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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Sve am 08. Juli 2018, 15:32

Titel: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Sve am 08. Juli 2018, 15:32
Hallo zusammen,

im Rahmen der Auslesung der Einwohnermeldedaten (Meldedatenabgleich), hat der Beitragsservice festgestellt, dass fiktive Person A wohl noch nicht angemeldet ist und ihr ein Schreiben mit Antwortbogen geschickt.

Da sich Person A ja jetzt rückwirkend anmelden muss zum 01.05.2013, könnte sie ja einen Anspruch auf Verjährung stellen. Dazu ein paar Fragen in der Hoffnung auf helfende Antworten:

1) Soll Person A überhaupt reagieren?
2) Sollte Person A den Antwortbogen erst einmal ausfüllen und auf die Zahlungsaufforderung warten, um dann auf die Verjährung hinzuweisen?
3) Wie muss so ein Schreiben aussehen mit dem Hinweis auf Verjährung? Person A hat leider nicht das richtige Fachwissen in Bezug auf Verjährung/Rechtslage und das Schreiben solcher Dinge.

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.


Edit "Bürger":
Beitrag musste angepasst werden. Bitte immer und überall im Forum die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts beachten:
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben. [...]

Versuch eines "Zwischenfazits" nunmehr hier im Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: McKaber am 09. Juli 2018, 00:38
Befindet sich auf dem Schreiben (auf der Rückseite) eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Wenn nicht, auf keinen Fall antworten.

Es gibt Verfahrenswege, mit denen man zu einer Aussage gezwungen werden kann. Aber der BS hat das noch NIE gemacht. Die werden Person A dann einfach "Direktanmelden", wie das so schön heißt. Dafür gibt es aber keine Gesetzesgrundlage.

Es folgt alsdann ein Schreiben "Sie wurden angemeldet".
Kann man ignorieren.

Dann irgenwann nach vielen Bettelbriefen kommt der Festsetzungsbescheid.

Dann kommst Du nochmal hier her ;)


Edit "Bürger" - zur Ergänzung:
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Markus KA am 09. Juli 2018, 00:44
Man könnte aber auch rein fiktiv gegen den Fragebogen (auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung) bei der zuständigen Rundfunkanstalt einen Widerspruch einlegen, da dieser einen möglichen Verwaltungsakt darstellt und möglicherweise die daraus resultierende Zwangsanmeldung zur Rundfunkbeitragspflicht rechts- und verfassungswidrig ist.  In fiktiven Fällen könnte dann mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid dem Bürger geantwortet worden sein. Mit diesem Widerspruchsbescheid könnte der Bürger dann eine Anfechtungsklage einreichen.

In einem fiktiven Fall könnte bereits nach 3 Monaten, nachdem der Widerspruch gesendet wurde, eine Untätigkeitsklage gegen die verantwortliche Rundfunkanstalt eingereicht worden sein.   8)


Edit "Bürger":
Vorsorglicher Hinweis, dass laut bisheriger jahrelanger Erfahrung auch schon aus dem ersten Meldedatenabgleich eine voreilige, pro-aktive Reaktion alle Vorgänge unnötig beschleunigen dürfte, ohne Not vorschnell Daten bestätigt, mit Unterschrift ggf. sogar als "Anmeldung" gem. RBStV i.V.m. der jeweiligen "Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge" gewertet und somit später ggf. schlechter anfechtbar wäre - und eine Nichtreaktion bislang nicht nachteilig war.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Knax am 09. Juli 2018, 07:44
Die werden Person A dann einfach "Direktanmelden", wie das so schön heißt. Dafür gibt es aber keine Gesetzesgrundlage.

Dem Abgabenpflichtigen obliegt eine Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht dient der Ermittlung der Bebeitragungsgrundlagen. Wird die Auskunftspflicht nicht erfüllt, macht die Behörde von ihrem Recht auf Ersatzvornahme Gebrauch, indem sie (eben ersatzweise) einfach auf die ihr übermittelten Meldedaten zurückgreift.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Lev am 09. Juli 2018, 08:53
Ich sehe das so wie McKaber.
Person A hat eine Mitwirkungspflicht, wenn man sie rechtlich darüber in Kenntnis setzt.
Befindet sich auf dem Schreiben (auf der Rückseite) eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Ich bezweifle, dass der BS deswegen den Rechtsweg eröffnet (Klagt).
Aber wenn doch, dann kommt er Person A doch sehr entgegen.  :)
(Gerichtskosten)

Lev
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: HansKuperus am 09. Juli 2018, 09:05
Da sich Person A ja jetzt rückwirkend anmelden muss zum 01.05.2013

Ist das so?

Schaut man hier:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html)

Zitat
Muss der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro gegebenenfalls nachgezahlt werden?

Zitat
Der Melde­daten­abgleich 2018 schließt an den vorangegangenen Melde­daten­abgleich an, der in den Jahren 2013 bis 2015 durch­geführt wurde. Eine rück­wirkende An­meldung erfolgt daher frühestens zum 1. Januar 2016.

Verstehe ich das richtig?

