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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 18. März 2016, 23:39

Titel: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Viktor7 am 18. März 2016, 23:39
Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?

In der Pressemitteilung (http://bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21) zu den Revisionsverfahren vom 16. und 17. März 2016 behauptet das Bundesverwaltungsgericht ganz nüchtern:

Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

Damit verkennt es die Urteile der Kollegen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17826.msg116607.html#msg116607) anderer Gerichte, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung und das eigene Urteil:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 09.12.1998, Az. 6 C 13/97:
Zitat
"Die an das Bereithalten von Empfangsgeräten anknüpfende Rundfunkgebühr ist nach § 11 Abs. 1, Halbs. 2 RStV 1991 die vorrangige Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ob es sich bei der Rundfunkgebühr um eine "Gebühr" im klassischen Sinne, um eine "Gebühr mit Beitragscharakter" oder aber schlicht um einen "Beitrag" im eigentlichen Sinne handelt, ist umstritten und bedarf auch hier keiner Klärung. Die Einordnung ist eine Frage des Landesrechts. Denn die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk einschließlich der Rundfunkfinanzierung liegt gemäß Art. 70 Abs. 1 GG bei den Ländern. Für die Überprüfung der Abgabe auf ihre Vereinbarkeit mit Bundesverfassungsrecht ist ihre Einordnung unerheblich. Aus der Sicht des Bundesrechts ist allein entscheidend, daß die Art der Finanzierung einerseits (rundfunkrechtlich; vgl. BVerfGE 90, 60, 87 ff.) den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 GG an eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und andererseits (abgabenrechtlich) rechtsstaatlichen Anforderungen einschließlich des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichheit aller Bürger vor den öffentlichen Lasten genügt (vgl. BVerfGE 90, 60, 105 f.). Beides ist der Fall (nachstehend bb))."


Wenn die Abgabe eine Finanzierungsfunktion hat, kann sie nicht Entgelt für eine Gegenleistung sein.

Dass die Abgabe kein Entgelt für eine Gegenleistung ist, besagt auch das höchstrichterlich gesprochene zweite Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts:


BVerfG 2.-ten Rundfunkentscheidung http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html

Zitat
Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, daß die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen NICHT Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung.(…)
Dies hat zur Folge, daß die Rundfunkanstalten als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts "gelten", obwohl sie in Wirklichkeit nicht Betriebe gewerblicher Art sind, und daß die Gebühren, obwohl sie NICHT als Entgelt für die durch den Rundfunk gebotenen Leistungen im Sinne eines Leistungsaustausches betrachtet werden können, der Umsatzsteuer unterworfen werden.“

Das Bundesverwaltungsgericht hält sich weder an das eigene noch an das höchstrichterliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Damit ist das Geflecht der juristischen Rechtsverdrehungen entlarvt. Was können wir gegen diese Richter tun?
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: meitantei_kudo am 19. März 2016, 00:33
Aus meiner Sichtweise hilft da nur eins das Wort : EuGH  :police:.

Wenn der auch so argumentiert, na dann gute Nacht. (wegen NATO Besitzanspruch und so)  :(
Oder aus diesem fiktiven "Staat" in dem wir leben abmelden. Wobei dann erstmal viele Leute aufwachen müssten und das verstehen und das natürlich kein leichter Weg ist.

Aber was will man heutzutage noch machen in einem "Rechtsstaat" , in dem jede Person eine juristische Person ist und dies und das machen muss und sich der Politik und den Gesetzen unterwerfen muss?

