widerspruch einlegen, sonst wird der rechtskräftig.
Schau mal hier bei dem Kurz-Widerspruch:
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html

Das hat den Vorteil, dass man länger für die Begründung Zeit hat.


Und eine Verfassungsbeschwerde kann man auch gleich noch einlegen:

Auch auf einen Widerspruchsbescheid kann man Verfassungsbeschwerde (VB) erheben, da der Rechtsweg erschöpft (*) ist . Und das sollte man auch machen, denn dann hat man schon eine VB und kann im Fall der Zwangsvollstreckung eine einstweilig Anordnung (EA) beim BVerfG beantragen.

(*) Das dokumentiert der Beitragsservice dankenswerter Weise selbst auf seiner Webseite: die hunderte von Prozessen, die alle gewonnen wurden.

Zitat
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Und wenn die ZV kommt, hier gibt es ein Muster für eine einstweilige Anordnung:
BVerfG Einstweilige Anordnung Muster-EA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26112.msg164689.html#msg164689
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 13. Juni 2018, 09:13
Verschwendet nicht euer Geld mit Einschreiben, ein Faxversand gilt als rechtssicher, wenn das Fax auch noch persönlich unterzeichnet ist, dann handelt es sich um eine Urkunde.
Und viele Copyshops, Lottoläden, Kioske bieten einen Faxservice zum erschwinglichen Preis.
Wer dann auch noch mehrere Faxnummern in petto hat, die alle beim Rundfunk auflaufen, dann kann der Rundfunk auch nicht behaupten, daß nix angekommen ist, ihr habt schließlich die Sendeberichte.

Ich bin auch der Meinung, daß Bescheide der Arbeitsagentur nicht im Original herauszugeben sind, denn die werden beim Beitragsservice auch nur gescannt und dann geschreddert, wobei wohl häufig das Scannen vergessen wird oder der Mitarbeiter zum Scannen mal pinkeln oder Mittagessen oder krank war und der Schreddermitarbeiter seinen Dienst halt pflichtgemäß weiterverrichtet hat...

Wer die Rundfunkanstalten mit seinen Faxen und Schreiben informiert/belästigt sorgt ja auch für viel mehr organisatorischen Aufwand bei denen, und wenn man keine Faxnummer vom Intendanten hat, dann geht es notfalls zusätzlich an alle Redaktionen von Hörfunk und Fernsehen...

Ich habe mal bei einem Vortrag eines Anwaltes über die Rechtssicherheiten von Schrift- und Textformen einige interessante Gedankengänge gehört, insbesondere was die "eindeutige Willenserklärung" anbelangt. Der rechtliche Vergleich zwischen Email und Fax war schon nach seinen ersten Ausführungen unlogisch, der Anwalt war auch der Meinung, daß eine Email eigentlich denselben Stellenwert in allen Rechtsgeschäften haben müßte, weil die Manipulationsmöglichkeiten bei beiden Kommunikationswegen vorhanden sind, die eindeutige Willenserklärung gleiche Aussagekraft besitzt. Nur daß dies eben noch nicht gesetzlich oder per höchstrichterlichem Urteil geregelt ist, deshalb hat ja auch der Gesetzgeber die Möglichkeit der "Textform" in seinen Gesetzen aufgenommen, statt Dinge gleichzusetzen.
Resume war leider auch, daß man bei bestimmten Dingen nach wie vor auf das Fax als schnelles Kommunikationsmedium angewiesen ist, weil auch die Nachweise unkompliziert sind.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 10. Juli 2018, 16:08
Person N dankt euch allen abermals.

Anbei seht ihr einmal den ersten Widerspruch von Person N gegen den Festsetzungsbescheid des BS. Natürlich ist dieser wieder anonymisiert. Er kann also hier problemlos veröffentlicht werden.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 10. Juli 2018, 16:16
Der BS hat den Widerspruch von Person natürlich abgelehnt, was zu erwarten war.

Anbei das Schreiben des BS. Natürlich hat Person N auch hier wieder die personenbezogenen Angaben entfernt.

Wie es aussieht, wäre eine Klage beim VG Hamburg nun der nächste Schritt...