Sve, hast eine PM  ;)
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: drboe am 09. Juli 2018, 10:13
@HansKuperus: Vermutlich sind in jedem Fall das Einzugs­datum und der Verjährungszeitraum wichtig. Eigentlich können "Beiträge" rückwirkend bis einschließlich 2015 gefordert werden, wenn es LRA/BS noch vor dem 31.12.2018 gelingt, einen Bescheid über die sogn. Rundfunkbeiträge auszustellen. Ich bezweifle, dass die Zusendung von Fragebögen die Verjährung in gleicher Weise unterbricht.
Allerdings könnte dies u. U. die Zwangsanmeldung leisten.

M. Boettcher
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Shuzi am 09. Juli 2018, 18:33
Die werden Person A dann einfach "Direktanmelden", wie das so schön heißt. Dafür gibt es aber keine Gesetzesgrundlage.
Dem Abgabenpflichtigen obliegt eine Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht dient der Ermittlung der Bebeitragungsgrundlagen. Wird die Auskunftspflicht nicht erfüllt, macht die Behörde von ihrem Recht auf Ersatzvornahme Gebrauch, indem sie (eben ersatzweise) einfach auf die ihr übermittelten Meldedaten zurückgreift.

Wenn dann besteht eine Auskunftspflicht gemäß § 8 Abs. 1 bzw. § 14 Abs. 1 RBStV gegenüber der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Sofern in dem Fragebogen die zuständige Landesrundfunkanstalt nicht genannt ist, kann der Auskunftspflicht nach dem Gesetz nicht nachgekommen werden, da auch im Gesetz die Zuständigkeit nicht geregelt ist.

Siehe hierzu u.a. auch unter
Direktanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg169693.html#msg169693
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: McKaber am 09. Juli 2018, 21:54
Die werden Person A dann einfach "Direktanmelden", wie das so schön heißt. Dafür gibt es aber keine Gesetzesgrundlage.
Dem Abgabenpflichtigen obliegt eine Auskunftspflicht. [...]

Das mag ja so sein. Wie schon geschrieben, steht es der RA natürlich frei, die Pflicht auf dem Rechtsweg zu erzwingen. Die RA müsste Klage einreichen und vor Gericht müsste man dann die Angabe zur Wohnungsinhaberschaft machen. Aber für eine "automatische Anmeldung", wie das heute heißt, gibt es schlicht keine Gesetzesgrundlage.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Knax am 09. Juli 2018, 23:38
Wenn dann besteht eine Auskunftspflicht gemäß § 8 Abs. 1 bzw. § 14 Abs. 1 RBStV gegenüber der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Sofern in dem Fragebogen die zuständige Landesrundfunkanstalt nicht genannt ist, kann der Auskunftspflicht nach dem Gesetz nicht nachgekommen werden, da auch im Gesetz die Zuständigkeit nicht geregelt ist.

Guter Punkt.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Knax am 09. Juli 2018, 23:48
Das mag ja so sein. Wie schon geschrieben, steht es der RA natürlich frei, die Pflicht auf dem Rechtsweg zu erzwingen.
Braucht sie nicht, denn es besteht ein milderes Mittel darin, dass auf die Daten aus dem Meldedatenabgleich zurückgegriffen wird.

Die RA müsste Klage einreichen und vor Gericht müsste man dann die Angabe zur Wohnungsinhaberschaft machen. Aber für eine "automatische Anmeldung", wie das heute heißt, gibt es schlicht keine Gesetzesgrundlage.
Meiner Ansicht nach: Doch, die gibt es. Allgemeines Verwaltungsvollstreckungsrecht. Ersatzvornahme als Vollstreckungsmaßnahme. Der Betroffene ist einer (Auskunfts-) Pflicht nicht nachgekommen. Bei der Auskunft handelt es sich um eine vertretbare Handlung, d.h. eine Handlung, die nicht nur durch den Betroffenen selbst, sondern auch durch Dritte vorgenommen werden kann. Die Auskunft kann nämlich auch durch Rückgriff auf die Meldedaten erfüllt werden. Darin liegt gleichzeitig die Ersatzvornahme durch die Behörde.

Ob die Behörde überhaupt Rückgriff auf die Meldedaten nehmen darf, d.h. ob sie die aus dem Rückgriff auf diesen Datenbestand gewonnen Informationen überhaupt für ihre Zwecke verwenden darf, ist wieder eine andere Frage.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: boykott2015 am 10. Juli 2018, 00:11
Falls irgend ein Schreiben kommt, muss der Inhalt des Schreibens erstmals entziffert werden. Falls dort irgendwelche unbekannte Zahlenkombinationen / bunte Logos vorkommen, deren Inhalt man nicht genau weiß, dann ist es ratsam, zuerst den Absender auffordern, alles offenzulegen.

So könnte man schreiben:
Zitat
Es ist ein nach Werbeblatt aussehendes Schreiben angekommen. Dort sind bunte Logos, Zahlenkombinationen enthalten. Wahrscheinlich enthält das Schreiben Geschäftsgeheimnisse. Seien Sie lieb und legen alles offen. Alle enthaltene Geschäftsgeheimnisse legen Sie bitte auch offen. Dafür gebe ich Ihnen xxx Tage Zeit (Zeitraum könnte man aus dem Schreiben übernehmen). Falls von Ihnen nicht alles offengelegt wird, kann ich Ihnen nicht antworten, da der Inhalt Ihres Werbeblatts im Ganzen unbekannt ist.