Wann wird man wieder zum Mensch und bekommt seine Rechte zurück?
Schon erschreckend genug wie in letzter Zeit immer mehr die Werbeeinblendungen gerade in der ARD zugenommen hat teilweise 6 Minuten und 16 - 21 verschiedene Unternehmen die werben und dabei dachte ich das die ÖrR immer staatsfern und werbefrei sein müsste, anscheinend reichen die 8 Mrd € einnahmen der versklavten Bürgern nicht aus. Zumindest nach § die immer wieder besprochen werden aber dem ist schon lang nicht mehr so.
Wieso muss die Werbung sein ? Wir zahlen den Beitrag dann schafft den ab und finanziert euch durch Werbung.
Wieso immer diese Manipulation und "Staats / NATO nähe" ?
.... das könnte man sicher noch weiterführen aber darum geht es hier nicht.
Was nützen uns Richter die vom Rundfunk bezahlt werden oder in Vorständen des Rundfunks sitzen....
Welcome in Germany !

B2T: Ich denke hier hilft nur
A) sich vom "Staat" abmelden oder
B) Auswandern in ein nicht EU Land


Verstehe auch nicht wieso die Judikative mal wieder nicht ihren Job nachkommt. Und wieder nur des Copy & Paste mächtig ist.
Gibt es in diesem Land kein Gericht das noch richtig urteilt?
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2016, 09:16
Servus zusammen,

wie kriegen wir die Informationen an die Presse herangetragen?

Wer kann helfen?

Nur die Presse kann etwas ins Rollen bringen. Ansonsten können wir uns mit den besten Beweisen die Luft zufächern und es wird sich nichts ändern. Auf die finanziell abhängigen und auf Karriere bedachten Staatsanwälte können wir uns nicht verlassen.

Schönes Wochenende
Viktor
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Totalverweigerer am 19. März 2016, 09:36
wie kriegen wir die Informationen an die Presse herangetragen?

Ich denke, das sollte mit einer juristisch fundierten Begründung von den am Verfahren beteiligten Anwälten gemacht werden.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2016, 09:46
Servus zusammen,

wie kriegen wir die Informationen an die Presse herangetragen?


Ich denke, das sollte mit einer juristisch fundierten Begründung von den am Verfahren beteiligten Anwälten gemacht werden.

Sogar wegen offensichtlicher Willkür ist die Belangung eines Richter beinahe unmöglich. Siehe dazu die Fälle, die von der "Neuen Richtervereinigung" und Helfern aufgedeckt wurden. Wir haben dazu Infos im Forum gepostet und darüber bereits diskutiert -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16427.msg111929.html#msg111929 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16427.msg111929.html#msg111929)

Die einzige Chance ist, dass diese Infos öffentlich werden.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: cleverle2009 am 19. März 2016, 12:25
Servus zusammen,

wie kriegen wir die Informationen an die Presse herangetragen?


Ich denke, das sollte mit einer juristisch fundierten Begründung von den am Verfahren beteiligten Anwälten gemacht werden.

Sogar wegen offensichtlicher Willkür ist die Belangung eines Richter beinahe unmöglich. Siehe dazu die Fälle, die von der "Neuen Richtervereinigung" und Helfern aufgedeckt wurden. Wir haben dazu Infos im Forum gepostet und darüber bereits diskutiert -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16427.msg111929.html#msg111929 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16427.msg111929.html#msg111929)

Die einzige Chance ist, dass diese Infos öffentlich werden.

Eine andere Chance ist die Gründung einer Partei, deren vorrangiges Ziel die absolute Beachtung der Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist. Eine solche Absicht hat die Grundrechteunion. Es werden dort noch aufgeweckte Bürger gesucht.

http://grundrechteunion.de (http://grundrechteunion.de)

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: arcomat am 19. März 2016, 12:53
Zitat
Gegenleistung für die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

Gegenleistung für eine Möglichkeit!!! Das allein ist schon der absolute Wahnsinn! Dieses Richter-Pack verstößt ununterbrochen gegen das ranghöchste Gesetz und NIEMAND in der Regierung tut auch nur ansatzweise was dagegen...
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Totalverweigerer am 19. März 2016, 13:07
Zitat
Eine andere Chance ist die Gründung einer Partei,...