Der BS zitiert immer nur die tollen "Gesetze" und sieht sich natürlich mit allem im Recht. Kann man eigentlich eine notariell beglaubtigte Kopie (mit allen Unterschriften) dieser "Staatsverträge" verlangen? Person N liest immer nur, dass diese "Staatsverträge" existieren, hat aber noch nie einen dieser Dinger gesehen.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Bürger am 10. Juli 2018, 21:02
...ähm - einsamer Rekord? ???
> Widerspruch 29.05.2018
> Widerspruchsbescheid 12.06.2018
also gerade mal ~2 Wochen nach dem Widerspruch?!??! :o
"Normalerweise" dauert sowas den bisherigen Erkenntnissen nach Monate bis Jahre...

Person N hat - so die nachträgliche Erkenntnis - wohl doch schon mehr als nötig "begründet" und damit ARD-ZDF-GEZ Stichworte und dadurch auch einen Anlass gegeben, vorgreiflich (darauf wird später noch zurückzukommen sein) der audrücklich angekündigten ausführlichen Begründung mittels "Widerspruchsbescheid" Tatsachen zu schaffen.

Unabhängig von der Art des Zugangs des Widerspruchsbescheids
(förmliche Zustellung? wann genau? das Schreiben datiert vom 12.06.2018)
würde Person B gemäß
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423

in diesem Falle
1) ca. 2(!) Wochen vor Fristablauf KlageANTRAG einreichen gem.
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
(Hinweis: Der "Widerspruchsbescheid" datiert zum 12.06.2018 - in Anbetracht der nachfolgendne Hinweise würde man nach bisheriger Erfahrung möglichst schon am ~26.06. Klage eingereicht haben, um jegliche Fristdiskussionen und vor allem jegliche ansatzweisen Vollstreckungsmaßnahmen abzuwürgen - jetzt ist allerdings schon der 10.07. - insofern wäre umgehendes Handeln angeraten.)

sowie
2) dies parallel "begleiten" mit an die Rundfunkanstalt/ Intendanz gerichtetem/r
a) Information über die Einreichung der Klage
b) Hinweis auf die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel
c) eigenständigen Widerspruch gg. die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
d) hilfsweisem erneuten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
e) ("vorsorglicher") Aufforderung zur Unterlassung etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen

in Verbindung mit einer
f) Beschwerde an die Intendanz über das Verhalten ihrer Stelle/n und deren Mitarbeiter
(insbes. Widerspruchsbescheid-Erstellung vorgreiflich der ausdrücklich gesondertem Schrfitsatz vorbehaltenen ausführlichen Begründung und damit das Gehör/ das Rechtsschutzbedürfnis grob unterlaufend)
g) Aufforderung zur Mitteilung
- des Behördenleiters
- der Geschäftsordnung
- des Geschäftsverteilungsplans
der "Behörde"

Hintergrund für die rechtzeitig vor Fristablauf einzulegende Klage sowie die parallele Information/ Beschwerde an die Rundfunkanstalt ist - wieder mal - die Absicht, jegliche etwaige Vollstreckungsmaßnahmen schon im Keime zu ersticken und unmissverständlich klar zu machen, dass hier mit unnachgiebiger Gegenwehr und damit erheblichem Verwaltungsaufwand zu rechnen sein wird.

Zum Schreiben an die "Rundfunkanstalt" siehe u.a. unter
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html
Aussetzung der Vollziehung nach direktem Antrag an die Intendanz (MDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27325.0.html

Ein fiktives Beispiel folgt ggf. noch...

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 11. Juli 2018, 00:27
2 Wochen vor Fristablauf schafft Person N nicht mehr. Person N hatte beruflich zu viel um die Ohren. Nun sind die 4 Wochen eigentlich um und Person N hat derzeit nichts in der Hand. Eine Klageschrift ist leider nicht fertig.

Nun ist die Frage:
1) Formlos beim VG Hamburg Klage einreichen, um die Frist zu wahren - und die Gründe dann hinterher schieben...  und währenddessen auf die Urteile aus Karlsruhe abwarten, welche nächste Woche wohl verkündet werden sollen?
2) Oder das gleiche direkt in Richtung Karlsruhe tun? Wobei für Karlsruhe immense Voraussetzungen erfüllt werden müssen...