Meiner Ansicht nach: Doch, die gibt es. Allgemeines Verwaltungsvollstreckungsrecht. Ersatzvornahme als Vollstreckungsmaßnahme. Der Betroffene ist einer (Auskunfts-) Pflicht nicht nachgekommen. Bei der Auskunft handelt es sich um eine vertretbare Handlung, d.h. eine Handlung, die nicht nur durch den Betroffenen selbst, sondern auch durch Dritte vorgenommen werden kann. Die Auskunft kann nämlich auch durch Rückgriff auf die Meldedaten erfüllt werden. Darin liegt gleichzeitig die Ersatzvornahme durch die Behörde.
Die Situation könnte folgendermaßen ablaufen: Der Betroffener ist bereit, Auskunft zu liefern, allerdings versteht er den Brief nicht. Nicht dass er zu blöd dafür ist, sondern weil die Behörde in den Brief irgendwelche für den Betroffenen unbekannte Sachen reingesteckt hat. Dazu gehören z.B. Betriebsgeheimnisse. D.h. Dritte kommen dann gar nicht zum Zug. Es wird früher stehen bleiben, da Behörde selbst durch Nicht-Öffnung des kompletten Inhalt des Briefes den Betroffenen zwingt, dass er seiner Pflicht nicht nachkommen kann.

Bildlich: Eine Behörde schickt dem Betroffenen QR-Code oder anderen Code und bittet, die Auskunftspflicht zu erfüllen. Der Betroffene kann mit seinen Augen keinen QR-Code entziffern, somit ist der Inhalt für ihn unbekannt.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Sve am 10. Juli 2018, 13:42
 Hallo alle zusammen,

vielen Dank für eure reichlichen Antworten. Person A wird sich da mal am Wochenende in Ruhe durchwühlen. Es gibt ja schon eine Menge Optionen, die sie für sich jetzt prüfen muss.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Markus KA am 13. Juli 2018, 08:17
Ergänzung:

Die zuständige Rundfunkanstalt kann nach eigenen Angaben nicht feststellen, wer mit wem in welcher Wohnung wohnt. Möglicherweise bezahlt schon eine Person einen Beitrag für die Wohnung oder das Haus. Im Sinne der Unterstützung einer Amtshandlung sollte dann die Beitragsnummer der bereits zahlenden Person angeben werden. In diesem Falle sollte sich dann das Thema erledigt haben.

Weitere Hinweise zum Thema:

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html)

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417)

Erste Brief - Fragebogen - welche vorgehensweise?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4438.msg30222.html#msg30222 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4438.msg30222.html#msg30222)

Heute kam der erste Brief von der GEZ
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.msg32672.html#msg32672 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.msg32672.html#msg32672)

Antwortbogen zurückschicken - ja oder nein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5699.msg44381.html#msg44381 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5699.msg44381.html#msg44381)

Auch das erste Schreiben bekommen :-(
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5698.msg44380.html#msg44380 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5698.msg44380.html#msg44380)

Mein erstes mal mit dem Beitragsservice / Frage zum Verfahren bei WG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5540.msg42781.html#msg42781 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5540.msg42781.html#msg42781)

Beitragsservice...der erste Kontakt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21881.msg139755.html#msg139755 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21881.msg139755.html#msg139755)

Der Kampf beginnt.. von Anfang bis Ende (positiv oder negativ) (Beginn 15.09.16)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20218.msg130585.html#msg130585 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20218.msg130585.html#msg130585)

Bitte auch die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Holgi76 am 30. Juli 2018, 20:42
Ich warte auch schon drauf.... Den letzten Brief habe ich in November 2013 erhalten, aber nie drauf reagiert, da die Anschrift nicht richtig war.
Ich wohne ...straße 1-3 und die Briefe gingen immer an die ...straße 1.
...straße 1 steht auch auf meinem Perso aber nicht auf meinem Mietvertrag ;)

Ich werd einfach wieder nicht drauf reagieren und im Falle eines Falles den Spieß einfach umdrehen und einfach behaupten, dass ich mit denen telefoniert habe und auch schriftlich denen geantwortet habe und dass ich deswegen keinesfalls nachzahlen werde.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: hansy548 am 04. August 2018, 13:33
Zur Erinnerung:

Befindet sich auf dem Schreiben (auf der Rückseite) eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Wenn nicht, auf keinen Fall antworten.

Es gibt Verfahrenswege, mit denen man zu einer Aussage gezwungen werden kann. Aber der BS hat das noch NIE gemacht. Die werden Person A dann einfach "Direktanmelden", wie das so schön heißt. Dafür gibt es aber keine Gesetzesgrundlage.

Es folgt alsdann ein Schreiben "Sie wurden angemeldet".
Kann man ignorieren.

Dann irgenwann nach vielen Bettelbriefen kommt der Festsetzungsbescheid.