Ach nö, nicht noch eine Partei. Außerdem gibt es da schon was: http://grundrechtepartei.de/

Aber vorab ein Hinweis von Herrn Seehofer:

https://www.youtube.com/watch?v=19asrm-S4i0
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2016, 13:21
Zitat
Gegenleistung für die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

Gegenleistung für eine Möglichkeit!!! Das allein ist schon der absolute Wahnsinn! Dieses Richter-Pack verstößt ununterbrochen gegen das ranghöchste Gesetz und NIEMAND in der Regierung tut auch nur ansatzweise was dagegen...

Eine Möglichkeit von tausenden Optionen. Für diese staatsabhängige Option sollen wir uns bevormunden und das Grundrecht der ungehinderten und umgelenkten Medienwahl mit offensichtlicher Teilhinderung durch Medienbudgetminderung hinnehmen.
 
Nutzer und Nichtnutzer, auch aus Sorge vor Repressalien zahlende Nichtnutzer, werden in einen Topf geworfen und nicht differenziert. Damit wird die Belastungsgleichheit aus Art. 3 mit Füßen getreten. Sie richten den Rechtsstaat zugrunde und kommen damit durch.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: cleverle2009 am 19. März 2016, 13:43
Zitat
Eine andere Chance ist die Gründung einer Partei,...

Ach nö, nicht noch eine Partei. Außerdem gibt es da schon was: http://grundrechtepartei.de/

Aber vorab ein Hinweis von Herrn Seehofer:

https://www.youtube.com/watch?v=19asrm-S4i0

Hallo Totalverweigerer,
deinen Frust kann ich durchaus verstehen. Die Grundrechtepartei hat ein Problem. Der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands und ehemals Justizminister des Saarlands - jetzt Bundesverfassungsrichter ehemals Parteimitglied CDU, hat der Grundrechtepartei die Parteieigenschaft abgesprochen. Wie immer das ausgeht, eine allen Anforderungen an eine Parteigründung genügende neue Partei wäre die Grundrechteunion. Wenn du dort nachliest, wirst du schlauer sein. Die Initiatoren sind identisch.
Ich denke dies wäre nicht nur wieder eine neue Partei, sondern das wäre die Partei, die der Bürger braucht gegen die grundgesetzwidrig handelnde offentliche Gewalt zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundrechtträgers.
Um dies aber alles verstehen zu können bedarf es grundlegender Kenntnisse des Grundgesetzes als Abwehrrecht des Bürgers gegen die grundgesetzwidrig handelnde öffentlich Gewalt.
Dein Hinweis auf den Herrn Seehofer ist wenig zielführend. Denke mal darüber nach wie der den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ohne Zustimmung des Bürgers und des Landtages im Dezember 2010 unterzeichnete zusammen mit seinen anderen Ministerpräsidenten Kumpels. Im Jahr 2011 hat er dann den unterzeichneten Vertrag dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt. dann such dir mal die bay. Verfassung heraus und guck da nach wie Landesgesetze gemacht werden müssen.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 19. März 2016, 14:00
Warum wird dieses Urteil eines falschen Gerichts so beachtet?
Das Gericht war doch gar nicht zuständig, siehe § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO:
Zuständig sind die Verwaltungsgerichte für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten NICHT VERFASSUNGSRECHTLICHER ART.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Totalverweigerer am 19. März 2016, 14:11
Hallo Cleverle,
noch eine Ergänzung zum Seehofer-Hinweis:

"Könnten Wahlen etwas verändern, würde man sie verbieten!" (Rosa Luxemburg)

Ich habe keinen dieser Typen im Landtag bzw. Bundestag gewählt. Meinetwegen können die dort tun was sie wollen***. Wie es in Bayern gehandhabt wurde, weis ich nicht. In Sachsen hat der Ministerpräsident den RStV ebenfalls unterschrieben. Mittels Transformationsgesetz wurde aus dem Staatsvertrag ein Gesetz mit Rundfunkbeitragspflicht, der Bürger per Gesetz zum Schuldner deklariert. Für mich ist diese ganze Vorgehensweise ein diktatorischer Eingriff in meine Handlungsfreiheit. Bezüglich Gesetze verweise ich auf das Zitat in meiner Signatur.