An einem Runden Tisch hier im Norden würde Person N gerne teilnehmen. Doch Person N arbeitet in der Regel bis 22 Uhr. Abends sitzt Person N dann immer müde und mit brennenden Augen vor dem PC und versucht, hier insgesamt halbwegs durchzublicken.   :-\
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Bürger am 11. Juli 2018, 00:38
"2 Wochen vor Fristablauf" ist eine Empfehlung.

Wer länger oder gar bis zum Fristende wartet, riskiert (mehrfach erlebt!), dass unbeachtlich der noch nicht einmal oder gerade erst ablaufenden Klagefrist ARD-ZDF-GEZ bzw. deren "automatische Einrichtungen" bereits den nächsten Schritt mit Mahnung oder gar schon Vollstreckungsersuchen einleiten.

Das will man nicht.
Daher die Erkenntnis, lieber eher als später zu reagieren.

Da Verfassungsbeschwerde allein die Rechtskraft des Widerspruchsbescheides wohl nicht hemmen und zudem deren ausführliche(!) Begründung in den verbleibenden Tagen faktisch aussichtslos ist, würde Person B
1) Formlos beim VG Hamburg Klage einreichen, um die Frist zu wahren - und die Gründe dann hinterher schieben...  und währenddessen auf die Urteile aus Karlsruhe abwarten, welche nächste Woche wohl verkündet werden sollen?
Siehe Kurzform des unbegründeten KlageANTRAGs in o.g. einschlägen Threads des Ablaufs.

Ungeachtet dessen dann noch das parallele Schreiben an die Rundfunkanstalt/ Intendanz.
Erweitertes Beispiel folgt ggf. noch in diesen Tagen... bitte etwas Geduld.


Alles weitere steht in o.g. einschlägigen Threads und soll hier der Vermeidung von Mehrfachdiskussionen nicht nochmals vertieft werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: drboe am 11. Juli 2018, 09:03
...ähm - einsamer Rekord? ???
> Widerspruch 29.05.2018
> Widerspruchsbescheid 12.06.2018
also gerade mal ~2 Wochen nach dem Widerspruch?!??! :o
"Normalerweise" dauert sowas den bisherigen Erkenntnissen nach Monate bis Jahre...

Für mich sieht das Schreiben des BS wie ein Floskelbrief aus. Ich schliesse das u. a. aus dem Aufbau und dem Hinweis auf Befreiung in Verbindung mit der ebenfalls erwähnten Tatsache, dass Unterlagen für eine Befreiung nicht vorgelegt wurden. Im Widerspruch findet sich dazu keine passende Forderung. Auch der Hinweis auf die Höhe des Rundfunkbeitrags mit 17,98 € und dem Termin, ab dem dieser auf 17,50 € gesenkt wurde macht bei Forderungen ab Dez. 2017 so eigentlich keinen Sinn, weil ja nur Vielfache von 17,50 € gefordert werden können.

M. Boettcher
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 11. Juli 2018, 20:19
Person N formuliert gerade eine Klage für das VG Hamburg und möchte diese morgen persönlich dort abgeben. Natürlich weiß Person N, dass es keinen Sinn macht, andere Klageschriften einfach so zu kopieren. Person N wird vorhandene Vorlagen natürlich individuell anpassen. Wie hier so mitzulesen ist, lehnen die Verwaltungsgerichte alle Klagen bis jetzt ab. Daher überlegt Person N fieberhaft, welche Klagebegründungen man beim VG vortragen kann, um damit durchzubrechen, aber gleichzeitig nicht all zu viel Pulver zu verschießen...
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: observer am 11. Juli 2018, 23:51
Person N wird (persönliche) Gründe haben warum gegen den Widerspruchsbescheid geklagt wird. Die Klagebegründungen sollten sachlich gut ausformuliert sein. Fallen Person N nicht genügend Klagebegründungen ein, könnte Person N sich anlesen welche Klagebegründungen die Kläger beim BVerfG vorgetragen haben.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Bürger am 12. Juli 2018, 00:05
Person N formuliert gerade eine Klage für das VG Hamburg und möchte diese morgen persönlich dort abgeben. [...] Daher überlegt Person N fieberhaft, welche Klagebegründungen man beim VG vortragen kann, um damit durchzubrechen, aber gleichzeitig nicht all zu viel Pulver zu verschießen...
Der KlageANTRAG ist erst einmal vollkommen ohne Begründung.
Die Begründung bleibt ausdrücklich gesondertem Schriftsatz vorbehalten.