Dann kommst Du nochmal hier her ;)


Edit "Bürger" - zur Ergänzung:
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: MTxLukas am 05. August 2018, 20:27
Eine Freundin von mir wurde jetzt angeschrieben aufgrund des Datenabgleich. Mit Fragebogen etc.
Ich habe mich mal in das Thema eingelesen und kurios für mich ist, dass sie erst jetzt angeschrieben worden ist obwohl sie seit 2013 dort wohnt. Meines Wissens nach wurde ja zwischendurch 2015 ein Abgleich durchgeführt

Zitat
Entscheidend ist hier das Einzugs­datum: Wenn bislang keine Person für die Wohnung Rund­funk­beitrag bezahlt, dann sollte die ange­schriebene Person das Einzugs­datum auf dem beiliegenden Antwort­bogen vermerken und an den Beitrags­service senden oder für die Antwort das Online-Formular nutzen. Ab diesem Datum wird dann der Rund­funk­beitrag für die Wohnung berechnet. Der Melde­daten­abgleich 2018 schließt an den vorangegangenen Melde­daten­abgleich an, der in den Jahren 2013 bis 2015 durch­geführt wurde. Eine rück­wirkende An­meldung erfolgt daher frühestens zum 1. Januar 2016.

Und wenn ich das richtig verstehe müsste sie nicht seit 2013 nachzahlen sondern ab 2016  :) Oder man entscheidet sich für die anderen "Möglichkeiten" die hier ausführlich im Forum beschrieben sind aber da bin ich noch am "studieren"
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Sako88 am 06. August 2018, 10:40
Hallo Forumsteilnehmer,

ich habe nun alle (9) Beiträge zum 2018er Meldedaten-Abgleich durchgelesen, bin aber noch völlig unsicher, was meine Fiktive Person L nun tun soll.

Person L wohnt seit Oktober 2011 in seiner 2. Wohnung. Da die 1. Wohnung im Haus der Eltern ist, wurde weder für die 1. Wohnung, noch für die 2. Wohnung eine Gebühr entrichtet. An der 2. Wohnung wurde Person L wohl bisher vergessen.
Am 1.8. erhielt Person L nun den Fragebogen am 2. Wohnsitz.
Person L wohnte bisher immer alleine in der 2. Wohnung. Zum 15.9. wird Person W noch zusätzlich einziehen.
Person L und W sind grundsätzlich bereit, ab jetzt die Beiträge zu übernehmen, um großen Stress zu vermeiden.

Wie könnte für die Beiden eine wenig aufwändige Anmeldestrategie aussehen, sodass eine Rückwirkende Anmeldung bis 1.1.2016 vermieden wird?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Markus KA am 06. August 2018, 11:17
Person L und W sind grundsätzlich bereit ab jetzt die Beiträge zu übernehmen, um großen Stress zu vermeiden.
Kleiner Hinweis: das Forum nennt sich "gez-boykott.de" und nicht gez-bezahlen.de  ;)

Leider lässt sich möglicherweise keine Aussage verbindlich treffen, wie "großer" Stress und rückwirkende Forderungen vermieden werden können. Der eine liebt es, die Füße still zu halten und abzuwarten, was da komme, der andere liebt es, bei Zwangsvollstreckungen den Behörden und Gerichten mit rechtlichen Mitteln entgegenzutreten.

Es soll Menschen geben, die immer unruhig schlafen und somit großem Stress ausgesetzt sind, mit dem Wissen, gegen einen ungerechten Zwangsbeitrag nichts oder zuwenig getan zu haben. Zeit, ab jetzt seiner Meinung auch Taten folgen zu lassen.  ;)
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 06. August 2018, 18:01
Für L gibt es doch keine Probleme. Zweitwohnungen sind zukünftig befreit, wenn am Erstsitz bezahlt wird. Leider hat das Bundesverfassungsgericht vergessen, die Sache etwas konkreter zu definieren, jetzt könnte man der Meinung sein, daß die Voraussetzung für die Befreiung eine Zahlung durch L am Erstwohnsitz sein müßte, dort sollen aber alle Bewohner wiederum gesamtschuldnerisch haften, was mit dem Mitbewohner an Wohnsitz 2 (der dort möglicherweise seinen Erstwohnsitz hat) auch wieder kollidiert, denn dann wäre der voll zahlungspflichtig, ohne eine Gesamtschuldnerschaft mit L zu begründen.
Irgendwie hat sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil ins Knie geschossen, es wäre viel einfacher gewesen, die Klagen in allen Punkten abzubügeln, die Begründungen für die anderen Ablehnungen sind so hanebüchen und widersprüchlich, sowohl in sich als auch zu seiner bisherigen Rechtsprechung, daß ein bißchen mehr oder weniger Willkür auch egal gewesen wäre aber die Gesamtsituation eindeutiger.

Variante 1: Zukünftige Liebesbriefe des Belästigungsservice konsequent als unzustellbar zurückgehen lassen, egal ob für L oder Mitbewohner, dann soll man laut Erfahrungen in diesem Forum bis zum nächsten Datenabgleich Ruhe haben.