***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte zukünftig selbst darauf achten.
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2016, 20:15
Die Parteien tun etwas nur dann, wenn sie unter Druck geraten, Stimmen brauchen oder noch andere Vorteile davon haben bzw. auf diese hoffen.

Daraus ergibt sich das Handeln der Parteien, wer und wie lange Einfluss auf sie ausüben kann.

Hier sind die Parteien nicht das Thema. In diesem Fall kann nur Schützenhilfe von der Presse kommen. Diese müssen wir für das Thema gewinnen.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: MeMyselfAndI am 19. März 2016, 20:42
Warum wird dieses Urteil eines falschen Gerichts so beachtet?
Das Gericht war doch gar nicht zuständig, siehe § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO:
Zuständig sind die Verwaltungsgerichte für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten NICHT VERFASSUNGSRECHTLICHER ART.

Genau das ist das Problem, dass die Medien die aktuellen Entscheidungen aus Leipzig jetzt so aufnehmen, als besäße Leipzig überhaupt Entscheidungsmacht oder Zuständigkeit....
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: nexus77 am 19. März 2016, 22:26
Warum wird dieses Urteil eines falschen Gerichts so beachtet?
Das Gericht war doch gar nicht zuständig, siehe § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO:
Zuständig sind die Verwaltungsgerichte für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten NICHT VERFASSUNGSRECHTLICHER ART.

Genau das ist das Problem, dass die Medien die aktuellen Entscheidungen aus Leipzig jetzt so aufnehmen, als besäße Leipzig überhaupt Entscheidungsmacht oder Zuständigkeit....

Warum wurde es dort verhandelt, wenn nicht zuständig ??
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: pinguin am 20. März 2016, 00:14
Warum wurde es dort verhandelt, wenn nicht zuständig ??
Kann das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzuständigkeit feststellen, obwohl die Länder ihren ÖRR zumindest im Verwaltungsrecht erwähnen?
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Viktor7 am 20. März 2016, 07:51
Bitte helft bei der Verbreitung der wichtigen Informationen mit.

Nur die Presse kann etwas ins Rollen bringen. Ansonsten können wir uns mit den besten Beweisen die Luft zufächern und es wird sich nichts ändern.

Hinweis an die Presse:

Geschätzte Redaktion,

ist es Ihnen aufgefallen, dass das Bundesverwaltungsgericht bezüglich des Rundfunkbeitrags vor unseren Augen vorsätzlich das Recht falsch anwendet (Rechtsbeugung) und niemand dieses bemerkt?

Beweise finden Sie hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17962.0.html

Freundliche Grüße
xxx


Geschätzte Redaktion,

ist es Ihnen aufgefallen, dass das Bundesverwaltungsgericht bezüglich des Rundfunkbeitrags vor unseren Augen vorsätzlich das Recht falsch anwendet (Rechtsbeugung) und niemand dieses bemerkt?

Beweise finden Sie hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17962.0.html 

Freundliche Grüße
xxx
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Lloreter am 20. März 2016, 12:19
Servus zusammen,

wie kriegen wir die Informationen an die Presse herangetragen?

Wer kann helfen?

Nur die Presse kann etwas ins Rollen bringen. Ansonsten können wir uns mit den besten Beweisen die Luft zufächern und es wird sich nichts ändern. Auf die finanziell abhängigen und auf Karriere bedachten Staatsanwälte können wir uns nicht verlassen.