Jetzt eine Begründung aus der Hüfte schießen zu wollen, wäre absurd und nicht zielführend.
Bitte oben bereits verlinkten Beitrag ausführlich lesen:
[...]
in diesem Falle
1) ca. 2(!) Wochen vor Fristablauf KlageANTRAG einreichen gem.
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
[...]

Begründungen sind noch in weiter Ferne.

Insbesondere gilt es, erst einmal das Urteil des BVerfG abzuwarten:
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html

Danach wird man in Ruhe schauen, ob und was ab dann ggf. nötig sein wird,
bis dahin aber aus besagten Gründen von jeglichen Begründungen absehen.

Verwaltungsgerichtliche Verfahren haben Verfahrensdauern von Monaten bis Jahren.
All dies ist im Forum mehrfach ausgeführt.
Für voreilige, unüberlegte Begründungen besteht daher keinerlei Anlass.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 12. Juli 2018, 00:48
Alles klar, Bürger! Danke vielmals nochmal! Person N wird sich an Deine Vorgaben halten.  :)
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Norman am 19. Juli 2018, 23:43
Der Klageantrag von Person N ist rechtzeitig und fristgerecht beim VG Hamburg eingegangen. Das VG Hamburg hat geantwortet. Es wurde ein Aktenzeichen angelegt. Person N hat nun einen Monat Zeit für die Klagegründe. Doch nun stellt sich nach dem Urteil vom 18.07.2018 des BVerfG die Frage, welche Chancen Person N jetzt noch überhaupt vor dem VG hat. Das BVerfG hält diese ganze miese Nummer mit den Rundfunkbeiträgen für verfassungskonform. Person N ist der Meinung, dass sich nun jedes Gericht darauf beziehen wird, wenn man generell gegen die Erhebung der Rundfunkgebühren klagen möchte. Welche Chancen gibt es denn jetzt überhaupt noch, vor einem VG zu gewinnen?
Titel: Re: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
Beitrag von: Bürger am 22. Juli 2018, 03:04
Person N hat nun einen Monat Zeit für die Klagegründe.
Hinweis: Nach bisheriger Erfahrung sind die vom Gericht eingangs genannten Fristen "Bitt"-Fristen, deren Versäumnis vorerst keine Rechtsnachteile mit sich bringen.
Erst wenn mehrere Monate die Klage "nicht weiterbetrieben" wird, würde vmtl. eine (dann verbindliche) Frist zur Weiterbetreibung gesetzt - siehe u.a. unter
gerichtliche Aufforderung zur Weiterbetreibung der Klage gem. §92 (2) VwGO
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28266.0.html
Erst dann würde man vmtl. reagieren, die bis dahin gesammelten Erkenntnisse nutzen - und dann als allererstes Akteneinsicht beantragen. Alles zu seiner Zeit. "Verwaltungsgerichte sind kein D-Zug." ;)
Daher: COOOOOOOL bleiben und sich nicht wuschig machen lassen...

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Doch nun stellt sich nach dem Urteil vom 18.07.2018 des BVerfG die Frage, welche Chancen Person N jetzt noch überhaupt vor dem VG hat. Das BVerfG hält diese ganze miese Nummer mit den Rundfunkbeiträgen für verfassungskonform. Person N ist der Meinung, dass sich nun jedes Gericht darauf beziehen wird, wenn man generell gegen die Erhebung der Rundfunkgebühren klagen möchte. Welche Chancen gibt es denn jetzt überhaupt noch, vor einem VG zu gewinnen?
Dies hier in diesem Thread NICHT vertiefen, da dies bereits Gegenstand der Diskussion andernorts im Forum ist - siehe u.a. unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html
hier vom "Kern-Thema" zu sehr abschweift und Mehrfachdiskussionen aus Gründen der Übersicht und zielgerichteten Diskussion im Forum nicht vorgesehen sind.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.