Variante 2: Der Rundfunkanstalt viel Arbeit machen und tunlichst nicht mit dem Beitragsservice kommunizieren, sondern mit dieser, was dabei herauskommt, wird sich dann zeigen, Klagebereitschaft vorausgesetzt, kann die Sache mit der Doppelzahlung dann vor Gericht geklärt werden, um so mehr Zeit bis zum Bescheid gewonnen wird, um so weiter tritt die Verjährung einer möglichen Forderung ein. Es mag vielleicht klug sein, den Zwangsfunkbeitrag mit der bisherigen Teilnehmernummer am Wohnsitz 1 von Ls Konto (per Überweisung) zu zahlen, nachdem die Einzugsermächtigung von Wohnsitz1bezahler widerrufen wurde oder konsequent zurückgebucht wurde.
Wir wissen zwar, daß die Teilnehmernummer personenbezogen ist, bebeitragt werden laut Gesetz aber Wohnungen, insofern können die L mal den Buckel runterrutschen.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Bürger am 06. August 2018, 18:40
In Ermangelung an für die weitere Aufbereitung eines Zwischenfazits erforderlicher Zeit, hier behelfsweise ein Eigen-Voll-Zitat aus
Pro Wohnung muss einer zahlen - Interview Nicole Mertgen / Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28371.msg178624.html#msg178624
Solange aus den Schreiben
- weder eine Rechtsgrundlage
- noch eine Rechtsmittelbelehrung
- noch eine "Landesrundfunkanstalt" mit Angabe des vollständigen rechtlichen Namens und der jeweiligen Rechtsform
- noch eine Vertretungsbefugnis der schreibenden, nirgendwo namentlich öffentlich bekanntgegebenen "Stelle"
hervorgehen,
rät die unabhängige "Nichtverbraucherzentrale",
nicht auf derartige Schreiben zu reagieren und davon abzusehen, eigene Daten oder gar etwa unbefugt Daten von Dritten ("Namen und Beitragsnummer" > Achtung: Umgehung einer etwaigen beim Einwohnermeldeamt für diese dritte Person vermerkten Auskunftssperre!) an diese unbekannte Stelle herauszugeben oder zu bestätigen, da nicht auszuschließen ist, dass es sich um Trittbrettfahrer zum Zwecke der Datenerschleichung (oder gar noch schlimmeres) handeln könnte.

Ungeachtet dessen besteht nach diesseitiger Auffassung
- keine Verpflichtung und keine Befugnis, überhaupt über die eigenen Daten hinausgehende Daten von Dritten herauszugeben
- keine Befähigung z.B. eine "Beitragsnummer" von Dritten herauszugeben, da man diese nicht kennt, diese einem nicht anderweitig mitgeteilt wurde und man schließlich keine Verfügungsgewalt über die dritte Person hat, jene persönliche Nummer herauszugeben

Einzig(!) die Mitteilung zur Lage der betreffenden Wohnung wäre gem. RBStV eine mögliche Angabe, die fiktive Personen A-Z über sich selbst mitteilen könnten - aber natürlich nur an eine dazu erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis usw. ;)
Wenn diese Angabe zur Lage der Wohnung dann aufgrund mangelhafter Datenbestände bei der "erkennbar legitimierten Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" einen Abgleich nicht ermöglicht (Hinweis: "Meldedatenabgleich" = "Meldeadressen" = i.d.R. keine oder jedenfalls keine vollständigen Angaben zu Wohnungen), ist dies ein "wunderbarer Beleg" für die verwaltungspraktische Untauglichkeit des Anknüpfungspunktes "Wohnung" - siehe u.a. auch unter
Anknüpfungspunkt: 'Wohnung' ist Unfug!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26946.msg169421.html#msg169421
und dann
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359

Alternativ könnte man die "erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" dazu auffordern, doch bittesehr alle unter der Meldeadresse "zum Wohnen oder Schlafen geeigneten oder genutzten", "beitragspflichtigen" Raumeinheiten aufzulisten, damit man sich der betreffenden Einheit ein-eindeutig zuordnen kann.

Zudem könnte die "erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" aufgefordert werden, doch bittesehr mitzuteilen, wie man den Nachweis für die Zahlung erbringen können soll - und zwar auch in der Zukunft, wenn z.B. kein Kontakt mehr zum jetzigen Zahler besteht - wenn man auf die Zahlungsweise/ Kontodaten der zahlenden Person keinen Einfluss und keine Zugriffsmöglichkeiten hat.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Weitere Infos folgen...

 >:D


Nunmehr auch ergänzt unter
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Florist123 am 27. August 2018, 11:34
Wenn Person A jetzt Möglichkeit zwei von den vieren des ersten Schreibens ankreuzt:
Zitat
Die Wohnung ist nicht auf mich, sondern war bisher auf den Namen einer Mitbewohnerin oder eines Mitbewohners zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Ich melde sie deshalb zum Auszug der Mitbewohnerin oder des Mitbewohners auf meinen Namen an:
und den 01.08.18 angibt, dann sollte sich doch das Thema mit dem rückwirkend zahlen erübrigen!?