Schönes Wochenende
Viktor

Die Fakten an die Presse herantragen, ist ja nicht das Problem.
Das Problem ist, dass die Presse nicht auf unserer Seite steht, und derartige Fakten nicht veröffentlichen wird.
Ich sehe nur eine Chance, öffentlich etwas zu erreichen.
Die runden Tische müssen noch aktiver werden und mit solchen Fakten auch Klinken putzen gehen, die Leute direkt ansprechen.
Und es müsste runde Tische in JEDER Stadt, in JEDEM Dorf geben.
Ich bin überzeugt davon, dass sich mind. 90 % der Menschen gegen die Gebühren wehren würden, wenn man sie an die Hand und ihnen die Angst nimmt, das ihnen dabei etwas passieren kann.
Irgendwann kommt dann auch die Presse nicht mehr umhin, zu berichten.
Zur Zeit bin ich zwar noch im Ausland, aber wenn ich wieder heim nach Deutschland komme, werde ich sicher in dieser Art aktiv.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: PersonX am 20. März 2016, 12:53
Die Presse wagt sich nur ganz langsam auf dieses Gebiet. Die Presse hat scheinbar nicht verstanden, dass auch Ihre Zukunft durch diesen Beitrag zusätzlich bedroht ist. Dort wo es verstanden wurde wird schon der Ruf nach einem ähnlichen Beitrag gehört. Das kann aber nicht die Lösung sein.

Ein jeder kann eine aktuelle Tageszeitung von gestern erwerben und den kleinen Artikel suchen wo es um Rundfunk geht und größere Leserbriefe schreiben. Vielleicht verstehen sie anschliessend mehr. Davor sollte noch nach der jeweiligen Beteiligungen der Länder oder der Sender bei der Zeitung geschaut werden.

Selbst wenn der Ton bereits kritisch sein sollte in der Zeitung wird der Autor sich über Zuschriften freuen, weil er dann sieht das es tatsächlich auch gelesen wird. Vielleicht fordern Fragen auch zu mehr Tiefe heraus


Edit "Bürger":
Thread musste ab hier leider wegen themenabschweifender Diskussion moderiert werden.
Hier (und generell!) bitte beim Kern-Thema des Threads bleiben, welches da lautet
Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Bitte nicht mit allgemeinen Verlautbarungen in themenabschweifende Diskussionen abgleiten.
Für andere, konkrete Themen bitte in geeignete, bereits bestehende Threads einklinken bzw. falls keine geeigneten Threads vorhanden, neu erstellen - mit einem aussagekräftigen Betreff, der kurz aber verständlich das Kern-Thema wiedergibt.
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
Beitrag von: Hailender am 20. März 2016, 22:53
...du sprichst mir so aus dem Herzen - es ist absolut nicht nötig etwas hinzu zufügen.

Servus zusammen,

wie kriegen wir die Informationen an die Presse herangetragen?

Wer kann helfen?

Nur die Presse kann etwas ins Rollen bringen. Ansonsten können wir uns mit den besten Beweisen die Luft zufächern und es wird sich nichts ändern. Auf die finanziell abhängigen und auf Karriere bedachten Staatsanwälte können wir uns nicht verlassen.

Schönes Wochenende
Viktor

Die Fakten an die Presse herantragen, ist ja nicht das Problem.
Das Problem ist, dass die Presse nicht auf unserer Seite steht, und derartige Fakten nicht veröffentlichen wird.
Ich sehe nur eine Chance, öffentlich etwas zu erreichen.
Die runden Tische müssen noch aktiver werden und mit solchen Fakten auch Klinken putzen gehen, die Leute direkt ansprechen.
Und es müsste runde Tische in JEDER Stadt, in JEDEM Dorf geben.
Ich bin überzeugt davon, dass sich mind. 90 % der Menschen gegen die Gebühren wehren würden, wenn man sie an die Hand und ihnen die Angst nimmt, das ihnen dabei etwas passieren kann.
Irgendwann kommt dann auch die Presse nicht mehr umhin, zu berichten.
Zur Zeit bin ich zwar noch im Ausland, aber wenn ich wieder heim nach Deutschland komme, werde ich sicher in dieser Art aktiv.