Auskunft, wer bisher gezahlt hat und über welche Beitragsnummer das ganze lief, muss/ darf Person A ja auf Grund Datenschutz nicht geben, oder übersehe ich da was!?
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: PersonX am 27. August 2018, 12:14
Auskunft, wer bisher gezahlt hat und über welche Beitragsnummer das ganze lief, muss/ darf Person A ja auf Grund Datenschutz nicht geben, oder übersehe ich da was!?

Ja übersehen wird, dass der LRA gar nicht klar ist, wer mit wem wohnt. Die haben Daten von "Anschriften" nicht von "Wohnungen". Die haben erst Daten von Wohnungen, wenn die Lage oder die Wohnungsnummer geliefert werden oder wurden.

Die haben maximal Informationen über "wer mit wem", wenn das freiwillig übermittelt wurde oder sich das schlüssig aus anderen Angaben ergibt. -> Dann besteht nicht zwingend das Wissen ob in der gleichen Wohnung. -> Es können auch unter der gleichen Anschrift zwei Personen in verschiedenen Wohnungen wohnen obwohl alles so aussieht als wäre es identisch. -> Der Grund liegt in der fehlenden Prüfung der Wohnung.

Übersehen wird, dass die Forderung pro "Wohnung" erhoben wird und dabei von jedem Inhaber in voller Höhe, wobei nur einmal zu zahlen ist pro Wohnung. Liegt also keine Zahlung für eine "Anschrift" von A für die Vergangenheit vor, dann erfolgt von LRA eine Forderung für die Vergangenheit für diese "Anschrift", denn eine "Wohnung" muss nicht bekannt sein. -> Jetzt versucht die LRA, die Daten, welche A liefert, mit anderen "Anschriften" abzugleichen. Wenn das nicht gelingt, wird die Forderung aufrechterhalten. -> Der Abgleich kann nur gelingen, wenn Lage der Wohnung gleich ist, oder ein anderes Merkmal der Anschrift dazu führt, dass von der gleichen Wohnung unter "zwei" Anschriften auszugehen ist. Weitere Daten wie Beitragsnummer etc., welche es zuvor gab, kann A unter Umständen gar nicht liefern, weil unbekannt. A muss auch nicht den Namen des Mitbewohners kennen, wenn das z.B. nur eine reine Wohngemeinschaft mit Zweck war und jeder Mieter z.B. einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hatte. (Über solche Fälle wurden z.B. in Sachsen am runden Tisch berichtet)

Ob A den Namen des Mitbewohners liefern kann um sich selbst zu entlasten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber ansich ist A nicht die Auskunft oder eine öffentliche Stelle, welche Auskunft geben muss. -> Was wird passieren? Es wird A auferlegt, den Nachweis zu erbringen, dass für die "Wohnung" bereits bezahlt wurde. -> Jetzt kann A sich überlegen, wie das gehen soll, wenn A weder den Namen noch die Beitragsnummer kennen muss. -> A könnte eine Liste der "Wohnungen" unter der "Anschrift" anfordern, um seine Wohnung entsprechend zuordnen zu können. -> Dann kann die LRA ja prüfen, ob für die "Wohnung" bereits bezahlt wurde.

Maximaler Erfolg wird bei allen weiteren Überlegungen gewünscht.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Bürger am 15. September 2018, 22:39
Querverweis aus aktuellem Anlass zu einem "typischen Sonderfall"... ;)

Mehrfamilienwohnhaus > Angabe beliebiger Wohnung an gleicher Adresse?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28732.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28732.msg180633.html#msg180633
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Sabina01 am 13. Dezember 2018, 12:41
Hallo miteinander,

folgender fiktiver Fall:

Frau S. zahlte noch nie an die GEZ, obwohl sie seit Jahrzehnten alleinige Bewohnerin einer Wohnung ist. 2013 ist sie nach Berlin gezogen, dort angemeldet und wiederum alleine wohnend.

Mit Datum 4.12.2018 erhielt Frau S. dann ein Schreiben der Beitragsservice und die Aufforderung, den Antwortbogen zu beantworten.

Frau S. hat Zweifel, sich gänzlich um die Zahlung drücken zu können, möchte aber zumindest eine rückwirkende Zahlung weitgehend vermeiden. Sie denkt sich daher, dass sie durchaus antworten sollte, da die Behörde ansonsten das Einzugsdatum heranzieht und rückwirkende Zahlung verlangt.

Frau S. könnte Variante 1 ankreuzen:

Zitat
Die Wohnung ist nicht auf meinen Namen zum Rundfunkbeitrag angemeldet.
Ich melde sie daher zum Einzugsdatum an:

Frau S. könnte hier ein unkorrektes Einzugsdatum (z.B. 1.4.2018) angeben. Frage: Würde die Behörde nicht erkennen, dass das Einzugsdatum unkorrekt ist? Würde die Behörde also nicht dennoch rückwirkend (ab 2016?) Zahlung verlangen?

Frau S. könnte auch die 2. Variante ankreuzen:

Zitat
Die Wohnung ist nicht auf mich, sondern war bisher auf den Namen einer Mitbewohnerin oder eines Mitbewohners zum Rundfunkbeitrag angemeldet.
Ich melde sie deshalb zum Auszug der Mitbewohnerin oder des Mitbewohners auf meinen Namen an:

Dort könnte Frau S. dann als Auszugsdatum wiederum z.B. den 1.4.2018 angeben. Die Behörde kann das womöglich nicht überprüfen und verlangt daher Zahlung erst ab dem 1.4.2018.

Der Name und die Beitragsnummer des "ausgezogenen Mitbewohners" werden bei Antwort Nr. 2 im Antwortbogen nicht abgefragt. Hier ein Foto eines solchen Antwortbogens:

http://img18105.imagevenue.com/img.php?image=633989315_AAA_GEZ_122_1158lo.jpg (http://img18105.imagevenue.com/img.php?image=633989315_AAA_GEZ_122_1158lo.jpg)

Was raten Ihr der guten Frau S.?
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Leo am 13. Dezember 2018, 15:16
Nur mal so  interessehalber: welche Internet-Adresse hat dieses Forum?

a) wie-kann-ich-durch-falsche-angaben-die-forderung-der-gez-reduzieren.de
oder
b) gez-boykott.de
?
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: GesamtSchuldner am 13. Dezember 2018, 16:18
Den Sinn der Gegenfrage verstehe ich nicht, weil ja Frau S. anscheinend die GEZ erfolgreich boykottiert hat und es die GEZ seit 2013 nicht mehr gibt.

Zitat
Frau S. könnte hier ein unkorrektes Einzugsdatum (z.B. 1.4.2018) angeben. Frage: Würde die Behörde nicht erkennen, dass das Einzugsdatum unkorrekt ist? Würde die Behörde also nicht dennoch rückwirkend (ab 2016?) Zahlung verlangen?
Das Schreiben des Beitragsservice beruht auf dem zweiten Meldedatenabgleich nach § 14 (9) und (9a)  Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Zu den von den Meldebehörden übermittelten Daten gehört dabei auch das Datum des Einzugs in die jetzige Wohnung. Insofern wird ein falsches Einzugsdatum vom Beitragsservice sofort erkannt werden.

Ob es beim zweiten Weg zu Nachfragen kommt, lässt sich schwer vorhersagen. Ein grundsätzliches Problem des ganzen Systems ist aber, dass der Beitragsservice keinen Überblick darüber hat, wer mit wem zusammen in einer Wohnung wohnt.
Das hat anscheinend dazu geführt, dass Frau S. beim ersten Meldedatenabgleich mit einer anderen Person verkuppelt wurde.

Der Stichtag für den Meldedatenabgleich liegt übrigens im Mai 2018.

Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: knecht ruprecht am 11. Januar 2019, 18:32
Gibt es schon Erfahrungen, die berichtet werden können, wenn man angibt, dass die Wohnung zuvor über einen anderen Mitbewohner beim Beitragsservice gemeldet war?
Die werden da sicherlich nachhaken, aber man darf ja nicht gezwungen werden, Auskunft über fremde Personen anzugeben.

Mittlerweile hat Person B einen 2. Brief bekommen, nach 1-2 Monaten des 1. Briefs.
Person B hat den Brief nicht geöffnet, sieht aber nach Bs Aussagen auch wieder nach einem Infobrief aus.
Zurückschickmethode funktioniert ja nicht, also einfach erstmal weiter ignorieren oder Antwortbogen ausfüllen?

Wie kommt man am besten davon, ohne viel nachzuzahlen?
Groß Hinauszögern kann man das wohl nur, wenn man den Rechtsweg einschlägt, wobei ja nun selbst auf EU-Ebene dieser Zwangsbeitrag als rechtens gesprochen wurde.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: abgetaucht am 11. Januar 2019, 21:06
Zurückschickmethode funktioniert ja nicht, also einfach erstmal weiter ignorieren oder Antwortbogen ausfüllen?

Ignorieren ist das dümmste was man machen kann, denn ohne Postrückläufer gilt die Adresse als korrekt!
Wie kommst Du auf: "Zurückschickmethode funktioniert ja nicht" ... ohne Worte.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Holgi76 am 12. Januar 2019, 00:29
Wie kommt man am besten davon, ohne viel nachzuzahlen?

Funktioniert.... Man muss nur aufpassen, dass mindestens 1 Jahr zwischen der Anmeldung liegt, da der BS nach 1 Jahr abgemeldete Konten löscht ;)
Hab selbst Oktober 2017 angegeben und muss auch erst von da ab nachzahlen. Rechnung habe ich heute bekommen. Zahle es Zähneknirschend, allerdings unter Vorbehalt.....
Die wollten komischerweise auch keine alte Beitragsnummer oder gar einen Namen haben.
Können die auch nicht verlangen, da die dann gegen bestehenden Datenschutz verstoßen würden.
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: joh2012 am 15. Januar 2019, 22:41
Das Wichtigste ist das man den SCHMUTZ ZURÜCK SCHICKT, allein die Annahme rechtfertigt diese Schmeißfliegen, uns zu melken.

Nur die ZURÜCK-SCHICK-METHODE funktioniert.

Vor den System-Gerichten haben wir doch verloren.

Klebt das Adressfeld ab, natürlich NICHT frankieren, rein in den gelben Kasten und zurück zum Absender, der steht ja links oben.
Lasst euch keine Schuld aufdrücken. Wir sind für diesen Rundfuck NICHT zuständig.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Rücksendung“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?“.
Die Rücksendung kann bei der ein oder anderen Person zu einer Verzögerung der Zwangsanmeldung führen. Hierfür gibt es aber keine Garantie und schließt eine mögliche Vollstreckung nicht aus.
Im Falle einer Vollstreckung sollte man sich über die entsprechende Vorgehensweise informieren.
 
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: Der GEZ Verweigerer am 22. Januar 2019, 18:21
Hallo,
im Rahmen des Meldedatenabgleich im Mai 2018, hat der Beitragsservice festgestellt, dass eine fiktive Person A wohl noch nicht angemeldet ist und ihr ein Schreiben geschickt. Dieses Schreiben traf Anfang Dez. 2018 ein. Person A ließ das Schreiben unzustellbar zum BS zurück gehen. Erste Jan. Woche 2019 kam Schreiben Nr. 2 ging wieder ungeöffnet zurück. Frage 1 Gibt es Erfahrungswerte mit dieser Variante? Und des weiteren, wieviel muss Person A im Zweifelsfall nachzahlen wenn Person A unter der Anschrift beim BS noch nie erfasst war?
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: marga am 22. Januar 2019, 18:40
Und des weiteren, wieviel muss Person A im Zweifelsfall nachzahlen wenn Person A unter der Anschrift beim BS noch nie erfasst war?

Bitte sich auch hier einlesen!  ;)

Verjährung der Beitragsforderung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28572.msg179764.html#msg179764 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28572.msg179764.html#msg179764)
Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: ope23 am 24. Januar 2019, 12:16
Problem ist: Es wird kein gelber Brief kommen. Auch der Festsetzungsbescheid wird als normaler Brief verschickt und ist von außen als solcher nicht erkennbar. Da dieser aber eine Rechtbehelfsbelehrung enthält muss darauf reagiert werden.
Da Festsetzungsbescheide in einem normalen Brief aber grundsätzlich verloren gehen, kann Person A nicht reagieren.

Zum Thema "Bescheide nicht erhalten - Zwangsvollstreckung" gibt es aber hierzuforum schon Beiträge, bitte selbst danach suchen. :-)

Meines unmaßgeblichen Wissens steht das SEK des GV nicht "plötzlich" vor der Tür.
Irgendetwas Gelbes müsste also noch vorher kommen. Auch wenn die Festsetzungsbescheide nach Meinung der LRA rechtskräftig werden, obwohl sie nie dem Schuldner bekannt gegeben wurden und damit schlicht nicht rechtskräftig geworden sind. Einschlägige Verwaltungsrichter irren sich in diesem Punkt aufgrund wilder Fiktionen, vermutlich, um weiterhin auf Feel-Good-Veranstaltungen einer LRA eingeladen zu werden.

Titel: Re: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
Beitrag von: PersonX am 28. Januar 2019, 20:32
...
Meines unmaßgeblichen Wissens steht das SEK des GV nicht "plötzlich" vor der Tür.
Irgendetwas Gelbes müsste also noch vorher kommen.
...

Es gibt Fälle, da kommt nichts Gelbes, sondern der Erste Kontakt mit einer Art A5 Zettel vgl. "Schmierblatt" ohne Umschlag etc. eines GV (somit also der minimalste Versuch der gütlichen Einigung).

Das Nächste tatsächlich die Einladung zur Vermögensauskunft.

Natürlich alles ohne SEK des GV, denn ein solches fordert ein GV noch nicht zum Termin der Vermögensauskunft an.

Etwas Gelbes war zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden. Es gab ja noch nicht einmal Briefmarken/Freimachung.
Die Post wurde somit händisch eingeworfen, jedoch nicht durch die Post oder vergleichbar.

Etwas ähnliches kann erlebt werden bei Stadtkassen, also Post ohne Briefmarken/Freimachung, wenn die Mitarbeiter der Stadtkasse auf Besuch gehen, dann werfen die auch die Post ein. Da ist auch Nichts gelb.


Edit "Bürger" @alle:
Hier wird (wieder mal) seit geraumer Zeit vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
abschweifend/ darüber hinausgehend diskutiert. Dies ist im Forum aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion ausdrücklich nicht vorgesehen.
Bitte nicht immer wieder von einer Nebenbemerkung zur nächsten verleiten lassen, sondern IMMER(!!!) VOR(!!!) dem Antworten prüfen, ob Frage/ Antwort noch zum Kern-Thema gehören.
Weder Festsetzungsbescheide noch Vollstreckung sind Kern-Thema dieses Threads.
Die Moderatoren sind hierbei auf konsequente Selbstdisziplin und Mithilfe insbesondere auch der erfahrenen Forum-Mitglieder angewiesen.
Der Thread muss aufwändig moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und konsequente Berücksichtigung.